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Die
Erfindung betrifft eine Rollenoffsetdruckmaschine sowie ein Verfahren
zum Betrieb der Rollenoffsetdruckmaschine gemäß den
Ansprüchen 1 bzw. 21.
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Die
DE 10 2004 043 681
A1 offenbart eine Akzidenzdruckmaschine mit Rollenabwicklung,
Einzugwerk, mehreren I-Druckeinheiten, ggf. einem Lackierwerk, einem
Trockner, einer Kühleinheit, einem Überbau und
einem Falzapparat. Es sind hier bei einer Maximalbreite von 1.000
mm Bahnen mit z. B. vier nebeneinander angeordneten Druckseiten
im DIN A4 bedruckbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rollenoffsetdruckmaschine
für hohe Seitenzahlen und hoher Variabilität bei
Erhalt der Druckqualität sowie ein Verfahren zu deren Betrieb
zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
der Ansprüche 1 bzw. 21 gelöst.
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Akzidenzdruckmaschinen
zeichnen sich – z. B. gegenüber herkömmlichen
Zeitungsdruckmaschinen – durch vergleichsweise höhere
Qualitätsstandards im erzeugten Druckprodukt aus. Dies
wird durch eine Reihe von technischen Unterschieden gewährleistet.
Diese hohen Qualitätsstandards stehen jedoch einer Vergrößerung
der Maschine entgegen, so dass eine Herstellung von Produkten hoher
Seitenzahlen üblicher Weise auf mehreren Maschinenlinien
statt findet. Durch die nachfolgend beschriebene Akzidenzdruckmaschine
gelingt es, den Output erheblich zu erhöhen und die Qualitätsstandards
dennoch einzuhalten. Es ist eine Akzidenz-Rollenrotationsdruckmaschine
im übergroßen Format mit variabler Erzeugung von
Druckzwischen- bzw. Druckendprodukten geschaffen.
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Die
Erfindung betrifft eine Akzidenz-Rollenrotationsdruckmaschine bzw.
Rollenrotationsdruckanlage mit 1 bis n (n vorzugsweise 2, ggf. auch
3 bis 5) Rollenabspuleinrichtungen mit Einzugwerken (separat stehend,
bevorzugt aber in der Rollenabspuleinrichtung integriert) die 1
bis n Papierbahnen mit großer Bahnbreite (größer
2000 mm, bevorzugt mindestens 2.500 mm, bzw. mindestens entsprechend der
Breite von 8 liegenden oder 12 stehenden DIN A4 Seiten) in 1 bis
m Druckwerkstraßen (fuer eine Rollenrotationsdruckanlage
m bevorzugt 2) bedruckt. Eine Druckwerkstraße weist jeweils
1 bis p (p meistens 4 bevorzugt 2 < p < 6) I-Druckeinheiten
aus je zwei übereinander liegenden Druckwerken auf, zwischen
denen die Papierbahn durchgeführt und bedruckt wird, je
Papierbahn und/oder Druckwerkstraße eine Bahnfang und -kappvorrichtung
zur Vermeidung von Wicklern bei Bahnrissen, je Papierbahn und/oder
Druckwerkstraße z. B. eine Trocknungsmöglichkeit,
i. d. Regel 1 Trockner pro Bahn, aber auch 2 bis 4 Bahnen in einem
Trockner durchführbar und trockenbar mit z. B. anschließender
Kühlung durch eine Kühlwalzengruppe je Bahn und
ggf. der Möglichkeit der Wiederbefeuchtung mit oder ohne
Silikonisierung. Ein multifunktionaler Überbau, in dem die
1 – n Bahnen der Länge nach in 2 bis r (r >= 8 bevorzugt 10 oder
12, weniger als 30), bevorzugt geradzahlige Stränge bzw.
Teilbahnen geschnitten werden, einzelne und/oder mehrere dieser
Stränge bzw. Teilbahnen je nach Produktanforderung gewendet
und auf oder zwischen andere Stränge bzw. Teilbahnen geführt
bzw. gemischt werden, optional ggf. in der Längs- bzw.
Querrichtung mit unterschiedlichen Zwischenabständen Perforationen
eingebracht, ggf. in der Längsrichtung getaktet oder kontinuierlich
Leimspuren aufgebracht werden.
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Die
zusammengeführten und vorbereiteten Stränge bzw.
Teilbahnen der mindestens einen Druckwerkstraße werden
in einer Ausführung über 1 bis q Trichter (q bevorzugt
1, meistens 2 aber auch 3 oder 4 bis zu 8) und/oder über
1 bis s (s vorzugsweise mindestens r) Wendestangen mit entsprechenden Registereinheiten
entweder in ein Falzapparatsystem einspeist. Das Falzapparatsystem
besteht z. B. aus 1 bis m formatfesten und/oder formatvariablen Punktur-/Klappen-/Bänder-/Räder-Falzapparaten, die
separat nebeneinander oder in einem Apparat mit 1 bis 4 Querschneid-
und Falzeinrichtungen, z. B. mit der Möglichkeit die abgeschnittenen
Einheiten nicht zu sammeln bis mehrfach zu sammeln (bevorzugt 2×),
quer zu falzen, auf 1 bis 2 oder auch 3 bis 4 Auslagen zu splitten,
danach in vorteilhafter Ausführung nochmals zu falzen und
an die Weiterverarbeitung zu übergeben.
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In
anderer Ausführung werden die zusammengeführten
und vorbereiteten Stränge bzw. Teilbahnen der mindestens
einen Druckwerkstraße in einen Querschneider bzw. Cutter
einspeist, der dann quer zur Bahnrichtung die einzelnen Produkte schneidet
und an die Weiterverarbeitung zu übergibt, wodurch Druckzwischen-
bzw. Druckendprodukten mit Seitenzahlen zwischen 2 (z. B. für
Poster-Reklamedrucke) und 392 (kleinformatige Bücher, Zeitschriften,
Magazine) ermöglicht werden
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Innerhalb
der Bahnführungen sind weitere Veredelungsmöglichkeiten
einsetzbar wie z. B. UV-Druck und Lackierwerk mit Trockner und/oder Längs-/Bahnkantenbeschnitt
und/oder Altar bzw. Pflugfalzeinrichtung(en).
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Es
zeigen:
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M1 eine
Druckmaschine mit einer Druckwerkslinie;
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M2 eine
Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien übereinander;
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M3 eine
Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien nebeneinander;
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R1 eine
schematische Darstellung eines Rollenwechslers;
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R2 eine
schematische Darstellung einer Rollenwechslerbremse;
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R3 eine
schematische Darstellung eines Rollenwechsler-Konus;
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R4 eine
schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels
zweier Rollenwechsler;
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R5 eine
schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels
zweier Rollenwechsler;
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R6 eine
schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels
zweier Rollenwechsler;
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E1 eine
Darstellung einer Zugwalze;
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D1 eine
Ausführung einer Druckeinheit;
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D2 Ausführungen
einer Druckeinheit mit Linearlagerungen;
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D3 eine
Ausführung einer Druckeinheit;
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D4 eine
Zylinderbelegung mit Druckbildern;
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D5 eine
Zylinderbelegung mit Druckbildern;
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D6 vier
vorteilhafte Belegungen eines Formzylinders mit Druckformen;
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D7 vier
vorteilhafte Belegungen eines Übertragungszylinders mit
Drucktüchern;
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D8 tabellarische
Darstellungen von Ausführungen eines Formzylinderballens i.
m. Druckseitenbeleguingen;
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K1 eine
schematische Darstellung einer Kühleinrichtung mit Absaugung;
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Ü1 eine Ausführung eines Überbaus
mit Schneideinrichtung, Wendewerk und Registereinrichtungen
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Ü2 eine Ausführung eines Überbaus
mit Falzapparat;
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Ü3 eine Ausführung eines Überbaus
mit Falzapparaten;
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Ü4 eine Ausführung mit
zwei Falzapparaten unterschiedlicher Abschnittslänge;
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Ü5 eine Ausführung eines Überbaus
mit Falzapparaten;
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Ü6 eine Ausführung eines Überbaus
mit Falzapparaten;
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Ü7 eine Ausführung einer
Bahnführung mit Überbau;
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Ü8 eine Ausführung einer
Bahnführung mit Überbau und Falzapparat;
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Ü9 eine Ausführung einer
Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
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Ü10 eine Ausführung
einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
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Ü11 eine Ausführung
einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
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Ü12 eine Ausführung
einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
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Ü13 eine Vorderansicht mit Überbau und
Falzapparat;
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Ü14 eine Vorderansicht mit Überbau und
Falzapparat;
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Ü15 eine Vorderansicht mit Überbau und
Falzapparaten;
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Ü16 eine Vorderansicht mit Überbau und
Falzapparaten;
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F1 eine
schematische Darstellung eines Falzapparates für variable
Abschnittslänge;
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P1 eine
Darstellung für die Produktionen einer Doppelumfangmaschine
mit zwei Falzapparaten bzw. zwei Falzzylindergruppen
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P2 Beispiele
für die heterogene Druckbildbelegung am Formzylinder bzw.
ein heterogenes Druckbild einer Zylinderumdrehung auf einer noch ungeschnittenen
Bahn;
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P3 eine
Darstellung für die Produktionen einer Dreifachumfangmaschine
mit zwei Falzapparaten bzw. zwei Falzzylindergruppen
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Eine
bahnbe- und/oder -verarbeitende Maschine, z. B. Druckmaschine, insbesondere
eine als Rollenoffsetdruckmaschine ausgebildete Rollenrotationsdruckmaschine
zum Bedrucken einer oder mehrerer Bahnen B, weist mehrere Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800 zur
Versorgung, zum Bedrucken und zur Weiterverarbeitung auf (M1). Von
z. B. einer Rollenabwicklung 100 wird die zu beduckende
Bahn B, insbesondere Papierbahn B, abgewickelt, bevor sie über
ein Einzugwerk 200 einer oder mehreren Druckeinheiten 300 zugeführt
wird. Zu den standardmäßig für den Mehrfarbendruck
vorgesehenen Druckeinheiten 300 (z. B. vier Stück
für Vierfarbendruck) können zusätzliche
Druckeinheiten 300 vorgesehen sein, welche dann beispielsweise auch
abwechselnd zu einem oder mehreren der übrigen Druckeinheiten 300 für
den fliegenden Druckformwechsel einsetzbar sind.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung kann im Bahnweg ein Lackierwerk 400 vorgesehen
sein.
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Die
Bahn B besteht vorzugsweise aus einem gegenüber Zeitungspapier
stärkeren und höher gestrichenem Papier. Es weist
z. B. eine Grammatur von mindestens 60 g/m2,
insbesondere mindestens 70 g/m2, und/oder
ein Strichgewicht von mindestens 5 g/m2,
insbesondere mindestens 10 g/m2, auf. Die Bahn
verläuft durch die Druckeinheiten 300 im Wesentlichen
in horizontaler Richtung.
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Nach
dem Bedrucken und ggf. Lackieren durchläuft die Bahn B
einen Trockner 500 und wird ggf. in einer Kühleinheit 600 wieder
abgekühlt, falls die Trocknung auf thermische Weise erfolgt.
