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Die
Erfindung betrifft eine modular aufgebaute Beschilderungsvorrichtung
mit einer Vielzahl auswechselbarer und in ihrer Anzahl variierbarer
Wegweiserfahnen, wie sie gattungsgemäß von einer
von der Gravierwerkstatt Wetzel GmbH (Wernigerode) hergestellten
und vertriebenen Beschilderungsvorrichtung bekannt ist.
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Dem
Wunsch und der Notwendigkeit, im öffentlichen Raum an einem
vorgegebenen Standort alle für diesen Standort relevanten
Informationen mit nur einem Informationssystem zu vermitteln, steht oftmals
entgegen, dass die Inhalte und die Anzahl der Informationen häufigen Änderungen
unterlegen sind. So ändern sich beispielsweise der Sitz
von Behörden, Dienstleistern und öffentlichen
Einrichtungen oder aber deren Bezeichnung und Organisationsstruktur.
Um Desinformationen zu vermeiden, ist daher jeweils eine Anpassung
der betreffenden Informationssysteme an die neuen Gegebenheiten
erforderlich. Dabei sind nicht nur die Aufschriften auf Hinweistafeln
oder Wegweisern zu verändern, sondern oft auch, sofern
sie richtungsweisende Funktion haben, deren räumliche Ausrichtung
und Anzahl.
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Um
dies effektiv zu ermöglichen, wird in der
DE 479 857 A eine Befestigungsvorrichtung
für wechselbare Wegweiserfahnen mit einem aufsteckbaren
Trägerkörper vorgeschlagen, der mit einer Vielzahl
von Schlitzen versehen im Kopf einer hohlen Säule eingebaut
ist. Die zur Verfügung stehenden Schlitze erlauben es,
Wegweiserfahnen in nahezu jeder Richtung stufenlos einzuhängen.
Herkömmliche Wegweisersysteme sind in der Richtungsanzeige
auf Raster angewiesen, die z. B. nur 90° zu ändern
sind.
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Mit
einer Wegweiservorrichtung gemäß der
DE 576 977 A soll dieser Nachteil
umgangen werden, indem eine Reihe einzelner Wegweiserschilder an
jeweils separaten Trägern in unterschiedlichen Höhen angebracht
sind. Dadurch soll eine freie Sicht auf die Wegweiserschilder sichergestellt
werden.
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Eine
Beschilderungsvorrichtung, das aus einigen wenigen Komponenten besteht
und sich dennoch an viele örtliche Gegebenheiten und gestalterische
Ansprüche anpassen lässt, ist in der
DE 200 10 984 U1 beschrieben.
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Die
Beschilderungsvorrichtung basiert auf standardisierten Elementen,
die miteinander kombiniert werden können. Dabei werden
Rohrelemente, die an ihren Enden Innen- bzw. Außengewinde
tragen, miteinander verschraubt. Zwischen die einzelnen Rohrstücke
werden Distanzringe geklemmt, die verschieden ausgeführte
Aufnahmen für Hinweisschilder und Wegweiser tragen. Je
nach Ausführung des Beschilderungssystems mit zwei, drei
oder mehr Standsäulen, haben die Hinweisschilder eine,
durch die Anordnung der Standsäulen, festgelegte Anzahl von
Orientierungen. Soll mittels des Beschilderungssystems auch eine
Richtungsanzeige erfolgen, die von den festgelegten Orientierungen
abweicht, müssen zusätzlich speziell ausgebildete
und anzufertigende Aufnahmen verwendet werden, an denen verschiedenartig
gestaltete Wegweiser befestigt werden können. Das modulare
Beschilderungssystem kann über ein Abschlussbasiselement
(nachfolgend: Säulenfuß) mit einer Bodenplatte
und einem Erdanker verbunden oder aber an einer Wand befestigt werden.
