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DE102008006258B4 - Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme - Google Patents

Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme Download PDF

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DE102008006258B4
DE102008006258B4 DE102008006258A DE102008006258A DE102008006258B4 DE 102008006258 B4 DE102008006258 B4 DE 102008006258B4 DE 102008006258 A DE102008006258 A DE 102008006258A DE 102008006258 A DE102008006258 A DE 102008006258A DE 102008006258 B4 DE102008006258 B4 DE 102008006258B4
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grip
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Frank 78176 Walter
Hermann 78166 Stadler
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MC Technology GmbH
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Abstract

Vorrichtung (20) zum Abziehen einer Anschlussklemme (10) mit einem Befestigungsabschnitt (30) zum Befestigen der Vorrichtung (20) an der Anschlussklemme (10) und einem Griffabschnitt (40), wobei der Griffabschnitt (40) gegenüber dem Befestigungsabschnitt (30) verschwenkbar ist (= schwenkbare Verbindung (35)) wobei an dem Griffabschnitt (40) eine zweite Befestigungseinrichtung (48) zum lösbaren Befestigen des Griffabschnitts (40) an der Anschlussklemme (10) vorgesehen ist und wobei der Befestigungsabschnitt (30) eine erste Befestigungseinrichtung (38) zum lösbaren Befestigen der Vorrichtung (20) an der Anschlussklemme (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Befestigungseinrichtung (38) als ein Schwalbenschwanz ausgeführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme.
  • Bekannte Anschlussklemmen können mit Steckkontakten in einer Steckrichtung in Stiftleisten gesteckt werden. Eine solche Steckverbindung kann durch Zug an der Anschlussklemme entgegen der Steckrichtung gelöst werden.
  • Ein Abziehen der Anschlussklemmen von den Stiftleisten ist oft nur mit großer Kraft möglich. Dabei ist es aufgrund kleiner Dimensionen der Anschlussklemmen schwierig, die Anschlussklemmen richtig zu greifen.
  • Zusätzliche an den Anschlussklemmen angebrachte Laschen erleichtern das Greifen und Abziehen der Anschlussklemmen. Die Laschen stehen in Steckrichtung nach hinten von der Anschlussklemme ab, so dass sie einfach zu greifen sind. Die Laschen sind regelmäßig recht lang und stehen starr ab. Sie können stören und werden nur selten gebraucht.
  • Die Befestigung der Laschen erfolgt bei bekannten Anschlussklemmen durch Ultraschallverschweißen der Lasche an der Anschlussklemme. Eine solche Schweißverbindung ist teuer, unflexibel und nicht reversibel.
  • Eine bekannte Vorrichtung 2 zum Abziehen einer Anschlussklemme 10' zeigt 1. Die Anschlussklemme 10' weist ein quaderförmiges Gehäuse auf. An einer Steckseite des Gehäuses sind Steckkontakte angebracht, die in einer Steckrichtung SR in eine Stiftleiste gesteckt werden können. Vier Wände des Gehäuses sind im Wesentlichen parallel zur Steckrichtung SR ausgerichtet und an jeweils einer unteren Seite mit der Steckseite verbunden. Auf gegenüberliegenden, oberen Seiten sind die vier Wände mit einer Sichtseite verbunden. Die Sichtseite liegt der Steckseite gegenüber. An einer der vier Wände ist die Vorrichtung 2 zum Abziehen der Anschlussklemme 10' befestigt.
  • Die Vorrichtung 2 weist einen Griffabschnitt 40' und einen Befestigungsabschnitt 30' auf. Der Befestigungsabschnitt 30' ist an der Anschlussklemme 10' angeschweißt und liegt dabei flächig an einer der vier Wände der Anschlussklemme 10' an. Das Anschweißen der Vorrichtung 2 an der Anschlussklemme 10' ist ein kostenaufwändiger Fertigungsschritt. Die Schweißverbindung ist zudem nicht ohne Weiteres reversibel.
