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Die
Erfindung betrifft einen Tambourwagen mit einem Chassis, das auf
einem Untergrund, insbesondere einer Fahrbahn, aufstehende Räder
oder eine Luftkissenabstützung aufweist und mindestens über
eine oberseitig angeordnete Aufnahme verfügt, die dazu
geeignet ist, einen Tambour aufzunehmen.
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Der
Fertigungsprozess von Papieren und Kartons unterliegt seit seiner
Entstehung widersprüchlichen Anforderungen. Neben den,
auch in vielen anderen technischen Gebieten, üblichen Spannungen
zwischen Qualität und Preis sind an den Herstellungsprozess
eines Papiers Anforderungen hoher Flexibilität gestellt,
um dem Wunsch der Kunden nach unterschiedlichen Papiersorten nachkommen zu
können.
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Je
nach gewünschter Papiersorte, -stärke oder -qualität
durchläuft das Papier verschiedene kontinuierliche und
diskontinuierliche Prozesse. Dabei unterscheidet sich zwischen den
einzelnen Sorten nicht nur die reine Anzahl der Bearbeitungsstationen,
sondern insbesondere auch deren Art.
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Um
zum einen nicht für jede einzelne Sorte eine eigene Prozessanlage
errichten zu müssen und sich zum anderen bei Störungen
einzelner Funktionselemente gegen Produktionsausfall der Gesamtanlage
zu schützen, muss der Herstellungsprozess innerhalb der
Gesamtproduktion segmentiert werden, so dass an bestimmten Stellen,
beispielsweise hinter der Papiermaschine, Streichanlage u. a., Zwischenstationen
entstehen, die als Puffer dienen und an die sich, der gewünschten
Sorte angepasste, weitere Produktionsstationen anschließen
können.
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Zur Überbrückung
dieser Zwischenstationen wird die Materialbahn, hier die Papier-
oder Kartonbahn auf Leertambouren zu großen Rollen aufgerollt, die
der Fachmann traditionell im umwickelten Zustand Volltambour nennt,
die im Sinne einer einfacheren Schrift im Folgenden jedoch beide
einheitlich als Tambour bezeichnet werden, und zu deren Transport nach
Stand der Technik Wagen oder Förderbänder regelmäßig
eingesetzt werden. Dabei haben Förderbänder den
Vorteil der einfacheren Bestückung, sind jedoch ausschließlich
auf vorher festgelegten Wegstrecken einsetzbar. In der Praxis kommen
sie auch aufgrund ihrer geringeren Belastbarkeit weit weniger zum
Einsatz als die so genannten Tambourwagen.
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Diese
Wagen sind allgemein aus einem Chassis aufgebaut, das auf einem
Untergrund, insbesondere einer Fahrbahn, aufstehende Räder
und eine oberseitig angeordnete Aufnahme aufweist, die dazu geeignet
ist, einen Tambour aufzunehmen.
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Diese
Wagen werden ferner zum Rücktransport der Tamboure bzw.
zur Wiederbestückung der an den einzelnen Fertigungsstationen
körperlich vorhandenen Tambour-Handling- und Tambour-Vorrats-Systemen
benutzt.
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Aufgrund
der hohen Gewichte eines Volltambours von derzeit bis zu 170 Tonnen
ist für einen sicheren Transport eine stabile und feste
Lagerung unabdingbar. Löst sich eine so schwere Rolle unbeabsichtigt
vom Wagen, sind erhebliche Schäden zu erwarten.
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Insbesondere
im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten, aber auch bei Anpassungen
der jeweiligen Produktionsstation an die Erfordernisse einer bestimmten
Papiersorte müssen auch Walzen, beispielsweise eines Kalanders,
einer Rollenschneidmaschine oder einer Papiermaschine gewechselt
werden und benötigen ein Transportmittel, insbesondere
einen Wagen, wobei mindestens dessen Aufnahmen, aus den genannten
Gründen, den individuellen Dimensionen der Walzen angepasst sein
müssen. Dabei weisen die Walzen meist eine größere
axiale Länge als die Tamboure auf, da ihre Arbeitsfläche
im Allgemeinen breiter als die Breite der Materialbahn ist.
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Schließlich
entsteht im Anschluss an die Schneidstation Transportbedarf für
die, üblicherweise auf Hülsen, gewickelten Teilbahnrollen.
Im Gegensatz zu den meisten Walzen weisen die aus einer Materialbahn
entstandenen Teilbahnrollen immer eine geringere axiale Länge
als die Tamboure auf, die ihrem Anteil an der ursprünglichen
Bahnbreite entspricht.
