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DE102008001137A1 - Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis für ein Fluid an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges - Google Patents

Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis für ein Fluid an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges Download PDF

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Eberhard Biermann
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Es wird eine Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis (1) für ein Fluid an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges mit zumindest einer Ablassöffnung (2) vorgeschlagen, dessen Rand ein in das Innere des Aufnahmebehältnisses (1) gerichteten Bunde (3) aufweist, wobei der Bund (3) einen Aufnahmebereich (4) für ein Ablasselement (5) zum Verschließen und Öffnen der Ablassöffnung (2) bildet. Erfindungsgemäß kann der Bund (3, 8) zumindest eine Entleerungsöffnung (6, 6') aufweisen, welche den Innenraumbodenbereich (7) des Aufnahmebehältnisses (1) mit dem Aufnahmebereich (4) verbindet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis für ein Fluid an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art.
  • Aus der Fahrzeugtechnik sind Anordnungen mit einem Aufnahmebehältnis, z. B. als Ölwanne, Kraftstofftank oder zur Aufnahme sonstiger Fluide, an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges bekannt. Das Aufnahmebehältnis umfasst eine Ablassöffnung, welche mit einer Ablassschraube verschlossen werden kann. Zum Ablassen des in dem Aufnahmebehältnis enthaltenen Fluids wird die Ablassschraube aus der Ablassöffnung heraus geschraubt, so dass zum Beispiel das Öl aus der Ölwanne herausfließen kann. Da der Rand der Ablassöffnung einen in das Innere der Ölwanne gerichteten Bund aufweist, kann nicht das gesamte Öl bzw. Fluid abfließen, sondern es bleibt immer eine bestimmte Restmenge in der Ölwanne beziehungsweise in dem Aufnahmebehältnisses zurück. Der Bund kann aus Bauraumgründen nicht nach außen verlegt werden, da er Boden des Aufnahmebehältnisses durch die Bodenfreiheitslinie des Fahrzeuges begrenzt wird.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zu Grunde, eine Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis der eingangs beschriebenen Gattung vorzuschlagen, bei dem die verbleibende Restmenge des Fluids möglichst gering ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und den Zeichnungen.
  • Demnach wird eine Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis für ein Fluid, wie z. B. Öl, Kraftstoff oder dergleichen, an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges mit zumindest einer Ablassöffnung vorgeschlagen, dessen Rand ein in das Innere des Aufnahmebehältnisses gerichteten Bund aufweist, wobei der Bund einen Aufnahmebereich für ein Ablasselement, wie z. B. eine Ablassschraube, einen Stopfen oder dergleichen, zum Verschließen und Öffnen des Auslassbereiches bildet. Erfindungsgemäß kann der Bund zumindest eine Entleerungsöffnung oder dergleichen aufweisen, welche den Innenraumbodenbereich des Aufnahmebehältnisses, wie z. B. eine Ölwanne, ein Tank oder dergleichen, mit dem Aufnahmebereich des Ablasselements verbindet.
  • Bei der erfindungsgemäßen Anordnung wird somit durch die Entleerungsöffnung eine Möglichkeit angegeben, die verbleibende Restmenge nach dem Ablassen des Fluids auf ein Minimum zu reduzieren, da das Fluid bis zum Grund dieser Entleerungsöffnung abfließen kann. Wenn sich die Entleerungsöffnung möglichst nahe am Innenraumbodenbereich beziehungsweise Innenboden des Aufnahmebehältnisses befindet, kann auch nahezu das gesamte Fluid aus dem Aufnahmebehältnis entfernt werden. Die Entleerungsöffnung kann beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise kann eine Bohrung, eine Nut, ein Kanal oder dergleichen verwendet werden, wobei die Aufzählung nur beispielhaft ist.
  • Gemäß einer möglichen Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Bund als Entleerungsöffnung zumindest eine am Umfangsbereich etwa senkrecht zum Innenboden des Aufnahmebehältnisses verlaufende Ausnehmung oder dergleichen aufweist. Entscheidend dabei ist es, dass die Abmessungen der Ausnehmung so bemessen sind, dass zumindest eine zumindest abschnittsweise Überschneidung zwischen der Innenkontur und der Außenkontur des Bundes vorgesehen ist. Denn nur dann kann nach dem Entfernen des Ablasselements beziehungsweise der Ablassschraube eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Innenraumbodenbereich des Aufnah mebehältnisses und dem Aufnahmebereich geschaffen werden, so dass auch die Restmenge des Fluids bei entferntem Ablasselement abfließen kann.