  • Die Vorrichtung 2 ist mit ihrem Griffabschnitt 40' und dem Befestigungsabschnitt 30' im Wesentlichen rechteckig ausgebildet. Hieraus ergibt sich, dass der Griffabschnitt 40' zwangsweise von der Anschlussklemme 10' absteht. Werden nun mehrere solcher Anschlussklemmen 10' nebeneinander in eine Steckleiste, Stiftleiste oder vergleichbares eingesteckt, so stehen mehrere Griffabschnitte 40' hervor. Die abstehenden Griffabschnitte 40' erschweren einen Zugriff auf eine benachbarte Anschlussklemme oder ein Abziehen einer benachbarten Anschlussklemme.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtung 2 zum Abziehen von Anschlussklemmen 10' ist, dass sie die Größe der Anschlussklemmen 10' signifikant erhöht. Wie 1 zeigt, ist eine Länge in Steckrichtung SR der Anschlussklemme 10' durch den abstehenden Griffabschnitt 40' mehr als verdoppelt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstige, einfach zu befestigende, platzsparende Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme an einer Anschlussklemme zur Verfügung zu stellen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung ermöglicht ein Abziehen einer Anschlussklemme durch eine Vorrichtung mit einem Befestigungsabschnitt zum Befestigen der Vorrichtung an der Anschlussklemme und einem Griffabschnitt. Der Befestigungsabschnitt und der Griffabschnitt sind über eine schwenkbare Verbindung verbunden. An dem Griffabschnitt ist eine zweite Befestigungseinrichtung zum lösbaren Befestigen des Griffabschnitts an der Anschlussklemme vorgesehen.
  • Der Griffabschnitt steht vorteilhaft nicht zwangsweise starr von der Anschlussklemme ab, sondern ist ihr gegenüber verschwenkbar. Wird die Vorrichtung gegen die Anschlussklemme verschwenkt, kann sie mittels der zweiten Befestigungseinrichtung lösbar an die Anschlussklemme befestigt werden.
  • Ein Anwender hat bei der Verwendung einer solchen Vorrichtung den Vorteil, dass er den Griffabschnitt verstauen kann, wenn er die Vorrichtung nicht braucht. Dazu verschwenkt er sie um die schwenkbare Verbindung. Zudem kann er den verschwenkten Griffabschnitt an der Anschlussklemme fixieren. Der Griffabschnitt bleibt vorteilhaft verstaut und stellt sich nicht selbstständig wieder auf. Sollte der Anwender die Vorrichtung wieder benötigen, kann er eine solche Fixierung lösen, den Griffabschnitt von der Anschlussklemme wegschwenken, an ihm ziehen und so die Anschlussklemme abziehen.
  • Die schwenkbare Verbindung, um die herum der Griffabschnitt verschwenkbar ist, ist vorzugsweise als zweiwertige Verbindung ausgeführt. Sie verhindert im Unterschied zur aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung ein Abbrechen des Griffabschnitts, weil sie seitliche Kräfte senkrecht zur Steckrichtung und senkrecht zur schwenkbaren Verbindung und resultierende Momente um die schwenkbare Verbindung bei entsprechender Anordnung nicht überträgt. Seitliche Kräfte oder Momente um die schwenkbare Verbindung könnten beispielsweise beim Abziehen der Anschlussklemme wirken.
  • Eine vorteilhafte Ausführung der Vorrichtung sieht vor, dass der Befestigungsabschnitt eine erste Befestigungseinrichtung zur lösbaren Befestigung der Vorrichtung an der Anschlussklemme aufweist. Ein Vorteil einer solchen Befestigungseinrichtung ist, dass ein unflexibler Fertigungsschritt, wie das Anschweißen des Befestigungsabschnittes an der Anschlussklemme, erspart bleibt. Ein zweiter Vorteil einer solchen lösbaren Befestigung ist, dass die Vorrichtung nach Benutzung für eine nächste Anschlussklemme verwendet werden kann.
  • Die erste Befestigungseinrichtung ist in einer weiteren vorteilhaften Ausführung als Befestigungskontur ausgeführt. Diese Befestigungskontur kann vorteilhafterweise ein Schwalbenschwanz sein, der für ein Zusammenwirken in einer Schwalbenschwanzverbindung vorgesehen ist.
  • Die Ausgestaltung der ersten Befestigungseinrichtung als eine erste Befestigungskontur ist kostengünstig zu fertigen und vom Anwender einfach handhabbar.
