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Die
Erfindung betrifft eine Baugruppe für ein Türschloss,
die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses vorgesehen
ist.
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Bekannte
Baugruppen für Türschlösser, die zum
Sperren oder Freigeben der Türschlosses vorgesehen sind,
werden insbesondere für die Türschlösser
von Türen verwendet, die einer besonderen Überwachung
bedürfen, wobei die Türschlösser beispielsweise
derart ausgebildet sind, dass sie erst nach Feststellung einer Zugangsberechtigung,
die z. B. über einen entsprechenden Code erkennbar ist bzw.
festgestellt werden kann, eine Öffnung der Tür ermöglichen.
Eine bekannte Baugruppe diese Art ist beispielsweise aus der
EP 1 654 702 A2 bekannt, und
zwar dort in Form einer Betätigungsvorrichtung für
ein Türschloss. Bei dieser bekannten Betätigungsvorrichtung
ist zwischen zwei Dornabschnitten eines zweiteiligen Dorns eine
schaltbare Kupplung angeordnet, über welche die Betätigungsvorrichtung in
einen die Betätigungsvorrichtung zur Betätigung des
Türschlosses freigebenden Zustand bzw. in einen die Betätigungsvorrichtung
sperrenden Zustand geschaltet werden kann. Diese bekannte schaltbare Kupplung
ist jedoch sehr aufwendig gestaltet, einhergehend mit einem hohen
Kostenaufwand für die Herstellung der Betätigungsvorrichtung
und einer recht hohen Ausfallwahrscheinlichkeit.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Baugruppe für
ein Türschloss, die zum Sperren oder Freigeben des Türschlosses
vorgesehen ist, anzugeben, die gegenüber bekannten Lösungen
kostengünstig herstellbar ist und eine nur sehr geringe
Ausfallwahrscheinlichkeit aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Baugruppe
für ein Türschloss, die zum Sperren oder Freigeben
des Türschlosses vorgesehen ist, gelöst, mit
- – einem zweiteiligen Dorn, umfassend
ein erstes Dornteil und ein zweites Dornteil, wobei das erste Dornteil
einen ersten Endabschnitt und das zweite Dornteil einen zweiten
Endabschnitt aufweist, die voneinander beabstandet sind,
- – einem Kupplungselement, das für die Bereitstellung
einer drehfesten Verbindung zwischen dem ersten Endabschnitt und
dem zweiten Endabschnitt vorgesehen ist, wobei das Kupplungselement
ein Führungsstück und ein Kupplungsstück
umfasst, und wobei das Führungsstück formschlüssig
in Richtung einer zentralen Längsachse des Dorns in einer
Vertiefung des ersten Endabschnitts wenigstens abschnittsweise geführt
ist, so dass das Kupplungselement zwischen einer ersten Position
und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück
und der zweite Endabschnitt eingerichtet sind, in der ersten Position
eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück
und dem zweiten Endabschnitt bereitzustellen, und wobei das Kupplungselement
in der zweiten Position von dem zweiten Endabschnitt beabstandet
ist,
- – einem ersten Federelement zur Bereitstellung einer
Haltekraft, die dafür vorgesehen ist, das Kupplungselement
in der ersten Position zu halten,
- – einem Überführungselement, das
zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition bewegbar
geführt ist, wobei das Kupplungselement in die zweite Position
bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements
gegen das Kupplungsstück beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition,
- – einem zweiten Federelement zur Bereitstellung einer
Haltekraft, die dafür vorgesehen ist, das Überführungselement
in der Kupplungsposition zu halten, und
- – einer Überführungsvorrichtung,
die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.
