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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anlegehilfe für Schiffe
oder Boote nach Anspruch 1.
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Das
Anlegen bzw. das Festmachen von Schiffen an Anlegestellen wie Stege,
Boxen, oder Kaianlagen bereitet je nach Wetterlage bei Seitenwind
oder Strömung
erhebliche Schwierigkeiten. Es ist zu vermeiden, dass der Schiffskörper mit
den Anlegestellen oder benachbarten Schiffen kollidiert. Ein stärkerer Seitenwind
drückt
ein Boot oder ein Schiff beim Anlegemanöver schnell aus der gewünschten und
gesteuerten Position weg. Es kommt immer wieder zu ungewolltem Abdriften
des Schiffes durch den Druck des seitlich auf den Schiffskörper und
auf die Takelage auftreffenden Windes. Diese Abdrift erfolgt nicht
gleichmäßig, sondern
wirkt unterschiedlich auf den Bug oder das Heck. Speziell beim Anlegen
erhöht
sich die Abdrift durch die langsamere Geschwindigkeit bis hin zum
Aufstoppen eines Bootes vor der Steganlage. Um ein Schiff vor Kollisionen
zu bewahren, benötigt
man Hilfe von der Mannschaft oder Personen an Land oder spezielle
Anlegehilfen. Das Rückwärtsfahren
ermöglicht
dem Schiffsführer
eine relativ genaue Kontrolle über
das Heck eines Schiffes, weil die dort angebrachte Steuerung durch
einen schwenkbaren Außenbordmotor
in Verbindung mit der durch den Propeller erzeugten Strömung das Heck
entgegen der Strömung
oder der Windabdrift in Position halten kann. Ohne Hilfe drückt jedoch
der Seitenwind den Bug eines Schiffes aus der gewünschten
Position weg. Für
Segler mit Schiffen ohne Motor lässt
sich das Anlegemanöver
bei starker Seitenwind ohne eine Hilfe nur sehr schwer oder nur mit
mehreren Mannschaftsmitgliedern problemlos durchführen.
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Das
Anlegemanöver
bei Seitenwind, d. h. bezüglich
der Fahrtrichtung des Bootes, kann durch den Einsatz einiger Techniken
erleichtert werden. Diese Techniken sind entweder auf dem Schiff
untergebracht oder befinden sich an der Anlegestelle selbst. Eine
fest installierte Technik auf einem Schiff ist z. B. das Bugstrahlruder,
welches den Bug des Schiffes seitlich versetzen und auch gegen den
Wind in Position halten kann.
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Schiffe
mit einem Bugstrahlruder lassen sich durch die Anlegehilfe ebenfalls
sehr leicht vorwärts anlegen,
weil eine Person ausreicht, um beide Festmachpunkte zu bedienen
und der Steuermann seinen Steuerstand nicht verlassen muss. In diesem
Fall wird das Heck stabil gehalten.
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US 3 330 243 A offenbart
eine Ankervorrichtung, die am Bugbereich eines Bootes angeordnet ist.
Um das Boot am Bug zu ankern, wird eine Ankerleine an einer Seite
des Bootes gesichert und über eine
Führungsschiene
zum Bug bewegt. Über ein Seil
kann die Ankerleine später
wieder vom Bug zu einer leichter zugänglichen Stelle an der Seite
des Bootes geholt werden.
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Aus
US 2004/0194685 A1 ist
eine Bootanlegevorrichtung bekannt, bei der ein an einem Anleger fest
angebrachter, schwenkbarer Haken beim Anlegen in eine Öse eingreift,
die an einer Führungsleine geführt am Rumpf
des Bootes angeordnet ist. Der Haken weist eine Dämpfanordnung
auf, die das Boot abbremst.
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Aus
DE 200 14 822 U1 ist
eine an der Anlegestelle montierte Vorrichtung bekannt, die das
Anlegen eines Schiffes bei Seitenwind erleichtert. Hier wird ein Schiff
in einem trichterförmig
geöffneten
Leinensystem aufgefangen. Die Montage einer Anlegehilfe an der Anlegestelle
ermöglicht
das sichere Anlegen nur an diesem Ort.
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Aus
US 6,810,826 B ist
ein Ankersystem mit einer entlang des Bootrumpfes verlaufenden Führungsschiene
mit Gleitanker bekannt. Dieses System ermöglicht es, den Anker vom Heck
oder von der Seite aus zu setzten; der Ankerpunkt kann sich dann über die
Führungsschiene
zum gewünschten
Punkt am Bug bewegen.
