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Die Erfindung bezieht sich auf ein
verstellbares Fahrzeugdach für
ein Cabriolet-Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Ein derartiges Fahrzeugdach wird
in der Druckschrift
DE
198 05 477 C1 beschrieben. Das in dieser Druckschrift dargestellte
Fahrzeugdach ist als zweiteiliges Hardtop mit einer vorderen und
einer hinteren starren Dachschale ausgeführt, wobei die Dachschalen über eine
Dachkinematik zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließposition
und einer Ablageposition zu verstellen sind, in welcher die Dachschalen
in einem heckseitigen Stauraum abgelegt sind. In der Schließposition
des Fahrzeugdaches ist die vordere Dachschale an einem Windschutzscheibenrahmen
verriegelt, wobei das vordere Dachteil über seine gesamte Breite an
einer oberen Querstrebe des Windschutzscheibenrahmens anliegt.
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Bei dem dargestellten Cabriolet-Fahrzeug handelt
es sich um ein zweisitziges Fahrzeug, bei welchem der Fahrzeuginnenraum
in Fahrzeuglängsrichtung
gesehen sich im Wesentlichen auf den vorderen Sitzbereich erstreckt,
zuzüglich
einer verhältnismäßig schmalen
Ablage hinter den Vordersitzen. In Öffnungs- bzw. Ablageposition
des Fahrzeugdaches ist bei derartigen Cabriolet-Fahrzeugen üblicherweise ein hinter den
Fahrzeugsitzen angeordnetes Windschott in seine Betriebsstellung
hochgefahren, so dass der windanfällige, offene Dachbereich sich
zwischen der Querstrebe des Windschutzscheibenrahmens und der Oberkante
des Windschottes erstreckt. Dieser verhältnismäßig kurze, offene Dachbereich
wird im Fahrbetrieb vom Fahrtwind überstrichen, wobei störende Verwirbelungen
im Fahrzeuginnenraum in der Regel aufgrund der kurzen Dachöffnung und
des hochgefahrenen Windschottes vermieden werden können.
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Aus der Druckschrift
DE 42 03 229 C2 ist ein Fahrzeug
mit versenkbarem Fahrzeugdach bekannt, das an der oberen Querstrebe
des Windschutzscheibenrahmens ein bewegliches Windabweiserelement besitzt,
welches in geöffneter
Fahrzeugdachposition um eine Querachse aufgestellt wird und bei
geschlossenem Fahrzeugdach in horizontaler Lage verbleibt und sich
in die Dachaußenhaut
einfügt.
In aufgestellter Position wird der Fahrtwind vom Windabweiserelement
nach oben abgelenkt, so dass die Luftströmung einen größeren vertikalen
Abstand zum Fahrzeuginnenraum aufweist und die Fahrzeuginsassen
besser vor Luftverwirbelungen geschützt sind. Um zu verhindern,
dass die im Luftstrom sich ausbildende Luftwalze auf die Fahrzeuginsassen trifft,
muss das Windabweiserelement eine Mindestlänge aufweisen, wodurch jedoch
bei aufgestelltem Windabweiserelement der optische Eindruck beeinträchtigt wird.
Um ein ästhetisches
Erscheinungsbild zu erhalten, verwendet man daher üblicherweise
nur kurz ausgeführte
Windabweiserelemente, was jedoch dazu führt, dass nur die auf den Vordersitzen sitzenden
Fahrzeuginsassen wirksam vor Luftverwirbelungen geschützt sind.
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Aus der Druckschrift
DE 197 32 699 C2 ist zweiteiliges
Windabweiserelement für
Cabriolet-Fahrzeuge bekannt, welches aus einem stationären, aerodynamisch
geformten und fest auf die Dachaußenhaut aufgesetzten Teil sowie
einem zusätzlichen,
gegenüber
dem stationären
Teil schwenkbeweglichen Teil besteht. Der schwenkbewegliche Teil fügt sich
in Ruhestellung in die aerodynamische Form des stationären Teils
ein. In aufgestellter Position weist der schwenkbewegliche Teil
nach oben und bildet ein Strömungshindernis
für heranströmende Luft.
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Auch bei diesem Windabweiserelement
besteht bei großen
Cabriolet-Fahrzeugen die Gefahr, dass die Fahrzeuginsassen auf der
hinteren Sitzreihe erheblichen Luftturbulenzen ausgesetzt sind.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein
verstellbares Fahrzeugdach für
ein Cabriolet-Fahrzeug zu schaffen, das in geöffneter Position auch bei einem
großen
Fahrzeuginnenraum ein Überleiten
des Windstromes über
die Dachöffnung hinweg
ermöglicht,
so dass Windverwirbelungen im Fahrzeuginnenraum vermieden werden.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Unteransprüche
geben zweckmäßige Weiterbildungen
an.
