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DE102008019181A1 - Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock und Gehstock mit einer Zusatzfuß-Baugruppe - Google Patents

Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock und Gehstock mit einer Zusatzfuß-Baugruppe Download PDF

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DE102008019181A1
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    • A45B9/00Details
    • A45B9/04Ferrules or tips
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    • A63C11/22Ski-sticks

Landscapes

  • Walking Sticks, Umbrellas, And Fans (AREA)

Abstract

Erfindungsgemäß wurde eine Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock mit einem an einem unteren Bereich eines Schafts angeordneten ersten Bodenkontaktelement geschaffen, mit einem Zusatzfuß, der eine Hülse aufweist, die längsbeweglich auf dem Schaft angeordnet ist, und ein zweites Bodenkontaktelement aufweist, das an der Hülse angeordnet ist und eine Öffnung zum Hindurchleiten des ersten Bodenkontaktelements aufweist. Der Zusatzfuß ist zwischen einer ersten Stellung, in der eine Unterseite des ersten Bodenkontaktelements über eine Unterseite des zweiten Bodenkontaktelements hinausragt, und einer zweiten Stellung, in der die Unterseite des zweiten Bodenkontaktelements über die Unterseite des ersten Bodenkontaktelements hinausragt, verstellbar. Zusätzlich ist eine Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes in der zweiten Stellung vorgesehen. Mit einer solcherart ausgebildeten Zusatzfuß-Baugruppe kann ein Umschalten zwischen den verschiedenen Bodenkontaktelementen auf einfache Weise erfolgen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Zusatzfuß-Baugruppe gemäß dem Patentanspruch 1 und einen Gehstock mit einer Zusatzfuß-Baugruppe gemäß dem Patentanspruch 26.
  • Ein Nordic-Walking-Stock wird bei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten verwendet. Zur Verwendung im Gelände weist der Stock an seinem Ende eine Hartmetall-Spitze auf, währenddessen zur Verwendung auf Asphalt ein Gummipuffer auf den Stock aufgesteckt wird, der die Hartmetall-Spitze überdeckt. Bei der Verwendung im Gelände wird der Gummipuffer vom Stock abgenommen und in einem Kleidungsstück oder einem Behältnis verstaut und auf diese Weise mitgeführt.
  • Ein Problem dabei besteht darin, daß der so verstaute Gummipuffer das Kleidungsstück oder das Behältnis verschmutzen kann. Des weiteren ist es umständlich, mit Handschuhen den Gummipuffer aus dem Kleidungsstück oder dem Behältnis zu entnehmen. Außerdem besteht die Gefahr des Verlierens des Gummipuffers, wenn dieser vom Stock abgenommen ist.
  • Aus der WO 2006/019303 A1 ist eine Vorrichtung zum Umschalten zwischen zwei unterschiedlichen Bodenkontaktelementen an einem Nordic-Walking-Stock bekannt. Das eine Bodenkontaktelement ist in Form einer Spitze und das andere Bodenkontaktelement in Form eines Gummipuffers ausgebildet. Die Vorrichtung ist schwenkbar um eine zur Längsachse des Stocks geneigten Achse mit dem Stock verbunden. Da das in Form einer Spitze ausgebildete Bodenkontaktelement in der schräg von dem Stock weg weisenden Stellung zu Verletzungen führen könnte, ist eine verschwenkbare Schutzabdeckung an dem Stock angeordnet. Beim Verschwenken der Vorrichtung vom Gummipuffer zur Spitze muß zuerst die Schutzabdeckung von der Spitze wegwärts verschwenkt werden, danach wird ein Entriegelungsknopf gedrückt, um den Schwenkvorgang der Vorrichtung zuzulassen. Nach dem Einrasten des Entriegelungsknopfes kann der Stock mit der zum Boden weisenden Spitze genutzt werden. Das Umschalten kann nur von Hand vorgenommen werden, wobei der Umschaltvorgang bedingt durch das notwendige Verschwenken der Schutzabdeckung und das von Hand vorzunehmende Niederdrücken des Entriegelungsknopfes beschwerlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der ein einfaches Umschalten zwischen verschiedenen Bodenkontaktelementen ausführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Erfindungsgemäß wurde eine Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock mit einem an einem unteren Bereich eines Schafts angeordneten ersten Bodenkontaktelement geschaffen, mit einem Zusatzfuß, der ein Hülse aufweist, die längsbeweglich auf dem Schaft angeordnet ist, und ein zweites Bodenkontaktelement aufweist, das an der Hülse angeordnet ist und eine Öffnung zum Hindurchleiten des ersten Bodenkontaktelements aufweist. Der Zusatzfuß ist zwischen einer ersten Stellung, in der eine Unterseite des ersten Bodenkontaktelementes über eine Unterseite des zweiten Bodenkontaktelementes hinausragt, und einer zweiten Stellung, in der die Unterseite des zweiten Bodenkontaktelements über die Unterseite des ersten Bodenkontaktelements hinausragt, verstellbar. Zusätzlich ist eine Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes in der zweiten Stellung vorgesehen. Mit einer solcherart ausgebildeten Zusatzfuß-Baugruppe kann ein Umschalten zwischen den verschiedenen Bodenkontaktelementen auf einfache Weise erfolgen.
  • Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in einer ersten Stellung des Zusatzfußes,
  • 2 eine Perspektivansicht der Zusatzfuß-Baugruppe von 1 in einer zweiten Stellung des Zusatzfußes,
  • 3 eine Perspektivansicht des Zusatzfußes,
  • 4 eine Perspektivansicht eines Schafts des Gehstocks mit daran angeordnetem Bodenkontaktelement, und
  • 5 eine Perspektivansicht eines Bodenkontaktelementes des Zusatzfußes.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt ist, weist ein Gehstock 100 an seinem unterem, dem Boden 200 zugewandten Ende ein Bodenkontaktelement in Form eines Stahlbolzens 104 auf, der auf dem Boden 200 aufsitzt.
  • Wie in 4 dargestellt ist, weist der Stahlbolzen 104 einen Kopf 104a auf, dessen Unterseite 104a1 konkav ausgebildet ist und zum Kontakt mit dem Boden 200 vorgesehen ist. Außerdem weist der Stahlbolzen 104 einen Gewindebereich 104b auf, der zum Einschrauben in ein Loch 102a des Schafts 102 vorgesehen ist, so daß der Stahlbolzen 104 austauschbar ist. Die Unterseite 104a1 ist mit einem Schraubenschlitz 104a2 zum Einsetzen eines Schraubendreherwerkzeuges versehen.
  • In einer anderen Ausführungsform ist das Bodenkontaktelement in einer anderen Form, z. B. als Spitze, ausgebildet.
  • An dem Schaft 102 ist außerdem eine Zusatzfuß-Baugruppe 10 montiert. Die Zusatzfuß-Baugruppe 10 weist einen Zusatzfuß 12 bestehend aus einer Hülse 20 und einem Gummipuffer 30, der fest mit der Hülse 20 verbunden ist, auf. Die Hülse 20 weist ein zentrisches Durchgangloch 22 auf, das zur Aufnahme des Schafts 102 und zum Hindurchleiten des Stahlbolzens 104 ausgebildet ist. Auch der Gummipuffer 30 weist als eine Öffnung ein zentrisches Durchgangsloch 32 auf, das zur Aufnahme der Hülse 20, des Schafts 102 und zum Hindurchleiten des Stahlbolzens 104 ausgebildet ist.
  • In einer Ausführungsform kann das Durchgangsloch 32 des Gummipuffers 30 gestuft ausgebildet sein mit einem größeren Durchmesserabschnitt zur Aufnahme der Hülse 20 und einen kleineren Durchmesserabschnitt zum Hindurchleiten des Schafts 102 und des Stahlbolzens 104.
  • Obwohl in der gezeigten Ausführungsform die Öffnung in dem Gummipuffer 30 als zentrisches Durchgangloch 32 ausgebildet ist, kann in einer modifizierten Ausführungsform die Öffnung als Außnehmung oder als außerhalb der Mittelachse angeordnetes Durchgangloch ausgebildet sein.
  • In einer weiteren modifizierten Ausführungsform können die Hülse 20 und der Gummipuffer 30 einstückig ausgebildet sein.
  • Wie in 2 gezeigt ist, ist am Schaft 102 des Gehstocks 100 eine Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes 12 in Form einer Rastvorrichtung 40 angeordnet. Die Rastvorrichtung 40 weist eine um einen Drehpunkt schwenkbare Wippe 50, dessen einer Hebelarm als ein Betätigungsabschnitt 52 ausgebildet ist und dessen anderer Hebelarm als Eingriffsabschnitt 54 ausgebildet ist, der zum Eingriff in einen Eingriffsbereich der Hülse 20 vorgesehen ist. Der Eingriffsabschnitt 54 der Wippe 50 weist einen Rasthaken 54a auf.