Eine freistehende Ausführung benötigt dabei mindestens
zwei Standsäulen. Höhe und Abmaße des
Beschilderungssystems werden durch die Anzahl übereinander
angeordneter Rohrstücke und die Länge der anzubringenden
Hinweisschilder bestimmt. Das jeweils oberste Rohrstück
wird von einem Abschlusselement abgedichtet.
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Nachteilig
ist, dass nachträglich anzubringende Hinweisschilder oder
Wegweiser die recht aufwändige Teildemontage der beschriebenen
Beschilderungsvorrichtung notwendig werden lassen. Zudem sind die
Möglichkeiten der räumlichen Orientierung der
Hinweisschilder begrenzt. Das Anbringen von Wegweisern kann nur
durch die zusätzliche Verwendung und Montage spezieller
Aufnahmen erfolgen, wodurch für den Einsatz der Beschilderungsvorrichtung
weitere, die Kosten steigernde, Elemente benötigt werden.
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Zudem
ist eine solche Beschilderungsvorrichtung nur an Standorten verwendbar,
an denen sich Personen nicht unter der Beschilderungsvorrichtung
hindurch bewegen müssen. Bei solcherart Beschilderungsvorrichtung
ist durch einschlägige Vorschriften eine Mindesthöhe
(z. B. 2200 mm) der Unterkante der untersten Wegweiserfahne von
dem Boden vorgeschrieben.
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Durch
die Gravierwerkstatt Wetzel GmbH in Wernigerode wird eine modulare
Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen
sowie einer Standsäule mit einer Säulenachse angeboten
und vertrieben (http://www.wetzel-wr.de/downloads/Wetzel-Leitsysteme-Katalog.pdf;
Seite 7, Stand vom 08. April 2010). Die Standsäule
ist in zwei Durchmessern gefertigt, die durch ein konturiertes Drehteil
miteinander verbunden sind. Auf die Standsäule sind Aufsteckkörper aufschiebbar,
die frei um die Säulenachse drehbar sind und die nach Einstellung
der gewünschten Ausrichtung mittels jeweils einer von außen
sichtbaren Klemmschraube gegen die Standsäule arretiert
werden. An den Aufsteckkörpern ist jeweils ein stoffschlüssig
mit dem Aufsteckkörper verbundener Fahnenhalter in Form
eines radial nach außen ragenden Stabes vorhanden. An diesem
ist wiederum jeweils hängend eine Wegweiserfahne befestigt,
deren vertikale Ausdehnung (fortan als Breite bezeichnet) größer
als die axiale Länge des zugehörigen Aufsteckkörpers
ist, weshalb zwischen zwei Fahnenhalter, deren Wegweiserfahnen in
die gleiche Richtung weisen, mindestens ein Fahnenhalter mit einer
in eine weitere Richtung weisenden Wegweiserfahne oder ein Fahnenhalter
ohne Wegweiserfahne als Distanzstück vorhanden sein muss.
An einer solchen Beschilderungsvorrichtung können eine
variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen angebracht werden, die in
unterschiedliche Richtungen weisen können. Sollen an einer
bestehenden Beschilderungsvorrichtung weitere Aufsteckkörper
angebracht werden, ist dies nur sehr eingeschränkt möglich,
da schnell die geforderte Mindesthöhe erreicht wird. In
der Regel wird es daher notwendig sein, zumindest den oberen Teil
der Standsäule gegen einen längeren Teil auszutauschen,
wobei natürlich auch alle Aufsteckkörper auf den
ausgetauschten Teil der Standsäule ummontiert werden müssen.
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Der
wesentliche Nachteil der genannten Beschilderungsvorrichtungen besteht
in einem hohen Aufwand bei jeglicher Veränderung bzw. inhaltlicher Ergänzungen
der gewünschten (Richtungs-)informationen. Um die vorgeschriebene
Mindesthöhe der Unterkante der ersten Wegweiserfahne bei
zusätzlich anzubringenden Wegweiserfahnen zu gewährleisten,
ist ein Austausch der vorhandenen Standsäule gegen eine
entsprechend längere Säule erforderlich.
