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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Mangeln von Wäschestücken gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Muldenmangel
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 15.
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Muldenmangeln
dienen dazu, gewaschene und noch feuchte Wäschestücke zu glätten und dabei gleichzeitig
zu trocknen. Solche Wäschestücke, die nach
dem Mangeln und anschließenden
Zusammenlegen bzw. Falten verpackt werden, dürfen eine vorgegebene Restfeuchtigkeit
nicht überschreiten.
Zu feuchte Wäschestücke würden in
der Verpackung während
ihrer Lagerung beeinträchtigt.
Insbesondere besteht die Gefahr der Schimmelbildung.
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Damit
keine zu feuchten Wäschestücke verpackt
werden, ist es bisher üblich,
die Mangel so zu betreiben, dass die Wäschestücke, vor allem auch kritische
Wäschestücke, nach
dem Mangeln unter allen Umständen
trocken genug sind, um sich zum Verpacken zu eignen. Das führt dazu,
dass viele Wäschestücke beim
Mangeln überhitzt
werden, was die Lebensdauer der Wäschestücke reduziert oder sogar zu
Beschädigungen
führen
kann. Außerdem
wird bei der geschilderten Vorgehensweise beim Mangeln unnötig viel
Energie verbraucht.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Mangeln
von Wäschestücken und
eine Muldenmangel zu schaffen, womit in wirtschaftlicher und wäsche schonender
Weise sichergestellt wird, dass die gemangelten Wäschestücke den gewünschten
Trocknungsgrad aufweisen, insbesondere sich zur Verpackung eignen.
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Ein
Verfahren zur Lösung
dieser Aufgabe weist die Maßnahmen
des Anspruchs 1 auf. Demnach wird der Trocknungsgrad der Wäschestücke mindestens
nach dem Mangeln ermittelt. Der Trocknungsgrad gibt Auskunft über die
Restfeuchte der Wäschestücke, so
dass ermittelbar ist, ob die Restfeuchte der Wäschestücke einen vorgebbaren Grenzwert,
insbesondere einen ein Verpacken der Wäschestücke zulassenden Grenzwert,
einhält.
Wird dieser Grenzwert nicht eingehalten, können die zu feuchten Wäschestücke aussortiert
werden, so dass sie nicht verpackt werden. Vor allem aber kann der Betrieb
der Muldenmangel anhand des gemessenen Trocknungsgrades den Vorgaben
angepasst werden.
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Es
ist bevorzugt vorgesehen, den Trocknungsgrad der Wäschestücke berührungslos
zu ermitteln. Dadurch wirkt sich die Ermittlung des Trocknungsgrads
nicht negativ auf den Mangelvorgang aus.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, den Trocknungsgrad
der Wäschestücke kontinuierlich
zu messen. Unter einer kontinuierlichen Messung ist in diesem Zusammenhang
zu verstehen, dass der Trocknungsgrad der Wäschestücke beim ununterbrochenen Mangelbetrieb
gemessen wird. Denkbar ist es in diesem Zusammenhang, dass mehrere
aufeinanderfolgende Messungen am gleichen Wäschestück erfolgen und aus den Messergebnissen
ein Mittelwert gebildet wird, der einen repräsentativen Wert, insbesondere einen
Durchschnittswert, für
den Trocknungsgrad darstellt. Auf diese Weise wird verhindert, dass
Wäschestücke als
zu feucht aussortiert werden, die nur an einer kleinen Stelle zu
feucht sind, im Übrigen aber
trocken genug sind, um verpackt werden zu können.
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Es
ist verfahrensmäßig weiterhin
vorgesehen, den Trocknungsgrad der Wäschestücke berührungslos zu messen, indem
die Temperatur und/oder die Feuchte an der Oberfläche der
Wäschestücke ermittelt
werden. Es können
so während
des laufenden Mangelvorgangs berührungslos
solche Messwerte erhalten werden, die repräsentative Rückschlüsse auf den Trocknungszustand
der Wäschestücke zulassen.
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Der
Trocknungsgrad der Wäschestücke wird bei
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens an der Auslaufseite
der Mangel ermittelt, also unmittelbar dort, wo die fertig gemangelten
Wäschestücke die
Mangel verlassen. Bei einer Mangel mit nur einer einzigen Mangelmulde
wird demzufolge der Trocknungsgrad der Wäschestücke berührungslos hinter der Mangelmulde
gemessen. Bei einer Mangel mit mehreren hintereinanderliegenden
Mangelmulden wird berührungslos
der Trocknungsgrad der Wäschestücke hinter
der letzten Mangelmulde gemessen. Es kann so zuverlässig festgestellt
werden, ob der Trocknungsgrad und damit die Restfeuchte der gemangelten
Wäschestücke, den Vorgaben
entspricht, so dass die Wäschestücke verpackt
werden können,
ohne dass Beeinträchtigungen der
verpackten Wäschestücke während der
Lagerung zu befürchten
sind.
