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Die
Erfindung betrifft eine Baugruppe für ein Türschloss, die zum Sperren oder
Freigeben des Türschlosses
vorgesehen ist.
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Bekannte
Baugruppen für
Türschlösser, die zum
Sperren oder Freigeben der Türschlosses
vorgesehen sind, werden insbesondere für die Türschlösser von Türen verwendet, die einer besonderen Überwachung
bedürfen,
wobei die Türschlösser beispielsweise
derart ausgebildet sind, dass sie erst nach Feststellung einer Zugangsberechtigung,
die z. B. über
einen entsprechenden Code erkennbar ist bzw. festgestellt werden
kann, eine Öffnung
der Tür ermöglichen.
Eine bekannte Baugruppe dieser Art ist beispielsweise aus der
EP 1 645 702 A2 bekannt, und
zwar dort in Form einer Betätigungsvorrichtung für ein Türschloss.
Bei dieser bekannten Betätigungsvorrichtung
ist zwischen zwei Dornabschnitten eines zweiteiligen Dorns eine
schaltbare Kupplung angeordnet, über
welche die Betätigungsvorrichtung in
einen die Betätigungsvorrichtung
zur Betätigung des
Türschlosses
freigebenden Zustand bzw. in einen die Betätigungsvorrichtung sperrenden
Zustand geschaltet werden kann. Diese bekannte schaltbare Kupplung
ist jedoch sehr aufwendig gestaltet, einhergehend mit einem hohen
Kostenaufwand für
die Herstellung der Betätigungsvorrichtung
und einer recht hohen Ausfallwahrscheinlichkeit. Aus der
FR 2 747 149 A1 ist
eine Baugruppe mit einer Kupplungseinheit mit einem Elektromotor
bekannt, der die Schwenkposition eines Kupplungsfingers steuert. Schwenkt
der Kupplungsfinger mit Hilfe des Elektromotors aus, gelangt er
in Eingriff mit einer Rastausnehmung an einer Steuerscheibe, die
drehfest mit der auskoppelbaren Türklinke verbunden ist. Beim Öffnungsvorgang über die
auskoppelbare Türklinke muss
der Elektromotor mit verschwenkt werden, was zu einer vergleichsweise
komplizierten und kostenintensiven Konstruktion führt. Eine Überlastsicherung ist
nicht vorgesehen. Die
DE
103 20 873 A1 betrifft schließlich eine Bewegungsübertragungsvorrichtung mit
einem Elektromotor zum Einkuppeln eines Kupplungselementes, das
im aktivierten Zustand eine Kraftübertragung verhindert. Auch
diese Baugruppe ist nicht gegen Überlasten
gesichert und weist daher eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit auf.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Baugruppe für ein Türschloss,
die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses vorgesehen ist,
anzugeben, die gegenüber
bekannten Lösungen
kostengünstig
herstellbar ist und eine nur sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Baugruppe für
ein Türschloss,
die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses vorgesehen ist,
gemäß den Merkmalen
nach Anspruch 1 gelöst,
mit
- – einem
zweiteiligen Dorn, umfassend ein erstes Dornteil und ein zweites
Dornteil, wobei das erste Dornteil einen ersten Endabschnitt und
das zweite Dornteil einen zweiten Endabschnitt aufweist, die voneinander
beabstandet sind,
- – einem
Kupplungselement, das für
die Bereitstellung einer drehfesten Verbindung zwischen dem ersten
Endabschnitt und dem zweiten Endabschnitt vorgesehen ist, wobei
das Kupplungselement ein Führungsstück und ein
Kupplungsstück
umfasst, und wobei das Führungsstück formschlüssig in
Richtung einer zentralen Längsachse
des Dorns in einer Vertiefung des ersten Endabschnitts wenigstens
abschnittsweise geführt
ist, so dass das Kupplungselement zwischen einer ersten Position
und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück und der zweite
Endabschnitt eingerichtet sind, in der ersten Position eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Kupplungsstück
und dem zweiten Endabschnitt bereitzustellen, und wobei das Kupplungselement
in der zweiten Position von dem zweiten Endabschnitt beabstandet
ist,
- – einem
ersten Federelement zur Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen
ist, das Kupplungselement in der ersten Position zu halten,
- – einem Überführungselement,
das zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition bewegbar
geführt
ist, wobei das Kupplungselement in die zweite Position bewegbar
ist durch Drücken
des Überführungselements
gegen das Kupplungsstück
beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition,
- – einem
zweiten Federelement zur Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen
ist, das Überführungselement
in der Kupplungsposition zu halten, und
- – einer Überführungsvorrichtung,
die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.