  • Die erste Befestigungseinrichtung ist in einer vorteilhaften Ausführung an einem ersten Ende der Vorrichtung an einem der schwenkbaren Verbindung abgewandten ersten Rand des Befestigungsabschnittes angeordnet. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass der Befestigungsabschnitt dadurch besonders kurz ausgebildet werden kann, so dass Material eingespart wird.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist die schwenkbare Verbindung zwischen dem Befestigungsabschnitt und dem Griffabschnitt als Filmscharnier ausgeführt. Für eine solche Ausführung ist vorteilhafterweise nur eine Materialschwächung nötig, die durch entsprechende Formgebung der Vorrichtung erreicht werden kann.
  • Die zweite Befestigungseinrichtung ist in einer vorteilhaften Ausführung an einem zweiten Ende der Vorrichtung an einem der schwenkbaren Verbindung abgewandten zweiten Rand des Griffabschnittes angeordnet. Dies ist von Vorteil, wenn die Länge des Griffabschnittes nicht beliebig groß gewählt werden kann, damit der Griffabschnitt nicht mit einem freien Ende über die Abmaße der Anschlussklemme hinaus übersteht.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist die zweite Befestigungseinrichtung als Rasthaken ausgeführt. Vorteilhaft an einem solchen Rastmechanismus ist, dass zusammenwirkende Konturen kostengünstig gefertigt werden können und der Rastmechanismus vom Anwender leicht zu lösen ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist eine Grifflasche an dem Griffabschnitt angeordnet. Eine solche Grifflasche erleichtert dem Anwender ein Lösen der zweiten Befestigungseinrichtung und das Greifen der Vorrichtung. Die Grifflasche ist besonders vorteilhaft in einem Griffwinkel zum Griffabschnitt angeordnet. Hierdurch wird dem Anwender das Greifen der Grifflasche erleichtert.
  • In einer vorteilhaften Ausführung weist der Griffabschnitt und/oder die Grifflasche eine strukturierte Oberfläche auf. Eine solche strukturierte Oberfläche kann insbesondere als Riffelung ausgebildet sein. Erhebungen einer Riffelung sind vorteilhafterweise quer zur Steckrichtung ausgeführt. Der Griffabschnitt und/oder die Grifflasche weisen in einer vorteilhaften Ausführung eine rutschfeste Oberfläche auf. Diesen Oberflächenmerkmalen von Griffabschnitt und/oder Grifflasche ist ein Vorteil gemein, dass die Vorrichtung an dem Griffabschnitt und/oder der Grifflasche besonders gut zu greifen sind und ein Abrutschen vermieden wird. Strukturierte Oberflächen, wie Riffelungen, haben den besonderen Vorteil, dass sie in der Formgebung der Vorrichtung bereits berücksichtigt werden können. Es bedarf folglich keines weiteren Fertigungsschrittes zum Aufbringen einer entsprechenden Oberfläche.
  • Vorteilhafte Ausführungen der Vorrichtung bestehen aus einem zähelastischen Kunststoff. Kunststoffe sind vorteilhaft einzusetzen, weil die Fertigung der erfindungsgemäßen Vorrichtungen mit diesem Material besonders kostengünstig zu realisieren ist. Zähelastischer Kunststoff ist unter den Kunststoffen besonders vorteilhaft auszuwählen, weil dadurch eine belastbare Ausbildung der schwenkbaren Verbindung oder Kante als Filmscharnier möglich ist. Besonders vorteilhaft ist eine Vorrichtung, die aus einem Polyamid besteht, weil hierdurch Kostenvorteile zu erzielen sind.
  • Vorteilhafte Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme zum Einstecken in einer Steckrichtung weisen eine Vorrichtung zum Abziehen, wie sie in den vorangehenden Abschnitten beschrieben ist, auf. Für einen Anwender ergibt sich bei solchen Anschlussklemmen der Vorteil, dass er eine flexibel zu handhabende Vorrichtung zum Abziehen vorfindet, die Platz sparend angeordnet werden kann.
  • Das Gehäuse einer vorteilhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme ist mit zwei gegenüberliegenden Seitenwänden, einer Vorderwand, einer Rückwand, einer Sichtseite und einer Steckseite ausgebildet. Die Sichtseite und die Steckseite liegen einander gegenüber und sind quer zur Steckrichtung ausgerichtet. Die Vorderwand, die Rückwand und die Seitenwände sind im Wesentlichen parallel zur Steckrichtung ausgerichtet.