  • Vorzugsweise können mehrere über den äußeren Umfangsbereich des Bundes verteilt angeordnete Ausnehmungen oder Nuten vorgesehen sein. Auf diese Weise kann rund um die Ablassöffnung ein Abfließen der Restmenge des Fluids sichergestellt werden.
  • Eine weitere mögliche Ausführungsvariante der Erfindung kann vorsehen, dass der Bund durch eine mit dem Aufnahmebehältnis verbundene Mutter oder dergleichen gebildet ist, deren Innenbohrung als Aufnahmebereich für die Ablassschraube vorgesehen ist. Die Mutter kann zum Beispiel durch Nieten, Schweißen, Kleben, Löten, Stecken, Klemmen oder dergleichen mit dem Aufnahmebehältnis verbunden werden. Es sind auch andere konstruktive Ausgestaltungen möglich. Vorzugsweise kann die Innenbohrung ein Innengewinde aufweisen, in das dann die Ablassschraube einschraubbar ist.
  • Gemäß einer nächsten Weiterbildung kann die Mutter als Entleerungsöffnung zumindest eine quer zur Innenbohrung verlaufende Nut oder dergleichen an der dem Innenraum des Aufnahmebehältnisses abgewandten Seite aufweisen, wobei die Tiefe der Nut derart bemessen ist, dass zumindest eine teilweise Überschneidung zwischen der Innenbohrung und der Außenkontur der Mutter vorgesehen ist. Somit wird eine Verbindung zwischen dem Aufnahmebereich in der Innenbohrung der Mutter und dem Innenraum des Aufnahmebehältnisses gebildet.
  • Eine weitere mögliche Ausgestaltung bei der erfindungsgemäßen Anordnung kann vorsehen, dass die Mutter als Entleerungsöffnung zumindest eine radiale fensterartige Aussparung oder dergleichen aufweist. Die Aussparung sollte derart bemessen sein, dass eine zumindest abschnittsweise Überschneidung zwischen der Innenbohrung und der Außenkontur der Mutter vor gesehen ist. Es sind auch weitere konstruktive Ausführungen der Mutter denkbar, um eine erforderliche Verbindung zwischen dem Innenraum und dem Aufnahmebereich zur nahezu vollständigen Entleerung des Aufnahmebehältnisses zu schaffen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Anordnung kann das Aufnahmebehältnis aus jedem möglichen Werkstoff gefertigt sein. Wenn eine zweiteilige Ausführung von Aufnahmebehältnis und Bund vorgesehen ist, kann vorzugsweise ein metallischer Werkstoff für das Aufnahmebehältnis und/oder den Bund verwendet werden. Es ist auch möglich, dass das Aufnahmebehältnis und der Bund einteilig ausgebildet sind. Bei dieser Ausführung kann vorzugsweise ein Kunststoffwerkstoff oder dergleichen eingesetzt werden. Es sind aber auch andere Werkstoffkombinationen möglich.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine geschnittene Ansicht einer ersten möglichen Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einem Aufnahmebehältnis;
  • 2 eine geschnittene Einzelteilansicht einer mit dem Aufnahmebehältnis gemäß 1 verbundenen Mutter;
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten möglichen Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 4 eine geschnittene Ansicht des Aufnahmebehältnisses mit einer die Ablassöffnung verschließenden Ablassschraube gemäß 3; und
  • 5 eine perspektivische Ansicht gemäß 4.
  • In den 1 bis 5 sind zwei verschiedene Ausführungsvarianten einer erfindungsgemäßen Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis 1 für ein Fluid, wie z. B. Öl oder Kraftstoff, an einem nicht weiter dargestellten Bodenbereich eines Fahrzeuges beispielhaft dargestellt.
  • Unabhängig von der jeweiligen Ausführungsvariante weist jedes Aufnahmebehältnis 1 an seinem Boden eine Ablassöffnung 2 zum Ablassen des in dem Aufnahmebehältnis 1 enthaltenen Fluids auf. Der Rand der Ablassöffnung 2 weist einen in das Innere des Aufnahmebehältnisses 1 beziehungsweise der Ölwanne gerichteten Bund 3 auf. Der Bund 3 bildet im Inneren einen Aufnahmebereich 4 für das Ablasselement 5 beziehungsweise die Ablassschraube 5 zum Verschließen und Öffnen der Ablassöffnung 2.
