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Die
Erfindung betrifft einen Organisationsmagneten mit einer Magnetanordnung
und einer als Magnetseitenfläche
ausgebildeten Anlagefläche
zu seiner Festlegung in einer Anlageposition auf einem magnetisierbaren
Untergrund.
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Bekannte
Organisationsmagneten dienen in der Regel dazu, Gegenstände wie
Papiere, Fotos und dergleichen auf einem magnetisierbaren Untergrund
festzuhalten. Der magnetisierbare Untergrund kann ferromagnetisch,
wie bei einer sogenannten Magnettafel, oder paramagnetisch sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist eine Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten
des Organisationsmagneten.
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Die
gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Insbesondere wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, dass
eine Signal gebende Funktionsvorrichtung mit einem Funktionselement
vorgesehen ist und dass der Organisationsmagnet mindestens eine
zweite Anlagefläche
zu seiner Anordnung auf einem Untergrund in einer zweiten Anlageposition
aufweist, in der die Funktionsvorrichtung zur Auslösung des
Signales automatisch betätigt
ist oder wird.
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Das
Signal kann zum Beispiel ein optisches, akustisches und/oder mechanisches
Signal sein. Der Organisationsmagnet kann beispielsweise als Spielzeug
ausgebildet sein, wobei als Signal zum Beispiel eine Melodie ertönt oder
eine Geschichte vorgelesen wird. Desgleichen kann der Organisationsmagnet
ein Werbungsobjekt sein, dessen Signal beispielswei se in Form eines
Werbespruches abgefasst ist. Das Signal kann auf mechanischem Wege
beispielsweise dadurch erfolgen, indem aus dem Inneren des Organisationsmagneten
mittels Federkraft eine künstliche Blume,
eine Figur, ein Werbeträger,
ein Firmenlogo oder ein Werbegeschenk hervorschnellt.
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Das
Signal kann als Steuer- und/oder Regelsignal an eine Einrichtung
entfernt zum Organisationsmagneten und/oder innerhalb des Organisationsmagneten
beispielsweise an ein weiteres Funktionselement der Funktionseinrichtung
des Organisationsmagneten übermittelt
werden. Aufgrund des Steuer- und/oder Regelsignal kann die Funktionseinrichtung in
einen Bereitschaftszustand versetzt werden, in dem sie zum Beispiel
auf Grund eines Signales von außen
aktiviert werden kann, in einen Ruhezustand versetzt werden kann
oder ausgeschaltet werden kann.
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Zur
Aktivierung der Funktionsvorrichtung kann ein Signal zum Beispiel
mit Auftreten bestimmter Ereignisse erfolgen, wie zum Beispiel mit
einem Geräusch,
einer elektromagnetischen Strahlung zum Beispiel in Form sichtbaren
Lichtes, einer Erschütterung
oder Vibration des Organisationsmagneten oder einer Änderung
eines den Organisationsmagneten umgebenden Feldes und/oder einer Änderung
der stofflichen Umgebung des Organisationsmagneten, beispielsweise
in Form von Rauch (Rauchmelder), Hitze (Feuermelder) oder Flüssigkeit
(Füllstandsanzeiger
in Gefäßen oder
Silos).
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Da
der Organisationsmagnet ausgelegt ist, mittels seiner ersten Anlagefläche auf
einem magnetisierbaren Untergrund magnetisch zu haften und dessen
Funktionsvorrichtung in der ersten Anlageposition automatisch betätigt ist
oder wird, kann er auch an Orten eingesetzt werden, die, wie beispielsweise in
Rohrleitungen, im Betrieb schwer zugänglich, und/oder die, wie beispielsweise
in einer Kernkraftanlage, kontaminiert und/oder evakuiert sind.
Die Orte können
auch eine Atmosphäre
mit einer bestimmten, lebensfeindlichen Zusammensetzung aufweisen.
Der Organisationsmagnet kann insbesondere an Orten, die einer zusätzlichen,
möglicherweise zuvor
nicht eingeplanten Überwachung,
Beleuchtung oder anderer Funktionen des Funktionselementes bzw.
der Funktionsvorrichtung bedürfen,
eingesetzt werden. Damit eröffnet
sich für
den Organisationsmagnet zu seiner ursprünglichen Funktion, das Festhalten
von Papier oder dergleichen auf einer magnetisierbaren Unterlage,
eine Fülle
von möglichen
zusätzlichen
Funktionen.
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Die
Funktionsvorrichtung kann einen Sensor aufweisen. Mittels des Sensors
kann ein Steuer- und/oder Regelsignal in der zweiten Anlageposition und/oder
in der ersten Anla geposition für
das Funktionselement und/oder für
eine Einrichtung außerhalb des
Organisationsmagneten automatisch erzeugbar sein oder erzeugt sein.
Der Sensor kann auf Signale außerhalb
und/oder innerhalb des Organisationsmagneten ausgerichtet sein.
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Der
Sensor kann gegenüber
auftreffenden elektromagnetischen, magnetischen, elektrischen, piezoelektrischen,
pneumatischen, hydraulischen, akustischen, thermischen und/oder
haptischen Signalen empfindlich sein. Wird somit der Organisationsmagnet
mit der zweiten Anlagefläche
beispielsweise auf eine Tischplatte abgelegt oder die zweite Anlagefläche abgedunkelt,
so kann die Funktionsvorrichtung mittels eines von einem Lichtsensor
initiierten Steuersignales mit dem Ablegen automatisch ein- oder
ausgeschaltet werden. Ferner kann der Sensor gegenüber einer
Zusammensetzung und/oder Änderung
derselben eines den Organisationsmagneten umgebenden Mediums empfindlich sein.