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Erfindungsgemäß erfolgt
die Sperrung oder Freigabe mittels eines Kupplungselements, das
für die Bereitstellung einer drehfesten Verbindung zwischen
einem ersten Endabschnitt eines ersten Dornteils und einem zweiten
Endabschnitt eines zweiten Dornteils eines zweiteilig ausgebildeten
Dorns vorgesehen ist. Die Dornteile können in bekannter
Weise für die Aufnahme eines Innendrückers bzw.
eines Außendrückers vorgesehen sein. Erfindungsgemäß umfasst
das Kupplungselement ein Kupplungsstück und ein Führungsstück,
wobei das Führungsstück formschlüssig
in Richtung einer zentralen Längsachse des Dorns in einer
Vertiefung des ersten Endabschnitts wenigstens abschnittsweise geführt
ist, so dass das Kupplungselement zwischen einer ersten Position
und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das Kupplungsstück
und der zweite Endabschnitt eingerichtet sind, in der ersten Position eine
formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück
und dem zweiten Endabschnitt bereitzustellen. Insgesamt gesehen
wird auf diese Weise in Verbindung mit der bestehenden formschlüssigen
Führung des Führungsstücks des Kupplungselements
in der Vertiefung des ersten Endabschnitts eine drehfeste Verbindung
zwischen den beiden Dornteilen, die vorzugsweise in Form eines Vierkants ausgebildet
sein können, geschaffen bzw. bereitgestellt wird, einhergehend
mit der Schaffung eines Zustands in dem ein Türschloss
mit der erfindungsgemäßen Baugruppe freigegeben
ist.
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Erfindungsgemäß wird
das Kupplungselement ferner durch ein erstes Federelement in der
ersten Position gehalten, das vorzugsweise in Form einer Schraubenfeder
ausgebildet ist, wobei zudem auch ein Überführungselement
vorgesehen ist, das zwischen einer Kupplungsposition und einer Grundposition
bewegbar geführt ist, wobei das Kupplungselement in die
zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements
gegen das Kupplungsstück beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition. Mittels des erfindungsgemäßen Überführungselements
kann das Kupplungselement entgegen der Wirkungsrichtung der Haltekraft
des ersten Federelements in die zweite Position gedrückt
werden indem das Überführungselement von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegt wird. In der zweiten Position besteht
keine Verbindung und auch kein Kontakt des Kupplungselements zu
dem zweiten Endabschnitt, so dass in einem Zustand, bei dem sich das Überführungselement
in der Grundposition befindet, keine Übertragung eines
Drehmoments von einem Dornteil, welches beispielsweise durch Betätigung
eines Außendrückers oder Innendrückers
auf das Dornteil aufgebracht wird, auf das andere der beiden Dorteile
möglich ist, einhergehend mit der Schaffung eines Zustands
in dem ein Türschloss mit der erfindungsgemäßen
Baugruppe gesperrt ist. Befindet sich das Überführungselement
jedoch in der Kupplungsposition, liegt der oben beschriebene Zustand
vor in dem ein Türschloss mit der erfindungsgemäßen
Baugruppe freigegeben ist.
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Ein
zweites Federelement, das vorzugsweise in Form einer Schraubenfeder
ausgebildet ist, ist erfindungsgemäß dafür
vorgesehen, das Überführungselement in der Kupplungsposition
zu halten. Mit einer erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung kann
das Überführungselement von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegt werden und umgekehrt, um den gesperrten
bzw. freigegebenen Zustand einzustellen.
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Erfindungsgemäß sind
das Überführungselement und das Kupplungsstück
auf eine Weise ausgebildet, dass das Kupplungselement von dem Überführungselement
in die zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements
gegen das Kupplungsstück beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition. Diese erfindungsgemäße
Ausbildung wird vorzugsweise dadurch geschaffen bzw. bereitgestellt,
dass das Kupplungsstück und das Überführungselement
auf eine Weise ausgebildet sind, dass sich beim Bewegen des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition Berührungsflächen
bzw. Kontaktflächen zwischen bzw. am dem Kupplungsstück
und dem Überführungselement ausbilden, die derart
relativ zueinander angeordnet sind, dass mit der Bewegung des Überführungselements
von der Kupplungsposition in die Grundposition eine Kraftkomponente
bzw. Druckkraft-Komponente einhergeht, die – entgegen der
Wirkungsrichtung des ersten Federelements – eine Bewegung
des Kupplungselements von der ersten Position in die zweite Position
ermöglicht bzw. ermöglichen kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist die Baugruppe ferner
ein Gerät zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung auf,
wobei die Überführungsvorrichtung auf eine Weise
mit dem Gerät zur Ermittlung einer Zugangsberechtigung
in Wirkverbindung steht, dass sie im Falle einer vorliegenden Zugangsberechtigung
das Überführungselement von der Grundposition
in die Kupplungsposition bewegt. Notwendige Informationen zur Ermittlung
der Zugangsberechtigung können hierbei beispielsweise über
eine Eingabevorrichtung des Geräts zur Verfügung
gestellt werden, wie beispielsweise einer üblichen Zehner-Tastatur,
einem Chip-Kartenleser, einem Tag-Leser und/oder einem Fingerprinterleser.
