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Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschine gemäß den Ansprüchen.
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Die
DE 35 12 904 C2 offenbart
eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung einer Bahn, wobei in Abhängigkeit
eines von einer Kamera festgestellten seitlichen Versatzes ein Stellantrieb
angesteuert wird, welcher auf die Stellung eines Drehrahmens wirkt.
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Durch
die
DE 101 50 810
A1 ist ein Rollenwechsler bekannt, wobei zwei Rollenarme
zur Aufnahme einer Rolle ein Paar bilden und jeweils einzeln durch
einen eigenen Motor entlang einer Rotationsachse der Rolle bewegbar
sind.
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Die
DE 197 20 954 A1 offenbart
ein Druckwerk mit einem drei Reibzylinder aufweisenden Heberfarbwerk
und einen Reibzylinder aufweisenden Feuchtwerk. Der Farbfluss erfolgt
von einem zylinderfernen Reibzylinder des Farbwerks her jeweils über eine
Farbwalze parallel auf zwei dem Übertragungszylinder
nähere
Reibzylinder und von dort über jeweils
zugeordnete Auftragswalzen auf den Übertragungszylinder. Das dreiwalzige
Feuchtwerk steht immer in Wirkverbindung mit einem der Farbwerksreiber,
so dass Feuchtmittel-/Farbe-Emulsion
aufgetragen wird.
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Durch
die
DE 197 50 960
A1 ist ein drei Reibzylinder aufweisendes Filmfarbwerk
offenbart, wobei der Farbfluss vom zylinderfernen Reibzylinder auf
einen zweiten Reibzylinder, und von dort parallel über Auftragswalzen
auf den Übertragungszylinder
und den dritten Reibzylinder erfolgt, von welchem ein Glätten des
Farbauftrages über
weitere Auftragswalzen erfolgt.
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In
der
DE 101 03 842
A1 ist ein Filmfarbwerk dargelegt, wobei sowohl ein Winkel zwischen
einem Dosierspalt und einem Filmspalt als auch ein Winkel zwischen
dem Filmspalt und einem Pressspalt zwischen 70° bis 110°, insbesondere bei ca. 90°, liegt.
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Die
DE 29 32 105 A1 zeigt
ein Druckwerk mit einem Heberfarb- und einem Feuchtwerk, wobei das Feuchtwerk
in der Weise bewegbar angeordnet ist, dass es in einer Betriebsweise
als dreiwalziges Feuchtwerk wirkt und keine Verbindung zum Farbwerk
besteht, und in der anderen Betriebsweise der Feuchtreibzylinder
Kontakt zu einer Auftragswalze des Farbwerks aufweist.
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Aus
der
DE 38 04 204 A1 ist
ein Filmfarbwerk bekannt, wobei zusätzlich zu einer im Bereich
des Farbkastens angeordneten zonenweisen Dosierung des Farbflusses
zur variableren Regelung oder zu Reinigungszwecken dem Farbwerk
Farbe über
eine Zwischenwalze und eine Rakelvorrichtung entnommen werden kann.
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Durch
die
DE 101 57 243
A1 ist ein Reibzylinder einer Druckmaschine offenbart,
dessen rotatorischer Antrieb auf deren einen Stirnseite und ein Changierantrieb
auf der anderen, z. B. der Antriebsseite, angeordnet ist. Der rotatorische
Antrieb erfolgt durch den Motor entweder axial direkt oder aber über ein
Ritzel auf ein Stirnrad des Zylinders.
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In
der
DE 38 04 204 A1 sind Übertragungswalzen
eines Farbwerkes in federbelasteten Lagerhebeln gelagert.
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Durch
die
EP 06 99 524 B1 ist
ein Antrieb eines Druckwerkes bekannt, wobei ein Antriebsmotor axial
direkt einen Formzylinder antreibt, von welchem auf die übrigen Zylinder
des Druckwerks abgetrieben wird.
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Die
DE 196 03 663 A1 offenbart
einen Antrieb eines Formzylinders durch einen Antriebsmotor über ein
Ritzel.
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In
einem von mehreren Ausführungsbeispielen
der
DE 102 02 385
A1 wird bei einer Bogendruckmaschine ein Formzylinder über einen
Antriebsmechanismus angetrieben, welcher zwei zusammenwirkende,
um jeweils eines der Rotationsachsen der Antriebsräder verschwenkbare,
jedoch jeweils in festem Abstand zur jeweiligen Rotationsachse des
Antriebsrades stehende Zwischenräder
aufweist.
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Durch
die
EP 10 84 839 A1 ist
eine Plattenwechselvorrichtung offenbart, welche ein verschwenkbares
Magazin mit einem Zufuhrschacht und einem Aufnahmeschacht, eine
verschwenkbare Führungseinrichtung
sowie eine an- bzw. abstellbare Andrückrolle aufweist. Jeder Schacht
weist einen Wagen mit einem Haken auf, mittels dem die abzuplattende
Druckform in einem einseitigen Formschluss gehalten und in den Schacht
gezogen, bzw. zum Zylinder hin geführt wird. Der Weg der Druckform
zwischen Zylinder und dem jeweiligen Magazinschacht wird durch verschwenken
der Führungseinrichtung
festgelegt.
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Die
der
DE 295 01 373
U1 offenbart einen Regelkreis, wobei ein Signal eines eine
Registermarke detektierenden Sensors zur Regelung einer Betätigungseinrichtung
zur Verminderung des Fan-Out-Effektes herangezogen wird.
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Aus
der
DE 93 11 113 U1 ist
eine Druckeinheit mit zwei Bahnleitelementen bekannt, welche in einem
Einlauf- und einem Auslaufbereich einer Druckeinheit derart angeordnet
sind, dass eine Bahn bei abgestellter Druckstelle berührungslos
durch die Druckstelle führbar
ist. Die Bahnleitelemente sind als drehbar in Seitenwänden gelagerte
Walzen ausgeführt.
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Durch
die
US 37 44 693 A ist
in einem Ausführungsbeispiel
eine Wendestange offenbart, wobei ein Rohrwandsegment aus porösem, luftdurchlässigem Material
mit einem Grundkörper
zusammen eine geschlossene Druckkammer bildet. Das poröse Segment
bildet eine Wandung der Kammer und ist über deren Breite hinweg Last
tragend – ohne lasttragende
Unterlage – ausgeführt. In
einem zweiten Beispiel ist anstelle des porösen Segmentes ein durchgehende
Bohrungen aufweisendes Segment angeordnet.
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Die
US 54 23 468 A zeigt
ein Leitelement, welches einen Bohrungen aufweisenden Innenkörper und
einen Außenkörper aus
porösem,
luftdurchlässigem
Material aufweist. Die Bohrungen im Innenkörper sind lediglich im zu erwartenden
Umschlingungsbereich vorgesehen.
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Aus
der
EP 11 44 292 B1 ist
ein Leitelement mit mikroporösem,
luftdurchströmtem
Material bekannt, welches beispielsweise als Führung in einer Beschichtungsvorrichtung,
in einer Rückbefeuchtungsanlage,
in einem Trockner, in einem Bahnspeicher oder in einer Breitstreckvorrichtung
ausgeführt ist.
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In
der
DE 101 12 416
C1 ist eine Wendestangenanordnung offenbart, welche vier
um eine Achse senkrecht zur Ebene der einlaufenden Bahn verschwenkbare
Wendestangen aufweist. Auf einem halbschalenartigen Bereich ihrer
Mantelfläche
weist die Wendestange Öffnungen
zum Durchtriff von Druckluft auf.
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Die
DE 40 12 396 A1 offenbart
eine Druckmaschinenanlage mit zwei unabhängig voneinander einzeln betreibbare
Druckmaschinen, welche seitlich zueinander beabstandet sind. Die
Druckeinheiten einer Maschine sind gemeinsam über jeweils eine Antriebswelle
von einem Antriebsmotor her antreibbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der Ansprüche
gelöst.
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Ein
wesentlicher mit der Vorrichtung bzw. dem Verfahren erzielbarer
Vorteil liegt einerseits darin, dass bei Verwendung üblicher
Wenderahmen insgesamt ein erhöhter Versatz
einer Bahn, z. B. Papierbahn realisierbar ist. Andererseits erfolgt
der Versatz materialschonend, da der Versatz bei großen Stellwegen
nicht allein durch den Wenderahmen erfolgt. Eine extreme Schrägstellung
und damit stärkere
Umlenkung der Bahn wird vermieden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
gelangt die Farbe vom ersten Reibzylinder über verschiedene mögliche Wege
wahlweise oder gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei
weitere Reibzylinder zum Formzylinder. Hierdurch ist das Farbwerk
sehr flexibel auf Druckbedingungen unterschiedlicher Anforderung
umstellbar. Das selbe gilt für
das Druckwerk im Hinblick auf die wahlweise Zuordnung eines Reibzylinders
zum Feucht- oder
Farbwerk, sowie eine Wahlmöglichkeit
zwischen „reinem" Feuchten (direkte)
und einem indirekten Feuchten, wobei Farbe und Feuchtmittel auf
einem Reibzylinder bereits vermischt werden.
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Vorteilhaft
ist auch eine Ausführung,
wobei ein rotatorischer Antrieb des Feuchtreibers durch einen eigenen
Motor, insbesondere über
ein (Eck-)Getriebe, erfolgt. Zur Vereinfachung des Antriebeszuges
bzgl. eines An-/Abstellens, ist vorteilhaft der Motor auf einem
Hebel mit angeordnet.
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Durch
eine vorteilhafte Anordnung von Hebeln zweier miteinander zusammen
wirkender Walzen, wird eine einfach justierbare, und dennoch bei Verstellung
die relative Lage zueinander erhaltende Ausführung geschaffen.
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Für den idealen
Farbfluss durch das Druckwerk wird in einer vorteilhaften Ausführung gezielt – und z.
B. abhängig
von einem Druckbild und/oder einer Bahnbreite – Farbe aus dem Farbwerk entnommen.
Damit kommt es, insbesondere in Randbereichen, nicht zu einer Übersättigung
des Farbwerkes mit nicht abgenommener Farbe.
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Ein
mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass ein einheitliches Antriebskonzept variabel
auf verschiedenformatige Maschinenserien übertragbar ist. Die als Serie
herstellbare Druckeinheit ist in einfacher Weise variabel für verschiedene Formate
und/oder Aufstellungen in der Druckerei ausrüstbar.
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Ein
wesentlicher mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin,
dass bei geringstmöglichem Aufwand
ein schnelles und zuverlässiges
System zum Aufziehen und/oder Abnehmen einer Druckform geschaffen
ist.
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Durch
die vorteilhafte Ausbildung als zweiteiliges System mit einem Halbautomat
und einem Magazin, kann je nach Bedarf der Grad der Automatisierung
gewählt
werden.
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Durch
die – insbesondere
reibschlüssige oder
beidseitig formschlüssige – Verbindung
ist der Einsatz ohne Berücksichtigung
der Schwerkraft sowohl für
untere als auch obere Druckwerke in der selben Ausführung frei.
Unter beidseitig wirksame Verbindung ist hier eine druck- und zugbelastbare
Verbindung in Bezug auf die Förderrichtung
in Längsrichtung
des Schachtes zu verstehen.
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Im
Vergleich zu zwei Schlitten mit zwei Antrieben senkt der Einsatz
lediglich eines beweglichen Schlittens für Zuführ- als auch Aufnahmeschacht
die Kosten, den Wartungsaufwand und das Ausfallrisiko.
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Eine
reibschlüssige
Verbindung weist zwischen Haltemittel und Druckform ermöglicht im
Gegensatz zum Formschluss in einfacher Weise die Verwendung verschiedenformatiger
Druckformen ohne dass hierfür
eine Neueinstellung und/oder zusätzliche
Ausnehmungen, Haken, Anschläge
oder dergleichen erforderlich wären.
Auch das in der Art eines offenen Köchers ausgebildeten hinteren
Endes am Magazin ist insbesondere von Vorteil im Hinblick auf unterschiedlich
lange Druckformen.
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Eine
direkt am Magazin angeordnete bewegbare Klappe zur Anwahl des Schachtes und/oder Führung der
Druckform in den Aufnahmeschacht vermindert den Aufwand gegenüber einer
ansonsten ggf. zusätzlich
vorzusehenden Einrichtung und gewährleistet gleichzeitig immer
eine korrekte Relativlage zwischen Magazinschacht und Klappe. Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Insbesondere
werden Leit- und/oder Stützelemente
im Bereich einer noch oder wieder befeuchteten Bahn sowie zumindest
zwei Leitelemente welche zwar in der Ebene der einlaufenden Bahn,
jedoch geneigt zur Transportrichtung angeordnet sind, mit den Mikroöffnungen
ausgebildet. Durch ein mittels Mikroöffnungen geschaffenes Luftpolster
wird ein hohes Maß an
Homogenität über die
Länge des
Luftpolsters bei gleichzeitig geringen Verlusten geschaffen. Im
Gegensatz zu Walzen ist – insbesondere
bei variierender Geschwindigkeit – keine Trägheit zu überwinden.
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Mittels
Luftaustrittsöffnungen
mit Durchmessern im Millimeterbereich sind punktuell auf das Material
Kräfte
(Impuls des Strahls) aufbringbar, mittels welchen dieses vom betreffenden
Bauteil fern, bzw. an ein anderes Bauteil angestellt wird, während durch
eine Verteilung von Mikroöffnungen
mit hoher Lochdichte eine breite Unterstützung und vorrangig der Effekt
eines ausgebildeten Luftpolsters zum Tragen kommt. Bisher verwendete
Bohrungen lagen im Querschnitt beispielsweise bei 1 bis 3 mm, wohingegen
für die
Mikroöffnungen
der Querschnitt um mindestens eine Zehnerpotenz kleiner liegt. Es
bilden sich hierdurch wesentlich verschiedene Effekte aus. Beispielsweise
lässt sich
der Abstand zwischen der die Öffnungen
tragenden Oberfläche
und der Bahn verringern, der Volumenstrom an Strömungsmittel erheblich absenken,
und hierdurch außerhalb
des Wirkbereichs mit der Bahn austretende Verlustströme deutlich
verkleinern.
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Im
Gegensatz zu Bauteilen mit Öffnungen bzw.
Bohrungen von Öffnungsquerschnitten
im Bereich von Millimetern und einem Lochabstand von mehreren Millimetern,
wird vorteilhaft bei der Ausbildung von Mikroöffnungen auf der Oberfläche eine weitaus
homogenere Oberflächenstruktur
geschaffen.
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Ein
wesentlicher mit einer unten ausgeführten wahlweisen rechts-links/links-rechts-Maschine erzielbarer
Vorteil besteht darin, dass der Aufwand bei Planung, Konstruktion,
Herstellung und Installation einer Druckmaschine bzw. einer Druckmaschinenanlage
maßgeschneidert
auf verschiedenste Anforderungen des Kunden bzw. seines Raumangebotes
gesenkt werden kann. Es sind keine Extraanfertigungen erforderlich,
welche Aufwand und Störungsanfälligkeit
erhöhen.
Die verschiedenen Druckmaschinen bzw. Druckmaschinenanlagen können modular
aus identischen Zwischenprodukten fertiggestellt werden. Dies wird
ermöglicht
durch die beliebige Orientierung von Rollenwechsler und/oder Druckwerk
und/oder durch die symmetrische Vorbereitung von erforderlichen
Anschlussstellen.
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Es
zeigen:
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1 eine Übersicht über eine
Druckmaschine;
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2 eine
schematische Darstellung von Bahnen unterschiedlicher Breite;
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3 eine
schematische Vorderansicht eines Rollenwechslers;
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4 eine
schematische Seitenansicht eines Rollenwechslers;
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5 eine
schematische Darstellung eines Einzugwerks;
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6 eine
Druckeinheit;
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7 eine
Betriebsweise eines Farbwerks;
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8 eine
Betriebsweise eines Farbwerks;
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9 eine
Oberflächenstruktur
einer Filmwalze;
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10 eine Abnahmevorrichtung;
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11 eine Farbzuführung in das Farbwerk;
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12 ein Gestell der Druckeinheit mit Hauptantrieb
und Feuchtwerkswalzen;
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13 eine Draufsicht auf das Gestell mit Abdeckungen
und Anguss;
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14 eine Aufhängung
und Antrieb von Feuchtwerkswalzen;
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15 eine Schrägansicht
von Feuchtwerkswalzen;
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16 einen rotatorischen Antrieb einer axialbeweglichen
Walze;
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17 einen Axialantrieb einer rotierbaren Walze;
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18 einen Antrieb der Druckwerkszylinder;
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19 einen Antrieb der Farbwerkswalzen;
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20 eine erste Ausführung eines Halbautomaten mit
zugeordnetem Magazin;
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21 eine verschwenkbare Ausführung des Halbautomaten;
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22 ein Längsschnitt
durch das Magazin aus 20;
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23 schematische Darstellungen von Verfahrensschritten
a bis o beim Auf- bzw. Abplatten;
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24 schematische Darstellung einer an den Enden
abgekanteten Druckform;
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25 ein Ausführungsbeispiel
für Klemm- und/oder
Spannvorrichtung;
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26 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung
zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes;
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27 Ausführungsformen
eines Leitelements a) bis c);
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28 eine schematische Darstellung eines Überbaus
mit Falzapparat;
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29 eine schematische Darstellung einer beidseitig
Mikroöffnungen
aufweisenden Wendestange;
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30 eine schematische Darstellung eines Mikroöffnungen
aufweisenden Falztrichters;
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31 ein Teilschnitt gemäß 30;
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32 eine Draufsicht auf eine erste Druckmaschinenanlage;
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33 eine Draufsicht auf eine zweite Druckmaschinenanlage;
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34 eine schematische Darstellung eines Falzapparates.
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Eine
bahnbe- und/oder -verarbeitende Maschine, z. B. Druckmaschine, insbesondere
eine Rollenrotationsdruckmaschine zum Bedrucken einer oder mehrerer
Bahnen B, weist mehrere Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 zur
Versorgung, zum Bedrucken und zur Weiterverarbeitung auf. Von z.
B. einer Rollenabwicklung 100 wird die zu beduckende Bahn
B, insbesondere Papierbahn B, abgewickelt, bevor sie über ein
Einzugwerk 200 einer oder mehreren Druckeinheiten 300 zugeführt wird. Zu
den standardmäßig für den Mehrfarbendruck
vorgesehenen Druckeinheiten 300 (z. B. vier Stück für Vierfarbendruck)
können
zusätzliche
Druckeinheiten 300 vorgesehen sein, welche dann beispielsweise auch
abwechselnd zu einem oder mehreren der übrigen Druckeinheiten 300 für den fliegenden
Druckformwechsel einsetzbar sind.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung kann im Bahnweg ein Lackierwerk 450 vorgesehen
sein.
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Nach
dem Bedrucken und ggf. Lackieren durchläuft die Bahn B einen Trockner 500 und
wird ggf. in einer Kühleinheit 600 wieder
abgekühlt,
falls die Trocknung auf thermische Weise erfolgt. Nach dem Trockner 500,
in oder nach der Kühleinheit 600 kann
mindestens eine weitere, in 1 nicht
dargestellte Konditioniereinrichtung, wie z. B. eine Beschichtungseinrichtung
und/oder eine Wiederbefeuchtung vorgesehen sein. Nach der Kühlung und/oder
Konditionierung kann die Bahn B über
einen Überbau 700 einem
Falzapparat 800 zugeführt werden.
Der Überbaubau 700 weist
zumindest ein nicht in 1 dargestelltes Silikonwerk,
eine Längsschneide-
und eine Wendeeinrichtung sowie eine Trichtereinheit auf. Das genannte
Silikonwerk kann auch vor dem Überbau 700,
z. B. im Bereich der Kühleinheit 600 angeordnet
sein. Der Überbaubau 700 kann
weiter ein in 1 nicht dargestelltes Perforierwerk,
ein Leimwerk, ein Nummerierwerk und/oder einen Pflugfalz aufweisen.
Nach Durchlaufen des Überbaus 700 wird
die Bahn B bzw. werden Teilbahnen in einen Falzapparat 800 geführt.
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In
vorteilhafter Ausführung
weist die Druckmaschine zusätzlich
einen gesonderten Querschneider 900, z. B. einen sog. Planoausleger 900,
auf, in welchem eine beispielsweise nicht durch den Falzapparat 800 geführte Bahn
B in Formatbogen geschnitten und ggf. gestapelt oder ausgelegt wird.
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Die
Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 der
Druckmaschine weisen eine wirksame Breite quer zur Transportrichtung
T der Bahn B auf, welche das Verarbeiten von Bahnen B einer maximalen
Breite b (2) von z. B. bis zu 1.000 mm
erlaubt. Unter wirksamer Breite ist hier die jeweilige Breite bzw.
lichte Weite der mit der Bahn B direkt oder indirekt zusammen wirkenden
Bauteile (z. B. Walze, Zylinder, Durchführung, Sensorik, Stellwege
etc.) der Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 zu
verstehen, so dass die Bahn B in ihrer vollen Breite b bearbeitet,
konditioniert und gefördert
werden kann. Ferner sind die Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 in
ihrer Funktionalität (Materialzufuhr,
Bahntransport, Sensorik, Weiterverarbeitung) derart ausgeführt, dass
auch lediglich teilbreite Bahnen B' in der Druckmaschine bis hinunter zu
einer Breite b' von
lediglich 450 mm verarbeitbar sind.
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Die
eine Abschnittslänge
a definierenden bzw. verarbeitenden Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 sind
derart ausgeführt,
dass sie beispielsweise eine zwischen 540 und 700 mm liegende Abschnittslänge a auf
der Bahn B definieren. Vorteilhafter Weise liegt die Abschnittslänge a zwischen
540 und 630 mm. In einer speziellen Ausführung liegt die Abschnittlänge a bei
620 ± 10
mm. In Weiterbildung der Druckmaschine sind die Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 derart
ausgeführt,
dass mit einigen wenigen Veränderungen
die Druckmaschine wahlweise mit Abschnittslänge 546 mm, 578 mm, 590 mm
oder 620 mm ausführbar
ist. So ist für
den Wechsel beispielsweise im wesentlichen lediglich eine Austauschbarkeit
von Lagerelementen für
Druckwerkszylinder, eine Anpassung des Antriebes sowie eine Anpassung
im Falzapparat 800 bzw. dem Querschneider 900 erforderlich
um die selbe Druckmaschine für
voneinander verschiedene Formate auszurüsten. Die Abschnittslänge a ist
beispielsweise standardgemäß mit vier
stehenden Druckseiten, z. B. DIN A4, in Querrichtung der Bahn B
nebeneinander und zwei Druckseiten (beispielsweise einer Länge s) in
Längsrichtung
hintereinander belegt. Je nach Druckbild und nachfolgender Weiterverarbeitung
im Überbau 700 und
Falzapparat 800 sind jedoch auch andere Seitenzahlen je
Abschnittslänge
a möglich.
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Die
Rollenabwicklung 100 kann als Stillstandsrollenwechsler
mit Bahnspeicher oder aber vorteilhaft, wie in 3 dargestellt,
als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Rollenwechsel
ausgeführt. Er
weist mehrere, hier zwei, Paare von Tragarmen 101; 102 auf,
welche auf einem Träger 103 jeweils paarweise
in einer Flucht parallel zur Rotationsachse einer abzuwickelnden
Rolle 104; 106 einzeln bewegbar gelagert sind.
Die geteilten, einzeln bewegbaren Tragarme 101; 102 ermöglichen
die gleichzeitige Aufnahme von Rollen 104; 106 unterschiedlicher Breite
b'; b durch die
Tragarme 101 bzw. 102 (3). Die
axiale Bewegung erfolgt beispielsweise über Antriebsmotoren 107 und/oder über nicht
dargestellte Spindeltriebe. Der Träger 103, der insgesamt
wie in 3 dargestellt z. B. mehrteilig
ausgeführt
ist, ist um eine zu den Rotationsachsen R104; R106 parallelen Mittelachse
R103 motorisch in einem Gestell 109 bzw. in Gestellwänden 109 verschwenkbar
gelagert, wobei die beiden Paare von Tragarmen 101; 102 vorzugsweise
um 180° um
die Mittelachse R103 zueinander versetzt angeordnet sind. Einen
Rollenkern aufnehmende Konen 111 sind rotatorisch beispielsweise über einen
Riementrieb von einem Antriebsmotor 112 an einem Konus 111 je
Paar von Tragarmen 101; 102 antreibbar. Der andere
Konus 111 ist jeweils nicht getrieben.
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Die
axiale Positionierung des jeweiligen Tragarms 101; 102 wird
beispielsweise durch eine lediglich schematisch angedeutete Steuerung und/oder
Regelung 114 anhand eines beispielsweise manuell (z. B.
vom Bedienpult) oder einer Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwert
y-soll für
die Position der Rolle 104; 106 oder y-soll,i
für die
Tragarme 101; 102 vorgenommen. Die Sollwerte y-soll,i für die Tragarme 101; 102 kann
auch in der Steuerung 114 oder in sonstiger Weise, z. B.
aus dem Sollwert y-soll gebildet werden. Zur Erfassung der tatsächlichen
Lage y-ist des jeweiligen Tragarms 101; 102 kann
dem Antrieb und/oder dem Träger 103 eine nicht
dargestellte Sensorik zugeordnet sein, welche die Lage an die Steuerung
und/oder Regelung 114 zurückmeldet. Ein Sensor kann entfallen,
wenn beispielsweise über
eine Rotorstellung etc. die tatsächliche
axiale Lage korreliert ist und als Information vorliegt. Stimmt
die aktuelle Lage y-ist (über
die Sensorik oder die Korrelation) nicht mit dem aktuellen Sollwert
y-soll überein,
so wirkt die Steuerung und/oder Regelung 114 ihrerseits
mit einem entsprechenden Stellbefehl Δ107 auf die betreffenden Antriebsmotoren 107.
