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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren, um mehrere Schlüssel automatisch
an eine Wegfahrsperre eines Fahrzeugs anzulernen sowie eine entsprechend
ausgestaltete Wegfahrsperre und ein Fahrzeug mit einer solchen Wegfahrsperre.
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Nach
dem Stand der Technik werden mehrere Schlüssel an eine Wegfahrsperre
eines Fahrzeugs und damit an das Fahrzeug angelernt, indem von einer
Bedienperson jeder dieser Schlüssel
in ein Zündschloss
des Fahrzeugs eingeführt
und mit jedem anzulernende Schlüssel
dann die Zündung
eingeschaltet wird. Dieses Verfahren nach dem Stand der Technik
zum Anlernen mehrerer Schlüssel
an eine Wegfahrsperre ist zeitaufwändig und fehleranfällig, da
die Bedienperson darauf achten muss, dass sie jeden Schlüssel genau
einmal an die Wegfahrsperre anlernt und beispielsweise keinen Schlüssel mehrfach in
das Zündschloss
einführen
darf.
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Daher
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum
Anlernen mehrerer Schlüssel
an eine Wegfahrsperre sowie eine entsprechend ausgestaltete Wegfahrsperre
bereitzustellen, wobei diese Probleme nach dem Stand der Technik beseitigt
oder zumindest abgemildert werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren zum automatischen Anlernen mehrerer Schlüssel an
eine Wegfahrsperre nach Anspruch 1, eine Wegfahrsperre nach Anspruch
9 und ein Fahrzeug nach Anspruch 11 gelöst. Die abhängigen Ansprüche definieren
bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum automatischen
Anlernen mehrerer Schlüssel
an eine Wegfahrsperre eines Fahrzeugs bereitgestellt. Dabei wird
jedem anzulernenden Schlüssel
insbesondere vor einem ersten Datenaustausch zwischen der Wegfahrsperre
und dem jeweiligen Schlüssel
eine eigene Adresse zugewiesen, welche von den anderen Adressen
der anzulernenden Schlüssel
unterschiedlich ist. Für
den Datenaustausch zwischen der Wegfahrsperre und dem jeweiligen
anzulernenden Schlüssel
wird der jeweilige Schlüssel
während
des Anlernens von der Wegfahrsperre selektiv über diese dem jeweiligen Schlüssel zugewiesene
Adresse angesprochen. Dazu werden der Wegfahrsperre vorteilhafterweise
vor einem ersten Datenaustausch zwischen der Wegfahrsperre und einem
der Schlüssel
diejenigen Adressen bekannt gemacht, welche zu denjenigen Schlüsseln gehören, die
an die Wegfahrsperre anzulernen sind.
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Indem
jeder anzulernende Schlüssel
eine individuelle Adresse aufweist, ist die Wegfahrsperre in der
Lage mehrere Schlüssel
automatisch (ohne Eingriffe einer Bedienperson) anzulernen, indem
die Wegfahrsperre über
die jeweilige Adresse selektiv nur einen Schlüssel anspricht, um diesen angesprochenen
Schlüssel
an die Wegfahrsperre anzulernen. Dabei handelt es sich bei der jeweiligen
Adresse, welche dem jeweiligen anzulernenden Schlüssel zugewiesen
ist, um eine Adresse, welche insbesondere nur für den Anlernvorgang notwendig
ist. Mit anderen Worten spielt diese Adresse für eine Kommunikation zwischen
einem angelernten Schlüssel
und der Wegfahrsperre, an welcher der Schlüssel angelernt ist, in der
Regel keine Rolle.
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Da
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren weniger
Eingriffe als nach dem Stand der Technik notwendig sind, wird zum
einen Fertigungszeit bei der Produktion eines Fahrzeugs eingespart
und zum anderen die Möglichkeiten
für fehlerhafte
manuelle Vorgänge
reduziert, wodurch wiederum die Notwendigkeit für Nacharbeiten an dem produzierten
Fahrzeug verringert wird.
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Nach
dem Stand der Technik ist der Wegfahrsperre von einem noch nicht
an die Wegfahrsperre angelernten Schlüssel keine Information oder Adresse
bekannt, mit welcher die Wegfahrsperre diesen Schlüssel selektiv
ansprechen könnte.
Daher ist die Wegfahrsperre nach dem Stand der Technik nicht in
der Lage, einen noch nicht angelernten Schlüssel selektiv anzusprechen,
wodurch zwangsläufig
verhindert wird, dass die Wegfahrsperre ohne manuelle Eingriffe
von einer Bedienperson mehrere Schlüssel anlernen kann. Daher muss
nach dem Stand der Technik der Anlernvorgang für jeden anzulernende Schlüssel manuell
eingeleitet werden, was in der Regel dadurch geschieht, dass der
anzulernende Schlüssel
von der Bedienperson in das Zündschloss eingeführt und
die Zündung
aktiviert wird.
