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DE102008002301A1 - Endlosband für Papiermaschine - Google Patents

Endlosband für Papiermaschine Download PDF

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DE102008002301A1
DE102008002301A1 DE200810002301 DE102008002301A DE102008002301A1 DE 102008002301 A1 DE102008002301 A1 DE 102008002301A1 DE 200810002301 DE200810002301 DE 200810002301 DE 102008002301 A DE102008002301 A DE 102008002301A DE 102008002301 A1 DE102008002301 A1 DE 102008002301A1
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DE
Germany
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longitudinal
sections
band
fabric
tissue
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810002301
Other languages
English (en)
Inventor
Petra Hack-Ueberall
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE200810002301 priority Critical patent/DE102008002301A1/de
Publication of DE102008002301A1 publication Critical patent/DE102008002301A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/0027Screen-cloths
    • D21F1/0054Seams thereof
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F7/00Other details of machines for making continuous webs of paper
    • D21F7/08Felts
    • D21F7/10Seams thereof

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  • Paper (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein endloses Band (20) zur Verwendung in einer Papiermaschine, umfassend wenigstens ein Gewebe (18) mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone (58), wobei zum Bereitstellen einer Endloskonfiguration des Bandes (20) zwei Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) definierter Breite (b1, b2) sich über die Querausdehnung des Gewebes (18) erstrecken, in denen im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) nicht mit Querfäden verwebt sind, wobei die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) unter- und oberhalb eines Verbindungselements (50) verlaufen, so dass eine Verbindungszone (58) vorliegt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Endlosband zur Verwendung in einer Papiermaschine zur Herstellung von Bahnmaterial, z. B. aus Papier oder Karton, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung.
  • Bei einer Papiermaschine werden in verschiedenen Sektionen Bänder eingesetzt, welche verschiedene Funktionen haben. Derartige beispielsweise in Presssektionen oder Trockensektionen einzusetzende Bänder werden zum Bereitstellen der erforderlichen Permeabilität und häufig als Gewebebänder bereitgestellt mit in einer Bandlängsrichtung verlaufenden Längsfäden und in einer Bandquerrichtung verlaufenden Querfäden, wobei im Allgemeinen die Bandlängsrichtung auch der Bewegungsrichtung des Bandes in der Papiermaschine entspricht. Um die Bänder in einer Papiermaschine einsetzen zu können, werden diese in einer Endloskonfiguration bereitgestellt, wobei die überstehenden Längsfäden der Endbereiche der beiden Enden des Bandkörpers miteinander verbunden werden. Dies geschieht normalerweise über eine Naht, die dieselbe Bindung wie das übrige Gewebe aufweist, um die Bespannung so endlos zu machen. Normalerweise wird die Naht derart ausgewählt und angefertigt, dass sie die gleichen Parameter bzw. Eigenschaften aufweist, wie das restliche Gewebe des Bandes. Dies wird im Hinblick darauf durchgeführt, dass bei der Papierproduktion keine unerwünschten Markierungseffekte aufgrund einer anders ausgebildeten Naht auftreten sollen.
  • Es gibt jedoch auch Anwendungen, wo völlig andere Eigenschaften des Bandes im Vordergrund stehen. So ist beispielsweise eine Pressenvorrichtung gemäß dem ATMOS-System bekannt geworden ( WO 2005/075736 A2 ), in dem die Papierbahn nicht in direktem Kontakt mit dem Band steht und somit nicht die gleichen blattbildenden Anforderungen bestehen wie bei einem Sieb, das mit der Papierbahn in direkten Kontakt kommt. Beim Maschinenkonzept gemäß dem ATMOS-System übt das Band in Form eines Pressbands aufgrund seiner Zugspannung eine Presskraft auf ein Sandwich, bestehend aus einem strukturierten Sieb, einer Faserstoffbahn sowie einem Pressfilz aus, wobei zudem ein Fluidstrom aus Heißluft und/oder Dampf durch das Pressband und das Sandwich strömt, um hierdurch die Faserstoffbahn, gegebenenfalls unter Anwendung von Druck, entsprechend zu entwässern. Durch diese Verfahrensweise sowie das Vorsehen eines verlängerten Pressspalts werden höhere Trockengehalte des gefertigten Papiers, insbesondere von Tissuepapier, erzielt. Bei einer Pressenvorrichtung gemäß dem ATMOS-System steht die Papierbahn somit nicht in direktem Kontakt mit dem Band, und es bestehen daher nicht die gleichen blattbildenden Anforderungen wie an ein Sieb, das mit der Papierbahn in direkten Kontakt kommt. Diese Bänder, die beispielsweise im ATMOS-System Verwendung finden, sind Bänder, die sehr hohen Zugspannungen von zumindest 30 kN/m ausgesetzt sind, d. h. sog. Hochspannungsbänder („high tension belts”). Oftmals sind diese Pressbänder auch Zugspannungen von 40 bis über 70 kN/m ausgesetzt, so dass Zugspannungen von bis zum 10fachen der Normalspannung vorliegen.
  • Es hat sich nun gezeigt, dass insbesondere bei Bändern, die hohen Spannungen ausgesetzt sind, die Naht der Beanspruchung im Produktionsbetrieb nicht standhält, die deshalb einen Schwachpunkt bezüglich der Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit eines Bandes darstellt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, ein Endlosband bereitzustellen, dessen Naht auch für hohe Spannungen im Einsatz ausgelegt ist. Weiterhin soll diese Naht in einfacher Art und Weise herstellbar sein. Beispielsweise soll das Endlosband für den Einsatz unter Zugspannungen von 30 kN/m oder höher ausgelegt sein.