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Um
insbesondere auch in Gefahrensituationen eine zuverlässige
Funktionsweise bereitzustellen, weist die Baugruppe gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform ferner ein Gerät
zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes auf, wobei die Überführungsvorrichtung
auf eine Weise mit dem Gerät zur Ermittlung eines Gefahrenzustandes
in Wirkverbindung steht, dass sie im Gefahrenfall das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt. Bei dem Gerät
kann es sich um einen Brandmelder handeln, an den z. B. im Gebäude
verteilt angebrachte Rauchmelder angeschlossen sind. Sobald der
Brandmelder einen Brandzustand feststellt, wird das Überführungselement
von der Kupplungsposition in die Grundposition bewegt um einen gesperrten
Zustand einzustellen, so dass eine Brandschutz- bzw. Rauchschutzfunktion
der Tür im Gefahrenfall gewährleistet ist.
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Bei
einer besonders praktischen Ausführungsform umfasst die
formschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungsstück
und dem zweiten Endabschnitt eine in dem Kupplungsstück
ausgebildete Vertiefung und einen in dieser Vertiefung formschlüssig
aufgenommenen Ansatz, der an dem zweiten Endabschnitt ausgebildet
ist. Durch die so erfindungsgemäß bereitgestellte
konische Verbindung wird ein Überlastschutz geschaffen,
der derart wirkt, dass bei einem Überdrücken des
an dem ersten bzw. zweiten Dornteil angebrachten Innendrückers
bzw. Außendrückers infolge eines zu großen
Drehmoments ein Lösen des Kupplungselements von dem zweiten
Endabschnitt entgegen der Wirkungsrichtung der ersten Federelements
erfolgt. Eine durch Überdrücken des Innendrückers
bzw. Außendrückers verursachte Überlastung,
wie sie insbesondere im Falle von Vandalismus entstehen kann und
die oft zu Beschädigungen führt, wird auf diese
Weise erfindungsgemäß vermieden.
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Bei
einer praktischen Ausführungsform umfasst die Überführungsvorrichtung
eine Blattfeder und einen elektrischen Drehantrieb mit einer an
den Drehantrieb gekoppelten Welle, wobei der Drehantrieb eingerichtet
ist, die Welle um ihre Längsachse zu drehen, und wobei
die Welle wenigstens abschnittsweise mit einem Außengewinde
versehen ist, wobei die Blattfeder einen bogenförmigen
vorgespannten Abschnitt mit einer Krümmung und zwei Endabschnitte
aufweist, wobei ein erster der beiden Endabschnitte ortsfest in
Bezug auf das erste Dornteil gehalten ist und ein zweiter der beiden
Endabschnitte auf eine Weise an das Außengewinde der Welle
gekoppelt ist, dass eine Drehbewegung der Welle in eine translatorische
Bewegung des zweiten Endabschnitts umgesetzt wird, so dass durch
Drehen der Welle die Krümmung des bogenförmigen
Abschnitts veränderbar ist, und wobei eine Anlagefläche
des Überführungselements an einem Teil-Abschnitt
der Innenseite des bogenförmigen Abschnitts anliegt, so
dass das Führungselement durch Erhöhung des Krümmung
des bogenförmigen Abschnitts gegen die Wirkungsrichtung
der Haltekraft des zweiten Federelements von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegbar ist.