  • Die Anschlussklemme weist in einer vorteilhaften Ausführung ein zweites Befestigungselement auf, welches mit der zweiten Befestigungseinrichtung der Vorrichtung zusammenwirkt. Es ist besonders vorteilhaft, dass sich die erfindungsgemäße Vorrichtung über die verschwenkbare Verbindung nicht nur an die Anschlussklemme anlegen lässt, sondern auch in einer solchen verschlossenen Position an der Anschlussklemme fixiert werden kann.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist das zweite Befestigungselement als ein mit dem Rasthaken der Vorrichtung korrespondierendes Rastelement ausgebildet. Solche Rastelemente lassen sich vorteilhafterweise durch Formgebung der Anschlussklemme vorsehen, ohne dass dafür zusätzliche Fertigungsschritte notwendig wären oder zusätzliche Teile angebracht werden müssten.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist das zweite Befestigungselement an einer Sichtkante zwischen der Sichtseite und der Vorderwand angeordnet. Ein Vorteil dieser Anordnung ist, dass die Seiten des Gehäuses für weitere Funktionselemente frei bleiben.
  • Eine vorteilhafte Ausführung der Anschlussklemme weist ein erstes Befestigungselement auf, welches mit der ersten Befestigungseinrichtung der Vorrichtung zusammenwirkt. Da die erste Befestigungseinrichtung der Vorrichtung in einer bevorzugten Ausführung zur lösbaren Befestigung der Vorrichtung an der Anschlussklemme vorgesehen ist, bedarf es einer korrespondierenden Einrichtung an der Anschlussklemme, die durch das erste Befestigungselement gegeben ist. Es entsteht auf diese Art eine Möglichkeit, die Vorrichtung an eine Anschlussklemme zu befestigen, ohne dass sie beispielsweise angeschweißt werden muss. Dadurch gewinnt ein Anwender Flexibilität.
  • Das erste Befestigungselement ist in einer vorteilhaften Ausführung als eine mit der ersten Befestigungskontur des Befestigungsabschnittes korrespondiere, zweite Befestigungskontur ausgebildet. Diese korrespondierende, zweite Befestigungskontur ist besonders vorteilhaft als negativer Schwalbenschwanz ausgebildet. Ein solcher negativer Schwalbenschwanz wirkt wegen seiner Kontur in einer Schwalbenschwanzverbindung mit einer positiven Kontur sicher zusammen. Solchen ersten Befestigungskonturen des Befestigungsabschnittes ist gemein, dass sie kostengünstig in der Formgebung der Anschlussklemme berücksichtigt werden können und somit keine weiteren Teile angebracht werden müssen oder nachträgliche Oberflächenbehandlungen nötig sind.
  • In einer vorteilhaften Ausführung ist die zweite Befestigungskontur quer zur Steckrichtung liegend ausgebildet. Eine solche zweite Befestigungskontur wirkt mit einer entsprechenden konturierten Befestigungseinrichtung zusammen, die lösbar in ihr befestigt werden kann. Dabei ist es vorteilhaft, die zweite Befestigungskontur quer zur Steckrichtung auszubilden. Die in Steckrichtung oder entgegen der Steckrichtung wirkenden Kräfte können auf diese Weise entlang der Befestigungskontur verteilt wirken.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist das erste Befestigungselement an der Rückwand angeordnet. Da diese Rückwand in Steckrichtung ausgerichtet ist, werden über sie besonders vorteilhaft die Kräfte auf die Steckseite übertragen, um die Steckkontakte aus einer Stiftleiste herauszuziehen.
  • In einer vorteilhaften Ausführung der Anschlussklemme weist die Sichtseite Betätigungsöffnungen auf, um die in der Anschlussklemme geklemmten elektrischen Leiter nach einer Betätigung einer Entriegelung oder eines Auslösemechanismus wieder aus der Anschlussklemme entfernen zu können.
