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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug, um Funkschlüssel
an ein Zugangssteuergerät,
mit welchem der Zugang zu dem Kraftfahrzeug geregelt wird, anzulernen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, ein Anlernen von
Funkschlüsseln
an ein Kraftfahrzeug gegenüber
dem Stand der Technik zu vereinfachen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren zum Anlernen eines Funkschlüssels nach
Anspruch 1, eine Vorrichtung zum Anlernen eines Funkschlüssels nach
Anspruch 12, ein Kraftfahrzeug nach Anspruch 15 und einen Funkschlüssel nach
Anspruch 17 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche definieren
bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren für ein Kraftfahrzeug
bereitgestellt, um mindestens einen Funkschlüssel an ein Zugangssteuergerät des Kraftfahrzeugs
anzulernen. Dabei wird mit jedem des mindestens einen Funkschlüssels mittels
des Zugangssteuergeräts
eine Verriegelung und eine Entriegelung des Kraftfahrzeugs, d. h.
insbesondere eine Verriegelung und eine Entriegelung von Türen des
Kraftfahrzeugs, gesteuert. Dieses Anlernen erfolgt dabei über eine
Wegfahrsperre des Kraftfahrzeugs. Unter einer Wegfahrsperre wird
dabei eine Einrichtung verstanden, welche verhindert, dass das Kraftfahrzeug,
in welches die Wegfahrsperre eingebaut ist, von einem Unbefugten
in Betrieb genommen wird. Beispielsweise kann der Motor des Kraftfahrzeugs
nur gestartet werden, wenn vorher die Wegfahrsperre deaktiviert
wird.
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Die
Bezeichnung ”mit
jedem des mindestens einen Funkschlüssels” ist dabei als eine Kurzschreibweise
von ”mit
einem Funkschlüssel,
wenn es sich bei dem mindestens einen Funkschlüssel um genau einen Funkschlüssel handelt,
und mit jedem der Funkschlüssel,
wenn es sich bei dem mindestens einen Funkschlüssel um mehrere Funkschlüssel handelt” zu verstehen.
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Nach
dem Stand der Technik muss jeder Funkschlüssel zum einen an die Wegfahrsperre
angelernt werden, damit ein Motor des Kraftfahrzeugs mit diesem
Funkschlüssel
gestartet werden kann, und zum anderen an das Zugangssteuergerät angelernt
werden, um mit diesem Funkschlüssel
Zugang zu dem Kraftfahrzeug zu erlangen. Indem das Anlernen des
Funkschlüssels
an das Zugangssteuergerät nun über die
Wegfahrsperre ausgeführt
wird, wird jeder Funkschlüssel
vorteilhafterweise in einem Vorgang gleichzeitig an die Wegfahrsperre
und das Zugangssteuergerät
angelernt, wodurch das Anlernen eines Funkschlüssels an ein Kraftfahrzeug
oder das Anlernen eines Funkschlüssels
an das Zugangssteuergerät
vereinfacht wird. Mit anderen Worten werden die nach dem Stand der
Technik üblichen
zwei unabhängigen
Anlernvorgänge,
nämlich
ein Anlernvorgang bezüglich
der Wegfahrsperre und ein Anlernvorgang bezüglich des Zugangssteuergeräts, zu einem
Anlernvorgang zusammengefasst, indem der mindestens eine Funkschlüssel sowohl
an die Wegfahrsperre als auch an das Zugangssteuergerät angelernt
wird.
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Dabei
werden insbesondere im Rahmen des Anlernens des mindestens einen
Funkschlüssels
an die Wegfahrsperre der mindestens eine Funkschlüssel und
das Zugangssteuergerät
von der Wegfahrsperre derart angesteuert, dass daraufhin der mindestens
eine Funkschlüssel
automatisch. d. h. ohne manuelle Hilfe, an das Zugangssteuergerät angelernt wird.
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Indem
die Wegfahrsperre das Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels an
das Zugangssteuergerät
initiiert, wird das Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels sowohl
an die Wegfahrsperre als auch an das Zugangssteuergerät weiter vereinfacht.
Dabei steuert die Wegfahrsperre den mindestens einen Funkschlüssel derart
an, dass der mindestens eine Funkschlüssel im Rahmen des Anlernens
an das Zugangssteuergerät
automatisch (d. h. ohne eine zusätzliche
manuelle Betätigung)
eine Funknachricht, welche unter anderem eine für den jeweiligen Funkschlüssel spezielle
Schlüsselinformation
(Transmitter-ID) enthält,
abschickt.