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Bevorzugt
ist hierbei der zweite Endabschnitt an eine auf das Außengewinde
der Welle geschraubte Mutter gekoppelt. So kann auf praktische Weise eine
Drehbewegung der Welle in eine translatorische Bewegung des zweiten
Endabschnitts umgesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäß ausgebildete Überführungsvorrichtung
ermöglicht auf praktische und einfache Weise eine Bewegung
des Überführungselement von der Kupplungsposition
in die Grundposition und umgekehrt durch Bestromung des elektrischen
Drehantriebs.
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Bevorzugt
kann die Welle auch einen mittleren Abschnitt mit einem Außengewinde
aufweisen, und ferner zwei Endabschnitte, die an das Außengewinde
angrenzen, wobei die beiden Endabschnitte gewindefrei ausgebildet
sind. Die gewindefreien Abschnitte dienen hierbei der erfindungsgemäßen
Bereitstellung eines Kupplungsbetriebs bei dem die Welle noch weiter
gedreht werden kann ohne dass sich der zweite Endabschnitt der Blattfeder
translatorisch weiterbewegt. Nach Drehrichtungsumkehr kann sich
der zweite Endabschnitt in dem Außengewinde wieder fangen
bzw. an dieses ankoppeln.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens eine
Abstandserfassungs-Vorrichtung vorgesehen, die dazu eingerichtet
ist, den Abstand wenigstens eines Teilbereichs des bogenförmigen Abschnitts
zu einem vorgegebenem Ort in Umgebung des Teilbereichs zu erfassen.
Mittels einer derartigen Abstandserfassungs-Vorrichtung kann insbesondere
ermittelt werden wann bzw. ob sich das Überführungselement
in der Grundposition bzw. der Kupplungsposition befindet.
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Als
Alternative zu dem Drehantrieb kann auch ein Hubmagnet vorgesehen
sein, der vorzugsweise in Form eines bistabilen Hubmagneten ausgebildet
ist, wobei der zweite Endabschnitt an ein längsbewegliches
Element des Hubmagneten, wie den Tauchkern des Hubmagneten, gekoppelt
sein kann.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, die Ausführungsbeispiele
darstellen, erläutert. Es zeigen schematisch:
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1 Ein
dreidimensionale Darstellung eines Türschlosses mit der
erfindungsgemäßen Baugruppe,
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2 das
Türschoss aus 1 ohne Vorderabdeckung und ohne
Innendrücker und Außendrücker,
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3 und 4 jeweils
eine Schnittansicht des in 2 dargestellten
Türschlosses senkrecht zur Längserstreckung des
hinteren Abschlussbleches zur Veranschaulichung der erfindungsgemäßen Baugruppe,
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5 eine
vergrößerte Darstellung des Bereichs des Schlosses
der 2, der die erfindungsgemäße
Baugruppe aufweist,
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6 und 7 jeweils
eine Schnittansicht des in 5 dargestellten
Bereichs parallel zur Längserstreckung des hinteren Abschlussbleches, und
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8 eine
vergrößerte Darstellung eines Bereichs eines Schlosses,
welches ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Baugruppe aufweist.
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Das
in 1 dargestellte Türschloss 10,
das in 2 ohne Vorderabdeckung 12 und ohne Innendrücker
bzw. Außendrücker 14 dargestellt ist,
weist unter anderem ein an sich bekanntes Abschlussblech 16 auf,
wobei die erfindungsgemäße Baugruppe 18 auf
Höhe eines mittleren Bereichs des Abschlussbleches 16 angeordnet
ist.
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Die 3 und 4 zeigen
jeweils eine Schnittansicht des in 2 dargestellten
Türschlosses 10 senkrecht zur Längserstreckung
des hinteren Abschlussbleches 16 zur Veranschaulichung
der erfindungsgemäßen Baugruppe 18. Die
Baugruppe 18 umfasst einen zweiteiligen Dorn 36,
der ein erstes Dornteil 20 und ein zweites Dornteil 22 aufweist,
wobei das erste Dornteil 20 einen ersten Endabschnitt 24 und
das zweite Dornteil 22 einen zweiten Endabschnitt 26 aufweist,
die voneinander beabstandet sind.
