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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Reinigen der Rumpfaußenseite
eines Wasserfahrzeugs mittels wenigstens eines schwimmfähigen Reinigungskörpers.
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Eine Reinigungsvorrichtung für die Rumpfaußenseite
eines Bootes ist beispielsweise aus der
DE-U-89 03 485.6 bekannt.
Diese besteht aus einem länglichen,
flachen Auftriebskörper,
wobei als Material für
den Auftriebskörper
aufgeschäumter Kunststoff
mit eingeschlossenen Luftblasen vorgesehen ist, die bewirken, daß der Auftriebskörper beim Eintauchen
in Wasser aufgrund des Auftriebs an die Oberfläche zu steigen versucht. Zur
manuellen Betätigung
der Reinigungsvorrichtung ist an dem flexibel ausgebildeten Auftriebskörper ein
Stiel angeordnet. Auf der einen Flachseite des Auftriebskörpers ist
mittels Klettverschlüssen
ein Reinigungsmittel befestigt, dessen Form im wesentlichen der
Form des Auftriebskörpers
entspricht.
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Weiterhin ist eine derartige Reinigungsvorrichtung
aus der
DE 100 13
987 A1 bekannt. Bei dieser Reinigungsvorrichtung ist ein
mit einem Reinigungsmittel versehener Auftriebskörper verschwenkbar mit einem
Stiel zum Führen
des Reinigungskörpers
verbunden.
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Mittels derartiger Reinigungsvorrichtungen kann
sowohl die über
als auch die unter der Wasseroberfläche liegende Rumpfaußenseite
eines Bootes gesäubert
werden. Die Rumpfaußenseite
wird manuell gereinigt. Dies geschieht entweder vom Wasser, einem
Steg oder vom Wasserfahrzeug selber aus. An der Rumpfaußenseite
haftende Ablagerungen, wie beispielsweise Algen oder kleinere Meeresorganismen
werden durch eine Schruppbewegung der Reinigungsvorrichtung entfernt.
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Nachteilig bei diesen bekannten Reinigungsvorrichtungen
ist, daß die
Reinigung der Rumpfaußenseite
des Wasserfahrzeugs manuell erfolgen muß. Dieses erfordert vor allem
bei größeren Wasserfahrzeugen
mit einem entsprechenden Tiefgang große Mühe und Kraftanstrengung. Eine
derartige Reinigung von Wasserfahrzeugen erfordert einen entsprechend
hohen Personal- und Zeitaufwand.
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Es sind des weiteren Reinigungsvorrichtungen
bekannt, die an bestimmten Orten, beispielsweise in einem Hafenbecken,
unter Wasser fest stationiert sind. Die Reinigungsvorrichtungen
werden mit dem Wasserfahrzeug angefahren. Derartige Reinigungsvorrichtungen
weisen ähnlich
wie bekannte Autowaschstraßen
beispielsweise rotierende Reinigungsmittel wie Bürsten auf, welche unter Wasser angeordnet
sind und rotierend entlang der Außenseite des Rumpfes des Wasserfahrzeugs
verfahren werden, wobei die Rumpfaußenseite von anhaftenden Ablagerungen
befreit wird.
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Nachteilig bei diesen Reinigungsvorrichtungen
ist, daß diese
erst von dem Schiff angefahren werden müssen. Dadurch und durch die
Reinigung selbst entsteht ein Zeitverlust, in welchem das Wasserfahrzeug
weder beladen werden kann noch sich auf Fahrt befindet, wodurch
zusätzliche
Kosten erzeugt werden. Des weiteren erfordert eine derartige Reinigungsvorrichtung
eine entsprechende Infrastruktur und Platzangebot, was nicht in
jedem Hafen gegeben ist.
