DE20208691U1 - Tragbare Alarmvorrichtung - Google Patents
Tragbare AlarmvorrichtungInfo
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Description
Anmelder: Krasowski-Schatton, Waldemar-Antoni
Die Erfindung betrifft eine vorzugsweise tragbare Alarmvorrichtung mit einem Signalauslöser und mit mindestens einer Signalquelle.
Alarmvorrichtungen werden in verschiedenen Bereichen des Lebens benötigt, um Menschen auf eine bestimmte Situation aufmerksam zu machen. Beispiele hierfür sind: ein Rauchmelder, welcher durch einen Alarmton die Detektion von Rauch anzeigt; ein Bewegungsmelder, welcher durch einen Alarmton auf eine verdächtige Bewegung in seinem Überwachungsbereich hinweist; eine Türglocke, welche durch einen Besucher betätigt wird; eine Telefonklingel, welche auf einen eingehenden Anruf aufmerksam macht; eine Klingel eines Fahrrades oder Inline-Skaters, mit welcher andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden können; oder die Alarmglocke einer Weck- bzw. Stoppuhr, welche das Erreichen eines vorgegebenen Zeitpunktes anzeigt. Allen aufgezählten Beispielen ist gemeinsam, dass sie ein akustisches Signal verwenden, um auf eine bestimmte Situation aufmerksam zu machen. Ein solches akustisches Signal ist jedoch nicht immer optimal, da es zum Beispiel auf Grund ei-
nes hohen Hintergrundlärmes überhört werden kann. Weiterhin sind akustische Signale für Personen mit einer verminderten Hörfähigkeit ungeeignet.
ff- Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Alarmvorrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass ihr nutzbarer Arbeitsbereich vergrößert wird. Diese Aufgabe wird durch eine Alarmvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die erfindungsgemäße Alarmvorrichtung weist zunächst einen Signalauslöser und mindestens eine Signalquelle auf. Der Signalauslöser reagiert in vorgegebener Weise auf das Eintreten einer bestimmten Situation, zum Beispiel auf eine sensorische Detektion oder eine manuelle Betätigung, und gibt daraufhin einen Auslösebefehl ab, durch welchen die mindestens eine Signalquelle zur Abgabe eines Signals veranlasst wird. Die Alarmvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin mindestens eine für eine andere Modalität bestimmte weitere Signalquelle aufweist, und dass sie eine Auswahleinrichtung enthält, mit welcher der Signalauslöser wahlweise mit mindestens einer der Signalquellen verbunden werden kann. Unter einer Modalität sind diesbezüglich die von einem bestimmten Sinnesorgan erfassbaren Wahrnehmungen zu verstehen. Vorzugsweise enthält die Alarmvorrichtung mindestens eine Signalquelle für ein akustisches Signal, mindestens eine Signalquelle für ein optisches Signal und/oder mindestens eine Signalquelle für ein Bewegungssignal, also für die Modalitäten Hören, Sehen und/oder Tasten/Fühlen.
Die beschriebene Alarmvorrichtung hat den Vorteil, dass der Benutzer das Signal in Modalitäten seiner Wahl abgeben lassen kann, wobei sowohl die Wiedergabe in nur einer als auch in mehreren Modalitäten gleichzeitig denkbar ist. Die Unterdrückung einer bestimmten Signalform wie etwa eines akustischen Signals wird dabei zum Beispiel in solchen Situationen in Frage kommen, in denen ein derartiges Signal unbeteiligte Personen stören würde. Weiterhin kann durch ein alternatives oder zusätzliches optisches Signal oder Vibrationssignal sichergestellt werden, dass die Information auch von einer hörgeschädigten Person wahrgenommen werden kann. In ähnli-
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eher Weise kann die Alarmvorrichtung auch dazu verwendet werden, ein üblicherweise optisch abgegebenes Signal alternativ als ein akustisches Signal abgeben zu lassen, welches auch von einer sehbehinderten Person wahrgenommen werden kann.
Die Alarmvorrichtung weist vorzugsweise einen Anschluss auf, über welchen ein extern angeordneter Signalauslöser drahtgebunden oder drahtlos angekoppelt werden kann. Hierdurch wird es möglich, die Funktionen des Signalauslösers einerseits und der Signalquelle andererseits räumlich voneinander zu trennen und den Signalauslöser am Ort eines zu überwachenden Geschehens sowie die Signalquelle am Ort der zu informierenden Person anzuordnen.