Nach dem Trockner 500, in oder nach der Kühleinheit 600 kann
mindestens eine weitere, in 1 nicht
dargestellte Konditioniereinrichtung, wie z. B. eine Beschichtungseinrichtung
und/oder eine Wiederbefeuchtung vorgesehen sein. Nach der Kühlung und/oder
Konditionierung kann die Bahn B über einen Überbau 700 einem
Falzapparat 800 zugeführt werden. Der Überbaubau 700 weist
z. B. zumindest ein nicht in 1 dargestelltes
Silikonwerk, wenigstens eine Längsschneideeinrichtung und
in einer Ausführung wenigstens ein oder mehrere Wendedecks,
mit paarweise zu umlaufenden Wendestangen zum Versetzen einer Anzahl
von Teilbahnen, und eine Trichtereinheit mit einem oder mehreren
Falztrichtern, oder in anderer Ausführung ein mindestens der
Anzahl der zu erzeugenden Teilbahnen entsprechende Gruppe von einzelnen
Wendestangen auf. Das genannte Silikonwerk kann auch vor dem Überbau 700,
z. B. im Bereich der Kühleinheit 600 angeordnet
sein. Der Überbaubau 700 kann weiter ein in 1 nicht dargestelltes Perforierwerk, ein
Leimwerk, ein Nummerierwerk und/oder einen Pflugfalz aufweisen.
Nach Durchlaufen des Überbaus 700 wird die Bahn
B bzw. werden Teilbahnen in einen Falzapparat 800 geführt.
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In
einer Ausführung weist die Druckmaschine zusätzlich
einen gesonderten Querschneider, z. B. einen sog. Planoausleger,
auf, in welchem eine beispielsweise nicht durch den Falzapparat 800 geführte
Bahn B in Formatbogen geschnitten und ggf. gestapelt oder ausgelegt
wird.
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M2 und 3 zeigen vorteilhafte Ausführungen
einer Druckmaschine bzw. Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien,
welche jeweils von einem Rollenwechsler 100 eine Bahn B
erhalten. Die bedruckten Bahnen B sind in einem Überbau 700 und
einem nachgeordneten Falzwerk 800 getrennt in Produkte,
oder aber – zumindest z. T. zu einem gemeinsamen Produkt
weiterverarbeitbar. In M2 sind die beiden Druckwerkslinien
in zwei vertikal übereinander liegenden Ebenen, insbesondere
direkt übereinander, angeordnet, während die beiden Druckwerkslinien
in M3 im Wesentlichen in einer selben horizontalen
Ebene nebeneinander angeordnet sind. Für diese Fälle
sind vorzugsweise zwei Falzapparate 800 sowie Leitelemente,
welche das Überführen von Bahnsträngen
von einer der Druckwerkslinien zu wahlweise dem einen oder anderen der
Falzapparate vorgesehen sind.
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Die
mit der noch ungeschnittenen Bahn B zusammen wirkenden Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 der
Druckmaschine weisen eine wirksame Breite quer zur Transportrichtung
T der Bahn B auf, welche das Verarbeiten von Bahnen B einer maximalen
Breite b von z. B. mindestens 2.000 mm, insbesondere mindestens
2.500 mm und/oder einer maximalen Breite b entsprechend der Breite
von nebeneinander mindestens 8 liegenden oder 12 stehenden DIN A4
Seiten erlaubt. Unter wirksamer Breite ist hier die jeweilige Breite
bzw. lichte Weite der mit der Bahn B direkt oder indirekt zusammen
wirkenden Bauteile (z. B. Walze, Zylinder, Durchführung,
Sensorik, Stellwege etc.) der Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 zu
verstehen, so dass die Bahn B in ihrer vollen Breite b bearbeitet,
konditioniert und gefördert werden kann. Ferner sind die Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 in
ihrer Funktionalität (Materialzufuhr, Bahntransport, Sensorik,
Weiterverarbeitung) derart ausgeführt, dass auch lediglich
teilbreite Bahnen B' in der Druckmaschine bis hinunter zu einer
Breite b' von lediglich 450 mm verarbeitbar sind.
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Die
einen Druckabschnitt mit einer Breite und einer Drucklänge
a definierenden bzw. verarbeitenden Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900 sind
derart ausgeführt, dass sie beispielsweise eine zwischen
1200 mm und 1.900 mm liegende, insbesondere in schlankerer Ausführung
in etwa 1240 ± 5 mm oder 1340 ± 5 mm und in einer
stärkeren Ausführung 1780 ± 5 mm oder
1860 ± 5 mm Drucklänge a (je Umdrehung des die
Druckvorlage tragenden Druckwerkszylinders auf der Bahn B definieren.
Vorteilhafter Weise liegt die Drucklänge a in einer ersten
Ausführung zwischen 1200 und 1400 mm und in der zweiten
zwischen 1700 und 1900 mm. Die Drucklänge a ist in der
ersten Ausführung in Längsrichtung der Bahn (bzw.
Umfangsrichtung des Druckwerkszylinders) beispielsweise standardgemäß mit
vier stehenden oder sechs liegenden Druckseiten (beispielsweise
einer Länge s), z. B. DIN A4, und in Querrichtung der Bahn
B nebeneinander mit 12 stehenden bzw. 8 liegenden Druckseiten (DIN
A4) bedruckt bzw. belegt. In der stärkeren zweiten Ausführung
in Längsrichtung der Bahn (bzw. Umfangsrichtung des Druckwerkszylinders)
beispielsweise standardgemäß mit acht liegenden
oder sechs stehenden Druckseiten (beispielsweise einer Länge
s), z. B. DIN A4, und in Querrichtung der Bahn B in der ersten Variante
mit sechs (96 Seiten) oder neun (144 Seiten) liegenden Druckseiten
nebeneinander und in der zweiten Variante mit acht (96 Seiten) oder
12 (144 Seiten) stehenden Druckseiten (DIN A4) bedruckt bzw. belegt.
Bei entsprechend um Vielfache des liegenden oder stehenden DIN A4
Formates gegenüber der maximalen Breite schmalerer Bahn
B sind entsprechend der Teiligkeit (z. B. ¾-Bahn) kleinere
Anzahlen von Seiten auf einem Druckabschnitt aufgedruckt. Das genannte
stellt die Verhältnisse in einer ersten Betriebssituation
dar, in welcher eine in Bezug auf das Format homogene Belegung des Druckwerkszylinders
bzw. der durch das Druckwerk bedruckten Bahn B vorliegt, d. h. mit
Druckseiten des selben Formates (z. B. DIN A4) und der selben Orientierung
(liegend oder stehend).
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Je
nach Druckbild und nachfolgender Weiterverarbeitung im Überbau 700 und
Falzapparat 800 sind jedoch auch andere Seitenzahlen und/oder
Formate oder gleichzeitig unterschiedliche Formate und/oder Orientierungen
je Drucklänge a auf dem als Formzylinder ausgebildeten
Druckwerkszylinder möglich.
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Rollenhandling:
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Aufgrund
der ho0hen Rollengewichte (bei Rollendurchmesser 60'' bis zu 7,5
to) ist ein automatischen Handhabungssystem der Rollen für
Transport und Ausrichtung vorgesehen.
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Für
die Aufachsung ist aufgrund der großen Rollenbreite eine
Zentrierung vorgesehen. Hierzu ist z. B. eine Möglichkeit
des Anhebens über Tragwalzen und/oder eine zusätzliche
Messung mit Achs-Korrektur der Rollenhülse auf dem Transfertisch.
Vorteilhaft kann es vorgesehen sein, dass ein die Rolle vor der
Aufachsung tragender Transportwagen oder Transfertisch um eine vertikale
Achse verschwenkbar ausgebildet ist (siehe gekrümmter Doppelpfeil
in R1). In einer Weiterbildung ist dieser gar um
180° verschwenkbar um eine Korrektur der Wickelrichtung,
z. B. einer mit falschem Wickelsinn angelieferten Rolle, auf dem
Transfertisch im Rollenwechsler durchführen zu können.
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Zusätzlich
können im Bereich der Rollenzuführung (z. B. Schienensystem
mit Transportwagen) neben dem vom Lager kommenden Schienenweg zusätzliche,
sternförmig am Transfertisch angeordneter Stichschienen
als Rollenpufferpositionen direkt am Rollenwechsler vorgesehen sein.
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Rollenwechsler:
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Die
Rollenabwicklung 100 kann als Stillstandsrollenwechsler
mit Bahnspeicher oder aber vorteilhaft, wie in 3 dargestellt,
als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Rollenwechsel
ausgeführt sein.
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In
einer im Hinblick auf die Aufachsung vorteilhaften Ausführung
kann vorgesehen sein, dass die neue Rolle auf einem diese tragenden
Transportwagen rotierbar, z. B. fliegend, gelagert ist, und dieser
Transportwagen gleichzeitig als Träger während der
Abrollung dient, indem die Rolle bzw. der oder die Zapfen des Transportwagens
an einen Antrieb der Rollenabwicklung angekoppelt, und nach Abrollung wieder
abgekoppelt wird.
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Die
als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Wechsel
ausgebildete Rollenabwicklung 100 weist mehrere, hier zwei,
Paare von Tragarmen 101; 102 auf, welche auf einem
Träger 103 jeweils paarweise in einer Flucht parallel
zur Rotationsachse einer abzuwickelnden Rolle 104; 106 z.
B. einzeln bewegbar gelagert sind (R1). Die
geteilten, einzeln bewegbaren Tragarme 101; 102 ermöglichen
die gleichzeitige Aufnahme von Rollen 104; 106 unterschiedlicher
Breite b'; b durch die Tragarme 101 bzw. 102.
Die axiale Bewegung erfolgt beispielsweise über nicht dargestellte
Antriebsmotoren und/oder über nicht dargestellte Spindeltriebe.
Der Träger 103, der insgesamt wie z. B. mehrteilig
ausgeführt ist, ist um eine zu den Rotationsachsen R104;
R106 parallelen Mittelachse R103 motorisch in einem nicht dargestellten
Gestell bzw. in beidseitigen Gestellwänden verschwenkbar
gelagert, wobei die beiden Paare von Tragarmen 101; 102 vorzugsweise
um 180° um die Mittelachse R103 zueinander versetzt angeordnet sind.
Einen Rollenkern aufnehmende Konen 111 sind rotatorisch
beispielsweise über einen Riementrieb von einem nicht dargestellten
Antriebsmotor entweder an einem Konus 111 je Paar von Tragarmen 101; 102,
oder in einer vorteilhaften Ausführung an beiden Konen
11 je Paar antreibbar. In letzterem Fall sind in vorteilhafter Ausführung
die beiden einem Paar von Konen 111 zugeordneten Antriebsmotoren
elektronisch synchronisiert angetrieben. Sie sind zumindest bezüglich
ihrer Drehzahl, vorteilhaft bzgl. ihrer Winkellage regelbar ausgebildet
und erhalten ihre Drehzahl- und/oder Winkellagevorgabe aus einer
gemeinsamen Antriebssteuerung, z. B. von einem selben Frequenzumrichter.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist im Bereich des Rollenwechsels 100 oder
zwischen dem Rollenwechsler 100 und einer nachfolgenden
ersten Druckeinheit 300 eine nicht dargestellte Bahnkantenerfassung
für die ablaufende Bahn B; B' vorgesehen. Das Ergebnis
wird mit einem Sollwert verglichen und bei Abweichung wird eine
Regulierung der Bahnkante durch axiale Bewegung der Rolle 104; 106 über das
entsprechende Paar von Tragarmen 101; 102 vorgenommen.
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In R1 ist
eine vorteilhafte Ausführung des Schwenkantriebes für
den Träger 103 dargestellt, wobei der Träger 103 beidseitig
der Rollen durch Antriebsmotoren 112 verschwenkbar ist.
In vorteilhafter Ausführung die beiden dem Träger 103 beidseitig
zugeordneten Antriebsmotoren 112 elektronisch synchronisiert
angetrieben. Sie sind zumindest bezüglich ihrer Drehzahl,
vorteilhaft bzgl. ihrer Winkellage regelbar ausgebildet und erhalten
ihre Drehzahl- und/oder Winkellagevorgabe aus einer gemeinsamen
Antriebssteuerung, z. B. von einem selben Frequenzumrichter.
