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DE102004043681A1 - Druckmaschine - Google Patents

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DE102004043681A1
DE102004043681A1 DE200410043681 DE102004043681A DE102004043681A1 DE 102004043681 A1 DE102004043681 A1 DE 102004043681A1 DE 200410043681 DE200410043681 DE 200410043681 DE 102004043681 A DE102004043681 A DE 102004043681A DE 102004043681 A1 DE102004043681 A1 DE 102004043681A1
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DE
Germany
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cylinder
printing
roller
drive
web
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200410043681
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English (en)
Inventor
Eugen Beck
Andreas Bernard
Johannes Boppel
Erich Gerner
Dieter Gunnermann
Lars Keil
Peter Krokolinski
Peter Leidig
Manfred Liebler
Ernst Lohmüller
Roland Pfister
Thomas Potzkai
Jochen Sieber
Kurt Weschenfelder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine mit einer Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung einer Bahn, welche ein Mittel zum seitlichen Versetzen und einen Rollenwechsler aufweist. Es stehen eine Steuerung und/oder Regelung des Rollenwechslers und eine Steuerung des Mittels zum seitlichen Versetzen in der Weise miteinander in einer Wirkverbindung, dass, wenn das Mittel zum seitlichen Versetzen in einen vordefinierbaren Grenzverstellbereich gelangt, eine automatische Korrektur der seitlichen Position der Rolle im Rollenwechsler erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine gemäß den Ansprüchen.
  • Die DE 35 12 904 C2 offenbart eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung einer Bahn, wobei in Abhängigkeit eines von einer Kamera festgestellten seitlichen Versatzes ein Stellantrieb angesteuert wird, welcher auf die Stellung eines Drehrahmens wirkt.
  • Durch die DE 101 50 810 A1 ist ein Rollenwechsler bekannt, wobei zwei Rollenarme zur Aufnahme einer Rolle ein Paar bilden und jeweils einzeln durch einen eigenen Motor entlang einer Rotationsachse der Rolle bewegbar sind.
  • Die DE 197 20 954 A1 offenbart ein Druckwerk mit einem drei Reibzylinder aufweisenden Heberfarbwerk und einen Reibzylinder aufweisenden Feuchtwerk. Der Farbfluss erfolgt von einem zylinderfernen Reibzylinder des Farbwerks her jeweils über eine Farbwalze parallel auf zwei dem Übertragungszylinder nähere Reibzylinder und von dort über jeweils zugeordnete Auftragswalzen auf den Übertragungszylinder. Das dreiwalzige Feuchtwerk steht immer in Wirkverbindung mit einem der Farbwerksreiber, so dass Feuchtmittel-/Farbe-Emulsion aufgetragen wird.
  • Durch die DE 197 50 960 A1 ist ein drei Reibzylinder aufweisendes Filmfarbwerk offenbart, wobei der Farbfluss vom zylinderfernen Reibzylinder auf einen zweiten Reibzylinder, und von dort parallel über Auftragswalzen auf den Übertragungszylinder und den dritten Reibzylinder erfolgt, von welchem ein Glätten des Farbauftrages über weitere Auftragswalzen erfolgt.
  • In der DE 101 03 842 A1 ist ein Filmfarbwerk dargelegt, wobei sowohl ein Winkel zwischen einem Dosierspalt und einem Filmspalt als auch ein Winkel zwischen dem Filmspalt und einem Pressspalt zwischen 70° bis 110°, insbesondere bei ca. 90°, liegt.
  • Die DE 29 32 105 A1 zeigt ein Druckwerk mit einem Heberfarb- und einem Feuchtwerk, wobei das Feuchtwerk in der Weise bewegbar angeordnet ist, dass es in einer Betriebsweise als dreiwalziges Feuchtwerk wirkt und keine Verbindung zum Farbwerk besteht, und in der anderen Betriebsweise der Feuchtreibzylinder Kontakt zu einer Auftragswalze des Farbwerks aufweist.
  • Aus der DE 38 04 204 A1 ist ein Filmfarbwerk bekannt, wobei zusätzlich zu einer im Bereich des Farbkastens angeordneten zonenweisen Dosierung des Farbflusses zur variableren Regelung oder zu Reinigungszwecken dem Farbwerk Farbe über eine Zwischenwalze und eine Rakelvorrichtung entnommen werden kann.
  • Durch die DE 101 57 243 A1 ist ein Reibzylinder einer Druckmaschine offenbart, dessen rotatorischer Antrieb auf deren einen Stirnseite und ein Changierantrieb auf der anderen, z. B. der Antriebsseite, angeordnet ist. Der rotatorische Antrieb erfolgt durch den Motor entweder axial direkt oder aber über ein Ritzel auf ein Stirnrad des Zylinders.
  • In der DE 38 04 204 A1 sind Übertragungswalzen eines Farbwerkes in federbelasteten Lagerhebeln gelagert.
  • Durch die EP 06 99 524 B1 ist ein Antrieb eines Druckwerkes bekannt, wobei ein Antriebsmotor axial direkt einen Formzylinder antreibt, von welchem auf die übrigen Zylinder des Druckwerks abgetrieben wird.
  • Die DE 196 03 663 A1 offenbart einen Antrieb eines Formzylinders durch einen Antriebsmotor über ein Ritzel.
  • In einem von mehreren Ausführungsbeispielen der DE 102 02 385 A1 wird bei einer Bogendruckmaschine ein Formzylinder über einen Antriebsmechanismus angetrieben, welcher zwei zusammenwirkende, um jeweils eines der Rotationsachsen der Antriebsräder verschwenkbare, jedoch jeweils in festem Abstand zur jeweiligen Rotationsachse des Antriebsrades stehende Zwischenräder aufweist.
  • Durch die EP 10 84 839 A1 ist eine Plattenwechselvorrichtung offenbart, welche ein verschwenkbares Magazin mit einem Zufuhrschacht und einem Aufnahmeschacht, eine verschwenkbare Führungseinrichtung sowie eine an- bzw. abstellbare Andrückrolle aufweist. Jeder Schacht weist einen Wagen mit einem Haken auf, mittels dem die abzuplattende Druckform in einem einseitigen Formschluss gehalten und in den Schacht gezogen, bzw. zum Zylinder hin geführt wird. Der Weg der Druckform zwischen Zylinder und dem jeweiligen Magazinschacht wird durch verschwenken der Führungseinrichtung festgelegt.
  • Die der DE 295 01 373 U1 offenbart einen Regelkreis, wobei ein Signal eines eine Registermarke detektierenden Sensors zur Regelung einer Betätigungseinrichtung zur Verminderung des Fan-Out-Effektes herangezogen wird.
  • Aus der DE 93 11 113 U1 ist eine Druckeinheit mit zwei Bahnleitelementen bekannt, welche in einem Einlauf- und einem Auslaufbereich einer Druckeinheit derart angeordnet sind, dass eine Bahn bei abgestellter Druckstelle berührungslos durch die Druckstelle führbar ist. Die Bahnleitelemente sind als drehbar in Seitenwänden gelagerte Walzen ausgeführt.
  • Durch die US 37 44 693 A ist in einem Ausführungsbeispiel eine Wendestange offenbart, wobei ein Rohrwandsegment aus porösem, luftdurchlässigem Material mit einem Grundkörper zusammen eine geschlossene Druckkammer bildet. Das poröse Segment bildet eine Wandung der Kammer und ist über deren Breite hinweg Last tragend – ohne lasttragende Unterlage – ausgeführt. In einem zweiten Beispiel ist anstelle des porösen Segmentes ein durchgehende Bohrungen aufweisendes Segment angeordnet.
  • Die US 54 23 468 A zeigt ein Leitelement, welches einen Bohrungen aufweisenden Innenkörper und einen Außenkörper aus porösem, luftdurchlässigem Material aufweist. Die Bohrungen im Innenkörper sind lediglich im zu erwartenden Umschlingungsbereich vorgesehen.
  • Aus der EP 11 44 292 B1 ist ein Leitelement mit mikroporösem, luftdurchströmtem Material bekannt, welches beispielsweise als Führung in einer Beschichtungsvorrichtung, in einer Rückbefeuchtungsanlage, in einem Trockner, in einem Bahnspeicher oder in einer Breitstreckvorrichtung ausgeführt ist.
  • In der DE 101 12 416 C1 ist eine Wendestangenanordnung offenbart, welche vier um eine Achse senkrecht zur Ebene der einlaufenden Bahn verschwenkbare Wendestangen aufweist. Auf einem halbschalenartigen Bereich ihrer Mantelfläche weist die Wendestange Öffnungen zum Durchtriff von Druckluft auf.
  • Die DE 40 12 396 A1 offenbart eine Druckmaschinenanlage mit zwei unabhängig voneinander einzeln betreibbare Druckmaschinen, welche seitlich zueinander beabstandet sind. Die Druckeinheiten einer Maschine sind gemeinsam über jeweils eine Antriebswelle von einem Antriebsmotor her antreibbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche gelöst.
  • Ein wesentlicher mit der Vorrichtung bzw. dem Verfahren erzielbarer Vorteil liegt einerseits darin, dass bei Verwendung üblicher Wenderahmen insgesamt ein erhöhter Versatz einer Bahn, z. B. Papierbahn realisierbar ist. Andererseits erfolgt der Versatz materialschonend, da der Versatz bei großen Stellwegen nicht allein durch den Wenderahmen erfolgt. Eine extreme Schrägstellung und damit stärkere Umlenkung der Bahn wird vermieden.
  • In einer vorteilhaften Ausführung gelangt die Farbe vom ersten Reibzylinder über verschiedene mögliche Wege wahlweise oder gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei weitere Reibzylinder zum Formzylinder. Hierdurch ist das Farbwerk sehr flexibel auf Druckbedingungen unterschiedlicher Anforderung umstellbar. Das selbe gilt für das Druckwerk im Hinblick auf die wahlweise Zuordnung eines Reibzylinders zum Feucht- oder Farbwerk, sowie eine Wahlmöglichkeit zwischen „reinem" Feuchten (direkte) und einem indirekten Feuchten, wobei Farbe und Feuchtmittel auf einem Reibzylinder bereits vermischt werden.
  • Vorteilhaft ist auch eine Ausführung, wobei ein rotatorischer Antrieb des Feuchtreibers durch einen eigenen Motor, insbesondere über ein (Eck-)Getriebe, erfolgt. Zur Vereinfachung des Antriebeszuges bzgl. eines An-/Abstellens, ist vorteilhaft der Motor auf einem Hebel mit angeordnet.
  • Durch eine vorteilhafte Anordnung von Hebeln zweier miteinander zusammen wirkender Walzen, wird eine einfach justierbare, und dennoch bei Verstellung die relative Lage zueinander erhaltende Ausführung geschaffen.
  • Für den idealen Farbfluss durch das Druckwerk wird in einer vorteilhaften Ausführung gezielt – und z. B. abhängig von einem Druckbild und/oder einer Bahnbreite – Farbe aus dem Farbwerk entnommen. Damit kommt es, insbesondere in Randbereichen, nicht zu einer Übersättigung des Farbwerkes mit nicht abgenommener Farbe.
  • Ein mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass ein einheitliches Antriebskonzept variabel auf verschiedenformatige Maschinenserien übertragbar ist. Die als Serie herstellbare Druckeinheit ist in einfacher Weise variabel für verschiedene Formate und/oder Aufstellungen in der Druckerei ausrüstbar.
  • Ein wesentlicher mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass bei geringstmöglichem Aufwand ein schnelles und zuverlässiges System zum Aufziehen und/oder Abnehmen einer Druckform geschaffen ist.
  • Durch die vorteilhafte Ausbildung als zweiteiliges System mit einem Halbautomat und einem Magazin, kann je nach Bedarf der Grad der Automatisierung gewählt werden.
  • Durch die – insbesondere reibschlüssige oder beidseitig formschlüssige – Verbindung ist der Einsatz ohne Berücksichtigung der Schwerkraft sowohl für untere als auch obere Druckwerke in der selben Ausführung frei. Unter beidseitig wirksame Verbindung ist hier eine druck- und zugbelastbare Verbindung in Bezug auf die Förderrichtung in Längsrichtung des Schachtes zu verstehen.
  • Im Vergleich zu zwei Schlitten mit zwei Antrieben senkt der Einsatz lediglich eines beweglichen Schlittens für Zuführ- als auch Aufnahmeschacht die Kosten, den Wartungsaufwand und das Ausfallrisiko.
  • Eine reibschlüssige Verbindung weist zwischen Haltemittel und Druckform ermöglicht im Gegensatz zum Formschluss in einfacher Weise die Verwendung verschiedenformatiger Druckformen ohne dass hierfür eine Neueinstellung und/oder zusätzliche Ausnehmungen, Haken, Anschläge oder dergleichen erforderlich wären. Auch das in der Art eines offenen Köchers ausgebildeten hinteren Endes am Magazin ist insbesondere von Vorteil im Hinblick auf unterschiedlich lange Druckformen.
  • Eine direkt am Magazin angeordnete bewegbare Klappe zur Anwahl des Schachtes und/oder Führung der Druckform in den Aufnahmeschacht vermindert den Aufwand gegenüber einer ansonsten ggf. zusätzlich vorzusehenden Einrichtung und gewährleistet gleichzeitig immer eine korrekte Relativlage zwischen Magazinschacht und Klappe. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Insbesondere werden Leit- und/oder Stützelemente im Bereich einer noch oder wieder befeuchteten Bahn sowie zumindest zwei Leitelemente welche zwar in der Ebene der einlaufenden Bahn, jedoch geneigt zur Transportrichtung angeordnet sind, mit den Mikroöffnungen ausgebildet. Durch ein mittels Mikroöffnungen geschaffenes Luftpolster wird ein hohes Maß an Homogenität über die Länge des Luftpolsters bei gleichzeitig geringen Verlusten geschaffen. Im Gegensatz zu Walzen ist – insbesondere bei variierender Geschwindigkeit – keine Trägheit zu überwinden.
  • Mittels Luftaustrittsöffnungen mit Durchmessern im Millimeterbereich sind punktuell auf das Material Kräfte (Impuls des Strahls) aufbringbar, mittels welchen dieses vom betreffenden Bauteil fern, bzw. an ein anderes Bauteil angestellt wird, während durch eine Verteilung von Mikroöffnungen mit hoher Lochdichte eine breite Unterstützung und vorrangig der Effekt eines ausgebildeten Luftpolsters zum Tragen kommt. Bisher verwendete Bohrungen lagen im Querschnitt beispielsweise bei 1 bis 3 mm, wohingegen für die Mikroöffnungen der Querschnitt um mindestens eine Zehnerpotenz kleiner liegt. Es bilden sich hierdurch wesentlich verschiedene Effekte aus. Beispielsweise lässt sich der Abstand zwischen der die Öffnungen tragenden Oberfläche und der Bahn verringern, der Volumenstrom an Strömungsmittel erheblich absenken, und hierdurch außerhalb des Wirkbereichs mit der Bahn austretende Verlustströme deutlich verkleinern.
  • Im Gegensatz zu Bauteilen mit Öffnungen bzw. Bohrungen von Öffnungsquerschnitten im Bereich von Millimetern und einem Lochabstand von mehreren Millimetern, wird vorteilhaft bei der Ausbildung von Mikroöffnungen auf der Oberfläche eine weitaus homogenere Oberflächenstruktur geschaffen.
  • Ein wesentlicher mit einer unten ausgeführten wahlweisen rechts-links/links-rechts-Maschine erzielbarer Vorteil besteht darin, dass der Aufwand bei Planung, Konstruktion, Herstellung und Installation einer Druckmaschine bzw. einer Druckmaschinenanlage maßgeschneidert auf verschiedenste Anforderungen des Kunden bzw. seines Raumangebotes gesenkt werden kann. Es sind keine Extraanfertigungen erforderlich, welche Aufwand und Störungsanfälligkeit erhöhen. Die verschiedenen Druckmaschinen bzw. Druckmaschinenanlagen können modular aus identischen Zwischenprodukten fertiggestellt werden. Dies wird ermöglicht durch die beliebige Orientierung von Rollenwechsler und/oder Druckwerk und/oder durch die symmetrische Vorbereitung von erforderlichen Anschlussstellen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Übersicht über eine Druckmaschine;
  • 2 eine schematische Darstellung von Bahnen unterschiedlicher Breite;
  • 3 eine schematische Vorderansicht eines Rollenwechslers;
  • 4 eine schematische Seitenansicht eines Rollenwechslers;
  • 5 eine schematische Darstellung eines Einzugwerks;
  • 6 eine Druckeinheit;
  • 7 eine Betriebsweise eines Farbwerks;
  • 8 eine Betriebsweise eines Farbwerks;
  • 9 eine Oberflächenstruktur einer Filmwalze;
  • 10 eine Abnahmevorrichtung;
  • 11 eine Farbzuführung in das Farbwerk;
  • 12 ein Gestell der Druckeinheit mit Hauptantrieb und Feuchtwerkswalzen;
  • 13 eine Draufsicht auf das Gestell mit Abdeckungen und Anguss;
  • 14 eine Aufhängung und Antrieb von Feuchtwerkswalzen;
  • 15 eine Schrägansicht von Feuchtwerkswalzen;
  • 16 einen rotatorischen Antrieb einer axialbeweglichen Walze;
  • 17 einen Axialantrieb einer rotierbaren Walze;
  • 18 einen Antrieb der Druckwerkszylinder;
  • 19 einen Antrieb der Farbwerkswalzen;
  • 20 eine erste Ausführung eines Halbautomaten mit zugeordnetem Magazin;
  • 21 eine verschwenkbare Ausführung des Halbautomaten;
  • 22 ein Längsschnitt durch das Magazin aus 20;
  • 23 schematische Darstellungen von Verfahrensschritten a bis o beim Auf- bzw. Abplatten;
  • 24 schematische Darstellung einer an den Enden abgekanteten Druckform;
  • 25 ein Ausführungsbeispiel für Klemm- und/oder Spannvorrichtung;
  • 26 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes;
  • 27 Ausführungsformen eines Leitelements a) bis c);
  • 28 eine schematische Darstellung eines Überbaus mit Falzapparat;
  • 29 eine schematische Darstellung einer beidseitig Mikroöffnungen aufweisenden Wendestange;
  • 30 eine schematische Darstellung eines Mikroöffnungen aufweisenden Falztrichters;
  • 31 ein Teilschnitt gemäß 30;
  • 32 eine Draufsicht auf eine erste Druckmaschinenanlage;
  • 33 eine Draufsicht auf eine zweite Druckmaschinenanlage;
  • 34 eine schematische Darstellung eines Falzapparates.
  • Eine bahnbe- und/oder -verarbeitende Maschine, z. B. Druckmaschine, insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine zum Bedrucken einer oder mehrerer Bahnen B, weist mehrere Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 zur Versorgung, zum Bedrucken und zur Weiterverarbeitung auf. Von z. B. einer Rollenabwicklung 100 wird die zu beduckende Bahn B, insbesondere Papierbahn B, abgewickelt, bevor sie über ein Einzugwerk 200 einer oder mehreren Druckeinheiten 300 zugeführt wird. Zu den standardmäßig für den Mehrfarbendruck vorgesehenen Druckeinheiten 300 (z. B. vier Stück für Vierfarbendruck) können zusätzliche Druckeinheiten 300 vorgesehen sein, welche dann beispielsweise auch abwechselnd zu einem oder mehreren der übrigen Druckeinheiten 300 für den fliegenden Druckformwechsel einsetzbar sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann im Bahnweg ein Lackierwerk 450 vorgesehen sein.
  • Nach dem Bedrucken und ggf. Lackieren durchläuft die Bahn B einen Trockner 500 und wird ggf. in einer Kühleinheit 600 wieder abgekühlt, falls die Trocknung auf thermische Weise erfolgt. Nach dem Trockner 500, in oder nach der Kühleinheit 600 kann mindestens eine weitere, in 1 nicht dargestellte Konditioniereinrichtung, wie z. B. eine Beschichtungseinrichtung und/oder eine Wiederbefeuchtung vorgesehen sein. Nach der Kühlung und/oder Konditionierung kann die Bahn B über einen Überbau 700 einem Falzapparat 800 zugeführt werden. Der Überbaubau 700 weist zumindest ein nicht in 1 dargestelltes Silikonwerk, eine Längsschneide- und eine Wendeeinrichtung sowie eine Trichtereinheit auf. Das genannte Silikonwerk kann auch vor dem Überbau 700, z. B. im Bereich der Kühleinheit 600 angeordnet sein. Der Überbaubau 700 kann weiter ein in 1 nicht dargestelltes Perforierwerk, ein Leimwerk, ein Nummerierwerk und/oder einen Pflugfalz aufweisen. Nach Durchlaufen des Überbaus 700 wird die Bahn B bzw. werden Teilbahnen in einen Falzapparat 800 geführt.
  • In vorteilhafter Ausführung weist die Druckmaschine zusätzlich einen gesonderten Querschneider 900, z. B. einen sog. Planoausleger 900, auf, in welchem eine beispielsweise nicht durch den Falzapparat 800 geführte Bahn B in Formatbogen geschnitten und ggf. gestapelt oder ausgelegt wird.
  • Die Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 der Druckmaschine weisen eine wirksame Breite quer zur Transportrichtung T der Bahn B auf, welche das Verarbeiten von Bahnen B einer maximalen Breite b (2) von z. B. bis zu 1.000 mm erlaubt. Unter wirksamer Breite ist hier die jeweilige Breite bzw. lichte Weite der mit der Bahn B direkt oder indirekt zusammen wirkenden Bauteile (z. B. Walze, Zylinder, Durchführung, Sensorik, Stellwege etc.) der Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 zu verstehen, so dass die Bahn B in ihrer vollen Breite b bearbeitet, konditioniert und gefördert werden kann. Ferner sind die Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 in ihrer Funktionalität (Materialzufuhr, Bahntransport, Sensorik, Weiterverarbeitung) derart ausgeführt, dass auch lediglich teilbreite Bahnen B' in der Druckmaschine bis hinunter zu einer Breite b' von lediglich 450 mm verarbeitbar sind.
  • Die eine Abschnittslänge a definierenden bzw. verarbeitenden Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 sind derart ausgeführt, dass sie beispielsweise eine zwischen 540 und 700 mm liegende Abschnittslänge a auf der Bahn B definieren. Vorteilhafter Weise liegt die Abschnittslänge a zwischen 540 und 630 mm. In einer speziellen Ausführung liegt die Abschnittlänge a bei 620 ± 10 mm. In Weiterbildung der Druckmaschine sind die Aggregate 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 derart ausgeführt, dass mit einigen wenigen Veränderungen die Druckmaschine wahlweise mit Abschnittslänge 546 mm, 578 mm, 590 mm oder 620 mm ausführbar ist. So ist für den Wechsel beispielsweise im wesentlichen lediglich eine Austauschbarkeit von Lagerelementen für Druckwerkszylinder, eine Anpassung des Antriebes sowie eine Anpassung im Falzapparat 800 bzw. dem Querschneider 900 erforderlich um die selbe Druckmaschine für voneinander verschiedene Formate auszurüsten. Die Abschnittslänge a ist beispielsweise standardgemäß mit vier stehenden Druckseiten, z. B. DIN A4, in Querrichtung der Bahn B nebeneinander und zwei Druckseiten (beispielsweise einer Länge s) in Längsrichtung hintereinander belegt. Je nach Druckbild und nachfolgender Weiterverarbeitung im Überbau 700 und Falzapparat 800 sind jedoch auch andere Seitenzahlen je Abschnittslänge a möglich.
  • Die Rollenabwicklung 100 kann als Stillstandsrollenwechsler mit Bahnspeicher oder aber vorteilhaft, wie in 3 dargestellt, als Rollenwechsler 100 für den fliegenden Rollenwechsel ausgeführt. Er weist mehrere, hier zwei, Paare von Tragarmen 101; 102 auf, welche auf einem Träger 103 jeweils paarweise in einer Flucht parallel zur Rotationsachse einer abzuwickelnden Rolle 104; 106 einzeln bewegbar gelagert sind. Die geteilten, einzeln bewegbaren Tragarme 101; 102 ermöglichen die gleichzeitige Aufnahme von Rollen 104; 106 unterschiedlicher Breite b'; b durch die Tragarme 101 bzw. 102 (3). Die axiale Bewegung erfolgt beispielsweise über Antriebsmotoren 107 und/oder über nicht dargestellte Spindeltriebe. Der Träger 103, der insgesamt wie in 3 dargestellt z. B. mehrteilig ausgeführt ist, ist um eine zu den Rotationsachsen R104; R106 parallelen Mittelachse R103 motorisch in einem Gestell 109 bzw. in Gestellwänden 109 verschwenkbar gelagert, wobei die beiden Paare von Tragarmen 101; 102 vorzugsweise um 180° um die Mittelachse R103 zueinander versetzt angeordnet sind. Einen Rollenkern aufnehmende Konen 111 sind rotatorisch beispielsweise über einen Riementrieb von einem Antriebsmotor 112 an einem Konus 111 je Paar von Tragarmen 101; 102 antreibbar. Der andere Konus 111 ist jeweils nicht getrieben.
  • Die axiale Positionierung des jeweiligen Tragarms 101; 102 wird beispielsweise durch eine lediglich schematisch angedeutete Steuerung und/oder Regelung 114 anhand eines beispielsweise manuell (z. B. vom Bedienpult) oder einer Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwert y-soll für die Position der Rolle 104; 106 oder y-soll,i für die Tragarme 101; 102 vorgenommen. Die Sollwerte y-soll,i für die Tragarme 101; 102 kann auch in der Steuerung 114 oder in sonstiger Weise, z. B. aus dem Sollwert y-soll gebildet werden. Zur Erfassung der tatsächlichen Lage y-ist des jeweiligen Tragarms 101; 102 kann dem Antrieb und/oder dem Träger 103 eine nicht dargestellte Sensorik zugeordnet sein, welche die Lage an die Steuerung und/oder Regelung 114 zurückmeldet. Ein Sensor kann entfallen, wenn beispielsweise über eine Rotorstellung etc. die tatsächliche axiale Lage korreliert ist und als Information vorliegt. Stimmt die aktuelle Lage y-ist (über die Sensorik oder die Korrelation) nicht mit dem aktuellen Sollwert y-soll überein, so wirkt die Steuerung und/oder Regelung 114 ihrerseits mit einem entsprechenden Stellbefehl Δ107 auf die betreffenden Antriebsmotoren 107. Ein Steuerungsprozess kann vorteilhafter Weise vorgesehen sein, in welchem die neu aufgeachste Rolle, z. B. Rolle 106, zur gerade ablaufenden Rolle, z. B. Rolle 104 (bzw. Bahn B; B') in axialer Richtung automatisch ausgerichtet wird, bevor die neue Bahn B; B' mittels einer Klebe- und Schneideinrichtung 108 an die ablaufende Bahn B'; B angeklebt, und die alte Bahn B'; B von ihrer Rolle 104; 106 abgetrennt wird. Auch ist es durch die angetriebenen Tragarme 101; 102 möglich und vorgesehen, dass nach Aufnahme einer neuen Rolle 104; 106, oder aber vor Produktionsbeginn die Rolle 104; 106 in ihrer axialen Lage im Hinblick auf den gewünschten Bahnkantenverlauf automatisch positioniert und somit die Bahnkante voreingestellt wird. Entsprechende Informationen über die geplante Produktion und/oder Vorgabewerte erhält die Steuerung des Rollenwechslers 100 durch die Maschinensteuerung der Druckmaschine.
  • Der Rollenwechsler 100 ist in vorteilhafter Ausführung dafür vorbereitet, von beiden Seiten her, d. h. im Bereich beider Gestellwände 109 bedient zu werden. Hierzu sind zumindest in beiden Gestellwänden 109 bereits bei der Herstellung zumindest Anschlussstellen (z.B. abdeckbare Ausnehmung in der Gestellwand 109 und/oder abdeckbare Durchbrüche für Signalleitungen) zur Aufnahme eines Bedienelementes 116, z. B. eines Displays 116 mit entsprechenden Eingabe bzw. Schaltelementen, vorgesehen. Je nach Definition einer bei der Aufstellung der Maschine zu deren Bedienung vorgesehenen Seite I, der Bedienseite I, kann in einer ersten Ausführung die Ausnehmung der gegenüberliegenden Seite II mittels eines nicht dargestellten Deckels verschlossen werden, während auf der zur Bedienung der Maschine vorgesehenen Seite I das Bedienelement 116 installiert ist. In anderer Ausführung weist der Rollenwechsler 100 generell in beiden Gestellwänden 109 (Seite I und II) ein Bedienelement 116 auf.