Ein Steuerungsprozess kann vorteilhafter Weise vorgesehen sein,
in welchem die neu aufgeachste Rolle, z. B. Rolle 106,
zur gerade ablaufenden Rolle, z. B. Rolle 104 (bzw. Bahn
B; B') in axialer Richtung
automatisch ausgerichtet wird, bevor die neue Bahn B; B' mittels einer Klebe-
und Schneideinrichtung 108 an die ablaufende Bahn B'; B angeklebt, und
die alte Bahn B';
B von ihrer Rolle 104; 106 abgetrennt wird. Auch
ist es durch die angetriebenen Tragarme 101; 102 möglich und
vorgesehen, dass nach Aufnahme einer neuen Rolle 104; 106,
oder aber vor Produktionsbeginn die Rolle 104; 106 in
ihrer axialen Lage im Hinblick auf den gewünschten Bahnkantenverlauf automatisch
positioniert und somit die Bahnkante voreingestellt wird. Entsprechende Informationen über die
geplante Produktion und/oder Vorgabewerte erhält die Steuerung des Rollenwechslers 100 durch
die Maschinensteuerung der Druckmaschine.
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Der
Rollenwechsler 100 ist in vorteilhafter Ausführung dafür vorbereitet,
von beiden Seiten her, d. h. im Bereich beider Gestellwände 109 bedient
zu werden. Hierzu sind zumindest in beiden Gestellwänden 109 bereits
bei der Herstellung zumindest Anschlussstellen (z.B. abdeckbare
Ausnehmung in der Gestellwand 109 und/oder abdeckbare Durchbrüche für Signalleitungen)
zur Aufnahme eines Bedienelementes 116, z. B. eines Displays 116 mit
entsprechenden Eingabe bzw. Schaltelementen, vorgesehen. Je nach
Definition einer bei der Aufstellung der Maschine zu deren Bedienung
vorgesehenen Seite I, der Bedienseite I, kann in einer ersten Ausführung die
Ausnehmung der gegenüberliegenden
Seite II mittels eines nicht dargestellten Deckels verschlossen
werden, während
auf der zur Bedienung der Maschine vorgesehenen Seite I das Bedienelement 116 installiert
ist. In anderer Ausführung
weist der Rollenwechsler 100 generell in beiden Gestellwänden 109 (Seite
I und II) ein Bedienelement 116 auf.
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Die
beidseitige oder wahlweise Bestückung mit
Bedienelementen 116 ist insbesondere von Vorteil im Rahmen
der Anordnung des Rollenwechslers 100 sowohl in sog. links-rechts- als auch
in sog. rechts-links-Maschinen ohne, dass in Konstruktion und Herstellung
jeweils eigene Lösungen
geschaffen werden müssen.
Als link-rechts- bzw. rechts-links-Maschine soll hier in der Weise
verstanden werden, dass dies die Transportrichtung T der Bahn B;
B' angibt, wenn
die Maschine von derjenigen Längsseite
her betrachtet wird, von welcher die Bedienung durch das Personal
vorgesehen ist, d. h. von der Bedienseite I her. In 1 handelt
es sich somit um eine links-rechts-Maschine wenn davon ausgegangen
wird, dass sich der Betrachter auf Seite I befindet. Das genannte
gilt ebenso für
die unten beschriebenen, speziell hierfür ausgebildeten Druckeinheiten 300,
Einzugelemente, Schaltschränken 361 sowie
Längstraversen 362.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung ist im Bereich des Rollenwechsels 100 oder
zwischen dem Rollenwechsler 100 und einer nachfolgenden
ersten Druckeinheit 300 eine nicht dargestellte Bahnkantenerfassung
für die
ablaufende Bahn B; B' vorgesehen. Das
Ergebnis wird mit einem Sollwert verglichen und bei Abweichung wird
eine Regulierung der Bahnkante durch axiale Bewegung der Rolle 104; 106 über das
entsprechende Paar von Tragarmen 101; 102 vorgenommen.
Insbesondere ist eine Verfahrensweise von Vorteil, wobei das genannte
Nachfahren der Rolle 104; 106 und ein Ausrichten
der Bahn B; B' im Einzugwerk 200 miteinander
in Verbindung stehen (s.u.). Ein axialer Stellbereich der Tragarme 101; 102 des
Rollenwechslers 100 ist dann derart ausgebildet, dass er
die Aufnahme einer Rolle 104; 106 mit einer Breite
b von bis zu 1.000 mm und zusätzlich
eine Korrektur aus einer mittleren Lage heraus um mindestens ± 50 mm
ermöglicht.
Das Einstellen und/oder Konstanthalten einer für die Abwicklung der Bahn B; B' geeigneten Bahnspannung
wird durch eine entsprechende Einrichtung, z. B. einer Tänzerwalze 113,
gewährleistet
(siehe 4).
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Nachdem
im Rollenwechsler 100 die Bahnspannung bereits eine Voreinstellung
für das störungsfreie
Abwickeln (Sackbildung und zu hohe Spannung wird vermieden) erfährt, erfolgt
die letztlich für
den Verlauf der Bahn B; B' durch
die nachfolgenden Druckeinheiten 300 und nachfolgenden
Aggregate 450; 500; 600; 700; 800; 900 wesentliche Einstellung
der Bahnspannung und/oder der seitlichen Ausrichtung der Bahn B;
B' im Einzugwerk 200.
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Hierzu
verfügt
das Einzugwerk 200 zumindest über eine Vorrichtung zur Einstellung
der Bahnspannung sowie über
eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung (5).
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Für den Transport
und die Einstellung der Bahnspannung weist das Einzugwerk 200 eine
durch einen Antriebsmotor 201 getriebene Zugwalze 202 auf.
Schlupf wird einerseits durch große Umschlingung der Zugwalze 201 von
90 bis 180° (durch
S-förmigen
Verlauf der Bahn B; B')
und zum zweiten durch an die Zugwalze 202 z. B. pneumatisch
anstellbare Rollen 203 vermieden/verringert. Der Antriebsmotor 201 kann
in einer Variante bzgl. seines Momentes geregelt ausgeführt sein,
wobei in diesem Fall über das
von einer Spannungsregelung vorgegebene Moment die Bahnspannung
einstellbar ist. Die angetriebene Zugwalze 202 kann in
diesem Fall gleichzeitig als Vorrichtung zur Einstellung der Bahnspannung über das
anliegende Moment wirksam sein. Im Beispiel ist der Antriebsmotor 201 jedoch
bzgl. seiner Drehzahl geregelt. Die einzustellende Drehzahl wird z.
B. von der Maschinensteuerung und/oder durch eine Bahnspannungsregelung
vorgegeben, welche die gewünschte
Drehzahl vor dem Hintergrund der zu erzielenden Bahnspannung in
Bezug zu einer nachfolgenden, nicht dargestellten Zugwalze vorgibt.
Im Regelfall erfolgt ein Nacheilen der Zugwalze 202 und damit
ein Bremsen mit dem Antriebsmotor 201.
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Die
Bahnspannung wird im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer der
Zugwalze 202 nachgeordneten Vorrichtung ermittelt und Eingestellt. Hierzu
umläuft
die Bahn B; B' eine
in ihrer Lage ortsveränderbare
Walze 204, insbesondere eine Tänzerwalze 204, und
eine Walze 206, z. B. eine Messwalze 206. Die
Tänzerwalze 204 ist
mittels eines Antriebes 207, beispielsweise eines mit Druckmittel
beaufschlagbaren Zylinders 207, in ihrer Lage veränderbar und
mit einer Kraft entgegen einer durch die die Walze 204 umschlingende
Bahn B; B' erzeugten
Zugkraft beaufschlagbar.
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Das
Einzugwerk 200 verfügt
weiterhin über eine
Bahnlaufregelung zur seitlichen Ausrichtung der Bahn B; B' mittels einer entsprechende
Vorrichtung, welche Mittel zum seitlichen Versetzen 208,
z. B. einen Drehrahmen 208, sowie eine Messeinrichtung 209 zur
Erfassung der Lage der Bahnkante aufweist. Die Messung erfolgt beispielsweise über einen
Sender, einen Spiegel und einen Empfänger für den reflektierten Strahl.
Mittels einer in 5 nur schematisch angedeuteten
Steuer- und/oder Regeleinrichtung 211 erfolgt ein Vergleich
des Istwertes x-ist mit einem beispielsweise von der Maschinensteuerung vorgegebenen
Sollwert x-soll für
die Lage der Bahnkante. Liegt eine Abweichung vor, so wird von der Steuer-
und/oder Regeleinrichtung 211 ein die Abweichung kompensierender
Stellbefehl Δ212
an einen nur schematisch angedeuteten Antrieb 212 gegeben.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Messeinrichtung 209 in
ihrer axialen Lage ortsveränderbar,
z. B. über
ein Antriebsmittel fernbetätigt,
ausgeführt.
So lässt
sich auf Stellbefehl von einem Bedienpult her oder aber automatisch
durch die Maschinensteuerung eine Positionierung auf der Basis von Informationen
bzgl. einer für
die geplante Produktion verwendete Bahnbreite vornehmen.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
stehen die Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 des
Einzugswerkes 200 und die Steuerung und/oder Regelung 114 der
Tragarme 101; 102 des Rollenwechslers 100 miteinander
in verfahrenstechnischer Wirkverbindung (in 3 und 5 angedeutet).
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Die
Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 weist – von einer
Nulllage betrachtet – einen
durch die Mechanik begrenzten Stellbereich auf. Wird ein vordefinierter
und/oder vordefinierbarer Grenzbereich erreicht, so wird, beispielsweise
durch die Steuerung 211, ein Korrekturwert K, beispielsweise
als Offset für
den Sollwert y-soll der Rollen- oder Tragarmposition an den Rollenwechsler 100 bzw.
dessen Steuerung 114 gegeben. Bei Erreichen eines Grenzbereichs
für den
Stellweg der Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 wird
somit eine Korrektur der Rollenlage im Rollenwechsler 100 vorgenommen.
In Weiterbildung wird die Korrektur derart vorgenommen, dass die
Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 wieder
in einen zulässigen
Bereich, vorteilhaft nahe ihrer Nulllage zurückkehren kann.
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Für das mehrfarbige
Bedrucken der Bahn B; B' verfügt die Druckmaschine über mehrere,
z. B. mindestens vier, hier insbesondere fünf im wesentlichen gleich ausgestattete
Druckeinheiten 300. Die Druckeinheiten 300 sind
vorzugsweise nebeneinander angeordnet und werden von der Bahn B;
B' horizontal durchlaufen.
Die Druckeinheit 300 ist bevorzugt als Druckeinheit 300 für den Offsetdruck,
insbesondere als Doppeldruckwerk 300 bzw. als I-Druckwerk 300 mit
zwei Druckwerken 301, z. B. zwei Offsetdruckwerken 301 für den beidseitigen
Druck im sog. Gummi-gegen-Gummi-Betrieb ausgeführt. Mindestens einer der Druckeinheiten 300 sind
zumindest im unteren Bereich, und optional im oberen Bereich, Walzen 302 vor
und nachgeordnet, mittels welchen eine einlaufende Bahn B; B' um die Druckeinheit 300 unten
oder oben herumführbar,
eine um eine vorgeordnete Druckeinheit 300 herumgeführte Bahn
B; B' durch die
Druckeinheit 300 durchführbar,
oder eine durch die Druckeinheit 300 durchgeführte Bahn
B; B' um die nachgeordnete
Druckeinheit 300 herumführbar
ist.
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6 zeigt
schematisch die Anordnung zweier über die Bahn B; B' zusammen wirkender Druckwerke 301 mit
je einem als Übertragungszylinder 303 und
einem als Formzylinder 304 ausgeführten Druckwerkszylinder 303; 304 (kurz:
Zylinder 303; 304), einem Farbwerk 305 und
einem Feuchtwerk 306. In einer vorteilhaften Ausgestaltung
verfügt
die Druckeinheit 300 je Formzylinder 304 über Vorrichtungen
zur halb- oder vollautomatischen Plattenzuführung 307 bzw. Wechsel
einer Druckform 310 bzw. kurz: Handhabungsvorrichtung 307 (siehe
unten zu 20 bis 23).
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In
Weiterbildung, insbesondere wenn die Druckmaschine für einen
Imprintbetrieb geeignet sein soll, weist zumindest eine oder mehrere
Druckeinheiten 300 zusätzliche
Leitelemente 308 dicht vor und nach der Nippstelle der
Druckeinheit 300 auf. Soll eine Druckeinheit 300 ohne
Bedrucken und ohne Kontakt zwischen Bahn B; B' und Übertragungszylindern 303 durchfahren
werden, so ist die strichliert in 6 dargestellte
Bahnführung
unter Verwendung der Leitelemente 308 vorteilhaft. Die
Bahn B; B' durchläuft die
Nippstelle derart, dass sie mit einer Verbindungslinie von Rotationsachsen
der beiden Übertragungszylinder 303 im
wesentlichen einen Winkel von 80° bis
100°, z.
B. ca. 90° bildet.
Die Leitelemente 308 sind vorzugsweise als luftumspülte Stangen
oder Walzen ausgeführt.
Dies vermindert die Gefahr von Abrieb von zuvor frisch bedruckter Farbe.
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In
Weiterbildung des dargestellten Druckwerkes 301 ist jedem Übertragungszylinder 303 eine Waschvorrichtung 309 zugeordnet.
Mittels der Waschvorrichtung 309 kann die elastische Oberfläche des Übertragungszylinders 303 gereinigt
werden.
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Die
Zylinder 303; 304 weisen jeweils einen Umfang
zwischen 540 und 700 mm auf, wobei vorzugsweise Form- und Übertragungszylinder 304; 303 den
selben Umfang aufweisen. Vorteilhafter Weise liegen die Umfänge zwischen
540 und 630 mm. In einer speziellen Ausführung liegt die Abschnittlänge a bei
620 ± 10
mm. In Weiterbildung ist die Druckeinheit 300 derart ausgeführt, dass
mit einigen wenigen Veränderungen
wahlweise Zylinder 303; 304 mit einem Umfang von
546 mm, 578 mm, 590 mm oder 620 mm ausführbar ist. So erfolgt beispielsweise
lediglich ein Austausch von Lagerelementen oder eine veränderte Lage
der Bohrungen im Seitengestell (und Anguss; s.u.) für die Zylinder 303; 304 und
eine Anpassung des Antriebes (Hebel, s.u).
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Der Übertragungszylinder 303 weist
auf seinem Umfang zumindest einen nicht dargestellten Aufzug auf,
welcher in mindestens einem axial auf der Mantelfläche verlaufenden
Kanal gehalten ist. Vorzugsweise weist der Übertragungszylinder 303 lediglich
einen über
die wirksame Länge
bzw. im wesentlichen über
die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' reichenden und im wesentlichen (bis auf
einen Stoß bzw.
eine Kanalöffnung)
um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reichenden
Aufzug auf. Der Aufzug ist vorzugsweise als sog. Metalldrucktuch
ausgeführt,
welches eine elastische Schicht (z. B. Gummi) auf einer im wesentlichen dimensionsstabilen
Trägerschicht,
z. B. eine dünne Metallplatte,
aufweist. Die Enden dieses Aufzuges werden nun durch eine Öffnung an
der Mantelfläche in
den Kanal eingeführt
und dort reib- oder Formschlüssig
gehalten. Im Fall eines Metalldrucktuches sind die Enden abgebogen/abgekantet
(z. B. im Bereich seines vorlaufenden Endes um ca. 45° und im Bereich
seines nachlaufenden Endes um ca. 135°). Diese Enden reichen durch
eine Öffnung
eines axial über
die gesamte zu nutzende Breite des Übertagungszylinders 303 reichenden
Kanals, welcher beispielsweise ebenfalls eine Arretierung, Klemmung oder
Spannvorrichtung aufweist. Die Öffnung
zum Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des
Zylinders 304 vorzugsweise eine Breite von 1 bis 5 mm,
insbesondere kleiner oder gleich 3 mm auf. Die Klemmung ist vorteilhaft
pneumatisch betätigbar,
z. B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel, welche im geschlossenen
Zustand mittels Federkraft gegen das in den Kanal reichende nachlaufende
Ende vorgespannt sind, ausgeführt.
Als Betätigungsmittel
ist bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarer Schlauch einsetzbar.
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Das
Farbwerk 305 weist neben einer Farbzuführung 311, z. B. einem
Farbkasten 311 mit einer Stellvorrichtung 312 zur
Regulierung des Farbflusses, eine Vielzahl von Walzen 313 bis 325 auf.
Die Farbzuführung 311 kann
auch als Rakelbalken ausgeführt
sein. Die Farbe gelangt bei aneinander angestellten Walzen 313 bis 325 vom
Farbkasten 311 über die
Duktorwalze 313, die Filmwalze 314 und eine erste
Farbwalze 315 auf einen ersten Reibzylinder 316. Von
dort gelangt die Farbe je nach Betriebsweise des Farbwerks 305 (siehe
unten), über
mindestens eine Farbwalze 317 bis 320 auf mindestens
einen weiteren Reibzylinder 321; 324 und von dort über mindestens
eine Auftragwalze 322; 323; 325 auf die
Oberfläche
des Formzylinders 304. In einer vorteilhaften Ausführung gelangt
die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über verschiedene mögliche Wege
wahlweise oder gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei weitere
Reibzylinder 321; 324 zu den Auftragswalzen 322; 323; 325.
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Wie
in 6 für
die Farbwalze 317 strichliert dargestellt, ist diese in
eine erste Position (durchgezogen) bringbar, in welcher sie die
Farbe vom ersten Reibzylinder 316 abnimmt und über den
zweiten Reibzylinder 324 und zumindest die Auftragswalze 325 dem
Formzylinder 304 zuführt.
Dieser Weg ist prinzipiell unabhängig
von unten beschriebenen Wegen der Farbe vom ersten Reibzylinder 316 oder
vom zweiten Reibzylinder 324 über die Farbwalze 318 und
einen dritten Reibzylinder 321 zum Formzylinder 304.
In einer zweiten Position (durchgezogen dargestellt) der Farbwalze 317 (strichliert)
ist diese vom nachgeordneten Reibzylinder 324 abgestellt,
der Weg der Farbe über
den zweiten Reibzylinder 324 ist unterbrochen. In vorteilhafter
Ausführung
des Farb- und Feuchtwerkes 305; 306 kann der zweite
Reibzylinder 324 gleichzeitig mit einer Walze 328,
z. B. Auftragwalze 328, des Feuchtwerkes 306 zusammen wirken.
Auf dem zweiten Reibzylinder 324 befindliches Fluid (Farbe
und/oder Feuchtmittel), kann dann – die Walzen 324, 325, 328 sowie
der Zylinder 304 entsprechend aneinander angestellt – gleichzeitig über die
Auftragwalze 325 und 328 an den Formzylinder 304 abgegeben
werden.
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Die
Farbwalze 318 ist ebenfalls vorteilhaft in zwei Positionen
bringbar. In einer ersten Position (durchgezogene Linie dargestellt)
nimmt die Farbwalze 318 die Farbe vom zweiten Reibzylinder 324 ab,
welcher die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über die
Farbwalze 317 (in ihrer ersten Position befindlich) erhält. Von
der Farbwalze 318 wird die Farbe, ggf. über weitere Farbwalzen 319; 320,
einem dritten Reibzylinder 321, und von dort über mindestens
eine Auftragwalze 322; 323 dem Formzylinder 304 zugeführt. In
einer zweiten Position (strichliert) der Farbwalze 318 erfolgt
die Abnahme der Farbe direkt vom ersten Reibzylinder 316.
Diese zweite Position der Farbwalze 318 ist insbesondere
dann von Bedeutung, wenn sich die Farbwalze 317 in ihrer zweiten
(strichlierten) Position befindet.
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Mit
der bewegbaren Walze 317 lässt sich bei Bedarf ein erster
Farbweg über
zwei Reibzylinder 316; 324 zwischen dem ersten
und dem zweiten Reibzylinder 316; 324 unterbrechen.
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Mit
der bewegbaren Auftragswalze 318 lässt sich somit ein direkter
Farbweg über
zwei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321 oder
drei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321; 324 realisieren – ersterer
unabhängig
davon, ob zu diesem Weg zusätzlich
und parallel der o. g. erste Farbweg über den zweiten Reibzylinder 324 realisiert
ist oder nicht.
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Der
Formzylinder 304 wird über
einen ersten, vorderen Auftragweg vom zweiten Reibzylinder 324 her über eine
oder ggf. zwei Auftragswalzen 325 (328) und einen
zweiten, hintenliegenden Auftragweg vom dritten Reibzylinder 324 über eine
oder mehrere zugeordnete Auftragwalzen 322; 323 mit Farbe
versorgt. Der Ausdruck „vorderer" und „hintenliegender" Auftragweg bezieht
sich auf die Reihenfolge des Kontaktes bei Umdrehung des Formzylinders 304 nach
Farbabgabe an den Übertragungszylinder 303.
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Wie
in 6 strichliert dargestellt, ist die Auftragswalze 318 in
eine erste Position bzw. Lage (strichliert) bringbar, in welcher
sie die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 abnimmt und über die
Auftragswalzen 319; 320 dem zweiten Reibzylinder 321 zuführt. In
einer zweiten Position bzw. Lage nimmt die Auftragswalze 318 die
Farbe von einem dritten Reibzylinder 324 ab, welcher die
Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über die Farbwalze 317 erhält. Mit der
bewegbaren Auftragswalze 318 lässt sich somit ein direkter
Weg von Farbe über
zwei oder drei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321; 324 realisieren – unabhängig davon,
ob zu diesem Weg zusätzlich
und parallel ein zweiter Weg der Farbe über lediglich zwei Reibzylinder 316; 324 realisiert
ist oder nicht.
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Über die
Walze 318 ist das Einfärbverhalten des
Formzylinders 304 durch das Farbwerk 305 veränder- und
einstellbar. In der ersten Betriebsweise, in welcher sich die Walze 318 in
der ersten Position (strichliert in 6 dargestellt)
befindet, wird mehr Farbe in den „hintenliegenden" Auftragweg über die zweite
Gruppe von Walzen 319; 320; 321; 322; 323 (dritter
Reibzylinder 321 und zugeordnete Farb- und Auftragswalzen 319; 320; 322; 323)
und von dort auf den Formzylinder 304 aufgetragen als in
der Betriebsweise, in welcher sich die Walze 318 in ihrer zweite
Lage befindet. In der zweiten Betriebsweise wird die Farbe für den hintenliegenden
Auftragweg erst vom zweiten Reibzylinder 324 abgenommen. Entsprechend
reduziert bzw. erhöht
sich in umgekehrter Weise der Farbauftrag über die erste Gruppe von Walzen 324; 325 und
ggf. 328 vom zweiten Reibzylinder 324 her zum
Formzylinder 304.
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Unter
dem Farbwerk 305 bzw. dem Feuchtwerk 306 zugeordneten
Walzen oder Reibzylindern sind, falls nicht anders dargelegt, hier
diejenigen Walzen bzw. Reibzylinder verstanden, welche bei getrennt
betriebenem Farb- und Feuchtwerk 305; 306 in ihrer
Grundfunktion, d. h. in diesem Beispiel ein Reibzylinder 329 im
Feuchtwerk 306 und drei Reibzylinder 316; 321; 324,
im Farbwerk 305 bei getrenntem Feuchtmittel- und Farbauftrag
zugeordnet sind.
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Wie
in 6 ebenfalls strichliert angedeutet, ist auch die
Walze 328 bevorzugt in zwei Betriebs-Positionen verbringbar,
wobei sie in einer ersten Position (durchgezogene Linie dargestellt)
wie oben dargelegt an den zweiten Reibzylinder 324 angestellt
und in einer zweiten Position (strichliert dargestellt) von diesem
abgestellt ist. Der Kontakt ist hierbei von der Auftragswalze 328 des
Feuchtwerks 306 auf den Reibzylinder 324 („des Farbwerks" 305) herstellbar,
wo eine Farb-Feuchtmittelemulsion gebildet wird. In beiden Positionen
wirkt sie jedoch mit dem Formzylinder 304 auf der einen,
und mit einer weiteren Walze 329 des Feuchtwerkes 306,
z. B. einer Reibwalze 329, insbesondere einer changierenden
Chromwalze 329 zusammen. Die Chromwalze 329 erhält das Feuchtmittel
von einer Befeuchtungseinrichtung, z. B. einer Walze 330,
insbesondere einer Tauchwalze 330, welche in ein Feuchtmittelvorrat 332,
z. B. einen Wasserkasten, taucht. Unter dem Wasserkasten ist vorzugsweise
ein Tropfblech 335 zum Auffangen von sich am Wasserkasten
bildendem Kondenswasser angeordnet, welches in einer vorteilhaften
Ausführung
beheizbar, z. B. mittels Heizwendel, ausgeführt ist.