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Bei
dem bekannten Ankersystem kann der Festmacher in seiner Länge während der
Verwendung nicht durch den Bootsführer variiert werden. Als Anlegehilfe
ist das System daher ungeeignet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mitführbare Anlegehilfe für Schiffe
bereitzustellen, die das Anlegen vereinfacht.
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Die
Aufgabe wird durch eine Anlegehilfe für Schiffe oder Boote mit den
Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Anlegen von Schiffen oder Booten weist ein entlang des Schiffs-
oder Bootsrumpfes verlaufendes Gleitfundament, einen an dem Gleitfundament
befestigten und daran entlang beweglichen Gleitanker und eine mit dem
Gleitanker verbundene Festmachereinheit auf. Die Festmachereinheit
weist an mindestens einem Ende ein Befestigungselement auf, wobei
der Abstand zwischen Gleitanker und dem Befestigungselement über ein
Seil einstellbar ist.
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Im
einfachsten Fall handelt es sich bei dem Befestigungselement um
eine Schlinge des Seils.
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Bei
dieser Anlegehilfe handelt es sich um eine sehr einfache Vorrichtung,
welche die Steuerung eines Schiffes gegen die Abdrift durch Wind, Strömung oder
Seegang vereinfacht. Hierbei wird das Boot mit einem festen Punkt
wie einem Dalben, einem Poller oder einer Klampe verbunden, wobei der
Verbindungspunkt am Boot entlang dem Rumpf frei beweglich und auf
dem Gleitfundament geführt ist.
So kann das Boot in der gewünschten
Fahrtrichtung anlegen, während
es vor der Abdrift gesichert ist. Zusätzlich ist der Abstand zwischen
Boot und Festmachpunkt, d. h. zwischen dem Verbindungspunkt am Boot
und dem Festmachpunkt manuell über
ein Seil einstellbar. Das hat den Vorteil, dass das Boot auch gegen
die Drift steuerbar ist und in der letzten Phase des Anlegens abgebremst
werden kann. So können
Beschädigungen
aufgrund von Kollisionen mit anderen Booten oder dem Anleger vermieden
werden.
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Eine
an Bord montierte Anlegehilfe ist hilfreich für jeden Anlegeplatz und für jede Anlegestelle.
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Mit
der Anlegehilfe ist keine Unterstützung einer Mannschaft nötig; Einbandseglern
wird der Anlegevorgang deutlich vereinfacht.
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Die
Anlegehilfe ist sehr einfach konstruiert und kann auch nachträglich leicht
montiert werden.
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Die
Nutzung des Gleitankers für
weitere Zwecke, wie einer Ankerhilfe oder einer darauf verschiebbaren
Befestigung für
Fender, bietet sich als zusätzlichen
Vorteil an.
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Bei
dem Gleitfundament kann es sich um ein gespanntes Seil handeln.
Ein gespanntes Seil, z. B. ein Drahtseil oder Stropp, ist besonders
günstig
und einfach am Bootsrumpf anzubringen und kann bei leichten Booten
den Kraftanforderungen gerecht werden. Auf ihm kann ein Block oder
Ring als Gleitanker durchgängig
laufen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Gleitfundament eine Führungsschiene.
Diese Befestigung kann eine Profilschiene sein, die ähnlich einer Scheuerleiste
an der Decksrumpfkante von vorne nach hinten auf jeder Schiffsseite
montiert ist und auf der ein Traveller aufgesetzt werden kann. Jede
Art eines Gleiters auf jeder Art von Profilen kann Verwendung finden.
So ist das Fundament an jedem Punkt fest mit dem Bootsrumpf verbunden
und kann auch größere Kräfte aufnehmen,
ohne nachzugeben. Auch ist eine Nachspannung in regelmäßigen Abständen nicht
notwendig.
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Bei
dem Gleitanker kann es sich um einen Ring handeln.
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Bevorzugt
weist der Gleitanker eine Öse
auf. Es kann sich um einen Traveller, aber auch um einen Block oder ähnliches
handeln.