  • Die Vorrichtung liegt vorzugsweise in einer verschlossenen Position mit ihrem Griffabschnitt auf der Sichtseite der Anschlussklemme an, wenn das zweite Befestigungselement mit der zweiten Befestigungseinrichtung zusammenwirkt. Hieraus ergibt sich ein Schutz für Betätigungsöffnungen, die auf der Sichtseite angeordnet sein können. Der Schutz der Betätigungsöffnungen durch die Vorrichtung ist besonders vorteilhaft, weil bei einem Hantieren mit Werkzeugen in der näheren Umgebung nicht zufällig ein Werkzeug in eine Betätigungsöffnung gesteckt werden kann, um den Auslösemechanismus zu betätigen, und außerdem die Betätigungsöffnungen nicht ohne weiteres verschmutzen können. Ferner ermöglicht eine solche verschlossene Position dem Anwender eine Anordnung mehrerer Anschlussklemmen an einer Steckleiste oder ähnlichem ohne eine Fülle von abstehenden Griffabschnitten, wie sie bekannte Anschlussklemmen zeigen würden. So sind gegenseitige Behinderungen der Anschlussklemmen beim Einsetzen oder Abziehen vermieden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer bekannten Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme,
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abziehen einer Anschlussklemme,
  • 3 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme mit der in 2 dargestellten Vorrichtung in einer geöffneten Position und
  • 4 eine perspektivische Darstellung der Anschlussklemme aus 3 mit der in 2 dargestellten Vorrichtung in einer verschlossenen Position.
  • In 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 20 mit einem Befestigungsabschnitt 30 und einem Griffabschnitt 40 dargestellt.
  • Der Befestigungsabschnitt 30 und der Griffabschnitt 40 sind etwa rechteckig mit Plattenstärken 34 senkrecht zu den rechteckigen Oberflächen ausgebildet. Der Befestigungsabschnitt 30 und der Griffabschnitt 40 sind über eine schwenkbare Verbindung 35 miteinander verbunden. Parallel zur schwenkbaren Verbindung 35 und dieser abgewandt weisen der Befestigungsabschnitt 30 ein erstes Ende 39 und der Griffabschnitt 40 ein zweites Ende 50 auf. Die beiden Enden 39, 50 und die schwenkbare Verbindung 35 erstrecken sich über die gesamte Vorrichtungsbreite 24 der einteilig ausgeführten Vorrichtung 20.
  • Die schwenkbare Verbindung 35 wirkt als zweiwertige Verbindung. Die Plattenstärke 34 ist in dem Bereich zwischen dem Befestigungsabschnitt 30 und dem Griffabschnitt 40 über die gesamte Vorrichtungsbreite 24 reduziert, um ein Filmscharnier als schwenkbare Verbindung 35 zu bilden. Somit weist das Material zwischen dem Befestigungsabschnitt 30 und dem Griffabschnitt 40 eine Materialschwächung auf, welche die schwenkbare Verbindung 35 bildet.
  • An dem der schwenkbaren Verbindung 35 abgewandten ersten Ende 39 des Befestigungsabschnittes 30 ist senkrecht zum Befestigungsabschnitt 30 eine sich über die gesamte Vorrichtungsbreite 24 der Vorrichtung 20 erstreckende erste Befestigungseinrichtung 38 angeformt. Die erste Befestigungseinrichtung 38 ist als eine erste Befestigungskontur 380 mit konstantem Querschnitt über die Vorrichtungsbreite 24 ausgebildet. Die erste Befestigungskontur 380 ist als ein Schwalbenschwanz ausgebildet.
  • Der Griffabschnitt 40 weist an dem zweiten Ende 50 eine Grifflasche 52 auf. Die Grifflasche 52 steht in einem Griffwinkel zum Griffabschnitt 40. Die Grifflasche 52 ist deutlich kürzer als der Griffabschnitt 40 selbst. Eine Plattenstärke der Grifflasche 52 entspricht im Wesentlichen der Plattenstärke 34 des Griffabschnitts 40.
  • Die Grifflasche 52 trägt eine Riffelung parallel zum zweiten Ende 50. Die Riffelung ist eine bevorzugte Ausführungsform einer strukturierten Oberfläche 54, die ein Abrutschen des Anwenders verhindern soll. Die Grifflasche 52 ist auf einer dem zweiten Ende 50 abgewandten Abschlussseite abgerundet und beispielsweise etwa als abgeflachter Halbkreis mit dem zweiten Ende 50 als Durchmesser ausgebildet.
