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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bohrlochreinigung mit einem
rohrförmigen Schaft, dessen Hohlraum in einer Frontöffnung
mündet, wobei der sich an die Frontöffnung anschliessende
Bereich des Schafts mit radial abragenden Bürstorganen
versehen ist und der gegenüberliegende Endbereich des Schafts
eine Ansaugöffnung aufweist. Weiter betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Reinigung eines Bohrlochs mit einer derartigen
Vorrichtung.
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Zur
chemischen Verankerung eines Befestigungselementes, wie einer Ankerstange,
einer Gewindestange, einer Gewindehülse, einem Schraubanker
oder einem Bewehrungseisen, in einem Untergrund, wie in einem Bauteil
oder in einem Werkstück, wird zuerst ein Bohrloch in diesem
erstellt, das Bohrloch gereinigt und mit einer aushärtbaren
Masse, z. B. einer mehrkomponentigen Mörtelmasse, befüllt.
Dann wird das Befestigungselement in das befüllte Bohrloch
gesetzt. Nach dem Aushärten der Masse weist das Befestigungselement
hohe Lastwerte auf.
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Damit
sich zwischen der ausgehärteten Masse und der Bohrlochwandung
keine die Haftung der aushärtbaren Masse an der Bohrlochwandung
einschränkende Trennschicht, z. B. durch beim Bohren des
Bohrlochs anfallenden Bohrmehl oder infolge im Bohrloch befindlichen
Feuchtigkeit bildet, wird das Bohrloch vor dem Einbringen der aushärtbaren
Masse gereinigt, z. B. ausgeblasen.
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Aus
der
DE 35 23 477 A1 ist
eine Vorrichtung zur Bohrlochreinigung mit einem Schaft bekannt,
an dessen vorderen Ende eine lose gelagerte Abstreifscheibe sowie
ein bereichsweise verlaufender Hohlraum vorgesehen ist, der am vorderen
Ende in einer Frontöffnung und in einer beabstandet zum
vorderen Ende angeordneten Radialöffnung mündet.
Zwischen der Frontöffnung und der Radialöffnung
ist eine radial abragende, elastische Manschette vorgesehen, die
beim Hin- und Herbewegen der Vorrichtung an der Bohrlochwandung
befindliches Bohrmehl abstreift. Am hinteren Ende des Schafts ist
ein Handknauf vorgesehen. Zum Schutz der Umgebung ist eine verschieblich
am Schaft angeordnete, im angelegten Zustand das Bohrloch umgebende
Abdeckung vorgesehen.
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Nachteilig
an der bekannten Lösung ist, dass die Reinigung des Bohrlochs
einzig durch das Abstreifen durch die elastische Manschette erfolgt.
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Aus
der
DE 197 57 424
A1 ist eine Vorrichtung zur Bohrlochreinigung mit einem
rohrförmigen Schaft bekannt, dessen Hohlraum in einer Frontöffnung
mündet, wobei der sich an die Frontöffnung anschliessende
Bereich des Schafts mit radial abragenden Bürstorganen
versehen ist und der gegenüberliegende Endbereich des Schafts
eine nach radial aussen offene Ansaugöffnung aufweist.
An dem der Frontöffnung gegenüberliegenden Ende
ist ein Einsteckende für den Anschluss der Vorrichtung
an eine Werkzeugaufnahme eines Bohrgerätes vorgesehen. Für
eine vorteilhafte Bohrlochreinigung ist ein Saugkopf vorgesehen,
der eine Durchfuhröffnung für den Schaft sowie
eine Anschlusseinrichtung für eine Vakuumquelle aufweist.
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Nachteilig
an der bekannten Lösung ist, dass die Radialbohrung für
die Ansaugöffnung den Schaft bereichsweise schwächt
und dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Vorrichtung nur bei einer
entsprechend massiven Ausgestaltung des Schafts langfristig gewährleistet
ist. Zudem ist eine händische Verwendung der Vorrichtung
gemäss der
DE 197
57 424 A1 über längere Zeit nur bedingt
möglich.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Bohrlochreinigung zu
schaffen, welche bei einer kostengünstigen Herstellung
eine hohe Stabilität aufweist und einfach händisch
betätigbar ist.
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Die
Aufgabe ist durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
dargelegt.
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Gemäss
der Erfindung steht ein der Ansaugöffnung benachbarter
Bereich des Schafts zur Bildung eines Handgriffs in einem Winkel
zu dem die Bürstorgane aufweisenden Bereich des Schafts.