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Bei
Mangeln, insbesondere Muldenmangeln, mit mehreren aufeinanderfolgenden
Mangelwalzen und Mangelmulden ist bei einer bevorzugten Weiterbildung
des Verfahrens des Weiteren vorgesehen, im Bereich mindestens einer
Brücke
zwischen aufeinanderfolgenden Mangelmulden den Trocknungsgrad der
Wäschestücke fortlaufend
zu ermitteln, und zwar genauso wie dies hinter der Muldenmangel
geschieht. Bevorzugt wird der Trocknungsgrad der Wäschestücke im Bereich
der Brücke
zwischen den beiden letzten Mangelmulden ermittelt. Dadurch kann festgestellt
werden, ob vor dem abschließenden Mangeln
der Wäschestücke zwischen
der letzten Mangelwalze und Mangelmulde der Trocknungsgrad der Wäschestücke in einem
Bereich liegt, der das Erreichen des vorgegebenen Trocknungsgrads
fertig gemangelter Wäschestücke erwarten
lässt.
Bei Abweichungen kann im Bereich der letzten Mangelwalze und Mangelmulde
eine Anpassung der Mangelgeschwindigkeit und/oder -temperatur derart
vorgenommen werden, dass beim Verlassen der Mangel das betreffende
Wäschestück den gewünschten Trocknungsgrad
mit einer den Vorgaben entsprechenden Restfeuchte erreicht. Dadurch
ist ein energie- und wäscheschonendes
Mangeln bei Einhaltung des vorgegebenen Trocknungsgrads der Wäschestücke gewährleistet.
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Verfahrensmäßig ist
weiterhin bevorzugt vorgesehen, die Ergebnisse der Messung des Trocknungsgrads
der Wäschestücke insbesondere
nach dem Mangeln und gegebenenfalls auch während des Mangelns heranzuziehen
zur Steuerung oder Regelung des Mangelprozesses desselben Wäschestücks und/oder
des nachfolgenden Wäschestücks. Beeinflusst
wird bevorzugt die Mangelgeschwindigkeit und alternativ oder zusätzlich auch
die der jeweiligen Mangelmulde zugeführte Wärmeenergie. Zweckmäßigerweise
wird bei geringen Abweichungen des gemessenen Trocknungsgrads die
Mangelgeschwindigkeit verändert,
während
bei einer größeren Abweichung
des Trocknungsgrads alternativ oder zusätzlich die Energiezufuhr zu
mindestens einer Mangelmulde entsprechend verändert wird. Durch die Veränderung
der Mangelgeschwindigkeit kann kurzzeitig auf bei der Messung festgestellte
Abweichungen des Trocknungsgrads der Wäschestücke von den Vorgaben reagiert
werden.
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Im
Falle von mehrbahnig betriebenen Muldenmangeln sieht eine weitere
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
vor, den Trocknungsgrad der Wäschestücke jeder
einzelnen Bahn zu ermitteln. Dazu sind mehrere vorzugsweise quer
zur Mangelrichtung nebeneinanderliegende Messstellen vorgesehen,
die gleichzeitig den Trocknungsgrad der Wäschestücke verteilt über die
Breite der Muldenmangel und somit für die einzelnen Bahnen ermitteln. Es
werden so Abweichungen des Trocknungsgrads der auf verschiedenen
Bahnen nebeneinanderliegenden Wäschestücke ermittelt,
der sich beispielsweise dadurch ergibt, dass auf den einzelnen Bahnen
unterschiedliche Wäschestücke, insbesondere Wäschestücke unterschiedlicher
Materialien, gemangelt werden. Wenn dabei festgestellt wird, dass
ein Wäschestück auf einer
Bahn nach dem Mangeln zu feucht ist, braucht nur dieses Wäschestück aussortiert
zu werden. Vorzugsweise ist weiterhin vorgesehen, dass bei unterschiedlichen
Trocknungsgraden der auf den verschiedenen Bahnen nebeneinanderliegenden
Wäschestücken zur
Steuerung der Muldenmangel solche Messwerte herangezogen werden,
die das die größere Restfeuchtigkeit
aufweisende Wäschestück betreffen.
So wird sichergestellt, dass die Wäschestücke auf allen Bahnen eine maximale
Restfeuchte nicht überschreiten
und sich insbesondere zum Verpacken eignen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens wird das Vorhandensein
eines Wäschestücks an der
jeweiligen Messstelle, wo der Trocknungsgrad des jeweiligen Wäschestücks ermittelt
wird, überwacht.
Bevorzugt wird fortlaufend berührungslos
ermittelt, ob ein Wäschestück an der jeweiligen
Wäschestelle
vorhanden ist. Es kann so die Belegungsdichte der Muldenmangel ermittelt werden.
Auch lässt
sich so feststellen, ob die Muldenmangel ein- und zweibahnig betrieben
wird. Schließlich
lässt sich
so die Mangelgeschwindigkeit überwachen.