  • Die beidseitige oder wahlweise Bestückung mit Bedienelementen 116 ist insbesondere von Vorteil im Rahmen der Anordnung des Rollenwechslers 100 sowohl in sog. links-rechts- als auch in sog. rechts-links-Maschinen ohne, dass in Konstruktion und Herstellung jeweils eigene Lösungen geschaffen werden müssen. Als link-rechts- bzw. rechts-links-Maschine soll hier in der Weise verstanden werden, dass dies die Transportrichtung T der Bahn B; B' angibt, wenn die Maschine von derjenigen Längsseite her betrachtet wird, von welcher die Bedienung durch das Personal vorgesehen ist, d. h. von der Bedienseite I her. In 1 handelt es sich somit um eine links-rechts-Maschine wenn davon ausgegangen wird, dass sich der Betrachter auf Seite I befindet. Das genannte gilt ebenso für die unten beschriebenen, speziell hierfür ausgebildeten Druckeinheiten 300, Einzugelemente, Schaltschränken 361 sowie Längstraversen 362.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist im Bereich des Rollenwechsels 100 oder zwischen dem Rollenwechsler 100 und einer nachfolgenden ersten Druckeinheit 300 eine nicht dargestellte Bahnkantenerfassung für die ablaufende Bahn B; B' vorgesehen. Das Ergebnis wird mit einem Sollwert verglichen und bei Abweichung wird eine Regulierung der Bahnkante durch axiale Bewegung der Rolle 104; 106 über das entsprechende Paar von Tragarmen 101; 102 vorgenommen. Insbesondere ist eine Verfahrensweise von Vorteil, wobei das genannte Nachfahren der Rolle 104; 106 und ein Ausrichten der Bahn B; B' im Einzugwerk 200 miteinander in Verbindung stehen (s.u.). Ein axialer Stellbereich der Tragarme 101; 102 des Rollenwechslers 100 ist dann derart ausgebildet, dass er die Aufnahme einer Rolle 104; 106 mit einer Breite b von bis zu 1.000 mm und zusätzlich eine Korrektur aus einer mittleren Lage heraus um mindestens ± 50 mm ermöglicht. Das Einstellen und/oder Konstanthalten einer für die Abwicklung der Bahn B; B' geeigneten Bahnspannung wird durch eine entsprechende Einrichtung, z. B. einer Tänzerwalze 113, gewährleistet (siehe 4).
  • Nachdem im Rollenwechsler 100 die Bahnspannung bereits eine Voreinstellung für das störungsfreie Abwickeln (Sackbildung und zu hohe Spannung wird vermieden) erfährt, erfolgt die letztlich für den Verlauf der Bahn B; B' durch die nachfolgenden Druckeinheiten 300 und nachfolgenden Aggregate 450; 500; 600; 700; 800; 900 wesentliche Einstellung der Bahnspannung und/oder der seitlichen Ausrichtung der Bahn B; B' im Einzugwerk 200.
  • Hierzu verfügt das Einzugwerk 200 zumindest über eine Vorrichtung zur Einstellung der Bahnspannung sowie über eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung (5).
  • Für den Transport und die Einstellung der Bahnspannung weist das Einzugwerk 200 eine durch einen Antriebsmotor 201 getriebene Zugwalze 202 auf. Schlupf wird einerseits durch große Umschlingung der Zugwalze 201 von 90 bis 180° (durch S-förmigen Verlauf der Bahn B; B') und zum zweiten durch an die Zugwalze 202 z. B. pneumatisch anstellbare Rollen 203 vermieden/verringert. Der Antriebsmotor 201 kann in einer Variante bzgl. seines Momentes geregelt ausgeführt sein, wobei in diesem Fall über das von einer Spannungsregelung vorgegebene Moment die Bahnspannung einstellbar ist. Die angetriebene Zugwalze 202 kann in diesem Fall gleichzeitig als Vorrichtung zur Einstellung der Bahnspannung über das anliegende Moment wirksam sein. Im Beispiel ist der Antriebsmotor 201 jedoch bzgl. seiner Drehzahl geregelt. Die einzustellende Drehzahl wird z. B. von der Maschinensteuerung und/oder durch eine Bahnspannungsregelung vorgegeben, welche die gewünschte Drehzahl vor dem Hintergrund der zu erzielenden Bahnspannung in Bezug zu einer nachfolgenden, nicht dargestellten Zugwalze vorgibt. Im Regelfall erfolgt ein Nacheilen der Zugwalze 202 und damit ein Bremsen mit dem Antriebsmotor 201.
  • Die Bahnspannung wird im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer der Zugwalze 202 nachgeordneten Vorrichtung ermittelt und Eingestellt. Hierzu umläuft die Bahn B; B' eine in ihrer Lage ortsveränderbare Walze 204, insbesondere eine Tänzerwalze 204, und eine Walze 206, z. B. eine Messwalze 206. Die Tänzerwalze 204 ist mittels eines Antriebes 207, beispielsweise eines mit Druckmittel beaufschlagbaren Zylinders 207, in ihrer Lage veränderbar und mit einer Kraft entgegen einer durch die die Walze 204 umschlingende Bahn B; B' erzeugten Zugkraft beaufschlagbar.
  • Das Einzugwerk 200 verfügt weiterhin über eine Bahnlaufregelung zur seitlichen Ausrichtung der Bahn B; B' mittels einer entsprechende Vorrichtung, welche Mittel zum seitlichen Versetzen 208, z. B. einen Drehrahmen 208, sowie eine Messeinrichtung 209 zur Erfassung der Lage der Bahnkante aufweist. Die Messung erfolgt beispielsweise über einen Sender, einen Spiegel und einen Empfänger für den reflektierten Strahl. Mittels einer in 5 nur schematisch angedeuteten Steuer- und/oder Regeleinrichtung 211 erfolgt ein Vergleich des Istwertes x-ist mit einem beispielsweise von der Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwert x-soll für die Lage der Bahnkante. Liegt eine Abweichung vor, so wird von der Steuer- und/oder Regeleinrichtung 211 ein die Abweichung kompensierender Stellbefehl Δ212 an einen nur schematisch angedeuteten Antrieb 212 gegeben. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Messeinrichtung 209 in ihrer axialen Lage ortsveränderbar, z. B. über ein Antriebsmittel fernbetätigt, ausgeführt. So lässt sich auf Stellbefehl von einem Bedienpult her oder aber automatisch durch die Maschinensteuerung eine Positionierung auf der Basis von Informationen bzgl. einer für die geplante Produktion verwendete Bahnbreite vornehmen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung stehen die Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 des Einzugswerkes 200 und die Steuerung und/oder Regelung 114 der Tragarme 101; 102 des Rollenwechslers 100 miteinander in verfahrenstechnischer Wirkverbindung (in 3 und 5 angedeutet).
  • Die Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 weist – von einer Nulllage betrachtet – einen durch die Mechanik begrenzten Stellbereich auf. Wird ein vordefinierter und/oder vordefinierbarer Grenzbereich erreicht, so wird, beispielsweise durch die Steuerung 211, ein Korrekturwert K, beispielsweise als Offset für den Sollwert y-soll der Rollen- oder Tragarmposition an den Rollenwechsler 100 bzw. dessen Steuerung 114 gegeben. Bei Erreichen eines Grenzbereichs für den Stellweg der Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 wird somit eine Korrektur der Rollenlage im Rollenwechsler 100 vorgenommen. In Weiterbildung wird die Korrektur derart vorgenommen, dass die Bahnlaufregelung 208, 209, 211, 212 wieder in einen zulässigen Bereich, vorteilhaft nahe ihrer Nulllage zurückkehren kann.
  • Für das mehrfarbige Bedrucken der Bahn B; B' verfügt die Druckmaschine über mehrere, z. B. mindestens vier, hier insbesondere fünf im wesentlichen gleich ausgestattete Druckeinheiten 300. Die Druckeinheiten 300 sind vorzugsweise nebeneinander angeordnet und werden von der Bahn B; B' horizontal durchlaufen. Die Druckeinheit 300 ist bevorzugt als Druckeinheit 300 für den Offsetdruck, insbesondere als Doppeldruckwerk 300 bzw. als I-Druckwerk 300 mit zwei Druckwerken 301, z. B. zwei Offsetdruckwerken 301 für den beidseitigen Druck im sog. Gummi-gegen-Gummi-Betrieb ausgeführt. Mindestens einer der Druckeinheiten 300 sind zumindest im unteren Bereich, und optional im oberen Bereich, Walzen 302 vor und nachgeordnet, mittels welchen eine einlaufende Bahn B; B' um die Druckeinheit 300 unten oder oben herumführbar, eine um eine vorgeordnete Druckeinheit 300 herumgeführte Bahn B; B' durch die Druckeinheit 300 durchführbar, oder eine durch die Druckeinheit 300 durchgeführte Bahn B; B' um die nachgeordnete Druckeinheit 300 herumführbar ist.
  • 6 zeigt schematisch die Anordnung zweier über die Bahn B; B' zusammen wirkender Druckwerke 301 mit je einem als Übertragungszylinder 303 und einem als Formzylinder 304 ausgeführten Druckwerkszylinder 303; 304 (kurz: Zylinder 303; 304), einem Farbwerk 305 und einem Feuchtwerk 306. In einer vorteilhaften Ausgestaltung verfügt die Druckeinheit 300 je Formzylinder 304 über Vorrichtungen zur halb- oder vollautomatischen Plattenzuführung 307 bzw. Wechsel einer Druckform 310 bzw. kurz: Handhabungsvorrichtung 307 (siehe unten zu 20 bis 23).
  • In Weiterbildung, insbesondere wenn die Druckmaschine für einen Imprintbetrieb geeignet sein soll, weist zumindest eine oder mehrere Druckeinheiten 300 zusätzliche Leitelemente 308 dicht vor und nach der Nippstelle der Druckeinheit 300 auf. Soll eine Druckeinheit 300 ohne Bedrucken und ohne Kontakt zwischen Bahn B; B' und Übertragungszylindern 303 durchfahren werden, so ist die strichliert in 6 dargestellte Bahnführung unter Verwendung der Leitelemente 308 vorteilhaft. Die Bahn B; B' durchläuft die Nippstelle derart, dass sie mit einer Verbindungslinie von Rotationsachsen der beiden Übertragungszylinder 303 im wesentlichen einen Winkel von 80° bis 100°, z. B. ca. 90° bildet. Die Leitelemente 308 sind vorzugsweise als luftumspülte Stangen oder Walzen ausgeführt. Dies vermindert die Gefahr von Abrieb von zuvor frisch bedruckter Farbe.
  • In Weiterbildung des dargestellten Druckwerkes 301 ist jedem Übertragungszylinder 303 eine Waschvorrichtung 309 zugeordnet. Mittels der Waschvorrichtung 309 kann die elastische Oberfläche des Übertragungszylinders 303 gereinigt werden.
  • Die Zylinder 303; 304 weisen jeweils einen Umfang zwischen 540 und 700 mm auf, wobei vorzugsweise Form- und Übertragungszylinder 304; 303 den selben Umfang aufweisen. Vorteilhafter Weise liegen die Umfänge zwischen 540 und 630 mm. In einer speziellen Ausführung liegt die Abschnittlänge a bei 620 ± 10 mm. In Weiterbildung ist die Druckeinheit 300 derart ausgeführt, dass mit einigen wenigen Veränderungen wahlweise Zylinder 303; 304 mit einem Umfang von 546 mm, 578 mm, 590 mm oder 620 mm ausführbar ist. So erfolgt beispielsweise lediglich ein Austausch von Lagerelementen oder eine veränderte Lage der Bohrungen im Seitengestell (und Anguss; s.u.) für die Zylinder 303; 304 und eine Anpassung des Antriebes (Hebel, s.u).
  • Der Übertragungszylinder 303 weist auf seinem Umfang zumindest einen nicht dargestellten Aufzug auf, welcher in mindestens einem axial auf der Mantelfläche verlaufenden Kanal gehalten ist. Vorzugsweise weist der Übertragungszylinder 303 lediglich einen über die wirksame Länge bzw. im wesentlichen über die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' reichenden und im wesentlichen (bis auf einen Stoß bzw. eine Kanalöffnung) um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reichenden Aufzug auf. Der Aufzug ist vorzugsweise als sog. Metalldrucktuch ausgeführt, welches eine elastische Schicht (z. B. Gummi) auf einer im wesentlichen dimensionsstabilen Trägerschicht, z. B. eine dünne Metallplatte, aufweist. Die Enden dieses Aufzuges werden nun durch eine Öffnung an der Mantelfläche in den Kanal eingeführt und dort reib- oder Formschlüssig gehalten. Im Fall eines Metalldrucktuches sind die Enden abgebogen/abgekantet (z. B. im Bereich seines vorlaufenden Endes um ca. 45° und im Bereich seines nachlaufenden Endes um ca. 135°). Diese Enden reichen durch eine Öffnung eines axial über die gesamte zu nutzende Breite des Übertagungszylinders 303 reichenden Kanals, welcher beispielsweise ebenfalls eine Arretierung, Klemmung oder Spannvorrichtung aufweist. Die Öffnung zum Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des Zylinders 304 vorzugsweise eine Breite von 1 bis 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3 mm auf. Die Klemmung ist vorteilhaft pneumatisch betätigbar, z. B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel, welche im geschlossenen Zustand mittels Federkraft gegen das in den Kanal reichende nachlaufende Ende vorgespannt sind, ausgeführt. Als Betätigungsmittel ist bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarer Schlauch einsetzbar.
  • Das Farbwerk 305 weist neben einer Farbzuführung 311, z. B. einem Farbkasten 311 mit einer Stellvorrichtung 312 zur Regulierung des Farbflusses, eine Vielzahl von Walzen 313 bis 325 auf. Die Farbzuführung 311 kann auch als Rakelbalken ausgeführt sein. Die Farbe gelangt bei aneinander angestellten Walzen 313 bis 325 vom Farbkasten 311 über die Duktorwalze 313, die Filmwalze 314 und eine erste Farbwalze 315 auf einen ersten Reibzylinder 316. Von dort gelangt die Farbe je nach Betriebsweise des Farbwerks 305 (siehe unten), über mindestens eine Farbwalze 317 bis 320 auf mindestens einen weiteren Reibzylinder 321; 324 und von dort über mindestens eine Auftragwalze 322; 323; 325 auf die Oberfläche des Formzylinders 304. In einer vorteilhaften Ausführung gelangt die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über verschiedene mögliche Wege wahlweise oder gleichzeitig (in Serie oder parallel) über zwei weitere Reibzylinder 321; 324 zu den Auftragswalzen 322; 323; 325.
  • Wie in 6 für die Farbwalze 317 strichliert dargestellt, ist diese in eine erste Position (durchgezogen) bringbar, in welcher sie die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 abnimmt und über den zweiten Reibzylinder 324 und zumindest die Auftragswalze 325 dem Formzylinder 304 zuführt. Dieser Weg ist prinzipiell unabhängig von unten beschriebenen Wegen der Farbe vom ersten Reibzylinder 316 oder vom zweiten Reibzylinder 324 über die Farbwalze 318 und einen dritten Reibzylinder 321 zum Formzylinder 304. In einer zweiten Position (durchgezogen dargestellt) der Farbwalze 317 (strichliert) ist diese vom nachgeordneten Reibzylinder 324 abgestellt, der Weg der Farbe über den zweiten Reibzylinder 324 ist unterbrochen. In vorteilhafter Ausführung des Farb- und Feuchtwerkes 305; 306 kann der zweite Reibzylinder 324 gleichzeitig mit einer Walze 328, z. B. Auftragwalze 328, des Feuchtwerkes 306 zusammen wirken. Auf dem zweiten Reibzylinder 324 befindliches Fluid (Farbe und/oder Feuchtmittel), kann dann – die Walzen 324, 325, 328 sowie der Zylinder 304 entsprechend aneinander angestellt – gleichzeitig über die Auftragwalze 325 und 328 an den Formzylinder 304 abgegeben werden.
  • Die Farbwalze 318 ist ebenfalls vorteilhaft in zwei Positionen bringbar. In einer ersten Position (durchgezogene Linie dargestellt) nimmt die Farbwalze 318 die Farbe vom zweiten Reibzylinder 324 ab, welcher die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über die Farbwalze 317 (in ihrer ersten Position befindlich) erhält. Von der Farbwalze 318 wird die Farbe, ggf. über weitere Farbwalzen 319; 320, einem dritten Reibzylinder 321, und von dort über mindestens eine Auftragwalze 322; 323 dem Formzylinder 304 zugeführt. In einer zweiten Position (strichliert) der Farbwalze 318 erfolgt die Abnahme der Farbe direkt vom ersten Reibzylinder 316. Diese zweite Position der Farbwalze 318 ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Farbwalze 317 in ihrer zweiten (strichlierten) Position befindet.
  • Mit der bewegbaren Walze 317 lässt sich bei Bedarf ein erster Farbweg über zwei Reibzylinder 316; 324 zwischen dem ersten und dem zweiten Reibzylinder 316; 324 unterbrechen.
  • Mit der bewegbaren Auftragswalze 318 lässt sich somit ein direkter Farbweg über zwei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321 oder drei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321; 324 realisieren – ersterer unabhängig davon, ob zu diesem Weg zusätzlich und parallel der o. g. erste Farbweg über den zweiten Reibzylinder 324 realisiert ist oder nicht.
  • Der Formzylinder 304 wird über einen ersten, vorderen Auftragweg vom zweiten Reibzylinder 324 her über eine oder ggf. zwei Auftragswalzen 325 (328) und einen zweiten, hintenliegenden Auftragweg vom dritten Reibzylinder 324 über eine oder mehrere zugeordnete Auftragwalzen 322; 323 mit Farbe versorgt. Der Ausdruck „vorderer" und „hintenliegender" Auftragweg bezieht sich auf die Reihenfolge des Kontaktes bei Umdrehung des Formzylinders 304 nach Farbabgabe an den Übertragungszylinder 303.
  • Wie in 6 strichliert dargestellt, ist die Auftragswalze 318 in eine erste Position bzw. Lage (strichliert) bringbar, in welcher sie die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 abnimmt und über die Auftragswalzen 319; 320 dem zweiten Reibzylinder 321 zuführt. In einer zweiten Position bzw. Lage nimmt die Auftragswalze 318 die Farbe von einem dritten Reibzylinder 324 ab, welcher die Farbe vom ersten Reibzylinder 316 über die Farbwalze 317 erhält. Mit der bewegbaren Auftragswalze 318 lässt sich somit ein direkter Weg von Farbe über zwei oder drei in Serie angeordnete Reibzylinder 316; 321; 324 realisieren – unabhängig davon, ob zu diesem Weg zusätzlich und parallel ein zweiter Weg der Farbe über lediglich zwei Reibzylinder 316; 324 realisiert ist oder nicht.
  • Über die Walze 318 ist das Einfärbverhalten des Formzylinders 304 durch das Farbwerk 305 veränder- und einstellbar. In der ersten Betriebsweise, in welcher sich die Walze 318 in der ersten Position (strichliert in 6 dargestellt) befindet, wird mehr Farbe in den „hintenliegenden" Auftragweg über die zweite Gruppe von Walzen 319; 320; 321; 322; 323 (dritter Reibzylinder 321 und zugeordnete Farb- und Auftragswalzen 319; 320; 322; 323) und von dort auf den Formzylinder 304 aufgetragen als in der Betriebsweise, in welcher sich die Walze 318 in ihrer zweite Lage befindet. In der zweiten Betriebsweise wird die Farbe für den hintenliegenden Auftragweg erst vom zweiten Reibzylinder 324 abgenommen. Entsprechend reduziert bzw. erhöht sich in umgekehrter Weise der Farbauftrag über die erste Gruppe von Walzen 324; 325 und ggf. 328 vom zweiten Reibzylinder 324 her zum Formzylinder 304.
  • Unter dem Farbwerk 305 bzw. dem Feuchtwerk 306 zugeordneten Walzen oder Reibzylindern sind, falls nicht anders dargelegt, hier diejenigen Walzen bzw. Reibzylinder verstanden, welche bei getrennt betriebenem Farb- und Feuchtwerk 305; 306 in ihrer Grundfunktion, d. h. in diesem Beispiel ein Reibzylinder 329 im Feuchtwerk 306 und drei Reibzylinder 316; 321; 324, im Farbwerk 305 bei getrenntem Feuchtmittel- und Farbauftrag zugeordnet sind.
  • Wie in 6 ebenfalls strichliert angedeutet, ist auch die Walze 328 bevorzugt in zwei Betriebs-Positionen verbringbar, wobei sie in einer ersten Position (durchgezogene Linie dargestellt) wie oben dargelegt an den zweiten Reibzylinder 324 angestellt und in einer zweiten Position (strichliert dargestellt) von diesem abgestellt ist. Der Kontakt ist hierbei von der Auftragswalze 328 des Feuchtwerks 306 auf den Reibzylinder 324 („des Farbwerks" 305) herstellbar, wo eine Farb-Feuchtmittelemulsion gebildet wird. In beiden Positionen wirkt sie jedoch mit dem Formzylinder 304 auf der einen, und mit einer weiteren Walze 329 des Feuchtwerkes 306, z. B. einer Reibwalze 329, insbesondere einer changierenden Chromwalze 329 zusammen. Die Chromwalze 329 erhält das Feuchtmittel von einer Befeuchtungseinrichtung, z. B. einer Walze 330, insbesondere einer Tauchwalze 330, welche in ein Feuchtmittelvorrat 332, z. B. einen Wasserkasten, taucht. Unter dem Wasserkasten ist vorzugsweise ein Tropfblech 335 zum Auffangen von sich am Wasserkasten bildendem Kondenswasser angeordnet, welches in einer vorteilhaften Ausführung beheizbar, z. B. mittels Heizwendel, ausgeführt ist.
  • Unter der Bewegbarkeit der Walzen 317; 318; 328 ist nicht die übliche zu Justagezwecken gegebene Einstellbarkeit zu verstehen, sondern die betriebsmäßige Bewegbarkeit zur Umstellung von einer in die andere Betriebsstellung. D. h. es sind manuell oder durch Antriebe betätigbare Stellmittel und/oder Anschläge (z. B. justierbar) – sowohl für die eine als auch für die andere Betriebsstellung vorgesehen. Des weiteren liegt größerer erlaubter Stellweg vor oder aber die Walzenanordnung ist entsprechend so gewählt, dass die beiden Lagen durch den üblichen Stellweg erreichbar sind.
  • In vorteilhafter Ausführung sind die Chromwalze 329 und die Walze 330 jeweils in einer Richtung senkrecht zu ihrer Achse bewegbar, z. B. in Hebeln, gelagert, damit die Position der Auftragwalze 328 in o. g. Weise veränderbar ist.
  • Die Reibzylinder 316; 321; 324 des Farbwerkes 305 sowie die Walze 329 des Feuchtwerkes 306 sind in Seitengestellen (in 6 nicht dargestellt) axial bewegbar so gelagert, dass sie eine Changierbewegung ausüben können. Die Changierbewegung erfolgt für die Reibzylinder 316; 321; 324 und die Walze 329 über entsprechende Getriebe gekoppelt mit dem jeweiligen rotatorischen Antrieb erzwungen. Für die Walze 328 und die Auftragswalze 323 ist ebenfalls eine Lagerung vorgesehen, welche ein Changieren erlaubt. Im Gegensatz zu den erstgenannten Reibzylindern 316; 321; 324 und der Walze 329 wird die axiale Bewegung jedoch lediglich über Friktion der zusammen wirkenden Mantelflächen und nicht über ein entsprechendes Changiergetriebe veranlasst. Optional kann eine derart in axialer Richtung Freiheitsgrade ermöglichende Lagerung auch für die beiden Auftragswalzen 322 und 325 vorgesehen sein.
  • Die in 6 dargestellte durchgezogene Anordnung im Farb- und Feuchtwerk 305; 306 zeigt das für den „normalen" Druckbetrieb vorgesehene Zusammenwirken der Walzen 313 bis 325 und 328 bis 330. Farb- und Feuchtmittelwege stehen neben dem Formzylinder 304 auch über den zweiten Reibzylinder 324 miteinander in Verbindung. Es erfolgt neben direkter auch indirekte Feuchtung.
  • In 7 ist schematisch (lediglich für das obere Druckwerk 301) eine Betriebsweise dargestellt, wobei die Walze 317 vom zweiten Reibzylinder 324 abgestellt ist (strichliert dargestellt), am Reibzylinder 316 (strichliert dargestellt) angestellt verbleibt, und in einer Weiterbildung gleichzeitig an die Walze 314 angestellt ist. Gleichzeitig ist die Walze 318 vom zweiten Reibzylinder 324 ab- und an den ersten Reibzylinder 316 angestellt (strichliert dargestellt). Der Farbweg erfolgt somit über den ersten und dritten Reibzylinder 316; 321. Die Auftragwalze 328 des Feuchtwerkes 306 befindet sich im Kontakt zum zweiten Reibzylinder 324, sodass ein Feuchtmittelauftrag direkt und über insgesamt fünf Walzen 324, 325 und 328 bis 330 (Fünfwalzenfeuchtwerk) erfolgt. Einer von drei Reibzylindern 316; 321; 324 des Farbwerks 305 und eine Auftragswalze 325 ist somit durch Verstellbarkeit der Walze 317 und ggf. 318 dem Feuchtwerk 306 zuordenbar. Besonders geeignet ist diese Betriebsart von Farb- und Feuchtwerk 305; 306 beim Betrieb mit Sonderfarben, insbesondere bei Farben mit hohen metallischen Anteilen, und/oder wenn aus anderen Gründen (z. B. Emulgierverhalten und oder unnötige Walzenverunreinigung) keine indirekte Feuchtung erfolgen soll.
  • 8 zeigt schematisch (lediglich für das obere Druckwerk 301) eine Betriebsweise, wobei die Walze 328 vom zweiten Reibzylinder 324 abgestellt ist (durchgezogene Linie dargestellt), jedoch an der Walze 329 sowie am Formzylinder 304 angestellt verbleibt. Eine Feuchtung erfolgt lediglich über die drei Walzen 328 bis 330. In nicht dargestellter Variante kann gleichzeitig ein Einfärben über sämtliche Walzen 322; 323; 325 des Farbwerks 305 bei angestellten Auftragswalzen 322; 323; 325 erfolgen. In der dargestellten Variante sind jedoch gleichzeitig die Auftragswalzen 322; 323; 325 vom Formzylinder 304 abgestellt (durch Pfeile angedeutet) und der Antrieb des Farbwerks 305 z. B. ausgekoppelt bzw. stillgesetzt. Besonders geeignet ist die letztgenannte Variante für die Betriebsart von Farb- und Feuchtwerk 305; 306 beim sog. Blindplattenbetrieb, d. h. wenn der zugeordnete Formzylinder 304 bzw. dessen Druckform kein zu druckendes Bild trägt. Durch die Verstellbarkeit der Walze 328 ist somit eine Wahl zwischen einem direkten Feuchten im „Dreiwalzen-Feuchtwerk" und – in Abhängigkeit der Position von Walze 317 – einem indirekten Feuchten bzw. einem direkten Feuchten im „Fünfwalzen-Feuchtwerk" möglich.
  • In einer vorteilhaften Ausführung des Farbwerkes 305 sind die aneinander angestellten Walzen 313, 314 und 315 derart zueinander angeordnet, dass in Anstelllage Verbindungen V1, V2 der Rotationsachsen der Walzen 313 und 315 mit jeweils der Rotationsachse der Walze 314 im wesentlichen einen rechten Winkel α von ca. 90° bilden, d. h. 80° < α < 100°, insbesondere 85° < α < 95°. In vorteilhafter Weiterbildung bildet eine Verbindung V3 zwischen Kontaktstelle, z. B. der Berührungsstelle der Stelleinrichtung 312, an der Walze 313 mit der Rotationsachse der Walze 313 ebenfalls im wesentlichen einen rechten Winkel β, d. h. 80° < β < 100°, insbesondere 85° < β < 95°, zur Verbindung der Rotationsachsen der Walzen 313 und 314. Die Winkel α; β sind derart orientiert, dass die drei genannten gedachten Verbindungen V1, V2 und V3 zusammen ein „Zick-Zack-Muster" ergeben. Diese Anordnung ist insbesondere von Vorteil im Hinblick auf die Entkopplung unerwünschter Bewegungen bei Aufbringung von Radialkräften und im Hinblick auf verminderte Verschmutzung durch Farbnebel.