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Mit
dem den Handgriff bildenden Bereich des Schafts ist ein einfaches
und ein für den Anwender angenehmes Handling der Bohrloch-Reinigungsvorrichtung
sichergestellt. Der Schaft ist über seine gesamte Längserstreckung
hohl, so dass dessen Hohlraum einerseits in der Frontöffnung
und andererseits in der Ansaugöffnung mündet.
Die Ansaugöffnung steht somit über den Hohlraum
des Schafts mit der Frontöffnung am ersten Ende des Schafts
in Verbindung. Auch wenn ein aussenseitig an dem Untergrund anliegendes
Abdeckelement vorgesehen wird, entsteht beim Hin- und Herbewegen
der Vorrichtung zur Reinigung des Bohrlochs kein Unterdruck, der den
Reinigungseffekt nachteilig beeinflusst.
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Vorzugsweise
ist die Ansaugöffnung an dem der Frontöffnung
gegenüberliegenden, zweiten Ende des Schafts vorgesehen,
was eine vorteilhafte Herstellung des Schafts und somit der Vorrichtung
ermöglicht. Der Schaft ist vorteilhaft von einem Rohrstück
als Halbfabrikat auf die gewünschte Länge abgelängt,
wobei die offenen Enden ohne einen zusätzlichen Bearbeitungsvorgang
des Schafts die Ansaugöffnung und die Frontöffnung
ausbilden. Da im Schaft keine nach radial aussen offene Bohrung
vorgesehen ist, weist der Schaft auch bei einer geringen Wandstärke
eine ausreichend stabile Ausgestaltung auf. Zudem treten keine oder
nur geringe Luftverwirbelungen auf, welche die Luftströmung
innerhalb des Schafts behindern. Somit wird im Einsatz der Vorrichtung
ein hoher Volumenstrom nachgeführter Umgebungsluft in das
Bohrloch und somit eine vorteilhafte Bohrlochreinigung gewährleistet.
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Bevorzugt
sind der der Ansaugöffnung benachbarte Bereich des Schafts
und der sich an die Frontöffnung anschliessende Bereich
des Schafts über ein Verbindungsmittel miteinander verbunden. Das
Verbindungsmittel ist beispielsweise eine Gewindeverbindung, womit
der den Handgriff bildenden, der Ansaugöffnung benachbarten
Bereich des Schafts mit dem sich an die Frontöffnung anschliessenden
Bereich des Schafts verschraubbar ist. Alternativ sind der den Handgriff
bildender Bereich des Schafts und der übrige Schaft über
eine stoffschlüssige Verbindung, wie z. B. Löten
oder Schweissen, miteinander verbunden. Vorteilhaft ist in dieser
Ausführungsform der Handgriff von einem rohrförmigen Abschnitt
gebildet, der einen einerseits zur Umgebung mündenden und
andererseits im angeordneten Zustand des Handgriffabschnitts am
Schaft mit dessen Ansaugöffnung in Verbindung stehenden
Durchtrittskanal aufweist. Die Zufuhr von Umgebungsluft in den Schaft
und somit in das Bohrloch ist durch den zusätzlich angeordneten
Abschnitt gewährleistet.
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Vorzugsweise
weist der der Ansaugöffnung benachbarte Bereich des Schafts,
der den Handgriff der Vorrichtung ausbildet, aussenseitig, zumindest bereichsweise
eine Profilierung auf, womit die Vorrichtung leicht und vorteilhaft
ergonomisch ergreifbar ist. Die profilierte Ausgestaltung des Handgriffabschnitts
verbessert das Handling der Vorrichtung zur Bohrlochreinigung zusätzlich
und ist beispielsweise direkt an der Aussenseite des der Ansaugöffnung
benachbarten Bereichs des Schafts, z. B. als Riffelung, vorgesehen.
Alternativ ist die Profilierung an einem separaten Element vorgesehen,
welches benachbart zum zweiten Ende des Schafts, z. B. durch Kleben, Aufschrumpfen
oder Aufstecken, an dem der Ansaugöffnung benachbarten
Bereich des Schafts festgelegt wird. Das separate Element ist beispielsweise aus
einem Kunststoff gefertigt.