Der interne oder externe Signalauslöser kann einen Sensor zur Detektion eines vorgegebenen Zustandes enthalten. Insbesondere kann der Sensor zur Detektion eines bestimmten akustischen, optischen, acceleratorischen, chemischen und/oder elektrischen Zustands eingerichtet sein. Beispiele für derartige Signalauslöser sind etwa ein Babyphon-Sender, eine Lichtschranke, ein Erschütterungssensor, ein Leitfähigkeitssensor, ein Rauchmelder oder ein Bewegungsmelder. Darüber hinaus kann der Signalauslöser auch zur Umwandlung eines Signals von einer Modalität in eine andere beitragen. Beispielsweise könnte der Signalauslöser auf das Ertönen einer herkömmlichen Türglocke reagieren und daraufhin eine Signalquelle der Alarmvorrichtung aktivieren, welche ein nicht-akustisches Signal abgibt. Derartige Umwandlungsfunktionen von einer Signalform in eine andere wären insbesondere für Menschen hilfreich, bei denen der Wahrnehmungssinn für das ursprüngliche Signal beeinträchtigt ist.
Bei dem Signalauslöser der Alarmvorrichtung kann es sich insbesondere um einen Drucktaster handeln. Dieser erzeugt bei einer Betätigung zum Beispiel mechanisch oder elektrisch einen Auslösebefehl für die jeweils angekoppelten Signalquellen.
Ferner kann es sich bei der Auswahleinrichtung um einen Drehschalter handeln, welcher je nach eingestellter Winkelposition eine oder mehrere der verschiedenen Si-
gnalquellen mit dem Signalauslöser verbindet. Der Benutzer kann sich somit durch Einstellen des Drehschalters vorab die gewünschte Funktionsweise bzw. Signalform der Alarmvorrichtung auswählen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Alarmvorrichtung enthält diese ein Betätigungselement, welches gleichzeitig die Funktionen eines Signalauslösers und einer Auswahleinrichtung übernimmt. Zum Beispiel könnte ein derartiges Betätigungselement ein Knopf sein, welcher sowohl axial als auch rotatorisch beweglich ist und daher zugleich die Funktionen eines Drucktasters (Signalauslöser) als auch eines Drehschalters (Auswahleinrichtung) übernehmen kann. Durch eine derartige Kombination von Funktionen lässt sich die Alarmvorrichtung besonders einfach und kompakt realisieren.
Eine akustische Signalquelle kann insbesondere eine mechanisch betätigbare Glocke umfassen, wobei die Glockenschale vorzugsweise durch einen Teil des Gehäuses der Alarmvorrichtung gebildet wird.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung kann eine akustische Signalquelle auch einen Lautsprecher sowie einen Generator elektronischer Tonsignale umfassen. Je nach Ausgestaltung des Generators können dabei künstlich erzeugte Töne und/oder Sprachsignale oder gespeicherte Tonaufnahmen auf dem Lautsprecher wiedergegeben werden. Durch die Wiedergabe von Sprache können insbesondere auch verständliche sprachliche Hinweise auf die zu signalisierende Situation gegeben werden.
Die Alarmvorrichtung ist vorzugsweise mit einer leicht auswechselbaren Stromquelle wie etwa einer Batterie oder einem Akkumulator versehen, welche die vorhandenen elektrischen Bauteile mit Energie versorgt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist die Alarmvorrichtung Befestigungsmittel auf, mit deren Hilfe sie an einem Untergrund bzw. Träger fixiert werden kann. Geeignete Befestigungsmittel sind zum Beispiel ein Schraubanschluss zum Festschrauben, eine Klettverschlussfläche zum Anheften an eine komplementäre
Klettverschlussfläche, ein Magnet zum Anhaften an einen magnetischen und/oder magnetisierbaren Untergrund und/oder eine Ausformung für den Eingriff einer Klemmeinrichtung. Die Befestigungsmittel ermöglichen es, dass ein Benutzer die Alarmvorrichtung in der Nähe seines Aufenthaltes befestigen oder sie sogar am Körper tragen kann.
Andere Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungesbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Alarmvorrichtung;
Figur 2 eine Aufsicht auf die Oberseite der Alarmvorrichtung nach Figur 1 und Figur 3 eine Klemmeinrichtung für die Alarmvorrichtung nach Figur 1 bzw. 2.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Alarmvorrichtung 1 hat eine im Wesentlichen kompakte zylindrische Form. Diese ist durch eine kreisförmige Bodenplatte 13 mit einem sich darüber erhebenden Gehäusedeckel 16 gebildet. Im Mittelpunkt der Oberseite der Alarmvorrichtung 1 ist ein annähernd pilzförmiger Drucktaster 2 angeordnet, welcher über einen Träger 5 sowie eine Führung 4 mit der Bodenplatte 13 verbunden ist. Der Drucktaster 2 ist gegen die Vorspannkraft einer Feder 3 in axialer Richtung beweglich, das heißt ins Innere des Gehäuses der Alarmvorrichtung 1 eindrückbar. Ferner ist er um seine Achse drehbar, wobei er vorzugsweise in vorgegebenen, in Figur 2 erkenntlichen Positionen 20 bis 23 einrastet.
