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Die
Erfindung betrifft ein sanitäres
Einbauteil, das ein Einbaugehäuse
oder einen Einbaukäfig
hat, welcher in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
einer Gas- oder Flüssigkeitsleitung
einsetzbar ist und zumindest ein Rastmittel aufweist, das in einer
Raststellung am Gehäuse-
oder Käfig-Außenumfang
vorsteht und von dieser Raststellung federelastisch in eine Nullstellung
bewegbar ist.
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Man
kennt bereits ein als Rückflussverhinderer
ausgebildetes sanitäres
Einbauteil, das ein Einbaugehäuse
hat, welches Einbaugehäuse
in eine Wasserleitung einsetzbar ist. An diesem Einbaugehäuse sind
mehrere, in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilte Rastmittel vorgesehen,
die als ein nach außen
hin abgewinkelter Federsteg ausgebildet sind. Um das Einbaugehäuse in die
Gehäuseaufnahme einschieben
zu können,
sind die Federstege vorübergehend
von ihrer Raststellung in eine Nullstellung bewegbar, bis die Federstege
in Rastposition wieder ausfedern können. In der Rastposition stehen
die Federstege des vorbekannten Rückflussverhinderers derart über das
Einbaugehäuse
vor, dass sie in eine Rastnut am lichten Innenumfang der Gehäuseaufnahme
eingreifen können.
Sobald die Federstege in die Rastnut der Gehäuseaufnahme ausgefedert sind, ist
nur noch eine zerstörende
Entnahme des vorbekannten Rückflussverhinderers
möglich.
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Der
Winkel der Federstege gibt an sich die Einsetzrichtung des vorbekannten
Rückflussverhinderers
vor. Sofern der vorbekannte Rückflussverhinderer
entgegen dem Winkel seiner Federstege in die Gehäuseaufnahme eingesetzt werden
soll, ist eine Gehäuseaufnahme
mit einer vergleichsweise großen umlaufenden
Einführschräge notwendig,
welche die Abmessungen der Gehäuseaufnahme
in Längsrichtung
nicht unerheblich vergrößern kann.
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Es
besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein sanitäres Einbauteil
der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, das eine Montage des erfindungsgemäßen Einbauteiles
wahlweise sowohl in als auch entgegen der Strömungsrichtung erlaubt und das
den Einbau in eine Gehäuseaufnahme
wahlweise mit oder ohne Rastnut oder dergleichen Gegenrastmittel ermöglicht.
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Die
erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgabe besteht insbesondere darin, dass zumindest ein Rastmittel
als eine Rastnocke ausgebildet ist, und dass die wenigstens eine
Rastnocke in ihrer Nullstellung in eine Rastmittel-Aufnahme einfederbar
ist, in welcher die Rastnocke in den Außenumriss des Einbaugehäuses oder
Einbaukäfigs
eintaucht.
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Das
erfindungsgemäße Einbauteil
weist zumindest ein Rastmittel auf, das als eine Rastnocke ausgebildet
ist. Da die Rastnocke ein Verschieben des Einbauteiles in oder entgegen
der Strömungsrichtung
erlaubt, kann das erfindungsgemäße Einbauteil
nicht nur wahlweise mit seiner einen oder seiner anderen Stirnseite
voran in die Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
der sanitären
Versorgungsleitung eingesetzt werden, – vielmehr wird auch eine einfache
und zerstörungsfreie
Demontage des erfindungsgemäßen Einbauteiles
begünstigt.
Da die Rastnocken des erfindungsgemäßen Einbauteiles in der Nullstellung
in eine Rastmittel-Aufnahme einfederbar sind, in welcher die Rastnocken
in den Außenumriß des Einbaugehäuses oder
Einbaukäfigs
eintauchen, kann das erfindungsgemäße Einbauteil auch derart in
eine ohne Gegenrastmittel ausgestattete Gehäuse- oder Käfigaufnahme eingesetzt werden,
dass die Rastnocken in ihrer Nullstellung verbleiben. Das erfindungsgemäße Einbauteil
ist daher in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
wahlweise mit oder ohne Rastnut oder dergleichen Gegenrastmittel einsetzbar.
