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DE102009021467A1 - Lagersystem - Google Patents

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DE102009021467A1
DE102009021467A1 DE200910021467 DE102009021467A DE102009021467A1 DE 102009021467 A1 DE102009021467 A1 DE 102009021467A1 DE 200910021467 DE200910021467 DE 200910021467 DE 102009021467 A DE102009021467 A DE 102009021467A DE 102009021467 A1 DE102009021467 A1 DE 102009021467A1
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Inventor
Ernst-Otto Esau
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/04Storage devices mechanical
    • B65G1/0471Storage devices mechanical with access from beneath
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G1/04Storage devices mechanical
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Abstract

Das Lagersystem umfasst zumindest eine Lagereinheit, welche eine sich horizontal erstreckende Lagerebene und eine zugehörige, unterhalb dieser Lagerebene gelegene und sich horizontal erstreckende Transportebene aufweist, wobei die Lagerebene Aufnahmeplätze umfasst, die zur Aufnahme zu lagernder Güter ausgebildet sind, wobei zumindest eine Transportvorrichtung vorhanden ist, welche in der Transportebene unterhalb der Aufnahmeplätze entlang zumindest zweier horizontaler Achsen bewegbar ist, und wobei zumindest eine Hubvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher Güter von der Transportvorrichtung vertikal in die Lagerebene bewegt werden können.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Lagersystem.
  • Bei Lagersystemen, etwa in Hochregallagern, zählt es zum Stand der Technik, die zu lagernden Güter in Lagereinheiten in der Form von Regalen einzulagern. Zur Ein- und Auslagerung der Güter muss eine Transportvorrichtung die Güter in horizontaler Richtung sowie in vertikaler Richtung an den Lagereinheiten entlang bewegen. Dazu wird regelmäßig eine geführte, beispielsweise schienengebundene, Transportvorrichtung eingesetzt. Nachteilig allerdings lässt sich bei einer Lagereinheit eines solchen Lagersystems üblicherweise nur eine einzige Gütereinheit zu einem gegebenen Zeitpunkt bewegen, da ein Einsatz mehrerer Transportvorrichtungen pro Lagereinheit nicht möglich ist. Damit ist die Anzahl der Einlagerungs- bzw. Auslagerungsvorgänge je Zeit- und Lagereinheit deutlich begrenzt. Ferner ist mit diesen Transportvorrichtungen bei Ein- und Auslagerungsvorgängen stets eine große Masse zu bewegen. Dies setzt die Wirtschaftlichkeit des Lagersystems deutlich herab.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein in dieser Hinsicht verbessertes Lagersystem auszubilden. Insbesondere soll eine hohe Rate von Ein- bzw. Auslagerungsvorgängen je Lagereinheit ermöglicht werden, die allenfalls durch die Verkehrsdichte der ein- und auszulagernden Güter selbst begrenzt ist
  • Diese Aufgabe wird durch ein Lagersystem mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfin dung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung.