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Erfindungsgemäß erfolgt
die Sperrung oder Freigabe mittels eines Kupplungselements, das
für die
Bereitstellung einer drehfesten Verbindung zwischen einem ersten
Endabschnitt eines ersten Dornteils und einem zweiten Endabschnitt
eines zweiten Dornteils eines zweiteilig ausgebildeten Dorns vorgesehen
ist. Die Dornteile können
in bekannter Weise für
die Aufnahme eines Innendrückers
bzw. eines Außendrückers vorgesehen
sein. Erfindungsgemäß umfasst
das Kupplungselement ein Kupplungsstück und ein Führungsstück, wobei
das Führungsstück formschlüssig in
Richtung einer zentralen Längsachse
des Dorns in einer Vertiefung des ersten Endabschnitts wenigstens
abschnittsweise geführt
ist, so dass das Kupplungselement zwischen einer ersten Position
und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück und der
zweite Endabschnitt eingerichtet sind, in der ersten Position eine
formschlüssige
Verbindung zwischen dem Kupplungsstück und dem zweiten Endabschnitt
bereitzustellen. Insgesamt gesehen wird auf diese Weise in Verbindung
mit der bestehenden formschlüssigen
Führung
des Führungsstücks des
Kupplungselements in der Vertiefung des ersten Endabschnitts eine
drehfeste Verbindung zwischen den beiden Dornteilen, die vorzugsweise
in Form eines Vierkants ausgebildet sein können, geschaffen bzw. bereitgestellt
wird, einhergehend mit der Schaffung eines Zustands in dem ein Türschloss
mit der erfindungsgemäßen Baugruppe
freigegeben ist.
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Erfindungsgemäß wird das
Kupplungselement ferner durch ein erstes Federelement in der ersten
Position gehalten, das vorzugsweise in Form einer Schraubenfeder
ausgebildet ist, wobei zudem auch ein Überführungselement vorgesehen ist,
das zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition bewegbar
geführt
ist, wobei das Kupplungselement in die zweite Position bewegbar
ist durch Drücken
des Überführungselements
gegen das Kupplungsstück
beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition. Mittels des erfindungsgemäßen Überführungselements
kann das Kupplungselement entgegen der Wirkungsrichtung der Haltekraft
des ersten Federelements in die zweite Position gedrückt werden
indem das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt wird. In der
zweiten Position besteht keine Verbindung und auch kein Kontakt
des Kupplungselements zu dem zweiten Endabschnitt, so dass in einem
Zustand, bei dem sich das Überführungselement
in der Grundposition befindet, keine Übertragung eines Drehmoments
von einem Dornteil, welches beispielsweise durch Betätigung eines
Außendrückers oder
Innendrückers
auf das Dornteil aufgebracht wird, auf das andere der beiden Dorteile
möglich
ist, einhergehend mit der Schaffung eines Zustands in dem ein Türschloss
mit der erfindungsgemäßen Baugruppe
gesperrt ist. Befindet sich das Überführungselement
jedoch in der Kupplungsposition, liegt der oben beschriebene Zustand
vor in dem ein Türschloss
mit der erfindungsgemäßen Baugruppe
freigegeben ist.
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Ein
zweites Federelement, das vorzugsweise in Form einer Schraubenfeder
ausgebildet ist, ist erfindungsgemäß dafür vorgesehen, das Überführungselement
in der Kupplungsposition zu halten. Mit einer erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung kann
das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt werden und
umgekehrt, um den gesperrten bzw. freigegebenen Zustand einzustellen.
