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Die
Erfindung betrifft ein Schreitwerk für ein Arbeitsgerät, insbesondere
für eine
Forstmaschine, mit zwei Standbasen und einem die Standbasen verbindenden
Brückenelement.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Forstmaschine mit einem Schreitwerk.
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Die
in der Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge haben üblicherweise
ein Fahrwerk mit getrennt beweglichen Radträgern und einer gemeinsamen
Lenkverbindung. Um Schäden
am Waldboden gering zu halten, sind die Fahrzeuge mehrachsig und mit
besonders breiter Bereifung und niederem Reifendruck ausgestattet.
Dennoch ist ein flächiges
Befahren des Waldes untersagt und stattdessen lediglich ein Befahren
auf speziellen Rückegassen
zugelassen. Aber auch hierbei wird der verdichtungsempfindliche
Waldboden besonders durch Bodenrelativkräfte, wie sie beim häufigen Beschleunigen
und Abbremsen der Fahrzeuge auftreten, beschädigt. Im täglichen Arbeitsablauf kann
eine witterungsbedingte Befahrung der Wälder nur selten berücksichtigt
werden. Auch das Armieren des Befahrungsweges mit Gipfelmaterial,
soweit es in genügendem
Maße überhaupt
vorhanden ist, bietet nur mangelhaften Schutz gegen das Schadverdichten
des Waldbodens.
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Andere
Forstmaschinen haben Kettenraduntersätze, wodurch die Befahrbarkeit
in einer Rückegasse
länger
erhalten bleibt, doch verursachen Lenkmanöver umso mehr eine großflächige Bodenrelativbewegung
mit Scherwirkung auf den Boden sowie eine Verletzung der Feinwurzeln
im Boden, was Pilzbefall und somit Baumsterben zur Folge haben kann.
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Ein
weiteres Problem ist es, von den Rückegassen aus einen 20 m breiten
Waldblock zu bearbeiten. Zwar haben die Forst maschinen regelmäßig ein
10 m langes Arbeitswerkzeug, doch wird die Länge des Arbeitswerkzeugs unter
Beachtung der abzufangenden Momente durch die Standsicherheit der
nicht sehr breitspurigen Fahrwerke auf dem weichen Waldboden sehr
begrenzt.
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Aus
EP 0 793 411 B1 ist
ein Erntefahrzeug mit einem sehr großen Radstand bekannt, welcher von
einer variierbaren länglichen
Struktur überbrückt wird.
Die Fahrzeugräderpaare
lassen sich in eine Straßenausrichtung,
also längs
zur länglichen
Struktur, und in eine Arbeitsausrichtung, also quer zur länglichen
Struktur, verstellen. Auf die längliche Struktur
ist eine verfahrbare Fahrzeugkabine montiert.
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In
der
DE 28 07 519 C2 wird
ein Fahr- und Schreitwerk für
einen Bagger mit einem Zentralkörper
und daran angeschlossenen Gliederbeinen aus jeweils einem Auslegerschenkel
und einem Abstützschenkel
beschrieben. Der Abstützschenkel
ist dabei als um eine im Wesentlichen vertikale Lenkachse drehbare
Radsäule
mit einem teleskopierenden Abstützstempel
ausgebildet. Entweder stehen die Räder zum Fahren auf dem Boden
auf oder die Räder und
teleskopierenden Abstützstempel
setzen in Arbeitsstellung gleichzeitig auf dem Boden auf. Außerdem kann
das Gerät
klettern, wobei in diesem Falle lediglich die teleskopierenden Abstützstempel
aufsitzen. Hierbei wird der gesamte Aufbau mitsamt der Last angehoben.
Spurbreite und Achsabstand des Fahrwerks sind variabel. Die Schrittweite
liegt innerhalb des Abstands der Auflager und ist entsprechend gering,
der Arbeitsbereich sehr begrenzt. Das Werkzeug übt keine Funktion für das Fahr-
und Schreitwerk aus.
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Für die Beobachtung
oder Bearbeitung von Freiformflächen
ist aus der
DE 103
18 490 A1 eine selbst fahrende Arbeitsvorrichtung mit Saugfüßen bekannt,
deren Positionswechsel nach dem Schildkrötenprinzip erfolgt. Mittels
einer eigenständigen Dreheinheit
erfolgt die Ausrichtung in Bewegungsrichtung und durch Verfahren
eines Schlittens auf der Hauptlineareinheit die Fortbewegung selbst.
