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DE102008027152B4 - Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten - Google Patents

Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten Download PDF

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DE102008027152B4
DE102008027152B4 DE102008027152A DE102008027152A DE102008027152B4 DE 102008027152 B4 DE102008027152 B4 DE 102008027152B4 DE 102008027152 A DE102008027152 A DE 102008027152A DE 102008027152 A DE102008027152 A DE 102008027152A DE 102008027152 B4 DE102008027152 B4 DE 102008027152B4
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Kramski Putter GmbH
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Abstract

Positioniervorrichtung (1) für einen Golfspieler beim Putten, mit Ausrichtmitteln (6) zum Ausrichten der Positioniervorrichtung (1) relativ zu einem Ziel, mit Anordnungsmitteln (7, 9) zum Vorgeben einer relativen Position der Positioniervorrichtung (1) und eines Golfballs (19) und mit verstellbaren Positioniermitteln (11) zum Vorgeben einer Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (1) aufrollbar aus einem flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Um beim Golfspielen einen Put in Richtung eines anvisierten Ziels, beispielsweise eines Lochs, spielen zu können, ist es in der Regel erforderlich, einen gegebenenfalls entsprechend ausgerichteten Golfball mit der Schlagfläche des Putters „square” zu treffen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass sich der Putter bzw. dessen Schlagfläche auf Grund einer Schwingbewegung des Spielers nicht auf einer geraden sondern einer gekrümmten Schwungbahn bewegt. Demzufolge ist es erforderlich, dass sich der Spieler beim Putten richtig gegenüber dem Ball positioniert. Steht er falsch, so wird der Ball aufgrund der gekrümmten Schwungbahn des Schlägers seitlich am anvisierten Ziel vorbeigehen.
  • Da jeder Spieler den Schläger anders hält bzw. schwingt, gibt es keine allgemein gültige richtige Standposition bezüglich des Balls; vielmehr muss diese für jeden Spieler individuell durch Ausprobieren ermittelt werden. Dies ist insbesondere für Anfänger oft nur schwer durchführbar, weil auf dem Grün entsprechende visuelle Anhaltspunkte fehlen. Zudem ist eine einmal aufgefundene richtige Standposition insbesondere für den Anfänger oftmals nicht reproduzierbar, was sich wiederum negativ auf den Trainingserfolg und auf die Spielfreude auswirken kann.
  • Aus der US 2,790,642 ist eine Putting-Zielvorrichtung bekannt, die Ausrichtmittel in Form eines Pfeils aufweist, welche zum Ausrichten der beschriebenen Zielvorrichtung relativ zu einem Ziel dienen. Weiterhin umfasst die beschriebene Zielvorrichtung verstellbare Positioniermittel in Form so genannter „Zehenführungen”, mit denen eine Standposition des Golfspielers relativ zu der Zielvorrichtung vorgebbar ist. Die Zielvorrichtung ist in einem starren Material wie Holz, Metall, Pappkarton oder Plastik ausgebildet.
  • Die US 5,827,125 offenbart eine insgesamt starre Putting-Übungsvorrichtung, bei der ein Golfspieler gegen eine „Ball-Glocke” schlägt, die auf einem federnden Halter angeordnet ist.
  • Auch beim Gegenstand der US 4,925,192 handelt es sich um eine Vorrichtung, die aus mehreren starren Elementen zusammengesetzt ist.
  • Die DE 201 08 933 U1 offenbart eine Fußplatte für das Trainieren von Golf-Übungsschlägen, deren Anwendung auf so genannte Annäherungsschläge (Chips) beschränkt ist.
  • Aus der DE 36 26 829 A1 ist eine aus mehreren Stangen zusammengesetzte Golf-Trainingsvorrichtung bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu handhabende und kostengünstig herzustellende Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten anzugeben, welche es ermöglicht, die individuelle Standposition eines Golfspielers beim Putten reproduzierbar vorzugeben, und welche außerdem leicht transportierbar sein soll, z. B. in einer Schlägertasche.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen, deren Wortlaut hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen zu vermeiden.
  • Erfindungsgemäß ist eine Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten, mit Ausrichtmitteln zum Ausrichten der Positioniervorrichtung relativ zu einem Ziel, wie einem Loch oder einem Break, mit Anordnungsmitteln zum Vorgeben einer relativen Position der Positioniervorrichtung und eines Golfballs und mit verstellbaren Positioniermitteln zum Vorgeben einer Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung aufrollbar aus einem flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet ist.