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Um
ein Verschieben des erfindungsgemäßen Einbauteiles in oder entgegen
der Strömungsrichtung
zu erleichtern, ist es zweckmäßig, wenn
die Rastnocke an ihren beidseits quer zur Einsetzrichtung orientierten
Querrändern
gerundet oder abgeschrägt
ist.
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Dabei
sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, dass die
Rastmittel-Aufnahme als ein stirnrandseitig offener Schlitz ausgestaltet
ist, der das Einbaugehäuse
oder den Einbaukäfig
von zumindest einem, jeweils eine Rastnocke tragenden Federsteg
trennt.
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Das
erfindungsgemäße Einbauteil
lässt sich auch
in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
einsetzen, die keine Rastnut oder dergleichen Gegenrastmittel aufweist.
Dabei ist das Einbauteil derart in die Gehäuse- oder Käfigaufnahme einsetzbar, dass
das wenigstens eine Rastmittel in seiner Nullstellung verbleibt.
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Bevorzugt
wird jedoch eine Ausführungsform,
bei der das erfindungsgemäße Einbauteil
in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme eingesetzt
wird, welche Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
eine mit den Rastnocken zusammenwirkende Rastnut oder dergleichen
Rastaussparung hat. Dabei kann die Rastnocke in ihrer Raststellung
in die Rastnut oder dergleichen Rastaussparung am lichten Innenumfang der
Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
eingreifen.
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Es
ist ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Einbauteiles, dass das
Einbauteil wahlweise in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
mit oder ohne Rastnut oder Rastaussparung einsetzbar ist. Ein weiterer
Vorteil des erfindungsgemäßen Einbauteiles
besteht darin, dass das Einbauteil wahlweise mit der einen oder
anderen Stirnseite seines Einbaugehäuses oder Einbaukäfigs voran
in die Gehäuse- oder
Käfigaufnahme
der sanitären
Versorgungsleitung einsetzbar ist.
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Zweckmäßig kann
es sein, wenn der Schlitz eine Schlitzbreite hat, die ein Einfedern
der Rastnocke in den Außenumriss
des Einbaugehäuses
oder Einbaukäfigs
erlaubt.
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Ein
bevorzugter Anwendungsbereich des erfindungsgemäßen Einbauteiles sieht vor,
dass das Einbauteil als Rückflussverhinderer
ausgebildet ist.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles
in Verbindung mit den Ansprüchen
sowie der Zeichnung. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines
bevorzugten Ausführungsbeispieles
dargestellt.
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Es
zeigt:
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1 ein
als Rückflussverhinderer
ausgestaltetes sanitäres
Einbauteil in einem Teil-Längsschnitt,
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2 bis 4 das
Einbauteil aus 1 in verschiedenen perspektivischen
Darstellungen,
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5 das
in eine sanitäre
Versorgungsleitung eingesetzte Einbauteil aus den 1 bis 4, wobei
das Einbauteil in Strömungsrichtung
in eine ohne Gegenrastmittel ausgestattete Gehäuseaufnahme der sanitären Versorgungsleitung
eingesetzt ist,
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6 das
Einbauteil aus den 1 bis 5, wobei
die Gehäuseaufnahme
der sanitären Versorgungsleitung
hier abströmseitig
eine umlaufende Rastnut aufweist, in welcher die am Außenumfang
des Einbauteiles vorgesehenen Rastnocken eingreifen,
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7 das
Einbauteil aus den 1 bis 6, wobei
das Einbauteil hier entgegen der Strömungsrichtung in eine ohne
Gegenrastmittel ausgestattete Gehäuseaufnahme eingesetzt ist,
deren Aufnahmeöffnung
nach Einsetzen des Einbauteiles bereichsweise verschließbar ist.
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8 das
Einbauteil aus den 1 bis 7, wobei
das Einbauteil entgegen der Strömungsrichtung
in eine, mit einer abströmseitigen Rastnut
ausgestattete Gehäuseaufnahme
eingesetzt ist,
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9 das
bereits in 8 dargestellte Einbauteil in
einer Detaildarstellung im Bereich der Rastnut, und
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10 und 11 gemäß dem Stand
der Technik ausgestaltete und als Rückflussverhinderer ausgebildete
Einbauteile in einem Längsschnitt,
wobei Längsschnitte
gemäß den 10 und 11 die vorbekannten
Einbauteile in ihrer Schließstellung und
in ihrer Offenstellung zeigen.
