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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Entladungsgefäß für eine
Entladungslampe, mit einem um eine Achse gewundenen Gefäßkörper,
an welchen ein Rohrstück angeordnet ist. Des Weiteren betrifft
die Erfindung eine Entladungslampe mit einem derartigen Entladungsgefäß.
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Stand der Technik
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Aus
der
DE 10 2004
018 104 A1 ist eine Gasentladungslampe mit einem Entladungsrohr
als Entladungsgefäß bekannt, das zumindest teilweise
helixförmig um einen axialen Freiraum gewunden ist. Die
Entladungslampe umfasst darüber hinaus ein an dem Entladungsrohr
angesetztes Rohrstück, das sich innerhalb des Freiraums
bzw. innerhalb der Helixform erstreckt. Das Rohrstück kann
als Pumprohr verwendet werden. Dadurch kann das Rohrstück
zur Evakuierung und Befüllung des Entladungsgefäßes bei
der Herstellung der Lampe verwendet werden. Insbesondere können
andere Pumprohre, etwa konventionelle dünne Pumprohre an
den Enden des Entladungsrohres in der Umgebung der Elektroden dann auch
ganz entfallen. Das Rohrstück als Pumprohr kann jedoch
auch zusätzlich zu solchen konventionellen Pumprohren vorgesehen
sein. Es bietet die Möglichkeit, einen erheblich größeren
Pumpquerschnitt vorzusehen, als dies bei konventionellen Pumprohren
der Fall ist, die baulich noch auf die benachbarte Elektrode Rücksicht
nehmen müssen und im Übrigen in den Querschnitt
des Entladungsrohres selbst hineinpassen müssen, also demgegenüber deutlich
verkleinerte Durchmesser haben. Darüber hinaus bietet dieses
Pumprohr auch die zusätzliche Möglichkeit der
Spülung des Entladungsgefäßes. Ferner
kann dieses Rohrstück durch einen ausreichend großen
Querschnitt gute Zugangsmöglichkeiten zum Entladungsgefäß,
etwa zum Einbringen einer Hg-Quelle bieten. Zum einen kann die Einbringung
eines Hg-Donators vorgesehen sein, zum anderen kann das Rohrstück
aber auch dazu verwendet werden, um ein Startamalgam direkt in der
Gasentladung zu platzieren. Das Rohrstück ist an einem
Teil des Entladungsgefäßes angebracht, welches
den freien Enden, in denen die Elektroden angeordnet sind, gegenüberliegend
angeordnet ist.
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Bei
der Gasentladungslampe aus dem Stand der Technik ist durch die Anordnung
dieses Rohrstücks innerhalb der Helixform dieses jedoch
schwer zugänglich. Darüber hinaus ist das Ansetzen
des Rohrstücks aufwändig und es können
Fehler auftreten.
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Darstellung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Entladungsgefäß und
eine Entladungslampe mit einem derartigen Entladungsgefäß zu
schaffen, bei welchem bzw. bei welcher das Anbringen eines derartigen
Rohrstücks einfacher gewährleistet werden kann
und darüber hinaus die Zugänglichkeit des angesetzten
Rohrstücks verbessert ist. Ferner soll das Rohrstück
multifunktional ausgebildet sein.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Entladungsgefäß, welches
die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und eine Entladungs lampe,
welche die Merkmale nach Anspruch 12 aufweist, gelöst.
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Ein
erfindungsgemäßes Entladungsgefäß für eine
Entladungslampe umfasst einen um eine Achse gewundenen Gefäßkörper,
an welchem ein Rohrstück angeordnet ist. Das Rohrstück
erstreckt sich außerhalb des gewundenen Teils des Gefäßkörpers und
abgewandt von dem durch den gewundenen Teil gebildeten bzw. umschlossenen
Freiraum. Insbesondere erstreckt sich somit das Rohrstück
außerhalb des durch den gewundenen Teil des Gefäßkörpers und
um die Achse ausgebildeten Freiraum. Das Rohrstück ist
an einem oberen, den freien Enden des Gefäßkörpers
abgewandten Ende des Gefäßkörpers angeordnet.