  • Am zweiten Ende 50 ist senkrecht zum Griffabschnitt 40 eine zweite Befestigungseinrichtung 48 angeformt. Die zweite Befestigungseinrichtung 48 ist auf einer Seite des Griffabschnitts 40 angeordnet, während die Grifflasche 52 im Griffwinkel auf der anderen Seite des Griffabschnitts 40 abgewinkelt ist. Die zweite Befestigungseinrichtung 48 und die erste Befestigungseinrichtung 38 sind dabei auf der gleichen Seite der Vorrichtung 20 angeordnet. Die zweite Befestigungseinrichtung 48 ist als ein Rasthaken 480 mit einem Rasthakenende 482 ausgeführt und steht etwa senkrecht auf dem Griffabschnitt. Das Rasthakenende 482 weist in Richtung der schwenkbaren Verbindung 35.
  • In den 3 und 4 ist das Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 20 aus 2 dargestellt, wie es an einer Anschlussklemme 10 befestigt ist. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Zur besseren Übersicht sind nicht alle Bezugszeichen in allen Figuren angegeben.
  • Die Anschlussklemme 10 hat eine äußere Kontur, die im Wesentlichen einem Quader entspricht. Eine Seite der Anschlussklemme 10 ist eine Steckseite 13 mit Steckkontakten. Die Steckkontakte sind innerhalb des Gehäuses angeordnet. Sie stehen in einer Steckrichtung SR senkrecht auf der Steckseite 13. In Steckrichtung SR wird die Anschlussklemme 10 mit der Steckseite 13 vorweg in eine Steckverbindung gesteckt, beispielsweise in eine Stiftleiste.
  • Der Steckseite 13 gegenüberliegend ist als eine weitere Gehäuseseite die Sichtseite 12 ausgebildet. Zwischen Sichtseite 12 und Steckseite 13 liegen senkrecht zu diesen vier Gehäusewände 120, 121, 130, 131 einander paarweise gegenüber. Dies sind zwei Seitenwände 120, 121, eine Vorderwand 130 und eine Rückwand 131. Die Gehäusewände sind folglich parallel zur Steckrichtung SR ausgerichtet.
  • Die Vorderwand 130 der Anschlussklemme 10 weist Einstecköffnungen 17 auf. In die Einstecköffnungen 17 können elektrische Leiter eingesteckt werden. In der Anschlussklemme 10 ist ein nicht dargestellter Klemmkontakt angeordnet, der den elektrischen Leiter klemmend hält.
  • In der Anschlussklemme 10 verbindet ein elektrisches Kontaktelement die in die Einstecköffnungen 17 eingesteckten elektrischen Leiter über den Klemmkontakt mit den Steckkontakten, die in der Steckseite 13 angeordnet sind. Die eingesteckten elektrischen Leiter können gelöst werden, wenn ein Werkzeug mit leichtem Druck in Steckrichtung SR in auf der Sichtseite 12 angeordnete Betätigungsöffnungen 16 gedrückt wird und so die klemmende Verbindung zwischen dem Klemmkontakt und dem Leiter löst.
  • Die Vorrichtung 20 ist an der Rückwand 131 der Anschlussklemme 10 lösbar mit der ersten Befestigungseinrichtung 38 an einem ersten Befestigungselement 14 angeordnet. Das erste Befestigungselement 14 liegt als eine zweite Befestigungskontur 140 quer zur Steckrichtung SR und ist als negativer Schwalbenschwanz geformt. Die erste Befestigungseinrichtung 38 wird mit ihrer ersten Befestigungskontur 380 achsparallel in das erste Befestigungselement 14 eingeschoben. Es ist auf diese Weise eine lösbare Schwalbenschwanzverbindung zwischen Vorrichtung 20 und Anschlussklemme 10 entstanden.
  • Die Vorrichtung 20 liegt mit dem Befestigungsabschnitt 30 an der Rückwand 131 der Anschlussklemme 10 an. Die schwenkbare Verbindung 35 kommt etwa auf Höhe der Kante zwischen der Sichtseite 12 und der Rückwand 131 zu liegen. Der Griffabschnitt 40 ist gegenüber dem Befestigungsabschnitt 30 zur Sichtseite 12 der Anschlussklemme 10 hin verschwenkt. Der Griffabschnitt 40 steht in 3 in einem Winkel von der Sichtseite 12 der Anschlussklemme 10 ab, während er in 4 an der Sichtseite 12 anliegt. 3 zeigt somit eine geöffnete Position, während 4 eine verschlossene Position darstellt.
