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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Lagersystem mit den Merkmalen
des unabhängigen
Anspruchs 1 und ein Belade- und Entnahmesystem für auf Trägern angeordnete Lagergüter mit
den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 7.
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Regallager
sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Bei sog.
Hochregallagern können
auf einer Höhe
von mehreren Metern Palettenstellplätze in mehreren Ebenen angeordnet sein.
Zwischen zwei Regalreihen befindet sich jeweils eine Gasse, in der
sich schienengebundene Regalbediengeräte bewegen können, um
Waren in die Regale ein- und
auszulagern. Die Regalbediengeräte
werden meist automatisch gesteuert. Sie können aber auch manuell bedient
werden, wenn die Waren direkt im Regal kommissioniert werden. Jede Gasse
hat einen Ein- und Auslagerungsbereich. Dort werden bei einem automatisch
betriebenem Hochregallager mittels einer Fördertechnik die Ladeeinheiten
bewegt und an die Auf- und Abgabepunkte für Flurförderzeuge wie Gabelstapler
bewegt. Bei manuell betriebenen Hochregallagern sind im Regal an
der Stirnseite die vordersten Plätze
als Übergabeplätze an Flurförderzeuge
bzw. Gabelstapler ausgeführt.
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Die
bei bekannten Regalanordnungen meist eingesetzten herkömmlichen
Regalbediengeräte
umfassen schienengeführte,
einspurige Fahrzeuge zur Handhabung der Waren in einem Hochregallager. Die
Bauhöhe
eines Regalbediengerätes
kann zwischen ca. 6 Metern und fast 50 Metern differieren. Es gibt Regalbediengeräte, die über ein
Weichensystem das gesamte Lager bedienen können. Hierfür sind kurvengängige Regalbediengeräte für niedrigere Leistungen
notwendig. Bei anderen Systemen sind können mittels Umsetzern die
Gassen gewechselt werden. Daneben gibt es Regalbediengeräte, die
nur in einem Gang operieren. Diese Varianten werden als gassengebundene
Regalbediengeräte
bezeichnet und sind meist für
hohe Leistungen ausgelegt. Der Automatisierungsgrad kann je nach
Anwendungsfall von manuell bis vollständig automatisiert reichen.
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Die
Bewegung eines Regalbediengerätes
erfolgt in drei Achsen. Die sog. Fahreinheit bewegt sich in Ganglängsrichtung,
während
sich die sog. Hubeinheit in vertikaler Richtung bewegen kann. Darüber hinaus
gibt es noch eine Lastaufnahmeeinheit, die sich in Gangquerrichung
bewegen kann.
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Das
einspurige Fahrwerk verbindet die beiden Laufräder mit dem Mast bzw. dem Rahmen.
Die Laufräder
werden auf Schienen geführt
und sind bei kurvengängigen
Regalbediengeräten
drehbar gelagert. Je nach Schienentyp und Radlast werden Stahl-,
Kunststoff-Hybridräder
in Einfach- oder Doppelradkästen
eingesetzt. Je nach Leistungsbedarf sind eines oder beide Räder angetrieben.
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Der
Mast verbindet das Fahrwerk mit der sog. Kopftraverse. Je nach Anwendungsfall
sind Ein- oder Zweimastversionen (Rahmengeräte) möglich. Entlang des Mastes wird
der Hubschlitten geführt. Der
Mast enthält
aber noch weitere Komponenten wie das Hubwerk mit dem Seil- oder
Kettentrieb, den Hauptschaltschrank, Podeste und Aufstiegsleitern mit
der Persönlichen
Schutzausrüstung,
Stromzuführungen
zum Hauptschaltschrank und zum Hubschlitten über Schleifleitungen oder Kabelketten.
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Der
Hubschlitten trägt
primär
die zu befördernde
Last und ist mit Einrichtungen zur Aufnahme und Abgabe der Last,
dem sog. Lastaufnahmemittel ausgerüstet. Die Hubbewegung erfolgt
meist über
einen Seil- oder Kettentrieb.
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Als
Fahr- und Hubantriebe für
derartige Regalbediengeräte
werden meist drehzahlgeregelte Elektromotoren eingesetzt.