  • In vorteilhafter Ausführung ist die Anordnung der Walzen 313 und 314 so gewählt, dass die Rotationsachse der als Filmwalze 314 ausgeführten Walze 314 oberhalb der Rotationsachse der Duktorwalze 313 liegt. Allgemein ausgedrückt ist die Anordnung so gewählt, dass bei Berücksichtigung der Drehrichtung der Walzen 313; 314 die einlaufende Seite der Nippstelle tiefer liegt als die auslaufende Seite. Mit dieser Anordnung wird ein hydrostatischer Keil auf der einlaufenden Seite der Nippstelle zwischen den beiden Walzen 313; 314 vermieden, welcher die Walzen 313; 314 auseinander drücken und zu ungleichmäßiger Farbübertragung führen kann.
  • Von besonderem Vorteil ist die Filmwalze 314 auf ihrer Mantelfläche mit einer Oberflächenstruktur 344 ausgeführt, welche lediglich eine gemittelte tragende Oberfläche 346, z. B. Erhebungen 346, von 5 bis 15 %, insbesondere 5 bis 11 % im wirksamen Bereich und dazwischen liegende Aussparungen 347; 348, z. B. Nuten 347; 348 aufweist. Der genannte Anteil der tragende Oberfläche 346 an der gesamten wirksamen Mantelfläche kann prinzipiell auf unterschiedlichste Weise durch gleichmäßig verteilte Aussparungen, Ausfräsungen etc. verschiedenster Muster ausgeführt sein. 9 zeigt schematisch eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Oberflächenstruktur 344, welche in einfacher Weise zu fertigen ist und darüber hinaus ein günstiges Verhalten in Bezug auf die Aufnahme und Abgabe der Farbe zeigt.
  • Die Oberflächenstruktur 344 der Filmwalze 314 besteht hierbei aus zwei Gruppen von auf der Abwicklung der Walze 314 geradlinig verlaufenden Nuten 347; 348. Die Nuten 347; 348 jeder Nutuntergruppe verlaufen parallel zueinander und sind gleichmäßig über die Umfangsfläche der Filmwalze 314 verteilt. Die Nuten 347 der ersten Nutuntergruppe verlaufen unter einem Drallwinkel γ, der im Bereich von z. B. 20° und 40°, insbesondere 25° und 35°, liegt, relativ zur Längsachse der Filmwalze 314 über die Umfangsfläche der Filmwalze 314 verteilt. Die Nuten 348 der zweiten Nutuntergruppe verlaufen unter einem Drallwinkel 6 der im Bereich von z. B. –25° und –35°, insbesondere 28° und 38° liegt, relativ zur Längsachse der Filmwalze 314. Die Nuten 347; 348 der beiden Nutuntergruppen sind so angeordnet, dass sie sich auf der Umfangsfläche kreuzen. Durch die einander kreuzenden Nuten 347; 348 werden zwischen den Nuten 347; 348 die rautenförmige Erhebungen 346 gebildet.
  • Eine Tiefe t347; t348 der Nuten 347; 348 beträgt, zumindest an ihrer tiefsten Stelle, vorteilhaft 0,2 bis 0,6 mm, wobei die Tiefen t347; t348 der beiden Nuten 347; 348 bevorzugt im wesentlichen gleich groß ausgeführt sind. Eine Breite b347 der Nuten 347 beträgt vorteilhaft 1,0 bis 1,8 mm, eine Breite b348 der Nuten 348 vorteilhaft 0,7 bis 1,6 mm. Die zueinander parallel verlaufenden Nuten 347; 348 sollten derart voneinander beabstandet sein, dass die Seitenlängen der rautenförmigen Erhebungen 346 auf der einen, längeren Seite (z. B. benachbart zur Nut 348) 0,5 bis 1,0 mm, und auf der anderen, kürzeren Seite (z. B. benachbart zur Nut 347) 0,4 bis 0,7 mm betragen.
  • Die Herstellung der Nuten 347; 348 erfolgt in vorteilhafter Ausführung durch Entnahme von Oberflächenmaterial 349, z. B. durch Fräsen. Bevorzugt weisen sie im Wesentlichen einen kreisbogenabschnittsförmigen Querschnitt aufweisen. Dieser Kreisbogenabschnitt wiederum weist für die breiteren Nuten 347 z. B. einen Radius im Bereich zwischen ca. 0,6 und 1,0 mm, für die schmaleren Nuten 348 zwischen 0,4 und 0,8 mm auf. Die auf der Mantelfläche spiralförmig umlaufenden Fräsungen der Nuten 347 werden dann beispielsweise in einem Abstand a347 der Mittellinien von 1,85 bis 2,45 mm, die Fräsungen der Nuten 348 beispielsweise in einem Abstand a348 der Mittellinien von 1,35 bis 1,95 mm vorgenommen. Das Oberflächenmaterial 349 ist beispielsweise als Kunststoff (z. B. Polyamid), insbesondere als sinterbeschichteter Kunststoff auf einem metallischen Walzengrundkörper 351, z. B. einem nicht dargestellten Metallrohr mit einer bevorzugten Wandstärke von 7,0 bis 12 mm ausgeführt. Eine Stärke d349 (unverletzt, d. h. im Bereich der Erhebung 346) des Oberflächenmaterials 349 liegt vorteilhaft bei 0,8 bis 1,2 mm.
  • Das Farbwerk 305 weist vorteilhaft neben den genannten Walzen 313 bis 325 mindestens eine weitere Walze 326 auf, mittels welcher im Farbweg, insbesondere vor dem ersten Reibzylinder 316, Farbe aus dem Farbwerk 305 entnehmbar ist. Dies erfolgt, indem an diese Walze 326 selbst, oder, wie dargestellt an eine mit dieser zusammen wirkende Walze 327 eine entsprechende Abnahmevorrichtung 333 anstellbar ist (6).
  • 10 zeigt die Abnahmevorrichtung 333, wie sie mit der Walze 327 (möglich auch Walze 326, jedoch an die Drehrichtung angepasst) zusammen wirkt. Über die Länge der Walze 327 sind eine Mehrzahl von z. B. als Abstreifelemente 334 ausgeführten Abschnitten 334, z. B. Abstreifelemente 334.1 bis 334.10, an die Mantelfläche anstellbar. Insbesondere weist die Abnahmevorrichtung 333 jeweils zumindest in einem Randbereich der Walze 327 zumindest ein derartiges Abstreifelement 334 auf. Im Bereich einer mittleren Zone 340 (unwirksame Zone 340) der Walze 327 sind z. B. keine Abstreifelemente 334 vorgesehen. In einer nicht dargestellten Variante können auch in der Zone 340 Abstreifelemente 334 vorgesehen sein, welche jedoch je nach Bedarf so justiert bzw. eingestellt sind, dass sie beim Anstellen der Abnahmevorrichtung 333 nicht in Kontakt mit der Mantelfläche treten. Je nach An- oder Abstellen eines oder mehrerer Abstreifelemente 334, insbesondere im Randbereich, kann in dem korrespondierenden Abschnitt der Walze 327 Farbe entnommen und z. B. in einem Behälter 336 aufgefangen und in einer Weiterbildung der Farbzuführung wieder rückgeführt werden. Dieser Abschnitt stellt eine bzgl. der Farbabnahme wirksame Zone 331, insbesondere Kontaktzone 331, dar. Über die Walze 327 wird somit in diesem Abschnitt der Walze 315, und damit auch in etwa dem nachfolgenden Farbweg bis zum Formzylinder 304 (z.T. auch über Rückeinfärbung) Farbe entzogen (Senke). Durch Stellen bestimmter Abstreifelemente 334 vom jeweiligen Randabschnitt der Walze 327 her kann somit ein Farbfluss im Farbwerk 305 auf eine Bahnbreite b; b' der zu bedruckenden Bahn B; B' eingestellt werden. Im Ausführungsbeispiel nach 10 sind von jedem Randbereich der Walze 327 her jeweils eine Gruppe von mehreren Abstreifelementen 334, hier fünf Abstreifelemente 334.1 bis 334.5 und 334.6 bis 334.10, im wesentlichen bündig zueinander anschließend nebeneinander angeordnet. Zwischen den beiden Gruppen kann ein Abschnitt (korrespondierend zu einer minimalen Breite b' einer zu bedruckenden Bahn B') ohne Abstreifelemente 334 vorgesehen sein.
  • Die Abstreifelemente 334 sind in der Ausführung nach 10 auf einer gemeinsamen Spindel 337 angeordnet und sind durch Verschwenken der Spindel 337 mittels eines Antriebes 338, hier beidseitig je ein mit Druckmitteln betätigbarer Zylinder 338, an- bzw. abstellbar. Die Definition der wirksamen Abstreifelemente 334 erfolgt hier über das manuelle Stellen von Messern 339 über jeweilige Stellmittel 341, z. B.
  • Hebelmechanismen 341. Das Stellen der Messer 339 kann in einer vorteilhaften Weiterbildung jedoch auch durch einzelne Antriebe, beispielsweise mittels kleiner Druckmittelzylinder, magnetisch, piezoelektrisch oder motorisch, erfolgen. Von Vorteil sind hier fernbetätigte Antriebe, beispielsweise von einem Leitstand und/oder einer Maschinensteuerung her.
  • In einer nicht dargestellten Ausführung werden die Abstreifelemente 334 nicht insgesamt an- bzw. abgestellt, sondern ein Stellen erfolgt für jedes Abstreifelement 334 einzeln, z. B. durch einzelne Antriebe, beispielsweise mittels kleiner Druckmittelzylinder, magnetisch, piezoelektrisch oder motorisch. Von Vorteil sind auch hier fernbetätigte Antriebe, beispielsweise von einem Leitstand und/oder einer Maschinensteuerung her.
  • Im Zusammenhang mit der Variante bzw. Ausführung mit fernbetätigbaren Antrieben ist eine nachfolgend beschriebene Verfahrensweise bei der Einstellung des Farbwerkes 305 von Vorteil: Bei der Einstellung des Farbflusses auf das Produkt und/oder die Breite b; b' der zu bedruckenden Bahn B; B' wird der Farbzufluss aus dem Farbkasten 311 in das Farbwerk 305 zonenweise durch Einstellen von Durchlassspalten zwischen Farbkasten 311 und der ersten Walze 313 vorgenommen (11). Dies erfolgt z. B. fernbetätigt durch Stellen von Farbmessern 343 mittels in 11 nicht dargestellter Antriebe. Wird eine mittig laufende Bahn B' bedruckt, welche lediglich teilbreit ist, so werden z. B. grundsätzlich je Seite der Walze 313 mindestens eines der Farbmesser 343 geschlossen. Die Anzahl der grundsätzlich aufgrund der Bahnbreite zu schließenden Farbmesser 343 richtet sich nach der Breite b; b' der Bahn B; B'. Darüber hinaus können natürlich in Abhängigkeit vom Druckbild, d. h. vom Farberfordernis in den jeweiligen Zonen des zu druckenden Bereichs, Farbmesser geschlossen sein.
  • Die von der Breite der Bahn B; B' abhängige Grundeinstellung wird nun in vorteilhafter Ausführung durch die Maschinensteuerung automatisch in Abhängigkeit von der zu bedruckenden Bahnbreite vorgenommen. Diese Information liegt z. B. in der Produktinformation und/oder im Rollenwechsler 100 vor. Die Information über die Bahnbreite bzw. die Information über geschlossene Farbmesser 343 wird nun zur Steuerung der o. g. Antriebe für die einzeln betätigbaren Abstreifelemente 334 oder Messer 339 herangezogen. Es werden aufgrund dieser Information die zu schließenden Abstreifelemente 334 bzw. Messer 339 ermittelt und die entsprechenden Antriebe angesteuert. Die Steuerung von Farbmessern 343 auf der einen Seite und der Messer 339 bzw. Abstreifelemente 334 auf der anderen Seite kann auf der Basis gemeinsam vorliegender Informationen – z. B. über die Bahnbreite – auch parallel erfolgen.
  • Die Zylinder 303; 304 und die Walzen 313 bis 330 von Farb- und Feuchtwerk 305; 306 sind jeweils stirnseitig in bzw. an Seitengestellen 352; 353 bzw. Gestellwänden 352; 353 gelagert (siehe 12). Exemplarisch sind in 12 jedoch lediglich die Walzen 329 und 330 mit ihrer unten näher beschriebenen Befestigungs- und Antriebsmimik sowie der ebenfalls unten erläuterte Hauptantrieb 354 der Druckeinheit 300 dargestellt.
  • Eine der Gestellwände 352; 353, insbesondere diejenige auf der Seite des Hauptantriebes 354, ist ein- oder mehrteilig derart ausgebildet, dass ein abschließbarer Hohlraum 356, z. B. Schmiermittelraum 356, gebildet werden kann, welcher sich zumindest über einen Bereich erstreckt, der stirnseitig sämtliche Zylinder 303; 304 und mit den Zylindern 303; 304 in mechanischer Antriebsverbindung stehender Walzen oder Reibzylinder, insbesondere Reibzylinder 316; 321; 324 des Farbwerks 306, stehen, überdeckt. Wie in 13 schematisch dargestellt, ist stirnseitig eine lösbare Abdeckung 357 für den Hohlraum 356 vorgesehen. Auch die andere Gestellwand 352 bildet mit einer lösbaren, stirnseitig angeordneten Abdeckung 358 einen Hohlraum 359, in welchem u.a. die Schalt- und Steuereinrichtungen 361 (strichliert), z. B. in Form eines Schaltschrankes 361, der Druckeinheit 300 untergebracht sind. Durch die stirnseitige Anordnung der Schalt- und Steuereinrichtungen 361 ist im Gegensatz zur Anordnung zwischen den Druckeinheiten 300 der Vorteil gegeben, dass der Raum zwischen zwei Druckeinheiten 300 von beiden Seiten begehbar ist. Eine Bedienseite I der Druckmaschine ist somit prinzipiell frei wählbar (s.o. links-rechts-Maschine, rechts-links-Maschine). Dies wird weiter dadurch unterstützt, dass eine die Druckeinheiten 300 verbindende Traverse bzw. Längstraverse 362 wahlweise an der Gestellwand 352 oder 353 anordenbar ist (13: an der Gestellwand 352 ist die Längstraverse 362 strichliert dargestellt). Die Anordnung dieser Längstraverse 362 definiert somit die Bedienseite I als die der Traverse 362 gegenüberliegende Seite und umgekehrt resultiert aus der Wahl der Bedienseite I die Anordnung der Traverse 362. Für das wahlweise Anordnen der Traverse 362 sind vorzugsweise bereits während der Fertigung der Gestelle 352; 353 jeweils vorbereitete Anschlussstellen 360 vorgesehen (12). Diese können beispielsweise in der Art von Flanschen mit oberflächenbearbeiteten Flächen (im Gegensatz zum rohen Guss) und Bohrungen zur Befestigung ausgeführt sein.
  • Das selbe gilt optional für die Vorbereitung einer Einziehvorrichtung 405 (beispielsweise als Einziehführung 405 für ein nicht dargestelltes Einzugmittel ausgeführt) durch die Druckeinheit 300 hindurch. Zumindest können hierbei in beiden Seitengestellen 352; 353 jeweils bereits Anschlussstellen 403 (z. B. bearbeitete Fläche mit Bohrung(en)) zur Aufnahme der Einziehführung 405 vorbereitet sein. Auch nicht dargestellte Versorgungskanäle (Energie, Signalleitungen, Betriebsmittel) zwischen den Druckeinheiten 300 bzw. entsprechende Anschlussstellen hierfür können bereits in beiden Seitengestellen 352; 353 vorbereitet sein. Diese Versorgungskanäle verlaufen dann beispielsweise auf der letztlich gewählten Seite II , vorzugsweise im Bereich der Längstraverse 362.
  • Wie oben für den Rollenwechsler 100 genannt, kann vorteilhafter Weise zumindest in jeder der Gestellwände 352; 353 eine Aussparung und/oder eine Anschlussstelle (z. B. eine abdeckbare Ausnehmung in der Gestellwand 352; 353 und/oder abdeckbare Durchbrüche für Signalleitungen) für ein Bedienelement 390, z. B. ein Display 390 zzgl. entsprechender Eingabe bzw. Schaltelemente, beispielsweise ein berührsensitives Display, vorbereitet sein.
  • In 13 ist angedeutet, dass die rotatorischen Einzelantriebe 367; 368 der in 13 jedoch nicht dargestellten Walzen 329; 330 auf der dem Hauptantrieb 354 gegenüberliegenden Maschinenseite angeordnet sind.
  • Auf der den Zylindern 303; 304 zugewandten Seite weisen die Gestellwände 352; 353 jeweils einen aus der Flucht der jeweiligen Gestellwand 352; 353 herausragenden Ansatz 363 auf. Der Ansatz 363 ist vorteilhaft einstückig mit dem Seitengestell 352; 353 ausgebildet und ist vorzugsweise bei der Herstellung in einer Gussform als sog. Anguss 363 hergestellt. Der Anguss 363 weist durch ihn und die Flucht der Gestellwand 352; 353 reichende Bohrungen zur Aufnahme von nicht dargestellten Lagern auf. Der Anguss 363 erstreckt sich, insbesondere zusammenhängend, über den stirnseitigen Bereich der Form- und Übertragungszylinder 303; 304, nicht jedoch über stirnseitige Bereiche von changierenden und/oder changierbaren Farb- oder Feuchtwerkswalzen.
  • Die Walzen 329 und 330 sind innen an den Gestellwänden 352; 353 in Hebeln 364; 366 um eine zur jeweiligen Rotationsachse parallele Schwenkachse S329; S330 schwenkbar gelagert (siehe 14). Hierbei fällt die Schwenkachse S329 mit der Rotationsachse der Walze 330 zusammen und wird bei verschwenken des Hebels 364 mit der Walze 330 mitbewegt. Die Schwenkachse S330 der Walze 330 ist gestellfest. Ebenfalls mit dem jeweiligen Hebel 364; 366 verbunden und mit der jeweiligen Walze 329; 330 mitbewegt ist je Walze 329; 330 ein rotatorischer Einzelantrieb 367; 368, insbesondere ein Antriebsmotor 367; 368, vorgesehen, welcher z. B. über ein Eck- oder Winkelgetriebe 369; 371 (siehe 15) die jeweilige Walze 329; 330 mechanisch unabhängig voneinander rotatorisch einzeln antreibt. Der Antriebsmotor 367; 368 ist vorzugsweise als bzgl. der Drehzahl regelbarer (insbesondere stufenlos) Elektromotor 367; 368, insbesondere Drehstrommotor 367; 368 ausgeführt. Die Einstellung der Drehzahlen bzw. der Feuchtung kann vorteilhafter Weise vom Leitstand aus, z. B. vom Farbstellpult erfolgen, wo sie auch angezeigt wird. In einer bevorzugten Ausführung ist der Maschinensteuerung eine Korrelation zwischen Maschinengeschwindigkeit und Feuchtung bzw. Drehzahl hinterlegt, durch welche die zu einzuregelnde Drehzahl der beiden Walzen 329; 330, insbesondere der Walze 330, vorgebbar ist.
  • Der Hebel 366 der Walze 330 kann einen justierbaren Anschlag 365 aufweisen, mittels welchen er sich in Anstelllage des Feuchtwerks 306 an einem Anschlag 370 der mit der Walze 329 zusammenwirkenden Auftragwalze 328 abstützt.
  • Der jeweilige Hebel 364; 366 ist durch einen Antrieb 372; 373, insbesondere mit Druckmittel beaufschlagbaren Zylindern 372; 373, verschwenkbar. Die Walzen 329; 330 sind vorzugsweise beidseitig in entsprechenden Hebeln 364; 366 jeweils mit Antrieben 372; 373 für die Schwenkbewegung an den beiden Gestellwänden 352; 353 gelagert (siehe 14).
  • Die Walze 329 weist auf der dem rotatorischen Antrieb gegenüberliegenden Stirnseite einen Changierantrieb 374, insbesondere ein Getriebe 374 zur Erzeugung einer axialen Changierbewegung aus der rotatorischen Bewegung auf. Dieses Getriebe 374 ist vorzugsweise außerhalb des Walzenkörpers angeordnet, um punktuelle Erzeugung von Reibungswärme in der Walze 329 zu vermeiden. In vorteilhafter Ausführung befindet sich das Getriebe 374 auf der Antriebsseite des Druckwerkes 300, d. h. im Bereich der selben Gestellwand 353 wie der Hauptantrieb 354 und/oder ein Antriebszug der Druckwerkszylinder 303; 304, der rotatorische Antrieb der Walzen 329 und 330 jedoch auf der gegenüberliegenden Seite, d. h. im Bereich der Gestellwand 352. Ist der Hohlraum 356 als Schmiermittelraum 356 ausgeführt, so kann das Getriebe 374 als offenes, nicht eigens geschmiertes Getriebe 374 in diesem angeordnet sein. Die Walze 329 ist auf der dem Getriebe 374 entfernten Seite auf einer mit der Motorwelle über das Eckgetriebe 369 und eine winkelausgleichende Kupplung 375, z. B. eine Bogenzahnkupplung, und eine Welle 376 über z. B. als Lager 377, insbesondere Axiallager, ausgebildetes Kopplungsmittel 377 derart gelagert, dass eine rotatorische Bewegung übertragen, jedoch eine axiale Bewegung der Walze 329 gegenüber der Welle 376 möglich ist (16). Das Lager 377 ist vorteilhaft als Drehmoment übertragende Kugelbüchse ausgeführt, wobei Kugeln z. B. sowohl in Längsnuten der Welle 376 als auch Lagerkörpers laufen, ein Drehmoment übertragen, aber den Lagerkörper relativ zur Welle 376 axial bewegbar halten. Der Lagerkörper ist beispielsweise verdrehsicher mit dem Walzenkörper der Walze 329 verbunden.
  • 17 zeigt eine vorteilhafte Ausführung des Getriebes 374 im Bereich der anderen Stirnseite der Walze 329, welches grundsätzlich auf die Funktion eines Kurvengetriebes mit einer kurvenförmig umlaufenden Nut 400 und einem eingreifenden Anschlag 401 basierend ausgebildet ist. Eine äußere Büchse 378 mit Innenverzahnung ist fest mit dem Hebel 364 verbunden und trägt den Anschlag 401 (oder die Nut 400). Über eine flexible aber drehsteife Verbindung 379 (gelenkig oder biegeelastisch) ist eine innere Büchse 381, welche die Nut 400 (oder den Anschlag 401) trägt, mit einem Zahnring 380 mit Außenverzahnung verbunden. Der Zahnring 380 ist drehbar auf einem Exzenter 382 gelagert, welcher drehsteif aber exzentrisch zur Rotationsachse der Walze 329 über eine Welle 385 mit dieser verbunden ist. Bei Rotation der Walze 329 läuft der Exzenter 382 um und lässt den Zahnring 380 in der hebelfesten Innenverzahnung abrollen, wobei die innere Büchse 381 in Rotation gegenüber der hebelfesten äußeren Büchse 378 versetzt wird. Ein Untersetzungsverhältnis zwischen der rotation der Walze 329 und der inneren Büchse 381 wird durch das Zähneverhältnis zwischen Innenverzahnung und Zahnring 380 festgelegt. Die durch die Kurve der Nut 400 erzwungene axiale Bewegung der inneren Büchse 381 wird als Changierbewegung über die druck- und zugbelastbare Verbindung 379, eine druck- und zugbelastbare Lagerung zwischen Exzenter 382 und Zahnring 380 und die Welle 385 auf die Walze 329 übertragen.
  • Das zu der Anordnung der changierenden Walze 329 oder der Walze 330 in Hebeln 364; 366, dem rotatorischen Einzelantrieb über dem Hebel 364; 366 zugeordnete Antriebsmotoren 367; 368 ggf. über Eckgetriebe 369; 371 sowie im Falle des Changierens die Anordnung von Antriebsmotor 367; 368 und Changiergetriebe 374 auf den beschriebenen Seiten der Maschine können in gleicher Weise auf eine oder mehrere der Walzen des Farbwerks 305 übertragen sein und soll auch so verstanden werden.
  • Wie in 12 bereits erkennbar, erfolgt der Antrieb der Zylinder 303; 304 der Druckeinheit 300 über einen Hauptantrieb 354, z. B. einen gestellfesten Elektromotor 354, insbesondere über einen bzgl. seiner Drehwinkellage regelbaren Elektromotor 354, welcher vorteilhaft wassergekühlt ausgeführt ist.
  • In 18 ist die Anordnung des Antriebes von der Gestellwand 353 her nach außen betrachtet dargestellt. Der Elektromotor 354 treibt mit seinem nicht in 18 sichtbaren Ritzel 383 (strichlierter Pfeil) nicht direkt auf ein Antriebsrad 386; 387 eines der Zylinder 303; 304, sondern über ein Zwischenrad 384. Das Zwischenrad 384 ist in einem Hebel 388 gelagert, welcher um eine Rotationsachse R383 des Ritzels 383 prinzipiell verschwenkbar gelagert ist. Bei fester Lage des Elektromotors 354 bzgl. der Seitenwand 353 des Gestells kann für verschiedenformatige Druckeinheiten 300 in einfacher Weise eine Anpassung an unterschiedliche Zylinderumfänge (und somit unterschiedliche Umfänge der Antriebsräder 386; 387) erfolgen. Je nach Format der Druckeinheit 300 wird bei der Montage der Hebel 388 so verschwenkt, dass das Zwischenrad 384 in optimalem Eingriff mit dem betreffenden Antriebsrad 386; 387 steht. Vorteilhaft im Hinblick auf die Steifheit des Antriebes ist der Antriebsstrang vom Ritzel 383 zum Antriebsrad 386; 387 über ein einzelnes verschwenkbares Zwischenrad 384 (ggf. unabhängig von weiteren raumfesten Zwischenrädern). Dieses verschwenkbare Zwischenrad 384 ist somit gegenüber dem zusammenwirkenden Antriebsrad 386; 387, insbesondere desjenigen des Formzylinders 304, in der Weise verschwenkbar, dass ein Achsabstand zwischen dem Antriebsrad 386; 387 und der Rotationsachse des Zwischenrades 384 veränderbar ist, d. h. jeweils an Antriebsräder 386; 387 verschiedener Größe anpassbar ist. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn unabhängig von der Größe der Druckwerkszylinder 303; 304 eine mechanische Kopplung vorgesehen sein soll, da die betreffenden Antriebsräder 386; 387 dann ebenfalls mit der Größe der Druckwerkszylinder 303; 304 variieren. In einer Variante kann anstelle des Ritzels 383 auch eine Riemenscheibe angeordnet sein, welche Teil eines Zugmittelgetriebes, z. B. Riementriebes, vom ebenfalls mit einer Riemenscheibe drehfest verbundenen Antriebsmotor 354 her ist. Als Zugmittel kann in dieser Variante insbesondere ein Zahnriemen vorgesehen sein.
  • Vorteilhaft sind Fixierungselemente 389, z. B. Bolzen 389 und entsprechende, nicht dargestellte Bohrungen (an der Antriebseinheit und/oder in der Gestellwand 353) vorgesehen, mittels welchen der ausgerichtete Hebel 388 nach Montage in der betreffenden Lage bezüglich der Gestellwand 353 und/oder dem Elektromotor 354 fixierbar ist. Vorzugsweise werden bei der Herstellung der Bauteile im Werk bereits die für das betreffende Format relevanten Bohrungen vorbereitet. In einer Druckeinheit 300 bzw. Druckmaschine für ein erstes Format (Abschnittlänge a) ist der Hebel 388 in einer anderen Winkelstellung gegenüber der Vertikalen fixiert als in einer Druckeinheit 300 bzw. Druckmaschine für ein zweites Format (Abschnittlänge a), wobei der Elektromotor 354 seine Lage bzgl. der Gestellwand 353 beibehält.