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Beim
Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels an die Wegfahrsperre
können
auch Daten von dem mindestens einen Funkschlüssel an die Wegfahrsperre übertragen
werden, welche beim Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels an
das Zugangssteuergerät
wichtig sind. Diese Daten werden dann, beispielsweise über einen
CAN-Bus des Kraftfahrzeugs, von der Wegfahrsperre an das Zugangssteuergerät übertragen.
Beim Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels an das Zugangssteuergerät werden
diese Daten dann insbesondere von dem mindestens einen Funkschlüssel per
Funk an das Zugangssteuergerät übermittelt.
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Dadurch
hat das Zugangssteuergerät
vorteilhafterweise die Möglichkeit,
die beim Anlernen des mindestens einen Funkschlüssels an das Zugangssteuergerät per Funk
von dem mindestens einen Funkschlüssel übertragenen Daten anhand der
von der Wegfahrsperre übertragenen
Daten zu verifizieren. Somit wird beispielsweise ein Anlernen eines
unberechtigten Funkschlüssels
an das Zugangssteuergerät
erschwert.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
wird der mindestens eine Funkschlüssel nur dann an das Zugangssteuergerät angelernt,
wenn die im Rahmen des Anlernens des mindestens einen Funkschlüssels an
das Zugangssteuergerät
per Funk von dem mindestens einen Funkschlüssel an das Zugangssteuergerät übertragenen
Daten mit den von der Wegfahrsperre bezüglich des mindestens einen
Funkschlüssels
an das Zugangssteuergerät übertragenen
Daten übereinstimmen.
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Mit
anderen Worten überträgt der mindestens
eine Funkschlüssel
die zum Anlernen an das Zugangssteuergerät notwendigen Daten über zwei
verschiedene Wege an das Zugangssteuergerät. Zum einen überträgt der mindestens
eine Funkschlüssel diese
Daten über
seinen Transponder an die Wegfahrsperre, von welcher sie dann an
das Zugangssteuergerät übertragen
werden. Zum anderen sendet der mindestens eine Funkschlüssel dieselben
zum Anlernen an das Zugangssteuergerät notwendigen Daten per Funk
an das Zugangssteuergerät.
Nur wenn die über
die zwei verschiedenen Wege übermittelten
Daten übereinstimmen,
wird der mindestens eine Funkschlüssel an das Zugangssteuergerät angelernt.
Dies erschwert das Anlernen eines unberechtigten Funkschlüssels an
das Zugangssteuergerät
weiter, da von einer unberechtigten Person quasi beide Datenwege
(über die
Wegfahrsperre zum Zugangssteuergerät und per Funk zum Zugangssteuergerät) nachgebildet
werden müssten.
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Gemäß einer
anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird jeder des mindestens einen Funkschlüssels in einem ersten Schritt
an die Wegfahrsperre angelernt. In einem zweiten Schritt überträgt die Wegfahrsperre
eine für
den jeweiligen Funkschlüssel
spezielle Schlüsselinformation
an das Zugangssteuergerät,
um den jeweiligen Funkschlüssel auch
an das Zugangssteuergerät
anzulernen. Die jeweilige Schlüsselinformation,
welche insbesondere eine individuelle bzw. einzigartige Schlüsselnummer des
jeweiligen Funkschlüssels
(Transmitter-ID) umfasst, ist dabei notwendig, um das Zugangssteuergerät über den
jeweiligen Funkschlüssel
zu betätigen. Anders
ausgedrückt
lernt das Zugangssteuergerät die
jeweilige Schlüsselinformation
von der Wegfahrsperre. Wenn das Zugangssteuergerät anschließend (nach Abschluss des Anlernens) über ein
Funksignal die entsprechende Schlüsselinformation des jeweiligen
Funkschlüssels
empfängt,
reagiert das Zugangssteuergerät
entsprechend seiner Funktion, d. h. es entriegelt oder verriegelt
das Kraftfahrzeug, je nach dem welche Zusatzinformation in dem empfangenen Funksignal
enthalten ist.
