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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung für einen
Golfspieler beim Putten gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Um
beim Golfspielen einen Put in Richtung eines anvisierten Ziels,
beispielsweise eines Lochs, spielen zu können, ist es in der Regel erforderlich,
einen gegebenenfalls entsprechend ausgerichteten Golfball mit der
Schlagfläche
des Putters „square” zu treffen,
wobei jedoch zu berücksichtigen
ist, dass sich der Putter bzw. dessen Schlagfläche auf Grund einer Schwingbewegung
des Spielers nicht auf einer geraden sondern einer gekrümmten Schwungbahn bewegt.
Demzufolge ist es erforderlich, dass sich der Spieler beim Putten
richtig gegenüber
dem Ball positioniert. Steht er falsch, so wird der Ball aufgrund
der gekrümmten
Schwungbahn des Schlägers
seitlich am anvisierten Ziel vorbeigehen.
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Da
jeder Spieler den Schläger
anders hält bzw.
schwingt, gibt es keine allgemein gültige richtige Standposition
bezüglich
des Balls; vielmehr muss diese für
jeden Spieler individuell durch Ausprobieren ermittelt werden. Dies
ist insbesondere für
Anfänger oft
nur schwer durchführbar,
weil auf dem Grün
entsprechende visuelle Anhaltspunkte fehlen. Zudem ist eine einmal
aufgefundene richtige Standposition insbesondere für den Anfänger oftmals
nicht reproduzierbar, was sich wiederum negativ auf den Trainingserfolg
und auf die Spielfreude auswirken kann.
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Aus
der
US 2,790,642 ist
eine Putting-Zielvorrichtung bekannt, die Ausrichtmittel in Form
eines Pfeils aufweist, welche zum Ausrichten der beschriebenen Zielvorrichtung
relativ zu einem Ziel dienen. Weiterhin umfasst die beschriebene
Zielvorrichtung verstellbare Positioniermittel in Form so genannter „Zehenführungen”, mit denen
eine Standposition des Golfspielers relativ zu der Zielvorrichtung
vorgebbar ist. Die Zielvorrichtung ist in einem starren Material wie
Holz, Metall, Pappkarton oder Plastik ausgebildet.
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Die
US 5,827,125 offenbart eine
insgesamt starre Putting-Übungsvorrichtung,
bei der ein Golfspieler gegen eine „Ball-Glocke” schlägt, die
auf einem federnden Halter angeordnet ist.
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Auch
beim Gegenstand der
US 4,925,192 handelt
es sich um eine Vorrichtung, die aus mehreren starren Elementen
zusammengesetzt ist.
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Die
DE 201 08 933 U1 offenbart
eine Fußplatte
für das
Trainieren von Golf-Übungsschlägen, deren
Anwendung auf so genannte Annäherungsschläge (Chips)
beschränkt
ist.
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Aus
der
DE 36 26 829 A1 ist
eine aus mehreren Stangen zusammengesetzte Golf-Trainingsvorrichtung
bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende
und kostengünstig
herzustellende Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten
anzugeben, welche es ermöglicht,
die individuelle Standposition eines Golfspielers beim Putten reproduzierbar
vorzugeben, und welche außerdem
leicht transportierbar sein soll, z. B. in einer Schlägertasche.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen, deren
Wortlaut hiermit durch ausdrückliche
Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen
zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß ist eine
Positioniervorrichtung für
einen Golfspieler beim Putten, mit Ausrichtmitteln zum Ausrichten
der Positioniervorrichtung relativ zu einem Ziel, wie einem Loch
oder einem Break, mit Anordnungsmitteln zum Vorgeben einer relativen
Position der Positioniervorrichtung und eines Golfballs und mit
verstellbaren Positioniermitteln zum Vorgeben einer Standposition
des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung, dadurch
gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung aufrollbar aus einem
flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet ist.
