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DE102016004217A1 - Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug - Google Patents

Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug Download PDF

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DE102016004217A1
DE102016004217A1 DE102016004217.6A DE102016004217A DE102016004217A1 DE 102016004217 A1 DE102016004217 A1 DE 102016004217A1 DE 102016004217 A DE102016004217 A DE 102016004217A DE 102016004217 A1 DE102016004217 A1 DE 102016004217A1
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DE
Germany
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vehicle
fastening
cable
fastening element
sets
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102016004217.6A
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English (en)
Inventor
Friedrich Karl Wendelin Bruntsch
Salvatore Farinato
Joshua Stolz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/30Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings
    • H02G3/32Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings using mounting clamps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/0207Wire harnesses
    • B60R16/0215Protecting, fastening and routing means therefor

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement (6) zur Befestigung von Leitungssätzen (L1, L2) an einem Fahrzeug (3), umfassend mindestens einen Kabelbinder (7) zur Befestigung eines Leitungssatzes (L1). Erfindungsgemäß umfasst das Befestigungselement (6) mindestens eine Halteklammer (8) zur Befestigung eines weiteren Leitungssatzes (L2).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Aus dem Stand der Technik ist, wie in der DE 20 2010 015 367 U1 beschrieben, ein Kabelhalter zur Befestigung, Bündelung oder Fixierung von Kabeln oder Kabelsträngen für die Verlegung von Kabeln oder Kabelbäumen in oder an Fahrzeugen bekannt. Der Kabelhalter ist als einstückiges Element mit einer an einem Grundkörper angeformten Grundplatte, einem in den Grundkörper geformten Auflagebereich für Kabel oder Kabelstränge und wenigstens einer als Kabelbinder ausgeführten und am Grundkörper angebrachten Fixiereinrichtung ausgebildet.
  • In der DE 10 2004 029 739 A1 werden ein Montageclip zur Befestigung von Leitungen an einem Kraftfahrzeug-Unterbau und ein Verfahren zur Montage derselben mit dem Montageclip beschrieben. Der Montageclip weist Ausnehmungen zur Aufnahme der Leitungen auf und verfügt über eine Durchgangsöffnung zum Verschrauben des Montageclips mit einem Befestigungsmittel am Unterbau des Kraftfahrzeugs. Im Montageclip ist eine Mutter verliersicher drehbar gehalten. Am Kraftfahrzeugunterbau ist wenigstens ein Befestigungsbolzen, der einen Gewindeabschnitt aufweist, derart befestigt, dass der Montageclip mit dessen Durchgangsöffnung auf den Befestigungsbolzen aufsteckbar und mit der im Montageclip verliersicher drehbar gehaltenen Mutter gegen den Unterbau vollautomatisch verschraubbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Ein Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug umfasst mindestens einen Kabelbinder zur Befestigung eines Leitungssatzes.
  • Erfindungsgemäß umfasst das Befestigungselement mindestens eine Halteklammer zur Befestigung eines weiteren Leitungssatzes.
  • Über das erfindungsgemäße Befestigungselement können gleichzeitig zwei Leitungssätze am Fahrzeug befestigt werden, so dass keine separaten Befestigungselemente für jeden Leitungssatz erforderlich sind. Dadurch können Befestigungselemente und korrespondierende Befestigungsausformungen am Fahrzeug, beispielsweise in Form von Rastöffnungen, eingespart werden. Das erfindungsgemäße Befestigungselement ist insbesondere zur Befestigung von Leitungssätzen an einer Fahrzeugtür geeignet, beispielsweise zur Befestigung eines Schlossleitungssatzes und eines Hauptleitungssatzes an der Fahrzeugtür.
  • Besonders vorteilhaft für eine effiziente, schnelle und kostengünstige Fließbandfertigung von Fahrzeugen ist das erfindungsgemäße Vorsehen eines Kabelbinders und einer Halteklammer. Durch den Kabelbinder wird es ermöglicht, das Befestigungselement oder zweckmäßigerweise eine Mehrzahl dieser Befestigungselemente bereits bei einem Leitungssatzzulieferer eines Fahrzeugherstellers an einem der beiden Leitungssätze anzuordnen, zweckmäßigerweise während oder nach der Herstellung des Leitungssatzes. Dabei stellt der Kabelbinder sicher, dass das jeweilige Befestigungselement fest mit dem Leitungssatz verbunden ist und sich beispielsweise während des Transports oder während der Montage des Leitungssatzes am Fahrzeug nicht löst.
