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DE102008024896B4 - Luftleiteinrichtung - Google Patents

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Abstract

Luftleiteinrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug, welche zwischen einer eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung und einer ausgefahrenen Gebrauchsstellung verlagerbar ist und einen Luftleitkörper (2) umfasst, an dem zwei seitliche und in Fahrzeugquerrichtung verlagerbare Luftleitkörperabschnitte (3, 4) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur der dem Fahrzeug zugewandten Unterseiten (7) der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) zumindest in der Gebrauchsstellung (GS) an eine zugeordnete Fahrzeugaußenkontur (5) angepasst ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftleiteinrichtung für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein mit einer derartigen Luftleiteinrichtung ausgestattetes Kraftfahrzeug.
  • Eine gattungsgemäße Luftleiteinrichtung ist beispielsweise aus der DE 10 2006 014 260 A1 bekannt. Die bekannte Luftleiteinrichtung umfasst dabei einen im Wesentlichen mittig angeordneten Luftleitkörper, an welchem zwei seitliche und in Fahrzeugquerrichtung verlagerbare Luftleitkörperabschnitte angeordnet sind. Die Luftleiteinrichtung kann dabei zwischen einer eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung und einer ausgefahrenen Gebrauchsstellung verstellt werden, wobei die beiden seitlichen Luftleitkörperabschnitte in der Gebrauchsstellung der Luftleiteinrichtung ausgefahren sind und dadurch die für den Abtrieb zur Verfügung stehende Luftleitfläche vergrößern.
  • Aus der DE 10 2004 030 571 B4 ist ebenfalls eine Luftleiteinrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, welche einen Spoiler umfasst, der mittels einer Verstelleinrichtung zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in welcher er im wesentlichen innerhalb der Fahrzeugkontur liegt und einer Gebrauchsstellung, in der er die Fahrzeugkontur überragt, verstellbar ist. Die Spoilerfläche des Spoilers kann dabei durch seitlich ausfahrbare Spoilerabschnitte vergrößert werden.
  • Schließlich ist aus der DE 10 2005 030 203 A1 eine Luftleiteinrichtung für ein Fahrzeug bekannt, welches zur Verbesserung eines Abtriebs an einer Hinterachse in Fahrzeugquerrichtung ausfahrbare Spoilerblattabschnitte aufweist. In seiner Betriebsstellung erstreckt sich dabei das Spoilerblatt auch beiderseits des mittigen Karosserieteils im Bereich der Seitenteile bzw. der Kotflügel des Kraftfahrzeuges. Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine gattungsgemäße Luftleiteinrichtung eine verbesserte oder zumindest eine andere Ausführungsform anzugeben, welche insbesondere eine hohe aerodynamische Wirksamkeit aufweist.
  • Dieses Problem wird durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einer heckseitigen Luftleiteinrichtung, zwei in Fahrzeugquerrichtung ausfahrbare Luftleitkörperabschnitte vorzusehen und eine Unterseite der beiden seitlichen Luftleitkörperabschnitte an eine gegenüberliegende bzw. zugeordnete Fahrzeugaußenkontur anzupassen. Generell ist die Luftleiteinrichtung bzw. ein im Wesentlichen mittig angeordneter Luftleitkörper derselben zwischen einer eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung und einer ausgefahrenen Gebrauchsstellung verlagerbar, wobei der Luftleitkörper beim Ausfahren üblicherweise eine rotatorische und/oder translatorische Bewegung ausführt. Durch die komplementäre Ausbildung der Unterseiten der ausfahrbaren Luftleitkörperabschnitte bezüglich der Fahrzeugaußenkontur, ist ein äußerst dichtes Anliegen derselben an der Fahrzeugaußenkontur in der Gebrauchsstellung der Luftleiteinrichtung möglich. Die Minimierung des Abstandes zwischen den seitlichen Luftleitkörperabschnitten und der Fahrzeugaußenkontur, beispielsweise einem Kotflügel oder Heckdeckel, verhindert eine Unterströmung der Luftleiteinrichtung bzw. des Luftleitkörpers und verbessert dadurch die Aerodynamik des Fahrzeugs. Die komplementär auf die Fahrzeugaußenkontur abgestimmte Unterseite der Luftleitkörperabschnitte, schafft einen Staudruck vor dem eigentlichen Luftleitkörper bzw. in Fahrtrichtung vor den Luftleitkörperabschnitten, welcher dazu beiträgt, dass die aus dem Fahrtwind resultierende Luftströmung die Luftleiteinrichtung nur überströmt und nicht unterströmt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist zumindest im Bereich der Unterseite der seitlichen Luftleitkörperabschnitte wenigstens ein Dichtelement vorgesehen, welches einen zwischen den Luftleitkörperabschnitten und der Fahrzeugaußenkontur verbleibenden Spalt abdichtet. Ein derartiges Dichtelement trägt somit zu einer nahezu vollständigen Spaltabdichtung und damit zu einem kompletten Verhindern des Unterströmens der Luftleitkörperabschnitte bzw. des Luftleitkörpers bei.
