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Die Erfindung betrifft eine Übergabevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, zur Aufnahme und Abgabe von eine Orientierung aufweisenden Elementen, mit einem um eine Schwenkachse schwenkbaren länglichen Schwenkarm, an dem mindestens zwei Aufnahmeelemente angeordnet sind, wobei der Schwenkarm eine Schwenkbewegung von wenigstens neunzig Grad durchführen kann und die Aufnahmeelemente um unterschiedliche Wege in Längsrichtung des Schwenkarms zwangsgesteuert verstellbar sind.
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Eine derartige Übergabevorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 10 2004 037 879 A1 bekannt. Des Weiteren wird eine derartige Übergabevorrichtung beispielsweise zur Übergabe von einer Stanzvorrichtung kommenden Blistern an eine Kartoniervorrichtung verwendet. Hierbei können die Blister in unterschiedlichen Ausrichtungen an die Übergabevorrichtung gelangen. So können die Blister derart ausgerichtet sein, dass ihre Orientierung, welche beispielsweise bei rechteckigen Blister der Richtung ihrer Längsseiten entspricht, in Transportrichtung der Blister verläuft. Da Blister der Kartoniervorrichtung regelmäßig mit einer quer zur Transportrichtung der Blister verlaufenden Orientierung zugeführt werden müssen, müssen die Blister jeweils um neunzig Grad gedreht werden.
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Dies erfolgt regelmäßig in einer separaten Vorrichtung. So ist es bekannt, die Blister in einem schachtförmigen Zwischenspeicher um neunzig Grad zu drehen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Blister dem oben liegenden Eingang eines Schachtes zugeführt werden und der Schacht einen neunzig Grad betragenden Drall aufweist, sodass die Blister beim Durchlaufen des Schachts um neunzig Grad gedreht werden. Am unten liegenden Ausgang des Schachtes sind die Blister somit gegenüber dem Eingang um neunzig Grad gedreht.
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Des Weiteren müssen die Blister regelmäßig vereinzelt werden. Hierzu ist es bekannt, die Blister mittels Vakuumsauger aufzunehmen, über die entsprechende Abgabepostion zu bringen und entsprechend dem betreffenden Maschinentakt einzeln abzugeben.
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Die bekannten Vorgehensweisen haben jedoch den Nachteil, dass sie zusätzlichen Platz für die Vereinzelung und den Schacht benötigen. Des Weiteren wird durch den Schacht die synchrone Anbindung der Kartoniervorrichtung an die Stanze der Blistermaschine aufgehoben. Dies wirkt sich nachteilig auf die Taktzahl der Blistermaschine aus.
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Durch den Schacht wird nicht nur die synchrone Anbindung der Kartoniervorrichtung an die Stanze der Blistermaschine aufgehoben, sondern darüber hinaus ist durch den Schacht die Nachverfolgbarkeit einzelner Blister nicht mehr gegeben. Das heißt, die Position zuvor als fehlerhaft erkannter Blister lässt sich nach dem Schacht mit akzeptablem Aufwand nicht mehr feststellen.
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Aus der
EP 1882 652 A1 ist eine Greifeinrichtung bekannt, welche eine Mehrzahl von Greifer aufweist, deren Abstand veränderbar ist. Die Greifer weisen in einer ersten Position einen ersten vorbestimmten Abstand auf. Es ist eine Antriebseinrichtung zum Bewegen der Greifer in wenigstens eine zweite Position vorgesehen, in der die Greifer einen zweiten vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen. Die Verstellung der Greifer von der ersten Position in die zweite Position erfolgt zwangsgesteuert.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine eingangs genannte Übergabevorrichtung derart auszubilden, dass sie bei geringem Platzbedarf eine Orientierung aufweisende Elemente in einer gegenüber ihrer Aufnahme um neunzig Grad versetzten Ausrichtung abgibt.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung ist eine Übergabevorrichtung zur Aufnahme und Abgabe von eine Orientierung aufweisenden Elementen, insbesondere Blister, mit einem um eine Schwenkachse schwenkbaren länglichen Schwenkarm, an dem mindestens ein Aufnahmeelement angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm eine Schwenkbewegung von wenigstens neunzig Grad durchführen kann und das Aufnahmeelement in Längsrichtung des Schwenkarms verstellbar ist.