  • Am Fließband des Fahrzeugherstellers ist es somit lediglich erforderlich, den Leitungssatz, an welchem das Befestigungselement oder die Mehrzahl von Befestigungselementen bereits angeordnet ist/sind, mittels des Befestigungselementes oder der Befestigungselemente am Fahrzeug, beispielsweise an der Fahrzeugtür, zu befestigen und danach den weiteren Leitungssatz in die Halteklammer des jeweiligen Befestigungselementes einzurasten. Die Halteklammer ermöglicht dabei, im Gegensatz zu einem weiteren Kabelbinder, eine wesentlich schnellere und einfachere Befestigung dieses weiteren Leitungssatzes am Befestigungselement. Dadurch wird eine für die Fließbandfertigung besonders wichtige schnelle und einfache Befestigung dieses weiteren Leitungssatzes am Fahrzeug, beispielsweise an der Fahrzeugtür, ermöglicht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch eine Verlegung zweier Leitungssätze mittels Leitungssatzhalterungen,
  • 2 schematisch eine Seitenansicht eines Befestigungselementes zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug,
  • 3 schematisch eine Draufsicht auf ein Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug,
  • 4 schematisch eine perspektivische Darstellung eines Befestigungselementes zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug, und
  • 5 schematisch eine Verlegung zweier Leitungssätze mittels Befestigungselementen.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt am Beispiel einer Fahrzeugtür 1 eine unvorteilhafte Verlegung zweier Leitungssätze L1, L2 mittels Leitungssatzhalterungen 2 an einem Fahrzeug 3, insbesondere an einem Fahrzeugrohbau, oder an einem Fahrzeugbauteil, insbesondere an einem Fahrzeugrohbauteil. Ein Leitungssatz L1 ist beispielsweise ein Türschlossleitungssatz und der weitere Leitungssatz L2 ein Hauptleitungssatz der Fahrzeugtür 1. Unabhängig von einer jeweiligen Ausstattungsvariante des Fahrzeugs 3 wird der Türschlossleitungssatz stets benötigt, beispielsweise zur Ermöglichung zumindest einer Zentralverriegelungsfunktion des Fahrzeugs 3. Abhängig von der Sonderausstattung kann dieser Türschlossleitungssatz weniger oder mehr elektrische Leitungen aufweisen, beispielsweise um des Weiteren eine Servoschließung der Fahrzeugtür 1 zu ermöglichen. Der Hauptleitungssatz wird nicht bei allen Ausstattungsvarianten benötigt oder zumindest nicht in der hier dargestellten Form in der Fahrzeugtür 1 verlegt.
  • Der Türschlossleitungssatz, d. h. der erste Leitungssatz L1, erstreckt sich beispielsweise von einem Türschloss in Richtung eines an der Fahrzeugtür 1 angeordneten Türsteuergeräts 4. Das Türsteuergerät 4 ist nahe eines Bereichs der Fahrzeugtür 1 positioniert, an welchem Türgelenke zur Verbindung der Fahrzeugtür 1 mit einer Karosserie des Fahrzeugs 3 angeordnet sind. Das Türschloss ist an einem von diesem Bereich abgewandten Türschlossbereich der Fahrzeugtür 1 positioniert, so dass sich der Türschlossleitungssatz, ausgehend vom Türschloss, über einen wesentlichen Teil der Fahrzeugtür 1 hinweg zum Türsteuergerät 4 erstreckt.
  • Der Hauptleitungssatz, d. h. der weitere Leitungssatz L2, erstreckt sich, wenn er vorhanden ist, ausgehend vom Türsteuergerät 4 im Wesentlichen in entgegengesetzte Richtung, wobei die beiden Leitungssätze L1, L2 zumindest bereichsweise ähnlich verlegt sind und insbesondere in jeweils demselben Bereich der Fahrzeugtür 1 verlegt sind. Dennoch werden im Beispiel gemäß 1 beide Leitungssätze L1, L2 mit jeweils eigenen Leitungssatzhalterungen 2 befestigt. Hierfür sind in der Fahrzeugtür 1 entsprechende Rastöffnungen 5 für jede Leitungssatzhalterung 2 vorgesehen. Diese Rastöffnungen 5 sind im in 1 dargestellten Beispiel alle mit Leitungssatzhalterungen 2 belegt. Im in 5 dargestellten Beispiel, welches im Folgenden noch näher erläutert wird, sind einige dieser Rastöffnungen 5 nicht belegt, da sie bei diesem Ausführungsbeispiel nicht mehr benötigt werden. Diese Rastöffnungen 5 sind durch gestrichelte Linien dargestellt.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist somit eine große Anzahl von Leitungssatzhalterungen 2 und Rastöffnungen 5, auch als Rohbaulöcher bezeichnet, zur Befestigung beider Leitungssätze L1, L2 erforderlich. Zudem ist es, wenn der weitere Leitungssatz L2, d. h. der Hauptleitungssatz, aufgrund einer nicht vorhandenen Sonderausstattung nicht verbaut wird, erforderlich, die dann nicht verwendeten Rastöffnungen 5 zu verschließen, beispielsweise mittels eines Dichtungsklebers. Der Hauptleitungssatz dient beispielsweise dem Anschluss von Lautsprechern, Fensterhebern, eines schlüssellosen Zugangssystems, Sitzverstellschaltern und/oder anderer Sonderausstattungen.
