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Die
Erfindung betrifft ein Lagersystem.
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Bei
Lagersystemen, etwa in Hochregallagern, zählt es zum Stand der Technik,
die zu lagernden Güter
in Lagereinheiten in der Form von Regalen einzulagern. Zur Ein-
und Auslagerung der Güter muss
eine Transportvorrichtung die Güter
in horizontaler Richtung sowie in vertikaler Richtung an den Lagereinheiten
entlang bewegen. Dazu wird regelmäßig eine geführte, beispielsweise
schienengebundene, Transportvorrichtung eingesetzt. Nachteilig allerdings
lässt sich
bei einer Lagereinheit eines solchen Lagersystems üblicherweise
nur eine einzige Gütereinheit
zu einem gegebenen Zeitpunkt bewegen, da ein Einsatz mehrerer Transportvorrichtungen
pro Lagereinheit nicht möglich
ist. Damit ist die Anzahl der Einlagerungs- bzw. Auslagerungsvorgänge je Zeit- und
Lagereinheit deutlich begrenzt. Ferner ist mit diesen Transportvorrichtungen
bei Ein- und Auslagerungsvorgängen
stets eine große
Masse zu bewegen. Dies setzt die Wirtschaftlichkeit des Lagersystems
deutlich herab.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein in dieser Hinsicht verbessertes
Lagersystem auszubilden. Insbesondere soll eine hohe Rate von Ein- bzw. Auslagerungsvorgängen je
Lagereinheit ermöglicht werden,
die allenfalls durch die Verkehrsdichte der ein- und auszulagernden
Güter selbst
begrenzt ist
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Diese
Aufgabe wird durch ein Lagersystem mit den in Anspruch 1 angegebenen
Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfin dung ergeben sich aus den
Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung.
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Das
erfindungsgemäße Lagersystem
umfasst zumindest eine Lagereinheit. Diese Lagereinheit weist eine
sich horizontal erstreckende Lagerebene sowie eine zugehörige, unterhalb
dieser Lagerebene gelegene und sich horizontal erstreckende Transportebene
auf. Die Lagerebene umfasst Aufnahmeplätze, die zur Aufnahme zu lagernder
Güter, z.
B. Paletten mit Gütern,
ausgebildet sind. Ferner ist zumindest eine Transportvorrichtung
vorhanden, welche in der Transportebene unterhalb der Aufnahmeplätze entlang
zumindest zweier horizontaler Achsen bewegbar ist. Zudem ist eine
Hubvorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Paletten bzw. Güter von der
Transportvorrichtung vertikal in die Lagerebene bewegt werden können.
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Im
Gegensatz zum Stand der Technik ist die zumindest eine Lagereinheit
des Lagersystems folglich nicht durch eine sich vertikal erstreckende
Regalreihe gebildet, sondern umfasst eine sich horizontal erstreckende
Lagerebene. Verglichen mit einer konventionellen Regalreihe etwa
eines Hochregallagers ist die zumindest eine Lagereinheit des erfindungsgemäßen Lagersystems
also um 90° um
die Richtung der horizontalen Längsausdehnung
der Regalreihe gedreht. Die Bewegung der Güter zu den vorgesehenen Aufnahmeplätzen kann
daher durch die Bewegung der Güter
entlang zweier horizontaler Achsen in der Transportebene mittels
der Transportvorrichtung erfolgen. Dadurch, dass die Transportvorrichtung
bzw. die Transportvorrichtungen nur in einer horizontalen Ebene
bewegt werden müssen, können sich
diese am Boden der Transportebene abstützen. Es sind somit keine sich
durch die gesamte Transportebene erstreckende, bewegliche Führungsvorrichtungen
erforderlich, wie es bei bekannten Hochregallagern der Fall ist.