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Mit
den freien Enden sind diejenigen Bereiche des Entladungsgefäßes
bezeichnet, welche auch nach der Fertigstellung des Entladungsgefäßes nicht
miteinander verbunden sind. Die freien Enden des Entladungsgefäßes
sind insbesondere diejenigen, an welche die Elektroden der Entladungslampe angeordnet
sind und sich in den Entladungsraum innerhalb des Entladungsgefäßes
erstrecken. Die freien Enden sind auch insbesondere diejenigen,
welche sich in ein Gehäuse der Entladungslampe erstrecken,
in welche auch ein Betriebsgerät, insbesondere ein Vorschaltgerät,
angeordnet sein kann.
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Durch
diese Ausgestaltung kann einerseits die Zugänglichkeit
des Rohrstücks wesentlich verbessert werden und darüber
hinaus auch die grundsätzliche Anbringung des Rohrstücks
an dem Gefäßkörper wesentlich erleichtert
und somit zuverlässiger erfolgen. Unerwünschte
Fehler an der Ansatzstelle zwischen dem Rohrstück und dem
Gefäßkörper können dadurch verhindert
werden.
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Der
Freiraum ist der Zwischenraum um die Längsachse des Entladungsgefäßes,
welcher in radialer Richtung und somit in senkrechter Richtung zu der
Längsachse durch die Gefäßteile begrenzt
ist. Es ist also nicht der Entladungsraum innerhalb der Rohre des
Entladungsgefäßes sondern außerhalb der Gefäßteile
damit gemeint.
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Vorzugsweise
ist das Rohrstück auch als Kühlstelle oder Kühlsenke
ausgebildet, wodurch neben der Funktion als Pumprohr zumindest eine
weitere Funktion zugeordnet ist, so dass das Rohrstück multifunktional
ausgebildet ist. Da der Freiraum und insbesondere nahe außerhalb
davon in der Regel im Lampenbetrieb immer niedrigere Temperaturen
als in dem Entladungsgefäß vorherrschen, ist es
daher durch die spezifische Anordnung und Ausgestaltung des Rohrstücks
vorteilhaft diese Kühlfunktion quasi zu implementieren
und somit zumindest ein Teilstück des Rohrstück
als Kühlstelle zu nutzen. Bei Lampen von einem sogenannten „Cold
Spot”, also einem kältesten Punkt der Lampe, sammelt
sich flüssiges Quecksilber und es erfolgt an diesem Cold
Spot die Dampfdruckregelung. Gerade durch dieses Rohrstück
und dessen Anordnung kann dies besonders bevorzugt und exakt erfolgen,
insbesondere in Verbindung mit helixförmigen Entladungsgefäßen.
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Des
Weiteren ist diese Rohrstück innenseitig vorzugsweise ohne
Leuchtstoffschicht ausgebildet wodurch verhindert wird, dass keine
Erwärmung des Rohrstücks durch eine Strahlungskonversion
auftritt, wie dies jedoch bei Lampen der Fall ist, bei denen durch
UV (Ultraviolett)-Strahlungskonversion eine Erwärmung lokal
erfolgt.
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Vorzugsweise
ist das Rohrstück als Pumprohr verwendet. Gerade bei einer
derartigen Anordnung und Verwendung des Rohrstücks kann
somit die einfache Zugänglichkeit bei der Herstellung der Lampe
gewährleistet werden und gegebenenfalls in einfacher Weise
die Evakuierung und zumindest zeitweise zusätzlich auch
aufwandsarm andere Fertigungsschritte durchgeführt werden.
Dadurch kann die Herstellung des Entladungsgefäßes
und auch der Entladungslampe effizienter, schneller und somit auch
kostengünstiger erfolgen.
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Das
Rohrstück kann einen kleineren Innendurchmesser aufweisen
als ein rohrförmiges Gefäßteil des Gefäßkörpers.
Es kann auch vorgesehen sein, und dies ist insbesondere vorteilhaft
aufgrund der Anordnung, dass das Rohrstück einen unwesentlich
kleineren Innendurchmesser oder sogar einen nahezu gleichen Innendurchmesser
als die rohrförmigen Gefäßteile des Gefäßkörpers
aufweisen.