  • Die Positioniermittel der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung sind verstellbar und ermöglichen somit eine individuelle Vorgabe der Standposition des Golfspielers relativ zu einem Golfball, wenn die Positioniervorrichtung und der Golfball mittels der erfindungsgemäßen Anordnungsmittel relativ zueinander platziert wurden. Der Spieler kann also in einfacher Weise die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung mittels der Ausrichtmittel relativ zu einem Ziel ausrichten, dann den Golfball relativ zu der Positioniervorrichtung unter Verwendung der Anordnungsmittel platzieren und anschließend in reproduzierbarer und individualisierbarer Weise diejenige Standposition relativ zum Golfball einnehmen, welche durch die verstellbaren Positioniermittel vorgegeben ist.
  • Um insbesondere die Handhabbarkeit und den Transport der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung zu verbessern, ist die erfindungsgemäße Positioniervorrichtung außerdem aufrollbar aus einem flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet.
  • Eine andere diesbezügliche Weiterbildung sieht vor, dass die Positioniervorrichtung flächig und im Wesentlichen eben ausgebildet ist. Insbesondere kann die Positioniervorrichtung die Form einer Matte annehmen, welche sich in besonderer Weise zum Auslegen auf dem Grün eignet.
  • Zum relativen Anordnen der Positioniervorrichtung und eines Golfballs sieht eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung vor, dass die Anordnungsmittel eine abgerundete und insbesondere teilkreisförmige Ausnehmung umfassen, mit welcher die Positioniervorrichtung etwa in einer Höhe von 2 mm – entsprechend im Wesentlichen einer Materialdicke der Positioniervorrichtung – über dem Boden bzw. Grün an einen Außenumfang eines Golfballs anlegbar ist, so dass die Vorrichtung zum Positionieren des Golfballs ausgebildet ist. Da der Golfball das Grün nur im Bereich einer Fläche mit relativ geringem Durchmesser beruht, ist entsprechend der genannten Höhe auch die Ausnehmung in Form eines Teilkreises ausgebildet, dessen zugehöriger (Vollkreis-)Durchmesser von etwa 10–12 mm deutlich kleiner als der eigentliche Durchmesser eines Golfballs (43 mm) ist.
  • Gemäß einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung umfassen die Positioniermittel ein vorzugsweise zumindest im Wesentlichen gerades, längliches Element, welches zumindest bei Verwendung der Positioniervorrichtung seitlich aus einem Hauptkörper derselben hervorsteht und relativ zu diesem in verschiedenen Stellungen positionierbar ist. Wenn also die Positioniervorrichtung und ein Golfball relativ zueinander positioniert wurden, vorteilhafter Weise unter Verwendung der weiter oben beschriebenen Ausnehmung, lässt sich durch Positionieren des länglichen Elements in einer der genannten Stellungen eine Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball vorgeben.
  • Insbesondere wird sich der Golfspieler zu diesem Zweck mit seinen Füßen beiderseits des länglichen Elements aufstellen, wobei sich seine Füße vorzugsweise jeweils in einem gleichen Abstand zu dem länglichen Element befinden. Auf diese Weise ist dann eine eindeutige und reproduzierbare Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball vorgegeben.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positionierungsvorrichtung sieht vor, dass das längliche Element in bestimmten Stellungen seitlich hervorstehend in den Hauptkörper der Positioniervorrichtung einsteckbar und dort insbesondere lösbar klemmend gehalten ist. Alternativ kann das längliche Element auch in die Positioniervorrichtung eingeschraubt werden. Zu diesem Zweck kann die Positioniervorrichtung bzw. deren Hauptkörper bei den genannten Stellungen entsprechende Einstecköffnungen bzw. Einschrauböffnungen aufweisen, deren Durchmesser im Falle von Einstecköffnungen vorzugsweise gegenüber einem Einsteck- oder Außendurchmesser des länglichen Elements vermindert ist, um den gewünschten Klemmsitz zu bewirken.