Die so gewonnenen Messwerte können
in die Steuerung oder Regelung der Mangelmulde einfließen mit
dem Ziel, dass die zu mangelnden Wäschestücke den gewünschten Trocknungsgrad, bei
dem die vorgegebene Restfeuchte nicht überschritten wird, einhalten.
Die Überwachung
des Vorhandenseins eines Wäschestücke kann
auch dazu dienen, die Messung des Trocknungsgrads des jeweiligen
Wäschestücks zu steuern,
indem nur Messungen des Trocknungsgrads vorgenommen werden in Phasen,
in denen das Vorhandensein eines Wäschestücks festgestellt wird. Vorzugsweise
wird zu diesem Zweck die Ermittlung des Vorhandenseins eines Wäschestücks an oder
in der Nähe
der jeweiligen Messstelle zur Ermittlung des Trocknungsgrads des Wäschestücks vorgenommen.
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Eine
Vorrichtung zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs
14 auf. Demnach ist in Mangelrichtung gesehen hinter der Mangelmulde
bzw. hinter der letzten Mangelmulde mindestens ein Sensor zur Ermittlung des
Trocknungsgrads des jeweils gemangelten Wäschestücks angeordnet. Nachdem ein
Wäschestück die Mangel
verlässt,
kann so unmittelbar festgestellt werden, ob dieses Wäschestück einen
vorgegebenen Trocknungsgrad beim Mangeln erreicht hat, nämlich die
Restfeuchte des jeweiligen Wäschestücks einen
vorgegebenen Restfeuchtegehalt nicht überschreitet.
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Bei
Muldenmangeln mit mehreren aufeinanderfolgenden Mangelwalzen und
Mangelmulden ist mindestens einer Brücke zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Mangelmulden wenigstens ein weiterer Sensor zur Ermittlung des Trocknungsgehalts
des Wäschestücks zugeordnet.
Es kann so schon vor dem abschließenden Trocknen des Wäschestücks festgestellt
werden, ob der bis dahin erreichte Trocknungsgehalt ausreicht, um
beim Mangeln und Trocknen des Wäschestücks mittels
der letzten Mangelmulde einen den Vorgaben entsprechenden Trocknungsgehalt
zu erzielen.
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Bei
Muldenmangeln, die einen mehrbahnigen Betrieb zulassen, indem mehrere
kleinere Wäschestücke gleichzeitig
nebeneinander gemangelt werden, sind gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens
mehrere quer zur Mangelrichtung mit Abstand nebeneinander angeordnete
Sensoren vorgesehen. Vorzugsweise ist jeder Bahn hinter der Muldenmangel
und gegebenenfalls im Bereich mindestens einer Brücke ein
Sensor zur Ermittlung des Trocknungsgrades, insbesondere der Restfeuchte,
des Wäschestücks zugeordnet.
So kann der Trocknungsgrad der Wäschestücke jeder
Bahn individuell berührungslos während des
laufenden Betriebs der Muldenmangel abgetastet werden. Dadurch ist
sichergestellt, dass auch bei mehrbahniger Betriebsweise der Muldenmangel
alle Wäschestücke hinsichtlich
ihrer Restfeuchte überprüft werden,
so dass jedes zu feuchte Wäschestück aussortiert
werden kann.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Muldenmangel sieht es vor, mindestens
einen Sensor zur Ermittlung des Trocknungsgehalts bzw. der Restfeuchte
eines Wäschestücks ein
Detektionsmittel zur Feststellung des Vorhandenseins eines Wäschestücks zuzuordnen.
So kann jedem Rückschlüsse auf
die Restfeuchte des Wäschestücks zulassenden
Messwert das Vorhandensein eines Wäschestücks zugeordnet werden, wobei
auch eine Identifikation des jeweils hinsichtlich des Feuchtegehalts
gemessenen Wäschestücks möglich ist.
Zu diesem Zweck ist das Detektionsmittel zur Feststellung des Vorhandenseins
eines Wäschestücks dicht
am Sensor zur Ermittlung des Trocknungsgehalts des Wäschestücks angeordnet,
so dass in der Nähe
oder am Ort der Ermittlung des Trocknungsgehalts des Wäschestücks auch
festgestellt wird, ob ein Wäschestück vorhanden
ist, insbesondere lässt
es sich so auch feststellen, um welches Wäschestück, dessen Restfeuchte gemessen
wird, es sich handelt.
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Weitere
Unteransprüche
betreffen bevorzugte Ausgestaltungen des Verfahrens der Muldenmangel
gemäß der Erfindung.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In
dieser zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Muldenmangel mit nur einer Mangelwalze
und Mangelmulde, und
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2 eine
schematische Ansicht einer Muldenmangel mit zwei aufeinanderfolgenden
Mangelwalzen und Mangelmulden.