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Unter
der Bewegbarkeit der Walzen 317; 318; 328 ist
nicht die übliche
zu Justagezwecken gegebene Einstellbarkeit zu verstehen, sondern
die betriebsmäßige Bewegbarkeit
zur Umstellung von einer in die andere Betriebsstellung. D. h. es
sind manuell oder durch Antriebe betätigbare Stellmittel und/oder Anschläge (z. B.
justierbar) – sowohl
für die
eine als auch für
die andere Betriebsstellung vorgesehen. Des weiteren liegt größerer erlaubter
Stellweg vor oder aber die Walzenanordnung ist entsprechend so gewählt, dass
die beiden Lagen durch den üblichen Stellweg
erreichbar sind.
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In
vorteilhafter Ausführung
sind die Chromwalze 329 und die Walze 330 jeweils
in einer Richtung senkrecht zu ihrer Achse bewegbar, z. B. in Hebeln,
gelagert, damit die Position der Auftragwalze 328 in o.
g. Weise veränderbar
ist.
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Die
Reibzylinder 316; 321; 324 des Farbwerkes 305 sowie
die Walze 329 des Feuchtwerkes 306 sind in Seitengestellen
(in 6 nicht dargestellt) axial bewegbar so gelagert,
dass sie eine Changierbewegung ausüben können. Die Changierbewegung erfolgt
für die
Reibzylinder 316; 321; 324 und die Walze 329 über entsprechende
Getriebe gekoppelt mit dem jeweiligen rotatorischen Antrieb erzwungen.
Für die
Walze 328 und die Auftragswalze 323 ist ebenfalls
eine Lagerung vorgesehen, welche ein Changieren erlaubt. Im Gegensatz
zu den erstgenannten Reibzylindern 316; 321; 324 und
der Walze 329 wird die axiale Bewegung jedoch lediglich über Friktion der
zusammen wirkenden Mantelflächen
und nicht über
ein entsprechendes Changiergetriebe veranlasst. Optional kann eine
derart in axialer Richtung Freiheitsgrade ermöglichende Lagerung auch für die beiden
Auftragswalzen 322 und 325 vorgesehen sein.
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Die
in 6 dargestellte durchgezogene Anordnung im Farb-
und Feuchtwerk 305; 306 zeigt das für den „normalen" Druckbetrieb vorgesehene
Zusammenwirken der Walzen 313 bis 325 und 328 bis 330.
Farb- und Feuchtmittelwege stehen neben dem Formzylinder 304 auch über den
zweiten Reibzylinder 324 miteinander in Verbindung. Es
erfolgt neben direkter auch indirekte Feuchtung.
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In 7 ist
schematisch (lediglich für
das obere Druckwerk 301) eine Betriebsweise dargestellt,
wobei die Walze 317 vom zweiten Reibzylinder 324 abgestellt
ist (strichliert dargestellt), am Reibzylinder 316 (strichliert
dargestellt) angestellt verbleibt, und in einer Weiterbildung gleichzeitig
an die Walze 314 angestellt ist. Gleichzeitig ist die Walze 318 vom zweiten
Reibzylinder 324 ab- und an den ersten Reibzylinder 316 angestellt
(strichliert dargestellt). Der Farbweg erfolgt somit über den
ersten und dritten Reibzylinder 316; 321. Die
Auftragwalze 328 des Feuchtwerkes 306 befindet
sich im Kontakt zum zweiten Reibzylinder 324, sodass ein
Feuchtmittelauftrag direkt und über
insgesamt fünf
Walzen 324, 325 und 328 bis 330 (Fünfwalzenfeuchtwerk)
erfolgt. Einer von drei Reibzylindern 316; 321; 324 des
Farbwerks 305 und eine Auftragswalze 325 ist somit durch
Verstellbarkeit der Walze 317 und ggf. 318 dem Feuchtwerk 306 zuordenbar.
Besonders geeignet ist diese Betriebsart von Farb- und Feuchtwerk 305; 306 beim
Betrieb mit Sonderfarben, insbesondere bei Farben mit hohen metallischen
Anteilen, und/oder wenn aus anderen Gründen (z. B. Emulgierverhalten und
oder unnötige
Walzenverunreinigung) keine indirekte Feuchtung erfolgen soll.
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8 zeigt
schematisch (lediglich für
das obere Druckwerk 301) eine Betriebsweise, wobei die Walze 328 vom
zweiten Reibzylinder 324 abgestellt ist (durchgezogene
Linie dargestellt), jedoch an der Walze 329 sowie am Formzylinder 304 angestellt verbleibt.
Eine Feuchtung erfolgt lediglich über die drei Walzen 328 bis 330.
In nicht dargestellter Variante kann gleichzeitig ein Einfärben über sämtliche Walzen 322; 323; 325 des
Farbwerks 305 bei angestellten Auftragswalzen 322; 323; 325 erfolgen.
In der dargestellten Variante sind jedoch gleichzeitig die Auftragswalzen 322; 323; 325 vom
Formzylinder 304 abgestellt (durch Pfeile angedeutet) und
der Antrieb des Farbwerks 305 z. B. ausgekoppelt bzw. stillgesetzt.
Besonders geeignet ist die letztgenannte Variante für die Betriebsart
von Farb- und Feuchtwerk 305; 306 beim sog. Blindplattenbetrieb,
d. h. wenn der zugeordnete Formzylinder 304 bzw. dessen Druckform
kein zu druckendes Bild trägt.
Durch die Verstellbarkeit der Walze 328 ist somit eine
Wahl zwischen einem direkten Feuchten im „Dreiwalzen-Feuchtwerk" und – in Abhängigkeit
der Position von Walze 317 – einem indirekten Feuchten
bzw. einem direkten Feuchten im „Fünfwalzen-Feuchtwerk" möglich.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
des Farbwerkes 305 sind die aneinander angestellten Walzen 313, 314 und 315 derart
zueinander angeordnet, dass in Anstelllage Verbindungen V1, V2 der
Rotationsachsen der Walzen 313 und 315 mit jeweils
der Rotationsachse der Walze 314 im wesentlichen einen
rechten Winkel α von
ca. 90° bilden,
d. h. 80° < α < 100°, insbesondere
85° < α < 95°. In vorteilhafter Weiterbildung
bildet eine Verbindung V3 zwischen Kontaktstelle, z. B. der Berührungsstelle
der Stelleinrichtung 312, an der Walze 313 mit
der Rotationsachse der Walze 313 ebenfalls im wesentlichen
einen rechten Winkel β,
d. h. 80° < β < 100°, insbesondere 85° < β < 95°, zur Verbindung
der Rotationsachsen der Walzen 313 und 314. Die
Winkel α; β sind derart orientiert,
dass die drei genannten gedachten Verbindungen V1, V2 und V3 zusammen
ein „Zick-Zack-Muster" ergeben. Diese Anordnung
ist insbesondere von Vorteil im Hinblick auf die Entkopplung unerwünschter
Bewegungen bei Aufbringung von Radialkräften und im Hinblick auf verminderte Verschmutzung
durch Farbnebel.
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In
vorteilhafter Ausführung
ist die Anordnung der Walzen 313 und 314 so gewählt, dass
die Rotationsachse der als Filmwalze 314 ausgeführten Walze 314 oberhalb
der Rotationsachse der Duktorwalze 313 liegt. Allgemein
ausgedrückt
ist die Anordnung so gewählt,
dass bei Berücksichtigung
der Drehrichtung der Walzen 313; 314 die einlaufende
Seite der Nippstelle tiefer liegt als die auslaufende Seite. Mit dieser
Anordnung wird ein hydrostatischer Keil auf der einlaufenden Seite
der Nippstelle zwischen den beiden Walzen 313; 314 vermieden,
welcher die Walzen 313; 314 auseinander drücken und
zu ungleichmäßiger Farbübertragung
führen
kann.
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Von
besonderem Vorteil ist die Filmwalze 314 auf ihrer Mantelfläche mit
einer Oberflächenstruktur 344 ausgeführt, welche
lediglich eine gemittelte tragende Oberfläche 346, z. B. Erhebungen 346, von
5 bis 15 %, insbesondere 5 bis 11 % im wirksamen Bereich und dazwischen
liegende Aussparungen 347; 348, z. B. Nuten 347; 348 aufweist.
Der genannte Anteil der tragende Oberfläche 346 an der gesamten
wirksamen Mantelfläche
kann prinzipiell auf unterschiedlichste Weise durch gleichmäßig verteilte Aussparungen,
Ausfräsungen
etc. verschiedenster Muster ausgeführt sein. 9 zeigt
schematisch eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Oberflächenstruktur 344,
welche in einfacher Weise zu fertigen ist und darüber hinaus
ein günstiges
Verhalten in Bezug auf die Aufnahme und Abgabe der Farbe zeigt.
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Die
Oberflächenstruktur 344 der
Filmwalze 314 besteht hierbei aus zwei Gruppen von auf
der Abwicklung der Walze 314 geradlinig verlaufenden Nuten 347; 348.
Die Nuten 347; 348 jeder Nutuntergruppe verlaufen
parallel zueinander und sind gleichmäßig über die Umfangsfläche der
Filmwalze 314 verteilt. Die Nuten 347 der ersten
Nutuntergruppe verlaufen unter einem Drallwinkel γ, der im
Bereich von z. B. 20° und
40°, insbesondere
25° und
35°, liegt,
relativ zur Längsachse
der Filmwalze 314 über die
Umfangsfläche
der Filmwalze 314 verteilt. Die Nuten 348 der
zweiten Nutuntergruppe verlaufen unter einem Drallwinkel 6 der
im Bereich von z. B. –25° und –35°, insbesondere
28° und
38° liegt,
relativ zur Längsachse
der Filmwalze 314. Die Nuten 347; 348 der
beiden Nutuntergruppen sind so angeordnet, dass sie sich auf der
Umfangsfläche
kreuzen. Durch die einander kreuzenden Nuten 347; 348 werden
zwischen den Nuten 347; 348 die rautenförmige Erhebungen 346 gebildet.
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Eine
Tiefe t347; t348 der Nuten 347; 348 beträgt, zumindest
an ihrer tiefsten Stelle, vorteilhaft 0,2 bis 0,6 mm, wobei die
Tiefen t347; t348 der beiden Nuten 347; 348 bevorzugt
im wesentlichen gleich groß ausgeführt sind.
Eine Breite b347 der Nuten 347 beträgt vorteilhaft 1,0 bis 1,8
mm, eine Breite b348 der Nuten 348 vorteilhaft 0,7 bis
1,6 mm. Die zueinander parallel verlaufenden Nuten 347; 348 sollten derart
voneinander beabstandet sein, dass die Seitenlängen der rautenförmigen Erhebungen 346 auf der
einen, längeren
Seite (z. B. benachbart zur Nut 348) 0,5 bis 1,0 mm, und
auf der anderen, kürzeren Seite
(z. B. benachbart zur Nut 347) 0,4 bis 0,7 mm betragen.
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Die
Herstellung der Nuten 347; 348 erfolgt in vorteilhafter
Ausführung
durch Entnahme von Oberflächenmaterial 349,
z. B. durch Fräsen.
Bevorzugt weisen sie im Wesentlichen einen kreisbogenabschnittsförmigen Querschnitt
aufweisen. Dieser Kreisbogenabschnitt wiederum weist für die breiteren Nuten 347 z.
B. einen Radius im Bereich zwischen ca. 0,6 und 1,0 mm, für die schmaleren
Nuten 348 zwischen 0,4 und 0,8 mm auf. Die auf der Mantelfläche spiralförmig umlaufenden
Fräsungen
der Nuten 347 werden dann beispielsweise in einem Abstand a347
der Mittellinien von 1,85 bis 2,45 mm, die Fräsungen der Nuten 348 beispielsweise
in einem Abstand a348 der Mittellinien von 1,35 bis 1,95 mm vorgenommen.
Das Oberflächenmaterial 349 ist
beispielsweise als Kunststoff (z. B. Polyamid), insbesondere als
sinterbeschichteter Kunststoff auf einem metallischen Walzengrundkörper 351,
z. B. einem nicht dargestellten Metallrohr mit einer bevorzugten
Wandstärke
von 7,0 bis 12 mm ausgeführt.
Eine Stärke d349
(unverletzt, d. h. im Bereich der Erhebung 346) des Oberflächenmaterials 349 liegt
vorteilhaft bei 0,8 bis 1,2 mm.
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Das
Farbwerk 305 weist vorteilhaft neben den genannten Walzen 313 bis 325 mindestens
eine weitere Walze 326 auf, mittels welcher im Farbweg, insbesondere
vor dem ersten Reibzylinder 316, Farbe aus dem Farbwerk 305 entnehmbar
ist. Dies erfolgt, indem an diese Walze 326 selbst, oder,
wie dargestellt an eine mit dieser zusammen wirkende Walze 327 eine
entsprechende Abnahmevorrichtung 333 anstellbar ist (6).
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10 zeigt die Abnahmevorrichtung 333, wie
sie mit der Walze 327 (möglich auch Walze 326, jedoch
an die Drehrichtung angepasst) zusammen wirkt. Über die Länge der Walze 327 sind
eine Mehrzahl von z. B. als Abstreifelemente 334 ausgeführten Abschnitten 334,
z. B. Abstreifelemente 334.1 bis 334.10, an die
Mantelfläche
anstellbar. Insbesondere weist die Abnahmevorrichtung 333 jeweils
zumindest in einem Randbereich der Walze 327 zumindest
ein derartiges Abstreifelement 334 auf. Im Bereich einer mittleren
Zone 340 (unwirksame Zone 340) der Walze 327 sind
z. B. keine Abstreifelemente 334 vorgesehen. In einer nicht
dargestellten Variante können auch
in der Zone 340 Abstreifelemente 334 vorgesehen
sein, welche jedoch je nach Bedarf so justiert bzw. eingestellt
sind, dass sie beim Anstellen der Abnahmevorrichtung 333 nicht
in Kontakt mit der Mantelfläche
treten. Je nach An- oder Abstellen eines oder mehrerer Abstreifelemente 334,
insbesondere im Randbereich, kann in dem korrespondierenden Abschnitt
der Walze 327 Farbe entnommen und z. B. in einem Behälter 336 aufgefangen
und in einer Weiterbildung der Farbzuführung wieder rückgeführt werden.
Dieser Abschnitt stellt eine bzgl. der Farbabnahme wirksame Zone 331,
insbesondere Kontaktzone 331, dar. Über die Walze 327 wird
somit in diesem Abschnitt der Walze 315, und damit auch
in etwa dem nachfolgenden Farbweg bis zum Formzylinder 304 (z.T.
auch über
Rückeinfärbung) Farbe
entzogen (Senke). Durch Stellen bestimmter Abstreifelemente 334 vom
jeweiligen Randabschnitt der Walze 327 her kann somit ein
Farbfluss im Farbwerk 305 auf eine Bahnbreite b; b' der zu bedruckenden
Bahn B; B' eingestellt
werden. Im Ausführungsbeispiel
nach 10 sind von jedem Randbereich
der Walze 327 her jeweils eine Gruppe von mehreren Abstreifelementen 334,
hier fünf
Abstreifelemente 334.1 bis 334.5 und 334.6 bis 334.10,
im wesentlichen bündig
zueinander anschließend
nebeneinander angeordnet. Zwischen den beiden Gruppen kann ein Abschnitt
(korrespondierend zu einer minimalen Breite b' einer zu bedruckenden Bahn B') ohne Abstreifelemente 334 vorgesehen
sein.
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Die
Abstreifelemente 334 sind in der Ausführung nach 10 auf einer gemeinsamen Spindel 337 angeordnet
und sind durch Verschwenken der Spindel 337 mittels eines
Antriebes 338, hier beidseitig je ein mit Druckmitteln
betätigbarer
Zylinder 338, an- bzw. abstellbar. Die Definition der wirksamen
Abstreifelemente 334 erfolgt hier über das manuelle Stellen von
Messern 339 über
jeweilige Stellmittel 341, z. B.
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Hebelmechanismen 341.
Das Stellen der Messer 339 kann in einer vorteilhaften
Weiterbildung jedoch auch durch einzelne Antriebe, beispielsweise mittels
kleiner Druckmittelzylinder, magnetisch, piezoelektrisch oder motorisch,
erfolgen. Von Vorteil sind hier fernbetätigte Antriebe, beispielsweise
von einem Leitstand und/oder einer Maschinensteuerung her.
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In
einer nicht dargestellten Ausführung
werden die Abstreifelemente 334 nicht insgesamt an- bzw.
abgestellt, sondern ein Stellen erfolgt für jedes Abstreifelement 334 einzeln,
z. B. durch einzelne Antriebe, beispielsweise mittels kleiner Druckmittelzylinder,
magnetisch, piezoelektrisch oder motorisch. Von Vorteil sind auch
hier fernbetätigte
Antriebe, beispielsweise von einem Leitstand und/oder einer Maschinensteuerung
her.
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Im
Zusammenhang mit der Variante bzw. Ausführung mit fernbetätigbaren
Antrieben ist eine nachfolgend beschriebene Verfahrensweise bei
der Einstellung des Farbwerkes 305 von Vorteil: Bei der Einstellung
des Farbflusses auf das Produkt und/oder die Breite b; b' der zu bedruckenden
Bahn B; B' wird
der Farbzufluss aus dem Farbkasten 311 in das Farbwerk 305 zonenweise
durch Einstellen von Durchlassspalten zwischen Farbkasten 311 und
der ersten Walze 313 vorgenommen (11).
Dies erfolgt z. B. fernbetätigt
durch Stellen von Farbmessern 343 mittels in 11 nicht dargestellter Antriebe. Wird eine mittig
laufende Bahn B' bedruckt,
welche lediglich teilbreit ist, so werden z. B. grundsätzlich je Seite
der Walze 313 mindestens eines der Farbmesser 343 geschlossen.
Die Anzahl der grundsätzlich aufgrund
der Bahnbreite zu schließenden
Farbmesser 343 richtet sich nach der Breite b; b' der Bahn B; B'. Darüber hinaus
können
natürlich
in Abhängigkeit vom
Druckbild, d. h. vom Farberfordernis in den jeweiligen Zonen des
zu druckenden Bereichs, Farbmesser geschlossen sein.
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Die
von der Breite der Bahn B; B' abhängige Grundeinstellung
wird nun in vorteilhafter Ausführung durch
die Maschinensteuerung automatisch in Abhängigkeit von der zu bedruckenden
Bahnbreite vorgenommen. Diese Information liegt z. B. in der Produktinformation
und/oder im Rollenwechsler 100 vor. Die Information über die
Bahnbreite bzw. die Information über
geschlossene Farbmesser 343 wird nun zur Steuerung der
o. g. Antriebe für
die einzeln betätigbaren
Abstreifelemente 334 oder Messer 339 herangezogen.
Es werden aufgrund dieser Information die zu schließenden Abstreifelemente 334 bzw.
Messer 339 ermittelt und die entsprechenden Antriebe angesteuert.
Die Steuerung von Farbmessern 343 auf der einen Seite und
der Messer 339 bzw. Abstreifelemente 334 auf der
anderen Seite kann auf der Basis gemeinsam vorliegender Informationen – z. B. über die Bahnbreite – auch parallel
erfolgen.
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Die
Zylinder 303; 304 und die Walzen 313 bis 330 von
Farb- und Feuchtwerk 305; 306 sind jeweils stirnseitig
in bzw. an Seitengestellen 352; 353 bzw. Gestellwänden 352; 353 gelagert
(siehe 12). Exemplarisch sind in 12 jedoch lediglich die Walzen 329 und 330 mit
ihrer unten näher
beschriebenen Befestigungs- und Antriebsmimik sowie der ebenfalls unten
erläuterte
Hauptantrieb 354 der Druckeinheit 300 dargestellt.
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Eine
der Gestellwände 352; 353,
insbesondere diejenige auf der Seite des Hauptantriebes 354, ist
ein- oder mehrteilig derart ausgebildet, dass ein abschließbarer Hohlraum 356,
z. B. Schmiermittelraum 356, gebildet werden kann, welcher
sich zumindest über
einen Bereich erstreckt, der stirnseitig sämtliche Zylinder 303; 304 und
mit den Zylindern 303; 304 in mechanischer Antriebsverbindung
stehender Walzen oder Reibzylinder, insbesondere Reibzylinder 316; 321; 324 des
Farbwerks 306, stehen, überdeckt.
Wie in 13 schematisch dargestellt,
ist stirnseitig eine lösbare
Abdeckung 357 für den
Hohlraum 356 vorgesehen. Auch die andere Gestellwand 352 bildet
mit einer lösbaren,
stirnseitig angeordneten Abdeckung 358 einen Hohlraum 359,
in welchem u.a. die Schalt- und Steuereinrichtungen 361 (strichliert),
z. B. in Form eines Schaltschrankes 361, der Druckeinheit 300 untergebracht
sind. Durch die stirnseitige Anordnung der Schalt- und Steuereinrichtungen 361 ist
im Gegensatz zur Anordnung zwischen den Druckeinheiten 300 der
Vorteil gegeben, dass der Raum zwischen zwei Druckeinheiten 300 von
beiden Seiten begehbar ist. Eine Bedienseite I der Druckmaschine
ist somit prinzipiell frei wählbar (s.o.
links-rechts-Maschine, rechts-links-Maschine). Dies wird weiter
dadurch unterstützt,
dass eine die Druckeinheiten 300 verbindende Traverse bzw. Längstraverse 362 wahlweise
an der Gestellwand 352 oder 353 anordenbar ist
(13: an der Gestellwand 352 ist die Längstraverse 362 strichliert
dargestellt). Die Anordnung dieser Längstraverse 362 definiert
somit die Bedienseite I als die der Traverse 362 gegenüberliegende
Seite und umgekehrt resultiert aus der Wahl der Bedienseite I die
Anordnung der Traverse 362. Für das wahlweise Anordnen der
Traverse 362 sind vorzugsweise bereits während der Fertigung
der Gestelle 352; 353 jeweils vorbereitete Anschlussstellen 360 vorgesehen
(12). Diese können
beispielsweise in der Art von Flanschen mit oberflächenbearbeiteten
Flächen
(im Gegensatz zum rohen Guss) und Bohrungen zur Befestigung ausgeführt sein.
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Das
selbe gilt optional für
die Vorbereitung einer Einziehvorrichtung 405 (beispielsweise
als Einziehführung 405 für ein nicht
dargestelltes Einzugmittel ausgeführt) durch die Druckeinheit 300 hindurch. Zumindest
können
hierbei in beiden Seitengestellen 352; 353 jeweils
bereits Anschlussstellen 403 (z. B. bearbeitete Fläche mit
Bohrung(en)) zur Aufnahme der Einziehführung 405 vorbereitet
sein. Auch nicht dargestellte Versorgungskanäle (Energie, Signalleitungen,
Betriebsmittel) zwischen den Druckeinheiten 300 bzw. entsprechende
Anschlussstellen hierfür können bereits
in beiden Seitengestellen 352; 353 vorbereitet
sein. Diese Versorgungskanäle
verlaufen dann beispielsweise auf der letztlich gewählten Seite II
, vorzugsweise im Bereich der Längstraverse 362.
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Wie
oben für
den Rollenwechsler 100 genannt, kann vorteilhafter Weise
zumindest in jeder der Gestellwände 352; 353 eine
Aussparung und/oder eine Anschlussstelle (z. B. eine abdeckbare Ausnehmung
in der Gestellwand 352; 353 und/oder abdeckbare
Durchbrüche
für Signalleitungen)
für ein Bedienelement 390,
z. B. ein Display 390 zzgl. entsprechender Eingabe bzw.
Schaltelemente, beispielsweise ein berührsensitives Display, vorbereitet sein.
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In 13 ist angedeutet, dass die rotatorischen Einzelantriebe 367; 368 der
in 13 jedoch nicht dargestellten Walzen 329; 330 auf
der dem Hauptantrieb 354 gegenüberliegenden Maschinenseite
angeordnet sind.
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Auf
der den Zylindern 303; 304 zugewandten Seite weisen
die Gestellwände 352; 353 jeweils
einen aus der Flucht der jeweiligen Gestellwand 352; 353 herausragenden
Ansatz 363 auf. Der Ansatz 363 ist vorteilhaft
einstückig
mit dem Seitengestell 352; 353 ausgebildet und
ist vorzugsweise bei der Herstellung in einer Gussform als sog.
Anguss 363 hergestellt. Der Anguss 363 weist durch
ihn und die Flucht der Gestellwand 352; 353 reichende
Bohrungen zur Aufnahme von nicht dargestellten Lagern auf. Der Anguss 363 erstreckt
sich, insbesondere zusammenhängend, über den
stirnseitigen Bereich der Form- und Übertragungszylinder 303; 304,
nicht jedoch über
stirnseitige Bereiche von changierenden und/oder changierbaren Farb-
oder Feuchtwerkswalzen.
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Die
Walzen 329 und 330 sind innen an den Gestellwänden 352; 353 in
Hebeln 364; 366 um eine zur jeweiligen Rotationsachse
parallele Schwenkachse S329; S330 schwenkbar gelagert (siehe 14). Hierbei fällt
die Schwenkachse S329 mit der Rotationsachse der Walze 330 zusammen
und wird bei verschwenken des Hebels 364 mit der Walze 330 mitbewegt.
