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DE102008024703B4 - Halteeinrichtung - Google Patents

Halteeinrichtung Download PDF

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DE102008024703B4 DE102008024703.0A DE102008024703A DE102008024703B4 DE 102008024703 B4 DE102008024703 B4 DE 102008024703B4 DE 102008024703 A DE102008024703 A DE 102008024703A DE 102008024703 B4 DE102008024703 B4 DE 102008024703B4
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Abstract

Kraftfahrzeug mit einer Halteeinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (1) als Multifunktions-Halteeinrichtung ausgebildet ist und die gleichzeitige Halterung eines Kabelstranges (5), einer Radhausverkleidung (6) und einer Armauflage (7) an einem Radhaus (2) ermöglicht, wobei die Halteeinrichtung (1) zweiteilig ausgebildet ist, nämlich aus einem Rahmenteil (3) aus Kunststoff und einem metallischem Armauflagenteil (4) und im eingebauten Zustand unter der Radhausverkleidung (6) liegt und wobei das Armauflagenteil (4) der Halteeinrichtung (1) durch eine entsprechende Ausnehmung in der Radhausverkleidung (6) hindurchgeführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung zur Halterung zumindest eines Anbauteils an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein, mit einer derartigen Halteeinrichtung ausgestattetes Kraftfahrzeug.
  • Moderne Kraftfahrzeuge sind mit umfangreichen elektronischen und elektrischen Bauteilen und Baugruppen ausgerüstet, die unter Umständen nur in beschränktem Umfang standardisiert sein können, weil entsprechend den Wünschen des Kunden, sehr unterschiedliche Fahrzeugausstattungen berücksichtigt werden müssen. Oftmals sind derartige Bauteile und -gruppen regelrecht „chaotisch“ und über eine Vielzahl einzelner Halter bzw. Halteeinrichtungen angeordnet, um einerseits den zur Verfügung stehenden, begrenzten Bauraum ausnutzen und andererseits den für die Passagiere sowie das Gepäck zur Verfügung stehenden Innenraum möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stellen zu können. Nachteilig bei einer derartigen „chaotischen“ Einbausituation ist dabei jedoch, dass diese relativ hohe Montagekosten erfordert, da die Bauteile bzw. -gruppen regelmäßig miteinander durch Kabel oder sonstige Leistungen verbunden werden müssen und entsprechend der vorgenannten Einbausituation, ein weit verzweigtes Leitungsnetz notwendig wird.
  • Aus der DE 102 06 503 C1 ist eine gattungsgemäße Halteeinrichtung bekannt, welche seitenwandnahe Zonen eines Kraftfahrzeuges für die Anordnung von Bauteilen und Baugruppen nutzt. Dabei wird von der Erkenntnis Gebrauch gemacht, dass derartige wandnahe Zonen vor allem über bzw. hinter einem hinteren Radhaus des Kraftfahrzeuges zur Verfügung stehen, ohne dass dadurch der nutzbare Fahrgastraum oder Gepäckaufnahmeraum störend eingeschränkt würde. Aus diesem Grund schlägt die DE 102 06 503 C1 eine schwenkbare Halteeinrichtung zur Halterung von Ausstattungsteilen, insbesondere elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen und -gruppen vor, wobei die Ausstattungsteile an einem um eine zu einer Wandung benachbarte und etwa parallele Schwenkachse schwenkbaren Träger unter Bildung eines schwenkflügelartigen Flachteiles angeordnet sind. Hierbei ist der Träger als Tragarm mit mehreren schwenkbar daran angeordneten Armen ausgebildet.
  • Aus der DE 100 10 580 A1 ist eine Vorrichtung zum Verbinden von zwei Bauteilen mit unterschiedlichem Wärmeausdehnungsverhalten bekannt, mit einem aus mindestens zwei Teilen bestehenden und zumindest an einem der miteinander zu verbindenden Bauteile festlegbaren Halteelement. Um eine leichte Montage zu ermöglichen, wird unter anderem vorgeschlagen, dass das Halteelement aus zwei Rastteilen besteht.
  • Aus der DE 198 51 491 A1 ist eine Anordnung zur Festlegung von wenigstens zwei Anbauteilen an einer Karosserie bekannt, wobei zur Zuordnung von Anbauteilen und Karosserie ein Adapterteil an den Anbauteilen und an der Karosserie festlegbar ist.
