[go: up one dir, main page]

DE102008028075A1 - Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung - Google Patents

Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung Download PDF

Info

Publication number
DE102008028075A1
DE102008028075A1 DE200810028075 DE102008028075A DE102008028075A1 DE 102008028075 A1 DE102008028075 A1 DE 102008028075A1 DE 200810028075 DE200810028075 DE 200810028075 DE 102008028075 A DE102008028075 A DE 102008028075A DE 102008028075 A1 DE102008028075 A1 DE 102008028075A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
cover
basic
line
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200810028075
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CCL Label AG
Original Assignee
Tesa Bandfix AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tesa Bandfix AG filed Critical Tesa Bandfix AG
Priority to DE200810028075 priority Critical patent/DE102008028075A1/de
Publication of DE102008028075A1 publication Critical patent/DE102008028075A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
    • B65D75/5827Tear-lines provided in a wall portion
    • B65D75/5833Tear-lines provided in a wall portion for tearing out a portion of the wall
    • B65D75/5838Tear-lines provided in a wall portion for tearing out a portion of the wall combined with separate fixed tearing means, e.g. tabs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/08Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession
    • B65D83/0847Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession through an aperture at the junction of two walls
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/72Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials
    • B65D85/76Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials for cheese
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/03Forms or constructions of security seals
    • G09F3/0305Forms or constructions of security seals characterised by the type of seal used
    • G09F3/0341Forms or constructions of security seals characterised by the type of seal used having label sealing means
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Zumindest zweischichtiges Etikett 1, insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen 7, mit einem Grundetikett 3, . das auf der flexiblen Verpackung 7 verklebt werden kann, . dessen Unterseite mit einer ersten Klebeschicht 5 ausgerüstet ist, die gegebenenfalls vor der Verklebung des Etiketts 1 mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist, . in dem eine auftrennbare Schwächungslinie 33 vorgesehen ist, die das Grundetikett 3 in einen vorderen Bereich 31 und einen hinteren Bereich 32 teilt, und mit einem Decketikett 2, . dessen Unterseite mit einer zweiten Klebeschicht 4 ausgerüstet ist, mittels der das Decketikett 2 auf dem Grundetikett 3 verklebt ist, wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich des Grundetiketts 3 geringer ist als die Klebkraft zwischen Grundetikett 3 und der flexiblen Verpackung 7 und wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 so eingestellt ist, dass Decketikett 2 und vorderer Bereich 31 des Grundetiketts 3 beschädigungslos voneinander getrennt werden können, wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem hinteren Bereich 32 des Grundetiketts 3 höher ist als die Kraft, die zum Auftrennen der Schwächungslinie 33 erforderlich ist, sowie gegebenenfalls mit auf dem Decketikett 2 vorgesehenen weiteren Schutzetiketten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung. Derartige Verpackungen enthalten beispielsweise Käsescheiben oder Käsestücke.
  • Ein Etikett (von französisch etiquetter, aus estiquier = feststecken), ursprünglich Zettel mit Hinweisen im Spanischen Hofzeremoniell, ist ein Hinweisschild besonders auf der Verpackung eines Produkts, das als Informationsträger dient. Technische Etiketten werden in vielen Bereichen für hochwertige Anwendungen eingesetzt, so als Typenschilder für Fahrzeuge, Maschinen, elektrische und elektronische Geräte, als Steueretiketten für Prozessabläufe, als Garantie- und Prüfplaketten sowie als Verschlussetiketten.
  • Zum Öffnen und Verschließen von flexiblen Verpackungen wie Schlauchbeuteln mit vorgeschnittener Öffnung, in denen zum Beispiel Feuchttücher verwahrt werden, werden üblicherweise einlagige Etiketten verwendet.
  • In die Verpackungsfolie des Schlauchbeutels ist ein Deckel, der das spätere Öffnungsloch bildet, perforiert. Durch das Öffnungsloch können die Feuchttücher entnommen werden. Das Loch wird mit dem Etikett überklebt, und beim Erstöffnen wird die Perforation des Deckels aufgerissen, das heißt, das den Deckel bildende Stück Folie bleibt an der Unterseite des Etiketts haften.
  • Die Etiketten weisen zumeist eine Anfasslasche auf, die entweder kleberfrei ist oder deren Kleber neutralisiert wurde. Um zu verhindern, dass das Etikett beim Öffnen der Verpackung vollständig vom Beutel abgezogen wird, besitzen die meisten dieser Etiketten eine geschwungene Stanzung, die dazu führt, dass ein gewisser Widerstand entsteht, wenn man das Etikett bis dorthin geöffnet hat. Der Widerstand zeigt an, dass man nicht weiter ziehen soll. Eine andere Möglichkeit zu verhindern, dass das Etikett vollständig abgezogen wird, besteht in dem Einsatz von zwei unterschiedlichen Klebstoffen: Ablösbar in dem Bereich, in dem das Etikett von der Verpackungsfolie abgezogen werden soll (Öffnen der Verpackung), permanent am Scharnier, um die vollständige Ablösung zu verhindern.