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Das
Rohrstück kann vollständig geradlinig ausgebildet
sein.
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Bevorzugt
kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Rohrstück zumindest
bereichsweise gekrümmt oder abgewinkelt ausgebildet ist.
Gerade dann, wenn das Entladungsgefäß und das
Rohrstück von einem Hüllkolben der Entladungslampe
umgeben ist, kann dadurch die Anpassung verbessert erfolgen. Vorzugsweise
ist die Formgebung und das Ausmaß des Rohrstücks
an den Typ der Entladungslampe angepasst. Gerade bei Ausgestaltungen
mit das Entladungsgefäß umgebenden Hüllkolben,
welche auch unterschiedliche Formgebungen und Ausmaße aufweisen
können, kann dann eine situationsspezifisch geeignete Anbringung
und auch Formgebung des Rohrstücks gewährleistet
werden, so dass auch in diesem Zusammenhang die einfache Zugänglichkeit
und die einfache Anbringbarkeit gewährleistet werden kann.
Der freie Raum zwischen einem derartigen Hüllkolben und
dem Entladungsgefäß kann dann geeignet genutzt
werden, ohne die Geometrien des Entladungsgefäßes
und des Hüllkolbens verändern zu müssen.
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Vorzugsweise
erstreckt sich das Rohrstück vollständig außerhalb
des gewundenen Teils des Gefäßkörpers.
Das Rohrstück ist somit vollständig außerhalb
des Freiraums, welcher durch die Windung des Gefäßkörpers
um die Achse gebildet wird, angeordnet.
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Es
kann vorgesehen sein, dass das Rohrstück koaxial zur Achse
angeordnet ist und sich vom gewundenen Teil des Gefäßkörpers
nach oben erstreckt. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Rohrstück
in einem Winkel zwischen größer 0° und 110°,
insbesondere bis 90°, zur Achse angeordnet ist. In einer
weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Rohrstück
außermittig und somit nicht koaxial zur Achse angeordnet
ist und sich parallel zu dieser Achse erstreckt.
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Bedarfsabhängig
und somit variabel kann die Anordnung des Rohrstücks sowie
die Erstreckung vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
ist das Rohrstück an einem am oberen Ende die den Gefäßkörper
bildenden und gewundenen Gefäßteile verbindenden
Verbindungsrohr angeordnet. Bei dieser Ausgestaltung kann vorgesehen
sein, dass die vorzugsweise beiden gewundenen, insbesondere helixförmig
gewundenen Gefäßteile durch dieses zusätzliche
separate Verbindungsrohr am oberen Ende verbunden werden, indem
dieses Verbindungsrohr als Teilstück dort angeordnet und
mit den Gefäßteilen verschmolzen wird. Genau an
dieses Verbindungsrohr, welches dann auch situationsabhängig
ausgestaltet werden kann und beispielsweise geradlinig oder S-förmig
sein kann, kann dieses Rohrstück angesetzt sein. Die Geometrie
des Verbindungsrohrs kann abhängig von der Gestaltung der
Gefäßteile sein, wobei eine S-förmige
Ausgestaltung eine besonders vorteilhafte darstellt, da sie einen
stetigen und den Innendurchmesser nicht verändernden Übergang
zwischen den Gefäßteilen und den Verbindungsrohren
gewährleistet.
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Eine
erfindungsgemäße Entladungslampe umfasst ein erfindungsgemäßes
Entladungsgefäß oder eine vorteilhafte Ausgestaltung
davon.
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Die
Lage einer Kühlstelle im Betrieb der Entladungslampe wird
vorzugsweise durch die Länge des Rohrstücks bestimmt.
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Umfasst
die Entladungslampe einen das Entladungsgefäß umgebenden
Hüllkolben, so kann dieser Freiraum zwischen dem Entladungsgefäß und dem
Hüllkolben für das als Pumprohr bzw. Pumpstengel
verwendete Rohrstück genutzt werden. Dieser Freiraum ist
bei so genannten Kerzenlampen besonders ausgeprägt, bei
denen infolge der Spitzenform bzw. Tropfenform bzw. Birnenform des
Hüllkolbens auch ein starker Temperaturgradient entlang
der Kolbenoberfläche und somit eine effiziente Kühlung
zu erwarten ist.