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In
vorteilhafter Ausführung eines Schwenkantriebs kann dieser über
ein Getriebe, z. B. ein drehfest mit der Trägerachse verbundenes
Zahnrad 109 und ein Ritzel 108 (eines Motors 112 oder
eines Ausganges eines zwischengeschalteten Getriebes) erfolgen.
In nicht dargestellter Ausführung kann das Ritzel 108 (Motorritzel)
auch mit zwei Zwischenrädern kämmen, welche ihrerseits
an zwei Umfangspunkten mit dem Zahnrad 109 kämmen.
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In
einer im Hinblick auf die Rollengewichte ebenfalls vorteilhaften
Ausführungsform können die Konen 111 neben
den üblichen Spannmechanismen von radial wirkenden, z.
B. federgespannten, Spannelementen 113 zusätzlich
axial bewegbare Mitnehmer 114, z. B. in der Art von Dornen 114,
aufweisen, welche bei Aktivierung stirnseitig in die das Papier tragende
Hülse eingreifen und einen in Umfangsrichtung wirkenden
Formschluß herstellen (R3).
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Ebenfalls
vorteilhaft kann es einzeln oder in Verbindung mit einer oder mehreren
der genannten Maßnahmen sein, wenn eine Bremse 107 vorgesehen
ist, welche bei Bedarf – z. B. im Fall eines Notstopps – an
die Stirnseite der Rolle 104; 106 anstellbar ist.
Diese kann in als drehwiederstandsbehaftet rotierbare Walze, z.
B. ein Reibrad, ausgebildet sein. Die Walze kann hierbei an einem
Rotor eines in der Art eines generatorisch betriebenen Motors ausgebildeten
Widerstandes angeordnet sein. Die Bremse 107 kann auf beiden
Stirnseiten der Rolle 104; 06 vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
sind nicht dargestellte, die Bahnspannung und Abwicklung voreinstellende
Tänzerwalze und/oder andere Leitwalzen des Rollenwechslers
und/oder eine Klebewalze bzw. der Träger einer Klebebürste
aus Kunststoff, vorteilhaft als Kunststoffrohr, insbesondere aus
CFK ausgebildet.
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In R4, R5 und R6 dargestellten,
im Hinblick auf die bewährte und vorhandene Technik bzw.
auf die Anfälligkeit von Rollenbruch vorteilhaften Varianten
kann die Druckwerkslinie anstelle einer einzigen breiten Bahn B
auch parallel bzw. nebeneinander mit zwei teilbreiten Bahnen B1;
B2 aus zwei Rollenwechslern 100.1; 100.2 beschickt
sein. Für derartige Teilbreiten liegen bereits – bis
ggf. auf weitere Maßnahmen – entsprechende Rollenwechsler
und auch die Mittel zur Rollenlogistik (Transportwagen etc.) vor.
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Hierfür
sind in R4 zwei Rollenwechsler 100.1; 100.2 in
Richtung Druckwerkslinie betrachtet versetzt und quer zur Bahn B
betrachtet nebeneinander angeordnet. Der Abstand in Richtung Druckwerkslinie
betrachtet kann hierbei so bemessen sein, dass eine Rollenbeschickung – z.
B. mittels schienengebundener Wagen oder AGV – in einer
Flucht zwischen den beiden versetzt angeordneten Rollenwechslern 100.1, 100.2 erfolgen
kann.
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In R5 sind
die Rollenwechsler 100.1; 100.2 mit ihren Rotationsachsen
parallel zur Richtung der Druckwerkslinie bzw. der Maschinenflucht angeordnet
und stehen beidseitig der Maschinenflucht. Die abzuwickelnde Bahn
B1; B2 wird jeweils einmal über eine Wendestange 117 um
90° in Richtung der Maschinenflucht umgelenkt. In der Ausführung nach R5 können
hierbei zwei mit der selben maximalen Nennweite ausgebildete Rollenwechsler vorgesehen
sein. In R6 ist eine Ausführung
dargelegt, wobei entweder zwei die selbe (maximale) Nennweite aufweisende
Rollenwechsler oder, vorteilhaft, zwei von Haus aus unterschiedliche
Nennweite aufweisende Rollenwechsler unterschiedlich breite Rollen
tragen. Sind in den die Wendestangen 117 aufweisenden Ausführungen
diese in einer Richtung quer zur Maschineflucht – zumindest
in einem signifikanten Stellbereich bewegbar ausgebildet, so ist
es auch möglich, Bahnen mit variabler Bahnbreite in eine
erwünschte Maschinenflucht zu verbringen, indem die Wendestange(n)
entsprechend positioniert wird.
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So
könnte beispielsweise die Druckwerkslinie für
Bahnbreiten bis zu einer bestimmten ersten Bahnbreite (z. B. bis
2.000 mm) mit lediglich einer Bahn B2, und für darüber
hinausgehende Bahnbreiten nebeneinander mit zwei Bahnen B1 und B2
beschickt werden.
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Vorzugsweise
ist ein Einziehsystem für das Einziehen der Bahn in die
Maschine vorgesehen, welches beidseitig ein Seil- oder Kettensystem
aufweist, das vorzugsweise mit Zugkraftausgleich ausgerüstet
ist (Einziehweg nicht deckungsgleich mit Bahnweg). Dies kann beispielsweise
ein Federsystem in der Einzugspitze sein. Zur Synchronisierung können
die beiden Seiten des Systems (Kette oder Seil) über z.
B. eine Stange miteinander verbunden sein.
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Einzugwerk:
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Das
Einzugwerk 200 kann zumindest über eine Vorrichtung
zur Einstellung der Bahnspannung sowie ggf. über eine Vorrichtung
zur seitlichen Ausrichtung verfügen. In hinsichtlich kurzer
Wege und Stabilität vorteilhafter Ausführung ist
das Einzugwerk 200 in das Gestell des Rollenwechslers mit
integriert.
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Für
den Transport und die Einstellung der Bahnspannung weist das Einzugwerk 200 eine durch einen
nicht dargestellten Antriebsmotor getriebene Zugwalze 202 auf.
Der Antriebsmotor kann in einer Variante bzgl. seines Momentes geregelt
und in anderer Variante bzgl. seiner Drehzahl geregelt ausgeführt
sein.
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Schlupf
wird einerseits durch große Umschlingung der Zugwalze 202 von
90 bis 180° (durch S-förmigen Verlauf der Bahn
B und zum zweiten durch an die Zugwalze 202 z. B. pneumatisch
anstellbare Rollen 203 (Breite in axialer Richtung von
weniger als 100 mm) und/oder eine Anpresswalze 201 (Breite
in axialer Richtung von mindestens der halben Zugwalzenlänge),
z. B. einen Presseur 201, vermieden/verringert. In der
dargestellten vorteilhaften Ausführung ist über
einen mittleren Bereich der Zugwalze 202 ein Zusammenwirken
mit einem Presseur 202 (Streckeffekt), und in beiden Randbereichen
mit jeweils einer einzelnen oder mehreren einzelnen Rollen 203 (Vermeidung
von Falten) vorgesehen. In einer Weiterbildung kann vorgesehen sein,
dass der Presseur 201 und oder die beidseitigen Rollen 203 auf
den unterschiedlichen Hälften der Zugwalze 202 mit
unterschiedlichen Drucken an die Zugwalze 202 anstellbar
sind. Hiermit kann – in Gewissen Grenzen – eine
axiale Lage der Seitenkanten der Bahn B beeinflusst, und i. V. m.
entsprechender Sensorik und Regeleinrichtung geregelt werden.
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Druckwerk:
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Die
Druckeinheiten 300 sind als sog. I-Druckeinheiten stehend,
d. h. mit überwiegend vertikal übereinander angeordneten
Druckwerkszylindern 303; 304, ausgebildet.
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In
einer bevorzugten Ausführung sind die Rotationsachsen der
Druckwerkszylinder 303; 304 eines Doppeldruckwerks 300,
bzw. die vier Druckwerkszylinder 303; 304 der
beiden zusammen wirkenden Druckwerke 301 in Druck-An im
wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene E liegend ausgeführt
sein. Die Ebene E nimmt z. B. einen Winkel zwischen 76° und
87°, insbesondere zwischen 80° und 85° zur
Ebene der Einlaufenden Bahn B und/oder zur Horizontalen ein (D1).
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Das
Farbwerk 305 weist neben einer in D1 nicht
dargestellten Farbzuführung z. B. einem Farbkasten mit
einer Stellvorrichtung zur Regulierung des Farbflusses oder einem
Zuführbalken mit einer Vielzahl von Dosieröffnungen
einer Anzahl von Farbpumpen, eine Vielzahl von Walzen 313 bis 325 auf.
Die Farbzuführung kann auch als Rakelbalken ausgeführt
sein. Die Farbe gelangt bei aneinander angestellten Walzen 313 bis 325 vom
Farbkasten über die Duktorwalze 313, die Filmwalze 314 und über
eine oder mehrere seriell angeordnete erste Farbwalzen 315 und
erste Reibzylinder 316 je nach Betriebsweise des Farbwerks 305 über
mindestens eine Farbwalze 317 bis 320 auf mindestens
einen weiteren Reibzylinder 321; 324 und von dort über mindestens
eine Auftragwalze 322; 323; 325 auf die Oberfläche
des Formzylinders 304. In einer vorteilhaften Ausführung
gelangt die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über
verschiedene mögliche Wege – je nach Stellung
der Walzen 317 und 318 – wahlweise oder
gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei weitere
Reibzylinder 321; 324 zu den Auftragswalzen 322; 323; 325.
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Eine
Auftragswalze 328 des Feuchtwerks 306 ist in einer
Ausführung wahlweise in Kontakt mit dem Reibzylinder 324 („des
Farbwerks” 305) verbringbar, wo eine Farb-Feuchtmittelemulsion
gebildet wird. In beiden Positionen wirkt sie jedoch mit dem Formzylinder 304 auf
der einen, und mit einer weiteren Walze 329 des Feuchtwerkes 306,
z. B. einer Reibwalze 329, insbesondere einer changierenden Chromwalze 329 zusammen.
Die Chromwalze 329 erhält das Feuchtmittel von
einer Befeuchtungseinrichtung, z. B. einer Walze 330, insbesondere
einer Tauchwalze 330, welche in ein Feuchtmittelvorrat 332,
z. B. einen Wasserkasten, taucht. Die Befeuchtungseinrichtung kann
jedoch auch eine rotierende Bürste oder auch ein Sprühbalken
eines Sprühfeuchtwerkes sein.
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Die
in D1 innerhalb der die Walzen des Farb- und Feuchtwerkes
darstellenden Kreise angeführten Zahlen stellen Durchmesserangaben
in mm für eine vorteilhafte Ausführung der betreffenden Walzen
dar. Die Angabe in den Druckwerkszylindern 303; 304 stellt
die Durchmesserangabe für eine Variante der stärkeren
Ausführung (ca. 1860 ± 5 mm Drucklänge).
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Die
bzgl. der An-/Abstellens bewegbaren Druckwerkszylinder 303; 304 können
vorteilhafter Weise wie in anhand D2a,
b bzw. c dargelegt entlang eines linearen Stellweges S, insbesondere
in Linearlagereinheiten, gelagert sein. Vorzugsweise sind die Lagereinheiten
derart angeordnet oder gar auf der Gestellinnenseite montiert, dass
die die Zylinderzapfen aufnehmenden zylindernahen Aufpunkte der
Radiallager auf der Gestellinnenseite angeordnet sind.