  • Erfindungsgemäß wird die geschilderte Aufgabe gelöst durch ein endloses Band zur Verwendung in einer Papiermaschine, umfassend wenigstens ein Gewebe mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone, wobei das Gewebe sich in MD-Richtung erstreckende Längsfäden und damit verwobene sich in CMD-Richtung erstreckende Querfäden aufweist und in seiner Längsausdehnung begrenzt ist durch einen ersten längsseitigen Endbereich, der in einem ersten Gewebeende abschließt, und einen zweiten längsseitigen Endbereich, der in einem zweiten Gewebeende abschließt, wobei zum Bereitstellen einer Endloskonfiguration des Bandes die beiden längsseitigen Endbereiche durch eine Verbindungszone miteinander verbunden sind, wobei in jedem längsseitigen Endbereich, jeweils beabstandet vom Gewebeende, ein Verbindungsabschnitt definierter Breite sich über die Querausdehnung des Gewebes erstreckt, in dem im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte nicht mit Querfäden verwebt sind, wobei die beiden Verbindungsabschnitte so angeordnet sind, dass
    • a) die Verbindungsabschnitte zumindest teilweise übereinander liegen, so dass die im Wesentlichen parallelen Längsfadenabschnitte vom unteren Verbindungsabschnitt nach oben und vom oberen Verbindungsabschnitt nach unten zu Schlaufen gebogen und ineinandergeschoben sind, oder
    • b) die Verbindungsabschnitte mit von der Verbindungszone weggeklappten längsseitigen Endbereichen derart nebeneinander liegen, dass die Längsfadenabschnitte zu Schlaufen gebogen und ineinander geschoben sind, und sämtliche Längsfadenabschnitte auf ein Verbindungselement aufgesteckt sind, so dass eine Verbindungszone vorliegt.
  • Die Erfindung betrifft nach einer ersten Verfahrensvariante auch ein Verfahren zur Herstellung eines endlosen Bandes zur Verwendung in einer Papiermaschine, umfassend die Schritte:
    Bereitstellen wenigstens eines Gewebes mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone, wobei das Gewebe sich in MD-Richtung erstreckende Längsfäden und damit verwobene sich in CMD-Richtung erstreckende Querfäden aufweist und in seiner Längsausdehnung begrenzt wird durch einen ersten längsseitigen Endbereich, der in einem ersten Gewebeende abschließt, und einen zweiten längsseitigen Endbereich, der in einem zweiten Gewebeende abschließt, wobei in jedem längsseitigen Endbereich, jeweils beabstandet vom Gewebeende, ein Verbindungsabschnitt definierter Breite über die Querausdehnung des Gewebes erzeugt wird, in dem im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte nicht mit Querfäden verwebt sind, und die Endloskonfiguration des Bandes in einer Verbindungszone bereitgestellt wird durch:
    • a1) Übereinanderlegen der beiden Verbindungsabschnitte, wobei sich die beiden Verbindungsabschnitte zumindest teilweise überdecken,
    • b1) Biegen der freiliegenden Längsfadenabschnitte in den Verbindungsabschnitten zu Schlaufen, wobei die im Wesentlichen parallelen Längsfadenabschnitte vom unteren Verbindungsabschnitt nach oben und vom oberen Verbindungsabschnitt nach unten zu Schlaufen gebogen und ineinandergeschoben sind, so dass ein Tunnel gebildet wird, und
    • c1) Durchstecken eines Verbindungselements durch den gebildeten Tunnel.
  • Nach einer zweiten Verfahrensvariante wird die Endloskonfiguration des Bandes in einer Verbindungszone bereitgestellt durch:
    • a2) Nebeneinander legen der Verbindungsabschnitte,
    • b2) Umklappen der längsseitigen Endbereiche nach außen, wobei die Längsfadenabschnitte zu Schlaufen gebogen werden,
    • c2) Ineinanderschieben der Schlaufen der Längsfadenabschnitte beider Verbindungsabschnitte, so dass ein Tunnel gebildet wird, und
    • d2) Durchstecken eines Verbindungselements durch den gebildeten Tunnel.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nach der erfindungsgemäßen ersten Verfahrensvariante werden daher die beiden Verbindungsabschnitte in beiden Endbereichen übereinander gelegt und diese unter Verwendung eines Verbindungselements unter Ausbildung der Verbindungszone miteinander verbunden. Nach der zweiten Verfahrensvariante werden die Endbereiche zunächst an den Verbindungsabschnitten umgeklappt, die Verbindungsabschnitte ineinander geschoben und dann die Verbindung über ein Verbindungselement erreicht. Dies schließt jedoch nicht aus, dass nach Erzeugung der Verbindung erneut ein oder beide Endbereiche um- bzw. zurückgeklappt werden können, so dass keine Beschränkung hinsichtlich der Variation und Kombination der geschilderten Verfahren vorliegt.
  • Vorzugsweise wird das Gewebe des Bandes zunächst üblicherweise gewoben und gegebenenfalls thermofixiert. Das Gewebe ist erfindungsgemäß nicht weiter beschränkt. Es kann jede Form an bekanntem Gewebe verwendet werden, das eine Naht aufweisen soll. Ein Gewebe ist üblicherweise eine Anordnung von mehr oder weniger lose mit- und/oder ineinander verschränkter Fasern bzw. Fäden. Die Auswahl der Webart bzw. Bindung im Gewebe ist im Rahmen der Erfindung ebenfalls nicht besonders beschränkt.
  • Nach Fertigstellung des Gewebes liegt dieses in Form eines Bandkörpers, noch nicht zu einem endlosen Band verbunden, mit einem ersten längsseitigen Endbereich und einem zweiten längsseitigen Endbereich vor, die jeweils in einem ersten Gewebeende und einem zweiten Gewebeende abschließen. Beabstandet von den jeweiligen Gewebeenden wird dann ein Verbindungsabschnitt mit definierter Länge und Breite im ersten und zweiten längsseitigen Endbereich des Gewebes vorgesehen, in dem die Querfäden entfernt oder verschoben werden. Der Verbindungsabschnitt wird dadurch gebildet, dass auf einer definierten Breite die Querfäden ausgearbeitet bzw. ausgeriffelt oder verschoben werden. Der Verbindungsabschnitt kann während des Webprozesses erzeugt werden, dies ist aber nicht in jedem Fall erforderlich. Dieser Verbindungsabschnitt erstreckt sich über die gesamte Breite des Gewebes, d. h. über die gesamte Querausdehnung des Bandes. Die Breite des Verbindungsabschnitts, in dem im Wesentlichen parallel verlaufende freiliegende Längsfadenabschnitte vorliegen, beträgt vorzugsweise einige mm, bevorzugt 5 bis 20 mm, insbesondere etwa 10 mm.
  • Der Abstand des Verbindungsabschnitts vom jeweiligen Gewebeende wird derart gewählt, dass kein Ausfransen der Längsfadenabschnitte erfolgen kann; diesen Abstand kann der Fachmann auf dem Gebiet der Gewebe ohne weiteres durch einige orientierende Versuche bestimmen.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform können die beiden Verbindungsabschnitte in den längsseitigen Endbereichen beide in gleichem Abstand vom jeweiligen Gewebeende vorgesehen sein. Dies ist aber erfindungsgemäß nicht notwendig.