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Das verstellbare Fahrzeugdach für ein Cabriolet-Fahrzeug
weist im Bereich des Windschutzscheibenrahmens eine zusätzliche
Scheibenrahmenplatte auf, die fest und unbeweglich mit der oberen Querstrebe
des Windschutzscheibenrahmens verbunden ist. An dieser zusätzlichen
Scheibenrahmenplatte liegt das vordere Dachteil des Fahrzeugdaches in
Schließposition
an. Die zusätzliche
Scheibenrahmenplatte verlängert
den von der schräg
gestellten Windschutzscheibe überdeckten
Abschnitt des Fahrzeuginnenraumes, so dass in Öffnungs- bzw. Ablagestellung
des Fahrzeugdaches die nach oben offene Dachöffnung reduziert ist. Dadurch
werden auch bei großräumigen Fahrzeuginnenräumen Strömungsverhältnisse
geschaffen, bei denen der Windstrom über die Windschutzscheibe und
den um die zusätzliche
Scheibenrahmenplatte verlängerten Windschutzscheibenrahmen
im Wesentlichen vollständig über den
Fahrzeuginnenraum hinweg geleitet wird, so dass die Fahrzeuginsassen
vor Verwirbelungen geschützt
sind. Insbesondere bei Cabriolet-Fahrzeugen mit zwei hintereinander
angeordneten Sitzreihen, also bei vier- oder fünfsitzigen Cab riolets, werden
aufgrund dieser Ausführung
auch die auf der hinteren Sitzreihe sitzenden Fahrzeuginsassen vor
Windzug geschützt.
Zugleich wird das Cabriolet-Gefühl
durch die zusätzliche
Scheibenrahmenplatte nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
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Die Scheibenrahmenplatte, deren dem
Fahrzeugheck zugewandte Kante in Öffnungsstellung des Daches
frei liegt, kann Träger
eines Windabweisers sein, der zwischen einer ausgefahrenen Betriebsstellung
und einer eingezogenen Außerbetriebsstellung verstellbar
ist. Der Windabweiser verbessert in Betriebsstellung zusätzlich die
Strömungsverhältnisse im
Dachbereich des Fahrzeuges, wodurch eine weitere Verbesserung im
Hinblick eines Schutzes der Insassen vor Fahrtwind erreicht wird.
Bei dem Windabweiser handelt es sich um ein verstellbares Dachelement,
welches in geschlossener Position des Daches in seiner Außerbetriebsstellung
steht, so dass bei geschlossenem Dach die äußere Dachhaut nicht durch den
Windabweiser beeinträchtigt
wird.
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Die Scheibenrahmenplatte kann beispielsweise
eine Ausnehmung aufweisen, in welcher der Windabweiser in seiner
Außerbetriebsstellung
aufgenommen ist. In dieser Ausführung
ist bei geschlossenem Dach auch auf der Innenseite des Daches ein einheitlicher,
undurchbrochener Fahrzeuginnenhimmel gegeben. Die Ausnehmung in
der Scheibenrahmenplatte kann sich beispielsweise im Bereich der
Schmalseite der Scheibenrahmenplatte befinden, an der bei geschlossenem
Dach das vordere Dachteil anliegt. Gemäß einer weiteren Ausführung kann
es auch zweckmäßig sein,
auf der Unterseite, welche dem Fahrzeuginnenraum zugewandt ist,
der Scheibenrahmenplatte eine Ausnehmung zur Aufnahme des Windabweisers
in dessen Außerbetriebsstellung
vorzusehen.
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Die zusätzliche Scheibenrahmenplatte
kann entweder an die Querstrebe des Windschutzscheibenrahmens angesetzt
und mit dieser verbunden sein, wobei in dieser Ausführung keine
konstruktiven Änderungen
am Windschutzscheibenrahmen erforderlich sind, oder zusätzlich von
seitlich verlängerten A-Säulen, welche
die seitlichen Rahmenteile des Windschutzscheibenrahmens bilden,
eingefasst sein, wobei diese Ausführung sich durch eine erhöhte Steifigkeit
auszeichnet. Schließlich
kann es auch zweckmäßig sein,
auch die Querstrebe des Windschutzscheibenrahmens nach hinten in
Richtung Fahrzeugheck zu versetzen und mit den Endabschnitten der
verlängerten
A-Säulen
zu verbinden, wobei in dieser Ausführung die Scheibenrahmenplatte
zwischen der versetzten Querstrebe und der Windschutzscheibe bzw.
einer zusätzlichen, unmittelbar
an der Oberkante der Windschutzscheibe geführten Querstrebe angeordnet
ist.
