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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Vorrichtung und einem Verfahren zur
Erfassung von Erkennungsmerkmalen von Leergutbehältern in Leergut-Rücknahmeautomaten.
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Leergut-Rücknahmeautomaten
dienen dazu, einzelne Leergutbehälter,
insbesondere Flaschen oder Dosen, aufzunehmen und in Abhängigkeit
von charakteristischen Merkmalen der eingegebenen Leergutbehälter ein
Pfand an den Benutzer auszugeben. Aus dem Stand der Technik sind
Leergut-Rücknahmeautomaten
bekannt, die einzelne Leergutbehälter
in liegender Ausrichtung aufnehmen und in dieser Position anhand
einer Erkennungseinrichtung die charakteristischen Merkmale der
einzelnen Leergutbehälter
ermitteln. Zu den charakteristischen Merkmalen zählen beispielsweise die Form,
das Material, ein Strichcode und eine DPG-Logoerkennung. Um die
liegenden Leergutbehälter
so auszurichten, dass bestimmte charakteristische Merkmale, wie
beispielsweise ein Strichcode, einer optischen Erkennungseinrichtung
zugewandt sind und von dieser abgetastet werden können, werden
die Leergutbehälter mittels
Rollen oder Walzen um ihre Achse gedreht. Anschließend an
die Erfassung der charakteristischen Merkmale werden die Leergutbehälter weiter transportiert
um sie zu sammeln oder der weiteren Bearbeitung zuzuführen. Als
Nachteil erweist sich, dass das Ausrichten und Erfassen der Erkennungsmerkmale
viel Zeit beansprucht. In dieser Zeit kann der Kunde keine weiteren
Leergutbehälter
in die Vorrichtung eingeben. Er wartet vor der Vorrichtung, bis der
Leergutbehälter
erfasst und abtransportiert ist. Erst dann ist die Vorrichtung zur
Eingabe des nächsten
Leergutbehälters
frei gegeben.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen von liegenden Leergutbehältern in
Leergut-Rücknahmeautomaten
zur Verfügung zu
stellen, bei welchen die Erfassung der Erkennungsmerkmale eines
Leergutbehälters
in einer kürzeren
Zeit erfolgt als bei bekannten Vorrichtungen und Verfahren.
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Die Erfindung und ihre Vorteile
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Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Die Vorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit zwei optischen Erkennungseinrichtungen
ausgestattet ist. Die erste optische Erkennungseinrichtung dient
zum Lokalisieren eines Erkennungsmerkmals an der Oberfläche eines
Leergutbehälters
und zum Ausrichten des Leergutbehälters. Die zweite optische Erkennungseinrichtung
dient zum Erfassen und Auswerten des Erkennungsmerkmals an dem ausgerichteten
Leergutbehälter.
Befindet sich bei einem in die Vorrichtung eingegebenen Leergutbehälter das
gewünschte
Erkennungsmerkmal, beispielsweise ein Strichcode oder Barcode, an
der für
das Erfassen durch die zweite optische Erkennungseinrichtung vorgegebenen
Position, so muss der Leergutbehälter nicht
ausgerichtet werden. Stimmt die Ausrichtung des Leergutbehälters mit
seinem Erkennungsmerkmal jedoch nicht mit der für die Erfassung vorgegebenen
Ausrichtung überein,
so muss der Leergutbehälter
mittels einer Rotationseinrichtung so lange gedreht werden, bis
der Leergutbehälter
mit seinem Erkennungsmerkmal in der vorgegebenen Richtung ausgerichtet
ist. Diese Ausrichtung erfolgt mit der ersten optischen Erkennungseinrichtung
und gegebenenfalls der Rotationseinrichtung. Da mit der ersten optischen
Erkennungseinrichtung lediglich festgestellt wird, an welcher Position
des Leergutbehälters
sich das gewünschte
Erkennungsmerkmal befindet, werden an die Auflösung der ersten optischen Erkennungseinrichtung
geringe Anforderungen gestellt. Die zweite optische Erkennungseinrichtung, die
das Erkennungsmerkmal erfasst, auswertet und identifiziert, weist
eine höhere
Auflösung
als die erste Erkennungseinrichtung auf. Da beim Lokalisieren des
Erkennungsmerkmals auf dem Leergutbehälter mittels der ersten optischen
Erkennungseinrichtung weniger Informationen gesammelt werden als
bei bekannten Vorrichtungen mit nur einer optischen Erkennungseinrichtung,
und da außerdem
das Erfassen des Erkennungsmerkmals eines bereits ausgerichteten
Leergutbehälters
so rasch erfolgen kann, dass es auch im Durchlauf möglich ist,
erfordert die Erfassung und Auswertung eines Erkennungsmerkmals eines
Leergutbehälters
weniger Zeit als bei bekannten Vorrichtungen. Bei derartigen bekannten
Vorrichtungen erfolgt sowohl die Ausrichtung eines Leergutbehälters als
auch die Erfassung eines Erkennungsmerkmals mit einer optischen
Erkennungseinrichtung.