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Die
Positioniermittel der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
sind verstellbar und ermöglichen
somit eine individuelle Vorgabe der Standposition des Golfspielers
relativ zu einem Golfball, wenn die Positioniervorrichtung und der
Golfball mittels der erfindungsgemäßen Anordnungsmittel relativ
zueinander platziert wurden. Der Spieler kann also in einfacher
Weise die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung
mittels der Ausrichtmittel relativ zu einem Ziel ausrichten, dann
den Golfball relativ zu der Positioniervorrichtung unter Verwendung
der Anordnungsmittel platzieren und anschließend in reproduzierbarer und
individualisierbarer Weise diejenige Standposition relativ zum Golfball
einnehmen, welche durch die verstellbaren Positioniermittel vorgegeben
ist.
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Um
insbesondere die Handhabbarkeit und den Transport der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
zu verbessern, ist die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung außerdem aufrollbar
aus einem flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet.
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Eine
andere diesbezügliche
Weiterbildung sieht vor, dass die Positioniervorrichtung flächig und im
Wesentlichen eben ausgebildet ist. Insbesondere kann die Positioniervorrichtung
die Form einer Matte annehmen, welche sich in besonderer Weise zum Auslegen
auf dem Grün
eignet.
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Zum
relativen Anordnen der Positioniervorrichtung und eines Golfballs
sieht eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
vor, dass die Anordnungsmittel eine abgerundete und insbesondere
teilkreisförmige
Ausnehmung umfassen, mit welcher die Positioniervorrichtung etwa
in einer Höhe
von 2 mm – entsprechend
im Wesentlichen einer Materialdicke der Positioniervorrichtung – über dem
Boden bzw. Grün
an einen Außenumfang
eines Golfballs anlegbar ist, so dass die Vorrichtung zum Positionieren
des Golfballs ausgebildet ist. Da der Golfball das Grün nur im
Bereich einer Fläche
mit relativ geringem Durchmesser beruht, ist entsprechend der genannten
Höhe auch
die Ausnehmung in Form eines Teilkreises ausgebildet, dessen zugehöriger (Vollkreis-)Durchmesser
von etwa 10–12
mm deutlich kleiner als der eigentliche Durchmesser eines Golfballs
(43 mm) ist.
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Gemäß einer
anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
umfassen die Positioniermittel ein vorzugsweise zumindest im Wesentlichen
gerades, längliches
Element, welches zumindest bei Verwendung der Positioniervorrichtung
seitlich aus einem Hauptkörper
derselben hervorsteht und relativ zu diesem in verschiedenen Stellungen
positionierbar ist. Wenn also die Positioniervorrichtung und ein
Golfball relativ zueinander positioniert wurden, vorteilhafter Weise
unter Verwendung der weiter oben beschriebenen Ausnehmung, lässt sich
durch Positionieren des länglichen
Elements in einer der genannten Stellungen eine Standposition des
Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball
vorgeben.
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Insbesondere
wird sich der Golfspieler zu diesem Zweck mit seinen Füßen beiderseits
des länglichen
Elements aufstellen, wobei sich seine Füße vorzugsweise jeweils in
einem gleichen Abstand zu dem länglichen
Element befinden. Auf diese Weise ist dann eine eindeutige und reproduzierbare Standposition des
Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball
vorgegeben.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positionierungsvorrichtung
sieht vor, dass das längliche
Element in bestimmten Stellungen seitlich hervorstehend in den Hauptkörper der Positioniervorrichtung
einsteckbar und dort insbesondere lösbar klemmend gehalten ist.
Alternativ kann das längliche
Element auch in die Positioniervorrichtung eingeschraubt werden.
Zu diesem Zweck kann die Positioniervorrichtung bzw. deren Hauptkörper bei
den genannten Stellungen entsprechende Einstecköffnungen bzw. Einschrauböffnungen
aufweisen, deren Durchmesser im Falle von Einstecköffnungen
vorzugsweise gegenüber
einem Einsteck- oder Außendurchmesser
des länglichen
Elements vermindert ist, um den gewünschten Klemmsitz zu bewirken.