  • Das erfindungsgemäße Lagersystem umfasst zumindest eine Lagereinheit. Diese Lagereinheit weist eine sich horizontal erstreckende Lagerebene sowie eine zugehörige, unterhalb dieser Lagerebene gelegene und sich horizontal erstreckende Transportebene auf. Die Lagerebene umfasst Aufnahmeplätze, die zur Aufnahme zu lagernder Güter, z. B. Paletten mit Gütern, ausgebildet sind. Ferner ist zumindest eine Transportvorrichtung vorhanden, welche in der Transportebene unterhalb der Aufnahmeplätze entlang zumindest zweier horizontaler Achsen bewegbar ist. Zudem ist eine Hubvorrichtung vorgesehen, mittels welcher die Paletten bzw. Güter von der Transportvorrichtung vertikal in die Lagerebene bewegt werden können.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die zumindest eine Lagereinheit des Lagersystems folglich nicht durch eine sich vertikal erstreckende Regalreihe gebildet, sondern umfasst eine sich horizontal erstreckende Lagerebene. Verglichen mit einer konventionellen Regalreihe etwa eines Hochregallagers ist die zumindest eine Lagereinheit des erfindungsgemäßen Lagersystems also um 90° um die Richtung der horizontalen Längsausdehnung der Regalreihe gedreht. Die Bewegung der Güter zu den vorgesehenen Aufnahmeplätzen kann daher durch die Bewegung der Güter entlang zweier horizontaler Achsen in der Transportebene mittels der Transportvorrichtung erfolgen. Dadurch, dass die Transportvorrichtung bzw. die Transportvorrichtungen nur in einer horizontalen Ebene bewegt werden müssen, können sich diese am Boden der Transportebene abstützen. Es sind somit keine sich durch die gesamte Transportebene erstreckende, bewegliche Führungsvorrichtungen erforderlich, wie es bei bekannten Hochregallagern der Fall ist. Auf diese Weise wird es möglich, dass mehrere Transportvorrichtungen gleichzeitig in der Transportebene und aneinander vorbei bewegt werden kön nen. Folglich können die Güter in der Transportebene leicht aneinander vorbei bewegt werden. Beispielsweise können mehrere Transportvorrichtungen zu diesem Zweck als eine Mehrzahl von aneinander vorbei bewegbaren Fahrzeugen vorgesehen sein, wie sie weiter unten näher beschrieben werden. Daher können entlang der zumindest einen Lagereinheit des erfindungsgemäßen Lagersystems zu einem gegebenen Zeitpunkt grundsätzlich auch mehrere Gütereinheiten gleichzeitig bewegt werden. Damit ermöglicht das erfindungsgemäße Lagersystem eine hohe Rate von Ein- bzw. Auslagerungsvorgängen bezogen auf die zumindest eine Lagereinheit.
  • Die horizontale Erstreckung der Lagereinheit und der Transportebene hat ferner den Vorteil, dass Funktionseinrichtungen wie z. B. Ein- und Ausgabestationen, Kommissionierbereiche, Fördersysteme zur Güterzu- und abfuhr, Servicestationen für Transportvorrichtungen etc. beliebig über den horizontalen Randbereich, d. h. über den gesamten Umfang des Lagers, verteilt angeordnet werden können. Solche Funktionseinrichtungen können insbesondere vorgesehen sein, um Güter in die Lagereinheit ein- bzw. aus der Lagereinheit auszubringen. Ferner zählt eine Vertikalverbringungsvorrichtung, wie sie weiter unten beschrieben ist, zu solchen Funktionseinrichtungen. Durch die erfindungsgemäße horizontale Lageranordnung lässt sich eine Vielzahl solcher Funktionseinrichtungen nach Bedarf über den Randbereich entlang der vier Außenseiten der Lagereinheit verteilen. Durch die horizontale Anordnung der Lagereinheit und der darunter liegenden Transportebene sind die umfänglichen Seitenkanten der Transportebene, d. h. in der Regel die vier umfänglichen Seitenkanten, frei zugänglich, sodass im Bereich dieser Seitenkanten ein großer Raum zur Anordnung von Funktionsbereichen zur Verfügung steht. Es steht somit deutlich mehr Raum zur Anordnung derartiger Funktionseinrichtungen zur Verfügung, als es von herkömmlichen Hochregallagern her bekannt ist. Bei diesen sind nämlich in der Regel nur die zwei senkrechten Seitenkanten der vertikalen Transport ebene frei zugänglich. Insofern kann die gesamte Transportebene von Funktionseinrichtungen freigehalten werden und insbesondere kann die Zahl der Ein- und Ausgabepunkte für Güter in der Transportebene deutlich erhöht werden. Hierdurch kann die Güterzu- und abfuhr zu bzw. von dem Lager beschleunigt werden und es können im Umfeld des Lagers erforderliche Flächen zur Zwischenlagerung von Gütern reduziert werden.