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Erfindungsgemäß sind das Überführungselement
und das Kupplungsstück
auf eine Weise ausgebildet, dass das Kupplungselement von dem Überführungselement
in die zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements gegen das Kupplungsstück beim
Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition. Diese erfindungsgemäße Ausbildung wird
vorzugsweise dadurch geschaffen bzw. bereitgestellt, dass das Kupplungsstück und das Überführungselement
auf eine Weise ausgebildet sind, dass sich beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition Berührungsflächen bzw.
Kontaktflächen
zwischen bzw. am dem Kupplungsstück
und dem Überführungselement ausbilden,
die derart relativ zueinander angeordnet sind, dass mit der Bewegung
des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition eine Kraftkomponente
bzw. Druckkraft-Komponente einhergeht, die – entgegen der Wirkungsrichtung
des ersten Federelements – eine
Bewegung des Kupplungselements von der ersten Position in die zweite
Position ermöglicht
bzw. ermöglichen
kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
die Baugruppe ferner ein Gerät
zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung auf, wobei die Überführungsvorrichtung
auf eine Weise mit dem Gerät
zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung in Wirkverbindung steht,
dass sie im Falle einer vorliegenden Zugangsberechtigung das Überführungselement
von der Grundposition in die Kupplungsposition bewegt. Notwendige
Informationen zur Ermittlung der Zugangsberechtigung können hierbei
beispielsweise über
eine Eingabevorrichtung des Geräts
zur Verfügung
gestellt werden, wie beispielsweise einer üblichen Zehner-Tastatur, einem
Chip-Kartenleser, einem Tag-Leser und/oder einem Fingerprinterleser.
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Um
insbesondere auch in Gefahrensituationen eine zuverlässige Funktionsweise
bereitzustellen, weist die Baugruppe gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
ferner ein Gerät
zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes auf, wobei die Überführungsvorrichtung
auf eine Weise mit dem Gerät
zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes in Wirkverbindung steht,
dass sie im Gefahrenfall das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt. Bei dem Gerät kann es
sich um einen Brandmelder handeln, an den z. B. im Gebäude verteilt
angebrachte Rauchmelder angeschlossen sind. Sobald der Brandmelder
einen Brandzustand feststellt, wird das Überführungselement von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegt um einen gesperrten Zustand einzustellen, so
dass eine Brandschutz- bzw. Rauchschutzfunktion der Tür im Gefahrenfall
gewährleistet
ist.
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Bei
einer besonders praktischen Ausführungsform
umfasst die formschlüssige
Verbindung zwischen dem Kupplungsstück und dem zweiten Endabschnitt
eine in dem Kupplungsstück
ausgebildete Vertiefung und einen in dieser Vertiefung formschlüssig aufgenommenen
Ansatz, der an dem zweiten Endabschnitt ausgebildet ist. Durch die
so erfindungsgemäß bereitgestellte
konische Verbindung wird ein Überlastschutz
geschaffen, der derart wirkt, dass bei einem Überdrücken des an dem ersten bzw.
zweiten Dornteil angebrachten Innendrückers bzw. Außendrückers infolge
eines zu großen
Drehmoments ein Lösen
des Kupplungselements von dem zweiten Endabschnitt entgegen der
Wirkungsrichtung der ersten Federelements erfolgt. Eine durch Überdrücken des Innendrückers bzw.
Außendrückers verursachte Überlastung,
wie sie insbesondere im Falle von Vandalismus entstehen kann und
die oft zu Beschädigungen
führt,
wird auf diese Weise erfindungsgemäß vermieden.
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Bei
einer praktischen Ausführungsform
umfasst die Überführungsvorrichtung
eine Blattfeder und einen elektrischen Drehantrieb mit einer an
den Drehantrieb gekoppelten Welle, wobei der Drehantrieb eingerichtet
ist, die Welle um ihre Längsachse zu
drehen, und wobei die Welle wenigstens abschnittsweise mit einem
Außengewinde
versehen ist, wobei die Blattfeder einen bogenförmigen vorgespannten Abschnitt
mit einer Krümmung
und zwei Endabschnitte aufweist, wobei ein erster der beiden Endabschnitte
ortsfest in Bezug auf das erste Dornteil gehalten ist und ein zweiter
der beiden Endabschnitte auf eine Weise an das Außengewinde der
Welle gekoppelt ist, dass eine Drehbewegung der Welle in eine translatorische
Bewegung des zweiten Endabschnitts umgesetzt wird, so dass durch
Drehen der Welle die Krümmung
des bogenförmigen
Abschnitts veränderbar
ist, und wobei eine Anlagefläche
des Überführungselements
an einem Teil-Abschnitt der Innenseite des bogenförmigen Abschnitts anliegt,
so dass das Führungselement
durch Erhöhung
des Krümmung
des bogenförmigen
Abschnitts gegen die Wirkungsrichtung der Haltekraft des zweiten
Federelements von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegbar
ist.