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Ein
Kupplungselement 28 ist für die Bereitstellung
einer drehfesten Verbindung zwischen dem ersten Endabschnitt 24 und
dem zweiten Endabschnitt 26 vorgesehen, wobei das Kupplungselement 28 ein
Führungsstück 30 und ein Kupplungsstück 32 umfasst,
und wobei das Führungsstück 30 formschlüssig
in Richtung einer zentralen Längsachse 34 des
Dorns 36 in einer Vertiefung 74 des ersten Endabschnitts 24 wenigstens
abschnittsweise geführt ist, so dass das Kupplungselement 28 zwischen einer
ersten Position und einer zweiten Position bewegbar ist, wobei das
Kupplungsstück 32 und der zweite Endabschnitt 26 eingerichtet
sind, in der ersten Position eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Kupplungsstück 32 und dem zweiten
Endabschnitt 26 bereitzustellen (vgl. 3),
und wobei das Kupplungselement 28 in der zweiten Position
von dem zweiten Endabschnitt 26 beabstandet ist (vgl. 4).
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Ein
erstes Federelement 38 in Form einer gestauchten Schraubenfeder
dient der Bereitstellung einer Haltekraft, die dafür vorgesehen
ist, das Kupplungselement 28 in der ersten Position zu
halten. Das Federelement 38 ist in der Vertiefung 74 vorzugsweise
mit einem Dämpfungsfett versehen, um insbesondere schlagartige
Schwingungsanregungen zu dämpfen. Ein Überführungselement 40 ist
zwischen einer Kupplungsposition (vgl. 3) und einer Grundposition
(vgl. 4) bewegbar geführt, und zwar vorzugsweise,
wie bei diesem Ausführungsbeispiel, wenigstens abschnittsweise
in einer in einem Gehäuseabschnitt der Baugruppe oder des
Schlosses ausgebildeten Vertie fung 42. Das Überführungselement 40 und
das Kupplungsstück 32 sind ferner auf eine Weise
ausgebildet, dass das Kupplungselement 28 von dem Überführungselement 40 in
die zweite Position bewegbar ist durch Drücken des Überführungselements 40 gegen
das Kupplungsstück 32 beim Bewegen des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition. Ein zweites Federelement 44 in
Form einer Schraubenfeder dient der Bereitstellung einer Haltekraft,
die dafür vorgesehen ist, das Überführungselement 40 in der
Kupplungsposition zu halten.
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In 3 dargestellt
ist die Situation in welcher das Kupplungselement 28 eine
formschlüssige drehfeste Verbindung zwischen den beiden
drehbar, vorzugsweise in Gehäuseteilen des Schlosses aufgenommenen
Dornteilen 20, 22 bereitstellt, so dass eine Übertragung
eines Drehmoments von dem ersten Dornteil 20 auf das zweite
Dornteil 22 und umgekehrt möglich ist, und zwar
insbesondere durch Betätigen des Außendrückers
bzw. Innendrückers 14, die an außen liegenden
Abschnitten des ersten Dornteils 20 bzw. zweiten Dornteils 22 angebracht
sind, die dem ersten bzw. dem zweiten Endabschnitt 24, 26 der
Dornteile 20, 22 gegenüberliegen, einhergehend mit
der Bereitstellung eines freigegebenen Zustands. Hierbei befindet
sich das Überführungselement 40 in der
Kupplungsposition.
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In 4 dargestellt
ist die Situation in welcher sich das Kupplungselement 28 in
der zweiten Position befindet in welcher es von dem zweiten Endabschnitt 26 beabstandet
ist, so dass keine formschlüssige drehfeste Verbindung
zwischen den beiden Dornteilen 20, 22 besteht,
einhergehend mit der Bereitstellung eines gesperrten Zustands. Hierbei befindet
sich das Überführungselement 40 in der
erfindungsgemäßen Grundposition.
