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DE102008002056A1 - Rollenoffsetdruckmaschine sowie Verfahren zum Betrieb der Rollenoffsetdruckmaschine - Google Patents

Rollenoffsetdruckmaschine sowie Verfahren zum Betrieb der Rollenoffsetdruckmaschine Download PDF

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DE102008002056A1
DE102008002056A1 DE200810002056 DE102008002056A DE102008002056A1 DE 102008002056 A1 DE102008002056 A1 DE 102008002056A1 DE 200810002056 DE200810002056 DE 200810002056 DE 102008002056 A DE102008002056 A DE 102008002056A DE 102008002056 A1 DE102008002056 A1 DE 102008002056A1
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DE
Germany
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web
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machine according
offset printing
printing machine
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200810002056
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Bernard
Klaus Christmann
Burkard Herbert
Bernd Keller
Erwin Lehrieder
Klaus Röder
Karl Schäfer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
Priority to DE200810002056 priority Critical patent/DE102008002056A1/de
Priority to AT09761617T priority patent/ATE550184T1/de
Priority to US12/736,972 priority patent/US8347785B2/en
Priority to EP09761617.1A priority patent/EP2293940B2/de
Priority to CN201310363417.XA priority patent/CN103448352B/zh
Priority to PCT/EP2009/056461 priority patent/WO2009150054A1/de
Priority to CN200980119520.1A priority patent/CN102046381B/zh
Priority to ES09761617T priority patent/ES2380406T3/es
Publication of DE102008002056A1 publication Critical patent/DE102008002056A1/de
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/54Auxiliary folding, cutting, collecting or depositing of sheets or webs
    • B41F13/56Folding or cutting
    • B41F13/58Folding or cutting lengthwise
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    • B41F13/54Auxiliary folding, cutting, collecting or depositing of sheets or webs
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Eine Rollenoffsetdruckmaschine mit mehreren von einer Bahn im Wesentlichen in horizontaler Richtung durchlaufenden Druckeinheiten weist mindestens einen ersten Falzapparat auf, wobei die Druckeinheiten jeweils mindestens einen Formzylinder und einen mit der Bahn zusammenwirkenden Übertragungszylinder aufweisen. Eine nutzbare Ballenbreite des Formzylinders weist jeweils eine Breite auf, welche mindestens x = 8 stehenden oder liegenden Druckseiten in einem DIN A4-Format entspricht, wobei eine erste Anzahl x; y; z von durch Längsschneiden aus der Bahn erzeugten ersten Bahnsträngen in einen ersten Falzapparat und eine zweite Anzahl y; x von durch Längsschneiden aus derselben Bahn erzeugten zweiten Bahnsträngen in einen zweiten Falzapparat zur Weiterverarbeitung geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rollenoffsetdruckmaschine sowie ein Verfahren zum Betrieb der Rollenoffsetdruckmaschine gemäß den Ansprüchen 1 bzw. 21.
  • Die DE 10 2004 043 681 A1 offenbart eine Akzidenzdruckmaschine mit Rollenabwicklung, Einzugwerk, mehreren I-Druckeinheiten, ggf. einem Lackierwerk, einem Trockner, einer Kühleinheit, einem Überbau und einem Falzapparat. Es sind hier bei einer Maximalbreite von 1.000 mm Bahnen mit z. B. vier nebeneinander angeordneten Druckseiten im DIN A4 bedruckbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rollenoffsetdruckmaschine für hohe Seitenzahlen und hoher Variabilität bei Erhalt der Druckqualität sowie ein Verfahren zu deren Betrieb zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1 bzw. 21 gelöst.
  • Akzidenzdruckmaschinen zeichnen sich – z. B. gegenüber herkömmlichen Zeitungsdruckmaschinen – durch vergleichsweise höhere Qualitätsstandards im erzeugten Druckprodukt aus. Dies wird durch eine Reihe von technischen Unterschieden gewährleistet. Diese hohen Qualitätsstandards stehen jedoch einer Vergrößerung der Maschine entgegen, so dass eine Herstellung von Produkten hoher Seitenzahlen üblicher Weise auf mehreren Maschinenlinien statt findet. Durch die nachfolgend beschriebene Akzidenzdruckmaschine gelingt es, den Output erheblich zu erhöhen und die Qualitätsstandards dennoch einzuhalten. Es ist eine Akzidenz-Rollenrotationsdruckmaschine im übergroßen Format mit variabler Erzeugung von Druckzwischen- bzw. Druckendprodukten geschaffen.
  • Die Erfindung betrifft eine Akzidenz-Rollenrotationsdruckmaschine bzw. Rollenrotationsdruckanlage mit 1 bis n (n vorzugsweise 2, ggf. auch 3 bis 5) Rollenabspuleinrichtungen mit Einzugwerken (separat stehend, bevorzugt aber in der Rollenabspuleinrichtung integriert) die 1 bis n Papierbahnen mit großer Bahnbreite (größer 2000 mm, bevorzugt mindestens 2.500 mm, bzw. mindestens entsprechend der Breite von 8 liegenden oder 12 stehenden DIN A4 Seiten) in 1 bis m Druckwerkstraßen (fuer eine Rollenrotationsdruckanlage m bevorzugt 2) bedruckt. Eine Druckwerkstraße weist jeweils 1 bis p (p meistens 4 bevorzugt 2 < p < 6) I-Druckeinheiten aus je zwei übereinander liegenden Druckwerken auf, zwischen denen die Papierbahn durchgeführt und bedruckt wird, je Papierbahn und/oder Druckwerkstraße eine Bahnfang und -kappvorrichtung zur Vermeidung von Wicklern bei Bahnrissen, je Papierbahn und/oder Druckwerkstraße z. B. eine Trocknungsmöglichkeit, i. d. Regel 1 Trockner pro Bahn, aber auch 2 bis 4 Bahnen in einem Trockner durchführbar und trockenbar mit z. B. anschließender Kühlung durch eine Kühlwalzengruppe je Bahn und ggf. der Möglichkeit der Wiederbefeuchtung mit oder ohne Silikonisierung. Ein multifunktionaler Überbau, in dem die 1 – n Bahnen der Länge nach in 2 bis r (r >= 8 bevorzugt 10 oder 12, weniger als 30), bevorzugt geradzahlige Stränge bzw. Teilbahnen geschnitten werden, einzelne und/oder mehrere dieser Stränge bzw. Teilbahnen je nach Produktanforderung gewendet und auf oder zwischen andere Stränge bzw. Teilbahnen geführt bzw. gemischt werden, optional ggf. in der Längs- bzw. Querrichtung mit unterschiedlichen Zwischenabständen Perforationen eingebracht, ggf. in der Längsrichtung getaktet oder kontinuierlich Leimspuren aufgebracht werden.
  • Die zusammengeführten und vorbereiteten Stränge bzw. Teilbahnen der mindestens einen Druckwerkstraße werden in einer Ausführung über 1 bis q Trichter (q bevorzugt 1, meistens 2 aber auch 3 oder 4 bis zu 8) und/oder über 1 bis s (s vorzugsweise mindestens r) Wendestangen mit entsprechenden Registereinheiten entweder in ein Falzapparatsystem einspeist. Das Falzapparatsystem besteht z. B. aus 1 bis m formatfesten und/oder formatvariablen Punktur-/Klappen-/Bänder-/Räder-Falzapparaten, die separat nebeneinander oder in einem Apparat mit 1 bis 4 Querschneid- und Falzeinrichtungen, z. B. mit der Möglichkeit die abgeschnittenen Einheiten nicht zu sammeln bis mehrfach zu sammeln (bevorzugt 2×), quer zu falzen, auf 1 bis 2 oder auch 3 bis 4 Auslagen zu splitten, danach in vorteilhafter Ausführung nochmals zu falzen und an die Weiterverarbeitung zu übergeben.
  • In anderer Ausführung werden die zusammengeführten und vorbereiteten Stränge bzw. Teilbahnen der mindestens einen Druckwerkstraße in einen Querschneider bzw. Cutter einspeist, der dann quer zur Bahnrichtung die einzelnen Produkte schneidet und an die Weiterverarbeitung zu übergibt, wodurch Druckzwischen- bzw. Druckendprodukten mit Seitenzahlen zwischen 2 (z. B. für Poster-Reklamedrucke) und 392 (kleinformatige Bücher, Zeitschriften, Magazine) ermöglicht werden
  • Innerhalb der Bahnführungen sind weitere Veredelungsmöglichkeiten einsetzbar wie z. B. UV-Druck und Lackierwerk mit Trockner und/oder Längs-/Bahnkantenbeschnitt und/oder Altar bzw. Pflugfalzeinrichtung(en).
  • Es zeigen:
  • M1 eine Druckmaschine mit einer Druckwerkslinie;
  • M2 eine Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien übereinander;
  • M3 eine Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien nebeneinander;
  • R1 eine schematische Darstellung eines Rollenwechslers;
  • R2 eine schematische Darstellung einer Rollenwechslerbremse;
  • R3 eine schematische Darstellung eines Rollenwechsler-Konus;
  • R4 eine schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels zweier Rollenwechsler;
  • R5 eine schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels zweier Rollenwechsler;
  • R6 eine schematische Darstellung einer Materialzuführung mittels zweier Rollenwechsler;
  • E1 eine Darstellung einer Zugwalze;
  • D1 eine Ausführung einer Druckeinheit;
  • D2 Ausführungen einer Druckeinheit mit Linearlagerungen;
  • D3 eine Ausführung einer Druckeinheit;
  • D4 eine Zylinderbelegung mit Druckbildern;
  • D5 eine Zylinderbelegung mit Druckbildern;
  • D6 vier vorteilhafte Belegungen eines Formzylinders mit Druckformen;
  • D7 vier vorteilhafte Belegungen eines Übertragungszylinders mit Drucktüchern;
  • D8 tabellarische Darstellungen von Ausführungen eines Formzylinderballens i. m. Druckseitenbeleguingen;
  • K1 eine schematische Darstellung einer Kühleinrichtung mit Absaugung;
  • Ü1 eine Ausführung eines Überbaus mit Schneideinrichtung, Wendewerk und Registereinrichtungen
  • Ü2 eine Ausführung eines Überbaus mit Falzapparat;
  • Ü3 eine Ausführung eines Überbaus mit Falzapparaten;
  • Ü4 eine Ausführung mit zwei Falzapparaten unterschiedlicher Abschnittslänge;
  • Ü5 eine Ausführung eines Überbaus mit Falzapparaten;
  • Ü6 eine Ausführung eines Überbaus mit Falzapparaten;
  • Ü7 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau;
  • Ü8 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparat;
  • Ü9 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
  • Ü10 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
  • Ü11 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
  • Ü12 eine Ausführung einer Bahnführung mit Überbau und Falzapparaten;
  • Ü13 eine Vorderansicht mit Überbau und Falzapparat;
  • Ü14 eine Vorderansicht mit Überbau und Falzapparat;
  • Ü15 eine Vorderansicht mit Überbau und Falzapparaten;
  • Ü16 eine Vorderansicht mit Überbau und Falzapparaten;
  • F1 eine schematische Darstellung eines Falzapparates für variable Abschnittslänge;
  • P1 eine Darstellung für die Produktionen einer Doppelumfangmaschine mit zwei Falzapparaten bzw. zwei Falzzylindergruppen
  • P2 Beispiele für die heterogene Druckbildbelegung am Formzylinder bzw. ein heterogenes Druckbild einer Zylinderumdrehung auf einer noch ungeschnittenen Bahn;
  • P3 eine Darstellung für die Produktionen einer Dreifachumfangmaschine mit zwei Falzapparaten bzw. zwei Falzzylindergruppen
  • Eine bahnbe- und/oder -verarbeitende Maschine, z. B. Druckmaschine, insbesondere eine als Rollenoffsetdruckmaschine ausgebildete Rollenrotationsdruckmaschine zum Bedrucken einer oder mehrerer Bahnen B, weist mehrere Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800 zur Versorgung, zum Bedrucken und zur Weiterverarbeitung auf (M1). Von z. B. einer Rollenabwicklung 100 wird die zu beduckende Bahn B, insbesondere Papierbahn B, abgewickelt, bevor sie über ein Einzugwerk 200 einer oder mehreren Druckeinheiten 300 zugeführt wird. Zu den standardmäßig für den Mehrfarbendruck vorgesehenen Druckeinheiten 300 (z. B. vier Stück für Vierfarbendruck) können zusätzliche Druckeinheiten 300 vorgesehen sein, welche dann beispielsweise auch abwechselnd zu einem oder mehreren der übrigen Druckeinheiten 300 für den fliegenden Druckformwechsel einsetzbar sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann im Bahnweg ein Lackierwerk 400 vorgesehen sein.