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Hinter den Sitzreihen des Fahrzeuges
kann ein Windschott vorgesehen sein, das zwischen einer Wirkstellung
und einer Ruhestellung zu verstellen ist. Insbesondere in Kombination
mit dem Windabweiser wird hierdurch eine Dachkonfiguration geschaffen, die
angewandt auf vier- oder fünfsitzige
Cabriolet-Fahrzeuge auch einen ausreichenden Windschutz der hinteren
Fahrzeuginsassen bietet.
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Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen
sind den weiteren Ansprüchen,
der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht auf ein Cabriolet-Fahrzeug mit zwei hintereinander
angeordneten Sitzreihen, dargestellt in Öffnungsstellung des Fahrzeugdaches,
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2 das
Cabriolet-Fahrzeug in Draufsicht.
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Das in 1 dargestellte
Cabriolet-Fahrzeug 1 besitzt zweckmäßig ein Hardtop-Fahrzeugdach 2,
welches in der gezeigten Öff nungsstellung des
Daches in einem heckseitigen Verdeckkasten 3 abgelegt ist
und eine Mehrzahl starrer Dachteile, insbesondere drei starre Dachteile
aufweist, nämlich
ein vorderes Dachteil 4, ein mittleres Dachteil 5 sowie
ein hinteres Dachteil 6.
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Das vordere Dachteil 4 liegt
in Schließposition
des Fahrzeugdaches an einem Windschutzscheibenrahmen 8 bzw.
einer damit verbundenen zusätzlichen
Scheibenrahmenplatte 7 an. Der Windschutzscheibenrahmen 8 fasst
eine Windschutzscheibe 11 ein und besteht aus seitlichen
Streben 9, die A-Säulen
bilden, sowie einer die A-Säulen
verbindenden, die Oberkante der Windschutzscheibe 11 einfassenden
Querstrebe 10. Unmittelbar an die Querstrebe 10 schließt sich
die zusätzliche
Scheibenrahmenplatte 7 an, welche fest und unbeweglich
mit dem Windschutzscheibenrahmen verbunden ist und gegebenenfalls
auch einen Bestandteil des Windschutzscheibenrahmens bilden kann.
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Wie der Draufsicht nach 2 zu entnehmen, kann es
zweckmäßig sein,
die seitlichen A-Säulen 9 soweit über die
Windschutzscheibe 11 hinaus zu verlängern, dass die Scheibenrahmenplatte 7 vollständig, gegebenenfalls
auch nur teilweise, seitlich von den A-Säulen 9 begrenzt und
gehalten ist.
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Die Scheibenrahmenplatte 7 weist
zweckmäßig die
gleiche oder annähernd
gleiche Bombierung wie die Windschutzscheibe 11 auf, wodurch
sowohl aerodynamisch als auch optisch eine durchgehende Fläche, bestehend
aus Windschutzscheibe, Querstrebe 10 und Scheibenrahmenplatte 7,
gebildet ist.
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An der Scheibenrahmenplatte 7 kann
ein Windabweiser 12 angeordnet sein, welcher zwischen einer
Betriebsstellung, in welcher der Windabweiser 12 ausgestellt
ist, und einer Außerbetriebsstellung
zu verstellen ist, wobei die Betriebsstellung der Öffnungsposition
des Fahrzeugdaches und die Außerbetriebsstellung der
Schließposition
des Fahrzeugdaches zugeordnet ist. Der Windabweiser 12 ist
an der freien Querseite der Scheibenrahmenplatte 7 angeordnet.
Der Windabweiser 12 ist zweckmäßig in seiner Außerbetriebsstellung
in eine Ausnehmung in der Scheibenrahmenplatte 7 eingefahren,
welche sich entweder an der Schmalseite oder auf der Unterseite
der Scheibenrahmenplatte 7 befindet. Die Überführung in
Außerbetriebsstellung
erfolgt beispielsweise unter Zuhilfenahme des sich schließenden Fahrzeugdaches,
wobei die Überführung aus
der Außerbetriebsstellung
in die Betriebsstellung mit Hilfe von Kraftelementen erfolgen kann.
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Des Weiteren ist im hinteren Bereich
des Fahrzeuginnenraumes ein Windschott 13 angeordnet, welches
zwischen der dargestellten Wirkstellung, in welcher das Windschott
ausgefahren bzw. angehoben ist, und einer Ruhestellung zu verstellen ist,
in welcher das Windschott außer
Betrieb gesetzt ist. Die Ruhestellung kann zweckmäßig durch
Verschwenken des Windschotts in der in 1 dargestellten Pfeilrichtung erreicht
werden, wodurch das Windschott horizontal flach abzulegen ist. In
der Wirkstellung ist das Windschott schräg, gegebenenfalls auch vertikal
aufgestellt. Das Windschott ist in Fahrzeuglängsrichtung gesehen vor dem
Windauftreffpunkt der das Fahrzeugdach überstreichenden Windströmung angeordnet,
so dass in Wirkstellung des Windschotts Rückströmungen in den Fahrzeuginnenraum
vermieden werden.