  • Diese Etiketten für Feuchttücherverpackungen bestehen aus drei hintereinander angeordneten, unterschiedlichen Zonen: Zone 1 nichtklebend, Zone 2 ablösbar klebend, Zone 3 permanent klebend.
  • In der EP 0 331 027 A1 wird ein wiederverschließbarer Spendenbehälter für ölgetränkte Feuchtetücher offenbart, der aus einem Behälter und einem Schlüsselteil besteht. Der Behälter ist mit einem einlagigen Etikett zu verschließen.
  • In der WO 93/17933 A wird ebenfalls ein Behälter offenbart, der zur Aufnahme von feuchten Tüchern dient, die sich ihrerseits in einem luftdichten Beutel befinden. Der Beutel wird in dem Behälter aufbewahrt. Weiterhin ist der Beutel mit einem einlagigen Etikett reversibel verschlossen.
  • Die WO 2006/092447 A1 offenbart ein Etikett aus einem Grundetikett,
    • – dessen Unterseite mit einer ersten Klebeschicht ausgerüstet ist, die gegebenenfalls bis zur Verklebung des Etiketts mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist,
    • – in dem ein Ausschnitt vorgesehen ist, dessen Verbindung mit dem übrigen Grundetikett geschwächt oder durchtrennt ist,
    und mit einem Decketikett,
    • – dessen Unterseite mit einer zweiten Klebeschicht ausgerüstet ist, mittels der das
  • Decketikett auf dem Grundetikett verklebt ist, wobei die Klebkraft des Grundetiketts auf dem Grund, auf dem das Etikett verklebt ist, höher als die Klebkraft des Decketiketts auf dem Grundetikett ist sowie die Klebkraft zwischen Ausschnitt und Decketikett höher ist als die Kraft, die erforderlich ist, den Deckel in der Verpackung mittels des darauf verklebten Ausschnitts aus der Verpackung zu trennen.
  • Gleichzeitig ist diese Klebkraft damit höher als die Kraft, die zum Trennen des Ausschnitts vom Grund, auf den das Etikett geklebt ist, erforderlich ist.
  • Gegebenenfalls sind auf dem Decketikett weitere Schutzetiketten vorgesehen, die beispielsweise in Leporellofaltung weitere Informationen enthalten können
  • Des Weiteren existieren Verpackungen beispielsweise für Käsescheiben oder Käsestücke, bestehend aus einem zweiseitig versiegelten Kunststoffschlauchbeutel.
  • Derartige Schlauchbeutelverpackungen sind insbesondere zur Verpackung von Schmelzkäse bekannt. Hier sind üblicherweise mehrere Schmelzkäsescheiben, die jeweils separat in eine Kunststofftasche eingeschweißt sind, enthalten. Diese bekannten Kunststoffschlauchbeutel sind in der Regel dadurch aus Flachfolien geformt, dass diese in einer entsprechenden Schlauchbeutelanlage auf einer Seite eine Siegellinie bilden. Diese aus Kunststoffschlauchbeuteln bestehende Verpackungen können beispielsweise im Bereich dieser mittigen Kunststoffsiegelnaht aufgerissen werden. Alternativ kann eine entsprechende Aufrisslinie im Bereich der seitlichen Siegelnähte vorgesehen sein. Allen bekannten Kunststoffschlauchbeutelverpackungen für Schmelzkäsescheiben ist es nun gemeinsam, dass sie nach dem Öffnen nicht wiederverschlossen werden können. Das führt dazu, dass nicht entnommene Käsescheiben bei der Lagerung im Kühlschrank leicht aus der Verpackung herausfallen können, so dass die Funktion der Umverpackung nicht mehr erfüllt werden kann.
  • Zur Verpackung von Käsescheiben oder Käsestücken sind andererseits auch bereits Kunststoffschalen bekannt, die aus tiefgezogenen Kunststoffschalen bestehen, in welche der Käse gelegt wird. Diese Kunststoffschalen sind mit Kunststofffolien verschlossen, die in der Regel am Rand der Schale mit dieser versiegelt sind. Im Bereich dieser Verpackungen sind bereits Wiederverschlußsysteme bekannt geworden. Hierzu ist in die verschließende Folie ein selbstklebender Haftkleber eingebaut, der durch entsprechendes Andrücken der Folie auf den flanschartigen Rand eine wiederverschließende Verpackung ermöglicht.
  • Gemäß der DE 102 32 959 A1 wird in eine Verpackung für Käsescheiben oder Käsestücke bestehend aus einem zweiseitig versiegelten Kunststoffschlauchbeutel auf einer Seite über nahezu die gesamte Länge des Kunststoffschlauchbeutels eine Linie, die eine Laschenkontur nachzeichnet, eingestanzt. Die Verpackung ist im Bereich dieser Linie mit einem selbstklebenden, einlagigen Haftetikett überklebt. Hierdurch kann die weiche Kunststoffschlauchbeutelverpackung durch Aufziehen des selbstklebenden Haftetiketts entlang der vorgestanzten Laschenkontur geöffnet werden, so dass hier die einzelnen Käsescheiben beziehungsweise das Käsestück entnommen werden kann. Nach der Entnahme der gewünschten Käsescheibe beziehungsweise nach Zurücklegen des nicht verbrauchten Käsestücks kann die Schlauchbeutelverpackung durch Umklappen der Lasche und Wiederverkleben mittels des selbstklebenden Haftetiketts wiederverschlossen werden.
  • Die eingestanzte Linie ist insbesondere mittels eines Klarsichthaftetiketts überklebt. Das Klarsichthaftetikett weist eine rote eingefärbte Grifflasche auf, die zum Aufreißen des Klarsichthaftetiketts dient. In zwei Eckenbereichen sind in dem Klarsichthaftetikett Einstanzungen vorgesehen, die eine Sollreißlinie bilden. Nach dem Öffnen wird das Klarsichthaftetikett entlang der Sollreißlinien aufgerissen. Hierdurch wird dem Benutzer offensichtlich, dass die Verpackung bereits geöffnet wurde. Das Klarsichthaftetikett ist mit einem Haftkleber bestrichen.