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Gemeinsames
Merkmal der bekannten Regalbediengeräte sind die am Boden verlaufenden Schienen,
die zur Abstützung
und zur Spurhaltung innerhalb der Fahrgassen notwendig sind. Diese Schienen
müssen
für eine
einwandfreie Funktion der Laufrollen von Schmutz und Fremdkörpern freigehalten
werden. Andererseits ist eine häufige
Reinigung der Fahrgassen aufgrund der dort verlaufenden Schienen
relativ aufwändig.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein universell einsetzbares
Lagersystem sowie ein Belade- und Entnahmesystem zur Verfügung zu stellen,
das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
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Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs
erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Die
Erfindung umfasst ein Lagersystem für eine Vielzahl von auf Trägern angeordneten
Lagergütern,
mit wenigstens einem Transportweg für mindestens ein Belade- und
Entnahmesystem für
die Lagergüter.
Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist das Belade- und Entnahmesystem hängend geführt. Damit ist gemeint, dass
keine Schienensysteme und Laufrollen am Boden notwendig sind, wie
dies bei den bekannten Systemen der Fall ist. Die Führung des
Belade- und Entnahmesystems erfolgt bodenunabhängig, so dass der Boden des
Lagersystems sowie insbesondere der Transportweg deutlich geringere
Ansprüche
an die Reinhaltung stellen. Da jedoch die Schienen und Rollen herkömmlicher
Regalbediensysteme fehlen, können
der Boden und der Transportweg leichter gereinigt werden.
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Wie
bei vielen herkömmlichen
Palettenlagern sind die Lagergüter
auf einem mindestens einstückigen
Regal angeordnet sind. Wahlweise kann das Lagersystem zwei oder
mehr Ebenen ausgebildet haben, in denen die Lagergüter angeordnet
sind. Das erfindungsgemäße Belade-
und Entnahmesystem muss derart ausgebildet sein, dass es diese Ebenen
erreicht. Die hängende
Anordnung macht eine Führung
erforderlich, die diese Höhen
abdecken kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung können
auch mehrere Belade- und Entnahmesysteme vorgesehen sein, die miteinander
gekoppelt sind oder unabhängig
voneinander arbeiten, sollen bspw. mehrere Ebenen erreichbar sein.
Es können
zwei- oder mehrstückige
Anordnungen vorgesehen sein, die wahlweise räumlich und zeitlich unabhängig voneinander
arbeitende Systeme aufweisen. Aufgrund der Flexibilität derartiger
Lager- und Belade- und Entnahmesysteme können mehrere dieser Systeme
miteinander kombiniert werden, um die erforderlichen Handhabungsschritte
in kurzer Zeit durchführen
zu können.
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Wahlweise
können
zu beiden Seiten des Transportweges Regale mit Lagergütern angeordnet sein.
Es sind jedoch auch Konfigurationen möglich, bei denen nur an einer
Seite des Transportweges Regale angeordnet sind.
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Besonders
vorteilhaft lässt
sich das Lagersystem und das wenigstens eine Belade- und Entnahmesystem
in einer Halle einsetzen. Viele solcher Hallen stehen bisher weitgehend ungenutzt
zur Verfügung
und sollen zu einer Lagerhalle umgebaut werden. Beim Einbau von
herkömmlichen
Regalbediensystemen werden an den Untergrund relativ hohe Anforderungen
gestellt, da dieser bspw. eben und glatt muss, um die Schienen einbauen
zu können.
Ein sehr rauer Beton- oder
Estrichboden oder gar ein gestampfter Boden eignet sich in der Regel
nicht, um ohne zusätzliche
Maßnahmen
ein Regalbediensystem betreiben zu können. Für solche bestehenden Hallen
kann das erfindungsgemäße Lagersystem eine
sehr kostengünstige
Möglichkeit
darstellen, da es weitgehend bodenunabhängig arbeitet. Im Wesentlichen
müssen
nur die Regale auf eine gemeinsame horizontale Ebene ausgerichtet
werden, was sich jedoch deutlich leichter gewährleisten lässt als die horizontal exakte
Verlegung von Laufschienen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Belade- und Entnahmesystem
für auf
Trägern
angeordnete Lagergüter
aus und in Lagerplätze(n).