Die Schwenkachse S330 der Walze 330 ist gestellfest. Ebenfalls
mit dem jeweiligen Hebel 364; 366 verbunden und
mit der jeweiligen Walze 329; 330 mitbewegt ist
je Walze 329; 330 ein rotatorischer Einzelantrieb 367; 368,
insbesondere ein Antriebsmotor 367; 368, vorgesehen,
welcher z. B. über ein
Eck- oder Winkelgetriebe 369; 371 (siehe 15) die jeweilige Walze 329; 330 mechanisch
unabhängig
voneinander rotatorisch einzeln antreibt. Der Antriebsmotor 367; 368 ist
vorzugsweise als bzgl. der Drehzahl regelbarer (insbesondere stufenlos)
Elektromotor 367; 368, insbesondere Drehstrommotor 367; 368 ausgeführt. Die
Einstellung der Drehzahlen bzw. der Feuchtung kann vorteilhafter
Weise vom Leitstand aus, z. B. vom Farbstellpult erfolgen, wo sie auch
angezeigt wird. In einer bevorzugten Ausführung ist der Maschinensteuerung
eine Korrelation zwischen Maschinengeschwindigkeit und Feuchtung bzw.
Drehzahl hinterlegt, durch welche die zu einzuregelnde Drehzahl
der beiden Walzen 329; 330, insbesondere der Walze 330,
vorgebbar ist.
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Der
Hebel 366 der Walze 330 kann einen justierbaren
Anschlag 365 aufweisen, mittels welchen er sich in Anstelllage
des Feuchtwerks 306 an einem Anschlag 370 der
mit der Walze 329 zusammenwirkenden Auftragwalze 328 abstützt.
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Der
jeweilige Hebel 364; 366 ist durch einen Antrieb 372; 373,
insbesondere mit Druckmittel beaufschlagbaren Zylindern 372; 373,
verschwenkbar. Die Walzen 329; 330 sind vorzugsweise
beidseitig in entsprechenden Hebeln 364; 366 jeweils
mit Antrieben 372; 373 für die Schwenkbewegung an den
beiden Gestellwänden 352; 353 gelagert
(siehe 14).
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Die
Walze 329 weist auf der dem rotatorischen Antrieb gegenüberliegenden
Stirnseite einen Changierantrieb 374, insbesondere ein
Getriebe 374 zur Erzeugung einer axialen Changierbewegung
aus der rotatorischen Bewegung auf. Dieses Getriebe 374 ist
vorzugsweise außerhalb
des Walzenkörpers angeordnet,
um punktuelle Erzeugung von Reibungswärme in der Walze 329 zu
vermeiden. In vorteilhafter Ausführung
befindet sich das Getriebe 374 auf der Antriebsseite des
Druckwerkes 300, d. h. im Bereich der selben Gestellwand 353 wie
der Hauptantrieb 354 und/oder ein Antriebszug der Druckwerkszylinder 303; 304,
der rotatorische Antrieb der Walzen 329 und 330 jedoch
auf der gegenüberliegenden
Seite, d. h. im Bereich der Gestellwand 352. Ist der Hohlraum 356 als
Schmiermittelraum 356 ausgeführt, so kann das Getriebe 374 als
offenes, nicht eigens geschmiertes Getriebe 374 in diesem
angeordnet sein. Die Walze 329 ist auf der dem Getriebe 374 entfernten
Seite auf einer mit der Motorwelle über das Eckgetriebe 369 und
eine winkelausgleichende Kupplung 375, z. B. eine Bogenzahnkupplung,
und eine Welle 376 über
z. B. als Lager 377, insbesondere Axiallager, ausgebildetes
Kopplungsmittel 377 derart gelagert, dass eine rotatorische
Bewegung übertragen,
jedoch eine axiale Bewegung der Walze 329 gegenüber der
Welle 376 möglich
ist (16). Das Lager 377 ist
vorteilhaft als Drehmoment übertragende
Kugelbüchse
ausgeführt,
wobei Kugeln z. B. sowohl in Längsnuten
der Welle 376 als auch Lagerkörpers laufen, ein Drehmoment übertragen,
aber den Lagerkörper
relativ zur Welle 376 axial bewegbar halten. Der Lagerkörper ist
beispielsweise verdrehsicher mit dem Walzenkörper der Walze 329 verbunden.
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17 zeigt eine vorteilhafte Ausführung des
Getriebes 374 im Bereich der anderen Stirnseite der Walze 329,
welches grundsätzlich
auf die Funktion eines Kurvengetriebes mit einer kurvenförmig umlaufenden
Nut 400 und einem eingreifenden Anschlag 401 basierend
ausgebildet ist. Eine äußere Büchse 378 mit
Innenverzahnung ist fest mit dem Hebel 364 verbunden und
trägt den
Anschlag 401 (oder die Nut 400). Über eine
flexible aber drehsteife Verbindung 379 (gelenkig oder
biegeelastisch) ist eine innere Büchse 381, welche die
Nut 400 (oder den Anschlag 401) trägt, mit
einem Zahnring 380 mit Außenverzahnung verbunden. Der
Zahnring 380 ist drehbar auf einem Exzenter 382 gelagert,
welcher drehsteif aber exzentrisch zur Rotationsachse der Walze 329 über eine
Welle 385 mit dieser verbunden ist. Bei Rotation der Walze 329 läuft der
Exzenter 382 um und lässt
den Zahnring 380 in der hebelfesten Innenverzahnung abrollen,
wobei die innere Büchse 381 in Rotation
gegenüber
der hebelfesten äußeren Büchse 378 versetzt
wird. Ein Untersetzungsverhältnis
zwischen der rotation der Walze 329 und der inneren Büchse 381 wird
durch das Zähneverhältnis zwischen
Innenverzahnung und Zahnring 380 festgelegt. Die durch
die Kurve der Nut 400 erzwungene axiale Bewegung der inneren
Büchse 381 wird
als Changierbewegung über
die druck- und zugbelastbare Verbindung 379, eine druck-
und zugbelastbare Lagerung zwischen Exzenter 382 und Zahnring 380 und
die Welle 385 auf die Walze 329 übertragen.
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Das
zu der Anordnung der changierenden Walze 329 oder der Walze 330 in
Hebeln 364; 366, dem rotatorischen Einzelantrieb über dem
Hebel 364; 366 zugeordnete Antriebsmotoren 367; 368 ggf. über Eckgetriebe 369; 371 sowie
im Falle des Changierens die Anordnung von Antriebsmotor 367; 368 und
Changiergetriebe 374 auf den beschriebenen Seiten der Maschine
können
in gleicher Weise auf eine oder mehrere der Walzen des Farbwerks 305 übertragen
sein und soll auch so verstanden werden.
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Wie
in 12 bereits erkennbar, erfolgt der Antrieb der
Zylinder 303; 304 der Druckeinheit 300 über einen
Hauptantrieb 354, z. B. einen gestellfesten Elektromotor 354,
insbesondere über
einen bzgl. seiner Drehwinkellage regelbaren Elektromotor 354, welcher
vorteilhaft wassergekühlt
ausgeführt
ist.
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In 18 ist die Anordnung des Antriebes von der Gestellwand 353 her
nach außen
betrachtet dargestellt. Der Elektromotor 354 treibt mit
seinem nicht in 18 sichtbaren Ritzel 383 (strichlierter Pfeil)
nicht direkt auf ein Antriebsrad 386; 387 eines der
Zylinder 303; 304, sondern über ein Zwischenrad 384.
Das Zwischenrad 384 ist in einem Hebel 388 gelagert,
welcher um eine Rotationsachse R383 des Ritzels 383 prinzipiell
verschwenkbar gelagert ist. Bei fester Lage des Elektromotors 354 bzgl.
der Seitenwand 353 des Gestells kann für verschiedenformatige Druckeinheiten 300 in
einfacher Weise eine Anpassung an unterschiedliche Zylinderumfänge (und somit
unterschiedliche Umfänge
der Antriebsräder 386; 387)
erfolgen. Je nach Format der Druckeinheit 300 wird bei
der Montage der Hebel 388 so verschwenkt, dass das Zwischenrad 384 in
optimalem Eingriff mit dem betreffenden Antriebsrad 386; 387 steht.
Vorteilhaft im Hinblick auf die Steifheit des Antriebes ist der
Antriebsstrang vom Ritzel 383 zum Antriebsrad 386; 387 über ein
einzelnes verschwenkbares Zwischenrad 384 (ggf. unabhängig von
weiteren raumfesten Zwischenrädern).
Dieses verschwenkbare Zwischenrad 384 ist somit gegenüber dem
zusammenwirkenden Antriebsrad 386; 387, insbesondere desjenigen
des Formzylinders 304, in der Weise verschwenkbar, dass
ein Achsabstand zwischen dem Antriebsrad 386; 387 und
der Rotationsachse des Zwischenrades 384 veränderbar
ist, d. h. jeweils an Antriebsräder 386; 387 verschiedener
Größe anpassbar
ist. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn unabhängig von
der Größe der Druckwerkszylinder 303; 304 eine
mechanische Kopplung vorgesehen sein soll, da die betreffenden Antriebsräder 386; 387 dann
ebenfalls mit der Größe der Druckwerkszylinder 303; 304 variieren.
In einer Variante kann anstelle des Ritzels 383 auch eine
Riemenscheibe angeordnet sein, welche Teil eines Zugmittelgetriebes,
z. B. Riementriebes, vom ebenfalls mit einer Riemenscheibe drehfest
verbundenen Antriebsmotor 354 her ist. Als Zugmittel kann
in dieser Variante insbesondere ein Zahnriemen vorgesehen sein.
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Vorteilhaft
sind Fixierungselemente 389, z. B. Bolzen 389 und
entsprechende, nicht dargestellte Bohrungen (an der Antriebseinheit
und/oder in der Gestellwand 353) vorgesehen, mittels welchen
der ausgerichtete Hebel 388 nach Montage in der betreffenden
Lage bezüglich
der Gestellwand 353 und/oder dem Elektromotor 354 fixierbar
ist. Vorzugsweise werden bei der Herstellung der Bauteile im Werk
bereits die für
das betreffende Format relevanten Bohrungen vorbereitet. In einer
Druckeinheit 300 bzw. Druckmaschine für ein erstes Format (Abschnittlänge a) ist
der Hebel 388 in einer anderen Winkelstellung gegenüber der
Vertikalen fixiert als in einer Druckeinheit 300 bzw. Druckmaschine
für ein zweites
Format (Abschnittlänge
a), wobei der Elektromotor 354 seine Lage bzgl. der Gestellwand 353 beibehält.
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Grundsätzlich kann
der Antrieb vom Zwischenrad 384 auf ein beliebiges der
Antriebsräder 386; 387 erfolgen.
Vorzugsweise erfolgt der Antrieb jedoch zunächst auf das Antriebsrad 387 eines
der beiden Formzylinder 304. Von dort wird auf das Antriebsrad 386 des
zugeordneten Übertragungszylinder 303,
von dort auf den anderen Übertragungszylinder 303 und
letztlich auf den zweiten Formzylinder 304 getrieben. Die
Antriebsräder 386; 387 sind
drehfest, z. B. über
Zapfen, mit dem jeweiligen Zylinder 303; 304 verbunden. Über mit
den beiden Formzylindern 304 drehfest verbundene weitere
Antriebsräder 391 erfolgt
der rotatorische Antrieb auf eine oder mehrere Walzen 313 bis 327 des
zugeordneten Farbwerkes 305. Vorteilhafter Weise werden
vom Formzylinder 304 her die Reibzylinder 316; 321; 324 rotatorisch über eine
formschlüssige
Antriebsverbindung angetrieben, die Duktorwalze 313 weist
einen eigenen rotatorischen Antrieb, z. B. einen eigenen, mechanisch
unabhängigen
nicht dargestellten Antriebsmotor, auf. Die übrigen Walzen 314; 315; 317 bis 320, 322; 323 und 325 bis 327 des
Farbwerks 305 werden lediglich über Friktion rotatorisch (und
ggf. axial, s.o.) mit angetrieben.
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Vom
Antriebsrad 391 wird vorteilhafter Weise über ein
Zwischenrad 392 parallel auf Antriebsräder 393; 394 der
beiden Reibzylinder 321; 324 getrieben (19). Das Zwischenrad ist vorzugsweise Ein- bzw.
auskuppelbar ausgeführt,
so dass der Antriebszug und der Formzylinder 304 mechanisch
voneinander zu trennen ist. Vom Antriebsrad 393 des Reibzylinders 324 wird über ein
weiteres Zwischenrad 395 auf ein Antriebsrad 396 des
Reibzylinders 316 getrieben. Die Antriebs- bzw. Zwischenräder 392 bis 396 sind
vorzugsweise als Zahnräder 392 bis 396 ausgeführt. Die
Antriebsverbindungen sind derart ausgeführt, dass eine axiale Bewegung
der Reibzylinder 316; 321; 324 ermöglicht ist.
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Wie
in 6 angedeutet, weist das Druckwerk 301 in
vorteilhafter Ausgestaltung jeweils eine Vorrichtung 307 zum – zumindest
teilautomatisierten – Wechsel
einer Druckform 310 auf dem zugeordneten Formzylinder 304 auf.
Die Vorrichtung 307 ist zweiteilig ausgeführt und
weist eine im Bereich einer Nippstelle zwischen Form- und Übertragungszylinder 304; 303 angeordnete
Andrückvorrichtung 397,
auch „Wechselhalbautomat" 397 oder „Halbautomat" 397 genannt,
und eine davon baulich getrennte Speichereinrichtung 398,
z. B. ein Magazin 398, mit Zuführ- und Aufnahmeeinrichtungen
für die
Druckformen 310 auf (20 ff.).
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Die
Druckform 310 reicht – unabhängig vom Vorhandensein
einer Vorrichtung 307 zur Unterstützung des Druckformwechsels
im wesentlichen über die
gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' und im wesentlichen (bis auf einen
Stoß bzw.
eine Kanalöffnung)
um den gesamten Umfang des Formzylinders 304 und ist entsprechend
dimensioniert. Dementsprechend sind falls vorhanden auch Wechselhalbautomat 397 sowie
Magazin 398 in axialer Erstreckung zur Aufnahme von Druckformen 310 mit
einer Breite einer gesamten zu bedruckenden Bahn B; B' dimensioniert.
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Das
Druckwerk 301 weist zumindest einen Wechselhalbautomaten 397 auf.
Hierzu ist in einer ersten Ausführung
für den
Wechselhalbautomat 397 (20)
an einer gestellfesten Traverse 404 eine Rolle 406 bewegbar,
z.B. federnd angeordnet, welche mittels eines Antriebes 407 (Betätigungsmittels 407),
z. B. eines mit Druckmittel beaufschlagbaren Hohlkörpers (Schlauchs) 407,
in Richtung Mantelfläche
des Zylinders 304 anstellbar (z. B. entgegen der Federkraft)
bzw. abstellbar (z. B. bei Entlastung) ist. Zusätzlich kann ein ebenfalls an-
bzw. abstellbarer Schutz 408 an der Traverse 404 um
einen Drehpunkt D408 gelagert, und mittels eines Antriebes 409,
z. B. eines mit Druckmittel beaufschlagbaren Hohlkörpers 409,
z. B. ein Schlauch 409, in Richtung Mantelfläche des
Zylinders 304 anstellbar (z. B. entgegen der Federkraft)
bzw. abstellbar (z. B. bei Entlastung) sein. Wie in 21 zu erkennen sind axial nebeneinander eine Mehrzahl
(hier 10) von Rollen 406 einzeln an jeweiligen Federelementen 430,
insbesondere Federblechen 430, gelagert. Vorzugsweise sind
diese sämtlich
gemeinsam oder gruppenweise durch einen gemeinsamen Antrieb 407 betätigbar.
-
In
einer zweiten Ausführung
des Wechselhalbautomaten 397 (21)
ist der Wechselhalbautomat 397 bzw. die die Rolle 406 aufweisende
Traverse 404 nicht gestellfest, sondern um eine zur Rotationsachse
der Rolle 406 beabstandete aber im wesentlichen zur Rotationsachse
des Formzylinders 304 parallele Schwenkachse S397 verschwenkbar im
Gestell angeordnet. Für
die Schwenkbewegung ist ein Antrieb 431, z. B. ein mit
Druckmittel beauschlagbarer Zylinder 431 vorgesehen, welcher beispielsweise
am einen Ende am nicht dargestellten Seitengestell und am anderen
Ende am Halbautomat 397 (z. B. an der Traverse 404 oder
einem mit dieser verbundenen Hebelarm) exzentrisch zur Schwenkachse
S397 angelenkt ist. Die verschwenkbare Traverse 404 bzw.
der Wechselhalbautomat 397 kann direkt am Seitengestell
oder wie in 21 dargestellt über eine
entsprechend mit dem Seitengestell verbundene Halterung 432 verschwenkbar
gelagert sein. Die Halterung 432 kann vorteilhaft am Seitengestell
oder einem am Seitengestell angeordneten Lagerblock 435 in
einer Richtung senkrecht zur Schwenkachse S397 justierbar gelagert
sein.
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Die
An- bzw. Abstellbewegung der Rolle 406 kann in der Art
der ersten Ausführung
mittels eines Antriebes 409, z. B. des mit Druckmittel
beaufschlagbaren Hohlkörpers 409,
und Federkraft erfolgen, ggf. ebenfalls in einer Ausführung mit
zusätzlichem Schutz 408.
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In
einer Alternativlösung
ist die Schwenkachse S397 so gewählt,
dass die fest, aber ggf. gefedert gelagerte, Rolle 406 durch
Verschwenken der Traverse 404 allein an- bzw. abstellbar
ist. Ein zusätzlicher
Antrieb der Rolle 406 (Antrieb 409) kann dann entfallen.
-
Im
Prinzip lässt
sich mit dem beschriebenen Wechselhalbautomaten 397 – in der
ersten oder zweiten Ausführung – eine Druckform 310 halbautomatisch
aufplatten. Hiezu wird in der ersten Ausführung beispielsweise von Hand
eine aufzuziehende Druckform 310 in den Raum zwischen Rolle 406 und Formzylinder 304 eingeführt und
verbleibt dort zunächst
lose geklemmt. Anschließend
wird die Rolle 406 angestellt und der Zylinder 304 (hier
in Uhrzeigerrichtung) gedreht. Die vorlaufende Kante der Druckform 310 (z.B.
um 40° bis
50°, insbesondere um
einen Zwischenwinkel ϛ von ca. 45° abgekantet; siehe 24) springt in eine Öffnung 411 eines im Formzylinder 304 axial über zumindest
die nutzbare Breite verlaufenden Klemm- und/oder Spannkanals; die
Druckform 310 wird durch Drehen des Zylinders 304 um
denselben gewickelt bis die nachlaufende, insbesondere um einen
Zwischenwinkel β von
ca. 90° abgebogene
Kante ebenfalls von der Rolle 406 in den Kanal gedrückt wird.
Danach wird eine ggf. vorhandene, symbolisch angedeutete Arretierung, Klemm-
und/oder Spannvorrichtung 410 betätigt (näheres zur Klemm- und/oder Spannvorrichtung 410 siehe
zu 25). Ein Abplatten erfolgt entsprechend in umgekehrter
Abfolge, die herausgeschobene Druckform 310 kann aus dem
Zwischenraum zwischen Rolle 406 und Zylinder 304 manuell
entnommen werden. Die Öffnung 411 zum
Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des
Zylinders 304 vorzugsweise eine Breite von 1 bis 5 mm, insbesondere
kleiner oder gleich 3 mm auf. Die Klemmvorrichtung 410 ist
vorteilhaft pneumatisch betätigbar,
z.B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel 442,
welche im geschlossenen Zustand mittels Federkraft (Feder 443)
gegen das in den Kanal reichende nachlaufende Ende 441 (z.
B. ca. 90° abgekantet)
vorgespannt sind, ausgeführt. Als
Betätigungsmittel 444 ist
bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarar Schlauch 444 einsetzbar (25). Der Schlauch 441 wird über eine
Zuführung 440 mit
Druckmittel versorgt. Eine mit dem vorlaufenden Ende 439 zusammen
wirkende Kanalwand bildet mit der Mantelfläche eine nasenartige Form eines Zwischenwinkels ε' aus, welcher im
wesentlichen demjenigen der Abkantung des vorlaufenden Endes 439 entspricht.
Ebenso verhält
es sich mit der gegenüberliegenden
Wand und dem um ca. 90° abgekanteten
nachlaufenden Ende 441.
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Für die zweite
Ausführung
des Halbautomaten 397 erfolgt das Auf- bzw. Abplatten im
Prinzip in den selben Schritten, wobei jedoch beim Abplatten zum
Zeitpunkt, in dem das vorlaufende Ende 439 aus dem Kanal
der Klemmvorrichtung 410 springen soll, der Halbautomat 397 zwischenzeitlich
aus seiner Normallage in die weiter vom Zylinder 304 entfernte Endlage
gebracht wird.
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In
bevorzugter Ausführung
erfolgt das Zu- bzw. Abführen
der Druckform 310 jedoch automatisch durch das baulich
vom Wechselhalbautomat 397 getrennte Magazin 398.
Die zweite Ausführung des
Halbautomaten 397 wird vorzugsweise i. V. m. der unten
beschriebenen zweiten Ausführung
des Magazins 398 eingesetzt. Für die erste Ausführung des
Halbautomaten 397 ist die erste Ausführung des Magazins 398 von
Vorteil. Wie in 20 zu erkennen, ist das Magazin 398 um
einen Schwenkpunkt D398 bzgl. des Seitengestells verschwenkbar gelagert.
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In
einer ersten Ausführung
des Magazins 398 ist eine Rolle 412 um eine zur
Zylinderachse parallel verlaufende Schwenkachse verschwenkbar, und
durch einen Antrieb 413 antreibbar am Magazin 398 gelagert.
Die Rolle 412 dient beim Aufziehen einer neuen Druckform 310 einem
Durchbiegen der Druckform 310 in der Weise, dass eine Vorspannung des
Vorlaufenden Endes gegen die Mantelfläche des Zylinders 304 resultiert.
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In
einer zweiten Ausführung
des Magazins 398 weist dieses o.g. Rolle 412 und
den Antrieb 413 jedoch nicht auf (nicht explizit dargestellt).
Aus diesem Grund ist das Magazin 398 gemäß der ersten Ausführung mit
Rolle 412 und Antrieb 413 dargestellt, wobei die
nachfolgende Beschreibung abgesehen von der Rolle 412 und
dem Antrieb 413 sowohl auf die erste als auch zweite Ausführung anzuwenden sind.
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Auf
einer der Nippstelle der beiden Zylinder 303; 304 zugewandten
Seite ist eine Klappe 414 im Magazin 398 bewegbar,
z. B. um eine zur Zylinderachse parallel verlaufende Schwenkachse
verschwenkbar, gelagert und vorteilhaft durch einen Antrieb 416,
z. B. einen mit Druckmittel beaufschlagbaren Zylinder, angetrieben.
Die Klappe 41 dient zum Öffnen bzw. Schließen eines
in 22 erkennbaren Schacht 417, z. B. Zufuhrschachtes 417 für neu aufzulegende
Druckformen 310. Bei geschlossenem Zufuhrschacht 417 der
Weg für
eine neu aufzuziehende Druckform 310 zur Nippstelle hin
versperrt und der Weg für
eine abzunehmende Druckform 310 – in der ersten Ausführung an
der Rolle 412 vorbei – in
einen Schacht 418, z. B. Aufnahmeschacht 418 frei
(in 22 beide Stellungen angedeutet).
Im Inneren des Magazins 398 ist zum Transport der Druckformen 310 ein
Transportmittel 419, z. B. ein Schlitten 419,
in Längsrichtung
zu den Schächten 417; 418 bewegbar
angeordnet. Er weist ein Haltemittel 421, z. B. eine Klemmvorrichtung 421 auf
einer mit der neu aufzulegende Druckformen 310 zusammenwirkenden
Seite und ein Haltemittel 422, z. B. eine Klemmvorrichtung 422,
auf einer mit der abzunehmenden Druckformen 310 zusammen
wirkende Seite auf. Der Schlitten 419 ist hier einteilig
(ggf. aus mehreren verbundenen Stücken bestehend), beide Schächte 417; 418 bedienend
ausgeführt,
wobei zumindest der eine Schacht 418 vom Schlitten 419,
einen Durchgang bzw. Durchgangsöffnung 425 für die abgenommene Druckform 310 bildend,
umgriffen ist. Vorzugsweise sind beide Schächte 417; 418 vom
Schlitten 419 umgriffen, wobei auf einer Schachtseite die
jeweilige Klemmvorrichtung 421; 422 vorgesehen
ist und die gegenüberliegende
Seite des Schlittendurchgangs als Widerlager dient. Die Klemmvorrichtungen 421; 422 sind
Beispielsweise als mit Druckmittel betätigbare Hohlkörper oder
Zylinder ausgeführt,
welche entweder aktiv klemmend oder aber selbstsichernd (z. B. entgegen
eines Federmechanismus arbeitend) ausgeführt sind.
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Vorzugsweise
ist im Bereich der Klappe 414 ein Taster 420 derart
angeordnet, dass er eine Position einer neuen Druckplatte 310 im
Schacht 417 bei geschlossener Klappe 14 registriert
und somit eine ordnungsgemäße Lage
gewährleistet
ist. Der Taster 420 ist vorzugsweise als induktiver Taster 420 ausgeführt.
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Der
die Klemmeinrichtungen 421; 422 und ggf. Bürsten 423 tragende
Schlitten 419 wird durch einen Antrieb 424, z.B.
einen Elektromotor 424 angetrieben. Dies erfolgt beispielsweise über einen
Riementrieb 426. Grundsätzlich
kann der Schlitten 419 auch durch einen als mit Druckmittel
betätigbaren
Zylinder ausgeführten
Antrieb 424 angetrieben sein. Ein hinterer, vom Zylinder 304 abgewandter
Endbereich 427 ist, zumindest im Bereich der Schächte 417 und 418,
vorzugsweise offen ausgeführt.