  • Grundsätzlich kann der Antrieb vom Zwischenrad 384 auf ein beliebiges der Antriebsräder 386; 387 erfolgen. Vorzugsweise erfolgt der Antrieb jedoch zunächst auf das Antriebsrad 387 eines der beiden Formzylinder 304. Von dort wird auf das Antriebsrad 386 des zugeordneten Übertragungszylinder 303, von dort auf den anderen Übertragungszylinder 303 und letztlich auf den zweiten Formzylinder 304 getrieben. Die Antriebsräder 386; 387 sind drehfest, z. B. über Zapfen, mit dem jeweiligen Zylinder 303; 304 verbunden. Über mit den beiden Formzylindern 304 drehfest verbundene weitere Antriebsräder 391 erfolgt der rotatorische Antrieb auf eine oder mehrere Walzen 313 bis 327 des zugeordneten Farbwerkes 305. Vorteilhafter Weise werden vom Formzylinder 304 her die Reibzylinder 316; 321; 324 rotatorisch über eine formschlüssige Antriebsverbindung angetrieben, die Duktorwalze 313 weist einen eigenen rotatorischen Antrieb, z. B. einen eigenen, mechanisch unabhängigen nicht dargestellten Antriebsmotor, auf. Die übrigen Walzen 314; 315; 317 bis 320, 322; 323 und 325 bis 327 des Farbwerks 305 werden lediglich über Friktion rotatorisch (und ggf. axial, s.o.) mit angetrieben.
  • Vom Antriebsrad 391 wird vorteilhafter Weise über ein Zwischenrad 392 parallel auf Antriebsräder 393; 394 der beiden Reibzylinder 321; 324 getrieben (19). Das Zwischenrad ist vorzugsweise Ein- bzw. auskuppelbar ausgeführt, so dass der Antriebszug und der Formzylinder 304 mechanisch voneinander zu trennen ist. Vom Antriebsrad 393 des Reibzylinders 324 wird über ein weiteres Zwischenrad 395 auf ein Antriebsrad 396 des Reibzylinders 316 getrieben. Die Antriebs- bzw. Zwischenräder 392 bis 396 sind vorzugsweise als Zahnräder 392 bis 396 ausgeführt. Die Antriebsverbindungen sind derart ausgeführt, dass eine axiale Bewegung der Reibzylinder 316; 321; 324 ermöglicht ist.
  • Wie in 6 angedeutet, weist das Druckwerk 301 in vorteilhafter Ausgestaltung jeweils eine Vorrichtung 307 zum – zumindest teilautomatisierten – Wechsel einer Druckform 310 auf dem zugeordneten Formzylinder 304 auf. Die Vorrichtung 307 ist zweiteilig ausgeführt und weist eine im Bereich einer Nippstelle zwischen Form- und Übertragungszylinder 304; 303 angeordnete Andrückvorrichtung 397, auch „Wechselhalbautomat" 397 oder „Halbautomat" 397 genannt, und eine davon baulich getrennte Speichereinrichtung 398, z. B. ein Magazin 398, mit Zuführ- und Aufnahmeeinrichtungen für die Druckformen 310 auf (20 ff.).
  • Die Druckform 310 reicht – unabhängig vom Vorhandensein einer Vorrichtung 307 zur Unterstützung des Druckformwechsels im wesentlichen über die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' und im wesentlichen (bis auf einen Stoß bzw. eine Kanalöffnung) um den gesamten Umfang des Formzylinders 304 und ist entsprechend dimensioniert. Dementsprechend sind falls vorhanden auch Wechselhalbautomat 397 sowie Magazin 398 in axialer Erstreckung zur Aufnahme von Druckformen 310 mit einer Breite einer gesamten zu bedruckenden Bahn B; B' dimensioniert.
  • Das Druckwerk 301 weist zumindest einen Wechselhalbautomaten 397 auf. Hierzu ist in einer ersten Ausführung für den Wechselhalbautomat 397 (20) an einer gestellfesten Traverse 404 eine Rolle 406 bewegbar, z.B. federnd angeordnet, welche mittels eines Antriebes 407 (Betätigungsmittels 407), z. B. eines mit Druckmittel beaufschlagbaren Hohlkörpers (Schlauchs) 407, in Richtung Mantelfläche des Zylinders 304 anstellbar (z. B. entgegen der Federkraft) bzw. abstellbar (z. B. bei Entlastung) ist. Zusätzlich kann ein ebenfalls an- bzw. abstellbarer Schutz 408 an der Traverse 404 um einen Drehpunkt D408 gelagert, und mittels eines Antriebes 409, z. B. eines mit Druckmittel beaufschlagbaren Hohlkörpers 409, z. B. ein Schlauch 409, in Richtung Mantelfläche des Zylinders 304 anstellbar (z. B. entgegen der Federkraft) bzw. abstellbar (z. B. bei Entlastung) sein. Wie in 21 zu erkennen sind axial nebeneinander eine Mehrzahl (hier 10) von Rollen 406 einzeln an jeweiligen Federelementen 430, insbesondere Federblechen 430, gelagert. Vorzugsweise sind diese sämtlich gemeinsam oder gruppenweise durch einen gemeinsamen Antrieb 407 betätigbar.
  • In einer zweiten Ausführung des Wechselhalbautomaten 397 (21) ist der Wechselhalbautomat 397 bzw. die die Rolle 406 aufweisende Traverse 404 nicht gestellfest, sondern um eine zur Rotationsachse der Rolle 406 beabstandete aber im wesentlichen zur Rotationsachse des Formzylinders 304 parallele Schwenkachse S397 verschwenkbar im Gestell angeordnet. Für die Schwenkbewegung ist ein Antrieb 431, z. B. ein mit Druckmittel beauschlagbarer Zylinder 431 vorgesehen, welcher beispielsweise am einen Ende am nicht dargestellten Seitengestell und am anderen Ende am Halbautomat 397 (z. B. an der Traverse 404 oder einem mit dieser verbundenen Hebelarm) exzentrisch zur Schwenkachse S397 angelenkt ist. Die verschwenkbare Traverse 404 bzw. der Wechselhalbautomat 397 kann direkt am Seitengestell oder wie in 21 dargestellt über eine entsprechend mit dem Seitengestell verbundene Halterung 432 verschwenkbar gelagert sein. Die Halterung 432 kann vorteilhaft am Seitengestell oder einem am Seitengestell angeordneten Lagerblock 435 in einer Richtung senkrecht zur Schwenkachse S397 justierbar gelagert sein.
  • Die An- bzw. Abstellbewegung der Rolle 406 kann in der Art der ersten Ausführung mittels eines Antriebes 409, z. B. des mit Druckmittel beaufschlagbaren Hohlkörpers 409, und Federkraft erfolgen, ggf. ebenfalls in einer Ausführung mit zusätzlichem Schutz 408.
  • In einer Alternativlösung ist die Schwenkachse S397 so gewählt, dass die fest, aber ggf. gefedert gelagerte, Rolle 406 durch Verschwenken der Traverse 404 allein an- bzw. abstellbar ist. Ein zusätzlicher Antrieb der Rolle 406 (Antrieb 409) kann dann entfallen.
  • Im Prinzip lässt sich mit dem beschriebenen Wechselhalbautomaten 397 – in der ersten oder zweiten Ausführung – eine Druckform 310 halbautomatisch aufplatten. Hiezu wird in der ersten Ausführung beispielsweise von Hand eine aufzuziehende Druckform 310 in den Raum zwischen Rolle 406 und Formzylinder 304 eingeführt und verbleibt dort zunächst lose geklemmt. Anschließend wird die Rolle 406 angestellt und der Zylinder 304 (hier in Uhrzeigerrichtung) gedreht. Die vorlaufende Kante der Druckform 310 (z.B. um 40° bis 50°, insbesondere um einen Zwischenwinkel ϛ von ca. 45° abgekantet; siehe 24) springt in eine Öffnung 411 eines im Formzylinder 304 axial über zumindest die nutzbare Breite verlaufenden Klemm- und/oder Spannkanals; die Druckform 310 wird durch Drehen des Zylinders 304 um denselben gewickelt bis die nachlaufende, insbesondere um einen Zwischenwinkel β von ca. 90° abgebogene Kante ebenfalls von der Rolle 406 in den Kanal gedrückt wird. Danach wird eine ggf. vorhandene, symbolisch angedeutete Arretierung, Klemm- und/oder Spannvorrichtung 410 betätigt (näheres zur Klemm- und/oder Spannvorrichtung 410 siehe zu 25). Ein Abplatten erfolgt entsprechend in umgekehrter Abfolge, die herausgeschobene Druckform 310 kann aus dem Zwischenraum zwischen Rolle 406 und Zylinder 304 manuell entnommen werden. Die Öffnung 411 zum Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des Zylinders 304 vorzugsweise eine Breite von 1 bis 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3 mm auf. Die Klemmvorrichtung 410 ist vorteilhaft pneumatisch betätigbar, z.B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel 442, welche im geschlossenen Zustand mittels Federkraft (Feder 443) gegen das in den Kanal reichende nachlaufende Ende 441 (z. B. ca. 90° abgekantet) vorgespannt sind, ausgeführt. Als Betätigungsmittel 444 ist bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarar Schlauch 444 einsetzbar (25). Der Schlauch 441 wird über eine Zuführung 440 mit Druckmittel versorgt. Eine mit dem vorlaufenden Ende 439 zusammen wirkende Kanalwand bildet mit der Mantelfläche eine nasenartige Form eines Zwischenwinkels ε' aus, welcher im wesentlichen demjenigen der Abkantung des vorlaufenden Endes 439 entspricht. Ebenso verhält es sich mit der gegenüberliegenden Wand und dem um ca. 90° abgekanteten nachlaufenden Ende 441.
  • Für die zweite Ausführung des Halbautomaten 397 erfolgt das Auf- bzw. Abplatten im Prinzip in den selben Schritten, wobei jedoch beim Abplatten zum Zeitpunkt, in dem das vorlaufende Ende 439 aus dem Kanal der Klemmvorrichtung 410 springen soll, der Halbautomat 397 zwischenzeitlich aus seiner Normallage in die weiter vom Zylinder 304 entfernte Endlage gebracht wird.
  • In bevorzugter Ausführung erfolgt das Zu- bzw. Abführen der Druckform 310 jedoch automatisch durch das baulich vom Wechselhalbautomat 397 getrennte Magazin 398. Die zweite Ausführung des Halbautomaten 397 wird vorzugsweise i. V. m. der unten beschriebenen zweiten Ausführung des Magazins 398 eingesetzt. Für die erste Ausführung des Halbautomaten 397 ist die erste Ausführung des Magazins 398 von Vorteil. Wie in 20 zu erkennen, ist das Magazin 398 um einen Schwenkpunkt D398 bzgl. des Seitengestells verschwenkbar gelagert.
  • In einer ersten Ausführung des Magazins 398 ist eine Rolle 412 um eine zur Zylinderachse parallel verlaufende Schwenkachse verschwenkbar, und durch einen Antrieb 413 antreibbar am Magazin 398 gelagert. Die Rolle 412 dient beim Aufziehen einer neuen Druckform 310 einem Durchbiegen der Druckform 310 in der Weise, dass eine Vorspannung des Vorlaufenden Endes gegen die Mantelfläche des Zylinders 304 resultiert.
  • In einer zweiten Ausführung des Magazins 398 weist dieses o.g. Rolle 412 und den Antrieb 413 jedoch nicht auf (nicht explizit dargestellt). Aus diesem Grund ist das Magazin 398 gemäß der ersten Ausführung mit Rolle 412 und Antrieb 413 dargestellt, wobei die nachfolgende Beschreibung abgesehen von der Rolle 412 und dem Antrieb 413 sowohl auf die erste als auch zweite Ausführung anzuwenden sind.
  • Auf einer der Nippstelle der beiden Zylinder 303; 304 zugewandten Seite ist eine Klappe 414 im Magazin 398 bewegbar, z. B. um eine zur Zylinderachse parallel verlaufende Schwenkachse verschwenkbar, gelagert und vorteilhaft durch einen Antrieb 416, z. B. einen mit Druckmittel beaufschlagbaren Zylinder, angetrieben. Die Klappe 41 dient zum Öffnen bzw. Schließen eines in 22 erkennbaren Schacht 417, z. B. Zufuhrschachtes 417 für neu aufzulegende Druckformen 310. Bei geschlossenem Zufuhrschacht 417 der Weg für eine neu aufzuziehende Druckform 310 zur Nippstelle hin versperrt und der Weg für eine abzunehmende Druckform 310 – in der ersten Ausführung an der Rolle 412 vorbei – in einen Schacht 418, z. B. Aufnahmeschacht 418 frei (in 22 beide Stellungen angedeutet). Im Inneren des Magazins 398 ist zum Transport der Druckformen 310 ein Transportmittel 419, z. B. ein Schlitten 419, in Längsrichtung zu den Schächten 417; 418 bewegbar angeordnet. Er weist ein Haltemittel 421, z. B. eine Klemmvorrichtung 421 auf einer mit der neu aufzulegende Druckformen 310 zusammenwirkenden Seite und ein Haltemittel 422, z. B. eine Klemmvorrichtung 422, auf einer mit der abzunehmenden Druckformen 310 zusammen wirkende Seite auf. Der Schlitten 419 ist hier einteilig (ggf. aus mehreren verbundenen Stücken bestehend), beide Schächte 417; 418 bedienend ausgeführt, wobei zumindest der eine Schacht 418 vom Schlitten 419, einen Durchgang bzw. Durchgangsöffnung 425 für die abgenommene Druckform 310 bildend, umgriffen ist. Vorzugsweise sind beide Schächte 417; 418 vom Schlitten 419 umgriffen, wobei auf einer Schachtseite die jeweilige Klemmvorrichtung 421; 422 vorgesehen ist und die gegenüberliegende Seite des Schlittendurchgangs als Widerlager dient. Die Klemmvorrichtungen 421; 422 sind Beispielsweise als mit Druckmittel betätigbare Hohlkörper oder Zylinder ausgeführt, welche entweder aktiv klemmend oder aber selbstsichernd (z. B. entgegen eines Federmechanismus arbeitend) ausgeführt sind.
  • Vorzugsweise ist im Bereich der Klappe 414 ein Taster 420 derart angeordnet, dass er eine Position einer neuen Druckplatte 310 im Schacht 417 bei geschlossener Klappe 14 registriert und somit eine ordnungsgemäße Lage gewährleistet ist. Der Taster 420 ist vorzugsweise als induktiver Taster 420 ausgeführt.
  • Der die Klemmeinrichtungen 421; 422 und ggf. Bürsten 423 tragende Schlitten 419 wird durch einen Antrieb 424, z.B. einen Elektromotor 424 angetrieben. Dies erfolgt beispielsweise über einen Riementrieb 426. Grundsätzlich kann der Schlitten 419 auch durch einen als mit Druckmittel betätigbaren Zylinder ausgeführten Antrieb 424 angetrieben sein. Ein hinterer, vom Zylinder 304 abgewandter Endbereich 427 ist, zumindest im Bereich der Schächte 417 und 418, vorzugsweise offen ausgeführt. So können trotz Baugleichheit des Magazins 398 Druckformen 310 verschiedensten Formats für verschiedenformatige Druckmaschinen gehandhabt werden. Im Endbereich 427 können vorteilhaft je Schacht 417; 418 ein oder mehrere weitere Haltemittel 428; 429, z. B. Klemmeinrichtungen 428; 429, vorgesehen sein, welche die jeweilige Druckform 310 in einer vorgesehenen Speicherposition (vor dem Aufplatten bzw. nach dem Abplatten) im Magazin 398 halten. Zumindest für einen der Schächte 417; 418, insbesondere den Aufnahmeschacht 418, sollte ein derartiges, bzgl. der Speichereinrichtung 398 gestellfestes Haltemittel 429 zugeordnet sein. Die Klemmvorrichtungen 428; 429 sind gestellfest am Magazin 398 angeordnet, während die o.g. Klemmvorrichtungen 421; 422 dem bewegbaren Schlitten 419 zugeordnet und mit diesem verbunden sind.
  • Die ein Haltemittel 421; 422; 428; 429 können auch in anderer als dargestellter Weise ausgeführt sein, wobei jedoch vorzugsweise alle, zumindest jedoch die dem Schlitten 419 zugeordneten Haltemittel 421; 422 als beidseitig wirksame Verbindungen ausgeführt sind. Dies kann ggf. neben der dargestellten reibschlüssigen Verbindung auch eine beidseitig wirksame formschlüssige Verbindung sein. Unter beidseitig wirksame Verbindung ist hier eine druck- und zugbelastbare Verbindung in Bezug auf die Förderrichtung in Längsrichtung des Schachtes 429 zu verstehen.
  • In den nachfolgenden 23a bis 23o sind schematisch die Vorgänge bzw. Verfahrensschritte im Magazin 398 beim Ab- bzw. Aufplatten dargestellt. Die Bezugszeichen wurden aufgrund der Übersichtlichkeit lediglich in den ersten Figuren verwendet. In den Darstellungen der 23 sind die Schächte 417 und 418 mit zugeordneten Klemmvorrichtungen 421; 422; 428; 429 beispielhaft gegenüber der Darstellung in 22 vertauscht. Grundsätzlich kann zwar der Schacht 417 immer oben liegend und der Schacht 418 immer unten liegend oder umgekehrt ausgeführt sein, es ist jedoch zweckmäßig, dass der Zuführschacht 417 auf der der Bahn B; B' näher zugewandten Seite des Magazins 398 angeordnet ist, so dass bei einem oberen Druckwerk 301 der Zuführschacht 417 unten, und bei einem unteren Druckwerk 301 der Zuführschacht 417 oben liegend angeordnet ist.
  • 23a zeigt das Magazin 398 in Ausgangsposition, d. h. es befindet sich keine Druckform 310 in einem der Schächte 417; 418, die Klemmvorrichtungen 421; 422; 428; 429 sind abgestellt, d. h. sie geben den jeweiligen Schacht 417; 418 frei und sind z. B. in einer Ruhestellung. Des weiteren befindet sich die Klappe 414 in einer Lage, in welcher der Zuführschacht 417 geschlossen, und der Aufnahmeschacht 418 geöffnet ist. Der Schlitten 419 befindet sich in einer hinteren Lage, seiner Ruhelage. Eine Druckform 310 wird nun in den Zuführschacht 417 eingeführt (23b) bis sie beispielsweise an einem Anschlag 415 zu liegen kommt und wird anschließend durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428 gesichert (23c). Das Sichern kann automatisch und/oder unter der Bedingung erfolgen, dass ein die vorlaufende Kante wahrnehmender Taster 420 (z. B. im Bereich des Anschlages 415, jedoch hier nicht sichtbar) die korrekt positionierte neue Druckplatte 310 registriert. Das Magazin 398 ist nun bereit für ein sich ggf. anschließendes Aufplatten auf einen „leeren" Zylinder 304, welches mit dem Klemmen der neuen Druckplatte 310 nach 23i (jedoch ohne Lösen einer alten Druckplatte vom Schlitten 419) fortgesetzt würde.
  • Soll jedoch ein Plattenwechsel durchgeführt werden oder aber lediglich eine alte Druckplatte 310 entfernt werden, so sind die Schritte gemäß 23d einschließlich 23h, ggf. mit dem Schritt des Lösens der alten Druckplatte 310 vom Schlitten 419 aus 23i, erforderlich.
  • Nicht in 23d dargestellt ist, dass zum Abplatten zunächst die in 20 und 22 dargestellte Rolle 406 durch den Antrieb 407 an die noch auf dem Zylinder 304 befindliche Druckplatte 310 angestellt wird, und anschließend die ggf. vorhandene Arretierung, Klemmvorrichtung oder Spannvorrichtung 410 für das nachlaufende Ende 441 der Druckplatte 310 gelöst wird so dass das Ende 441 bei Drehen des Zylinders 304 in zur Produktion umgekehrter Richtung aus dem Kanal entweichen kann. Durch Drehen des Zylinders 304 löst sich nun die Druckplatte 310, von der Rolle 406 geführt bzw. in diesem Punkt noch an die Mantelfläche angedrückt, nach und nach durch ihre Eigenspannung vom Zylinder 304 ab und wird durch die Drehung des Zylinders 304 in den Schacht 418 geschoben (23d). Die beiden dem Schacht 418 zugeordneten Klemmvorrichtungen 422; 429 sind dabei inaktiv.
  • Der Schlitten 419 befindet sich entweder bereits in einer zylindernahen Position oder wird wie in 23e im Vergleich zu 23d dargestellt dort hin bewegt. In einer Phase, in welcher die Druckform weitgehend abgewickelt ist und sich das vorlaufende Ende 439 fast oder bereits unter der Rolle 406 befindet, wird die Rolle 406 vom Zylinder 304 abgestellt, so dass nach Lösen der Klemmvorrichtung 410 und weiterem Drehen des Zylinders 304 das vorlaufende Ende 439 aus dem Kanal springen kann.
  • Um ein Lösen des vorlaufenden Endes 439 der Druckplatte 310 aus dem Kanal der Arretierung, Klemmvorrichtung oder Spannvorrichtung 410 zu vereinfachen, wird zusätzlich zum Abstellen der Rolle 406 in einer vorteilhaften Verfahrensweise in der Endphase des Abwickeln der Druckplatte 310 diese in erster Variante durch Verschwenken der Rolle 412 gemäß 20 in geeigneter Weise durchgebogen. So erfährt das vorlaufende Ende 439 über die Durchbiegung der Druckplatte 310 ein Drehmoment um bei weiterem Drehen des Zylinders 304 einfacher aus dem Kanal entweichen zu können. Das Durchbiegen kann wie exemplarisch in 23f dargestellt auch mit einem Umstellen der Klappe 414 erfolgen, wobei auf eine eigens vorzusehende Rolle 412 und deren Antrieb 413 dann verzichtet werden kann.
  • In einer anderen Variante wird in diesem Stadium der gemäß 21 verschwenkbare Halbautomat 404 in eine Lage bewegt, dass sich die kurz zuvor bereits abgestellte Rolle 406 (Antrieb 407 deaktiviert) noch weiter weg vom Zylinder 304 befindet. So erhält das vorlaufende Ende 439 ausreichend Spielraum um bei weiterem Drehen des Zylinders 304 einfacher aus dem Kanal entweichen zu können.
  • Ist nun auch das vorlaufende Ende der Druckplatte 310 aus dem Kanal der Arretierung entfernt, so kann die Druckplatte 310 nicht mehr durch Drehen des Zylinders 304 befördert werden. Wie in 23f dargestellt, wird die abzuplattende Druckplatte 310 durch die Klemmvorrichtung 422 des in vorderer Position befindlichen Schlittens 419 geklemmt und durch Bewegen des Schlittens 419 in eine hintere Position nun vollständig in den Aufnahmeschacht 418 des Magazins 398 hineingezogen (23g).
  • Die Rolle 412 aus der einen Variante oder der verschwenkbare Halbautomat 397 aus der anderen Variante kann nach Auslösen der vorlaufenden Plattenkante aus dem Kanal der Arretierung in ihre bzw. seine Normallage rückgeführt werden.
  • Mit dem anschließenden Klemmen der Druckplatte 310 durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428; 429 wird diese im Aufnahmeschacht 418 in einer Parkposition bis zur Entnahme durch das Bedienpersonal oder eine hierfür vorgesehene Einrichtung gesichert (23h) anschließend kann wie in 23i erkennbar, die dem Schlitten 419 zugeordnete Klemmvorrichtung 422 gelöst werden. Damit ist der Vorgang eines Abplattens einer „alten" Druckplatte 310, abgesehen von der Entnahme aus dem Schacht 418, abgeschlossen. Zur Entnahme der alten Druckplatte 310 zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt muss lediglich die Klemmvorrichtung 429 gelöst und die Druckplatte 310 durch das vorzugsweise offene hintere Ende des Magazins 398 entnommen werden.
  • Im Falle des Aufplattens im Rahmen eines Plattenwechsels oder des Einsatzes einer neuen Druckplatte 310 zu Produktionsbeginn, schließen sich an die o.g. Schritte zu 23a bis 23c die nachfolgend beschriebenen Schritte an. Mittels der dem Schlitten 419 im Bereich des Zuführschachtes 417 zugeordneten Klemmvorrichtung 421 wird die neue Druckplatte 310 am in einer hinteren Position befindlichen Schlitten 419 geklemmt ( 23i, zweiter Teil) und darauf hin die Klemmung durch die gestellfeste Klemmvorrichtung 428 gelöst (23j). Befindet sich die Klappe 414 noch in der für den Zuführschacht 417 geschlossenen Lage, so wird diese durch Betätigung des Antriebes 416 geöffnet. Durch Verfahren des Schlittens 419 in eine vordere Position wird nun die neue Druckplatte 310 aus dem Schacht 429 heraus dem Zylinder 304 zugeführt. Die Rolle 406 wird durch Aktivierung des Antriebes 407 an den Zylinder 304 angestellt bevor die Druckplatte 310 dessen Mantelfläche erreicht. Die Rolle 406 dient dem vorlaufenden Ende 439 der Druckform 310 als Anschlag, wobei sie sich durch Friktion mit dem sich nun in Produktionsrichtung drehenden Zylinder 304 in der Weise rotiert, dass das vorlaufende Ende 439 durch Reibung an der Rollenoberfläche eine Kraft in Richtung Zylindermantelfläche erfährt. Wenn der Kanal der Klemm- oder Spannvorrichtung 410 durch Drehen des Zylinders 304 unter dem vorlaufenden Ende 439 der an der Rolle 406 angeschlagenen Druckplatte 310 durchläuft, wird dieses – unterstützt durch die Rolle 406 und deren Drehbewegung in den Kanal eingedrückt. Vorzugsweise wird die Druckplatte 310 durch die Klemmvorrichtung 421 des Magazins 398 nicht sofort nach Einrasten des vorlaufenden Endes 439 freigegeben, sondern wird, wie 23l zeigt, noch durch die Klemmvorrichtung 421 gehalten bis sie teilweise aufgezogen ist.
  • Während die Druckplatte 310 durch Drehen des Zylinders 304 weiter aufgezogen wird, wird die Klemmung durch die Klemmvorrichtung 421 gelöst (23m). Die Rolle 406 bleibt für den gesamten Vorgang des Aufwickelns der Druckplatte 310 an diese angestellt und drückt schließlich das nachlaufende Ende 441 in den Kanal. Nach Arretierung im Kanal wird die Rolle 406 abgestellt. d. h. das Druckmittel deaktiviert. Nach dem Lösen der Klemmvorrichtung 421 des Magazins 398 wird der Schlitten 419 vorzugsweise wieder in seine Ruheposition, d. h. in eine hinteren Lage zurückgefahren 23n. Wie oben bereits erwähnt, kann für den Fall eines Plattenwechsels nun nach Lösen der Klemmvorrichtung 429 die alte Druckplatte entfernt werden 23o. Beide Schächte 417; 418 sind nun leer, der Schlitten 419 befindet sich in seiner Ausgangslage. Hierzu wird ggf. die Klappe 414 noch in die Lage gebracht, in welcher der Aufnahmeschacht 418 für eine abzuplattende Druckplatte 310 geöffnet ist.