Auf diese Weise wird es möglich,
dass mehrere Transportvorrichtungen gleichzeitig in der Transportebene
und aneinander vorbei bewegt werden kön nen. Folglich können die Güter in der
Transportebene leicht aneinander vorbei bewegt werden. Beispielsweise
können
mehrere Transportvorrichtungen zu diesem Zweck als eine Mehrzahl
von aneinander vorbei bewegbaren Fahrzeugen vorgesehen sein, wie
sie weiter unten näher beschrieben
werden. Daher können
entlang der zumindest einen Lagereinheit des erfindungsgemäßen Lagersystems
zu einem gegebenen Zeitpunkt grundsätzlich auch mehrere Gütereinheiten
gleichzeitig bewegt werden. Damit ermöglicht das erfindungsgemäße Lagersystem
eine hohe Rate von Ein- bzw. Auslagerungsvorgängen bezogen auf die zumindest
eine Lagereinheit.
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Die
horizontale Erstreckung der Lagereinheit und der Transportebene
hat ferner den Vorteil, dass Funktionseinrichtungen wie z. B. Ein-
und Ausgabestationen, Kommissionierbereiche, Fördersysteme zur Güterzu- und abfuhr, Servicestationen
für Transportvorrichtungen
etc. beliebig über
den horizontalen Randbereich, d. h. über den gesamten Umfang des Lagers,
verteilt angeordnet werden können.
Solche Funktionseinrichtungen können
insbesondere vorgesehen sein, um Güter in die Lagereinheit ein-
bzw. aus der Lagereinheit auszubringen. Ferner zählt eine Vertikalverbringungsvorrichtung,
wie sie weiter unten beschrieben ist, zu solchen Funktionseinrichtungen. Durch
die erfindungsgemäße horizontale
Lageranordnung lässt
sich eine Vielzahl solcher Funktionseinrichtungen nach Bedarf über den
Randbereich entlang der vier Außenseiten
der Lagereinheit verteilen. Durch die horizontale Anordnung der
Lagereinheit und der darunter liegenden Transportebene sind die
umfänglichen
Seitenkanten der Transportebene, d. h. in der Regel die vier umfänglichen
Seitenkanten, frei zugänglich,
sodass im Bereich dieser Seitenkanten ein großer Raum zur Anordnung von
Funktionsbereichen zur Verfügung
steht. Es steht somit deutlich mehr Raum zur Anordnung derartiger
Funktionseinrichtungen zur Verfügung,
als es von herkömmlichen
Hochregallagern her bekannt ist. Bei diesen sind nämlich in
der Regel nur die zwei senkrechten Seitenkanten der vertikalen Transport ebene frei
zugänglich.
Insofern kann die gesamte Transportebene von Funktionseinrichtungen
freigehalten werden und insbesondere kann die Zahl der Ein- und Ausgabepunkte
für Güter in der
Transportebene deutlich erhöht
werden. Hierdurch kann die Güterzu- und
abfuhr zu bzw. von dem Lager beschleunigt werden und es können im
Umfeld des Lagers erforderliche Flächen zur Zwischenlagerung von
Gütern
reduziert werden.
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Damit
die zu lagernden Güter
mittels der Hubvorrichtung von der Transportebene in die Lagerebene
bewegt werden können,
sind die Aufnahmeplätze
zweckmäßigerweise
derart ausgebildet, dass die Güter
mittels Riegel- oder Rastverbindungen an den Aufnahmeplätzen in
der Lagerebene arretiert werden können. Geeigneterweise kann
bei dem erfindungsgemäßen Lagersystem
auch das Absenken der Güter
von der Lagerebene in die Transportebene, d. h. die Güterentnahme
aus den Aufnahmeplätzen, mit
dieser Hubvorrichtung erfolgen. Die Hubvorrichtung ist dabei zweckmäßigerweise
an der Transportvorrichtung vorgesehen. Die Hubvorrichtung kann aber
auch unabhängig
von der Transportvorrichtung, beispielsweise an den Aufnahmeplätzen selbst,
vorgesehen sein. Dann wäre
an jedem Aufnahmeplatz eine solche Hubvorrichtung vorzusehen.
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Bevorzugt
weist das Lagersystem in vertikaler Abfolge eine Mehrzahl von Lagereinheiten
auf. Durch die vertikale Skalierung des Lagersystems kann der Flächenbedarf
auch bei großen
Lagersystemen hinreichend klein gehalten werden. Damit lässt sich
das erfindungsgemäße Lagersystem ähnlich kompakt
ausbilden wie ein aus mehreren Hochregalreihen ausgebildetes Hochregallager.