So können
trotz Baugleichheit des Magazins 398 Druckformen 310 verschiedensten
Formats für
verschiedenformatige Druckmaschinen gehandhabt werden. Im Endbereich 427 können vorteilhaft
je Schacht 417; 418 ein oder mehrere weitere Haltemittel 428; 429,
z. B. Klemmeinrichtungen 428; 429, vorgesehen
sein, welche die jeweilige Druckform 310 in einer vorgesehenen
Speicherposition (vor dem Aufplatten bzw. nach dem Abplatten) im
Magazin 398 halten. Zumindest für einen der Schächte 417; 418,
insbesondere den Aufnahmeschacht 418, sollte ein derartiges,
bzgl. der Speichereinrichtung 398 gestellfestes Haltemittel 429 zugeordnet
sein. Die Klemmvorrichtungen 428; 429 sind gestellfest
am Magazin 398 angeordnet, während die o.g. Klemmvorrichtungen 421; 422 dem bewegbaren
Schlitten 419 zugeordnet und mit diesem verbunden sind.
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Die
ein Haltemittel 421; 422; 428; 429 können auch
in anderer als dargestellter Weise ausgeführt sein, wobei jedoch vorzugsweise
alle, zumindest jedoch die dem Schlitten 419 zugeordneten
Haltemittel 421; 422 als beidseitig wirksame Verbindungen
ausgeführt
sind. Dies kann ggf. neben der dargestellten reibschlüssigen Verbindung
auch eine beidseitig wirksame formschlüssige Verbindung sein. Unter
beidseitig wirksame Verbindung ist hier eine druck- und zugbelastbare
Verbindung in Bezug auf die Förderrichtung
in Längsrichtung
des Schachtes 429 zu verstehen.
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In
den nachfolgenden 23a bis 23o sind
schematisch die Vorgänge
bzw. Verfahrensschritte im Magazin 398 beim Ab- bzw. Aufplatten dargestellt.
Die Bezugszeichen wurden aufgrund der Übersichtlichkeit lediglich
in den ersten Figuren verwendet. In den Darstellungen der 23 sind die Schächte 417 und 418 mit
zugeordneten Klemmvorrichtungen 421; 422; 428; 429 beispielhaft
gegenüber
der Darstellung in 22 vertauscht. Grundsätzlich kann
zwar der Schacht 417 immer oben liegend und der Schacht 418 immer
unten liegend oder umgekehrt ausgeführt sein, es ist jedoch zweckmäßig, dass
der Zuführschacht 417 auf
der der Bahn B; B' näher zugewandten
Seite des Magazins 398 angeordnet ist, so dass bei einem
oberen Druckwerk 301 der Zuführschacht 417 unten,
und bei einem unteren Druckwerk 301 der Zuführschacht 417 oben
liegend angeordnet ist.
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23a zeigt das Magazin 398 in Ausgangsposition,
d. h. es befindet sich keine Druckform 310 in einem der
Schächte 417; 418,
die Klemmvorrichtungen 421; 422; 428; 429 sind
abgestellt, d. h. sie geben den jeweiligen Schacht 417; 418 frei
und sind z. B. in einer Ruhestellung. Des weiteren befindet sich
die Klappe 414 in einer Lage, in welcher der Zuführschacht 417 geschlossen,
und der Aufnahmeschacht 418 geöffnet ist. Der Schlitten 419 befindet sich
in einer hinteren Lage, seiner Ruhelage. Eine Druckform 310 wird
nun in den Zuführschacht 417 eingeführt (23b) bis sie beispielsweise an einem Anschlag 415 zu
liegen kommt und wird anschließend
durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428 gesichert (23c). Das Sichern kann automatisch und/oder unter
der Bedingung erfolgen, dass ein die vorlaufende Kante wahrnehmender
Taster 420 (z. B. im Bereich des Anschlages 415,
jedoch hier nicht sichtbar) die korrekt positionierte neue Druckplatte 310 registriert.
Das Magazin 398 ist nun bereit für ein sich ggf. anschließendes Aufplatten
auf einen „leeren" Zylinder 304,
welches mit dem Klemmen der neuen Druckplatte 310 nach 23i (jedoch ohne Lösen einer alten Druckplatte
vom Schlitten 419) fortgesetzt würde.
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Soll
jedoch ein Plattenwechsel durchgeführt werden oder aber lediglich
eine alte Druckplatte 310 entfernt werden, so sind die
Schritte gemäß 23d einschließlich 23h, ggf. mit dem Schritt des Lösens der
alten Druckplatte 310 vom Schlitten 419 aus 23i, erforderlich.
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Nicht
in 23d dargestellt ist, dass zum Abplatten
zunächst
die in 20 und 22 dargestellte
Rolle 406 durch den Antrieb 407 an die noch auf
dem Zylinder 304 befindliche Druckplatte 310 angestellt
wird, und anschließend
die ggf. vorhandene Arretierung, Klemmvorrichtung oder Spannvorrichtung 410 für das nachlaufende
Ende 441 der Druckplatte 310 gelöst wird
so dass das Ende 441 bei Drehen des Zylinders 304 in
zur Produktion umgekehrter Richtung aus dem Kanal entweichen kann.
Durch Drehen des Zylinders 304 löst sich nun die Druckplatte 310,
von der Rolle 406 geführt
bzw. in diesem Punkt noch an die Mantelfläche angedrückt, nach und nach durch ihre
Eigenspannung vom Zylinder 304 ab und wird durch die Drehung
des Zylinders 304 in den Schacht 418 geschoben
(23d). Die beiden dem Schacht 418 zugeordneten
Klemmvorrichtungen 422; 429 sind dabei inaktiv.
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Der
Schlitten 419 befindet sich entweder bereits in einer zylindernahen
Position oder wird wie in 23e im
Vergleich zu 23d dargestellt dort hin bewegt.
In einer Phase, in welcher die Druckform weitgehend abgewickelt
ist und sich das vorlaufende Ende 439 fast oder bereits
unter der Rolle 406 befindet, wird die Rolle 406 vom
Zylinder 304 abgestellt, so dass nach Lösen der Klemmvorrichtung 410 und weiterem
Drehen des Zylinders 304 das vorlaufende Ende 439 aus
dem Kanal springen kann.
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Um
ein Lösen
des vorlaufenden Endes 439 der Druckplatte 310 aus
dem Kanal der Arretierung, Klemmvorrichtung oder Spannvorrichtung 410 zu vereinfachen,
wird zusätzlich
zum Abstellen der Rolle 406 in einer vorteilhaften Verfahrensweise
in der Endphase des Abwickeln der Druckplatte 310 diese in
erster Variante durch Verschwenken der Rolle 412 gemäß 20 in geeigneter Weise durchgebogen. So erfährt das
vorlaufende Ende 439 über
die Durchbiegung der Druckplatte 310 ein Drehmoment um
bei weiterem Drehen des Zylinders 304 einfacher aus dem
Kanal entweichen zu können.
Das Durchbiegen kann wie exemplarisch in 23f dargestellt
auch mit einem Umstellen der Klappe 414 erfolgen, wobei auf
eine eigens vorzusehende Rolle 412 und deren Antrieb 413 dann
verzichtet werden kann.
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In
einer anderen Variante wird in diesem Stadium der gemäß 21 verschwenkbare Halbautomat 404 in
eine Lage bewegt, dass sich die kurz zuvor bereits abgestellte Rolle 406 (Antrieb 407 deaktiviert)
noch weiter weg vom Zylinder 304 befindet. So erhält das vorlaufende
Ende 439 ausreichend Spielraum um bei weiterem Drehen des
Zylinders 304 einfacher aus dem Kanal entweichen zu können.
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Ist
nun auch das vorlaufende Ende der Druckplatte 310 aus dem
Kanal der Arretierung entfernt, so kann die Druckplatte 310 nicht
mehr durch Drehen des Zylinders 304 befördert werden. Wie in 23f dargestellt, wird die abzuplattende Druckplatte 310 durch
die Klemmvorrichtung 422 des in vorderer Position befindlichen
Schlittens 419 geklemmt und durch Bewegen des Schlittens 419 in eine
hintere Position nun vollständig
in den Aufnahmeschacht 418 des Magazins 398 hineingezogen (23g).
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Die
Rolle 412 aus der einen Variante oder der verschwenkbare
Halbautomat 397 aus der anderen Variante kann nach Auslösen der
vorlaufenden Plattenkante aus dem Kanal der Arretierung in ihre bzw.
seine Normallage rückgeführt werden.
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Mit
dem anschließenden
Klemmen der Druckplatte 310 durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428; 429 wird
diese im Aufnahmeschacht 418 in einer Parkposition bis
zur Entnahme durch das Bedienpersonal oder eine hierfür vorgesehene
Einrichtung gesichert (23h)
anschließend
kann wie in 23i erkennbar, die dem Schlitten 419 zugeordnete
Klemmvorrichtung 422 gelöst werden. Damit ist der Vorgang
eines Abplattens einer „alten" Druckplatte 310,
abgesehen von der Entnahme aus dem Schacht 418, abgeschlossen.
Zur Entnahme der alten Druckplatte 310 zu diesem oder einem
späteren Zeitpunkt
muss lediglich die Klemmvorrichtung 429 gelöst und die
Druckplatte 310 durch das vorzugsweise offene hintere Ende
des Magazins 398 entnommen werden.
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Im
Falle des Aufplattens im Rahmen eines Plattenwechsels oder des Einsatzes
einer neuen Druckplatte 310 zu Produktionsbeginn, schließen sich
an die o.g. Schritte zu 23a bis 23c die nachfolgend beschriebenen Schritte an.
Mittels der dem Schlitten 419 im Bereich des Zuführschachtes 417 zugeordneten
Klemmvorrichtung 421 wird die neue Druckplatte 310 am
in einer hinteren Position befindlichen Schlitten 419 geklemmt
( 23i, zweiter Teil) und darauf
hin die Klemmung durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428 gelöst (23j). Befindet sich die Klappe 414 noch
in der für
den Zuführschacht 417 geschlossenen
Lage, so wird diese durch Betätigung
des Antriebes 416 geöffnet.
Durch Verfahren des Schlittens 419 in eine vordere Position wird
nun die neue Druckplatte 310 aus dem Schacht 429 heraus
dem Zylinder 304 zugeführt.
Die Rolle 406 wird durch Aktivierung des Antriebes 407 an
den Zylinder 304 angestellt bevor die Druckplatte 310 dessen
Mantelfläche
erreicht. Die Rolle 406 dient dem vorlaufenden Ende 439 der
Druckform 310 als Anschlag, wobei sie sich durch Friktion
mit dem sich nun in Produktionsrichtung drehenden Zylinder 304 in
der Weise rotiert, dass das vorlaufende Ende 439 durch
Reibung an der Rollenoberfläche
eine Kraft in Richtung Zylindermantelfläche erfährt. Wenn der Kanal der Klemm-
oder Spannvorrichtung 410 durch Drehen des Zylinders 304 unter
dem vorlaufenden Ende 439 der an der Rolle 406 angeschlagenen Druckplatte 310 durchläuft, wird
dieses – unterstützt durch
die Rolle 406 und deren Drehbewegung in den Kanal eingedrückt. Vorzugsweise
wird die Druckplatte 310 durch die Klemmvorrichtung 421 des
Magazins 398 nicht sofort nach Einrasten des vorlaufenden
Endes 439 freigegeben, sondern wird, wie 23l zeigt, noch durch die Klemmvorrichtung 421 gehalten
bis sie teilweise aufgezogen ist.
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Während die
Druckplatte 310 durch Drehen des Zylinders 304 weiter
aufgezogen wird, wird die Klemmung durch die Klemmvorrichtung 421 gelöst (23m). Die Rolle 406 bleibt für den gesamten Vorgang
des Aufwickelns der Druckplatte 310 an diese angestellt
und drückt
schließlich
das nachlaufende Ende 441 in den Kanal. Nach Arretierung
im Kanal wird die Rolle 406 abgestellt. d. h. das Druckmittel deaktiviert.
Nach dem Lösen
der Klemmvorrichtung 421 des Magazins 398 wird
der Schlitten 419 vorzugsweise wieder in seine Ruheposition,
d. h. in eine hinteren Lage zurückgefahren 23n. Wie oben bereits erwähnt, kann für den Fall eines Plattenwechsels
nun nach Lösen
der Klemmvorrichtung 429 die alte Druckplatte entfernt
werden 23o. Beide Schächte 417; 418 sind
nun leer, der Schlitten 419 befindet sich in seiner Ausgangslage.
Hierzu wird ggf. die Klappe 414 noch in die Lage gebracht,
in welcher der Aufnahmeschacht 418 für eine abzuplattende Druckplatte 310 geöffnet ist.
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Der Übertragungszylinder 303 weist
auf seinem Umfang zumindest einen in 20 angedeuteten
Aufzug 436 auf, welcher in mindestens einem axial auf der
Mantelfläche
verlaufenden Kanal gehalten ist. Vorzugsweise weist der Übertragungszylinder 303 lediglich
einen über
die wirksame Länge
bzw. im wesentlichen über
die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' reichenden und im wesentlichen (bis
auf einen Stoß bzw.
eine Kanalöffnung)
um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reichenden
Aufzug 436 auf. Der Aufzug 436 ist vorzugsweise
als sog. Metalldrucktuch 436 ausgeführt, welches eine elastische
Schicht (z. B. Gummi) auf einer im wesentlichen dimensionsstabilen
Trägerschicht,
z. B. eine dünne
Metallplatte, aufweist. Die Enden dieses Aufzuges 436 werden
nun durch eine Öffnung
an der Mantelfläche
in den Kanal eingeführt und
dort reib- oder Formschlüssig
gehalten. Im Fall eines Metalldrucktuches 436 sind die
Enden abgebogen/abgekantet (z. B. im Bereich seines vorlaufenden
Endes um ca. 45° und
im Bereich seines nachlaufenden Endes um ca. 135° bzw. um einen Zwischenwinkel
von 45°).
Diese Enden reichen durch die Öffnung 437 eines
axial über
die gesamte zu nutzende Breite des Übertagungszylinders 303 reichenden Kanals,
welcher beispielsweise ebenfalls eine Arretierung, Klemmvorrichtung
oder Spannvorrichtung 438, insbesondere eine im wesentlichen
derjenigen des Formzylinders 304 in 25 dargestellten Klemmvorrichtung 410 entsprechend,
aufweist. Aus diesem Grund sind in 25 den
Bezugszeichen des Formzylinders 304 die entsprechenden
des Übertragungszylinders 303 hinzugefügt. Die
Druckform 410 entspricht in der Darstellung der 24 und 9 jedoch beispielsweise der
dimensionsstabilen Trägerschicht
des als Metalldrucktuch 436 ausgeführten Aufzuges 436,
wobei eine elastische Schicht auf der wirksamen Außenfläche in 25 jedoch nicht dargestellt ist. Die Öffnung 437 zum
Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des Zylinders 304 vorzugsweise
eine Breite von 1 bis 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3 mm
auf. Die Klemmvorrichtung 438 ist vorteilhaft pneumatisch
betätigbar,
z. B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel, welche im geschlossenen
Zustand mittels Federkraft gegen das in den Kanal reichende nachlaufende
Ende vorgespannt sind, ausgeführt. Als
Betätigungsmittel
ist bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarar Schlauch einsetzbar.
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Der Übertragungszylinder 303 trägt vorzugsweise
einen einzigen als Drucktuch 436 ausgeführten Aufzug 436,
welcher – unabhängig vom
Vorhandensein einer Waschvorrichtung 309 oder der speziellen
Ausführung
einer Klemmeinrichtung 438 – im wesentlichen über die
gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' und im wesentlichen (bis auf einen Stoß bzw. eine
Kanalöffnung)
um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reicht,
und welcher entsprechend dimensioniert ist. Die Druckeinheit 300 weist
in ihrem Eingangsbereich bzw. im Bereich ihres Eingangszwickels
zwischen den beiden Übertragungszylindern 303 eine
Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399,
d. h. zur Beeinflussung einer beispielsweise durch den Druckprozess
(insbesondere die Feuchtigkeit) verursachte Änderung in der Querausdehnung/Breite
der Bahn B; B' von
Druckstelle zu Druckstelle. Die Vorrichtung 399 ist vorzugsweise
im Eingangsbereich einer auf eine erste Druckeinheit 300 nachfolgender
Druckeinheit 300 angeordnet, d. h. wenn die Bahn B; B' bereits mindestens
einmal bedruckt wurde. Sie weist zumindest Stellglied 446,
z. B. ein Stützelement 446 auf, mittels
welchem unter Berührung
der Bahn B; B' oder vorteilhaft
berührungslos
dieselbe in einer Richtung senkrecht zur Bahnebene ausgelenkt werden
kann.
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Hierzu
ist an einer Traverse 445 (26) mindestens
ein als Düse 446 ausgeführtes Stützelement 446 derart
angeordnet, dass aus ihr ausströmendes
Gas, insbesondere Luft, auf die Bahn B; B' gerichtet ist. Die Bahn B; B' wird beim Durchlaufen dieses
Bereiches je nach Stärke
des Stromes mehr oder weniger gewellt bzw. aus einem im wesentlichen ebenen
Querschnitt ausgelenkt , was eine Korrektur der Breite b; b' und der seitlichen
Ausrichtung jeden Teilbereichs des Druckbildes zur Folge hat. Vorteilhaft
sind axial nebeneinander z. B. mindestens fünf, insbesondere sieben Düsen 446 angeordnet.
Die Stärke
des Luftstromes, z. B. je Düse 446,
wird vorzugsweise mittels nicht dargestellter Servoventile eingestellt.
Hierbei kann beispielsweise manuell, über eine Steuerung oder eine
Regelung jeder Düse 446 ein
Druck von 0 bis Maximalwert zugeordnet werden. Es ist auch möglich allen
Düsen 446 grundsätzlich den
selben Wert zuzuordnen, durch die gezielte Auswahl einer Teilmenge
(kleiner oder gleich der Gesamtzahl der Düsen) 446 an geöffneten
Düsen 446 jedoch
die Art und Stärke
der Korrektur, d. h. der Welligkeit bzw. Auslenkung einzustellen.
-
In
einer vorteilhaften Ausführung
sind die Düsen 446,
zumindest die jeweils am weitesten außen liegenden Düsen 446,
oder aber alle Düsen 446 bis auf
die in der Mitte liegende in axialer Richtung justierbar an der
Traverse 445 angeordnet. Die Justierbarkeit kann auf .
manuell zu verstellenden Techniken (Lösen und Verschieben, manuell
anzutreibende Spindel(n) etc.) oder aber durch Antriebe (z. B. motorisch)
erfolgen. Letzteres ist insbesondere vorteilhaft, wenn die axiale
Positionierung oder zumindest Voreinstellung von der Maschinensteuerung
automatisch anhand der zum Bedrucken beabsichtigten Breite b; b' der Bahn B; B' vorgenommen wird.
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Die
Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 erhält ihre
Stellbefehle von einer Steuerung 339, welche ihrerseits
die Messwerte für
die seitliche Lage des Druckbildes/der Druckbilder von mindestens
einem nachgeordneten Sensor 448 bezieht.
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In
der dargelegten, ökonomischer
Ausführung
sind für
die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 nicht
gesonderte, das Druckbild detektierende Sensoren angeordnet, sondern
es wird auf die Messwerte einer Seitenregistersteuerung/-regelung 449 zurückgegriffen
bzw. umgekehrt. D. h. es wird durch die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 und
die Vorrichtung 399 auf den Messwert mindestens eines gemeinsamen
Sensors 448 zurückgegriffen.
Die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 richtet das Druckbild
insgesamt in seiner axialen Lage aus. Hierfür wird z. B. mittels eines Stellmittels 402 der
Formzylinder 304 oder die auf dem Formzylinder 304 befindliche
Druckform 310 entsprechend relativ zur Bahn B; B' axial bewegt. Die Sensorik
und ggf. Teile der Seitenregistersteuerung/-regelung 449 werden
nun zur Ansteuerung der Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 genutzt
bzw. umgekehrt.
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Damit
die Sensorik 448 der Seitenregistersteuerung/-regelung 449 parallel
auch für
die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 nutzbar
ist, weist die Sensorik 448 in vorteilhafter Ausführung mindestens
zwei in axialer Richtung nebeneinander angeordnete Messstellen,
d. h. Sensoren 448 auf, welche jeweils einen auf der Bahn
B; B' befindlichen
Druckbildausschnitt oder eine aufgedruckte Marke detektieren. Weicht
das Druckbild insgesamt in seitlicher Richtung von seiner Solllage
ab, so erfolgt die Korrektur über
das Seitenregister, führt die
Auswertung der Messpunkte zum Ergebnis, dass zwar die Mittellage
eingenommen ist, jedoch eine Verzerrung/Verbreiterung des Druckbildes
vorliegt, so erfolgt die Korrektur über die Vorrichtung zur Beeinflussung
des Fan-Out-Effektes 399.
Bei Mischeffekten erfolgen selbstverständlich beide Korrekturen, wobei
ein Zyklus von Vorteil ist, zunächst
das Seitenregister und anschließend
die Verzerrung zu korrigieren.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
ist der eine der Sensoren 44 8 im wesentlichen mittig zur
laufenden Bahn B; B' angeordnet
und der andere in einem randnahen Bereich. So lässt sich eine schnelle und vom
Fan-Out im wesentlichen unabhängige
Aussage über
das Seitenregister treffen und gleichzeitig eine größtmögliche Auflösung bei
der Ermittlung des Fan-Out erzielen.
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Wenn
der Sensor 447 zur Erfassung des Seitenregisters nicht
immer mittig zur Bahn B; B' angeordnet
ist, ist diese kombinierte Vorgehensweise insofern von Vorteil,
da erst mit Kenntnis des Ausmaßes
im Fan-Out eine Aussage zum Fehler im Seitenregister getroffen werden
kann. Durch gleichzeitige bzw. parallele Verarbeitung kann einer
Fehlinterpretation eines beispielsweise zur Seitenregistersteuerung/-regelung 449 herangezogenen
Signals vermieden werden.
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Die
Steuerung 447 und die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können daher
beispielsweise Module eines gemeinsamen Programms sein, deren Schritte
sequenziell und ggf. zyklisch durchlaufen werden, wobei der Messwertinterpretation
und folgender Fehlerkorrektur dann z. B. ein gemeinsamer Algorithmus
zugeordnet ist.
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Die
Steuerung 447 zur Beeinflussung des Seitenregisters und
die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können auch
als zwei voneinander verschiedene Rechenalgorithmen ausgeführt sein.
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Die
Steuerung 339 zur Beeinflussung des Seitenregisters und
die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können aber
auch als baulich voneinander getrennte Hardwareeinheiten ausgeführt sein. Dies
ist beispielsweise beim Nachrüsten
bestehender Lösungen
oder bei Zurückgreifen
auf fertige Zukaufteile von Vorteil
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Anstelle
von Düsen 446 können auch
die Bahn B; B' berührungslos
führende
Stützelemente 446 angeordnet
sein, welche an ihrer der Bahn B; B' zugewandten Seite von Druckluft durchströmte Mikroöffnungen
aufweisen. Die Mikroöffnungen
bilden im Gegensatz zur Düse 446 keinen
scharfen Luftstrahl, sondern ein Luftpolster zwischen Oberfläche und
Bahn B; B' aus.
In diesem Fall wirkt die Steuerung 447 auf Stellantriebe,
welche die Stützelemente 446 in
einer Richtung senkrecht zur Bahnebene bewegen. Die Mikroöffnungen
weisen einen Durchmesser kleiner 500 μm, vorteilhaft kleiner oder
gleich 300 μm,
insbesondere kleiner oder gleich 150 μm auf. In einer Ausführung können diese
als offene Poren eines die wirksame Oberfläche auf dem Stützelement 446 ausbildenden
porösen
Material, insbesondere Sintermaterials, mit Poren mittleren Durchmessers (mittlere
Größe) von
kleiner 150 μm,
z. B. 5 bis 60 μm,
insbesondere 10 bis 30 μm,
sein. In einer anderen Ausführung
stellen diese die nach außen
gerichteten Öffnungen
von Mikrobohrungen mit einem Durchmesser kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere
zwischen 60 und 150 μm
dar.
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In
einer Ausführungsvariante
ist anstelle der mindestens zwei Sensoren 448 ein sich
signifikant quer zur Bahn B; B' erstreckender
Sensor 448 angeordnet, dessen Sichtfeld z. B. wenigstens
ein viertel der Bahnbreite b; b',
vorteilhaft jedoch mindestens eine halbe Bahnbreite b; b', abdeckt. Dieser
Sensor 448 kann beispielsweise als Kamera (CCD-Kamera) oder Zeilenkamera
oder als Array einzelner lichtsensitiver Elemente (z. B. Halbleiterdioden)
ausgeführt sein.
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In
einer anderen – z.
B. auch im Hinblick auf eine parallele Produktionsüberwachung
vorteilhaften – Ausführung ist
der Sensor 448 als eine die gesamte Bahnbreite b; b' abtastende Kamera
ausgeführt.
Somit ist neben der Erkennung von Fan-Out-Fehlern eine Auswertung
hinsichtlich der Längs-
und Querregister und/oder der gesamten Bildqualität möglich.