  • Der Übertragungszylinder 303 weist auf seinem Umfang zumindest einen in 20 angedeuteten Aufzug 436 auf, welcher in mindestens einem axial auf der Mantelfläche verlaufenden Kanal gehalten ist. Vorzugsweise weist der Übertragungszylinder 303 lediglich einen über die wirksame Länge bzw. im wesentlichen über die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' reichenden und im wesentlichen (bis auf einen Stoß bzw. eine Kanalöffnung) um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reichenden Aufzug 436 auf. Der Aufzug 436 ist vorzugsweise als sog. Metalldrucktuch 436 ausgeführt, welches eine elastische Schicht (z. B. Gummi) auf einer im wesentlichen dimensionsstabilen Trägerschicht, z. B. eine dünne Metallplatte, aufweist. Die Enden dieses Aufzuges 436 werden nun durch eine Öffnung an der Mantelfläche in den Kanal eingeführt und dort reib- oder Formschlüssig gehalten. Im Fall eines Metalldrucktuches 436 sind die Enden abgebogen/abgekantet (z. B. im Bereich seines vorlaufenden Endes um ca. 45° und im Bereich seines nachlaufenden Endes um ca. 135° bzw. um einen Zwischenwinkel von 45°). Diese Enden reichen durch die Öffnung 437 eines axial über die gesamte zu nutzende Breite des Übertagungszylinders 303 reichenden Kanals, welcher beispielsweise ebenfalls eine Arretierung, Klemmvorrichtung oder Spannvorrichtung 438, insbesondere eine im wesentlichen derjenigen des Formzylinders 304 in 25 dargestellten Klemmvorrichtung 410 entsprechend, aufweist. Aus diesem Grund sind in 25 den Bezugszeichen des Formzylinders 304 die entsprechenden des Übertragungszylinders 303 hinzugefügt. Die Druckform 410 entspricht in der Darstellung der 24 und 9 jedoch beispielsweise der dimensionsstabilen Trägerschicht des als Metalldrucktuch 436 ausgeführten Aufzuges 436, wobei eine elastische Schicht auf der wirksamen Außenfläche in 25 jedoch nicht dargestellt ist. Die Öffnung 437 zum Kanal weist im Bereich der Mantelfläche in Umfangsrichtung des Zylinders 304 vorzugsweise eine Breite von 1 bis 5 mm, insbesondere kleiner oder gleich 3 mm auf. Die Klemmvorrichtung 438 ist vorteilhaft pneumatisch betätigbar, z. B. als ein oder mehrere pneumatisch betätigbare Hebel, welche im geschlossenen Zustand mittels Federkraft gegen das in den Kanal reichende nachlaufende Ende vorgespannt sind, ausgeführt. Als Betätigungsmittel ist bevorzugt ein mit Druckmittel beaufschlagbarar Schlauch einsetzbar.
  • Der Übertragungszylinder 303 trägt vorzugsweise einen einzigen als Drucktuch 436 ausgeführten Aufzug 436, welcher – unabhängig vom Vorhandensein einer Waschvorrichtung 309 oder der speziellen Ausführung einer Klemmeinrichtung 438 – im wesentlichen über die gesamte zu bedruckende Breite der Bahn B; B' und im wesentlichen (bis auf einen Stoß bzw. eine Kanalöffnung) um den gesamten Umfang des Übertragungszylinders 303 reicht, und welcher entsprechend dimensioniert ist. Die Druckeinheit 300 weist in ihrem Eingangsbereich bzw. im Bereich ihres Eingangszwickels zwischen den beiden Übertragungszylindern 303 eine Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399, d. h. zur Beeinflussung einer beispielsweise durch den Druckprozess (insbesondere die Feuchtigkeit) verursachte Änderung in der Querausdehnung/Breite der Bahn B; B' von Druckstelle zu Druckstelle. Die Vorrichtung 399 ist vorzugsweise im Eingangsbereich einer auf eine erste Druckeinheit 300 nachfolgender Druckeinheit 300 angeordnet, d. h. wenn die Bahn B; B' bereits mindestens einmal bedruckt wurde. Sie weist zumindest Stellglied 446, z. B. ein Stützelement 446 auf, mittels welchem unter Berührung der Bahn B; B' oder vorteilhaft berührungslos dieselbe in einer Richtung senkrecht zur Bahnebene ausgelenkt werden kann.
  • Hierzu ist an einer Traverse 445 (26) mindestens ein als Düse 446 ausgeführtes Stützelement 446 derart angeordnet, dass aus ihr ausströmendes Gas, insbesondere Luft, auf die Bahn B; B' gerichtet ist. Die Bahn B; B' wird beim Durchlaufen dieses Bereiches je nach Stärke des Stromes mehr oder weniger gewellt bzw. aus einem im wesentlichen ebenen Querschnitt ausgelenkt , was eine Korrektur der Breite b; b' und der seitlichen Ausrichtung jeden Teilbereichs des Druckbildes zur Folge hat. Vorteilhaft sind axial nebeneinander z. B. mindestens fünf, insbesondere sieben Düsen 446 angeordnet. Die Stärke des Luftstromes, z. B. je Düse 446, wird vorzugsweise mittels nicht dargestellter Servoventile eingestellt. Hierbei kann beispielsweise manuell, über eine Steuerung oder eine Regelung jeder Düse 446 ein Druck von 0 bis Maximalwert zugeordnet werden. Es ist auch möglich allen Düsen 446 grundsätzlich den selben Wert zuzuordnen, durch die gezielte Auswahl einer Teilmenge (kleiner oder gleich der Gesamtzahl der Düsen) 446 an geöffneten Düsen 446 jedoch die Art und Stärke der Korrektur, d. h. der Welligkeit bzw. Auslenkung einzustellen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind die Düsen 446, zumindest die jeweils am weitesten außen liegenden Düsen 446, oder aber alle Düsen 446 bis auf die in der Mitte liegende in axialer Richtung justierbar an der Traverse 445 angeordnet. Die Justierbarkeit kann auf . manuell zu verstellenden Techniken (Lösen und Verschieben, manuell anzutreibende Spindel(n) etc.) oder aber durch Antriebe (z. B. motorisch) erfolgen. Letzteres ist insbesondere vorteilhaft, wenn die axiale Positionierung oder zumindest Voreinstellung von der Maschinensteuerung automatisch anhand der zum Bedrucken beabsichtigten Breite b; b' der Bahn B; B' vorgenommen wird.
  • Die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 erhält ihre Stellbefehle von einer Steuerung 339, welche ihrerseits die Messwerte für die seitliche Lage des Druckbildes/der Druckbilder von mindestens einem nachgeordneten Sensor 448 bezieht.
  • In der dargelegten, ökonomischer Ausführung sind für die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 nicht gesonderte, das Druckbild detektierende Sensoren angeordnet, sondern es wird auf die Messwerte einer Seitenregistersteuerung/-regelung 449 zurückgegriffen bzw. umgekehrt. D. h. es wird durch die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 und die Vorrichtung 399 auf den Messwert mindestens eines gemeinsamen Sensors 448 zurückgegriffen. Die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 richtet das Druckbild insgesamt in seiner axialen Lage aus. Hierfür wird z. B. mittels eines Stellmittels 402 der Formzylinder 304 oder die auf dem Formzylinder 304 befindliche Druckform 310 entsprechend relativ zur Bahn B; B' axial bewegt. Die Sensorik und ggf. Teile der Seitenregistersteuerung/-regelung 449 werden nun zur Ansteuerung der Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 genutzt bzw. umgekehrt.
  • Damit die Sensorik 448 der Seitenregistersteuerung/-regelung 449 parallel auch für die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399 nutzbar ist, weist die Sensorik 448 in vorteilhafter Ausführung mindestens zwei in axialer Richtung nebeneinander angeordnete Messstellen, d. h. Sensoren 448 auf, welche jeweils einen auf der Bahn B; B' befindlichen Druckbildausschnitt oder eine aufgedruckte Marke detektieren. Weicht das Druckbild insgesamt in seitlicher Richtung von seiner Solllage ab, so erfolgt die Korrektur über das Seitenregister, führt die Auswertung der Messpunkte zum Ergebnis, dass zwar die Mittellage eingenommen ist, jedoch eine Verzerrung/Verbreiterung des Druckbildes vorliegt, so erfolgt die Korrektur über die Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 399. Bei Mischeffekten erfolgen selbstverständlich beide Korrekturen, wobei ein Zyklus von Vorteil ist, zunächst das Seitenregister und anschließend die Verzerrung zu korrigieren.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist der eine der Sensoren 44 8 im wesentlichen mittig zur laufenden Bahn B; B' angeordnet und der andere in einem randnahen Bereich. So lässt sich eine schnelle und vom Fan-Out im wesentlichen unabhängige Aussage über das Seitenregister treffen und gleichzeitig eine größtmögliche Auflösung bei der Ermittlung des Fan-Out erzielen.
  • Wenn der Sensor 447 zur Erfassung des Seitenregisters nicht immer mittig zur Bahn B; B' angeordnet ist, ist diese kombinierte Vorgehensweise insofern von Vorteil, da erst mit Kenntnis des Ausmaßes im Fan-Out eine Aussage zum Fehler im Seitenregister getroffen werden kann. Durch gleichzeitige bzw. parallele Verarbeitung kann einer Fehlinterpretation eines beispielsweise zur Seitenregistersteuerung/-regelung 449 herangezogenen Signals vermieden werden.
  • Die Steuerung 447 und die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können daher beispielsweise Module eines gemeinsamen Programms sein, deren Schritte sequenziell und ggf. zyklisch durchlaufen werden, wobei der Messwertinterpretation und folgender Fehlerkorrektur dann z. B. ein gemeinsamer Algorithmus zugeordnet ist.
  • Die Steuerung 447 zur Beeinflussung des Seitenregisters und die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können auch als zwei voneinander verschiedene Rechenalgorithmen ausgeführt sein.
  • Die Steuerung 339 zur Beeinflussung des Seitenregisters und die Seitenregistersteuerung/-regelung 449 können aber auch als baulich voneinander getrennte Hardwareeinheiten ausgeführt sein. Dies ist beispielsweise beim Nachrüsten bestehender Lösungen oder bei Zurückgreifen auf fertige Zukaufteile von Vorteil
  • Anstelle von Düsen 446 können auch die Bahn B; B' berührungslos führende Stützelemente 446 angeordnet sein, welche an ihrer der Bahn B; B' zugewandten Seite von Druckluft durchströmte Mikroöffnungen aufweisen. Die Mikroöffnungen bilden im Gegensatz zur Düse 446 keinen scharfen Luftstrahl, sondern ein Luftpolster zwischen Oberfläche und Bahn B; B' aus. In diesem Fall wirkt die Steuerung 447 auf Stellantriebe, welche die Stützelemente 446 in einer Richtung senkrecht zur Bahnebene bewegen. Die Mikroöffnungen weisen einen Durchmesser kleiner 500 μm, vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere kleiner oder gleich 150 μm auf. In einer Ausführung können diese als offene Poren eines die wirksame Oberfläche auf dem Stützelement 446 ausbildenden porösen Material, insbesondere Sintermaterials, mit Poren mittleren Durchmessers (mittlere Größe) von kleiner 150 μm, z. B. 5 bis 60 μm, insbesondere 10 bis 30 μm, sein. In einer anderen Ausführung stellen diese die nach außen gerichteten Öffnungen von Mikrobohrungen mit einem Durchmesser kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere zwischen 60 und 150 μm dar.
  • In einer Ausführungsvariante ist anstelle der mindestens zwei Sensoren 448 ein sich signifikant quer zur Bahn B; B' erstreckender Sensor 448 angeordnet, dessen Sichtfeld z. B. wenigstens ein viertel der Bahnbreite b; b', vorteilhaft jedoch mindestens eine halbe Bahnbreite b; b', abdeckt. Dieser Sensor 448 kann beispielsweise als Kamera (CCD-Kamera) oder Zeilenkamera oder als Array einzelner lichtsensitiver Elemente (z. B. Halbleiterdioden) ausgeführt sein.
  • In einer anderen – z. B. auch im Hinblick auf eine parallele Produktionsüberwachung vorteilhaften – Ausführung ist der Sensor 448 als eine die gesamte Bahnbreite b; b' abtastende Kamera ausgeführt. Somit ist neben der Erkennung von Fan-Out-Fehlern eine Auswertung hinsichtlich der Längs- und Querregister und/oder der gesamten Bildqualität möglich.
  • Das oben zu 6 genannte Leitelement 308 ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es zumindest auf seiner der Bahn B; B' zugewandten Seite seiner Oberfläche luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist. Unter Mikroöffnungen werden hier Öffnungen auf der Oberfläche des Bauteils verstanden, welche einen Durchmesser kleiner oder gleich 500 μm, vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere kleiner oder gleich 150 μm aufweisen. Eine „Lochdichte" für die mit den Mikroöffnungen versehene Fläche liegt bei mindesten eine Mikroöffnung je 5 mm2 (= 0,20 / mm2), vorteilhaft mindestens eine Mikroöffnung je 3,6 mm2 (= 0,28 / mm2).
  • Die Mikroöffnungen können vorteilhaft als offene Poren an der Oberfläche eines porösen, insbesondere mikroporösen, luftdurchlässigen Materials oder aber als Öffnungen durchgehender Bohrungen kleinen Querschnittes ausgeführt sein, welche sich durch die Wand einer Zuführkammer nach außen erstrecken.
  • Das Leitelement 308, wie in 27a) bis c) schematisch dargestellt, weist in einer besonders vorteilhaften Ausführung einen Grundkörper 451 mit einem Innenraum 452, z. B. einen rohrförmigen Grundkörper 451 (27a)), auf, welcher in seiner Wandung 453 radial bis zur Mantelfläche durchgehende Öffnungen 454 aufweist. Durch den Innenraum 452 und die Öffnungen 454 wird im Betrieb Gas geblasen, welches z. B. durch einen nicht dargestellten Verdichter unter einem Druck P größer dem Umgebungsdruck steht. Die Mantelfläche des Grundkörpers 451 weist zumindest im mit Öffnungen 454 versehenen Abschnitt poröses Material 456, eine Schicht 456, aus einem Sintermaterial, insbesondere einem Sintermetall, auf, welche auch die Öffnungen 454 überdeckt und sich durchgehend über den mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden Bereich erstreckt, also eine durchgehende Oberfläche zumindest im von der Bahn B; B' zur Umschlingung vorgesehenen Bereich bildet.
  • In anderer Ausführung (27b) und c)) wird der Innenraum 452 nicht durch einen als Rohr ausgebildeten Grundkörper 451, sondern in anderer Geometrie gebildet. Vorteilhaft ist der Grundkörper 451 aus einer teilkreisförmigen Wandung 453 (insbesondere mit festem Radius bzw. Krümmungsradius R453 bzgl. eines fixen Mittelpunktes M453) gebildet, welcher auf seiner offenen Seite durch eine Abdeckung 455 abgeschlossen ist. In 27b) ist der Teilkreiswinkel n der die Öffnungen aufweisenden Wandung 453 zu ca. 180° gewählt. Mit dieser Maßnahme ist bei beispielsweise bestimmten Breite b308 des Leitelementes 308 – beispielsweise einer aus Bauraumgründen vorgegebener maximaler Breite – eine möglichst große wirksame Fläche erreichbar. Bei einer gewünschten oder vorgegebenen Breite b408 ist anhand der benötigten Umlenkung (Winkel der Richtungsänderung der Bahn B; B') der Radius R453 für den Teilkreis (bzw. das Rohr als Rohmaterial) gewählt und ein entsprechender Teilkreis entnommen. Eine Umlenkung erfolgt damit möglichst „weich" und ist auf den zur Verfügung stehenden Bauraum im größtmöglichen Bereich durch das Luftpolster unterstützt. In der Darstellung der 27c) ist ein Teilkreiswinkel n der kleiner 180°, z. B. zwischen 10° und 150°, insbesondere zwischen , hier ca. 90°, gewählt. In einer bevorzugten Ausführung für den Einsatz im Bereich der Nippstellen der Druckeinheit 300 ist der Teilkreiswinkel n zu 10° bis 45°, insbesondere zwischen 15° bis 35° gewählt. Die Breite b308 ist beispielsweise zu 30 bis 150 mm, insbesondere 50 bis 110 mm gewählt. Der Krümmungsradius R453 beträgt für die Wandung 453 beispielsweise zwischen 120 und 150mm, insbesondere zwischen 140 und 200 mm. Die Schicht 456 kann wie in 27 b) bis auf die Abdeckung 455 ausgedehnt sein oder aber auch lediglich die Wandung 453.
  • In einer Abwandlung, wobei das mikroporöse Material 456 nicht als Schicht auf einer Wandung 453 aufgebracht ist, sondern als im wesentlichen selbsttragende Wandung 453 ausgeführt ist, bildet diese durch seine innere Begrenzungsfläche zusammen mit einer dann als Tragkörper 455 ausgeführten Abdeckung 455 den als Druckkammer wirksamen Innenraum 452 aus. In 27 b) und/oder c) entfällt dann die Wandung 453, wobei das poröse Material mit einer entsprechenden Wandstärke, z. B. mindestens 2 mm, auszuführen ist. Dieses Prinzip ist ebenso auf die in der Beschreibung im Zusammenhang mit porösem Material genannten Leit- und/oder Stützelemente, insbesondere auf das Leitelement 308, anzuwenden.
  • Mit der bzgl. des Teilkreiswinkels n genannten Maßnahme ist bei einer Breite b308 des Leitelementes 308 – beispielsweise einer aus Bauraumgründen vorgegebener maximaler Breite – eine möglichst große als Abstützung wirksame Fläche der Luftpolsterung erreichbar. Bei einer gewünschten oder vorgegebenen Breite b308 ist anhand der benötigten Umlenkung (Winkel der Richtungsänderung der Bahn B; B') der Radius R453 für den Teilkreis (bzw. das Rohr als Rohmaterial) gewählt und ein entsprechender Teilkreis entnommen. Eine Umlenkung erfolgt damit möglichst „weich" und ist auf den zur Verfügung stehenden Bauraum im größtmöglichen Bereich durch das Luftpolster unterstützt.
  • In einer vorteilhaften Ausführung erfolgt die Gestaltung des Leitelements 308 derart, dass der Teilkreiswinkel n der Wandung 453 aus dem für den Bahnlauf gewünschten Ablenkwinkel ϛ zu η = ϛ + π gebildet wird, wobei π eine Zugabe für ein sicheres Auflaufen und Ablaufen der Bahn B; B' darstellt und z. B. zwischen 0° und 50°, insbesondere von 10° bis 30° gewählt wird. Der Krümmungsradius R453 wird dann so gewählt, dass unter Berücksichtigung der Zugabe δ die gewünschte Breite b308 eingehalten wird. Der Krümmungsradius R453 ist dann zu R453 = b308/(a·sin(ϛ/2)) gewählt. Bei optimaler Bauraumnutzung ist so unter Berücksichtigung einer Sicherheit eine große Wirkfläche geschaffen.
  • Bei erforderlichen Ablenkwinkeln ϛ von beispielsweise 120° an, kann aus Gründen der Vereinfachung auch ein halbkreisförmiges Profil oder gar ein Vollkreis von Vorteil sein. In diesem Fall können Öffnungen und/oder Schicht 456 den vollen 360°-Winkel, oder aber nur einen Teilkreis umfassen.
  • Grundsätzlich sind auch andere, von Teilkreisen abweichende Profile für den mit der Bahn B; B' in Wechselwirkung stehenden Bereich der Wandung 453 denkbar, beispielsweise als Abschnitt einer Ellipse, Parabel oder Hyperbel. Hierbei kann die Kurvenform der Umlenkung im Hinblick auf eine „weiche" Umlenkung optimiert werden. Die Teilkreisform hat jedoch im Hinblick auf die Standardisierung, den Materialverbrauch und die vereinfachte Fertigung Vorteile.
  • Gegenüber einer Ausbildung eines Leitelementes 308, wobei die poröse Schicht 456 nicht weitgehend durch einen Öffnungen aufweisenden Grundkörper 451 unterfüttert ist, sondern sich beispielsweise lediglich brückenähnlich auf einem Träger in Randbereichen Abstützt, weist die Ausbildung eines kreis-, teilkreis-, elliptischen-, parabolischen- oder hyperbolischen Grundkörpers direkt unter der Schicht 456 im Hinblick auf Fertigung, Formstabilität, Kosten und Handhabung große Vorteile auf. Für diese Ausführung ist beispielsweise mindestens die Hälfte der mit der Bahn B; B' zusammen wirkende Fläche der Schicht 456 durch die Wandung 453 unterlegt und/oder Öffnungen bzw. freie Querschnitte weisen eine maximale lichte Weite von 10 mm, insbesondere von kleiner oder gleich 5 mm auf.
  • Die Schicht 456 ist aus einem mikroporösen Material gebildet und ist gasdurchlässig ausgeführt. Die Gasdurchlässigkeit kann bei der Herstellung durch die mittlere Porengröße, dem Verhältnis von offenen zu geschlossenen Poren etc. beeinflusst werden.
  • Die Mikroöffnungen sorgen im Gegensatz zu voneinander beabstandeten Bohrungen größeren Durchmessers für eine über die Fläche sehr gleichmäßige radiale Strömung. Bei vollkreisförmiger Ausführung kann die Wandung 453 lediglich auf der von der Bahn B; B' zur Umschlingung vorgesehenen Winkelbereich (im Querschnitt betrachtet) Öffnungen 454 aufweisen, wobei sich die Schicht 456 dann im wesentlichen über den selben Bereich erstreckt, oder aber es kann aufgrund einfacherer Herstellung im gesamten 360°-Bereich die Schicht 456 vorgesehen sein (27a)) strichliert dargestellt).
  • In einer von der teilkreisförmigen Ausführung verschiedenen, für sämtliche Anwendungen in der Druckmaschine nutzbaren Ausführung, sind sowohl Öffnungen 454 als auch Schicht 456 im gesamten 360°-Bereich des Leitelementes 308 vorgesehen. Das Leitelement 4308 kann dann für beliebige Umschlingungen und Bahnführungen an verschiedensten Stellen der Druckmaschine eingesetzt werden, ohne dass eine Spezialanfertigung und ein Ausrichten erforderlich wäre.
  • In einer anderen, jedoch nicht dargestellten Ausgestaltung der Mikroöffnungen sind diese als Öffnungen 454 durchgehender Bohrungen, insbesondere Mikrobohrungen ausgeführt, welche sich durch eine den z. B. als Druckkammer ausgebildeten Innenraum 452 begrenzende Wandung 453 nach außen erstrecken. Hierbei weist die Wandung 453 keine mikroporöse Schicht auf. Die Bohrungen weisen z. B. einen Durchmesser (zumindest im Bereich der Öffnungen) von kleiner oder gleich 500 μm, vorteilhaft kleiner oder gleich 300 μm, insbesondere zwischen 60 und 150 μm auf. Der Öffnungsgrad liegt z. B. bei 3 % bis 25 %, insbesondere bei 5 % bis 15 %. Eine Lochdichte beträgt zumindest 1/(5 mm2), insbesondere mindestens 1/mm2 bis hin zu 4/mm2. Die Wandung 453 weist somit, zumindest in einem der Bahn B; B' gegenüber liegenden Bereich, eine Mikroperforation auf. Vorteilhafter Weise erstreckt sich die Mikroperforation über den Bereich, welcher mit der Bahn B; B' zusammen wirkt; sie kann sich jedoch – wie in der Ausführung mit poröser Schicht 456 – um den vollen Umfang von 360° erstrecken, da die Verluste wie genannt in Grenzen gehalten sind.
  • Die zum Leitelement 308 beschriebenen Ausführungen (Vollkreis, Teilkreis, volle oder teilweise Beschichtung, mikroporöse Schicht 456 oder Mikrobohrungen und/oder volle oder teilweise Belegung mit Öffnungen im Umfang) sind entsprechend auf die anderen i. V. m. Mikroöffnungen genannten Leit- oder Stützelemente, wie z. B. oben genannte Leitelemente 308 der Druckeinheit 300, unten beschriebene Wendestangen 712, Leitelemente 501 des Trockners 500 und/oder die ansonsten in der Beschreibung mit Bezug auf die Mikroöffnungen genannten Elemente im Einzugwerk 200 der Bahnführung nach dem Silikonwerk 716 und im Überbau 700 zur Führung oder Stützung der Bahn B; B' sowie den Falztrichter 732 anzuwenden. Hierbei sind für den Radius, die Breite sowie die Bauteile die entsprechenden Bezugszeichen in den Figuren auszutauschen.
  • Nach dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren wird die Bahn B; B' beispielsweise einem Trockenprozess unterworfen. Dies kann prinzipiell auf unterschiedliche Weise, z. B. rein konvektiv, durch Infrarotstrahlung, durch Heißluft oder durch Mischformen der genannten Methoden erfolgen.
  • Im Ausführungsbeispiel nach 1 ist der Trockner 500 als thermisch wirksamer Trockner 500 ausgeführt.
  • Zur Führung der bedruckten Bahn B; B' weist der Trockner 500 mindestens ein Leitelement 501 (in 1 angedeutet) auf, welche in einer Ausführung z. B. als Walzen, insbesondere als sog. „Igelwalzen" ausgeführt sind. In vorteilhafter Ausführung sind die Leitelemente, zumindest ein erstes oder mehrere Leitelemente 501 im vorderen Bereich des Trockners 500, als mit Druckluft beaufschlagte Leitelemente Mikroöffnungen – mikroporöse Schicht oder Mikrobohrungen – entsprechend den Ausführungen zum Leitelementen 308 ausgebildet. Eine Beschädigung des frischen Druckbildes ist somit vermieden.
  • Nach dem Bedrucken und einem sich ggf. anschließenden Lackieren, Trocknen und/oder Kühlen in der Kühleinheit 600 läuft die Bahn B; B' zur weiteren Verarbeitung in den Überbau 700. Der Überbau 700 umfasst als wesentliche Module zumindest eine Längsschneideinrichtung 701, ein Wendewerk 702 sowie eine Trichtereinheit 703 ( 28). In der 28 sind vertikale Stützen zwischen verschiedenen Ebenen sowie Treppen und andere bauliche Maßnahmen der Übersichtlichkeit wegen weitgehend nicht dargestellt. In einer einfachsten Standartausführung ist der Überbau 700 ohne Längsschneideinrichtung 701 und Wendewerk 702 ausgeführt und lediglich für einen einbahnigen Geradeauslauf der Bahn B; B' vorgesehen.
  • Dem Überbau 700 können funktionell und/oder baulich noch eine Bahnkanten- bzw. Bahnmittenregeleinrichtung mit z. B. Drehrahmen 713 und Sensorik 714, ein Silikonwerk 716 mit zwei nacheinander in Kontakt mit der Bahn B; B' bringbaren, jeweils einzeln motorisch angetriebenen Auftragwalzen, ggf. eine Abtasteinrichtung 717 zur Messung der Farbdichte und ggf. ein Perforierwerk 718 (lediglich strichliert angedeutet) zugeordnet und insbesondere der Längsschneideinrichtung 701 vorgeordnet sein. Vorteilhaft ist weiter die Anordnung von Abtastköpfen 715 für die Farbregisterregelung beidseitig der Bahn B; B'.
  • Direkt im Anschluss an das Silikonwerk 716 sich anschließende Leitelemente 720; 720' (und ggf. 710) bzw. Leitwalzen 720; 720' (und ggf. 710), z. B. zumindest die den Abtastköpfen 715 zugeordnete Leitwalze 720, können vorteilhaft als luftumspülte Stange in einer der Ausführungen mit Mikroöffnungen (siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgeführt sein. Die Mikroöffnungen können dann hierbei als offene Poren porösen Materials oder als Öffnungen von Mikrobohrungen ausgebildet sein.
  • Die Längsschneideinrichtung 701 ist dazu ausgebildet, die einlaufende Bahn B; B' in mehrere Teilbahnen, z. B. zwei Teilbahnen B1; B2 längs aufzuschneiden. Hierzu weist sie mindestens eine Messereinheit 705 auf, welche beispielsweise ein als Untermesser 706 bezeichnetes Messer 706 beinhaltet, welches beispielsweise durch die Bahn B; B' hindurch in eine Nut eines Gegenmessers 707, z. B. als Obermesser 707 bezeichnetes Messer 707 eintaucht. Vorzugsweise ist die Messereinheit 705 als Scherenschnittmesser ausgebildet. Das Gegenmesser 707 kann u.U. auch als Walze 707 ausgebildet sein. Das Gegenmesser 707, als Einzelmesser oder als Walze, kann vorteilhaft als luftumspülte Stützelemente oder Stange in einer der Ausführungen mit Mikroöffnungen (siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgeführt sein. Die Mikroöffnungen können dann hierbei als offene Poren porösen Materials oder als Öffnungen von Mikrobohrungen ausgebildet sein. Das Untermesser 706 ist vorzugsweise elektrisch unabhängig von anderen Aggregaten bzw. Messereinheiten 705 einzeln motorisch getrieben und weist vorzugsweise eine Voreilung gegenüber der Bahn B; B' von 2 – 5% auf. Das Obermesser 707 wird über Friktion mit dem Untermesser 706 getrieben. Ggf. kann auch eine formschlüssige Antriebsverbindung zwischen Unter- und Obermesser 706; 707 vorgesehen sein. Im Fall von mehreren Messereinheiten 705 sind z. B. alle jeweils einzeln angetrieben und/oder einzeln an-/abstellbar. Vorzugsweise ist die Messereinheit 705 auf einer gestellfesten Traverse axial bewegbar ausgeführt. Die axiale Ausrichtung kann auf manuell zu verstellenden Techniken (Lösen und Verschieben, manuell anzutreibende Spindel(n) etc.) oder aber in vorteilhafter Ausführung durch Antriebe (z. B. motorisch über Spindeln) erfolgen. Letzteres ist insbesondere vorteilhaft, wenn die axiale Positionierung oder zumindest Voreinstellung von der Maschinensteuerung automatisch anhand der zum Bedrucken beabsichtigten Breite b; b' der Bahn B; B' und der produktspezifisch vorzunehmenden Schnittlinien oder von einem Bedienpult her vorgenommen wird.