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Die
Erfassung des Erkennungsmerkmals im Durchlauf bedeutet, dass der
Leergutbehälter
während
des Erfassens eines Erkennungsmerkmals mit der zweiten optischen
Erkennungseinrichtung auf einer Transporteinrichtung weiter transportiert
werden kann, so dass der Benutzer bereits einen weiteren Leergutbehälter in
die Vorrichtung einlegen kann. Der Transportvorgang muss für die Detektion
des Erkennungsmerkmals durch die zweite Erkennungseinrichtung nicht
unterbrochen werden.
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Um
die Ausrichtung eines runden Leergutbehälters bis zum Abschluss des
Vorgangs des Erfassens eines Erkennungsmerkmals beizubehalten, werden
als Transporteinrichtungen bevorzugt zwei V-förmig angeordnete Fördergurte
oder Transportbänder
eingesetzt. Diese stützen
den Leergutbehälter
an zwei Seiten ab und verhindern somit, dass er aufgrund einer Rollbewegung
seine Ausrichtung verändern
kann.
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Bei
der ersten und zweiten optischen Erkennungseinrichtung kann es sich
beispielsweise um eine Kamera oder einen sonstigen optischen Sensor handeln.
Die Abtastung der Leergutbehälter
erfolgt optisch und damit berührungsfrei.
Mit Hilfe einer Bildverarbeitung wird aus den durch die erste optische Erkennungseinrichtung
erfassten Daten die Position eines Erkennungsmerkmals bestimmt.
Durch die zweite optische Erkennungseinrichtung werden mit Hilfe
einer Bildverarbeitung alle weiteren Eigenschaften des Erkennungsmerkmals
mit Ausnahme der Position bestimmt. Das Erkennungsmerkmal wird durch die
zweite optische Erkennungseinrichtung gelesen.
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Die
beiden optischen Erkennungseinrichtungen können nebeneinander oder hintereinander
angeordnet sein. Es besteht außerdem
die Möglichkeit, eine
optische Erkennungseinrichtung oberhalb der Rotationseinrichtung
und die andere optische Erkennungseinrichtung neben der Rotationseinrichtung
anzuordnen. Die Position der zweiten Erkennungseinrichtung gibt
die Richtung vor, unter der der Leergutbehälter mit seinem Erkennungsmerkmal
mittels der ersten optischen Erkennungseinrichtung und der Rotationseinrichtung
ausgerichtet wird. Der Leergutbehälter wird dabei derart ausgerichtet,
dass das zu erfassende Erkennungsmerkmal mit dem kürzesten Abstand
zu der zweiten optischen Erkennungseinrichtung ausgerichtet ist.
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Wird
eine spezielle Beleuchtung zur Erfassung eines Erkennungsmerkmals
eines Leergutbehälters
eingesetzt, so kann die Beleuchtungszeit und die Intensität der Beleuchtung
gegenüber
bekannten Vorrichtungen reduziert werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Rotationseinrichtung mit einem Antrieb ausgestattet, der eine erste
Rotationsrichtung und eine zweite entgegengesetzte Rotationsrichtung
aufweist. Befindet sich das gewünschte Erkennungsmerkmal
bereits bei Eingabe des Leergutbehälters in die Vorrichtung an
einer Position, welche das Lokalisieren des Erkennungsmerkmals mittels
der ersten optischen Erkennungseinrichtung ermöglicht, also im Sichtfenster
der ersten optischen Erkennungseinrichtung, so wird der Leergutbehälter mit
der Rotationseinrichtung in die erste Rotationsrichtung gedreht.