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Bevorzugt
ist ein Saugkopf vorgesehen, der eine Durchführöffnung
für den Schaft sowie eine Anschlusseinrichtung für
eine Vakuumquelle aufweist. Beim Reinigungsvorgang aus dem Bohrloch
austretendes Bohrmehl wird im Saugkopf aufgefangen und durch die
Anschlusseinrichtung in die Vakuumquelle abgeführt. Der
durch die Vakuumquelle erzeugte Unterdruck im Saugkopf und somit
im Bohrloch wird durch den, durch den Schaft passiv nachströmenden Luftstrom
ausgeglichen. Die Vakuumquelle ist beispielsweise ein Staubsauger,
dessen Schlauch an der, vorteilhaft als runder Stutzen ausgebildete
Anschlusseinrichtung des Saugkopfs angeschlossen wird. Ein Einblasen
z. B. von Druckluft für eine Reinigung des Bohrlochs ist
nicht mehr erforderlich.
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Vorzugsweise
weist die Durchführöffnung radial nach innen ragende
Dichtelemente auf, welche ein unerwünschtes Austreten von
Bohrmehl an die Umgebung während der Betätigung
der Bohrloch-Reinigungsvorrichtung in diesem Bereich des Saugkopfs
verhindern.
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Das
erfindungsgemässe Verfahren zur Reinigung eines Bohrlochs
mit einer zuvor dargelegten Bohrloch-Reinigungsvorrichtung, die
einen Saugkopf umfasst, beinhaltet im Wesentlichen die nachfolgend dargelegten
Schritte.
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An
der Anschlusseinrichtung des Saugkopfs wird ein Schlauch einer Vakuumquelle
angeschlossen und der Saugkopf über dem Bohrloch positioniert.
Der Schaft wird mit seinem ersten Ende, d. h. mit dem die Bürstorgane
aufweisenden Bereich voran durch die Durchführöffnung
des Saugkopfs hindurch in das Bohrloch eingeführt. Alternativ
ist der die Bürstenorgane aufweisende Bereich des Schafts verschieblich,
jedoch unverlierbar am Saugkopf gehalten. Nach dem Positionieren
des Saugkopfs wird der die Bürstenorgane aufweisende Bereich
des Schafts in das Bohrloch eingeschoben sowie die Vakuumquelle
eingeschaltet. Nach Ergreifen des den Handgriff bildenden, der Ansaugöffnung
benachbarten Bereichs des Schafts wird die Vorrichtung vorteilhaft
mehrmals händisch zum Untergrund beziehungsweise zum Bauteil
hin- und wieder von diesem weg bewegt, wobei die in dem Bohrloch
eingeführten Bürstorgane die Bohrlochwandung bürstend
reinigen. Aufgrund des von der Vakuumquelle im Bohrloch und im Saugkopf
erzeugten Unterdrucks strömt Umgebungsluft passiv durch
den Schaft in das Bohrloch und nimmt das abgebürstete sowie
ein Teil des im Bohrloch befindlichen Bohrmehls und der Feuchtigkeit
mit. Dies gewährleistet eine vorteilhafte Reinigung des
Bohrlochs, womit insbesondere eine Haftung der ausgehärteten
Masse an der Bohrlochwandung und damit vorteilhafte Verankerung
eines chemisch verankerten Befestigungselementes sichergestellt
ist.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigen:
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1 Ein
erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Bohrlochreinigung
im Längsschnitt; und
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Bohrlochreinigung
im Längsschnitt.
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Grundsätzlich
sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Die
in der 1 dargestellte Vorrichtung 11 zur Reinigung
eines in einem Bauteil 6, wie z. B. eine Betonwand, erstellten
Bohrlochs 7 weist einen rohrförmigen, über
seine gesamte Längserstreckung hohlen Schaft 12 auf,
dessen von einem umfänglich geschlossenen Mantel umschlossener
länglicher Hohlraum 14 an einem ersten Ende 15 des
Schafts 12 in einer Frontöffnung 16 und
an einem zweiten, dem ersten Ende 15 gegenüberliegenden
Ende 17 des Schafts 12 in einer mit der Frontöffnung 16 in Verbindung
stehenden Ansaugöffnung 18 mündet. Der
sich an die Frontöffnung 16 anschliessende Bereich 13 des
Schafts 12 ist mit mehreren, radial abragenden und zueinander
axial beabstandeten Bürstenbüschel als Bürstorgane 21 versehen,
die umfänglich an diesem Bereich 13 des Schafts 12 angeordnet
sind.
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Benachbart
zu dem zweiten Ende 17, an einem der Ansaugöffnung 18 benachbarten
Bereich 19 des Schafts 12 ist eine Abbiegung 28 vorgesehen,
so dass der der Ansaugöffnung 18 benachbarten
Bereich 19 des Schafts 12 einen Handgriff 26 ausbildet. Der
Handgriff 26 beziehungsweise der der Ansaugöffnung 18 benachbarte
Bereich 19 des Schafts 12 verläuft im
Wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse 20 des
sich an die Frontöffnung 16 anschliessenden Bereichs 13 des
Schafts 12.