  • Die genannten Einstecköffnungen können im Zuge einer anderen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung in einem besonderen Bereich des Hauptkörpers angeordnet sein, der zu diesem Zweck dickenmäßig verstärkt ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise liegen im Zuge einer anderen Weiterbildung der Positioniervorrichtung die genannten Stellungen bzw. Einstecköffnungen entlang einer (gedachten) ersten geraden Linie, die sich parallel zu einer zweiten geraden Linie erstreckt, welche Teil der Ausrichtmittel ist.
  • Durch die vorstehend beschriebene spezielle Ausgestaltung der Positioniervorrichtung ist gewährleistet, dass das längliche Element nach erfolgter relativer Platzierung der Positioniervorrichtung und des Golfballs parallel zu einer anvisierten Spiellinie des Golfballs verstellt wird.
  • Die zweite gerade Linie dient unabhängig von der Anzahl und Anordnung der Einstecköffnungen zum Anvisieren eines Ziels, d. h. zum Ausrichten der Positioniervorrichtung. Alternativ oder zusätzlich kann die genannte zweite gerade Linie auch zum Ausrichten der Positioniervorrichtung relativ zu einer auf dem Golfball angebrachten Markierung, wie einer Äquatorlinie, dienen oder umgekehrt (z. B. durch Ausrichten der Golfball-Markierung parallel bzw. in Verlänge rung der zweiten geraden Linie (Ausrichtlinie)). Das Vorhandensein einer derartigen Golfball-Markierung ist jedoch für die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht notwendig.
  • Um die Handhabbarkeit und insbesondere den Transport der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung weiter zu erleichtern, sieht eine andere Ausgestaltung derselben vor, dass in der Positioniervorrichtung bzw. in deren Hauptkörper wenigstens noch eine weitere Einstecköffnung für das längliche Element vorgesehen ist, in welche dieses derart einsteckbar ist, dass es bei einem Zusammenrollen der in einem flexiblen Material ausgebildeten Positioniervorrichtung geschützt innerhalb der gerollten Positioniervorrichtung angeordnet ist. Auf diese Weise kann das längliche Element beim Transport der Positioniervorrichtung weder verloren gehen noch beschädigt werden, beispielsweise zerbrechen.
  • Zum Befestigen der Positionierungsvorrichtung auf dem Grün sieht eine andere Weiterbildung derselben vor, dass die Positionierungseinrichtung eine Anzahl von Durchbrüchen insbesondere in ihren Eckbereichen aufweist. Auf diese Weise lässt sich die Positionierungsvorrichtung mittels einer Anzahl von Tees oder anderer entsprechender Hilfsmittel auf dem Grün fixieren.
  • Bevorzugte weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Positionierungsvorrichtung sehen vor, dass die Stellungen bzw. Einstecköffnungen für das längliche Element äquidistant zueinander angeordnet sind bzw. dass eine entsprechende Nullstellung oder eine entsprechende Einstecköffnung angegeben ist, beiderseits derer sich weitere Stellungen bzw. Einstecköffnungen für das längliche Element befinden. Diese Maßnahmen tragen zu einer einfachen Einstellbarkeit und Reproduzierbarkeit einer individuellen Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung bzw. zu dem Golfball bei.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 eine erste perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung;
  • 2 eine zweite perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung; und
  • 3 eine weitere Ansicht der erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung in einem relativ zu einem Golfball ausgerichteten Zustand mit entsprechend geführtem Golfschläger (Putter).
  • 1 zeigt in perspektivischer Gesamtansicht eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung für einen Golfspieler beim Putten, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Die Positioniervorrichtung 1 umfasst einen Hauptkörper 2, der mattenförmig in einem flexiblen Material, beispielsweise in Gummi, ausgebildet und entsprechend aufrollbar ist. Der Hauptkörper 2 weist einen im Wesentlichen etwa L-förmigen Zuschnitt mit einem breiteren ersten Schenkel 3 und einem relativ dazu schmaleren Schenkel 4 auf. Die Ränder und Kanten des Hauptkörpers 2 der Positioniervorrichtung 1, die vorliegend größtenteils nicht explizit bezeichnet sind, im Wesentlichen geradlinig ausgebildet und verlaufen parallel bzw. rechtwinklig zueinander.
  • Eine Ausnahme bildet die dem ersten Schenkel 3 zugewandte Kante 5 des zweiten Schenkels 4, welche eine leichte Auswärtskrümmung aufweist, worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird.