Die Drehbewegung wird so lange ausgeführt, bis der Leergutbehälter mit
dem Erkennungsmerkmal in der durch die zweite optische Erkennungseinrichtung
vorgegebene Richtung ausgerichtet ist. Befindet sich dagegen das
Erkennungsmerkmal zu Beginn nicht im Sichtfenster der ersten optischen
Erkennungseinrichtung, so wird der Leergutbehälter mit der Rotationseinrichtung
in die zweite Rotationsrichtung gedreht, bis der Leergutbehälter mit
dem Erkennungsmerkmal in der durch die zweite optische Erkennungseinrichtung
vorgegebene Richtung ausgerichtet ist. Zur Vergrößerung des Sichtfensters der
ersten optischen Erkennungseinrichtung kann ein Spiegel seitlich
an der Rotationseinrichtung angeordnet sein. Vorteilhafterweise
deckt das Sichtfenster der ersten optischen Erkennungseinrichtung die
Hälfte
der Mantelfläche
eines Leergutbehälters ab.
Im Vergleich dazu kann das Sichtfenster der zweiten optischen Erkennungseinrichtung
wesentlich kleiner sein, da der Leergutbehälter mit seinem Erkennungsmerkmal
an der zweiten optischen Erkennungseinrichtung bereits ausgerichtet
ist. Deckt das Sichtfenster der ersten optischen Erkennungseinrichtung
die Hälfte
der Mantelfläche
eines Leergutbehälters
ab, so wird durch die beiden Rotationsrichtungen der Rotationseinrichtung
der maximale Drehwinkel auf 180° begrenzt.
Der Drehwinkel ist damit kleiner als bei bekannten Vorrichtungen,
bei denen der Drehwinkel je nach Größe des Sichtfensters bezüglich der Mantelfläche des
Leergutbehälters
auch 270° oder mehr
betragen kann. Durch die Reduzierung des maximalen Drehwinkels wird
die Zeit für
die Ausrichtung eines Leergutbehälters
mit seinem Erkennungsmerkmal in einer vorgegebenen Richtung gegenüber bekannten
Verfahren und Vorrichtungen reduziert.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Vorrichtung mit einer Transporteinrichtung zur Translation des Leergutbehälters ausgestattet.
Die Transporteinrichtung dient dazu, die Leergutbehälter der
ersten und/oder der zweiten Erkennungseinrichtung zuzuführen und
sie von dort ihrer weiteren Ver- oder Bearbeitung zuzuführen. Besonders
geeignet sind hierfür
V-förmig
angeordnete Fördergurte
oder Transportbänder,
da diese verhindern, dass die meist runden Leergutbehälter zur
Seite rollen.
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Die
für sich
geltend gemachte Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 6,
sowie das entsprechende Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
14 zeichnen sich dadurch aus, dass eine Rotationseinrichtung mit
zwei Rotationsrichtungen vorgesehen ist. Dabei wird zunächst mittels
mindestens einer optischen Erkennungseinrichtung geprüft, ob ein
vorgegebenes Erkennungsmerkmal eines Leergutbehälters im Sichtfenster der Erkennungseinrichtung
angeordnet ist. Dies bedeutet, dass die Erkennungseinrichtung ein
Erkennungsmerkmal bei der ursprünglichen
Ausrichtung eines Leergutbehälters
lokalisieren kann. Das Erkennungsmerkmal ist für die optische Erkennungseinrichtung
sichtbar. Ist dies der Fall, so wird der Leergutbehälter mit
der Rotationseinrichtung in eine erste Drehrichtung gedreht, bis
der Leergutbehälter
mit dem Erkennungsmerkmal in einer vorgegebenen Richtung ausgerichtet
ist. Befindet sich das Erkennungsmerkmal dagegen nicht in dem Sichtfenster
der optischen Erkennungseinrichtung und ist daher für diese
unsichtbar, so wird der Leergutbehälter in die entgegen gesetzte
zweite Drehrichtung mittels der Rotationseinrichtung gedreht, bis
der Leergutbehälter
mit dem Erkennungsmerkmal in einer vorgegebenen Richtung ausgerichtet
ist. Deckt das Sichtfenster die Hälfte der Oberfläche beziehungsweise
Mantelfläche
eines Leergutbehälters
ab, so beträgt
der maximale Drehwinkel, um den ein Leergutbehälter zur Ausrichtung seines
Erkennungsmerkmals gedreht werden kann, maximal 180°. Damit wird
der maximale Drehwinkel gegenüber
bekannten Verfahren und Vorrichtungen mit nur einer Rotations- oder
Drehrichtung und entsprechendem Sichtfenster einer optischen Erkennungseinrichtung
reduziert. Auf diese Weise kann die Zeit für die Erfassung eines Erkennungsmerkmals
eines Leergutbehälters
ebenfalls entsprechend reduziert werden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung und des Verfahrens
zur Rotation des Leergutbehälters
in zwei verschiedene Drehrichtungen sind zwei optische Erkennungseinrichtungen vorgesehen.