  • Die Bahn B besteht vorzugsweise aus einem gegenüber Zeitungspapier stärkeren und höher gestrichenem Papier. Es weist z. B. eine Grammatur von mindestens 60 g/m2, insbesondere mindestens 70 g/m2, und/oder ein Strichgewicht von mindestens 5 g/m2, insbesondere mindestens 10 g/m2, auf. Die Bahn verläuft durch die Druckeinheiten 300 im Wesentlichen in horizontaler Richtung.
  • Nach dem Bedrucken und ggf. Lackieren durchläuft die Bahn B einen Trockner 500 und wird ggf. in einer Kühleinheit 600 wieder abgekühlt, falls die Trocknung auf thermische Weise erfolgt. Nach dem Trockner 500, in oder nach der Kühleinheit 600 kann mindestens eine weitere, in 1 nicht dargestellte Konditioniereinrichtung, wie z. B. eine Beschichtungseinrichtung und/oder eine Wiederbefeuchtung vorgesehen sein. Nach der Kühlung und/oder Konditionierung kann die Bahn B über einen Überbau 700 einem Falzapparat 800 zugeführt werden. Der Überbaubau 700 weist z. B. zumindest ein nicht in 1 dargestelltes Silikonwerk, wenigstens eine Längsschneideeinrichtung und in einer Ausführung wenigstens ein oder mehrere Wendedecks, mit paarweise zu umlaufenden Wendestangen zum Versetzen einer Anzahl von Teilbahnen, und eine Trichtereinheit mit einem oder mehreren Falztrichtern, oder in anderer Ausführung ein mindestens der Anzahl der zu erzeugenden Teilbahnen entsprechende Gruppe von einzelnen Wendestangen auf. Das genannte Silikonwerk kann auch vor dem Überbau 700, z. B. im Bereich der Kühleinheit 600 angeordnet sein. Der Überbaubau 700 kann weiter ein in 1 nicht dargestelltes Perforierwerk, ein Leimwerk, ein Nummerierwerk und/oder einen Pflugfalz aufweisen. Nach Durchlaufen des Überbaus 700 wird die Bahn B bzw. werden Teilbahnen in einen Falzapparat 800 geführt.
  • In einer Ausführung weist die Druckmaschine zusätzlich einen gesonderten Querschneider, z. B. einen sog. Planoausleger, auf, in welchem eine beispielsweise nicht durch den Falzapparat 800 geführte Bahn B in Formatbogen geschnitten und ggf. gestapelt oder ausgelegt wird.
  • M2 und 3 zeigen vorteilhafte Ausführungen einer Druckmaschine bzw. Druckmaschinenanlage mit zwei Druckwerkslinien, welche jeweils von einem Rollenwechsler 100 eine Bahn B erhalten. Die bedruckten Bahnen B sind in einem Überbau 700 und einem nachgeordneten Falzwerk 800 getrennt in Produkte, oder aber – zumindest z. T. zu einem gemeinsamen Produkt weiterverarbeitbar. In M2 sind die beiden Druckwerkslinien in zwei vertikal übereinander liegenden Ebenen, insbesondere direkt übereinander, angeordnet, während die beiden Druckwerkslinien in M3 im Wesentlichen in einer selben horizontalen Ebene nebeneinander angeordnet sind. Für diese Fälle sind vorzugsweise zwei Falzapparate 800 sowie Leitelemente, welche das Überführen von Bahnsträngen von einer der Druckwerkslinien zu wahlweise dem einen oder anderen der Falzapparate vorgesehen sind.
  • Die mit der noch ungeschnittenen Bahn B zusammen wirkenden Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 der Druckmaschine weisen eine wirksame Breite quer zur Transportrichtung T der Bahn B auf, welche das Verarbeiten von Bahnen B einer maximalen Breite b von z. B. mindestens 2.000 mm, insbesondere mindestens 2.500 mm und/oder einer maximalen Breite b entsprechend der Breite von nebeneinander mindestens 8 liegenden oder 12 stehenden DIN A4 Seiten erlaubt. Unter wirksamer Breite ist hier die jeweilige Breite bzw. lichte Weite der mit der Bahn B direkt oder indirekt zusammen wirkenden Bauteile (z. B. Walze, Zylinder, Durchführung, Sensorik, Stellwege etc.) der Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 zu verstehen, so dass die Bahn B in ihrer vollen Breite b bearbeitet, konditioniert und gefördert werden kann. Ferner sind die Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600 in ihrer Funktionalität (Materialzufuhr, Bahntransport, Sensorik, Weiterverarbeitung) derart ausgeführt, dass auch lediglich teilbreite Bahnen B' in der Druckmaschine bis hinunter zu einer Breite b' von lediglich 450 mm verarbeitbar sind.
  • Die einen Druckabschnitt mit einer Breite und einer Drucklänge a definierenden bzw. verarbeitenden Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900 sind derart ausgeführt, dass sie beispielsweise eine zwischen 1200 mm und 1.900 mm liegende, insbesondere in schlankerer Ausführung in etwa 1240 ± 5 mm oder 1340 ± 5 mm und in einer stärkeren Ausführung 1780 ± 5 mm oder 1860 ± 5 mm Drucklänge a (je Umdrehung des die Druckvorlage tragenden Druckwerkszylinders auf der Bahn B definieren. Vorteilhafter Weise liegt die Drucklänge a in einer ersten Ausführung zwischen 1200 und 1400 mm und in der zweiten zwischen 1700 und 1900 mm. Die Drucklänge a ist in der ersten Ausführung in Längsrichtung der Bahn (bzw. Umfangsrichtung des Druckwerkszylinders) beispielsweise standardgemäß mit vier stehenden oder sechs liegenden Druckseiten (beispielsweise einer Länge s), z. B. DIN A4, und in Querrichtung der Bahn B nebeneinander mit 12 stehenden bzw. 8 liegenden Druckseiten (DIN A4) bedruckt bzw. belegt. In der stärkeren zweiten Ausführung in Längsrichtung der Bahn (bzw. Umfangsrichtung des Druckwerkszylinders) beispielsweise standardgemäß mit acht liegenden oder sechs stehenden Druckseiten (beispielsweise einer Länge s), z. B. DIN A4, und in Querrichtung der Bahn B in der ersten Variante mit sechs (96 Seiten) oder neun (144 Seiten) liegenden Druckseiten nebeneinander und in der zweiten Variante mit acht (96 Seiten) oder 12 (144 Seiten) stehenden Druckseiten (DIN A4) bedruckt bzw. belegt. Bei entsprechend um Vielfache des liegenden oder stehenden DIN A4 Formates gegenüber der maximalen Breite schmalerer Bahn B sind entsprechend der Teiligkeit (z. B. ¾-Bahn) kleinere Anzahlen von Seiten auf einem Druckabschnitt aufgedruckt. Das genannte stellt die Verhältnisse in einer ersten Betriebssituation dar, in welcher eine in Bezug auf das Format homogene Belegung des Druckwerkszylinders bzw. der durch das Druckwerk bedruckten Bahn B vorliegt, d. h. mit Druckseiten des selben Formates (z. B. DIN A4) und der selben Orientierung (liegend oder stehend).
  • Je nach Druckbild und nachfolgender Weiterverarbeitung im Überbau 700 und Falzapparat 800 sind jedoch auch andere Seitenzahlen und/oder Formate oder gleichzeitig unterschiedliche Formate und/oder Orientierungen je Drucklänge a auf dem als Formzylinder ausgebildeten Druckwerkszylinder möglich.
  • Rollenhandling:
  • Aufgrund der ho0hen Rollengewichte (bei Rollendurchmesser 60'' bis zu 7,5 to) ist ein automatischen Handhabungssystem der Rollen für Transport und Ausrichtung vorgesehen.
  • Für die Aufachsung ist aufgrund der großen Rollenbreite eine Zentrierung vorgesehen. Hierzu ist z. B. eine Möglichkeit des Anhebens über Tragwalzen und/oder eine zusätzliche Messung mit Achs-Korrektur der Rollenhülse auf dem Transfertisch. Vorteilhaft kann es vorgesehen sein, dass ein die Rolle vor der Aufachsung tragender Transportwagen oder Transfertisch um eine vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet ist (siehe gekrümmter Doppelpfeil in R1). In einer Weiterbildung ist dieser gar um 180° verschwenkbar um eine Korrektur der Wickelrichtung, z. B. einer mit falschem Wickelsinn angelieferten Rolle, auf dem Transfertisch im Rollenwechsler durchführen zu können.
  • Zusätzlich können im Bereich der Rollenzuführung (z. B. Schienensystem mit Transportwagen) neben dem vom Lager kommenden Schienenweg zusätzliche, sternförmig am Transfertisch angeordneter Stichschienen als Rollenpufferpositionen direkt am Rollenwechsler vorgesehen sein.
  • Rollenwechsler:
  • Die Rollenabwicklung 100 kann als Stillstandsrollenwechsler mit Bahnspeicher oder aber vorteilhaft, wie in 3 dargestellt, als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Rollenwechsel ausgeführt sein.
  • In einer im Hinblick auf die Aufachsung vorteilhaften Ausführung kann vorgesehen sein, dass die neue Rolle auf einem diese tragenden Transportwagen rotierbar, z. B. fliegend, gelagert ist, und dieser Transportwagen gleichzeitig als Träger während der Abrollung dient, indem die Rolle bzw. der oder die Zapfen des Transportwagens an einen Antrieb der Rollenabwicklung angekoppelt, und nach Abrollung wieder abgekoppelt wird.
  • Die als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Wechsel ausgebildete Rollenabwicklung 100 weist mehrere, hier zwei, Paare von Tragarmen 101; 102 auf, welche auf einem Träger 103 jeweils paarweise in einer Flucht parallel zur Rotationsachse einer abzuwickelnden Rolle 104; 106 z. B. einzeln bewegbar gelagert sind (R1). Die geteilten, einzeln bewegbaren Tragarme 101; 102 ermöglichen die gleichzeitige Aufnahme von Rollen 104; 106 unterschiedlicher Breite b'; b durch die Tragarme 101 bzw. 102. Die axiale Bewegung erfolgt beispielsweise über nicht dargestellte Antriebsmotoren und/oder über nicht dargestellte Spindeltriebe. Der Träger 103, der insgesamt wie z. B. mehrteilig ausgeführt ist, ist um eine zu den Rotationsachsen R104; R106 parallelen Mittelachse R103 motorisch in einem nicht dargestellten Gestell bzw. in beidseitigen Gestellwänden verschwenkbar gelagert, wobei die beiden Paare von Tragarmen 101; 102 vorzugsweise um 180° um die Mittelachse R103 zueinander versetzt angeordnet sind. Einen Rollenkern aufnehmende Konen 111 sind rotatorisch beispielsweise über einen Riementrieb von einem nicht dargestellten Antriebsmotor entweder an einem Konus 111 je Paar von Tragarmen 101; 102, oder in einer vorteilhaften Ausführung an beiden Konen 11 je Paar antreibbar. In letzterem Fall sind in vorteilhafter Ausführung die beiden einem Paar von Konen 111 zugeordneten Antriebsmotoren elektronisch synchronisiert angetrieben. Sie sind zumindest bezüglich ihrer Drehzahl, vorteilhaft bzgl. ihrer Winkellage regelbar ausgebildet und erhalten ihre Drehzahl- und/oder Winkellagevorgabe aus einer gemeinsamen Antriebssteuerung, z. B. von einem selben Frequenzumrichter.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist im Bereich des Rollenwechsels 100 oder zwischen dem Rollenwechsler 100 und einer nachfolgenden ersten Druckeinheit 300 eine nicht dargestellte Bahnkantenerfassung für die ablaufende Bahn B; B' vorgesehen. Das Ergebnis wird mit einem Sollwert verglichen und bei Abweichung wird eine Regulierung der Bahnkante durch axiale Bewegung der Rolle 104; 106 über das entsprechende Paar von Tragarmen 101; 102 vorgenommen.
  • In R1 ist eine vorteilhafte Ausführung des Schwenkantriebes für den Träger 103 dargestellt, wobei der Träger 103 beidseitig der Rollen durch Antriebsmotoren 112 verschwenkbar ist. In vorteilhafter Ausführung die beiden dem Träger 103 beidseitig zugeordneten Antriebsmotoren 112 elektronisch synchronisiert angetrieben. Sie sind zumindest bezüglich ihrer Drehzahl, vorteilhaft bzgl. ihrer Winkellage regelbar ausgebildet und erhalten ihre Drehzahl- und/oder Winkellagevorgabe aus einer gemeinsamen Antriebssteuerung, z. B. von einem selben Frequenzumrichter.