Somit kann der Sensor beispielsweise auf Rauchentwicklung ansprechen.
Der Sensor kann beispielsweise über
einen Drucksensor oder einen Kontaktschalter gegenüber einer
Berührung
mit einem Untergrund empfindlich sein. Der Sensor kann auf eine
bestimmte Erschütterung
des Organisationsmagneten hin das Steuer- und/oder Regelsignal erzeugen.
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Das
Steuer- und/oder Regelsignal kann auf das Funktionselement der Funktionsvorrichtung und/oder
auf eine Einrichtung außerhalb
des Organisationsmagneten übertragbar
sein. Die Signalübertragung
auf das Funktionselement der Funktionsvorrichtung erfolgt, da unaufwendig,
vorzugsweise drahtgebunden und die Signalübertragung auf eine Einrichtung
außerhalb
des Organisationsmagneten erfolgt vorzugsweise drahtlos. Letztere
Maßnahme ermöglicht ein
freies Umsetzen des Organisationsmagneten.
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Die
Funktionsmöglichkeiten
des Organisationsmagneten u. a. erweiternd, kann vorgesehen sein,
dass jeder Anlagefläche
ein Funktionselement und/oder ein Sensor zugeordnet sind/ist. Somit
kann beispielsweise zu jeder Anlagefläche ein Lichtsensor vorgesehen
sein, der bei unterhalb einer bestimmten Lichtmenge ein als Leuchte
ausgebildetes Funktionselement zur Lichtemittierung aktiviert. Oder
es kann ein Sensor vorgesehen sein, der mehrere Funktionselemente
aktiviert. Es können
auch jeder Seite ein Sensor und ein Funktionselement zugeordnet
sein. Somit kann zum Beispiel an einer Anlagefläche eine Anzeigevorrichtung
zur beispielsweise erleuchteten Anzeige eines Firmenlogos und an
einer anderen Seite eine Leuchte mit einer LED oder mehreren LEDs
als Leuchtkörper
vorgesehen sein, während eine
dritte Anlagefläche
zum Beispiel eine Weckvorrichtung aufweist.
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Es
können
auch mehrere Funktionselemente und/oder Sensoren einer Anlagefläche zugeordnet sein.
Es können
auch ein Sensor und/oder ein Funktionselement einer Seitenfläche des
Organisationsmagneten zugeordnet sein, die nicht Anlagefläche ist,
wobei das Funktionselement bzw. die Funktionsvorrichtung mittels
Anlegens einer zweiten Anlagefläche
des Organisationsmagneten automatisch betätigt ist oder wird. Es kann
auch ein Funktionselement, das bezüglich seiner Wirkung einer
Anlagefläche
zugeordnet ist, mittels eines Sensors in einer anderen zweiten Anlagefläche aktiviert
oder betätigt
werden. Das Anlegen des Organisationsmagneten an einer zweiten Anlagefläche kann
bewirken, dass die Funktionsvorrichtung lediglich aktiviert wird,
d. h. das ein eventuell weiter zugehöriger Sensor und/oder ein zugehöriges Funktionselement
aktiviert wird.
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Der
Sensor kann als ein auf Berührung
mit der Unterlage empfindlicher und/oder lichtempfindlicher Schalter
zur Betätigung
des Funktionselementes ausgebildet sein, der so in den Organisationsmagneten
angeordnet sein kann, dass er unter Anlage des Organisationsmagneten
an dem oder an den Untergrund in der ersten Anlageposition und/oder
in der zweiten Anlageposition betätigbar ist. Der Schalter kann
zum Beispiel mit einem Lichtsensor gekoppelt sein, der mit Auflage
auf dem Untergrund abgedunkelt wird und dadurch den Schalter betätigt. Auf
eine Glasplatte gelegt und dem Tageslicht ausgesetzt, kann das zugehörige Funktionselement
mit Einsetzen der Dunkelheit oberhalb oder unterhalb einer bestimmten
Restlichtmenge ein- oder ausgeschaltet werden.
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Der
Schalter kann beispielsweise ein optischer Schalter oder ein Schwerkraftschalter
sein. Vorzugsweise ist der Schalter als berührungsempfindlicher Schalter
ausgebildet, der im Kontakt mit dem Untergrund betätigt wird.
Wird somit der Organisationsmagnet mit der zweiten Anlagefläche beispielsweise
auf eine Tischplatte abgelegt, so kann die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung
mit dem Ablegen automatisch ein- oder ausgeschaltet werden. Vorzugsweise
ist hier ein automatisches Einschalten der Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung vorgesehen.
Somit kann der Organisationsmagnet in der zweiten Anlageposition
als Leuchte dienen. Ferner kann er in der zweiten Anlageposition
zum Festhalten von Gegenständen
auf der Tischplatte unter Einwirkung seines Eigengewichtes und somit
als Briefbeschwerer eingesetzt werden.
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Bevorzugt
ist der Schalter als Taster mit einem Tastknopf ausgebildet. Der
Tastknopf kann sich nach außen
durch die erste Anlagefläche
und/oder die zweite Anlagefläche
hindurch erstrecken und dieselbe nach Außen um einen Betrag überragen,
der etwas größer als
oder gleich groß einem
Schaltweg zur seiner Betätigung
ist. Mit Anlage des Organisati onsmagneten auf dem Untergrund kann
somit der Taster betätigt
werden. Der Taster kann, je nach gewünschter Funktion, als Schließer oder Öffner ausgebildet
sein. Vorzugsweise ist der Taster als Schließer ausgebildet, insbesondere
dann, wenn sich sein Tastknopf durch die zweite Anlagefläche hindurch
erstreckt und dieselbe überragt.