  • Derartige Verpackungen können auch geöffnet werden, indem die Siegelnaht aufgerissen wird, mit Hilfe einer Schere oder eines Aufreißfadens.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Etikett zu schaffen, das leicht zu öffnen ist und dennoch sicher auf dem Untergrund, insbesondere einer Verpackung für Käsescheiben oder Käsestücke bestehend aus einem zweiseitig versiegelten Kunststoffschlauchbeutel verklebt und das ein Wiederverschließen der Verpackung ermöglicht.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Etikett, wie es im Hauptanspruch dargelegt ist. Gegenstand der Unteransprüche sind vorteilhafte Fortbildungen des Erfindungsgegenstandes. Des Weiteren betrifft die Erfindung Verwendungsvorschläge des erfindungsgemäßen Etiketts.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung ein zumindest zweischichtiges Etikett, insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen, mit einem Grundetikett,
    • – das auf der flexiblen Verpackung verklebt werden kann,
    • – dessen Unterseite mit einer ersten Klebeschicht ausgerüstet ist, die gegebenenfalls vor der Verklebung des Etiketts mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist,
    • – in dem eine auftrennbare Schwächungslinie vorgesehen ist, die das Grundetikett in einen vorderen und einen hinteren Bereich teilt,
  • und mit einem Decketikett,
    • – dessen Unterseite mit einer zweiten, Klebeschicht ausgerüstet ist, mittels der das Decketikett auf dem Grundetikett verklebt ist,
    wobei die Klebkraft zwischen Decketikett und dem vorderen Bereich des Grundetiketts geringer ist als die Klebkraft zwischen Grundetikett und der flexiblen Verpackung und wobei die Klebkraft zwischen Decketikett und dem vorderen Bereich des Grundetiketts so eingestellt ist, dass Decketikett und vordere Bereich des Grundetiketts beschädigungslos voneinander getrennt werden können,
    wobei die Klebkraft zwischen Decketikett und dem hinteren Bereich des Grundetiketts höher ist als die Kraft, die zum Auftrennen der Schwächungslinie erforderlich ist,
    sowie gegebenenfalls mit auf dem Decketikett vorgesehenen weiteren Schutzetiketten, die beispielsweise in Leporellofaltung weitere Informationen enthalten können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind das Decketikett und das Grundetikett kongruent und sind auch deckungsgleich aufeinander verklebt.
  • Weiter vorzugsweise ist das Etikett im Wesentlichen rechteckig, wobei gegebenenfalls die Ecken abgerundet sind.
  • Die Schwächungslinie trennt das Grundetikett bevorzugt in zwei annähernd gleich große Hälften.
  • Die Klebkraft zwischen Decketikett und dem vorderen Bereich des Grundetiketts kann dadurch reduziert werden, dass die Klebemasse in dem Bereich des Decketiketts, der den vorderen Bereich des Grundetiketts abdeckt, partiell inaktiviert (beispielsweise durch Bestrahlung, Bepuderung oder Teilneutralisation) wird oder die Klebemasse nur partiell aufgetragen ist.
  • Es ist aber sicherzustellen, dass eine ausreichend hohe Klebkraft eingestellt ist, um ein unbeabsichtigtes Lösen des Decketiketts zu verhindern.
  • Die unterschiedlichen Klebkräfte des Decketiketts zum vorderen beziehungsweise hinteren Bereich des Grundetiketts können auch durch den Einsatz von zwei unterschiedlichen Klebstoffen innerhalb der zweiten Klebstoffschicht erreicht werden. Hierzu wird ein ablösbarer, geringe Klebkräfte aufweisender Kleber in dem Bereich eingesetzt, in dem das Decketikett vom Grundetikett abgezogen werden soll (beim Öffnen der Verpackung). Im hinteren Bereich hingegen wird ein höhere Klebkräfte aufweisender Kleber eingesetzt, um die ungewollte Ablösung des Decketiketts zu verhindern.
  • Weiter kann die Oberseite des Grundetiketts im vorderen Bereich abhäsiv sein.
  • Die abhäsive Ausrüstung des Grundetiketts erfolgt vorzugsweise durch Silikonisierung, beispielsweise in ein Silikonreleaselack auf die entsprechenden Stellen aufgedruckt wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen eine abhäsive Wirkung erzeugenden Lack oder Primer aufzutragen.
  • So dann kann die Oberfläche des Grundetiketts durch Bestrahlung oder chemischer Behandlung wie Ätzung verändert werden, so dass sich eine abhäsive Wirkung einstellt. An den abhäsiven Stellen ist die Ablösung des Decketiketts vom Grundetikett beim öffnungsvorgang des Etiketts erleichtert.
  • Durch die Reduzierung der Klebkraft zwischen dem vorderen Bereich des Grundetiketts und dem Decketikett lässt sich das Decketikett einfach abziehen, und zwar bis zu dem hinteren Bereich des Grundetiketts, der nicht klebkraftreduziert mit dem Decketikett verbunden ist. In diesem Bereich ist die Klebkraft zwischen Deck- und Grundetikett so groß, dass eine Auftrennung nur mit Gewalt möglich ist.
  • Des Weiteren kann das Decketikett nach Entnahme eines Stückes aus der Verpackung wieder auf dem Grundetikett reversibel aufgebracht werden, die Restklebkraft hält das Decketikett wiederholt in Position.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist in dem Bereich des Decketiketts, der den vorderen Bereich des Grundetiketts abdeckt, eine Fläche im Kantenbereich klebemassefrei, ist die Klebkraft dieser Fläche reduziert ist oder ist die Klebemasse im Bereich dieser Fläche abgedeckt ist. Diese Fläche dient dann als Anfasser zum Abziehen des Decketiketts.
  • Eine andere Möglichkeit, einen Anfasser herzustellen, besteht darin, die die Fläche bildende Klebemasse durch ein Trennpapier einzudecken, so dass die Klebemasse keine Wirkung entfalten kann. Des Weiteren kann die Klebemasse in diesem Bereich auch neutralisiert sein, beispielsweise durch Bedruckung oder Bepuderung.
  • In einer Variante wird der Anfasser gebildet, indem an dem Decketikett eine zusätzliche Fläche vorgesehen.