  • Weiterhin bevorzugt können die bereitgestellten Verbindungsabschnitte in beiden längsseitigen Endbereichen jeweils mit gleicher Breite vorgesehen sein. Es ist jedoch auch möglich, dies in Einzelfällen anders zu gestalten, so dass Verbindungsabschnitte mit unterschiedlicher Breite vorliegen.
  • Nach Herstellen der beiden Verbindungsabschnitte mit freiliegenden Längsfadenabschnitten, werden die Verbindungsabschnitte nach einer ersten Verfahrensvariante übereinander gelegt, so dass die Längsfadenabschnitte zumindest teilweise überlappen. Dann werden aus den Längsfadenabschnitten Schlaufen gebogen, die so ineinander geschoben werden, dass die Schlaufen der Längs fadenabschnitte des unteren Verbindungsabschnitts durch die Zwischenräume der Schlaufen der Längsfadenabschnitte des oberen Verbindungsabschnitts nach oben hindurchgeführt werden und/oder die Schlaufen der Längsfadenabschnitte des oberen Verbindungsabschnitts durch die Zwischenräume der Schlaufen der Längsfadenabschnitte des unteren Verbindungsabschnitts nach unten hindurchgeführt werden, um hierdurch einen Tunnel auszubilden. Hierdurch kann beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung gebildet werden, in der die Längsfadenabschnitte des unteren Verbindungsabschnitts die obere Wölbung des Tunnels bilden und die Längsfadenabschnitte des oberen Verbindungsabschnitts die untere Wölbung des Tunnels bilden. Durch diesen Tunnel wird dann das Verbindungselement hindurchgeschoben und fädelt die Längsfadenabschnitte der beiden Verbindungsabschnitte entlang seiner Länge auf.
  • Nach einer zweiten Verfahrensvariante werden die beiden Verbindungsabschnitte derart nebeneinander gelegt, dass nach Umbiegen bzw. Umknicken der längsseitigen Endbereiche nach außen, die Längsfadenabschnitte Schlaufen bilden. Das Umbiegen der längsseitigen Endbereiche, wobei die Umklappachse mittig durch die Verbindungsabschnitte verläuft, kann entweder nach oben außen oder unten außen erfolgen. Nach dem Umbiegen werden die Schlaufen der Längsfadenabschnitte derart ineinander geschoben, dass ein Tunnel aus Längsfadenabschnitten resultiert.
  • Unter „Tunnel” soll erfindungsgemäß verstanden werden, dass die Längsfadenabschnitte der beiden Verbindungsabschnitte derart angeordnet werden, dass die Längsfadenabschnitte beider Verbindungsabschnitte so ineinandergreifen, das diese jeweils Schlaufen bilden, die sich zusammen zu einem tunnelartigen Gebilde ergänzen, welches nach Durchstecken und Auffädeln auf ein Verbindungselement den notwendigen Halt bereitstellt. Vorzugsweise werden ein oder mehrere Längsfadenabschnitte abwechselnd von einem der beiden Verbindungsabschnitte auf ein Verbindungselement aufgefädelt. Besonders bevorzugt wird jeweils abwechselnd ein Längsfadenabschnitt von einem der beiden Ver bindungsabschnitte auf ein Verbindungselement aufgefädelt, so dass abwechselnd ein Längsfadenabschnitt von einem Verbindungsabschnitt einem Längsfadenabschnitt vom anderen Verbindungsabschnitt folgt. Es wird vorzugsweise so aufgefädelt, dass die Längsfadenabschnitte abwechselnd über und unter dem Verbindungselement im Wechsel 1:1 oder auch nicht im Wechsel 1:1 verlaufen.
  • Unter Längsfadenabschnitt wird ein Längsfaden definierter Länge verstanden, welcher in dem beschriebenen Verbindungsabschnitt nicht mit Querfäden verwoben ist. Die Längsfäden liegen ohne Querfäden vor, unabhängig davon, wie der Verbindungsabschnitt erzeugt wurde.
  • Das Verbindungselement ist erfindungsgemäß ebenfalls nicht weiter beschränkt. Es kann jede Art Verbindungselement eingesetzt werden. Beispielhaft seien solche Verbindungselemente genannt, die zur Herstellung einer Stecknaht eingesetzt werden, wie beispielsweise ein Monofil oder dergleichen. Das Verbindungselement ist bevorzugt aus einem oder mehreren Polymermaterialien aufgebaut oder enthält diese.
  • Nach Herstellen der Verbindungszone durch Durchstecken eines Verbindungselements liegen freiliegende Endbereiche vor, die sich von der Verbindungszone bis zum Gewebeende erstrecken, und sich je nach Erzeugung der Verbindungszone beide unter- und/oder oberhalb des erzeugten Bandes befinden. Die Endbereiche mit den jeweiligen Gewebeenden können nach Erzeugen der Verbindungszone auch zur gegenüberliegenden Seite des Bandes, beispielsweise von links nach rechts oder umgekehrt, umgeklappt werden, wobei die Verbindungszone, insbesondere das Verbindungselement als Drehachse dient. Diese überstehenden Endbereiche mit Gewebeenden werden bevorzugt, nachdem die Verbindungszone hergestellt wurde, am Band fixiert bzw. mit diesem verbunden. Hierbei kann jedes dem Fachmann bekannte Fixierungs- oder Befestigungs-Verfahren eingesetzt werden. Beispielsweise können die Gewebeenden und/oder Endbereiche angenäht oder mit Hilfe eines Klebers angeklebt werden.
  • Besonders bevorzugt werden die Gewebeenden und/oder Endbereiche unter Verwendung eines Klebers, wie Polyurethan, mit dem Band verbunden. Hierbei kann die Laufrichtung des Bandes berücksichtigt werden.
  • Erfindungsgemäß wird somit ein Aufgehen der Naht verhindert, indem die Längsfadenabschnitte durch Durchstecken eines Verbindungselements fest eingebunden sind und so auftretenden Zugkräften im Band in ausreichendem Maße widerstehen können.
  • Da die längsseitigen Endbereiche mit Gewebeenden nach Erzeugung der Verbindungszone umgeklappt werden können, gibt es Fälle, in denen es für ein erfindungsgemäß hergestelltes Band nicht mehr unterschieden werden kann, ob das Band gemäß der ersten oder zweiten Verfahrensvariante hergestellt wurde, da beide Verfahrensvarianten zur selben Konfiguration der Verbindungszone führen können.
  • Das erfindungsgemäße Band kann einlagig, d. h. mit einer Längs- und Querfadenlage, als auch zwei- oder mehrlagig, d. h. mit zwei oder mehr Längs- und/oder Querfadenlagen ausgebildet sein.
