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DE102006062986B3 - Sanitäre Auslaufarmatur mit einem Strahlregler - Google Patents

Sanitäre Auslaufarmatur mit einem Strahlregler Download PDF

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DE102006062986B3
DE102006062986B3 DE102006062986.8A DE102006062986A DE102006062986B3 DE 102006062986 B3 DE102006062986 B3 DE 102006062986B3 DE 102006062986 A DE102006062986 A DE 102006062986A DE 102006062986 B3 DE102006062986 B3 DE 102006062986B3
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jet
sanitary outlet
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Neoperl GmbH
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    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/08Jet regulators or jet guides, e.g. anti-splash devices
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    • B25B27/00Hand tools, specially adapted for fitting together or separating parts or objects whether or not involving some deformation, not otherwise provided for
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Abstract

Sanitäre Auslaufarmatur mit einem eingesetzten Strahlregler (1, 10), der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf (2) der sanitären Auslaufarmatur (3) einsetzbar ist, wobei der Strahlregler (1, 10) im Wasserauslauf (2) lösbar festlegbar oder fixierbar ist und wobei zum Festlegen oder Fixieren des Strahlreglers (1, 10) im Wasserauslauf (2) zumindest ein Halteelement (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4) eine am Umfang des Armaturengehäuses vorgesehene Durchtrittsöffnung (5) durchsetzt und mit seinem, in das Gehäuseinnere des Armaturengehäuses vorstehenden Endbereich am Strahlregler (1, 10) fixierend angreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine sanitäre Auslaufarmatur mit einem eingesetzten Strahlregler, der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist, wobei der Strahlregler im Wasserauslauf lösbar festlegbar oder fixierbar ist und wobei zum Festlegen oder Fixieren des Strahlreglers im Wasserauslauf zumindest ein Halteelement vorgesehen ist. Eine solche Auslaufarmatur mit den Merkmalen des Oberbegriffs ist aus der DE 35553 C2 , WO 2006 018 273 A1 , WO 2004 038 113 A1 oder auch der WO 2006 094 680 A1 bekannt.
  • Da die Ausgestaltung des Auslaufmundstücks in der Oberflächenausführung der sanitären Auslaufarmatur mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann, und da der zwischen Auslaufmundstück und Auslaufarmatur verbleibende Spalt häufig als störend empfunden wird, hat man bereits Auslaufarmaturen der eingangs erwähnten Art mit einem Strahlregler geschaffen, der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur einsetzbar ist, ohne dass zum Festlegen dieses Strahlreglers ein zusätzliches Auslaufmundstück erforderlich wäre.
  • Mit dem stetig wachsenden ästhetischen Anspruch an sanitäre Auslaufarmaturen wachsen auch die an die erforderlichen Strahlregler gestellten Anforderungen. Es besteht daher die Aufgabe, eine sanitäre Auslaufarmatur der eingangs erwähnten Art mit einem Strahlregler zu schaffen, bei dem der die sanitäre Auslaufarmatur verlassende Wasserstrahl die Kontur des Wasserauslaufs oder des Auslaufrohres geometrisch fortführt und somit für ein homogenes Gesamtbild von Auslauf und Wasserstrahl als Einheit sorgt. Die Aufgabe besteht also darin, einen bevorzugt belüfteten Wasserstrahl so zu gestalten, dass er nahezu die freie wasserführende Querschnittsfläche des Wasserauslaufs aufweist und somit die Querschnittsgeometrie der Innenkontur der sanitären Auslaufarmatur – senkrecht zur Fließrichtung –, die sich nur durch die Wandstärke des Auslaufteiles von der sichtbaren Außenkontur unterscheidet, übernimmt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine sanitäre Auslaufarmatur mit einem Strahlregler mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen.
  • Der in die erfindungsgemäße Auslaufarmatur eingesetzte Strahlregler kann bei Bedarf von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur eingesetzt werden. Um den erfindungsgemäßen Strahlregler dort lösbar festlegen und fixieren zu können, ist zumindest ein Halteelement vorgesehen, das eine am Umfang des Armaturengehäuses vorgesehene Durchtrittsöffnung durchsetzt, wobei das Halteelement mit seinem, in das Gehäuseinnere des Armaturengehäuses vorstehenden Endbereich am Strahlregler fixierend angreift. Da das zumindest eine Halteelement an jedem beliebig geformten Strahlregler angreifen kann, wird die Gestaltungsfreiheit bei der Gestaltung der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur begünstigt, ohne dass Funktionseinbußen hinzunehmen sind. Da der in der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur verwendete Strahlregler an seinem Gehäuseumfang kein Außengewinde und auch keine Bajonettverbindung benötigt, kann zumindest sichtseitig praktisch der gesamte lichte Querschnitt der Auslaufarmatur mit Ausnahme der Strahlreglergehäusewände wasserführend ausgestaltet werden. Vorteilhaft kann es sein, wenn das Längenmaß mindestens einer Dimension des Wasserstrahles am Austritt senkrecht zu seiner Fließrichtung gleich dem Auslaufinnenmaß abzüglich der zweifachen Gehäusewandstärke des Strahlreglers ist.