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Bei
einem Ring oder einem Gleitanker mit Öse kann das Seil, mit dem der
Abstand zwischen Gleitanker und dem Befestigungselement eingestellt wird,
umgelenkt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Gleitanker eine erste
Rolle auf. Wird das Seil über
eine Rolle umgelenkt, wird die Reibung reduziert und der Benutzer
muss eine geringere Kraft aufwenden, um den Abstand zwischen Gleitanker
und dem Befestigungselement zu regulieren.
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Bevorzugt
besteht die Festmachereinheit aus einer zweiten Rolle, einem daran
befestigten, über
den Gleitanker und zurück über die
zweite Rolle zum Boot geführten
Seil und einer an der zweiten Rolle befestigten Schlinge. Aufgrund
dieser Flaschenzug-Anordnung wird der Betrag der aufzubringenden
Kraft verringert.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung verfügt das Gleitfundament über eine
positionierbare Stoppeinrichtung. Die Stoppeinrichtung ist ein in
Längsrichtung
entlang dem Gleitfundament frei beweglicher Anschlagpunkt, mit dem
das Aufstoppen auch bei einem kurzen Dalbenabstand oder bei einem
zu langen Schiff bzw. zu kurzem Liegeplatz ermöglicht wird.
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Bevorzugt
sind mehrere Gleitanker an dem Gleitfundament angeordnet. Diese
können
z. B. über ein
Seil miteinander verbunden sein derart, dass ein erster Gleitanker,
der mit der Festmachereinheit verbunden ist, die weiteren Gleitanker
beim Anlegen hinter sich herzieht. Der Abstand der Gleitanker kann beliebig
aber fest eingestellt werden. An die weiteren Gleitanker können Fender
oder Fenderkissen befestigt werden, die so nach erfolgtem Anlegemanöver entlang
dem Bootsrumpf aufgehängt
sind.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlegehilfe für Schiffe
wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigt:
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1 ein
sich der Parkposition näherndes Schiff.
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2 die mit einem Festmachpunkt verbundene
Anlegehilfe in einer ersten Position.
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3 die
mit einem Festmachpunkt verbundene Anlegehilfe in einer zweiten
Position.
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4 eine
Detailansicht einer erfindungsgemäßen Anlegehilfe.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anlegehilfe
wird anhand einer Ausführungsform
der Anlegehilfe mit einer Profilschiene 2 als Gleitfundament,
einem Traveller 3 als Gleitanker, einer Talje aus zwei
Blöcken 5, 6 mit
einem langen Ende 14 eines Seils 8 und einer Schlinge 9 als
Festmachereinheit mit Befestigungselement erläutert.
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Das
festzumachende Schiff 1 fährt rückwärts mit Motorantrieb auf die
Anlegeposition zu (1). Die Anlegeposition ist durch
die landfernen Dalben 10a, 10b, die landseitigen
Dalben 11a, 11b und eine Steganlage 13 begrenzt.
Es herrscht ein Seitenwind A, senkrecht zur gewünschten Liegeposition des Schiffes.
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2 zeigt das Schiff mit dem Heck 15 auf der
Höhe der
landfernen Dalben 10a, 10b. Zur Vereinfachung
ist in der Figur nur das Gleitfundament 2 der windzugewandten
Seite, der Luvseite, eingezeichnet. Der Schiffsführer fährt mit der Steuerbordseite
auf den luvseitigen Dalben 10a zu und befestigt an ihm
als Festmachpunkt die Festmachereinheit 7, die eine Schlinge 9 aufweist.
Die Maschinen laufen rückwärts und
führen
das Schiff 1 weiter in die Dalbenbox ein, wobei der Gleitanker 3 auf
dem Gleitfundament 2 des Schiffes 1 entlanglauft
und die Verbindung und die rechtwinklige Position zu dem Festpunkt,
dem Luvdalben 10a hält.
Die Talje zwischen dem Gleitanker 3 und dem Festmachpunkt
wird aus der Hand so auf Länge
gehalten, dass das Schiff frei die landfernen Dalben 10a, 10b passieren
kann. Hierbei ist es günstiger,
das freie Ende 14 der Talje von der Dalbenseite aus zuführen, d.
h. über
die zweite Rolle 6, um die Position des Gleitankers 3 durch
die Zugkraft am freien Ende nicht zu beeinflussen. Mit dem Antrieb
und dem Ruder wird die Bewegung des Schiffes mit dem Heck 15 zum
landseitigen Luvdalben 11a angestrebt.