Zweckmäßigerweise ist
die Kraft zur Betätigung
des Tasters geringer, vorzugsweise deutlich geringer, als das Eigengewicht des
Organisationsmagneten und/oder die durch den Organisationsmagnet
auf den Untergrund ausübbaren
Magnetkraft.
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Vorzugsweise
wird oder ist die Funktionsvorrichtung in der zweiten Anlageposition
aktiviert und/oder eingeschaltet. Die Funktionsvorrichtung kann
in der ersten Anlageposition deaktiviert und/oder ausgeschaltet
sein oder werden.
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Vorzugsweise
ist die zweite Anlagefläche magnetisch
wirksam ausgebildet. Damit kann der Organisationsmagnet mittels
der zweiten Anlagefläche auf
einem magnetisierbaren Untergrund festgelegt werden. Dadurch kann
der Organisationsmagnet in der zweiten Anlageposition gleichzeitig
gemäß der Funktion
seiner Funktionsvorrichtung und als Organisationsmagnet eingesetzt
werden.
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Die
Magnetanordnung kann einen Innenraum umfassen, in dem das Funktionselement
angeordnet ist. Hierbei können
neben der ersten Anlagefläche
auch eine zweite Anlagefläche
oder mehrere zweite Anlageflächen
jeweils einen zugeordneten Innenraum für das Funktionselement umfassenden Magneten
aufweisen.
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Die
Magnetanordnung umfasst vorzugsweise mindestens einen Dauermagneten,
wobei dieser an sich bekannte Polanordnungen aufweisen kann. Die
Dauermagnete können
axial magnetisiert sein. Die Dauermagnete können auch einseitig lateral
mit wenigstens je einem Polpaar magnetisiert sein.
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Die
Magnetanordnung kann eine als magnetische Wirkfläche ausgebildete Fläche aufweisen. Zweckmäßigerweise
ist die Wirkfläche
nahe der oder angrenzend zu der sowie bevorzugt parallel zu der zugeordneten
Anlagefläche
angeordnet. Vorzugsweise weist die Magnetanordnung wenigstens zwei Dauermagnete
auf wenigstens einer ihrer magnetischen Wirkflächen auf.
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Vorzugsweise
weist die Magnetanordnung einen Magneten auf, der aus einem hartmagnetischen
Werkstoff aufgebaut ist. Dieser kann zum Beispiel aus Samarium-Kobalt,
Neodym-Eisen-Bor
(NdFeB) oder aus einem martensitischen Stahl sein. Bevorzugt wird
ein Magnet aus Hartferrit, vorzugsweise auf der Basis von Barium
und/oder Strontium. Der Magnet kann ein Sintermagnet sein.
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Die
Magnetanordnung kann einen axial einfach polarisierten oder axial
beidseitig mehrpolig polarisierten Ringmagneten mit zwei Magnetstirnseiten aufweisen.
Der Ringmagnet kann eine hohlzylindrische Form aufweisen. Die axiale
Magnetisierung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sich an den
Magnetstirnseiten jeweils eine gleichmäßige Polarisierung ausbildet,
wobei die eine Magnetstirnseite eine magnetische Polarität aufweist,
die der Polarität
der anderen Magnetstirnseite entgegengesetzt ist. Die Magnetstirnseiten
sind vorzugsweise jeweils einer Anlagefläche magnetwirksam zugeordnet.
Sie können
auch jeweils eine Anlagefläche
ausbilden.
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Das
Funktionselement kann, wie oben erwähnt, sehr unterschiedlicher
Art sein, wobei hier insbesondere die Arten bevorzugt werden, die
miniturisierbar sind und/oder die überwiegend im Haushalt, Büro, Fahrzeug
und/oder an schwer zugänglichen Orten
Verwendung finden können.
Das Funktionselement kann zum Beispiel ein elektronisches Kommunikationsgerät, wie ein
Mikrophon- und/oder Sendeteil eines Babyphones, eine Kamera, ein
Telefon oder ein Interface zum Internet oder zu anderen elektronischen
Geräten,
eine Gerät
der Unterhaltungselektronik, wie Radio, Fernseher oder CD- und/oder DVD-Player,
eine Uhr, deren beispielsweise Weckfunktion in der Anlageposition
aktiviert oder deaktiviert werden kann, eine farbveränderbare
Außenschicht
des Organisationsmagneten oder eine Quelle einer oder mehrere elektromagnetischer
und/oder thermischer Strahlungen sein.
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Das
Funktionselement kann auf einem mechanischen Mechanismus basieren.
Dieser kann zum Beispiel ein aufziehbares Federuhrwerk als Antrieb
aufweisen, über
das ein Element mechanisch bewegt werden kann. Das Funktionselement
kann als Klapp- oder Springmechanismus mit einer, vorzugsweise in
einer Seitenfläche
angeordneten, federbelasteten Klappe ausgebildet sein, wobei die Klappe
beim Aufsetzen auf die zweite Anlagefläche mittels Federkraft aufspringen
und mittels einer weiteren Federkraft als Signal eine Figur, ein
Werbeträger,
ein Firmenlogo und/oder ein Schriftzug durch die Klappe aus dem
Organisationsmagneten erscheinen oder hervorschnellen können.