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Die 1 zeigt
eine Muldenmangel mit einer einzigen Mangelmulde 10 und
einer drehend antreibbaren Mangelwalze 11. Die Mangelmulde 10 umgibt etwa
halbkreisförmig
die untere Hälfte
der Mangelwalze 11. Zwischen der Mangelmulde 10 und
der Mangelwalze 11 entsteht dadurch ein etwa halbkreisförmiger Mangelspalt 12.
Die drehend antriebbare Mangelwalze 11 bewegt das jeweilige
Wäschestück 13 durch
den Mangelspalt 12 hindurch. Hierbei wird das Wäschestück 13 kontinuierlich
an einer von der Innenseite der Mangelmulde 10 gebildeten
Plättfläche 14 entlangbewegt.
Die Mangelmulde 10 verfügt über eine
Einlaufseite 15, an der das Wäschestück 13 in den Mangelspalt 12 gelangt.
An einer gegenüberliegenden
Auslaufseite 16 läuft
das Wäschestück 13 aus
dem Mangelspalt 12 heraus. Das Wäschestück 13 wird so in einer
durch Pfeile angedeuteten Mangelrichtung 17 durch den Mangelspalt 12 bewegt und
verlässt über die
Auslaufseite 16 die gezeigte Muldenmangel.
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Die
Mangelwalze 11 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel in einer entgegen
dem Uhrzeigersinn verlaufenden Drehrichtung 18 angetrieben.
Der üblicherweise
durch einen Elektromotor 19 erfolgende Antrieb der Mangelwalze 11 ist
in 1 schematisch angedeutet.
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Die
Mangelmulde 10 ist hohl ausgebildet und verfügt im Inneren über Strömungskanäle zum Hindurchleiten
eines zum Beheizen der Mangelmulde 10 dienenden Wärme trägermediums.
Hierbei kann es sich um heißes Öl oder auch
Dampf handeln. In der 1 ist nur schematisch eine Zuleitung 20 für das Wärmeträgermedium
angedeutet. Durch ein Ventil 21 in der Zuleitung 20 ist
die Menge des pro Zeiteinheit der Mangelmulde 10 zuzuführenden
Wärmeträgermediums
stufenlos veränderbar.
Betätigt
wird das Ventil 21 durch einen Verstellantrieb, der im
gezeigten Ausführungsbeispiel
von einem Elektromotor 22 betätigbar ist.
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Unmittelbar
hinter der Auslaufseite 16 der Mangelmulde 10 ist
bei der gezeigten Muldenmangel ein Sensor 23 zur Ermittlung
des Trocknungsgrads des gemangelten Wäschestücks 13 angeordnet.
Der Sensor 23 ist als berührungslos messender Sensor 23 ausgebildet.
Der Sensor 23 misst so den Trocknungsgrad des Wäschestücks 13 während des
ununterbrochenen Betriebs der Muldenmangel. Der Sensor 23 misst
berührungslos
die Temperatur und/oder die Feuchtigkeit an der Oberfläche des
die Muldenmangel verlassenden Wäschestücks 13.
Bevorzugt ist der Sensor 23 als ein Infrarotsensor ausgebildet.
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Bei
einer einbahnig arbeitenden Muldenmangel ist nur ein einziger Sensor 23 ortsfest,
und zwar vorzugsweise mittig bezogen auf die Arbeitsbreite der Muldenmangel,
hinter der Auslaufseite 16 der Mangelmulde 10 angeordnet.
Bevorzugt ist der Sensor 23 ortsfest über dem die Muldenmangel verlassenden
Wäschestück 13 angeordnet.
Bei einer mehrbahnig betriebenen Muldenmangel sind mehrere Sensoren 23 mit
Abstand nebeneinander liegend hinter der Mangelmulde 10 angeordnet,
und zwar bevorzugt auf einer quer zur Mangelrichtung 17 und
parallel zur Drehachse 24 der Mangelwalze 11 verlaufenden
Linie. Bei einer Muldenmangel mit einer zweibahnigen Betriebsweise
sind zwei mit Abstand nebeneinander liegende vorzugsweise gleiche
Sensoren 23, wie beispielsweise Infrarotsensoren, vorgesehen.
Jeder Sensor 23 ist so hinter der Mangelmulde 10 angeordnet,
dass er etwa in der Mitte der jeweiligen Bahn sich befindet. Denkbar
ist es aber auch, sowohl bei einer einbahnig als auch bei einer mehrbahnigen
Muldenmangel pro Bahn mehrere nebeneinander liegende Sensoren 23 vorzusehen,
so dass der Trocknungsgehalt des jeweiligen Wäschestücks 13 nach Verlassen
der Muldenmangel an mehreren über
die Breite des Wäschestücks 13 verteilten
Messstellen ermittelbar ist.