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Bei
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird beim Anlernen des jeweiligen Funkschlüssels an das Zugangssteuergerät in einem Vorgang
der jeweilige Funkschlüssel
derart aktiviert bzw. betätigt,
dass der jeweilige Funkschlüssel über ein
Funksignal seine individuelle Schlüsselinformation an das Zugangssteuergerät überträgt. Nahezu gleichzeitig
wird diese individuelle Schlüsselinformation
in einem weiteren Vorgang mittels eines Transponders und einer Transponderleseeinheit
des Kraftfahrzeugs von dem Funkschlüssel auch an die Wegfahrsperre übertragen.
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Da
die Wegfahrsperre die über
den Transponder empfangene Schlüsselinformation
an das Zugangssteuergerät überträgt, ist
das Zugangssteuergerät
nunmehr in der Lage, zu überprüfen, ob
die über
Funk empfangene Schlüsselinformation
der von der Wegfahrsperre übertragenen
Schlüsselinformation
entspricht. Nur wenn dies der Fall ist, lernt das Zugangssteuergerät den entsprechenden
Funkschlüssel
an. Dies ist ein äußerst sicheres
Vorgehen, welches beispielsweise ausschließt, dass das Zugangssteuergerät, selbst
wenn es sich in einem Anlernmodus befindet, auf irgendein fremdes
Funksignal von einem fremden Funkschlüssel, welcher sich, z. B. außerhalb
des Kraftfahrzeugs befindet, reagiert, wie es nach dem Stand der
Technik heute der Fall ist.
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Bei
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird der jeweilige Funkschlüssel
an das Zugangssteuergerät
angelernt, indem er in einem ersten Schritt in ein Zündschloss
des Kraftfahrzeugs eingeführt
wird. In einem zweiten Schritt wird dann mit Hilfe dieses Funkschlüssels die
Zündung eingeschaltet
(d. h. das Kraftfahrzeug wird in den Zustand ”Klemme 15” überführt). Und in einem dritten Schritt
wird eine entsprechende Taste des Funkschlüssels betätigt, um ein Funksignal mit
der individuellen Schlüsselinformation
dieses Funkschlüssels an
das Zugangssteuergerät
zu senden. Dabei kann der dritte Schritt auch vor dem zweiten Schritt
durchgeführt
werden.
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Da
sich die Transponderleseeinheit des Fahrzeugs im Zündschloss
oder in der Nähe
des Zündschlosses
befindet, wird auch bei diesem Anlernen gemäß dieser Ausführungsform
die individuelle Schlüsselinformation
an die Wegfahrsperre und von dort zu dem Zugangssteuergerät übertragen.
Daher weist diese Ausführungsform
dieselben Vorteile wie die vorherige Ausführungsform auf.
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Wenn
es sich bei dem mindestens einen anzulernenden Funkschlüssel um
mehrere Funkschlüssel
handelt, werden diese Funkschlüssel
vorteilhafterweise derart sowohl an die Wegfahrsperre als auch an
das Zugangssteuergerät
angelernt, dass nach dem Anlernen jeder Funkschlüssel an derselben Position
in einer Liste der Wegfahrsperre aufgeführt ist, wie er in einer (weiteren)
Liste des Zugangssteuergerät
aufgeführt
ist. Mit anderen Worten ist gewährleistet,
dass eine Reihenfolge, in welcher die angelernten Funkschlüssel in
der Liste der Wegfahrsperre abgespeichert sind, einer Reihenfolge
entspricht, in welcher die angelernten Funkschlüssel in der Liste des Zugangssteuergeräts abgespeichert sind.
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Zusammengefasst
führt insbesondere
die Kombination aus Klemme an, Übertragen
der Schlüsselnummer
und Auslösen
der Funkfernbedienung des im Zündschloss
befindlichen Funkschlüssels
zum Eintragen der Funkschlüsselnummer
im Zugangssteuergerät
an derselben Position wie in der Wegfahrsperre.
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Da
Memory-Funktionen, mit welchen Einstellungen im Kraftfahrzeug, wie
z. B. Sitzeinstellungen (Sitzhöhe,
Abstand des Sitzes vom Lenkrad, usw.), Rückspiegeleinstellungen, entsprechend
dem Funkschlüssel
vorgenommen werden, an die Position des jeweiligen Funkschlüssels innerhalb
der Liste des Zugangssteuergeräts
gekoppelt sind, ist es bezüglich dieser
Memory-Funktionen
vorteilhaft; wenn die Reihenfolge der Liste der Wegfahrsperre gleich
der Reihenfolge der Liste des Zugangssteuergeräts ist.