Insbesondere ist für
jede Lagereinheit zumindest eine Transportvorrichtung vorgesehen.
Diese kann beispielsweise ein oder mehrere Fahrzeuge in der Transportebene
umfassen.
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Besonders
bevorzugt sind bei dem Lagersystem als Transportvorrichtungen mehrere
Fahrzeuge vorgesehen, insbesondere mehrere Fahrzeuge in einer Transportebene.
Auf diese Weise können zeitgleich
Güter mittels
mehrerer Fahrzeuge ein- bzw. ausgelagert werden, so dass die Ein-
bzw. Auslagerungsrate erheblich gesteigert werden kann. Geeigneterweise
sind die Fahrzeuge voneinander unabhängig und ungestört verfahrbar.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung des vorgenannten Lagersystems ist
zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung vorgesehen, welche
zur Güterverbringung
zwischen den Transportebenen ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die
Vertikalverbringungsvorrichtung dabei derart ausgebildet, dass die Güter im Wesentlichen
in vertikaler Richtung zwischen den Transportebenen verbracht werden
können,
sodass die Verbringungszeiten und -wege klein gehalten werden können. Zweckmäßigerweise
weist dazu jede Transportebene zumindest einen Übergabepunkt auf, an welchem
die Güter
von dem zumindest einen Transportfahrzeug an die Vertikalverbringungsvorrichtung übergeben
werden können.
Geeigneterweise können
an solchen Übergabepunkten auch
Güter von
der Vertikalverbringungsvorrichtung an das zumindest eine Transportfahrzeug übergeben werden.
Vorzugsweise ist die zumindest eine Vertikalverbringungseinrichtung,
insbesondere eine Mehrzahl von Vertikalverbringungsvorrichtungen,
gegebenenfalls mitsamt den vorgesehenen Übergabepunkten, an einem horizontalen
Randbereich einer Lagereinheit angeordnet, beispielsweise nahe der vier
Außenseiten
der Lagereinheit. Diese Anordnung an den Randbereichen unterstützt im Falle
mehrerer vorgesehener Fahrzeuge vorteilhaft eine untereinander unabhängige und
ungestörte
Verfahrbarkeit dieser Fahrzeuge. Bei einer Mehrzahl von Vertikalverbringungsvorrichtungen
kann daneben auch eine zeitgleiche Verbringung mehrerer Güter zwischen den
Transportebenen erfolgen, sodass die Vertikalverbringungsvorrichtung
keinen Engpass im Gütertransport
bildet. Bevorzugt umgibt der horizontale Randbereich in einer Aufsicht
betrachtet umfänglich den
Bereich der Aufnahmeplätze.
Beispielsweise verteilen sich vier Vertikalverbringungsvorrichtungen auf
je einer Seite eines vierseitigen Randbereichs mit dem Grundriss
eines Rechteckrahmens. Ferner bevorzugt verbindet die Vertikalverbringungsvorrichtung
sämtliche
Transportebenen miteinander. Insbesondere verbindet die Vertikalverbringungsvorrichtung
eine oder mehrere Transportebenen mit der Grundebene des Lagersystems.
Idealerweise ist in dieser Grundebene eine Ein- und Ausgabestation
zur Eingabe der zu lagernden Güter
in das Lagersystem bzw. zur Ausgabe gelagerter Güter aus dem Lagersystem vorgesehen.
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Vorzugsweise
weist diese Vertikalverbringungsvorrichtung zumindest einen Aufzug
auf. In einer weiteren bevorzugten Ausbildung umfasst die Vertikalverbringungsvorrichtung,
beispielsweise in der Art eines Paternosters, eine Mehrzahl umlaufender
Transporteinrichtungen. Insbesondere im letztgenannten Fall können Wartezeiten
zur Vertikalverbringung des Lagergutes vorteilhaft vermieden werden.
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Geeigneterweise
umfasst das Lagersystem zumindest ein frei bewegliches Fahrzeug.