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Insbesondere
wird vorgeschlagen, dass das Funktionselement als Leucht- und/oder
Anzeigevorrichtung mit einem Leuchtmittel ausgebildet ist, das Licht
als Signal emittieren kann. Die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung
kann beispielsweise zur direkten und/oder indirekten Beleuchtung
eines Objektes dienen. Mittels der Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung kann,
beispielsweise zu Werbezwecken, ein Schriftzug, Bild, Logo, ein
Symbol oder dergleichen beleuchtet und/oder durchleuchtet werden,
wobei die Darstellung zwei- oder
dreidimensional sein kann. Vorzugsweise ist oder wird die Leucht-
und/oder Anzeigevorrichtung in der ersten Anlageposition automatisch
ausgeschaltet. In der ersten Anlageposition liegt der Organisationsmagnet
mit seiner ersten Anlagefläche
an einem Untergrund an. In dieser Anlageposition kann der Organisationsmagnet
unter Anlage an einen magnetisierbaren Untergrund in seiner ursprünglichen
Funktion als Organisationsmagnet zum Festlegen oder Festhalten von
Gegenständen
an dem Untergrund dienen. Vorzugsweise ist die Leucht- und/oder
Anzeigevorrichtung zumindest zum überwiegenden Teil in dem Innenraum
der Magnetanordnung oder des Magneten angeordnet.
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Die
Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung kann auch mit Anlegen der ersten
Anlagenseitenfläche
des Organisationsmagneten automatisch eingeschaltet werden und Licht
emittieren. Zweckmäßigerweise
weist zumindest eine Seitenfläche,
insbesondere die zweite Anlagefläche,
des Organisationsmagneten eine Öffnung
zur Abstrahlung des durch das Leuchtmittel als Signal emittierten
Lichtes auf. Es können
Lichtleiter vorgesehen sein, dank deren das von der Leucht- und/oder
Anzeigevorrichtung erzeugte Licht vorzugsweise seitlich am Organisationsmagneten
abgestrahlt wird. Dadurch kann der Organisationsmagnet beispielsweise
als leuchtende, aber nicht blendende Wegmarkierung unter gleichzeitigem
Festklemmen eines Hinweisschildes oder dergleichen dienen.
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Mit
Anlage des Organisationsmagneten auf seine zweite Anlagefläche kann
die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung
eingeschaltet werden oder sein. Somit kann der Organisationsmagnet
als Leuchte dienen.
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Die
zweite Anlagefläche
kann mit der ersten Anlagefläche
einen Winkel kleiner oder gleich 180° einschließen. Die zweite Anlagefläche kann
zumindest mit einer Richtungskomponente von der ersten Anlagefläche abgewandt
sein. Vorzugsweise sind die Anlageflächen parallel zueinander angeordnet.
Dies vereinfacht den Aufbau des Organisationsmagneten.
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Der
Organisationsmagnet kann ein Gehäuse mit
mehreren Seitenflächen
aufweisen, von denen mindestens zwei Seitenflächen als Anlagefläche ausgebildet
sind. Es können
drei und mehr Anlageflächen,
vorzugsweise eine erste Anlagefläche
und zwei zweite Anlageflächen,
vorgesehen sein. Es kann jede Seitenfläche als Anlagefläche ausgebildet sein.
Die Anlagefläche
kann in ihrer Form dem Untergrund angepasst sein. Insbesondere die
zweite Anlagefläche
kann einen weiteren Haltemechanismus, wie zum Beispiel einen Klettverschluss,
eine erhöhte Oberflächenrauhigkeit,
eine Riffelung, ein Vorsprung oder Dorn oder eine Vertiefung zur
Ausbildung einer Steckverbindung und/oder einen Saugfuß, zum Festlegen
des Organisationsmagneten auf dem Untergrund aufweisen.
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Das
Gehäuse
kann eine polyedrische Form aufweisen. Hierbei kann eine Vielzahl
von Anlageflächen
vorgesehen sein. Hierdurch wird entsprechend umfangreiche Anordnung
von Funktionselementen und damit eine Erweiterung von zum Beispiel
unterschiedlichen Funktionen des Organisationsmagneten möglich. Jede
Seitenfläche
der polyedrischen Form kann als Anlagefläche ausgebildet sein. Es kann
eine Anordnung von Anlageflächen
vorgesehen sein, gemäß der eine
Anlagefläche
an Seitenflächen der
polyedrischen Form angrenzt, die nicht als Anlageflächen ausgebildet
sind. Die Anlageflächen
können
sich auch schwerpunktartig über
einen Bereich oder mehrere Bereiche mit aneinandergrenzenden Seitenflächen erstrecken.
Ferner kann über
die polygone Form des Gehäuses
eine ästhetische
Gestaltung des Organisationsmagneten erzielt werden. Vorzugsweise
weist das Gehäuse
die Form eines Platonischen Körpers,
eines Archimedischen Körpers
oder eines Catalanischen Körpers
auf.
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In
einer seiner Weiterbildungen kann der Organisationsmagnet ein Gehäuse mit
einer rotationssymmetrischen Form, insbesondere ein zylindrisches Gehäuse mit
zwei Gehäusestirnseiten,
einer ersten Gehäusestirnseite
und einer zweiten Gehäusestirnseite,
aufweisen. Die Gehäusestirnseiten
können
die Anlageflächen
bilden. Somit kann der Tastknopf in oben beschriebener Weise die
jeweils zugeordnete Gehäusestirnseite
durchragen. Zweckmäßigerweise liegen
die Magnetstirnseiten innenseitig an den Gehäusestirnseiten an. Dadurch
kann die Beabstandung der Magnetstirnseiten zur Außenseite
des Gehäuses
bzw. der Gehäusestirnseiten
minimiert werden. Ferner kann der Magnet dadurch in dem Gehäuse festgelegt
werden. Der Magnet kann ferner innenseitig an Mantelseitenflächen des
Gehäuses
anliegen. Innenseitig von der ersten Gehäusestirnseite kann ein sich
axial erstreckender Ringvorsprung vorgesehen sein, der mit der Mantelseitenfläche des
Gehäuses
ein an die radiale Erstreckung des Magneten angepasstes Fach zur
Aufnahme des Magneten ausbildet. Somit kann der Magnet bei entferntem
Ringflansch auf einfache Weise in das Fach eingesetzt werden.