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Schließlich ist
aus
JP 59 179 464 A Abstract ein
Schreitwerk mit zwei Standbasen und einem die Standbasen verbindenden
Brückenelement
bekannt. Die Schreitbewegung wird dadurch realisiert, dass, ausgehend
von einer ruhenden hinteren Standbasis, die vordere Standbasis mittels
Expansion des Brückenelementes
vorwärts
bewegt wird und danach die hintere Standbasis mittels Kontraktion
des Brückenelementes
nachgeholt wird. Dies erfolgt periodisch. Eine Pendellast auf dem
Brückenelement
balanciert das Schreitwerk aus.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreitwerk für ein Arbeitsgerät, insbesondere
für eine
Forstmaschine, zu entwickeln, welches in ökologisch vertretbarer Weise
unter Vermeidung großflächiger oder
spurförmiger
Bodenverdichtungen im Wald einsetzbar ist, eine große Schrittweite
aufweist, kurvengängig
ist, leicht ist, einfach aufgebaut und bedienbar ist, einen großen Arbeitsbereich
aufweist, mit vorzugsweise beengtem Gelände zurechtkommt und Platz
sparend transportiert und gelagert werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der unabhängigen
Ansprüche
1 und 11 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen geben die abhängigen Ansprüche 2 bis
10 an.
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Das
erfindungsgemäße Schreitwerk
löst sich von
den üblichen
aus der Bionik bekannten Mechanismen, indem eine Pendellast, welche überwiegend aus
einer Nutzlast besteht, zwischen zwei Standbasen auf einem die Standbasen
verbindenden Brückenelement
verfahren wird und das Brückenelement
mitsamt der am wechselweise unbeschwerten Ende des Brückenelements
bodenfrei gestellte Standbasis um die jeweils durch die Pendellast
beschwerte bodenständige
Standbasis schwenkbar ist. Hierzu trägt jede Standbasis ein Brückenlager,
um das jeweils das Brückenelement
mitsamt der anderen Standbasis frei rotieren kann. Für das Geradeausschreiten
wird ein Halbkreis durchmessen, für einen Kurveneinschlag ein
entsprechender Kreiswinkel. So kann es beispielsweise sinnvoll sein,
eine Rechtskurve über
einen entsprechenden Linksschwenk des Brückenelements zu nehmen, um
einem rechterhand liegendem Hindernis auszuweichen.
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Das
Brückenelement
kann je nach Länge durchaus
eine Schrittweite von bis zu 8 m oder mehr zulassen, wodurch eine
relativ schnelle Fortbewegung und bei Verzicht auf Bodenrelativbewegungen eine
weitestgehende Schonung des Untergrundes erreicht wird. Die Schrittweite
ist im Gegensatz zu anderen Schreitwerken stets gleich dem vollen
Abstand der Brückenlager
der Standbasen. Es kann in vorteilhafter Weise vorgesehen werden,
dass sich die Schrittweite durch ein aus Segmenten zusammensetzbares
Brückenelement
zuvor an Arbeitsaufgaben und Feldbedingungen anpassen lässt oder
dass bei einem Umsetzen unter beengten Verhältnissen die Länge des
Brückenelements
durch Einziehen oder Klappen von Segmenten verringert wird.
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Die
Pendellast pendelt mitsamt der Nutzlast beim fortschreitenden Bewegen
lediglich auf dem Brückenelement
zwischen den Standbasen hin und her, so dass keine Arbeit für ein ständiges Heben
und Absenken der Last beim Bewegen des Schreitwerks verrichtet werden
muss, wie es andere Schreitwerke erfordern. Außerdem lässt sich im Fortschreiten,
also ohne Zusatzeinrichtungen zu beanspruchen, entsprechend des
Schwenkwinkels jede beliebige Richtung auf der Stelle einschlagen.
Das Schreitwerk ist nicht spurgebunden. Indem so auf einen klassischen Antriebsstrang
und eine Lenkung gänzlich
verzichtet werden kann, ergibt sich eine enorme Gewichtseinsparung.
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Ein
symmetrischer Aufbau des Schreitwerks erlaubt gleichrangiges Arbeiten.