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Vorzugsweise
ist der Hüllkolben tropfenförmig ausgebildet und
das Rohrstück ist berührungslos zum Hüllkolben
ange ordnet und erstreckt sich in Richtung der oberen Spitze des
Hüllkolbens.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Entladungsgefäßes;
und
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2 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Entladungslampe.
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Bevorzugte Ausführung
der Erfindung
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
in einer perspektivischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel
eines Entladungsgefäßes 1 für
eine Entladungslampe gezeigt. Das Entladungsgefäß 1 umfasst
zwei helixförmig gewundene und um die Achse A gewundene
Gefäßteile 2 und 3. Die beiden
Gefäßteile 2 und 3 sind rohrartig
ausgebildet und weisen freie Enden 4 und 5 auf,
in welche sich jeweils Elektroden (nicht dargestellt) in den Entladungsraum
des Entladungsgefäßes 1 erstrecken. An
den den Enden 4 und 5 gegenüberliegenden
Enden 6 und 7 sind die Gefäßteile 2 und 3 durch
ein Verbindungsrohr 8 miteinander verbunden. Das Verbindungsrohr 8 kann
geradlinig sein, ist jedoch insbesondere S-förmig. Im fertigen Zustand
des Entladungsgefäßes 1 sind die Enden 6 und 7 somit
miteinander verbunden und nicht freie Enden. Dadurch ist ein Entladungsgefäß 1 gebildet,
welches an dem oberen, den freien Enden 4 und 5 gegenüberliegenden
Ende 18 zusammenhängend und geschlossen ausgebildet
ist.
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Durch
die Windung und Formgebung der Gefäßteile 2 und 3 wird
zwischen diesen Gefäßteilen 2 und 3 um
die Achse A herum ein in erster Näherung zylinderförmiger
Freiraum 9 gebildet. Der Freiraum 9 ist somit
der durch die Gefäßteile 2 und 3 umschlossene
Raum zwischen der Längsachse A und den Außenseiten
der Gefäßteilrohre 2 und 3.
Im Unterschied dazu definiert der innerhalb der Gefäßteile 2 und 3 durch
ihre Rohrform eingeschlossene Raum den Entladungsraum des Entladungsgefäßes 1.
An dem Verbindungsrohr 8 ist ein Rohrstück 10 angesetzt,
welches sich außerhalb des Freiraums 9, insbesondere vollständig
sich außerhalb des Freiraums 9 erstreckt. Des
Weiteren ist das Rohrstück an einem Ende 18 des
Entladungsgefäßes oder in einem Bereich des Endes 18 angeordnet,
welches den Enden 4 und 5 abgewandt bzw. denen
gegenüberliegend ausgebildet ist. Das Rohrstück 10 ist
im Ausführungsbeispiel geradlinig ausgebildet und ist als
Pumpstengel zur Evakuierung des Entladungsgefäßes 1 verwendet. Im
Ausführungsbeispiel ist der Pumpstengel bzw. das Rohrstück 10 so
an dem Verbindungsrohr 8 angeordnet, dass es sich mit einem
Winkel α gegenüber der Achse A erstreckt, wobei
dieser Winkel α kleiner 110°, insbesondere kleiner
90° und größer 0° ist. Durch
diese Anordnung des Rohrstücks 10 außerhalb
des Freiraums 9 kann zum einen die Zugänglichkeit
zum Rohrstück 10 zur Evakuierung des Entladungsgefäßes 1 erleichtert
werden, die Handhabbarkeit der gesamten Fertigung im Hinblick auf
die Evakuierung erleichtert werden und darüber hinaus die
verbesserte Ansetzung und Verbindung des Rohrstücks 10 mit
dem Verbindungsrohr 8 an der Verbindungsstelle 11 zuverlässiger
und stabiler gewährleistet werden.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass das Rohrstück 10 koaxial
zur Achse A angeordnet ist und sich nach oben (positive y-Richtung)
vom Verbindungsrohr 8 aus erstreckt. Ebenso kann vorgesehen sein,
dass sich das Rohrstück 10 parallel zur Achse A
jedoch nicht koaxial dazu erstreckt.