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Die
Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung kann in der Magnetanordnung
integriert sein. Vorzugsweise ist die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung
in dem von dem Magneten umfassten Innenraum angeordnet, wobei der
Magnet vorzugsweise ein Ringmagnet ist.
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Dadurch
kann eine besonders einfach aufgebaute und zugleich kompakte Bauweise
des Organisationsmagneten erzielt werden.
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Teile
des Gehäuses
können
als Lichtleiter ausgebildet sein und/oder es können Lichtleiter vorgesehen
sein, so dass innenseitig von dem Leuchtmittel abgestrahltes und
in den Lichtleiter eingekoppeltes Licht zu einer bestimmten Stelle
hin geleitet und nach außen
hin abgestrahlt werden kann. Zum Beispiel kann die zweite Gehäusestirnseite
als Lichtleiter ausgebildet sein, über den innenseitig von dem Leuchtmittel
abgestrahltes und in den Lichtleiter eingekoppeltes Licht seitlich
abgestrahlt werden kann, so dass der Organisationsmagnet mit Anlage
an der zweiten Anlagefläche
seitlich zumindest teilumfänglich
von einem Lichtkranz umgeben sein kann.
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Zweckmäßig weist
die zweite Gehäusestirnseite
die Öffnung
zur Abstrahlung des durch das Leuchtmittel emittierten Lichtes auf.
Diese kann damit zugleich den Innenraum begrenzen. Die Öffnung kann
durch eine lichtdurchlässige
Blende abgedeckt sein. Die Blende kann eine bestimmte Farbigkeit und/oder
ein Motiv, zum Beispiel eine Werbung, ein Firmenlogo oder ein Bild,
aufweisen, das durchstrahlt werden kann. Die Blende kann Pigmente
aufweisen, die thermochrom, hydrochrom oder photochrom sind. Somit
kann die Farbigkeit der Blende unter Licht-, Temperatur- und/oder
Feuchtigkeitseinfluss auf die Blende veränderbar sein.
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Die
Blende ist vorzugsweise austauschbar an dem Gehäuse festgelegt. Zum Niederhalten
der Blende an der Öffnung
kann ein mit dem Gehäuse vorzugsweise
verschraubbarer und die Blende randseitig übergreifender Ringflansch vorgesehen
sein, der vorzugsweise die zugeordnete Gehäusestirnseite mit der Öffnung ausbildet.
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Das
Leuchtmittel kann in einer vorgesehenen Aufnahme in dem Innenraum
angeordnet sein. Die Aufnahme kann auf einer Leiterplatine angeordnet
sein. Die Leiterplatine kann eine Steuerung und/oder Regelung für die Leucht-
und/oder Anzeigevorrichtung aufweisen. Vorzugsweise ist die Aufnahme
unterhalb der Öffnung
in dem Innenraum so angeordnet, dass ein in die Aufnahme eingesetztes Leuchtmittel überwiegend
zur Öffnung
hin abstrahlen kann.
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Die
Aufnahme kann ferner übliche
Reflektoren zur Abstrahlung und/oder Bündelung des von dem Leuchtmittel
als Signal emittierten Lichtes aufweisen. Die Aufnahme kann über den
oben beschriebenen Ringflansch von außen her zugänglich sein.
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Als
Leuchtmittel kommen prinzipiell alle üblichen Leuchtmittel in Frage.
Der Organisationsmagnet weist vorzugsweise eine ihm zugehörige Energieversorgung
auf. Daher werden zweckmäßig Leuchtmittel
eingesetzt, die einen geringen Energieverbrauch aufweisen. Es kann
als Leuchtmittel beispielsweise eine Elektrolumineszenzfolie eingesetzt werden,
die dicht zur Öffnung
oder an der Öffnung bzw.
an der Blende anliegend angeordnet werden kann, wodurch sich die
notwendige Bauhöhe
des Organisationsmagnetes verringert. Vorzugsweise ist als Leuchtmittel
mindestens eine Leuchtdiode vorgesehen.
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Die
Leuchtmittel können
poly- oder monochrom ausgebildet sein. Sie können ein Licht emittieren,
das in Abhängigkeit
zum Beispiel einer Versorgungsspannung für das jeweilige Leuchtmittel,
einer Temperatur innerhalb und/oder außerhalb des Organisationsmagneten,
einer Umgebungshelligkeit oder Umgebungsfeuchtigkeit veränderbar
ist.
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Die
Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung kann ferner eine in dem Innenraum
angeordnete Aufnahme für
eine Batterie oder einen Akkumulator als Spannungsquelle aufweisen.
Die Aufnahme kann über
eine verschließbare
Zugangsöffnung
zugänglich
ausgebildet sein. Die Zugangsöffnung
kann in der ersten Gehäusestirnseite
oder einer anderen Seitenfläche
des Organisationsmagneten angeordnet sein. Die Zugangsöffnung kann
mit einem Verschluss, vorzugsweise einem Bajonettverschluss, versehen
sein. Zur Ausbildung des Bajonettverschlusses kann eine der Zugangsöffnung angepasste
Deckelscheibe mit seitlichen, radial nach außen weisenden und einander
gegenüberliegenden
flachen Vorsprünge
vorgesehen sein, die zur Festlegung der Deckelscheibe in vorgesehene
teilumfängliche
Schlitze in der Innenwandung der Zugangsöffnung eingreifen. Vorzugsweise
weist die Deckelscheibe an ihrer Außenseite einen Schlitz zum
kraftschlüssigen
Eingriff eines Werkzeuges, insbesondere einer Geldmünze, auf.