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In D2 sind
Varianten der Druckeinheit 300 dargelegt, wobei die bewegbaren
Zylinder 303; 304 in Lagern mit linearem Stellweg
S angeordnet sind. Exemplarisch sind hier die Farbwerke 305 in
einer zu D1 leicht verschiedenen Variante
mit lediglich drei Reibzylindern 321; 324; 316 dargestellt. In
der Ausführung nach D2a sind
der untere Form- und Übertragungszylinder 303; 304 sowie
der obere Formzylinder 304 – in Lagereinheiten 307 – entlang
eines linearen Stellweges S bewegbar (An-/Abstellbewegung) gelagert.
der obere Übertragungszylinder ist hierbei gestellfest
(ggf. lediglich justierbar) gelagert. In D2b sind
alle vier Druckwerkszylinder 303; 304 entlang
eines linearen Stellweges S bewegbar gelagert. In der Ausführung
nach D2c
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Die
Richtung der linearen Stellweges S verläuft vorzugsweise
derart, dass die – z. B. aus Gründen einer kraftdefinierten
Druck-An-Einstellung (s. u.) – mit der Verbindungsebene
E maximal einen Winkel von 15° einschließt, z.
B. maximal einen spitzen Winkel β von ca. 10°,
vorzugsweise ca. 0° miteinander bilden.
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Die
Lagereinheit 307 weist z. B. neben einem den Zapfen des
betreffenden Zylinders aufnehmenden Radiallager Lagermittel für
eine radiale Bewegung des Zylinders auf. Hierzu weist die Lagereinheit 307 z.
B. gestellfeste Lagerelemente als auch die gegen diese bewegbaren
Lagerelemente auf. Die Lagerelemente nehmen paarweise einen das Radiallager aufnehmenden
Lagerblock auf. Die gestell- bzw. trägerfesten Lagerelemente
sind an einem Träger angeordnet, welcher insgesamt mit
dem Seitengestell verbunden wird bzw. ist. Weiter sind vorzugsweise
kraftsteuerbare Aktoren 308 (als auf hydraulischen, magnetischen
oder piezoelektrischen Kräften beruhend) vorgesehen, welche
den Lagerblock in Richtung zur Druckstelle stellend angeordnet sind.
Vorzugsweise ist in der Lagereinheit 307 mindestens einer
der bewegbaren Zylinder 303; 304 ein einstellbarer,
den Weg zur Druckstelle hin begrenzender Anschlag vorgesehen, welcher
zunächst beim Einstellen der Druck-An-Position justierbar
ist, indem der Zylinder mit dem gewünschten (Einstell-)Druck
angestellt, der Anschlag in die resultierende Lage verbracht wird, und
bei Druckbetrieb nun der Zylinder mit einem gegenüber dem
Einstelldruck höheren Druck gegen den eingestellten Anschlag
verspannt wird.
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Für
die in den Beispielen an-/abstellbaren oberen Zylinder 303; 304 sind
auf der druckstellennahen Seite der Lagereinheit 307 zweite
Aktoren 309 vorgesehen, welche beispielsweise bei entsprechendem
Druckniveau die Gewichtskraft kompensieren kann und zum Abstellen
aktivierbar ist. Die unteren Zylinder 303; 304 weisen
hier keine zweiten Aktoren 309 auf. Bei Druck-An müssen
diese jedoch mit einem um einen der Gewichtskraft entsprechenden Betrag
höheren Druckniveau gestellt werden als die oberen Zylinder
06; 07.
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In
der Ausführung nach D2c ist
der obere Übertragungszylinder 303 – was
die Bewegung in Stellrichtung S zum An-/Abstellen betrifft – gestellfest angeordnet.
Jedoch ist wie in D2c schematisch dargestellt,
auf zumindest einer Stirnseite in Lagern, z. B. ebenfalls in Linearlagern,
in einer Bewegungsrichtung C bewegbar gelagert, welche senkrecht
zur Zylinderrotationsachse steht und zumindest eine Komponente senkrecht
zur Stellrichtung S aufweist. Vorzugsweise ist die Bewegungsrichtung
C senkrecht zur Stellrichtung S gewählt und bewirkt bei
einseitiger Betätigung eine Schrägstellung (sog. „cooking”)
des betreffenden Zylinders 303. Die Verstellung des Zylinders 303 kann über
ein manuelles oder motorisches Stellmittel, vorzugsweise über
eine motorisch betriebene Stellspindel oder einen druckmittelbetätigbaren
Aktor erfolgen. Eine derartige Lagerung ermöglicht eine
Schrägstellung des derart gelagerten Zylinders.
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Das
kraftgesteuerte Einstellen (bzw. die Vornahme einer rein kraftbasierten
Voreinstellung eines justierbaren Anschlages) sorgt – im
Gegensatz zur weggesteuerten Anstellung – bereits für
sich für einen Ausgleich unterschiedlicher Bedruckstoffstärken oder
anderer geometrischer Effekte.
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D7 zeigt
eine weitere Ausführung einer vorteilhaften Farbwerks-/Feuchtwerks-Ausprägung, wobei
eine Farbauftragswalze vorgesehen ist, welche einen im wesentlichen
dem Formzylinder 304 entsprechenden, bzw. in etwa selben,
oder geringfügig kleineren (0,3–3% kleiner) Durchmesser
aufweist. Diese Farbauftragswalze 323' liegt mit ihrer Rotationsachse
bei Druck-An ebenfalls in der Ebene E. Die Feuchtauftragwalze 328' kann
ebenfalls im wesentlichen einen dem Formzylinder 304 entsprechenden,
bzw. in etwa selben, oder geringfügig kleineren (0,3–3%
kleiner) Durchmesser aufweisen. Wie oben kann sie ebenfalls neben
dem Feucht-Reibzylinder mit dem Farbreibzylinder 324 zusammen
wirkend angeordnet bzw. wahlweise anordenbar sein.
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In
einer vorteilhaften Ausführung sind die Form- und/oder Übertragungszylinder 303; 304 mit einer
Kühleinrichtung ausgebildet.
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In
Ergänzung zu den in M1 bis M3 dargestellten
Druckwerkslinien kann eine Linie fünf Druckeinheiten 300 aufweisen,
von welchen dann z. B. zwei im Wechsel für den fliegenden
Druckplattenwechsel (Imprintbetrieb) betreibbar sind.
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Ebenfalls
vorteilhaft – besonders in Anbetracht der Dimensionen – ist
die Ausstattung mit Einrichtungen am Druckwerk 301 zum
vollautomatischen Plattenwechsel. Hierbei wäre beispielsweise auch
beim Imprintbetrieb ein automatischer Plattenwechsel am gerade abgestellten
Druckwerk bei laufender übriger Maschine möglich.
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D4 zeigt
eine Belegung eines Formzylinders 304 in Umfangsrichtung
mit sechs liegenden Druckseiten und in Längsrichtung mit
bis zu acht liegenden Druckseiten in einem Standardformat F1, insbesondere
in DIN-A4-Format. Der Formzylinder 304 weist hierbei in
Längsrichtung eine wirksame Ballenlänge von mindestens
ca. 2.415 mm (ggf. zuzüglich Zugaben für Beschnitt)
und einen Umfang von ca. 1.335 mm (1340 ± 5 mm, siehe schlanke
Ausführung oben) auf. Diese Ausführung ist als
eine vorteilhafte Ausführung in der Tabelle 2 der D8 unter
der Spalte „3” × Umfang für
eine Gesamtseitenzahl von 96 Seiten (Vorder- und Rückseite
der Bahn je Druckwerksumdrehung) zu entnehmen. 1 × Umfang
meint in der hier verwendeten sprachlichen Bedeutung zwei Seiten
in Umfangsrichtung, entsprechend für 2× bzw. 3× etc.
anzuwenden.
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In D5 ist
eine Variante für die Belegung eines Formzylinders 304 in
Umfangsrichtung mit vier stehenden Druckseiten und in Längsrichtung
mit bis zu 12 stehenden Druckseiten in einem Standardformat F1,
insbesondere in DIN-A4-Format dargestellt. Der Formzylinder 304 weist
hierbei in Längsrichtung eine wirksame Ballenlänge
von mindestens ca. 2.575 mm (ggf. zuzüglich Zugaben für
Beschnitt) und einen Umfang von ca. 1.240 mm (1240 ± 5
mm, siehe schlanke Ausführung oben) auf. Diese Ausführung
ist als eine vorteilhafte Ausführung in der Tabelle 1 der D8 unter
der Spalte „2” × Umfang für
eine Gesamtseitenzahl von 96 Seiten (Vorder- und Rückseite der
Bahn je Druckwerksumdrehung) zu entnehmen.
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D6 zeigt vorteilhafte Ausführungen
für die Belegung des Formzylinders 304 mit einer
oder mehreren die Druckseiten tragenden Druckformen:
In D6a ist eine einzige Druckform (Platte) über die
gesamte Länge und im wesentlichen den gesamten Umfang angeordnet.
Diese ist mit seinen Enden in einem in Längsrichtung der
Mantelfläche durchgehenden Kanal gehalten. Diese Ausführung
bietet ein Höchstmaß an Variabilität
in den zu druckenden Formaten.
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Eine
in Bezug auf die Handhabung vorteilhafte Ausführung zeigt D6b), wobei in Längsrichtung nebeneinander
zwei im Wesentlichen um den gesamten Umfang reichende Platten (Druckformen)
angeordnet sind. Diese können in einem selben durchgehenden
Kanal mit ihren Enden fluchtend, oder aber wie in D6d – Schwingungsanfälligkeit reduzierend – mit
ihren Enden um 180° zueinander versetzt in zwei zueinander
um 180° versetzten Kanälen (oder Kanalabschnitten)
angeordnet sein. In einer ebenfalls vorteilhaften Ausbildung können
zwei über die gesamte Länge reichenden, jedoch
lediglich um den halben Umfang reichende Druckformen in zwei um
180° zueinander versetzten Kanälen angeordnet
sein (D6c). Letztere ist von Vorteil,
wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung von Druckbildern in
Längsrichtung ohne Einschränkung durch eine Stoßlinie
gewährleistet sein soll. Dies kann beispielsweise dann
der Fall sein, wenn neben einer geradzahligen Anzahl, eine ungeradzahlige, über
die gesamte Länge verteilte Anzahl von Druckbildern anzuordnen
sein sollen.
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D7 zeigt
vorteilhafte Ausführungen für die Belegung des Übertragungszylinders 303 mit
einer oder mehreren Drucktüchern:
In D7a ist ein einziges Drucktuch über die
gesamte Länge und im wesentlichen den gesamten Umfang angeordnet.
Dieses ist mit seinen Enden in einem in Längsrichtung der
Mantelfläche durchgehenden Kanal gehalten. Diese Ausführung
bietet ein Höchstmaß an Variabilität
in den zu übertragenden Formaten.
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Eine
in Bezug auf die Handhabung vorteilhafte Ausführung zeigt D7b), wobei in Längsrichtung nebeneinander
zwei im wesentlichen um den gesamten Umfang reichende Drucktücher
angeordnet sind. Diese können in einem selben durchgehenden
Kanal mit ihren Enden fluchtend, oder aber wie in D7d – Schwingungsanfälligkeit
reduzierend – mit ihren Enden um 180° zueinander
versetzt in zwei zueinander um 180° versetzten Kanälen (oder
Kanalabschnitten) angeordnet sein („gestackert”).
Dies ist von Vorteil, wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung
von Druckbildern in Umfangsrichtung ohne Einschränkung
durch eine Stoßlinie gewährleistet sein soll.
In einer ebenfalls vorteilhaften Ausbildung können zwei über
die gesamte Länge reichenden, jedoch lediglich um den halben Umfang
reichende Druckformen in zwei um 180° zueinander versetzten
Kanälen angeordnet sein (D7c).
Letztere ist von Vorteil, wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung
von Druckbildern in Längsrichtung ohne Einschränkung
durch eine Stoßlinie gewährleistet sein soll.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn neben einer geradzahligen
Anzahl, eine ungeradzahlige, über die gesamte Länge
verteilte Anzahl von Druckbildern anzuordnen sein sollen.
