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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Halteeinrichtung zur Halterung
zumindest eines Anbauteils an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung
betrifft außerdem ein, mit einer derartigen Halteeinrichtung
ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Moderne
Kraftfahrzeuge sind mit umfangreichen elektronischen und elektrischen
Bauteilen und Baugruppen ausgerüstet, die unter Umständen
nur in beschränktem Umfang standardisiert sein können, weil
entsprechend den Wünschen des Kunden, sehr unterschiedliche
Fahrzeugausstattungen berücksichtigt werden müssen.
Oftmals sind derartige Bauteile und -gruppen regelrecht „chaotisch” und über eine
Vielzahl einzelner Halter bzw. Halteeinrichtungen angeordnet, um
einerseits den zur Verfügung stehenden, begrenzten Bauraum
ausnutzen und andererseits den für die Passagiere sowie
das Gepäck zur Verfügung stehenden Innenraum möglichst
uneingeschränkt zur Verfügung stellen zu können. Nachteilig
bei einer derartigen „chaotischen” Einbausituation
ist dabei jedoch, dass diese relativ hohe Montagekosten erfordert,
da die Bauteile bzw. -gruppen regelmäßig miteinander
durch Kabel oder sonstige Leistungen verbunden werden müssen
und entsprechend der vorgenannten Einbausituation, ein weit verzweigtes
Leitungsnetz notwendig wird.
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Aus
der
DE 102 06 503
C1 ist eine gattungsgemäße Halteeinrichtung
bekannt, welche seitenwandnahe Zonen eines Kraftfahrzeuges für
die Anordnung von Bauteilen und Baugruppen nutzt. Dabei wird von
der Erkenntnis Gebrauch gemacht, dass derartige wandnahe Zonen vor
allem über bzw. hinter einem hinteren Radhaus des Kraftfahrzeuges
zur Verfügung stehen, ohne dass dadurch der nutzbare Fahrgastraum
oder Gepäckaufnahmeraum störend eingeschränkt
würde. Aus diesem Grund schlägt die
DE 102 06 503 C1 eine schwenkbare
Halteeinrichtung zur Halterung von Ausstattungsteilen, insbesondere
elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen und -gruppen vor, wobei
die Ausstattungsteile an einem um eine zu einer Wandung benachbarte
und etwa parallele Schwenkachse schwenkbaren Träger unter Bildung
eines schwenkflügelartigen Flachteiles angeordnet sind.
Hierbei ist der Träger als Tragarm mit mehreren schwenkbar
daran angeordneten Armen ausgebildet.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine Halteeinrichtung der gattungsgemäßen
Art, eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, mit welcher
sich insbesondere die Montagekosten reduzieren lassen.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände
der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Halteeinrichtung
zur Halterung zumindest eines Anbauteils an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges
als sogenanntes „Multifunktionsbauteil”, nämlich
als Multifunktions-Halteeinrichtung, auszubilden und dadurch mit
lediglich einer einzigen Halteeinrichtung mehrere, insbesondere
zumindest drei Anbauteile gleichzeitig zu haltern, nämlich
einen Kabelstrang, eine Radhausverkleidung und eine Armauflage.
Mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung können
somit insgesamt drei unterschiedliche Anbauteile, nämlich
die vorstehend genannten, platzsparend und einfach gehaltert werden,
wobei lediglich eine Halteeinrichtung und nicht wie bisher drei unterschiedliche
Halteeinrichtungen, für die Halterung der Bauteile erforderlich
ist. Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Halteeinrichtung
lässt sich somit einerseits die Teilevielfalt deutlich
reduzieren, da nunmehr zur Halterung der drei Anbauteile lediglich
eine einzige Halteeinrichtung und nicht wie bisher drei separate
Halteeinrichtungen vorgehalten werden müssen und andererseits
lässt sich mit der erfindungsgemäßen
Halteeinrichtung auch ein Montageaufwand deutlich reduzieren, da
nunmehr nur noch die erfindungsgemäße Halteeinrichtung
an einer Karosserie des Kraftfahrzeuges festgelegt werden muss und anschließend
einzelne Anbauteile an der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung.
Ein separates Befestigen von drei Halteeinrichtungen zunächst
an der Karosserie sowie ein anschließendes separates Befestigen
der drei Anbauteile an den jeweils zugehörigen Halteeinrichtungen,
kann damit entfallen, wodurch sich insbesondere der Montageprozess
deutlich vereinfachen, insbesondere auch rationalisieren lässt.