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Die
genannten Einstecköffnungen
können
im Zuge einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
in einem besonderen Bereich des Hauptkörpers angeordnet sein, der
zu diesem Zweck dickenmäßig verstärkt ausgebildet
ist.
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Vorzugsweise
liegen im Zuge einer anderen Weiterbildung der Positioniervorrichtung
die genannten Stellungen bzw. Einstecköffnungen entlang einer (gedachten)
ersten geraden Linie, die sich parallel zu einer zweiten geraden
Linie erstreckt, welche Teil der Ausrichtmittel ist.
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Durch
die vorstehend beschriebene spezielle Ausgestaltung der Positioniervorrichtung
ist gewährleistet,
dass das längliche
Element nach erfolgter relativer Platzierung der Positioniervorrichtung und
des Golfballs parallel zu einer anvisierten Spiellinie des Golfballs
verstellt wird.
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Die
zweite gerade Linie dient unabhängig von
der Anzahl und Anordnung der Einstecköffnungen zum Anvisieren eines
Ziels, d. h. zum Ausrichten der Positioniervorrichtung. Alternativ
oder zusätzlich kann
die genannte zweite gerade Linie auch zum Ausrichten der Positioniervorrichtung
relativ zu einer auf dem Golfball angebrachten Markierung, wie einer Äquatorlinie,
dienen oder umgekehrt (z. B. durch Ausrichten der Golfball-Markierung
parallel bzw. in Verlänge rung
der zweiten geraden Linie (Ausrichtlinie)). Das Vorhandensein einer
derartigen Golfball-Markierung ist jedoch für die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung
nicht notwendig.
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Um
die Handhabbarkeit und insbesondere den Transport der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
weiter zu erleichtern, sieht eine andere Ausgestaltung derselben
vor, dass in der Positioniervorrichtung bzw. in deren Hauptkörper wenigstens noch
eine weitere Einstecköffnung
für das
längliche Element
vorgesehen ist, in welche dieses derart einsteckbar ist, dass es
bei einem Zusammenrollen der in einem flexiblen Material ausgebildeten
Positioniervorrichtung geschützt
innerhalb der gerollten Positioniervorrichtung angeordnet ist. Auf
diese Weise kann das längliche
Element beim Transport der Positioniervorrichtung weder verloren
gehen noch beschädigt
werden, beispielsweise zerbrechen.
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Zum
Befestigen der Positionierungsvorrichtung auf dem Grün sieht
eine andere Weiterbildung derselben vor, dass die Positionierungseinrichtung eine
Anzahl von Durchbrüchen
insbesondere in ihren Eckbereichen aufweist. Auf diese Weise lässt sich die
Positionierungsvorrichtung mittels einer Anzahl von Tees oder anderer
entsprechender Hilfsmittel auf dem Grün fixieren.
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Bevorzugte
weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Positionierungsvorrichtung
sehen vor, dass die Stellungen bzw. Einstecköffnungen für das längliche Element äquidistant
zueinander angeordnet sind bzw. dass eine entsprechende Nullstellung
oder eine entsprechende Einstecköffnung
angegeben ist, beiderseits derer sich weitere Stellungen bzw. Einstecköffnungen
für das
längliche
Element befinden. Diese Maßnahmen
tragen zu einer einfachen Einstellbarkeit und Reproduzierbarkeit
einer individuellen Standposition des Golfspielers relativ zu der
Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball bei.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung. Es zeigt:
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1 eine
erste perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung;
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2 eine
zweite perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung;
und
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3 eine
weitere Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung
in einem relativ zu einem Golfball ausgerichteten Zustand mit entsprechend
geführtem
Golfschläger
(Putter).