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Jedem
Sensor 23 oder gegebenenfalls auch nur ausgewählten Sensoren 23 ist
ein Detektionsmittel 25 zugeordnet, das vorzugsweise berührungslos das
Vorhandensein eines Wäschestücks 13 ermittelt. Beim
Detektionsmittel 25 kann es sich beispielsweise um eine
Lichtschranke handeln. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das jeweilige Detektionsmittel 25 dem
betreffenden Sensor 23 derart zugeordnet, dass das Detektionsmittel 25 an
der Messstelle 26 des Sensors 23 ermittelt, ob
hier ein Wäschestück 13 vorhanden
ist oder nicht.
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Sowohl
jeder Sensor 23 als auch jedes Detektionsmittel 25 sind über mindestens
eine Datenleitung 27 mit einer Steuerung 28 verbunden.
Bei der Steuerung kann es sich auch um eine Regelung handeln. Die
Erfindung ist also nicht auf eine Steuerung 28 beschränkt. Wenn
im Folgenden nur die Steuerung 28 erwähnt ist, kann es sich dabei
alternativ auch um eine Regelung handeln. Die Steuerung 28 ist
auch über
eine Steuerleitung 29 mit dem Elektromotor 19 zum
drehenden Antrieb der Mangelwalze 11 sowie über eine
Steuerleitung 30 mit dem als Verstellantrieb für das Ventil 21 dienenden
Elektromotor 22 verbunden.
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Nachfolgend
wird das erfindungsgemäße Verfahren
anhand der in der 1 gezeigten Muldenmangel erläutert:
Während des
laufenden Mangelprozesses wird der Trocknungsgrad eines fertig gemangelten
Wäschestücks 13 berührungslos
gemessen. Es wird so die Restfeuchte des gemangelten Wäschestücks 13 hinter
der Muldenmangel fortlaufend ermittelt. Gemessen wird von dem vorzugsweise
als Infrarotsensor ausgebildeten Sensor 23 berührungslos
die Temperatur und/oder die Feuchtigkeit an der zum Sensor 23 weisenden
Oberseite des Wäschestücks 13.
Hieraus lassen sich zuverlässig
Rückschlüsse auf
den Trocknungsgrad und dementsprechend die Restfeuchte des Wäschestücks 13 herleiten.
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Bei
einer einbahnig betriebenen Muldenmangel reicht es, einen Sensor 23 hinter
der Auslaufseite 16 der Mangelmulde 10 anzuordnen.
Dann wird der Rückschlüsse auf
die Restfeuchte zulassende Trocknungsgrad des Wäschestücks 13 nur an einer
Messstelle 26 erfasst. Durch mehrere aufeinanderfolgende
Messungen mit dem Sensor 23 ist es möglich, mit einem einzigen Sensor 23 durch
mehrere aufeinanderfolgende Messungen die Oberflächentemperatur oder Oberflächenfeuchte
des gleichen Wäschestücks 13 mehrfach
fortlaufend zu ermitteln. Aus diesen mehreren Messergebnissen kann
ein Durchschnittswert der Restfeuchte des gemangelten Wäschestücks 13 ermittelt
werden.
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Das
den Sensor 23 zugeordnete Detektionsmittel 25 stellt
die Anwesenheit eines Wäschestücks 13 an
der vom Sensor 23 momentan abgescannten Messstelle 26 fest.
Das beispielsweise als Lichtschranke ausgebildete Detektionsmittel 25 dient
dazu, die Messungen mit dem Sensor 23 bei der Anwesenheit
eines Wäschestücks 13 zu
starten und die Messungen zu beenden, sobald das jeweilige Wäschestück 13 am
Sensor 23 vorbeigelaufen ist. Das Detektionsmittel 25 kann
aber auch dazu dienen, die Belegung der Muldenmangel zu erfassen,
beispielsweise zur Ermittlung ob die Muldenmangel ein- oder mehrbahnig
betrieben wird. Die vom Detektionsmittel 25 festgestellte
Belegung der Muldenmangel kann aber auch zur Steuerung derselben,
insbesondere der Energiezufuhr zur Mangelmulde, eingesetzt werden.
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Im
Falle der einbahnigen Betriebsweise der Muldenmangel wird vom Sensor 23 die
jeweilige Restfeuchte ermittelt anhand der gemessenen Temperatur
und/oder Feuchte an der Oberfläche
des jeweils die Muldenmangel verlassenden Wäschestücks 13. Wird hierbei
festgestellt, dass das betreffende Wäschestück 13 eine über einen
vorgegebenen Grenzwert liegende Restfeuchtigkeit aufweist, also
zu feucht ist, ist bei zu verpackenden Wäschestücken 13 vorgesehen,
das Wäschestück 13 vor dem
Falten auszusortieren, so dass es erst nach einem erneuten Mangeln
oder einer sonstigen Trockenbehandlung verpackt wird.