  • Zwar kann das Halteelement den Strahlregler auch fixierend beaufschlagen. Um jedoch den vergleichsweise dünnwandigen Strahlregler nicht unnötig zu verformen, kann es vorteilhaft sein, wenn das Halteelement in eine Befestigungsöffnung am Strahlregler angreift.
  • Das Haltelement kann als Haltesplint ausgestaltet sein, der die Durchtrittsöffnung am Armaturengehäuse sowie eine Befestigungsöffnung am Strahlregler durchsetzt. Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht jedoch vor, dass das Halteelement als Halteschraube ausgestaltet ist, die entweder in die Durchtrittsöffnung allein oder in die Durchtrittsöffnung und die Befestigungsöffnung einschraubbar ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Haltelement ein selbstschneidendes Gewinde hat und wenn das Haltelement beim Einschrauben ein Gewinde in die Befestigungsöffnung schneidet. Somit ist es nicht erforderlich, die Gewindegänge in der Durchtrittsöffnung einerseits an die Gewindegänge in der Befestigungsöffnung andererseits anzupassen.
  • Das Halteelement tritt am Außenumfang des Armaturengehäuses nicht weiter störend in Erscheinung, wenn das Halteelement als Madenschraube ausgestaltet ist und/oder wenn an dem sichtseitigen Endbereich des Halteelementes eine vorzugsweise als Innensechskant ausgestaltete Werkzeugangriffsfläche vorgesehen ist.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Befestigungsöffnung an ihrem Innenumfang eine aus axial verlaufenden Vorsprüngen und Vertiefungen gebildete Profilierung hat. Während das Haltelement sich in den axialen Vorsprüngen mit geringem Aufwand einschneiden kann, kann das beim Gewindeschneiden verdrängte Material in den Bereich der Vertiefungen verpresst werden, wo es nicht weiter stört.
  • Um einen perlend-weichen Wasserstrahl zu formen, ist es vorteilhaft, wenn der Strahlregler als belüfteter Strahlregler ausgestaltet ist. Da zum Einsetzen und Fixieren des erfindungsgemäßen Strahlreglers kein Außengewinde am Strahlreglergehäuse erforderlich ist, kann der erfindungsgemäße Strahlregler einen unrunden und/oder rechteckigen Außenumriss aufweisen.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der in der erfindungsgemäßen Auslaufarmatur verwendete Strahlregler ein Strahlreglergehäuse mit einer umfangsseitigen Einschuböffnung hat, dass im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses zumindest eine quer zur Strahlreglerlängsachse orientierte Einschubführung vorgesehen ist und dass von der Einschuböffnung aus zumindest ein vorzugsweise strahlformendes Einsetzteil in die zumindest eine Einschubführung einschiebbar ist. Bei dem erfindungsgemäßen Strahlregler können die zum Formen des Wasserstrahls zusätzlich benötigten Einsetzteile von einer umfangsseitigen Einschuböffnung aus in das Gehäuseinnere des Strahlreglergehäuses eingeschoben werden. Im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses ist dazu zumindest eine quer zur Strahlreglerlängsachse orientierte Einschubführung vorgesehen, in die wenigstens ein vorzugsweise strahlformendes Einsetzteil seitlich eingeschoben werden kann.
  • Damit der lichte Querschnitt des Wasserauslaufs praktisch vollständig zum Formen des Wasserstrahls genutzt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn zumindest ein, in einer Einschubführung vorgesehenes Einsetzteil sich im wesentlichen über den lichten Durchlaufquerschnitt des Strahlreglergehäuses erstreckt.
  • Eine besonders einfache und vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass zumindest ein Einsetzteil plattenförmig ausgestaltet ist.
  • Um die Funktion eines Strahlzerlegers, einer Homogenisiereinrichtung und/oder eines Strömungsgleichrichters auszuüben, kann es vorteilhaft sein, wenn zumindest ein Einsetzteil eine vorzugsweise strahlformende Sieb-, Gitter- oder Netzstruktur hat.
