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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Notbremssystem für ein
Kraftfahrzeug, mit einem, mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Bremselement
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung
betrifft außerdem ein mit einem derartigen Notbremssystem
ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Hauptursache
vieler Verkehrsunfälle ist der nicht ausreichende Bremsweg
zwischen einer Gefahrenwahrnehmung und dem Aufprallzeitpunkt, wobei
auch technische Kniffe, wie beispielsweise ein Antiblockiersystem
oder eine Optimierung der Profiltiefe der Reifen die Verzögerung
nur geringfügig erhöhen und damit den Bremsweg
nur geringfügig verringern können. Um den Bremsweg
drastisch verkürzen zu können, ist somit ein sofort
ansprechendes Notbremssystem erforderlich, welches unabhängig von
den herkömmlichen Bremssystemen arbeitet.
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Aus
der
DE 41 04 381 A1 ist
ein gattungsgemäßes Notbremssystem für
ein Kraftfahrzeug bekannt, welches aus einem unten am Chassis angelenkten
und festgehaltenen Bügel mit einem zackenbewehrten Bremsschuh
besteht. Ausgelöst wird das Notbremssystem durch eine Handbetätigung
am Armaturenbrett, wodurch eine Federeinrichtung den Bremsschuh
schlagartig auf die Fahrbahnoberfläche bewegt. Ist das Notbremssystem
aktiviert, hockt das Kraftfahrzeug dabei auf, wodurch sich unter
dem Hinterachsgewicht des Kraftfahrzeuges die Bremsschuhzacken in
die Fahrbahn eingraben. Bei einem derartigen Notbremssystem wird
jedoch während des Notbremsvorganges die Fahrbahnoberfläche stark
beschädigt, was zu nicht unerheblichen zusätzlichen
Reparaturkosten zur Beseitigung der Unfallfolgen führen
kann. Das bekannte Notbremssystem führt außerdem
zu einem abrupten und vollständigen Abbremsen des Kraftfahrzeuges
bis zu dessen Stillstand und zwar unabhängig vom eigentlich
zur Verfügung stehenden Bremsweg.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für ein Notbremssystem der gattungsgemäßen
Art, eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, welche
einen angepassten Bremsvorgang ermöglicht.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände
der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einem Notbremssystem
eines Kraftfahrzeuges, mit einem, mit dem Kraftfahrzeug verbundenen
Bremselement, das im Auslösefall auf die Fahrbahn bewegt
und mit dieser verankert werden kann, eine Trenneinrichtung zur
Trennung der Verbindung zwischen dem Bremselement und dem Kraftfahrzeug
in Abhängigkeit von vordefinierten Parametern vorzusehen.
Das Bremselement kann dabei in der Art einer Ankerplatte ausgebildet
sein, die sich in ausgelöstem Zustand in die Fahrbahn krallt und
so zu einer erhöhten Verzögerung des Kraftfahrzeuges
führt. Mittels der erfindungsgemäßen
Trenneinrichtung zur Trennung der Verbindung zwischen dem Bremselement
und dem Kraftfahrzeug in Abhängigkeit von vordefinierten
Parametern, ist es möglich, den Bremsvorgang individuell
zu beeinflussen und dadurch an spezifische Besonderheiten anzupassen.