  • Aufgrund der Dimensionierung der Bänder zur Verwendung in Papiermaschinen ist es besonders vorteilhaft, wenn die Längsfäden Kettfäden sind und die Querfäden Schussfäden sind. Somit können derartige Bänder bei vorgegebener Bandbreite praktisch mit beliebiger Bandlänge gefertigt werden.
  • Das erfindungsgemäße Endlosband wird in der Regel hergestellt, indem zuerst die flachgewobene Webstruktur hergestellt wird, dann die ausgeriffelten Verbindungsabschnitte erzeugt, die Längsfadenabschnitte unter Schlaufenbildung ineinander geschoben und diese nachfolgend durch ein Verbindungselement zu einem Endlosband zusammengefügt werden, und anschließend das Endlosband in die Maschine eingezogen wird. Der Maschinenaufbau und die Maschi nenlaufrichtung entscheiden darüber, wie das Band in die Maschine eingezogen wird und wo die überstehenden Enden der Naht angeordnet werden.
  • Besonders bevorzugt weist das erfindungsgemäße Band, insbesondere für die Anwendung als Pressband, eine Permeabilität vorzugsweise von etwa 100 CFM bis etwa 1200 CFM, bevorzugt von etwa 300 CFM bis etwa 800 CFM auf.
  • Weiterhin bevorzugt ist das Band derart ausgelegt, dass es für Anwendungen, bei denen Zugspannungen von mindestens 30 kN/m, insbesondere von 40 bis 70 kN/m, vorliegen, geeignet ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch die Verwendung des erfindungsgemäßen Endlosbandes in oder als Teil einer Bespannung. Das Band ist nicht für irgendeine Bespannung beschränkt, sondern kann für jegliche dem Fachmann bekannte Bespannung eingesetzt werden, bei welchen die Nahtfestigkeit von herkömmlichen Bespannungen nicht ausreichend ist.
  • Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Band als Bespannung oder als Teil einer Bespannung in einer Papiermaschine eingesetzt. Derartige Bänder können wie eingangs geschildert in verschiedenen Bereichen von Papiermaschinen zur Fertigung von Bahnmaterial eingesetzt werden. So kann ein derartiges Band beispielsweise in einer Presssektion vorgesehen sein.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine verbesserte Pressenvorrichtung für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, bei der ein wie oben beschriebenes endloses Band als Pressband Verwendung findet, wobei das Band unter einer Zugspannung von zumindest 30 kN/m steht und zur Bereitstellung eines verlängerten Pressnips über eine Gegenfläche geführt wird, die vorzugsweise durch einen Verbindungsabschnitt der Mantelfläche einer Walze, insbesondere einer Saugwalze, gebildet wird, wobei die Faserstoffbahn zwischen dem Band und der Gegenfläche geführt ist und das Band aufgrund seiner Zugspannung eine Presskraft auf die Faserstoffbahn ausübt. Die Faserstoffbahn wird hierbei nicht direkt auf dem Band geführt, wobei ein üblicher Aufbau sein kann: Band, Formiersieb, Faserstoffbahn, Trockenfilz und Gegenfläche.
  • Vorzugsweise wird die Tissuebahn in einem Sandwich aus oberer permeabler Bespannung und unterer permeabler Bespannung durch die erfindungsgemäße Pressenvorrichtung geführt, so dass im Ergebnis folgender Aufbau vorliegt:
    • 1) Pressband,
    • 2) obere permeable Bespannung,
    • 3) Tissuebahn,
    • 4) untere permeable Bespannung und
    • 5) Gegenfläche.
  • Vorzugsweise ist hierbei die obere permeable Bespannung ein drei-dimensional strukturiertes Sieb wie bspw. ein TAD-Sieb. Des Weiteren ist die untere permeable Bespannung vorzugsweise ein Pressfilz. Eine mit dem erfindungsgemäßen Band ausgerüstete Pressenvorrichtung arbeitet aufgrund der stabileren Ausbildung des Verbindungsbereichs bedeutend zuverlässiger als eine mit einem konventionellen Pressband ausgerüstete sonst gleiche Pressenvorrichtung.
  • Um sowohl eine gute Entwässerung der Tissuebahn durch die mechanische Spannung des erfindungsgemäßen Bandes als auch aufgrund eines Fluidstroms durch das Band erzielen zu können ist es bevorzugt, wenn das erfindungsgemäße Band eine offene Fläche von zumindest 25% und eine Kontaktfläche von zumindest 10% seiner gesamten, zur oberen Bespannung weisenden Fläche hat.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen detailliert beschrieben, welche die vorliegende Erfindung nicht beschränken sollen. Es zeigen:
  • 1 eine Pressenvorrichtung, die mit einem erfindungsgemäßen Band als Pressband ausgerüstet ist;
  • 2 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Band vor Herstellung der Endloskonfiguration;
  • 3 in schematischer Darstellung eine Schnittansicht einer vorbereiteten Verbindungszone zur Erzeugung einer Endloskonfiguration eines Bandes nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante der Erfindung;
  • 4 in schematischer Darstellung eine Schnittansicht durch die Verbindungszone in einem endlosen Band, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante der Erfindung;
  • 5 in schematischer Darstellung die Verbindungszone in Form eines Nahtbereiches, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante der Erfindung;
  • 6 in schematischer Darstellung eine Schnittansicht durch die Verbindungszone in einem Endlosband, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante der Erfindung;
  • 7 in schematischer Darstellung eine Schnittansicht durch die Verbindungszone in einem Endlosband, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante der Erfindung und
  • 8 bis 11 veranschaulichen anhand von Fotographien die Verbindungszone in Form des Nahtbereichs, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante.
  • Die 1 zeigt eine Maschine 1 zur Herstellung einer Faserstoffbahn 2, die mit einer Pressenvorrichtung 3 mit einem erfindungsgemäßen Band 20 als Pressband ausgestattet ist.
  • Die Faserstoffbahn 2, bei der es sich vorliegend um eine Tissuebahn handelt, wird in einer Formierpartie 5 der Maschine 1 dadurch gebildet, dass eine flüssige Faserstoffsuspension in den Einlaufspalt 6 zwischen einem konventionellen permeablen und flachen Formiersieb 7 und einem permeablen und dreidimensional strukturierten Sieb 8 eingebracht wird. Das strukturierte Sieb 8 hat hierbei eine die Faserstoffbahn berührende Oberfläche, die im Vergleich zu der die Faserstoffbahn berührenden Oberfläche des flachen Siebs 7 größere Erhebungen und Vertiefungen aufweist.