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Bei
einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden in einer Art Initialisierungsphase beim Anlernen des mindestens
einen Funkschlüssels
an die Wegfahrsperre und das Zugangssteuergerät erst einmal alle an das Zugangssteuergerät und/oder
die Wegfahrsperre angelernten Funkschlüssel gelöscht. Erst wenn kein Funkschlüssel mehr
an das Zugangssteuergerät
und/oder an die Wegfahrsperre angelernt ist, beginnt das eigentliche Anlernen
des mindestens einen Funkschlüssels
an die Wegfahrsperre und damit an das Zugangssteuergerät gemäß einer
der vorab geschilderten Ausführungsformen.
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Damit
ist vorteilhafterweise sichergestellt, dass nach einem Anlernvorgang
nur diejenigen Funkschlüssel
an die Wegfahrsperre und das Zugangssteuergerät angelernt sind, welche in
diesem Anlernvorgang angelernt worden sind, da alle in vorhergehenden
Anlernvorgängen
angelernten Funkschlüssel
vorher gelöscht
worden sind.
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Insbesondere
ist sichergestellt, dass ein Funkschlüssel nur an das Zugangssteuergerät angelernt
werden kann, indem er an die Wegfahrsperre angelernt wird, und dass
ein Funkschlüssel,
welcher an die Wegfahrsperre angelernt worden ist, auch an das Zugangssteuergerät angelernt
wird. Mit anderen Worten ist sichergestellt, dass dieselben Funkschlüssel, welche
an die Wegfahrsperre angelernt worden sind, auch an das Zugangssteuergerät angelernt sind.
Anders ausgedrückt
ist es nicht möglich,
dass ein Funkschlüssel
an die Wegfahrsperre bzw. das Zugangssteuergerät angelernt worden ist, aber
nicht an das Zugangssteuergerät
bzw. die Wegfahrsperre angelernt ist.
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Da
es nicht möglich
ist, einen Funkschlüssel an
das Zugangssteuergerät
anzulernen, aber nicht gleichzeitig an die Wegfahrsperre anzulernen,
ist, wie vorab ausgeführt
ist, jeder an das Zugangssteuergerät angelernte Funkschlüssel zwangsläufig auch
an die Wegfahrsperre angelernt worden. Da das erfindungsgemäße Verfahren
zum Anlernen eines Funkschlüssels
an die Wegfahrsperre wesentlich sicherer ist, als ein Anlernen von
Funkschlüsseln
an das Zugangssteuergerät
nach dem Stand der Technik, ist somit auch das erfindungsgemäße Anlernen
von Funkschlüsseln
an das Zugangssteuergerät
sicherer als nach dem Stand der Technik. Darüber hinaus ist es beispielsweise
bei einem Diebstahl einfach möglich,
diejenigen Funkschlüssel
zu ermitteln, welche an das Zugangssteuergerät angelernt sind, indem die
entsprechenden Identifikationen der angelernten Funkschlüssel einfach
aus der Wegfahrsperre ausgelesen werden.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch eine Vorrichtung zum
Anlernen mindestens eines Funkschlüssels an ein Zugangssteuergerät der Vorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug bereitgestellt. Dabei umfasst die Vorrichtung neben
dem Zugangssteuergerät
eine Wegfahrsperre des Kraftfahrzeugs. Das Zugangssteuergerät ist dabei
derart ausgestaltet, dass über
das Zugangssteuergerät
die Türen
des Kraftfahrzeugs entriegelt oder verriegelt werden, wenn das Zugangssteuergerät ein entsprechendes Funksignal
von einem an das Zugangssteuergerät angelernten Funkschlüssel erhält. Weiterhin
ist die Vorrichtung derart ausgestaltet, dass das Anlernen des mindestens
einen Funkschlüssels über die
Wegfahrsperre durchgeführt
wird.
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Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
entsprechen im Wesentlichen den Vorteilen, welche vorab bei der
Diskussion des erfindungsgemäßen Verfahrens
im Detail erläutert
worden sind, weshalb hier auf eine Wiederholung verzichtet wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch ein Kraftfahrzeug bereitgestellt,
welches eine vorab ausgeführte
erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst.
Dieses Kraftfahrzeug kann eine Datenbank umfassen, welche derart
mit der Wegfahrsperre gekoppelt ist, dass in der Datenbank alle
Anlernvorgänge
erfasst sind, mit welchen Schlüssel
an die Wegfahrsperre angelernt worden sind.