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Verstellbare
Ausleger der Standbasen verteilen weiträumig das Gewicht auf den Untergrund,
wobei entsprechend große
und bewegliche Fußteller
für eine
geringe Flächenpressung
und einen sicheren Stand sorgen. Durch die aufgespreizten Kippkanten benötigt das
Arbeitsgerät
eine geringe Eigenmasse, um mit dem Arbeitswerkzeug Arbeitsgut zu
heben. Mit den längenverstellbaren
und im Winkel veränderlichen
Auslegern lässt
sich ferner neben einer Standsicherheit auch eine waagerechte Ausrichtung
des Brückenelements
auf unebenen Böden
erreichen. Andererseits ist eine auf dem Brückenelement fahrende Laufkatze
mit einem Nivellierteller ausrüstbar, der
ebenfalls dafür
sorgen kann, dass die auf dem Nivellierteller montierte Nutzlast
waagerecht positioniert bleibt.
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Während des
Arbeitens befindet sich das Schreitwerk in zwei Zuständen. Entweder
ruht die Nutzlast auf einer Standbasis und die nicht belastete Standbasis
dient rückseitig
der Arbeitsrichtung als Gegengewicht oder beide Standbasen stehen
fest auf dem Boden. Mittels der Laufkatze lässt sich die Nutzlast, die
von einem Arbeitsaufbau für
ein Arbeitsgerät
gebildet wird, auf dem Brückenelement
längs verfahren.
Mit einem Arbeitswerkzeug lässt
sich also bereits ohne Umsetzen im Stand ein sehr großer Arbeitsbereich
von z. B. 480 m2 ohne Gefahr des Neigens
oder Umkippens des Arbeitsgerätes überstreichen.
Dabei kann sich der Arbeitsaufbau horizontal im Vollwinkel drehen,
ohne dass sich das gesamte Schreitwerk relativ zum Boden bewegen
zu muss.
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Alle
Bewegungen lassen sich mechanisch, pneumatisch, hydraulisch oder
elektrisch ausführen. Die
entsprechenden Aggregate und die notwendigen Steuerungen werden
vom Arbeitsgerät
mitgeführt.
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Für das Umsetzen
in Rückegassen
und auf dergleichen Engplätzen
lässt sich
das Brückenelement
vorzugsweise mitsamt der umzusetzenden Standbasis teleskopartig
oder scharnierartig einziehen. Für
Transportzwecke lässt
sich das gesamte Gerät
vorteilhaft an eine einfache Zugmaschine hängen, indem zum Beispiel an
zwei der Auslegerarme Steckräder
befestigt werden, wobei der dritte die Deichsel bildet. Außerdem lassen
sich das Brückenelement
und beide Standbasen unter Wahrung des lichten Raumes einer Rückegasse
sowie nach StVZO jeweils ineinander schieben bzw. klappen. Der Arbeitsaufbau
ist leicht montierbar und demontierbar, was insbesondere Lagerzwecken
dienlich ist.
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Das
Schreitwerk kann sich aufgrund seiner neuartigen Fortbewegungsart
sehr gut im Gelände bewegen.
Es schreitet genau so gut über
Gräben
wie über
auf dem Boden liegende Hindernisse.
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Anhand
eines Ausführungsbeispiels
soll die Erfindung näher
erläutert
werden. In den zugehörigen
Zeichnungen zeigen
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1A:
ein Schreitwerk in einer ebenerdigen Arbeitsstellung,
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1B:
das Schreitwerk im unebenen Gelände
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2A–E: das
Schreitwerk in Phasen des Fortschreitens,
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3:
ein Schreitwerk mit einem Arbeitsaufbau in einer Drehstellung und
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4A–E: eine
Variante eines längenveränderlichen
Brückenelementes
für das
Schreitwerk.
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1A zeigt
ein erfindungsgemäßes Schreitwerk
für eine
Forstmaschine in einer Arbeitsstellung in der Seitenansicht. Es
besitzt zwei Standbasen 4.1 und 4.2, deren jeweils
drei um 120° versetzte
längenveränderliche,
insbesondere ausfahrbare Auslegerarme 2.1; 2.2 mittels
großflächiger,
frei pendelnder Fußteller 1.1; 1.2 auf
dem Boden aufsitzen. Die Fußteller 1.1; 1.2 können für einen
rutschfesten Stand ein Haftprofil tragen. Die Stellung der Auslegerarme 2.1; 2.2 lässt sich
mittels zugeordneter Stelleinheiten 3.1; 3.2 regulieren.
Als Stelleinheiten 3.1; 3.2 können beispielsweise gesteuerte
Hydraulikzylinder dienen, wie sie bei Arbeitsfahrzeugen gang und
gäbe sind.