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Ausgehend von den Nachteilen des
Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Reinigungsvorrichtung für
die Rumpfaußenseite
von Wasserfahrzeugen zu schaffen, mit welcher diese kostengünstig, schnell
und effektiv zu reinigen ist. Die Reinigungsvorrichtung soll des
weiteren ortsungebunden und für
Wasserfahrzeuge unterschiedlicher Größe einsetzbar sein. Des weiteren sollen
durch eine Reinigung mittels der Reinigungsvorrichtung keine zusätzlichen
Standzeiten des Wasserfahrzeugs verursacht werden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaußenseite von Wasserfahrzeugen
mittels wenigstens eines schwimmfähigen Reinigungskörpers, wobei der
Reinigungskörper
durch mindestens ein Führungselement
entlang der Rumpfaußenseite
beweglich geführt
ist, welches einerseits mit einer unterhalb des Kiels des Wasserfahrzeugs
angeordneten unteren Befestigungseinrichtung und andererseits mit
einer oberhalb der Wasserlinie am Rumpf oder auf dem Deck des Wasserfahrzeugs
angeordneten oberen Befestigungseinrichtung verbunden ist. Durch
die obere und untere Befestigungseinrichtung und das mit diesen
verbundene Führungselement
muß der Reinigungskörper vorteilhaft
nicht mehr manuell entlang der Außenseite des Rumpfes geführt werden. Mittels
einer derartigen Reinigungsvorrichtung ist die Reinigung der Rumpfaußenseite
eines Wasserfahrzeugs weitgehend automatisierbar. Sämtliche
Komponenten der Reinigungsvorrichtung können derart ausgestaltet sein,
daß sie
auf einfache Weise zu transportieren und an dem Wasserfahrzeug anzuordnen
sind. Gemäß einer
praktischen Ausführungsform der
Erfindung ist die unterhalb des Kiels des Wasserfahrzeugs angeordnete
Befestigungseinrichtung ein langgestrecktes Profilelement. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist das Profilelement mittels Spannelementen unterhalb
des Kiels befestigt. Vorteilhaft verlaufen die Spannelemente zur
Befestigung des Profilelements von einem Ende des Profilelements
zum Bug, bzw. vom anderen Ende des Profilelements zum Heck des Wasserfahrzeugs. Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind diese Spannelemente aus Spanngurten, -ketten, -seilen
oder sonstigen geeigneten Spannvorrichtungen gebildet.
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Das langgestreckte Profilelement
weist beispielsweise im Querschnitt ein U- oder Doppel-T-Profil
auf, allerdings sind auch andere Querschnittsformen verwendbar.
Die Abmessungen des Profilelements richten sich nach den Abmessungen
und der Bauweise des jeweiligen zu reinigenden Wasserfahrzeugs.
So kann das Profilelement zur Reinigung von Segelyachten mit konventionellem
Schwertkiel oder Langkiel relativ schmal ausgeführt sein, bei der Reinigung
von Wasserfahrzeugen mit einem eher flachen Unterwasserschiff, wie
beispielsweise auf Gleiten ausgelegte Motoryachten, sollte das Profilelement
hingegen breiter und flacher ausgeführt sein. Um eine Beschädigung der
Rumpfaußenseite
im Kontaktbereich mit des Profilelements zu vermeiden, kann das
Profilelement in diesem Bereich mittels eines stoßabsorbierenden
und abpolsternden Materials versehen sein. Für diesen Zweck eignet sich
eine Ummantelung des Profilelements mit Kunststoff, welche das Profilelement
teilweise oder auch über
ihrer gesamten Länge
ummanteln kann.
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Zur Befestigung des Profilelements
an dem Rumpf des Wasserfahrzeugs wird das Profilelement an den endseitig
befestigten Spannelementen beispielsweise von Bord des Wasserfahrzeugs
aus ins Wasser abgelassen. Aufgrund seines Gewichtes sinkt das Profilelement
ab. Ist das Profilelement auf eine Wassertiefe abgesunken, die größer ist
als der jeweilige Tiefgang des zu reinigenden Wasserfahrzeugs, wird
es mittels der endseitigen Spannelemente unter die Mitte des Rumpfs
des Wasserfahrzeugs gezogen. Die Spannelemente werden in geeigneter Weise
jeweils am Bug, bzw. am Heck des Wasserfahrzeugs befestigt und gespannt.
Dadurch wird das Profilelement mittig zum Rumpf des Wasserfahrzeugs
gegen den Kiel nach oben gezogen und mittels der Spannelemente gehalten.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist das Profilelement mittels Stützelementen gegenüber dem
Rumpf des Wasserfahrzeugs abstützbar.
In einer weiteren Ausführungsform
sind an dem Profilelement einstellbare Stützelemente angeordnet, mit
denen das Profilelement vorzugsweise an mehreren Stellen des Rumpfes
abstützbar
ist. Durch die Stützelemente
wird vorteilhaft ein seitliches Abkippen des Profilelements vom
Kiel des Wasserfahrzeugs verhindert. Durch die Einstellbarkeit der
Stützelemente
ist das Profilelement an viele verschiedene Rumpfformen anpaßbar. Die
Stützelemente
können ebenso
wie das Profilelement im Kontaktbereich mit dem Rumpf beispielsweise
durch einen Überzug
aus entsprechend geeigneten Materialien wie Kunststoff abgepolstert
sein, so daß Beschädigungen
des Rumpfes in Form von Beulen oder Kratzern vermieden werden. Zu
diesem Zweck können
die Stützelemente
an ihrem Ende ebenfalls mit sogenannten „Power-Joints" versehen sein. Ein
derartig an dem Rumpf des Wasserfahrzeugs durch die Spannelemente
festgelegte und durch die Stützelemente
abgestütztes
Profilelement ist zur Befestigung der Führungselemente gut geeignet.