  • In einer ersten Ausführung (neben der einfachsten Standartausführung) weist die Längsschneideinrichtung 701 je ganzer in der Druckmaschine zu bedruckender Bahn B; B' lediglich eine, z. B. pneumatisch an-/abstellbare Messereinheit 705 auf. In einer variableren Ausführung sind je Bahn B; B' zwei derartige Messereinheiten 705 axial nebeneinander und z. B. einzeln motorisch justierbar angeordnet. In einer noch vielseitigeren Ausführung oder aber für Maschinen großer Breite ist eine Ausführung mit vier nebeneinander angeordneten, axial einzeln motorisch justierbaren Messereinheiten 705 von Vorteil. Hierbei können entweder aus einer Bahn B; B' bis zu fünf Teilbahnen B1; B2 geschnitten werden, oder optional drei Teilbahnen B1; B2, wobei mittels der äußeren Messereinheiten 705 eine Besäumung der äußeren Bahnen auf ihren Außenkanten vornehmbar ist.
  • Der Überbau 700 weist in einem dem ggf. vorhandenen Trockner 500 nachgeordneten Bereich, z. B. zumindest vor dem ggf. vorhandenen Wendewerk 702, eine Zugeinrichtung, z. B. eine Zuggruppe, auf, welche zumindest eine Zugwalze 708 beinhaltet. Die Zugwalze 708 ist vorzugsweise mechanisch unabhängig von anderen Aggregaten durch einen eigenen Antriebsmotor, z. B. einen Servomotor, angetrieben. Er ist vorzugsweise bzgl. seiner Drehzahl geregelt und erhält einen Sollwert auf Basis eines Messwertes (s.u.) und eines z. B. von der Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwertes (bzw. Sollwertbereichs) für die Spannung. In bevorzugter Ausführung weist die Zuggruppe mehrere axial nebeneinander angeordnete Rollen 709 oder eine Walze 709 auf, welche beispielsweise gruppenweise oder vorzugsweise einzeln pneumatisch an die bzw. von der Zugwalze 708 an- bzw. abstellbar sind. Mit der einzelnen An-/Abstellbarkeit kann eine variierende Bahnbreite berücksichtigt werden. In einer Variante sind die Rollen 709 als mehrere Andrückelemente oder durchgehendes Andrückelement (rotierbar oder feststehend) in einer der Ausführungen mit Mikroöffnungen (siehe zu Leitelement 308 und/oder 712) ausgebildet. Die Mikroöffnungen können dann hierbei als offene Poren porösen Materials oder als Öffnungen von Mikrobohrungen ausgebildet sein. In räumlicher Nähe zu dieser Zuggruppe, weist der Überbau 700 eine Messeinrichtung 710 zur Ermittlung der Bahnspannung auf, hier eine letzte als Messwalze 710 ausgeführte Leitwalze 710 vor der Zuggruppe. Die Messeinrichtung 710 ist z. B. als Messwalze 710 oder in anderer Weise ausgebildet. Die Bahnspannung wird mittels der Messeinrichtung 710 ermittelt und zur Spannungsregelung herangezogen.
  • Das Wendewerk 702 weist zumindest ein Wendedeck 711 auf, mittels welchem eine Teilbahn B1; B2 auf eine andere Flucht gebracht und/oder gestürzt werden kann. Es beinhaltet ein Paar von zur Transportrichtung T geneigten Leitelement 712, z. B. von Wendestangen 712. In einer vorteilhaften Ausführung sind zwei Wendedecks 711, d. h. zwei Paare von Wendestangen 712 zum Versatz bzw. zum Stürzen zweier Teilbahnen B1; B2 vorgesehen. Die Wendestangen 712 eines Paares können entweder parallel zueinander und um 45° gegen die einlaufende Bahn B; B' geneigt angeordnet sein (Versatz), oder aber sie sind senkrecht zueinander angeordnet und um 45° bzw. 135° gegen die einlaufende Bahn B; B' geneigt (Stürzen und ggf. Versatz). Wie in 28 für zwei Wendedecks 711 dargestellt, ist jedem Wendedeck 711 zumindest ein Leitelement 710 vorgeordnet, mittels welchem die betreffende Teilbahn B1; B2 dem Wendedeck 711 zugeführt wird. Zusätzlich kann ein weiteres Leitelement 710 vorgesehen sein, mittels welchem einen Bahnweg einer beispielsweise ungeschnittenen B; B' oder einer Teilbahn B1, B2 ohne Wenden – d. h. im „Geradeauslauf' – zur Trichtereinheit 703 ermöglicht wird. Das Leitelement 710 ist in einer Ausführung als Leitwalze 710 ausgeführt. Es ist entweder fest aber rotierbar mit dem nicht explizit dargestellten Gestell oder aber baulich fest aber rotierbar mit dem zugeordneten Wendedeck 711 verbunden.
  • Die beiden Wendedecks 711 (bzw. deren Wendestangen 712) können mit gleicher Breite ausgeführt sein. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die Länge der Wendestangen 712 in Projektion zur einlaufenden Bahn B; B' bzw. Teilbahn B1; B2 derart bemessen sind, dass sie zumindest eine dreiviertel breite Bahn B der maximalen Breite b einer vollen Bahn B, z. B. zumindest 750 mm, betragen. Dies ist auch von Vorteil, wenn lediglich ein Wendedeck 711 vorgesehen ist. In einer vorteilhaften Variante für die Ausführung mit zwei Wendedecks 711 ist jedoch eines der Wendedecks 711 mit der genannten Breite b, z. B. der dreiviertel Bahn B entsprechend, und das andere Wendedeck 711 kleiner, z. B. mindestens zwei Drittel einer vollen maximalen Bahn B; B' in Projektion entsprechend, z. B. ca. 666 bis 680 mm, ausgeführt. Unter Länge bzw. Breite des Wendedecks 711 ist in diesem Zusammenhang die Länge zur Bahnführung wirksamen Mantelfläche zu verstehen, zu welcher ggf. noch Zapfen, Lagerung, unbehandelte Mantelfläche etc. hinzu kommen kann.
  • In vorteilhafter Ausführung sind sämtliche Wendestangen 712 in der Ebene der einlaufenden Bahn B; B' um 90° verschwenk- bzw. verkippbar ausgeführt. Vorteilhaft ist auch eine fliegende Lagerung der Wendestangen 712, d. h. mit einem befestigten und einem freien Ende. In Weiterbildung ist den Wendestangen 712 jeweils ein nicht dargestelltes Mittel zugeordnet, welches die aktuelle Stellung der Wendestange 712 – nach links oder nach rechts gekippt – erfasst und an die Maschinensteuerung bzw. den Leitstand der Maschine meldet. Dies können beispielsweise Initiatoren sein, welche mechanisch (Schalter) oder elektromagnetisch (Induktion, Lichtschranke) aktiviert oder deaktiviert werden, sobald sich die Wendestange 712 in einer der vorgesehenen Lagen befindet. Der Drucker bzw. ein Programm kann dann überprüfen, ob sich die Wendestangen 712 in der für die geplante Produktion erforderlichen Stellung befinden. Es kann ein Fehlersignal ausgegeben werden, wenn die Stellung der Wendestange 712 zur beabsichtigten Produktion (bzw. Bahnlauf) nicht übereinstimmt.
  • Jede Wendestange 712 ist in bevorzugter Ausführung insgesamt in einer Richtung quer zur einlaufenden Bahn B; B' bewegbar im Überbau 700 angeordnet. Hiermit ist die Wendestange 712 angepasst an ein Produkt bzw. einen Bahnlauf bzw. Breite b; b' der Bahn B; B' positionierbar. Die Wendestange 712 ist hierzu an einem nicht bezeichneten Schlitten, z. B. einem Wagen, einem sog. Wendewagen, angeordnet, welcher in einer Richtung quer zur einlaufenden Bahn B; B' bewegbar ist. Dies erfolgt vorzugsweise mittels eines nicht dargestellten Antriebes, z. B. eines Elektromotors, über eine entsprechende Mechanik, z. B. einen Spindeltrieb, Riementrieb, Linearantrieb).
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung weist die Wendestange 712 wie bereits für das Leitelement 308 in 27 dargestellt und beschrieben, einen Grundkörper 723 mit einem Innenraum 727, z. B. einen rohrförmigen Grundkörper 723, Öffnungen 728 und zumindest im mit Öffnungen 728 versehenen Abschnitt eine mikroporöse Schicht 729 auf. Die Schicht 729 überdeckt die Öffnungen 728 und erstreckt sich durchgehend über den mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden Bereich, bildet also eine durchgehende Oberfläche zumindest im von der Bahn B; B' bzw. Teilbahn B1; B2 zur Umschlingung vorgesehenen Bereich. Die Bereiche für Öffnungen 728 sowie der Schicht 729 können prinzipiell entsprechend der für das Leitelement 308 genannten Varianten gewählt sein (Winkelbereich, 360°-Bereich).
  • Wie o. g., kann in einer für den Einsatz variablen Ausführung die Wendestange 712 im vollen 360°-Bereich Öffnungen 728 und die Schicht 729 aufweisen. So kann unabhängig von der Neigung gegen die Bahn B; B' und unabhängig von der Bahnführung die selbe Wendestange 712 zum Einsatz kommen.
  • Wie in 29 schematisch dargestellt, weist in einer bevorzugten Ausführung einer z. B. um 90° in der Ebene der einlaufenden Bahn B; B' verschwenk- bzw. verkippbaren Wendestange 712 die Wandung im gesamten 360°-Bereich Öffnungen 728 und die Schicht 729 auf. Wie dargestellt, ist in jeder Lage der Wendestange 712 ein Luftpolster zwischen Bahn B; B' und Wendestange 712 gewährleistet.
  • In der vorteilhaften Ausführung mit zumindest zwei Wendedecks 711, d. h. mindestens vier Wendestangen 712, sind alle vier Wendestangen 712 verschwenkbar sowie quer bewegbar, so dass für zwei Teilbahnen B1; B2 vielfältige Möglichkeiten des aufeinander Wendens und/oder Stürzens vorliegen. Insbesondere vorteilhaft sind dann die Wendestangen 712 in der Ausführung mit Schicht 729 bzw. Mikroöffnungen auf beiden mit der Teilbahn B1; B2 wahlweise zusammen wirkenden Seiten.
  • Die Schicht 729 ist z. B. wie in einer Ausführung des oben beschriebenen Leitelementes 308 aus einem mikroporösen Material gebildet und ist gasdurchlässig ausgeführt. Neben den o. g. allgemeinen Eigenschaften des Materials, kann prinzipiell das selbe Material für die Schicht 729 und die Schicht 456 verwendet werden. Es können jedoch die Stärke, die Porengrößen, das Verhältnis zwischen geschlossener und offener Außenfläche und/oder die mittlere Anzahl von offenen Poren pro Flächeneinheit für die Schicht 729 und die Schicht 456 voneinander abweichen und gezielt gewählt sein.
  • Aus der Luftaustrittsfläche des Sintermaterials im Bereich der – insbesondere verschwenkbaren – auch Wendestange 712 s.u. treten pro Stunde z. B. 1 – 20 Normkubikmeter pro m2, insbesondere 2 bis 15 Normkubikmeter pro m2, aus. Besonders vorteilhaft ist der Luftaustritt von 3 bis 7 Normkubikmeter pro m2. Die Sinterfläche wird mit einem Überdruck von mindestens 1 bar, insbesondere mit mehr als 4 bar, beaufschlagt. Besonders vorteilhaft ist eine Beaufschlagung der Sinterfläche mit einem Überdruck von 5 bis 7 bar. Die Wendestange 712 weist z. B. einen Außendurchmesser von 60 – 100 mm auf.
  • Eine Wandstärke des als Trägerrohr 723 ausgeführten Grundkörpers 723 ist z. B. größer als 3 mm, insbesondere größer 5 mm. Neben der ummantelnden Schicht 729 über den Öffnungen 728 kann sich auch in den Öffnungen 728 des Trägerrohres 723 selbst poröses Material befinden. Das poröse Material außerhalb der Öffnung 728 weist eine Schichtdicke auf, die kleiner als 1 mm ist. Besonders vorteilhaft ist eine Schichtdicke zwischen 0,05 mm und 0,3 mm.
  • Das luftdurchlässige Material der Mantelfläche weist für die Anordnung im Bereich der Wendestange 712 vorteilhafter Weise Poren mit einer mittleren Porengröße von 5 – 50 μm, insbesondere 10 – 30 μm auf. Ein Öffnungsgrad auf der nach außen gerichteten Oberfläche des porösen Materials 729 liegt zwischen 3 % und 30 %, bevorzugt zwischen 10 % und 25 %.
  • In einer anderen Ausführung (nicht dargestellt) sind die Mikroöffnungen als Öffnungen von Mikrobohrungen ausgeführt, welche
  • Zur Vermeidung von Wiederholungen sind die zur Wendestange 712 beschriebenen Ausführungen zum Luftaustritt, zum Druck, zur vorteilhaften Dimensionierung von Außendurchmesser, Wandstärke, Schichtdicke und/oder Porengröße in gleicher Weise auf die oben beschriebenen Leitelemente 308; 501; 710; 712; 720; 720' der Druckeinheit 300, des Trockners 500 und/oder die ansonsten in der Beschreibung mit Bezug auf die Mikroöffnungen genannten Elemente im Einzugwerk 200 der Bahnführung nach dem Silikonwerk 716 und im Überbau 700 zur Führung oder Stützung der Bahn B; B' anzuwenden. Ebenso sind für spezielle Anwendungen die Ausführungen zur teilkreisförmigen, elliptischen, parabolischen oder hyperbolischen Ausgestaltung des Grundkörpers 451 vom Leitelement 308 auf eine spezielle Wendestange 712 oder andere Elemente anzuwenden.
  • Dem ggf. vorhandenen Wendewerk 702 nachgeordnet, läuft die Bahn B; B' bzw. ein Strang von aufeinander geführten Bahnen B; B' bzw. Teilbahnen B1; B2 in die Trichtereinheit 703 ein. Der Trichtereinheit 703 vorgeordnet ist in vorteilhafter Ausführung zumindest eine Registervorrichtung 719, z. B. mit einer längs einer Bahnlaufrichtung bewegbaren Walze 721, mittels eine Länge eines Bahnweges von der Längsschneideinrichtung 701 bis zum Trichterauflauf veränderbar ist. Ist der Überbau 700 zur Verarbeitung von zwei Teilbahnen B1; B2 ausgeführt, so ist zwar grundsätzlich eine Registervorrichtung 719 ausreichend, um die beiden Bahnen B; B' zueinander in Längsrichtung auszurichten. Von Vorteil ist jedoch die Anordnung zweier Registereinrichtrungen 719, wobei jeder Registereinrichtung 719 eine Messeinrichtung zur Ermittlung des Schnittregisters 722, z. B. ein Abtastkopf nachgeordnet ist. Hiermit und mit den beiden Registereinrichtungen 719 können dann beispielsweise die beiden Teilbahnen B1; B2 zu anderen, nicht dargestellten Teilbahnen (Beispielsweise aus einer zweiten Linie von Druckeinheiten oder einer zweiten, durch die Druckmaschine geführten Bahn) bzgl. des Schnittregister ausgerichtet werden, bevor sie z. B. mit diesen in der Trichtereinheit 703 zu einem Strang zur Weiterverarbeitung zusammen gefasst werden. Die genannten, nicht dargestellten anderen Teilbahnen können beispielsweise aus einer zweiten Linie von Druckeinheiten 300 oder einer zweiten, durch die selbe Linie der Druckmaschine geführten Bahn B; B' stammen, wobei einzelne Druckeinheiten 300 von der einen Bahn B; B' und andere Druckeinheiten 300 von der zweiten Bahn B'; B z. B. über die Leitelemente 308 umfahren werden. Im Fall eines für zwei Bahnen B; B' ausgelegten Überbaus 700 weist dieser beispielsweise die doppelte Anzahl, z. B. vier, Wendedecks 711 und mindestens drei Registereinrichtungen 719 auf.
  • Die Trichtereinheit 703 weist als Hauptbestandteile mindestens eine Walze 731, z. B. eine Trichtereinlauf- oder auch Trichterzugwalze 731, mindestens einen Falztrichter 732 sowie ein Paar Falzwalzen 733 auf. Die Trichterzugwalze 731 ist vorzugsweise mechanisch unabhängig von anderen Aggregaten durch einen eigenen Antriebsmotor, z. B. einen Servomotor, angetrieben. Er ist vorzugsweise bzgl. seiner Drehzahl geregelt und erhält einen Sollwert auf Basis eines Messwertes (s.u.) und eines z. B. von der Maschinensteuerung vorgegebenen Sollwertes (bzw. Sollwertbereichs) für die Spannung. In bevorzugter Ausführung sind der Trichterzugwalze 731 mehrere axial nebeneinander angeordnete Rollen 734 zugeordnet, welche beispielsweise gruppenweise oder einzeln pneumatisch an die bzw. von der Walze 731 an- bzw. abstellbar sind. In räumlicher Nähe zu dieser Trichterzugwalze 731 kann der Überbau 700 eine nicht dargestellte Messeinrichtung zur Ermittlung der Bahnspannung aufweisen. Die Messeinrichtung ist z. B. als Messwalze mit Messzapfen ausgebildet. Die Bahnspannung wird mittels der ggf. vorhandenen Messeinrichtung ermittelt und zur Spannungsregelung über die Trichterzugwalze 731 herangezogen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung ist der Trichterzugwalze 731 eine Längsschneideinrichtung 736 zugeordnet, mittels welcher beispielsweise ein Mittelschnitt einer einlaufenden Bahn B; B' durchführbar ist. Die Längsschneideinrichtung 736 kann auch als Perforiereinrichtung anstatt einer durchgehenden Klinge ein Perforiermesser tragen. Die Längsschneideinrichtung 736 ist bevorzugt aus einer, beispielsweise pneumatisch an-/abstellbaren, Obermessereinheit gebildet, welche in Anstelllage mit der Klinge in eine umlaufende Nut der Trichterzugwalze 731 eintaucht.
  • In einer alternativen Ausführung des Überbaus 700 ist der Falztrichter 732 (mit Trichterzugwalze 731) nicht wie in 28 derart orientiert, dass Bahnen B; B' im Geradeauslauf aus diesen führbar sind, sondern der Falztrichter 732 ist quer (ca. 90°) zur Laufrichtung der die vorgeordneten Aggregate der Druckmaschine durchlaufenden Bahn B; B' orientiert. In diesem Fall ist der Trichterzugwalze 732 mindestens eine nicht dargestellte Umlenkstange vorgeordnet, welche in 45°-Neigung zur Transportrichtung der einlaufenden Bahn B; B' aber in deren Ebene angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist die bzw., bei mehreren Umlenkwalzen für mehrere Bahnen bzw. Teilbahnen, sind diese, als nicht rotierbare Umlenkstange in der Art der beschriebenen, eine mikroporöse Schicht aufweisende Wendestange 712 ausgeführt. Der Aufbau ist den Ausführungen zu den Wendestangen sowie der 27 a), b) oder c) entsprechend zu entnehmen.
  • 30 zeigt einen schematischen Schnitt durch ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel des Falztrichters 732 in der Ausführung der Mikroöffnungen als offene Poren eines porösen Material. Der Falztrichter 732 umfasst zwei nach unten hin aufeinander zulaufende Wangen 737 (oder Schenkel 737), sowie ein Zug- bzw. Falzwalzenpaar 738 am Scheitelpunkt des von den Wangen 737 aufgespannten Winkels. Die Bahn B; B' wird dem Falztrichter 732 von oben parallel zur Zeichnungsebene zugeführt, und während des Durchgangs durch den Falztrichter 732 werden die Seitenränder der Bahn B; B' aus der Zeichnungsebene herausgeklappt, so dass eine einfach längsgefalzte Bahn B; B' (oder ein entsprechender Strang von Bahnen B; B' bzw. Teilbahnen B1; B2) resultiert, die in Orientierung quer zur Zeichnungsebene das Zugwalzenpaar 738 passiert. Der Falzvorgang erfolgt im Übergangsbereich bzw. einer Kante zwischen einer der noch nicht gefalzten Bahn B; B' zugewanden Oberfläche zum Bereich der Wangen 737 hin. In diesem Bereich erfährt die Bahn B; B' ohne eine vermindernde Maßnahme eine hohe Reibung.
  • Die Wangen 737 (und ggf. ein Randbereich der noch nicht gefalzten Bahn B; B' zugewanden Oberfläche) dieses Falztrichters 732 sind jeweils durch ein einen mit Druckluft beaufschlagbaren Innen- bzw. Hohlraum 740 umschließenden Grundkörper 741 (Gehäuse, z. B. aus Blech) gebildet, dessen der Bahn B; B' zugewandte Seite(n) vielfach durchbrochen ist (sind) und eine mikroporöse Schicht 742 trägt. Ein Luftstrom, der vom Innenraum 740 aus durch Öffnungen 743 in der Wandung des Grundkörpers 741 die mikroporöse Schicht 742 durchströmt, bildet an deren Oberfläche ein Luftkissen, das einen unmittelbaren Kontakt zwischen den Wangen 737 (bzw. der kantennahen Oberfläche) und der von ihnen zu leitenden Bahn B; B' verhindert. Die Bahn B; B' passiert daher den Falztrichter 732 glatt und gleichmäßig ohne die Gefahr eines Steckenbleibens oder von Bahnbeschädigung. Weiter kann der komplette Falztrichter 732, einschließlich einer die beiden Grundkörper 741 verbindenden Abdeckung 739, mit mikroporöser Schicht 742 ausgeführt werden (31).
  • Insbesondere ist eine Ausführung vorteilhaft, bei welcher der Falztrichter 732 im Knickbereich, d. h. im Bereich der die Bahn B; B' umlenkenden Kante, mit den Öffnungen 743 (Durchbrechungen) und der Schicht 742 ausgeführt ist. Diese Öffnungen 743 und die Schicht 742 können sowohl im Bereich der Wangen 737 als auch im Randbereich der Trichteroberfläche mit angeordnet sein, d. h. die Falzkante umgreifen. Vorteilhafter Weise ist diese Falzkante nicht scharfkantig ausgeführt, sondern weist eine Rundung mit einem Radius R auf. In 31 ist ein Schnitt einer vorteilhaften Ausführung durch eine Seite des Falztrichters 732 mit Wangenbereich dargestellt. Die für das Falzen wirksame „Kante" wird durch einen als Holm bzw. ein Rohr ausgebildeten Grundkörper 741, z. B. Rohr 741 gebildet, welcher zumindest in seinem Umschlingungs- bzw. Berührbereich der Bahn B; B' die Öffnungen 743 aufweist und mit der mikroporösen Schicht 742 beschichtet ist. Prinzipiell genügen zwei derartige, zusammenlaufende Rohre 741 mit entsprechender Verstrebung zur Bildung des Falztrichters 732. Im Ausführungsbeispiel weist der Falztrichter 732 zwischen den beiden Holmen die Abdeckung 739, z. B. ein Blech, insbesondere Trichterblech 739 auf, welches wie dargestellt bündig mit der wirksamen Oberfläche des Holmes abschließt. Es könnte jedoch auch von der Bahn B; B' weg nach „unten" versetzt angeordnet sein. Auch dieses Blech kann ganz oder teilweise mit Öffnungen 743 und der Schicht 742 ausgeführt und von „unten" aus einem Hohlraum heraus mit Druckluft beblasen sein (lediglich strichliert angedeutet).
  • Die beiden Hohlräume 740 der beiden Wangen 737 können jeweils für sich abgeschlossen, z. B. durch jeweils abgeschlossene Rohre, gebildet sein. Wie jedoch in 30 dargestellt, vereinigen sich die mit Druckluft beblasenen und mit der Schicht 742 und Öffnungen 743 versehenen Bereiche im Bereich einer Trichternase 744 zu einem Raum. Auch dort sind zumindest im Bereich der mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden Flächen Öffnungen 743 und die Schicht 742 angeordnet. In einer Variante zur Darstellung in 30 kann – z. B. bei einheitlicher Beschichtung – der Hohlraum 740 im Nasenbereich jedoch vom Hohlraum 740 der Schenkelbereiche getrennt ausgeführt sein und eine eigene Versorgung mit Druckluft aufweisen. Der Nasenbereich und der Schenkelbereich sind dann beispielsweise mit unterschiedlichen Drucken (z. B. höher im Nasenbereich) beaufschlagbar.
  • In einer in 30 strichliert und durch Klammern gekennzeichneten Ausführung des Falztrichters 732 ist für die Schicht 742 in verschiedenen Bereichen des Falztrichters 732 mikroporöse Materialien unterschiedlicher Eigenschaft und/oder Schichtdicke verwendet. Dies gilt gleichbedeutend für den Fall von Mikrobohrungen für verschiedene Durchmesser und/oder verschiedene Lochdichte. Die Schicht 742' im Nasenbereich ist derart ausgebildet, dass z. B. der austretende Luftstrom pro Flächeneinheit größer ist als im Wangen- bzw. Schenkelbereich des Falztrichters 732. So weist der Nasenbereich beispielsweise eine Schicht 742' eines Materials auf, dessen mittlere Porengröße größer, der Anteil offener Außenfläche je Flächeneinheit größer und/oder die Schichtdicke kleiner ist als beim Material der Schicht 742 im Bereich der Schenkel 737. Das luftdurchlässige Material der Schenkelbereiche weist beispielsweise Poren mit einer mittleren Größe von 10 – 30 μm und der Bereich der Nase beispielsweise 25 bis 60 μm auf. Wie dargestellt, können die Bereiche der unterschiedlichen Schichten 742; 742' über eine gemeinsame Kammer (Hohlraum 740) mit Druckluft versorgt sein. Es können aber auch hierfür getrennte Kammern vorgesehen sein, welche dann ggf. mit Druckluft unterschiedlichen Drucks beaufschlagbar sind. Im Ergebnis (Variation Porengröße und/oder Druck und/oder Anzahl der Öffnungen 743 je Flächeneinheit) liegt der Luftaustritt im Bereich der Schenkel 737 beispielsweise bei 2 bis 15 Normkubikmeter pro m2 und derjenige im Nasenbereich bei 7 bis 20 Normkubikmeter pro m2, mit der Bedingung, dass der letztgenannte größer ist als ersterer.
  • Der Falztrichter 732 weist vorzugsweise sowohl im vorgenannten „Kantenbereich" auf der Seite der Wangen 737 als auch im Bereich der der ungefalzten Bahn B; B' zugewandten Oberfläche, insbesondere auch im Bereich der Nase 744 auf der Nasenoberfläche als auch in der Scheitelfläche die Öffnungen 743 und die Schicht 742 auf.
  • Die Ausführungen zum dargestellten Falztrichter 732 sind sinngemäß auf die Ausführung mittels Mikrobohrungen zu übertragen, wobei dann an die Stelle der Öffnungen 743 die Mikrobohrungen treten und die poröse Schicht 742 entfällt.