Zugleich können auch die Lager- und Logistikkosten gesenkt
werden, da nunmehr lediglich eine einzige – wenn auch größere – Halteeinrichtung
gelagert bzw. geliefert werden muss und nicht wie bisher drei separate
Halteeinrichtungen.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung, ist die Halteeinrichtung zweiteilig ausgebildet,
nämlich aus einem Rahmenteil aus Kunststoff und einer metallischen
Armauflageteil, wobei das Rahmenteil vorzugsweise aus faserverstärktem
Kunststoff ausgebildet ist. Zum Einsatz können hierbei
insbesondere Glasfasern oder Karbonfasern kommen, welche beispielsweise
in der Art von Geweben bzw. Rovings oder als einzelne Faserbündel
in eine diese umgebende Matrix aus Kunststoff eingebettet werden.
Glasfasern sind dabei sowohl alterungs- als auch witterungsbeständig,
chemisch resistent und nicht brennbar und besitzen zudem einen hohen
Elastizitätsmodul, der die mechanischen Eigenschaften des
damit verstärkten Kunststoffes deutlich verbessert. Kohlefasern
hingegen, kurz auch Karbonfasern genannt, sind industriell hergestellte
Fasern aus kohlenstoffhaltigen Ausgangsmaterialien, welche durch
Pyrolyse in grafitartig angeordneten Kohlenstoff umgewandelt werden.
Kohlefasern sind elektrisch und thermisch sehr gut leitfähig
und besitzen den besonderen Effekt eines negativen Wärmeausdehnungskoeffizienten,
so dass sie bei Erwärmung kürzer und dicker statt
länger und dünner werden. Derartig faserverstärkte
Kunststoffe weisen in der Regel eine hohe spezifische Steifigkeit und
Festigkeit bei gleichzeitig einem geringen Gewicht auf, welche insbesondere
für Leichtbauanwendungen, die im Sportwagenbau häufig
anzutreffen sind, Verwendung finden. Die in die Matrix eingebetteten
Fasern werden dabei durch Adhäsiv- oder Kohäsivkräfte
an die Matrix gebunden. Durch ein gezieltes Einlegen der Fasern
in die Kunststoffmatrix, können darüber hinaus
die Festigkeitseigenschaften gezielt beeinflusst werden, da die
Fasern in diesem Fall die Aufgabe einer Bewehrung übernehmen.
Neben langen Fasern und Faserwerkstoffen, wie beispielsweise oben
genannten Geweben oder Rovings, können auch kurze eingestreute
Fasern zur Anwendung kommen, welche aufgrund ihrer, in der Matrix
ungerichteten Lage, eine homogene Festigkeits- bzw. Steifigkeitseigenschaft
in dem derart faserverstärkten Kunststoff hervorrufen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung, weist die Halteeinrichtung Aussteifungselemente,
insbesondere Rippen und Sicken, auf. Derartige Aussteifungselemente
können dabei an dem aus Kunststoff hergestellten Rahmenteil
der Halteeinrichtung einfach angeformt werden, insbesondere in dem
Fall, in welchem das Rahmenteil als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet
ist. Durch das Vorsehen von Sicken, Rippen und/oder Unterzügen,
können die Steifigkeit und/oder die Festigkeit des Rahmenteils
gezielt beeinflusst und an entsprechende Anforderungen leicht angepasst
werden. Herstellungstechnisch sind derartige Aussteifungselemente äußerst
einfach zu realisieren und nahezu kostenneutral zu implementieren.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
erfindungsgemäße Halteeinrichtung in an einem
Radhaus angeordneten Zustand,
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2 eine
Detaildarstellung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung,
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3 eine
Darstellung wie in 1, jedoch mit einer bereits
angeordneten Radhausverkleidung sowie einer einstellbaren Armauflage,
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4 eine
Darstellung wie in 1, jedoch mit einem an der Halteeinrichtung
angeordneten Kabelkanal,
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5 eine
weitere, mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Halteeinrichtung,
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6 eine
Darstellung wie in 5, jedoch mit daran angeordneter
Radhausverkleidung.
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Entsprechend
der 1, weist eine erfindungsgemäße
Halteeinrichtung 1 zur Halterung zumindest eines Anbauteils
an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges, hier an einem Radhaus 2,
ein Rahmenteil 3 sowie ein daran befestigtes Armauflagenteil 4 auf.