  • Um einen Montageaufwand und Materialaufwand wesentlich zu reduzieren, ist es daher besonders vorteilhaft, die beiden Leitungssätze L1, L2 zumindest bereichsweise im Wesentlichen parallel zueinander und unmittelbar nebeneinander zu verlegen. Dadurch können Befestigungselemente 6 zur Befestigung von Leitungssätzen L1, L2 an einem Fahrzeug 3 verwendet werden, welche das gleichzeitige Befestigen mindestens zweier Leitungssätze L1, L2 ermöglichen. Ein Ausführungsbeispiel eines solchen Befestigungselementes 6 ist in den 2 bis 4 dargestellt. Eine Befestigung der beiden Leitungssätze L1, L2 am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, mittels derartiger Befestigungselemente 6 ist in 5 dargestellt.
  • Das jeweilige Befestigungselement 6 weist Befestigungsmittel zur Befestigung zumindest zweier Leitungssätze L1, L2 auf. Diese Befestigungsmittel können beide gleichartig ausgebildet sein, jedoch ist besonders vorteilhaft eines der Befestigungsmittel als ein Kabelbinder 7 und das andere Befestigungsmittel als eine Halteklammer 8 ausgebildet, wie in den 2 bis 4 gezeigt. Dies ist besonders vorteilhaft für eine effiziente, schnelle und kostengünstige Fließbandfertigung von Fahrzeugen 3 oder Fahrzeugtüren 1. Durch den Kabelbinder 7 wird es ermöglicht, das jeweilige Befestigungselement 6 bereits bei einem Leitungssatzzulieferer eines Fahrzeugherstellers an einem der beiden Leitungssätze L1, L2 anzuordnen, im hier dargestellten Beispiel bevorzugt am als Türschlossleitungssatz ausgebildeten ersten Leitungssatz L1, da der Türschlossleitungssatz bei jeder Ausstattungsvariante verbaut wird. Dabei stellt der Kabelbinder 7 sicher, dass das jeweilige Befestigungselement 6 fest mit dem Leitungssatz L1 verbunden ist und sich beispielsweise während des Transports oder während der Montage des Leitungssatzes L1 am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, nicht löst.
  • Am Fließband des Fahrzeugherstellers ist es somit lediglich erforderlich, den Leitungssatz L1, an welchem das Befestigungselement 6 oder zweckmäßigerweise mehrere Befestigungselemente 6 bereits angeordnet ist/sind, mittels des Befestigungselementes 6 oder der Befestigungselemente 6 am Fahrzeug 3, beispielsweise an der Fahrzeugtür 1, zu befestigen und danach den weiteren Leitungssatz L2, hier den Hauptleitungssatz, in die Halteklammer 8 des jeweiligen Befestigungselementes 6 einzurasten oder einzuclipsen. Die Halteklammer 8 ermöglicht dabei, im Gegensatz zu einem weiteren Kabelbinder 7, eine wesentlich schnellere und einfachere Befestigung dieses weiteren Leitungssatzes L2 am Befestigungselement 6. Dadurch wird eine für die Fließbandfertigung besonders wichtige schnelle und einfache Befestigung dieses weiteren Leitungssatzes L2 am Fahrzeug 3, beispielsweise an der Fahrzeugtür 1, ermöglicht.