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Ferner
weisen die genannten sowie aus der Praxis bekannte Beschilderungsvorrichtungen
sichtbare Verschraubungen auf, die einerseits Angriffspunkte für
Korrosion sind und andererseits unbefugte Manipulationen bis hin
zum Diebstahl zulassen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine modulare Beschilderungsvorrichtung
mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen vorzuschlagen,
die aus wenigen, standardisierten und leicht austauschbaren Elementen
besteht. Gleichzeitig soll die modulare Beschilderungsvorrichtung
leicht und schnell zu montieren und zu demontieren sein und die
Wegweiserfahnen in jede beliebige Richtung einstellbar sein. Es
ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, eine modulare Beschilderungsvorrichtung
vorzuschlagen, bei der mögliche Angriffspunkte für
korrosive Prozesse und spontane Manipulationen durch den unbefugten
Zugriff Dritter weitmöglichst vermieden werden.
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Im
Sinne dieser Erfindung umfasst der verwendete Begriff der Wegweiserfahne
alle für die Anbringung an ein Beschilderungssystem geeigneten, einseitig
befestigten Elemente, die graphisch dargestellte Informationen vermitteln,
selbst wenn diesen keine vornehmlich richtungsweisende Funktion
zukommt, wie dies beispielsweise bei Hinweisschildern und Informationstafeln
der Fall ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch eine modulare Beschilderungsvorrichtung
gelöst, an der eine variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen
vorhanden ist. In einer hohlen Standsäule ist entlang ihrer
Säulenachse eine axial verschiebbare Stange, insbesondere
eine Gewindestange, so in eine Gewindebuchse eingeschraubt, dass
diese mit zwei axial aufeinander folgenden, fortan als Aufsteck-
und Klemmlänge bezeichneten, Bereichen über das
obere Ende der Standsäule hinausragt. Die Klemmlänge stellt
dabei den oberen und unteren abschließenden Bereich der
Gewindestange dar. Auf der Aufstecklänge sind hülsenförmige
Elemente, die Aufsteckkörpern, axial aufgeschoben und übereinander
gestapelt. Die Summe der Einzellängen der gestapelten Aufsteckkörpern
ist dabei gleich der Aufstecklänge. An den Aufsteckkörpern
ist jeweils wenigstens ein Fahnenhalter vorhanden, an dem jeweils
eine Wegweiserfahne einseitig befestigt ist. Die Aufsteckkörper
sind nach dem Aufschieben in ihrer radialen Ausrichtung frei und
unabhängig voneinander einstellbar. Ist die modulare Beschilderungsvorrichtung
fertig montiert, sind die Aufsteckkörper zwischen einem
auf der Klemmlänge vorhandenen Klemmkörper und dem
oberen Ende der Standsäule geklemmt und hinsichtlich ihrer
radialen Ausrichtung arretiert. An ihrem unteren Ende ist die Standsäule
mittels eines Verankerungselementes, wie z. B. einer Fundamenthülse, mit
einem Untergrund verbunden. Die Standsäule kann auch ohne
Verankerungselement mit einem Untergrund, z. B. durch einbetonieren
oder eingraben, verbunden sein.
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Die
Höhe der modularen Beschilderungsvorrichtung setzt sich
aus der Länge der Standsäule, der variierbaren
Aufstecklänge sowie der Klemmlänge zusammen. Die
Höhe kann darüber hinaus durch die Art der Verankerung
mit einem Untergrund am unteren Ende der Standsäule sowie
durch auf der Klemmlänge optional vorhandene Elemente geringfügig
vergrößert sein. Der Mindestabstand des oberen
Endes der Standsäule vom Untergrund wird durch einschlägige
technische Normen bestimmt. Dadurch wird eine lichte Höhe
zwischen Untergrund und der Unterkante der untersten Wegweiserfahne
sichergestellt, die einen gefährdungsarmen Betrieb der
modularen Beschilderungsvorrichtung gewährleistet. Diese
lichte Höhe wird bei einer erfindungsgemäßen
Beschilderungsvorrichtung auch bei Ergänzungen und Erweiterungen
ohne Austausch der Standsäule beibehalten.