Ein derartiges Profilelement bietet eine einfach und sicher zu befestigende Möglichkeit,
die Führungselemente
unterhalb des Kiels des Wasserfahrzeugs zu befestigen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist an dem Profilelement ein in Richtung des Profilelements
verfahrbarer Schlitten angeordnet. Der Schlitten ist des weiteren
mit Führungsrollen
versehen und ist an bzw. in dem Profilelement geführt. Gemäß einer
weiteren Ausgestaltungsform der Erfindung ist der Schlitten mittels
eines Zugelements in Richtung des Profilelements verfahrbar. Dieses
Zugelement ist vorteilhaft an dem Schlitten befestigt, führt jeweils
zum Anfang bzw. Ende des Profilelements und von dort zum Bug bzw.
zum Heck des Wasserfahrzeugs. Das Zugelement ist am Bug bzw. am
Heck des Wasserfahrzeugs in geeigneter Weise festgelegt. Durch Lockern
des Zugelements beispielsweise am Heck des Wasserfahrzeugs und dem
entsprechendes Nachziehen am Bug des Wasserfahrzeugs ist der Schlitten
an bzw. in dem Profilelement vom Heck in Richtung Bug des Wasserfahrzeugs
verfahrbar. Das Zugelement kann durch ein Seil, einen Gurt oder ähnliches
ausgebildet sein. Vorteilhaft ist das mindestens eine Führungselement
an dem verfahrbaren Schlitten angeordnet. Beispielsweise kann das
Führungselement
an einer an dem Schlitten vorgesehenen Öse befestigt sein. Auf diese Weise
ist die Lage der Führungselemente
relativ zur Längsrichtung
des Wasserfahrzeugs variabel, so daß die Position der Führungselemente
verändert
werden kann, ohne das Profilelement zu diesem Zweck lösen und
verschieben zu müssen.
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In einer weiteren Ausgestaltungsform
der vorliegenden Erfindung weist die obere Befestigungseinrichtung
wenigstens einen Haltearm, eine Trägerplatte mit Schieber und
einen Hebelarm auf. Die Befestigungseinrichtung ist mittels der
Haltearme am Rumpf des Wasserfahrzeugs festlegbar. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die obere Befestigungseinrichtung mittels der
Haltearme am Rumpf des Wasserfahrzeugs mittels Spannschrauben, Spannhebeln
oder ähnlichen
Spanneinrichtungen festklemmbar. Die Trägerplatte ist vorzugsweise
verschiebbar und einstellbar, beispielsweise durch Verschraubungen
mittels Langlöchern, an
den Haltearmen befestigt. Zusätzlich
ist die Trägerplatte
in einer Richtung vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zur Rumpfaußenseite
verschiebbar angeordnet.
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Eine weitere Ausgestaltungsform der
Erfindung sieht vorteilhaft vor, daß an der Trägerplatte wenigstens ein Führungswinkel
befestigt ist, welcher den Schieber in einer Richtung im wesentlichen senkrecht
zur Rumpfaußenseite
beweglich aufnimmt. Der Schieber ist des weiteren mittels einer Klemmvorrichtung
bezüglich
des wenigstens einen Führungswinkels
festlegbar. An dem von der Rumpfaußenseite wegweisenden Ende
des Schiebers ist der Hebelarm verschwenk- und verschiebbar mittels
einer Klemmvorrichtung befestigt. Diese Klemmvorrichtung kann beispielsweise
durch eine Klemmung mittels einer Verschraubung realisiert sein.
Eine weitere Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, daß der verstellbare
Hebelarm sich mit seinem freien Ende an der Rumpfaußenseite,
vorzugsweise oberhalb der Wasserlinie abstützt. Das freie Ende des verstellbaren
Hebelarms kann zu diesem Zweck in geeigneter Weise gepolstert sein,
um Beschädigungen
der Rumpfaußenseite
des Wasserfahrzeugs zu vermeiden. Zu dem selben Zweck sieht eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung vor, daß der
Hebelarm sich über
eine Stützrolle
an der Rumpfaußenseite
abstützt.