  • Die Positioniervorrichtung 1 weist Ausrichtmittel auf, welche ihre Ausrichtung relativ zu einem Ziel und gegebenenfalls zu einem in 1 nicht gezeigten Golfball ermöglichen. Die genannten Ausrichtmittel umfassen eine gerade Ausrichtlinie 6 zum Anvisieren des Ziels, die farblich gegenüber dem Hauptkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 abgesetzt und zusätzlich gegenüber dem Hauptkörper 2 erhaben ausgebildet sein kann. Die Ausrichtlinie 6 erstreckt sich unter einem rechten Winkel zur Erstreckung des ersten Schenkels 3 des Hauptkörpers 2 und weist gegenüber dessen Breite eine verminderte Länge auf.
  • Weiterhin weist die Positioniervorrichtung 1 Anordnungsmittel zum relativen Anordnen der Positioniervorrichtung 1 und eines Golfballs auf. Die Anordnungsmittel umfassen eine abgerundete, teilkreisförmige Ausnehmung 7 (Ball positionierungsausnehmung), die in dem Bereich 8 zwischen der genannten abgerundeten Kante 5 des zweiten Schenkels 4 und dem ersten Schenkel 3 des Hauptkörpers 2 angeordnet ist. Hierbei weist der Hauptkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 bzw. dessen erster Schenkel 3 einen Vorsprung 9 auf, der sich von dem ersten Schenkel 3 des Hauptkörpers 2 aus verjüngend in den genannten Bereich 8 hinein erstreckt. An der Spitze dieses Vorsprungs 9 ist die bereits erwähnte Ausnehmung 7 angeordnet, welche bei Verwendung der Positioniervorrichtung (siehe unten) die Ballposition vorgibt.
  • Zwischen der Ausrichtlinie 6 und dem Vorsprung 9 bzw. der Ausnehmung 7 besteht eine geometrische Beziehung dahingehend, dass eine gedachte Verlängerung der Ausrichtlinie 6 gerade durch den Mittelpunkt (nicht gezeigt) des zu der teilkreisförmigen Ausnehmung 7 gehörigen Vollkreises verläuft.
  • Im Bereich des zweiten Schenkels 4 und dem sich daran anschließenden Abschnitt des ersten Schenkels 3 weist der Hauptkörper 2 eine weitere Markierungslinie 10 auf, die ebenso wie die Ausrichtlinie 6 gegenüber dem Hauptkörper 2 farblich abgesetzt und zusätzlich erhaben ausgebildet sein kann. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist die Markierungslinie 10 leicht gekrümmt ausgebildet, wobei die Krümmung der Markierungslinie 10 der Krümmung der bereits mehrfach erwähnten Kante 5 des zweiten Schenkels 4 des Hauptkörpers 2 derart angepasst ist, dass die Kante 5 und die Markierungslinie 10 in diesem Bereich parallel zueinander verlaufen.
  • Weiterhin weist die Positioniervorrichtung 1 verstellbare Positioniermittel auf, welche dazu dienen, eine Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung 1 bzw. zu dem in 1 nicht gezeigten Golfball vorzugeben. Die Positioniermittel umfassen ein längliches, stabförmiges und vorzugsweise relativ steifes Element 11 mit kreisförmigem Querschnitt, eine Anzahl von Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... (vgl. 2), die in einem dickenmäßig verstärkten Kantenbereich des Hauptkörpers 2 im Bereich der längeren Kante des zweiten Schenkels 4 angeordnet sind, sowie den Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... jeweils zugeordnete Markierungen 13.1, 13.2, ..., welche strukturell analog zu den Markierungslinien 6 und 10 ausgebildet sind. Die Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... sind zueinander parallel angeordnet und erstrecken sich ganz oder teilweise durch den verstärkten Kantenbereich 14 des Hauptkörpers 2 (vgl. 2), so dass das längliche Element 11, welches gemäß 1 in eine der Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... eingesteckt ist, unter einem rechten Winkel seitlich bezüglich der entsprechenden Kante 14 des Hauptkörpers 2 hervorsteht. Die verstärkte Kante 14 des Hauptkörpers 2 verläuft zudem parallel zu der Ausrichtlinie 6 bzw. umgekehrt.