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Das
oben zu 6 genannte Leitelement 308 ist
vorzugsweise derart ausgebildet, dass es zumindest auf seiner der
Bahn B; B' zugewandten
Seite seiner Oberfläche
luftdurchströmbare
Mikroöffnungen
aufweist. Unter Mikroöffnungen
werden hier Öffnungen
auf der Oberfläche
des Bauteils verstanden, welche einen Durchmesser kleiner oder gleich
500 μm,
vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere kleiner oder
gleich 150 μm
aufweisen. Eine „Lochdichte" für die mit
den Mikroöffnungen
versehene Fläche
liegt bei mindesten eine Mikroöffnung
je 5 mm2 (= 0,20 / mm2),
vorteilhaft mindestens eine Mikroöffnung je 3,6 mm2 (=
0,28 / mm2).
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Die
Mikroöffnungen
können
vorteilhaft als offene Poren an der Oberfläche eines porösen, insbesondere
mikroporösen,
luftdurchlässigen
Materials oder aber als Öffnungen
durchgehender Bohrungen kleinen Querschnittes ausgeführt sein,
welche sich durch die Wand einer Zuführkammer nach außen erstrecken.
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Das
Leitelement 308, wie in 27a)
bis c) schematisch dargestellt, weist in einer besonders vorteilhaften
Ausführung
einen Grundkörper 451 mit einem
Innenraum 452, z. B. einen rohrförmigen Grundkörper 451 (27a)), auf, welcher in seiner Wandung 453 radial
bis zur Mantelfläche
durchgehende Öffnungen 454 aufweist.
Durch den Innenraum 452 und die Öffnungen 454 wird
im Betrieb Gas geblasen, welches z. B. durch einen nicht dargestellten
Verdichter unter einem Druck P größer dem Umgebungsdruck steht.
Die Mantelfläche
des Grundkörpers 451 weist
zumindest im mit Öffnungen 454 versehenen
Abschnitt poröses
Material 456, eine Schicht 456, aus einem Sintermaterial,
insbesondere einem Sintermetall, auf, welche auch die Öffnungen 454 überdeckt
und sich durchgehend über
den mit der Bahn B; B' zusammen
wirkenden Bereich erstreckt, also eine durchgehende Oberfläche zumindest
im von der Bahn B; B' zur
Umschlingung vorgesehenen Bereich bildet.
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In
anderer Ausführung
(27b) und c)) wird der Innenraum 452 nicht
durch einen als Rohr ausgebildeten Grundkörper 451, sondern
in anderer Geometrie gebildet. Vorteilhaft ist der Grundkörper 451 aus
einer teilkreisförmigen
Wandung 453 (insbesondere mit festem Radius bzw. Krümmungsradius R453
bzgl. eines fixen Mittelpunktes M453) gebildet, welcher auf seiner
offenen Seite durch eine Abdeckung 455 abgeschlossen ist.
In 27b) ist der Teilkreiswinkel
n der die Öffnungen
aufweisenden Wandung 453 zu ca. 180° gewählt. Mit dieser Maßnahme ist
bei beispielsweise bestimmten Breite b308 des Leitelementes 308 – beispielsweise
einer aus Bauraumgründen
vorgegebener maximaler Breite – eine möglichst
große
wirksame Fläche
erreichbar. Bei einer gewünschten
oder vorgegebenen Breite b408 ist anhand der benötigten Umlenkung (Winkel der
Richtungsänderung
der Bahn B; B')
der Radius R453 für den
Teilkreis (bzw. das Rohr als Rohmaterial) gewählt und ein entsprechender
Teilkreis entnommen. Eine Umlenkung erfolgt damit möglichst „weich" und ist auf den
zur Verfügung
stehenden Bauraum im größtmöglichen
Bereich durch das Luftpolster unterstützt. In der Darstellung der 27c) ist ein Teilkreiswinkel n der kleiner 180°, z. B. zwischen
10° und 150°, insbesondere
zwischen , hier ca. 90°,
gewählt. In
einer bevorzugten Ausführung
für den
Einsatz im Bereich der Nippstellen der Druckeinheit 300 ist
der Teilkreiswinkel n zu 10° bis
45°, insbesondere
zwischen 15° bis
35° gewählt. Die
Breite b308 ist beispielsweise zu 30 bis 150 mm, insbesondere 50
bis 110 mm gewählt.
Der Krümmungsradius
R453 beträgt
für die
Wandung 453 beispielsweise zwischen 120 und 150mm, insbesondere
zwischen 140 und 200 mm. Die Schicht 456 kann wie in 27 b) bis auf die Abdeckung 455 ausgedehnt
sein oder aber auch lediglich die Wandung 453.
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In
einer Abwandlung, wobei das mikroporöse Material 456 nicht
als Schicht auf einer Wandung 453 aufgebracht ist, sondern
als im wesentlichen selbsttragende Wandung 453 ausgeführt ist,
bildet diese durch seine innere Begrenzungsfläche zusammen mit einer dann
als Tragkörper 455 ausgeführten Abdeckung 455 den
als Druckkammer wirksamen Innenraum 452 aus. In 27 b) und/oder c) entfällt dann die Wandung 453,
wobei das poröse
Material mit einer entsprechenden Wandstärke, z. B. mindestens 2 mm,
auszuführen
ist. Dieses Prinzip ist ebenso auf die in der Beschreibung im Zusammenhang
mit porösem
Material genannten Leit- und/oder Stützelemente, insbesondere auf
das Leitelement 308, anzuwenden.
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Mit
der bzgl. des Teilkreiswinkels n genannten Maßnahme ist bei einer Breite
b308 des Leitelementes 308 – beispielsweise einer aus
Bauraumgründen
vorgegebener maximaler Breite – eine
möglichst
große
als Abstützung
wirksame Fläche
der Luftpolsterung erreichbar. Bei einer gewünschten oder vorgegebenen Breite
b308 ist anhand der benötigten
Umlenkung (Winkel der Richtungsänderung der
Bahn B; B') der
Radius R453 für
den Teilkreis (bzw. das Rohr als Rohmaterial) gewählt und
ein entsprechender Teilkreis entnommen. Eine Umlenkung erfolgt damit
möglichst „weich" und ist auf den
zur Verfügung
stehenden Bauraum im größtmöglichen Bereich
durch das Luftpolster unterstützt.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
erfolgt die Gestaltung des Leitelements 308 derart, dass
der Teilkreiswinkel n der Wandung 453 aus dem für den Bahnlauf
gewünschten
Ablenkwinkel ϛ zu η = ϛ + π gebildet
wird, wobei π eine
Zugabe für
ein sicheres Auflaufen und Ablaufen der Bahn B; B' darstellt und z.
B. zwischen 0° und
50°, insbesondere
von 10° bis 30° gewählt wird.
Der Krümmungsradius
R453 wird dann so gewählt,
dass unter Berücksichtigung
der Zugabe δ die
gewünschte
Breite b308 eingehalten wird. Der Krümmungsradius R453 ist dann
zu R453 = b308/(a·sin(ϛ/2))
gewählt.
Bei optimaler Bauraumnutzung ist so unter Berücksichtigung einer Sicherheit
eine große
Wirkfläche
geschaffen.
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Bei
erforderlichen Ablenkwinkeln ϛ von beispielsweise 120° an, kann
aus Gründen
der Vereinfachung auch ein halbkreisförmiges Profil oder gar ein Vollkreis
von Vorteil sein. In diesem Fall können Öffnungen und/oder Schicht 456 den
vollen 360°-Winkel,
oder aber nur einen Teilkreis umfassen.
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Grundsätzlich sind
auch andere, von Teilkreisen abweichende Profile für den mit
der Bahn B; B' in Wechselwirkung
stehenden Bereich der Wandung 453 denkbar, beispielsweise
als Abschnitt einer Ellipse, Parabel oder Hyperbel. Hierbei kann
die Kurvenform der Umlenkung im Hinblick auf eine „weiche" Umlenkung optimiert
werden. Die Teilkreisform hat jedoch im Hinblick auf die Standardisierung,
den Materialverbrauch und die vereinfachte Fertigung Vorteile.
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Gegenüber einer
Ausbildung eines Leitelementes 308, wobei die poröse Schicht 456 nicht
weitgehend durch einen Öffnungen
aufweisenden Grundkörper 451 unterfüttert ist,
sondern sich beispielsweise lediglich brückenähnlich auf einem Träger in Randbereichen Abstützt, weist
die Ausbildung eines kreis-, teilkreis-, elliptischen-, parabolischen- oder
hyperbolischen Grundkörpers
direkt unter der Schicht 456 im Hinblick auf Fertigung,
Formstabilität, Kosten
und Handhabung große
Vorteile auf. Für
diese Ausführung
ist beispielsweise mindestens die Hälfte der mit der Bahn B; B' zusammen wirkende Fläche der
Schicht 456 durch die Wandung 453 unterlegt und/oder Öffnungen
bzw. freie Querschnitte weisen eine maximale lichte Weite von 10
mm, insbesondere von kleiner oder gleich 5 mm auf.
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Die
Schicht 456 ist aus einem mikroporösen Material gebildet und ist
gasdurchlässig
ausgeführt. Die
Gasdurchlässigkeit
kann bei der Herstellung durch die mittlere Porengröße, dem
Verhältnis
von offenen zu geschlossenen Poren etc. beeinflusst werden.
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Die
Mikroöffnungen
sorgen im Gegensatz zu voneinander beabstandeten Bohrungen größeren Durchmessers
für eine über die
Fläche
sehr gleichmäßige radiale
Strömung.
Bei vollkreisförmiger
Ausführung
kann die Wandung 453 lediglich auf der von der Bahn B;
B' zur Umschlingung
vorgesehenen Winkelbereich (im Querschnitt betrachtet) Öffnungen 454 aufweisen,
wobei sich die Schicht 456 dann im wesentlichen über den
selben Bereich erstreckt, oder aber es kann aufgrund einfacherer
Herstellung im gesamten 360°-Bereich
die Schicht 456 vorgesehen sein (27a))
strichliert dargestellt).
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In
einer von der teilkreisförmigen
Ausführung verschiedenen,
für sämtliche
Anwendungen in der Druckmaschine nutzbaren Ausführung, sind sowohl Öffnungen 454 als
auch Schicht 456 im gesamten 360°-Bereich des Leitelementes 308 vorgesehen. Das
Leitelement 4308 kann dann für beliebige Umschlingungen
und Bahnführungen
an verschiedensten Stellen der Druckmaschine eingesetzt werden, ohne
dass eine Spezialanfertigung und ein Ausrichten erforderlich wäre.
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In
einer anderen, jedoch nicht dargestellten Ausgestaltung der Mikroöffnungen
sind diese als Öffnungen 454 durchgehender
Bohrungen, insbesondere Mikrobohrungen ausgeführt, welche sich durch eine
den z. B. als Druckkammer ausgebildeten Innenraum 452 begrenzende
Wandung 453 nach außen
erstrecken. Hierbei weist die Wandung 453 keine mikroporöse Schicht
auf. Die Bohrungen weisen z. B. einen Durchmesser (zumindest im
Bereich der Öffnungen)
von kleiner oder gleich 500 μm,
vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere zwischen 60
und 150 μm
auf. Der Öffnungsgrad
liegt z. B. bei 3 % bis 25 %, insbesondere bei 5 % bis 15 %. Eine Lochdichte
beträgt
zumindest 1/(5 mm2), insbesondere mindestens
1/mm2 bis hin zu 4/mm2.
Die Wandung 453 weist somit, zumindest in einem der Bahn B;
B' gegenüber liegenden
Bereich, eine Mikroperforation auf. Vorteilhafter Weise erstreckt
sich die Mikroperforation über
den Bereich, welcher mit der Bahn B; B' zusammen wirkt; sie kann sich jedoch – wie in
der Ausführung
mit poröser
Schicht 456 – um den
vollen Umfang von 360° erstrecken,
da die Verluste wie genannt in Grenzen gehalten sind.
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Die
zum Leitelement 308 beschriebenen Ausführungen (Vollkreis, Teilkreis,
volle oder teilweise Beschichtung, mikroporöse Schicht 456 oder
Mikrobohrungen und/oder volle oder teilweise Belegung mit Öffnungen
im Umfang) sind entsprechend auf die anderen i. V. m. Mikroöffnungen
genannten Leit- oder Stützelemente,
wie z. B. oben genannte Leitelemente 308 der Druckeinheit 300,
unten beschriebene Wendestangen 712, Leitelemente 501 des
Trockners 500 und/oder die ansonsten in der Beschreibung
mit Bezug auf die Mikroöffnungen
genannten Elemente im Einzugwerk 200 der Bahnführung nach
dem Silikonwerk 716 und im Überbau 700 zur Führung oder
Stützung
der Bahn B; B' sowie
den Falztrichter 732 anzuwenden. Hierbei sind für den Radius,
die Breite sowie die Bauteile die entsprechenden Bezugszeichen in
den Figuren auszutauschen.
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Nach
dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren wird die Bahn
B; B' beispielsweise
einem Trockenprozess unterworfen. Dies kann prinzipiell auf unterschiedliche
Weise, z. B. rein konvektiv, durch Infrarotstrahlung, durch Heißluft oder
durch Mischformen der genannten Methoden erfolgen.
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Im
Ausführungsbeispiel
nach 1 ist der Trockner 500 als thermisch
wirksamer Trockner 500 ausgeführt.
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Zur
Führung
der bedruckten Bahn B; B' weist der
Trockner 500 mindestens ein Leitelement 501 (in 1 angedeutet)
auf, welche in einer Ausführung
z. B. als Walzen, insbesondere als sog. „Igelwalzen" ausgeführt sind.
In vorteilhafter Ausführung
sind die Leitelemente, zumindest ein erstes oder mehrere Leitelemente 501 im
vorderen Bereich des Trockners 500, als mit Druckluft beaufschlagte
Leitelemente Mikroöffnungen – mikroporöse Schicht
oder Mikrobohrungen – entsprechend
den Ausführungen
zum Leitelementen 308 ausgebildet. Eine Beschädigung des frischen
Druckbildes ist somit vermieden.
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Nach
dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren, Trocknen
und/oder Kühlen
in der Kühleinheit 600 läuft die
Bahn B; B' zur weiteren
Verarbeitung in den Überbau 700.
Der Überbau 700 umfasst
als wesentliche Module zumindest eine Längsschneideinrichtung 701,
ein Wendewerk 702 sowie eine Trichtereinheit 703 ( 28). In der 28 sind
vertikale Stützen
zwischen verschiedenen Ebenen sowie Treppen und andere bauliche Maßnahmen
der Übersichtlichkeit
wegen weitgehend nicht dargestellt. In einer einfachsten Standartausführung ist
der Überbau 700 ohne
Längsschneideinrichtung 701 und
Wendewerk 702 ausgeführt
und lediglich für
einen einbahnigen Geradeauslauf der Bahn B; B' vorgesehen.
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Dem Überbau 700 können funktionell und/oder
baulich noch eine Bahnkanten- bzw. Bahnmittenregeleinrichtung mit
z. B. Drehrahmen 713 und Sensorik 714, ein Silikonwerk 716 mit
zwei nacheinander in Kontakt mit der Bahn B; B' bringbaren, jeweils einzeln motorisch
angetriebenen Auftragwalzen, ggf. eine Abtasteinrichtung 717 zur
Messung der Farbdichte und ggf. ein Perforierwerk 718 (lediglich strichliert
angedeutet) zugeordnet und insbesondere der Längsschneideinrichtung 701 vorgeordnet
sein. Vorteilhaft ist weiter die Anordnung von Abtastköpfen 715 für die Farbregisterregelung
beidseitig der Bahn B; B'.
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Direkt
im Anschluss an das Silikonwerk 716 sich anschließende Leitelemente 720; 720' (und ggf. 710)
bzw. Leitwalzen 720; 720' (und ggf. 710), z. B. zumindest
die den Abtastköpfen 715 zugeordnete Leitwalze 720,
können
vorteilhaft als luftumspülte Stange
in einer der Ausführungen
mit Mikroöffnungen
(siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgeführt sein.
Die Mikroöffnungen
können
dann hierbei als offene Poren porösen Materials oder als Öffnungen
von Mikrobohrungen ausgebildet sein.
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Die
Längsschneideinrichtung 701 ist
dazu ausgebildet, die einlaufende Bahn B; B' in mehrere Teilbahnen, z. B. zwei Teilbahnen
B1; B2 längs
aufzuschneiden. Hierzu weist sie mindestens eine Messereinheit 705 auf,
welche beispielsweise ein als Untermesser 706 bezeichnetes
Messer 706 beinhaltet, welches beispielsweise durch die
Bahn B; B' hindurch
in eine Nut eines Gegenmessers 707, z. B. als Obermesser 707 bezeichnetes
Messer 707 eintaucht. Vorzugsweise ist die Messereinheit 705 als Scherenschnittmesser
ausgebildet. Das Gegenmesser 707 kann u.U. auch als Walze 707 ausgebildet sein.
Das Gegenmesser 707, als Einzelmesser oder als Walze, kann
vorteilhaft als luftumspülte
Stützelemente
oder Stange in einer der Ausführungen
mit Mikroöffnungen
(siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgeführt sein.
Die Mikroöffnungen
können dann
hierbei als offene Poren porösen
Materials oder als Öffnungen
von Mikrobohrungen ausgebildet sein. Das Untermesser 706 ist
vorzugsweise elektrisch unabhängig
von anderen Aggregaten bzw. Messereinheiten 705 einzeln
motorisch getrieben und weist vorzugsweise eine Voreilung gegenüber der
Bahn B; B' von 2 – 5% auf.
Das Obermesser 707 wird über Friktion mit dem Untermesser 706 getrieben.
Ggf. kann auch eine formschlüssige
Antriebsverbindung zwischen Unter- und Obermesser 706; 707 vorgesehen sein.
Im Fall von mehreren Messereinheiten 705 sind z. B. alle
jeweils einzeln angetrieben und/oder einzeln an-/abstellbar. Vorzugsweise
ist die Messereinheit 705 auf einer gestellfesten Traverse
axial bewegbar ausgeführt.
Die axiale Ausrichtung kann auf manuell zu verstellenden Techniken
(Lösen
und Verschieben, manuell anzutreibende Spindel(n) etc.) oder aber
in vorteilhafter Ausführung
durch Antriebe (z. B. motorisch über
Spindeln) erfolgen. Letzteres ist insbesondere vorteilhaft, wenn
die axiale Positionierung oder zumindest Voreinstellung von der
Maschinensteuerung automatisch anhand der zum Bedrucken beabsichtigten
Breite b; b' der
Bahn B; B' und der
produktspezifisch vorzunehmenden Schnittlinien oder von einem Bedienpult
her vorgenommen wird.
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In
einer ersten Ausführung
(neben der einfachsten Standartausführung) weist die Längsschneideinrichtung 701 je
ganzer in der Druckmaschine zu bedruckender Bahn B; B' lediglich eine,
z. B. pneumatisch an-/abstellbare Messereinheit 705 auf.
In einer variableren Ausführung
sind je Bahn B; B' zwei
derartige Messereinheiten 705 axial nebeneinander und z.
B. einzeln motorisch justierbar angeordnet. In einer noch vielseitigeren
Ausführung
oder aber für
Maschinen großer
Breite ist eine Ausführung mit
vier nebeneinander angeordneten, axial einzeln motorisch justierbaren
Messereinheiten 705 von Vorteil. Hierbei können entweder
aus einer Bahn B; B' bis zu
fünf Teilbahnen
B1; B2 geschnitten werden, oder optional drei Teilbahnen B1; B2,
wobei mittels der äußeren Messereinheiten 705 eine
Besäumung
der äußeren Bahnen
auf ihren Außenkanten
vornehmbar ist.
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Der Überbau 700 weist
in einem dem ggf. vorhandenen Trockner 500 nachgeordneten
Bereich, z. B. zumindest vor dem ggf. vorhandenen Wendewerk 702,
eine Zugeinrichtung, z. B. eine Zuggruppe, auf, welche zumindest
eine Zugwalze 708 beinhaltet. Die Zugwalze 708 ist
vorzugsweise mechanisch unabhängig
von anderen Aggregaten durch einen eigenen Antriebsmotor, z. B.
einen Servomotor, angetrieben. Er ist vorzugsweise bzgl. seiner
Drehzahl geregelt und erhält
einen Sollwert auf Basis eines Messwertes (s.u.) und eines z. B.
von der Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwertes (bzw. Sollwertbereichs)
für die
Spannung. In bevorzugter Ausführung weist
die Zuggruppe mehrere axial nebeneinander angeordnete Rollen 709 oder
eine Walze 709 auf, welche beispielsweise gruppenweise
oder vorzugsweise einzeln pneumatisch an die bzw. von der Zugwalze 708 an-
bzw. abstellbar sind. Mit der einzelnen An-/Abstellbarkeit kann
eine variierende Bahnbreite berücksichtigt
werden. In einer Variante sind die Rollen 709 als mehrere
Andrückelemente
oder durchgehendes Andrückelement
(rotierbar oder feststehend) in einer der Ausführungen mit Mikroöffnungen
(siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgebildet.
Die Mikroöffnungen
können
dann hierbei als offene Poren porösen Materials oder als Öffnungen
von Mikrobohrungen ausgebildet sein. In räumlicher Nähe zu dieser Zuggruppe, weist
der Überbau 700 eine
Messeinrichtung 710 zur Ermittlung der Bahnspannung auf,
hier eine letzte als Messwalze 710 ausgeführte Leitwalze 710 vor
der Zuggruppe. Die Messeinrichtung 710 ist z. B. als Messwalze 710 oder
in anderer Weise ausgebildet. Die Bahnspannung wird mittels der
Messeinrichtung 710 ermittelt und zur Spannungsregelung
herangezogen.
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Das
Wendewerk 702 weist zumindest ein Wendedeck 711 auf,
mittels welchem eine Teilbahn B1; B2 auf eine andere Flucht gebracht
und/oder gestürzt
werden kann. Es beinhaltet ein Paar von zur Transportrichtung T
geneigten Leitelement 712, z. B. von Wendestangen 712.
In einer vorteilhaften Ausführung
sind zwei Wendedecks 711, d. h. zwei Paare von Wendestangen 712 zum
Versatz bzw. zum Stürzen
zweier Teilbahnen B1; B2 vorgesehen. Die Wendestangen 712 eines
Paares können
entweder parallel zueinander und um 45° gegen die einlaufende Bahn
B; B' geneigt angeordnet
sein (Versatz), oder aber sie sind senkrecht zueinander angeordnet
und um 45° bzw.
135° gegen
die einlaufende Bahn B; B' geneigt
(Stürzen
und ggf. Versatz). Wie in 28 für zwei Wendedecks 711 dargestellt,
ist jedem Wendedeck 711 zumindest ein Leitelement 710 vorgeordnet,
mittels welchem die betreffende Teilbahn B1; B2 dem Wendedeck 711 zugeführt wird.
Zusätzlich
kann ein weiteres Leitelement 710 vorgesehen sein, mittels
welchem einen Bahnweg einer beispielsweise ungeschnittenen B; B' oder einer Teilbahn
B1, B2 ohne Wenden – d.
h. im „Geradeauslauf' – zur Trichtereinheit 703 ermöglicht wird.
Das Leitelement 710 ist in einer Ausführung als Leitwalze 710 ausgeführt. Es
ist entweder fest aber rotierbar mit dem nicht explizit dargestellten
Gestell oder aber baulich fest aber rotierbar mit dem zugeordneten
Wendedeck 711 verbunden.
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Die
beiden Wendedecks 711 (bzw. deren Wendestangen 712)
können
mit gleicher Breite ausgeführt
sein. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Länge der Wendestangen 712 in Projektion
zur einlaufenden Bahn B; B' bzw.
Teilbahn B1; B2 derart bemessen sind, dass sie zumindest eine dreiviertel
breite Bahn B der maximalen Breite b einer vollen Bahn B, z. B.
zumindest 750 mm, betragen. Dies ist auch von Vorteil, wenn lediglich
ein Wendedeck 711 vorgesehen ist. In einer vorteilhaften
Variante für
die Ausführung
mit zwei Wendedecks 711 ist jedoch eines der Wendedecks 711 mit
der genannten Breite b, z. B. der dreiviertel Bahn B entsprechend,
und das andere Wendedeck 711 kleiner, z. B. mindestens
zwei Drittel einer vollen maximalen Bahn B; B' in Projektion entsprechend, z. B. ca.
666 bis 680 mm, ausgeführt.
Unter Länge
bzw. Breite des Wendedecks 711 ist in diesem Zusammenhang
die Länge
zur Bahnführung
wirksamen Mantelfläche
zu verstehen, zu welcher ggf. noch Zapfen, Lagerung, unbehandelte Mantelfläche etc.
hinzu kommen kann.
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In
vorteilhafter Ausführung
sind sämtliche Wendestangen 712 in
der Ebene der einlaufenden Bahn B; B' um 90° verschwenk- bzw. verkippbar
ausgeführt.
Vorteilhaft ist auch eine fliegende Lagerung der Wendestangen 712,
d. h. mit einem befestigten und einem freien Ende. In Weiterbildung
ist den Wendestangen 712 jeweils ein nicht dargestelltes
Mittel zugeordnet, welches die aktuelle Stellung der Wendestange 712 – nach links
oder nach rechts gekippt – erfasst
und an die Maschinensteuerung bzw. den Leitstand der Maschine meldet.