  • Damit die zu lagernden Güter mittels der Hubvorrichtung von der Transportebene in die Lagerebene bewegt werden können, sind die Aufnahmeplätze zweckmäßigerweise derart ausgebildet, dass die Güter mittels Riegel- oder Rastverbindungen an den Aufnahmeplätzen in der Lagerebene arretiert werden können. Geeigneterweise kann bei dem erfindungsgemäßen Lagersystem auch das Absenken der Güter von der Lagerebene in die Transportebene, d. h. die Güterentnahme aus den Aufnahmeplätzen, mit dieser Hubvorrichtung erfolgen. Die Hubvorrichtung ist dabei zweckmäßigerweise an der Transportvorrichtung vorgesehen. Die Hubvorrichtung kann aber auch unabhängig von der Transportvorrichtung, beispielsweise an den Aufnahmeplätzen selbst, vorgesehen sein. Dann wäre an jedem Aufnahmeplatz eine solche Hubvorrichtung vorzusehen.
  • Bevorzugt weist das Lagersystem in vertikaler Abfolge eine Mehrzahl von Lagereinheiten auf. Durch die vertikale Skalierung des Lagersystems kann der Flächenbedarf auch bei großen Lagersystemen hinreichend klein gehalten werden. Damit lässt sich das erfindungsgemäße Lagersystem ähnlich kompakt ausbilden wie ein aus mehreren Hochregalreihen ausgebildetes Hochregallager. Insbesondere ist für jede Lagereinheit zumindest eine Transportvorrichtung vorgesehen. Diese kann beispielsweise ein oder mehrere Fahrzeuge in der Transportebene umfassen.
  • Besonders bevorzugt sind bei dem Lagersystem als Transportvorrichtungen mehrere Fahrzeuge vorgesehen, insbesondere mehrere Fahrzeuge in einer Transportebene. Auf diese Weise können zeitgleich Güter mittels mehrerer Fahrzeuge ein- bzw. ausgelagert werden, so dass die Ein- bzw. Auslagerungsrate erheblich gesteigert werden kann. Geeigneterweise sind die Fahrzeuge voneinander unabhängig und ungestört verfahrbar.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung des vorgenannten Lagersystems ist zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung vorgesehen, welche zur Güterverbringung zwischen den Transportebenen ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Vertikalverbringungsvorrichtung dabei derart ausgebildet, dass die Güter im Wesentlichen in vertikaler Richtung zwischen den Transportebenen verbracht werden können, sodass die Verbringungszeiten und -wege klein gehalten werden können. Zweckmäßigerweise weist dazu jede Transportebene zumindest einen Übergabepunkt auf, an welchem die Güter von dem zumindest einen Transportfahrzeug an die Vertikalverbringungsvorrichtung übergeben werden können. Geeigneterweise können an solchen Übergabepunkten auch Güter von der Vertikalverbringungsvorrichtung an das zumindest eine Transportfahrzeug übergeben werden. Vorzugsweise ist die zumindest eine Vertikalverbringungseinrichtung, insbesondere eine Mehrzahl von Vertikalverbringungsvorrichtungen, gegebenenfalls mitsamt den vorgesehenen Übergabepunkten, an einem horizontalen Randbereich einer Lagereinheit angeordnet, beispielsweise nahe der vier Außenseiten der Lagereinheit. Diese Anordnung an den Randbereichen unterstützt im Falle mehrerer vorgesehener Fahrzeuge vorteilhaft eine untereinander unabhängige und ungestörte Verfahrbarkeit dieser Fahrzeuge. Bei einer Mehrzahl von Vertikalverbringungsvorrichtungen kann daneben auch eine zeitgleiche Verbringung mehrerer Güter zwischen den Transportebenen erfolgen, sodass die Vertikalverbringungsvorrichtung keinen Engpass im Gütertransport bildet. Bevorzugt umgibt der horizontale Randbereich in einer Aufsicht betrachtet umfänglich den Bereich der Aufnahmeplätze. Beispielsweise verteilen sich vier Vertikalverbringungsvorrichtungen auf je einer Seite eines vierseitigen Randbereichs mit dem Grundriss eines Rechteckrahmens. Ferner bevorzugt verbindet die Vertikalverbringungsvorrichtung sämtliche Transportebenen miteinander. Insbesondere verbindet die Vertikalverbringungsvorrichtung eine oder mehrere Transportebenen mit der Grundebene des Lagersystems. Idealerweise ist in dieser Grundebene eine Ein- und Ausgabestation zur Eingabe der zu lagernden Güter in das Lagersystem bzw. zur Ausgabe gelagerter Güter aus dem Lagersystem vorgesehen.