Das System ist hängend,
d. h. nicht bodengebunden geführt
und umfasst eine Fahreinheit, die in im Wesentlichen horizontaler
Richtung bewegbar ist. Die Fahreinheit ist entlang des Transportweges
bewegbar. In der Regel umfasst die Fahreinheit ein Rahmengestell zur
Aufnahme einer Hubeinheit und/oder einer Lastaufnahmeeinheit, um
die Lagergüter
aus den Regalen in unterschiedlichen Höhen aufnehmen bzw. übergeben
zu können.
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Es
kann eine obere, nicht bodengebundene Führung z. B. an einer Hallendecke
oder an einer geeigneten Deckenkonstruktion vorgesehen sein. Die Führung kann
eine oder mehrere parallele Schienen umfassen, an denen die Fahreinheit
aufgehängt
und geführt
ist. Besonders vorteilhaft lässt
sich das System mit einer an einer Deckenkonstruktion der Halle montierten
Führung
der Fahreinheit mit mindestens zwei parallelen Laufschienen einsetzen.
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Eine
weitere Ausführungsvariante
des Belade- und Entnahmesystems sieht vor, dass im Rahmengestell
eine horizontal bewegbare Lastaufnahmeeinheit zur Übernahme
von Ladegütern
aus den Regalen in das Rahmengestell und/oder zur Übergabe
von Ladegütern
aus dem Rahmengestell in die Regale geführt ist. Zudem kann in dem
Rahmengestell eine vertikal bewegbar Hubeinheit zur Überdeckung
von zwei oder mehr Ladeebenen angeordnet sein. Vorzugsweise sind
die horizontal bewegbaren Lastaufnahmeeinheit und die vertikal bewegbare
Hubeinheit miteinander gekoppelt.
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Weiterhin
kann die horizontal bewegbare Lastaufnahmeeinheit einen von der
vertikal bewegbaren Hubeinheit trennbaren Laufwagen umfassen, der
in senkrechter Richtung zur Längsrichtung
des Transportweges des Rahmengestells in die Regale einfahren kann.
Hierzu können
in den Regalen Fahrwege für
den Laufwagen vorgesehen sein, z. B. als Schienensystem im Regal,
ggf. auch als Fahrweg ohne seitliche Führung, wobei hier elektronische Führungseinrichtungen
notwendig sind. Die Energieversorgung für den Laufwagen erfolgt normalerweise über eine
aufrollbare elektrische Leitungsverbindung, die ggf. gleichzeitig
als Wegmesseinrichtung zur exakten Positionierung des Laufwagens
in der Tiefe des Regals dienen kann. Weiterhin benötigt der
Laufwagen ein Hubsystem, um die Lasten im Regal aufnehmen und in
die Fahreinheit überführen zu
können.
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Die
Beladung und Entladung der Regale erfolgt sequenziell, nach dem
Prinzip „First-In-Last-OUT", da die weiter hinten
im Regal einsortierten Lagergüter
erst erreichbar sind, wenn alle davor einsortierten Lagergüter bereits
entnommen wurden oder noch nicht wieder einsortiert wurden. Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und
auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche
Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
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1 zeigt
eine Draufsicht eines Lagersystems mit einem zwischen regelmäßig angeordneten Regalreihen
verlaufenden Transportweg für
eine Fahreinheit.
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2 zeigt
eine Seitenansicht des Lagersystems gemäß 1.
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3 zeigt
eine schematische Perspektivdarstellung eines Belade- und Entnahmesystems
für Lagergüter.
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4 zeigt
eine Vorderansicht des Belade- und Entnahmesystems gemäß 3.
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5 zeigt
eine Seitenansicht des Belade- und Entnahmesystems gemäß 3.
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6 zeigt
eine Draufsicht des Belade- und Entnahmesystems gemäß 3.
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Die
schematischen Darstellungen der 1 bis 6 zeigen
verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Lagersystems,
das ein hängend
geführtes
Belade- und Entnahmesystem aufweist. Dabei zeigt die 1 eine
Draufsicht des Lagersystems 10 mit einem zwischen regelmäßig angeordneten
Regalreihen 12 verlaufenden Transportweg 14 für eine Fahreinheit 16. In
den Regalreihen 12 sind eine Vielzahl regelmäßig und
in jeder Reihe jeweils hintereinander angeordnete Lagergüter 18 platziert.