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Als
Drucktücher finden in einer vorteilhaften Ausführung
sog. Metalldrucktücher mit einer auf einer metallischen
Trägerplatte befindlichen elastischen und/oder kompressiblen
Schicht Anwendung. Hierbei ist es von Vorteil, dass aufgrund der
einsteckbaren metallischen abgekanteten Enden diese in einen schmalen
(z. B. Öffnung in Umfangsrichtung höchstens 5
mm), längs am Umfang des Übertragungszylinders
verlaufenden Schlitz einsteckbar sind. Diese Variante des Drucktuches
ist für die o. g. Belegungen, besonders vorteilhaft jedoch
in Verbindung mit zwei in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten
Drucktüchern, deren Enden in zwei um 180° zueinander
versetzten, über die nutzbare Länge durchgehenden
Kanälen angeordnet sind.
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In
ebenfalls vorteilhafter Ausführung sind die Drucktücher
mit einer vergleichsweise dicken elastisch/kompressibel wirksamen
Schicht, z. B. mindestens 2 mm dick, und/oder vergleichsweise kompressibleren
(weicheren) Material ausgestattet. Hierdurch sind Folgen einer schwingungsbedingten
Schwankung bei der Anpressung zwischen den Zylindern verkleinerbar.
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Grundsätzlich
ist es von Vorteil, wenn für die Druckformen und die Drucktücher
das selbe Muster für die Belegung vorgesehen wird. Mit
Ausnahme der Kombinationen aus D6b mit D7c) oder D6c mit D7b) können auch andere der Kombinationen vorteilhaft
angewandt sein.
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D8 gibt
eine Übersicht über mögliche Varianten
in der Ausbildung von Längen und Umfängen der
Druckwerkszylinder 303; 304, wobei hier jedoch
besonders bevorzugte Varianten durch Einkreisen gekennzeichnet sind.
Die genannten Seitenzahlen stellen die erzeugbaren Seitenzahlen
bei vollständiger Belegung mit Druckseiten des Standardformates
F1 (z. B. DIN A4) dar, d. h. eine Produktion in der ersten Betriebssituation
(homogene Belegung des Formzylinders mit Druckbildern des selben
Formates und der selben Orientierung).
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Für
die o. g. Dimensionierung sind in vorteilhafter Ausführung
die Ballen der Form- und/oder Übertragungszylinder 303; 304 als
zylinderförmige Körper aus mehreren Schichten
Kunststoff, z. B. CFK, oder kaskadiert aufgebaut aus mehreren einzeln
gefertigten Kunstoffrohren, z. B. CFK-Rohren, die miteinander verklebt
oder vergossen werden. Hierbei kann der Grundkörper ausschließlich
aus Kunststoff ausgebildet sein, jedoch in anderer Ausführung
auch eine metallische Lage aufweisen, wobei jedoch die Kunststoffschichten
zumindest signifikant, z. B. mindestens hälftig, zur Aufnahme
der Last als lasttragende Elemente beitragen.
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Wie
oben genannt kann sind in einer Ausführung mehrere Gummitücher
und/oder mehreren Druckplatten nebeneinander (ggf. auch gestackert) oder
am Umfang hintereinander am entsprechenden Zylinder 303; 304 angeordnet.
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Die
Druckplatten können vorteilhaft – z. B. am vorlaufenden
und/oder nachlaufenden Ende – mit Leisten versteift sein,
was Vorteile für Transport und die Befestigung auf dem
Zylinder birgt.
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Walzen
des Farb- und/oder Feuchtwerks – insbesondere z. B. eine
o. g. Chromwalze 329 und oder eine oder mehrere o. g. Auftragwalzen – können in
der Art von Presseurwalzen ausgebildet sein, wobei hierbei z. B.
das Mantelrohr gegen eine durchgehende zentrale Welle verspannt
und/oder abgestützt ist. Dasselbe gilt für die
Form- und/oder Übertragungszylinder in einer speziellen
Ausbildung, z. B. zusätzlich in der Kunststoffausbildung.
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Vorteile
ergeben sich auch für eine Ausführung, wobei die
Form- und/oder Übertragungszylinder der Druckwerke eine
Kühlung – z. B. Flüssigkeitskühlung – aufweisen.
Selbiges kann anstelle dessen oder zusätzlich auch für
deren Lagerung vorgesehen sein. Für derartige Kühlungen
kann ein Kühlkreislauf mit separater Temperierung vorgesehen
sein.
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In
weiterer vorteilhafter Ausführung sind ein oder mehrere
der Reiberzylinder des Farb- und/oder Feuchtwerkes ballig ausgeführt,
d. h. sie weisen in ihrer Mitte einen (z. B. mindestens 0,5 mm)
größeren Durchmesser auf als in ihren Randbereichen
auf, um die Durchbiegung zu kompensieren.
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Kühlwerk:
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Nach
dem Kühlen und Trocknen tritt die Bahn B (bzw. zwei parallele
Bahnen B1; B2) aus dem Trockner 500 aus und wird z. B. über
Leitelemente 501 der Kühleinrichtung 600 zugeführt.
Die Leiteinrichtungen 501 können hierbei vorzugsweise
als Leitelemente mit Luftaustrittsöffnungen zur Bildung
eines Luftpolsters für kontaktlose Bahnführung
ausgebildet sein. Im Gegensatz zu Wendestangen verläuft deren
Längsachse senkrecht zur Richtung der auflaufenden Bahn
B.
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In
vorteilhafter Ausführung ist im Bahnweg direkt hinter dem
Trockner 500 eine Kondensatabsaugung 502, z. B.
ein größtenteils abgeschlossener, mit zumindest
geringfügigem Unterdruck beaufschlagter Raum, durch welchen
die Bahn B geführt wird, vorgesehen. Der geringfügige
Unterdruck kann beispielsweise durch ein Lüfterrad 503 in
einer Absaugleitung des Raumes ausgebildet sein.
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Die
Kühleinheit 600 weist eine Gruppe von gekühlten
Walzen 601, z. B. Kühlwalzen 601, auf, welche
von der zu abkühlenden Bahn B z. B. jeweils in einem Umschlingungswinkel
von mindestens 180°, vorteilhaft mindestens 240°,
nacheinander umschlungen sind.
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Hinter
der letzten Kühlwalze 601 kann eine Wiederbefeuchtungseinrichtung 602 im
Bahnweg angeordnet sein.
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Überbau 700
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Nach
dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren,
Trocknen und/oder Kühlen in der Kühleinheit 600 läuft
die Bahn B; B' zur weiteren Verarbeitung in den Überbau 700.
Im Überbau wird die bedruckte Bahn B bzw. werden die bedruckten
Bahnen B zu den Formaten und der Weitenverarbeitung entsprechenden
Teilbahnen geschnitten, in die erforderlichen Fluchten und/oder
die gewünschte Lage gebracht, und auf diese Weise ausgerichtet
und „sortiert” der Weiterverarbeitung in einem
oder mehreren Falzapparaten 800 zugeführt.
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Bei
hier vorliegender großer Bahnbreite ist es von besonderem
Vorteil, mehrere Produkte (identische, ähnliche Endprodukte
oder Sektionen des gleichen Endprodukts und/oder völlig
unterschiedliche Produkte) gleichzeitig herstellen zu können.
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In
einer einfachsten Ausführung kann dies erreicht werden
durch ein Falzapparat 800 (mit z. B. einem Falzwerk) mit
lediglich einem Ausgang, jedoch einer späteren Trennung
der hintereinander liegenden Produkte. Dies ist z. B. dadurch realisierbar,
dass die die beiden (Teil-)Produkte bildenden Stränge seitlich
leicht versetzt in den Falzapparat 800 einlaufen und daher
später aus der Auslage seitlich zueinander versetzt zu
liegen kommen. Bei Verwendung von Falztrichtern im Überbau 700,
sind beispielsweise zwei Falztrichter mit ihrer Trichterspitze in
einer in die Horizontale projizierten Transportrichtung der einlaufenden
Bahn (Längsrichtung) relativ zueinander bewegbar. Bei Verwendung lediglich
von Wendestangen können die Auftreffbereiche der Teilbahnen
auf die Wendestangen für die den unterschiedlichen Produkten
zuzuordnenden Bahnstränge derart unterschiedlich gewählt
sein, dass die Flucht der Teilbahnen des einen Produktes und diejenigen
des anderen Produktes seitlich leicht versetzt zueinander liegen.
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In
anderer Ausführung kann ein Falzapparat 800 (mit
z. B. einem Falzwerk, z. B. einer Zylindergruppe aus Transfer- und
Falzklappenzylinder) mehrere, z. B. zwei oder drei, Ausgänge
(z. B. Ü2) aufweisen, auf
denen die unterschiedlichen Produkte ausgelegt werden.
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In
weiterer, etwas variablerer Ausführung kann ein Falzapparat 800 mit
mehreren Zylindergruppen (mit z. B. zwei oder drei Falzwerken, z.
B. Zylindergruppen) mit jeweils je einem Ausgang oder mit je mehreren
Ausgänge aufweisen, auf denen die unterschiedlichen Produkte
ausgelegt werden.
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Zusätzlich
ist in Abstimmung mit den Möglichkeiten des Falzapparates/der
Falzapparate 800 der Überbaus 700 einzurichten
bzw. auszustatten.
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Ein
Falztrichter aufweisender Überbau 700 kann mit
n Trichtern (n >=
0!) ausgestattet sein, die fest und/oder in Längs- und/oder
Querrichtung verschiebbar sind. Bei n >= 2 Trichtern besteht grundsätzlich
die Möglichkeit die ineinander liegenden Produkte im Schuppenstrom
zu trennen (längsversetzte Trichter, siehe oben).
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Insbesondere
im hier vorliegenden Fall von Druckwerken mit Druckwerkszylindern
mindestens doppelten Umfangs (d. h. mindestens vier liegende oder
stehende Standardseiten, z. B. DIN A4, in Umfangsrichtung hintereinander)
sind dazu geeignet sehr flexibel Produkte mit stehenden und/oder
liegenden Seiten zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang ist es für
die flexible Weiterverarbeitung vorteilhaft, einen oder mehrere
formatvariable Falzapparate 800 (s. u.) und/oder gleichzeitig
mehrere Falzapparate 800 mit unterschiedlichen Abschnittslängen vorzusehen.
Auch eine Kombination hieraus und/oder ggf. ein zusätzlicher
Cutter können besondere Flexibilität ermöglichen.
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Für
die unterschiedlichen Anwendungen mit den entsprechenden Falzapparaten 800 ist
vorzugsweise ein dahingehend optimierter Überbau 700 vorteilhaft.
So ist beispielsweise in einer Ausführung ein Falzapparat 800 mit
im Strangweg vorgeordnetem Falztrichter für die Erzeugung
eines im Kreuzbruch herzustellenden Produktes mit stehenden Druckseiten
(z. B. Broadsheetanordnung) auf dem Formzylinder (in der Art einer
Zeitung mit Längs- und Querfalz) in Verbindung mit einem
zweiten Falzapparat 800 für auf dem Formzylinder
liegende Seiten mit Beschnitt für Fertigprodukte in einem
Tabloid-, Buch- oder Telefonbuchformat vorteilhaft.
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Auch
ist eine kombinierte Produktion von Akzidenzprodukten und/oder Telefonbuchprodukten und/oder
Büchern nebeneinander und/oder nacheinander auf der selben
Maschine vorteilhaft hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Bei Gleichzeitigkeit
muß im Fall von kleineren Produzktseitenzahlen keine Produktion
mit lediglich teilbreiten Bahnen B in Kauf genommen werden.
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Mehrere
oder alle Sektionen eines Endprodukts oder auch unterschiedliche
Produkte können in einem Maschinenlauf erzeugt werden.