Insbesondere sind bei Lagersystem mit einer Mehrzahl von Fahrzeugen
in einer Transportebene sämtliche
Fahrzeuge der Transportebene frei beweglich. In diesem Falle können die
Güter auf
besonders einfache Weise ungehindert aneinander vorbei bewegt werden, ohne
dass die Güter,
etwa durch Führungsmittel
zur Bewegung der Fahrzeuge, behindert werden. Idealerweise weist
die Transportebene eine, vorzugsweise geschlossene, Bodenfläche auf.
Besonders bevorzugt weist das Lagersystem sowohl ein frei bewegliches
Fahrzeug als auch eine Transportebene mit einer Bodenfläche auf.
Beispielsweise kann das frei bewegliche Fahrzeug Räder oder
Rollen umfassen, mit welchen es auf der Bodenfläche frei beweglich verfahrbar
ist. Im Falle geschlossener Bodenflächen können die Fahrzeuge beispielsweise
auch in beliebigen Richtungen, beispielsweise auf kürzestem Wege
zwi schen jeweils zwei Aufnahmeplätzen
bzw. zwischen einem Aufnahmeplatz und einer Vertikalverbringungsvorrichtung
verfahren werden. In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung
ist das Fahrzeug entlang rechtwinklig zueinander orientierter Achsen,
insbesondere auch im Wechsel, verfahrbar. Beispielsweise ist das
Fahrzeug abbiegefähig, ohne
dass dazu die Ausrichtung des Fahrzeugs notwendig zu ändern ist.
Bevorzugt weist bei dem Lagersystem die Transportvorrichtung zumindest
einen elektrischen Energiespeicher auf, wobei das Lagersystem eine
Ladestation umfasst, welche zum Aufladen des elektrischen Energiespeichers
ausgebildet ist. Insbesondere handelt es sich bei dem elektrischen
Energiespeicher um einen Akku, etwa derart, wie er in bekannter
Weise bei Flurförderzeugen
Verwendung findet. Auf diese Weise sind die Transportbewegungen
der Transportvorrichtung nicht durch Kabel, Stromschienen oder ähnliche
Energieversorgungseinrichtungen behindert, sondern frei beweglich.
Zweckmäßigerweise
weist die Transportvorrichtung eine Mehrzahl von Fahrzeugen in einer
Transportebene auf, die jeweils mit zumindest einem Energiespeicher
versehen sind. Bevorzugt ist zumindest eine Ladestation in jeder
Transportebene vorgesehen. So können
beispielsweise die Fahrzeuge der Transportvorrichtung im Bedarfsfalle
auf einfache Weise, insbesondere selbstständig mittels einer Selbstdiagnosevorrichtung
oder aber zentral gesteuert, die elektrischen Energiespeicher mit
elektrischer Energie laden. Vorzugsweise ist die zumindest eine Ladestation,
insbesondere eine Mehrzahl von Ladestationen, an einem horizontalen
Randbereich der Lagereinheit angeordnet, beispielsweise nahe vier Außenseiten,
der Lagereinheit. Diese Anordnung an den Randbereichen unterstützt im Falle
mehrerer vorgesehener Fahrzeuge vorteilhaft eine untereinander unabhängige und
ungestörte
Verfahrbarkeit dieser Fahrzeuge hinsichtlich der Aufladevorgänge und gegebenenfalls
der Ein- und Auslagerungsvorgänge. Auch
die Ladestationen lassen sich als Funktionseinrichtungen im Sinne
der vorhergehenden Beschreibung verstehen. Insbesondere bilden die
Ladestationen bei einer vorgesehenen Mehrzahl von Ladestationen
kei nen Engpass bei der Aufladung der Energiespeicher der Fahrzeuge
bzw. beim Verfahren der Fahrzeuge. Bevorzugt umgibt der horizontale
Randbereich in einer Aufsicht betrachtet umfänglich die Lagereinheit. Beispielsweise
befinden sich mehrere Ladestationen an einer oder mehreren Seiten
des vierseitigen Randbereichs.