  • Damit im erfindungsgemäßen Strahlregler die verschiedenen Funktionen optimiert werden können, kann es vorteilhaft sein, wenn in das Strahlreglergehäuse zumindest zwei Einsetzteile einschiebbar sind, die vorzugsweise unterschiedliche Sieb-, Gitter- und Netzstrukturen haben.
  • Um dem eine seitliche Einschuböffnung aufweisenden Strahlreglergehäuse eine ausreichende Stabilität zu geben, kann es vorteilhaft sein, wenn in das Strahlreglergehäuse eine vorzugsweise als Lochplatte ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung einstückig eingeformt ist.
  • Um die dem Strahlzerleger nachfolgenden Funktionseinheiten in das Strahlreglergehäuse einschieben zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Strahlzerlegeeinrichtung zuströmseitig vor der Einschuböffnung in das Strahlreglergehäuse eingeformt ist.
  • Um unerwünschte Kriechströme zwischen dem Strahlregler einerseits und dem Armatureninnenumfang andererseits zu vermeiden, ist es zweckmäßig, wenn zwischen dem Strahlregler und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung, eine Lippendichtung oder dergleichen umlaufendes Dichtungselement vorgesehen ist.
  • Ein solches Dichtungselement kann gut zwischen das Strahlreglergehäuse einerseits und den Armatureninnenumfang andererseits dichtend eingefügt werden, ohne das Strahlreglergehäuse dabei zu verformen, wenn das Strahlreglergehäuse im Bereich der Strahlzerlegeeinrichtung ein am Armaturenumfang dichtend anliegendes Dichtungselement trägt.
  • Um einen unerwünschten Wasseraustritt aus der Einschuböffnung des Strahlreglergehäuses zu vermeiden und um eine unkontrollierte Luftansaugung durch die Einschuböffnung zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn zwischen der Einschuböffnung und dem Armatureninnenumfang eine Dichtung vorgesehen ist.
  • Dabei sieht eine besonders einfache und mit geringem Aufwand herstellbare Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die Dichtung zumindest bereichsweise als ein an das Strahlreglergehäuse einstückig angeformter Dichtungsvorsprung, insbesondere als Dichtlippe, ausgestaltet ist.
  • Da die Einschuböffnung an ihrem zuströmseitigen Randbereich auch bereits durch das um das Strahlreglergehäuse umlaufende Dichtungselement abgedichtet werden kann, kann es ausreichend sein, wenn der Dichtungsvorsprung sich linienförmig über den die Einschuböffnung begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlreglergehäuses beidseits bis in den Bereich des Dichtungselements erstreckt.
  • Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass zum Verschließen der Einschuböffnung ein Deckel vorgesehen ist, und dass zumindest ein Einsetzteil wenigstens einen Teilbereich des Deckels trägt. Werden die benötigten Einsetzteile in die Einschuböffnung eingeschoben, so verschließen die an diesen Einsetzteilen vorgesehenen Teilbereiche des Deckels die Einschuböffnung letztendlich vollständig.
  • Um die Einschuböffnung auch ausreichend dicht zu verschließen, ist es zweckmäßig, wenn an den Deckel oder wenigstens einem Deckelteilbereich mindestens ein Anpressvorsprung angeformt ist, der den Armatureninnenumfang beaufschlagt. Der am Armatureninnenumfang anliegende Anpressvorsprung, der beim Einschieben des Strahlreglers in das Armaturengehäuse radial nach innen gepresst wird, presst seinerseits den Deckel oder Deckelteilbereich dicht gegen das Strahlreglergehäuse.
  • Um die einfache Herstellung des erfindungsgemäßen Strahlreglers noch zu begünstigen, ist es vorteilhaft, wenn der mindestens eine Anpressvorsprung im Bereich des Einsetzteiles an den Deckel oder Deckelteilbereich angeformt ist.
  • Um ein Verrutschen oder Lösen der in das Strahlreglergehäuse eingeschobenen Einsetzteile zu verhindern, kann es vorteilhaft sein, wenn zumindest ein Einsetzteil in seine Einschubführung mittels Klemmsitz gesichert oder gehalten ist.
  • Um unerwünschte Manipulationen an den im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses befindlichen Einsetzteilen zu verhindern, kann es vorteilhaft sein, wenn in das Strahlreglergehäuse auslaufseitig eine Sieb-, Gitter- oder Netzstruktur einstückig angeformt ist. Die an das Strahlreglergehäuse auslaufseitig einstückig angeformte Sieb-, Gitter oder Netzstruktur kann nicht nur strahlformend wirken, sondern übernimmt gleichzeitig auch die Funktion einer Manipulationssicherung.