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Die
Aufnahmen für
die Spannungsquelle, für die
Leiterplatine und/oder für
den Schalter zusammenfassend, kann ein Aufnahmesockel vorgesehen sein,
der vorzugsweise lose bleibend in den Innenraum einsetzbar ist.
Der Aufnahmesockel kann hierbei mit Festlegen des Ringflansches
an dem Gehäuse
in dem Gehäuse
lagefixiert, vorzugsweise eingeklemmt werden. Ferner kann ebenfalls
der Reflektor als lose bleibendes Bauteil in den Innenraum eingesetzt
sein, wobei er innenseitig vorzugsweise an den Magneten, der Blende
und der Leiterplatine oder dem Aufnahmesockel angrenzt und mit Festlegung
des Ringflansches an das Gehäuse
in dem Innenraum festlegbar bzw. festklemmbar ist. Somit kann der
Organisationsmagnet unter Abnahme des Ringflansches leicht montiert
bzw. demontiert werden.
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Vorzugsweise
sind sämtliche
Gehäuseteile und/oder
der Aufnahmesockel Spritzgussteile aus Kunststoff.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand mehrerer in einer
Zeichnung dargestellten Ausführungsformen
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Längsschnittansicht
einer ersten Ausführungsform
eines Organisationsmagneten in einer ersten Anlageposition und
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2 eine
Längsschnittansicht
des Organisationsmagneten gemäß 1,
jedoch in einer zweiten Anlageposition.
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3 eine
Längsschnittansicht
einer zweiten Ausführungsform
eines Organisationsmagneten in der ersten Anlageposition und
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4a bis 4f jeweils
eine schematische Ansicht jeweils einer weiteren Ausführungsform
des Organisationsmagneten.
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In
den 1 bis 2 werden verschiedene Ausführungsformen
eines Organisationsmagneten 1 gezeigt. Der Organisationsmagnet 1 ist
in den 1 und 3 in einer ersten Anlageposition
und in 2 in einer zweiten Anlageposition gezeigt. In
beiden Anlagepositionen liegt der Organisationsmagnet 1 auf
einem Untergrund U auf, wobei der Untergrund U in 1 und 3 magnetisierbar
und in 2 unmagnetisierbar ausgebildet ist. Die in 4a bis 4f gezeigten
Ausführungsformen
des Organisationsmagneten 1 weisen beispielgebend insbesondere
auf eine mögliche
unterschiedliche äußere Formgebung
des Organisationsmagneten 1 hin, wobei die Darstellungen
schematisch sind.
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Der
Organisationsmagnet 1 weist eine Magnetanordnung 2 mit
einem zylindrischen Ringmagneten 3 aus Hartferrit auf der
Basis von Barium und/oder Strontium auf, der in angegebener Richtung axial
so magnetisiert ist, dass seine Magnetstirnseiten 12 eine
unterschiedliche magnetische Polarität aufweisen. Ferner weist der
Organisationsmagnet 1 zwei Anlageflächen, eine erste Anlagefläche 4 und eine
zweite Anlagefläche 5,
auf, mit denen er in einer in 1 gezeigten
ersten Anlageposition bzw. in einer in 2 gezeigten
zweiten Anlageposition an dem Untergrund U anliegt. In der hier
gezeigten Ausführungsform
sind beide Anlageflächen 4, 5 magnetisch
wirksam, so dass der Organisationsmagnet 1 mit beiden Anlageflächen 4, 5 auch
auf einem magnetisierbaren Untergrund U festgelegt werden kann. Die
Anlagenseitenflächen 4, 5 sind
hier parallel zueinander angeordnet.
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Der
Organisationsmagnet 1 umfasst eine Funktionsvorrichtung 6,
mittels derer in einer zweiten Anlageposition des Organisationsmagneten 1 automatisch
ein Signal abgegeben wird. Die Funktionsvorrichtung umfasst ein
Funktionselement 6.1, dass in der Ausführungsform gemäß den 1 und 2 als
eine Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 mit einem Leuchtmittel 7.1 zum
Emittieren von Licht (1) als Signal ausgebildet ist. Die
Funktionsvorrichtung 6 weist ferner einen Sensor 6.2 auf,
der einen berührungsempfindlichen
Taster 8 umfasst. Der Taster 8 ist automatisch
mit Anlage des Organisationsmagneten 1 in die zweite Anlageposition
hinein bzw. aus derselben heraus betätigbar, wobei die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 in
der ersten Anlageposition des Organisationsmagneten 1 ausgeschaltet
und in der zweiten Anlageposition des Organisationsmagneten 1 eingeschaltet
ist.
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Leucht-
und/oder Anzeigevorrichtung 7 und Ringmagnet 3 sind
in einem Gehäuse 9 mit
einer rotationssymmetrischen Form, hier mit einer kreiszylindrischen
Form angeordnet. Das Gehäuse
weist zwei Gehäusestirnseiten,
erste Gehäusestirnseite 10 und eine
zweite Gehäusestirnseite 11,
die die Anlageflächen 4, 5 bilden.
Die beiden Magnetstirnseiten 12 des Ringmagneten 3,
von denen jeweils eine einer Anlagefläche 4, 5 magnetwirksam
zugeordnet ist und innenseitig an einer zugeordneten Gehäusestirnseite 10, 11 anliegen.
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Die
Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 ist in dem vom Ringmagneten 3 umfassten
Innenraum 10 positioniert.