  • Längs einer Sichtkante zwischen der Sichtseite 12 und der Vorderwand 130 ist ein zweites Befestigungselement 18 angeordnet. Das zweite Befestigungselement 18 ist längs der Sichtkante als ein Vorsprung mit darunter liegender Einkerbung ausgeführt, die einen Eingriff des Rasthakens 480 ermöglicht und auf diese Weise als ein Rastelement funktioniert. 4 zeigt den Eingriff des Rasthakens 480 mit seinem Rasthakenende 482 in die Einkerbung.
  • Die zweite Befestigungseinrichtung 48 ist als Rasthaken 480 an dem zweiten Ende 50 des Griffabschnitts 40 der Vorrichtung 20 angeordnet und hält diesen in der verschlossenen Position fest, wenn es zu dem Eingriff des Rasthakens 480 mit dem zweiten Befestigungselement 18 gekommen ist.
  • Aus der geöffneten Position (3) heraus wird die Verbindung zwischen dem zweiten Befestigungselement 18 und der zweiten Befestigungseinrichtung 48 durch Druck in Richtung auf die Sichtseite 12 auf den Griffabschnitt 40 geschlossen. Der Rasthakenvorsprung 480 wird über einen Vorsprung entlang der Sichtkante zwischen Sichtseite 12 und Vorderwand hinweggeschoben und rastet anschließend in die Einkerbung ein.
  • Die Vorrichtung 20 verdeckt in dieser verschlossenen Position mit ihrem Griffabschnitt 40 die gesamte Sichtseite 12 der Anschlussklemme 10 und insbesondere auch die Betätigungsöffnungen 16. Der Griffabschnitt 40 ist in der verschlossenen Position platzsparend verstaut, weil er über seine gesamte rechteckige Grundfläche auf der Sichtseite 12 anliegt. Eine befestigte Vorrichtung 20 behindert das Einstecken von elektrischen Leitern in die Einstecköffnungen 17 nicht, weil die Vorrichtung 20 oberhalb der Einstecköffnungen 17 an einem der Sichtseite 12 zugewandten Rand der Vorderwand 130 mit der Anschlussklemme 10 mittels der zweiten Befestigungseinrichtung 48 in Verbindung steht. Um diese Verbindung wieder zu lösen, kann an der Grifflasche 52 entgegen der Steckrichtung SR gezogen werden.
  • Zum Abziehen der Anschlussklemme 10 aus einer Steckverbindung wird der Griffabschnitt 40, wie er in der geöffneten Position (3) absteht, gegriffen und entgegen der Steckrichtung SR an ihm gezogen. Selbst wenn leicht schräg entgegen der Steckrichtung SR an dem Griffabschnitt 40 gezogen wird, ist ein Lösen der Anschlussklemme 10 aus der Steckverbindung möglich.
  • Die Vorrichtung 20 und/oder die Anschlussklemme 10 bestehen vorzugsweise aus einem zähelastischen Kunststoff, insbesondere aus einem Polyamid.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Vorrichtung
    10', 10
    Anschlussklemme
    12
    Sichtseite
    13
    Steckseite
    14
    erstes Befestigungselement
    16
    Betätigungsöffnung
    17
    Einstecköffnung
    18
    zweites Befestigungselement
    20
    Vorrichtung
    24
    Vorrichtungsbreite
    30', 30
    Befestigungsabschnitt
    34
    Plattenstärke
    35
    schwenkbare Verbindung
    38
    erste Befestigungseinrichtung
    39
    erstes Ende
    40', 40
    Griffabschnitt
    48
    zweite Befestigungseinrichtung
    50
    zweites Ende
    52
    Grifflasche
    54
    strukturierte Oberfläche
    120
    Seitenwand
    121
    Seitenwand
    130
    Vorderwand
    131
    Rückwand
    140
    zweite Befestigungskontur
    380
    erste Befestigungskontur
    480
    Rasthaken
    482
    Rasthakenende
    SR
    Steckrichtung

Claims (20)

  1. Vorrichtung (20) zum Abziehen einer Anschlussklemme (10) mit einem Befestigungsabschnitt (30) zum Befestigen der Vorrichtung (20) an der Anschlussklemme (10) und einem Griffabschnitt (40), wobei der Griffabschnitt (40) gegenüber dem Befestigungsabschnitt (30) verschwenkbar ist (= schwenkbare Verbindung (35)) wobei an dem Griffabschnitt (40) eine zweite Befestigungseinrichtung (48) zum lösbaren Befestigen des Griffabschnitts (40) an der Anschlussklemme (10) vorgesehen ist und wobei der Befestigungsabschnitt (30) eine erste Befestigungseinrichtung (38) zum lösbaren Befestigen der Vorrichtung (20) an der Anschlussklemme (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Befestigungseinrichtung (38) als ein Schwalbenschwanz ausgeführt ist.