In Figur 1 ist weiterhin ein Klöppel 15 erkennbar, welcher im Inneren des Gehäuses 16 so gelagert ist, dass er bei einem Einwärtsdrücken des Drucktasters 2 ausgelenkt wird und dabei gegen das als Glockenschale ausgebildete Gehäuse 16 schlägt. Durch einen Druck oder Schlag auf den als Signalauslöser wirkenden Drucktaster 2 kann somit in einfacher Weise ein akustisches Glockensignal erzeugt werden.
Ferner zeigt Figur 1, dass der Drucktaster 2 an seinem unteren Ende einen radialen Fortsatz 7 trägt, mit dem er bei einer Drehbewegung über eine Kontaktplatte gleitet. Gemäß der in Figur 2 dargestellten Aufsicht auf die Alarmvorrichtung 1 ist der Drucktaster 2 als Drehschalter in verschiedene Positionen 20 bis 23 bewegbar, wobei der Fortsatz 7 jeweils bestimmte elektrische Schaltverbindungen erzeugt. Auf diese Weise können wahlweise eine optische Signalquelle in Form einer Leuchtdiode 22, eine elektronische Tonquelle mit einem Lautsprecher 21 und/oder ein Vibrationsalarm 23 ausgewählt werden. Der Lautsprecher 21 kann insbesondere mit einem Sprachsimulator bzw. Sprachspeicher verbunden sein, um Signale als gesprochene Sprache wiedergeben zu können. Auf diese Weise können auch stumme Personen bei Bedarf Sprachhinweise wie etwa „Vorsicht bitte", „Bitte Platz machen" etc. abgeben. Darüber hinaus kann der Drehschalter 2 zusätzliche Positionen bzw. Auswahlen wie etwa eine Uhr 20 annehmen.
Die durch die Positionierung des Drehschalters 2 ausgewählte Signalquelle wird bei einer Signalauslösung aktiviert. Die Signalauslösung kann dabei zum Beispiel durch ein Drücken des Drehschalters/Drucktasters 2 erfolgen. Darüber hinaus ist ein in Figur 2 erkennbarer Anschluss 24 für einen drahtgebundenen externen Signalauslöser vorhanden. Alternativ kann der externe Signalauslöser auch drahtlos, also zum Beispiel über Infrarot oder Funk angekoppelt werden, wenn entsprechende Sender und Empfänger vorgesehen werden. Bei dem externen Signalauslöser kann es sich zum Beispiel um einen Schalter bzw. Taster handeln, welcher zur Aktivierung der Alarmvorrichtung 1 von einer Person zu betätigen ist. Ebenso kann der Signalauslöser auch ein autonom arbeitender Sensor zum Beispiel eines Rauchmelders oder eines Bewegungsmelders sein. Weiterhin kann der Signalauslöser einen Sensor enthalten, welcher eine physikalische Signalform wie zum Beispiel ein Schallsignal erfasst und an die Alarmvorrichtung 1 weiterleitet, welche das Signal dann in einer anderen physikalischen Form wie etwa als Licht oder Vibration wiedergibt.
Die Alarmvorrichtung 1 enthält weiterhin eine elektrische Energiequelle in Form eines Akkumulators 8, welcher vorzugsweise leicht zugänglich bzw. auswechselbar auf der Bodenplatte 13 angeordnet ist. Ferner können externe Anschlüsse 9 der Energiequelle 8 vorgesehen sein, über welche diese bei Bedarf aufladbar ist.
An der Unterseite der Bodenplatte 13 sind verschiedene Möglichkeiten für eine Fixierung der Alarmvorrichtung 1 vorgesehen. So weist die Bodenplatte eine zentrale Gewindebohrung 12 auf, so dass sie mit Hilfe einer Schraube 11 an einem Träger (nicht dargestellt) festschraubbar ist. Weiterhin ist die Bodenplatte an ihrer Unterseite mit einer Klettverschlussfläche 14 ausgestattet. Klettverschlüsse bestehen aus einer mit Häkchen versehenen Fläche und einer korrespondierenden, mit Schlaufen versehenen Fläche, welche reversibel miteinander verbunden werden können. Gängige Klettverschlüsse sind unter dem Handelsnamen „Velcro" bekannt. Mit Hilfe der Klettverschlussfläche 12 lässt sich die Alarmvorrichtung leicht und gut reversibel auf entsprechend eingerichteten Untergründen befestigen.