Beispielsweise ist es möglich, die Trenneinrichtung zu
aktivieren, sofern erkannt wird, dass das Kraftfahrzeug auch ohne
die zusätzliche Bremswirkung des Bremselementes rechtzeitig
zum Stehen kommt oder sofern erkannt wird, dass sich die Verkehrssituation
derart geändert hat, dass es nicht mehr zu einem Unfall
kommen wird, da sich beispielsweise ein anderes Kraftfahrzeug aus
der Kollisionsspur heraus bewegt hat. Hierdurch können
insbesondere auch potentielle Auffahrunfälle vermieden werden,
die durch den abrupten Bremsvorgang des mit dem Notbremssystem ausgestatten
Kraftfahrzeugs entstehen, sofern sich die Unfallgefahr nach dem
Auslösen des Notbremssystems entspannt. Denkbar ist selbstverständlich
auch, dass die Trenneinrichtung aktiviert wird, sofern ein bestimmter
vordefinierter Bremsweg und/oder eine bestimmte vordefinierte Bremszeit
erreicht wird. Ein Aktivieren der Trenneinrichtung kann dabei automatisch
oder manuell erfolgen.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Notbremssystems, kann eine pyrotechnische Auslöseeinrichtung
zum Aktivieren des Bremselementes vorgesehen sein. Denkbar ist hierbei,
dass das Bremselement im Auslösefall des Notbremssystems
auf die Fahrbahn geschossen und dadurch eine feste Verbindung zwischen
Bremselement einerseits und Fahrbahn andererseits mit einer deutlich
verbesserten Verzögerung erzielt wird. Das Bremselement
kann eine Vielzahl von pyrotechnisch auslösbaren Ankerelementen
aufweisen, die insbesondere beim Aufprall des Bremselementes mittels des
zündbaren Treibsatzes in die Fahrbahn geschossen werden
können. Hierdurch kann eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Bremselement und der Fahrbahn erreicht werden, wodurch
die Verzögerung des Fahrzeuges deutlich erhöht
werden kann. Ein derartiges Notbremssystem ist vorzugsweise in der Lage, über
eine Distanz von ca. 10 bis 15 m, eine Bremsverzögerung
vom 50 bis 100 m/s2 aufzubauen und dadurch
die Aufprallenergie sowie die Verletzungsfolgen der Fahrzeuginsassen
deutlich zu reduzieren.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung, ist das Bremselement über zumindest ein
Verbindungselement, insbesondere ein Stahlseil mit dem Chassis des
Kraftfahrzeuges verbunden, wobei das Verbindungselement fahrzeugseitig
durch eine fest mit dem Chassis verbundene Bremseinrichtung geführt
ist, die ein Ausziehen des Verbindungselementes bei aktiviertem
Notbremssystem verzögert. Dadurch ist keine starre Verbindung
zwischen dem Bremselement einerseits und dem Kraftfahrzeug andererseits
gegeben, welche im Bedarfsfalle zu einer schlagarteigen und dadurch
gefährlichen Verzögerung oder zu einem Abheben
des Bremselementes von der Fahrbahn führen würde. Vielmehr
ist die erfindungsgemäße Bremseinrichtung in der
Lage, eine so hohe Bremsverzögerung auf das Verbindungselement,
respektive das Stahlseil, auszuüben, dass sich einerseits
das Bremselement nicht von der Fahrbahn löst, andererseits
aber die Bremsverzögerung in einem für die Fahrzeuginsassen
erträglichen Rahmen gehalten wird. Das Verbindungselement
kann dabei mehrere Meter lang sein und in einer fahrzeugseitigen
Lagereinrichtung, beispielsweise aufgerollt auf einer Trommel, gelagert
werden.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus der Zeichnung und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombi nationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert.
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Die
einzige 1 zeigt eine Seitenansicht auf
ein Kraftfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Notbremssystem.
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Entsprechend 1,
weist ein erfindungsgemäßes Notbremssystem 1 für
ein Kraftfahrzeug 2, ein Bremselement 3 auf, welches
beispielsweise als Ankerplatte ausgebildet sein kann. Im Auslösefall
ist Bremselement 3 auf die Fahrbahn 4 bewegbar.
Das Bremselement 3 kann beispielsweise selbst pyrotechnisch
ausgelöst werden oder mehrere pyrotechnisch auslösbare
Ankerelemente 5 aufweisen, welche im Auslösefall
des Notbremssystems 1 in die Fahrbahn 4 geschossen
und somit fest in dieser verankert werden können. Die Ankerelemente 5 können dabei
als Stahlnägel ausgebildet sein.
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Verbunden
ist das Bremselement 3 mit dem Kraftfahrzeug 2 über
zumindest ein Verbindungselement 6, welches beispielsweise
als Stahlseil ausgebildet ist und fahrzeugseitig in einer Lagereinrichtung,
beispielsweise einer Seiltrommel, bis zum Einsatzfall gelagert ist.