  • Dieser Anfasser ist vorzugsweise so angeordnet, dass er an einer Kante liegt, die dem hinteren Bereich des Grundetiketts gegenüberliegt.
  • Neben dem Anfasser im Decketikett kann auch ein Anfasser im Grundetikett vorhanden sein, wobei bevorzugt der Anfasser im Decketikett und der Anfasser am Grundetikett übereinander angeordnet und insbesondere gleich groß sind.
  • Dieser Anfasser kann vom Aufbau dem Anfasser in Decketikett entsprechen, was auch die bevorzugte Ausführungsform darstellt.
  • Das Etikett wird vorzugsweise auf flexiblen Verpackungen wie Schlauchbeuteln, in denen sich Lebensmittel wie Käsescheiben oder Käsestücke befinden, eingesetzt.
  • In dem Schlauchbeutel ist vorteilhafterweise durch Anstanzungen eine zweite Schwächungslinie vorhanden, die derart ausgeführt ist, dass der Schlauchbeutel weiterhin luft- und wasserdicht verschlossen ist. Diese Schwächungslinie kann zum Öffnen des Schlauchbeutels leicht durchtrennt werden, so dass sich eine Lasche ergibt, die auf- und zugeklappt werden kann. Aus der entstehenden Öffnung, kann der Inhalt, beispielsweise die Käsescheiben, entnommen werden.
  • Weit verbreitet ist diese Art Verpackung beispielsweise bei Papiertaschentüchern.
  • Bevorzugt weist die Schwächungslinie des Schlauchbeutels im Wesentlichen die gleiche Form auf wie die Schwächungslinie des Etiketts.
  • Das erfindungsgemäße Etikett wird auf der Verpackung verklebt, indem zunächst das gegebenenfalls vorhandene Trennpapier von der ersten Klebebeschichtung entfernt wird und dann das Etikett beziehungsweise das Grundetikett mittels der ersten Klebebeschichtung auf der Verpackung fest aufgeklebt wird.
  • Das Etikett beziehungsweise das Grundetikett wird dabei vorzugsweise so verklebt, dass die in dem Grundetikett vorhandene Schwächungslinie möglichst deckungsgleich auf der Schwächungslinie im Schlauchbeutel aufliegt.
  • Beim Öffnungsvorgang des Etiketts trennt sich das Decketikett vom vorderen Bereich des Grundetiketts, bis die Schwächungslinie erreicht wird. Wird weiter am Decketikett gezogen, bricht aufgrund der starken Verklebung zwischen Decketikett und hinterem Bereich des Grundetiketts die Schwächungslinie auf.
  • Beim fortgesetzten Ziehen setzt sich der von der Schwächungslinie ausgehende Riss im Grundetikett fort, bis die Kanten des Grundetiketts erreicht werden und der hintere Bereich des Grundetiketts sich vollständig vom vorderen Bereich trennt.
  • Gleichzeitig mit dem Auftrennen der Schwächungslinie im Decketikett reißt auch die Verpackung auf, die deshalb vorzugsweise unterhalb der Schwächungslinie des Etiketts eine zweite Schwächungslinie aufweist. Die zweite Schwächungslinie spaltet gleichzeitig mit der im Etikett befindlichen Schwächungslinie. Mit dem weiteren Öffnen des Etiketts reißt auch die Verpackung weiter auf, es bildet sich eine Lasche.
  • Bevorzugt ist deshalb in der Verpackung eine Linie vorgesehen, die die Kontur einer Lasche aufweist, wobei die zweite Schwächungslinie ein Teil dieser Linie ist. Aufgrund dieser Linie ist die Weitereißkraft sehr gering, so dass sich problemlos beim Öffnen des Etiketts die Lasche ausformt.
  • Ist das Etikett vollständig geöffnet, klebt der vordere Bereich des Grundetiketts auf der Verpackung, und zwar unmittelbar vor der Stelle, an der die Lasche beginnt, während der hintere Bereich des Etiketts mit dem Decketikett auf der entstandenen Lasche klebt.
  • Aufgrund der irreversiblen Durchtrennung des Etiketts ist ein Sicherheitsaspekt verwirklicht. Die erstmalige Öffnung der Verpackung wird für den Verbraucher deutlich angezeigt.
  • Die Schwächungslinien sowie die Linie können gestanzt oder vorgeschnitten werden, beispielsweise in Form einer Perforation.
  • Die Schwächungslinie im Grundetikett erstreckt sich gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung über die gesamte Breite des Etiketts (beginnend an einer Kante des Etiketts und sich bis zur gegenüberliegenden Kante erstreckend) und ist weiter vorzugsweise weitgehend gerade und parallel zur vorderen Kante des Etiketts angeordnet. Zu den Rändern des Etiketts kann die Schwächungslinie in einer leicht geschwungenen Form, beispielsweise in einer S-Form, auslaufen.
  • Vorzugsweise weist dementsprechend auch die Schwächungslinie im Schlauchbeutel diese Form auf.
  • Die Ober- und Unterseite des Decketiketts können bedruckt sein, müssen aber nicht. Das Grundetikett kann ebenfalls bedruckt sein.
  • Zum Verschließen der Verpackung wird die Lasche wieder zurückgeklappt, bis die zwei Teile des Etiketts wieder aufeinander liegen und zusammenhaften.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Etiketts insbesondere in bevorzugten Ausführungsformen sind wie folgt dargestellt.
  • Das Etikett lässt sich leicht öffnen, da es nicht von der Verpackungsfolie) abgezogen wird, sondern das Decketikett vom Grundetikett.
  • Dennoch ist eine sichere Verklebung auf der Verpackung gewährleistet durch das Grundetikett.
  • Des Weiteren sind drei Seiten (Ober- und Unterseite des Decketiketts sowie Oberseite des Grundetiketts) bedruckbar, das heißt, es sind vielmehr Informationen verfügbar als bisher.
  • Als Trägermaterialien des Deck- respektive Grundetiketts stehen Papiere oder verschiedene Folien zur Auswahl.