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Dadurch, dass der Schwenkarm eine Schwenkbewegung von wenigstens neunzig Grad durchführen kann, wird auf einfache Weise erreicht, dass das von dem Aufnahmeelement aufgenommene Element beziehungsweise die von den Aufnahmeelementen aufgenommenen Elemente um neunzig Grad gedreht werden. Dadurch, dass das wenigstens eine Aufnahmeelement in Längsrichtung des Schwenkarms verstellbar ist, lässt sich das von dem Aufnahmeelement aufgenommene betreffende Element auf einfache Weise in eine Position bringen, in der es auf ein nachfolgendes Transportband positionsgenau abgelegt werden kann. Insbesondere lässt sich bei einer Übergabevorrichtung mit mehreren an einem Schwenkarm angeordneten Aufnahmeelementen der Abstand der Aufnahmeelemente und somit der von diesen aufgenommenen Elemente zueinander einstellen. Somit lässt sich durch Verstellung der Aufnahmeelemente erreichen, dass die Elemente in einem Rastermaß angeordnet werden können, welches dem Rastermaß eines nachfolgenden Transportbandes entspricht.
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In vorteilhafter Weise sind an dem Schwenkarm wenigstens zwei Aufnahmeelemente angeordnet, welche um unterschiedliche Wege in Längsrichtung des Schwenkarms verstellbar sind.
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Dadurch, dass die Aufnahmeelemente um unterschiedliche Wege in Längsrichtung des Schwenkarms verstellbar sind, lässt sich auf besonders einfache Weise eine Spreizung der Anordnung der Aufnahmeelemente an dem Schwenkarm erreichen. Das heißt, es lässt sich auf besonders einfache Weise erreichen, dass der Abstand der Aufnahmeelemente zueinander gleich ist. Denn, damit bei beispielsweise vier Aufnahmeelementen der Abstand der jeweils äußeren Aufnahmeelemente zu den jeweils benachbarten Aufnahmeelementen so groß ist wie der Abstand der inneren Aufnahmeelemente zueinander, müssen die äußeren Aufnahmeelemente einen größeren Weg zurücklegen als die inneren Aufnahmeelemente.
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In vorteilhafter Weise erfolgt die Verstellung der Aufnahmeelemente zwangsgesteuert, wodurch gewährleistet ist, dass die Bewegung der Aufnahmeelemente beziehungsweise der Weg, den die Aufnahmeelemente zurücklegen, relativ zueinander stets gleich ist.
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In besonders vorteilhafter Weise erfolgt die Verstellung der Aufnahmeelemente mittels zweier Getriebe, welche von einem gemeinsamen Antrieb angetrieben werden. Hierdurch lässt sich zum einen die zwangsgesteuerte Verstellung der Aufnahmeelemente sehr einfach erreichen. Zum anderen kann dadurch, dass die Getriebe von einem gemeinsamen Antrieb angetrieben werden, auf einen zweiten Antrieb verzichtet werden.
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Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform der Erfindung herausgestellt, bei der die Getriebe aus einem Zahnrad und einem davon angetriebenen Zahnriemen bestehen. Die Aufnahmeelemente brauchen hierbei lediglich mit dem betreffenden Zahnriemen verbunden werden, wodurch ihre Verstellung mittels des Zahnriemens erfolgt. Sitzen mehrere Zahnräder auf einer gemeinsamen Antriebsachse, erfolgt die Verstellung der Aufnahmeelemente durch eine Drehung der gemeinsamen Antriebsachse, wobei unterschiedliche Verstellwege dadurch erreicht werden können, dass die Zähnezahl der Zahnräder unterschiedlich ist.