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Der
Taster 8 ist als Schließer ausgebildet. Er weist einen
Tastknopf 14 auf, der sich nach außen durch die zweite Anlagefläche 5 hindurch
erstreckt und dieselbe in der ersten Anlageposition gemäß 1 nach
Außen
um einen Betrag a überragt,
der gleich seinem Schaltweg zur seiner Betätigung ist. Mit der Anlage
des Organisationsmagneten 1 in die zweite Anlageposition
gemäß 2 wird
der Tastknopf 14 des Tasters 8, da der Untergrund
U in 2 unmagnetisierbar ausgebildet ist, allein über das
Eigengewicht des Organisationsmagneten 1 in den Taster 14 hineingedrückt, wodurch
die Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 eingeschaltet
wird. Dies ist durch ein elektrisches Schaltzeichen ES auf dem Taster 8 in 2 symbolisiert.
Damit fungiert der Organisationsmagnet 1 in der zweiten
Anlageposition hier als Leuchte.
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Die
Kraft zur Betätigung
des Tasters 14 ist hier mit etwa 0,3 N ausgelegt, während die
Eigengewichtskraft des Organisationsmagneten 1 hier etwa 0,4
N beträgt
und somit etwas größer als
die Kraft zur Betätigung
des Tasters 14 ist. Somit ist mit dem Aufliegen des Organisationsmagneten 1 auf
die zweite Anlagefläche 5 ein
sicheres Betätigen
des Tasters 8 auch dann gewährleistet, wenn die Anlagefläche einen
spitzen Winkel mit der Horizontalen bildet. Da der zweiten Anlagefläche 5 hier
ebenfalls magnetisch wirksam eine Magnetstirnseite 12 zugeordnet
ist, kann der Organisationsmagnet 1 auch magnetisch an
der in 1 gezeigten magnetisierbaren Unterlage U haften.
Dank der Ausbildung des Ringmagneten 3 aus Hartferrit ist
die Magnetkraft ausreichend groß, den
Organisationsmagnet auch in einer Überkopf-Lage unter gleichzeitigem
Hineindrücken
des Tastkopfes sicher zu halten, so dass der Organisationsmagnet 1 auch
in seiner Leuchtenfunktion in der zweiten Anlageposition in beliebiger
Lage auf einem magnetisierbaren Untergrund haften kann.
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Die
zweite Gehäusestirnseite 11 weist
eine den Innenraum 13 begrenzende Öffnung 15 zur Abstrahlung
des durch das Leuchtmittel 6 als Signal emittierten Lichtes
L auf, wobei die Öffnung 15 durch eine
lichtdurchlässige
Blende 16 abgedeckt ist. Das Leuchtmittel 6 ist
hier als Leuchtdiode (LED) 17 ausgebildet. Die Leuchtdiode 17 ist
in einer Aufnahme 18 unterhalb der Öffnung 15 in dem Innenraum 13 angeordnet.
Die Aufnahme 18 ist mittig in einer Leiterplatine 19 integriert,
wobei die Leiterplatine 19 zur Lagefixierung randseitig
an den Ringmagneten 3 angrenzt. Die Leiterplatine 19 weist
eine hier nicht näher
gezeigte Steuerung zur Steuerung der Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 auf.
Die Blende 16 wird mittels eines mit dem Gehäuse 9 verschraubbaren
Ringflansches 20 gehäusestirnseitig
gehalten, wobei der Ringflansch die Blende 16 randseitig überdeckt
und die Öffnung 15 begrenzt. Über den
verschraubbaren Ringflansch 20 ist die Aufnahme 18 leicht
zugänglich.
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Ferner
sind Reflektoren 21 zur Abstrahlung und Bündelung
des von dem Leuchtmittel 6 bzw. der Leuchtdiode 17 als
Signal emittierten Lichtes (L) vorgesehen.
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Der
Leucht- und/oder Anzeigevorrichtung 7 weist einen in dem
Innenraum 13 angeordneten Aufnahmesockel 20 mit
einer an dem Aufnahmesockel 22 angeordneten, als Batteriefach 23 ausgebildeten Aufnahme 24 für eine Batterie
B als Spannungsquelle auf. In dem hier kompakt ausgebildeten Aufnahmesockel 22 ist
hier zugleich der Taster 8 festgelegt. Ferner ist die Leiterplatine 19 an
der zu der Öffnung 15 zugewandten
Seite des Aufnahmesockels 22 festgelegt. Somit weist der
Organisationsmagnet 1 mit dem Gehäuse 9, dem Aufnahmesockel 22 und
dem Ringmagneten 3 einen einfachen Aufbau auf.
-
Als
Batterie B ist hier wegen ihrer geringen Baugröße eine sogenannte Knopfbatterie
vorgesehen. Um einen Batteriewechsel leicht vornehmen zu können, ist
in der zweiten Anlagefläche 5 eine
verschließbare
Zugangsöffnung 25 in
der ersten Gehäusestirnseite 10 vorgesehen,
durch die das Batteriefach 23 zugänglich ist. Die Zugangsöffnung 25 ist mit
einem bajonettartigen Verschluss 26 verschließbar.
-
Die
in 3 gezeigte Ausführungsform des Organisationsmagneten 1 unterscheidet
sich von der in 1 dargestellten Ausführungsform
des Organisationsmagneten 1 insbesondere in der Ausbildung des
Funktionselementes 6.1, das hier als Lautsprecher 27 mit
einer Lautsprechermembran 28 und einer Lautsprecherabdeckung 29 ausgebildet
ist. Der Organisationsmagnet 1 liegt, wie der gemäß 2,
mit seiner zweiten Anlagefläche 5 auf
dem Untergrund U auf, wobei dieser, wie durch die in der 3 in
Klammern gesetzten Polaritätszeichen
N angedeutet, magnetisierbar ist. Somit ist auch eine hier nicht
gezeigte Überkopfanordnung
des Organisationsmagneten 1 auf dem Untergrund möglich, wenn
dieser sich oberhalb des Organisationsmagneten 1 befindet.