  • Vorzugsweise weist diese Vertikalverbringungsvorrichtung zumindest einen Aufzug auf. In einer weiteren bevorzugten Ausbildung umfasst die Vertikalverbringungsvorrichtung, beispielsweise in der Art eines Paternosters, eine Mehrzahl umlaufender Transporteinrichtungen. Insbesondere im letztgenannten Fall können Wartezeiten zur Vertikalverbringung des Lagergutes vorteilhaft vermieden werden.
  • Geeigneterweise umfasst das Lagersystem zumindest ein frei bewegliches Fahrzeug. Insbesondere sind bei Lagersystem mit einer Mehrzahl von Fahrzeugen in einer Transportebene sämtliche Fahrzeuge der Transportebene frei beweglich. In diesem Falle können die Güter auf besonders einfache Weise ungehindert aneinander vorbei bewegt werden, ohne dass die Güter, etwa durch Führungsmittel zur Bewegung der Fahrzeuge, behindert werden. Idealerweise weist die Transportebene eine, vorzugsweise geschlossene, Bodenfläche auf. Besonders bevorzugt weist das Lagersystem sowohl ein frei bewegliches Fahrzeug als auch eine Transportebene mit einer Bodenfläche auf. Beispielsweise kann das frei bewegliche Fahrzeug Räder oder Rollen umfassen, mit welchen es auf der Bodenfläche frei beweglich verfahrbar ist. Im Falle geschlossener Bodenflächen können die Fahrzeuge beispielsweise auch in beliebigen Richtungen, beispielsweise auf kürzestem Wege zwi schen jeweils zwei Aufnahmeplätzen bzw. zwischen einem Aufnahmeplatz und einer Vertikalverbringungsvorrichtung verfahren werden. In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Fahrzeug entlang rechtwinklig zueinander orientierter Achsen, insbesondere auch im Wechsel, verfahrbar. Beispielsweise ist das Fahrzeug abbiegefähig, ohne dass dazu die Ausrichtung des Fahrzeugs notwendig zu ändern ist. Bevorzugt weist bei dem Lagersystem die Transportvorrichtung zumindest einen elektrischen Energiespeicher auf, wobei das Lagersystem eine Ladestation umfasst, welche zum Aufladen des elektrischen Energiespeichers ausgebildet ist. Insbesondere handelt es sich bei dem elektrischen Energiespeicher um einen Akku, etwa derart, wie er in bekannter Weise bei Flurförderzeugen Verwendung findet. Auf diese Weise sind die Transportbewegungen der Transportvorrichtung nicht durch Kabel, Stromschienen oder ähnliche Energieversorgungseinrichtungen behindert, sondern frei beweglich. Zweckmäßigerweise weist die Transportvorrichtung eine Mehrzahl von Fahrzeugen in einer Transportebene auf, die jeweils mit zumindest einem Energiespeicher versehen sind. Bevorzugt ist zumindest eine Ladestation in jeder Transportebene vorgesehen. So können beispielsweise die Fahrzeuge der Transportvorrichtung im Bedarfsfalle auf einfache Weise, insbesondere selbstständig mittels einer Selbstdiagnosevorrichtung oder aber zentral gesteuert, die elektrischen Energiespeicher mit elektrischer Energie laden. Vorzugsweise ist die zumindest eine Ladestation, insbesondere eine Mehrzahl von Ladestationen, an einem horizontalen Randbereich der Lagereinheit angeordnet, beispielsweise nahe vier Außenseiten, der Lagereinheit. Diese Anordnung an den Randbereichen unterstützt im Falle mehrerer vorgesehener Fahrzeuge vorteilhaft eine untereinander unabhängige und ungestörte Verfahrbarkeit dieser Fahrzeuge hinsichtlich der Aufladevorgänge und gegebenenfalls der Ein- und Auslagerungsvorgänge. Auch die Ladestationen lassen sich als Funktionseinrichtungen im Sinne der vorhergehenden Beschreibung verstehen. Insbesondere bilden die Ladestationen bei einer vorgesehenen Mehrzahl von Ladestationen kei nen Engpass bei der Aufladung der Energiespeicher der Fahrzeuge bzw. beim Verfahren der Fahrzeuge. Bevorzugt umgibt der horizontale Randbereich in einer Aufsicht betrachtet umfänglich die Lagereinheit. Beispielsweise befinden sich mehrere Ladestationen an einer oder mehreren Seiten des vierseitigen Randbereichs.