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1 zeigt
in perspektivischer Gesamtansicht eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung für einen
Golfspieler beim Putten, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet
ist. Die Positioniervorrichtung 1 umfasst einen Hauptkörper 2,
der mattenförmig
in einem flexiblen Material, beispielsweise in Gummi, ausgebildet
und entsprechend aufrollbar ist. Der Hauptkörper 2 weist einen im
Wesentlichen etwa L-förmigen
Zuschnitt mit einem breiteren ersten Schenkel 3 und einem
relativ dazu schmaleren Schenkel 4 auf. Die Ränder und Kanten
des Hauptkörpers 2 der
Positioniervorrichtung 1, die vorliegend größtenteils
nicht explizit bezeichnet sind, im Wesentlichen geradlinig ausgebildet
und verlaufen parallel bzw. rechtwinklig zueinander.
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Eine
Ausnahme bildet die dem ersten Schenkel 3 zugewandte Kante 5 des
zweiten Schenkels 4, welche eine leichte Auswärtskrümmung aufweist, worauf
weiter unten noch genauer eingegangen wird.
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Die
Positioniervorrichtung 1 weist Ausrichtmittel auf, welche
ihre Ausrichtung relativ zu einem Ziel und gegebenenfalls zu einem
in 1 nicht gezeigten Golfball ermöglichen. Die genannten Ausrichtmittel
umfassen eine gerade Ausrichtlinie 6 zum Anvisieren des
Ziels, die farblich gegenüber
dem Hauptkörper 2 der
Positioniervorrichtung 1 abgesetzt und zusätzlich gegenüber dem
Hauptkörper 2 erhaben
ausgebildet sein kann. Die Ausrichtlinie 6 erstreckt sich
unter einem rechten Winkel zur Erstreckung des ersten Schenkels 3 des
Hauptkörpers 2 und
weist gegenüber
dessen Breite eine verminderte Länge
auf.
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Weiterhin
weist die Positioniervorrichtung 1 Anordnungsmittel zum
relativen Anordnen der Positioniervorrichtung 1 und eines
Golfballs auf. Die Anordnungsmittel umfassen eine abgerundete, teilkreisförmige Ausnehmung 7 (Ball positionierungsausnehmung),
die in dem Bereich 8 zwischen der genannten abgerundeten
Kante 5 des zweiten Schenkels 4 und dem ersten
Schenkel 3 des Hauptkörpers 2 angeordnet
ist. Hierbei weist der Hauptkörper 2 der
Positioniervorrichtung 1 bzw. dessen erster Schenkel 3 einen
Vorsprung 9 auf, der sich von dem ersten Schenkel 3 des
Hauptkörpers 2 aus
verjüngend
in den genannten Bereich 8 hinein erstreckt. An der Spitze
dieses Vorsprungs 9 ist die bereits erwähnte Ausnehmung 7 angeordnet,
welche bei Verwendung der Positioniervorrichtung (siehe unten) die
Ballposition vorgibt.
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Zwischen
der Ausrichtlinie 6 und dem Vorsprung 9 bzw. der
Ausnehmung 7 besteht eine geometrische Beziehung dahingehend,
dass eine gedachte Verlängerung
der Ausrichtlinie 6 gerade durch den Mittelpunkt (nicht
gezeigt) des zu der teilkreisförmigen
Ausnehmung 7 gehörigen
Vollkreises verläuft.
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Im
Bereich des zweiten Schenkels 4 und dem sich daran anschließenden Abschnitt
des ersten Schenkels 3 weist der Hauptkörper 2 eine weitere Markierungslinie 10 auf,
die ebenso wie die Ausrichtlinie 6 gegenüber dem
Hauptkörper 2 farblich
abgesetzt und zusätzlich
erhaben ausgebildet sein kann. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist
die Markierungslinie 10 leicht gekrümmt ausgebildet, wobei die
Krümmung
der Markierungslinie 10 der Krümmung der bereits mehrfach
erwähnten
Kante 5 des zweiten Schenkels 4 des Hauptkörpers 2 derart
angepasst ist, dass die Kante 5 und die Markierungslinie 10 in
diesem Bereich parallel zueinander verlaufen.