  2. Vorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Befestigungseinrichtung (38) an einem ersten Ende (39) der Vorrichtung (20) an einem der schwenkbaren Verbindung (35) abgewandten ersten Rand des Befestigungsabschnittes (30) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbare Verbindung (35) zwischen dem Befestigungsabschnitt (30) und dem Griffabschnitt (40) als Filmscharnier ausgeführt ist.
  4. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Befestigungseinrichtung (48) an einem zweiten Ende (50) der Vorrichtung an einem der schwenkbaren Verbindung (35) abgewandten zweiten Rand des Griffabschnitts (40) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Befestigungseinrichtung (48) als Rasthaken (480) ausgeführt ist.
  6. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Griffabschnitt (40) eine Grifflasche (52) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung (20) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grifflasche (52) in einem Griffwinkel zum Griffabschnitt (40) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffabschnitt (40) und/oder die Grifflasche (52) eine strukturierte Oberfläche (54) aufweisen, insbesondere eine Riffelung.
  9. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffabschnitt (40) und/oder die Grifflasche (52) eine rutschfeste Oberfläche aufweisen.
  10. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (20) aus einem zähelastischen Kunststoff besteht.
  11. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (20) aus einem Polyamid besteht.
  12. Anschlussklemme (10) zum Einstecken in einer Steckrichtung (SR) mit einer Vorrichtung (20) zum Abziehen gemäß einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussklemme (10) ein erstes Befestigungselement (14) aufweist, welches mit der ersten Befestigungseinrichtung (38) der Vorrichtung (20) zusammenwirkt und dass das erste Befestigungselement (14) als eine mit dem Schwalbenschwanz des Befestigungsabschnittes (30) korrespondierende zweite Befestigungskontur (140) ausgebildet ist, insbesondere als negativer Schwalbenschwanz.
  13. Anschlussklemme (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse der Anschlussklemme (10) mit zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (120, 121), einer Vorderwand (130), einer Rückwand (131), einer Sichtseite (12) und einer Steckseite (13) ausgebildet ist, wobei die Sichtseite (12) und die Steckseite (13) einander gegenüber liegen und quer zur Steckrichtung (SR) ausgerichtet sind, während die Vorderwand (130), die Rückwand (131) und die Seitenwände (120, 121) im Wesentlichen parallel zur Steckrichtung (SR) ausgerichtet sind.
  14. Anschlussklemme (10) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussklemme (10) ein zweites Befestigungselement (18) aufweist, welches mit der zweiten Befestigungseinrichtung (48) der Vorrichtung (20) zusammenwirkt.
  15. Anschlussklemme (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (18) als ein mit dem Rasthaken (480) der Vorrichtung (20) korrespondierendes Rastelement ausgebildet ist.
  16. Anschlussklemme (10) nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (18) an einer Sichtkante zwischen der Sichtseite (12) und der Vorderwand (130) angeordnet ist.
  17. Anschlussklemme (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Befestigungskontur (140) quer zur Steckrichtung (SR) liegend ausgebildet ist.
  18. Anschlussklemme (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement (14) an der Rückwand (131) angeordnet ist.
  19. Anschlussklemme (10) nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtseite (12) Betätigungsöffnungen (16) aufweist.
  20. Anschlussklemme (10) nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (20) in einer verschlossenen Position mit ihrem Griffabschnitt (40) auf der Sichtseite (12) der Anschlussklemme (10) anliegt, wenn das zweite Befestigungselement (18) mit der zweiten Befestigungseinrichtung (48) zusammenwirkt.
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