  • Diese Befestigung von Leitungssätzen L1, L2 mittels der Befestigungselemente 6 ist besonders sinnvoll beispielsweise bei Fahrzeugtüren 1, bei welchen kein so genanntes Türmodul verwendet wird, an welchem die Leitungssätze L1, L2 bereits montiert sind und welches an der Fahrzeugtür 1 montiert wird. Beispielsweise werden bei rahmenlosen Fahrzeugtüren 1 derartige Türmodule nicht verwendet, so dass die Leitungssätze L1, L2 einzeln an der Fahrzeugtür 1 montiert werden müssen. Daher ist die durch die Befestigungselemente 6 erreichte schnellere und einfachere Montage hier besonders vorteilhaft.
  • Das jeweilige Befestigungselement 6 ist zweckmäßigerweise aus Kunststoff ausgebildet, beispielsweise als ein Kunststoffspritzgussteil. Zweckmäßigerweise ist es einstückig und/oder einteilig ausgebildet. Das Befestigungselement 6 weist im dargestellten Beispiel ein Grundelement 9 auf, an dessen Oberseite der Kabelbinder 7 und die Halteklammer 8 angeordnet sind. Der Kabelbinder 7 weist dabei zweckmäßigerweise, wie dies bei Kabelbindern 7 allgemein bekannt ist, an einem Ende eine Aufnahme 10 auf, in welche der andere Endbereich des Kabelbinders 7 einführbar ist, wobei die Aufnahme 10 und der andere Endbereich des Kabelbinders 7 eine korrespondierende Verzahnung aufweisen, so dass der Kabelbinder 7 um den Leitungssatz L1 herumzulegen und zu schließen ist und die korrespondierende Verzahnung ein Öffnen oder zumindest ein unbeabsichtigtes Öffnen des Kabelbinders 7 verhindert.
  • Die Halteklammer 8 weist im dargestellten Beispiel einen zweckmäßigerweise im wesentlichen unflexiblen Schenkel S1 mit einem größeren Querschnitt und einen weiteren Schenkel S2 mit einem kleineren Querschnitt auf, welcher beispielsweise in vorgegebener Weise flexibel ausgebildet ist, um das Einfügen des weiteren Leitungssatzes L2 zwischen die beiden Schenkel S1, S2 und das Einklemmen des Leitungssatzes L2 zwischen den Schenkeln S1, S2 zu ermöglichen. Die beiden Schenkel S1, S2 sind über eine gemeinsame Schenkelbasis SB miteinander verbunden und verlaufen zweckmäßigerweise im Wesentlichen parallel zueinander, wobei sie derart weit voneinander beabstandet sind, dass der weitere Leitungssatz L2 zwischen den Schenkeln S1, S2 anzuordnen ist und dann durch die beiden Schenkel S1, S2 gehalten wird.
  • Um ein Herausgleiten des weiteren Leitungssatzes L2 aus der Halteklammer 8 zu verhindern, weist zweckmäßigerweise zumindest einer der beiden Schenkel S1, S2, hier der weitere Schenkel S2 mit dem kleineren Querschnitt, eine Verschlussnase N auf. Diese Verschlussnase N ist zweckmäßigerweise derart flexibel ausgebildet, dass sie während des Einschiebens des weiteren Leitungssatzes L2 in die Halteklammer 8 in Richtung der Schenkelbasis SB und/oder in Richtung des Schenkels S2, an welchem sie angeordnet ist, schwenkt, und anschließend, d. h. sobald der weitere Leitungssatz L2 über sie hinweggeglitten und in der Halteklapper 8 eingerastet ist, wieder in ihre in 2 dargestellte Ausgangsstellung zurückschwenkt.
  • Die Verschlussnase N ist zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass sie in die entgegengesetzte Richtung, d. h. von der Schenkelbasis SB weg, über die Ausgangsstellung hinaus nicht oder nur mit einem wesentlich größeren Kraftaufwand schwenkbar ist. Dadurch ist der weitere Leitungssatz L2 sicher in der Halteklammer 8 befestigt. Die Halteklammer 8 ermöglicht somit eine einfache und schnelle und dennoch sichere Befestigung des weiteren Leitungssatzes L2.
  • Das Befestigungselement 6 weist des Weiteren zweckmäßigerweise mindestens ein Rastelement 11 zur Verrastung des Befestigungselementes 6 am Fahrzeug 3 auf. In anderen Ausführungsbeispielen wären auch andere form-, kraft- und/oder stoffschlüssige Verbindungen des Befestigungselementes 6 mit dem Fahrzeug 3 möglich, jedoch ermöglicht eine Rastverbindung eine besonders einfache und schnelle Befestigung des jeweiligen Befestigungselementes 6 am Fahrzeug 3, beispielsweise an der Fahrzeugtür 1, durch einrasten oder einclipsen des jeweiligen Befestigungselementes 6. Die Befestigungselemente 6 werden daher auch als Clips bezeichnet. Eine solche Rastverbindung ist insbesondere werkzeuglos und ohne den Einsatz weiterer Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben oder Klebstoff, zu realisieren.
