DE202011002611U1 - Lampenfassung mit transparentem Teil mit integrierter Linse - Google Patents
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Abstract
Lampenfassung zur Anbringung an der Wand, die Folgendes umfasst: – einen vorzugsweise flachen Montagerahmen (1), der geeignet ist, um mehrere LED-Lampen (2) zu tragen, welche jeweilige Lichtstrahlen in im Wesentlichen senkrechter Richtung zum Montagerahmen (1) abgeben; – ein Abdeckelement oder eine Deckenleuchte (3), welche die LED-Lampen abdeckt, mit dem Rahmen (1) verbunden und im Wesentlichen parallel zu diesem ist; – ein Linsenelement, das geeignet ist, um den Lichtstrahl zu verändern, der von den jeweiligen LED-Lampen ausgestrahlt wird; dadurch gekennzeichnet, dass – das Linsenelement in einem Stück mit dem Abdeckelement (3) erzeugt ist, – das Linsenelement ein durchgehendes Relief (5) umfasst, das auf der Außenfläche (33) des Abdeckelements (3) angeordnet ist, – und dass die Außenfläche (33) im Wesentlichen eben ist, mit Ausnahme des Teils, der vom geradlinigen Linsenrelief (5) eingenommen wird.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lampenfassung zur Beleuchtung, in der eine oder mehrere LED-Lampen angeordnet sind.
- Die LED-Lampen sind in der Technik allgemein bekannt, daher wird der Kürze halber auf ihre Beschreibung verzichtet; es sollen jedoch einige wesentliche Elemente in Erinnerung gerufen werden, welche ermöglichen, den Zusammenhang und die Reichweite der Erfindung besser zu verstehen.
- Die LED-Lampen sind Komponenten, die Licht abgeben, die aus technischer Sicht besonders attraktiv sind; sie haben nämlich kleine bis winzige Abmessungen, verbrauchen sehr wenig Energie und haben eine extrem lange Lebensdauer.
- Es ist jedoch auch bekannt, wie von allen Erzeugern von LED-Lampen bestätigt wird, dass diese günstigen Merkmale im Hinblick auf Verbrauch und Lebensdauer deutlich von den Betriebstemperaturen abhängen.
- Ein weiterer Nachteil der LED-Lampen besteht darin, dass diese ein Licht mit einem deutlich diffusen Emissionsfeld erzeugen.
- Diese Einschränkung hat die Erzeuger entmutigt, diesen Lampentypus für „Spot”-Anwendungen anzubieten, das heißt Lampen zur Wandanbringung für eine allgemein konzentriertere Beleuchtung als sie die einzelnen LED-Elemente zu bieten vermögen.
- Es sind jedoch zahlreiche Beispiele für „Spot”-Lampen bekannt, bei denen mehr als ein LED-Element und vorzugsweise drei LED-Elemente zur Anwendung kommen, denen drei entsprechende Linsen zugeordnet werden, um den Lichtstrahl, der von einer einzelnen LED-Lampe erzeugt wird, auszuweiten.
- Diese Lösung ist beispielsweise durch die Patente
,WO 2008/086665 US 7,396,146 undEP 1 950 491 bekannt. - Auch wenn auf diese Weise der sich daraus ergebende Lichtstrahl deutlich verstärkt, das heißt durch die Wirkung solcher Linsen konzentriert wird, erweist sich diese Verstärkung jedoch oft noch als eher ungenügend, um relativ weit entfernte Oberflächen angemessen auszuleuchten.
- Eine weitere Beschränkung für diese Art von Lampenfassung ergibt sich aus der Tatsache, dass der Einsatz von einzelnen Linsen zur optischen Verstärkung für die jeweilige LED-Lampe die entsprechenden Kosten für die Erzeugung der Linsen und ihre Anbringung mit sich bringt; all dies wirkt sich natürlich nachteilig auf die Endkosten des Endprodukts aus; dieser Umstand ist in einem extrem wettbewerborientierten industriellen und technischen Umfeld höchst unerwünscht.