Weiterhin kann die Bodenplatte 13 als Permanentmagnet ausgebildet sein, so dass sie an entsprechenden magnetischen oder magnetisierbaren Untergründen haften kann.
Schließlich enthält die Bodenplatte 13 noch einen durchgehenden flachen Schlitz 10. In diesen ist der obere Arm des U-förmigen Bügels 31 der in Figur 3 dargestellten Klemmvorrichtung 30 einschiebbar. Der Bügel 31 rastet dabei mit einem Rastvorsprung 32 in eine entsprechende Ausnehmung des Schlitzes 10 (zum Beispiel in der Gewindebohrung 12) ein, so dass die Klemmvorrichtung 30 an der Alarmvorrichtung fixiert wird.
Die Klemmvorrichtung 30 kann weitere Einrichtungen wie etwa eine aus zwei Halbkreisen 33 bestehende Schraubklemme aufweisen, mit welcher sie an entsprechenden Einrichtungen befestigbar ist. Die in Figur 3 dargestellte Klemmvorrichtung 30 eignet sich zum Beispiel gut zur Befestigung an der Lenkerstange eines Fahrrades.
Einsatzgebiete der beschriebenen Alarmvorrichtung 1 liegen in den Bereichen Freizeit (zum Beispiel als Hupe für Inline-Skater, Fahrräder, Jogger etc.), Haushalt (zum Beispiel in Verbindung mit einem Rauchmelder oder Bewegungsmelder) oder Krankenpflege (zum Beispiel als Signaleinrichtung für blinde bzw. taube Personen).
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Claims (11)
1. Alarmeinrichtung mit einem Signalauslöser und mindestens einer Signalquelle, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine weitere, für eine andere Modalität bestimmte Signalquelle (22) sowie eine Auswahleinrichtung (2, 7) aufweist, mit welcher der Signalauslöser (2) wahlweise mit mindestens einer der Signalquellen (15, 21, 22, 23) verbunden werden kann.
2. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Signalquelle (15, 21) für ein akustisches Signal, eine Signalquelle (22) für ein optisches Signal und/oder eine Signalquelle (23) für ein Bewegungssignal enthält.
3. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Anschluss (24) für die drahtgebundene oder drahtlose Ankopplung eines extern angeordneten Signalauslösers aufweist.
4. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalauslöser einen Sensor zur Detektion eines vorgegebenen Zustandes, insbesondere zur Detektion eines akustischen, optischen, acceleratorischen, chemischen und/oder elektrischen Signals enthält.
5. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalauslöser ein Drucktaster (2) ist.
6. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung einen Drehschalter (2, 7) umfasst, welcher je nach eingestellter Position eine oder mehrere von verschiedenen Signalquellen (15, 21, 22, 23) mit dem Signalauslöser (2) verbindet.
7. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Betätigungselement (2) enthält, welches gleichzeitig die Funktionen eines Signalauslösers und einer Auswahleinrichtung übernimmt.
8. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie als akustische Signalquelle eine mechanisch betätigbare Glocke (15, 16) umfasst, wobei die Glockenschale vorzugsweise durch das Gehäuse (16) der Alarmvorrichtung gebildet wird.
9. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie als akustische Signalquelle einen Lautsprecher (21) und einen Generator elektronischer Tonsignale umfasst.
10. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine auswechselbare Stromquelle (8) aufweist.
11. Alarmvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie Befestigungsmittel zur Fixierung an einem Träger umfasst, vorzugsweise in Form eines Schraubanschlusses (11, 12), einer Klettverschlussfläche (14), eines Magneten (13) und/oder einer Ausformung (10) für den Eingriff einer Klemmeinrichtung (30).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20208691U DE20208691U1 (de) | 2002-06-05 | 2002-06-05 | Tragbare Alarmvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20208691U DE20208691U1 (de) | 2002-06-05 | 2002-06-05 | Tragbare Alarmvorrichtung |
Publications (1)
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| DE20208691U1 true DE20208691U1 (de) | 2002-10-02 |
Family
ID=7971833
Family Applications (1)
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| DE20208691U Expired - Lifetime DE20208691U1 (de) | 2002-06-05 | 2002-06-05 | Tragbare Alarmvorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20208691U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008026701A1 (de) * | 2008-06-04 | 2009-12-10 | Rheinmagnet Horst Baermann Gmbh | Organisationsmagnet |
-
2002
- 2002-06-05 DE DE20208691U patent/DE20208691U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021107 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20060103 |