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Vorteilhaft
im Zusammenhang mit mehreren gleichzeitig herzustellenden Sektionen
oder Produkten ist im Fall eines mit Falztrichtern ausgebildeten Überbaus 700 die
Anordnung von mindestens zwei Falztrichtern.
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Im Überbau
können zur Online-Produktion – einzeln oder in
Kombination – weitere Möglichkeiten der Inline-Verarbeitung
wie Stanzwerkzeuge und/oder Perforiermittel und/oder Besäumungseinrichtungen
und/oder Längs- oder Querleimvorrichtungen und/oder Mittel
für einen Querbeschnitt vorgesehen sein
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Der Überbau 700 umfasst
in jedem Falle eine Längsschneideinrichtung 701,
durch welche die Bahn B in ein- und/oder zweidruckseitenbreite Bahnstränge
bx geschnitten werden können. Bei einer standardmäßig
auf acht nebeneinander angeordneten DIN A4 Seiten ausgelegte Druckeinheit 300 sind
vorzugsweise mindestens sieben Messereinheiten 705, in
einer x (x = 6, 8, 10 oder 12) nebeneinander angeordneten DIN A4
Seiten ausgelegte Druckeinheit 300 eine Anzahl von mindestens
x – 1 Messereinheiten quer zur Bahnrichtung nebeneinander
vorgesehen. Einige, vorteilhaft jedoch alle die Bahn B in Bahnstränge
bx schneidenden Messereinheiten 705 sind vorzugsweise in
Richtung quer zur Bahn B verstellbar angeordnet. Die Messereinheiten 705 sind
z. B. alle jeweils einzeln rotatorisch angetrieben und/oder einzeln
an-/abstellbar. Vorzugsweise ist die Messereinheit 705 auf
einer gestellfesten Traverse axial bewegbar ausgeführt.
Die axiale Ausrichtung kann auf manuell zu verstellenden Techniken
(Lösen und Verschieben, manuell anzutreibende Spindel(n) etc.)
oder aber in vorteilhafter Ausführung durch Antriebe (z.
B. motorisch über Spindeln) erfolgen. Letzteres ist insbesondere
vorteilhaft, wenn die axiale Positionierung oder zumindest Voreinstellung
von der Maschinensteuerung automatisch anhand der zum Bedrucken
beabsichtigten Breite der Bahn B und der produktspezifisch vorzunehmenden
Schnittlinien oder von einem Bedienpult her oder automatisiert vorgenommen
wird.
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Dem Überbau 700 können
funktionell und/oder baulich noch eine Bahnkanten- bzw. Bahnmittenregeleinrichtung
mit z. B. Drehrahmen und Sensorik, ein Silikonwerk mit zwei nacheinander
in Kontakt mit der Bahn B; B' bringbaren, jeweils einzeln motorisch
angetriebenen Auftragwalzen, ggf. eine Abtasteinrichtung zur Messung
der Farbdichte und ggf. ein Perforierwerk (lediglich strichliert
angedeutet) zugeordnet und insbesondere der Längsschneideinrichtung 701 vorgeordnet
sein. Vorteilhaft ist weiter die Anordnung von Abtastköpfen
für die Farbregisterregelung beidseitig der Bahn B.
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In
einer nicht dargestellten Ausführung des Überbaus 700 (Trichteroberbau)
werden die entstandenen Bahnstränge bx sämtlich über
die Flanken von Falztrichtern geführt. Damit die Bahnstränge
bx in ihrer Flucht je nach Produkterfordernis seitlich versetzt werden
können, sind ein oder mehrere Wendedecks, mit paarweise
zu umlaufenden Wendestangen zum Versetzen einer Anzahl von Teilbahnen
vor der Trichtereinheit mit einem oder mehreren Falztrichtern vorgesehen.
Die über den/die Falztrichter geführten Bahnstränge
bx werden dann – am Längsfalz gefalzt oder aufgeschnitten – als
Strangbündel dem Falzapparat 800 zugeführt.
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In
einer anderen Ausführung des Überbaus 700 („Magazinoberbau”,
z. B. Ü1) werden die entstandenen
Bahnstränge bx nicht über Falztrichter geführt,
sondern als einseitenbreite Bahnstränge bx auf ein Wendewerk 702 geführt,
welches – z. B. quer zur Einlaufrichtung nebeneinander – mindestens
eine Anzahl von Wendestangen 712 aufweist, die der Anzahl
x von maximal auf einer maximal breiten Bahn B nebeneinander zu
standardmäßig zu druckenden Druckseiten (z. B.
im liegenden oder stehenden DIN A4 Format) entspricht (Ü1).
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Nach
dem Umlenken der Bahnstränge bx um – in die Horizontale
projiziert – 90° durchlaufen die Bahnstränge
bx ein Registerwerk mit mindestens x – 1 Registerwalzen,
bevor die zusammenzufassenden Bahnstränge zu einem oder
zu mehreren gemeinsamen Strängen zusammen gefasst und einem
oder mehreren nachgeordneten Falzapparaten 800 (800.1; 800.2)
zugeführt werden.
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In Ü1 ist ein derartiger Überbau 700 exemplarisch
mit einem Wendewerk 702 für eine mit zwölf
Druckseiten nebeneinander bedruckte Bahn B dargestellt. In Ü2 ist exemplarisch ein Überbau 700 dargestellt,
welcher für z. B. zwei Bahnen B zweier Druckwerkslinien
ein Wendewerk 702 mit insgesamt 16, bzw. zwei Wendewerke 702 mit
jeweils exemplarisch x = 8 Wendestangen 712 aufweist.
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Vorzugsweise
sind mehrere, insbesondere sämtliche der Wendestangen des
Wendewerkes 702 quer zum einlaufenden Bahnstrang bx bewegbar und/oder
mit einer Länge ausgebildet, welche auf die Breite des
einlaufenden Bahnstrangs projiziert länger ist (insbesondere
mindestens 1,5fache) als eine Druckseite des Standardformates (z.
B. DIN A4) in Querrichtung. Auf diese Weise sind auch Bahnstränge
bx mit zum Standardformat größeren Druckbreite umlenkbar.
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Ü2 zeigt exemplarisch die Führung
der Bahnstränge bx gemeinsam in einen Falzapparat 800.
Wie in Ü3 dargestellt, können
die Bahnstränge bx jedoch auch parallel in zwei Falzapparate 800.1; 800.2 geführt
werden. Hierbei können bei Vorliegen mehrerer Ausgangsbahnen
B Bahnstränge bx der einen Bahn B dem Strang der Bahnstränge
bx der anderen Ausgangsbahn B zugeordnet sein. Hierbei können
unterschiedliche Produktstärken gleichzeitig realisiert
werden. Ü6 zeigt eine Ausführung
wobei aus einer Ausgangsbahn B mittels x Wendestangen die x Bahnstränge auf
zwei Falzapparate 800.1; 800.2 aufgeteilt werden.
Mit einer derart breiten Druckmaschine bzw. Bahn B lassen sich hierbei
bei jeder Umdrehung gleichzeitig zwei identische Produkte oder zwei
unterschiedliche Teilprodukte in je einem Falzapparat 800.1; 800.2 erzeugen.
Dies kann vorteilhaft im Hinblick auf die beim Falzen mit zunehmender
Produktstärke auftretenden Schwierigkeiten (Beschädigung, Genauigkeit
etc.) sein. Ebenso können wie hier dargestellt gleichzeitig
zwei Produkte unterschiedlicher Seitenzahlen hergestellt werden,
indem – z. B. von der Bahnmitte der Ausgangsbahn B ausgehend – Bahnstränge
bx variabel dem Strang für den einen oder anderen Falztrichter 800.1; 800.2 zugeschlagen werden
können.
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In
einer anderen vorteilhaften Ausführung können
die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 auch zueinander
unterschiedlich ausgebildet sein. So kann der eine Falzapparat 800.1 ein
Punkturfalzapparat 800.1 und der andere ein Falzklappenfalzapparat 800.2 und/oder
der eine Falzapparat 800.1 im Hinblick auf eine festformatige
Verarbeitungsmöglichkeit für eine erste Abschnittslänge
ausgebildet und der andere Falzapparat 800.2 für
eine hiervon verschiedene zweite Abschnittslänge ausgebildet sein
(siehe exemplarisch die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 in Ü4 mit unterschiedlichen Abständen
zwischen den Haltewerkzeugen des Transportzylinders 801,
d. h. unterschiedliche Abschnittslängen) und/oder der eine
Falzapparat 800.1 im Hinblick auf eine festformatige Verarbeitungsmöglichkeit
z. B. des Standardproduktes für eine erste Abschnittslänge
ausgebildet und der andere Falzapparat 800.2 als Falzapparat 800.2 mit
variabler Abschnittslänge (d. h. beispielsweise mit Beschleunigungsstrecke)
ausgebildet sein und/oder der eine Falzapparat 800.1 ohne
und der andere Falzapparat 800.2 mit Mitteln zur Bildung
eines zweiten Längs- oder Querfalz ausgebildet sein.
-
In
einer dritten Ausführung des Überbaus 700 kann
eine aus der ersten Ausführung („Trichteroberbau”,
mit Falztrichtern) und der zweiten Ausführung („Magazinoberbau”,
ohne Falztrichter) gemischte Ausführung vorteilhaft sein.
Hierbei ist zusätzlich zum Wendewerk 702 eine
Trichtereinheit 703 mit mindestens einem Falztrichter 708 vorgesehen.
Diesem Falztrichter 708 kann im Bahnweg ein oder mehrere
Wendedecks vorgesehen sein. Mit der gemischten Ausführung
ist es möglich, in einer Betriebssituation lediglich einseitenbreite
Bahnstränge bx über das Wendewerk 702 einem
Falzapparat 800 zuzuführen, oder in einer anderen
Betriebssituation ein und/oder zweiseitenbreite Bahnstränge
bx ausschließlich über den Falztrichter 708 zu
führen und längs gefalzt einem Falzapparat zuzuführen,
oder in dritter Betriebssituation einseitenbreite Bahnstränge bx über
das Wendewerk 702 und ein- und/oder zweiseitige Bahnstränge über
den Falztrichter 708 zu führen. Es können
hierdurch gleichzeitig zwei unterschiedliche Produkte (z. B. ein
zeitungsähnliches längsgefalztes Produkt mit Druckseiten
eines ersten Formates in Broadsheetanordnung und ein tabloid- oder
buchähnliches Produkt eines zweiten Formates) in zwei hierfür
vorgesehenen nachgeordneten Falzapparaten hergestellt werden. Bei
letzterem können die beiden unterschiedlich zu verarbeitenden Bahnstränge
von zwei unterschiedlichen Bahnen B unterschiedlicher Druckwerkslinien
stammen. In spezieller Ausführung können jedoch
auch die beiden unterschiedlichen Formate nebeneinander auf Längsabschnitten
eines selben Formzylinders bzw. nebeneinander als Druckbilder auf
einer selben Bahn B angeordnet sein. So könnten beispielsweise
auf Längsabschnitt eines selben Formzylinders Druckbilder
eines stehenden Zeitungs- oder Zeitschriftenformates angeordnet
sein, während auf einem anderen Längsabschnitt
Druckbilder eines anderen stehenden Zeitungs-/Zeitschriftenformates
oder liegende Druckseiten eines Tabloidformates angeordnet sind. Durch
den ersten Längsabschnitt – z. B. in stehender Anordnung – bedruckte
Bahnstränge bx werden beispielsweise – zumindest
teilweise – in zweiseitenbreite Bahnstränge bx
geschnitten, längs gefalzt, in einem Falzapparat zu Abschnitten
mit einer Länge entsprechend einer stehenden Druckseite
quer geschnitten, quer gefalzt und an die Auslage abgegeben, während
beispielsweise durch den zweiten Längsabschnitt – z.