Mit einer entsprechenden Stellung der Auslegerarme 2.1; 2.2 lassen
sich sowohl Unebenheiten des Bodens ausgleichen als auch geeignete Auflager
auf einem weichen Waldboden auswählen. Ferner
ist eine höhenmäßige Verstellung
der Auslegerarme 2.1; 2.2 möglich, beispielsweise auf schrägem Grund,
wie dies in 1B deutlich wird. Seitlichen
Kippmomenten beim Arbeiten im Holz lässt sich mit dem entsprechenden
Ausfahren der Auslegerarme 2.1; 2.2 entgegenwirken.
Voll ausgefahren hat im Beispiel ein Auslegerarm 2.1; 2.2 eine
Länge von
3,5 m. Die Auslegerarme 2.1; 2.2 laufen jeweils
in einem drehbaren Brückenlager 5.1; 5.2 zusammen,
welches sich über
Stelleinheiten 6.1; 6.2 verstellen lässt. Als
Stelleinheiten 6.1; 6.2 können wiederum Hydraulikzylinder
dienen. Um die Brückenlager 5.1; 5.2 lassen
sich die Standbasen 4.1; 4.2 im Vollkreis, bezogen
auf die Stellung der Auslegerarme 2.1; 2.2, um sich
selbst drehen. Dabei dient das Brückenlager 5.1 der
belasteten Standbasis 4.1 dem Umschwenken des Brückenelementes 7 im
Sinne der Fortbewegung oder der Lenkung des Schreitwerkes, das Brückenlager 5.2.
der unbelasteten Standbasis 4.2. dient beim Fortschreiten
der Anpassbarkeit der Lage der Fußteller 1.2 auf dem
Untergrund. Die Brückenlager 5.1; 5.2 nehmen
ein Brückenelement 7 an
seinen Enden auf, welches die beiden Standbasen 4.1; 4.2 miteinander verbindet.
Im Beispiel soll das Brückenelement 7 eine Länge von
8 m aufweisen. Die Standbasen 4.1; 4.2 lassen
sich über
die Brückenlager 5.1; 5.2 und
die Stelleinheiten 6.1; 6.2 für das Brückenelement 7 zusätzlich zum
Brückenelement 7 derart
vertikal verdrehen, dass sie eine Berggängigkeit des Schreitwerks zulassen,
wie es in 1B deutlich wird. Zwischen den
Brückenlagern 5.1; 5.2 der
Standbasen 4.1; 4.2 kann eine auf das Brückenelement 7 gesetzte
z. B. kettengetriebene Laufkatze 8 hin und her pendeln. Die
Laufkatze 8 trägt
auf ihrer Oberseite eine tellerartige Nivelliereinrichtung 9,
auf welcher über
eine weitere, nicht näher
dargestellte Stelleinheit, beispielsweise auch wieder auf Grundlage
von Hydraulikzylindern ein Arbeitsaufbau 10 als Nutzlast
für Waldarbeiten
befestigt ist. Mit dieser weite ren Stelleinheit lässt sich
ein Arbeitsaufbau 10 auch bei einem schräg gestellten
Brückenelement 7 an
Hängen
in der Waage festlegen, wie dies in 1B deutlich
wird. Der hier nicht näher
ausgeführte
Arbeitsaufbau 10 soll im Beispiel alle Betriebseinrichtungen
für eine
Forstmaschine umfassen, wie insbesondere eine Arbeitskabine und
ein Arbeitswerkzeug nebst allen Steuerungen und Antrieben.
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Die
Laufkatze 8, die Nivelliereinrichtung 9 mit ihrer
Stelleinrichtung und der Arbeitsaufbau 10 lassen sich nur
gemeinsam auf dem Brückenelement 7 verfahren
und bilden funktionsmäßig für das Schreitwerk
zumindest überwiegend
anteilmäßig eine
Pendellast 11, auf die nachstehend noch näher eingegangen
werden soll. Der Arbeitsaufbau 10 lässt sich in jeder Lage des
Schreitwerks nivellieren. Der Arbeitsaufbau 10 lässt sich
außerdem
auf der Laufkatze 8 bzw. auf der Nivelliereinrichtung 9 um
eine vertikale Achse drehen, so dass auch die Arbeitskabine und
das Arbeitswerkzeug rundum mittels einer Steuerung drehbar sind.
Insgesamt ergibt sich in einer einzigen Stellung des Schreitwerks
unter Ausnutzung der gesamten Länge
des Brückenelements 7 und
der üblichen
Reichweite des Arbeitswerkzeuges von 10 m ein zu bearbeitendes Areal
von beispielsweise 480 m2.