  • Im dargestellten Beispiel ist das Rastelement 11 an einer vom Kabelbinder 7 und von der Halteklammer 8 abgewandten Unterseite des Grundelementes 9 angeordnet. Das Rastelement 11 ist zweckmäßigerweise korrespondierend zu einer Rastelementaufnahme am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, ausgebildet, so dass eine Rastverbindung zwischen dem Rastelement 11 und der Rastelementaufnahme ausgebildet werden kann. Im hier dargestellten Beispiel ist das Rastelement 11 daher korrespondierend zu den Rastöffnungen 5 an der Fahrzeugtür 1 ausgebildet, so dass es in eine der Rastöffnungen 5 eingeführt werden kann und darin derart einrastet, dass es aus der Rastöffnung 5 nicht mehr entfernt werden kann oder zumindest nur mit einem hohen Kraftaufwand und/oder durch seine Zerstörung entfernt werden kann. Dadurch ist das Befestigungselement 6 und über dieses die Leitungssätze L1, L2 sicher am Fahrzeug 3 befestigt.
  • Im dargestellten Beispiel weist das Rastelement 11 mindestens zwei sich gegenüberliegende flexible Rastnasen 12 auf, deren größter Abstand zueinander, d. h. ein Abstand von Rastnasenspitzen zueinander, in einem in 2 dargestellten entspannten Zustand größer ist als eine größte Querschnittsausdehnung der jeweiligen Rastöffnung 5 des Fahrzeugs 3, im Falle eines Rastlochs somit größer als dessen Durchmesser. Die Rastnasen 12 sind dabei derart elastisch, dass sie sich während des Einführens in die Rastöffnung 5 aufeinander zubewegen, so dass sich ihr Abstand zueinander verringert, wodurch sie durch die Rastöffnung 5 hindurchführbar sind. Nach dem Durchtritt durch die Rastöffnung 5 entspannen sie sich wieder, so dass die Rastverbindung realisiert ist, denn die Rastnasen 12 liegen nun beispielsweise an einer Rückseite eines Rohbaublechs des Fahrzeugs 3, in diesem Beispiel der Fahrzeugtür 1, an, so dass ein Lösen des Befestigungselementes 6 vom Fahrzeug 3, hier von der Fahrzeugtür 1, nicht oder nur mit großem Kraftaufwand und/oder durch Zerstörung des Befestigungselementes 6 möglich wäre. Die Leitungssätze L1, L2 sind somit mittels dieser Befestigungselemente 6 sicher am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, befestigbar.
  • In 4 sind zur Verdeutlichung der Anordnung der Leitungssätze L1, L2 im Befestigungselement 6 die beiden Leitungssätze L1, L2 gestrichelt dargestellt, wobei der Kabelbinder 7 hier noch nicht geschlossen ist.
  • 5 zeigt die mittels der Befestigungselemente 6 am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, befestigten Leitungssätze L1, L2. Die Befestigungselemente 6 werden dabei an den Positionen verwendet, an welchen die beiden Leitungssätze L1, L2 ausreichend nah zueinander verlegt werden können, um beide Leitungssätze L1, L2 am jeweils selben Befestigungselement 6 zu befestigen. Wie oben bereits beschrieben, wird zunächst der erste Leitungssatz L1 am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, montiert, an welchem die Befestigungselemente 6 mittels ihres jeweiligen Kabelbinders 7 befestigt sind. In diesem Ausführungsbeispiel ist dies der Türschlossleitungssatz. Anschließend wird der weitere Leitungssatz L2 montiert, indem er dort, wo auf seinem Verlegeweg die Befestigungselemente 6 zur Verfügung stehen, in der Halteklammer 8 des jeweiligen Befestigungselementes 6 angeordnet wird.
  • An Positionen, an welchen die Verlegungen der beiden Leitungssätze L1, L2 voneinander abweichen, werden zur Befestigung des jeweiligen Leitungssatzes L1, L2 am Fahrzeug 3, hier an der Fahrzeugtür 1, beispielsweise die aus 1 bekannten Leitungssatzhalterungen 2 verwendet.