Eine derartige Stützrolle besteht
aus elastischem Kunststoff, wodurch die Berührungsfläche von Rumpfaußenseite
und Stützrolle vorteilhaft
abgepolstert ist und des weiteren ermöglicht wird, daß bei einer
Einstellung der Hebelarme beispielsweise bei der Befestigung der
oberen Befestigungseinrichtung am Rumpf relativ zur Rumpfaußenseite
verschiebbar sind, ohne an dieser entlang zu schrammen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist das wenigstens eine Führungselement an der Trägerplatte
befestigt. Zu diesem Zweck kann an der Trägerplatte beispielsweise ein
Haken, eine Öse,
Vertiefung, Bohrung oder ähnliches
vorgesehen sein. Als Führungselement
wird vorteilhaft ein Seil, ein Gurt oder eine Kette verwendet. Mit
Vorteil ist vorgesehen, daß das
wenigstens eine Führungselement
zwischen dem Schlitten und der Befestigungseinrichtung der Trägerplatte
gespannt ist. Dieses ist vorzugsweise mittels einer Feder realisiert.
Diese Feder ermöglicht
vorteilhaft, daß die
Führungselemente
unabhängig
von ihrer jeweiligen Belastung und Dehnung stramm zwischen Schlitten
und Trägerplatte
gespannt sind, und auf diese Weise stets eine eindeutige Führung des
Reinigungskörper
ermöglichen.
Mittels der Feder werden vorteilhaft auch eventuelle Dehnungen ausgeglichen,
die entstehen, wenn ein seil- oder
gurtartiges Führungselement
sich aufgrund der Nässe
dehnt. Weiterhin wird durch die Feder vorteilhaft die Justierung
der Reinigungsvorrichtung am Wasserfahrzeug erleichtert. Eine weitere
Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, daß der Reinigungskörper durch das
wenigstens eine Führungselement geführt entlang
der Rumpfaußenseite
des Wasserfahrzeugs auf- und abbewegbar ist.
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Eine weitere Ausgestaltungsform der
Erfindung sieht mit Vorteil vor, daß der Reinigungskörper motorisch
bewegbar ist. Dazu ist des weiteren vorgesehen, daß der Reinigungskörper mittels
eines an der oberen Befestigungseinrichtung angeordneten Motors,
vorzugsweise Elektromotors, mittels eines Zugmittels bewegbar ist.
Als Zugmittel ist ein Zugseil, -gurt oder eine Zugkette oder ein ähnliches
Zugelement vorgesehen. Das Zugmittel ist mit einem Ende am Reinigungskörper und
mit dem anderen Ende an einer durch den Motor angetriebenen Achse
bzw. Winde befestigt. Durch Betätigung
des Motors wird das Zugmittel auf der Achse bzw. der Winde aufgewickelt
und der Reinigungskörper
entlang der Rumpfaußenseite
des Wasserfahrzeuges durch die Führungselemente
geführt
bewegt.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung vorteilhaft
vor, daß zwei
obere Befestigungseinrichtungen einander gegenüberliegend an beiden Seiten des
Rumpfes des Wasserfahrzeugs anordbar sind. An beiden Befestigungseinrichtungen
ist je ein Motor angebracht. Es ist des weiteren vorgesehen, daß das den
Reinigungskörper
bewegende Zugmittel durch eine am Schlitten angeordnete Umlenköse geführt von
der Befestigungseinrichtung der einen Rumpfseite zur Befestigungseinrichtung
der anderen Rumpfseite führt.
Das Zugmittel ist dabei mit seinem einen Ende mit der Achse oder
der Winde des einen Elektromotors und mit seinem anderen Ende mit
der Achse oder der Winde des zweiten Elektromotors verbunden. Auf
diese Weise kann der Reinigungskörper durch
den backbordseitig angeordneten Motor von der Steuerbordseite in
Richtung der Backbordseite gezogen werden. Umgekehrt kann der Reinigungskörper von
dem steurerbordseitigen Motor von der Backbordseite zur Steuerbordseite
gezogen werden. Dazu können
beispielsweise die Achsen oder die Winden beider Motoren mit einer
Rutschkupplung versehen sein, die einen Antrieb der Achse/Winde durch
den Motor in eine Drehrichtung überträgt, in der
anderen Drehrichtung jedoch durchrutscht. Es kann des weiteren vorgesehen
sein, daß beide
Motoren mittels einer geeigneten Steuerung miteinander verbunden
sind, welche vorsieht, daß der
erste Motor das Zugmittel aufwickelt, während der zweite Motor das
Zugmittel abwickelt und umgekehrt.