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In
den 1 bis 4 ist ein sanitäres Einbauteil
dargestellt, das hier als Rückflussverhinderer 1 ausgebildet
ist. Der Rückflussverhinderer
weist ein Einbaugehäuse 2 auf,
das in einem abströmseitigen Teilbereich
als Gehäusekäfig ausgestaltet
ist. Der Rückflussverhinderer 1 ist
mit seinem Einbaugehäuse 2 in
eine Gehäuseaufnahme 3 einer
hier nicht weiter dargestellten Gas- oder Flüssigkeitsleitung einsetzbar.
Der Rückflussverhinderer 1 hat
einen im Einbaugehäuse 2 verschieblich
geführten
Ventilkörper 4, der
unter Druck des zuströmenden
Fluids von seiner Schließstellung
gegen die Rückstellkraft
einer Rückstellfeder 10 in
eine Offenstellung bewegbar ist. Bei einer unerwünschten Rückströmung des Fluids wird der Ventilkörper 4 derart
gegen den Ventilsitz im Einbaugehäuse 2 gepresst, dass
die Rückströmbewegung
des Fluids am Rückflussverhinderer 1 stoppt.
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Aus
einem Vergleich der 1 bis 4 wird deutlich,
dass der Rückflussverhinderer 1 mehrere
Rastmittel aufweist, die als eine, an ihren beidseits quer zur Einsetzrichtung
orientierten Querrändern
gerundete oder abgeschrägte
Rastnocke 5 ausgebildet sind. In den 1 bis 4 ist
zu erkennen, dass diese Rastnocken 5 in der hier dargestellten Raststellung
am Gehäuse-Außenumfang
vorstehen und von dieser Raststellung aus federelastisch in eine
dem Einbaugehäuse 2 angenäherte Nullstellung bewegbar
sind. Die Rastnocken 5 sind in dieser Nullstellung derart
in eine Rastmittel-Aufnahme einfederbar, dass diese Rastnocken 5 in
den Außenumriß des Einbau gehäuses 2 eintauchen.
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Aus 1 wird
deutlich, dass die Rastmittel-Aufnahmen als ein stirnrandseitig
offener Schlitz 6 ausgestaltet sind, der das Einbaugehäuse 2 von
einem, jeweils eine Rastnocke 5 tragenden Federsteg 7 trennt.
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Wie
aus den 5 und 6 erkennbar
ist, kann der Rückflussverhinderer 1 mit
seiner abströmseitigen
Stirnseite voran in Strömungsrichtung
Pf1 in die Gehäuseaufnahme 3 eingesetzt
werden. In den 7 und 8 ist veranschaulicht,
dass der Rückflussverhinderer 1 aber
auch mit seiner zuströmseitigen
Stirnseite voran entgegen der Strömungsrichtung Pf1 in diese
Gehäuseaufnahme 3 der
sanitären Versorgungsleitung
eingesetzt werden kann. Der Rückflussverhinderer 1 kann
somit wahlweise mit der einen oder der anderen Stirnseite seines
Einbaugehäuses 2 oder
Einbaukäfigs
voran in die Gehäuse- oder
Käfigaufnahme 3 eingesetzt
werden.
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Aus
einem Vergleich der 5 und 7 einerseits
und der 6 und 8 andererseits
ist erkennbar, dass das als Rückflussverhinderer 1 ausgestaltete
Einbauteil wahlweise in eine Gehäuse-
oder Käfigaufnahme
mit oder ohne Rastnut 8 oder dergleichen Rastaussparung
einsetzbar ist. In den 5 und 7 ist der
Rückflussverhinderer 1 derart
in eine Gehäuseaufnahme 3 ohne
Rastnut oder dergleichen Gegenrastmittel eingesetzt, dass die Rastnocken 5 in
ihrer eingefederten Nullstellung verbleiben.