Die Halteeinrichtung 1 ist somit zweiteilig ausgebildet,
wobei das Rahmenteil 3 üblicherweise aus Kunststoff
ausgebildet ist, während das Armauflagenteil 4 üblicherweise
aus Metall besteht. Erfindungsgemäß ist nun die
Halteeinrichtung 1 als Multifunktions-Halteeinrichtung 1 ausgebildet
und ermöglicht die gleichzeitige Halterung eines Kabelstranges 5,
einer Radhausverkleidung 6 sowie einer Armauflage 7 (vgl.
die 3–6). Im Unterschied
zu einer herkömmlichen Montageweise, bei welcher für
den Kabelstrang 5, die Radhausverkleidung 6 und
die Armauflage 7 jeweils separate Halteeinrichtungen montiert
werden mussten, ist dies mit der erfindungsgemäßen
Halteeinrichtung 1 nicht mehr erforderlich, da diese die
drei bisher separaten Halteeinrichtungen zusammenfasst und dadurch
nur noch eine einzige Halteeinrichtung 1 an der Karosserie,
hier an dem Radhaus 2, befestigt werden muss. Dies bewirkt eine
deutliche Straffung sowie Rationalisierung des Montageprozesses
und reduziert zudem die Teilevielfalt sowie die damit verbundenen
Lager- und Logistikkosten.
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Das
Rahmenteil 3 kann beispielsweise als Kunststoffspritzgussteil
ausgebildet und dadurch sehr kostengünstig hergestellt
werden. Demgegenüber kann das Armauflagenteil 4 beispielsweise
als Blechformteil ausgebildet sein und ist dadurch in der Lage,
die auf das Armauflagenteil 4 einwirkenden Kräfte,
problemlos zu übertragen.
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Um
dabei die Steifigkeit bzw. Festigkeit des aus Kunststoff ausgebildeten
Rahmenteils 3 erhöhen zu können, kann
vorgesehen sein, dass dieses aus faserverstärktem Kunststoff
hergestellt wird. Als Fasern kommen hierbei insbesondere Glas- und/oder Kohlefasern
in Betracht, welche beide eine deutliche Steigerung der Steifigkeits-
bzw. Festigkeitseigenschaften bewirken. Mit einem derartigen faserverstärkten
Rahmenteil 3 ist es bei gleichzeitig geringem Gewicht möglich,
auch hohe Kräfte zu übertragen. Ebenfalls für
die Steifigkeit bzw. Festigkeit des Rahmenteils 3 und damit
der Halteeinrichtung 1 verantwortlich sind die insbesondere
am Rahmenteil 3 vorgesehenen Aussteifungselemente 8,
die hier beispielsweise in Form von Rippen, Sicken und/oder Stegen
ausgebildet sind. Denkbar ist selbstverständlich auch,
dass die Halteeinrichtung 1 und dabei insbesondere das
Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1, Versteifungskonturen 9,
wie beispielsweise Knicke und/oder Aufkantungen, aufweist.
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Betrachtet
man die 2, so kann man erkennen, dass
das Armauflagenteil 4 separat zum Rahmenteil 3 der
Halteeinrichtung 1 ausgebildet und beispielsweise über
geeignete Verbindungsmittel, insbesondere über Schrauben,
mit dem Rahmenteil 3 fest verbunden ist. Im eingebauten
Zustand liegt dabei die Halteeinrichtung 1, wie dies beispielsweise in 3 gezeigt
ist, unter der Radhausverkleidung 6, wobei das Armauflagenteil 4 der Halteeinrichtung 1 durch
eine entsprechende Ausnehmung in der Radhausverkleidung 6 hindurchgeführt
ist.
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Betrachtet
man die 4, so kann man erkennen, dass
an dem Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1 optional
auch noch ein Kabelkanal 10 anordenbar ist, in welchem
später in besonders geordnetem Zustand, der Kabelstrang 5 verlaufen
kann. Der Kabelkanal 10 kann dabei wiederum beispielsweise aus
Kunststoff oder aus Metall ausgebildet sein. Befestigt wird dabei
der Kabelkanal 4 über speziell vorbereitete Anbindungspunkte 11 mit
dem Rahmenteil 3 der Halteeinrichtung 1, wobei
in diesen Anbindungspunkten 11 insbesondere eine Verschraubung zwischen
den beiden Komponenten erfolgt.
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Generell
kann mit der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 1 sowohl
die Teilevielfalt und verbunden damit die Lager- und Logistikkosten
gesenkt werden, als auch ein Montageaufwand deutlich reduziert werden,
da nunmehr nur noch die Befestigung einer einzigen Halteeinrichtung 1 an
einer Karosserie des Kraftfahrzeugs erforderlich ist und nicht wie
bisher drei separater Halteeinrichtungen zur Befestigung des Kabelstranges 5,
der Radhausverkleidung 6 und der Armauflage 7.
Durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Halteeinrichtung 1 aus
Kunststoff, insbesondere aus faserverstärktem Kunststoff,
kann diese mit hohen Festigkeits- bzw. Steifigkeitseigenschaften
und gleichzeitig geringem Gewicht hergestellt werden, was insbesondere
im Sportwagenbau von entscheidendem Vorteil ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10206503
C1 [0003, 0003]