- Ein weiterer Nachteil bei diesen Lösungen ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Tiefen- oder Längenabmessung solcher Lampen beträchtlich ist; dies ist oft unakzeptabel für Anwendungen, bei denen Lampen eine möglichst geringe Tiefenabmessung haben müssen, um das Beleuchtungsfeld nicht durch ihre Präsenz zu verstellen.
- Aus dem Patent
ist eine Lampenfassung für LED-Lampen bekannt, die aus einem Gehäuse (WO 2004/070768 A2 12 ) zur Anbringung an die Montagevorrichtung der Lampenfassung und aus mehreren LED-Lampen besteht, die in einem gebogenen Verlauf angeordnet sind und durch zwei elektrisch leitende Mittel mit Strom versorgt werden, die aus zwei länglichen Rillen aus Expoxidmaterial bestehen, in denen die beiden elektrischen Endstücke jeder LED-Lampe versenkt und befestigt werden. - Zweifelsohne löst diese Lösung das Problem der Tiefenabmessung der Lampenfassung; das Vorhandensein einer einzigen flachen Abdeckung (
14 ), welche die Lampenfassung abschließt und vervollständigt, löst oder mildert das Problem der Kontrolle der Verbreitung des ausgestrahlten Lichts jedoch in keiner Weise und ist im Besonderen nicht in der Lage, das Licht in irgendeine bevorzugte Richtung zu lenken oder zu verstärken. - Aus dem Patent
US 5,119,174 ist es bekannt, ein Beleuchtungsmittel zu erzeugen, für das LED-Lampen auf einem Sockel mit gedrucktem Schaltkreis (PCB) zum Einsatz kommen; bei dieser Ausführung wird das von jeder LED-Lampe abgegebene Licht von einem entsprechenden „tassenförmigen” Schirm reflektiert, der die jeweilige LED-Lampe umgibt. - Obwohl diese Lösung wirkungsvoll ist, um das abgegebene Licht entsprechend zu lenken, ist sie jedoch wegen der Erzeugung jedes der ”tassenförmigen” Schirme aufwendig; überdies zeigt sie auch eine gewisse Anfälligkeit aufgrund der elektrischen Leiter (
16 ), die an der Außenseite und in exponierter Position oberhalb der jeweiligen Lampen angebracht sind. - Außerdem setzt diese Lösung voraus, dass das von den einzelnen LED-Lampen abgegebene Licht direkt nach außen abgegeben wird, und ermöglicht keine entsprechende Färbung des Lichts; natürlich wäre es möglich, ein passendes transparentes Element aufzusetzen, aber dies würde natürlich weitere Kosten mit sich bringen.
- Aus dem Patent
US 5,301,063 ist ein Verfahren bekannt, das geeignet ist, um eine Reihe von LED-Lampen mit mehreren Linsen und Spiegeln zu erzeugen, die auf entsprechende Weise kombiniert dafür sorgen, gemeinsam den von jeder LED-Lampe abgegebenen Lichtfluss zu konzentrieren. - Diese Lösung dient offensichtlich zur Optimierung der Produktion der LED-Dioden selbst, indem sie so ausgeführt werden, dass ihr Licht parallel zu einer Grundplatte (base-plate
3 ) abgegeben wird, welche eben und parallel zur Montagefläche der Lampenreihe sein muss; diese Beschränkung setzt jedoch voraus, dass das von der LED-Lampe abgegebene Licht noch parallel zur Montagefläche und daher senkrecht zur Endrichtung ist, welche das Licht haben soll. - Um die abgegebenen Lichtstrahlen entsprechend zu polarisieren und wiederauszurichten, werden ein oder mehrere reflektierende Elemente und dazugehörige optische Linsen verwendet; obwohl diese Lösung wirkungsvoll ist, ist sie offensichtlich von komplexer Bauart mit merklich höheren Kosten.
- Außerdem erfordert auch diese Lösung die Montage eines transparenten Schutzelements am Ende, das in jenem Dokument nicht dargestellt wird.
- Es wäre daher wünschenswert und das Hauptziel der vorliegenden Erfindung, eine Lampenfassung für LED-Lampen zu erzeugen, welche die soeben beschriebenen Nachteile wesentlich reduziert.