Eine erste optische Erkennungseinrichtung dient zum Lokalisieren
eines Erkennungsmerkmals eines Leergutbehälters und zum Ausrichten des Leergutbehälters mit
dem Erkennungsmerkmal in einer vorgegebenen Richtung. Die zweite
optische Erkennungseinrichtung dient zum Erfassen und Auswerten
des Erkennungs merkmals des ausgerichteten Leergutbehälters. Der
Vorteil besteht darin, dass die beiden Erkennungseinrichtungen optimal
an ihre jeweilige Aufgabe angepasst werden können. Die erste optische Erkennungseinrichtung
weist ein möglichst
großes
Sichtfenster zur Erfassung der Hälfte der
Oberfläche
eines Leergutbehälters,
eine vergleichsweise geringe Auflösung und eine hohe Geschwindigkeit
beim Lokalisieren eines Erkennungsmerkmals auf der Oberfläche eines
Leergutbehälters auf.
Bei der zweiten optischen Erkennungseinrichtung kann das Sichtfenster
klein sein, da der Leergutbehälter
mit seinem Erkennungsmerkmal bereits an der zweiten optischen Erkennungseinrichtung
ausgerichtet ist. Dafür
ist die Auflösung
deutlich höher,
als bei der ersten optischen Erkennungseinrichtung. Dies ermöglicht das
Erfassen und Auswerten des Erkennungsmerkmals in zuverlässiger Weise.
Das Erfassen des Erkennungsmerkmals durch die zweite optische Erkennungseinrichtung
kann so schnell ablaufen, dass der Leergutbehälter während des Vorgangs nicht ruhen
muss. Unter Beibehaltung der Ausrichtung des Leergutbehälters kann
der Leergutbehälter
mittels einer Transporteinrichtung geradlinig weitergeführt werden.
Hierfür
eignet sich beispielsweise eine Transporteinrichtung mit zwei V-förmig angeordneten Transportbändern oder
Fördergurten.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung können der
nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnommen
werden.
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Zeichnung
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt. Es zeigen:
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1 Vorrichtung
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
in einer Seitenansicht mit Leergutbehälter,
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2 Vorrichtung
gemäß 1 mit
ausgerichtetem Leergutbehälter,
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3 Vorrichtung
gemäß 1 und 2 mit
Leergutbehälter
an der zweiten optischen Erkennungseinrichtung,
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4 schematische
Darstellung eines Leergutbehälters
mit erster optischer Erkennungseinrichtung und Spiegel, Ansicht
in Transportrichtung,
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5 Alternative
zu der Anordnung gemäß 4 mit
zwei Spiegeln,
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6 Darstellung
der beiden verschiedenen Drehrichtungen in Abhängigkeit von der Position eines
Erkennungsmerkmals auf einem Leergutbehälter,
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7 zweites
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung mit schräg
stehender optischer Erkennungseinrichtung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In
den 1 bis 3 ist schematisch ein erstes
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen an liegenden Leergutbehältern dargestellt.
Die Vorrichtung weist eine Rotations- und Transporteinrichtung 1,
eine erste optische Erkennungseinrichtung 2 und eine zweite optische
Erkennungseinrichtung 3 auf. Die Rotations- und Transportrichtung 1 besteht
aus zwei V-förmig
angeordneten Transportbändern
und einem Paar darunter angeordneter Rotationswalzen. Die Transportbänder sind
schwenkbar angeordnet und können auseinander
bewegt werden, so dass ein Leergutbehälter auf die darunter angeordneten
Rotationswalzen fallen kann. Nach Abschluss der Rotationsbewegung
werden die Transportbänder
wieder unter den Leergutbehälter
geschoben. Derartige Rotations- und Transporteinrichtungen sind
bei Leergutrücknahmeautomaten
bekannt. Die Transportbänder
und Rotationswalzen der Rotations- und Transporteinrichtung 1 sind
in der Zeichnung nicht erkennbar.
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Auf
der Rotations- und Transporteinrichtung 1 liegt ein Leergutbehälter 4 mit
einem Erkennungsmerkmal 5. Bei dem Erkennungsmerkmal handelt
es sich um einen Barcode.
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In 1 befindet
sich der Leergutbehälter 4, in
diesem Fall eine Flasche, unter der ersten optischen Erkennungseinrichtung 2.