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Je
nach Länge
der Dalbenbox ist der Gleitanker 3 bis an den Bug 16 gerutscht
und hat diesen in einer festen Position zum Wind A gehalten (3). Jetzt
kann die Anlegehilfe durch das sehr lange Ende 14 auch
zum Aufstoppen des Schiffes mitbenutzt werden. Ein hinterer Festmacher
wird auf den Luvdalben 11a gelegt und das Schiff hält somit
seine Position gegen den seitlich auftreffenden Wind A.
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Das
Anlegen und Festmachen des Schiffes aus dieser Position muss an
dieser Stelle nicht weiter beschrieben werden. Auch dass die Anlegehilfe
gegen einen stabilen Festmacher ausgetauscht wird, ist ebenfalls
eine Selbstverständlichkeit
für die
Seemannschaft.
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4 zeigt
die erfindungsgemäße Anlegehilfe
detaillierter. Das Gleitfundament 2 ist eine außen vom
Heck 15 zum Bug 16 laufende Befestigung, die an
beiden Seiten des Schiffsrumpfes angebracht ist. Entlang dem Gleitfundament 2 ist
ein Gleitanker 3 frei beweglich befestigt. Es ist praktikabel,
je einen Gleitanker 3 auf jeder Seite des Bootes vorzusehen. Es
ist nicht unbedingt nötig,
das Gleitfundament 2 auf der gesamten Länge des Schiffsrumpfes vorzusehen,
es kann auch kürzer,
der Entfernung des Festmachpunktes vom Pier, z. B. des Heimathafens,
entsprechend ausgebildet sein. Der Gleitanker 3 weist eine Öse 4 auf,
an der eine erste Rolle 5 befestigt ist. Die Rolle 5 kann
drehbar und schwenkbar an der Öse 4 gelagert
sein, sie kann aber auch bewegungsfest mit dem Gleitanker 3 verbunden
oder einteilig mit ihm ausgebildet sein.
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Die
Festmachereinheit 7 ist über die Rolle 5 mit
dem Gleitanker 3 verbunden. Die Festmachereinheit 7 kann
aus einem Seil 8 mit einer Schlinge 9 gebildet
sein, welches über
die Rolle 5 zum Schiffsführer geführt ist. Wie in 4 dargestellt,
kann die Festmachereinheit 7 aus einer Schlinge 9 gebildet sein,
die mit einer zweiten Rolle 6 verbunden ist. An der zweiten
Rolle 6 ist ein Seil 8 befestigt, das über die
erste Rolle 5 und zurück über die
zweite Rolle 6 zum Heck 15 geführt ist.
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Diese
Flaschenzug-Anordnung verringert die vom Schiffsführer aufzubringende
Kraft, wenn er an dem freien Ende 14 des Seils 8 zieht.
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Während das
Schiff beim Anlegen den Dalben 10 passiert, gleitet der
Gleitanker 3 vorn Heck 15 aus in Richtung Bug 16 und
ist bestrebt, stets in kürzester
Entfernung zum Festmachpunkt 10 zu bleiben. Diese Entfernung
kann über
die Länge
des Seils 8 von seinem freien Ende 14 aus durch
den Schiffsführer
mittels Fieren/Holen der Festmacherleine 8 reguliert werden,
wodurch das Boot beim Anlegen kontrolliert und sicher gestoppt werden
kann. Gegebenenfalls kann eine Stoppeinrichtung 12 auf
dem Gleitfundament 2 positioniert werden, um das Abbremsen
des Schiffes durch Zug an dem freien Ende 14 auch zu ermöglichen,
wenn das Schiff eine größere Länge aufweist,
als der Festmachpunkt von dem Steg entfernt ist.
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Der
Gleitanker 3 zieht beim Anlegen weitere, mit ihm und miteinander
verbundene Gleitanker 3a hinter sich her, an denen jeweils
ein Fender 17 befestigt ist. Die Länge der die Gleitanker 3, 3a verbindenden
Seile ist so gewählt,
dass wenn der Gleitanker 3 zum Bug 16 bzw. zur
Stoppeinrichtung 12 gelaufen ist, die Gleitanker 3a und
somit die Fender 17 in den gewünschten Abständen am
Schiffsrumpf angeordnet sind. Beim Anlegen werden die Gleitanker 3, 3a zusammengeschoben
und die Fender 17 können leicht
an Bord geholt werden.