  • Nachdem die Faserstoffbahn 2 im Sandwich zwischen dem Formiersieb 7 und dem strukturierten Sieb 8 zur Entwässerung um eine Formierwalze 9 gelaufen ist, wird das Formiersieb 7 von der Faserstoffbahn 2 abgehoben und die Faserstoffbahn 2 auf dem strukturierten Sieb 8 der Pressenvorrichtung 3 zugeführt.
  • In der Pressenvorrichtung 3 findet das erfindungsgemäße endlose Band 20 als Pressband Verwendung. Das Pressband 20 steht in der Pressenvorrichtung 3 unter einer Zugspannung von zumindest 30 kN/m. Zur Bereitstellung eines verlängerten Pressnips wird das Pressband 20 über eine Gegenfläche geführt, die im vorliegenden Fall durch einen Verbindungsabschnitt der Mantelfläche einer Saugwalze 10 im Bereich einer Saugzone Z gebildet ist. Zur Entwässerung der Tissuebahn 2 in der Pressenvorrichtung 3 wird die Tissuebahn 2 im Sandwich zwischen dem permeablen drei-dimensional strukturierten Sieb 8 und einem permeablen glatten als Pressfilz ausgebildeten Band 11 geführt. Hierbei kontaktiert das Pressband 20 das strukturierte Sieb 8 und das Pressfilz 11 stützt sich auf der Mantelfläche der Saugwalze 10 ab. Das Pressband 20 übt hierbei aufgrund seiner Zugspannung eine Presskraft auf das Sandwich, bestehend aus strukturiertem Sieb 8, Faserstoffbahn 2 und Pressfilz 11, aus.
  • Oberhalb der Pressbandes 20 ist eine Blasvorrichtung 16 angeordnet, die bewirkt, dass ein Fluidstrom aus Heißluft und/oder Dampf durch das Pressband 20, das strukturierte Sieb 8, die Faserstoffbahn 2 und der Pressfilz 11 zur Saugzone Z strömt. In der Pressenvorrichtung 3 wird demzufolge die Faserstoffbahn 2 durch das gleichzeitige Einwirken der Presskraft des Bandes 20 auf die Faserstoffbahn 2 und das in Richtung vom Pressband 20 zur Gegenfläche durch die Faserstoffbahn 2 strömende Fluid entwässert.
  • Nach dem Durchlauf durch die Pressenvorrichtung 3 wird das Pressfilz 11 von der Faserstoffbahn 2 abgehoben und diese auf dem strukturierten Sieb einem zwischen einer Presswalze 12 und einen Yankee-Trockenzylinder 13 gebildeten Pressnip 14 zur weiteren Entwässerung zugeführt.
  • Nach dem Durchlauf durch den Pressnip 14 wird die Faserstoffbahn 2 vom strukturierten Sieb 8 abgehoben und auf der Mantelfläche des Yankee-Trockenzylinders 13 geführt, um nachfolgend von diesem mittels einer Schabervorrichtung 15 abgehoben zu werden.
  • 2 stellt in einem Teilausschnitt ein Gewebe 18 dar, das zu einem Band 20 in einer Endloskonfiguration verarbeitet werden soll. Um das Band 20 in einer Endloskonfiguration bereitstellen zu können, wird zunächst ein Bandkörper 30 durch einen üblichen Webvorgang hergestellt. Dieser Bandkörper 30 kann gegebenenfalls anschließend thermofixiert werden. Dieser Bandkörper 30 weist zwei längsseitige Endbereiche 40.1 und 40.2 auf, die begrenzt sind durch zwei Gewebeenden 48.1 und 48.2. Das Band 20 wird dann in einer Verbindungszone 58 verbunden (siehe 4 bis 7). Hierzu wird in jedem der beiden Endbereiche 40.1 und 40.2 jeweils ein Verbindungsabschnitt 45.1 und 45.2 definierter Breite b1, b2 ausgewählt, in dem die eingewebten Querfäden, beispielsweise in Form von Schussfäden, entfernt oder weggelassen werden. Dies kann zum Beispiel durch Ausarbeiten der Querfäden über eine definierte Gewebelänge erfolgen, so dass in den beiden Verbindungsabschnitten 45.1 und 45.2 die Längsfäden in Form von im Wesentlichen parallel vorliegenden Längsfadenabschnitten ohne Querfäden freiliegen.
  • Die Breiten b1, b2 der beiden Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 können gleich oder verschieden sein. Vorzugsweise wird die Breite im Bereich von eini gen mm, bevorzugt 5 bis 20 mm, insbesondere etwa 10 mm ausgewählt. Die Abstände A1 und A2 der beiden Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 von den jeweiligen Gewebeenden 48.1 und 48.2 können gleich oder verschieden sein und werden derart ausgewählt, dass kein Ausfransen der freiliegenden Längsfadenabschnitte auftreten kann.
  • Die freiliegenden Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 können dann, wie in 3 gezeigt, nach einer ersten Variante übereinander gelegt werden. Hiernach werden die Längsfadenabschnitte in beiden Verbindungsabschnitten 45.1 und 45.2 so in Schlaufen gegeneinander gebogen, dass ein Tunnel entsteht, so dass ein Verbindungselement 50 durch den Tunnel 55 hindurchgesteckt werden kann, wie dies in den 4 bis 7 veranschaulicht ist. Bevorzugt werden die Längsfadenabschnitte so angeordnet, dass aufeinanderfolgende Längsfadenabschnitte aus dem unteren Verbindungsabschnitt 45.1 oberhalb auf das Verbindungselement 50 zu liegen kommen und die Längsfadenabschnitte des oberen Verbindungsabschnitts 45.2 unterhalb auf das Verbindungselement 50 zu liegen kommen. Selbstverständlich sind auch andere Anordnungen der Längsfadenabschnitte denkbar.
  • Die beiden längsseitigen Endbereiche 40.1 und 40.2 können aber auch nach einer zweiten Variante jeweils zunächst in den Verbindungsabschnitten umgebogen bzw. umgeknickt werden, vorzugsweise bis diese Endbereiche 40.1 und 40.2 auf dem Band 20 zu liegen kommen, wobei die Biegeachse jeweils mittig durch die erzeugten Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 verläuft. Das Umbiegen der längsseitigen Endbereiche 40.1 und 40.2 kann entweder nur zu einer Seite des Gewebes 18 (beide Endbereiche 40.1 und 40.2 mit den Gewebeenden 48.1 und 48.2 jeweils beide oberhalb oder beide unterhalb des Bandes 20) oder zu beiden Seiten des Gewebes 18 (ein Endbereich 40.1 mit Gewebeende 48.1 oberhalb und ein Endbereich 40.2 mit Gewebeende 48.2 unterhalb des Bandes 20 oder umgekehrt) erfolgen.