- Dieses und andere Ziele, die im Folgenden aus der Beschreibung deutlich hervorgehen werden, werden durch eine Lampenfassung erreicht, die gemäß den beiliegenden Ansprüchen hergestellt ist und arbeitet.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen klar aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die als Beispiel dient und nicht beschränkend ist, unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, wobei:
-
eine perspektivische Explosionsansicht einer erfindungsgemäßen Lampenfassung darstellt; -
eine zweite Explosionsansicht der Lampenfassung laut in anderer Perspektive darstellt; -
eine frontale ebene Außenansicht der erfindungsgemäßen Lampenfassung darstellt; -
eine ebene Seitenansicht der erfindungsgemäßen Lampenfassung laut darstellt; -
einen Querschnitt der Lampenfassung in der Querschnittsebene C-C von darstellt; -
eine ebene seitliche Explosionsansicht (bezogen auf der erfindungsgemäßen Lampenfassung) darstellt; -
eine ebene seitliche Explosionsansicht bezogen auf , aber zu dieser um 90° gedreht darstellt; -
eine teils transparente, perspektivische und auf schematische Art dargestellte Ansicht eines Teils der erfindungsgemäßen Lampenfassung darstellt; -
eine schematische, perspektivische Symbolansicht eines Querschnitts einer verbesserten Form der Erfindung darstellt; -
eine vereinfachte Ansicht von darstellt. - Unter Bezugnahme auf die Abbildungen umfasst eine erfindungsgemäße Lampenfassung:
- – einen flachen oder vorzugsweise flachen Montagerahmen
1 in Rechteckform, der geeignet ist, um mehrere LED-Lampen zu tragen, welche jeweilige Lichtstrahlen abgeben, die im Wesentlichen senkrecht zum Montagerahmen1 sind, - – ein Abdeckelement oder eine Deckenleuchte
3 , welche die LED-Lampen abdeckt, mit dem Rahmen1 verbunden und im Wesentlichen parallel zu diesem ist. - Wie dargestellt, sind die Lampen
2 entlang einer Geraden „X” angeordnet, was den Wärmeabtransport fördert und vor allem die Konstruktion der Teile erleichtert, die mit der Lampenfassung verbunden und nachfolgend im Detail beschrieben sind. - Der Montagerahmen
1 wird normalerweise auf einer ebenen Oberfläche angebracht, typischerweise an einer Wand „P”, wie symbolisch in und als Beispiel dargestellt ist. - Das Abdeckelement wird am Rahmen
1 angebracht, sodass sich zwischen den beiden ein Zwischenraum4 bildet, der in angegeben ist. - Die LED-Lampen
2 sind im Zwischenraum4 angeordnet und mit Mitteln befestigt, die in der Folge genauer erklärt werden; die LED-Lampen2 sind auf technisch allgemein bekannte Weise mit entsprechenden Linsen verbunden; laut einem wesentlichen Merkmal der vorliegenden Erfindung wird diese Funktion jedoch nicht von einzelnen jeweiligen Linsen ausgeführt, sondern von einem einzigen Linsenelement, das in einem Stück mit dem Abdeckelement3 erzeugt ist, und im Besonderen durch ein durchgehendes Relief5 auf der Außenfläche33 des Abdeckelements3 . - Das Relief
5 weist daher einen zylindrischen Umriss auf, wobei dieser Begriff so zu verstehen ist, dass alle möglichen Querschnitte des Reliefs5 , die mit untereinander parallelen und zur Ausrichtungslinie „X” senkrechten Schnittebenen ausgeführt sind, untereinander gleich sind, auch wenn sie nicht notwendigerweise wie ein Kreisbogen geformt sind. - Unter besonderer Bezugnahme auf
erstreckt sich das Relief5 über den Teil der Außenfläche33 des Elements3 über die ganze Länge, über die die Lampen2 verteilt sind, und wird in entgegengesetzter Position zur Geometrie angebracht, in der die Lampen2 verteilt sind; daher sind die Lampen2 und das Relief5 logischerweise auf den entgegengesetzten Seiten des Elements3 angeordnet, und das Relief5 ist geradlinig. - Vorteilhafterweise ist der verbleibende Teil der Außenfläche des Elements