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Um
die Anzahl mit teuren Antrieben ausgerüsteter Transportwagen
so gering wie möglich zu halten, ist es bereits seit vielen
Jahren üblich, die weniger frequentierten Walzenwagen ohne
eigenen Antrieb auszulegen und an einen bestückten oder
unbestückten Tambourwagen zum Transport anzuhängen.
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Zwar
werden auf diese Weise Kosten bei der Anschaffung der Walzenwagen
eingespart. Das grundsätzliche Problem, dass eine Vielzahl
von Wagen benötigt wird, die gemessen an der Produktionskapazität
einen hohen Ruheanteil haben, bleibt jedoch bestehen. Daneben gestaltet
sich das Rangieren eines Tambourwagens mit angehängtem
Walzenwagen in einzelnen Hallenbereichen häufig als schwierig.
Nicht zu letzt werden Stellflächen für die nicht
im Betrieb befindlichen Wagen benötigt.
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Nach
DE 10 2005 000 081 ist
ein Tambourwagen bekannt, dessen Aufnahmevorrichtungen auswechselbar
und damit weitgehend anpassbar sind. Diese Tambourwagen bieten heute
bereits ein weitaus verbessertes Maß an Flexibilität
und sparen, aufgrund einer geringeren Anzahl benötigter
Wagen, neben Kosten auch insbesondere Lagerraum ein. Ferner entfällt
das umständliche Rangieren mit angehängten Walzenwagen
und damit sinkt auch die Unfallgefahr im Betrieb.
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Nachteilig
ist hier jedoch noch, dass ein gewisser Lageraufwand für
die außerhalb des Transporteinsatzes liegende Zwischenzeit
nicht verwendbaren Adapterstücke bestehen bleibt. Von wesentlicherem
Nachteil sind in der Praxis jedoch die mit der Adaptierung einhergehenden
Montage- und Remontagezeiten. Schließlich ist ein solcher,
adaptierter Tambourwagen nicht in der Lage, nennenswerte Längenunterschiede
zwischen einzelnen Stückgütern auszugleichen.
So können sich sowohl längere, wie auch kürzere
Stückgüter nicht geeignet abstützen und
benötigen ihre eigenen Fahrzeuge.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Transport
von Tambouren bereit zustellen, die ohne umständliche Umrüstung dazu
geeignet ist, auch anders dimensionierte, in einzelnen Fällen
auch einen Längenunterschied aufweisende, Stückgüter,
insbesondere Walzen, aufnehmen und transportieren zu können.
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Ferner
ist Aufgabe der Erfindung, dass der ungenutzte Ruheanteil nicht
im Transporteinsatz befindlicher Bauteile der Transportvorrichtung
minimiert werden soll.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass ein Tragwerk, das zur Aufnahme eines anders dimensionierten
Stückgutes, insbesondere einer Walze oder einer Teilbahnrolle
geeignet ist, lösbar mit dem Tambourwagen, insbesondere mit
der Aufnahme, verbindbar ist.
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Auf
diese Weise ist eine sichere Abstützung fallweise auch
einen Längenunterschied aufweisender Stückgüter
gewährleistet, da die Gewichtskraft des Stückgutes
durch das Tragwerk sicher über die Aufnahmen in das stabile
Chassis eingeleitet werden kann.
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Dieses
Tragwerk kann besonders vorteilhaft auch direkt als transportable
Lagereinheit des Stückgutes, insbesondere der Walze, benutzt
werden. Dadurch entfallen Kosten für separate Lagereinrichtungen,
und die Eingabe- und Entnahmezeiten ins Lager verkürzen
sich wesentlich, insbesondere wenn das Tragwerk Funktionselemente
aufweist, die zur lösbaren Verbindung mit Hebe-/Schwenkvorrichtungen, insbesondere
Kränen, geeignet sind.
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Da
das Stückgut, insbesondere die Walze, auf diese Weise zum
Lagern und zum Transport nur einmal an seiner Lager-, Trag- und
Transportvorrichtung befestigt beziehungsweise von dieser gelöst wird,
verringern sich neben der benötigten Rüstzeit auch
die Fehler- und damit auch die Unfallgefahr.
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Um
den Tambourwagen ideal nutzen zu können, kann das Tragwerk
derartig ausgebildet sein, dass ein gleichzeitiger Transport von
Tambour und Stückgut ermöglicht wird.
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Dazu
können insbesondere flexible Funktionselemente, beispielsweise
Spann- oder Zurrgurte, Anwendung finden, die die beiden Stückgüter
einzeln oder gemeinsam gegen ungewollte Linear- oder Rotierbewegun gen
sichern und vom Personal in gewohnter Weise schnell und einfach
zu handhaben sind.