  • Erfindungsgemäß ist bei beiden Ausführungsvarianten der vorgeschlagenen Anordnung vorgesehen, dass der Bund 3 zumindest eine Entleerungsöffnung 6 aufweist, welche den Innenraumbodenbereich 7 des Aufnahmebehältnisses 1 mit dem Aufnahmebereich 4 für die Ablassschraube 5 verbindet. Auf diese Weise wird eine entleerungsoptimierte Ablassverschraubung realisiert.
  • Bei der ersten Ausführungsvariante gemäß den 1 und 2 wird der Bund 3 durch eine mit dem Aufnahmebehältnis 1 verbundene Mutter 8 realisiert. Die Mutter 8 kann zum Beispiel bei einer Ölblechwanne als Aufnahmebehältnis 1 mit dieser verschweißt sein. Es sind auch andere Verbindungsmöglichkeiten denkbar. Die Mutter 8 weist eine Innenbohrung 9 mit einem Innengewinde auf, in das die Ablassschraube 5 zum Abdichten der Ablassöffnung einschraubbar ist.
  • Um zumindest eine Entleerungsöffnung 6 an der Mutter 8 zu realisieren, ist zumindest eine quer zur Innenbohrung 9 verlaufende Nut 10 an die dem Innenraum des Aufnahmebehältnisses 1 abgewandten Seite angeordnet. Auf diese Weise ist die Mutter 8 an ihrem Boden geschlitzt ausgebildet. Die Tiefe der Nut 10 ist derart bemessen, dass eine Überschneidung beziehungsweise Verschneidung zwischen der Innenbohrung 9 und dem Außenumfang beziehungsweise der Außenkontur 11 der Mutter 8 vorgesehen ist. Auf diese Weise wird an der Verbindungsstelle zur Ölwanne beziehungsweise zum Aufnahmebehältnisses 1 die Nut 10 vorgesehen, welche den Innenraum mit der Innenbohrung 9 der Mutter 8 verbindet. Somit kann das in dem Aufnahmebehältnis 1 enthaltenen Fluid bis auf eine geringe Restmenge durch die Entleerungsöffnung 6 abfließen, wenn die Ablassschraube 5 heraus geschraubt ist. Die geringe Restmenge ist durch einen Restfluid-Level in 1 angedeutet, welches durch eine gepunktete Linie dargestellt ist.
  • 2 zeigt eine teilgeschnittene Einzelteilansicht der Mutter 8 mit einer beispielhaft angedeuteten Nut 10 als Entleerungsöffnung 6, wobei die Form der Nut 10 nur beispielhaft ist. Vorzugsweise wird die Nut 10 in den Boden der Mutter 8 ohne zusätzliche Bearbeitung eingebracht, um Zusatzkosten zu vermeiden. Es können jedoch auch andere konstruktive Formen als Nut 10 verwendet werden.
  • In den 3 bis 5 ist eine mögliche zweite Ausführungsvariante der Anordnung dargestellt, wobei in 3 die Ablassöffnung 2 ohne Ablassschraube 5 und in 4 und 5 jeweils die in die Ablassöffnung 2 eingeschraubte Ablassschraube 5 gezeigt sind. Ferner stellt 3 eine perspektivische Teilansicht des Innenraumes des Aufnahmebehältnisses mit Blick auf den nach innen gerichteten Bund 3 dar.
  • Bei dieser zweiten Ausführungsvariante der Anordnung ist der Bund 3 an das Aufnahmebehältnis 1 angeformt und somit mit diesem einteilig ausgebildet, wobei das Aufnahmebehältnis vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist, so dass das Anformen des Bundes 3 vorteilhaft einfach bei der Herstellung realisiert wird. Wie insbesondere aus 4 und 5 ersichtlich ist, wird in den Bund 3 die Ablassschraube 5 zum Verschließen der Ablassöffnung 2 wie auch bei der ersten Ausführungsvariante eingeschraubt, wobei zur Abdichtung ein Dichtelement 14, beispielsweise ein O-Ring, vorgesehen ist.