3 im Wesentlichen eben, mit Ausnahme des Teils, der vom Relief5 eingenommen wird. - Um einen korrekten Durchgang des Lichts von den LED-Lampen
2 durch das Element3 nach außen zu gewährleisten, ist es offensichtlich, dass dieses aus transparentem Material gefertigt sein muss, vorzugsweise aus Polycarbonat oder einem gleichwertigen Material (PERSPEX). - Die soeben in ihren grundlegenden Eigenschaften beschriebene Erfindung ermöglicht eine Vielfalt von nützlichen Verbesserungen:
- a) Unter Bezugnahme auf
(Vergrößerung) und besteht eine erste Verbesserung darin, dass das Abdeckelement3 auf der Innenseite, das heißt auf der zu den LED-Lampen2 gewandten Seite, eine erste Rille6 aufweist, in der die Lampen2 zumindest teilweise untergebracht werden können; diese Verbesserung ermöglicht nämlich, den minimalen Platzbedarf der LED-Lampen zu nützen, um sie, auch teilweise, in die Dicke des Abdeckelements3 einzufügen, das eine nicht zu vernachlässigende Dicke aufweisen muss, da es auch als Bauteil dient; (der Rahmen1 besteht nämlich aus einem dünnen Streifen aus Aluminium oder einem gleichwertigen Material und kann daher nicht als Bauteil genützt werden). Auf diese Weise wird die Gesamtbreite der Lampenfassung verringert, da ein Teil der Höhe der Lampen im Abdeckelement3 „maskiert” wird. - b) Die zweite Verbesserung besteht in der Tatsache, dass die LED-Lampen
2 auf einem gemeinsamen und einzigen Stützsockel7 montiert sind, der natürlich geradlinig ist. Auch für den Sockel7 kann man eine ähnliche Maßnahme vorsehen, wie gerade für die Lampen beschrieben; daher wird unter erneuter Bezugnahme auf und und auch auf ab dem Abdeckelement3 eine zweite geradlinige Rille8 vorgesehen, die breiter als die erste Rille7 ist und diese überlagert; die zweite Rille8 muss eine Breite „L” aufweisen, um den Stützsockel7 in der Breite aufnehmen zu können, und muss vorzugsweise auch eine Höhe „h” haben, damit der Sockel7 vollständig in die zweite Rille8 eingefügt werden kann. Die Abmessungen und die Geometrie der soeben beschriebenen Elemente müssen so beschaffen sein, dass die Seite des Stützsockels7 , wenn sie definitiv in der zweiten Rille8 untergebracht ist, mit der Innenfläche10 (siehe ) des Abdeckelements3 perfekt bündig, das heißt in einer Ebene abschließt. - c) Eine weitere Verbesserung besteht in der Tatsache, dass auf der Höhe der Außenfläche
33 des Abdeckelements3 ein an sich bekannter Annäherungsschalter oder Kontaktschalter vom Typ „TOUCH CONTROL” angebracht wird. Der Zweck des Schalters ist natürlich, das Ein- und Ausschalten der Lampe zu ermöglichen; vorteilhafterweise kann auch diese Vorrichtung Platz in der Dicke des Abdeckelements3 finden; zu diesem Zweck wird der Elektroschalter mit einem Sockel mit gedrucktem Schaltkreis14 verbunden, der seine Funktion steuert und mit entsprechenden Anschlüssen14A für die Verbindung mit einem äußeren Speisestromkreis ausgestattet wird. Der Sockel14 wird mit einem Kapazitivfühler13 verbunden, der vorteilhafterweise in einer kleinen Nische untergebracht wird, die auf einer Fläche des Sockels14 geschaffen wird, hier aber nicht spezifisch dargestellt ist. Im Wesentlichen wird die konstruktive und funktionelle Konfiguration so definiert, dass der Fühler13 im Hinblick auf eine Seite des Sockels „bündig” positioniert wird und so einen Teil davon bildet. Unter besondere Bezugnahme auf und wird ebenfalls auf der