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In
den 4a bis 4e sind
weitere Ausführungsformen
des Organisationsmagneten 1 in einer schematischen Darstellung
wiedergegeben, um weitere Verwendungsmöglichkeiten des Organisationsmagneten 1 deutlich
zu machen. In allen Ausführungsformen
weist der Organisationsmagnet 1 ein polyedrisches Gehäuse 9 mit
einer polyedrischen Außenform
auf.
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In 4a ist
das Gehäuse 9 hexaedrisch ausgebildet,
wobei jede der sechs Seitenflächen
als Anlagefläche 4, 5 ausgebildet
ist. Der Organisationsmagnet 1 liegt hier mit einer zweiten
Anlagefläche 5 als
Standfläche
auf dem Untergrund U auf, wodurch seine Funktionsvorrichtung 6.
eingeschaltet ist. Den übrigen,
hier fünf
Anlageflächen
ist jeweils ein Funktionselement 6.a in Form der Leucht-
und Anzeigevorrichtung 7 zugeordnet, welche ein Leuchtmittel 7.1 in
Form einer hier zeichnerisch schematisch dargestellter Elektrolumineszenzfolie 30 aufweist.
In der hier gezeigten zweiten Anlageposition emittieren die Elektrolumineszenzfolie 30 Licht
L in allen fünf
Seiten des Organisationsmagneten 1, so dass der Organisationsmagnet 1 bis
auf die Standfläche
rundum erhellt wird.
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In 4b umfasst
der Organisationsmagnet 1 eine Leucht- und Anzeigevorrichtung 7,
die an seinen hier seitlichen zweiten Anlageflächen 5 jeweils eine
andere Ausführungsform
aufweist. In der hier vorderen zweiten Anlagefläche 5 wird ein Bild 31 mittels
einer Elektrolumineszenzfolie 30 als Leuchtmittel 6 durchleuchtet,
während
an seiner hier rechten Anlagefläche 5 ein
Logo 32 mit einer Buchstabenfolge sichtbar gemacht wird.
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In 4c wird
eine Schnittansicht durch einen würfelartigen Organisationsmagnet 1 wiedergegeben,
wobei alle dargestellten Teile geschnitten sind. Hier sind jeder
Anlagefläche 4, 5 ein
Funktionselement 6.1 und ein Sensor 6.2 zugeordnet,
die insgesamt im Innenraum 13 der Magnetanordnung 2 angeordnet
sind. Die Magnetanordnung 2 weist zwei Ringmagnete 3,
wobei einer hier der Oberseite und einer der Unterseite zugeordnet
sind.
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Die
Ausbildungsform des Organisationsmagnet 1 gemäß 4d weist
ein tetraedrisches Gehäuse 9 auf.
Wie durch den unterschiedlichen Umriss in Form eines Kreises und
eines Sechseckes angedeutet, sind die Funktionselemente 6.1 unterschiedlich ausgebildet.
Beiden ist jeweils ein Sensor 6.2 zugeordnet.
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In 4e wird
eine Ausbildungsform des Organisationsmagneten 1 mit mehreren
Funktionselementen 6.1 in einer der Seitenflächen gezeigt,
wobei in der zweiten Anlagefläche 5 einen
Sensor 6.2 in Form eines Tasters 8 angeordnet
ist, der mit Anlegen des Organisationsmagneten an die zweite Anlagefläche 5 die
Funktionselemente 6.1 aktiviert. Hierbei weisen die Funktionselemente
mehrere von Blenden 16 überdeckte
Leuchtdioden auf, die mittels eines übergeordneten, integrierten
und hier nicht sichtbaren Computers programmgesteuert sind.
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In 4f wird
das Funktionsprinzip verdeutlicht, gemäß dem eine vom Organisationsmagneten 1 entfernte
Einrichtung E gesteuert oder geregelt wird. Die Entfernung zwischen
dem Organisationsmagneten 1 und der Einrichtung E wird
mittels einer gestrichelten Linie zwischen den beiden symbolisiert. Es
ist hier eine drahtlose Übertragung
eines entsprechenden Steuer- oder Regelsignals vorgesehen, welches
durch einen Sender 33 an dem Organisationsmagneten 1 und
einem durch eine Antenne 34 angedeuteten Empfängers 35 an
der entfernten Einrichtung E symbolisiert wird.
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- 1
- Organisationsmagnet
- 2
- Magnetanordnung
- 3
- Ringmagnet
- 4
- erste
Anlagefläche
- 5
- zweite
Anlagefläche
- 6
- Funktionsvorrichtung
- 6.1
- Funktionselement
- 6.2
- Sensor
- 7
- Leucht-
und/oder Anzeigevorrichtung
- 7.1
- Leuchtmittel
- 8
- Taster
- 9
- Gehäuse
- 10
- erste
Gehäusestirnseite
- 11
- zweite
Gehäusestirnseite
- 12
- Magnetstirnseite
- 13
- Innenraum
- 14
- Tastknopf
- 15
- Öffnung
- 16
- Blende
- 17
- Leuchtdiode
- 18
- Aufnahme
- 19
- Leiterplatine
- 20
- Ringflansch
- 21
- Reflektor
- 22
- Aufnahmesockel
- 23
- Batteriefach
- 24
- Aufnahme
- 25
- Zugangsöffnung
- 26
- Verschluss
- 27
- Lautsprecher
- 28
- Lautsprechermembran
- 29
- Lautsprecherabdeckung
- 30
- Elektrolumineszenzfolie
- 31
- Bild
- 32
- Logo
- 33
- Sender
- 34
- Antenne
- 35
- Empfänger
- a
- Betrag
- B
- Batterie
- E
- Einrichtung
- ES
- Elektrisches
Schaltzeichen