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Darüber hinaus
wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch ein Funkschlüssel für ein Kraftfahrzeug
bereitgestellt. Dabei umfasst der Funkschlüssel einen Transponder und
ein Funkmodul. Mit dem Transponder kann der Funkschlüssel beispielsweise über eine
Transponderleseeinheit mit der Wegfahrsperre kommunizieren, um z.
B. die Wegfahrsperre zu deaktivieren, während der Funkschlüssel über sein
Funkmodul Funkbefehle an das Zugangssteuergerät senden kann, um z. B. über diese Funkbefehle
das Kraftfahrzeug zu verriegeln oder zu entriegeln. Der Transponder
und das Funkmodul des Funkschlüssels
sind nun derart miteinander verbunden, dass Informationen oder Daten
von dem Funkmodul zu dem Transponder übertragen werden können.
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Dadurch
ist der Funkschlüssel
vorteilhafterweise in der Lage, Daten aus dem Funkmodul, welche
beim Anlernvorgang des Funkschlüssels
an das Zugangssteuergerät übertragen
werden, über
seinen Transponder auch an die Wegfahrsperre zu übertragen, so dass der Funkschlüssel für das oben
beschriebene erfindungsgemäße Verfahren
zum Anlernen an das Zugangssteuergerät eingesetzt werden kann.
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Es
ist auch möglich,
dass der Transponder und das Funkmodul derart miteinander verbunden sind,
dass Daten auch in der anderen Richtung von dem Transponder zu dem
Funkmodul übertragen werden
können.
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Dadurch
kann der Funkschlüssel
vorteilhafterweise beim Anlernen an das Zugangssteuergerät auch Daten
aus dem Transponder des Funkschlüssels
per Funk an das Zugangssteuergerät übertragen,
wodurch der Anlernvorgang des Funkschlüssels an das Zugangssteuergerät weiter
abgesichert wird. Darüber
hinaus ist es dem erfindungsgemäßen Funkschlüssel dadurch
auch möglich,
Daten von der Wegfahrsperre über
den Transponder an das Funkmodul zu übertragen und von dort über ein
Funksignal (zum Beispiel im Rahmen des Anlernens an das Zugangssteuergerät) weiter
an das Zugangssteuergerät
zu senden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung werden die Anlernprozesses von Funkschlüsseln sowohl
bei der Produktion des Kraftfahrzeugs als auch beim Kundendienst
gegenüber
dem Stand der Technik verbessert. Die vorliegende Erfindung ist
insbesondere geeignet, um sicher Funkschlüssel an ein Zugangssteuergerät eines
Kraftfahrzeugs anzulernen. Selbstverständlich ist die vorliegende
Erfindung nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsfall beschränkt, sondern
kann beispielsweise auch eingesetzt werden, um Schlüssel bei
anderen Fortbewegungsmitteln, wie z. B. Schiffen, Flugzeugen oder
gleisgebundenen Fahrzeugen, anzulernen.
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Im
Folgenden werden erfindungsgemäße Ausführungsformen
mit Bezug auf die Zeichnung erläutert.
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Die
einzige Figur stellt schematisch ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug
zusammen mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
dar.
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In
der einzigen Figur ist schematisch ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 10 dargestellt,
welches neben einer Tür 7 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung 6,
ein Zündschloss 2 und
eine Datenbank 13 umfasst. In das Zündschloss 2 ist ein
Funkschlüssel 1 eingeführt. Die
Vorrichtung 6 umfasst eine Wegfahrsperre 3, ein
Zugangssteuergerät 4 und
eine Transponderleseeinheit 9, welcher in äußerster
Nähe des
Zündschlosses 2 angeordnet
ist, so dass über
einen Transponder 5 in dem Funkschlüssel 1 eine einzigartige
Schlüssel-Identifikation
(Transponder-ID) des
in dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssels 1 ausgelesen
werden kann. Die Transponderleseeinheit 9, die Wegfahrsperre 3,
das Zugangssteuergerät 4,
die Tür 7 und
die Datenbank 13 sind über einen
CAN-Bus 8 miteinander verbunden. Das Zugangssteuergerät 4 verriegelt
und entriegelt die Tür 7,
je nach dem welches Funksignal das Zugangssteuergerät 4 von
einem an das Zugangssteuergerät 4 angelernten
Funkschlüssel 1 empfängt. Die
Datenbank 13 erfasst alle Anlernvorgänge von Schlüsseln an
die Wegfahrsperre 4, weshalb die Datenbank auch mit der
Wegfahrsperre 4 verbunden ist.