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Das
Kupplungsstück 32 und das Überführungselement 40 sind
auf eine Weise ausgebildet, dass sich beim Bewegen des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition Berührungsflächen
bzw. Kontaktflächen 46 zwischen bzw. an dem Kupplungsstück 32 und
dem Überführungselement 40 ausbilden,
die derart relativ zueinander angeordnet sind, dass mit der Bewegung
des Überführungselements 40 von der Kupplungsposition
in die Grundposition eine Kraftkomponente bzw. Druckkraft-Komponente
einhergeht, die – entgegen der Wirkungsrichtung des ersten
Federelements 38 – eine Bewegung des Kupplungselements 28 von
der ersten Position in die zweite Position ermöglicht bzw. ermöglichen
kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind diese
Berührungsflächen 46 in Form bekannter
Keilflächen ausgebildet, die in bekannter Weise eine im
Wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung des Überführungselements 40 gerichtete
Kraftübertragung auf das Kupplungsstück 32 und
damit auf das gesamte Kupplungselement 28 ermögli chen.
Ferner sind das Führungsstück 30 und das Überführungselement 40 in
im Wesentlichen rechtwinkelig zueinander angeordneten geradlinigen Richtungen
bewegbar bzw. bewegbar geführt.
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Die
in 3 dargestellte formschlüssige Verbindung
zwischen dem Kupplungsstück 32 und dem zweiten
Endabschnitt 26 umfasst eine in dem Kupplungsstück 32 ausgebildete
Vertiefung 48 und einen in dieser Vertiefung 48 formschlüssig
aufgenommenen Ansatz 50, der an dem zweiten Endabschnitt 26 ausgebildet
ist. Durch die so erfindungsgemäß bereitgestellte
konische Verbindung wird ein Überlastschutz geschaffen,
der derart wirkt, dass bei einem Überdrücken des
an dem ersten bzw. zweiten Dornteil 20, 22 angebrachten
Innendrückers bzw. Außendrückers 14 infolge
eines zu großen Drehmoments ein Lösen des Kupplungselements 28 von
dem zweiten Endabschnitt 26 entgegen der Wirkungsrichtung des
ersten Federelements erfolgt.
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5 zeigt
eine vergrößerte Darstellung des Bereichs des
Schlosses der 2, der die erfindungsgemäße
Baugruppe 18 aufweist, und 6, 7 zeigen
jeweils eine Schnittansicht des in 5 dargestellten
Bereichs parallel zur Längserstreckung des hinteren Abschlussbleches 16.
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Aus
den 5 bis 7 geht insbesondere die Ausbildung
einer erfindungsgemäßen Überführungsvorrichtung 52 hervor,
die dazu ausgebildet ist, das Überführungselement 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition zu bewegen und umgekehrt.
Die Überführungsvorrichtung 52 umfasst
eine Blattfeder 54 und einen elektrischen Drehantrieb 56 mit
einer an den Drehantrieb 56 gekoppelten Welle 58,
wobei der Drehantrieb 56 eingerichtet ist, die Welle 58 in
beiden Drehrichtungen um ihre Längsachse zu drehen, und
wobei die Welle 58 einen mittleren Abschnitt mit einem
Außengewinde 60 aufweist oder auch in Form einer
Zylinderschnecke ausgebildet sein kann.
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Der
Drehantrieb 56 ist vorzugsweise motorisch bidirektional
ausgebildet. Die Blattfeder 54 weist einen bogenförmigen
vorgespannten Abschnitt 62 mit einer Krümmung
und zwei Endabschnitte 64 auf, wobei ein erster der beiden
Endabschnitte 64 ortsfest in Bezug auf das erste Dornteil 20 gehalten ist
und ein zweiter der beiden Endabschnitte 64 auf eine Weise
an das Außengewinde 60 der Welle 58 gekoppelt
ist, dass eine Drehbewegung der Welle 58 in eine translatorische
Bewegung des zweiten Endabschnitts 64 umgesetzt wird, so
dass durch Drehen der Welle 58 die Krümmung des
bogenförmigen Abschnitts 62 veränderbar
ist. Zur Schaffung der Kopplung kann in dem zweiten Endabschnitt 64 der Blattfeder 54 eine Öffnung
ausgebildet sind, deren Umgrenzung zwischen dem Außendurchmesser
und dem Kerndurchmesser des Außengewindes 60 angeordnet
ist. Vorzugsweise ist der zweite Endabschnitt 64 derart
an das Außengewinde 60 gekoppelt, dass er im unbelasteten
Zustand der Blattfeder 54 im Wesentlichen in der Mitte
des Außengewindes 60 angeordnet ist.