  • Um den vorzugsweise vollständig in das Armaturengehäuse eingeschobenen Strahlregler bei Bedarf auch wieder aus dem Armaturengehäuse entfernen zu können, ist es zweckmäßig, wenn am Strahlreglergehäuse zumindest eine Werkzeugangriffsfläche für ein Demontagewerkzeug vorgesehen ist.
  • Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung in Verbindung mit den Ansprüchen. Nachstehend wird die Erfindung anhand vorteilhafter Ausführungsbeispiele noch näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 das längsseitig aufgeschnittene Armaturengehäuse einer sanitären Auslaufarmatur, die im Bereich ihres Wasserauslaufs einen in seinem Außenumriss formangepasst langgestreckten rechteckigen Strahlregler aufweist,
  • 2 das den Strahlregler aufweisende Armaturengehäuse aus 1,
  • 3 den in den Wasserauslauf des Armaturengehäuses eingesetzten Strahlregler aus 1 und 2 im Bereich einer den Strahlregler fixierenden Madenschraube,
  • 4 das Armaturengehäuse der in den 1 bis 3 dargestellten Auslaufarmatur in einer Stirnansicht auf ihren Wasserauslauf,
  • 5 den Strahlregler aus den 1 bis 4 in einer auseinandergezogenen Perspektivdarstellung,
  • 6 den Strahlregler aus den 1 bis 5 in einer längsgeschnittenen Perspektivdarstellung,
  • 7 eine Detailansicht des in 6 längsgeschnittenen Strahlreglers im Bereich der in das Strahlreglergehäuse eingeschobenen Einsetzteile,
  • 8 den in den 1 bis 7 dargestellten Strahlregler in einer quergeschnittenen Perspektivdarstellung, wobei am Strahlregler ein Demontagewerkzeug angreift,
  • 9 den im Armaturengehäuse fixierten Strahlregler aus den 1 bis 8 in einem Querschnitt,
  • 10 eine weitere Ausführungsform eines in ein Armaturengehäuse einer sanitären Auslaufarmatur eingesetzten Strahlreglers,
  • 11 den im Armaturengehäuse fixierten Strahlregler aus 10, wobei das Armaturengehäuse im Bereich seines den Strahlregler tragenden Wasserauslaufs dargestellt ist,
  • 12 den im Wasserauslauf des Armaturengehäuses befindlichen Strahlregler aus 10 und 11 im Bereich der den Strahlregler fixierenden Madenschraube,
  • 13 das Armaturengehäuse der in den 10 bis 12 dargestellten Auslaufarmatur in einer Stirnansicht auf ihren Wasserauslauf,
  • 14 den in den 10 bis 13 dargestellten Strahlregler in einer auseinandergezogenen Perspektivdarstellung,
  • 15 den Strahlregler aus 10 bis 14 in einem Längsschnitt,
  • 16 eine Detailansicht des in 15 längsgeschnittenen Strahlreglers,
  • 17 den Strahlregler aus 10 bis 16 in einer quergeschnittenen Perspektivdarstellung, wobei am Strahlregleraußenumfang ein Demontagewerkzeug angreift,
  • 18 den im Wasserauslauf des Armaturengehäuses fixierten Strahlregler aus 10 bis 17 in einem Querschnitt,
  • 19 den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur, wobei das Gehäuse der sanitären Auslaufarmatur schraffiert und die davon umgrenzte Rohrquerschnittsfläche unschraffiert dargestellt ist, und
  • 20 einen mit den 1 bis 18 vergleichbaren Strahlregler in einer Draufsicht auf seine abströmseitige Stirnseite, wobei die Gehäusekontur des Strahlreglers sowie der abströmseitig vorgesehene Strömungsgleichrichter schraffiert und die davon umgrenzten Wasseraustrittsflächen unschraffiert dargestellt sind.
  • In den 1 bis 9 und 10 bis 18 sind verschiedene Ausführungsformen 1, 10 eines Strahlreglers dargestellt, die von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf 2 einer sanitären Auslaufarmatur 3 einsetzbar sind, um dort einen homogenen, perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen. Zum Festlegen und Fixieren der einen unrunden und hier langgestreckten rechteckigen Außenumriss aufweisenden Strahlregler 1, 10 ist jeweils ein Halteelement 4 vorgesehen, das eine am Umfang des Armaturengehäuses vorgesehene Durchtrittsöffnung 5 durchsetzt und mit seinem, in das Gehäuseinnere des Armaturengehäuse vorstehenden Endbereich am Strahlregler 1, 10 fixierend angreift.