  • Die Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... weisen einen gegenüber dem Außendurchmesser des länglichen Elements 11 verminderten Innendurchmesser auf, so dass das längliche Element 11 in die Einstecköffnung 12.1, 12.2, ... einsteckbar und dort lösbar klemmend gehalten ist. Das Mindermaß des Innendurchmessers der Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... gegenüber dem Außendurchmesser des länglichen Elements 11 kann je nach Material beispielsweise 3/10 mm betragen.
  • Die Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... sind untereinander äquidistant angeordnet. Die Markierungsstriche 13.1, 13.2, ... können relativ zueinander unterschiedliche Längen aufweisen, um bestimmte Einsteckpositionen leichter visuell unterscheiden zu können. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Positioniervorrichtung 1 eine ungerade Anzahl von Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... auf, so dass eine mittlere Einstecköffnung 12.3 existiert, welche eine Art Nulllage oder Nullstellung definiert. Der entsprechende Markierungsstrich 13.3 ist entsprechend durch seine Länge gegenüber allen anderen Markierungsstrichen 13.1, 13.2, ... hervorgehoben.
  • Die Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... sind als Gruppe gegenüber der Ausnehmung 7 asymmetrisch, speziell seitlich nach links oder – wie in den Figuren – nach rechts versetzt angeordnet, je nachdem, ob die Vorrichtung für Rechts- oder Linkshänder eingesetzt werden soll. Das bedeutet, dass sich die mittlere Einstecköffnung 12.3 nicht auf Höhe der Ausnehmung 7 befindet, wenn man die Positioniervorrichtung 1 entlang der durch die Erstreckung des länglichen Elements 11 vorgegebenen Richtung betrachtet.
  • Wie der 1 weiterhin zu entnehmen ist, weist der verstärkte Kantenbereich 14 des Hauptkörpers 2 an seinem einen Ende im Bereich des zweiten Schen kels 4 eine Abwinkelung 15 auf, welche sich dementsprechend in Verlaufsrichtung des ersten Schenkels 3 erstreckt. Hier ist in dem verstärkten Kantenbereich 14 bzw. 15 eine weitere Einstecköffnung 16 für das längliche Element 11 vorgesehen, in die das längliche Element 11 ebenfalls lösbar geklemmt einsteckbar ist. Wenn das längliche Element 11 in die weitere Einstecköffnung 16 eingesteckt ist, erstreckt es sich im Wesentlichen parallel zu dem verstärkten Kantenbereich 14 des Hauptkörpers 2 im Bereich bzw. oberhalb der Mattenfläche des Hauptkörpers 2. Dies stellt eine so genannte „Parkposition” für das längliche Element 11 dar, da es dann bei einem Zusammenrollen der Positioniervorrichtung 1 beispielsweise in Richtung des Pfeils R in 1 innerhalb der gerollten Positioniervorrichtung 1 geschützt angeordnet ist.
  • Aus Stabilität- und Haltbarkeitsgründen weist die Positioniervorrichtung 1 gemäß 1 am freien Ende des ersten Schenkels 3 des Hauptkörpers 2 ebenfalls einen verstärkten Kantenbereich 17 auf, dessen dickenmäßige Verstärkung vorliegend jedoch hinter denjenigen des Kantenbereichs 14 zurückbleibt.
  • Die gesamte Positioniervorrichtung 1 lässt sich beispielsweise mittels Golf-Tees auf dem Grün eines Golfplatzes fixieren. Zu diesem Zweck weist der Hauptkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 eine Anzahl von Durchbrüchen 18 auf, die sich in den Eckbereichen der Positioniervorrichtung 1 und insbesondere im Bereich des freien Endes des zweiten Schenkels 4 befinden.
  • 2 zeigt nochmals die Positioniervorrichtung 1 gemäß 1, jedoch in einer anderen perspektivischen Darstellung. Zudem ist die Positioniervorrichtung 1 in 2 im Bereich der verstärkten Kante 14, 15 des Hauptkörpers 2 transparent dargestellt, um die Ausbildung und den Verlauf der Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... und 16 nochmals explizit zu verdeutlichen. Insbesondere verdeutlicht die Abbildung gemäß 2 auch nochmals den gekrümmten Verlauf der Markierungslinie 10 sowie den parallelen Verlauf der Markierungslinie 10 und der ebenfalls gekrümmten Kante 5 des zweiten Schenkels 4 der Positioniervorrichtung 1.