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Des Weiteren lässt sich bei der letztgenannten Ausführungsform auf einfache Weise erreichen, dass die Verstellung der Aufnahmeelemente teilweise in gegenläufiger Richtung erfolgt. Hierzu brauchen die Aufnahmeelemente lediglich an den sich entgegengesetzt bewegenden Abschnitten des Zahnriemens befestigt zu werden.
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Zwar ist die Verstellung der Aufnahmeelemente mittels eines von einem Zahnrad angetriebenen Zahnriemens besonders vorteilhaft, jedoch lassen sich die Aufnahmeelemente auch mittels eines anderen Riementriebes wie beispielsweise Keilriemen oder Flachriemen antreiben. Des Weiteren kann die Verstellung der Aufnahmeelemente auch mittels eines Spindelantriebs erfolgen.
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Bei einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schwenkarm an einer Vorrichtung befestigt ist, mittels der er in radialer Richtung der Schwenkachse verstellbar ist. Hierdurch lassen sich alle Aufnahmeelemente gemeinsam um einen bestimmten Weg verstellen, wodurch eine gemeinsame Justage der Abgabeposition der Aufnahmeelemente erfolgen kann. Das heißt, nachdem die Aufnahmeelemente so verstellt wurden, dass ihre Teilung der Teilung von beispielsweise auf einem Transportband, auf das die Elemente abgelegt werden sollen, angeordneten Mitnehmerelementen entspricht, kann der Schwenkarm und damit alle an ihm befestigten Aufnahmeelemente so in Längsrichtung des Schwenkarms verstellt werden, dass die von den Aufnahmeelementen aufgenommenen Elemente exakt vor den Mitnehmerelementen abgesetzt werden können.
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Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform der Erfindung, bei der der Schwenkarm an einer Vorrichtung befestigt ist, mittels der er in axialer Richtung der Schwenkachse verstellbar ist. Hierdurch lassen sich die von den Aufnahmeelementen aufgenommenen Elemente auf einfache Weise auf ein Transportband absetzen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schwenkarm an einer Hub-Schwenk-Vorrichtung befestigt ist, welche neben einer Schwenkbewegung noch eine Bewegung in axialer Richtung der Schwenkachse durchführen kann.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines besonderen Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es zeigt:
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1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Übergabevorrichtung in perspektivischer Ansicht,
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2 eine vereinfachte Darstellung des Schwenkarms der in 1 dargestellten Übergabevorrichtung in perspektivischer Ansicht, und
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3 eine weitere vereinfachte Darstellung des in 2 dargestellten Schwenkarms in Draufsicht.
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Wie 1 entnommen werden kann, weist eine Übergabevorrichtung im Wesentlichen einen um eine Schwenkachse 1a schwenkbaren länglichen Schwenkarm 1 auf, an dem vier als Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d ausgebildete Aufnahmeelemente angeordnet sind. Mittels der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d können einer Stanzstation 14, in der befüllte Blister aus einem Blisterband ausgestanzt werden, die ausgestanzten Blister entnommen werden. Die Blister werden in vier nebeneinander angeordneten Abgabepositionen 15a bis 15d zur Verfügung gestellt, in einer Lage, in der ihre Orientierung gegenüber der Orientierung, mit der die Blister einer Kartoniervorrichtung zugeführt werden müssen, um neunzig Grad verdreht ist.
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Zur Aufnahme der Blister wird der Schwenkarm 1 in axialer Richtung 3a der Schwenkachse 1a so weit abgesenkt, dass die Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d mit den Blister in Berührung treten. Durch Erzeugen eines Vakuums in den Vakuumsaugern 2a, 2b, 2c, 2d werden die Blister von den Vakuumsaugern 2a, 2b, 2c, 2d aufgenommen.