  • Besonders bevorzugt sind bei einem Lagersystem mit zumindest einer Vertikalverbringungsvorrichtung und zumindest einer Ladestation die zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung und die zumindest eine Ladestation an einem horizontalen Randbereich der Lagereinheit angeordnet.
  • Vorzugsweise ist bei dem Lagersystem die Transportvorrichtung zumindest ein Fahrzeug, wobei entlang der möglichen Verfahrwege des Fahrzeugs Führungen angeordnet sind. Bei den Führungen handelt es sich in bevorzugten Weiterbildungen um mechanische Führungen, etwa in Form von Führungsschienen oder Kulissenführungen, welche die Fahrzeuge auf vorgesehenen Verfahrwegen halten. In alternativen bevorzugten Weiterbildungen sind die Führungen durch Markierungen gebildet, die, beispielsweise optisch, per Funk oder anderweitig elektromagnetisch, durch das zumindest eine Fahrzeug erfassbar sind.
  • Insbesondere sind die Führungen bei dem Lagersystem optische Leitsysteme. Beispielsweise handelt es sich bei der optischen Führung um eine Laserführung, bei welcher vorgesehene Verfahrwege in an sich bekannter Weise durch einen Laserstrahl gekennzeichnet werden.
  • Idealerweise ist bei dem Lagersystem eine zentrale Steuerung der Fahrzeuge vorgesehen. Somit lassen sich die Fahrzeuge hinsichtlich der Einlagerungszeiten, Fahrwege und/oder der damit verbundenen Kosten effizient einsetzen. Geeigneterweise passt die zentrale Steuerung dabei die Verfahrwege der Fahrzeuge frühzeitig an weitere Daten an, beispielsweise an zuvor bekannte Zeitpunkte für Einlagerungen bzw. Entnahmen von Gütern und/oder die zugehörigen Aufnahmeplätze, und/oder hinsichtlich gegebenenfalls erforderlicher Aufladevorgänge der elektrischen Energiespeicher der Fahrzeuge. Somit kann der Fahrzeugeinsatz vorteilhaft optimiert werden.
  • Bevorzugt ist das zumindest eine Fahrzeug als im rechten Winkel abbiegefähig ausgebildet. Damit lässt sich das Fahrzeug geeignet in zueinander orthogonalen Richtungen verfahren. Dies ist insbesondere relevant bei den nachfolgend diskutierten Anordnungen der Aufnahmeplätze.
  • Vorzugsweise sind bei dem Lagersystem die Aufnahmeplätze auf Gitterplätzen eines sich horizontal erstreckenden Rechteckgitters angeordnet. So lassen sich Güter, insbesondere auf rechteckigen Paletten wie beispielsweise Europaletten, platzsparend lagern. Die Anordnung der Aufnahmeplätze auf Gitterplätzen eines Rechteckgitters im Sinne dieser Erfindung bedeutet die horizontale Anordnung der Aufnahmeplätze in Zeilen und sich senkrecht zu den Zeilen erstreckenden Spalten. Zweckmäßigerweise ist die zumindest eine Transportvorrichtung zum Gütertransport parallel zu den Gitternetzlinien des Rechteckgitters ausgebildet, d. h. die Transportvorrichtung lässt sich parallel zu den Erstreckungsrichtungen der Zeilen und der Spalten verfahren.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellen Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Lagersystem in einem vertikalen Schnitt,
  • 2 das Lagersystem gemäß 1 in einem horizontalen Schnitt entlang der Lagerebene,
  • 3 das Lagersystem gemäß 1 in einem horizontalen Schnitt entlang der Transportebene und
  • 4 das Lagersystem gemäß 1 schematisch in einer Aufsicht.