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Der
Wegfahrsperre können
die Adressen der an die Wegfahrsperre anzulernenden Schlüssel auf verschiedene
Wege bekannt gemacht werden. Eine Möglichkeit besteht darin, dass
diese Adressen der Wegfahrsperre vorher individuell übermittelt
werden und die Wegfahrsperre diese Adressen abspeichert, um sie
später
beim Anlernen der jeweiligen Schlüssel zu verwenden. Eine andere
Möglichkeit
besteht darin, dass die Wegfahrsperre derart ausgestaltet ist, dass
sie einen Algorithmus ablaufen lassen kann, welcher die jeweiligen
Adressen erzeugt, worauf im Folgenden noch weiter eingegangen wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist jeder anzulernende Schlüssel insbesondere einen Transponder
auf. Dabei werden die mehreren an die Wegfahrsperre anzulernenden
Schlüssel
für den
Datenaustausch mit der Wegfahrsperre im Rahmen des Anlernens derart
angeordnet, dass sich jeder Transponder innerhalb einer Reichweite
einer Transponderkommunikationsvorrichtung des Fahrzeugs befindet, über welche
die Wegfahrsperre mit den mehreren Schlüsseln oder mit den mehreren
Transpondern kommuniziert.
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Dadurch
kann die Wegfahrsperre nacheinander jeden Schlüssel selektiv ansprechen und
an die Wegfahrsperre anlernen. Dazu ist kein manueller Eingriff
zwischen einem Ende eines Anlernvorgangs eines bestimmten Schlüssels und
einem Beginn eines Anlernvorgangs des nächsten Schlüssels notwendig.
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Bei
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird der Wegfahrsperre vor dem eigentlichen Anlernen also vor einem
ersten Datenaustausch zwischen den mehreren Schlüsseln und der Wegfahrsperre
eine Anzahl derjenigen Schlüssel
bekannt gegeben, welche an diese Wegfahrsperre (oder an dasselbe
Fahrzeug) angelernt werden sollen.
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Wenn
die entsprechende Wegfahrsperre die Adressen der an die Wegfahrsperre
anzulernenden Schlüssel
bereits kennt, da sie beispielsweise über einen Algorithmus verfügt, mit
welchem diese Adressen erzeugt werden, dann reicht der Wegfahrsperre die
Anzahl der anzulernenden Schlüssel
aus, um dadurch die jeweiligen Adressen der an die Wegfahrsperre
anzulernenden Schlüssel
zu generieren und das Anlernen der Schlüssel zu initiieren.
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Dabei
kann ein Schlüssel,
welcher als n-ter an die Wegfahrsperre angelernt wird, unabhängig von
der Wegfahrsperre bzw. von dem Fahrzeug, an welches er angelernt
wird, immer dieselbe Adresse aufweisen.
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Die
Wegfahrsperre ist dabei beispielsweise derart ausgestaltet, dass
sie den ersten anzulernenden Schlüssel mit einer Adresse ”1”, den zweiten
anzulernenden Schlüssel
mit einer Adresse ”2”, den dritten
anzulernenden Schlüssel
mit einer Adresse ”3”, ...,
den n-ten anzulernende Schlüssel
mit einer Adresse ”<n>” und den letzten anzulernenden Schlüssel mit
einer Adresse ”A<Anzahl der anzulernenden
Schlüssel>” anspricht. Wenn beispielsweise fünf Schlüssel an
die Wegfahrsperre angelernt werden sollen, werden in diesem Fall
dem jeweiligen der fünf
Schlüssel
die Adresse ”1”, ”2”, ”3”, ”4” bzw. ”5” zugewiesen,
so dass die Wegfahrsperre beim Anlernen den jeweiligen Schlüssel individuell
mit der entsprechenden Adresse ”1”, ”2”, ”3”, ”4” bzw. ”5” ansprechen
kann.
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Um
das eigentliche Anlernen der Schlüssel an die Wegfahrsperre einzuleiten
bzw. um den Datenaustausch zwischen den mehreren Schlüsseln und
der Wegfahrsperre zum Anlernen einzuleiten, wird insbesondere einer
der anzulernenden Schlüssel
von einer Bedienperson in ein Zündschloss
des Fahrzeugs gesteckt, um dadurch der Wegfahrsperre zu signalisieren,
dass sich nun alle anzulernenden Schlüssel in einer Kommunikationsreichweite
mit der Wegfahrsperre befinden und die Wegfahrsperre somit das Anlernen
dieser Schlüssel
automatisch durchführen
kann.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird bei dem Datenaustausch zwischen den mehreren Schlüsseln und
der Wegfahrsperre zum Anlernen der anzulernenden Schlüssel an
die Wegfahrsperre die entsprechende Wegfahrsperrenidentifikation
und ein mathematischer Schlüssel
von der Wegfahrsperre an den jeweiligen anzulernenden Schlüssel übertragen.