  • Aus der DE 103 54 105 A1 ist ein Halter für ein Kraftfahrzeug-Nebenaggregat bekannt, bestehend aus einer fahrzeugfesten Grundplatte und mindestens zwei von dieser hochstehenden, das Nebenaggregat zwischen sich aufnehmenden Stützplatten. Ein selbsttätiger Toleranzausgleich und eine sichere und vor allem eigenschwingungsfeste Abstützung des Nebenaggregats sollen dadurch erreicht werden, dass eine der Stützplatten hochsteif, die andere Stützplatte hingegen in Richtung einer Abstandsänderung zu der hochsteifen Stützplatte biegeelastisch ausgebildet und jede der Stützplatten im Bereich der Befestigungsstellen des Nebenaggregats jeweils starr mit diesem verbunden ist.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Halteeinrichtung der gattungsgemäßen Art, eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, mit welcher sich insbesondere die Montagekosten reduzieren lassen.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Halteeinrichtung zur Halterung zumindest eines Anbauteils an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges, hier an einem Radhaus, als sogenanntes „Multifunktionsbauteil“, nämlich als Multifunktions-Halteeinrichtung, auszubilden und dadurch mit lediglich einer einzigen Halteeinrichtung mehrere, insbesondere zumindest drei Anbauteile gleichzeitig zu haltern, nämlich einen Kabelstrang, eine Radhausverkleidung und eine Armauflage. Mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung können somit insgesamt drei unterschiedliche Anbauteile, nämlich die vorstehend genannten, platzsparend und einfach gehaltert werden, wobei lediglich eine Halteeinrichtung und nicht wie bisher drei unterschiedliche Halteeinrichtungen, für die Halterung der Bauteile erforderlich ist. Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Halteeinrichtung lässt sich somit einerseits die Teilevielfalt deutlich reduzieren, da nunmehr zur Halterung der drei Anbauteile lediglich eine einzige Halteeinrichtung und nicht wie bisher drei separate Halteeinrichtungen vorgehalten werden müssen und andererseits lässt sich mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung auch ein Montageaufwand deutlich reduzieren, da nunmehr nur noch die erfindungsgemäße Halteeinrichtung an einer Karosserie des Kraftfahrzeuges festgelegt werden muss und anschließend einzelne Anbauteile an der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung. Ein separates Befestigen von drei Halteeinrichtungen zunächst an der Karosserie sowie ein anschließendes separates Befestigen der drei Anbauteile an den jeweils zugehörigen Halteeinrichtungen, kann damit entfallen, wodurch sich insbesondere der Montageprozess deutlich vereinfachen, insbesondere auch rationalisieren lässt. Zugleich können auch die Lager- und Logistikkosten gesenkt werden, da nunmehr lediglich eine einzige - wenn auch größere - Halteeinrichtung gelagert bzw. geliefert werden muss und nicht wie bisher drei separate Halteeinrichtungen. Die Halteeinrichtung liegt im eingebauten Zustand unter der Radhausverkleidung, wobei das Armauflagenteil der Halteeinrichtung durch eine entsprechende Ausnehmung in der Radhausverkleidung hindurchgeführt ist.