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Eine weitere Ausgestaltungsform der
Erfindung sieht vor, daß das
Zugmittel mit zwei, jeweils auf einer Seite des Rumpfes angeordneten
Reinigungskörpern
verbunden ist. Auf diese Weise wird vorteilhaft erreicht, daß beide
Rumpfseiten gleichzeitig gereinigt werden können. Dabei bewegt sich der erste
Reinigungskörper
von der Wasserlinie in Richtung des Kiels des Wasserfahrzeugs, während sich der
zweite Reinigungskörper
vom Kiel in Richtung der anderseitigen Wasserlinie bewegt. Durch
Drehumkehr der Elektromotoren werden die Reinigungskörper in
umgekehrter Richtung bewegt.
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Die Erfindung sieht weiterhin vor,
daß der Reinigungskörper mittels
Seilen, Gurten, Ketten oder dergleichen an dem wenigstens einen
Führungselement
geführt
ist. Vorteilhaft sieht die Erfindung weiterhin vor, daß der Reinigungskörper an
zwei zueinander im wesentlichen parallel verlaufenden Führungselementen
geführt
ist.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale
der vorliegenden Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung
eins Ausführungsbeispiels
anhand der beigefügten
Zeichnungen gegeben. Das Ausführungsbeispiel
dient ausschließlich
der Erläuterung und
ist nicht beschränkend.
Dabei zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
während
der Reinigung an einem Rumpf eines Bootes, schematisch,
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2 eine
Detailansicht der Vorrichtung aus 1,
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3 eine
entlang der Linie III-III in 1 geschnittene
Detailansicht des Profilelements,
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4 eine
Seitenansicht des Profilelements aus 3,
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5 eine
obere Befestigungseinrichtung am Rumpf des Bootes in einer Ansicht
in Längsrichtung
des Bootes,
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6 eine
Aufsicht auf die obere Befestigungseinrichtung aus 5,
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7 eine
Schnittansicht entlang der Linie VII-VII aus 5
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8 eine
Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bei der Reinigung vom Bug des Bootes aus und
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9 eine
Ansicht einer alternativen erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei Reinigungskörpern bei
der Reinigung vom Bug des Bootes aus,
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer am Rumpf 1 einer Yacht
befestigten erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung.
Man erkennt den Rumpf 1 schematisch dargestellt von der
Seite aus betrachtet mit dem Bug 2 und dem Heck 3.
Unterhalb der Wasserlinie 8 ist der Kiel 4 des
Rumpfes 1 dargestellt. Unterhalb des Rumpfes 1 erkennt
man ein Profilelement , das nachfolgend als Kielschiene 9 bezeichnet
wird. Die Kielschiene 9 ist mit Spanngurten 11 und
mit in einem Gelenk 6 knickbaren Abstandshaltern 10 versehen.
Die Kielschiene 9 wird mittels der Spanngurte 11 jeweils
am Bug 2 bzw. Heck 3 des Rumpfes 1 befestigt.
In 8 und 9 ist zu erkennen, daß die Kielschiene 9 mittig
unter dem Kiel 4 des Rumpfes 1 platziert ist.
Die Spanngurte 11 werden derart gespannt, daß die Kielschiene 9 sich
mit den Abstandshaltern 10 am Rumpf 1 abstützt und
auf diese Weise relativ zum Rumpf 1 lagefixiert und nicht seitlich
kippbar ist. An der Kielschiene 9 ist ein Schlitten 18 in
Längsrichtung
des Rumpfes 1 verschiebbar platziert. Die Kielschiene 9 und
der Schlitten 18 bilden eine untere Befestigungseinrichtung 20.
Am oberen Rand 7 des Rumpfes 1 ist eine obere
Befestigungseinrichtung 19 befestigt. Zwischen der oberen Befestigungseinrichtung 19 und
der unteren Befestigungseinrichtung 20 sind zwei Führungselemente 12 gespannt.
Diese Führungselemente 12 können aus geeignetem
Tauwerk, Gurten, Ketten oder Drahtseilen gebildet sein. Die beiden
Führungselemente 12 dienen
der Führung
eines Reinigungskörpers 17, welcher
mit Führungsseilen 44 mit
den Führungselementen 12 verbunden
ist. An der oberen Befestigungseinrichtung 19 ist ein Motor 14 angebracht,
auf dessen Achse 16 eine Winde 15 festgelegt ist.