Dies können
beispielsweise Initiatoren sein, welche mechanisch (Schalter) oder
elektromagnetisch (Induktion, Lichtschranke) aktiviert oder deaktiviert
werden, sobald sich die Wendestange 712 in einer der vorgesehenen Lagen
befindet. Der Drucker bzw. ein Programm kann dann überprüfen, ob
sich die Wendestangen 712 in der für die geplante Produktion erforderlichen Stellung
befinden. Es kann ein Fehlersignal ausgegeben werden, wenn die Stellung
der Wendestange 712 zur beabsichtigten Produktion (bzw.
Bahnlauf) nicht übereinstimmt.
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Jede
Wendestange 712 ist in bevorzugter Ausführung insgesamt in einer Richtung
quer zur einlaufenden Bahn B; B' bewegbar
im Überbau 700 angeordnet.
Hiermit ist die Wendestange 712 angepasst an ein Produkt
bzw. einen Bahnlauf bzw. Breite b; b' der Bahn B; B' positionierbar. Die Wendestange 712 ist
hierzu an einem nicht bezeichneten Schlitten, z. B. einem Wagen,
einem sog. Wendewagen, angeordnet, welcher in einer Richtung quer
zur einlaufenden Bahn B; B' bewegbar
ist. Dies erfolgt vorzugsweise mittels eines nicht dargestellten
Antriebes, z. B. eines Elektromotors, über eine entsprechende Mechanik,
z. B. einen Spindeltrieb, Riementrieb, Linearantrieb).
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung weist die Wendestange 712 wie
bereits für
das Leitelement 308 in 27 dargestellt
und beschrieben, einen Grundkörper 723 mit
einem Innenraum 727, z. B. einen rohrförmigen Grundkörper 723, Öffnungen 728 und
zumindest im mit Öffnungen 728 versehenen
Abschnitt eine mikroporöse
Schicht 729 auf. Die Schicht 729 überdeckt
die Öffnungen 728 und
erstreckt sich durchgehend über
den mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden
Bereich, bildet also eine durchgehende Oberfläche zumindest im von der Bahn
B; B' bzw. Teilbahn
B1; B2 zur Umschlingung vorgesehenen Bereich. Die Bereiche für Öffnungen 728 sowie
der Schicht 729 können
prinzipiell entsprechend der für das
Leitelement 308 genannten Varianten gewählt sein (Winkelbereich, 360°-Bereich).
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Wie
o. g., kann in einer für
den Einsatz variablen Ausführung
die Wendestange 712 im vollen 360°-Bereich Öffnungen 728 und die
Schicht 729 aufweisen. So kann unabhängig von der Neigung gegen die
Bahn B; B' und unabhängig von
der Bahnführung die
selbe Wendestange 712 zum Einsatz kommen.
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Wie
in 29 schematisch dargestellt, weist in einer bevorzugten
Ausführung
einer z. B. um 90° in der
Ebene der einlaufenden Bahn B; B' verschwenk- bzw.
verkippbaren Wendestange 712 die Wandung im gesamten 360°-Bereich Öffnungen 728 und
die Schicht 729 auf. Wie dargestellt, ist in jeder Lage
der Wendestange 712 ein Luftpolster zwischen Bahn B; B' und Wendestange 712 gewährleistet.
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In
der vorteilhaften Ausführung
mit zumindest zwei Wendedecks 711, d. h. mindestens vier Wendestangen 712,
sind alle vier Wendestangen 712 verschwenkbar sowie quer
bewegbar, so dass für
zwei Teilbahnen B1; B2 vielfältige
Möglichkeiten des
aufeinander Wendens und/oder Stürzens
vorliegen. Insbesondere vorteilhaft sind dann die Wendestangen 712 in
der Ausführung
mit Schicht 729 bzw. Mikroöffnungen auf beiden mit der
Teilbahn B1; B2 wahlweise zusammen wirkenden Seiten.
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Die
Schicht 729 ist z. B. wie in einer Ausführung des oben beschriebenen
Leitelementes 308 aus einem mikroporösen Material gebildet und ist
gasdurchlässig
ausgeführt.
Neben den o. g. allgemeinen Eigenschaften des Materials, kann prinzipiell
das selbe Material für
die Schicht 729 und die Schicht 456 verwendet
werden. Es können
jedoch die Stärke,
die Porengrößen, das
Verhältnis
zwischen geschlossener und offener Außenfläche und/oder die mittlere Anzahl
von offenen Poren pro Flächeneinheit
für die Schicht 729 und
die Schicht 456 voneinander abweichen und gezielt gewählt sein.
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Aus
der Luftaustrittsfläche
des Sintermaterials im Bereich der – insbesondere verschwenkbaren – auch Wendestange 712 s.u.
treten pro Stunde z. B. 1 – 20
Normkubikmeter pro m2, insbesondere 2 bis 15 Normkubikmeter pro
m2, aus. Besonders vorteilhaft ist der Luftaustritt
von 3 bis 7 Normkubikmeter pro m2. Die Sinterfläche wird
mit einem Überdruck von
mindestens 1 bar, insbesondere mit mehr als 4 bar, beaufschlagt.
Besonders vorteilhaft ist eine Beaufschlagung der Sinterfläche mit
einem Überdruck von
5 bis 7 bar. Die Wendestange 712 weist z. B. einen Außendurchmesser
von 60 – 100
mm auf.
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Eine
Wandstärke
des als Trägerrohr 723 ausgeführten Grundkörpers 723 ist
z. B. größer als
3 mm, insbesondere größer 5 mm.
Neben der ummantelnden Schicht 729 über den Öffnungen 728 kann sich
auch in den Öffnungen 728 des
Trägerrohres 723 selbst
poröses
Material befinden. Das poröse Material
außerhalb
der Öffnung 728 weist
eine Schichtdicke auf, die kleiner als 1 mm ist. Besonders vorteilhaft
ist eine Schichtdicke zwischen 0,05 mm und 0,3 mm.
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Das
luftdurchlässige
Material der Mantelfläche
weist für
die Anordnung im Bereich der Wendestange 712 vorteilhafter
Weise Poren mit einer mittleren Porengröße von 5 – 50 μm, insbesondere 10 – 30 μm auf. Ein Öffnungsgrad
auf der nach außen
gerichteten Oberfläche
des porösen
Materials 729 liegt zwischen 3 % und 30 %, bevorzugt zwischen
10 % und 25 %.
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In
einer anderen Ausführung
(nicht dargestellt) sind die Mikroöffnungen als Öffnungen
von Mikrobohrungen ausgeführt,
welche
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Zur
Vermeidung von Wiederholungen sind die zur Wendestange 712 beschriebenen
Ausführungen
zum Luftaustritt, zum Druck, zur vorteilhaften Dimensionierung von
Außendurchmesser,
Wandstärke,
Schichtdicke und/oder Porengröße in gleicher Weise
auf die oben beschriebenen Leitelemente 308; 501; 710; 712; 720; 720' der Druckeinheit 300,
des Trockners 500 und/oder die ansonsten in der Beschreibung
mit Bezug auf die Mikroöffnungen
genannten Elemente im Einzugwerk 200 der Bahnführung nach
dem Silikonwerk 716 und im Überbau 700 zur Führung oder
Stützung
der Bahn B; B' anzuwenden.
Ebenso sind für
spezielle Anwendungen die Ausführungen
zur teilkreisförmigen,
elliptischen, parabolischen oder hyperbolischen Ausgestaltung des Grundkörpers 451 vom
Leitelement 308 auf eine spezielle Wendestange 712 oder
andere Elemente anzuwenden.
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Dem
ggf. vorhandenen Wendewerk 702 nachgeordnet, läuft die
Bahn B; B' bzw.
ein Strang von aufeinander geführten
Bahnen B; B' bzw.
Teilbahnen B1; B2 in die Trichtereinheit 703 ein. Der Trichtereinheit 703 vorgeordnet
ist in vorteilhafter Ausführung
zumindest eine Registervorrichtung 719, z. B. mit einer
längs einer
Bahnlaufrichtung bewegbaren Walze 721, mittels eine Länge eines
Bahnweges von der Längsschneideinrichtung 701 bis
zum Trichterauflauf veränderbar
ist. Ist der Überbau 700 zur Verarbeitung
von zwei Teilbahnen B1; B2 ausgeführt, so ist zwar grundsätzlich eine Registervorrichtung 719 ausreichend,
um die beiden Bahnen B; B' zueinander
in Längsrichtung
auszurichten. Von Vorteil ist jedoch die Anordnung zweier Registereinrichtrungen 719,
wobei jeder Registereinrichtung 719 eine Messeinrichtung
zur Ermittlung des Schnittregisters 722, z. B. ein Abtastkopf
nachgeordnet ist. Hiermit und mit den beiden Registereinrichtungen 719 können dann beispielsweise
die beiden Teilbahnen B1; B2 zu anderen, nicht dargestellten Teilbahnen
(Beispielsweise aus einer zweiten Linie von Druckeinheiten oder
einer zweiten, durch die Druckmaschine geführten Bahn) bzgl. des Schnittregister
ausgerichtet werden, bevor sie z. B. mit diesen in der Trichtereinheit 703 zu einem
Strang zur Weiterverarbeitung zusammen gefasst werden. Die genannten,
nicht dargestellten anderen Teilbahnen können beispielsweise aus einer zweiten
Linie von Druckeinheiten 300 oder einer zweiten, durch
die selbe Linie der Druckmaschine geführten Bahn B; B' stammen, wobei einzelne
Druckeinheiten 300 von der einen Bahn B; B' und andere Druckeinheiten 300 von
der zweiten Bahn B';
B z. B. über
die Leitelemente 308 umfahren werden. Im Fall eines für zwei Bahnen
B; B' ausgelegten Überbaus 700 weist
dieser beispielsweise die doppelte Anzahl, z. B. vier, Wendedecks 711 und
mindestens drei Registereinrichtungen 719 auf.
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Die
Trichtereinheit 703 weist als Hauptbestandteile mindestens
eine Walze 731, z. B. eine Trichtereinlauf- oder auch Trichterzugwalze 731,
mindestens einen Falztrichter 732 sowie ein Paar Falzwalzen 733 auf.
Die Trichterzugwalze 731 ist vorzugsweise mechanisch unabhängig von
anderen Aggregaten durch einen eigenen Antriebsmotor, z. B. einen
Servomotor, angetrieben. Er ist vorzugsweise bzgl. seiner Drehzahl
geregelt und erhält
einen Sollwert auf Basis eines Messwertes (s.u.) und eines z. B.
von der Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwertes (bzw. Sollwertbereichs)
für die
Spannung. In bevorzugter Ausführung
sind der Trichterzugwalze 731 mehrere axial nebeneinander
angeordnete Rollen 734 zugeordnet, welche beispielsweise
gruppenweise oder einzeln pneumatisch an die bzw. von der Walze 731 an-
bzw. abstellbar sind. In räumlicher Nähe zu dieser
Trichterzugwalze 731 kann der Überbau 700 eine nicht
dargestellte Messeinrichtung zur Ermittlung der Bahnspannung aufweisen.
Die Messeinrichtung ist z. B. als Messwalze mit Messzapfen ausgebildet.
Die Bahnspannung wird mittels der ggf. vorhandenen Messeinrichtung
ermittelt und zur Spannungsregelung über die Trichterzugwalze 731 herangezogen.
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In
vorteilhafter Weiterbildung ist der Trichterzugwalze 731 eine
Längsschneideinrichtung 736 zugeordnet,
mittels welcher beispielsweise ein Mittelschnitt einer einlaufenden
Bahn B; B' durchführbar ist.
Die Längsschneideinrichtung 736 kann
auch als Perforiereinrichtung anstatt einer durchgehenden Klinge
ein Perforiermesser tragen. Die Längsschneideinrichtung 736 ist
bevorzugt aus einer, beispielsweise pneumatisch an-/abstellbaren, Obermessereinheit
gebildet, welche in Anstelllage mit der Klinge in eine umlaufende
Nut der Trichterzugwalze 731 eintaucht.
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In
einer alternativen Ausführung
des Überbaus 700 ist
der Falztrichter 732 (mit Trichterzugwalze 731)
nicht wie in 28 derart orientiert, dass Bahnen
B; B' im Geradeauslauf
aus diesen führbar sind,
sondern der Falztrichter 732 ist quer (ca. 90°) zur Laufrichtung
der die vorgeordneten Aggregate der Druckmaschine durchlaufenden
Bahn B; B' orientiert.
In diesem Fall ist der Trichterzugwalze 732 mindestens
eine nicht dargestellte Umlenkstange vorgeordnet, welche in 45°-Neigung
zur Transportrichtung der einlaufenden Bahn B; B' aber in deren Ebene angeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist die bzw., bei mehreren Umlenkwalzen für mehrere Bahnen bzw. Teilbahnen, sind
diese, als nicht rotierbare Umlenkstange in der Art der beschriebenen,
eine mikroporöse
Schicht aufweisende Wendestange 712 ausgeführt. Der
Aufbau ist den Ausführungen
zu den Wendestangen sowie der 27 a),
b) oder c) entsprechend zu entnehmen.
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30 zeigt einen schematischen Schnitt durch ein
vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
des Falztrichters 732 in der Ausführung der Mikroöffnungen als
offene Poren eines porösen
Material. Der Falztrichter 732 umfasst zwei nach unten
hin aufeinander zulaufende Wangen 737 (oder Schenkel 737),
sowie ein Zug- bzw. Falzwalzenpaar 738 am Scheitelpunkt des
von den Wangen 737 aufgespannten Winkels. Die Bahn B; B' wird dem Falztrichter 732 von
oben parallel zur Zeichnungsebene zugeführt, und während des Durchgangs durch
den Falztrichter 732 werden die Seitenränder der Bahn B; B' aus der Zeichnungsebene
herausgeklappt, so dass eine einfach längsgefalzte Bahn B; B' (oder ein entsprechender Strang
von Bahnen B; B' bzw.
Teilbahnen B1; B2) resultiert, die in Orientierung quer zur Zeichnungsebene
das Zugwalzenpaar 738 passiert. Der Falzvorgang erfolgt
im Übergangsbereich
bzw. einer Kante zwischen einer der noch nicht gefalzten Bahn B;
B' zugewanden Oberfläche zum
Bereich der Wangen 737 hin. In diesem Bereich erfährt die
Bahn B; B' ohne
eine vermindernde Maßnahme
eine hohe Reibung.
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Die
Wangen 737 (und ggf. ein Randbereich der noch nicht gefalzten
Bahn B; B' zugewanden Oberfläche) dieses
Falztrichters 732 sind jeweils durch ein einen mit Druckluft
beaufschlagbaren Innen- bzw. Hohlraum 740 umschließenden Grundkörper 741 (Gehäuse, z.
B. aus Blech) gebildet, dessen der Bahn B; B' zugewandte Seite(n) vielfach durchbrochen
ist (sind) und eine mikroporöse
Schicht 742 trägt.
Ein Luftstrom, der vom Innenraum 740 aus durch Öffnungen 743 in
der Wandung des Grundkörpers 741 die
mikroporöse
Schicht 742 durchströmt, bildet
an deren Oberfläche
ein Luftkissen, das einen unmittelbaren Kontakt zwischen den Wangen 737 (bzw.
der kantennahen Oberfläche)
und der von ihnen zu leitenden Bahn B; B' verhindert. Die Bahn B; B' passiert daher den
Falztrichter 732 glatt und gleichmäßig ohne die Gefahr eines Steckenbleibens oder
von Bahnbeschädigung.
Weiter kann der komplette Falztrichter 732, einschließlich einer
die beiden Grundkörper 741 verbindenden
Abdeckung 739, mit mikroporöser Schicht 742 ausgeführt werden (31).
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Insbesondere
ist eine Ausführung
vorteilhaft, bei welcher der Falztrichter 732 im Knickbereich,
d. h. im Bereich der die Bahn B; B' umlenkenden Kante, mit den Öffnungen 743 (Durchbrechungen)
und der Schicht 742 ausgeführt ist. Diese Öffnungen 743 und die Schicht 742 können sowohl
im Bereich der Wangen 737 als auch im Randbereich der Trichteroberfläche mit
angeordnet sein, d. h. die Falzkante umgreifen. Vorteilhafter Weise
ist diese Falzkante nicht scharfkantig ausgeführt, sondern weist eine Rundung
mit einem Radius R auf. In 31 ist
ein Schnitt einer vorteilhaften Ausführung durch eine Seite des
Falztrichters 732 mit Wangenbereich dargestellt. Die für das Falzen
wirksame „Kante" wird durch einen
als Holm bzw. ein Rohr ausgebildeten Grundkörper 741, z. B. Rohr 741 gebildet,
welcher zumindest in seinem Umschlingungs- bzw. Berührbereich
der Bahn B; B' die Öffnungen 743 aufweist
und mit der mikroporösen
Schicht 742 beschichtet ist. Prinzipiell genügen zwei
derartige, zusammenlaufende Rohre 741 mit entsprechender
Verstrebung zur Bildung des Falztrichters 732. Im Ausführungsbeispiel
weist der Falztrichter 732 zwischen den beiden Holmen die
Abdeckung 739, z. B. ein Blech, insbesondere Trichterblech 739 auf,
welches wie dargestellt bündig
mit der wirksamen Oberfläche
des Holmes abschließt.
Es könnte
jedoch auch von der Bahn B; B' weg
nach „unten" versetzt angeordnet
sein. Auch dieses Blech kann ganz oder teilweise mit Öffnungen 743 und
der Schicht 742 ausgeführt
und von „unten" aus einem Hohlraum
heraus mit Druckluft beblasen sein (lediglich strichliert angedeutet).
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Die
beiden Hohlräume 740 der
beiden Wangen 737 können
jeweils für
sich abgeschlossen, z. B. durch jeweils abgeschlossene Rohre, gebildet
sein. Wie jedoch in 30 dargestellt, vereinigen
sich die mit Druckluft beblasenen und mit der Schicht 742 und Öffnungen 743 versehenen
Bereiche im Bereich einer Trichternase 744 zu einem Raum.
Auch dort sind zumindest im Bereich der mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden
Flächen Öffnungen 743 und
die Schicht 742 angeordnet. In einer Variante zur Darstellung
in 30 kann – z.
B. bei einheitlicher Beschichtung – der Hohlraum 740 im
Nasenbereich jedoch vom Hohlraum 740 der Schenkelbereiche
getrennt ausgeführt
sein und eine eigene Versorgung mit Druckluft aufweisen. Der Nasenbereich
und der Schenkelbereich sind dann beispielsweise mit unterschiedlichen
Drucken (z. B. höher
im Nasenbereich) beaufschlagbar.
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In
einer in 30 strichliert und durch Klammern
gekennzeichneten Ausführung
des Falztrichters 732 ist für die Schicht 742 in
verschiedenen Bereichen des Falztrichters 732 mikroporöse Materialien
unterschiedlicher Eigenschaft und/oder Schichtdicke verwendet. Dies
gilt gleichbedeutend für
den Fall von Mikrobohrungen für
verschiedene Durchmesser und/oder verschiedene Lochdichte. Die Schicht 742' im Nasenbereich
ist derart ausgebildet, dass z. B. der austretende Luftstrom pro
Flächeneinheit
größer ist
als im Wangen- bzw. Schenkelbereich des Falztrichters 732.
So weist der Nasenbereich beispielsweise eine Schicht 742' eines Materials
auf, dessen mittlere Porengröße größer, der
Anteil offener Außenfläche je Flächeneinheit
größer und/oder
die Schichtdicke kleiner ist als beim Material der Schicht 742 im
Bereich der Schenkel 737. Das luftdurchlässige Material
der Schenkelbereiche weist beispielsweise Poren mit einer mittleren
Größe von 10 – 30 μm und der
Bereich der Nase beispielsweise 25 bis 60 μm auf. Wie dargestellt, können die
Bereiche der unterschiedlichen Schichten 742; 742' über eine
gemeinsame Kammer (Hohlraum 740) mit Druckluft versorgt
sein. Es können
aber auch hierfür
getrennte Kammern vorgesehen sein, welche dann ggf. mit Druckluft
unterschiedlichen Drucks beaufschlagbar sind. Im Ergebnis (Variation
Porengröße und/oder Druck
und/oder Anzahl der Öffnungen 743 je
Flächeneinheit)
liegt der Luftaustritt im Bereich der Schenkel 737 beispielsweise
bei 2 bis 15 Normkubikmeter pro m2 und derjenige
im Nasenbereich bei 7 bis 20 Normkubikmeter pro m2,
mit der Bedingung, dass der letztgenannte größer ist als ersterer.
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Der
Falztrichter 732 weist vorzugsweise sowohl im vorgenannten „Kantenbereich" auf der Seite der
Wangen 737 als auch im Bereich der der ungefalzten Bahn
B; B' zugewandten
Oberfläche,
insbesondere auch im Bereich der Nase 744 auf der Nasenoberfläche als
auch in der Scheitelfläche
die Öffnungen 743 und
die Schicht 742 auf.
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Die
Ausführungen
zum dargestellten Falztrichter 732 sind sinngemäß auf die
Ausführung
mittels Mikrobohrungen zu übertragen,
wobei dann an die Stelle der Öffnungen 743 die
Mikrobohrungen treten und die poröse Schicht 742 entfällt.
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Die
Walzen des Falzwalzenpaares 738 sind in einzeln ihrem Spreizwinkel
in einer Richtung senkrecht zum Strang verstellbar ausgeführt. Weiter
ist das Falzwalzenpaar 738 gemeinsam oder dessen Walzen
einzeln entlang dem Strang auf den Falttrichter 732 hin
bzw. von diesem weg justierbar ausgeführt. Der Falztrichter 732 ist
einzeln oder gemeinsam mit dem Paar von Walzen 733 in der
Horizontalen in und entgegen der Richtung der in die Falzeinheit
einlaufenden Bahn B; B' bewegbar
angeordnet.
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Dem
Falzwalzenpaar 738 ist, z. B. zur Entfernung von Luftpolstern,
je Strangseite jeweils eine weitere Walze 746 nachgeordnet,
mit denen der Strang nacheinander in leicht S-förmiger
Führung
zusammenwirkt.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
der Druckmaschine weist diese an verschiedenen mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden
Stellen Leit- und/oder Stützelemente
mit Mikroöffnungen
zur Ausbildung eines Luftpolsters auf. Insbesondere Vorteilhaft
ist es, Leit- und/oder Stützelemente
im Bereich einer noch oder wieder befeuchteten Bahn B; B' (Leitelement 308 in
der Druckeinheit 300, Leitelement 501 im Trockner 500,
Leitwalzen 710; 720; 720' nach Silikonwerk 716,
Obermesser 707 und/oder Rollen bzw. eine Walze 709 der
Zuggruppe) sowie zumindest zwei Leitelemente 712, welche
in der Ebene der einlaufenden Bahn B; B', jedoch geneigt zur Transportrichtung
T angeordnet sind, mit den Mikroöffnungen auszubilden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
sind zumindest zwei Wendestangen 712 im Überbau 700,
sowie mindestens zwei Leitelemente 308 in mindestens einer
Druckeinheit 300 und mindestens ein Leitelement 308 in
einer anderen Druckeinheit 300 mit Mikroöffnungen
ausgeführt.
In Ausführungen
der Druckmaschine mit Trockner 500, kann vorteilhaft zusätzlich zumindest
das erste mit der Bahn B; B' zusammen wirkende
Leitelement 501 im Trockner 500 mit Mikroöffnungen
ausgeführt
sein.
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Für alle genannten
Ausbaustufen kann eine vorteilhafte Ergänzung darin bestehen, zumindest Wangen 737 eines
Falztrichters 732 mit Mikroöffnungen auszubilden. In diesem
Fall können
die Mikroöffnungen
des Falztrichters 732 bzgl. des Luftdurchtritts verschieden – insbesondere
höher – zu den
Mikroöffnungen
von Leitelementen 308, 710; 720; 720' ausgeführt werden, über welche
die Bahn B; B' im
Geradeauslauf geführt
wird, d. h. im 90°-Winkel
quer zur Transportrichtung T ausgerichtet ist. Von letztgenannten
Leitelementen 308, 710; 720; 720' können sich
auch die Mikroöffnungen
der zur Transportrichtung insbesondere um 45° geneigten Leitelemente 712 unterscheiden.
Der Luftaustritt sollte dann bei letztgenannten größer sein.
Die Unterschiede im Luftaustritt werden im Fall des porösen Materials
beispielsweise über
die mittlere Porengröße, die Schichtdicke
und/oder ggf. die Lochdichte des darunter liegenden Grundkörpers 451; 723 bewirkt.
Im Fall der Mikrobohrungen sind dies der Durchmesser und/oder die
Lochdichte.
-
In
bezüglich
der Produktqualität
vorteilhafter Ausgestaltung der Druckmaschine weist diese zusätzlich zu
einem oder mehreren der genannten Ausgestaltungen zu o.g. Aggregaten 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 eine
nachfolgende Ausführung
des Falzapparates 800 auf:
-
34 zeigt einen stark schematisierten Schnitt durch
den Falzapparat 800 gemäß einer
vorliegenden Weiterbildung. Der Falzapparat 800 umfasst
einen Zylinder 801, z. B. einen Greiferzylinder 801,
der beim hier dargestellten Beispiel mit je fünf in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilten
Greifern 802 und Falzmessern 803 ausgestattet
ist. Der Greiferzylinder 801 bildet zusammen mit einem
Messerzylinder 804, hier mit zwei Messern 806,
einen Schneidspalt 809, in dem ein zugeführter Strang 807, der
z. B. aus einer oder aus mehreren übereinandergelegten bedruckten
Bahnen B zusammengesetzt ist, in einzelne Produktabschnitte 808 (kurz
Abschnitte 808) von z. B. jeweils einer Druckseite entsprechender
Länge L
zerlegt wird. Die Länge
L kann auch mehr als einer Druckseite entsprechen, wenn beispielsweise
eine weitere Bearbeitung wie z. B. ein weiterer Querfalz erfolgt.