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Weiterhin
weist die Positioniervorrichtung 1 verstellbare Positioniermittel
auf, welche dazu dienen, eine Standposition des Golfspielers relativ
zu der Positioniervorrichtung 1 bzw. zu dem in 1 nicht
gezeigten Golfball vorzugeben. Die Positioniermittel umfassen ein
längliches,
stabförmiges
und vorzugsweise relativ steifes Element 11 mit kreisförmigem Querschnitt,
eine Anzahl von Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... (vgl. 2), die in einem dickenmäßig verstärkten Kantenbereich
des Hauptkörpers 2 im Bereich
der längeren
Kante des zweiten Schenkels 4 angeordnet sind, sowie den
Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... jeweils zugeordnete Markierungen 13.1, 13.2,
..., welche strukturell analog zu den Markierungslinien 6 und 10 ausgebildet
sind. Die Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... sind zueinander parallel angeordnet und erstrecken sich ganz oder
teilweise durch den verstärkten
Kantenbereich 14 des Hauptkörpers 2 (vgl. 2),
so dass das längliche
Element 11, welches gemäß 1 in
eine der Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... eingesteckt ist, unter einem rechten Winkel seitlich bezüglich der
entsprechenden Kante 14 des Hauptkörpers 2 hervorsteht.
Die verstärkte
Kante 14 des Hauptkörpers 2 verläuft zudem parallel
zu der Ausrichtlinie 6 bzw. umgekehrt.
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Die
Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... weisen einen gegenüber
dem Außendurchmesser
des länglichen
Elements 11 verminderten Innendurchmesser auf, so dass
das längliche
Element 11 in die Einstecköffnung 12.1, 12.2,
... einsteckbar und dort lösbar klemmend
gehalten ist. Das Mindermaß des
Innendurchmessers der Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... gegenüber
dem Außendurchmesser
des länglichen Elements 11 kann
je nach Material beispielsweise 3/10 mm betragen.
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Die
Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... sind untereinander äquidistant
angeordnet. Die Markierungsstriche 13.1, 13.2,
... können
relativ zueinander unterschiedliche Längen aufweisen, um bestimmte Einsteckpositionen
leichter visuell unterscheiden zu können. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist
die Positioniervorrichtung 1 eine ungerade Anzahl von Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... auf, so dass eine mittlere Einstecköffnung 12.3 existiert,
welche eine Art Nulllage oder Nullstellung definiert. Der entsprechende
Markierungsstrich 13.3 ist entsprechend durch seine Länge gegenüber allen
anderen Markierungsstrichen 13.1, 13.2, ... hervorgehoben.
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Die
Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... sind als Gruppe gegenüber
der Ausnehmung 7 asymmetrisch, speziell seitlich nach links
oder – wie
in den Figuren – nach
rechts versetzt angeordnet, je nachdem, ob die Vorrichtung für Rechts- oder Linkshänder eingesetzt
werden soll. Das bedeutet, dass sich die mittlere Einstecköffnung 12.3 nicht
auf Höhe
der Ausnehmung 7 befindet, wenn man die Positioniervorrichtung 1 entlang
der durch die Erstreckung des länglichen
Elements 11 vorgegebenen Richtung betrachtet.