  • Das Haltelement 4 greift dazu in eine Befestigungsöffnung 6 ein, die seitlich am Strahlreglergehäuse 7 vorgesehen ist. Das Haltelement 4 ist in den in 1 bis 9 bzw. 10 bis 18 gezeigten Ausführungsbeispielen als Halteschraube und speziell als Madenschraube ausgestaltet, die in die Durchtrittsöffnung 5 am Armaturengehäuse und in die Befestigungsöffnung 6 am Strahlreglergehäuse 7 einschraubbar ist. Damit die Madenschraube 4 am Außenumfang des Armaturengehäuses nicht weiter störend in Erscheinung tritt, weist die Madenschraube 4 an ihrem sichtseitigen Endbereich eine als Innensechskant 8 ausgestaltete Werkzeugangriffsfläche für einen Sechskantschlüssel auf.
  • Damit die Montage des Strahlreglers im Wasserauslauf der Auslaufarmatur erleichtert wird, hat das Halteelement 4 ein selbstschneidendes Gewinde, mit dem sich das Haltelement 4 beim Einschrauben ein Gewinde in die Befestigungsöffnung 6 schneidet. Wie aus den 5 und 6 bzw. 14 deutlich wird, weist die Befestigungsöffnung 6 an ihrem Innenumfang eine aus axialen Vorsprüngen und Vertiefungen gebildete Profilierung auf, wobei sich das Haltelement 4 mit seinem selbstschneidenden Gewinde in die Vorsprünge der Befestigungsöffnung 6 schneidet, während das dabei verdrängte Material in die Vertiefungen verpresst werden kann.
  • Die in den 1 bis 9 und 10 bis 18 dargestellten Strahlregler 1, 10 sind belüftete Strahlregler, in denen eine Luftbeimischung zum Wasserstrahl erfolgt. Um die zur Luftbeimischung benötigte Luft in das Gehäuseinnere des Strahlreglers 1, 10 saugen zu können, ist in einem Teilbereich zwischen Armatureninnenumfang und Strahlregler 1, 10 ein zur Auslaufstirnseite des Wasserauslaufs 2 offener Belüftungskanal 9 vorgesehen. Der Belüftungskanal 9 mündet im Bereich von Belüftungsöffnungen 11, die im Strahlreglergehäuse 7 vorgesehen sind und unterhalb eines Strahlzerlegers 12 in das Gehäuseinnere führen. Dabei ist die Befestigungsöffnung 6 im Bereich des Belüftungskanals 9 am Strahlreglergehäuse 7 angeordnet.
  • Aus einem Vergleich der 5 bis 7 und 14 bis 16 wird deutlich, dass die hier gezeigten Strahlregler 1, 10 ein Strahlreglergehäuse 7 mit einer umfangsseitigen Einschuböffnung 13 haben. Dabei ist im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses 7 zumindest eine, quer zur Strahlreglerlängsachse orientierte Einschubführung 14 vorgesehen, so dass von der Einschuböffnung 13 aus die zum Formen des Wasserstrahls benötigten Einsetzteile 15 in die Einschubführung oder die Einschubführungen 14 einschiebbar sind. Um den Wasserstrahl über seinen gesamten Querschnitt formen zu können, erstrecken sich die plattenförmigen Einsetzteile 15 im wesentlichen über den gesamten lichten Durchlaufquerschnitt des Strahlreglergehäuses 7. Aus den 5, 9 und 14 ist ersichtlich, dass die hier als Homogenisiereinrichtung dienenden Einsetzteile 15 eine strahlformende Sieb- oder Gitterstruktur haben.
  • Zuströmseitig vor der Einschuböffnung 13 ist in das Strahlreglergehäuse 7 eine als Lochplatte ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung 12 einstückig eingeformt. Um unerwünschte Kriechströme zwischen dem Strahlreglergehäuse 7 einerseits und dem Armatureninnenumfang andererseits zu vermeiden, ist zwischen dem Strahlregler 1, 10 und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung 16 vorgesehen. Die vom Strahlreglergehäuse 7 im Bereich der Strahlzerlegeeinrichtung 12 getragene Ringdichtung 16 kann sich dicht an das Armaturengehäuse anlegen, ohne dass eine Verformung des Strahlreglergehäuses 7 in diesem Bereich zu befürchten ist, weil die Strahlzerlegeeinrichtung 12 das Strahlreglergehäuse 7 aussteift und einer unerwünschten Verformung entgegenwirkt.