Das Sichtfenster der ersten optischen Erkennungseinrichtung ist durch
ein Trapez 6 gekennzeichnet. Das Sichtfenster der zweiten
optischen Erkennungseinrichtung 3 ist ebenfalls durch ein
Trapez mit der Bezugsziffer 7 gekennzeichnet. Das Sichtfenster
der zweiten optischen Erkennungseinrichtung ist wesentlich kleiner, als
das Sichtfenster der ersten optischen Erkennungseinrichtung.
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In 1 ist
der Leergutbehälter 4 derart
ausgerichtet, dass sich das Erkennungsmerkmal 5 auf der
Seite befindet. Mit Hilfe der Rotations- und Transporteinrichtung 1 und
der ersten optischen Erkennungseinrichtung 2 wird der Leergutbehälter 4 so
lange rotiert, bis der Leergutbehälter 4 mit seinem
Erkennungsmerkmal 5 gemäß 2 ausgerichtet
ist. Die Rotation des Leergutbehälters 4 ist
in 1 durch einen Pfeil symbolisiert. In 2 weist
der Leergutbehälter 4 mit
seinem Erkennungsmerkmal 5 nach oben. Diese Ausrichtung
des Leergutbehälters wird
gehalten und der Leergutbehälter
wird mittels der Rotations- und Transporteinrichtung 1 in
Richtung der zweiten optischen Erkennungseinrichtung 3 geradlinig
transportiert. Dies ist in 2 durch
einen Pfeil dargestellt.
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Sobald
sich das Erkennungsmerkmal 5 des Leergutbehälters 4 im
Sichtfenster 7 der zweiten optischen Erkennungseinrichtung 3 befindet,
wird das Erkennungsmerkmal durch die zweite optische Erkennungseinrichtung
gelesen und ausgewertet. Dies ist in 3 dargestellt.
Während
des Vorgangs des Erfassens des Erkennungsmerkmals durch die zweite
optische Erkennungseinrichtung ruht der Leergutbehälter nicht.
Er wird mit konstanter Geschwindigkeit in die durch einen Pfeil
in 3 gekennzeichnete Richtung transportiert.
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4 zeigt
den Leergutbehälter 4 mit
Blickrichtung in Transportrichtung gemäß den in 2 und 3 angegebenen
Pfeilen sowie die erste optische Erkennungseinrichtung 2.
Seitlich ist ein Spiegel 8 angeordnet. Der Spiegel dient
dazu, Licht, das von der Oberfläche
des Leergutbehälters 4 reflektiert wird,
in Richtung der ersten optischen Erkennungseinrichtung 2 umzulenken.
Sollte die erste optische Erkennungseinrichtung 2 außerdem mit
einer Lichtquelle zur Beleuchtung des Leergutbehälters 4 ausgestattet
sein, so kann der Spiegel 8 Licht, das nicht auf die Oberfläche des
Leergutbehälters
trifft, in dessen Richtung umlenken. Die Strahlengänge des Lichts
sind in 4 als Geraden dargestellt. Aus 4 wird
deutlich, dass die erste optische Erkennungseinrichtung 2 zusammen
mit dem Spiegel 8 ungefähr
die Hälfte
der Oberfläche
des Leergutbehälters 4 abtasten
kann, ohne den Leergutbehälter
zu rotieren. Durch eine Rotation des Leergutbehälters kann die gesamte Oberfläche mit
Ausnahme des Bodens und der parallel zum Boden verlaufenden Öffnung an
dem dem Boden entgegengesetzten Ende des Leergutbehälters abgetastet
werden.
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5 zeigt
eine Alternative zu der Anordnung gemäß 4. Im Unterschied
zu 4 ist in 5 ein zweiter
Spiegel 9 vorgesehen. Auf diese Weise kann die erste optische
Erkennungseinrichtung 2 nicht nur die Hälfte sondern ca. 70% der Oberfläche des
Leergutbehälters 4 abtasten
ohne ihn zu drehen.
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In 6 ist
ein Leergutbehälter 4 mit
Blickrichtung in Transportrichtung in vier Bereiche 1 bis 4 unterteilt.
Befindet sich das Erkennungsmerkmal in den Bereichen 1 oder 2 des
Leergutbehälters 4 der Oberfläche des
Leergutbehälters,
so wird der Leergutbehälter 4 mittels
der Rotations- und Transporteinrichtung 1 entgegen dem
Uhrzeigersinn rotiert. Dies ist in 6 durch
einen Pfeil markiert, der mit Richtung 1 beschriftet ist.