Die Winde 15 nimmt ein Zugseil 13 auf, welches
auf seiner anderen Seite mit dem Reinigungskörper 17 verbunden
ist. Mittels des Zugseils 13 kann über den Motor 14 und
die Winde 15 der Reinigungskörper 17 entlang der
Außenseite
des Rumpfes 1 durch die Führungselemente 12 geführt auf-
und abbewegt werden. Die Führungsseile 44 sind
dabei so dimensioniert, daß der
Reinigungskörper 17,
der aufgrund seines Auftriebs dazu neigt im Wasser aufzusteigen, gegen
die Außenseite
des Rumpfes 1 gedrückt
wird. Der Reinigungskörper 17 erfährt aufgrund
seines spezifischen Gewichts im Wasser einen Auftrieb. Dazu kann
der Reinigungskörper 17 aus
einem geschäumten
Kunststoff oder aus einer aufblasbaren Hülle bestehen.
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Der Reinigungskörper 17 besteht im
wesentlichen aus einem Reinigungselement und einem Auftriebskörper. Der
Auftriebskörper
ist ähnlich
wie ein Schlauchboot als ein mit Luft befüllbares Kissen aus einem geeigneten
Kunststoff ausgeführt.
Der Auftriebskörper
ist mit einem Ventil versehen, an welchem eine Druckluftleitung
anschließbar
ist. Über
die Druckluftleitung kann der Auftriebskörper des Reinigungskörpers beispielsweise
mit einem auf dem Deck 5 des Bootes platzierten Kompressor
während des
Reinigungsvorgangs mit Druckluft beaufschlagt werden, um so den
Auftrieb des Reinigungskörpers zu
erhöhen.
Bedingt durch den größeren Auftrieb wird
der Reinigungskörper
mit einem erhöhten
Anpreßdruck
gegen die Außenseite
des Rumpfes 1 gepreßt,
wodurch die Reinigungswirkung des Reinigungskörpers erhöht werden kann. Dies kann beispielsweise
bei besonders starker Verschmutzung durch Muscheln notwendig sein.
Ebenfalls kann über das
Ventil nötigenfalls
Luft aus dem Reinigungskörper
abgelassen werden.
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Wie man aus 9 erkennen kann, sind auf beiden Seiten
des Rumpfes 1 der Yacht obere Befestigungseinrichtungen 19 angebracht.
Auf der einen Seite der Yacht erkennt man den bereits in 1 dargestellten Motor 14,
auf der Befestigungseinrichtung 19 der gegenüberliegenden
Seite erkennt man einen weiteren Motor 40. Das Zugseil 13 läuft von
der Winde 15 des Motors 14 zum Reinigungskörper 17 und ist
mit diesem an dessen einen Seite verbunden. Auf der gegenüberliegenden
Seite des Reinigungskörpers 17 ist
ein weiteres Zugseil 13 befestigt, welches über eine
Umlenköse 23 um
die Kielschiene 9 herum zu einem zweiten Reinigungskörper 17 auf
der anderen Seite des Bootes geführt
ist. Der zweite Reinigungskörper 17 ist
mit einem weiteren Zugseil 13 mit dem zweiten Motor 40 verbunden.
Der Motor 40 und der Motor 14 sind dabei derart
angesteuert, daß der Motor 14 das
Zugseil 13 aufwickelt, wobei der Motor 40 gleichzeitig
das Zugseil 13 abwickelt und umgekehrt. Im ersten Fall
werden die Reinigungskörper 17 wie
durch die Pfeile A gekennzeichnet an der Außenseite
des Rumpfes 1 entlanggeführt, im zweiten Fall geschieht
dies wie durch die Pfeile B angedeutet. Auf diese Weise
ist eine gleichzeitige Reinigung beider Rumpfseiten des Wasserfahrzeuges
möglich.
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In 3 ist
die Kielschiene quer zur Längsrichtung
des Bootes geschnitten im Detail dargestellt. Man erkennt, daß die Kielschiene 9 aus
einem Hohlprofil gebildet ist, in welchem ein Schlitten 18 aufgenommen
ist. Der Schlitten 18 ist auf beiden Seiten mit Kunststoffrollen 42 versehen,
welche auf der Innenkontur der Kielschiene 9 abrollen.
Wie in 4 zu erkennen
ist, ist am Endbereich der Kielschiene 9 ein Deckel 25 angeordnet,
der gleichzeitig einen Anschlag für den Schlitten 18 bildet,
so daß dieser
nicht aus dem Innenbereich der Kielschiene 9 herausrollen kann.