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Die
Laufkatze 8 und die Nivelliereinrichtung 9 müssen alle
Belastungen beim Arbeiten aufnehmen und auf das Brückenelement 7 weiterleiten
können, welches
die Gesamtlast wiederum über
die Auslegerarme 2.1; 2.2 und die Fußteller 1.1; 1.2 auf
den Boden verteilt. Entsprechend kräftig und verwindungssteif sind
alle Baugruppen dimensioniert.
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Beim
Schreiten oder Arbeiten auf Hängen wird
das Brückenelement 7 entsprechend
der Hanglage mittels der Stellein heften 6.1; 6.2 für das Brückenelement 7 ausgerichtet.
Wie bei allen anderen Stellvorgängen
auch erfolgt dies unter Einsatz einer geeigneten Elektronik.
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Anhand
der 2A–E
soll der prinzipielle Bewegungsablauf des Schreitwerks auf unbeengten Feldbedingungen
näher erläutert werden.
Dabei soll zunächst
die Verkürzungsmöglichkeit
des Brückenelementes 7 außer Acht
gelassen werden. Das in seiner Länge
variierbare Brückenelement 7 zum
Einsatz in beengten Feldbedingungen ist Gegenstand der 4A–E.
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Die
Pendellast 11 hat einen aktiven Anteil an einem Fortbewegungsvorgang.
Der auf der Nivelliereinrichtung der Laufkatze befestigte Arbeitsaufbau, der
die Nutzlast für
das Schreitwerk stellt, befindet sich in einer Endstellung auf dem
Brückenelement 7 und
beschwert über
ein Brückenlager
eine Standbasis 4.1. Beide Standbasen 4.1; 4.2 sind
mit deren punktuellen Fußtellern
mit dem Untergrund verbunden (2A).
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Die
Pendellast 11 bewegt sich auf dem Brückenelement 7 zu dessen
gegenüberliegenden Standbasis 4.2 und
belastet diese über
deren Brückenlager
(2B).
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Die
Auslegerarme der nunmehr unbelasteten Standbasis 4.1 können jetzt
mittels ihrer Stellantriebe angehoben werden. Die Schwerkraftwirkung der
Pendellast 11 auf der belasteten Standbasis 4.2 verhindert
ein Kippen des Schreitwerks (2C).
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Die
belastete Standbasis 4.2 bleibt in Ruhe, das Brückenelement 7 wird
mit der Laufkatze und der unbelasteten Standbasis 4.1 in
einem beliebigen Winkel in Richtung der gewünschten Fortbewegung um die
Drehachse des Brückenlagers
der belasteten Standbasis 4.2 geschwenkt. Der Arbeitsaufbau und/oder
die Nivelliereinrichtung werden wahlweise um ihre eigene Achse gedreht
oder bleiben relativ zum Boden in Ruhe, so dass die Ausrichtung
des Arbeitsaufbaus erhalten bleibt (2D).
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Die
angehobenen Auslegerarme der unbelasteten Standbasis 4.1 werden
an der neuen Position mittels ihrer Stellantriebe soweit abgesenkt,
dass die Fußteller
den Boden mit einer vorgegebenen Kraft belasten, die Drucksensoren
messen. Bezüglich 2A befindet
sich nun das Schreitwerk in einer um einen Schritt fortbewegten
Position (2E).
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Es
kann ein weiterer Schritt nach dem beschriebenen Schema ausgeführt werden
oder der Arbeitsaufbau fährt
auf dem Brückenelement 7 in
eine vorteilhafte Arbeitsposition, wobei erforderlichenfalls der
Arbeitsaufbau relativ zum Boden um einen beliebigen Winkel gedreht
wird. Das Schreitwerk bleibt also beim Arbeiten des Arbeitsgerätes relativ
zum Boden unbewegt. Zur Erhöhung
der Sicherheit lassen sich die Stelleinheiten 3.1; 3.2 mit
den Auslegerarmen 2.1; 2.2 während der Arbeiten verbolzen.
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Es
leuchtet ein, dass diese neue Art der Fortbewegung sehr den Boden
schonend und energiesparend ist, da nur wenige, raumgreifende, flächenpressungsarme
Kontaktpunkte genutzt werden und die Nutzlast, wie überhaupt
die gesamte Pendellast, nicht fortwährend bei jedem Schritt gehoben
werden muss. Jede Art zerstörerischer
Fahrspuren wird vermieden. Da eine klassische Lenkung und ein klassischer
Antriebsstrang entfallen, bleibt auch das Gesamtgewicht des Schreitwerks
und damit des Arbeitsgerätes
vergleichsweise gering und damit dem empfindlichen Waldboden zuträglich.