Bei der Anordnung gemäß 4 befindet
sich in diesem Fall das Erkennungsmerkmal 5 im Sichtfenster
der ersten optischen Erkennungseinrichtung 2. Ist der Leergutbehälter 4 dagegen
derart ausgerichtet, dass das Erkennungsmerkmal 5 in dem
Bereich 3 oder 4 gemäß 6 angeordnet
ist, so wird der Leergutbehälter 4 mit
der Rotations- und
Transporteinrichtung 1 im Uhrzeigersinn rotiert. Diese
zweite Drehrichtung ist in 6 durch
einen Pfeil gekennzeichnet, der mit Richtung 2 beschriftet
ist. Bei der Anordnung gemäß 4 sind Erkennungsmerkmale
in den Bereichen 3 oder 4 gemäß 6 für die erste
optische Erkennungseinrichtung 2 nicht sichtbar. Bei der
Anordnung gemäß 5 gilt
dies nur für
Erkennungsmerkmale, die im Bereich 3 des Leergutbehälters gemäß 6 angeordnet
sind.
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7 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zur Erfassung von Erkennungsmerkmalen an liegenden Leergutbehältern. Die
Vorrichtung ist genau wie das erste Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 3 mit
einer Rotations- und Transporteinrichtung 10 ausgestattet.
Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel weist das zweite Ausführungsbeispiel
gemäß 7 jedoch
nur eine optische Erkennungseinrichtung 11 auf. Diese ist nicht
wie die beiden optischen Erkennungseinrichtungen des ersten Ausführungsbeispiels
senkrecht über
der Rotations- und Transporteinrichtung 10 angeordnet,
sondern unter einem Winkel gegen die Vertikale. In diesem Fall beträgt der Winkel
zwischen der optischen Achse 12 der optischen Erkennungseinrichtung 11 und
der Vertikalen 13 55°.
Das Sichtfenster der optischen Erkennungseinrichtung 11 ist
als Trapez 14 in 7 markiert.
Zunächst
befindet sich ein Leergutbehälter 15 mit
seinem Erkennungsmerkmal 16 an der in 7 mit
Position 1 markierten Stelle. An diesem Ort reicht die
Auflösung
der optischen Erkennungseinrichtung 11 aus, um die Position
des Erkennungsmerkmals 16 auf dem Leergutbehälter 15 zu
lokalisieren, aber nicht um den Inhalt des Erkennungsmerkmals zu
lesen. An der Position 1 wird daher lediglich der Leergutbehälter 15 mit
seinem Erkennungsmerkmal 16 derart ausgerichtet, dass das Erkennungsmerkmal
nach oben weist. Die Rotation des Leergutbehälters 15 ist wie in 7 durch
einen gekrümmten
Pfeil dargestellt. Sobald der Leergutbehälter mit seinem Erkennungsmerkmal
ausgerichtet ist, wird er in Richtung des zweiten geradlinigen Pfeils
in 7 transportiert. Befindet sich der Leergutbehälter 15 mit
seinem Erkennungsmerkmal 16 im Sichtfenster 14 der
optischen Erkennungseinrichtung 11 und weist der Abstand
zwischen dem Erkennungsmerkmal 16 und der optischen Erkennungseinrichtung 11 den
kleinst möglichen
Wert auf, so wird der Inhalt des Erkennungsmerkmals 16 durch
die optische Erkennungseinrichtung 11 gelesen. Dies ist
in 7 mit Position 2 gekennzeichnet. An der
Position 2 ist die Auflösung
der optischen Erkennungseinrichtung 11 hoch genug, um den
Inhalt des Erkennungsmerkmals 16 zu lesen.
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Sämtliche
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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- 1
- Rotations-
und Transporteinrichtung
- 2
- erste
optische Erkennungseinrichtung
- 3
- zweite
optische Erkennungseinrichtung
- 4
- Leergutbehälter
- 5
- Erkennungsmerkmal
- 6
- Trapez
zur Markierung des Sichtfensters der ersten optischen Erkennungseinrichtung
- 7
- Trapez
zur Markierung des Sichtfensters der zweiten optischen Erkennungseinrichtung
- 8
- Spiegel
- 9
- Spiegel
- 10
- Rotations-
und Transporteinrichtung
- 11
- optische
Erkennungseinrichtung
- 12
- optische
Achse der optischen Erkennungseinrichtung
- 13
- Vertikale
- 14
- Trapez
zur Markierung des Sichtfensters der optischen Erkennungseinrichtung
- 15
- Leergutbehälter
- 16
- Erkennungsmerkmal