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Bevorzugt
ist hierbei der zweite Endabschnitt an eine auf das Außengewinde
der Welle geschraubte Mutter gekoppelt. So kann auf praktische Weise eine
Drehbewegung der Welle in eine translatorische Bewegung des zweiten
Endabschnitts umgesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäß ausgebildete Überführungsvorrichtung
ermöglicht
auf praktische und einfache Weise eine Bewegung des Überführungselement von
der Kupplungsposition in die Grundposition und umgekehrt durch Bestromung
des elektrischen Drehantriebs.
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Bevorzugt
kann die Welle auch einen mittleren Abschnitt mit einem Außengewinde
aufweisen, und ferner zwei Endabschnitte, die an das Außengewinde
angrenzen, wobei die beiden Endabschnitte gewindefrei ausgebildet
sind. Die gewindefreien Abschnitte dienen hierbei der erfindungsgemäßen Bereitstellung
eines Kupplungsbetriebs bei dem die Welle noch weiter gedreht werden
kann ohne dass sich der zweite Endabschnitt der Blattfeder translatorisch
weiterbewegt. Nach Drehrichtungsumkehr kann sich der zweite Endabschnitt
in dem Außengewinde wieder
fangen bzw. an dieses ankoppeln.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist wenigstens eine Abstandserfassungs-Vorrichtung vorgesehen, die
dazu eingerichtet ist, den Abstand wenigstens eines Teilbereichs
des bogenförmigen Abschnitts
zu einem vorgegebenem Ort in Umgebung des Teilbereichs zu erfassen.
Mittels einer derartigen Abstandserfassungs-Vorrichtung kann insbesondere
ermittelt werden wann bzw. ob sich das Überführungselement in der Grundposition
bzw. der Kupplungsposition befindet.
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Als
Alternative zu dem Drehantrieb kann auch ein Hubmagnet vorgesehen
sein, der vorzugsweise in Form eines bistabilen Hubmagneten ausgebildet
ist, wobei der zweite Endabschnitt an ein längsbewegliches Element des
Hubmagneten, wie den Tauchkern des Hubmagneten, gekoppelt sein kann.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, die Ausführungsbeispiele
darstellen, erläutert.
Es zeigen schematisch:
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1 Ein
dreidimensionale Darstellung eines Türschlosses mit der erfindungsgemäßen Baugruppe,
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2 das
Türschoss
aus 1 ohne Vorderabdeckung und ohne Innendrücker und
Außendrücker,
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3 und 4 jeweils
eine Schnittansicht des in 2 dargestellten
Türschlosses
senkrecht zur Längserstreckung
des hinteren Abschlussbleches zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Baugruppe,
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5 eine
vergrößerte Darstellung
des Bereichs des Schlosses der 2, der die
erfindungsgemäße Baugruppe
aufweist,
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6 und 7 jeweils
eine Schnittansicht des in 5 dargestellten
Bereichs parallel zur Längserstreckung
des hinteren Abschlussbleches, und
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8 eine
vergrößerte Darstellung
eines Bereichs eines Schlosses, welches ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Baugruppe aufweist.
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Das
in 1 dargestellte Türschloss 10, das in 2 ohne
Vorderabdeckung 12 und ohne Innendrücker bzw. Außendrücker 14 dargestellt
ist, weist unter anderem ein an sich bekanntes Abschlussblech 16 auf,
wobei die erfindungsgemäße Baugruppe 18 auf
Höhe eines
mittleren Bereichs des Abschlussbleches 16 angeordnet ist.
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Die 3 und 4 zeigen
jeweils eine Schnittansicht des in 2 dargestellten
Türschlosses 10 senkrecht
zur Längserstreckung
des hinteren Abschlussbleches 16 zur Veranschaulichung
der erfindungsgemäßen Baugruppe 18.