  • Wie auch in 1 ist gemäß der Darstellung in 2 das längliche Element 11 in die mittlere Einstecköffnung 12.3 der Positioniervorrichtung 1 eingesteckt.
  • Unter ergänzender Bezugnahme auf 3 wird nun die vorgesehene Verwendung der oben anhand der 1 und 2 beschriebenen Positioniervorrichtung 1 näher erläutert:
    Die Positioniervorrichtung 1 wird auf dem Grün eines Golfplatzes ausgelegt, mittels der Ausrichtlinie 6 auf ein Ziel, z. B. ein Loch, ausgerichtet und dann fixiert. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Positioniervorrichtung 1 bezüglich des anvisierten Ziels, beispielsweise eines Lochs, richtig ausgerichtet ist. Anschließend wird ein Golfball 19 im Bereich der Ausnehmung 7 an die Vorrichtung 1 angelegt. Es ist allerdings umgekehrt grundsätzlich auch möglich, zunächst den Golfball 19 in der gewünschten Weise im Bereich der Ausnehmung 7 anzulegen, wie beschrieben, und dann die Positioniervorrichtung 1 auf dem Grün zu fixieren, wobei jedoch das Risiko besteht, den Ball zu verschieben.
  • Der Golfball 19 kann zumindest teilweise entlang seiner Äquatorlinie eine entsprechende Markierung 20 aufweisen, die bereits vom Hersteller des Golfballs 19 aufgebracht oder nachträglich mit Hilfe eines geeigneten Markierungsmittels erstellt werden kann.
  • Das relative Anordnen von Positioniervorrichtung 1 und Golfball 19 erfolgt dabei dergestalt, dass sich der Golfball 19 bei der Ausnehmung 7 an die Positioniervorrichtung anschmiegt wenn möglich, so dass er den Rand der Ausnehmung 7 durchgängig berührt. Wenn möglich, sollte zudem die Ausrichtlinie 6 mit der Markierung 20 auf dem Golfball fluchten, sofern letztere vorhanden ist.
  • Es ist grundsätzlich auch möglich, den Golfball 19 bzw. dessen Markierungslinie 20 zuvor in Richtung auf ein gewünschtes Ziel auszurichten, insbesondere unter Verwendung einer entsprechenden Ausrichthilfe der Anmelderin, welche durch das deutsche Gebrauchsmuster 20 2008 000 861 geschützt ist. Aller dings ist dies aufgrund der oben beschriebenen Verwendung der Ausrichtlinie 6 vorliegend nicht erforderlich.
  • Der Putter 21 wird anschließend beim Spielen (Schlagen) des Golfballs 19 vorzugsweise so geführt, dass die so genannte Ansprechposition, in welcher der Putter 21 den Golfball 19 trifft, „square” ist, wobei die Schlagfläche des Putters 21 genau senkrecht, d. h. unter einem Winkel von 90° zur Ausrichtlinie 6 der Positioniervorrichtung 1 und gegebenenfalls zur Golfball-Markierung 20 ausgerichtet ist.
  • Zu diesem Zweck kann der Putter 21 selbst noch entsprechende Markierungen aufweisen, wie dargestellt, worauf vorliegend jedoch nicht genauer einzugehen ist.
  • Die gekrümmte Markierungslinie 10 sowie die gekrümmte Kante 5 der Positioniervorrichtung 1 symbolisieren die Schwungbahn des Putters 21, entlang welcher sich dieser um die Körperachse eines den Put ausführenden Golfspielers bewegt. Damit der Spieler den Golfball 19 trotz der gekrümmten Schwungbahn in der weiter oben beschriebenen Weise „square” trifft, ist der Standort des Spielers bezüglich des Balls von entscheidender Bedeutung, wobei der einzunehmende Standort jedoch bei jedem Golfspieler individuell unterschiedlich sein wird.
  • Wie sich insbesondere aus der Betrachtung der 3 ergibt, trifft der Spieler, wenn er zu weit links steht, den Ball 19 aufgrund der gekrümmten Bahn der Schwungbewegung zu früh, so dass er wahrscheinlich nach rechts an dem anvisierten Ziel vorbeirollen wird. Steht der Spieler dagegen zu weit rechts, wird er den Ball 19 zu spät treffen und ihn nach links am anvisierten Ziel vorbeispielen.