  • Erfindungsgemäß als Materialien lassen sich Folien einsetzen, insbesondere monoaxial und biaxial gereckte Folien auf Basis von Polyolefinen, dann Folien auf Basis von gerecktem Polyethylen oder gereckten Copolymeren, enthaltend Ethylen- und/oder Polypropyleneinheiten, gegebenenfalls auch PVC-Folien, PET-Folien, Folien auf Basis von Vinylpolymeren, Polyamiden, Polyester, Polyacetalen, Polycarbonaten Auch Folien auf Basis von gerecktem Polyethylen oder gereckten Copolymeren, enthaltend Ethylen- und/oder Polypropyleneinheiten, lassen sich erfindungsgemäß einsetzen.
  • Monoaxial gerecktes Polypropylen zeichnet sich durch seine sehr hohe Reißfestigkeit und geringe Dehnung in Längsrichtung aus. Bevorzugt zur Herstellung der erfindungsgemäßen Etiketten sind monoaxial gereckte Folien auf Basis von Polypropylen. Die Dicken der monoaxial gereckten Folien auf Basis von Polypropylen liegen bevorzugt zwischen 20 und 100 μm, besonders zwischen 25 und 65 μm, ganz besonders zwischen 30 und 60 μm.
  • Monoaxial gereckte Folien sind überwiegend einschichtig, grundsätzlich können aber auch mehrschichtige monoaxial gereckte Folien hergestellt werden. Bekannt sind überwiegend ein-, zwei- und dreischichtige Folien, wobei die Anzahl der Schichten auch größer gewählt werden kann.
  • Die Dicken der biaxial gereckten Folien auf Basis von Polypropylen liegen insbesondere zwischen 12 und 100 μm, besonders zwischen 20 und 75 μm, ganz besonders zwischen 30 und 60 μm.
  • Biaxial gereckte Folien auf Basis von Polypropylen können mittels Blasfolienextrusion oder mittels üblicher Flachfolienanlagen hergestellt werden. Biaxial gereckte Folien werden sowohl ein- als auch mehrschichtig hergestellt. Im Falle der mehrschichtigen Folien können auch hier die Dicke und Zusammensetzung der verschiedenen Schichten gleich sein aber auch verschiedene Dicken und Zusammensetzungen sind bekannt.
  • Besonders bevorzugt für die erfindungsgemäßen Etiketten sind einschichtige, biaxial oder monoaxial gereckte Folien und mehrschichtige, biaxiale oder monoaxiale Folien auf Basis von Polypropylen, die einen ausreichend festen Verbund zwischen den Schichten aufweisen, da ein Delaminieren der Schichten während der Anwendung nachteilig ist.
  • Folien auf Basis von Hart-PVC werden zur Herstellung von Etiketten ebenso verwendet wie Folien auf Basis von Weich-PVC.
  • Für die erfindungsgemäßen Etiketten werden dann üblicherweise Folien verwendet auf Basis von Hart-PVC. Die Dicken der Folien liegen bevorzugt zwischen 20 und 100 μm, besonders zwischen 25 und 65 μm, ganz besonders zwischen 30 und 60 μm.
  • Folien auf Polyesterbasis, zum Beispiel Polyethylenterephthalat sind ebenfalls bekannt und können ebenso zur Herstellung der erfindungsgemäßen Etiketten eingesetzt werden. Die Dicken der Folien auf Basis von PET liegen zwischen 20 und 100 μm, besonders zwischen 25 und 65 μm, ganz besonders zwischen 30 und 60 μm.
  • Bevorzugt sind die eingesetzten Folien transparent, sprich weisen vorzugsweise eine Transmission von größer 60%, insbesondere eine Transmission größer 90% bei einer Wellenlänge von 350 bis 1150 nm auf.
  • Mit dem Transmissionsgrad – bisweilen auch nur kurz als Transmission bezeichnet – der in der Regel in % angegeben wird, ist das Verhältnis der auf der Rückseite eines mit Licht durchstrahlten Körpers ankommenden Lichtleistung zu der auf der Vorderseite eintreffenden Lichtleistung gemeint. Die Transmission wird beschnitten durch Reflektion und Absorption.
  • Es gilt also: Transmissionsgrad = (1 – Reflektionsgrad) × (1 – Absorptionsgrad).
  • Die erfindungsgemäßen Etiketten können als Klebemassen eine Klebemasse auf Basis von Naturkautschuk, PUR, Acrylaten oder Styrol–Isopren–Styrol-Blockcolymeren enthalten.
  • Die Verwendung von Klebemassen auf Basis von Naturkautschuk, Acrylaten oder Styrol-Isopren–Stryrol ist bekannt, was auch zum Beispiel im „Handbook of Pressure sensitive adhesive technologie, second edition, herausgegeben durch Donatas Satas, Van Nostrand Reinhold, New York, 1989 beschrieben wird.
  • Als selbstklebende Masse kommt insbesondere eine handelsübliche druckempfindliche Klebmasse auf PUR, Acrylat- oder Kautschukbasis zum Einsatz.
  • Anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren wird ein Etikett in einer besonders vorteilhaften Ausführung näher erläutert, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu wollen.
  • Es zeigen
  • 1 das Etikett, in der Draufsicht, wobei alle Schichten transparent dargestellt sind,
  • 2 das Etikett gemäß 1 bevor es auf einem Schlauchbeutel 7 verklebt ist,
  • 3 das Etikett gemäß 1 nachdem es auf einem Schlauchbeutel 7 verklebt ist,
  • 4 das Etikett in einer anderen Ausführungsform in der Draufsicht und
  • 5 das aufgetrennte Etikett gemäß 4 nach der Auftrennung.
  • Gemäß 1 besteht das Etikett 1 aus einem Grundetikett 3, dessen Unterseite mit einer ersten Klebeschicht 5 ausgerüstet ist. Diese kann mit einem hier nicht gezeigten Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt sein. Mittels der Klebeschicht 5 wird das Etikett auf dem Untergrund, also einer Verpackung verklebt.
  • In dem Grundetikett 3 ist eine auftrennbare Schwächungslinie 33 vorgesehen, die das Grundetikett 3 in einen vorderen Bereich 31 und einen hinteren Bereich 32 teilt. Die Schwächungslinie 33 erstreckt sich über die gesamte Breite des Etiketts 1 und ist weitgehend gerade und parallel zur vorderen Kante des Etiketts 1 angeordnet. Zu den Rändern des Etiketts läuft die Schwächungslinie 33 jeweils in einer S-Form aus.
  • Die Oberseite des vorderen Bereiches 31 ist durch eine Silikonbeschichtung abhäsiv ausgerüstet.