Die Baugruppe 18 umfasst einen zweiteiligen Dorn 36,
der ein erstes Dornteil 20 und ein zweites Dornteil 22 aufweist,
wobei das erste Dornteil 20 einen ersten Endabschnitt 24 und
das zweite Dornteil 22 einen zweiten Endabschnitt 26 aufweist,
die voneinander beabstandet sind.
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Ein
Kupplungselement 28 ist für die Bereitstellung einer
drehfesten Verbindung zwischen dem ersten Endabschnitt 24 und
dem zweiten Endabschnitt 26 vorgesehen, wobei das Kupplungselement 28 ein
Führungsstück 30 und
ein Kupplungsstück 32 umfasst,
und wobei das Führungsstück 30 formschlüssig in
Richtung einer zentralen Längsachse 34 des
Dorns 36 in einer Vertiefung 74 des ersten Endabschnitts 24 wenigstens
abschnittsweise geführt
ist, so dass das Kupplungselement 28 zwischen einer ersten
Position und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück 32 und
der zweite Endabschnitt 26 eingerichtet sind, in der ersten
Position eine formschlüssige
Verbindung zwischen dem Kupplungsstück 32 und dem zweiten
Endabschnitt 26 bereitzustellen (vgl. 3),
und wobei das Kupplungselement 28 in der zweiten Position
von dem zweiten Endabschnitt 26 beabstandet ist (vgl. 4).
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Ein
erstes Federelement 38 in Form einer gestauchten Schraubenfeder
dient der Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen
ist, das Kupplungselement 28 in der ersten Position zu
halten. Das Federelement 38 ist in der Vertiefung 74 vorzugsweise
mit einem Dämpfungsfett
versehen, um insbesondere schlagartige Schwingungsanregungen zu dämpfen. Ein Überführungselement 40 ist
zwischen einer Kupplungsposition (vgl. 3) und einer Grundposition
(vgl. 4) bewegbar geführt, und zwar vorzugsweise,
wie bei diesem Ausführungsbeispiel,
wenigstens abschnittsweise in einer in einem Gehäuseabschnitt der Baugruppe
oder des Schlosses ausgebildeten Vertie fung 42. Das Überführungselement 40 und
das Kupplungsstück 32 sind
ferner auf eine Weise ausgebildet, dass das Kupplungselement 28 von
dem Überführungselement 40 in
die zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements 40 gegen
das Kupplungsstück 32 beim
Bewegen des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition. Ein zweites Federelement 44 in
Form einer Schraubenfeder dient der Bereitstellung einer Haltekraft,
die dafür
vorgesehen ist, das Überführungselement 40 in der
Kupplungsposition zu halten.
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In 3 dargestellt
ist die Situation in welcher das Kupplungselement 28 eine
formschlüssige drehfeste
Verbindung zwischen den beiden drehbar, vorzugsweise in Gehäuseteilen
des Schlosses aufgenommenen Dornteilen 20, 22 bereitstellt,
so dass eine Übertragung
eines Drehmoments von dem ersten Dornteil 20 auf das zweite
Dornteil 22 und umgekehrt möglich ist, und zwar insbesondere
durch Betätigen
des Außendrückers bzw.
Innendrückers 14,
die an außen
liegenden Abschnitten des ersten Dornteils 20 bzw. zweiten
Dornteils 22 angebracht sind, die dem ersten bzw. dem zweiten
Endabschnitt 24, 26 der Dornteile 20, 22 gegenüberliegen,
einhergehend mit der Bereitstellung eines freigegebenen Zustands. Hierbei
befindet sich das Überführungselement 40 in der
Kupplungsposition.
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In 4 dargestellt
ist die Situation in welcher sich das Kupplungselement 28 in
der zweiten Position befindet in welcher es von dem zweiten Endabschnitt 26 beabstandet
ist, so dass keine formschlüssige
drehfeste Verbindung zwischen den beiden Dornteilen 20, 22 besteht,
einhergehend mit der Bereitstellung eines gesperrten Zustands. Hierbei befindet
sich das Überführungselement 40 in
der erfindungsgemäßen Grundposition.