An dem Schlitten 18 sind Umlenkösen 23 für das Zugseil 13 angebracht.
Durch die Umlenkösen 23 wird
das Zugseil 13 um die aus Kielschiene 9 und Schlitten 18 bestehende
untere Befestigungseinrichtung 20 herumgeführt. Die
Umlenkösen 23 weisen gerundet
ausgeführte Öffnungen
auf, so daß das Zugseil 13 leicht
durch die Umlenkösen 23 gleiten kann.
Des weiteren weist der Schlitten 18 Befestigungsösen 24 für die Führungselemente 12 auf.
Die Befestigungsösen 24 sind
beispielsweise mittels einer Verschraubung fest an dem Schlitten 18 auf
beiden Seiten befestigt. An der Außenkontur der Kielschiene 9 sind
die Abstandshalter 10 mittels einer Schweißnaht befestigt.
Der zwischen den Abstandshaltern 10 vorliegende Winkel α ist ebenso
wie die Länge
der Abstandshalter 10 einstellbar, so daß die untere
Befestigungseinrichtung 20 auf unterschiedliche Größen und
Formen der Rümpfe
verschiedener Boote anpaßbar
ist. Die Längeneinstellbarkeit
der Abstandshalter 10 wird erreicht, indem die Abstandshalter 10 aus
mehreren Einzelelementen bestehen, welche beispielsweise mittels
Verschraubungen 45 und Langlöchern 46 miteinander
verbunden sind.
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In 5, 6 und 7 ist die obere Befestigungseinrichtung 19 in
verschiedenen Ansichten detailliert dargestellt. Die obere Befestigungseinrichtung
besteht aus einem rechtwinklig abgebogenen Haltearm 26,
an welchem ein Spannblock 27 festgeschweißt ist.
Der Spannblock 27 weist eine mit einem Innengewinde versehene
Durchgangsöffnung
auf, welche eine Spannschraube 28 aufnimmt. Die obere Befestigungseinrichtung 19 wird
durch den rechtwinklig abgebogenen Haltearm 26 und die
Spannschraube 28 am Rand 7 des Bootes festgeklemmt. Die
Spannschraube 28 weist dazu ein Rändelrad 47 auf, so
daß die obere
Befestigungseinrichtung 19 per Hand schnell und einfach
am Rand 7 des Bootes befestigt werden kann. Der Haltearm 26 weist
eine Durchgangsöffnung 48 auf,
durch welche eine Schraube 49 geführt ist. Mittels der Schraube 49 wird eine
Trägerplatte 29 an
dem Haltearm 26 befestigt. Dazu weist die Trägerplatte 29 ein
Langloch 33 auf, so daß die
Trägerplatte 29 quer
zum Bootsrand 7 einstellbar ist. Auf der Trägerplatte 29 sind
zwei Führungswinkel 31 mittels
Verschraubungen 34 befestigt. Die Führungswinkel 31 bilden
eine im wesentlichen senkrecht zum Bootsrand 7 verlaufende
Aufnahme für
einen Schieber 30. Der Schieber 30 ist in dieser
Aufnahme quer zum Rand 7 des Bootes beweglich geführt und
wird mittels eines in 7 genauer
dargestellten Klemmechanismus festgeklemmt. Der Klemmechanismus 37 besteht
aus einer mit einem Führungswinkel 31 verschweißten Schraube 38 und
einem Spannhebel 37. Die Schraube 38 durchdringt
beide Führungswinkel 31 sowie
den Schieber 30. Zu diesem Zweck weist der Schieber 30 ein
Langloch 50 auf. Durch ein Drehen des Spannhebels 37 werden
beide Führungswinkel 31 gegen
den Schieber 30 geklemmt, wodurch dieser lagefixiert ist. An
dem Schieber 30 ist mittels einer weiteren Klemmschraube 36 ein
Hebelarm 21 befestigt. Der Hebelarm 21 weist dazu
ein Langloch 35 auf. Über
dieses Langloch 35 kann die Länge des Hebelarms 21 sowie dessen
Neigung relativ zum Rumpf 1 des Bootes eingestellt werden.
Der Hebelarm 21 weist an seinem der Klemmschraube 36 gegenüberliegenden
Ende eine Rolle 22 auf. Die Rolle 22 besteht vorzugsweise aus
einem dämpfenden,
nicht färbenden
Kunststoff und hat den Zweck, eine Bewegung des Hebelarmes 21 beim
Einstellen der oberen Befestigungseinrichtung entlang der Außenseite
des Rumpfes 1 zu ermöglichen,
ohne die Außenseite
zu beschädigen.