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Die 8 zeigt
ferner eine vergrößerte Darstellung eines Bereichs
eines Schlosses, welches ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Baugruppe 18 aufweist.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel der anderen Figuren
ist hier der zweite Endabschnitt 64 an eine auf das Außengewinde 60 der
Welle 58 geschraubte Mutter 59 gekoppelt. Die
Welle 58 ist hierbei vorzugsweise in Form einer Kunststoffschnecke
mit Trapezprofil ausgebildet, die vorzugsweise auf den Drehantrieb 56 aufgesteckt
ist. Die Mutter 59 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass
sie mit einem Gewindegang auf der Kunststoffschnecke läuft.
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Eine
Anlagefläche 66 des Überführungselements 40 liegt
an einem Teil-Abschnitt 68 der Innenseite des bogenförmigen
Abschnitts 62 an, so dass das Überführungselement 40 durch
Erhöhung der Krümmung des bogenförmigen
Abschnitts 62 gegen die Wirkungsrichtung der Haltekraft
des zweiten Federelements 44 von der Kupplungsposition
in die Grundposition bewegbar ist. Die Überführungsvorrichtung 52 ermöglicht
auf praktische und einfache Weise eine Bewegung des Überführungselements 40 von
der Kupplungsposition in die Grundposition und umgekehrt durch Bestromung
des elektrischen Drehantriebs 56. Bei der Bewegung des Überführungselements 40 von
der Grundposition in die Kupplungsposition, der gegebenenfalls eine
Stromrichtungsumkehr des Antriebsstroms des Drehantriebs vorhergeht,
wirkt das zweite Federelement 44 unterstützend
mit.
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Die
Welle 58 weist ferner zwei gewindefreie Endabschnitte 70 auf,
die an das Außengewinde 60 angrenzen. Die gewindefreien
Endabschnitte 70 dienen hierbei der erfindungsgemäßen
Bereitstellung eines Kupplungsbetriebs bei dem die Welle 58 noch weiter
gedreht werden kann ohne dass sich der zweite Endabschnitt 64 der
Blattfeder 54 translatorisch weiterbewegt. Nach Drehrichtungsumkehr
kann sich der zweite Endabschnitt 64 in dem Außengewinde 60 wieder
fangen bzw. an dieses ankoppeln. Je nach Drehrichtung erfolgt eine
Erhöhung oder Verringerung bzw. Erniedrigung der Krümmung
des bogenförmigen Abschnitts 62.
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Die Überführungsvorrichtung 52 steht
ferner mit einem lediglich in 5 schematisch
dargestellten Gerät zu Ermittlung einer Zugangsberechtigung 72 auf
eine Weise in Wirkverbindung, dass sie im Falle einer vorliegenden
Zugangsberechtigung das Überführungselement 40 von
der Grundposition in die Kupplungsposition bewegt. Hierfür
werden elektrische Anschlusspole 57 des Drehantriebs 56 von dem
Gerät 72 gegebenenfalls bestromt. Notwendige Informationen
zur Ermittlung der Zugangsberechtigung können hierbei beispielsweise über
eine Eingabevorrichtung des Geräts 72 zur Verfügung
gestellt werden, wie beispielsweise einer üblichen Zehner-Tastatur,
einem Chip-Kartenleser, einem Tag-Leser und/oder einem Fingerprinterleser
(nicht näher dargestellt).
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In 6 dargestellt
ist die Situation bei der sich das Überführungselement 40 in
der Kupplungsposition befindet. In 7 dargestellt
ist die Situation bei der sich das Überführungselement 40 in
der Grundposition befindet.
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Auf
den Außendrücker bzw. den Innendrücker 14 (vgl. 1),
die an außen liegenden Abschnitten des ersten Dornteils 20 bzw.
zweiten Dornteils 22 angebracht sind, kann erfindungsgemäß ferner
eine nicht näher dargestellte Schenkelfeder wirken, so
dass das Schloss bzw. der Beschlag nach DIN Links und DIN Rechts
verwendet werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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