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Wie
der 1 weiterhin zu entnehmen ist, weist der verstärkte Kantenbereich 14 des
Hauptkörpers 2 an
seinem einen Ende im Bereich des zweiten Schen kels 4 eine
Abwinkelung 15 auf, welche sich dementsprechend in Verlaufsrichtung
des ersten Schenkels 3 erstreckt. Hier ist in dem verstärkten Kantenbereich 14 bzw. 15 eine
weitere Einstecköffnung 16 für das längliche
Element 11 vorgesehen, in die das längliche Element 11 ebenfalls
lösbar
geklemmt einsteckbar ist. Wenn das längliche Element 11 in
die weitere Einstecköffnung 16 eingesteckt
ist, erstreckt es sich im Wesentlichen parallel zu dem verstärkten Kantenbereich 14 des
Hauptkörpers 2 im Bereich
bzw. oberhalb der Mattenfläche
des Hauptkörpers 2.
Dies stellt eine so genannte „Parkposition” für das längliche
Element 11 dar, da es dann bei einem Zusammenrollen der
Positioniervorrichtung 1 beispielsweise in Richtung des
Pfeils R in 1 innerhalb der gerollten Positioniervorrichtung 1 geschützt angeordnet
ist.
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Aus
Stabilität-
und Haltbarkeitsgründen
weist die Positioniervorrichtung 1 gemäß 1 am freien Ende
des ersten Schenkels 3 des Hauptkörpers 2 ebenfalls
einen verstärkten
Kantenbereich 17 auf, dessen dickenmäßige Verstärkung vorliegend jedoch hinter
denjenigen des Kantenbereichs 14 zurückbleibt.
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Die
gesamte Positioniervorrichtung 1 lässt sich beispielsweise mittels
Golf-Tees auf dem
Grün eines
Golfplatzes fixieren. Zu diesem Zweck weist der Hauptkörper 2 der
Positioniervorrichtung 1 eine Anzahl von Durchbrüchen 18 auf,
die sich in den Eckbereichen der Positioniervorrichtung 1 und
insbesondere im Bereich des freien Endes des zweiten Schenkels 4 befinden.
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2 zeigt
nochmals die Positioniervorrichtung 1 gemäß 1,
jedoch in einer anderen perspektivischen Darstellung. Zudem ist
die Positioniervorrichtung 1 in 2 im Bereich
der verstärkten Kante 14, 15 des
Hauptkörpers 2 transparent
dargestellt, um die Ausbildung und den Verlauf der Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... und 16 nochmals explizit zu verdeutlichen. Insbesondere
verdeutlicht die Abbildung gemäß 2 auch
nochmals den gekrümmten
Verlauf der Markierungslinie 10 sowie den parallelen Verlauf
der Markierungslinie 10 und der ebenfalls gekrümmten Kante 5 des
zweiten Schenkels 4 der Positioniervorrichtung 1.
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Wie
auch in 1 ist gemäß der Darstellung in 2 das
längliche
Element 11 in die mittlere Einstecköffnung 12.3 der Positioniervorrichtung 1 eingesteckt.
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Unter
ergänzender
Bezugnahme auf 3 wird nun die vorgesehene Verwendung
der oben anhand der 1 und 2 beschriebenen
Positioniervorrichtung 1 näher erläutert:
Die Positioniervorrichtung 1 wird
auf dem Grün
eines Golfplatzes ausgelegt, mittels der Ausrichtlinie 6 auf ein
Ziel, z. B. ein Loch, ausgerichtet und dann fixiert. Auf diese Weise
ist sichergestellt, dass die Positioniervorrichtung 1 bezüglich des
anvisierten Ziels, beispielsweise eines Lochs, richtig ausgerichtet
ist. Anschließend
wird ein Golfball 19 im Bereich der Ausnehmung 7 an
die Vorrichtung 1 angelegt. Es ist allerdings umgekehrt
grundsätzlich
auch möglich,
zunächst
den Golfball 19 in der gewünschten Weise im Bereich der
Ausnehmung 7 anzulegen, wie beschrieben, und dann die Positioniervorrichtung 1 auf
dem Grün
zu fixieren, wobei jedoch das Risiko besteht, den Ball zu verschieben.