  • Das in den 1 bis 4 dargestellte Lagersystem 5 umfasst mehrere, in vertikaler Richtung aufeinanderfolgende Lagereinheiten 10. Jede Lagereinheit 10 weist dabei eine sich horizontal erstreckende Lagerebene 15 auf. Die Lagerebene 15 umfasst Aufnahmeplätze 20, die zur Aufnahme zu lagernder Güter 25 ausgebildet sind.
  • Die Aufnahmeplätze 20 erstrecken sich in horizontaler Richtung in Zeilen 30 und sich dazu senkrecht und horizontal erstreckenden Spalten 35. Die Aufnahmeplätze 20 sind also in der Art eines Rechteckgitters in der Lagerebene 15 angeordnet. Die Aufnahmeplätze 20 nehmen dabei in einer Aufsicht (4) betrachtet einen im Wesentlichen rechteckigen Bereich 37 in der Lagereinheit 10 ein.
  • Die Aufnahmeplätze 20 sind dabei zur Aufnahme der zu lagernden Güter 25 auf Warenträgern 45, z. B. in Form von Paletten ausgebildet. Dazu weist jeder Aufnahmeplatz zwei Riegelelemente in Form von Tragschienen 40 auf, auf die die Warenträger 45 gestellt werden können. Die Tragschienen 40 sind dabei derart schwenkbar, dass die mit Gütern 25 bestückten Warenträger 45 an den Tragschienen 40 zur Einlagerung bzw. zur Entnahme vertikal vorbei geschoben werden können. Zur Einlagerung verriegeln die Tragschienen 40 die Warenträger 45 gegen eine Abwärtsbewegung. Es versteht sich, dass sich auch andere Arretierungen, beispielsweise andere Riegel- bzw. Rastelemente, zur Fixierung der Güter 25 bzw. der Warenträger 45 an den Aufnahmeplätzen 20 ein setzen lassen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Warenträger 45 als Paletten ausgebildet. Es können jedoch auch andere Warenträger, wie beispielsweise Körbe, eingesetzt sein. Die Tragschienen 40 sind dabei an sich vertikal erstreckenden Stützpfeilern 50 befestigt, die die Lagereinheiten 10 tragen. Die Stützpfeiler 50 sind dabei wie die Aufnahmeplätze 20 in der Art eines Rechteckgitters angeordnet und jeweils an den Eckbereichen eines Aufnahmeplatzes 20 befindlich. In jeder Lagereinheit 10 ist unterhalb der Lagerebene 15 eine sich horizontal erstreckende Transportebene 55 gelegen. Diese Transportebene 55 umfasst jeweils eine sich horizontal erstreckende Bodenfläche 60, die die Lagereinheiten 10 von der jeweils darunterliegenden Lagereinheit 10 trennt.
  • Auf dieser Bödenfläche 60 sind in jeder Lagereinheit 10 Transportvorrichtungen in Gestalt von Fahrzeugen bzw. Flurförderzeugen verfahrbar. Die Flurförderzeuge sind dabei zum horizontalen Transport der zu lagernden Güter 25 vorgesehen. Als Flurförderzeuge kommen hier führerlose Rollenfahrzeuge 65 zum Einsatz. Die Rollenfahrzeuge können dabei parallel zu den durch die Aufnahmeplätze 20 gebildeten Zeilen 30 bzw. Spalten 35, also entlang zweier orthogonaler Achsen, auf möglichen Verfahrwegen 70 verfahren werden. Die Rollenfahrzeuge 65 sind dabei derart auf der Bodenfläche 60 verfahrbar, dass sie zum scharfen Abbiegen im rechten Winkel zwischen den Stützpfeilern 50 bewegt werden können. Dabei sind sie, ohne die eigene Ausrichtung zu ändern, auch im Wechsel, entlang der Zeilen 30 und Spalten 35 verfahrbar.