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Besonders
bevorzugt sind bei einem Lagersystem mit zumindest einer Vertikalverbringungsvorrichtung
und zumindest einer Ladestation die zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung
und die zumindest eine Ladestation an einem horizontalen Randbereich
der Lagereinheit angeordnet.
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Vorzugsweise
ist bei dem Lagersystem die Transportvorrichtung zumindest ein Fahrzeug,
wobei entlang der möglichen
Verfahrwege des Fahrzeugs Führungen
angeordnet sind. Bei den Führungen
handelt es sich in bevorzugten Weiterbildungen um mechanische Führungen,
etwa in Form von Führungsschienen
oder Kulissenführungen,
welche die Fahrzeuge auf vorgesehenen Verfahrwegen halten. In alternativen
bevorzugten Weiterbildungen sind die Führungen durch Markierungen
gebildet, die, beispielsweise optisch, per Funk oder anderweitig
elektromagnetisch, durch das zumindest eine Fahrzeug erfassbar sind.
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Insbesondere
sind die Führungen
bei dem Lagersystem optische Leitsysteme. Beispielsweise handelt
es sich bei der optischen Führung
um eine Laserführung,
bei welcher vorgesehene Verfahrwege in an sich bekannter Weise durch
einen Laserstrahl gekennzeichnet werden.
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Idealerweise
ist bei dem Lagersystem eine zentrale Steuerung der Fahrzeuge vorgesehen.
Somit lassen sich die Fahrzeuge hinsichtlich der Einlagerungszeiten,
Fahrwege und/oder der damit verbundenen Kosten effizient einsetzen.
Geeigneterweise passt die zentrale Steuerung dabei die Verfahrwege
der Fahrzeuge frühzeitig
an weitere Daten an, beispielsweise an zuvor bekannte Zeitpunkte
für Einlagerungen
bzw. Entnahmen von Gütern
und/oder die zugehörigen
Aufnahmeplätze,
und/oder hinsichtlich gegebenenfalls erforderlicher Aufladevorgänge der elektrischen
Energiespeicher der Fahrzeuge. Somit kann der Fahrzeugeinsatz vorteilhaft
optimiert werden.
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Bevorzugt
ist das zumindest eine Fahrzeug als im rechten Winkel abbiegefähig ausgebildet.
Damit lässt
sich das Fahrzeug geeignet in zueinander orthogonalen Richtungen
verfahren. Dies ist insbesondere relevant bei den nachfolgend diskutierten Anordnungen
der Aufnahmeplätze.
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Vorzugsweise
sind bei dem Lagersystem die Aufnahmeplätze auf Gitterplätzen eines
sich horizontal erstreckenden Rechteckgitters angeordnet. So lassen
sich Güter,
insbesondere auf rechteckigen Paletten wie beispielsweise Europaletten,
platzsparend lagern. Die Anordnung der Aufnahmeplätze auf Gitterplätzen eines
Rechteckgitters im Sinne dieser Erfindung bedeutet die horizontale
Anordnung der Aufnahmeplätze
in Zeilen und sich senkrecht zu den Zeilen erstreckenden Spalten.
Zweckmäßigerweise ist
die zumindest eine Transportvorrichtung zum Gütertransport parallel zu den
Gitternetzlinien des Rechteckgitters ausgebildet, d. h. die Transportvorrichtung
lässt sich
parallel zu den Erstreckungsrichtungen der Zeilen und der Spalten
verfahren.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellen Ausführungsbeispiels
beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Lagersystem in
einem vertikalen Schnitt,
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2 das
Lagersystem gemäß 1 in
einem horizontalen Schnitt entlang der Lagerebene,
-
3 das
Lagersystem gemäß 1 in
einem horizontalen Schnitt entlang der Transportebene und
-
4 das
Lagersystem gemäß 1 schematisch
in einer Aufsicht.
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Das
in den 1 bis 4 dargestellte Lagersystem 5 umfasst
mehrere, in vertikaler Richtung aufeinanderfolgende Lagereinheiten 10.
Jede Lagereinheit 10 weist dabei eine sich horizontal erstreckende
Lagerebene 15 auf. Die Lagerebene 15 umfasst Aufnahmeplätze 20,
die zur Aufnahme zu lagernder Güter 25 ausgebildet
sind.