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Für
eine profilierte Ausgestaltung des Handgriffs 26 ist ein
separates Element 27, beispielsweise aus Kunststoff an
dem der Ansaugöffnung 18 benachbarten Bereich 19 des
Schafts 12 aufgeschrumpft.
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Weiter
ist ein Saugkopf 31 vorgesehen, der ein glockenförmiges
Gehäuse aufweist, an dem eine Durchführöffnung 33 für
den sich an die Frontöffnung 16 anschliessenden
Bereich 13 des Schafts 12 der Vorrichtung 11 sowie
ein Anschlussstutzen als Anschlusseinrichtung 34 für
eine hier nicht dargestellte Vakuumquelle aufweist. Die Durchführöffnung 33 ist mit
radial nach innen ragenden lamellenförmigen Dichtelementen 35 versehen.
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Zur
Reinigung des Bohrlochs 7 mit der Vorrichtung 11 wird
an der Anschlusseinrichtung 34 am Saugkopf 31 ein
Staubsaugerschlauch 8 eines hier nicht dargestellten Staubsaugers
als Vakuumquelle angeschlossen und anschliessend der Saugkopf 31 so über
dem Bohrloch 7 positioniert, das der sich an die Frontöffnung 16 anschliessenden
Bereichs 13 des Schafts 12 mit den Bürstorganen 21 in
das Bohrloch 7 einführbar ist. Nach dem Anschalten
der Vakuumquelle wird der Schaft 12 händisch in
Richtung des Doppelpfeils 36 hin- und herbewegt, wobei
die Bürstorgane 21 die Wandung des Bohrlochs 7 abbürsten.
Während dem Bürstvorgang anfallendes Bohrmehl
wird durch den Saugkopf 31 sowie dessen Anschlusseinrichtung 34 aus
dem Bohrloch 7 abgesaugt und passiv Umgebungsluft durch
die Ansaugöffnung 18 in den Hohlraum 14 hindurch
in das Bohrloch 7 angesaugt.
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Im
Unterscheid zu der zuvor dargelegten Vorrichtung 11 ist
bei der in 2 dargestellten Vorrichtung 41 zur
Reinigung eines Bohrlochs 7 der Handgriff 56 und
der übrige Schaft 42 mehrteilig ausgebildet. Der
der Ansaugöffnung 48 benachbarte Bereich 49 des
Schafts 12, der den Handgriff 56 ausbildet, und
der sich an die Frontöffnung 46 anschliessende
Bereich 43 des Schafts 12 sind über eine
Gewindeverbindung als Verbindungsmittel 58 miteinander
verbunden. An dem zweiten Ende 47 des sich an die Frontöffnung 46 anschliessenden
Bereichs 43 des Schafts 42 ist dazu ein Aussengewindeabschnitt und
an dem der Ansaugöffnung 48 benachbarten Bereich 49 des
Schafts 12, der den Handgriff 56 ausbildet, ist
eine Bohrung mit einem Innengewindeabschnitt vorgesehen, so dass
der Handgriff 56 auf den Aussengewindeabschnitt des Schafts 42 aufschraubbar
ist. Die Längserstreckung des Handgriffs 56 verläuft
quer zur Längsachse 50 des sich an die Frontöffnung 46 anschliessenden
Bereichs 43 des Schafts 42, womit der der Ansaugöffnung 48 benachbarte Bereich 49 des
Schafts 12 in einem Winkel zu dem die Bürstorgane 51 aufweisenden
Bereich 43 des Schafts 12 steht. Der Handgriff 56 ist
aussenseitig mit einer Riffelung als Profilierung versehen, rohrförmig sowie
zu beiden Enden 59 offen. Im Betrieb der Bohrloch-Reinigungsvorrichtung 41 kann
durch die Öffnungen an den Enden 59 des Handgriffs 56 hindurch Umgebungsluft
durch die Ansaugöffnung 48 und den Schaft 42 hindurch
in das Bohrloch 7 passiv nachströmen.
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Der
sich an die Frontöffnung 46 anschliessende Bereich 43 des
Schafts 42 weist an seinem ersten Ende 45 ein
separates, lösbar, z. B. über eine Gewindeverbindung,
verbundenes Element 52 auf, an dem die radial abragenden
Bürstorgane 51 vorgesehen sind. Somit können
die Bürstorgane 51 bedarfsweise einfach ausgewechselt
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3523477
A1 [0004]
- - DE 19757424 A1 [0006, 0007]