  • Da nun – wie gesagt – jeder Spieler den Schläger 21 anders hält bzw. schwingt, ist es erforderlich, den individuellen Standpunkt („Nullpunkt”) des Spielers relativ zum Ball 19 zu ermitteln bzw. zu erlernen, zu welchem Zweck die verstellbaren Positioniermittel der beschriebenen Positioniervorrichtung 1 Verwendung finden. Dazu positioniert sich der Spieler mit seinen Füßen 22 beiderseits des eingesteckten länglichen Elements 11 und parallel zur Kante 14, wobei sich vorzugsweise seine beiden Füße 22 jeweils in einem gleichen Abstand d von dem länglichen Element 11 befinden. Außerdem sollten sich die Füße 22 in einem gleichen Abstand d' vom Hauptkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 befinden. Das Element 11 befindet sich anfangs vorzugsweise in der (mittleren) Nullstellung.
  • Wenn nun der Spieler bei einer bestimmten Stellung des länglichen Elements 11 bezüglich dem Hauptkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 den Ball 19 spielt, wird er – wie oben beschrieben – feststellen, ob er das mit der Vorrichtung anvisierte Ziel erreicht oder ob er den Ball rechts bzw. links am Ziel vorbeispielt. In den beiden letztgenannten Fällen ist nach dem Vorstehenden eine Korrektur der Standposition des Spielers erforderlich, wozu die Stellung des länglichen Elements 11 bezüglich des Hauptkörpers 2 der Positioniervorrichtung 1 verändert wird – vorliegend durch Einstecken des länglichen Elements in eine neue, angepasste Einstecköffnung.
  • Wenn beispielsweise der Spieler den Ball 19 rechts am anvisierten Ziel vorbeispielt, steht er zu weit links und wird daher das längliche Element 11 bei einer aus seiner Sicht weiter rechts liegenden Einstecköffnung einstecken, wie in 3 durch den Pfeil E angedeutet. Anschließend wird er seinen Standpunkt bezüglich des länglichen Elements 11 entsprechend verändern, um so den Ball 19 in der gewünschten Weise, das heißt später zu treffen.
  • Wenn der Ball 19 zunächst links am anvisierten Ziel vorbeigeht, wird der Spieler entsprechend umgekehrt verfahren.
  • Aufgrund der mit den Einstecköffnungen 12.1, 12.2, ... jeweils korrespondierenden Markierungen 13.1, 13.2, ... kann sich der Spieler seinen so ermittelten individuellen „Nullpunkt” leicht merken und bei einer späteren Trainingseinheit sicher reproduzieren.
  • Wie der Fachmann erkennt, ist die vorliegende Erfindung keinesfalls auf das vorstehend exemplarisch beschriebenen Ausführungsbeispiel beschränkt. Insbesondere müssen die verstellbaren Positioniermittel nicht zwangsläufig ein in Einstecköffnungen des Hauptkörpers der Positioniervorrichtung einsteckbares längliches Element aufweisen. Letzteres kann alternativ beispielsweise auch als einschraubbares oder stufenlos entlang der betreffenden Kante des Hauptkörpers verschiebbares Element ausgebildet sein, welches zu Transportzwecken entweder lösbar mit dem Hauptkörper verbindbar oder an den Hauptkörper anklappbar sein kann.
  • Ferner können an dem länglichen Element noch zusätzliche Strukturen vorhanden sein, vorzugsweise in verstellbarer Form, die als Abstandhalter für die Füße des Spielers bezüglich des länglichen Elements und/oder des Hauptkörpers der Positioniervorrichtung dienen, um auf diese Weise auch die Abstände d, d' reproduzierbar vorgeben zu können.
  • Weiterhin können zusätzlich oder anstelle der Durchbrüche 18 zur Fixierung der Positionierungsvorrichtung auf dem Grün geeignete Fixierungsstrukturen bereits integral mit der Positionierungsvorrichtung ausgebildet sein, z. B. an deren Unterseite, um diese ohne weitere Hilfsmittel auf dem Grün fixieren zu können.
  • Weiterhin muss die Ausnehmung 7 nicht im Bereich eines Vorsprungs des betreffenden Schenkels der Positioniervorrichtung angeordnet sein, sondern kann direkt in dem betreffenden Schenkel ausgebildet sein, obwohl das Vorsehen des beschriebenen Vorsprungs 9 die Positionierung der Vorrichtung bezüglich eines Golfballs erleichtert.