  • Erfindungsgemäß ist die Halteeinrichtung zweiteilig ausgebildet, nämlich aus einem Rahmenteil aus Kunststoff und einer metallischen Armauflageteil, wobei das Rahmenteil vorzugsweise aus faserverstärktem Kunststoff ausgebildet ist. Zum Einsatz können hierbei insbesondere Glasfasern oder Karbonfasern kommen, welche beispielsweise in der Art von Geweben bzw. Rovings oder als einzelne Faserbündel in eine diese umgebende Matrix aus Kunststoff eingebettet werden. Glasfasern sind dabei sowohl alterungs- als auch witterungsbeständig, chemisch resistent und nicht brennbar und besitzen zudem einen hohen Elastizitätsmodul, der die mechanischen Eigenschaften des damit verstärkten Kunststoffes deutlich verbessert. Kohlefasern hingegen, kurz auch Karbonfasern genannt, sind industriell hergestellte Fasern aus kohlenstoffhaltigen Ausgangsmaterialien, welche durch Pyrolyse in grafitartig angeordneten Kohlenstoff umgewandelt werden. Kohlefasern sind elektrisch und thermisch sehr gut leitfähig und besitzen den besonderen Effekt eines negativen Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass sie bei Erwärmung kürzer und dicker statt länger und dünner werden. Derartig faserverstärkte Kunststoffe weisen in der Regel eine hohe spezifische Steifigkeit und Festigkeit bei gleichzeitig einem geringen Gewicht auf, welche insbesondere für Leichtbauanwendungen, die im Sportwagenbau häufig anzutreffen sind, Verwendung finden. Die in die Matrix eingebetteten Fasern werden dabei durch Adhäsiv- oder Kohäsivkräfte an die Matrix gebunden. Durch ein gezieltes Einlegen der Fasern in die Kunststoffmatrix, können darüber hinaus die Festigkeitseigenschaften gezielt beeinflusst werden, da die Fasern in diesem Fall die Aufgabe einer Bewehrung übernehmen. Neben langen Fasern und Faserwerkstoffen, wie beispielsweise oben genannten Geweben oder Rovings, können auch kurze eingestreute Fasern zur Anwendung kommen, welche aufgrund ihrer, in der Matrix ungerichteten Lage, eine homogene Festigkeits- bzw. Steifigkeitseigenschaft in dem derart faserverstärkten Kunststoff hervorrufen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung, weist die Halteeinrichtung Aussteifungselemente, insbesondere Rippen und Sicken, auf. Derartige Aussteifungselemente können dabei an dem aus Kunststoff hergestellten Rahmenteil der Halteeinrichtung einfach angeformt werden, insbesondere in dem Fall, in welchem das Rahmenteil als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist. Durch das Vorsehen von Sicken, Rippen und/oder Unterzügen, können die Steifigkeit und/oder die Festigkeit des Rahmenteils gezielt beeinflusst und an entsprechende Anforderungen leicht angepasst werden. Herstellungstechnisch sind derartige Aussteifungselemente äußerst einfach zu realisieren und nahezu kostenneutral zu implementieren.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
    • 1 eine erfindungsgemäße Halteeinrichtung in an einem Radhaus angeordneten Zustand,
    • 2 eine Detaildarstellung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung,
    • 3 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit einer bereits angeordneten Radhausverkleidung sowie einer einstellbaren Armauflage,
    • 4 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit einem an der Halteeinrichtung angeordneten Kabelkanal,
    • 5 eine weitere, mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung,
    • 6 eine Darstellung wie in 5, jedoch mit daran angeordneter Radhausverkleidung.
  • Entsprechend der 1, weist eine erfindungsgemäße Halteeinrichtung 1 zur Halterung zumindest eines Anbauteils an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges, hier an einem Radhaus 2, ein Rahmenteil 3 sowie ein daran befestigtes Armauflagenteil 4 auf. Die Halteeinrichtung 1 ist somit zweiteilig ausgebildet, wobei das Rahmenteil 3 üblicherweise aus Kunststoff ausgebildet ist, während das Armauflagenteil 4 üblicherweise aus Metall besteht. Erfindungsgemäß ist nun die Halteeinrichtung 1 als Multifunktions-Halteeinrichtung 1 ausgebildet und ermöglicht die gleichzeitige Halterung eines Kabelstranges 5, einer Radhausverkleidung 6 sowie einer Armauflage 7 (vgl. die 3-6). Im Unterschied zu einer herkömmlichen Montageweise, bei welcher für den Kabelstrang 5, die Radhausverkleidung 6 und die Armauflage 7 jeweils separate Halteeinrichtungen montiert werden mussten, ist dies mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 1 nicht mehr erforderlich, da diese die drei bisher separaten Halteeinrichtungen zusammenfasst und dadurch nur noch eine einzige Halteeinrichtung 1 an der Karosserie, hier an dem Radhaus 2, befestigt werden muss. Dies bewirkt eine deutliche Straffung sowie Rationalisierung des Montageprozesses und reduziert zudem die Teilevielfalt sowie die damit verbundenen Lager- und Logistikkosten.
  • Das Rahmenteil 3 kann beispielsweise als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet und dadurch sehr kostengünstig hergestellt werden. Demgegenüber kann das Armauflagenteil 4 beispielsweise als Blechformteil ausgebildet sein und ist dadurch in der Lage, die auf das Armauflagenteil 4 einwirkenden Kräfte, problemlos zu übertragen.