  • Nach dem Umbiegen bilden die Längsfadenabschnitte aus den Verbindungsabschnitten 45.1 und 45.2 Schlaufen, die derart ineinander geschoben werden, dass ein Tunnel 55 aus Längsfadenabschnitten resultiert. Hierbei greifen die Schlaufen der Längsfadenabschnitte der beiden Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 derart ineinander, das sich die Schlaufen zusammen zu einem tunnelartigen Gebilde 55 ergänzen, welches nach Durchstecken und Auffädeln auf ein Verbindungselement 50 den notwendigen Halt bereitstellt. Vorzugsweise werden ein oder mehrere Schlaufen der Längsfadenabschnitte abwechselnd von einem der beiden Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 auf ein Verbindungselement 50 aufgefädelt. Besonders bevorzugt wird jeweils eine Schlaufe eines Längsfadenabschnitts abwechselnd von einem der Verbindungsabschnitte 45.1 und 45.2 auf ein Verbindungselement 50 aufgefädelt. Das Verbindungselement 50 kann beispielsweise ein Monofil aus einem oder mehreren Polymermaterialien oder dergleichen sein. Dies wird schematisch in 5 gezeigt, wo die Längsfadenabschnitte 60.1 und 61.1 aus einem Verbindungsabschnitt 45.1 eines längsseitigen Endbereichs 40.1 kommen, Schlaufen bilden und auf ein Verbindungselement 50 aufgesteckt sind und die anderen Längsfadenabschnitte 70.2 und 71.2 aus dem anderen Verbindungsabschnitt 45.2 des anderen längsseitigen Endbereichs 40.2 herrühren, jeweils Schlaufen bilden und ebenfalls auf das Verbindungselement 50 aufgesteckt sind. Im gezeigten Beispielfall ist abwechselnd jeweils eine Schlaufe aus einem Längsfadenabschnitt 60.1 und 61.1 oder 70.2 und 71.2 eines Verbindungsabschnitts 45.1 oder 45.2 aufgefädelt. Die Schlaufen bilden einen Tunnel 55 aus, der zusammen mit dem Verbindungselement 50 als Verbindungszone 58 bzw. Nahtbereich fungiert.
  • Nach Herstellen der Verbindungszone 58 durch Durchstecken eines Verbindungselements 50 durch den aus Längsfadenabschnitten gebildeten Tunnel 55 liegen freiliegende Endbereiche 40.1 und 40.2 vor, die sich von der Verbindungszone 58 zu den jeweiligen Gewebeenden 48.1 und 48.2 erstrecken, die sich je nach Erzeugung der Verbindungszone 58 beide unter- und/oder oberhalb des Gewebes 18 des Endlosbandes 20 befinden.
  • In 4 befindet sich der Endbereich 40.1 unterhalb des gezeigten Teil des Bandes 20.1 und der Endbereich 40.2 oberhalb des Teils des Bandes 20.2. In 6 befindet sich der Endbereich 40.1 oberhalb des Teils des Bandes 20.2 und der Endbereich 40.2 unterhalb des Teils des Bandes 20.1. In 7 befinden sich beide Endbereich 40.1 und 40.2 unterhalb beider Teile des Bandes 20.1 und 20.2.
  • Diese überstehenden Endbereiche 40.1 und 40.2 mit Gewebeenden 48.1 und 48.2 werden bevorzugt nachdem die Verbindungszone 58 hergestellt wurde, am Band 20 fixiert bzw. mit diesem verbunden. Dies ist aber nicht generell notwendig und hängt vom Einzelfall ab. Die in den 4, 6 und 7 veranschaulichten überstehenden Endbereiche 40.1 und 40.2 und/oder jeweilige Gewebeenden 48.1 und 48.2 können in jeder bekannten Art und Weise am Band 20 fixiert oder befestigt werden. Besonders bevorzugt wird beispielsweise ein Polymer zur Lagenverbindung eingesetzt, wie beispielsweise ein Kleber, bevorzugt ein Kleber aus Polyurethan oder dieses enthaltend. Die Endbereiche 40.1 und 40.2 mit den jeweiligen Gewebeenden 48.1 und 48.2 können zuvor auch umgeklappt und dann gegebenenfalls an der gegenüberliegenden Bandseite fixiert oder befestigt werden. Demzufolge können die Konfigurationen gemäß der 4, 6 und 7 durch die erste als auch zweite Verfahrensvariante und gegebenenfalls entsprechendes Umklappen der Endbereiche 40.1 und 40.2 nach Erzeugen der Verbindungszone 58 hergestellt werden.
  • Die 8 bis 11 veranschaulichen anhand von Fotographien die Verbindungszone in Form des Nahtbereichs in einem Band, hergestellt nach der ersten oder zweiten Verfahrensvariante.
  • So entspricht die Fotographie der 8 prinzipiell dem Aufbau von 4, wo der Nahtaufbau entweder durch die erste erfindungsgemäße Verfahrensvariante und anschließendes Umklappen beider Endbereiche 40.1 und 40.2 resultiert oder durch Herstellung direkt gemäß der zweiten erfindungsgemäßen Verfah rensvariante, in der zunächst die Endbereiche 40.1 und 40.2 jeweils an den Verbindungsabschnitten 45.1 und 45.2 umgeklappt, die Verbindungsabschnitte ineinander geschoben und mittels eines Verbindungselements 50 die Verbindung erzeugt wird.
  • Die Fotographie von 9 zeigt einen Nahtaufbau wie prinzipiell in 6 dargestellt, und die Fotographie von 10 zeigt einen Nahtaufbau wie prinzipiell in 7 dargestellt.
  • Die Fotographie von 11 veranschaulicht eine weitere Variante der Nahterzeugung gemäß der Erfindung, die beispielsweise erhalten wird gemäß der ersten Verfahrensvariante und anschließendem Umklappen des oben liegenden Endbereichs oder durch die zweite Verfahrensvariante und anschließendem Umklappen des unteren Endbereichs.