  • Aus den 1 bis 10 ist erkennbar, dass die Einschuböffnung 13 des Strahlreglers 1 mit einem Deckel verschließbar ist, der aus mehreren, an die Einsetzteile 15 angeformten Deckelteilbereichen 17, 18 gebildet ist. An diese Deckelteilbereiche sind außenseitig Anpressvorsprünge 19 angeformt, die den Armatureninnenumfang beaufschlagen. Beim Einsetzen des Strahlreglers 1 werden diese Anpressvorsprünge 19 derart zwischen Armatureninnenumfang und Strahlreglergehäuse 7 geklemmt, dass die Anpressvorsprünge 19 die Deckelteilbereiche 17, 18 ausreichend dicht gegen den die Einschuböffnung 13 begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlreglergehäuses 7 pressen.
  • Aus den 10 bis 18 ist erkennbar, dass der Einschuböffnung 13 des Strahlreglers 10 keinerlei Deckel zugeordnet ist. Stattdessen ist zwischen der Einschuböffnung 13 und dem Armatureninnenumfang hier nur eine Dichtung 31 vorgesehen, die einen unerwünschten Wasseraustritt vermeiden und einen unkontrollierten Luftzutritt verhindern soll. Diese Dichtung ist auch hier zumindest bereichsweise als eine an das Strahlreglergehäuse 7 außenseitig einstückig angeformte Dichtlippe 31 ausgestaltet. Da die Einschuböffnung 13 an ihrem zuströmseitigen Randbereich bereits durch die Ringdichtung 16 abgedichtet wird, erstreckt sich die Dichtlippe 31 linienförmig über den die Einschuböffnung 13 des Strahlreglers 10 begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlreglergehäuses 7 beidseits bis in den Bereich der Ringdichtung 16.
  • In 7 ist erkennbar, dass die Einsetzteile 15 mit seitlichen Führungsschienen 21 in die beidseits als Führungsnuten ausgestalteten Einschubführungen 14 einschiebbar sind. An diesen Führungsschienen 21 stehen Klemmleisten 22 vor, welche die Einsetzteile 15 mittels Klemmsitz in ihrer Einschubführung 14 halten.
  • Aus einem Vergleich der 8 und 9 wird deutlich, dass das der Strahlzerlegeeinrichtung 12 abströmseitig unmittelbar nachgeschaltete Einsetzteil 15 zumindest einen Zentrierdorn 23 hat, der in eine Zentrieröffnung am Strahlreglergehäuse 7 eingreift. Durch den in die Zentrieröffnung des Strahlreglergehäuses 7 eingreifenden Zentrierdorn 23 wird eine lagegerechte Position zwischen Strahlzerlegeeinrichtung 12 einerseits und der abströmseitig nachfolgenden Funktionseinheit 15 andererseits sichergestellt, derart, dass die in der Strahlzerlegeeinrichtung 12 gebildeten Einzelstrahlen unmittelbar auf einen Kreuzungsknoten der durch das abströmseitige Einsetzteil 15 gebildete Sieb- oder Gitterstruktur auftreffen.
  • An das Strahlreglergehäuse 7 der Strahlregler 1, 10 ist auslaufseitig eine Sieb- oder Gitterstruktur 24 einstückig angeformt, die zum einen als Strömungsgleichrichter dient und die zum anderen auch eine Manipulationssicherung darstellt, die unberechtigte Manipulationen an den im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses 7 befindlichen Einsetzteilen 15 verhindern soll.
  • Insbesondere aus den 8 und 17 wird deutlich, dass am Strahlreglergehäuse 7 vorzugsweise im Bereich des Belüftungskanals eine als Einhakvorsprung ausgestaltete Werkzeugangriffsstelle 25 für ein hier hakenartig ausgestaltetes Demontagewerkzeug 26 vorgesehen ist. Mit Hilfe des die Werkzeugangriffsstelle 25 hintergreifenden Demontagewerkzeuges 26 kann das im Wasserauslauf 2 der sanitären Auslaufarmatur 3 befindliche Strahlreglergehäuse 7 bei Bedarf aus dem Wasserauslauf entfernt werden.