B. in liegender Anordnung – bedruckte Bahnstränge
bx werden beispielsweise in einseitenbreite Bahnstränge
bx geschnitten, über das Wendewerk geführt, in
einem Falzapparat zu Abschnitten mit einer Länge entsprechend
zweier liegender Druckseiten quer geschnitten und quer gefalzt.
-
Für
die Beispiele mit zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 kann
je nach Anforderung an die Auslageerfordernisse eine Rücken-an-Rücken-Anordnung (wie
in Ü5) oder eine Ausrichtung
in derselben Richtung vorgesehen sein. Bei letzterer kann es wiederum
von Vorteil sein, die beiden Falzapparate in der Höhe zueinander
leicht zu versetzen oder aber ein als Doppelfalzapparat ausgebildetes
Falzwerk 800 zu verwenden.
-
In
einer besonderen Ausführung ist der Falzapparat 800 oder
zumindest einer der Falzapparate 800.1; 800.2 als
Falzapparat mit variabler Abschnittslänge ausgebildet.
Dieser weist – wie in F1 schematisch
dargestellt – eine dem Transportzylinder vorgelagerte Querschneideinrichtung 811 und
eine Beschleunigungsstrecke für die abgeschnittenen Produktabschnitte 808 (Signaturen) – z.
B. mittels eines Bandsystems – auf. Die äquidistanten
Abstände von Haltewerkzeugen 802 auf dem Transportzylinder
entsprechen mindestens dem in Bahnlaufrichtung betrachtet längsten
zu druckenden Druckbild. Der Transportzylinder 801 samt
Bandsystem ist dazu ausgelegt, dass er mit einer gegenüber
dem ungeschnittenen Strang höheren Förder- bzw.
Umfangsgeschwindigkeit betrieben werden kann, während z. B.
die vorgeordneten Aggregate 300 im wesentlichen mit der
den noch nicht quer geschnittenen Strang fördernden Geschwindigkeit/Umfangsgeschwindigkeit betrieben
sind. Je nach zum noch ungeschnittenen Strang eingestellter relativer
Umfangsgeschwindigkeit der Querschneideinrichtung 811 und
Zylinderumdrehung des Transportzylinders 801 werden längere oder
kürzere Produktabschnitte abgeschnitten, beschleunigt und
von den Haltewerkzeugen 802 des Transportzylinders 801 aufgenommen.
Dieser variable Falzapparat 800 ist somit dafür
geeignet, in zwei voneinander verschiedenen Betriebssituation unterschiedliche
auf dem Formzylinder angeordnete Druckseitenlängen zu verarbeiten.
Dies können beispielsweise in einer Betriebssituation liegende
und in einer anderen Betriebssituation stehende Druckseitenabschnitte
eines selben Formates (z. B. DIN A4 Format) sein, oder es können
in einer ersten Betriebssituation Druckseitenabschnitte mit einer
Länge eines ersten ganzzahligen Teilers (z. B. sechs) des Formzylinderumfangs,
und in einer anderen Betriebssituation Druckseitenabschnitte mit
einer Länge eines zweiten, vom ersten verschiedenen ganzzahligen
Teilers (z. B. acht) des Formzylinderumfangs sein.
-
Im
Folgenden sind schematisch vorteilhafte Ausgestaltungen mit Bahnstrangführung
für die Ausführung des Überbaus 700 in
Kombination mit dem Falzapparat 800 bzw. Falzapparaten 800 dargestellt:
Ü7 zeigt einen sog. Magazinüberbau
mit einer Anzahl x, z. B. 6, Bahnsträngen bx, welche durch
x – 1 Messer längsgeschnitten und über
x Wendestangen aufeinandergeführt und einem oder mehreren hier
nicht sichtbaren Falzapparat(en) 800 zugeführt werden.
Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass
die Rotationsachse des Transferzylinders senkrecht zur Rotationsachse
der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale
projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 quer zur
Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft.
Die Bahnstränge bx weisen in ihrer Breite z. B. jeweils
lediglich eine Druckseite – insbesondere eine liegende
Druckseite (z. B. DINA4) auf. Bei mehreren darunter angeordneten
Falzapparaten („FA”) 800 können
die Teilbahnen bx in zwei Stränge gesplittet auch gleichzeitig
zwei Falzapparaten 800 (oder zwei Gruppen von Falzzylinernn
eines Doppelfalzapparates) zugeführt werden.
-
Ü8 zeigt einen sog. Trichterüberbau, wobei
jedoch der/die Falztrichter 708 eine in die Horizontale
projizierte Auflaufrichtung aufweist, welche senkrecht zur Maschinenflucht
M verläuft. Eine Anzahl x, z. B. 6 oder bei Kreuzbruchproduktion
z. B. 3, Bahnstränge bx, welche durch x – 1 Messer
längsgeschnitten werden über x Wendestangen aufeinandergeführt, über
einen (oder ggf. geteilt über mehrere) Falztrichter 708 geführt,
und einem oder mehreren Falzapparat(en) 800 zugeführt.
Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass
die Rotationsachse des Transferzylinders parallel zur Rotationsachse
der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale
projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 parallel
zur Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft.
Die Bahnstränge bx weisen vor den Wendestangen in ihrer
Breite z. B. jeweils zwei Druckseiten – z. B. zwei liegende
Druckseite (z. B. DINA4) auf. In einer Broadsheet- oder Kreuzbruchproduktion
werden die zweiseitenbreiten Bahnstränge bx über
dem Falztrichter 708 längs gefalzt und für
das Querschneiden und Querfalzen dem Falzapparat 800 bzw.
mehreren Falzapparaten 800 zugeführt. In Tabloidproduktion
(z. B. am Formzylinder liegende Druckseiten) können die
Bahnstränge bx zwischen Wendestangen und Falztrichter 708 in einseitenbreite
Bahnstreifen geschnitten und durch den Falztrichter aufeinander
gelegt werden. Bei mehreren darunter angeordneten Falzapparaten
(„FA”) 800 können die Teilbahnen
bx in zwei Stränge gesplittet auch gleichzeitig zwei Falzapparaten 800 (oder
zwei Gruppen von Falzzylindern eines Doppelfalzapparates) zugeführt
werden.
-
Ü9 zeigt die gleichzeitige Produktion zweier
unterschiedlicher Produkte bzw. Produktformate mittels eines Trichterüberbaus:
Hierbei wird die Bahn B in eine Anzahl y Bahnstränge by
mit einer ersten Bahnbreite und eine Anzahl von z Bahnstränge
bz mit einer von der ersten verschiedenen zweiten Bahnbreite (ggf.
entsprechend der jeweiligen Druckbildbreiten) geschnitten. Die Bahnstränge
by; bz der unterschiedlichen Breite werden nun jeweils zu Strängen
zusammengefasst und unterschiedlichen Falzapparaten 800.1; 800.2 zugeführt.
Dabei werden beispielsweise die breiteren Bahnstränge by über dem
Falztrichter 708 längsgefalzt und zu einem Kreuzbruchprodukt
(z. B. in Art einer Zeitung) weiterverarbeitet, während
z. B. einseitenbreite Bahnstränge über dem anderen
Falztrichter 708 aufeinandergelegt und im zweiten Falzapparat
zu einem Tabloidprodukt weiterverarbeitet werden. In Ü9 sind beispielhaft mögliche
Orientierungen von liegenden (Tabloid-)Druckseiten und stehenden
(Broadsheet-)Druckseiten angedeutet. In Ü9 sind
die Auflaufrichtungen der beidseitig vorgesehenen Falztrichter 708.1; 708.2 sowie
die Transportrichtungen in den Falzapparaten 800.1; 800.2 parallel
zueinander ausgebildet. Ü10 zeigt
eine Anordnung gemäß Ü9,
wobei jedoch die Auflaufrichtungen der beidseitig vorgesehenen Falztrichter 708.1; 708.2 sowie die
Transportrichtungen in den Falzapparaten 800.1; 800.2 antiparallel
zueinander ausgebildet sind. Letzteres ist vorteilhaft uin Bezug
auf eine Backup-Funktion, da ohne großen Aufwand ein selbes
Produkt mit einer selben Belebung der Zylinder auf dem einen oder
dem anderen Falzapparat 800.1; 80.2 herstellbar
ist.
-
Ü11 zeigt eine Ausführung
o. g. Beispiele, jedoch mit zwei auf einer selben Maschinenseite angeordneten
Falzapparaten 800.1; 800.2 – insbesondere
mit jeweils vorgeordnetem Falztrichter 708.
-
Ü12 zeigt eine vorteilhafte Ausführung, wobei
eine in die Horizontale projizierte Auflaufrichtung auf den/die
Falztrichter 708 parallel zur Maschinenflucht und/oder
senkrecht zu Rotationsachsen der Druckwerkszylinder verläuft.
Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass
die Rotationsachse des Transferzylinders senkrecht zur Rotationsachse
der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale
projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 quer zur
Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft.
In diesem Beispiel ist wieder eine Betriebssituation dargestellt,
in welcher beispielsweise Druckseiten unterschiedlicher Breite/Orientierung
auf die Bahn B gedruckt werden/sind, und diese in unterschiedlich
breite Bahnstränge by; bz geschnitten, und gleichzeitig
zu zwei verschiedenen Produkten (Zwischenprodukten) in zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 weiterverarbeitet
werden. Die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 können
auf einer selben Ebene, verikal zueinander versetzt, oder als ein
Falzapparat 800 mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen
ausgebildet sein.
-
Ü13 zeigt eine schematische Vorderansicht
eines Magazinüberbaus (ohne Falztrichter) mit einem nachgeordneten
Falzapparat 800 – vergleichbar mit einer Ausführung
gemäß Ü7. Ü14 im Gegensatz hierzu einen
Trichterüberbau mit einem Falztrichter zwischen Wendestangen
und dem Falzapparat 800.
-
Ü15 zeigt eine schematische Vorderansicht
eines Magazinüberbaus (ohne Falztrichter) mit zwei nachgeordneten
Falzapparaten 800. Schematisch ist anhand lediglich exemplarischer
Anzahl von Bahnsträngen bx; by; bz eine Aufteilung auf
zwei Falzapparate 800.1; 800.2 dargestellt. Dahingehend stellt Ü16 schematisch den Fall für
einen Trichterüberbau mit zwei Falztrichtern 708 und
zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 dar, wobei zwei
Strangbündel aus Bahnsträngen über die
Falztrichter geführt, und gleichzeitig zwei Falzapparaten
zugeführt werden. Wie durch das „Kreuzen” angedeutet,
können ein, mehrere oder alle Bahnstränge aus
dem einen Bündel zum anderen überführt
werden (beispielsweise um entsprechend unterschiedliche Sektions-
bzw. Produktstärken realisieren zu können). An
einzelnen Strängen kann auch ein Heftapparat vorgesehen sein,
um ein Teil der Lagen um späteren Produkt als geheftetes
Heft entnehmen zu können. Die hier versetzt aufeinander
angeordneten Falzapparate 800.1; 800.2 können
auch auf einer selben Höhe nebeneinander angeordnet sein.
-
Bei
lediglich einem Falzapparat 800 weist dieser, oder bei
zwei Falzapparaten mindestens einer der Falzapparate 800.1; 800.2 vorzugsweise
zusätzlich zur ersten Querfalzeinrichtung (z. B. Falzmesser-
mit Falzklappenzylinder) stromabwärts ein Mittel zur Bildung
eines zweiten Querfalzes 803 und/oder ein Mittel zur Bildung
eines Längsfalzes 804 auf. Dies ist exemplarisch
in Ü5 dargestellt, ist jedoch
jeweils auf einen von zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 bzw.
den einigen Falzapparat 800 der übrigen Beispiele
anzuwenden.