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Der
dargestellte Funkschlüssel 1 umfasst neben
dem Transponder 5 auch ein Funkmodul 11, welches über eine
Verbindung 12 mit dem Transponder 5 verbunden
ist. Man bezeichnet den Transponder 5 deshalb auch als
einen bedrahteten Transponder 5, über welchen eine Kommunikation
zwischen dem Modul für
die Wegfahrsperre 3 (d. h. dem Transponder 5)
und dem Modul für
die Funkfernbedienung (d. h. dem Funkmodul 11) innerhalb
des Funkschlüssels 1 möglich ist. Über das
Funkmodul 11 sendet der Funkschlüssel 1 seine Funksignale
an das Zugangssteuergerät 4.
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Das
Anlernen von Funkschlüsseln 1 an
die Wegfahrsperre 3 und das Zugangssteuergerät 4 erfolgt
gemäß einer
ersten Ausführungsform
wie folgt:
In einem ersten Schritt wird die Wegfahrsperre 3 in
einen Anlernmodus versetzt, wobei zur Legitimation (d. h. zur Berechtigung
eines Starts des Anlernvorgangs) ein mehrstelliger Code eingegeben
werden muss. Mit anderen Worten ist es nur möglich, die Wegfahrsperre 3 in
den Anlernmodus zu versetzen, wenn dieser mehrstellige Code korrekt
eingegeben worden ist. In einem zweiten Schritt wird der Wegfahrsperre
dann mitgeteilt, wie viele Funkschlüssel 1 angelernt werden,
bevor das eigentliche Anlernen der Funkschlüssel 1 beginnt.
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Anschließend wird
jeder anzulernende Funkschlüssel 1 in
das Zündschloss 2 eingeführt, die
Zündung
eingeschaltet (Zustand ”Klemme
15”) und
eine entsprechende Taste des Funkschlüssels 1 bedient, um
ein Funksignal mit der Schlüssel-Identifikation des
in dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssels 1 an
das Zugangssteuergerät 4 zu übertragen. Über die
Transponderleseeinheit 9 wird die Schlüssel-Identifikation des in
dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssels 1 ausgelesen
und über
den CAN-Bus 8 an die Wegfahrsperre 3 übertragen,
wodurch der entsprechende Funkschlüssel 1 an die Wegfahrsperre 1 angelernt
wird. Darüber
hinaus überträgt die Wegfahrsperre 3 die
Schlüssel-Identifikation
ebenfalls über den
CAN-Bus 8 an das Zugangssteuergerät 4, wobei die Wegfahrsperre 3 vor der Übertragung
oder während
der Übertragung
der ersten Schlüssel-Identifikation
dem Zugangssteuergerät 4 anhand
einer speziellen ebenfalls über
den CAN-Bus 8 übertragenen
Information mitteilt, dass nun Informationen über anzulernende Funkschlüssel 1 übertragen
werden. Daraufhin löscht
das Zugangssteuergerät
bei Empfang dieser speziellen Information alle an das Zugangssteuergerät angelernten Funkschlüssel 1.
Das Zugangssteuergerät 4 empfängt nun
einerseits die Schlüssel-Identifikation
von der Wegfahrsperre 3 über den CAN-Bus 8 und
andererseits empfängt
das Zugangssteuergerät 4 mittels des
Funksignals die Schlüssel-Identifikation über einen
weiteren Weg, nämlich über das
von dem anzulernenden Funkschlüssel 1 ausgesendete
Funksignal. Wenn die Schlüssel-Identifikation,
welche das Zugangssteuergerät 4 über den
CAN-Bus 8 von der Wegfahrsperre 3 empfangen hat,
mit der Schlüssel-Identifikation übereinstimmt,
welche das Zugangssteuergerät 4 über eine
Luftschnittstelle mittels des Funksignals von dem in dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssel 1 empfangen
hat, lernt das Zugangssteuergerät 4 den
Funkschlüssel 1 anhand der
Schlüssel-Identifikation
an. Dabei speichert sowohl die Wegfahrsperre 3 als auch
das Zugangssteuergerät 4 den
jeweils angelernten Funkschlüssel 1 in derjenigen
Reihenfolge ab, in welcher die anzulernenden Funkschlüssel 1 angelernt
werden, wodurch die Reihenfolge der in der Wegfahrsperre 3 und
in dem Zugangssteuergerät 4 angelernten
Funkschlüssel 1 dieselbe
ist. Dabei wird zwischen dem Anlernen eines Funkschlüssels 1 und
dem Anlernen eines weiteren Funkschlüssels 1 jeweils die
Zündung
deaktiviert.