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Danach wird der Schwenkarm 1 in axialer Richtung 3a der Schwenkachse 1a angehoben, wobei er gleichzeitig um die Schwenkachse 1a eine Schwenkbewegung um neunzig Grad durchführt. Die Bewegung des der Schwenkachse 1a abgewandten Endes des Schwenkarms 1 ist durch einen Pfeil 16 dargestellt. Nachdem der Schwenkarm 1 um neunzig Grad verschwenkt wurde, wird er wieder in axialer Richtung 3a der Schwenkachse 1a abgesenkt, bis die an den Vakuumsaugern 2a, 2b, 2c, 2d hängenden Blister ein Transportband 17 berühren, mittels welchem die Blister der Kartoniervorrichtung zugeführt werden können. Durch die Schwenkbewegung um neunzig Grad befindet sich die Orientierung der Blister in der Lage, wie sie von der Kartoniermaschine verlangt wird.
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Wie 1 ebenfalls entnommen werden kann, weist das Transportband 17 Mitnehmerelemente 18 auf, welche einen an die Breite der Blister angepassten und von der Kartoniervorrichtung vorgegebenen Teilungsabstand aufweisen. Da die Teilung der Mitnehmerelemente 18 nicht der Teilung entspricht, in der die Blister von der Stanzstation zur Verfügung gestellt und von den Vakuumsaugern 2a, 2b, 2c, 2d aufgenommen worden sind, werden die Abstände der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d zueinander während der vom Schwenkarm 1 durchgeführten Hub-Schwenkbewegung verändert.
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Die Anpassung der Abstände der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d an die Teilung der Mitnehmerelemente 18 des Transportbands 17 wird nachfolgend anhand der 2 und 3 erläutert.
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Wie 2 entnommen werden kann, weist der Schwenkarm 1 einen ersten Zahnriemen 7 auf, der von einem ersten Zahnrad 8 angetrieben werden kann, sowie einen zweiten Zahnriemen 5 auf, der von einem zweiten Zahnrad 6 angetrieben werden kann. Das erste Zahnrad 8 sowie das zweite Zahnrad 6 sitzen gemeinsam auf einer Welle eines Spreizantriebs 12. An dem dem Spreizantrieb 12 entgegengesetzten Ende sind an dem Schwenkarm 1 Umlenkräder 5a, 7a angeordnet, um die die Zahnriemen 7, 5 umgelenkt werden. Die Zahnriemen 7, 5 verlaufen somit in Längsrichtung des Schwenkarms 1.
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Die Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d sind in herkömmlicher Weise längs verschiebbar an dem Schwenkarm 1 befestigt. Des Weiteren sind die mittleren Vakuumsauger 2b, 2c mit dem ersten Zahnriemen 7 verbunden, wobei der dem Spreizantrieb 12 zugewandte Vakuumsauger 2b in Bewegungsrichtung des ersten Zahnriemens 7 vor dem entsprechenden Umlenkrad 7a mit dem ersten Zahnriemen 7 verbunden ist und der dem Spreizantrieb 12 abgewandte Vakuumsauger 2c in Bewegungsrichtung des ersten Zahnriemens 7 hinter dem entsprechenden Umlenkrad 7a mit dem ersten Zahnriemen 7 verbunden ist. Die beiden äußeren Vakuumsauger 2a, 2d sind mit dem zweiten Zahnriemen 5 verbunden, wobei der dem Spreizantrieb 12 zugewandte Vakuumsauger 2a in Bewegungsrichtung des zweiten Zahnriemens 5 vor dem entsprechenden Umlenkrad 5a mit dem zweiten Zahnriemen 5 verbunden ist und der dem Spreizantrieb 12 abgewandte Vakuumsauger 2d in Bewegungsrichtung des zweiten Zahnriemens 5 hinter dem entsprechenden Umlenkrad 5a mit dem zweiten Zahnriemen 5 verbunden ist. Somit führen die dem Spreizantrieb 12 zugewandten Vakuumsauger 2a, 2b bei Betätigung des Spreizantriebs 12 eine Längsbewegung 5a in Richtung zum Spreizantrieb 12 durch und die dem Spreizantrieb 12 abgewandten Vakuumsauger 2c, 2d eine Längsbewegung 5b in entgegengesetzter Richtung durch.