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Alternativ
können aber auch andere Funktionselemente, beispielsweise
Klemm- oder Klammervorrichtungen, zur Sicherung der Stückgüter
zum Einsatz kommen. Sind diese Funktionselemente über ein
gemeinsames Bedienelement steuerbar, entsteht ein hohes Maß an
Komfort und die Rüstzeit ist ausgesprochen niedrig. Einzeln
bedienbare Funktionselemente/Sicherungen bieten dagegen ein erhöhtes
Sicherheitspotential.
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Um
die Rüstzeit beim Aufbringen des Tragwerks auf den Tambourwagen
besonders gering zu halten, ist es von Vorteil, wagen- oder tragwerkseitig eine
Zentriervorrichtung vorzusehen, die in bevorzugter Ausführung
auch als Befestigungs- und/oder Arretierungsvorrichtung nutzbar
ist, um ein hohes Maß an Transportsicherheit zu gewährleisten.
In einer praxisorientierten Variante werden dazu Leiteinrichtungen,
die bevorzugt zur Aufnahme von Funktionselementen geeignet sind,
verwendet. Eine solche Variante zeichnet sich durch hohe Stabilität
und hohen Bedienkomfort aus.
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Es
zeigen:
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1:
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Tambourwagens,
der mit einem Tambour bestückt ist,
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2:
Frontansicht eines erfindungsgemäßen Tambourwagens,
der mit einem Tambour bestückt ist,
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3:
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Tambourwagens,
der mit einer auf einem Tragwerk ruhenden Walze bestückt
ist,
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4:
Frontansicht eines erfindungsgemäßen Tambourwagens,
der mit einer auf einem Tragwerk ruhenden Walze bestückt
ist,
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5:
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Tragwerkeinheit mit Walze,
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6:
Frontansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Tragwerkeinheit mit Walze,
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7:
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Tambourwagens, der aufgrund der Ausgestaltung seiner Tragwerkseinheit
dazu geeignet ist, neben einem Tambour ein weiteres Stückgut, insbesondere
eine Walze aufzunehmen,
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8:
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Tambourwagens, der aufgrund der Ausgestaltung seiner Tragwerkseinheit
dazu geeignet ist, neben einem Tambour ein weiteres, einen Längenunterschied
aufweisendes Stückgut, insbesondere eine Walze aufzunehmen,
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Der
in 1 und 2 dargestellte, erfindungsgemäße
Tambourwagen (1) zeigt seine Verwendung als üblicher
Tambourwagen, ohne aufgesetztes Tragwerk. Die Zentrier-, Arretier-
und Befestigungsvorrichtung (9) ist so angeordnet, dass
sämtliche Vorteile und Einsatzgebiete eines herkömmlichen
Tambourwagens erhalten bleiben. Dabei sorgen die dargestellten,
variablen Funktionselemente (5a) am Kopf der Aufnahme (5)
bereits für eine erhöhte Flexibilität
des Tambuorwagens, da Tamboure (6) oder Stückgüter
(8), insbesondere Walzen, mit stückgutseitig individuell
gestalteten Aufnahmen (6a, 8a), insbesondere Zapfen
oder Wellenenden, aufgenommen werden können.
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3 und 4 zeigen
denselben Tambourwagen (1) ohne Tambour in einer Seiten-
und einer Frontansicht mit, mit einer Walze (8) bestücktem, aufgesetztem
Tragwerk (7). Das Tragwerk (7) kann dabei über
die dargestellten Kranaufnahmen (11) beispielsweise mit
Hilfe eines nicht dargestellten Krans, direkt aus einem ebenfalls
nicht dargestellten Lager entnommen und auf den Tambourwagen (1) aufgebracht
worden sein. In einer solchen Anordnung dient der Tambourwagen (1)
ausschließlich dem Transport der dargestellten Walze (8).
Das Tragwerk (7) wird dabei durch die Zentrier-, Arretierungs- und
Befestigungsvorrichtung (9) in Form von mindestens zwei
geeignet positionierten und zur Aufnahme von Funktionsteilen geeigneten
Leiteinrichtungen (10) schnell und sicher auf dem Hauptteil
des Tambourwagens (1) fixiert. Die Walze (8) muss
für diesen Vorgang weder aus ihrem Lager gelöst,
noch nach der Fixierung des Tragwerks (7) separat befestigt werden,
da sie, wie in 5 und 6 dargestellt, mit
dem Tragwerk (7) lösbar verbunden bleibt. Dabei wird
ein hohes Maß an Arbeitszeit eingespart, gleichzeitig minimieren
sich mögliche Fehler- und Unfallquellen. Der so umfunktionierte
Tambourwagen (1) ist leicht händelbar und mit
weitgehend gleichbleibenden Fahreigenschaften auch gut zu rangieren.