  • Es ist ein besonderer Vorteil der hier dargestellten Strahlregler 1, 10, dass deren ohne das Strahlreglergehäuse bzw. die Sieb- oder Gitterstrukturen berechnete, in 20 umgrenzte unschraffierte Austrittsfläche A4 gegenüber der lichten, in 19 umgrenzten unschraffierten Innenquerschnittsfläche A3 des Wasserauslaufs 2 vergleichsweise groß gehalten ist. Berechnet man das Flächenverhältnis der Summe A4 der einzelnen, in 20 dargestellten Wasseraustrittsflächen aus der Struktur des Strahlreglers, bezogen auf die in 19 gezeigte unschraffierte Einbaufläche in der sanitären Auslaufarmatur, so ist eine Wasseraustrittsfläche A4 von 50% der zur Verfügung stehenden Bruttofläche A3 der Austrittsbohrung am Wasserauslauf 2 der Auslaufarmatur 3 festzustellen. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn diese Wasseraustrittsfläche größer/gleich 0,3 und besser größer/gleich 0,4 der Bruttofläche, vorzugsweise 0,45 und insbesondere größer/gleich 0,5 der Bruttofläche der Austrittsbohrung am Armaturenauslauf beträgt. Von der Sichtseite S aus betrachtet ist die Länge L2 des Wasserstrahls am Austritt des Strahlreglers im Vergleich zur Länge L1 der lichten Querschnittslänge der Auslaufarmatur > 0,8, vorzugsweise 0,9.
  • Aus einem Vergleich der 1 bis 9 einerseits und der 10 bis 18 andererseits wird deutlich, dass der Strahlregler 1 für jedes seiner Einsetzteile 15 jeweils eine Einschubführung 13 hat, während der Strahlregler 10 lediglich eine Einschubführung 13 aufweist, in die mehrere Einsetzteile 15 einführbar sind. Die Einsetzteile 15 des in den 10 bis 18 gezeigten Strahlreglers 10 sind durch Abstandsrahmen 35 voneinander auf Abstand gehalten.
  • Es kann vorteilhaft sein, den dem Wasserstrom entgegengesetzten Widerstand an den Seitenrändern der Einsetzteile 15 höher zu gestalten. Dazu können an den Seitenrändern der Einsetzteile 15 eine höhere Anzahl von, die Sieb- oder Gitterstruktur bildenden Stegen vorgesehen sein, so dass nur eine geringere Wassermenge passieren und ein Spritzen des austretenden Wasserstrahls am Strahlumfang vermieden, zumindest aber verringert werden kann. Werden stattdessen an den Seitenrändern der Einsetzteile 15 eine geringere Anzahl von Stegen vorgesehen, und wird dadurch der dem Wasserstrahl entgegengesetzte Widerstand im Bereich der Seitenränder der Einsetzteile vermindert, kann die zylindrische Form des austretenden Wasserstrahls über eine längere Distanz sichergestellt werden, was insbesondere bei langgestreckten Strahlreglern wünschenswert ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Sieb- oder Gitterstrukturen der einander nachgeschalteten Einsetzteile 15 ”auf Lücke” zueinander ausgerichtet sind. Selbst wenn die Einsetzteile 15 baugleich ausgestaltet sind, ist dies durch einen seitlichen Versatz der Sieb- oder Gitterstrukturen beispielsweise um eine etwa halbe Maschenweite möglich. Stattdessen können auch asymmetrische Sieb- oder Gitterstrukturen zum Einsatz kommen, die durch bloßes Umdrehen der baugleichen Einsetzteile 15 ”auf Lücke” ausgerichtet werden können.
  • Den Strahlreglern 1, 10 ist jeweils ein Vorsatzsieb 30 zuströmseitig vorgeschaltet, welcher die im Wasser enthaltenen Schmutzpartikel auszufiltern hat.

Claims (28)

  1. Sanitäre Auslaufarmatur mit einem eingesetzten Strahlregler (1, 10), der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf (2) der sanitären Auslaufarmatur (3) einsetzbar ist, wobei der Strahlregler (1, 10) im Wasserauslauf (2) lösbar festlegbar oder fixierbar ist und wobei zum Festlegen oder Fixieren des Strahlreglers (1, 10) im Wasserauslauf (2) zumindest ein Halteelement (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4) eine am Umfang des Armaturengehäuses vorgesehene Durchtrittsöffnung (5) durchsetzt und mit seinem, in das Gehäuseinnere des Armaturengehäuses vorstehenden Endbereich am Strahlregler (1, 10) fixierend angreift.
  2. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Längenmaß mindestens einer Dimension des Wasserstrahles am Austritt senkrecht zu seiner Fließrichtung gleich dem Auslaufinnenmaß abzüglich der zweifachen Gehäusewandstärke des Strahlreglers (1, 10) ist.