  • Selbstverständlich ist dabei denkbar, dass derartige Dichtelemente auch an dem, die seitlichen Luftleitkörperabschnitte tragenden Luftleitkörper angeordnet sind. Das wenigstens eine Dichtelement kann dabei beispielsweise in der Art einer elastischen Gummilippe ausgebildet sein, welche sich beim Ausfahren der Luftleiteinrichtung dicht an die Fahrzeugaußenkontur anlegt. Eines oder mehrerer derartiger Dichtelemente verbessern den Abtrieb des Kraftfahrzeuges und dadurch die Fahreigenschaften desselben.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung, ist eine Verstellbewegung der seitlichen Luftleitkörperabschnitte in Fahrzeugquerrichtung an die Verstellbewegung des Luftleitkörpers selbst gekoppelt. Denkbar ist hierbei, dass eine Ausfahrbewegung des Luftleitkörpers beispielsweise geschwindigkeitsabhängig gesteuert wird, wobei durch eine entsprechende Verstellkinematik auch eine in Fahrzeugquerrichtung gerichtete Ausfahrbewegung der seitlichen Luftleitkörperabschnitte geschwindigkeitsabhängig gesteuert wird. Durch eine derartig gesteuerte Ausfahrbewegung, kann der durch die Luftleiteinrichtung erzielbare Abtrieb besonders individuell und bedarfsgerecht erzeugt werden.
  • Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine erfindungsgemäße Luftleiteinrichtung in einer Schnittdarstellung, wobei die Schnittebene in der Fahrzeugquerrichtung liegt, und
  • 2 eine Detaildarstellung der Schnittdarstellung gemäß 1.
  • Entsprechend 1 weist eine Luftleiteinrichtung 1 für ein im Übrigen nicht dargestelltes Kraftfahrzeug einen Luftleitkörper 2 sowie zwei seitlich daran angeordnete Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 auf. Die Luftleiteinrichtung 1 kann am Heck des Kraftfahrzeugs und beispielsweise als Heckspoiler ausgebildet sein sowie zwischen einer eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung (nicht dargestellt) sowie einer ausgefahrenen Gebrauchsstellung GS verstellbar sein. In der eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung liegt die Luftleiteinrichtung 1 vorzugsweise innerhalb einer Fahrzeugaußenkontur 5, wogegen sie in ihrer Gebrauchsstellung zumindest bereichsweise eine Fahrzeugaußenkontur 5 überragt und eine aerodynamische Wirkung entfalten kann. Die Fahrzeugaußenkontur 5 kann dabei beispielsweise ein seitlicher, hinterer Kotflügel 11, 12 oder ein seitlicher Bereich eines Heckdeckels 10 des Kraftfahrzeuges sein.
  • Um eine für die aerodynamische Wirkung bzw. den Abtrieb des Kraftfahrzeuges wirksame Luftleitfläche vergrößern zu können, sind die beiden seitlichen Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 zumindest in Fahrzeugquerrichtung (Doppelpfeil FQ) ausfahrbar. Die seitliche Ausfahrbewegung der Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 erfolgt dabei während oder nach der Ausfahrbewegung des Luftleitkörpers 2 von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung GS und ist beispielsweise an die Ausfahrbewegung desselben gekoppelt. Um darüber hinaus eine möglichst optimierte aerodynamische Wirkung durch die Luftleiteinrichtung 1 erzielen zu können, ist es vorteilhaft, dass diese von dem die aerodynamische Wirkung, insbesondere Abtriebskraft, erzeugenden Fahrtwind nicht oder zumindest vermindert unterströmt wird. Vielmehr soll die Luftströmung des Fahrtwindes vorzugsweise ausschließlich oberhalb des Luftleitkörpers 2 bzw. der beiden Luftleitkörperabschnitte 3, 4 strömen. Wichtig ist dabei, dass ein Spalt 6, welcher zwischen der Fahrzeugaußenkontur 5 und einer Unterseite 7 der Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 besteht, möglichst klein gehalten wird. Aus diesem Grund ist erfindungsgemäß eine Kontur der dem Fahrzeug zugewandten Unterseiten 7 der seitlichen Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 an die zugeordnete Fahrzeugaußenkontur 5 angepasst oder daran anpassbar, d. h. zumindest in der Gebrauchsstellung GS der Luftleiteinrichtung 1 ist die jeweilige Unterseite 7 an die Fahrzeugaußenkontur 5 angepasst.
  • Gemäß der 1 und 2 ist dabei erkennbar, dass die Unterseite 7 des Luftleitkörperabschnittes 4 einen Ausnehmung 8 aufweist, die im wesentlichen komplementär zu einer Erhebung 9 der Fahrzeugaußenkontur 5 ausgebildet ist. Durch die an die Fahrzeugaußenkontur 5 angepasste bzw. anpassbare Form der Unterseite 7 ist eine äußerst dichte Anlage der Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 an der zugeordneten Fahrzeugaußenkontur 5 und damit eine Minimierung der Weite im Spalt 6 möglich.