Die Lagergüter 18 sind
jeweils auf Paletten 20 üblicher Größe angeordnet, so dass sich
eine regelmäßige Verteilung
der Lagergüter 18 in
jeweils gleichem Abstand zueinander innerhalb jeder Regalreihe ergibt.
Die Beladung jeder Regalreihe 12 erfolgt, beginnend von
den entfernten Positionen nacheinander, bis die letzte Position
am Transportweg 14 bestückt
ist. Die Entnahme erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, so dass sich
das Lagerprinzip „First-In-Last-Out" ergibt.
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Die 2 zeigt
eine Seitenansicht des Lagersystems 10 gemäß 1.
Hierbei ist erkennbar, dass insgesamt vier Ebenen 22 von
Regalreihen 12 übereinander
angeordnet sind. Innerhalb des Transportwegs 14 sind jeweils
zwei Fahreinheiten 16 übereinander
angeordnet, die unabhängig
voneinander arbeiten können.
Es wird an dieser Darstellung deutlich, dass die Fahreinheiten 16 zwar
einen Rahmen 24 aufweisen, dessen unterer sich am Boden 26 abstützt. Allerdings
ist der Boden 26 völlig
frei von Führungen
und Schienensystemen aller Art. Zudem können die Rahmen 24 problemlos
auch in hängender Montage
verankert werden, sofern ein Tragrahmen zur Verfügung steht, was bspw. ein Traggerüst der Regale 12 oder
eine Deckenkonstruktion 28 sein kann.
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Die 3 bis 6 zeigen
in verschiedenen Ansichten ein Ausführungsbeispiel eines Belade- und
Entnahmesystems für
Lagergüter 30,
das die eigentliche Fahreinheit 16 bildet. Der Rahmen 24,
an dem die Fahreinheit 16 aufgehängt ist, weist zwei horizontal
verlaufende Oberzüge 32 auf,
die jeweils als Laufschienen 34 zur horizontalen Verschiebbarkeit der
Fahreinheit 16 in Richtung des Pfeils A ausgebildet sind.
Die beiden Oberzüge 32 sind
jeweils verbunden und mittels Stützfüßen 36 nach
unten abgestützt.
Anstelle der Stützfüße 36 könnte jedoch
auch eine an einer tragenden Deckenkonstruktion aufgehängte Verankerung
der Laufschienen 34 vorgesehen sein.
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Die
Fahreinheit 16 umfasst eine horizontal bewegbare Lastaufnahmeeinheit 38 zur Übernahme der
Lagergüter 18 mitsamt
deren Paletten 20 aus den Regalen 12 in die Fahreinheit 16 und/oder
zur Übergabe
von Lagergüter 18 aus
der Fahreinheit 16 in die Regale 12. Die Lastaufnahmeeinheit 38 ist
gekoppelt mit einer vertikal bewegbaren Hubeinheit 40 (Pfeil
B) zur Überdeckung
von zwei oder mehr Ladeebenen. Die Hubeinheit 40 und die
damit gekoppelte Lastaufnahmeeinheit 38 sind innerhalb
eines Gestells 42 geführt,
das wiederum am Rahmen 24 horizontal verschiebbar aufgehängt ist.
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Um
die weit vom Fahrweg 14 entfernten Lagergüter 18 mit
der Fahreinheit 16 zu erreichen, umfasst die horizontal
bewegbare Lastaufnahmeeinheit 38 einen von der vertikal
bewegbaren Hubeinheit 40 trennbaren Laufwagen 44,
der in senkrechter Richtung zur Längsrichtung des Transportweges 14 der Fahreinheit 16 in
die Regale 12 einfahren kann. Um eine reibungslose Bewegung
des Laufwagens 42 zu ermöglichen, sind in den Regalen 12 Fahrwege
für den
Laufwagen 42 vorgesehen, bspw. als Schienensystem im Regal.
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Das
Heben und Senken der Hubeinheit 40 sowie die übrigen Bewegungen
der Fahreinheit 16, des Laufwagens 44 sowie der
Lastaufnahmeeinheit 38 werden vorzugsweise mittels elektromotorische Antriebe
bewirkt. Die Hubeinheit 40 ist über Seilzüge am Gestell 42 aufgehängt, das
wiederum in den horizontalen Laufschienen 34 gehalten ist.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr
ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Gedanken
Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.