  • In vorteilhafter Ausführung eines Schwenkantriebs kann dieser über ein Getriebe, z. B. ein drehfest mit der Trägerachse verbundenes Zahnrad 109 und ein Ritzel 108 (eines Motors 112 oder eines Ausganges eines zwischengeschalteten Getriebes) erfolgen. In nicht dargestellter Ausführung kann das Ritzel 108 (Motorritzel) auch mit zwei Zwischenrädern kämmen, welche ihrerseits an zwei Umfangspunkten mit dem Zahnrad 109 kämmen.
  • In einer im Hinblick auf die Rollengewichte ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform können die Konen 111 neben den üblichen Spannmechanismen von radial wirkenden, z. B. federgespannten, Spannelementen 113 zusätzlich axial bewegbare Mitnehmer 114, z. B. in der Art von Dornen 114, aufweisen, welche bei Aktivierung stirnseitig in die das Papier tragende Hülse eingreifen und einen in Umfangsrichtung wirkenden Formschluß herstellen (R3).
  • Ebenfalls vorteilhaft kann es einzeln oder in Verbindung mit einer oder mehreren der genannten Maßnahmen sein, wenn eine Bremse 107 vorgesehen ist, welche bei Bedarf – z. B. im Fall eines Notstopps – an die Stirnseite der Rolle 104; 106 anstellbar ist. Diese kann in als drehwiederstandsbehaftet rotierbare Walze, z. B. ein Reibrad, ausgebildet sein. Die Walze kann hierbei an einem Rotor eines in der Art eines generatorisch betriebenen Motors ausgebildeten Widerstandes angeordnet sein. Die Bremse 107 kann auf beiden Stirnseiten der Rolle 104; 06 vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise sind nicht dargestellte, die Bahnspannung und Abwicklung voreinstellende Tänzerwalze und/oder andere Leitwalzen des Rollenwechslers und/oder eine Klebewalze bzw. der Träger einer Klebebürste aus Kunststoff, vorteilhaft als Kunststoffrohr, insbesondere aus CFK ausgebildet.
  • In R4, R5 und R6 dargestellten, im Hinblick auf die bewährte und vorhandene Technik bzw. auf die Anfälligkeit von Rollenbruch vorteilhaften Varianten kann die Druckwerkslinie anstelle einer einzigen breiten Bahn B auch parallel bzw. nebeneinander mit zwei teilbreiten Bahnen B1; B2 aus zwei Rollenwechslern 100.1; 100.2 beschickt sein. Für derartige Teilbreiten liegen bereits – bis ggf. auf weitere Maßnahmen – entsprechende Rollenwechsler und auch die Mittel zur Rollenlogistik (Transportwagen etc.) vor.
  • Hierfür sind in R4 zwei Rollenwechsler 100.1; 100.2 in Richtung Druckwerkslinie betrachtet versetzt und quer zur Bahn B betrachtet nebeneinander angeordnet. Der Abstand in Richtung Druckwerkslinie betrachtet kann hierbei so bemessen sein, dass eine Rollenbeschickung – z. B. mittels schienengebundener Wagen oder AGV – in einer Flucht zwischen den beiden versetzt angeordneten Rollenwechslern 100.1, 100.2 erfolgen kann.
  • In R5 sind die Rollenwechsler 100.1; 100.2 mit ihren Rotationsachsen parallel zur Richtung der Druckwerkslinie bzw. der Maschinenflucht angeordnet und stehen beidseitig der Maschinenflucht. Die abzuwickelnde Bahn B1; B2 wird jeweils einmal über eine Wendestange 117 um 90° in Richtung der Maschinenflucht umgelenkt. In der Ausführung nach R5 können hierbei zwei mit der selben maximalen Nennweite ausgebildete Rollenwechsler vorgesehen sein. In R6 ist eine Ausführung dargelegt, wobei entweder zwei die selbe (maximale) Nennweite aufweisende Rollenwechsler oder, vorteilhaft, zwei von Haus aus unterschiedliche Nennweite aufweisende Rollenwechsler unterschiedlich breite Rollen tragen. Sind in den die Wendestangen 117 aufweisenden Ausführungen diese in einer Richtung quer zur Maschineflucht – zumindest in einem signifikanten Stellbereich bewegbar ausgebildet, so ist es auch möglich, Bahnen mit variabler Bahnbreite in eine erwünschte Maschinenflucht zu verbringen, indem die Wendestange(n) entsprechend positioniert wird.
  • So könnte beispielsweise die Druckwerkslinie für Bahnbreiten bis zu einer bestimmten ersten Bahnbreite (z. B. bis 2.000 mm) mit lediglich einer Bahn B2, und für darüber hinausgehende Bahnbreiten nebeneinander mit zwei Bahnen B1 und B2 beschickt werden.
  • Vorzugsweise ist ein Einziehsystem für das Einziehen der Bahn in die Maschine vorgesehen, welches beidseitig ein Seil- oder Kettensystem aufweist, das vorzugsweise mit Zugkraftausgleich ausgerüstet ist (Einziehweg nicht deckungsgleich mit Bahnweg). Dies kann beispielsweise ein Federsystem in der Einzugspitze sein. Zur Synchronisierung können die beiden Seiten des Systems (Kette oder Seil) über z. B. eine Stange miteinander verbunden sein.
  • Einzugwerk:
  • Das Einzugwerk 200 kann zumindest über eine Vorrichtung zur Einstellung der Bahnspannung sowie ggf. über eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung verfügen. In hinsichtlich kurzer Wege und Stabilität vorteilhafter Ausführung ist das Einzugwerk 200 in das Gestell des Rollenwechslers mit integriert.
  • Für den Transport und die Einstellung der Bahnspannung weist das Einzugwerk 200 eine durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor getriebene Zugwalze 202 auf. Der Antriebsmotor kann in einer Variante bzgl. seines Momentes geregelt und in anderer Variante bzgl. seiner Drehzahl geregelt ausgeführt sein.
  • Schlupf wird einerseits durch große Umschlingung der Zugwalze 202 von 90 bis 180° (durch S-förmigen Verlauf der Bahn B und zum zweiten durch an die Zugwalze 202 z. B. pneumatisch anstellbare Rollen 203 (Breite in axialer Richtung von weniger als 100 mm) und/oder eine Anpresswalze 201 (Breite in axialer Richtung von mindestens der halben Zugwalzenlänge), z. B. einen Presseur 201, vermieden/verringert. In der dargestellten vorteilhaften Ausführung ist über einen mittleren Bereich der Zugwalze 202 ein Zusammenwirken mit einem Presseur 202 (Streckeffekt), und in beiden Randbereichen mit jeweils einer einzelnen oder mehreren einzelnen Rollen 203 (Vermeidung von Falten) vorgesehen. In einer Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der Presseur 201 und oder die beidseitigen Rollen 203 auf den unterschiedlichen Hälften der Zugwalze 202 mit unterschiedlichen Drucken an die Zugwalze 202 anstellbar sind. Hiermit kann – in Gewissen Grenzen – eine axiale Lage der Seitenkanten der Bahn B beeinflusst, und i. V. m. entsprechender Sensorik und Regeleinrichtung geregelt werden.
  • Druckwerk:
  • Die Druckeinheiten 300 sind als sog. I-Druckeinheiten stehend, d. h. mit überwiegend vertikal übereinander angeordneten Druckwerkszylindern 303; 304, ausgebildet.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind die Rotationsachsen der Druckwerkszylinder 303; 304 eines Doppeldruckwerks 300, bzw. die vier Druckwerkszylinder 303; 304 der beiden zusammen wirkenden Druckwerke 301 in Druck-An im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene E liegend ausgeführt sein. Die Ebene E nimmt z. B. einen Winkel zwischen 76° und 87°, insbesondere zwischen 80° und 85° zur Ebene der Einlaufenden Bahn B und/oder zur Horizontalen ein (D1).
  • Das Farbwerk 305 weist neben einer in D1 nicht dargestellten Farbzuführung z. B. einem Farbkasten mit einer Stellvorrichtung zur Regulierung des Farbflusses oder einem Zuführbalken mit einer Vielzahl von Dosieröffnungen einer Anzahl von Farbpumpen, eine Vielzahl von Walzen 313 bis 325 auf. Die Farbzuführung kann auch als Rakelbalken ausgeführt sein. Die Farbe gelangt bei aneinander angestellten Walzen 313 bis 325 vom Farbkasten über die Duktorwalze 313, die Filmwalze 314 und über eine oder mehrere seriell angeordnete erste Farbwalzen 315 und erste Reibzylinder 316 je nach Betriebsweise des Farbwerks 305 über mindestens eine Farbwalze 317 bis 320 auf mindestens einen weiteren Reibzylinder 321; 324 und von dort über mindestens eine Auftragwalze 322; 323; 325 auf die Oberfläche des Formzylinders 304. In einer vorteilhaften Ausführung gelangt die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über verschiedene mögliche Wege – je nach Stellung der Walzen 317 und 318 – wahlweise oder gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei weitere Reibzylinder 321; 324 zu den Auftragswalzen 322; 323; 325.
  • Eine Auftragswalze 328 des Feuchtwerks 306 ist in einer Ausführung wahlweise in Kontakt mit dem Reibzylinder 324 („des Farbwerks” 305) verbringbar, wo eine Farb-Feuchtmittelemulsion gebildet wird. In beiden Positionen wirkt sie jedoch mit dem Formzylinder 304 auf der einen, und mit einer weiteren Walze 329 des Feuchtwerkes 306, z. B. einer Reibwalze 329, insbesondere einer changierenden Chromwalze 329 zusammen. Die Chromwalze 329 erhält das Feuchtmittel von einer Befeuchtungseinrichtung, z. B. einer Walze 330, insbesondere einer Tauchwalze 330, welche in ein Feuchtmittelvorrat 332, z. B. einen Wasserkasten, taucht. Die Befeuchtungseinrichtung kann jedoch auch eine rotierende Bürste oder auch ein Sprühbalken eines Sprühfeuchtwerkes sein.
  • Die in D1 innerhalb der die Walzen des Farb- und Feuchtwerkes darstellenden Kreise angeführten Zahlen stellen Durchmesserangaben in mm für eine vorteilhafte Ausführung der betreffenden Walzen dar. Die Angabe in den Druckwerkszylindern 303; 304 stellt die Durchmesserangabe für eine Variante der stärkeren Ausführung (ca. 1860 ± 5 mm Drucklänge).
  • Die bzgl. der An-/Abstellens bewegbaren Druckwerkszylinder 303; 304 können vorteilhafter Weise wie in anhand D2a, b bzw. c dargelegt entlang eines linearen Stellweges S, insbesondere in Linearlagereinheiten, gelagert sein. Vorzugsweise sind die Lagereinheiten derart angeordnet oder gar auf der Gestellinnenseite montiert, dass die die Zylinderzapfen aufnehmenden zylindernahen Aufpunkte der Radiallager auf der Gestellinnenseite angeordnet sind.
  • In D2 sind Varianten der Druckeinheit 300 dargelegt, wobei die bewegbaren Zylinder 303; 304 in Lagern mit linearem Stellweg S angeordnet sind. Exemplarisch sind hier die Farbwerke 305 in einer zu D1 leicht verschiedenen Variante mit lediglich drei Reibzylindern 321; 324; 316 dargestellt. In der Ausführung nach D2a sind der untere Form- und Übertragungszylinder 303; 304 sowie der obere Formzylinder 304 – in Lagereinheiten 307 – entlang eines linearen Stellweges S bewegbar (An-/Abstellbewegung) gelagert. der obere Übertragungszylinder ist hierbei gestellfest (ggf. lediglich justierbar) gelagert. In D2b sind alle vier Druckwerkszylinder 303; 304 entlang eines linearen Stellweges S bewegbar gelagert. In der Ausführung nach D2c
  • Die Richtung der linearen Stellweges S verläuft vorzugsweise derart, dass die – z. B. aus Gründen einer kraftdefinierten Druck-An-Einstellung (s. u.) – mit der Verbindungsebene E maximal einen Winkel von 15° einschließt, z. B. maximal einen spitzen Winkel β von ca. 10°, vorzugsweise ca. 0° miteinander bilden.