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Das
Kupplungsstück 32 und
das Überführungselement 40 sind
auf eine Weise ausgebildet, dass sich beim Bewegen des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition Berührungsflächen bzw. Kontaktflächen 46 zwischen bzw.
an dem Kupplungsstück 32 und
dem Überführungselement 40 ausbilden,
die derart relativ zueinander angeordnet sind, dass mit der Bewegung
des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition eine Kraftkomponente
bzw. Druckkraft-Komponente einhergeht, die – entgegen der Wirkungsrichtung
des ersten Federelements 38 – eine Bewegung des Kupplungselements 28 von
der ersten Position in die zweite Position ermöglicht bzw. ermöglichen
kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind diese Berührungsflächen 46 in Form
bekannter Keilflächen
ausgebildet, die in bekannter Weise eine im Wesentlichen senkrecht
zur Bewegungsrichtung des Überführungselements 40 gerichtete
Kraftübertragung
auf das Kupplungsstück 32 und
damit auf das gesamte Kupplungselement 28 ermögli chen.
Ferner sind das Führungsstück 30 und das Überführungselement 40 in
im Wesentlichen rechtwinkelig zueinander angeordneten geradlinigen Richtungen
bewegbar bzw. bewegbar geführt.
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Die
in 3 dargestellte formschlüssige Verbindung zwischen dem
Kupplungsstück 32 und
dem zweiten Endabschnitt 26 umfasst eine in dem Kupplungsstück 32 ausgebildete
Vertiefung 48 und einen in dieser Vertiefung 48 formschlüssig aufgenommenen
Ansatz 50, der an dem zweiten Endabschnitt 26 ausgebildet
ist. Durch die so erfindungsgemäß bereitgestellte
konische Verbindung wird ein Überlastschutz
geschaffen, der derart wirkt, dass bei einem Überdrücken des an dem ersten bzw.
zweiten Dornteil 20, 22 angebrachten Innendrückers bzw.
Außendrückers 14 infolge
eines zu großen
Drehmoments ein Lösen
des Kupplungselements 28 von dem zweiten Endabschnitt 26 entgegen
der Wirkungsrichtung des ersten Federelements erfolgt.
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5 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des Bereichs des Schlosses der 2, der die
erfindungsgemäße Baugruppe 18 aufweist,
und 6, 7 zeigen jeweils eine Schnittansicht
des in 5 dargestellten Bereichs parallel zur Längserstreckung des
hinteren Abschlussbleches 16.
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Aus
den 5 bis 7 geht insbesondere die Ausbildung
einer erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung 52 hervor,
die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.
Die Überführungsvorrichtung 52 umfasst
eine Blattfeder 54 und einen elektrischen Drehantrieb 56 mit
einer an den Drehantrieb 56 gekoppelten Welle 58,
wobei der Drehantrieb 56 eingerichtet ist, die Welle 58 in
beiden Drehrichtungen um ihre Längsachse
zu drehen, und wobei die Welle 58 einen mittleren Abschnitt
mit einem Außengewinde 60 aufweist oder
auch in Form einer Zylinderschnecke ausgebildet sein kann.
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Der
Drehantrieb 56 ist vorzugsweise motorisch bidirektional
ausgebildet. Die Blattfeder 54 weist einen bogenförmigen vorgespannten
Abschnitt 62 mit einer Krümmung und zwei Endabschnitte 64 auf,
wobei ein erster der beiden Endabschnitte 64 ortsfest in
Bezug auf das erste Dornteil 20 gehalten ist und ein zweiter
der beiden Endabschnitte 64 auf eine Weise an das Außengewinde 60 der
Welle 58 gekoppelt ist, dass eine Drehbewegung der Welle 58 in
eine translatorische Bewegung des zweiten Endabschnitts 64 umgesetzt
wird, so dass durch Drehen der Welle 58 die Krümmung des
bogenförmigen Abschnitts 62 veränderbar
ist. Zur Schaffung der Kopplung kann in dem zweiten Endabschnitt 64 der Blattfeder 54 eine Öffnung ausgebildet
sind, deren Umgrenzung zwischen dem Außendurchmesser und dem Kerndurchmesser
des Außengewindes 60 angeordnet
ist. Vorzugsweise ist der zweite Endabschnitt 64 derart
an das Außengewinde 60 gekoppelt,
dass er im unbelasteten Zustand der Blattfeder 54 im Wesentlichen
in der Mitte des Außengewindes 60 angeordnet
ist.