  • Die Fahrzeugaußenkontur 5 im Bereich der seitlichen Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 kann dabei beispielsweise durch hintere Kotflügel 11, 12 oder den Heckdeckel 10 des Kraftfahrzeuges gebildet werden. Vorzugsweise ist die Luftleiteinrichtung 1 auf dem Heckdeckel 10 angeordnet und übergreift mit den Luftleitkörperabschnitten 3, 4 die jeweils seitlich angrenzenden hinteren Kotflügel 11, 12. Durch die Minimierung der Weite des Spaltes 6 kann sich in Fahrtrichtung vor den Luftleitkörperabschnitten 3 und 4 bzw. vor dem Luftleitkörper 2 ein Staudruck ausbilden, welcher die anströmende Luft nach oben, das heißt über die Luftleiteinrichtung 1 hinweg lenkt. Verstärkt werden kann ein derartiger Staudruckeffekt beispielsweise durch ein nicht gezeichnetes Dichtelement, welches beispielsweise im Bereich der Unterseite 7 der seitlichen Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 angeordnet ist und welches den zwischen den Luftleitkörperabschnitten 3 und 4 in der Fahrzeugaußenkontur 5 bleibenden Spalt 6 verringert oder gänzlich abdichtet.
  • Neben den mit der erfindungsgemäßen Luftleiteinrichtung 1 erzielbaren Verbesserungen hinsichtlich aerodynamischer Effekte kann durch die erfindungsgemäße Ausbildung bzw. Anpassung der Unterseite 7 der Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 auch ein ästhetischer Eindruck verbesserte werden, da übergroße Spaltmaße üblicherweise nicht als Zeichen hoher Qualität angesehen werden.
  • Selbstverständlich ist dabei denkbar, dass eine Verstellbewegung der seitlichen Luftleitkörperabschnitte 3 und 4 in Fahrzeugquerrichtung an die Verstellbewegung des Luftleitkörpers 2 gekoppelt ist, wobei letzterer üblicherweise beim Ausfahren wohl eine translatorische als auch eine rotatorische Verstellbewegung ausführt. Darüber hinaus ist auch vorstellbar, dass die Verstellbewegung beispielsweise geschwindigkeitsabhängig erfolgt, wodurch der mit der Luftleiteinrichtung 1 erzielbare aerodynamische Effekt optimal an den jeweiligen Bedarf an Fahrzeugabtrieb angepasst werden kann. Es wäre ferner denkbar, für die Gebrauchsstellung GS die Luftleiteinrichtung 1 oder Teile davon in Richtung der Fahrzeugaußenkontur 5 abzusenken oder durch Formveränderung die Unterseite 7 an die Fahrzeugaußenkontur anzupassen, damit die Luftleitkörperabschnitte 3, 4 mit ihrer komplementären Unterseite 7 nahe an der Fahrzeugaußenkontur 5 liegen.

Claims (9)

  1. Luftleiteinrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug, welche zwischen einer eingefahrenen Nichtgebrauchsstellung und einer ausgefahrenen Gebrauchsstellung verlagerbar ist und einen Luftleitkörper (2) umfasst, an dem zwei seitliche und in Fahrzeugquerrichtung verlagerbare Luftleitkörperabschnitte (3, 4) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur der dem Fahrzeug zugewandten Unterseiten (7) der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) zumindest in der Gebrauchsstellung (GS) an eine zugeordnete Fahrzeugaußenkontur (5) angepasst ist.
  2. Luftleiteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur der dem Fahrzeug zugewandten Unterseiten (7) der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) an die zugeordnete Fahrzeugaußenkontur (5) angepasst ist.
  3. Luftleiteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch die an die zugeordnete Fahrzeugaußenkontur (5) angepasste Kontur der Unterseiten (7) der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) bei sich in Gebrauchsstellung befindlicher Luftleiteinrichtung (1) ein Spalt (6) zwischen der Unterseite (7) des jeweiligen Luftleitkörperabschnittes (3, 4) und der zugeordneten Fahrzeugaußenkontur (5) minimiert ist.
  4. Luftleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (7) wenigstens eines seitlichen Luftleitkörperabschnitts (3, 4) zumindest eine komplementär zur zugeordneten Fahrzeugaußenkontur (5) ausgebildete Ausnehmung (8) aufweist.
  5. Luftleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verstellbewegung der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) in Fahrzeugquerrichtung an die Verstellbewegung des Luftleitkörpers (2) gekoppelt ist.
  6. Luftleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftleitkörper (2) samt seitlichen Luftleitkörperabschnitten (3, 4) in der Nichtgebrauchsstellung innerhalb der Fahrzeugaußenkontur (5) liegt, während er in der Gebrauchsstellung auf der Fahrzeugaußenkontur (5) aufliegt.
  7. Luftleiteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Unterseite (7) der seitlichen Luftleitkörperabschnitte (3, 4) ein Dichtelement vorgesehen ist, welches den zwischen den Luftleitkörperabschnitten (3, 4) und der Fahrzeugaußenkontur (5) verbleibenden Spalt (6) abdichtet.
  8. Luftleiteinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleiteinrichtung ein Heckspoiler ist.
  9. Kraftfahrzeug mit einer Luftleiteinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
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