  • Die Lagereinheit 307 weist z. B. neben einem den Zapfen des betreffenden Zylinders aufnehmenden Radiallager Lagermittel für eine radiale Bewegung des Zylinders auf. Hierzu weist die Lagereinheit 307 z. B. gestellfeste Lagerelemente als auch die gegen diese bewegbaren Lagerelemente auf. Die Lagerelemente nehmen paarweise einen das Radiallager aufnehmenden Lagerblock auf. Die gestell- bzw. trägerfesten Lagerelemente sind an einem Träger angeordnet, welcher insgesamt mit dem Seitengestell verbunden wird bzw. ist. Weiter sind vorzugsweise kraftsteuerbare Aktoren 308 (als auf hydraulischen, magnetischen oder piezoelektrischen Kräften beruhend) vorgesehen, welche den Lagerblock in Richtung zur Druckstelle stellend angeordnet sind. Vorzugsweise ist in der Lagereinheit 307 mindestens einer der bewegbaren Zylinder 303; 304 ein einstellbarer, den Weg zur Druckstelle hin begrenzender Anschlag vorgesehen, welcher zunächst beim Einstellen der Druck-An-Position justierbar ist, indem der Zylinder mit dem gewünschten (Einstell-)Druck angestellt, der Anschlag in die resultierende Lage verbracht wird, und bei Druckbetrieb nun der Zylinder mit einem gegenüber dem Einstelldruck höheren Druck gegen den eingestellten Anschlag verspannt wird.
  • Für die in den Beispielen an-/abstellbaren oberen Zylinder 303; 304 sind auf der druckstellennahen Seite der Lagereinheit 307 zweite Aktoren 309 vorgesehen, welche beispielsweise bei entsprechendem Druckniveau die Gewichtskraft kompensieren kann und zum Abstellen aktivierbar ist. Die unteren Zylinder 303; 304 weisen hier keine zweiten Aktoren 309 auf. Bei Druck-An müssen diese jedoch mit einem um einen der Gewichtskraft entsprechenden Betrag höheren Druckniveau gestellt werden als die oberen Zylinder 06; 07.
  • In der Ausführung nach D2c ist der obere Übertragungszylinder 303 – was die Bewegung in Stellrichtung S zum An-/Abstellen betrifft – gestellfest angeordnet. Jedoch ist wie in D2c schematisch dargestellt, auf zumindest einer Stirnseite in Lagern, z. B. ebenfalls in Linearlagern, in einer Bewegungsrichtung C bewegbar gelagert, welche senkrecht zur Zylinderrotationsachse steht und zumindest eine Komponente senkrecht zur Stellrichtung S aufweist. Vorzugsweise ist die Bewegungsrichtung C senkrecht zur Stellrichtung S gewählt und bewirkt bei einseitiger Betätigung eine Schrägstellung (sog. „cooking”) des betreffenden Zylinders 303. Die Verstellung des Zylinders 303 kann über ein manuelles oder motorisches Stellmittel, vorzugsweise über eine motorisch betriebene Stellspindel oder einen druckmittelbetätigbaren Aktor erfolgen. Eine derartige Lagerung ermöglicht eine Schrägstellung des derart gelagerten Zylinders.
  • Das kraftgesteuerte Einstellen (bzw. die Vornahme einer rein kraftbasierten Voreinstellung eines justierbaren Anschlages) sorgt – im Gegensatz zur weggesteuerten Anstellung – bereits für sich für einen Ausgleich unterschiedlicher Bedruckstoffstärken oder anderer geometrischer Effekte.
  • D7 zeigt eine weitere Ausführung einer vorteilhaften Farbwerks-/Feuchtwerks-Ausprägung, wobei eine Farbauftragswalze vorgesehen ist, welche einen im wesentlichen dem Formzylinder 304 entsprechenden, bzw. in etwa selben, oder geringfügig kleineren (0,3–3% kleiner) Durchmesser aufweist. Diese Farbauftragswalze 323' liegt mit ihrer Rotationsachse bei Druck-An ebenfalls in der Ebene E. Die Feuchtauftragwalze 328' kann ebenfalls im wesentlichen einen dem Formzylinder 304 entsprechenden, bzw. in etwa selben, oder geringfügig kleineren (0,3–3% kleiner) Durchmesser aufweisen. Wie oben kann sie ebenfalls neben dem Feucht-Reibzylinder mit dem Farbreibzylinder 324 zusammen wirkend angeordnet bzw. wahlweise anordenbar sein.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind die Form- und/oder Übertragungszylinder 303; 304 mit einer Kühleinrichtung ausgebildet.
  • In Ergänzung zu den in M1 bis M3 dargestellten Druckwerkslinien kann eine Linie fünf Druckeinheiten 300 aufweisen, von welchen dann z. B. zwei im Wechsel für den fliegenden Druckplattenwechsel (Imprintbetrieb) betreibbar sind.
  • Ebenfalls vorteilhaft – besonders in Anbetracht der Dimensionen – ist die Ausstattung mit Einrichtungen am Druckwerk 301 zum vollautomatischen Plattenwechsel. Hierbei wäre beispielsweise auch beim Imprintbetrieb ein automatischer Plattenwechsel am gerade abgestellten Druckwerk bei laufender übriger Maschine möglich.
  • D4 zeigt eine Belegung eines Formzylinders 304 in Umfangsrichtung mit sechs liegenden Druckseiten und in Längsrichtung mit bis zu acht liegenden Druckseiten in einem Standardformat F1, insbesondere in DIN-A4-Format. Der Formzylinder 304 weist hierbei in Längsrichtung eine wirksame Ballenlänge von mindestens ca. 2.415 mm (ggf. zuzüglich Zugaben für Beschnitt) und einen Umfang von ca. 1.335 mm (1340 ± 5 mm, siehe schlanke Ausführung oben) auf. Diese Ausführung ist als eine vorteilhafte Ausführung in der Tabelle 2 der D8 unter der Spalte „3” × Umfang für eine Gesamtseitenzahl von 96 Seiten (Vorder- und Rückseite der Bahn je Druckwerksumdrehung) zu entnehmen. 1 × Umfang meint in der hier verwendeten sprachlichen Bedeutung zwei Seiten in Umfangsrichtung, entsprechend für 2× bzw. 3× etc. anzuwenden.
  • In D5 ist eine Variante für die Belegung eines Formzylinders 304 in Umfangsrichtung mit vier stehenden Druckseiten und in Längsrichtung mit bis zu 12 stehenden Druckseiten in einem Standardformat F1, insbesondere in DIN-A4-Format dargestellt. Der Formzylinder 304 weist hierbei in Längsrichtung eine wirksame Ballenlänge von mindestens ca. 2.575 mm (ggf. zuzüglich Zugaben für Beschnitt) und einen Umfang von ca. 1.240 mm (1240 ± 5 mm, siehe schlanke Ausführung oben) auf. Diese Ausführung ist als eine vorteilhafte Ausführung in der Tabelle 1 der D8 unter der Spalte „2” × Umfang für eine Gesamtseitenzahl von 96 Seiten (Vorder- und Rückseite der Bahn je Druckwerksumdrehung) zu entnehmen.
  • D6 zeigt vorteilhafte Ausführungen für die Belegung des Formzylinders 304 mit einer oder mehreren die Druckseiten tragenden Druckformen:
    In D6a ist eine einzige Druckform (Platte) über die gesamte Länge und im wesentlichen den gesamten Umfang angeordnet. Diese ist mit seinen Enden in einem in Längsrichtung der Mantelfläche durchgehenden Kanal gehalten. Diese Ausführung bietet ein Höchstmaß an Variabilität in den zu druckenden Formaten.
  • Eine in Bezug auf die Handhabung vorteilhafte Ausführung zeigt D6b), wobei in Längsrichtung nebeneinander zwei im Wesentlichen um den gesamten Umfang reichende Platten (Druckformen) angeordnet sind. Diese können in einem selben durchgehenden Kanal mit ihren Enden fluchtend, oder aber wie in D6d – Schwingungsanfälligkeit reduzierend – mit ihren Enden um 180° zueinander versetzt in zwei zueinander um 180° versetzten Kanälen (oder Kanalabschnitten) angeordnet sein. In einer ebenfalls vorteilhaften Ausbildung können zwei über die gesamte Länge reichenden, jedoch lediglich um den halben Umfang reichende Druckformen in zwei um 180° zueinander versetzten Kanälen angeordnet sein (D6c). Letztere ist von Vorteil, wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung von Druckbildern in Längsrichtung ohne Einschränkung durch eine Stoßlinie gewährleistet sein soll. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn neben einer geradzahligen Anzahl, eine ungeradzahlige, über die gesamte Länge verteilte Anzahl von Druckbildern anzuordnen sein sollen.
  • D7 zeigt vorteilhafte Ausführungen für die Belegung des Übertragungszylinders 303 mit einer oder mehreren Drucktüchern:
    In D7a ist ein einziges Drucktuch über die gesamte Länge und im wesentlichen den gesamten Umfang angeordnet. Dieses ist mit seinen Enden in einem in Längsrichtung der Mantelfläche durchgehenden Kanal gehalten. Diese Ausführung bietet ein Höchstmaß an Variabilität in den zu übertragenden Formaten.
  • Eine in Bezug auf die Handhabung vorteilhafte Ausführung zeigt D7b), wobei in Längsrichtung nebeneinander zwei im wesentlichen um den gesamten Umfang reichende Drucktücher angeordnet sind. Diese können in einem selben durchgehenden Kanal mit ihren Enden fluchtend, oder aber wie in D7d – Schwingungsanfälligkeit reduzierend – mit ihren Enden um 180° zueinander versetzt in zwei zueinander um 180° versetzten Kanälen (oder Kanalabschnitten) angeordnet sein („gestackert”). Dies ist von Vorteil, wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung von Druckbildern in Umfangsrichtung ohne Einschränkung durch eine Stoßlinie gewährleistet sein soll. In einer ebenfalls vorteilhaften Ausbildung können zwei über die gesamte Länge reichenden, jedoch lediglich um den halben Umfang reichende Druckformen in zwei um 180° zueinander versetzten Kanälen angeordnet sein (D7c). Letztere ist von Vorteil, wenn bei einfacher Handhabung eine Anordnung von Druckbildern in Längsrichtung ohne Einschränkung durch eine Stoßlinie gewährleistet sein soll. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn neben einer geradzahligen Anzahl, eine ungeradzahlige, über die gesamte Länge verteilte Anzahl von Druckbildern anzuordnen sein sollen.
  • Als Drucktücher finden in einer vorteilhaften Ausführung sog. Metalldrucktücher mit einer auf einer metallischen Trägerplatte befindlichen elastischen und/oder kompressiblen Schicht Anwendung. Hierbei ist es von Vorteil, dass aufgrund der einsteckbaren metallischen abgekanteten Enden diese in einen schmalen (z. B. Öffnung in Umfangsrichtung höchstens 5 mm), längs am Umfang des Übertragungszylinders verlaufenden Schlitz einsteckbar sind. Diese Variante des Drucktuches ist für die o. g. Belegungen, besonders vorteilhaft jedoch in Verbindung mit zwei in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Drucktüchern, deren Enden in zwei um 180° zueinander versetzten, über die nutzbare Länge durchgehenden Kanälen angeordnet sind.
  • In ebenfalls vorteilhafter Ausführung sind die Drucktücher mit einer vergleichsweise dicken elastisch/kompressibel wirksamen Schicht, z. B. mindestens 2 mm dick, und/oder vergleichsweise kompressibleren (weicheren) Material ausgestattet. Hierdurch sind Folgen einer schwingungsbedingten Schwankung bei der Anpressung zwischen den Zylindern verkleinerbar.
  • Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn für die Druckformen und die Drucktücher das selbe Muster für die Belegung vorgesehen wird. Mit Ausnahme der Kombinationen aus D6b mit D7c) oder D6c mit D7b) können auch andere der Kombinationen vorteilhaft angewandt sein.
  • D8 gibt eine Übersicht über mögliche Varianten in der Ausbildung von Längen und Umfängen der Druckwerkszylinder 303; 304, wobei hier jedoch besonders bevorzugte Varianten durch Einkreisen gekennzeichnet sind. Die genannten Seitenzahlen stellen die erzeugbaren Seitenzahlen bei vollständiger Belegung mit Druckseiten des Standardformates F1 (z. B. DIN A4) dar, d. h. eine Produktion in der ersten Betriebssituation (homogene Belegung des Formzylinders mit Druckbildern des selben Formates und der selben Orientierung).