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Bevorzugt
wird das erfindungsgemäße Verfahren
auch eingesetzt, um bei der Ermittlung eines zu feuchten Wäschestücks 13 mindestens
einen Betriebsparameter der Muldenmangel zu verändern. Zu diesem Zweck ist
der Sensor 23 mit der Steuerung 28 verbunden,
bei der es sich auch um eine Regelung handeln kann. Die Steuerung 28 kann
in Abhängigkeit
vom jeweiligen vom Sensor 23 erhaltenen Messwert über die
Steuerleitung 29 den Elektromotor 19 zum Antrieb
der Mangelwalze 11 beeinflussen, indem die Mangelgeschwindigkeit
entsprechend verändert
wird. Alternativ oder zusätzlich
kann die Steuerung 28 über
die Steuerleitung 30 den Elektromotor 22 zur Veränderung
der Stellung des Ventils 21 ansteuern, wodurch mehr oder
weniger Wärmeträgermedium
der Mangelmulde 10 zugeführt wird.
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Wenn
vom Sensor 23 festgestellt wird, dass das Wäschestück 13 zu
feucht ist, also die Restfeuchte über einem vorgegebenen Grenzwert
liegt, wird bei großen
Abweichungen bevorzugt die Energiezufuhr zur Mangelmulde 10 erhöht. Wenn
die Messung des Sensors 23 ergeben hat, dass das Wäschestück 13 nur
geringfügig
zu feucht ist, kann es ausreichen, nur die Umfangsgeschwindigkeit
der Mangelwalze 11 zu erniedrigen.
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Das
Verfahren eignet sich auch dazu, mindestens einen Betriebsparameter
der Muldenmangel zu verändern,
wenn vom Sensor 23 festgestellt wird, dass das Wäschestück 13 zu
trocken ist. Dann wird je nachdem, wie groß die Abweichung von der Sollfeuchte
ist, entweder die Energiezufuhr zur Mangelmulde 10 erniedrigt
und/oder die Umfangsgeschwindigkeit der Mangelwalze 11 erhöht.
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Arbeitet
die Muldenmangel mehrbahnig, wird von den mehreren nebeneinanderliegenden
Sensoren 23 festgestellt, wie hoch der Restfeuchtegehalt des
Wäschestücks 13 jeder
Bahn ist. Es wird dann der gemessene Restfeuchtegehalt derjenigen
Bahn der Muldenmangel zu Steuerung oder Regelung mindestens eines
Betriebsparameters der Muldenmangel herangezogen, auf der sich das
feuchteste Wäschestück 13 befindet.
Anhand des feuchtesten Wäschestücks 13 wird
dann je nach Abweichung des Trocknungsgehalts vom vorgegebenen Wert
die Energiezufuhr zur Mangelmulde 10 verändert und/oder die
Umfangsgeschwindigkeit der Mangelwalze 11 verringert oder
vergrößert.
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Die
Veränderung
mindestens eines Betriebsparameters der Muldenmangel wird so vorgenommen,
dass die nachfolgenden Wäschestücke 13 anhand
der berührungslos
ermittelten Restfeuchte des bereits fertig gemangelten, vorangegangenen
Wäschestücks 13 beim
Mangeln auf einen Restfeuchtegehalt gebracht werden, der dicht unterhalb
der vorgegebenen maximalen Restfeuchte liegt. Entscheidend dabei
ist, dass die vorgegebene Restfeuchte nicht überschritten wird, aber das
Wäschestück 13 beim
Mangeln auch nicht zu trocken wird.
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Die 2 zeigt
eine Muldenmangel mit zwei in Mangelrichtung 17 hintereinander
angeordneten Mangelwalzen und Mangelmulden. Für diejenigen Teile der Muldenmangel
der 2, die denen der Mangelmulde der 1 entsprechen,
werden gleiche Bezugsziffern verwendet.
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Bei
der Muldenmangel der 2 ist in Mangelrichtung 17 vor
der Mangelmulde 10 eine weitere Mangelmulde 31 angeordnet.
Ebenso befindet sich vor der Mangelwalze 11 eine zusätzliche
Mangelwalze 32. Die Mangelwalzen 32 und 11 folgen
in Mangelrichtung 17 mit Abstand aufeinander. Die demzufolge auch
voneinander beabstandeten Mangelmulden 10 und 31 sind
verbunden durch eine halbkreisförmige Brücke 33.
Der Radius der Brücke 33 ist
deutlich geringer als der Radius der gleich großen Mangelmulden 10 und 31.
Die Brücke 31 verbindet
eine Auslaufseite 34 der ersten vorderen Mangelmulde 31 mit der
Einlaufseite 15 der nachfolgenden zweiten Mangelmulde 10.
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Die
in der 2 gezeigte Muldenmangel verfügt über zwei aufeinanderfolgende
Plättflächen, und zwar
eine Plättfläche 35 im
Bereich der ersten Mangelmulde 31 und der dieser zugeordneten
Mangelwalze 32 und die zweite Plättfläche 14 zwischen der nachfolgenden
zweiten Mangelmulde 10 und der dieser zugeordneten Mangelwalze 11. Über eine
Einlaufseite 36 der ersten Mangelmulde 31 gelangt
das Wäschestück 13 in
die Muldenmangel. Über
die Auslaufseite 16 der zweiten Mangelmulde 10 verlässt das
Wäschestück 13 die
Muldenmangel.