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Die 8 zeigt
ferner eine vergrößerte Darstellung
eines Bereichs eines Schlosses, welches ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Baugruppe 18 aufweist.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel
der anderen Figuren ist hier der zweite Endabschnitt 64 an
eine auf das Außengewinde 60 der
Welle 58 geschraubte Mutter 59 gekoppelt. Die
Welle 58 ist hierbei vorzugsweise in Form einer Kunststoffschnecke
mit Trapezprofil ausgebildet, die vorzugsweise auf den Drehantrieb 56 aufgesteckt
ist. Die Mutter 59 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass
sie mit einem Gewindegang auf der Kunststoffschnecke läuft.
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Eine
Anlagefläche 66 des Überführungselements 40 liegt
an einem Teil-Abschnitt 68 der Innenseite des bogenförmigen Abschnitts 62 an,
so dass das Überführungselement 40 durch
Erhöhung
der Krümmung
des bogenförmigen
Abschnitts 62 gegen die Wirkungsrichtung der Haltekraft
des zweiten Federelements 44 von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegbar ist. Die Überführungsvorrichtung 52 ermöglicht auf
praktische und einfache Weise eine Bewegung des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition und umgekehrt durch Bestromung
des elektrischen Drehantriebs 56. Bei der Bewegung des Überführungselements 40 von
der Grundposition in die Kupplungsposition, der gegebenenfalls eine
Stromrichtungsumkehr des Antriebsstroms des Drehantriebs vorhergeht,
wirkt das zweite Federelement 44 unterstützend mit.
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Die
Welle 58 weist ferner zwei gewindefreie Endabschnitte 70 auf,
die an das Außengewinde 60 angrenzen.
Die gewindefreien Endabschnitte 70 dienen hierbei der erfindungsgemäßen Bereitstellung
eines Kupplungsbetriebs bei dem die Welle 58 noch weiter
gedreht werden kann ohne dass sich der zweite Endabschnitt 64 der
Blattfeder 54 translatorisch weiterbewegt. Nach Drehrichtungsumkehr
kann sich der zweite Endabschnitt 64 in dem Außengewinde 60 wieder
fangen bzw. an dieses ankoppeln. Je nach Drehrichtung erfolgt eine
Erhöhung
oder Verringerung bzw. Erniedrigung der Krümmung des bogenförmigen Abschnitts 62.
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Die Überführungsvorrichtung 52 steht
ferner mit einem lediglich in 5 schematisch
dargestellten Gerät
zu Ermittlung einer Zugangsberechtigung 72 auf eine Weise
in Wirkverbindung, dass sie im Falle einer vorliegenden Zugangsberechtigung
das Überführungselement 40 von
der Grundposition in die Kupplungsposition bewegt. Hierfür werden
elektrische Anschlusspole 57 des Drehantriebs 56 von dem
Gerät 72 gegebenenfalls
bestromt. Notwendige Informationen zur Ermittlung der Zugangsberechtigung
können
hierbei beispielsweise über
eine Eingabevorrichtung des Geräts 72 zur
Verfügung
gestellt werden, wie beispielsweise einer üblichen Zehner-Tastatur, einem
Chip-Kartenleser,
einem Tag-Leser und/oder einem Fingerprinterleser (nicht näher dargestellt).
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In 6 dargestellt
ist die Situation bei der sich das Überführungselement 40 in
der Kupplungsposition befindet. In 7 dargestellt
ist die Situation bei der sich das Überführungselement 40 in
der Grundposition befindet.
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Auf
den Außendrücker bzw.
den Innendrücker 14 (vgl. 1),
die an außen
liegenden Abschnitten des ersten Dornteils 20 bzw. zweiten
Dornteils 22 angebracht sind, kann erfindungsgemäß ferner
eine nicht näher
dargestellte Schenkelfeder wirken, so dass das Schloss bzw. der
Beschlag nach DIN Links und DIN Rechts verwendet werden kann.