  • Die 1 bis 11 verdeutlichen nur beispielhaft mögliche Ausgestaltungen. Diese sind nicht beschränkend zu verstehen, sondern stellen lediglich Beispiele möglicher Ausführungsformen dar. Die 1 bis 11 sind daher nicht abschließend und damit auch nicht beschränkend im Hinblick auf den Schutzbereich der erfindungsgemäß ausgeführten Nahtbereiche. Andere Möglichkeiten sind je nach gewünschtem Verhalten und Eigenschaftsprofilen des zu bildenden Endlosbandes denkbar.
  • 1
    Maschine
    2
    Faserstoffbahn, Tissuebahn
    3
    Pressenvorrichtung
    5
    Formierpartie
    6
    Einlaufspalt
    7
    Formiersieb
    8
    drei-dimensional strukturiertes Sieb
    9
    Formierwalze
    10
    Saugwalze
    11
    Pressfilz
    12
    Presswalze
    13
    Yankee-Trockenzylinder
    14
    Pressnip
    15
    Schabervorrichtung
    16
    Blasvorrichtung
    18
    Gewebe
    20, 20.1, 20.2
    Band
    30
    Bandkörper
    40.1, 40.2
    erste und zweite Endbereiche
    45.1, 45.2
    Verbindungsabschnitt
    48.1, 48.2
    erstes und zweites Gewebeende
    50
    Verbindungselement
    55
    Tunnel
    58
    Verbindungszone
    60.1, 61.1,
    Längsfadenabschnitt
    70.2, 71.2
    Längsfadenabschnitt
    b1, b2
    Breite des Verbindungsabschnitts
    A1, A2
    Abstand des Verbindungsabschnitts vom Gewebeende
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2005/075736 A2 [0003]

Claims (37)

  1. Endloses Band (20) zur Verwendung in einer Papiermaschine, umfassend wenigstens ein Gewebe (18) mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone (58), wobei das Gewebe (18) sich in MD-Richtung erstreckende Längsfäden und damit verwobene sich in CMD-Richtung erstreckende Querfäden aufweist und in seiner Längsausdehnung begrenzt ist durch einen ersten längsseitigen Endbereich (40.1), der in einem ersten Gewebeende (48.1) abschließt, und einen zweiten längsseitigen Endbereich (40.2), der in einem zweiten Gewebeende (48.2) abschließt, wobei zum Bereitstellen einer Endloskonfiguration des Bandes (20) die beiden längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) durch eine Verbindungszone (58) miteinander verbunden sind, wobei in jedem längsseitigen Endbereich (40.1, 40.2), jeweils beabstandet vom Gewebeende (48.1, 48.2), ein Verbindungsabschnitt (45.1, 45.2) definierter Breite (b1, b2) sich über die Querausdehnung des Gewebes (18) erstreckt, in dem im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 63.1, 70.2, 71.2) nicht mit Querfäden verwebt sind, wobei die beiden Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) so angeordnet sind, dass a) die Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) zumindest teilweise übereinander liegen, so dass die im Wesentlichen parallelen Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) vom unteren Verbindungsabschnitt (45.1) nach oben und vom oberen Verbindungsabschnitt (45.2) nach unten zu Schlaufen gebogen und ineinandergeschoben sind, oder b) die Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) mit von der Verbindungszone (58) weggeklappten längsseitigen Endbereichen (40.1, 40.2) derart nebeneinander liegen, dass die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) zu Schlaufen gebogen und ineinandergeschoben sind, und sämtliche Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) auf ein Verbindungselement (50) aufgesteckt sind, so dass eine Verbindungszone (58) vorliegt.
  2. Endloses Band (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein längsseitiger Endbereich (40.1, 40.2) mit einem Gewebeende (48.1, 48.2) unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) befindet.
  3. Endloses Band (20) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) und/oder Gewebeenden (48.1, 48.2), die sich unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) befinden, am Band (20, 20.1, 20.2) fixiert oder befestigt sind.
  4. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) abwechselnd über und unter dem Verbindungselement (50) im Wechsel 1:1 verlaufen.
  5. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) abwechselnd über und unter dem Verbindungselement (50), jedoch nicht im Wechsel 1:1, verlaufen.
  6. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (45.1, 45.2) durch Ausarbeiten, Ausriffeln oder Verschieben der Querfäden, während oder nach dem Weben des Bandes (20) gebildet ist.
  7. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite und der Abstand der Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) vom jeweiligen Gewebeende (48.1 und 48.2) so gewählt ist, dass kein Ausfransen der Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) erfolgen kann.
  8. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Verbindungsabschnitts (45.1, 45.2) einige mm, bevorzugt 5 bis 20 mm, insbesondere etwa 10 mm beträgt.
  9. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) in gleichem oder unterschiedlichem Abstand (A1, A2) vom jeweiligen Gewebeende (48.1, 48.2) vorgesehen sind.
  10. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (50) ausgewählt ist aus einem Monofil.
  11. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (50) aus ein oder mehreren Polymermaterialien aufgebaut ist oder diese enthält.
  12. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) und/oder Gewebeenden (48.1, 48.2), die sich unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) befinden am Band (20, 20.1, 20.2) durch ein oder mehrere Kleber, bevorzugt ausgewählt aus thermoplastischem Polyurethan fixiert oder befestigt sind.
  13. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe (18) ein- oder mehrlagig ist.
  14. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (20) permeabel ist und eine Permeabilität von etwa 100 CFM bis 1200 CFM, bevorzugt etwa 300 CFM bis 800 CFM aufweist.
  15. Endloses Band (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (20) für eine Anwendung ausgelegt ist, bei der eine Zugspannung von 30 kN/m oder höher, vorzugsweise eine Zugspannung von 40 bis 70 kN/m auf das Band (20) einwirkt.