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Der
Golfball 19 kann zumindest teilweise entlang seiner Äquatorlinie
eine entsprechende Markierung 20 aufweisen, die bereits
vom Hersteller des Golfballs 19 aufgebracht oder nachträglich mit
Hilfe eines geeigneten Markierungsmittels erstellt werden kann.
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Das
relative Anordnen von Positioniervorrichtung 1 und Golfball 19 erfolgt
dabei dergestalt, dass sich der Golfball 19 bei der Ausnehmung 7 an die
Positioniervorrichtung anschmiegt wenn möglich, so dass er den Rand
der Ausnehmung 7 durchgängig berührt. Wenn
möglich,
sollte zudem die Ausrichtlinie 6 mit der Markierung 20 auf
dem Golfball fluchten, sofern letztere vorhanden ist.
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Es
ist grundsätzlich
auch möglich,
den Golfball
19 bzw. dessen Markierungslinie
20 zuvor
in Richtung auf ein gewünschtes
Ziel auszurichten, insbesondere unter Verwendung einer entsprechenden Ausrichthilfe
der Anmelderin, welche durch das
deutsche Gebrauchsmuster 20 2008 000 861 geschützt ist.
Aller dings ist dies aufgrund der oben beschriebenen Verwendung der
Ausrichtlinie
6 vorliegend nicht erforderlich.
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Der
Putter 21 wird anschließend beim Spielen (Schlagen)
des Golfballs 19 vorzugsweise so geführt, dass die so genannte Ansprechposition,
in welcher der Putter 21 den Golfball 19 trifft, „square” ist, wobei
die Schlagfläche
des Putters 21 genau senkrecht, d. h. unter einem Winkel
von 90° zur
Ausrichtlinie 6 der Positioniervorrichtung 1 und
gegebenenfalls zur Golfball-Markierung 20 ausgerichtet
ist.
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Zu
diesem Zweck kann der Putter 21 selbst noch entsprechende
Markierungen aufweisen, wie dargestellt, worauf vorliegend jedoch
nicht genauer einzugehen ist.
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Die
gekrümmte
Markierungslinie 10 sowie die gekrümmte Kante 5 der Positioniervorrichtung 1 symbolisieren
die Schwungbahn des Putters 21, entlang welcher sich dieser
um die Körperachse
eines den Put ausführenden
Golfspielers bewegt. Damit der Spieler den Golfball 19 trotz
der gekrümmten Schwungbahn
in der weiter oben beschriebenen Weise „square” trifft, ist der Standort
des Spielers bezüglich
des Balls von entscheidender Bedeutung, wobei der einzunehmende
Standort jedoch bei jedem Golfspieler individuell unterschiedlich
sein wird.
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Wie
sich insbesondere aus der Betrachtung der 3 ergibt,
trifft der Spieler, wenn er zu weit links steht, den Ball 19 aufgrund
der gekrümmten Bahn
der Schwungbewegung zu früh,
so dass er wahrscheinlich nach rechts an dem anvisierten Ziel vorbeirollen
wird. Steht der Spieler dagegen zu weit rechts, wird er den Ball 19 zu
spät treffen
und ihn nach links am anvisierten Ziel vorbeispielen.
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Da
nun – wie
gesagt – jeder
Spieler den Schläger 21 anders
hält bzw.
schwingt, ist es erforderlich, den individuellen Standpunkt („Nullpunkt”) des Spielers
relativ zum Ball 19 zu ermitteln bzw. zu erlernen, zu welchem
Zweck die verstellbaren Positioniermittel der beschriebenen Positioniervorrichtung 1 Verwendung
finden. Dazu positioniert sich der Spieler mit seinen Füßen 22 beiderseits
des eingesteckten länglichen
Elements 11 und parallel zur Kante 14, wobei sich
vorzugsweise seine beiden Füße 22 jeweils
in einem gleichen Abstand d von dem länglichen Element 11 befinden.