  • Im Vergleich der beiden dargestellten Beispiele gemäß 1 und 5 wird deutlich, dass viele Leitungssatzhalterungen 2 durch jeweils ein gemeinsames Befestigungselement 6 ersetzt werden konnten. Die dadurch nicht mehr benötigten Rastöffnungen 5 sind in 5 gestrichelt dargestellt. Diese Rastöffnungen 5 müssen somit nicht mehr in das Fahrzeug 3, hier in die Fahrzeugtür 1, eingebracht werden und, wenn einer der beiden Leitungssätze L1, L2 nicht verlegt wird, nicht mittels Dichtungskleber verschlossen werden. Dadurch wird eine Montagezeit erheblich reduziert. Die beschriebene Lösung ermöglicht somit die Reduzierung der Anzahl von Leitungssatzhalterungen 2, da jeweils mehrere der Leitungssatzhalterungen 2, welche jeweils nur für einen der beiden Leitungssätze L1, L2 vorgesehen waren, durch jeweils ein gemeinsames Befestigungselement 6 ersetzt werden können, so dass ein Montageaufwand, eine Montagezeit, ein Materialaufwand und ein Gewicht des Fahrzeugs 3 reduziert wird. Des Weiteren sind weniger Rastöffnungen 5 erforderlich, so dass eine erforderliche Montagezeit zum Einbringen der Rastöffnungen 5 reduziert wird. Zudem ist weniger Dichtungskleber erforderlich, da weniger oder keine Rastöffnungen 5 verschlossen werden müssen, wenn nur einer der beiden Leitungssätze L1, L2 montiert wird.
  • Im hier beschriebenen Beispiel dienen die Befestigungselemente 6 der Befestigung von Leitungssätzen L1, L2, d. h. einer Mehrzahl jeweils zu einem Leitungssatz L1, L2 gebündelter insbesondere elektrischer Leitungen, in oder an einem Fahrzeug 3, insbesondere in oder an einer Fahrzeugtür 1. Die Befestigungselemente 6 können in anderen Ausführungsbeispielen jedoch auch der Befestigung einzelner elektrischer Leitungen oder anderer einzelner oder gebündelter Leitungen dienen. Des Weiteren können derartige Befestigungselemente 6 auch in anderen, vom Fahrzeugbereich abweichenden Anwendungsbereichen verwendet werden, um elektrische oder andere Leitungen oder Leitungssätze L1, L2 zu befestigen.
  • Des Weiteren können die Befestigungselemente 6, abhängig von jeweiligen Anforderungen, auch mehr als einen Kabelbinder 7 und/oder mehr als eine Halteklammer 8 aufweisen, so dass an einem derartigen Befestigungselement 6 dann entsprechend mehr als zwei Leitungen oder Leitungssätze L1, L2 befestigbar sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeugtür
    2
    Leitungssatzhalterung
    3
    Fahrzeug
    4
    Türsteuergerät
    5
    Rastöffnung
    6
    Befestigungselement
    7
    Kabelbinder
    8
    Halteklammer
    9
    Grundelement
    10
    Aufnahme
    11
    Rastelement
    12
    Rastnase
    L1, L2
    Leitungssatz
    N
    Verschlussnase
    S1, S2
    Schenkel
    SB
    Schenkelbasis
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202010015367 U1 [0002]
    • DE 102004029739 A1 [0003]

Claims (5)

  1. Befestigungselement (6) zur Befestigung von Leitungssätzen (L1, L2) an einem Fahrzeug (3), umfassend mindestens einen Kabelbinder (7) zur Befestigung eines Leitungssatzes (L1), gekennzeichnet durch mindestens eine Halteklammer (8) zur Befestigung eines weiteren Leitungssatzes (L2).
  2. Befestigungselement (6) nach Anspruch 1, umfassend mindestens ein Rastelement (11) zur Verrastung des Befestigungselementes (6) am Fahrzeug (3).
  3. Befestigungselement (6) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (11) mindestens zwei sich gegenüberliegende flexible Rastnasen (12) aufweist, deren größter Abstand zueinander in einem entspannten Zustand größer ist als eine größte Querschnittsausdehnung einer Rastöffnung (5) des Fahrzeugs (3).
  4. Befestigungselement (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ausgebildet aus Kunststoff.
  5. Befestigungselement (6) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine einstückige und/oder einteilige Ausbildung.
DE102016004217.6A 2016-04-07 2016-04-07 Befestigungselement zur Befestigung von Leitungssätzen an einem Fahrzeug Withdrawn DE102016004217A1 (de)

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