  • Der Eingriffsbereich der Hülse 20 wird durch eine Fixierrille 24 gebildet, wobei die Fixierrille 24 an einer solchen Position an der Hülse 20 angeordnet ist, daß beim Eingriff des Rasthakens 54a in die Fixierrille 24 die in 2 gezeigte zweite Stellung des Zusatzfußes 12 eingestellt ist.
  • Die Fixierrille 24 hat eine solche Tiefe, daß beim Aufbringen einer beim Nordic Walking üblichen auf den Zusatzfuß 12 aufgebrachten Kraft der Rasthaken 54a in der Fixierrille 24 der Hülse 20 verbleibt.
  • Der Betätigungsabschnitt 52 dient als Betätigungseinrichtung zum Lösen des Rasteingriffs des in der Fixierrille 24 befindlichen Rasthakens 54a. Eine Benutzerperson kann den Auslösevorgang des Rasteingriffs mittels einer Schuhspitze 300a eines Schuhs 300 vornehmen. Eine Vorbelastungseinrichtung in Form einer Blattfeder 56, die Z-förmig ausgebildet ist und an dem Betätigungsabschnitt 52 auf der dem Schaft 102 zugewandten Seite befestigt ist, drückt den Betätigungsabschnitt 52 in einer Richtung wegwärts von dem Schaft 102, so daß auf Grund der Hebelwirkung der Wippe 50 der Rasthaken 54a des Betätigungsabschnitts 54 in eine Richtung hinwärts zu dem Schaft 102 und somit in einen Eingriffszustand mit der Fixierrille 24 gedrückt wird.
  • In einer modifizierten Ausführungsform ist die Blattfeder 56 in einer anderen Form ausgebildet.
  • In modifizierten Ausführungsformen ist die Vorbelastungseinrichtung als eine Druckfeder oder ein Element aus einem elastischen Material ausgebildet.
  • In einer anderen Ausführungsform ist statt der Rastvorrichtung 40 eine andere Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes 12, z. B. in Form einer Feststellvorrichtung vorgesehen.
  • Wie deutlich in den 1 und 3 gezeigt ist, weist die Hülse 20 vier Halterillen 26 auf, die jeweils eine solche Tiefe haben, daß beim Aufbringen einer Kraft auf den Zusatzfuß 12 der Rasthaken 54a selbsttätig aus der jeweiligen Halterille 26 gleitet.
  • Die jeweiligen Halterillen 26 sind an einer solchen Position an der Hülse 20 angeordnet, daß beim Eingriff des Rasthakens 54a in die Halterille 26 die in 1 gezeigte erste Stellung des Zusatzfußes 12 eingestellt ist.
  • Die Anzahl der Halterillen 26 ist nicht auf die dargestellte Darstellung begrenzt, sondern kann von dieser abweichen.
  • Zur Erleichterung des Lösevorgangs des Rasthakens 54a aus der Halterille 26 kann der Übergang der Wandseiten der Halterille 26 zum Außenumfangsbereich der Hülse 20 abgerundet ausgebildet sein und/oder die Halterille 26 kann V-förmig ausgebildet sein. Außerdem kann der Stirnbereich des Rasthakens 54a abgerundet ausgebildet sein.
  • Die Wippe 50 ist mittels eines Stellrings 60 an dem Schaft 102 befestigt. Der Stellring 60 weist ein Durchgangsloch 62 auf, das zur Aufnahme des Schafts 102 des Gehstocks 100 ausgebildet ist. Außerdem weist der Stellring 60 einen in Richtung der Längsachse verlaufenden durchgehenden Schlitz 64 zur Bildung von zwei Stellringenden 60A und 60B und eine erste in Richtung der Längsachse verlaufende Ausnehmung 66 auf, so daß ein ebene Fläche 60a gebildet ist, auf der die Köpfe von zwei Befestigungsschrauben 68 aufliegen, die die Stellringenden 60A, 60B miteinander verbinden.
  • Eine zweite in Richtung der Längsachse verlaufende Ausnehmung 70, die benachbart zu einer der Längsseiten der Wippe 50 angeordnet ist, dient als Verdrehsicherung beim Bewegungsvorgang der Wippe 50.