  • Die Rollenfahrzeuge 10 weisen daneben Hubvorrichtungen 75 auf, mit welchen die zu lagernden Güter 25 aus der Transportebene 55 in die Aufnahmeplätze 20 der Lagerebene 15 vertikal gehoben werden können. Die Hubvorrichtungen 75 umfassen dazu jeweils eine heb- und senkbare Ladefläche 80. Diese Ladeflächen 80 können die Warenträ ger 45 mitsamt den Gütern 25 in die Lagerebene 15 heben bzw. in die Transportebene 55 senken.
  • In jeder Lagereinheit 10 sind mehrere Rollenfahrzeuge 65 vorgesehen – die über eine zentrale Steuerung 85 gesteuert werden. Die Rollenfahrzeuge 65 werden in ihren möglichen rechtwinkligen Verfahrwegen 70 durch Führungen in der Form von Markierungen 87 geführt. Beispielsweise kann es sich bei den Markierungen 87 um Reflektoren zur Reflexion von Laserlicht oder andersartige, in der Flurfördertechnik verwendete Markierungen zur Bildung von Leitlinien handeln. Auch können anstelle der Markierungen mechanische Führungen vorgesehen sein. Ferner können die Führungen auch anderweitig elektromagnetisch oder optisch realisiert sein, beispielsweise in an sich bekannter Weise als Laserführungen, welche vorgesehene Verfahrwege durch Laserstrahlen kennzeichnen.
  • Die Rollenfahrzeuge 65 sind zur freien Bewegung in der Transportebene 15 mit elektrischen Energiespeichern in der Form von Akkus (in den Zeichnungen nicht dargestellt) ausgerüstet. Die Akkus sind dabei in jeder Lagereinheit 10 an Ladestationen 90 aufladbar, welche an einem horizontalen, äußeren Randbereich 92 der Lagereinheit 10 angeordnet sind. Dieser Randbereich 92 umgibt in einer Aufsicht betrachtet vollumfänglich den rechteckigen Bereich 37 der Aufnahmeplätze 20. Der Randbereich 92 weist folglich die Gestalt eines Rechteckrahmens auf (s. 4). Der Randbereich 92 grenzt mit vier inneren Seiten 95, 96, 97, 98 an den rechteckigen Bereich 37 der Aufnahmeplätze 20 an. An zwei Seiten 96, 98 sind jeweils zwei Ladestationen 90 angeordnet, an den übrigen Seiten 95, 97 des Randbereichs 92 befindet sich jeweils eine Ladestation 90.
  • Mittels mehrerer Vertikalverbringungsvorrichtungen in Gestalt von Aufzügen 100, welche sämtliche Lagereinheiten 10 miteinander verbinden, können die zu lagernden Güter 25 zwischen den Lagereinheiten 10 verbracht werden. Dazu können die Güter 25 an Übergabepunkten, die in den Transportebenen jeweils nahe einem Aufzug 100 gelegen sind, in eine Aufnahme des Aufzugs 100 übergeben werden. Die Aufzüge sind dabei in dem horizontalen, äußeren Randbereich 92 der Lagereinheit 10 angeordnet. An je einem Ende der vier Seiten 95, 96, 97, 98 des Randbereiches 92 ist jeweils ein Aufzug 100 vorgesehen. Insbesondere können die Güter 25 mit den Aufzügen 100 in die Grundebene (in den Zeichnungen nicht dargestellt) gefahren werden, in welcher Ein- und Ausgabestationen zur Eingabe zu lagernder Güter 25 in das Lagersystem 5 sowie zur Ausgabe zuvor gelagerter Güter 25 aus dem Lagersystem 5 gelegen sind.