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Die
Aufnahmeplätze 20 erstrecken
sich in horizontaler Richtung in Zeilen 30 und sich dazu senkrecht
und horizontal erstreckenden Spalten 35. Die Aufnahmeplätze 20 sind
also in der Art eines Rechteckgitters in der Lagerebene 15 angeordnet. Die
Aufnahmeplätze 20 nehmen
dabei in einer Aufsicht (4) betrachtet einen im Wesentlichen
rechteckigen Bereich 37 in der Lagereinheit 10 ein.
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Die
Aufnahmeplätze 20 sind
dabei zur Aufnahme der zu lagernden Güter 25 auf Warenträgern 45,
z. B. in Form von Paletten ausgebildet. Dazu weist jeder Aufnahmeplatz
zwei Riegelelemente in Form von Tragschienen 40 auf, auf
die die Warenträger 45 gestellt
werden können.
Die Tragschienen 40 sind dabei derart schwenkbar, dass
die mit Gütern 25 bestückten Warenträger 45 an
den Tragschienen 40 zur Einlagerung bzw. zur Entnahme vertikal
vorbei geschoben werden können.
Zur Einlagerung verriegeln die Tragschienen 40 die Warenträger 45 gegen eine
Abwärtsbewegung.
Es versteht sich, dass sich auch andere Arretierungen, beispielsweise
andere Riegel- bzw. Rastelemente, zur Fixierung der Güter 25 bzw.
der Warenträger 45 an
den Aufnahmeplätzen 20 ein setzen
lassen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Warenträger 45 als
Paletten ausgebildet. Es können
jedoch auch andere Warenträger, wie
beispielsweise Körbe,
eingesetzt sein. Die Tragschienen 40 sind dabei an sich
vertikal erstreckenden Stützpfeilern 50 befestigt,
die die Lagereinheiten 10 tragen. Die Stützpfeiler 50 sind
dabei wie die Aufnahmeplätze 20 in
der Art eines Rechteckgitters angeordnet und jeweils an den Eckbereichen
eines Aufnahmeplatzes 20 befindlich. In jeder Lagereinheit 10 ist
unterhalb der Lagerebene 15 eine sich horizontal erstreckende
Transportebene 55 gelegen. Diese Transportebene 55 umfasst
jeweils eine sich horizontal erstreckende Bodenfläche 60,
die die Lagereinheiten 10 von der jeweils darunterliegenden
Lagereinheit 10 trennt.
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Auf
dieser Bödenfläche 60 sind
in jeder Lagereinheit 10 Transportvorrichtungen in Gestalt
von Fahrzeugen bzw. Flurförderzeugen
verfahrbar. Die Flurförderzeuge
sind dabei zum horizontalen Transport der zu lagernden Güter 25 vorgesehen.
Als Flurförderzeuge
kommen hier führerlose
Rollenfahrzeuge 65 zum Einsatz. Die Rollenfahrzeuge können dabei
parallel zu den durch die Aufnahmeplätze 20 gebildeten
Zeilen 30 bzw. Spalten 35, also entlang zweier
orthogonaler Achsen, auf möglichen
Verfahrwegen 70 verfahren werden. Die Rollenfahrzeuge 65 sind
dabei derart auf der Bodenfläche 60 verfahrbar, dass
sie zum scharfen Abbiegen im rechten Winkel zwischen den Stützpfeilern 50 bewegt
werden können.
Dabei sind sie, ohne die eigene Ausrichtung zu ändern, auch im Wechsel, entlang
der Zeilen 30 und Spalten 35 verfahrbar.
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Die
Rollenfahrzeuge 10 weisen daneben Hubvorrichtungen 75 auf,
mit welchen die zu lagernden Güter 25 aus
der Transportebene 55 in die Aufnahmeplätze 20 der Lagerebene 15 vertikal
gehoben werden können.
Die Hubvorrichtungen 75 umfassen dazu jeweils eine heb-
und senkbare Ladefläche 80. Diese
Ladeflächen 80 können die
Warenträ ger 45 mitsamt
den Gütern 25 in
die Lagerebene 15 heben bzw. in die Transportebene 55 senken.