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Die
gleich großen
Mangelwalzen 11 und 32 werden bevorzugt mit gleicher
Umfangsgeschwindigkeit angetrieben, und zwar beide mit gleicher
Drehrichtung (im gezeigten Ausführungsbeispiel
gegen den Uhrzeigersinn). Der Antrieb beider Mangelwalzen 11 und 32 erfolgt
durch den gemeinsamen Elektromotor 19.
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Beide
Mangelmulden 10 und 31 werden von der gleichen
Zuleitung 20 mit einem Wärmeträgermedium, beispielsweise heißes Öl oder Dampf,
versorgt und dadurch beheizt. Über
das vom Elektromotor 22 verstellbare Ventil 21 wird
die Menge des pro Zeiteinheit den Mangelmulden 10 und 31 zugeführten Wärmeträgermediums
gleichermaßen
verändert, nämlich den
Bedürfnissen
entsprechend vergrößert oder
verringert. Die Steuerung 28, wobei es sich auch um eine
Regelung handeln kann, beeinflusst die Drehzahl des Elektromotors 19 zum
Antrieb beider Mangelwalzen 11 und 32 und den
Elektromotor 22 zum Verstellen des Ventils 21 zur
bedarfsgerechten Zufuhr des Wärmeträgermediums
zu beiden Mangelmulden 10 und 31.
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Hinter
der Muldenmangel, nämlich
nach der Auslaufseite 16 der hinteren Mangelmulde 10,
sind mindestens ein Sensor 23 zur berührungslosen, vorzugsweise fortlaufenden
Messung der Temperatur und/oder Feuchtigkeit der Oberfläche des
die Muldenmangel verlassenden Wäschestücks 13 und
ein Detektionsmittel 25 für das Vorhandensein eines Wäschestücks 13 an
der Messstelle 26 des Sensors 23 angeordnet. Zusätzlich sind
der Brücke 33 zwischen den
Mangelmulden 10 und 31 ein Sensor 37 und
ein Detektionsmittel 38 zugeordnet. Der Sensor 37 ist wie
der Sensor 23 ausgebildet, beispielsweise als ein Infrarotsensor,
der auch berührungslos
die Temperatur und/oder die Feuchte der Oberfläche des Wäschestücks 13 im Bereich
der Brücke 33 misst.
An der Messstelle 39 des Sensors 37 ist das Detektionsmittel 38 angeordnet,
bei dem es sich wie beim Detektionsmittel 25 auch um eine
Lichtschranke handeln kann, die berührungslos das Vorhandensein
eines Wäschestücks 13 im
Bereich der Brücke 33 misst.
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Wird
die zwei Mangelwalzen 11 und 32 aufweisende Muldenmangel
der 2 mehrbahnig betrieben, sind hinter der Auslaufseite 16 der
letzten Mangelmulde 11 und der Brücke 33 zwischen den Mangelmulden 10 und 31 jeweils
mehrere Sensoren 23 und Detektionsmittel 25 mit
Abstand nebeneinanderliegend angeordnet, vorzugsweise im Bereich
jeder Bahnmitte.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
läuft mit der
zwei Mangelwalzen 11 und 32 und zwei Mangelmulden 10 und 31 aufweisenden
Muldenmangel der 2 wie folgt ab: Bezüglich der
Messergebnisse des mindestens einen Sensors 23 und Detektionsmittels 25 hinter
der Auslaufseite 16 der hinteren Mangelmulde 10 arbeitet
das Verfahren genauso wie zuvor im Zusammenhang mit der nur eine
Mangelmulde 10 aufweisenden Muldenmangel der 1 beschrieben.
Hierauf wird Bezug genommen. Bei der Muldenmangel der 2 misst
der mindestens eine der Brücke 33 zugeordnete
Sensor 37 genauso wie der Sensor 23 den Trocknungsgrad
des jeweiligen Wäschestücks 13 zwischen
den Mangelmulden 11 und 31. Dazu misst der ebenfalls
vorzugsweise als Infrarotsensor ausgebildete Sensor 37 berührungslos
während
des Mangelvorgangs die Temperatur und/oder die Feuchtigkeit an der
Oberfläche
des jeweiligen Wäschestücks 13,
bevor dieses an der Plättfläche 14 zwischen
der Mangelmulde 10 und der Mangelwalze 11 abschließend gemangelt
und dabei nochmals getrocknet wird. Das mindestens eine Detektionsmittel 38 stellt
fest, ob auf der Brücke 33 im Bereich
der Messstelle 39 des Sensors 27 mindestens ein
Wäschestück 13 vorhanden
ist.