  • 5
    Lagersystem
    10
    Lagereinheit
    15
    Lagerebene
    20
    Aufnahmeplätze
    25
    Güter
    30
    Zeile
    35
    Spalte
    37
    rechteckiger Bereich
    40
    Tragschiene
    45
    Warenträger
    50
    Stützpfeiler
    55
    Transportebene
    60
    Bodenfläche
    65
    Rollenfahrzeug
    70
    Verfahrweg
    75
    Hubvorrichtung
    80
    Ladefläche
    85
    Steuerung
    87
    Markierung
    90
    Ladestation
    92
    Randbereich
    95
    Seite
    96
    Seite
    97
    Seite
    98
    Seite
    100
    Aufzug

Claims (15)

  1. Lagersystem mit zumindest einer Lagereinheit (10), welche eine sich horizontal erstreckende Lagerebene (15) und eine zugehörige, unterhalb dieser Lagerebene (15) gelegene und sich horizontal erstreckende Transportebene (55) aufweist, wobei die Lagerebene (15) Aufnahmeplätze (20) umfasst, die zur Aufnahme zu lagernder Güter (25) ausgebildet sind, zumindest eine Transportvorrichtung (65) vorhanden ist, welche in der Transportebene (55) unterhalb der Aufnahmeplätze (20) entlang zumindest zweier horizontaler Achsen bewegbar ist, und wobei zumindest eine Hubvorrichtung (75) vorgesehen ist, mittels welcher Güter von der Transportvorrichtung (65) vertikal in die Lagerebene (15) bewegt werden können.
  2. Lagersystem nach Anspruch 1, das in vertikaler Abfolge eine Mehrzahl von Lagereinheiten (10) aufweist.
  3. Lagersystem nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem als Transportvorrichtungen (65), insbesondere in einer Transportebene (55), mehrere Fahrzeuge (65) vorgesehen sind.
  4. Lagersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, das zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung (100), insbesondere eine Mehrzahl von Vertikalverbringungsvorrichtungen (100), aufweist, welche zur Güterverbringung zwischen den Lagereinheiten (10) ausgebildet ist.
  5. Lagersystem nach Anspruch 4, bei welchem die Vertikalverbringungsvorrichtung (100) zumindest einen Aufzug (100) aufweist.
  6. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die zumindest eine Transportvorrichtung (65) ein frei bewegliches Fahrzeug (65) ist.
  7. Lagersystem nach Anspruch 5 oder 6, bei welchem eine zentrale Steuerung der Fahrzeuge (65) vorgesehen ist.
  8. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Transportebene (55) eine, vorzugsweise geschlossene, Bodenfläche (60) aufweist.
  9. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die zumindest eine Transportvorrichtung (65) zumindest einen elektrischen Energiespeicher aufweist und bei welchem das Lagersystem zumindest eine Ladestation (90), insbesondere eine Mehrzahl von Ladestationen (90), aufweist, welche zum Aufladen des elektrischen Energiespeichers ausgebildet ist.
  10. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, zumindest nach einem der Ansprüche 4, und 9, bei welchem die zumindest eine Vertikalverbringungsvorrichtung (100) und/oder die zumindest eine Ladestation (90) an einem horizontalen Randbereich (92) der Lagereinheit (10) angeordnet ist.
  11. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Transportvorrichtung (65) ein Fahrzeug (65) ist und bei welchem entlang der möglichen Verfahrwege (70) der Fahrzeuge (65) Führungen (87) angeordnet sind.
  12. Lagersystem nach Anspruch 11, bei welchem die Führungen optische Leitsysteme sind.
  13. Lagersystem nach einem der Ansprüche 6 bis 12, bei welchem das zumindest eine Fahrzeug (65) als im rechten Winkel abbiegefähig ausgebildet ist.
  14. Lagersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Aufnahmeplätze (20) auf Gitterplätzen eines sich horizontal erstreckenden Rechteckgitters angeordnet sind.
  15. Lagersystem nach Anspruch 14, bei welchem die Transportvorrichtung zum Gütertransport parallel zu Gitternetzlinien (30, 35) des Rechteckgitters ausgebildet ist.
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