Claims (14)

  1. Positioniervorrichtung (1) für einen Golfspieler beim Putten, mit Ausrichtmitteln (6) zum Ausrichten der Positioniervorrichtung (1) relativ zu einem Ziel, mit Anordnungsmitteln (7, 9) zum Vorgeben einer relativen Position der Positioniervorrichtung (1) und eines Golfballs (19) und mit verstellbaren Positioniermitteln (11) zum Vorgeben einer Standposition des Golfspielers relativ zu der Positioniervorrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (1) aufrollbar aus einem flexiblen Material, insbesondere Gummi ausgebildet ist.
  2. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (1) flächig und im Wesentlichen eben, insbesondere mattenförmig zum Auslegen auf dem Grün ausgebildet ist.
  3. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnungsmittel eine abgerundete, insbesondere teilkreisförmige Ausnehmung (7) umfassen, die zum Positionieren eines Golfballs (19) ausgebildet ist.
  4. Positioniervorrichtung (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniermittel ein gerades, längliches Element (11) umfassen, welches seitlich aus einem Hauptkörper (2) der Positioniervorrichtung (1) hervorsteht und relativ zu diesem in verschiedenen Stellungen positionierbar ist.
  5. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das längliche Element (11) in bestimmten Stellungen (12.1, 12.2, ...) seitlich hervorstehend in den Hauptkörper (2) der Positioniervorrichtung (1) einsteckbar und dort insbesondere lösbar klemmend gehalten ist.
  6. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Positioniervorrichtung (1) eine Reihe von Einstecköffnungen (12.1, 12.2, ...) zum Einstecken des länglichen Elements (11) aufweist, welche insbesondere in einem zu diesem Zweck dickenmäßig verstärkten Bereich (14) der Positioniervorrichtung (1) angeordnet sind.
  7. Positioniervorrichtung (1) nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellungen bzw. Einstecköffnungen (12.1, 12.2, ...) entlang einer ersten geraden Linie angeordnet sind, die sich parallel zu einer zweiten geraden Linie (6) erstreckt, welche Teil der Ausrichtmittel ist, insbesondere zum Ausrichten der Positioniervorrichtung (1) relativ zu dem Ziel und/oder zu einer auf dem Golfball (19) angebrachten Markierung (20).
  8. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zweite Linie (6) in Richtung der Ausnehmung (7) gemäß Anspruch 4 erstreckt.
  9. Positioniervorrichtung (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kantenbereich der Positioniervorrichtung (1) entsprechend einer Schwungbahn eines Golfschlägers (21), insbesondere Putters gekrümmt ausgebildet ist und/oder dass die Positioniervorrichtung (1) wenigstens eine entsprechend geformte Markierung (10) aufweist.
  10. Positioniervorrichtung (1) nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Positioniervorrichtung (1) wenigstens eine weitere Einstecköffnung (16) für das längliche Element (11) vorgesehen ist, in welcher das längliche Element (11) derart einsteckbar ist, dass es bei einem Zusammenrollen der Positioniervorrichtung (1) geschützt innerhalb der gerollten Positioniervorrichtung (1) anordenbar ist.
  11. Positioniervorrichtung (1) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzahl von Durchbrüchen (18), insbesondere in Eckbereichen der Positioniervorrichtung (1) zum Befestigen der Positioniervorrichtung (1) auf dem Grün, insbesondere mittels einer Anzahl von Tees.
  12. Positioniervorrichtung (1) nach Anspruch 3 und nach zumindest einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellungen bzw. Einstecköffnungen (12.1, 12.2, ...) relativ zu der Ausnehmung (7) asymmetrisch, insbesondere als Gruppe seitlich versetzt angeordnet sind.
  13. Positioniervorrichtung (1) nach zumindest einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellungen bzw. Einstecköffnungen (12.1, 12.2, ...) zueinander äquidistant angeordnet sind.
  14. Positioniervorrichtung (1) nach zumindest einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine ausgezeichnete Nullstellung (12.3; 13.3) angegeben ist, beiderseits der sich weitere Stellungen bzw. Einstecköffnungen (12.1, 12.2, ...) befinden.
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