  • Für die o. g. Dimensionierung sind in vorteilhafter Ausführung die Ballen der Form- und/oder Übertragungszylinder 303; 304 als zylinderförmige Körper aus mehreren Schichten Kunststoff, z. B. CFK, oder kaskadiert aufgebaut aus mehreren einzeln gefertigten Kunstoffrohren, z. B. CFK-Rohren, die miteinander verklebt oder vergossen werden. Hierbei kann der Grundkörper ausschließlich aus Kunststoff ausgebildet sein, jedoch in anderer Ausführung auch eine metallische Lage aufweisen, wobei jedoch die Kunststoffschichten zumindest signifikant, z. B. mindestens hälftig, zur Aufnahme der Last als lasttragende Elemente beitragen.
  • Wie oben genannt kann sind in einer Ausführung mehrere Gummitücher und/oder mehreren Druckplatten nebeneinander (ggf. auch gestackert) oder am Umfang hintereinander am entsprechenden Zylinder 303; 304 angeordnet.
  • Die Druckplatten können vorteilhaft – z. B. am vorlaufenden und/oder nachlaufenden Ende – mit Leisten versteift sein, was Vorteile für Transport und die Befestigung auf dem Zylinder birgt.
  • Walzen des Farb- und/oder Feuchtwerks – insbesondere z. B. eine o. g. Chromwalze 329 und oder eine oder mehrere o. g. Auftragwalzen – können in der Art von Presseurwalzen ausgebildet sein, wobei hierbei z. B. das Mantelrohr gegen eine durchgehende zentrale Welle verspannt und/oder abgestützt ist. Dasselbe gilt für die Form- und/oder Übertragungszylinder in einer speziellen Ausbildung, z. B. zusätzlich in der Kunststoffausbildung.
  • Vorteile ergeben sich auch für eine Ausführung, wobei die Form- und/oder Übertragungszylinder der Druckwerke eine Kühlung – z. B. Flüssigkeitskühlung – aufweisen. Selbiges kann anstelle dessen oder zusätzlich auch für deren Lagerung vorgesehen sein. Für derartige Kühlungen kann ein Kühlkreislauf mit separater Temperierung vorgesehen sein.
  • In weiterer vorteilhafter Ausführung sind ein oder mehrere der Reiberzylinder des Farb- und/oder Feuchtwerkes ballig ausgeführt, d. h. sie weisen in ihrer Mitte einen (z. B. mindestens 0,5 mm) größeren Durchmesser auf als in ihren Randbereichen auf, um die Durchbiegung zu kompensieren.
  • Kühlwerk:
  • Nach dem Kühlen und Trocknen tritt die Bahn B (bzw. zwei parallele Bahnen B1; B2) aus dem Trockner 500 aus und wird z. B. über Leitelemente 501 der Kühleinrichtung 600 zugeführt. Die Leiteinrichtungen 501 können hierbei vorzugsweise als Leitelemente mit Luftaustrittsöffnungen zur Bildung eines Luftpolsters für kontaktlose Bahnführung ausgebildet sein. Im Gegensatz zu Wendestangen verläuft deren Längsachse senkrecht zur Richtung der auflaufenden Bahn B.
  • In vorteilhafter Ausführung ist im Bahnweg direkt hinter dem Trockner 500 eine Kondensatabsaugung 502, z. B. ein größtenteils abgeschlossener, mit zumindest geringfügigem Unterdruck beaufschlagter Raum, durch welchen die Bahn B geführt wird, vorgesehen. Der geringfügige Unterdruck kann beispielsweise durch ein Lüfterrad 503 in einer Absaugleitung des Raumes ausgebildet sein.
  • Die Kühleinheit 600 weist eine Gruppe von gekühlten Walzen 601, z. B. Kühlwalzen 601, auf, welche von der zu abkühlenden Bahn B z. B. jeweils in einem Umschlingungswinkel von mindestens 180°, vorteilhaft mindestens 240°, nacheinander umschlungen sind.
  • Hinter der letzten Kühlwalze 601 kann eine Wiederbefeuchtungseinrichtung 602 im Bahnweg angeordnet sein.
  • Überbau 700
  • Nach dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren, Trocknen und/oder Kühlen in der Kühleinheit 600 läuft die Bahn B; B' zur weiteren Verarbeitung in den Überbau 700. Im Überbau wird die bedruckte Bahn B bzw. werden die bedruckten Bahnen B zu den Formaten und der Weitenverarbeitung entsprechenden Teilbahnen geschnitten, in die erforderlichen Fluchten und/oder die gewünschte Lage gebracht, und auf diese Weise ausgerichtet und „sortiert” der Weiterverarbeitung in einem oder mehreren Falzapparaten 800 zugeführt.
  • Bei hier vorliegender großer Bahnbreite ist es von besonderem Vorteil, mehrere Produkte (identische, ähnliche Endprodukte oder Sektionen des gleichen Endprodukts und/oder völlig unterschiedliche Produkte) gleichzeitig herstellen zu können.
  • In einer einfachsten Ausführung kann dies erreicht werden durch ein Falzapparat 800 (mit z. B. einem Falzwerk) mit lediglich einem Ausgang, jedoch einer späteren Trennung der hintereinander liegenden Produkte. Dies ist z. B. dadurch realisierbar, dass die die beiden (Teil-)Produkte bildenden Stränge seitlich leicht versetzt in den Falzapparat 800 einlaufen und daher später aus der Auslage seitlich zueinander versetzt zu liegen kommen. Bei Verwendung von Falztrichtern im Überbau 700, sind beispielsweise zwei Falztrichter mit ihrer Trichterspitze in einer in die Horizontale projizierten Transportrichtung der einlaufenden Bahn (Längsrichtung) relativ zueinander bewegbar. Bei Verwendung lediglich von Wendestangen können die Auftreffbereiche der Teilbahnen auf die Wendestangen für die den unterschiedlichen Produkten zuzuordnenden Bahnstränge derart unterschiedlich gewählt sein, dass die Flucht der Teilbahnen des einen Produktes und diejenigen des anderen Produktes seitlich leicht versetzt zueinander liegen.
  • In anderer Ausführung kann ein Falzapparat 800 (mit z. B. einem Falzwerk, z. B. einer Zylindergruppe aus Transfer- und Falzklappenzylinder) mehrere, z. B. zwei oder drei, Ausgänge (z. B. Ü2) aufweisen, auf denen die unterschiedlichen Produkte ausgelegt werden.
  • In weiterer, etwas variablerer Ausführung kann ein Falzapparat 800 mit mehreren Zylindergruppen (mit z. B. zwei oder drei Falzwerken, z. B. Zylindergruppen) mit jeweils je einem Ausgang oder mit je mehreren Ausgänge aufweisen, auf denen die unterschiedlichen Produkte ausgelegt werden.
  • Zusätzlich ist in Abstimmung mit den Möglichkeiten des Falzapparates/der Falzapparate 800 der Überbaus 700 einzurichten bzw. auszustatten.
  • Ein Falztrichter aufweisender Überbau 700 kann mit n Trichtern (n >= 0!) ausgestattet sein, die fest und/oder in Längs- und/oder Querrichtung verschiebbar sind. Bei n >= 2 Trichtern besteht grundsätzlich die Möglichkeit die ineinander liegenden Produkte im Schuppenstrom zu trennen (längsversetzte Trichter, siehe oben).
  • Insbesondere im hier vorliegenden Fall von Druckwerken mit Druckwerkszylindern mindestens doppelten Umfangs (d. h. mindestens vier liegende oder stehende Standardseiten, z. B. DIN A4, in Umfangsrichtung hintereinander) sind dazu geeignet sehr flexibel Produkte mit stehenden und/oder liegenden Seiten zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang ist es für die flexible Weiterverarbeitung vorteilhaft, einen oder mehrere formatvariable Falzapparate 800 (s. u.) und/oder gleichzeitig mehrere Falzapparate 800 mit unterschiedlichen Abschnittslängen vorzusehen. Auch eine Kombination hieraus und/oder ggf. ein zusätzlicher Cutter können besondere Flexibilität ermöglichen.
  • Für die unterschiedlichen Anwendungen mit den entsprechenden Falzapparaten 800 ist vorzugsweise ein dahingehend optimierter Überbau 700 vorteilhaft. So ist beispielsweise in einer Ausführung ein Falzapparat 800 mit im Strangweg vorgeordnetem Falztrichter für die Erzeugung eines im Kreuzbruch herzustellenden Produktes mit stehenden Druckseiten (z. B. Broadsheetanordnung) auf dem Formzylinder (in der Art einer Zeitung mit Längs- und Querfalz) in Verbindung mit einem zweiten Falzapparat 800 für auf dem Formzylinder liegende Seiten mit Beschnitt für Fertigprodukte in einem Tabloid-, Buch- oder Telefonbuchformat vorteilhaft.
  • Auch ist eine kombinierte Produktion von Akzidenzprodukten und/oder Telefonbuchprodukten und/oder Büchern nebeneinander und/oder nacheinander auf der selben Maschine vorteilhaft hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Bei Gleichzeitigkeit muß im Fall von kleineren Produzktseitenzahlen keine Produktion mit lediglich teilbreiten Bahnen B in Kauf genommen werden.
  • Mehrere oder alle Sektionen eines Endprodukts oder auch unterschiedliche Produkte können in einem Maschinenlauf erzeugt werden.
  • Vorteilhaft im Zusammenhang mit mehreren gleichzeitig herzustellenden Sektionen oder Produkten ist im Fall eines mit Falztrichtern ausgebildeten Überbaus 700 die Anordnung von mindestens zwei Falztrichtern.
  • Im Überbau können zur Online-Produktion – einzeln oder in Kombination – weitere Möglichkeiten der Inline-Verarbeitung wie Stanzwerkzeuge und/oder Perforiermittel und/oder Besäumungseinrichtungen und/oder Längs- oder Querleimvorrichtungen und/oder Mittel für einen Querbeschnitt vorgesehen sein
  • Der Überbau 700 umfasst in jedem Falle eine Längsschneideinrichtung 701, durch welche die Bahn B in ein- und/oder zweidruckseitenbreite Bahnstränge bx geschnitten werden können. Bei einer standardmäßig auf acht nebeneinander angeordneten DIN A4 Seiten ausgelegte Druckeinheit 300 sind vorzugsweise mindestens sieben Messereinheiten 705, in einer x (x = 6, 8, 10 oder 12) nebeneinander angeordneten DIN A4 Seiten ausgelegte Druckeinheit 300 eine Anzahl von mindestens x – 1 Messereinheiten quer zur Bahnrichtung nebeneinander vorgesehen. Einige, vorteilhaft jedoch alle die Bahn B in Bahnstränge bx schneidenden Messereinheiten 705 sind vorzugsweise in Richtung quer zur Bahn B verstellbar angeordnet. Die Messereinheiten 705 sind z. B. alle jeweils einzeln rotatorisch angetrieben und/oder einzeln an-/abstellbar. Vorzugsweise ist die Messereinheit 705 auf einer gestellfesten Traverse axial bewegbar ausgeführt. Die axiale Ausrichtung kann auf manuell zu verstellenden Techniken (Lösen und Verschieben, manuell anzutreibende Spindel(n) etc.) oder aber in vorteilhafter Ausführung durch Antriebe (z. B. motorisch über Spindeln) erfolgen. Letzteres ist insbesondere vorteilhaft, wenn die axiale Positionierung oder zumindest Voreinstellung von der Maschinensteuerung automatisch anhand der zum Bedrucken beabsichtigten Breite der Bahn B und der produktspezifisch vorzunehmenden Schnittlinien oder von einem Bedienpult her oder automatisiert vorgenommen wird.
  • Dem Überbau 700 können funktionell und/oder baulich noch eine Bahnkanten- bzw. Bahnmittenregeleinrichtung mit z. B. Drehrahmen und Sensorik, ein Silikonwerk mit zwei nacheinander in Kontakt mit der Bahn B; B' bringbaren, jeweils einzeln motorisch angetriebenen Auftragwalzen, ggf. eine Abtasteinrichtung zur Messung der Farbdichte und ggf. ein Perforierwerk (lediglich strichliert angedeutet) zugeordnet und insbesondere der Längsschneideinrichtung 701 vorgeordnet sein. Vorteilhaft ist weiter die Anordnung von Abtastköpfen für die Farbregisterregelung beidseitig der Bahn B.
  • In einer nicht dargestellten Ausführung des Überbaus 700 (Trichteroberbau) werden die entstandenen Bahnstränge bx sämtlich über die Flanken von Falztrichtern geführt. Damit die Bahnstränge bx in ihrer Flucht je nach Produkterfordernis seitlich versetzt werden können, sind ein oder mehrere Wendedecks, mit paarweise zu umlaufenden Wendestangen zum Versetzen einer Anzahl von Teilbahnen vor der Trichtereinheit mit einem oder mehreren Falztrichtern vorgesehen. Die über den/die Falztrichter geführten Bahnstränge bx werden dann – am Längsfalz gefalzt oder aufgeschnitten – als Strangbündel dem Falzapparat 800 zugeführt.