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Prinzipiell
kann das Rohrstück 10 auch an einer anderen Stelle
als an dem Verbindungsrohr 8, beispielsweise an dem Gefäßteil 2 oder
dem Gefäßteil 3 angeordnet sein. Wesentlich
ist, dass dieses Rohrstück 10 außerhalb
des Freiraums 9 angeordnet ist, was vorteilhaft ist, um
einerseits die Zugänglichkeit zu verbessern und die Kühlstelle
zu realisieren.
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Zur
Verbesserung der Kühlstelle kann es auch vorgesehen sein,
dass das Rohrstück 10 zumindest teilweise gekrümmt
mit einem eckenförmigen Bogenverlauf oder gewinkelt und
somit mit einem kantigen oder eckigen Übergang ausgebildet
ist. Das Rohrstück 10 kann mit einem kleineren
Innendurchmesser als die Gefäßteile 2 und 3 ausgebildet sein.
Es kann jedoch vorzugsweise auch vorgesehen sein, dass dieses Rohrstück 10 einen
Innendurchmesser aufweist, welcher im Wesentlichen dem Innendurchmesser
der Gefäßteile 2 und 3 entspricht.
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Das
Rohrstück 10 kann auch in einem Winkel α größer
90° zur Achse A beispielsweise an dem Gefäßteil 2 oder
dem Gefäßteil 3 angesetzt sein.
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Die
Lage der Kühlstelle wird durch die Länge des Rohrstücks 10 bestimmt,
wobei dies insbesondere dann der Fall ist, wenn das Rohrstück 10 koaxial zur
Achse A nach oben gerichtet ist.
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In 2 ist
eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Entladungslampe 12 gezeigt,
welche ein Entladungsgefäß 1 aufweist.
Darüber hinaus umfasst die Entladungslampe 12 einen
Hüllkolben 13, welcher das Entladungsgefäß 1 umgibt.
Der Hüllkolben 13 ist in seiner Form lediglich
beispielhaft und schematisch gezeigt. Vorzugsweise weist er eine Kerzenform
bzw. eine schmale Birnenform oder eine schmale Tropfenform auf,
welche nach oben hin spitz zuläuft. Die Enden 4 und 5 der
Gefäßteile 2 und 3 erstrecken
sich in ein Gehäuse 14, in dem ein Betriebsgerät
mit der Entladungslampe 12 angeordnet sein kann.
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Im
Unterschied zur Ausgestaltung gemäß 1 ist
das Rohrstück 10' hier zumindest bereichsweise
gekrümmt ausgebildet und im Zwischenraum 15 zwischen
dem Entladungsgefäß 1 und dem Hüllkolben 13 positioniert,
wobei auch hier das Rohrstück 10' am oberen Ende
und somit an dem Ende, welches den freien Enden 4 und 5 der
Gefäßteile 2 und 3 abgewandt
ist, angeordnet ist.
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Sowohl
das Rohrstück 10 als auch das Rohrstück 10' können
nach der Evakuierung vom Entladungsgefäß 1 entfernt
werden. Es ist vorzugsweise jedoch vorgesehen, dass die Rohrstücke 10 bzw. 10' dauerhaft
auch nach der Fertigstellung der Entladungslampe und somit auch
im Betrieb der Entladungslampe 12 am Entladungsgefäß 1 angeordnet bleiben,
zumindest dann, wenn die Rohrstücke 10 und 10' zur
Hg-Dampfdruckregelung als cold spot ausgebildet sind.
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Es
kann vorgesehen sein, dass in diesen Rohrstücken 10 bzw. 10' Hg-Quellen,
beispielsweise Hg/Fe-Pillen oder dergleichen eingebracht sind.
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Es
kann gemäß der Darstellung in 2 auch
vorgesehen sein, dass an einem Ende 4 oder 5 ein
zusätzliches Speicherrohr 16 angeordnet ist, in dem
eine Hg-Quelle 17 angeordnet ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004018104
A1 [0002]