  • Ein Niet 72 dient als Verbindungselement zwischen der Wippe 50 und dem Stellring 60 und ist solcherart angeordnet, daß sich die Wippe 50 ausreichend zwischen einer Raststellung des Rasthakens 54a in der Fixierrille 24 und einer Lösestellung des Rasthakens 54a bewegen kann.
  • Das Verbindungselement zwischen der Wippe 50 und dem Stellring 60 ist nicht auf die beschriebene Ausführungsform beschränkt. In einer anderen, nicht gezeigten Ausführungsform weist die Wippe 50 einen Schwenkzapfen auf, der quer zur Längsrichtung der Wippe 50 verläuft und in eine dazu korrespondierende Ausnehmung oder ein dazu korrespondierendes Durchgangsloch des Stellrings 60 eingreift.
  • Die Wippe 50 besteht in der bevorzugten Ausführungsform aus Metall, und der Stellring 60 besteht in der bevorzugten Ausführungsform aus Metall oder Kunststoff.
  • Nachfolgend wird die Arbeitsweise der Zusatzfuß-Baugruppe 10 näher erläutert.
  • In einer in 1 gezeigten ersten Stellung stützt sich der Kopf 104a des Stahlbolzens 104 am Boden 200 ab, und der Rasthaken 54a greift in eine der Halterillen 26 ein. Zum Erzielen der in 2 gezeigten zweiten Stellung drückt die Benutzerperson mit der Schuhspitze 300a den Zusatzfuß 12 in Richtung Boden 200 und zieht gleichzeitig den Schaft 102 des Gehstocks 100 nach oben, so daß eine Unterseite 30a des Gummipuffers 30 den Boden 200 berührt und eine in 2 gezeigte zweite Stellung des Zusatzfußes 12 eingestellt wird.
  • In der in 2 gezeigten zweiten Stellung des Zusatzfußes 12 greift der Rasthaken 54a in die Fixierrille 24 der Hülse 20 ein, so daß eine Verwendung des Gehstocks 100 mittels des Gummipuffers 30 als Bodenkontaktelement möglich ist.
  • Zum Lösen des Rasteingriffs des Rasthakens 54a der Wippe 50 aus der Fixierrille 24 der Hülse 20 drückt die Benutzerperson den Betätigungsabschnitt 52 der Wippe 50 mittels der Schuhspitze 300a des Schuhs 300 in einer Richtung hin zu dem Schaft 102 des Gehstocks 100, so daß der Rasteingriff des in der Fixierrille 24 befindlichen Rasthakens 54a gelöst wird. Gleichzeitig wird der Schaft 102 des Gehstocks 100 in Richtung Boden 200 bewegt, bis der Kopf 104a des Stahlbolzens 104 den Boden 200 berührt.
  • Die Hülse 20 wird in beliebiger Position durch die Klemmung des Rasthakens 54a der Wippe 50 an dem Außenumfangs der Hülse 20 gehalten oder greift in eine der Halterillen 26 ein. Beim Gebrauch des Gehstocks 100 wird der Schaft 102 in eine Schrägstellung gebracht, bei der Zusatzfuß 12 automatisch wegwärts vom Boden 200 verschoben wird. Auch ist es möglich, den Schuh 300 mit der Schuhspitze 300a unter den Gummipuffer 30 zu positionieren und damit den Zusatzfuß 12 nach oben zu schieben.
  • Der Gummipuffer 30 ist nicht auf die in den 1 bis 3 gezeigte Ausführungsform beschränkt.
  • In der in 5 gezeigten Ausführungsform ist der Gummipuffer 30 an seiner Unterseite 30a konvex ausgebildet und weist eine Vielzahl von radial verlaufenden Nuten 34 auf.
  • In einer modifizierten Ausführungsform weist der Gummipuffer an seiner Unterseite 30a eine andere Profilierung auf.
  • Mischformen zwischen den beschriebenen Ausführungsformen und deren Modifikationen gehören zum Schutzumfang der vorliegenden Erfindung.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2006/019303 A1 [0004]

Claims (26)

  1. Zusatzfuß-Baugruppe für einen Gehstock (100) mit einem an einem unteren Bereich eines Schafts (102) angeordneten ersten Bodenkontaktelement (104), mit einem Zusatzfuß (12), der ein Hülse (20) aufweist, die längsbeweglich auf dem Schaft (102) angeordnet ist, und ein zweites Bodenkontaktelement (30) aufweist, das an der Hülse (20) angeordnet ist und eine Öffnung (32) zum Hindurchleiten des ersten Bodenkontaktelements (104) aufweist, wobei der Zusatzfuß (12) zwischen einer ersten Stellung, in der eine Unterseite (104a) des ersten Bodenkontaktelementes (104) über eine Unterseite (30a) des zweiten Bodenkontaktelementes (30) hinausragt, und einer zweiten Stellung, in der die Unterseite (30a) des zweiten Bodenkontaktelements (30) über die Unterseite (104a1) des ersten Bodenkontaktelements (104) hinausragt, verstellbar ist, und mit einer Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes (12) in der zweiten Stellung.