  • In einer anderen Ausführung des Überbaus 700 („Magazinoberbau”, z. B. Ü1) werden die entstandenen Bahnstränge bx nicht über Falztrichter geführt, sondern als einseitenbreite Bahnstränge bx auf ein Wendewerk 702 geführt, welches – z. B. quer zur Einlaufrichtung nebeneinander – mindestens eine Anzahl von Wendestangen 712 aufweist, die der Anzahl x von maximal auf einer maximal breiten Bahn B nebeneinander zu standardmäßig zu druckenden Druckseiten (z. B. im liegenden oder stehenden DIN A4 Format) entspricht (Ü1).
  • Nach dem Umlenken der Bahnstränge bx um – in die Horizontale projiziert – 90° durchlaufen die Bahnstränge bx ein Registerwerk mit mindestens x – 1 Registerwalzen, bevor die zusammenzufassenden Bahnstränge zu einem oder zu mehreren gemeinsamen Strängen zusammen gefasst und einem oder mehreren nachgeordneten Falzapparaten 800 (800.1; 800.2) zugeführt werden.
  • In Ü1 ist ein derartiger Überbau 700 exemplarisch mit einem Wendewerk 702 für eine mit zwölf Druckseiten nebeneinander bedruckte Bahn B dargestellt. In Ü2 ist exemplarisch ein Überbau 700 dargestellt, welcher für z. B. zwei Bahnen B zweier Druckwerkslinien ein Wendewerk 702 mit insgesamt 16, bzw. zwei Wendewerke 702 mit jeweils exemplarisch x = 8 Wendestangen 712 aufweist.
  • Vorzugsweise sind mehrere, insbesondere sämtliche der Wendestangen des Wendewerkes 702 quer zum einlaufenden Bahnstrang bx bewegbar und/oder mit einer Länge ausgebildet, welche auf die Breite des einlaufenden Bahnstrangs projiziert länger ist (insbesondere mindestens 1,5fache) als eine Druckseite des Standardformates (z. B. DIN A4) in Querrichtung. Auf diese Weise sind auch Bahnstränge bx mit zum Standardformat größeren Druckbreite umlenkbar.
  • Ü2 zeigt exemplarisch die Führung der Bahnstränge bx gemeinsam in einen Falzapparat 800. Wie in Ü3 dargestellt, können die Bahnstränge bx jedoch auch parallel in zwei Falzapparate 800.1; 800.2 geführt werden. Hierbei können bei Vorliegen mehrerer Ausgangsbahnen B Bahnstränge bx der einen Bahn B dem Strang der Bahnstränge bx der anderen Ausgangsbahn B zugeordnet sein. Hierbei können unterschiedliche Produktstärken gleichzeitig realisiert werden. Ü6 zeigt eine Ausführung wobei aus einer Ausgangsbahn B mittels x Wendestangen die x Bahnstränge auf zwei Falzapparate 800.1; 800.2 aufgeteilt werden. Mit einer derart breiten Druckmaschine bzw. Bahn B lassen sich hierbei bei jeder Umdrehung gleichzeitig zwei identische Produkte oder zwei unterschiedliche Teilprodukte in je einem Falzapparat 800.1; 800.2 erzeugen. Dies kann vorteilhaft im Hinblick auf die beim Falzen mit zunehmender Produktstärke auftretenden Schwierigkeiten (Beschädigung, Genauigkeit etc.) sein. Ebenso können wie hier dargestellt gleichzeitig zwei Produkte unterschiedlicher Seitenzahlen hergestellt werden, indem – z. B. von der Bahnmitte der Ausgangsbahn B ausgehend – Bahnstränge bx variabel dem Strang für den einen oder anderen Falztrichter 800.1; 800.2 zugeschlagen werden können.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführung können die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 auch zueinander unterschiedlich ausgebildet sein. So kann der eine Falzapparat 800.1 ein Punkturfalzapparat 800.1 und der andere ein Falzklappenfalzapparat 800.2 und/oder der eine Falzapparat 800.1 im Hinblick auf eine festformatige Verarbeitungsmöglichkeit für eine erste Abschnittslänge ausgebildet und der andere Falzapparat 800.2 für eine hiervon verschiedene zweite Abschnittslänge ausgebildet sein (siehe exemplarisch die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 in Ü4 mit unterschiedlichen Abständen zwischen den Haltewerkzeugen des Transportzylinders 801, d. h. unterschiedliche Abschnittslängen) und/oder der eine Falzapparat 800.1 im Hinblick auf eine festformatige Verarbeitungsmöglichkeit z. B. des Standardproduktes für eine erste Abschnittslänge ausgebildet und der andere Falzapparat 800.2 als Falzapparat 800.2 mit variabler Abschnittslänge (d. h. beispielsweise mit Beschleunigungsstrecke) ausgebildet sein und/oder der eine Falzapparat 800.1 ohne und der andere Falzapparat 800.2 mit Mitteln zur Bildung eines zweiten Längs- oder Querfalz ausgebildet sein.
  • In einer dritten Ausführung des Überbaus 700 kann eine aus der ersten Ausführung („Trichteroberbau”, mit Falztrichtern) und der zweiten Ausführung („Magazinoberbau”, ohne Falztrichter) gemischte Ausführung vorteilhaft sein. Hierbei ist zusätzlich zum Wendewerk 702 eine Trichtereinheit 703 mit mindestens einem Falztrichter 708 vorgesehen. Diesem Falztrichter 708 kann im Bahnweg ein oder mehrere Wendedecks vorgesehen sein. Mit der gemischten Ausführung ist es möglich, in einer Betriebssituation lediglich einseitenbreite Bahnstränge bx über das Wendewerk 702 einem Falzapparat 800 zuzuführen, oder in einer anderen Betriebssituation ein und/oder zweiseitenbreite Bahnstränge bx ausschließlich über den Falztrichter 708 zu führen und längs gefalzt einem Falzapparat zuzuführen, oder in dritter Betriebssituation einseitenbreite Bahnstränge bx über das Wendewerk 702 und ein- und/oder zweiseitige Bahnstränge über den Falztrichter 708 zu führen. Es können hierdurch gleichzeitig zwei unterschiedliche Produkte (z. B. ein zeitungsähnliches längsgefalztes Produkt mit Druckseiten eines ersten Formates in Broadsheetanordnung und ein tabloid- oder buchähnliches Produkt eines zweiten Formates) in zwei hierfür vorgesehenen nachgeordneten Falzapparaten hergestellt werden. Bei letzterem können die beiden unterschiedlich zu verarbeitenden Bahnstränge von zwei unterschiedlichen Bahnen B unterschiedlicher Druckwerkslinien stammen. In spezieller Ausführung können jedoch auch die beiden unterschiedlichen Formate nebeneinander auf Längsabschnitten eines selben Formzylinders bzw. nebeneinander als Druckbilder auf einer selben Bahn B angeordnet sein. So könnten beispielsweise auf Längsabschnitt eines selben Formzylinders Druckbilder eines stehenden Zeitungs- oder Zeitschriftenformates angeordnet sein, während auf einem anderen Längsabschnitt Druckbilder eines anderen stehenden Zeitungs-/Zeitschriftenformates oder liegende Druckseiten eines Tabloidformates angeordnet sind. Durch den ersten Längsabschnitt – z. B. in stehender Anordnung – bedruckte Bahnstränge bx werden beispielsweise – zumindest teilweise – in zweiseitenbreite Bahnstränge bx geschnitten, längs gefalzt, in einem Falzapparat zu Abschnitten mit einer Länge entsprechend einer stehenden Druckseite quer geschnitten, quer gefalzt und an die Auslage abgegeben, während beispielsweise durch den zweiten Längsabschnitt – z. B. in liegender Anordnung – bedruckte Bahnstränge bx werden beispielsweise in einseitenbreite Bahnstränge bx geschnitten, über das Wendewerk geführt, in einem Falzapparat zu Abschnitten mit einer Länge entsprechend zweier liegender Druckseiten quer geschnitten und quer gefalzt.
  • Für die Beispiele mit zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 kann je nach Anforderung an die Auslageerfordernisse eine Rücken-an-Rücken-Anordnung (wie in Ü5) oder eine Ausrichtung in derselben Richtung vorgesehen sein. Bei letzterer kann es wiederum von Vorteil sein, die beiden Falzapparate in der Höhe zueinander leicht zu versetzen oder aber ein als Doppelfalzapparat ausgebildetes Falzwerk 800 zu verwenden.
  • In einer besonderen Ausführung ist der Falzapparat 800 oder zumindest einer der Falzapparate 800.1; 800.2 als Falzapparat mit variabler Abschnittslänge ausgebildet. Dieser weist – wie in F1 schematisch dargestellt – eine dem Transportzylinder vorgelagerte Querschneideinrichtung 811 und eine Beschleunigungsstrecke für die abgeschnittenen Produktabschnitte 808 (Signaturen) – z. B. mittels eines Bandsystems – auf. Die äquidistanten Abstände von Haltewerkzeugen 802 auf dem Transportzylinder entsprechen mindestens dem in Bahnlaufrichtung betrachtet längsten zu druckenden Druckbild. Der Transportzylinder 801 samt Bandsystem ist dazu ausgelegt, dass er mit einer gegenüber dem ungeschnittenen Strang höheren Förder- bzw. Umfangsgeschwindigkeit betrieben werden kann, während z. B. die vorgeordneten Aggregate 300 im wesentlichen mit der den noch nicht quer geschnittenen Strang fördernden Geschwindigkeit/Umfangsgeschwindigkeit betrieben sind. Je nach zum noch ungeschnittenen Strang eingestellter relativer Umfangsgeschwindigkeit der Querschneideinrichtung 811 und Zylinderumdrehung des Transportzylinders 801 werden längere oder kürzere Produktabschnitte abgeschnitten, beschleunigt und von den Haltewerkzeugen 802 des Transportzylinders 801 aufgenommen. Dieser variable Falzapparat 800 ist somit dafür geeignet, in zwei voneinander verschiedenen Betriebssituation unterschiedliche auf dem Formzylinder angeordnete Druckseitenlängen zu verarbeiten. Dies können beispielsweise in einer Betriebssituation liegende und in einer anderen Betriebssituation stehende Druckseitenabschnitte eines selben Formates (z. B. DIN A4 Format) sein, oder es können in einer ersten Betriebssituation Druckseitenabschnitte mit einer Länge eines ersten ganzzahligen Teilers (z. B. sechs) des Formzylinderumfangs, und in einer anderen Betriebssituation Druckseitenabschnitte mit einer Länge eines zweiten, vom ersten verschiedenen ganzzahligen Teilers (z. B. acht) des Formzylinderumfangs sein.
  • Im Folgenden sind schematisch vorteilhafte Ausgestaltungen mit Bahnstrangführung für die Ausführung des Überbaus 700 in Kombination mit dem Falzapparat 800 bzw. Falzapparaten 800 dargestellt:
    Ü7 zeigt einen sog. Magazinüberbau mit einer Anzahl x, z. B. 6, Bahnsträngen bx, welche durch x – 1 Messer längsgeschnitten und über x Wendestangen aufeinandergeführt und einem oder mehreren hier nicht sichtbaren Falzapparat(en) 800 zugeführt werden. Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass die Rotationsachse des Transferzylinders senkrecht zur Rotationsachse der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 quer zur Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft. Die Bahnstränge bx weisen in ihrer Breite z. B. jeweils lediglich eine Druckseite – insbesondere eine liegende Druckseite (z. B. DINA4) auf. Bei mehreren darunter angeordneten Falzapparaten („FA”) 800 können die Teilbahnen bx in zwei Stränge gesplittet auch gleichzeitig zwei Falzapparaten 800 (oder zwei Gruppen von Falzzylinernn eines Doppelfalzapparates) zugeführt werden.