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Wenn
nacheinander jeder anzulernende Funkschlüssel 1 in das Zündschloss 2 eingeführt worden
ist, mittels des jeweiligen Funkschlüssels 1 die Zündung eingeschaltet
(Zustand ”Klemme
15”) worden
ist und mittels des jeweiligen Funkschlüssels 1 die Schlüssel-Identifikation über ein
Funksignal an das Zugangssteuergerät 4 übertragen
worden ist, ist der Anlernvorgang beendet. Die Wegfahrsperre 3 erfasst
das Ende des Anlernvorgangs, wenn die Anzahl der an die Wegfahrsperre 3 und
damit an das Zugangssteuergerät 4 angelernten
Funkschlüssel 1 der im
zweiten Schritt übertragenen
Anzahl entspricht, und teilt dem Zugangssteuergerät 4 die
Beendigung des Anlernvorgangs mit.
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Gemäß einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
erfolgt das Anlernen von Funkschlüsseln 1 an die Wegfahrsperre 3 und
das Zugangssteuergerät 4 wie
folgt:
In einem ersten Schritt wird wiederum die Wegfahrsperre 3 in
einen Anlernmodus versetzt, wobei zur Legitimation (d. h. zur Berechtigung
eines Starts des Anlernvorgangs) ein mehrstelliger Code eingegeben werden
muss. In einem zweiten Schritt wird, wie bei der vorherigen Ausführungsform,
der Wegfahrsperre mitgeteilt, wie viele Funkschlüssel 1 angelernt werden,
bevor das eigentliche Anlernen der Funkschlüssel 1 beginnt.
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Anschließend wird
jeder anzulernende Funkschlüssel 1 in
das Zündschloss 2 eingeführt und
die Zündung
eingeschaltet (Zustand ”Klemme
15”). Über die
Transponderleseeinheit 9 wird die Schlüssel-Identifikation des in
dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssels 1 ausgelesen
und über
den CAN-Bus 8 an die Wegfahrsperre 3 übertragen,
wodurch der entsprechende Funkschlüssel 1 an die Wegfahrsperre 1 angelernt
wird. Darüber
hinaus überträgt die Wegfahrsperre 3 weitere
von dem Funkschlüssel 1 ermittelte
Daten, welche die Schlüsselidentifikation
umfassen, ebenfalls über
den CAN-Bus 8 an das Zugangssteuergerät 4, wobei die Wegfahrsperre 3 dem
Zugangssteuergerät 4 mitteilt, dass
demnächst
ein Funksignal von dem in dem Zündschloss 2 steckenden
Funkschlüssel 1 empfangen
werden wird. Daraufhin steuert die Wegfahrsperre 3 diesen
Funkschlüssel
derart an, dass der Funkschlüssel 1 in
einem weiteren Schritt das von dem Zugangssteuergerät erwartete
Funksignal absetzt. Dazu wird eine spezielle Information von der
Wegfahrsperre 3 über
den CAN-Bus 8 zu der Transponderleseeinheit 9,
von dort zum Transponder 5 im Funkschlüssel 1 und von dort
zum Funkmodul 11 übertragen.
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Sobald
das Zugangssteuergerät 4 das
von dem Funkschlüssel 1 abgesetzte
Funksignal empfangen hat, überprüft das Zugangssteuergerät 4,
ob die in dem Funksignal enthaltenen Daten den weiteren Daten entsprechen,
welche das Zugangssteuergerät 4 vorher
von der Wegfahrsperre 3 erhalten hat. Nur wenn die in dem
Funksignal enthaltenen Daten den weiteren Daten entsprechen, wird
der Funkschlüssel 1 an
das Zugangssteuergerät 4 angelernt.