Vorzugsweise wirkt beim Schneiden das Messer 806 mit einer korrespondierenden
Oberfläche 816 als
Widerlager 816 auf dem Greiferzylinder 801 zusammen.
-
Während der
Durchganges durch den Schneidspalt 809 sind die Greifer 802 und
die Falzmesser 803 im Inneren des Greiferzylinders 801 versenkt.
Die Umfangsgeschwindigkeit des Greiferzylinders 801 entspricht
im wesentlichen – idealer
weise genau – der
Zufuhrgeschwindigkeit des Stranges 807, so dass die von
dem Strang 807 abgeschnittenen Druckerzeugnisse 808 auf
den Umfang des Greiferzylinders 801 lückenlos aufeinanderfolgen. Zumindest
entspricht die Umfangsgeschwindigkeit des Greiferzylinder 801 im
wesentlichen der Transportgeschwindigkeit des noch ungeschnittenen Stranges 807 beim
Auflaufen des Stranges 807 auf den Greiferzylinder 801.
Eine maximal zulässige
Abweichung zwischen den beiden Geschwindigkeiten ist kleiner als
1 %, vorzugsweise kleiner als 0,5%, der Transportgeschwindigkeit.
-
Ein
Abstand zweier auf der Mantelfläche
des Greiferzylinder 801 hintereinander angeordneter Produktabschnitte 808 ist
daher im an die Mantelfläche anliegenden
Zustand kleiner als 5 mm, insbesondere kleiner 1 mm, im Idealfall
0 mm. Unter dem „anliegenden
Zustand" kann – im Fall über die
Mantelfläche überstehender
Greifer 802 – ein
fiktiver Zustand verstanden sein, in welchem die Produktabschnitte 808 ohne
eine mögliche
Störung
des nachlaufenden Endes durch einen nachfolgenden Greifer 802 an
die theoretisch fortzusetzende Krümmung der Mantelfläche angeschmiegt
wären.
-
Bezogen
auf die Drehrichtung des Greiferzylinders 801 ist der das
vorlaufende Ende greifender Greifer 802 vor dem ihm zugeordneten
Widerlager 816 für
den Schnitt dieses Endes angeordnet. Vorzugsweise ist das Widerlager 816 gleichermaßen als Oberflächenabschnitt
wirksam, gegen den der Greifer 802 das vorlaufende Ende
des Stranges 807 drückt
bzw. umgekehrt.
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Nach
dem Durchgang durch den Schneidspalt 809 werden die Greifer 802 jeweils
unterhalb des nacheilenden Abschnittes eines vorausgehenden Druckerzeugnisse 808 aus
dem Greiferzylinder 801 ausgefahren und entgegen dessen
Drehrichtung geschwenkt, um jeweils die führende Kante des Stranges 807 an
der Oberfläche
des Greiferzylinders 801 festzuklemmen. Die nacheilenden
Abschnitte jedes Druckerzeugnisses 08 können somit ein Stück weit
von der Oberfläche
des Greiferzylinders 801 abgespreizt sein, doch beeinträchtigt dies die
gleichmäßige Aufwicklung
des Stranges 807 auf den Greiferzylinder 801 nicht,
da sie erst nach dem Abschneiden vom Greiferzylinder 801 abgespreizt werden.
-
Der
Greiferzylinder 801 bildet einen Falzspalt 813 mit
einem zweiten Zylinder 814, z. B. einem Falzklappenzylinder 814.
Während
des Durchganges durch den Falzspalt 813 fahren die Falzmesser 803 aus
dem Greiferzylinder 801 aus, um die Druckerzeugnisse 808 entlang
einer Mittellinie in (nicht dargestellte) Falzklappen des Falzklappenzylinders 814 einzuführen. Die
auf diese Weise quer gefalzten Druckerzeugnisse 808 werden
am Falzklappenzylinder 814 bis zu einer Stelle weiterbefördert, wo
sie beispielsweise an ein (nicht dargestelltes) Schaufelrad zum
Auslegen auf ein Förderband übergeben
werden. Die zum Rollenwechsler 100 (Bedienfeld 116) und/oder
der Druckeinheit 300 (Längstraverse 362, Anschlussstelle 360,
Einziehführung 405 bzw.
Anschlussstelle 403 und/oder Bedienelement 390 bzw. dessen
Anschlussstelle) bzgl. beidseitiger oder aber einseitiger jedoch
wahlweiser Ausstattung der Aggregate 100; 300 sind
wie o.g. von besonderem Wert bei der Ausführung einer Maschine in einer
ersten Anforderung bzw. Ausführungsart
als links-rechts- und in einer zweiten Anforderung bzw. Ausführungsart
als rechts-links-Maschine. Hierbei können jeweils die selben Elemente
eingesetzt werden, insbesondere mit den im wesentlichen selben Ausstattungsmerkmalen.
So ist eine Serienkonstruktion und -fertigung ermöglicht.
-
So
kann beispielsweise eine Druckmaschine in einer ersten Ausführung bzw.
einem ersten Typ (in
32 als „Y" oben dargestellt) als links-rechts-Maschine
ausgeführt
sein, wobei die voneinander unabhängigen rotatorischen Elektromotor
354 (rotatorischer
Antrieb bzw. Antriebsseite der Druckwerkszylinder
303;
304 in
32 und
10 lediglich
durch
gekennzeichnet)
auf der Seite II, d. h. der der Bedienseite I abgewandten Seite
der Druckeinheiten
300, angeordnet sind. Die Traversen
362 und/oder eine
ggf. vorhandene Einziehvorrichtung
405 befinden sich ebenfalls
auf dieser Seite. Zusätzlich
befinden sich zumindest ein Bedienelement
116 des Rollenwechslers
100 und/oder
ein Bedienelement
390 jeder Druckeinheit
300 am
Seitengestell
352;
353 der – auch in der Weise definierbaren – Bedienseite
I. Hierbei sind die selben Elemente in der selben Ausbildung verwendbar.
-
Soll
eine genannte Druckmaschine aufgrund räumlicher oder logistischer
Gegebenheiten der Druckerei in einer zweiten Ausführungsform
bzw. einem zweiten Typ (in 32 als „X" unten dargestellt)
als rechts-links-Maschine ausgeführt
sein, so sind die voneinander unabhängigen rotatorischen Elektromotoren 354 auf
der Seite I, d. h. der Bedienseite I der Druckeinheiten 300,
angeordnet. Zusätzlich
befinden sich zumindest ein Bedienelement 116 des Rollenwechslers 100 und/oder
ein Bedienelement 390 jeder Druckeinheit 300 am
Seitengestell 352; 353 der Bedienseite I. Die
Traversen 362 und/oder eine ggf. vorhandene Einziehvorrichtung 405 befinden
sich auf der Seite II, d. h. der der Bedienseite I abgewandten Seite
der Druckeinheiten 300.
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Bei
den beiden genannten Druckmaschinen X; Y der
32 wird
somit nicht nach Bedienseite I und Antriebsseite unterschieden,
sondern z. B. nach derjenigen Seite I, von welcher ein Raum zwischen den
benachbarten Aggregaten, insbesondere den Druckeinheiten
300,
durch das Personal zugänglich ist
(Bedienseite I) oder nicht bzw. erschwert (Seite II). Eine Antriebsseite
kann dann je nach Maschinentyp auf der Seite I oder Seite II liegen.
Zusätzlich
zeichnet sich die Bedienseite I vorzugsweise durch die o.g. Anordnung
der Bedienelemente
116;
390 aus. Die mit
gekennzeichneten
Antriebe bzw. Antriebsseiten weisen die jeweils von anderen Druckeinheiten
300 mechanisch
unabhängigen
Elektromotoren
354 sowie vorteilhaft den zugeordneten,
oben beschriebenen Antriebszug zwischen Form- und Übertragungszylinder
304;
303 über die
Antriebsräder
386;
387 – lediglich
paarweise ein Form- und Übertragungszylinder
304;
303 je
Antriebsmotor
354 oder alle vier Druckwerkszylinder
303;
304 mit
einem gemeinsamen Elektromotor
354 – auf.
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Die
Vorteile der beiden beschriebenen Typen X; Y (32 unten und oben) – hinsichtlich o.g. Ausstattung
und Anordnung – kommen
besonders auch im Rahmen einer Druckmaschinenanlage mit mehreren,
z. B. zwei in einer Druckerei angeordneten Druckmaschinen X; Y (jeweils
zumindest eine Materialversorgung 100 und wenigstens eine
zugeordnete Druckeinheit 300 aufweisend) zum tragen. Die
beiden Druckmaschinen X; Y können
wie in 32 dargestellt, vorzugsweise
jeweils als vollständige,
und daher unabhängig
voneinander einzeln betreibbare Maschinen ausgeführt sein, d. h. beide Maschinen weisen
hier eines oder mehrere Aggregate 450; 500; 600; 700; 800 (900,
nicht dargestellt) zur Weiterverarbeitung auf. Grundsätzlich kann
aber auch eine Bahn B; B' zu
einem oder zu mehreren Weiterverarbeitungsschritten von einer auf
die andere Maschine geführt
werden. Dies kann vorteilhaft sein, wenn eine der Maschinen eines
oder mehrere der Aggregate 450; 500; 600; 700; 800 (900,
nicht dargestellt) zur Weiterverarbeitung nicht aufweist, oder aber
wenn aus Gründen
der Produktion/des Produktes Bahnen B; B' bzw. Teilbahnen der beiden Maschinen
aufeinander geführt
werden sollen.
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32 (gesamt) stellt zwei Druckmaschinen X; Y in
einer Druckmaschinenanlage dar, welche seitlich zueinander beabstandet
sind, d. h. die Längsachsen
(Produktionsrichtung) der Maschinen verlaufen im wesentlichen parallel,
sind jedoch soweit voneinander beabstandet, dass zwischen den Maschinen ein
zum Bedienen der Maschinen durch das Personal begehbarer Raum 1000 verbleibt.
In diesem Raum 1000 kann vorzugsweise mindestens ein Bedienpult 1001 der
Anlage, z. B. ein Leitstand 1001 bzw. mehrere Leitstände 1001,
angeordnet sein, von welchem bzw. welchen die beiden Maschinen bedienbar
sind.
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Eine
der Maschinen weist nun mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere
sämtliche
zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw.
ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 zugewandten
Bedienseite I auf, während die
andere Maschine mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere
sämtliche
zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Elektromotor 354 (bzw.
ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 bzw. der
Bedienseite I abgewandten Seite II aufweist. Zur Anordnung von Bedienelementen 116; 390,
Einziehvorrichtung 405 und/oder Traverse 362 siehe
o.g.
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33 stellt zwei Druckmaschinen X; Y in einer Druckmaschinenanlage
dar, welche in Längsrichtung
zueinander beabstandet sind, d. h. die Längsachsen (Produktionsrichtung)
der Maschinen verlaufen im wesentlichen parallel und fluchten. Der
zum Bedienen der Maschinen durch das Personal begehbare Raum 1000 befindet
sich zu einer selben Seite, der Bedienseite I, der beiden fluchtenden
Maschinen und kann vorzugsweise wieder mindestens ein Bedienpult 1001 aufweisen.
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Auch
hier weist eine der beiden Maschinen mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere sämtliche
zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw.
ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 zugewandten
Bedienseite I auf, während
die andere Maschine mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere
sämtliche
zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw.
ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 bzw.
der Bedienseite I abgewandten Seite II aufweist. Zur Anordnung von
Bedienelementen 116; 390, Einziehvorrichtung 405 und/oder
Traverse 362 siehe oben zur links-rechts- und rechts-links-Maschine
i.V.m. 32 beschriebenem.
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Eine
Auslage 801 des gefalzten Produktes erfolgt bei den Anordnungen
nach 32 und 10 durch
jeweils beide Maschinen zum Raum 1000 bzw. Seite I hin,
d. h. in einer der Maschinen auf der die Elektromotoren 354 aufweisenden
Seite dieser Maschine und in der anderen Maschine auf der den Elektromotoren 354 abgewandten
Seite jener Maschine.
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In
einer Weiterbildung weist die Druckeinheit 300 in ihrem
Eingangsbereich bzw. im Bereich ihres Eingangszwickels zwischen
den beiden Übertragungszylindern 303 eine
Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 336,
d.h. zur Beeinflussung einer beispielsweise durch den Druckprozess (insbesondere
die Feuchtigkeit) verursachte Änderung
in der Querausdehnung/Breite der Bahn B; B' von Druckstelle zu Druckstelle. Die
Vorrichtung 336 ist vorzugsweise im Eingangsbereich einer
auf eine erste Druckeinheit 300 nachfolgender Druckeinheit 300 angeordnet,
d. h. wenn die Bahn bereits mindestens einmal bedruckt wurde. Sie
weist zumindest Stellglied, z. B. ein Stützelement auf, mittels welchem unter
Berührung
der Bahn B; B' oder
vorteilhaft berührungslos
dieselbe in einer Richtung senkrecht zur Bahnebene ausgelenkt werden
kann. Das Stellglied ist z. B. als Düse ausgeführt, welche mit Luft durchströmbar ist.
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Wie
in 4 angedeutet und vorn bereits erwähnt, weist
das Druckwerk 301 in vorteilhafter Ausgestaltung jeweils
die Vorrichtung 307 zum – zumindest teilautomatisierten – Wechsel
einer Druckform 310, z. B. biegsame Druckplatte 310,
auf dem zugeordneten Formzylinder 304 auf. Die Vorrichtung 307 ist
zweiteilig ausgeführt
und weist eine im Bereich einer Nippstelle zwischen Form- und Übertragungszylinder 304; 303 angeordnete
Andrückvorrichtung 333,
auch „Wechselhalbautomat" 397 genannt,
und ein davon baulich getrenntes Magazin 398 mit Zuführ- und
Aufnahmeeinrichtungen für
die Druckformen 310 auf.
-
- 100
- Aggregat,
Rollenabwicklung, Rollenwechsler
- 101
- Tragarm
- 102
- Tragarm
- 103
- Träger
- 104
- Rolle
- 105
-
- 106
- Rolle
- 107
- Antriebsmotor
- 108
- Klebe-
und Schneideinrichtung
- 109
- Gestell,
Gestellwand
- 110
-
- 111
- Konus
- 112
- Antriebsmotor
- 113
- Tänzerwalze
- 114
- Steuerung
und/oder Regelung
- 115
-
- 116
- Bedienelement,
Display
- 200
- Aggregat,
Einzugwerk
- 201
- Antriebsmotor
- 202
- Zugwalze
- 203
- Rolle
- 204
- Walze,
Tänzerwalze
- 205
-
- 206
- Walze,
Messwalze
- 207
- Antrieb,
Zylinder
- 208
- Mittel
zum seitlichen Versetzen, Drehrahmen
- 209
- Messeinrichtung
zur Erfassung der Lage der Bahnkante
- 210
-
- 211
- Steuer-
und/oder Regeleinrichtung
- 212
- Antrieb
- 300
- Aggregat,
Druckeinheit, Doppeldruckwerk, I-Druckwerk
- 301
- Druckwerk
- 302
- Walze
- 303
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 304
- Zylinder,
Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 305
- Farbwerk
- 306
- Feuchtwerk
- 307
- Vorrichtungen
zur halb- oder vollautomatischen Plattenzuführung,
-
- Handhabungsvorrichtung
- 308
- Leitelement
- 309
- Waschvorrichtung
- 310
- Druckform,
Druckplatte
- 311
- Farbzuführung, Farbkasten
- 312
- Stellvorrichtung
- 313
- Walze,
Duktorwalze
- 314
- Walze,
Filmwalze
- 315
- Walze,
Farbwalze
- 316
- Walze,
Reibzylinder
- 317
- Walze,
Farbwalze
- 318
- Walze,
Farbwalze
- 319
- Walze,
Farbwalze
- 320
- Walze,
Farbwalze
- 321
- Walze,
Reibzylinder
- 322
- Walze,
Auftragwalze
- 323
- Walze,
Auftragwalze
- 324
- Walze,
Reibzylinder
- 325
- Walze,
Auftragwalze
- 326
- Walze
- 327
- Walze
- 328
- Walze,
Auftragwalze
- 329
- Walze,
Reibwalze, Chromwalze
- 330
- Walze,
Taucherwalze
- 331
- wirksame
Zone, Kontaktzone
- 332
- Feuchtmittelvorrat
- 333
- Abnahmevorrichtung
- 334
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 335
- Topfblech
- 336
- Behälter
- 337
- Spindel
- 338
- Antrieb,
Zylinder
- 339
- Messer
- 340
- unwirksame
Zone
- 341
- Stellmittel,
Hebelmechanismus
- 342
-
- 343
- Farbmesser
- 344
- Oberflächenstruktur
- 345
-
- 346
- Oberfläche, Erhebung
- 347
- Aussparung,
Nut
- 348
- Aussparung,
Nut
- 349
- Oberflächenmaterial
- 350
-
- 351
- Walzengrundkörper
- 352
- Seitengestell,
Gestellwand
- 353
- Seitengestell,
Gestellwand
- 354
- Hauptantrieb,
Elektromotor, regelbar
- 355
-
- 356
- Hohlraum,
Schmiermittelraum
- 357
- Abdeckung
- 358
- Abdeckung
- 359
- Hohlraum
- 360
- Anschlussstelle
- 361
- Schalt-
und Steuereinrichtungen, Schaltschrank
- 362
- Traverse
bzw. Längstraverse
- 363
- Ansatz,
Anguss
- 364
- Hebel
- 365
- Anschlag
(366)
- 366
- Hebel
- 367
- Einzelantrieb,
Antriebsmotor, Elektromotor, Drehstrommotor
- 368
- Einzelantrieb,
Antriebsmotor, Elektromotor, Drehstrommotor
- 369
- Eck-
oder Winkelgetriebe
- 370
- Anschlag
(366)
- 371
- Eck-
oder Winkelgetriebe
- 372
- Antrieb,
Zylinder
- 373
- Antrieb,
Zylinder
- 374
- Changierantrieb,
Getriebe
- 375
- Kupplung
- 376
- Welle
- 377
- Lager,
Kopplungsmittel
- 378
- Büchse
- 379
- Verbindung,
flexibel aber drehsteif
- 380
- Zahnring
- 381
- Büchse
- 382
- Exzenter
- 383
- Ritzel
- 384
- Zwischenrad
- 385
- Welle
- 386
- Antriebsrad
- 387
- Antriebsrad
- 388
- Hebel
- 389
- Fixierungselement,
Bolzen
- 390
- Bedienelement,
Display
- 391
- Antriebsrad
- 392
- Zwischenrad,
Zahnrad
- 393
- Antriebsrad,
Zahnrad
- 394
- Antriebsrad,
Zahnrad
- 395
- Zwischenrad,
Zahnrad
- 396
- Antriebsrad,
Zahnrad
- 397
- Andrückvorrichtung,
Wechselhalbautomat
- 398
- Speichereinrichtung,
Magazin
- 399
- Vorrichtung
zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes
- 400
- Nut
- 401
- Anschlag
- 402
- Stellmittel
- 403
- Anschlussstelle
- 404
- Traverse
- 405
- Einziehvorrichtung,
Einziehführung
- 406
- Rolle
- 407
- Antrieb,
Betätigungsmittel,
Hohlkörper, Schlauch
- 408
- Schutz
- 409
- Antrieb,
Hohlkörper,
Schlauch
- 410
- Klemmung
und/oder Spannvorrichtung
- 411
- Öffnung
- 412
- Rolle
- 413
- Antrieb
- 414
- Klappe
- 415
- Anschlag
- 416
- Antrieb
- 417
- Schacht,
Zufuhrschacht
- 418
- Schacht,
Aufnahmeschacht
- 419
- Transportmittel,
Schlitten
- 420
- Taster
- 421
- Haltemittel,
Klemmeinrichtung
- 422
- Haltemittel,
Klemmeinrichtung
- 423
- Bürste
- 424
- Antrieb,
Elektromotor
- 425
- Durchgang,
Durchgangsöffnung
- 426
- Riementrieb
- 427
- Endbereich
- 428
- Haltemittel,
Klemmeinrichtung
- 429
- Haltemittel,
Klemmeinrichtung
- 430
- Federelement,
Federblech
- 431
- Antrieb,
Zylinder
- 432
- Halterung
- 433
-
- 434
- Waschvorrichtung
- 435
- Lagerblock
- 436
- Aufzug,
Drucktuch, Metalldrucktuch
- 437
- Öffnung
- 438
- Arretierung,
Klemmung oder Spannvorrichtung
- 439
- Ende,
vorlaufend
- 440
- Zuführung
- 441
- Ende,
nachlaufend
- 442
- Hebel
- 443
- Feder
- 444
- Betätigungsmittel,
Schlauch
- 445
- Traverse
- 446
- Stellmittel,
Stützelement,
Düse
- 447
- Steuerung
- 448
- Sensor
- 449
- Seitenregistersteuerung/-regelung
- 450
- Aggregat,
Lackierwerk
- 451
- Grundkörper
- 452
- Innenraum
- 453
- Wandung
- 454
- Öffnung
- 455
- Abdeckung,
Tragkörper
- 456
- Schicht,
Material, porös
- 500
- Aggregat,
Trockner
- 501
- Leitelement
- 600
- Aggregat,
Kühleinheit
- 700
- Aggregat, Überbau
- 701
- Längsschneideinrichtung
- 702
- Wendewerk
- 703
- Trichtereinheit
- 704
-
- 705
- Messereinheit
- 706
- Messer,
Untermesser
- 707
- Messer,
Gegenmesser, Obermesser, walze
- 708
- Zugwalze
- 709
- Rolle,
Walze
- 710
- Messeinrichtung,
Messwalze, Leitelement, Leitwalze
- 711
- Wendedeck
- 712
- Leitelement,
Wendestange
- 713
- Drehrahmen
- 714
- Sensorik
- 715
- Abtastkopf
- 716
- Silikonwerk
- 717
- Abtasteinrichtung
- 718
- Perforierwerk
- 719
- Registervorrichtung
- 720
- Leitelement
- 721
- Walze
- 722
- Messeinrichtung
- 723
- Grundkörper, Trägerrohr
- 724
-
- 725
-
- 726
-
- 727
- Innenraum
- 728
- Öffnung
- 729
- Schicht,
Material, porös
- 730
-
- 731
- Walze,
Trichterzugwalze
- 732
- Falzrichter
- 733
- Falzwalze
- 734
- Rolle
- 735
-
- 736
- Längsschneideinrichtung
- 737
- Wange,
Schenkel
- 738
- Zug-
bzw. Falzwalzenpaar
- 739
- Abdeckung,
Trichterblech
- 740
- Innen-
bzw. Hohlraum
- 741
- Grundkörper
- 742
- Schicht,
mikroporös
- 743
- Öffnung
- 744
- Trichternase
- 745
-
- 746
- Walze
- 800
- Aggregat,
Falzapparat
- 801
- Zylinder,
Greiferzylinder
- 802
- Greifer
- 803
- Falzmesser
- 804
- Messerzylinder
- 805
-
- 806
- Messer
- 807
- Strang,
Druckerzeugnis
- 808
- Produktabschnitt,
Abschnitt
- 809
- Schneidspalt
- 810
-
- 811
-
- 812
-
- 813
- Falzspalt
- 814
- Zylinder,
Falzklappenzylinder
- 815
-
- 816
- Oberfläche, Widerlager
- 900
- Aggregat,
Querschneider, Planoausleger
- 1000
- Raum
- 1001
- Bedienpult,
Leitstand
- 334.1
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.2
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.3
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.4
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.5
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.6
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.7
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.8
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.9
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 334.10
- Abschnitt,
Abstreifelement
- 720'
- Leitelement
- 742'
- Schicht
- a
- Abschnittslänge
- s
- Länge
- b
- Breite
(B)
- b'
- Breite
(B')
- B
- Bahn,
Papierbahn
- B'
- Bahn,
Papierbahn
- B1
- Teilbahn
- B2
- Teilbahn
- D398
- Schwenkpunkt
- D408
- Drehpunkt
- K
- Korrekturwert
- M453
- Mittelpunkt
- R103
- Mittelachse
- R104
- Rotationsachse
- R106
- Rotationsachse
- R383
- Rotationsachse
- R453
- Radius,
Krümmungsradius
- S329
- Schwenkachse
- S330
- Schwenkachse
- S397
- Schwenkachse
- T
- Transportrichtung
- V1
- Verbindung
- V2
- Verbindung
- V3
- Verbindung
- X
- Druckmaschine,
Typ rechts-links
- Y
- Druckmaschine,
Typ links-rechts
- a347
- Abstand
- a348
- Abstand
- b308
- Breite
- b347
- Breite
- b348
- Breite
- d349
- Stärke
- t347
- Tiefe
- t348
- Tiefe
- x-ist
- Istwert
- x-soll
- Sollwert
- y-soll
- Sollwert
- y-soll,i
- Sollwert
- y-ist
- Lage,
tatsächlich
- I
- Seite,
Bedienseite
- II
- Seite,
Bedienseite
- α
- Winkel
- β
- Winkel
- γ
- Drallwinkel
- ε
- Zwischenwinkel
- ϛ
- Zwischenwinkel
- η
- Teilkreiswinkel
- Δ107
- Stellbefehl
- Δ212
- Stellbefehl