Von dem jeweiligen Schlüssel wird
im Rahmen des Anlernens die entsprechende individuelle Schlüsselidentifikation
des Schlüssels
an die Wegfahrsperre übertragen.
Der mathematische Schlüssel
ist dabei eine Zeichenkette, mittels welcher sowohl der jeweilige
an die Wegfahrsperre angelernte Schlüssel als auch die Wegfahrsperre
selbst mit Hilfe eines Algorithmus eine Ergebniszeichenkette berechnet,
deren Gleichheit dann von der Wegfahrsperre überprüft wird, um zu entscheiden,
ob es sich um einen berechtigten angelernten Schlüssel handelt oder
nicht.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird auch eine Wegfahrsperre für ein Fahrzeug
bereitgestellt. Dabei umfasst die Wegfahrsperre einen Prozessor
und eine Schnittstelle zur Kommunikation mit einem Schlüssel. Die
Wegfahrsperre ist dabei derart ausgestaltet, dass die Wegfahrsperre
mittels des Prozessors mehrere Adressen erzeugen kann und dass die
Wegfahrsperre mehrere Schlüssel
an die Wegfahrsperre anlernt, indem die Wegfahrsperre den jeweils
anzulernenden Schlüssel
selektiv mit einer der von ihr erzeugten Adressen anspricht, wobei diese
Adresse vorab dem jeweiligen Schlüssel zugewiesen worden ist.
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Dabei
ist es zum einen möglich,
dass die Wegfahrsperre über
einen bestimmten Algorithmus in vorbestimmter Weise die mehreren
Adressen erzeugt oder dass die Wegfahrsperre diese Adressen aus
einem Speicher der Wegfahrsperre ausliest, in welchen sie vorab
geschrieben worden sind.
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Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Wegfahrsperre
entsprechen im Wesentlichen den Vorteilen des erfindungsgemäßen Verfahrens,
welche vorab im Detail ausgeführt
sind, weshalb hier auf eine Wiederholung verzichtet wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird schließlich ein Fahrzeug bereitgestellt,
welches eine erfindungsgemäße Wegfahrsperre
aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung ist insbesondere dafür geeignet, um automatisch
mehrere Schlüssel an
eine Wegfahrsperre anzulernen, ohne dass der Anlernvorgang eines
jeweiligen Schlüssels
von einer Bedienperson initiiert werden muss. Selbstverständlich ist
die vorliegende Erfindung nicht auf diesen bevorzugten Anwendungsbereich
beschränkt,
sondern kann prinzipiell auch eingesetzt werden, um beispielsweise
Funkschlüssel
an ein Zugangssteuergerät
anzulernen. Darüber
hinaus lässt
sich die vorliegende Erfindung auch bei Schiffen, Flugzeugen oder gleisgebundenen
Fahrzeugen einsetzen.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die einzige Figur dargestellt.
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In
der einzigen Figur ist schematisch ein erfindungsgemäßes Fahrzeug
mit einer erfindungsgemäßen Wegfahrsperre
dargestellt, an welche drei Schlüssel
anzulernen sind.
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Die
einzige Figur zeigt ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 10, welches
eine Wegfahrsperre 4 und ein Zündschloss 9 umfasst.
Die Wegfahrsperre 4 umfasst ihrerseits eine Kommunikationsschnittstelle 8, einen
Prozessor 7 und einen Speicher 6. Das Zündschloss 9 weist
eine Transponderkommunikationsvorrichtung 5 auf, welche
eine Kommunikationsverbindung mit der Kommunikationsschnittstelle 8 der Wegfahrsperre 4 aufweist.
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Die
drei an die Wegfahrsperre 4 anzulernenden Schlüssel 1–3 weisen
jeweils einen Transponder 11–13 auf, welcher mit
der Transponderkommunikationsvorrichtung 5 kommunizieren
kann. Die Transponder 11–13 weisen keine eigene
Energieversorgung auf, sondern beziehen die Energie, welche sie zur
Kommunikation mit der Transponderkommunikationsvorrichtung 5 benötigen, aus
dem elektromagnetischen Feld, welches von der Transponderkommunikationsvorrichtung 5 aufgebaut
wird. Jedem Transponder 11–13 ist von seinem
Hersteller eine individuelle vorbestimmte Adresse eingeschrieben worden,
so dass beispielsweise dem ersten Transponder 11 die Adresse ”1”, dem zweiten
Transponder 12 die Adresse ”2” und dem dritten Transponder 13 die
Adresse ”3” zugewiesen
worden ist.