  • Als Entleerungsöffnungen bei der zweiten Ausführungsvariante sind mehrere am Umfangsbereich etwa senkrecht zum Innenboden des Aufnahmebehältnisses 1 verlaufende Ausnehmungen 12 vorgesehen, deren Abmessungen so bemessen sind, dass eine zumindest abschnittsweise Überschneidung beziehungsweise Verschneidung zwischen der Innenkontur und der Außenkontur 11 des Bundes 3 vorgesehen ist. Auf diese Weise kann wieder die Restmenge des Fluids durch die im Innenraumbodenbereich des Aufnahmebehältnisses 1 nahezu vollständig abfließen.
  • Eine mögliche Alternative bei der zweiten Ausführungsvariante kann vorsehen, dass auch hier eine zweiteilige Ausführung von Kunststoffwanne beziehungsweise Aufnahmebehältnis 1 und Bund 3 beziehungsweise Mutter 8 vorgesehen wird. Bei dieser Ausführung kann in den Grundkörper des Aufnahmebehältnisses 1 zum Beispiel eine Mutter 8 mit seitlichen Fenstern eingeschweißt werden. Diese radial verlaufenden, fensterartigen Aussparungen oder dergleichen sind derart bemessen, dass eine abschnittsweise Überschneidung beziehungsweise Verschneidung zwischen der Innenkontur 13 und der Außenkontur 11 der Mutter 8 realisiert wird.
  • 1
    Aufnahmebehältnis
    2
    Ablassöffnung
    3
    Bund
    4
    Aufnahmebereich
    5
    Ablassschraube
    6, 6
    Entleerungsöffnung
    7
    Innenraumbodenbereich
    8
    Mutter
    9
    Innenbohrung
    10
    Nut
    11
    Außenkontur
    12
    Ausnehmung
    13
    Innenkontur
    14
    Dichtelement

Claims (8)

  1. Anordnung mit zumindest einem Aufnahmebehältnis (1) für ein Fluid an einem Bodenbereich eines Fahrzeuges mit zumindest einer Ablassöffnung (2), dessen Rand ein in das Innere des Aufnahmebehältnisses (1) gerichteten Bund (3) aufweist, wobei der Bund (3) einen Aufnahmebereich (4) für ein Ablasselement (5) zum Verschließen und Öffnen des Ablassöffnung (2) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (3, 8) zumindest eine Entleerungsöffnung (6, 6') aufweist, welche den Innenraumbodenbereich (7) des Aufnahmebehältnisses (1) mit dem Aufnahmebereich (4) verbindet.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (3) als Entleerungsöffnung (6') zumindest eine am Umfangsbereich etwa senkrecht zum Innenboden des Aufnahmebehältnisses (1) verlaufende Ausnehmung (12) aufweist, dessen Abmessungen so bemessen sind, dass zumindest eine abschnittsweise Überschneidung zwischen der Innenkontur (13) und der Außenkontur (11) des Bundes (3) vorgesehen ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (3) mehrere über seinen äußeren Umfangsbereich verteilt angeordnete Ausnehmungen (12) aufweist.
  4. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (3) durch eine mit dem Aufnahmebehältnis (1) verbundene Mutter (8) gebildet ist, deren Innenbohrung (9) als Aufnahmebereich (4) für das Ablasselement (5) vorgesehen ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mutter (8) als Entleerungsöffnung (6) zumindest eine quer zur Innenbohrung verlaufende Nut (10) an der dem Innenraum des Aufnahmebehältnisses (1) abgewandten Seite aufweist, wobei die Nut (10) derart bemessen ist, dass eine Überschneidung zwischen der Innenbohrung (9) und der Außenkontur (11) des als Mutter (8) ausgebildeten Bundes (3) vorgesehen ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mutter (8) als Entleerungsöffnung (6') zumindest eine radiale fensterartige Aussparung aufweist, welche derart bemessen ist, dass eine abschnittsweise Überschneidung zwischen der Innenbohrung (9) und der Außenkontur (11) des als Mutter (8) ausgebildeten Bundes (3) vorgesehen ist.
  7. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmebehältnis (1) aus einem metallischen Werkstoffe hergestellt ist
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmebehältnis (1) und der Bund (3) einteilig aus einem Kunststoffwerkstoff hergestellt ist.
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