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Wie
bei der ersten Ausführungsform
wird zwischen dem Anlernen eines Funkschlüssels 1 und dem Anlernen
eines weiteren Funkschlüssels 1 die Zündung jeweils
deaktiviert. Wenn nacheinander jeder anzulernende Funkschlüssel 1 in
das Zündschloss 2 eingeführt worden
ist und mittels des jeweiligen Funkschlüssels 1 die Zündung eingeschaltet (Zustand ”Klemme
15”) worden
ist, ist der Anlernvorgang beendet. Wie bei der ersten Ausführungsform erfasst
die Wegfahrsperre 3 das Ende des Anlernvorgangs, wenn die
Anzahl der an die Wegfahrsperre 3 und damit an das Zugangssteuergerät 4 angelernten Funkschlüssel 1 der
im zweiten Schritt übertragenen Anzahl
entspricht, und teilt dem Zugangssteuergerät 4 die Beendigung
des Anlernvorgangs mit.
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Mit
anderen Worten wird bei der zweiten Ausführungsform zuerst der Transponder 5 des Funkschlüssels 1 an
die Wegfahrsperre 3 angelernt. Das Anlernen des Funkmoduls 11 des
Funkschlüssels 1 an
das Zugangssteuergerät 4 wird
nun erfindungsgemäß auch von
der Wegfahrsperre 3 gesteuert. Die Wegfahrsperre 3 liest
dazu aus dem Funkschlüssel 1 einen
verschlüsselten
Wert aus Transponder-ID und Transmitter-ID aus. Dabei liest die Wegfahrsperre 3 aus
dem Funkschlüssel 1 in
der Regel auch den aktuellen Stand des Funkschusszählers aus,
welcher durch jedes Aussenden eines Funksignals des Funkschlüssels 1 erhöht wird.
Mit dem Funkschusszähler
wird verhindert, dass ein potentieller „Angreifer” durch ein bloßes „Abspielen” eines
von dem Funkschlüssel 1 aufgezeichneten
Funksignals das Kraftfahrzeug 10 öffnen kann. Die verschlüsselten
Daten, welche von dem Funkschlüssel 1 an
die Wegfahrsperre 3 übertragen
worden sind, werden nun zusammen mit der Transponder-ID an das Zugangssteuergerät 4 übertragen.
Mit Hilfe der Transponder-ID ist das Zugangssteuergerät 4 nun
in der Lage, aus dem von der Wegfahrsperre 3 verschlüsselten
Daten die Transmitter-ID zu ermitteln. Somit ist das Zugangssteuergerät 4 auch
in der Lage, das von dem Funkschlüssel 1 im Rahmen des
Anlernens übertragene
Funksignal zu verifizieren.
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Im
Folgenden werden die Vorteile der vorliegenden Erfindung beschrieben:
Bei
der Produktion eines Kraftfahrzeuges hat die entsprechende Bedienperson
nur einen einzigen Anlernvorgang durchzuführen, mit welchem der jeweilige
Funkschlüssel 1 sowohl
an die Wegfahrsperre 3 als auch an das Zugangssteuergerät 4 angelernt
wird und mit welchem somit zwei Anlernvorgänge nach dem Stand der Technik
ersetzt werden. Dies führt
zu einem vereinfachten Handling und zu einer Verringerung der Produktionszeit.
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Ein
separates Anlernen des Funkschlüssels 1 (genauer
des Funkmoduls 11 des Funkschlüssels 1) an das Zugangssteuergerät 4 ist
nicht mehr möglich,
ohne den jeweiligen Funkschlüssel 1 auch
an die Wegfahrsperre 3 anzulernen. Dadurch ist sichergestellt,
dass nur diejenigen Funkschlüssel 1 als
Funkfernbedienung das entsprechende Kraftfahrzeug 10 öffnen können, welche
aktuell auch an die Wegfahrsperre 3 angelernt sind. Wenn
nun in der Wegfahrsperre 3 eine Datenbank vorhanden ist,
in welcher alle Anlernvorgänge
von Funkschlüsseln 1 gespeichert
sind, ist zu jeder Zeit bekannt und nachvollziehbar, ob ein bestimmter
Funkschlüssel 1 zu
einem bestimmten Zeitpunkt in der Lage war, ein bestimmtes Fahrzeug über die
Funkfernbedienung zu öffnen. Hierdurch
ergibt sich eine lückenlose
Dokumentation.
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- 1
- Funkschlüssel
- 2
- Zündschloss
- 3
- Wegfahrsperre
- 4
- Zugangssteuergerät
- 5
- Transponder
- 6
- Vorrichtung
- 7
- Tür
- 8
- CAN-Bus
- 9
- Transponderleseeinheit
- 10
- Kraftfahrzeug
- 11
- Funkmodul
- 12
- Verbindung
- 13
- Datenbank