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Die
Wegfahrsperre 4 ist entweder in der Lage, die Adressen ”1”, ”2” und ”3” durch
einen in ihrem Prozessor 7 ablaufenden Algorithmus zu erzeugen oder
hat diese Adressen ”1”, ”2” und ”3” in ihrem Speicher 6 abgespeichert.
Natürlich
ist die Wegfahrsperre 4 entweder auch in der Lage, weitere
Adressen ”4”, ”5”, ”6” usw. durch
den Algorithmus zu erzeugen oder die Wegfahrsperre 4 hat
diese weiteren Adressen ”4”, ”5” usw. in
ihrem Speicher 6 abgespeichert, so dass die Wegfahrsperre 4 eine
beliebige Anzahl von anzulernenden Schlüsseln selektiv über die
jeweilige Adresse ansprechen kann. Dazu ist es nur notwendig, dass
die anzulernenden Schlüssel
jeweils eine der Adressen ”1”, ”2”, ”3”, ... ”k” aufweisen, wobei
k gleich der Anzahl der anzulernenden Schlüssel ist. Mit anderen Worten
ist durch die Anzahl der anzulernenden Schlüssel vorgegeben, welche Adressen
den anzulernenden Schlüsseln
von ihrem Hersteller zugewiesen worden sind.
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Zum
Anlernen der drei Schlüssel 1–3 muss der
Wegfahrsperre 4 somit nur die Anzahl (in diesem Fall 3)
der an die Wegfahrsperre 4 anzulernenden Schlüssel 1–3 mitgeteilt
werden. Dies erfolgt während
einer Produktion in der Regel über
eine Kommunikationsverbindung mit einer zentralen Datenbank, in
welcher individuelle Merkmale des jeweils zu produzierenden Fahrzeugs 10 festgehalten
sind. Anschließend
wird der eigentliche Anlernvorgang der drei Schlüssel 1–3 durch
eine Bedienperson dadurch eingeleitet, dass einer der drei Schlüssel 1–3 in
das Zündschloss 9 eingeführt wird,
wodurch der Wegfahrsperre 4 mitgeteilt wird, dass sie nun
die drei Schlüssel 1–3 anzulernen
hat. Damit die drei Schlüssel 1–3 von
der Wegfahrsperre 4 angelernt werden können, müssen sich diese drei Schlüssel 1–3 innerhalb
einer Reichweite der Transponderkommunikationsvorrichtung 5 befinden.
Bei einem Einsatz von einer modernen Transponder-Technologie verfügt die Transponderkommunikationsvorrichtung 5 über eine Reichweite
von bis zu 10 cm, so dass sich die drei Schlüssel 1–3 zum
Anlernen an die Wegfahrsperre 4 in dieser Reichweite befinden
müssen.
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Anschließend spricht
die Wegfahrsperre 4 den ersten Schlüssel 1 bzw. den Transponder 11 des ersten
Schlüssels 1 selektiv
mit der Adresse ”1” an, wodurch
nur der erste Transponder 11 über die Transponderkommunikationsvorrichtung 5 Daten
mit der Wegfahrsperre 4 austauscht, wodurch der erste Transponder 11 und
damit der erste Schlüssel 1 an die
Wegfahrsperre 4 angelernt wird. Mit anderen Worten ist
die Wegfahrsperre 4 aufgrund der ihr bekannten Adresse ”1”, welche
vorab vom Schlüsselhersteller
auch dem ersten Transponder 11 zugewiesen worden ist, in
der Lage selektiv nur den ersten Transponder 11 anzulernen,
obwohl sich alle drei Schlüssel 1–3 innerhalb
der Reichweite der Transponderkommunikationsvorrichtung 5 befinden.
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Nachdem
der erste Schlüssel 1 an
die Wegfahrsperre 4 angelernt ist, spricht die Wegfahrsperre den
zweiten Schlüssel 2 bzw.
den Transponder 12 des zweiten Schlüssels 2 selektiv mit
der Adresse ”2” an, wodurch
nur der zweite Transponder 12 Daten mit der Wegfahrsperre 4 austauscht
und an die Wegfahrsperre 4 angelernt wird. Sobald auch
der zweite Schlüssel 2 an
die Wegfahrsperre 4 angelernt ist, spricht die Wegfahrsperre
den dritten Schlüssel 3 bzw.
den Transponder 13 des dritten Schlüssels 3 selektiv mit
der Adresse ”3” an, wodurch
schließlich der dritte
Transponder 13 Daten mit der Wegfahrsperre 4 austauscht
und an die Wegfahrsperre 4 angelernt wird.
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- 1–3
- Schlüssel
- 4
- Wegfahrsperre
- 5
- Transponderkommunikationsvorrichtung
- 6
- Speicher
- 7
- Prozessor
- 8
- Kommunikationsschnittstelle
- 9
- Zündschloss
- 10
- Fahrzeug
- 11–13
- Transponder