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Demgegenüber weisen
die in den 6 und 8 dargestellten
Gehäuseaufnahmen 3 eine
zuströmseitig
(6) beziehungsweise abströmseitig (8)
angeordnete Nut 8 auf, in welche die Rastnocken 5 in
ihrer Raststellung ausfedern können.
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Da
die am Rückflussverhinderer 1 vorgesehenen
Rastmittel als beidseits gerundete oder abgeschrägte Rastnocken ausgestaltet
sind, stehen diese Rastnocken einem Verschieben des Rückflussverhinderers 1 in
oder entgegen der Strömungsrichtung Pf1
nicht entgegen, sobald der Rastwiderstand überwunden wurde. Da die Rastnocken 5 ein
Verschieben des Rückflussverhinderers 1 in
oder entgegen der Strömungsrichtung
Pf1 erlauben, kann der Rückflussverhinderer 1 nicht
nur wahlweise mit seiner einen oder seiner anderen Stirnseite voran
in die Gehäuseaufnahme 3 eingesetzt
werden, – vielmehr
wird auch eine einfache und zerstörungsfreie Demontage des Rückflussverhinderers 1 begünstigt.
Da die Rastnocken 5 des Rückflussverhinderers 1 in
der Nullstellung in eine Rastmittel-Aufnahme einfederbar sind, in welcher
die Rastnocken in den Außenumriß des Einbaugehäuses 2 eintauchen,
kann der Rückflussverhinderer 1 auch
derart in eine ohne Gegenrastmittel ausgestattete Gehäuseaufnahme
eingesetzt werden, dass die Rastnocken 5 in ihrer Ruhestellung
verbleiben. Der Rückflussverhinderer 1 ist
daher in Gehäuseaufnahmen 3 wahlweise
mit oder ohne Rastnut 8 oder dergleichen Gegenrastmittel
einsetzbar.
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In 10 und 11 ist
ein gemäß dem Stand
der Technik ausgestalteter Rückflussverhinderer 11 dargestellt.
Der vorbekannte Rückflussverhinderer 11 ist
mit seinem Einbaugehäuse 12 in
eine Wasserleitung einsetzbar. An diesem Einbaugehäuse 12 sind
mehrere, in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilte Rastmittel vorgesehen,
die als ein nach außen
hin abgewinkelter Federsteg 13 ausgebildet sind. Die Federstege 13 des
vorbekannten Rückflussverhinderers 11 stehen
in einer Raststellung derart über
das Einbaugehäuse 12 vor,
dass sie in eine Rastnut am lichten Innenumfang der Gehäuseaufnahme
eingreifen können.
Um das Einbaugehäuse 12 in
die Gehäuseaufnahme
einschieben zu können, sind
die Federstege 13 des vorbekannten Rückflussverhinderers 11 vorübergehend
von ihrer Raststellung in eine Nullstellung bewegbar, bis die Federstege 13 in
Rastposition wieder ausfedern können.
Sobald die Federstege 13 in die Rastnut der Gehäuseaufnahme
ausgefedert sind, ist nur noch eine zerstörende Entnahme des vorbekannten
Rückflussverhinderers 11 möglich. Der
Winkel der Federstege 13 gibt an sich die Einsetzrichtung
des vorbekannten Rückflussverhinderers 11 vor;
sofern der vorbekannte Rückflussverhinderer
entgegen dem Winkel seiner Federstege 13 in die Gehäuseaufnahme 3 eingesetzt werden
soll, ist eine Gehäuseaufnahme
mit einer vergleichsweise großen
umlaufenden Einführschräge notwendig,
welche die Abmessungen der Gehäuseaufnahme
in Längsrichtung
und im Durchmesser nicht unerheblich vergrößern kann. Sofern eine derart
lange Einführschräge in der
sanitären
Versorgungsleitung nicht untergebracht werden kann, ist auf einen
ebenfalls vorbekannten Rückflussverhinderer 11' zurückzugreifen,
dessen Einbaugehäuse
keinerlei Federstege 13 oder dergleichen Rastmittel aufweist
(vgl. 11).