  • Des Weiteren besteht das Etikett 1 aus einem Decketikett 2, dessen Unterseite mit einer zweiten Klebeschicht 5 ausgerüstet ist, mittels der das Decketikett 2 auf dem Grundetikett 3 verklebt ist. Die Fläche des Decketiketts 2 ist kongruent zur Fläche des Grundetiketts 3 ausgeführt.
  • Deck- und Grundetikett 2,3 sind hier rechteckig.
  • Erfindungswesentlich ist, dass die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 geringer ist als die Klebkraft zwischen Grundetikett 3 und der flexiblen Verpackung 7, auf der das Etikett 1 verklebt ist, und dass die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich des Grundetiketts 3 so eingestellt ist, dass Decketikett 2 und vordere Bereich 31 des Grundetiketts 3 beschädigungslos voneinander getrennt werden können.
  • Diese Klebkraftreduzierung ergibt sich dadurch, dass, wie oben beschrieben, die Oberseite des vorderen Bereiches 31 des Grundetiketts 3 abhäsiv ausgerüstet ist, was zu einer verringerten Haftung der Klebemasse 4 auf dem Grundetikett 3 führt.
  • Die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem hinteren Bereich 32 des Grundetiketts 3 ist sodann höher als die Kraft, die zum Auftrennen der Schwächungslinie 33 erforderlich ist.
  • Sowohl Decketikett 2 als auch Grundetikett 3 weisen jeweils einen Anfasserbereich 24, 34 auf. Die Anfasser 24, 34 bestehen aus einem nicht mit Klebemasse beschichten Folienabschnitt der Folien, die das Decketikett 2 und das Grundetikett 3 bilden.
  • Die Anfasser 24, 34 können zum Auftrennen des Etiketts 1 jeweils zwischen Daumen und Zeigefinger genommen werden. Anschließend werden diese auseinander gezogen, was dazu führt, dass die leichte Verklebung zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich 31 aufgeht.
  • Gemäß den 2 und 3 wird das Etikett 1 unter Verwendung der ersten Klebebeschichtung 5 auf dem Grundetikett 3 insbesondere auf einen Schlauchbeutel 7 aufgeklebt, wobei im Schlauchbeutel 7 ein Laschenbereich 71 durch Stanzlinien 72 vorgestanzt wird. Im Schlauchbeutel 7 ist eine zweite Schwächungslinie 73, die die gleiche Form aufweist wie die Schwächungslinie 33 im Grundetikett 3.
  • In der 2 ist das Etikett 1 gemäß 1 gezeigt, bevor es auf dem Schlauchbeutel 7 verklebt ist. In der 3 ist das Etikett 1 gemäß 1 gezeigt, nachdem es auf dem Schlauchbeutel 7 verklebt ist. Das Etikett wird dabei derart verklebt, dass die beiden Schwächungslinien 33, 73 möglichst deckungsgleich aufeinander liegen.
  • Der mit Inhalt gefüllte und mit dem Etikett 1 versehene Schlauchbeutel 7 kann nun verkauft werden und kann so von einem Kunden erworben.
  • In dem Schlauchbeutel 4 befinden sich beispielsweise Käsestücke oder Käsescheiben.
  • Beim Öffnungsvorgang des Etiketts 1, der vom Kunden initiiert wird, trennt sich das Decketikett 2 vom vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3, bis die Schwächungslinie 33 erreicht wird. Wird weiter am Decketikett 2 gezogen, bricht aufgrund der starken Verklebung zwischen Decketikett 2 und hinterem Bereich 32 des Grundetiketts 3 die Schwächungslinie 33 auf.
  • Würde sich die Schwächungslinie 33 nicht über die gesamte Breite des Etiketts 1 erstrecken, würde beim fortgesetzten Ziehen sich der von der Schwächungslinie 33 ausgehende Riss im Grundetikett 3 fortsetzen, bis die Kanten des Grundetiketts 3 erreicht werden und der hintere Bereich 32 des Grundetiketts 3 sich vollständig vom vorderen Bereich 31 trennt.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform durchtrennt die Schwächungslinie 33 unmittelbar das Etikett 1.
  • Gleichzeitig mit dem Auftrennen der Schwächungslinie 33 im Decketikett 2 reißt auch die Verpackung 7 auf, die unterhalb der Schwächungslinie 33 des Etiketts 1 eine zweite Schwächungslinie 73 aufweist. Die zweite Schwächungslinie 73 spaltet gleichzeitig mit der im Etikett 1 befindlichen Schwächungslinie 33. Mit dem weiteren Öffnen des Etiketts 1 reißt auch die Verpackung weiter auf, es bildet sich eine Lasche 71, indem die in dem Schlauchbeutel 7 vorgesehenen Stanzlinien 72, die zusammen mit der Schwächungslinie einen Laschenbereich 71 umfasst haben, aufreißen.
  • Ist das Etikett 1 vollständig geöffnet, klebt der vordere Bereich 31 des Grundetiketts 3 auf der Verpackung 7, und zwar unmittelbar vor der Stelle, an der die Lasche 71 beginnt, während der hintere Bereich 32 des Etiketts 1 mit dem Decketikett 2 auf der entstandenen Lasche 71 klebt.
  • In der 4 ist das noch nicht aufgetrennte Etikett 1 in einer anderen Ausführungsform in der Draufsicht gezeigt. Das Etikett 1 weist eine rechteckige Form auf, wobei die Ecken abgerundet sind.
  • Am Decketikett 2 ist ein Anfasserbereich 24 vorgesehen.
  • Da sowohl Decketikett 2 und Grundetikett 3 aus transparenten Folien bestehen, ist die Schwächungslinie 33 zu erkennen, die das Grundetikett 3 in einen vorderen Bereich 31 und einen hinteren Bereich 32 trennt.
  • 5 stellt das aufgetrennte Etikett 1 gemäß der 4 nach der Auftrennung dar. Auf dem Schlauchbeutel 7 verbleibt nur der vordere Bereich 31 des Grundetiketts, während der hintere Bereich 34 des Grundetiketts 3 zusammen mit dem Decketikett 2 auf der im Schlauchbeutel 7 entstandenen Lasche 71 verklebt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0331027 A1 [0007]
    • - WO 93/17933 A [0008]
    • - WO 2006/092447 A1 [0009]
    • - DE 10232959 A1 [0016]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Handbook of Pressure sensitive adhesive technologie, second edition, herausgegeben durch Donatas Satas, Van Nostrand Reinhold, New York, 1989 [0075]