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Korrespondierend
zu dem in den 3 und 4 gezeigten
Beispiel wäre es denkbar, dass das Tragwerk (7)
anstelle der Walze (8) durch eine, vorzugsweise auf einer
Rollenschneidmaschine, produzierten und vorzugsweise auf einer Hülse
gewickelten Teilbahnrolle bestückt ist.
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Ein
weiteres, in den 7 und 8 dargestelltes
Ausführungsbeispiel zeigt wieder denselben Tambourwagen
(1) diesmal mit einem Tambour (6) und einem, mit
einer Walze (8) bestücktem lösbar verbundenen
Tragwerk (7). Durch die tiefe Lage des schweren und durchmesserstarken
Tambours (6) bleibt der Gesamtschwerpunkt auch bei aufgesetztem
und bestücktem Tragwerk (7) für die niedrigen Transport-
und Rangiergeschwindigkeiten in gut vertretbaren Bereichen. Deutlich
erkennbar ist in 8, dass die Gewichtskraft (G)
der dort gezeigten, kurzen Walze (8) durch das stabile
Tragwerk (7) sicher in die Aufnahmen (5) des Tambourwagens
(1) eingeleitet werden kann.
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Wie
in den 4 und 6 dargestellt, kann zur Sicherung
des Stückgutes (8), insbesondere einer Walze,
ein flexibles Funktionselement (12), insbesondere ein Spann-
oder Zurrgurt verwendet werden, der das Stückgut (8)
mindestens abschnittsweise umschlingt und festspannt. Dabei ist
der dargestellte Volltambour (6) durch Ausgestaltungsmerkmale
des Tragwerks (7) gegen ungewollte Bewegungen gesichert.
In einem nicht dargestellten Fall können auch separate,
flexible Funktionselemente, insbesondere Spann- oder Zurrgurte (12)
zur Sicherung der Stückgüter (6, 8)
zur Anwendung kommen. In weiteren Ausführungsbeispielen
sind andere Funktionselemente, beispielsweise Klemm- oder Klammervorrichtungen,
zur Sicherung der Stückgüter (6, 8) vorgesehen,
die über einzelne oder ein gemeinsames Bedienelement geöffnet
oder geschlossen werden können.
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Solche
Funktionselemente (5a) können beispielsweise als
Klemm- oder Klammervorrichtungen zur Sicherung der Stückgüter
ausgebildet sein, die über einzelne oder ein gemeinsames
Bedienelement geöffnet oder geschlossen werden können.
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Dabei
ist sind bevorzugte Klemmvorrichtungen schraubstockähnliche
Anordnungen anzusehen, die beispielsweise über einen einfachen
Spindelmechanismus automatisiert oder handgetrieben zu öffnen
bzw. zu schließen sind. Ein solcher Mechanismus kann mit
Hilfe bekannter Ausgestaltungsmerkmalen die Klemmvorrichtungen über
ein Bedienelement einzeln oder gemeinsam ansprechen.
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Alternativ
können die variabel gestaltbaren Funktionselemente (5a)
auch derart ausgestaltet sein, dass sie einerseits zur Aufnahme
von Wellenenden oder Zapfen, andererseits zum Eingreifen in Rohrenden
oder Hülsen geeignet sind. Dazu können die Funktionselemente
(5a) beispielsweise dreh- oder wendbar auf der Aufnahme
(5) angeordnet sein und auf der einen Seite muldenförmig
ausgeformt sein und auf der anderen Seite einen dornförmigen Körper
aufweisen. Ebenso ist denkbar, dass ein variabel gestaltbares Funktionselement
(5a) in sich, in Längsrichtung (L) verschiebbare
Funktionsteile, insbesondere teleskopierende Rohrstücke,
aufweist.
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Von
den dargestellten Ausführungsformen kann in vielfacher
Hinsicht abgewichen werden, ohne den Grundgedanken der Erfindung
zu verlassen.
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- 1
- Tambourwagen
- 2
- Chassis
- 3
- Rad
- 3a
- Achse
für Rad
- 4
- Untergrund
- 5
- Aufnahme
- 5a
- Variable
Funktionselemente am Kopf der Aufnahme
- 6
- Tambour
(= Leer- oder Volltambour)
- 6a
- Stückgutseitige
Aufnahme am Tambour
- 7
- Tragwerk
- 8
- Walze
- 8a
- Stückgutseitige
Aufnahme an der Walze
- 9
- Zentrier-
Arretier- und Befestigungsvorrichtung
- 10
- Leiteinrichtung
- 11
- Kranaufnahme
- 12
- Flexibles
Funktionselement, insbesondere Spann- oder Zurrgurt
- G
- Gewichtskraft
- L
- Längsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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