An der Trägerplatte 29 ist
des weiteren eine Ringöse 32 für eine in 5 nicht näher dargestellte
Spannfeder vorgesehen. Die Spannfeder dient dazu, die Führungselemente 12 während des
Reinigungsvorgangs gespannt zu halten. Des weiteren können an
der Trägerplatte
Befestigungsmöglichkeiten
für weitere Spannfedern
vorgesehen sein, die beispielsweise den Zweck haben, den Hebel 21 gegen
die Außenseite
des Rumpfes 1 zu spannen, oder, falls der Hebel 21 klappbar
ausgeführt
ist, diesen nach einem Klappvorgang wieder in seine Ursprungslage
zurückzubewegen.
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Des weiteren kann vorgesehen sein,
daß sowohl
die Abstandshalter 10 als auch die Hebelarme 21 klappbar
ausgeführt
sind. Dies kann im Falle der Abstandshalter 10 durch ein
Gelenk 6 erreicht werden. Die Hebelarme 21 können um
ihren Befestigungspunkt mit dem Schieber 30 drehbar sein
und mittels einer zwischen Grundplatte 29 und dem Hebelarm 21 gespannten
Zugfeder vorgespannt sein. In beiden Fällen wird erreicht, daß sowohl
die Abstandshalter 10 als auch die Hebelarme 21 vom Rumpf 1 des
Bootes wegklappen können.
Dieses ist beispielsweise erforderlich, wenn mit Hilfe der Reinigungskörper 17 der
Teil des Rumpfes 1 gereinigt werden soll, an welchem sich
die Abstandshalter 10 bzw. die Hebelarme 21 abstützen. Kontaktiert
der Reinigungskörper 17 während des
Reinigungsvorgangs durch seine Verfahrbewegung die Enden der Abstandshalter 10 oder
der Hebelarme 21, so klappen diese weg und geben die Rumpffläche zur
Reinigung frei. Nachdem der Reinigungskörper die jeweilige Kontaktfläche zwischen
Rumpf 1 und Abstandshalter 10 bzw. Hebelarm 21 gereinigt
hat, klappen der jeweilige Abstandshalter 10 bzw. Hebelarm 21 durch eine
Vorspannung, beispielsweise mittels der Feder, an dem Rumpf 1 zurück.
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An dem Schlitten 18 ist
ein weiteres Zugseil 51 zum Verfahren des Schlittens 18 befestigt.
Die Enden des Zugseils 51 können beispielsweise mittels nicht
dargestellter Umlenkrollen zum Bug 2 bzw. Heck 3 des
Bootes geleitet werden, so daß die
Lage des Schlittens 18 manuell durch das Zugseil 51 verstellbar
ist. Die Zugseile 51 können
alternativ über nicht
dargestellte Antriebe betätigt
werden.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Rumpf
- 2
- Bug
- 3
- Heck
- 4
- Kiel
- 5
- Deck
- 6
- Gelenk
- 7
- Rand
- 8
- Wasserlinie
- 9
- Kielschiene
- 10
- Abstandshalter
- 11
- Spanngurt
- 12
- Führungselement
- 13
- Zugseil
- 14
- Motor
- 15
- Winde
- 16
- Achse
- 17
- Reinigungskörper
- 18
- Schlitten
- 19
- obere
Befestigungseinrichtung
- 20
- untere
Befestigungseinrichtung
- 21
- Hebelarm
- 22
- Rolle
- 23
- Umlenköse
- 24
- Befestigungsöse
- 25
- Deckel
- 26
- Haltearm
- 27
- Spannblock
- 28
- Spannschraube
- 29
- Trägerplatte
- 30
- Schieber
- 31
- Führungswinkel
- 32
- Ringöse
- 33
- Langloch
- 34
- Verschraubung
- 35
- Langloch
- 36
- Klemmschraube
- 37
- Spannhebel
- 38
- Schraube
- 39
- zweiter
Reinigungskörper
- 40
- zweiter
Motor
- 41
- Feder
- 42
- Kunststoffrolle
- 43
- Ventil
- 44
- Führungsseil
- 45
- Verschraubung
- 46
- Langloch
- 47
- Rändelrad
- 48
- Durchgangsöffnung
- 49
- Schraube
- 50
- Langloch
- 51
- Zugseil
- A,B
- Bewegungsrichtung