Innenfläche10 des Abdeckelements3 eine Vertiefung15 angebracht, die geeignet ist, um sowohl den Sockel14 als auch den dazugehörigen Fühler13 aufzunehmen, der auf der Außenseite angeordnet ist. Auf der Höhe der Vertiefung, genauer auf der Höhe des Fühlers13 , wird die Dicke des Abdeckelements3 mit einer durchgehenden Öffnung16 ( , , und °) versehen, welche den direkten Zugang von außen zum flachen Sensor13 ermöglicht, sodass der Anwender die Lampe ein- oder ausschalten kann, indem er die vorzugsweise zentrale Position des Abdeckelements3 nur leicht berührt. - d) Vorteilhafterweise wird oberhalb des Fühlers
13 eine selbstverständlich fixe Taste18 angebracht, deren Weg vom Distanzstück22 beschränkt wird; diese Taste ermöglicht, dem Fühler die Nähe eines Körpers anzuzeugen, der das Ein- oder Ausschalten der Lampen steuert, ohne jedoch mit ihm in Berührung zu kommen, was in Anbetracht seiner Empfindlichkeit und des Vorteils, dass der Anwender von außen keinen direkten Zugang zum Fühler oder zu den Schaltkreisen des Sockels hat, äußerst nützlich ist. - e) Eine weitere Verbesserung wird erreicht, wenn:
– die Taste aus transparentem Material erzeugt ist,
– auf dem flachen Fühler
13 eine durchgehende Öffnung19 angebracht wird, – auf der Höhe der durchgehenden Öffnung auf dem darunterliegenden Sockel14 eine Lampe20 , vorzugsweise eine LED-Lampe, angebracht wird, die vom elektronischen Schaltkreis des Sockels gesteuert werden kann. - Diese Konfiguration ermöglicht, dass ein Anwender sofort die genaue Position der Steuertaste unter vorherbestimmten Bedingungen feststellen kann, beispielsweise wenn die Lampe ausgeschaltet ist, das heißt wenn alle LED-Lampen ausgeschaltet sind.
- Wenn die Lampe beispielsweise ausgeschaltet ist, hält der im Sockel
14 installierte elektronische Steuerkreis die kleine Lampe20 eingeschaltet; daher gelingt es dem Anwender auch in der Dunkelheit, die Position des Fühlers13 auszumachen, in dessen Mitte sich die Lampe befindet, die eine Helligkeit abstrahlt, die sich zur Taste18 ausweitet, die die Helligkeit nach außen durchlässt, da sie transparent ist. - Es sei auch darauf hingewiesen, dass diese Lösung besonders nützlich ist, da die Taste
18 beliebig gefärbt sein kann, auch in einer anderen Farbe als das Abdeckelement3 ; falls nämlich die Taste18 zusammen mit dem Abdeckelement3 geschaffen und daher keine durchgehende Öffnung16 vorhanden wäre, weil unnütz, würde die Taste18 nur ein Teil sein, der in einem Stück mit dem Element3 geschaffen ist; daher gäbe es keine Möglichkeit, eine unterschiedliche Farbgebung vorzusehen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- WO 2008/086665 [0008]
- US 7396146 [0008]
- EP 1950491 [0008]
- WO 2004/070768 A2 [0012]
- US 5119174 [0014]
- US 5301063 [0017]
Claims (12)
- Lampenfassung zur Anbringung an der Wand, die Folgendes umfasst: – einen vorzugsweise flachen Montagerahmen (
1 ), der geeignet ist, um mehrere LED-Lampen (2 ) zu tragen, welche jeweilige Lichtstrahlen in im Wesentlichen senkrechter Richtung zum Montagerahmen (1 ) abgeben; – ein Abdeckelement oder eine Deckenleuchte (3 ), welche die LED-Lampen abdeckt, mit dem Rahmen (1 ) verbunden und im Wesentlichen parallel zu diesem ist; – ein Linsenelement, das geeignet ist, um den Lichtstrahl zu verändern, der von den jeweiligen LED-Lampen ausgestrahlt wird; dadurch gekennzeichnet, dass – das Linsenelement in einem Stück mit dem Abdeckelement (3 ) erzeugt ist, – das Linsenelement ein durchgehendes Relief (5 ) umfasst, das auf der Außenfläche (33 ) des Abdeckelements (3 ) angeordnet ist, – und dass die Außenfläche (33 ) im Wesentlichen eben ist, mit Ausnahme des Teils, der vom geradlinigen Linsenrelief (5 ) eingenommen wird. - Lampenfassung laut Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