Claims (11)

  1. Zumindest zweischichtiges Etikett 1, insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen 7, mit einem Grundetikett 3, – das auf der flexiblen Verpackung 7 verklebt werden kann, – dessen Unterseite mit einer ersten Klebeschicht 5 ausgerüstet ist, die gegebenenfalls vor der Verklebung des Etiketts 1 mit einem Trennpapier oder einer Trennfolie abgedeckt ist, – in dem eine auftrennbare Schwächungslinie 33 vorgesehen ist, die das Grundetikett 3 in einen vorderen Bereich 31 und einen hinteren Bereich 32 teilt, und mit einem Decketikett 2, – dessen Unterseite mit einer zweiten Klebeschicht 4 ausgerüstet ist, mittels der das Decketikett 2 auf dem Grundetikett 3 verklebt ist, wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich des Grundetiketts 3 geringer ist als die Klebkraft zwischen Grundetikett 3 und der flexiblen Verpackung 7 und wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 so eingestellt ist, dass Decketikett 2 und vorderer Bereich 31 des Grundetiketts 3 beschädigungslos voneinander getrennt werden können, wobei die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem hinteren Bereich 32 des Grundetiketts 3 höher ist als die Kraft, die zum Auftrennen der Schwächungslinie 33 erforderlich ist, sowie gegebenenfalls mit auf dem Decketikett 2 vorgesehenen weiteren Schutzetiketten.
  2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bereich des Decketiketts 2, der den vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 abdeckt, eine Fläche klebemassefrei ist, die Klebkraft dieser Fläche reduziert ist, oder die Klebemasse im Bereich dieser Fläche abgedeckt ist, wobei die Fläche als Anfasser 24 dient, und/oder ein solcher Anfasser 34 auch im Grundetikett 3 vorhanden ist.
  3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 dadurch eingestellt wird, dass die Klebemasse 5 in dem Bereich des Decketiketts 2, der den vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 abdeckt, partiell inaktiviert wird und/oder die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich des Grundetiketts 3 dadurch eingestellt wird, dass die Klebemasse 5 in dem Bereich des Decketiketts 2, der den vorderen Bereich 31 des Grundetiketts 3 abdeckt, partiell aufgetragen ist und/oder die Klebkraft zwischen Decketikett 2 und dem vorderen Bereich des Grundetiketts 3 dadurch eingestellt wird, dass die Oberfläche des vorderen Bereichs 31 des Grundetiketts 3 abhäsiv ausgerüstet ist, vorzugsweise durch Silikonisierung.
  4. Etikett nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Etikett 1 im Wesentlichen rechteckig ist, wobei gegebenenfalls die Ecken abgerundet sind.
  5. Etikett nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie 33 das Grundetikett 3 in annähernd zwei gleich große Hälften teilt.
  6. Etikett nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie 33 an einer Kante des Etiketts 1 beginnt und sich bis zur gegenüberliegenden Kante erstreckt.
  7. Etikett nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie 73 des Schlauchbeutels 7 im Wesentlichen die gleiche Form aufweist wie die Schwächungslinie 33 des Etiketts 1.
  8. Etikett nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Decketikett 2 und das Grundetikett 3 kongruent sind und/oder exakt übereinander angeordnet sind.
  9. Verwendung eines Etiketts nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche auf flexiblen Verpackungen wie Schlauchbeutel.
  10. Verwendung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Verpackung 7 eine zweite Schwächungslinie 73 vorhanden ist, die sich bevorzugt unterhalb der Schwächungslinie 33 des Etiketts 1 befindet und die insbesondere die gleiche Form aufweist wie die Schwächungslinie 33 des Etiketts 1.
  11. Verwendung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verpackung 7 eine Linie vorgesehen, die die Kontur einer Lasche 71 aufweist, wobei die zweite Schwächungslinie 73 ein Teil dieser Linie ist.
DE200810028075 2008-06-13 2008-06-13 Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung Ceased DE102008028075A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200810028075 DE102008028075A1 (de) 2008-06-13 2008-06-13 Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200810028075 DE102008028075A1 (de) 2008-06-13 2008-06-13 Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102008028075A1 true DE102008028075A1 (de) 2009-12-17