  • Ü8 zeigt einen sog. Trichterüberbau, wobei jedoch der/die Falztrichter 708 eine in die Horizontale projizierte Auflaufrichtung aufweist, welche senkrecht zur Maschinenflucht M verläuft. Eine Anzahl x, z. B. 6 oder bei Kreuzbruchproduktion z. B. 3, Bahnstränge bx, welche durch x – 1 Messer längsgeschnitten werden über x Wendestangen aufeinandergeführt, über einen (oder ggf. geteilt über mehrere) Falztrichter 708 geführt, und einem oder mehreren Falzapparat(en) 800 zugeführt. Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass die Rotationsachse des Transferzylinders parallel zur Rotationsachse der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 parallel zur Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft. Die Bahnstränge bx weisen vor den Wendestangen in ihrer Breite z. B. jeweils zwei Druckseiten – z. B. zwei liegende Druckseite (z. B. DINA4) auf. In einer Broadsheet- oder Kreuzbruchproduktion werden die zweiseitenbreiten Bahnstränge bx über dem Falztrichter 708 längs gefalzt und für das Querschneiden und Querfalzen dem Falzapparat 800 bzw. mehreren Falzapparaten 800 zugeführt. In Tabloidproduktion (z. B. am Formzylinder liegende Druckseiten) können die Bahnstränge bx zwischen Wendestangen und Falztrichter 708 in einseitenbreite Bahnstreifen geschnitten und durch den Falztrichter aufeinander gelegt werden. Bei mehreren darunter angeordneten Falzapparaten („FA”) 800 können die Teilbahnen bx in zwei Stränge gesplittet auch gleichzeitig zwei Falzapparaten 800 (oder zwei Gruppen von Falzzylindern eines Doppelfalzapparates) zugeführt werden.
  • Ü9 zeigt die gleichzeitige Produktion zweier unterschiedlicher Produkte bzw. Produktformate mittels eines Trichterüberbaus: Hierbei wird die Bahn B in eine Anzahl y Bahnstränge by mit einer ersten Bahnbreite und eine Anzahl von z Bahnstränge bz mit einer von der ersten verschiedenen zweiten Bahnbreite (ggf. entsprechend der jeweiligen Druckbildbreiten) geschnitten. Die Bahnstränge by; bz der unterschiedlichen Breite werden nun jeweils zu Strängen zusammengefasst und unterschiedlichen Falzapparaten 800.1; 800.2 zugeführt. Dabei werden beispielsweise die breiteren Bahnstränge by über dem Falztrichter 708 längsgefalzt und zu einem Kreuzbruchprodukt (z. B. in Art einer Zeitung) weiterverarbeitet, während z. B. einseitenbreite Bahnstränge über dem anderen Falztrichter 708 aufeinandergelegt und im zweiten Falzapparat zu einem Tabloidprodukt weiterverarbeitet werden. In Ü9 sind beispielhaft mögliche Orientierungen von liegenden (Tabloid-)Druckseiten und stehenden (Broadsheet-)Druckseiten angedeutet. In Ü9 sind die Auflaufrichtungen der beidseitig vorgesehenen Falztrichter 708.1; 708.2 sowie die Transportrichtungen in den Falzapparaten 800.1; 800.2 parallel zueinander ausgebildet. Ü10 zeigt eine Anordnung gemäß Ü9, wobei jedoch die Auflaufrichtungen der beidseitig vorgesehenen Falztrichter 708.1; 708.2 sowie die Transportrichtungen in den Falzapparaten 800.1; 800.2 antiparallel zueinander ausgebildet sind. Letzteres ist vorteilhaft uin Bezug auf eine Backup-Funktion, da ohne großen Aufwand ein selbes Produkt mit einer selben Belebung der Zylinder auf dem einen oder dem anderen Falzapparat 800.1; 80.2 herstellbar ist.
  • Ü11 zeigt eine Ausführung o. g. Beispiele, jedoch mit zwei auf einer selben Maschinenseite angeordneten Falzapparaten 800.1; 800.2 – insbesondere mit jeweils vorgeordnetem Falztrichter 708.
  • Ü12 zeigt eine vorteilhafte Ausführung, wobei eine in die Horizontale projizierte Auflaufrichtung auf den/die Falztrichter 708 parallel zur Maschinenflucht und/oder senkrecht zu Rotationsachsen der Druckwerkszylinder verläuft. Der/Die Falzapparat(e) ist/sind hier z. B. derart orientiert, dass die Rotationsachse des Transferzylinders senkrecht zur Rotationsachse der vorgeordneten Druckwerkszylinder bzw. die in die Horizontale projizierte Transportrichtung im Falzapparat 800 quer zur Maschinenflucht M („Maschinenachse”) verläuft. In diesem Beispiel ist wieder eine Betriebssituation dargestellt, in welcher beispielsweise Druckseiten unterschiedlicher Breite/Orientierung auf die Bahn B gedruckt werden/sind, und diese in unterschiedlich breite Bahnstränge by; bz geschnitten, und gleichzeitig zu zwei verschiedenen Produkten (Zwischenprodukten) in zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 weiterverarbeitet werden. Die beiden Falzapparate 800.1; 800.2 können auf einer selben Ebene, verikal zueinander versetzt, oder als ein Falzapparat 800 mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen ausgebildet sein.
  • Ü13 zeigt eine schematische Vorderansicht eines Magazinüberbaus (ohne Falztrichter) mit einem nachgeordneten Falzapparat 800 – vergleichbar mit einer Ausführung gemäß Ü7. Ü14 im Gegensatz hierzu einen Trichterüberbau mit einem Falztrichter zwischen Wendestangen und dem Falzapparat 800.
  • Ü15 zeigt eine schematische Vorderansicht eines Magazinüberbaus (ohne Falztrichter) mit zwei nachgeordneten Falzapparaten 800. Schematisch ist anhand lediglich exemplarischer Anzahl von Bahnsträngen bx; by; bz eine Aufteilung auf zwei Falzapparate 800.1; 800.2 dargestellt. Dahingehend stellt Ü16 schematisch den Fall für einen Trichterüberbau mit zwei Falztrichtern 708 und zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 dar, wobei zwei Strangbündel aus Bahnsträngen über die Falztrichter geführt, und gleichzeitig zwei Falzapparaten zugeführt werden. Wie durch das „Kreuzen” angedeutet, können ein, mehrere oder alle Bahnstränge aus dem einen Bündel zum anderen überführt werden (beispielsweise um entsprechend unterschiedliche Sektions- bzw. Produktstärken realisieren zu können). An einzelnen Strängen kann auch ein Heftapparat vorgesehen sein, um ein Teil der Lagen um späteren Produkt als geheftetes Heft entnehmen zu können. Die hier versetzt aufeinander angeordneten Falzapparate 800.1; 800.2 können auch auf einer selben Höhe nebeneinander angeordnet sein.
  • Bei lediglich einem Falzapparat 800 weist dieser, oder bei zwei Falzapparaten mindestens einer der Falzapparate 800.1; 800.2 vorzugsweise zusätzlich zur ersten Querfalzeinrichtung (z. B. Falzmesser- mit Falzklappenzylinder) stromabwärts ein Mittel zur Bildung eines zweiten Querfalzes 803 und/oder ein Mittel zur Bildung eines Längsfalzes 804 auf. Dies ist exemplarisch in Ü5 dargestellt, ist jedoch jeweils auf einen von zwei Falzapparaten 800.1; 800.2 bzw. den einigen Falzapparat 800 der übrigen Beispiele anzuwenden.
  • P1 zeigt Produktionsmöglichkeiten mit einer Druckwerkslinie, deren Druckwerkszylinder 303; 304 eine Breite von 12 und einen Umfang von vier stehenden DIN A4 Seiten aufweist (Bemaßungen siehe z. B. oben) und denen zwei Falzapparate 800.1 („Falz 1”); 800.2 („Falz 2”) bzw. ein Falzapparat mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen nachgeordnet sind:
    In der Darstellung ist oben in der Mitte ein Raster für die Belegung mit stehenden DIN A4 Druckbildern, schräg schraffiert eine exemplarische Darstellung einer Tabloidseite, und mit Kreuzschraffur eine exemplarische Darstellung einer stehenden Druckseite in einem DIN A2 oder entsprechenden Zeitungsformat angedeutet.
  • Die beiden unter den angedeuteten Falzapparaten 800.1 („Falz 1”) und 800.2 („Falz 2”) aufgezeigten Tabellen geben vorteilhafte Produktionen an. Aus einer Bahn B sind jeweils ein Produktbeispiel aus einer Zeile der ersten Tabelle durch den ersten Falzapparat 800.1 und gleichzeitig ein Produktbeispiel aus derselben Zeile der zweiten Tabelle mit dem zweiten Falzapparat 800.2 herstellbar. Vorteilhaft ist es beispielsweise, wenn für eine Standardproduktion mit homogener Formzylinderbelegung am ersten Falzapparat ein Teilprodukt von 48 DIN A4 Seiten und am zweiten Falzapparat 800.2 ebenfalls ein Teilprodukt von 48 DIN A4 Seiten ausgelegt werden. Diese beiden Teilprodukte können dann bei entsprechender, sich hälftig auf dem Formzylinder wiederholender Druckbildbelegung zwei identische Produkte, bei unterschiedlicher Druckbildbelegung zwei Teile eines Gesamtproduktes oder zwei unterschiedliche Produkte darstellen. Mit einer ebenfalls interessanten Produktionsvariante ist es möglich, drei eine selbe Seitenzahl aufweisende Teilprodukte herzustellen, wenn beispielsweise am einen Falzapparat zwei ungesammelte 32 Seiten starke Teilprodukte (aus vier zweiseitenbreiten oder 8 einseitenbreiten Strängen), und auf dem anderen Falzapparat ein ungesammeltes 32 Seiten starkes Teilprodukt (aus zwei zweiseitenbreiten oder 4 einseitenbreiten Strängen) erzeugt und ausgelegt wird. Werden sämtliche Stränge des Überbaus (hier sind als Stränge zwei DIN A4 Seiten breite Bahnstränge bezeichnet) auf einen Falzapparat geführt, so ist in Sammelproduktion (in Tab. mit >> gekennzeichnet) ein Produkt mit 96 DIN A4 Seiten erzeugbar.
  • Besondere Vorteile ergeben sich auch in der Produktion mit inhomogener Zylinderbelegung, d. h. mit einer Belegung des Formzylinders 304 nebeneinander mit unterschiedlichen Druckbildformaten – z. B. stehende A4 und liegende Tabloid im A3, oder stehende A4 mit stehendem Zeitungsformat im A2:
    So ist beispielsweise neben der o. g. Produktion auf dem ersten Falzapparat 800.1 gleichzeitig eine Produktion von Produkten im Tabloidformat T möglich (in Tab beispielhaft für zwei Fälle mit * gekennzeichnet. Beispielsweise kann auf dem einen Falzapparat ein A4 Produkt mit 2 × 32 Seiten oder 64 Seiten, und gleichzeitig am anderen Falzapparat ein Tabloidprodukt mit 16 Seiten (oder 2 × 8 Seiten) ausgelegt werden. Hierbei teilen sich die aus einer selben Bahn B erzeugten Stränge wie jeweils in Spalte 1 angegeben. Die Belegung mit den unterschiedlichen Druckbildern auf dem Formzylinder erfolgt jeweils entsprechend der Rasterung in den benötigten Strängen. In P2a) ist ein Beispiel für die o. g. inhomogene Belegung (2 × 32 bzw. 64 A4, 2 × 8 bzw. 16 Seiten Tabloid) exemplarisch angegeben. Die übrigen Varianten für die inhomogene A4/Tabloidproduktion ist entsprechend anzuwenden.
  • In P2b) ist ein Beispiel für die gleichzeitige Produktion eines A4 (oder alternativ Tabloid) und – z. B. als Werbebeilage oder Kleinzeitung – eines zeitungsähnlichen Produktes in Broadsheetanordnung des Druckbildes. In diesem Beispiel werden beispielsweise vier der zwei-A4-Seinenbreiten „Stränge” in der Art von Zeitungsseiten Z bedruckt. Diese vier „Stränge” müssen nicht in vier, sondern können in lediglich zwei Bahnstränge geschnitten, und die beiden jeweils zweizeitungsseitenbreiten Bahnstränge übereinander über einen Trichter geführt werden, bevor sie in den Falzapparat 800.2 einlaufen.
  • In einer in P2c) exemplarisch angedeuteten Variante wird neben dem standardmäßigen A4 Produkt A (einem Vielfachen von Zwei in Umfangsrichtung) beispielsweise ein weiteres, vom DIN A4 Format abweichendes Format (z. B. Sonderformat S, beispielsweise mit in Umfangsrichtung einem Vielfachen von Drei entsprechenden Anzahl von Druckseiten- hier in Umfangsrichtung drei oder sechs Druckseiten. In Breitenrichtung des Zylinders können, aber müssen nicht die Druckbilder bis an das Ende des wirksamen Ballens heranreichen. Diese Produktionsvariante ist besonders in Verbindung mit einem Falzapparat mit variabler Abschnittslänge einzusetzen. So ist der erste Falzapparat beispielsweise als festformatiger Punkturfalzapparat, und der zweite Falzapparat beispielsweise als formatvariabler Falzapparat 800.2 ausgebildet. Letzterer ist je nach Betriebsweise und Belegung (homogen/inhomogen) der Maschine mit der entsprechenden Anforderung betreibbar.