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3 zeigt
das Schreitwerk mit einem Arbeitsaufbau 10 in Drehstellung
unter beengten Feldbedingungen. Speziell ist eine Ausführung einer schreitenden
Forstmaschine mit einer Arbeitskabine und einem Arbeitswerkzeug
als Arbeitsaufbau 10 dargestellt. Die Standbasis 4.1 steht
mit zweistufig ausgefahrenen Auslegerarmen 2.1 und pendelnd
angelenkten Fußtellern 1.1 auf
dem Boden, das äußere von
zwei scharnierartig verbundenen Brückenelementen 7 ist
mitsamt der zweiten Standbasis 4.2 hochgeklappt, wobei
die zweistufigen Auslegerarme 2.2 der zweiten Standbasis 4.2 zusätzlich teleskopartig
ineinander geschoben oder scharnierartig zusammengeklappt sind.
Damit wird der Wendekreis kleiner als der gedachte Kreis um die
Fußteller 1.1 der
ersten Standbasis 4.1. Die Laufkatze 8 mit der
Justiereinrichtung 9 befindet sich auf dem waagerechten Teilstück des Brückenelements 7,
welches auf dem Brückenlager 5.1 der
ersten Standbasis 4.1 ruht und von einer Stelleinrichtung 3.1 waagerecht
fixiert ist. Ein Kippen des Schrittwerks in dieser Position ist selbst
bei abgenommenem Arbeitsaufbau kaum möglich.
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Wie
bereits ausgeführt,
lässt sich
nach einer Ausprägung
der Erfindung auch das Brückenelement 7 in
seiner Länge
variieren. 4 (4A, 4B, 4C, 4D, 4E)
zeigt hierzu eine Variante mit zwei gelenkig miteinander verbundenen
Brückenhälften, wobei
jede Brückenhälfte wiederum über 3 Einzelsegmente
verfügt,
die zusammengeklappt zueinander eine parallele Konfiguration ausbilden.
Zwischen den Segmenten befinden sich Verbindungshebel 7.1,
die zu beiden Seiten mittels Lager, die auftretende Kippmomente
aufzunehmen fähig
sind, an den Segmenten befestigt sind. Ausgefahren ergibt sich ein
scheinbar monolithisches Brückenelement 7, dessen
Segmente miteinander verbolzt sind, so dass die Laufkatze 8 auf
dem Brückenelement 7 verfahren werden
kann. Durch Einsetzen oder Auslassen einzelner Segmente lässt sich
die Brückenlänge und
damit die Schrittweite anpassbar gestalten. Das Auslassen hat keinen
Einfluss auf die Beweglichkeit der Laufkatze. Für eine Änderung der Richtung lassen sich
so eine Standbasis und das Brückenelement 7 Platz
sparend zusammenschieben bzw. falten.
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Es
versteht sich, dass das Brückenelement 7 auch
noch andersartig in seiner Länge
verändert
werden kann. So können
im einfachsten Falle einfach unterschiedlich lange Brückenelemente
verwendet werden oder es werden mehrere kürzere Brückenelemente bedarfsweise aneinandergebaut.
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Auch
teleskopierende Brückenelemente
sind einsetzbar, wobei dann vorteilhaft die zwei äußeren Segmente
auf oder in das mittlere Segment geschoben werden, um den Lauf der
Laufkatze nicht zu stören.
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- 1.1;
1.2
- Fußteller
eines Auslegerarms
- 2.1;
2.2
- Auslegerarm
der Standbasis
- 3.1;
3.2
- Stelleinheit
für Auslegerarme
- 4.1;
4.2
- Standbasis
(enthaltend Pos. 1.1; 1.2; 2.1; 2.2, 3.1; 3.2, 5.1; 5.2, 6.1; 6.2)
- 5.1;
5.2
- Brückenlager
- 6.1;
6.2
- Stelleinheit
für Brückenelement
- 7
- Brückenelement
- 7.1
- Verbindungshebel
für ein
mehrteiliges Brückenelement
- 8
- Laufkatze
- 9
- Nivelliereinrichtung
mit Dreheinheit für den
Arbeitsaufbau (10)
- 10
- Arbeitsaufbau
- 11
- Pendellast
(enthaltend Pos. 8, 9, 10)