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Das zweite Zahnrad 6 weist dreimal soviel Zähne auf wie das erste Zahnrad 8. Im vorliegenden Fall weist das erste Zahnrad 8 dreißig Zähne auf und das zweite Zahnrad 6 neunzig Zähne. Hierdurch wird der zweite Zahnriemen 5 dreimal so schnell angetrieben wie der erste Zahnriemen 7. Somit legen auch die an dem zweiten Zahnriemen 5 befestigten Vakuumsauger 2a, 2d in derselben Zeit den dreifachen Weg zurück wie die an dem ersten Zahnriemen 7 befestigten Vakuumsauger 2b, 2c.
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Durch die Bewegung der dem Spreizantrieb 12 zugewandten Vakuumsauger 2a, 2b in Richtung zum Spreizantrieb 12 und die Bewegung der dem Spreizantrieb 12 abgewandten Vakuumsauger 2c, 2d in entgegengesetzter Richtung sowie dadurch, dass die äußeren Vakuumsauger 2a, 2d den dreifachen Weg zurücklegen wie die inneren Vakuumsauger 2b, 2c, wird eine gleichmäßige Spreizung der Anordnung der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d erreicht.
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Die Befestigung der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d an den Zahnriemen 5, 7 erfolgt mittels Klemmbacken 9a, 9b, 9c, 9d, wie dies insbesondere 3 entnommen werden kann. Des Weiteren kann 3 entnommen werden, dass der zweite Zahnriemen 5 um Begrenzungswalzen 11 umgelenkt wird, sodass er hinter den Begrenzungswalzen 11 parallel zum Schwenkarm 1 verläuft.
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Damit die Position der Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d bei der Abgabe der Blister an das Transportband 17 nicht nur an die Teilung der Mitnehmerelemente 18 angepasst werden kann, sondern auch an die absolute Position der Mitnehmerelemente 18, ist der Schwenkarm 1 mittels einer Führung 10a, 10b an einem Basiselement 4 befestigt, welches ein Lager 4a aufweist, mittels dem der Schwenkarm 1 derart an einem in der Figur nicht dargestellten Grundelement befestigt ist, dass er eine Hub-Schwenkbewegung durchführen kann. Die Keile 10b der Führung 10a, 10b sind an dem Basiselement 4 befestigt. Die Nuten 10a der Führung sind an einer Halteplatte 19 befestigt, an der der Schwenkarm 1 unbeweglich befestigt ist.
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Durch die Führung 10a, 10b kann der Schwenkarm 1 in radialer Richtung 3b der Schwenkachse 1a verstellt werden. Die Verstellung erfolgt auf herkömmliche Weise mittels eines am Basiselement 4 angeordneten Offset-Antriebs 13, welcher mittels eines Exzenters die Halteplatte 19 in der Führung 10a, 10b verschiebt. Durch die Bewegung in radialer Richtung 3b der Schwenkachse 1a lassen sich alle Vakuumsauger 2a, 2b, 2c, 2d gleichzeitig um den gleichen Weg in Form eines Offsets verschieben. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Blister so auf dem Transportband 17 abgelegt werden, dass sie mit ihren Seiten an die Mitnehmerelemente 18 anstoßen. Die Führung kann beispielsweise als Kugelumlaufführung oder Schwalbenschwanzführung ausgebildet sein.
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Des Weiteren ist es durch die Offset-Bewegung des Schwenkarms 1 möglich, die erfindungsgemäße Übergabevorrichtung ohne wesentliche Modifikation auch dann zu verwenden, wenn lediglich beispielsweise drei Blister übergeben werden sollen. Die Übergabe der Blister erfolgt auf dieselbe Weise, wie vier Blister übergeben werden. Lediglich beispielsweise der dem Spreizantrieb 12 am nächsten liegende Vakuumsauger 2a muss deaktiviert werden, damit er keine Luft zieht. Die Spreizung der restlichen drei aktiven Vakuumsauger 2b, 2c, 2d erfolgt in der gleichen Weise, in der vier Blister übergeben werden. Da bei dieser Vorgehensweise jedoch ein Blister etwa mittig auf ein Mitnehmerelement 18 auftreffen würde, muss der Schwenkarm 1 eine entsprechende Offset-Bewegung durchführen.