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In
jeder Lagereinheit 10 sind mehrere Rollenfahrzeuge 65 vorgesehen – die über eine
zentrale Steuerung 85 gesteuert werden. Die Rollenfahrzeuge 65 werden
in ihren möglichen
rechtwinkligen Verfahrwegen 70 durch Führungen in der Form von Markierungen 87 geführt. Beispielsweise
kann es sich bei den Markierungen 87 um Reflektoren zur
Reflexion von Laserlicht oder andersartige, in der Flurfördertechnik
verwendete Markierungen zur Bildung von Leitlinien handeln. Auch
können
anstelle der Markierungen mechanische Führungen vorgesehen sein. Ferner
können
die Führungen
auch anderweitig elektromagnetisch oder optisch realisiert sein,
beispielsweise in an sich bekannter Weise als Laserführungen,
welche vorgesehene Verfahrwege durch Laserstrahlen kennzeichnen.
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Die
Rollenfahrzeuge 65 sind zur freien Bewegung in der Transportebene 15 mit
elektrischen Energiespeichern in der Form von Akkus (in den Zeichnungen
nicht dargestellt) ausgerüstet.
Die Akkus sind dabei in jeder Lagereinheit 10 an Ladestationen 90 aufladbar,
welche an einem horizontalen, äußeren Randbereich 92 der
Lagereinheit 10 angeordnet sind. Dieser Randbereich 92 umgibt
in einer Aufsicht betrachtet vollumfänglich den rechteckigen Bereich 37 der
Aufnahmeplätze 20.
Der Randbereich 92 weist folglich die Gestalt eines Rechteckrahmens auf
(s. 4). Der Randbereich 92 grenzt mit vier
inneren Seiten 95, 96, 97, 98 an
den rechteckigen Bereich 37 der Aufnahmeplätze 20 an.
An zwei Seiten 96, 98 sind jeweils zwei Ladestationen 90 angeordnet,
an den übrigen
Seiten 95, 97 des Randbereichs 92 befindet
sich jeweils eine Ladestation 90.
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Mittels
mehrerer Vertikalverbringungsvorrichtungen in Gestalt von Aufzügen 100,
welche sämtliche
Lagereinheiten 10 miteinander verbinden, können die
zu lagernden Güter 25 zwischen
den Lagereinheiten 10 verbracht werden. Dazu können die Güter 25 an Übergabepunkten,
die in den Transportebenen jeweils nahe einem Aufzug 100 gelegen sind,
in eine Aufnahme des Aufzugs 100 übergeben werden. Die Aufzüge sind
dabei in dem horizontalen, äußeren Randbereich 92 der
Lagereinheit 10 angeordnet. An je einem Ende der vier Seiten 95, 96, 97, 98 des
Randbereiches 92 ist jeweils ein Aufzug 100 vorgesehen.
Insbesondere können
die Güter 25 mit den
Aufzügen 100 in
die Grundebene (in den Zeichnungen nicht dargestellt) gefahren werden,
in welcher Ein- und
Ausgabestationen zur Eingabe zu lagernder Güter 25 in das Lagersystem 5 sowie
zur Ausgabe zuvor gelagerter Güter 25 aus
dem Lagersystem 5 gelegen sind.
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- 5
- Lagersystem
- 10
- Lagereinheit
- 15
- Lagerebene
- 20
- Aufnahmeplätze
- 25
- Güter
- 30
- Zeile
- 35
- Spalte
- 37
- rechteckiger
Bereich
- 40
- Tragschiene
- 45
- Warenträger
- 50
- Stützpfeiler
- 55
- Transportebene
- 60
- Bodenfläche
- 65
- Rollenfahrzeug
- 70
- Verfahrweg
- 75
- Hubvorrichtung
- 80
- Ladefläche
- 85
- Steuerung
- 87
- Markierung
- 90
- Ladestation
- 92
- Randbereich
- 95
- Seite
- 96
- Seite
- 97
- Seite
- 98
- Seite
- 100
- Aufzug