3 ) im Wesentlichen transparent ist und vorzugsweise Polycarbonat (oder Perspex) beinhaltet. - Lampenfassung laut Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass – alle LED-Lampen auf einer einzigen Geraden (X) angeordnet sind, – das Relief (
5 ) eine entsprechende geradlinige Ausdehnung hat, – und die LED-Lampen und das durchgehende Relief (5 ) in entsprechenden Positionen auf den gegenüberliegenden Seiten des Abdeckelements (3 ) angeordnet sind. - Lampenfassung laut Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass – das Abdeckelement (
3 ) mit einer ersten geradlinigen Rille (6 ) versehen ist, die zum Rahmen (1 ) gewandt ist, – die LED-Lampen teilweise in der ersten geradlinigen Rille (6 ) untergebracht sind. - Lampenfassung laut Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die LED-Lampen (
2 ) auf einem Stützsockel (7 ) angebracht sind, der länglich, im Wesentlichen geradlinig und im Wesentlichen auf der Innenfläche (10 ) des Abdeckelements (3 ) angebracht ist. - Lampenfassung laut einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenfläche des Abdeckelements der Zugang zu einem Elektroschalter (
12 ) vom Typ „TOUCH CONTROL” möglich ist. - Lampenfassung laut Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass – der Elektroschalter (
12 ) einen flachen Außenfühler (13 ) umfasst, der vorzugsweise ein Kapazitivfühler ist, – der flache Außenfühler (13 ) auf einem Sockel mit gedrucktem Schaltkreis (14 ) angebracht ist, der geeignet ist, um die Nähe oder den Kontakt von außerhalb befindlichen Körpern zu messen, – der Außenfühler (13 ) auf einer Seite des Sockels mit gedrucktem Schaltkreis angeordnet ist, sodass seine Fläche zur Annäherungsmessung in einer Ebene mit der Seite des Sockels liegt. - Lampenfassung laut Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Fläche, die zum Inneren des Abdeckelements (
3 ) gewandt ist, eine Vertiefung (15 ) vorgesehen ist, in der sowohl der Sockel mit gedrucktem Schaltkreis (14 ) als auch der flache Fühler (13 ) untergebracht werden. - Lampenfassung laut Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Höhe des flachen Fühlers (
13 ) eine durchgehende Öffnung (16 ) durch das Abdeckelement (3 ) vorgesehen ist. - Lampenfassung laut einem der Ansprüche ab Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Sockel mit gedrucktem Schaltkreis (
14 ) zumindest eine Lampe (20 ) angeordnet ist, die nach außen gerichtet und geeignet ist, um die Position des Fühlers im Hinblick auf die Lampenfassung anzuzeigen. - Lampenfassung laut Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Höhe der durchgehenden Öffnung (
16 ) ein Element mit fixer Taste (18 ) angeordnet ist, das transparent und geeignet ist, um das von der Lampe (20 ) abgegebene Licht nach außen dringen zu lassen. - Lampenfassung laut einem der Ansprüche ab Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenfläche des Abdeckelements (
3 ) und auf der Höhe der ersten geraden Rille (6 ) eine zweite gerade Rille (8 ) angeordnet ist, die vorzugsweise breiter als die erste Rille (6 ), zum Montagerahmen (1 ) geöffnet und geeignet ist, um den Stützsockel (7 ) aufzunehmen, sodass dessen zum Montagerahmen (1 ) gewandte Seite und die Innenfläche des Abdeckelements (3 ) im Wesentlichen auf derselben Ebene angeordnet sind.
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