  • Um dabei die Steifigkeit bzw. Festigkeit des aus Kunststoff ausgebildeten Rahmenteils 3 erhöhen zu können, kann vorgesehen sein, dass dieses aus faserverstärktem Kunststoff hergestellt wird. Als Fasern kommen hierbei insbesondere Glas- und/oder Kohlefasern in Betracht, welche beide eine deutliche Steigerung der Steifigkeits- bzw. Festigkeitseigenschaften bewirken. Mit einem derartigen faserverstärkten Rahmenteil 3 ist es bei gleichzeitig geringem Gewicht möglich, auch hohe Kräfte zu übertragen. Ebenfalls für die Steifigkeit bzw. Festigkeit des Rahmenteils 3 und damit der Halteeinrichtung 1 verantwortlich sind die insbesondere am Rahmenteil 3 vorgesehenen Aussteifungselemente 8, die hier beispielsweise in Form von Rippen, Sicken und/oder Stegen ausgebildet sind. Denkbar ist selbstverständlich auch, dass die Halteeinrichtung 1 und dabei insbesondere das Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1, Versteifungskonturen 9, wie beispielsweise Knicke und/oder Aufkantungen, aufweist.
  • Betrachtet man die 2, so kann man erkennen, dass das Armauflagenteil 4 separat zum Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1 ausgebildet und beispielsweise über geeignete Verbindungsmittel, insbesondere über Schrauben, mit dem Rahmenteil 3 fest verbunden ist. Im eingebauten Zustand liegt dabei die Halteeinrichtung 1, wie dies beispielsweise in 3 gezeigt ist, unter der Radhausverkleidung 6, wobei das Armauflagenteil 4 der Halteeinrichtung 1 durch eine entsprechende Ausnehmung in der Radhausverkleidung 6 hindurchgeführt ist.
  • Betrachtet man die 4, so kann man erkennen, dass an dem Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1 optional auch noch ein Kabelkanal 10 anordenbar ist, in welchem später in besonders geordnetem Zustand, der Kabelstrang 5 verlaufen kann. Der Kabelkanal 10 kann dabei wiederum beispielsweise aus Kunststoff oder aus Metall ausgebildet sein. Befestigt wird dabei der Kabelkanal 10 über speziell vorbereitete Anbindungspunkte 11 mit dem Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1, wobei in diesen Anbindungspunkten 11 insbesondere eine Verschraubung zwischen den beiden Komponenten erfolgt.
  • Generell kann mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 1 sowohl die Teilevielfalt und verbunden damit die Lager- und Logistikkosten gesenkt werden, als auch ein Montageaufwand deutlich reduziert werden, da nunmehr nur noch die Befestigung einer einzigen Halteeinrichtung 1 an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs erforderlich ist und nicht wie bisher drei separater Halteeinrichtungen zur Befestigung des Kabelstranges 5, der Radhausverkleidung 6 und der Armauflage 7. Durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 1 aus Kunststoff, insbesondere aus faserverstärktem Kunststoff, kann diese mit hohen Festigkeits- bzw. Steifigkeitseigenschaften und gleichzeitig geringem Gewicht hergestellt werden, was insbesondere im Sportwagenbau von entscheidendem Vorteil ist.

Claims (7)

  1. Kraftfahrzeug mit einer Halteeinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (1) als Multifunktions-Halteeinrichtung ausgebildet ist und die gleichzeitige Halterung eines Kabelstranges (5), einer Radhausverkleidung (6) und einer Armauflage (7) an einem Radhaus (2) ermöglicht, wobei die Halteeinrichtung (1) zweiteilig ausgebildet ist, nämlich aus einem Rahmenteil (3) aus Kunststoff und einem metallischem Armauflagenteil (4) und im eingebauten Zustand unter der Radhausverkleidung (6) liegt und wobei das Armauflagenteil (4) der Halteeinrichtung (1) durch eine entsprechende Ausnehmung in der Radhausverkleidung (6) hindurchgeführt ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Armauflagenteil (4) als Blechformteil und das Rahmenteil (3) als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet sind.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenteil (3) aus faserverstärktem Kunststoff ausgebildet ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Armauflagenteil (4) ein Auflagegewicht von zumindest 40kg übertragen kann.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (1) Aussteifungselemente (8), insbesondere Rippen und Sicken, aufweist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein anbaubarer Kabelkanal (10) vorgesehen ist, in welchem der Kabelstrang (5) verläuft.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (1) Versteifungskonturen (9), insbesondere Knicke und Aufkantungen, aufweist.
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