  16. Verfahren (erste Verfahrensvarainte) zur Herstellung eines endlosen Bandes (20) zur Verwendung in einer Papiermaschine, umfassend die Schritte: Bereitstellen wenigstens eines Gewebes (18) mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone (58), wobei das Gewebe (18) sich in MD-Richtung erstreckende Längsfäden und damit verwobene sich in CMD-Richtung erstreckende Querfäden aufweist und in seiner Längsausdehnung begrenzt wird durch einen ersten längsseitigen Endbereich (40.1), der in einem ersten Gewebeende (48.1) abschließt, und einen zweiten längsseitigen Endbereich (40.2), der in einem zweiten Gewebeende (48.2) abschließt, wobei in jedem längsseitigen Endbereich (40.1, 40.1), jeweils beabstandet vom Gewebeende (48.1, 48.2), ein Verbindungsabschnitt (45.1, 45.2) definierter Breite (b1, b2) über die Querausdehnung des Gewebes (18) erzeugt wird, in dem im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) nicht mit Querfäden verwebt sind, und die Endloskonfiguration des Bandes (20) in einer Verbindungszone (58) bereitgestellt wird durch: a1) Übereinanderlegen der beiden Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2), wobei sich die beiden Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) zumindest teilweise überdecken, b1) Biegen der freiliegenden Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) in den Verbindungsabschnitten (45.1, 45.2) zu Schlaufen, wobei die im Wesentlichen parallelen Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) vom unteren Verbindungsabschnitt (45.1) nach oben und vom oberen Verbindungsabschnitt (45.2) nach unten zu Schlaufen gebogen und ineinandergeschoben sind, so dass ein Tunnel (55) gebildet wird, und c1) Durchstecken eines Verbindungselements (50) durch den gebildeten Tunnel (55).
  17. Verfahren (zweite Verfahrensvariante) zur Herstellung eines endlosen Bandes zur Verwendung auf einer Papiermaschine, umfassend die Schritte: Bereitstellen wenigstens eines Gewebes (18) mit einer flachgewobenen Webstruktur und mit einer Verbindungszone (58), wobei das Gewebe (18) sich in MD-Richtung erstreckende Längsfäden und damit verwobene sich in CMD-Richtung erstreckende Querfäden aufweist und in seiner Längsausdehnung begrenzt wird durch einen ersten längsseitigen Endbereich (40.1), der in einem Gewebeende (48.1) abschließt, und einen zweiten längsseitigen Endbereich (40.2), der in einem zweiten Gewebeende (48.2) abschließt, wobei in jedem längsseitigen Endbereich (40.1, 40.1), jeweils beabstandet vom Gewebeende (48.1, 48.2), ein Verbindungsabschnitt (45.1, 45.2) definierter Breite (b1, b2) über die Querausdehnung des Gewebes (18) erzeugt wird, in dem im Wesentlichen parallele Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) nicht mit Querfäden verwebt sind, und die Endloskonfiguration des Bandes (20) in einer Verbindungszone (58) bereitgestellt wird durch: a2) Nebeneinander legen der Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2), b2) Umklappen der längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) nach außen, wobei die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) zu Schlaufen gebogen werden, c2) Ineinanderschieben der Schlaufen der Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) beider Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2), so dass ein Tunnel (55) gebildet wird, und d2) Durchstecken eines Verbindungselements (50) durch den gebildeten Tunnel (55).
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt (45.1, 45.2) durch Ausarbeiten, Ausriffeln oder Verschieben der Querfäden während oder nach dem Weben des Bandes (20) gebildet wird.
  19. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein längsseitiger Endbereich (40.1, 40.2) mit einem Gewebeende (48.1, 48.2) unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) vorgesehen wird.
  20. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfadenabschnitt (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) abwechselnd über und unter dem Verbindungselement (50) im Wechsel 1:1 verlaufen.
  21. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) abwechselnd über und unter dem Verbindungselement (50), jedoch nicht im Wechsel 1:1, verlaufen.
  22. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite und der Abstand der Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) vom jeweiligen Gewebeende (48.1 und 48.2) so gewählt wird, dass kein Ausfransen der Längsfadenabschnitte (60.1, 61.1, 70.2, 71.2) erfolgen kann.
  23. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Verbindungsabschnitts (45.1, 45.2) mit einigen mm, bevorzugt 5 bis 20 mm, insbesondere etwa 10 mm gebildet wird.
  24. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Verbindungsabschnitte (45.1, 45.2) in gleichem oder unterschiedlichem Abstand (A1, A2) vom jeweiligen Gewebeende (48.1, 48.2) vorgesehen werden.
  25. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (50) ausgewählt wird aus einem Monofil oder dergleichen.
  26. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (50) aus ein oder mehreren Polymermaterialien aufgebaut wird oder diese enthält.
  27. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) und/oder Gewebeenden (48.1, 48.2), die sich unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) befinden, am Band (20, 20.1, 20.2) fixiert oder befestigt werden.
  28. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) mit jeweils einem Gewebeende (48.1, 48.2), auf die gegenüberliegende Seite des Bandes nach Durchstecken des Verbindungselements mit dem Verbindungselement als Drehachse umgeklappt werden und dort unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) gegebenenfalls fixiert oder befestigt werden.
  29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die längsseitigen Endbereiche (40.1, 40.2) und/oder Gewebeenden (48.1, 48.2), die sich unter- und/oder oberhalb des Bandes (20, 20.1, 20.2) befinden, am Band (20, 20.1, 20.2) durch ein oder mehrere Kleber, bevorzugt ausgewählt aus thermoplastischem Polyurethan, fixiert oder befestigt werden.
  30. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 16 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe (18) ein- oder mehrlagig hergestellt wird.
  31. Verwendung des endlosen Bandes (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 15 als Bespannung.
  32. Verwendung des endlosen Bandes (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 15 als Bespannung oder als Teil einer Bespannung in einer Papiermaschine.
  33. Verwendung des endlosen Bandes (20) nach Anspruch 32, in einer Presssektion.
  34. Verwendung des endlosen Bandes (20) nach Anspruch 32 oder 33, als Pressband, insbesondere Hochspannungspressband.
  35. Verwendung des endlosen Bandes (20) nach Anspruch 34, in einer ATMOS-Vorrichtung.
  36. Pressenvorrichtung für eine Maschine (1) zur Herstellung einer Faserstoffbahn (2), bei der ein endloses Band (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 15 als Pressband (20) Verwendung findet, das unter einer Zugspannung von zumindest 30 kN/m steht und welches zur Bereitstellung eines verlängerten Pressnips (14) über eine Gegenfläche geführt wird, die vorzugsweise durch einen Verbindungsabschnitt der Mantelfläche einer Walze, insbesondere Saugwalze (10), gebildet wird, wobei die Faserstoffbahn (2) zwischen dem Band (20) und der Gegenfläche geführt ist und das Band (20) aufgrund seiner Zugspannung eine Presskraft auf die Faserstoffbahn (2) ausübt.
  37. Pressenvorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstoffbahn (2) im Sandwich zwischen einem permeablen dreidimensional strukturierten Sieb (8) und einem permeablen glatten Band, insbesondere Pressfilz (11), geführt wird, wobei das Pressband (20) das strukturierte Sieb (8) und das glatte Band (11) die Gegenfläche kontaktiert.
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