  • Die Walzen des Falzwalzenpaares 738 sind in einzeln ihrem Spreizwinkel in einer Richtung senkrecht zum Strang verstellbar ausgeführt. Weiter ist das Falzwalzenpaar 738 gemeinsam oder dessen Walzen einzeln entlang dem Strang auf den Falttrichter 732 hin bzw. von diesem weg justierbar ausgeführt. Der Falztrichter 732 ist einzeln oder gemeinsam mit dem Paar von Walzen 733 in der Horizontalen in und entgegen der Richtung der in die Falzeinheit einlaufenden Bahn B; B' bewegbar angeordnet.
  • Dem Falzwalzenpaar 738 ist, z. B. zur Entfernung von Luftpolstern, je Strangseite jeweils eine weitere Walze 746 nachgeordnet, mit denen der Strang nacheinander in leicht S-förmiger Führung zusammenwirkt.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Druckmaschine weist diese an verschiedenen mit der Bahn B; B' zusammen wirkenden Stellen Leit- und/oder Stützelemente mit Mikroöffnungen zur Ausbildung eines Luftpolsters auf. Insbesondere Vorteilhaft ist es, Leit- und/oder Stützelemente im Bereich einer noch oder wieder befeuchteten Bahn B; B' (Leitelement 308 in der Druckeinheit 300, Leitelement 501 im Trockner 500, Leitwalzen 710; 720; 720' nach Silikonwerk 716, Obermesser 707 und/oder Rollen bzw. eine Walze 709 der Zuggruppe) sowie zumindest zwei Leitelemente 712, welche in der Ebene der einlaufenden Bahn B; B', jedoch geneigt zur Transportrichtung T angeordnet sind, mit den Mikroöffnungen auszubilden.
  • In einer vorteilhaften Ausführung sind zumindest zwei Wendestangen 712 im Überbau 700, sowie mindestens zwei Leitelemente 308 in mindestens einer Druckeinheit 300 und mindestens ein Leitelement 308 in einer anderen Druckeinheit 300 mit Mikroöffnungen ausgeführt. In Ausführungen der Druckmaschine mit Trockner 500, kann vorteilhaft zusätzlich zumindest das erste mit der Bahn B; B' zusammen wirkende Leitelement 501 im Trockner 500 mit Mikroöffnungen ausgeführt sein.
  • Für alle genannten Ausbaustufen kann eine vorteilhafte Ergänzung darin bestehen, zumindest Wangen 737 eines Falztrichters 732 mit Mikroöffnungen auszubilden. In diesem Fall können die Mikroöffnungen des Falztrichters 732 bzgl. des Luftdurchtritts verschieden – insbesondere höher – zu den Mikroöffnungen von Leitelementen 308, 710; 720; 720' ausgeführt werden, über welche die Bahn B; B' im Geradeauslauf geführt wird, d. h. im 90°-Winkel quer zur Transportrichtung T ausgerichtet ist. Von letztgenannten Leitelementen 308, 710; 720; 720' können sich auch die Mikroöffnungen der zur Transportrichtung insbesondere um 45° geneigten Leitelemente 712 unterscheiden. Der Luftaustritt sollte dann bei letztgenannten größer sein. Die Unterschiede im Luftaustritt werden im Fall des porösen Materials beispielsweise über die mittlere Porengröße, die Schichtdicke und/oder ggf. die Lochdichte des darunter liegenden Grundkörpers 451; 723 bewirkt. Im Fall der Mikrobohrungen sind dies der Durchmesser und/oder die Lochdichte.
  • In bezüglich der Produktqualität vorteilhafter Ausgestaltung der Druckmaschine weist diese zusätzlich zu einem oder mehreren der genannten Ausgestaltungen zu o.g. Aggregaten 100; 200; 300; 450; 500; 600; 700; 800; 900 eine nachfolgende Ausführung des Falzapparates 800 auf:
  • 34 zeigt einen stark schematisierten Schnitt durch den Falzapparat 800 gemäß einer vorliegenden Weiterbildung. Der Falzapparat 800 umfasst einen Zylinder 801, z. B. einen Greiferzylinder 801, der beim hier dargestellten Beispiel mit je fünf in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilten Greifern 802 und Falzmessern 803 ausgestattet ist. Der Greiferzylinder 801 bildet zusammen mit einem Messerzylinder 804, hier mit zwei Messern 806, einen Schneidspalt 809, in dem ein zugeführter Strang 807, der z. B. aus einer oder aus mehreren übereinandergelegten bedruckten Bahnen B zusammengesetzt ist, in einzelne Produktabschnitte 808 (kurz Abschnitte 808) von z. B. jeweils einer Druckseite entsprechender Länge L zerlegt wird. Die Länge L kann auch mehr als einer Druckseite entsprechen, wenn beispielsweise eine weitere Bearbeitung wie z. B. ein weiterer Querfalz erfolgt. Vorzugsweise wirkt beim Schneiden das Messer 806 mit einer korrespondierenden Oberfläche 816 als Widerlager 816 auf dem Greiferzylinder 801 zusammen.
  • Während der Durchganges durch den Schneidspalt 809 sind die Greifer 802 und die Falzmesser 803 im Inneren des Greiferzylinders 801 versenkt. Die Umfangsgeschwindigkeit des Greiferzylinders 801 entspricht im wesentlichen – idealer weise genau – der Zufuhrgeschwindigkeit des Stranges 807, so dass die von dem Strang 807 abgeschnittenen Druckerzeugnisse 808 auf den Umfang des Greiferzylinders 801 lückenlos aufeinanderfolgen. Zumindest entspricht die Umfangsgeschwindigkeit des Greiferzylinder 801 im wesentlichen der Transportgeschwindigkeit des noch ungeschnittenen Stranges 807 beim Auflaufen des Stranges 807 auf den Greiferzylinder 801. Eine maximal zulässige Abweichung zwischen den beiden Geschwindigkeiten ist kleiner als 1 %, vorzugsweise kleiner als 0,5%, der Transportgeschwindigkeit.
  • Ein Abstand zweier auf der Mantelfläche des Greiferzylinder 801 hintereinander angeordneter Produktabschnitte 808 ist daher im an die Mantelfläche anliegenden Zustand kleiner als 5 mm, insbesondere kleiner 1 mm, im Idealfall 0 mm. Unter dem „anliegenden Zustand" kann – im Fall über die Mantelfläche überstehender Greifer 802 – ein fiktiver Zustand verstanden sein, in welchem die Produktabschnitte 808 ohne eine mögliche Störung des nachlaufenden Endes durch einen nachfolgenden Greifer 802 an die theoretisch fortzusetzende Krümmung der Mantelfläche angeschmiegt wären.
  • Bezogen auf die Drehrichtung des Greiferzylinders 801 ist der das vorlaufende Ende greifender Greifer 802 vor dem ihm zugeordneten Widerlager 816 für den Schnitt dieses Endes angeordnet. Vorzugsweise ist das Widerlager 816 gleichermaßen als Oberflächenabschnitt wirksam, gegen den der Greifer 802 das vorlaufende Ende des Stranges 807 drückt bzw. umgekehrt.
  • Nach dem Durchgang durch den Schneidspalt 809 werden die Greifer 802 jeweils unterhalb des nacheilenden Abschnittes eines vorausgehenden Druckerzeugnisse 808 aus dem Greiferzylinder 801 ausgefahren und entgegen dessen Drehrichtung geschwenkt, um jeweils die führende Kante des Stranges 807 an der Oberfläche des Greiferzylinders 801 festzuklemmen. Die nacheilenden Abschnitte jedes Druckerzeugnisses 08 können somit ein Stück weit von der Oberfläche des Greiferzylinders 801 abgespreizt sein, doch beeinträchtigt dies die gleichmäßige Aufwicklung des Stranges 807 auf den Greiferzylinder 801 nicht, da sie erst nach dem Abschneiden vom Greiferzylinder 801 abgespreizt werden.
  • Der Greiferzylinder 801 bildet einen Falzspalt 813 mit einem zweiten Zylinder 814, z. B. einem Falzklappenzylinder 814. Während des Durchganges durch den Falzspalt 813 fahren die Falzmesser 803 aus dem Greiferzylinder 801 aus, um die Druckerzeugnisse 808 entlang einer Mittellinie in (nicht dargestellte) Falzklappen des Falzklappenzylinders 814 einzuführen. Die auf diese Weise quer gefalzten Druckerzeugnisse 808 werden am Falzklappenzylinder 814 bis zu einer Stelle weiterbefördert, wo sie beispielsweise an ein (nicht dargestelltes) Schaufelrad zum Auslegen auf ein Förderband übergeben werden. Die zum Rollenwechsler 100 (Bedienfeld 116) und/oder der Druckeinheit 300 (Längstraverse 362, Anschlussstelle 360, Einziehführung 405 bzw. Anschlussstelle 403 und/oder Bedienelement 390 bzw. dessen Anschlussstelle) bzgl. beidseitiger oder aber einseitiger jedoch wahlweiser Ausstattung der Aggregate 100; 300 sind wie o.g. von besonderem Wert bei der Ausführung einer Maschine in einer ersten Anforderung bzw. Ausführungsart als links-rechts- und in einer zweiten Anforderung bzw. Ausführungsart als rechts-links-Maschine. Hierbei können jeweils die selben Elemente eingesetzt werden, insbesondere mit den im wesentlichen selben Ausstattungsmerkmalen. So ist eine Serienkonstruktion und -fertigung ermöglicht.
  • So kann beispielsweise eine Druckmaschine in einer ersten Ausführung bzw. einem ersten Typ (in 32 als „Y" oben dargestellt) als links-rechts-Maschine ausgeführt sein, wobei die voneinander unabhängigen rotatorischen Elektromotor 354 (rotatorischer Antrieb bzw. Antriebsseite der Druckwerkszylinder 303; 304 in 32 und 10 lediglich durch
    Figure 00760001
    gekennzeichnet) auf der Seite II, d. h. der der Bedienseite I abgewandten Seite der Druckeinheiten 300, angeordnet sind. Die Traversen 362 und/oder eine ggf. vorhandene Einziehvorrichtung 405 befinden sich ebenfalls auf dieser Seite. Zusätzlich befinden sich zumindest ein Bedienelement 116 des Rollenwechslers 100 und/oder ein Bedienelement 390 jeder Druckeinheit 300 am Seitengestell 352; 353 der – auch in der Weise definierbaren – Bedienseite I. Hierbei sind die selben Elemente in der selben Ausbildung verwendbar.
  • Soll eine genannte Druckmaschine aufgrund räumlicher oder logistischer Gegebenheiten der Druckerei in einer zweiten Ausführungsform bzw. einem zweiten Typ (in 32 als „X" unten dargestellt) als rechts-links-Maschine ausgeführt sein, so sind die voneinander unabhängigen rotatorischen Elektromotoren 354 auf der Seite I, d. h. der Bedienseite I der Druckeinheiten 300, angeordnet. Zusätzlich befinden sich zumindest ein Bedienelement 116 des Rollenwechslers 100 und/oder ein Bedienelement 390 jeder Druckeinheit 300 am Seitengestell 352; 353 der Bedienseite I. Die Traversen 362 und/oder eine ggf. vorhandene Einziehvorrichtung 405 befinden sich auf der Seite II, d. h. der der Bedienseite I abgewandten Seite der Druckeinheiten 300.
  • Bei den beiden genannten Druckmaschinen X; Y der 32 wird somit nicht nach Bedienseite I und Antriebsseite unterschieden, sondern z. B. nach derjenigen Seite I, von welcher ein Raum zwischen den benachbarten Aggregaten, insbesondere den Druckeinheiten 300, durch das Personal zugänglich ist (Bedienseite I) oder nicht bzw. erschwert (Seite II). Eine Antriebsseite kann dann je nach Maschinentyp auf der Seite I oder Seite II liegen. Zusätzlich zeichnet sich die Bedienseite I vorzugsweise durch die o.g. Anordnung der Bedienelemente 116; 390 aus. Die mit
    Figure 00760002
    gekennzeichneten Antriebe bzw. Antriebsseiten weisen die jeweils von anderen Druckeinheiten 300 mechanisch unabhängigen Elektromotoren 354 sowie vorteilhaft den zugeordneten, oben beschriebenen Antriebszug zwischen Form- und Übertragungszylinder 304; 303 über die Antriebsräder 386; 387 – lediglich paarweise ein Form- und Übertragungszylinder 304; 303 je Antriebsmotor 354 oder alle vier Druckwerkszylinder 303; 304 mit einem gemeinsamen Elektromotor 354 – auf.
  • Die Vorteile der beiden beschriebenen Typen X; Y (32 unten und oben) – hinsichtlich o.g. Ausstattung und Anordnung – kommen besonders auch im Rahmen einer Druckmaschinenanlage mit mehreren, z. B. zwei in einer Druckerei angeordneten Druckmaschinen X; Y (jeweils zumindest eine Materialversorgung 100 und wenigstens eine zugeordnete Druckeinheit 300 aufweisend) zum tragen. Die beiden Druckmaschinen X; Y können wie in 32 dargestellt, vorzugsweise jeweils als vollständige, und daher unabhängig voneinander einzeln betreibbare Maschinen ausgeführt sein, d. h. beide Maschinen weisen hier eines oder mehrere Aggregate 450; 500; 600; 700; 800 (900, nicht dargestellt) zur Weiterverarbeitung auf. Grundsätzlich kann aber auch eine Bahn B; B' zu einem oder zu mehreren Weiterverarbeitungsschritten von einer auf die andere Maschine geführt werden. Dies kann vorteilhaft sein, wenn eine der Maschinen eines oder mehrere der Aggregate 450; 500; 600; 700; 800 (900, nicht dargestellt) zur Weiterverarbeitung nicht aufweist, oder aber wenn aus Gründen der Produktion/des Produktes Bahnen B; B' bzw. Teilbahnen der beiden Maschinen aufeinander geführt werden sollen.
  • 32 (gesamt) stellt zwei Druckmaschinen X; Y in einer Druckmaschinenanlage dar, welche seitlich zueinander beabstandet sind, d. h. die Längsachsen (Produktionsrichtung) der Maschinen verlaufen im wesentlichen parallel, sind jedoch soweit voneinander beabstandet, dass zwischen den Maschinen ein zum Bedienen der Maschinen durch das Personal begehbarer Raum 1000 verbleibt. In diesem Raum 1000 kann vorzugsweise mindestens ein Bedienpult 1001 der Anlage, z. B. ein Leitstand 1001 bzw. mehrere Leitstände 1001, angeordnet sein, von welchem bzw. welchen die beiden Maschinen bedienbar sind.
  • Eine der Maschinen weist nun mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere sämtliche zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw. ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 zugewandten Bedienseite I auf, während die andere Maschine mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere sämtliche zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Elektromotor 354 (bzw. ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 bzw. der Bedienseite I abgewandten Seite II aufweist. Zur Anordnung von Bedienelementen 116; 390, Einziehvorrichtung 405 und/oder Traverse 362 siehe o.g.
  • 33 stellt zwei Druckmaschinen X; Y in einer Druckmaschinenanlage dar, welche in Längsrichtung zueinander beabstandet sind, d. h. die Längsachsen (Produktionsrichtung) der Maschinen verlaufen im wesentlichen parallel und fluchten. Der zum Bedienen der Maschinen durch das Personal begehbare Raum 1000 befindet sich zu einer selben Seite, der Bedienseite I, der beiden fluchtenden Maschinen und kann vorzugsweise wieder mindestens ein Bedienpult 1001 aufweisen.
  • Auch hier weist eine der beiden Maschinen mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere sämtliche zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw. ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 zugewandten Bedienseite I auf, während die andere Maschine mindestens eine Druckeinheit 300 (insbesondere sämtliche zugeordnete Druckeinheiten 300) mit ihrem Antriebsmotor 354 (bzw. ihren Elektromotoren 354) auf der dem Raum 1000 bzw. der Bedienseite I abgewandten Seite II aufweist. Zur Anordnung von Bedienelementen 116; 390, Einziehvorrichtung 405 und/oder Traverse 362 siehe oben zur links-rechts- und rechts-links-Maschine i.V.m. 32 beschriebenem.
  • Eine Auslage 801 des gefalzten Produktes erfolgt bei den Anordnungen nach 32 und 10 durch jeweils beide Maschinen zum Raum 1000 bzw. Seite I hin, d. h. in einer der Maschinen auf der die Elektromotoren 354 aufweisenden Seite dieser Maschine und in der anderen Maschine auf der den Elektromotoren 354 abgewandten Seite jener Maschine.
  • In einer Weiterbildung weist die Druckeinheit 300 in ihrem Eingangsbereich bzw. im Bereich ihres Eingangszwickels zwischen den beiden Übertragungszylindern 303 eine Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes 336, d.h. zur Beeinflussung einer beispielsweise durch den Druckprozess (insbesondere die Feuchtigkeit) verursachte Änderung in der Querausdehnung/Breite der Bahn B; B' von Druckstelle zu Druckstelle. Die Vorrichtung 336 ist vorzugsweise im Eingangsbereich einer auf eine erste Druckeinheit 300 nachfolgender Druckeinheit 300 angeordnet, d. h. wenn die Bahn bereits mindestens einmal bedruckt wurde. Sie weist zumindest Stellglied, z. B. ein Stützelement auf, mittels welchem unter Berührung der Bahn B; B' oder vorteilhaft berührungslos dieselbe in einer Richtung senkrecht zur Bahnebene ausgelenkt werden kann. Das Stellglied ist z. B. als Düse ausgeführt, welche mit Luft durchströmbar ist.
  • Wie in 4 angedeutet und vorn bereits erwähnt, weist das Druckwerk 301 in vorteilhafter Ausgestaltung jeweils die Vorrichtung 307 zum – zumindest teilautomatisierten – Wechsel einer Druckform 310, z. B. biegsame Druckplatte 310, auf dem zugeordneten Formzylinder 304 auf. Die Vorrichtung 307 ist zweiteilig ausgeführt und weist eine im Bereich einer Nippstelle zwischen Form- und Übertragungszylinder 304; 303 angeordnete Andrückvorrichtung 333, auch „Wechselhalbautomat" 397 genannt, und ein davon baulich getrenntes Magazin 398 mit Zuführ- und Aufnahmeeinrichtungen für die Druckformen 310 auf.
  • 100
    Aggregat, Rollenabwicklung, Rollenwechsler
    101
    Tragarm
    102
    Tragarm
    103
    Träger
    104
    Rolle
    105
    106
    Rolle
    107
    Antriebsmotor
    108
    Klebe- und Schneideinrichtung
    109
    Gestell, Gestellwand
    110
    111
    Konus
    112
    Antriebsmotor
    113
    Tänzerwalze
    114
    Steuerung und/oder Regelung
    115
    116
    Bedienelement, Display
    200
    Aggregat, Einzugwerk
    201
    Antriebsmotor
    202
    Zugwalze
    203
    Rolle
    204
    Walze, Tänzerwalze
    205
    206
    Walze, Messwalze
    207
    Antrieb, Zylinder
    208
    Mittel zum seitlichen Versetzen, Drehrahmen
    209
    Messeinrichtung zur Erfassung der Lage der Bahnkante
    210
    211
    Steuer- und/oder Regeleinrichtung
    212
    Antrieb
    300
    Aggregat, Druckeinheit, Doppeldruckwerk, I-Druckwerk
    301
    Druckwerk
    302
    Walze
    303
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
    304
    Zylinder, Druckwerkszylinder, Formzylinder
    305
    Farbwerk
    306
    Feuchtwerk
    307
    Vorrichtungen zur halb- oder vollautomatischen Plattenzuführung,
    Handhabungsvorrichtung
    308
    Leitelement
    309
    Waschvorrichtung
    310
    Druckform, Druckplatte
    311
    Farbzuführung, Farbkasten
    312
    Stellvorrichtung
    313
    Walze, Duktorwalze
    314
    Walze, Filmwalze
    315
    Walze, Farbwalze
    316
    Walze, Reibzylinder
    317
    Walze, Farbwalze
    318
    Walze, Farbwalze
    319
    Walze, Farbwalze
    320
    Walze, Farbwalze
    321
    Walze, Reibzylinder
    322
    Walze, Auftragwalze
    323
    Walze, Auftragwalze
    324
    Walze, Reibzylinder
    325
    Walze, Auftragwalze
    326
    Walze
    327
    Walze
    328
    Walze, Auftragwalze
    329
    Walze, Reibwalze, Chromwalze
    330
    Walze, Taucherwalze
    331
    wirksame Zone, Kontaktzone
    332
    Feuchtmittelvorrat
    333
    Abnahmevorrichtung
    334
    Abschnitt, Abstreifelement
    335
    Topfblech
    336
    Behälter
    337
    Spindel
    338
    Antrieb, Zylinder
    339
    Messer
    340
    unwirksame Zone
    341
    Stellmittel, Hebelmechanismus
    342
    343
    Farbmesser
    344
    Oberflächenstruktur
    345
    346
    Oberfläche, Erhebung
    347
    Aussparung, Nut
    348
    Aussparung, Nut
    349
    Oberflächenmaterial
    350
    351
    Walzengrundkörper
    352
    Seitengestell, Gestellwand
    353
    Seitengestell, Gestellwand
    354
    Hauptantrieb, Elektromotor, regelbar
    355
    356
    Hohlraum, Schmiermittelraum
    357
    Abdeckung
    358
    Abdeckung
    359
    Hohlraum
    360
    Anschlussstelle
    361
    Schalt- und Steuereinrichtungen, Schaltschrank
    362
    Traverse bzw. Längstraverse
    363
    Ansatz, Anguss
    364
    Hebel
    365
    Anschlag (366)
    366
    Hebel
    367
    Einzelantrieb, Antriebsmotor, Elektromotor, Drehstrommotor
    368
    Einzelantrieb, Antriebsmotor, Elektromotor, Drehstrommotor
    369
    Eck- oder Winkelgetriebe
    370
    Anschlag (366)
    371
    Eck- oder Winkelgetriebe
    372
    Antrieb, Zylinder
    373
    Antrieb, Zylinder
    374
    Changierantrieb, Getriebe
    375
    Kupplung
    376
    Welle
    377
    Lager, Kopplungsmittel
    378
    Büchse
    379
    Verbindung, flexibel aber drehsteif
    380
    Zahnring
    381
    Büchse
    382
    Exzenter
    383
    Ritzel
    384
    Zwischenrad
    385
    Welle
    386
    Antriebsrad
    387
    Antriebsrad
    388
    Hebel
    389
    Fixierungselement, Bolzen
    390
    Bedienelement, Display
    391
    Antriebsrad
    392
    Zwischenrad, Zahnrad
    393
    Antriebsrad, Zahnrad
    394
    Antriebsrad, Zahnrad
    395
    Zwischenrad, Zahnrad
    396
    Antriebsrad, Zahnrad
    397
    Andrückvorrichtung, Wechselhalbautomat
    398
    Speichereinrichtung, Magazin
    399
    Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes
    400
    Nut
    401
    Anschlag
    402
    Stellmittel
    403
    Anschlussstelle
    404
    Traverse
    405
    Einziehvorrichtung, Einziehführung
    406
    Rolle
    407
    Antrieb, Betätigungsmittel, Hohlkörper, Schlauch
    408
    Schutz
    409
    Antrieb, Hohlkörper, Schlauch
    410
    Klemmung und/oder Spannvorrichtung
    411
    Öffnung
    412
    Rolle
    413
    Antrieb
    414
    Klappe
    415
    Anschlag
    416
    Antrieb
    417
    Schacht, Zufuhrschacht
    418
    Schacht, Aufnahmeschacht
    419
    Transportmittel, Schlitten
    420
    Taster
    421
    Haltemittel, Klemmeinrichtung
    422
    Haltemittel, Klemmeinrichtung
    423
    Bürste
    424
    Antrieb, Elektromotor
    425
    Durchgang, Durchgangsöffnung
    426
    Riementrieb
    427
    Endbereich
    428
    Haltemittel, Klemmeinrichtung
    429
    Haltemittel, Klemmeinrichtung
    430
    Federelement, Federblech
    431
    Antrieb, Zylinder
    432
    Halterung
    433
    434
    Waschvorrichtung
    435
    Lagerblock
    436
    Aufzug, Drucktuch, Metalldrucktuch
    437
    Öffnung
    438
    Arretierung, Klemmung oder Spannvorrichtung
    439
    Ende, vorlaufend
    440
    Zuführung
    441
    Ende, nachlaufend
    442
    Hebel
    443
    Feder
    444
    Betätigungsmittel, Schlauch
    445
    Traverse
    446
    Stellmittel, Stützelement, Düse
    447
    Steuerung
    448
    Sensor
    449
    Seitenregistersteuerung/-regelung
    450
    Aggregat, Lackierwerk
    451
    Grundkörper
    452
    Innenraum
    453
    Wandung
    454
    Öffnung
    455
    Abdeckung, Tragkörper
    456
    Schicht, Material, porös
    500
    Aggregat, Trockner
    501
    Leitelement
    600
    Aggregat, Kühleinheit
    700
    Aggregat, Überbau
    701
    Längsschneideinrichtung
    702
    Wendewerk
    703
    Trichtereinheit
    704
    705
    Messereinheit
    706
    Messer, Untermesser
    707
    Messer, Gegenmesser, Obermesser, walze
    708
    Zugwalze
    709
    Rolle, Walze
    710
    Messeinrichtung, Messwalze, Leitelement, Leitwalze
    711
    Wendedeck
    712
    Leitelement, Wendestange
    713
    Drehrahmen
    714
    Sensorik
    715
    Abtastkopf
    716
    Silikonwerk
    717
    Abtasteinrichtung
    718
    Perforierwerk
    719
    Registervorrichtung
    720
    Leitelement
    721
    Walze
    722
    Messeinrichtung
    723
    Grundkörper, Trägerrohr
    724
    725
    726
    727
    Innenraum
    728
    Öffnung
    729
    Schicht, Material, porös
    730
    731
    Walze, Trichterzugwalze
    732
    Falzrichter
    733
    Falzwalze
    734
    Rolle
    735
    736
    Längsschneideinrichtung
    737
    Wange, Schenkel
    738
    Zug- bzw. Falzwalzenpaar
    739
    Abdeckung, Trichterblech
    740
    Innen- bzw. Hohlraum
    741
    Grundkörper
    742
    Schicht, mikroporös
    743
    Öffnung
    744
    Trichternase
    745
    746
    Walze
    800
    Aggregat, Falzapparat
    801
    Zylinder, Greiferzylinder
    802
    Greifer
    803
    Falzmesser
    804
    Messerzylinder
    805
    806
    Messer
    807
    Strang, Druckerzeugnis
    808
    Produktabschnitt, Abschnitt
    809
    Schneidspalt
    810
    811
    812
    813
    Falzspalt
    814
    Zylinder, Falzklappenzylinder
    815
    816
    Oberfläche, Widerlager
    900
    Aggregat, Querschneider, Planoausleger
    1000
    Raum
    1001
    Bedienpult, Leitstand
    334.1
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.2
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.3
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.4
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.5
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.6
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.7
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.8
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.9
    Abschnitt, Abstreifelement
    334.10
    Abschnitt, Abstreifelement
    720'
    Leitelement
    742'
    Schicht
    a
    Abschnittslänge
    s
    Länge
    b
    Breite (B)
    b'
    Breite (B')
    B
    Bahn, Papierbahn
    B'
    Bahn, Papierbahn
    B1
    Teilbahn
    B2
    Teilbahn
    D398
    Schwenkpunkt
    D408
    Drehpunkt
    K
    Korrekturwert
    M453
    Mittelpunkt
    R103
    Mittelachse
    R104
    Rotationsachse
    R106
    Rotationsachse
    R383
    Rotationsachse
    R453
    Radius, Krümmungsradius
    S329
    Schwenkachse
    S330
    Schwenkachse
    S397
    Schwenkachse
    T
    Transportrichtung
    V1
    Verbindung
    V2
    Verbindung
    V3
    Verbindung
    X
    Druckmaschine, Typ rechts-links
    Y
    Druckmaschine, Typ links-rechts
    a347
    Abstand
    a348
    Abstand
    b308
    Breite
    b347
    Breite
    b348
    Breite
    d349
    Stärke
    t347
    Tiefe
    t348
    Tiefe
    x-ist
    Istwert
    x-soll
    Sollwert
    y-soll
    Sollwert
    y-soll,i
    Sollwert
    y-ist
    Lage, tatsächlich
    I
    Seite, Bedienseite
    II
    Seite, Bedienseite
    α
    Winkel
    β
    Winkel
    γ
    Drallwinkel
    ε
    Zwischenwinkel
    ϛ
    Zwischenwinkel
    η
    Teilkreiswinkel
    Δ107
    Stellbefehl
    Δ212
    Stellbefehl

Claims (45)

  1. Druckmaschine mit einer Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung einer Bahn (B; B'), welche ein Mittel zum seitlichen Versetzen (208) und einen Rollenwechsler (100) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung und/oder Regelung (114) des Rollenwechslers (100) und eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung (211) des Mittels zum seitlichen Versetzen (208) in der Weise miteinander in einer Wirkverbindung stehen, dass wenn das Mittel zum seitlichen Versetzen (208) in einen vordefinierbaren Grenzverstellbereich gelangt, eine automatische Korrektur der seitlichen Position der Rolle (104; 106) im Rollenwechsler (100) erfolgt.