  3. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4) in eine Befestigungsöffnung (6) am Strahlregler (1, 10) angreift.
  4. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltelement (4) als Halteschraube ausgestaltet ist, die entweder in die Durchtrittsöffnung (5) allein oder in die Durchtrittsöffnung (5) und die Befestigungsöffnung (6) einschraubbar ist.
  5. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4) ein selbstschneidendes Gewinde hat und dass das Haltelement (4) beim Einschrauben ein Gewinde in die Befestigungsöffnung (6) schneidet.
  6. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (4) als Madenschraube ausgestaltet ist und/oder dass an dem sichtseitigen Endbereich des Halteelementes (4) eine vorzugsweise als Innensechskant (8) ausgestaltete Werkzeugangriffsfläche vorgesehen ist.
  7. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsöffnung (6) an ihrem Innenumfang eine aus axialen Vorsprüngen und Vertiefungen gebildete Profilierung hat.
  8. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1, 10) als belüfteter Strahlregler ausgestaltet ist.
  9. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1, 10) einen unrunden und/oder rechteckigen Außenumriss hat.
  10. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1, 10) ein Strahlreglergehäuse mit einer umfangsseitigen Einschuböffnung (13) hat, dass im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses (7) zumindest eine quer zur Strahlreglerlängsachse orientierte Einschubführung (14) vorgesehen ist, und dass von der Einschuböffnung (13) aus zumindest ein, vorzugsweise strahlformendes, Einsetzteil (15) in die zumindest eine Einschubführung (14) einschiebbar ist.
  11. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein, in einer Einschubführung (14) vorgesehenes Einsetzteil (15) sich im Wesentlichen über den lichten Durchlaufquerschnitt des Strahlreglergehäuses (7) erstreckt.
  12. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsetzteil (15) plattenförmig ausgestaltet ist.
  13. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsetzteil (15) eine, vorzugsweise strahlformende, Sieb-, Gitter- oder Netzstruktur hat.
  14. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in das Strahlreglergehäuse (7) zumindest zwei Einsetzteile (15) einschiebbar sind.
  15. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die in das Strahlreglergehäuse (7) einschiebbaren Einsetzteile (15) unterschiedliche Sieb-, Gitter- oder Netzstrukturen haben.
  16. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in das Strahlreglergehäuse (7) eine, vorzugsweise als Lochplatte, ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung (12) einstückig eingeformt ist.
  17. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlzerlegeeinrichtung (12) zuströmseitig vor der Einschuböffnung (13) in das Strahlreglergehäuse (7) eingeformt ist.
  18. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Strahlregler (1, 10) und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung (16) vorgesehen ist.
  19. Sanitare Auslaufarmatur nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Strahlreglergehäuse (7) im Bereich der Strahlzerlegeeinrichtung (12) eine am Armatureninnenumfang dichtend anliegende Ringdichtung (16) trägt.
  20. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Einschuböffnung (13) und dem Armatureninnenumfang eine Dichtung vorgesehen ist.
  21. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung zumindest bereichsweise als ein an das Strahlreglergehäuse einstückig angeformter Dichtungsvorsprung, insbesondere als Dichtlippe (31), ausgestaltet ist.
  22. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungsvorsprung sich linienförmig über den die Einschuböffnung (13) begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlreglergehäuses (7) beidseits bis in den Bereich der Ringdichtung (16) erstreckt.
  23. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschließen der Einschuböffnung (13) ein Deckel vorgesehen ist und dass zumindest ein Einsetzteil (15) wenigstens einen Teilbereich (17, 18) des Deckels trägt.
  24. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an den Deckel oder wenigstens einen Deckelteilbereich (17, 18) mindestens ein Anpressvorsprung (19) angeformt ist, der den Armatureninnenumfang beaufschlagt.
  25. Sanitäre Auslaufarmatur nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Anpressvorsprung (19) im Bereich des Einsetzteiles (15) an den Deckel oder Deckelteilbereich (17, 18) angeformt ist.
  26. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 10 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einsetzteil (15) in seiner Einschubführung (14) mittels Klemmsitz gesichert oder gehalten ist.
  27. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass in das Strahlreglergehäuse (7) auslaufseitig eine Sieb-, Gitter- oder Netzstruktur einstückig eingeformt ist.
  28. Sanitäre Auslaufarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass am Strahlreglergehäuse (7) zumindest eine Werkzeugangriffsstelle (25) für ein Demontagewerkzeug (26) vorgesehen ist.
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