  2. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Bodenkontaktelement (104) in Form eines Stahlbolzens mit einem Kopf (104a) ausgebildet ist.
  3. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stahlbolzen (104) einen Gewindebereich (104b) aufweist, der zum Einschrauben in ein Loch (102a) des Schafts (102) ausgebildet ist.
  4. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (104a) des Stahlbolzens (104) eine Unterseite (104a1) aufweist, die konkav ausgebildet ist.
  5. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Unterseite (104a1) des Stahlbolzens (104a1) einen Schraubenschlitz (104a2) zum Einsetzen eines Schraubendreherwerkzeuges aufweist.
  6. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Bodenkontaktelement in Form einer Spitze ausgebildet ist.
  7. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Bodenkontaktelement in Form eines Gummipuffers (30) ausgebildet ist.
  8. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummipuffer (30) als Öffnung zum Hindurchleiten des ersten Bodenkontaktelements (104) ein zentrisches Durchgangsloch (32) aufweist.
  9. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (30a) des Gummipuffers (30) konvex ausgebildet ist.
  10. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gummipuffer (30) an seiner Unterseite (30a) eine Profilierung aufweist.
  11. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierung in Form von radial verlaufenden Nuten (34) ausgebildet ist.
  12. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Lagefixierung des Zusatzfußes (12) in der zweiten Stellung als eine Rastvorrichtung (40) ausgebildet ist.
  13. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorrichtung (40) einen um einen Drehpunkt schwenkbare Wippe (50) aufweist, dessen einer Hebelarm als ein Betätigungsabschnitt (52) ausgebildet ist und dessen anderer Hebelarm als Eingriffsabschnitt (54) ausgebildet ist, der zum Eingriff in einen Eingriffsbereich der Hülse (20) vorgesehen ist.
  14. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffsabschnitt der Wippe (50) einen Rasthaken (54a) aufweist.
  15. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (20) eine Fixierrille (24) aufweist, die an einer solchen Position an der Hülse (20) angeordnet ist, daß beim Eingriff des Rasthakens (54a) in die Fixierrille (24) die zweite Stellung des Zusatzfußes (12) eingestellt ist.
  16. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierrille (24) eine solche Tiefe hat, daß beim Aufbringen einer beim Nordic Walking üblichen auf den Zusatzfuß (12) aufgebrachten Kraft der Rasthaken (54a) in der Fixierrille (24) der Hülse (20) verbleibt.
  17. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wippe (50) eine Vorbelastungseinrichtung aufweist, die den Betätigungsabschnitt (52) der Wippe (50) in eine Richtung wegwärts von dem Schaft (102) vorbelastet.
  18. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbelastungseinrichtung als eine Blattfeder (56) ausgebildet ist, die an dem Betätigungsabschnitt (52) auf der dem Schaft (102) zugewandten Seite befestigt ist.
  19. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (20) wenigstens eine Halterille (26) aufweist, die eine solche Tiefe hat, daß beim Aufbringen einer Kraft auf den Zusatzfuß (12) der Rasthaken (54a) selbsttätig aus der jeweiligen Halterille (26) gleitet.
  20. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Halterillen (26).
  21. Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Wippe (50) mittels eines Stellrings (60) an dem Schaft (102) befestigt ist.
  22. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellring (60) einen in Richtung der Langsachse verlaufenden durchgehenden Schlitz (64) aufweist.
  23. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Wippe (50) und dem Stellring (60) ein Verbindungselement angeordnet ist, das eine zwischen einer Raststellung des Rasthakens (54a) in der Fixierrille (24) und einer Lösestellung des Rasthakens (54a) ausreichende Bewegung sicherstellt.
  24. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement ein Niet (72) ist.
  25. Zusatzfuß-Baugruppe nach Anspruch 23 oder 24, gekennzeichnet durch eine Verdrehsicherung der Wippe (50).
  26. Gehstock mit einer Zusatzfuß-Baugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 25.
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