Darüber hinaus kann das Verbindungselement 6 fahrzeugseitig
durch eine fest mit dem Chassis verbundene Bremseinrichtung 7 geführt
sein, welche ein Ausziehen des Verbindungselementes 6 bei
aktiviertem Notbremssystem 1 verzögert. Dabei
ist die Bremseinrichtung 7 an besonders stabilen und insbesondere
an mehreren Punkten am Kraftfahrzeug 2 angebunden.
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Aktiviert
werden kann das erfindungsgemäße Notbremssystem 1 beispielsweise
durch einen nicht gezeigten Bremsassistenten, welcher durch Einsatz
moderner Sensortechnik, beispielsweise Radartechnologie, eine Situation
vor dem Kraftfahrzeug 2 überwacht. Erkennt das
Bremsassistenzsystem einen unabwendbaren Aufprall des Kraftfahrzeuges 2 auf
ein vor ihm liegendes Hindernis, so aktiviert er das Notbremssystem 1,
indem er das Bremselement 3 schlagartig auf die Fahrbahn 4 absenkt.
Ist das Bremselement 3 fest mit der Fahrbahn 4 verbunden, so
wird das zwischen dem Bremselement 3 einerseits und dem
Kraftfahrzeug 2 andererseits angeordnete Verbindungselement 6 aus
seiner Lagereinrichtung am Kraftfahrzeug 2 ausgezogen,
wobei die Ausziehbewegung gleichzeitig durch die Bremseinrichtung 7 stark
verzögert wird. Das Notbremssystem 1 ist dabei
in der Lage, beispielsweise über eine Distanz von 10 bis
15 m, das Kraftfahrzeug mit einer Bremsverzögerung von
50 bis 100 m/s2 abzubremsen und dadurch
die Aufprallenergie deutlich zu reduzieren.
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Erfindungsgemäß weist
nun das Notbremssystem 1 eine Trenneinrichtung 5 zur
Trennung der Verbindung zwischen dem Bremselement 3 und
dem Kraftfahrzeug 2 in Abhängigkeit von vordefinierten Parametern
auf. Mittels der erfindungsgemäßen Trenneinrichtung 5,
ist es möglich, den Bremsvorgang individuell zu beeinflussen
und dadurch an spezifische Besonderheiten anzupassen. Beispielsweise ist
es möglich, die Trenneinrichtung 5 zu aktivieren, sofern
erkennbar ist, dass das Kraftfahrzeug 2 auch ohne die zusätzliche
Bremswirkung des Bremselementes 3 rechtzeitig zum Stehen
kommt oder sofern erkennbar ist, dass sich die Verkehrssituation
derart geändert bzw. entspannt hat, dass es nicht mehr
zu einem Unfall kommen wird, da sich beispielsweise ein anderes
Kraftfahrzeug aus der Kollisionsspur heraus bewegt hat. Hierdurch
können insbesondere auch potentielle Auffahrunfälle vermieden
werden, die durch den abrupten Bremsvorgang des mit dem Notbremssystem 1 ausgestatten
Kraftfahrzeugs 2 entstehen. Denkbar ist auch, dass ein
Trennvorgang eingeleitet wird, sofern ein bestimmter vordefinierter Bremsweg
und/oder eine bestimmte vordefinierte Bremszeit erreicht wird. Ein
Aktivieren der Trenneinrichtung 5 kann dabei automatisch,
beispielsweise über den Bremsassistenten, oder manuell
erfolgen.
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Die
Trenneinrichtung 5 kann beispielsweise einfach das Verbindungselement 6 kappen
bzw. trennen oder eine Löseeinrichtung aufweisen, welche das
in der Fahrbahn 4 verankerte Bremselement 3 aus
dieser löst und vorzugsweise automatisch wieder aufnimmt.
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- 1
- Notbremssystem
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- Bremselement
- 4
- Fahrbahn
- 5
- Trenneinrichtung
- 6
- Verbindungselement
- 7
- Bremseinrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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