Außerdem
sollten sich die Füße 22 in
einem gleichen Abstand d' vom
Hauptkörper 2 der
Positioniervorrichtung 1 befinden. Das Element 11 befindet
sich anfangs vorzugsweise in der (mittleren) Nullstellung.
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Wenn
nun der Spieler bei einer bestimmten Stellung des länglichen
Elements 11 bezüglich
dem Hauptkörper 2 der
Positioniervorrichtung 1 den Ball 19 spielt, wird
er – wie
oben beschrieben – feststellen,
ob er das mit der Vorrichtung anvisierte Ziel erreicht oder ob er
den Ball rechts bzw. links am Ziel vorbeispielt. In den beiden letztgenannten
Fällen
ist nach dem Vorstehenden eine Korrektur der Standposition des Spielers
erforderlich, wozu die Stellung des länglichen Elements 11 bezüglich des
Hauptkörpers 2 der
Positioniervorrichtung 1 verändert wird – vorliegend durch Einstecken
des länglichen
Elements in eine neue, angepasste Einstecköffnung.
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Wenn
beispielsweise der Spieler den Ball 19 rechts am anvisierten
Ziel vorbeispielt, steht er zu weit links und wird daher das längliche
Element 11 bei einer aus seiner Sicht weiter rechts liegenden Einstecköffnung einstecken,
wie in 3 durch den Pfeil E angedeutet. Anschließend wird
er seinen Standpunkt bezüglich
des länglichen
Elements 11 entsprechend verändern, um so den Ball 19 in
der gewünschten
Weise, das heißt
später
zu treffen.
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Wenn
der Ball 19 zunächst
links am anvisierten Ziel vorbeigeht, wird der Spieler entsprechend umgekehrt
verfahren.
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Aufgrund
der mit den Einstecköffnungen 12.1, 12.2,
... jeweils korrespondierenden Markierungen 13.1, 13.2,
... kann sich der Spieler seinen so ermittelten individuellen „Nullpunkt” leicht
merken und bei einer späteren
Trainingseinheit sicher reproduzieren.
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Wie
der Fachmann erkennt, ist die vorliegende Erfindung keinesfalls
auf das vorstehend exemplarisch beschriebenen Ausführungsbeispiel
beschränkt.
Insbesondere müssen
die verstellbaren Positioniermittel nicht zwangsläufig ein
in Einstecköffnungen
des Hauptkörpers
der Positioniervorrichtung einsteckbares längliches Element aufweisen. Letzteres
kann alternativ beispielsweise auch als einschraubbares oder stufenlos
entlang der betreffenden Kante des Hauptkörpers verschiebbares Element
ausgebildet sein, welches zu Transportzwecken entweder lösbar mit
dem Hauptkörper
verbindbar oder an den Hauptkörper
anklappbar sein kann.
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Ferner
können
an dem länglichen
Element noch zusätzliche
Strukturen vorhanden sein, vorzugsweise in verstellbarer Form, die
als Abstandhalter für
die Füße des Spielers
bezüglich
des länglichen Elements
und/oder des Hauptkörpers
der Positioniervorrichtung dienen, um auf diese Weise auch die Abstände d, d' reproduzierbar vorgeben
zu können.
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Weiterhin
können
zusätzlich
oder anstelle der Durchbrüche 18 zur
Fixierung der Positionierungsvorrichtung auf dem Grün geeignete
Fixierungsstrukturen bereits integral mit der Positionierungsvorrichtung
ausgebildet sein, z. B. an deren Unterseite, um diese ohne weitere
Hilfsmittel auf dem Grün
fixieren zu können.
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Weiterhin
muss die Ausnehmung 7 nicht im Bereich eines Vorsprungs
des betreffenden Schenkels der Positioniervorrichtung angeordnet
sein, sondern kann direkt in dem betreffenden Schenkel ausgebildet
sein, obwohl das Vorsehen des beschriebenen Vorsprungs 9 die
Positionierung der Vorrichtung bezüglich eines Golfballs erleichtert.