  2. Druckmaschine mit einem Druckwerk (301) mit einem Formzylinder (304) und einem Farbwerk (305), welches einen ersten, einen zweiten und einen dritten Reibzylinder (316; 321; 324) sowie eine Mehrzahl von Farb- und Auftragswalzen (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, wobei vom ersten Reibzylinder (316) Farbe entlang eines ersten, vorderen Farbweges über den zweiten Reibzylinder (324) und entlang eines zweiten, hintenliegenden Farbweges über den dritten Reibzylinder (321) dem Formzylinder (304) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Farbwalze (318) in der Weise bewegbar im Farbwerk (305) angeordnet ist, dass je nach Lage der Walze (318) der zweite Farbweg wahlweise seine Farbe durch den Kontakt mit dem ersten Reibzylinder (316) oder mit dem zweiten Reibzylinder (324) erhält.
  3. Druckmaschine mit einem Druckwerk mit einem Formzylinder (304) und einem Farbwerk (305), welches einen ersten, einen zweiten und einen dritten Reibzylinder (316; 321; 324) sowie eine Mehrzahl von Farb- und Auftragswalzen (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, wobei vom ersten Reibzylinder (316) Farbe entlang eines ersten Farbweges über eine Farbwalze (317) und den zweiten Reibzylinder (324) dem Formzylinder (304) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Farbwalze (317) in der Weise bewegbar im Farbwerk (305) angeordnet ist, dass je nach ihrer Lage der Farbweg vom ersten Reibzylinder (316) zum zweiten Reibzylinder (324) unterbrochen oder geschlossen ist.
  4. Druckmaschine mit einem Druckwerk mit einem Formzylinder (304), mit einem Farbwerk (305), welches mindestens einen Reibzylinder (316; 321; 324) sowie mindestens eine Farb- und eine Auftragswalze (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, sowie mit einem Feuchtwerk (306), welches mindestens einen Reibzylinder (329) sowie mindestens eine Auftragswalze (328) aufweist, wobei vom Reibzylinder (316) des Feuchtwerks (306) über die Auftragwalze (328) dem Formzylinder (304) Feuchtmittel zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragswalze (328) in der Weise bewegbar im Feuchtwerk (306) angeordnet ist, dass je nach ihrer Lage das Feuchtmittel gleichzeitig von der Auftragswalze (328) dem Formzylinder (304) und dem Reibzylinder (324) des Farbwerks (305) oder aber nur dem Formzylinder (304) zuführbar ist.
  5. Druckmaschine mit einem Farbwerk mit mindestens einer Walze (313) über die mittels einer Farbzuführung (311, 312) Farbe in das Farbwerk (305) einbringbar ist, und einer weiteren Walze (327), über welche mittels einer Abnahmevorrichtung (333) Farbe aus dem Farbwerk (305) entnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ort einer Kontaktzone (331), eine Anzahl von Kontaktzonen (331) und/oder eine Breite der Kontaktzone (331) der Abnahmevorrichtung (333) mit der zugeordneten Walze (327) in Längsrichtung der Walze (327) veränderbar ausgeführt ist.
  6. Druckmaschine mit einer Walze (329; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306), welche einen als Antriebsmotor (367; 368) ausgeführten rotatorischen Einzelantrieb (367; 368) sowie einen Changierantrieb (374) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der rotatorische Antrieb vom Antriebsmotor (367; 368) über ein Eck- oder Winkelgetriebe (369) erfolgt.
  7. Druckmaschine mit einer Walze (329; 330; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306), welche jeweils stirnseitig in Hebeln (364; 366) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zu deren rotatorischem Antrieb ein Einzelantrieb (367; 368) vorgesehen ist, welcher am Hebel (364; 366) angeordnet und gemeinsam mit der Walze (329; 330; 316; 321; 324) verschwenkbar ist.
  8. Druckmaschine mit einer Walze (329; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306), welche durch einen Changierantrieb (374) axial bewegbar und durch einen auf der gegenüberliegenden Stirnseite angeordneten Antrieb rotierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine koaxiale Antriebswelle (376) des rotatorischen Antriebes in axialer Richtung ortsfest angeordnet ist, und ein Kopplungsmittel (377) vorgesehen ist, welches eine Drehmomentübertragung von der Antriebswelle (376) auf den Walzenkörper gewährleistet, eine axiale Relativbewegung zwischen Walzenkörper und Antriebswelle (376) jedoch erlaubt.
  9. Druckmaschine mit zumindest einer Druckeinheit (300) mit zwei zusammen wirkenden, als Übertragungszylinder (303) und Formzylinder (304) ausgeführten Druckwerkszylindern (304), wobei diese beiden Druckwerkszylinder (303; 304) über Antriebsräder (386; 387) miteinander gekoppelt und gemeinsam von einem Antriebsmotor (354) mechanisch unabhängig von anderen Druckeinheiten (300) an einem der Druckwerkszylinder (303; 304) angetrieben sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb vom Antriebsmotor (354) über ein bzgl. eines Seitengestells (352; 353) schwenkbar gelagertes Zwischenrad (384) erfolgt, wobei die Schwenkachse für die schwenkbare Lagerung mit einer Rotationsachse (R383) des Ritzels (383) zusammen fällt, und dass der Antrieb von dem Zwischenrad (384) direkt auf das Antriebsrad (386; 387) des Druckwerkszylinders (303; 304) erfolgt, wobei dieses Zwischenrad gegenüber dem zusammenwirkenden Antriebsrad des Druckwerkszylinders (303; 304) verschwenkbar ist.
  10. Druckmaschine mit zumindest einer Druckeinheit (300) deren Druckwerkszylinder (303; 304) von mindestens einem Antriebsmotor (354) mechanisch unabhängig von anderen Druckeinheiten (300) angetrieben sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Reibzylinder (316; 321; 324) eines zugeordneten Farbwerks (305) über eine Antriebsverbindung (391, 392, 393, 394, 395, 396) vom zugeordneten Druckwerkszylinder (303; 304) her angetrieben ist, während ein Reibzylinder (329) des Feuchtwerks (306) durch einen eigenen, mechanisch unabhängigen Antriebsmotor (364) rotatorisch angetrieben ist.
  11. Druckmaschine mit einer Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes (399) mit einer Steuerung (447) und einem Stellmittel (446) und mit einer zur Beeinflussung des Seitenregisters mittels einer Seitenregistersteuerung/-regelung (449), dadurch gekennzeichnet, dass der Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes (399) und der Seitenregistersteuerung/-regelung (449) ein gemeinsamer, einen auf der Bahn (B; B') befindlichen Druckbildausschnitt oder eine aufgedruckte Marke detektierender Sensor (448) zugeordnet ist.
  12. Druckmaschine mit mindestens einem Leitelement (308; 501; 710; 720; 720'), welches sich quer zur Transportrichtung (T) der Bahn (B; B') zu deren Führung im Geradeauslauf erstreckt, und welches auf seiner mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Oberfläche luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein der selben Bahn (B; B') zugeordnetes, zur Laufrichtung der Bahn (B; B') um 45° oder um 135° geneigtes Leitelement (712) sowie ein der selben Bahn (B; B') zugeordneter Falztrichter (732) jeweils in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweisen.
  13. Druckmaschine mit mindestens einem Leitelement (308; 501; 710; 720; 720'), welches sich quer zur Transportrichtung (T) der Bahn (B; B') zu deren Führung im Geradeauslauf erstreckt, und welches auf seiner mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Oberfläche luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein derartiges, für den Geradeauslauf vorgesehenes Leitelement (308) in einem Eingangsbereich und in einem Auslaufbereich einer Druckeinheit (300) angeordnet ist und ein der selben Bahn (B; B') zugeordnetes, zur Laufrichtung der Bahn (B; B') um 45° oder 135° geneigtes Leitelement (712) zumindest in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist.
  14. Druckmaschine mit einem Wendewerk (702), welches wenigstens vier Wendestangen (712) zur Führung zweier Teilbahnen (B1; B2) aufweist, welche jeweils wahlweise in eine Lage um 45° und um 135° geneigt zu einer Transportrichtung (T) einer einlaufenden Teilbahn (B1; B2) bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass sie jeweils in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweisen.
  15. Druckmaschine mit einer Vorrichtung zum Aufziehen und/oder Abnehmen eines Aufzuges (310) mit einer eine Rolle (406) aufweisenden Andrückvorrichtung (397), wobei die Rolle (406) an einer Traverse (404) in der Weise angeordnet ist, dass sie durch einen Antrieb (407) wahlweise an einen Zylinder (304) oder einen auf dem Zylinder (304) befindlichen Aufzug (310) an- bzw. abstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Andrückvorrichtung (397) oder die die Rolle (406) tragende Traverse (404) insgesamt in der Weise bewegbar ist, dass ein Abstand der Rolle (406) vom Zylinder (304) wahlweise vergrößerbar ist.
  16. Druckmaschine mit einer Vorrichtung zum Aufziehen und/oder Abnehmen eines Aufzuges (310) mit einer Speichereinrichtung (398), welche einen Aufnahmeschacht (418) für einen vom Zylinder (304) abzunehmenden Aufzug (310) und einen Zuführschacht (417) für einen neu aufzuziehenden Aufzug (310) und mindestens ein Transportmittel (419) zur Förderung eines Aufzuges (310) in der Speichereinrichtung (398) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (419) beiden Schächten (417; 418) zugeordnet ist und ein dem Aufnahmeschacht (418) sowie ein dem Zuführschacht (417) zugeordnetes Haltemittel (421; 422) aufweist.
  17. Druckmaschine (X) mit einer zu deren Bedienung vorgesehenen Bedienseite (I) und einer der Bedienseite (I) abgewandten Seite (II), und mit einer Druckeinheit (300), die mindestens ein Zylinderpaar aus Form- und Übertragungszylinder (303; 304) aufweist, welche über eine Antriebsverbindung (386, 387) mechanisch miteinander gekoppelt und durch einen von anderen Druckeinheiten (300) mechanisch unabhängigen Antriebsmotor (354) rotatorisch angetrieben sind, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Antriebsmotor (354) als auch die Antriebsverbindung (386; 387) auf der Bedienseite (I) der Druckeinheit (300) angeordnet sind.
  18. Druckmaschine mit wenigstens zwei Druckeinheiten (300), die jeweils mindestens ein Zylinderpaar aus Form- und Übertragungszylinder (303; 304) aufweisen, welche jeweils stirnseitig in Seitengestellen (352; 353) gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitengestelle (352; 353) und/oder deren Abdeckungen (357; 358) zu beiden Seiten der Druckeinheiten (300) jeweils eine vorbereitete Anschlussstelle für ein Bedienelement (390) der Druckeinheit (300) aufweisen.
  19. Druckmaschinenanlage mit mindestens zwei Druckmaschinen (X; Y), welche jeweils zumindest ein Aggregat zur Materialversorgung (100) und wenigstens zwei zugeordnete Druckeinheiten (300) aufweisen, wobei die den verschiedenen Druckmaschinen (X; Y) zugeordneten Druckeinheiten (300) durch jeweils mindestens einen von der anderen Druckmaschine (X; Y) unabhängigen Antriebsmotor (354) rotatorisch angetrieben sind, und wobei jeder der Druckmaschinen (X; Y) eine zu deren Bedienung vorgesehenen Bedienseite (I) und eine der Bedienseite (I) abgewandte Seite (II) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Druckeinheit (300) einer ersten der beiden Druckmaschinen (X) den mindestens einen ihr zugeordneten Antriebsmotor (354) auf der ihr zugeordneten Bedienseite (I) und gleichzeitig wenigstens eine Druckeinheit (300) der andere Druckmaschine (Y) den mindestens einen ihr zugeordneten Antriebsmotor (354) auf der der Bedienseite (I) abgewandten Seite (II) aufweist.
  20. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung zur seitlichen Ausrichtung einer Bahn vorgesehen ist, welche ein Mittel zum seitlichen Versetzen (208) und einen Rollenwechsler (100) aufweist, und dass eine Steuerung und/oder Regelung (114) des Rollenwechslers (100) und eine Steuerung (211) des Mittels zum seitlichen Versetzen (208) in der Weise miteinander in einer Wirkverbindung stehen, dass wenn das Mittel zum seitlichen Versetzen (208) in einen vordefinierbaren Grenzverstellbereich gelangt, eine automatische Korrektur der seitlichen Position der Rolle im Rollenwechsler (100) erfolgt.
  21. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 3 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckwerk mit einem Formzylinder (304) und einem Farbwerk (305) vorgesehen ist, welches einen ersten, einen zweiten und einen dritten Reibzylinder (316; 321; 324) sowie eine Mehrzahl von Farb- und Auftragswalzen (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, wobei vom ersten Reibzylinder (316) Farbe entlang eines ersten, vorderen Farbweges über den zweiten Reibzylinder (324) und entlang eines zweiten, hintenliegenden Farbweges über den dritten Reibzylinder (321) dem Formzylinder (304) zuführbar ist, und dass eine Farbwalze (318) in der Weise bewegbar im Farbwerk (305) angeordnet ist, dass je nach Lage der Walze (318) der zweite Farbweg wahlweise seine Farbe durch den Kontakt mit dem ersten Reibzylinder (316) oder mit dem zweiten Reibzylinder (324) erhält.
  22. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 2, 4 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckwerk mit einem Formzylinder (304) und einem Farbwerk (305) vorgesehen ist, welches einen ersten, einen zweiten und einen dritten Reibzylinder (316; 321; 324) sowie eine Mehrzahl von Farb- und Auftragswalzen (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, wobei vom ersten Reibzylinder (316) Farbe entlang eines ersten Farbweges über eine Farbwalze (317) und den zweiten Reibzylinder (324) dem Formzylinder (304) zuführbar ist, und dass eine Farbwalze (317) in der Weise bewegbar im Farbwerk (305) angeordnet ist, dass je nach ihrer Lage der Farbweg vom ersten Reibzylinder (316) zum zweiten Reibzylinder (324) unterbrochen oder geschlossen ist.
  23. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 , 5 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckwerk mit einem Formzylinder (304), mit einem Farbwerk (305) vorgesehen ist, welches mindestens einen Reibzylinder (316; 321; 324) sowie mindestens eine Farb- und eine Auftragswalze (315; 317; 318; 319; 320; 322; 323; 325) aufweist, sowie mit einem Feuchtwerk (306), welches mindestens einen Reibzylinder (329) sowie mindestens eine Auftragswalze (328) aufweist, wobei vom Reibzylinder (316) des Feuchtwerks (306) über die Auftragwalze (328) dem Formzylinder (304) Feuchtmittel zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragswalze (328) in der Weise bewegbar im Feuchtwerk (306) angeordnet ist, dass je nach ihrer Lage das Feuchtmittel gleichzeitig von der Auftragswalze (328) dem Formzylinder (304) und dem Reibzylinder (324) des Farbwerks (305) oder aber nur dem Formzylinder (304) zuführbar ist.
  24. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, 6 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Farbwerk mit mindestens einer Walze (313) vorgesehen ist, über welche mittels einer Farbzuführung (311, 312) Farbe in das Farbwerk (305) einbringbar ist, und einer weiteren Walze (327), über welche mittels einer Abnahmevorrichtung (333) Farbe aus dem Farbwerk (305) entnehmbar ist, und dass ein Ort einer Kontaktzone (331), eine Anzahl von Kontaktzonen (331) und/oder eine Breite der Kontaktzone (331) der Abnahmevorrichtung (333) mit der zugeordneten Walze (327) in Längsrichtung der Walze (327) veränderbar ausgeführt ist.
  25. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Walze (329; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306) vorgesehen ist, welche einen als Antriebsmotor (367; 368) ausgeführten rotatorischen Einzelantrieb (367; 368) sowie einen Changierantrieb (374) aufweist, und dass der rotatorische Antrieb vom Antriebsmotor (367; 368) über ein Eck- oder Winkelgetriebe (369) erfolgt.
  26. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Walze (329; 330; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306) vorgesehen ist, welche jeweils stirnseitig in Hebeln (364; 366) gelagert ist, und dass zu deren rotatorischem Antrieb ein Einzelantrieb (367; 368) vorgesehen ist, welcher am Hebel (364; 366) angeordnet und gemeinsam mit der Walze (329; 330; 316; 321; 324) verschwenkbar ist.
  27. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, 9 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Walze (329; 330; 316; 321; 324) eines Farb- oder Feuchtwerkes (305; 306) vorgesehen ist, welche durch einen Changierantrieb (374) axial bewegbar und durch einen auf der gegenüberliegenden Stirnseite angeordneten Antrieb rotierbar ist, und dass eine koaxiale Antriebswelle (376) des rotatorischen Antriebes in axialer Richtung ortsfest angeordnet ist, und ein Kopplungsmittel (377) vorgesehen ist, welches eine Drehmomentübertragung von der Antriebswelle (376) auf den Walzenkörper gewährleistet, eine axiale Relativbewegung zwischen Walzenkörper und Antriebswelle (376) jedoch erlaubt.
  28. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Druckeinheit (300) mit zwei zusammen wirkenden, als Übertragungszylinder (303) und Formzylinder (304) ausgeführten Druckwerkszylindern (304) vorgesehen ist, wobei diese beiden Druckwerkszylinder (303; 304) über Antriebsräder (386; 387) miteinander gekoppelt und gemeinsam von einem Antriebsmotor (354) mechanisch unabhängig von anderen Druckeinheiten (300) an einem der Druckwerkszylinder (303; 304) angetrieben sind, und dass der Antrieb vom Antriebsmotor (354) über ein bzgl. eines Seitengestells (352; 353) schwenkbar gelagertes Zwischenrad (384) erfolgt, wobei die Schwenkachse für die schwenkbare Lagerung mit einer Rotationsachse (R383) des Ritzels (383) zusammen fällt, und dass der Antrieb von dem Zwischenrad (384) direkt auf das Antriebsrad (386; 387) des Druckwerkszylinders (303; 304) erfolgt, wobei dieses Zwischenrad gegenüber dem zusammenwirkenden Antriebsrad des Druckwerkszylinders (303; 304) verschwenkbar ist.
  29. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Druckeinheit (300) vorgesehen ist, deren Druckwerkszylinder (303; 304) von mindestens einem Antriebsmotor (354) mechanisch unabhängig von anderen Druckeinheiten (300) angetrieben sind, und dass mindestens ein Reibzylinder (316; 321; 324) eines zugeordneten Farbwerks (305) über eine Antriebsverbindung (391, 392, 393, 394, 395, 396) vom zugeordneten Druckwerkszylinder (303; 304) her angetrieben ist, während ein Reibzylinder (329) des Feuchtwerks (306) durch einen eigenen, mechanisch unabhängigen Antriebsmotor (364) rotatorisch angetrieben ist.
  30. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes (399) mit einer Steuerung (447) und einem Stellmittel (446) und eine Vorrichtung zur Beeinflussung des Seitenregisters mittels einer Seitenregistersteuerung/-regelung (449) vorgesehen ist, und dass der Vorrichtung zur Beeinflussung des Fan-Out-Effektes (399) und der Seitenregistersteuerung/-regelung (449) ein gemeinsamer, einen auf der Bahn (B; B') befindlichen Druckbildausschnitt oder eine aufgedruckte Marke detektierender Sensor (448) zugeordnet ist.
  31. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Leitelement (308; 501; 710; 720; 720') vorgesehen ist, welches sich quer zur Transportrichtung (T) der Bahn (B; B') zu deren Führung im Geradeauslauf erstreckt, und welches auf seiner mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Oberfläche luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist, und dass ein der selben Bahn (B; B') zugeordnetes, zur Laufrichtung der Bahn (B; B') um 45° oder um 135° geneigtes Leitelement (712) sowie ein der selben Bahn (B; B') zugeordneter Falztrichter (732) jeweils in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweisen.
  32. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Leitelement (308; 501; 710; 720; 720') vorgesehen ist, welches sich quer zur Transportrichtung (T) der Bahn (B; B') zu deren Führung im Geradeauslauf erstreckt, und welches auf seiner mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Oberfläche luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist, und dass ein derartiges, für den Geradeauslauf vorgesehenes Leitelement (308) in einem Eingangsbereich und in einem Auslaufbereich einer Druckeinheit (300) angeordnet ist und ein der selben Bahn (B; B') zugeordnetes, zur Laufrichtung der Bahn (B; B') um 45° oder 135° geneigtes Leitelement (712) zumindest in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweist.
  33. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wendewerk (702) vorgesehen ist, welches wenigstens vier Wendestangen (712) zur Führung zweier Teilbahnen (B1; B2) aufweist, welche jeweils wahlweise in eine Lage um 45° und um 135° geneigt zu einer Transportrichtung (T) einer einlaufenden Teilbahn (B1; B2) bringbar sind, und dass sie jeweils in einem mit der Bahn (B; B') zusammen wirkenden Bereich luftdurchströmbare Mikroöffnungen aufweisen.
  34. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Handhabungsvorrichtung Vorrichtung zum Aufziehen und/oder Abnehmen eines Aufzuges (310) mit einer eine Rolle (406) aufweisenden Andrückvorrichtung (397) vorgesehen ist, wobei die Rolle (406) an einer Traverse (404) in der Weise angeordnet ist, dass sie durch einen Antrieb (407) wahlweise an einen Zylinder (304) oder einen auf dem Zylinder (304) befindlichen Aufzug (310) an- bzw. abstellbar ist, und dass die Andrückvorrichtung (397) oder die die Rolle (406) tragende Traverse (404) insgesamt in der Weise bewegbar ist, dass ein Abstand der Rolle (406) vom Zylinder (304) wahlweise vergrößerbar ist.
  35. Druckmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15 oder 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung zum Aufziehen und/oder Abnehmen eines Aufzuges (310) mit einer Speichereinrichtung (398) vorgesehen ist, welche einen Aufnahmeschacht (418) für einen vom Zylinder (304) abzunehmenden Aufzug (310) und einen Zuführschacht (417) für einen neu aufzuziehenden Aufzug (310) und mindestens ein Transportmittel (419) zur Förderung eines Aufzuges (310) in der Speichereinrichtung (398) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (419) beiden Schächten (417; 418) zugeordnet ist und ein dem Aufnahmeschacht (418) sowie ein dem Zuführschacht (417) zugeordnetes Haltemittel (421; 422) aufweist.
  36. Druckmaschine (X) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, 18 bis 19 mit einer zu deren Bedienung vorgesehenen Bedienseite (I) und einer der Bedienseite (I) abgewandten Seite (II) und mit einer Druckeinheit (300), die mindestens ein Zylinderpaar aus Form- und Übertragungszylinder (304; 303) aufweist, welche über eine Antriebsverbindung (386, 387) mechanisch miteinander gekoppelt und durch einen von anderen Druckeinheiten (300) mechanisch unabhängigen Antriebsmotor (354) rotatorisch angetrieben sind, wobei sowohl der Antriebsmotor (354) als auch die Antriebsverbindung (386; 387) auf der Bedienseite (I) der Druckeinheit (300) angeordnet sind.
  37. Druckmaschine (X) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Druckeinheiten (300) vorgesehen sind, die jeweils mindestens ein Zylinderpaar aus Form- und Übertragungszylinder (304; 303) aufweisen, welche jeweils stirnseitig in Seitengestellen (352; 352) gelagert sind, und dass die Seitengestelle (352; 352) und/oder deren Abdeckungen (357; 358) zu beiden Seiten der Druckeinheiten (300) jeweils eine vorbereitete Anschlussstelle für ein Bedienelement (390) der Druckeinheit (300) aufweisen.
  38. Druckmaschinenanlage mit mindestens zwei Druckmaschinen (X; Y) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass je Druckmaschinen (X; Y) zumindest ein Aggregat zur Materialversorgung (100) und wenigstens zwei zugeordnete Druckeinheiten (300) vorgesehen sind, wobei die den verschiedenen Druckmaschinen (X; Y) zugeordneten Druckeinheiten (300) durch jeweils mindestens einen von der anderen Druckmaschine (X; Y) unabhängigen Antriebsmotor (354) rotatorisch angetrieben sind, und wobei jeder der Druckmaschinen (X; Y) eine zu deren Bedienung vorgesehenen Bedienseite (I) und eine der Bedienseite (I) abgewandte Seite (II) zugeordnet ist, und dass wenigstens eine Druckeinheit (300) einer ersten der beiden Druckmaschinen (X) den mindestens einen ihr zugeordneten Antriebsmotor (354) auf der ihr zugeordneten Bedienseite (I) und gleichzeitig wenigstens eine Druckeinheit (300) der andere Druckmaschine (Y) den mindestens einen ihr zugeordneten Antriebsmotor (354) auf der der Bedienseite (I) abgewandten Seite (II) aufweist.
  39. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Falzapparat (800) mit mindestens einem ersten Zylinder (801), einem als Falzklappenzylinder (814) ausgeführten zweiten Zylinder (814) und einem Messerzylinder (804), mittels welchem aus einem Strang (807) Produktabschnitte (808) einer bestimmten Länge L geschnitten werden können, wobei der Falzapparat (800) dazu ausgebildet ist, dass er in einer ersten Ausführung mit einem als Greiferzylinder (801) und in einer zweiten Ausführung mit einem als Punkturzylinder ausgeführten ersten Zylinder (801) in der Weise bestückbar ist, dass Produktabschnitte (808) einer selben Länge L verarbeitbar sind.
  40. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Falzapparat (800) mit mindestens einem als Greiferzylinder (801) ausgeführten ersten Zylinder (801), wobei ein vorlaufendes Ende eines Stranges (807) durch einen Greifer (802) des Greiferzylinder (801) ergriffen werden kann, wobei eine Umfangsgeschwindigkeit des Greiferzylinder (801) im wesentlichen der Transportgeschwindigkeit des noch ungeschnittenen Stranges (807) beim Auflaufen des Stranges (807) auf den Greiferzylinder (801) entspricht.
  41. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abweichung zwischen den beiden Geschwindigkeiten kleiner als 1 % der Transportgeschwindigkeit ist.
  42. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zweier auf der Mantelfläche des Greiferzylinder (801) hintereinander angeordneter Produktabschnitte (808) im an die Mantelfläche im anliegenden Zustand kleiner 5 mm, insbesondere kleiner 1 mm, ist.
  43. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass der anliegende Zustand als fiktiver Zustand zu verstehen ist, in welchem die Produktabschnitte (808) ohne eine mögliche Störung des nachlaufenden Endes durch einen folgenden Greifer (802) an die theoretisch fortzusetzende Krümmung der Mantelfläche angeschmiegt sind.
  44. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Falzapparat (800) mit mindestens einem als Greiferzylinder (801) ausgeführten ersten Zylinder (801), welcher einen Greifer (802) zum Ergreifen eines vorlaufenden Endes eines Stranges (807) sowie ein diesem quer geschnittenen Ende des Stranges (807) zugeordnetes Widerlager (816), welches zur Erzeugung des Schnittes mit einem Messer (806) eines Messerzylinders (804) zusammen wirkt, wobei bezogen auf die Drehrichtung des Greiferzylinders (801) der Greifer (802) vor dem ihm zugeordneten Widerlager (816) angeordnet ist,
  45. Druckmaschine oder Druckmaschinenanlage nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (816) gleichermaßen als Oberflächenabschnitt wirksam ist, gegen den der Greifer (802) das vorlaufende Ende des Stranges (807) drückt.
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