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Der
vom mindestens einen der Brücke 33 zugeordneten
Sensor 37 ermittelte Trocknungsgrad, nämlich die Restfeuchte, des
Wäschestücks 13 vor der
letzten Mangelwalze 11 wird verglichen mit einer vorgegebenen
Restfeuchte des Wäschestücks 13 vor
dem abschließenden
Mangeln im Bereich der letzten Mangelmulde 10. Die vorgegebene
Restfeuchte des Wäschestücks 13 zwischen
den aufeinanderfolgenden Mangelmulden 10 und 31,
also im Bereich der Brücke 33,
ist so gewählt,
dass sie das Erreichen eines vorgegebenen Restfeuchtewerts des Wäschestücks 13 nach
Verlassen der Muldenmangel, also nach dem Mangeln zwischen der letzten Mangelmulde 10 und
der dieser zugeordneten Mangelwalze 11 zulässt. Wird
nun vom der Brücke 33 zugeordneten
Sensor 37 festgestellt, dass die Restfeuchte des Wäschestücks 13 zwischen
den Mangelwalzen 11 und 32 vom vorgegebenen Restfeuchtewert
abweicht, wird von der Steuerung 28 oder Regelung mindestens
ein Betriebsparameter der Muldenmangel, insbesondere die Umfangsgeschwindigkeit der
Mangelwalze 11 und/oder die zugeführte Menge vom Wärmeträgermedium
zur hinteren Mangelmulde 10, so verändert, dass nach dem Mangeln
im Bereich der letzten Mangelwalze 11 und der Mangelmulde 10 das
Wäschestück 13 die
Muldenmangel an der Auslaufseite 16 der letzten Mangelmulde 10 mit
dem gewünschten
Trocknungsgrad, nämlich
einer Restfeuchte, die möglichst
dicht unter dem vorgegebenen Restfeuchtegehalt des Wäschestücks 13 liegt,
verlässt.
Es kann so durch die vom mindestens einen Sensor 37 im
Bereich der Brücke 33 erfolgte
Messung des Restfeuchtegehalts des Wäschestücks 13 das nachfolgende
Mangeln des selben Wäschestücks 13 zwischen
der letzten Mangelmulde 10 und Mangelwalze 11 so
beeinflusst werden, dass der gewünschte
Trocknungsgrad erreicht wird. Wird beispielsweise durch die Messung
im Bereich der Brücke 33 festgestellt,
dass das Wäschestück 13 noch zu
feucht ist, wird es im Bereich der letzten Mangelmulde 10 und
Mangelwalze 11 intensiver getrocknet, so dass dieses Wäschestück 13 noch
mit einem möglichst
dicht unterhalb der maximalen Restfeuchte liegenden Restfeuchtegehalt
die Muldenmangel verlässt.
-
Wird
die Muldenmangel der 2 mehrbahnig betrieben, wird
die Bahn, auf der sich das feuchteste Wäschestück befindet, herangezogen,
um die Muldenmangel zu steuern bzw. zu regeln.
-
Abweichend
vom zuvor beschriebenen Verfahren ist es denkbar, bei der Muldenmangel
der 2 die Umfangsgeschwindigkeit jeder Mangelwalze 11 bzw. 32 und/oder
die Speisung jeder Mangelmulde 10 und 31 mit Wärmeträgermedium
individuell zu steuern bzw. zu regeln. Wenn dann vom mindestens
einen der Brücke 33 zugeordneten
Sensor 37 festgestellt wird, dass der gemessene Restfeuchtegehalt
des Wäschestücks 13 im
Bereich der Brücke 33 von
den Vorgaben abweicht, werden nicht die Betriebsparameter beider
Mangelmulden 10 und 31 sowie Mangelwalzen 11 und 32 verändert, es
können vielmehr
einzelne oder alle Betriebsparameter der Mangelmulde 10 und
Mangelwalze 11 einerseits und der Mangelmulde 31 und
der Mangelwalze 32 andererseits unabhängig voneinander individuell
verändert
werden.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich auch für
Muldenmangeln mit mehr als zwei Mangelmulden 10 und 31 sowie
Mangelwalzen 11 und 32.
-
- 10
- Mangelmulde
- 11
- Mangelwalze
- 12
- Mangelspalt
- 13
- Wäschestück
- 14
- Plättfläche
- 15
- Einlaufseite
- 16
- Auslaufseite
- 17
- Mangelrichtung
- 18
- Drehrichtung
- 19
- Elektromotor
- 20
- Zuleitung
- 21
- Ventil
- 22
- Elektromotor
- 23
- Sensor
- 24
- Drehachse
- 25
- Detektionsmittel
- 26
- Messstelle
- 27
- Datenleitung
- 28
- Steuerung
- 29
- Steuerleitung
- 30
- Steuerleitung
- 31
- Mangelmulde
- 32
- Mangelwalze
- 33
- Brücke
- 34
- Auslaufseite
- 35
- Plättfläche
- 36
- Einlaufseite
- 37
- Sensor
- 38
- Detektionsmittel
- 39
- Messstelle