-
P1 zeigt
Produktionsmöglichkeiten mit einer Druckwerkslinie, deren
Druckwerkszylinder 303; 304 eine Breite von 12
und einen Umfang von vier stehenden DIN A4 Seiten aufweist (Bemaßungen
siehe z. B. oben) und denen zwei Falzapparate 800.1 („Falz
1”); 800.2 („Falz 2”) bzw. ein
Falzapparat mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen nachgeordnet
sind:
In der Darstellung ist oben in der Mitte ein Raster für die
Belegung mit stehenden DIN A4 Druckbildern, schräg schraffiert
eine exemplarische Darstellung einer Tabloidseite, und mit Kreuzschraffur
eine exemplarische Darstellung einer stehenden Druckseite in einem
DIN A2 oder entsprechenden Zeitungsformat angedeutet.
-
Die
beiden unter den angedeuteten Falzapparaten 800.1 („Falz
1”) und 800.2 („Falz 2”) aufgezeigten
Tabellen geben vorteilhafte Produktionen an. Aus einer Bahn B sind
jeweils ein Produktbeispiel aus einer Zeile der ersten Tabelle durch
den ersten Falzapparat 800.1 und gleichzeitig ein Produktbeispiel aus
derselben Zeile der zweiten Tabelle mit dem zweiten Falzapparat 800.2 herstellbar.
Vorteilhaft ist es beispielsweise, wenn für eine Standardproduktion mit
homogener Formzylinderbelegung am ersten Falzapparat ein Teilprodukt
von 48 DIN A4 Seiten und am zweiten Falzapparat 800.2 ebenfalls
ein Teilprodukt von 48 DIN A4 Seiten ausgelegt werden. Diese beiden
Teilprodukte können dann bei entsprechender, sich hälftig
auf dem Formzylinder wiederholender Druckbildbelegung zwei identische
Produkte, bei unterschiedlicher Druckbildbelegung zwei Teile eines
Gesamtproduktes oder zwei unterschiedliche Produkte darstellen.
Mit einer ebenfalls interessanten Produktionsvariante ist es möglich,
drei eine selbe Seitenzahl aufweisende Teilprodukte herzustellen, wenn
beispielsweise am einen Falzapparat zwei ungesammelte 32 Seiten
starke Teilprodukte (aus vier zweiseitenbreiten oder 8 einseitenbreiten
Strängen), und auf dem anderen Falzapparat ein ungesammeltes
32 Seiten starkes Teilprodukt (aus zwei zweiseitenbreiten oder 4
einseitenbreiten Strängen) erzeugt und ausgelegt wird.
Werden sämtliche Stränge des Überbaus
(hier sind als Stränge zwei DIN A4 Seiten breite Bahnstränge
bezeichnet) auf einen Falzapparat geführt, so ist in Sammelproduktion
(in Tab. mit >> gekennzeichnet) ein
Produkt mit 96 DIN A4 Seiten erzeugbar.
-
Besondere
Vorteile ergeben sich auch in der Produktion mit inhomogener Zylinderbelegung,
d. h. mit einer Belegung des Formzylinders 304 nebeneinander
mit unterschiedlichen Druckbildformaten – z. B. stehende
A4 und liegende Tabloid im A3, oder stehende A4 mit stehendem Zeitungsformat
im A2:
So ist beispielsweise neben der o. g. Produktion auf dem
ersten Falzapparat 800.1 gleichzeitig eine Produktion von
Produkten im Tabloidformat T möglich (in Tab beispielhaft
für zwei Fälle mit * gekennzeichnet. Beispielsweise
kann auf dem einen Falzapparat ein A4 Produkt mit 2 × 32
Seiten oder 64 Seiten, und gleichzeitig am anderen Falzapparat ein
Tabloidprodukt mit 16 Seiten (oder 2 × 8 Seiten) ausgelegt
werden. Hierbei teilen sich die aus einer selben Bahn B erzeugten
Stränge wie jeweils in Spalte 1 angegeben. Die Belegung
mit den unterschiedlichen Druckbildern auf dem Formzylinder erfolgt
jeweils entsprechend der Rasterung in den benötigten Strängen.
In P2a) ist ein Beispiel für die o. g. inhomogene
Belegung (2 × 32 bzw. 64 A4, 2 × 8 bzw. 16 Seiten
Tabloid) exemplarisch angegeben. Die übrigen Varianten
für die inhomogene A4/Tabloidproduktion ist entsprechend
anzuwenden.
-
In P2b) ist ein Beispiel für die gleichzeitige
Produktion eines A4 (oder alternativ Tabloid) und – z.
B. als Werbebeilage oder Kleinzeitung – eines zeitungsähnlichen
Produktes in Broadsheetanordnung des Druckbildes. In diesem Beispiel
werden beispielsweise vier der zwei-A4-Seinenbreiten „Stränge” in
der Art von Zeitungsseiten Z bedruckt. Diese vier „Stränge” müssen
nicht in vier, sondern können in lediglich zwei Bahnstränge
geschnitten, und die beiden jeweils zweizeitungsseitenbreiten Bahnstränge übereinander über
einen Trichter geführt werden, bevor sie in den Falzapparat 800.2 einlaufen.
-
In
einer in P2c) exemplarisch angedeuteten
Variante wird neben dem standardmäßigen A4 Produkt
A (einem Vielfachen von Zwei in Umfangsrichtung) beispielsweise
ein weiteres, vom DIN A4 Format abweichendes Format (z. B. Sonderformat
S, beispielsweise mit in Umfangsrichtung einem Vielfachen von Drei
entsprechenden Anzahl von Druckseiten- hier in Umfangsrichtung drei
oder sechs Druckseiten. In Breitenrichtung des Zylinders können,
aber müssen nicht die Druckbilder bis an das Ende des wirksamen
Ballens heranreichen. Diese Produktionsvariante ist besonders in
Verbindung mit einem Falzapparat mit variabler Abschnittslänge
einzusetzen. So ist der erste Falzapparat beispielsweise als festformatiger
Punkturfalzapparat, und der zweite Falzapparat beispielsweise als
formatvariabler Falzapparat 800.2 ausgebildet. Letzterer
ist je nach Betriebsweise und Belegung (homogen/inhomogen) der Maschine
mit der entsprechenden Anforderung betreibbar.
-
In P3 sind
die Verhältnisse für die Produktionsmöglichkeiten
entsprechend o. g. zu P1, jedoch für eine
Druckwerkslinie, deren Druckwerkszylinder 303; 304 eine
Breite von 12 und einen Umfang von sechs stehenden DIN A4 Seiten
aufweist (Bemaßungen siehe z. B. oben) und denen zwei Falzapparate 800.1 („Falz
1”); 800.2 („Falz 2”) bzw. ein
Falzapparat mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen nachgeordnet
sind. Auch hier ist in der Darstellung oben in der Mitte ein Raster
für die Belegung mit stehenden DIN A4 Druckbildern, schräg schraffiert
eine exemplarische Darstellung einer Tabloidseite, und mit Kreuzschraffur
eine exemplarische Darstellung einer stehenden Druckseite in einem
DIN A2 oder entsprechenden Zeitungsformat angedeutet.
-
Die
in P2 dargelegten Prinzipien sind
direkt auf diesen Fall zu übertragen, wobei in Umfangsrichtung
entsprechend mehr der gezeigten Seiten (A4, T, Z, S) anzuordnen
sind. In einer zu 2c vergleichbaren
Betriebssituation, können hier als Sonderformat z. B. beispielsweise
mit in Umfangsrichtung einem Vielfachen von Drei entsprechenden
Anzahl von Druckseiten – hier in Umfangsrichtung z. B. vier
oder acht Druckseiten mit entsprechenden Seitenlängen in
Umfangsrichtung – vorgesehen sein.
-
In
der speziellen Ausführung einer Zufuhr zweier Bahnen B1;
B2 nebeneinander durch die Druckeinheiten, kann in den vorgenanten
Beispielen der eine Längsschnitt zwischen zwei Bahnsträngen bx;
by; bz entfallen, da hier die Stoßstelle der beiden Bahnen
B1, B2 verläuft.
-
- 100
- Aggregat,
Rollenabwicklung, Rollenwechsler
- 101
- Tragarm
- 102
- Tragarm
- 103
- Träger
- 104
- Rolle
- 105
-
- 106
- Rolle
- 107
- Bremse
- 108
- Ritzel
- 109
- Zahnrad
- 110
-
- 111
- Konus
- 112
- Antriebsmotor
- 113
- Spannelement
- 114
- Mitnehmer,
Dorn
- 115
-
- 116
- Hülse
- 117
- Wendestange
- 200
- Aggregat,
Einzugwerk
- 201
-
- 202
- Zugwalze
- 203
- Rolle
- 204
- Walze,
Tänzerwalze
- 205
-
- 206
- Walze,
Messwalze
- 207
- Antrieb,
Zylinder
- 208
- Mittel
zum seitlichen Versetzen, Drehrahmen
- 209
- Messeinrichtung
zur Erfassung der Lage der Bahnkante
- 210
-
- 211
- Steuer-
und/oder Regeleinrichtung
- 212
- Antrieb
- 300
- Aggregat,
Druckeinheit, Doppeldruckwerk, I-Druckwerk
- 301
- Druckwerk
- 302
- Walze
- 303
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 304
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 305
- Farbwerk
- 306
- Feuchtwerk
- 307
- Lagereinheit
- 308
- Aktor
- 309
- Aktor
- 310
- Druckform,
Druckplatte
- 311
- Farbzuführung,
Farbkasten
- 312
- Stellvorrichtung
- 313
- Walze,
Duktorwalze
- 314
- Walze,
Filmwalze
- 315
- Walze,
Farbwalze
- 316
- Walze,
Reibzylinder
- 317
- Walze,
Farbwalze
- 318
- Walze,
Farbwalze
- 319
- Walze,
Farbwalze
- 320
- Walze,
Farbwalze
- 321
- Walze,
Reibzylinder
- 322
- Walze,
Auftragwalze
- 323
- Walze,
Auftragwalze
- 324
- Walze,
Reibzylinder
- 325
- Walze,
Auftragwalze
- 326
- Walze
- 327
- Walze
- 328
- Walze,
Auftragwalze
- 329
- Walze,
Reibwalze, Chromwalze
- 330
- Walze,
Taucherwalze
- 331
-
- 332
-
- 404
- Aggregat,
Lackierwerk
- 500
- Aggregat,
Trockner
- 501
- Leitelement
- 502
- Kondensatabsaugung
- 503
- Lüfterrad
- 600
- Aggregat,
Kühleinheit
- 700
- Aggregat, Überbau
- 701
- Längsschneideinrichtung
- 702
- Wendewerk
- 703
- Trichtereinheit
- 704
-
- 705
- Messereinheit
- 706
- Registerwerk
- 707
- Registerwalze
- 708
- Falztrichter
- 709
-
- 710
-
- 711
- Wendedeck
- 712
- Leitelement,
Wendestange
- 800
- Aggregat,
Falzapparat
- 801
- Zylinder,
Transportzylinder; Greiferzylinder, Punkturzylinder
- 802
- Haltewerkzeug,
Greifer, Punkturleiste
- 803
- Mittel
für zweiten Querfalz
- 804
- Längsfalzeinrichtung
- 805
-
- 806
-
- 807
-
- 808
- Produktabschnitt,
Abschnitt
- 809
-
- 810
-
- 811
- Querschneideinrichtung
- 812
-
- 813
-
- 814
- Zylinder,
Falzklappenzylinder
- B
- Bahn,
Papierbahn
- bx,
by, bz
- Teilbahn,
Bahnstrang
- E
- Ebene
- M
- Maschinenflucht,
Maschinenachse-Korrekturwert
- S
- Stellrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004043681
A1 [0002]