  • In P3 sind die Verhältnisse für die Produktionsmöglichkeiten entsprechend o. g. zu P1, jedoch für eine Druckwerkslinie, deren Druckwerkszylinder 303; 304 eine Breite von 12 und einen Umfang von sechs stehenden DIN A4 Seiten aufweist (Bemaßungen siehe z. B. oben) und denen zwei Falzapparate 800.1 („Falz 1”); 800.2 („Falz 2”) bzw. ein Falzapparat mit zwei Falzzylindergruppen und zwei Auslagen nachgeordnet sind. Auch hier ist in der Darstellung oben in der Mitte ein Raster für die Belegung mit stehenden DIN A4 Druckbildern, schräg schraffiert eine exemplarische Darstellung einer Tabloidseite, und mit Kreuzschraffur eine exemplarische Darstellung einer stehenden Druckseite in einem DIN A2 oder entsprechenden Zeitungsformat angedeutet.
  • Die in P2 dargelegten Prinzipien sind direkt auf diesen Fall zu übertragen, wobei in Umfangsrichtung entsprechend mehr der gezeigten Seiten (A4, T, Z, S) anzuordnen sind. In einer zu 2c vergleichbaren Betriebssituation, können hier als Sonderformat z. B. beispielsweise mit in Umfangsrichtung einem Vielfachen von Drei entsprechenden Anzahl von Druckseiten – hier in Umfangsrichtung z. B. vier oder acht Druckseiten mit entsprechenden Seitenlängen in Umfangsrichtung – vorgesehen sein.
  • In der speziellen Ausführung einer Zufuhr zweier Bahnen B1; B2 nebeneinander durch die Druckeinheiten, kann in den vorgenanten Beispielen der eine Längsschnitt zwischen zwei Bahnsträngen bx; by; bz entfallen, da hier die Stoßstelle der beiden Bahnen B1, B2 verläuft.
  • 100
    Aggregat, Rollenabwicklung, Rollenwechsler
    101
    Tragarm
    102
    Tragarm
    103
    Träger
    104
    Rolle
    105
    106
    Rolle
    107
    Bremse
    108
    Ritzel
    109
    Zahnrad
    110
    111
    Konus
    112
    Antriebsmotor
    113
    Spannelement
    114
    Mitnehmer, Dorn
    115
    116
    Hülse
    117
    Wendestange
    200
    Aggregat, Einzugwerk
    201
    202
    Zugwalze
    203
    Rolle
    204
    Walze, Tänzerwalze
    205
    206
    Walze, Messwalze
    207
    Antrieb, Zylinder
    208
    Mittel zum seitlichen Versetzen, Drehrahmen
    209
    Messeinrichtung zur Erfassung der Lage der Bahnkante
    210
    211
    Steuer- und/oder Regeleinrichtung
    212
    Antrieb
    300
    Aggregat, Druckeinheit, Doppeldruckwerk, I-Druckwerk
    301
    Druckwerk
    302
    Walze
    303
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
    304
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Formzylinder
    305
    Farbwerk
    306
    Feuchtwerk
    307
    Lagereinheit
    308
    Aktor
    309
    Aktor
    310
    Druckform, Druckplatte
    311
    Farbzuführung, Farbkasten
    312
    Stellvorrichtung
    313
    Walze, Duktorwalze
    314
    Walze, Filmwalze
    315
    Walze, Farbwalze
    316
    Walze, Reibzylinder
    317
    Walze, Farbwalze
    318
    Walze, Farbwalze
    319
    Walze, Farbwalze
    320
    Walze, Farbwalze
    321
    Walze, Reibzylinder
    322
    Walze, Auftragwalze
    323
    Walze, Auftragwalze
    324
    Walze, Reibzylinder
    325
    Walze, Auftragwalze
    326
    Walze
    327
    Walze
    328
    Walze, Auftragwalze
    329
    Walze, Reibwalze, Chromwalze
    330
    Walze, Taucherwalze
    331
    332
    404
    Aggregat, Lackierwerk
    500
    Aggregat, Trockner
    501
    Leitelement
    502
    Kondensatabsaugung
    503
    Lüfterrad
    600
    Aggregat, Kühleinheit
    700
    Aggregat, Überbau
    701
    Längsschneideinrichtung
    702
    Wendewerk
    703
    Trichtereinheit
    704
    705
    Messereinheit
    706
    Registerwerk
    707
    Registerwalze
    708
    Falztrichter
    709
    710
    711
    Wendedeck
    712
    Leitelement, Wendestange
    800
    Aggregat, Falzapparat
    801
    Zylinder, Transportzylinder; Greiferzylinder, Punkturzylinder
    802
    Haltewerkzeug, Greifer, Punkturleiste
    803
    Mittel für zweiten Querfalz
    804
    Längsfalzeinrichtung
    805
    806
    807
    808
    Produktabschnitt, Abschnitt
    809
    810
    811
    Querschneideinrichtung
    812
    813
    814
    Zylinder, Falzklappenzylinder
    B
    Bahn, Papierbahn
    bx, by, bz
    Teilbahn, Bahnstrang
    E
    Ebene
    M
    Maschinenflucht, Maschinenachse-Korrekturwert
    S
    Stellrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004043681 A1 [0002]

Claims (25)

  1. Rollenoffsetdruckmaschine mit mehreren von einer Bahn (B) im Wsentlichen in horizontaler Richtung durchlaufenen Druckeinheiten (300) und mindestens einem ersten Falzapparat (800; 800.1; 800.2), wobei die Druckeinheiten (300) jeweils mindestens einen Formzylinder (304) und einen mit der Bahn (B) zusammen wirkenden Übertragungszylinder (303) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass eine nutzbare Ballenbreite des Formzylinders (304) jeweils eine Breite aufweisen, welche mindestens x = 8 stehenden oder liegenden Druckseiten in einem DIN A4-Format entspricht, und dass eine erste Anzahl x; y; z von durch Längsschneiden aus der Bahn (B) erzeugten ersten Bahnsträngen (bx; by; bz) in einen ersten Falzapparat (800.1; 80.2) und eine zweite Anzahl y; x von durch Längsschneiden aus der selben Bahn (B) erzeugten zweiten Bahnsträngen (bx; by; bz) in einen zweiten Falzapparat (800.1; 80.2) zur Weiterverarbeitung geführt ist.
  2. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (304) in einer ersten Betriebssituation auf seinem Ballen lediglich Druckbilder eines selben ersten Formates und einer selben Ausrichtung trägt.
  3. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (304) in einer zweiten Betriebssituation auf seinem Ballen lediglich Druckbilder eines vom ersten Format verschiednen zweiten Formates und/oder einer zur ersten Ausrichtung unterschiedlichen Ausrichtung trägt.
  4. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (304) in einer Betriebssituation in Längsrichtung nebeneinander sowohl Druckbilder eines ersten Formates und/oder einer ersten Ausrichtung als auch von den ersten Druckbildern in Format und/oder Ausrichtung verschiedene zweite Druckbilder trägt.
  5. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite der ersten Bahnstränge (bx; by; bz) verschieden ist von der Breite der zweiten Bahnsträngen (bx; by; bz).
  6. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Falzapparate (800.1; 800.2) als Falzapparat (800.1; 800.2) mit variabel einstellbarer Abschnittlänge ausgebildet ist.
  7. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Falzapparate (800.1; 800.2) mit voneinander verschiedener Abschnittlänge am Transportzylinder (801) ausgebildet ist.
  8. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Falzapparate (800.1; 800.2) als Falzapparate (800.1; 800.2) voneinander verschiedenen Typs, insbesondere als zwei unterschiedliche aus den Typen Punkturfalzapparat, Klappanfalzapparat und Räderfalzapparat, ausgebildet sind.
  9. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bündel aus ersten Bahnsträngen (bx; by; bz) ohne Durchlaufen eines Falztrichters einem der Falzapparate (800.1; 800.2), und ein Bündel aus zweiten Bahnsträngen (bx; by; bz) nach Durchlaufen eines Falztrichters (708) dem anderen Falzapparat (800.1; 800.2) zugeführt ist.
  10. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 5 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung eines heterogenen Produktes mit einem über die übrigen Lagen überstehenden Teil (Pop-Up) wenigstens ein erster Bahnstrang (bx; by; bz) und ein sich in der Breite unterscheidender zweiter Bahnstrang (bx; by; bz) gemeinsam einem Falzapparat (800.1; 800.2) zugeführt sind.
  11. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinders (304) eine einer Breite von acht, insbesondere liegenden, Druckseiten in einem DIN A4-Format entsprechende Breite und einen einer Länge von sechs, insbesondere liegenden Druckseiten in einem DIN A4-Format entsprechenden Umfang aufweist.
  12. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinders (304) eine einer Breite von zwölf, insbesondere stehenden, Druckseiten in einem DIN A4-Format entsprechende Breite und einen einer Länge von vier, insbesondere stehenden, Druckseiten in einem DIN A4-Format entsprechenden Umfang aufweist.
  13. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotationsachsen der Form- und Übertragungszylinder (303; 304) einer Druckeinheit (300) in Druck-An im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene (E) liegend ausgeführt sind.
  14. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bezüglich einer An-/Abstellbewegung zu bewegenden Zylinder (303; 304) der Druckeinheit (300) in Lagern mit linearem Stellweg (S) angeordnet sind.
  15. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1 oder einem anderen der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formzylinder (304) mindestens einen über die nutzbare Ballenlänge durchgehenden Kanal zur Befestigung einer über die Länge durchgehenden oder mehrerer nebeneinander angeordneter Druckplatten aufweist.
  16. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass den Druckeinheiten (300) mindestens ein Rollenwechsler (100) vorgeordnet ist, dessen eine Rolle tragender Träger durch beidseitig angreifende Antriebsmotoren verschwenkbar ist.
  17. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass den Druckeinheiten (300) mindestens ein Rollenwechsler (100) vorgeordnet ist, dessen Träger eine Bremseinrichtung aufweist, welche in der Art eines Reibrad in direkten Kontakt mit der Rolle verbringbar ist.
  18. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass den Druckeinheiten (300) einer Druckwerkslinie zwei Rollenwechsler (100) vorgeordnet sind, durch welche gleichzeitig zwei jeweils im vergleich zur nutzbaren Ballenbreite schmalere Bahn (B) nebeneinander den Druckeinheiten (300) zuführbar sind.
  19. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überbau (700) eine Längsschneideinrichtung (701) mit einer Mehrzahl von quer zur Richtung der einlaufenden Bahn (B) bewegbaren Messereinheiten (705) aufweist.
  20. Rollenoffsetdruckmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens x – 1 Messereinheiten (705) nebeneinander vorgesehen sind.
  21. Verfahren zum Betrieb einer Rollenoffsetdruckmaschine gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn (B) nebeneinander mit einer Vielzahl von Druckseiten beduckt, und eine erste Anzahl x; y; z von durch Längsschneiden aus der Bahn (B) erzeugten ersten Bahnsträngen (bx; by; bz) in einen ersten Falzapparat (800.1; 80.2) und eine zweite Anzahl y; x von durch Längsschneiden aus der selben Bahn (B) erzeugten zweiten Bahnsträngen (bx; by; bz) in einen zweiten Falzapparat (800.1; 80.2) zur Weiterverarbeitung geführt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass in einer ersten Betriebssituation in beide Falztrichter (800.1; 800.2) eine selbe Anzahl von mit einem selben Druckseitenformat bedruckten Bahnsträngen geführt, und an deren Auslagen jeweils ein die gleiche Seitenzahl aufweisendes Teilprodukt ausgelegt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein 48 Seiten starkes DIN A4 Produkt ausgelegt wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass in einer zweiten Betriebssituation in die beiden Falztrichter (800.1; 800.2) je eine Anzahl von mit unterschiedlichen Druckseitenformaten bedruckten Bahnsträngen geführt, und an deren Auslagen Produkte unterschiedlichen Formates ausgelegt werden.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass aus Bahnsträngen einer selben Ausgangsbahn (B) an einem Falzapparat (800.1) ein Produkt in einem DIN A4-Format und am anderen Falzapparat (800.2) ein Produkt entweder in einem Tablioid-Format, insbesondere DIN A3, oder einem Zeitungsformat, insbesondere DIN A2 Format, oder einem von DIN-Formaten abweichenden Sonderformat (S) ausgelegt wird.
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