Family

ID=41317753

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200810028075 Ceased DE102008028075A1 (de) 2008-06-13 2008-06-13 Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102008028075A1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2013024283A1 (en) * 2011-08-15 2013-02-21 Filtrona C&Sp Limited Reseal tamper-evident label
WO2013186309A1 (de) * 2012-06-15 2013-12-19 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Sicherheitsetikett

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0331027A1 (de) 1988-03-02 1989-09-06 Kenji Nakamura Wiederverschliessbarer Spenderbehälter für feuchte Tücher
WO1993017933A1 (en) 1992-03-13 1993-09-16 The Procter & Gamble Company Storing and dispensing system for products packed in a sealed pouch
DE10232959A1 (de) 2002-07-19 2004-02-19 Hochland Ag Verpackung und Verfahren zu ihrer Herstellung
WO2006092447A1 (de) 2005-03-04 2006-09-08 Tesa Ag Zumindest zweischichtiges etikett zum aufreissen und wiederverschliessen verpackungen sowie dessen verwendung

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0331027A1 (de) 1988-03-02 1989-09-06 Kenji Nakamura Wiederverschliessbarer Spenderbehälter für feuchte Tücher
WO1993017933A1 (en) 1992-03-13 1993-09-16 The Procter & Gamble Company Storing and dispensing system for products packed in a sealed pouch
DE10232959A1 (de) 2002-07-19 2004-02-19 Hochland Ag Verpackung und Verfahren zu ihrer Herstellung
WO2006092447A1 (de) 2005-03-04 2006-09-08 Tesa Ag Zumindest zweischichtiges etikett zum aufreissen und wiederverschliessen verpackungen sowie dessen verwendung

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Handbook of Pressure sensitive adhesive technologie, second edition, herausgegeben durch Donatas Satas, Van Nostrand Reinhold, New York, 1989

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2013024283A1 (en) * 2011-08-15 2013-02-21 Filtrona C&Sp Limited Reseal tamper-evident label
WO2013186309A1 (de) * 2012-06-15 2013-12-19 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Sicherheitsetikett

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP1858776B1 (de) Zumindest zweischichtiges etikett zum aufreissen und wiederverschliessen von verpackungen sowie dessen verwendung
DE602005000086T2 (de) Einfach zu öffnende Verpackung
EP2236275B1 (de) Herstellungsverfahren für eine flexible Verpackungsfolie mit Wiederverschluss
DE102004047445B4 (de) Nichtwiederverschließbare Verpackung für gesundheitsgefährdende Erzeugnisse, Verwendung der Verpackung, sowie Verfahren zu deren Herstellung
EP1449789B1 (de) Verpackungsbehälter mit einer Verpackungsfolie mit integriertem Offnungs-und Wiederverschliesssystem
DE69033062T2 (de) Innendichtung mit Z-förmiger Aufreislasche für Behälter
EP0659151B1 (de) Aufreisspackung mit aufziehlasche
US4902142A (en) Adhesive tape as recloseable closure
EP0160975A2 (de) Kalt- oder heissiegelbare Mehrschichtfolie für wiederverschliessbare Verpackungen
EP2284095B1 (de) Verpackung mit vorgeschnittener Öffnung, die reversibel geöffnet und verschlossen werden kann, sowie deren Herstellungsverfahren
DE19653891C1 (de) Siegel- oder Verschlußetikett
US10822140B2 (en) Plastic fabric composite, packaging bag made of a plastic fabric composite, and a method for manufacturing a packaging bag
EP1382543B1 (de) Verpackung und Verfahren zu ihrer Herstellung
DE102007035501A1 (de) Verschlusseinrichtung zur Verwendung an einem Verpackungsbehälter
DE102010005554A1 (de) Wiederverschließbare Verpackung
DE20113173U1 (de) Wiederverschließbare Packung für festes Packungsgut, insbesondere für Schokolade
DE60211851T2 (de) Verpackung für einen rohrförmigen stapel von runden keksen
DE10245430A1 (de) Originalitätssiegel
WO2006089750A1 (de) Schlauchbeutel mit deckel
EP1629967B1 (de) Siegelbare Verbundfolie und deren Verwendung zur Herstellung eines Schlauchbeutels
DE102008028075A1 (de) Zumindest zweischichtiges Etikett insbesondere zum Aufreißen und Wiederverschließen von flexiblen Verpackungen sowie dessen Verwendung
DE4000857A1 (de) Aufreisspackung
DE10017982B4 (de) Beutel aus Kunststoff
DE102010028351A1 (de) Wafertasche
EP1449788A1 (de) Verpackungsbeutel mit einer Schwächungslinie

Legal Events

Date Code Title Description
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: RUTZINGER, ELKE, KUENTEN, CH

8127 New person/name/address of the applicant

Owner name: TESA SE, 20253 HAMBURG, DE

R082 Change of representative

Representative=s name: ,

Representative=s name: OSTERTAG & PARTNER, PATENTANWAELTE, DE

Representative=s name: OSTERTAG & PARTNER PATENTANWAELTE, DE

Representative=s name: OSTERTAG & PARTNER, PATENTANWAELTE MBB, DE

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: BANDFIX AG, CH

Free format text: FORMER OWNER: TESA SE, 20253 HAMBURG, DE

Effective date: 20121026

R012 Request for examination validly filed
R002 Refusal decision in examination/registration proceedings
R003 Refusal decision now final