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Die
erfindungsgemäße modulare Beschilderungsvorrichtung
wird freistehend montiert. Verankerungselement und Standsäule
sind vorteilhaft lösbar z. B. durch eine Schraub- oder
Klemmverbindung miteinander verbunden.
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Die
Standsäule kann aus einem Halbzeug als eine monolithische
Standsäule gefertigt sein. Es ist ebenfalls möglich,
dass die Standsäule aus mehreren Standsäulenteilen
zusammengesetzt ist, wobei die einzelnen Standsäulenteile
unterschiedliche Außenabmaße und Längen
aufweisen können. Vorzugsweise werden die Standsäulenteile
axial durch Adapter, die entsprechend der Abmaße der zu
verbindenden Standsäulenteile dimensioniert sind, verbunden.
Bevorzugt werden die Standsäulenteile lösbar,
beispielsweise durch eine Steck- und/oder Klemmverbindung, miteinander
verbunden.
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Die
Aufstecklänge kann durch Drehen der Gewindestange verändert
und auf die Anzahl und Längen der aufzunehmenden Aufsteckkörpern
eingestellt werden.
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Die
Gewindebuchse wird mit einer Presspassung in der Standsäule
gehalten. Die Klemmkräfte, durch welche die Aufsteckkörper
zwischen Klemmkörper und oberen Ende der Standsäule
klemmbar sind, wirken entlang der Gewindestange zwischen Klemmkörper
und Gewindebuchse. Um ein, durch die wirkenden Klemmkräfte
möglicherweise auftretendes, Verdrehen der Gewindebuchse
in dem Sitz der Presspassung oder gar ein Herausziehen aus dieser,
zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn die Gewindebuchse, z. B.
durch ein radial durch die Wandung der Standsäule in die
Gewindebuchse ragenden Kerbstift, gesichert ist.
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Die
Gewindestange kann über ihre gesamte Länge oder
nur über einen Teilbereich mit einem Gewinde versehen sein.
An dem innerhalb der Standsäule befindlichen Endbereich
der Gewindestange kann ein Anschlag vorhanden sein, der ein ungewollt vollständiges
Herausdrehen der Gewindestange aus der Gewindebuchse verhindert.
Solch ein Anschlag kann beispielsweise durch einen gewindefreien
Abschnitt oder ein, den Querschnitt der Gewindestange vergrößerndes,
Element gebildet werden. In einer besonders einfachen Ausgestaltung
ist dies eine Mutter.
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Die über
die Aufstecklänge axial aufgeschobenen Aufsteckkörper
sind spaltfrei übereinander gestapelt. Die Aufsteckkörper
sind Hülsen, deren Ausdehnung in axialer Richtung nachfolgend
als Länge bezeichnet wird. Die Aufsteckkörper
weisen solche Abmessungen auf und sind dabei aus einem solchen Material
gefertigt, dass die bei einem üblichen Betrieb der modularen
Beschilderungsvorrichtung auf die Aufsteckkörper einwirkenden
Druck- und Zugkräfte ohne plastische Verformung aufgenommen werden.
Die Aufsteckkörper sind vorzugsweise standardisierte Bauteile,
deren Material und Form zudem eine leichte und kostengünstige
Nachbearbeitung, z. B. durch Fräsen oder Drehen, ermöglichen.
Sie können verschiedene Querschnitte, wie z. B. runde oder eckige
Querschnitte, aufweisen.
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Am
Umfang der Aufsteckkörper ist jeweils wenigstens ein Fahnenhalter
vorhanden, an dem jeweils eine Wegweiserfahne einseitig befestigt,
insbesondere formschlüssig aufgesteckt, ist.
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Der
Fahnenhalter ist ein von der Säulenachse aus radial nach
außen gerichteter Körper, dessen Querschnitt vorzugsweise
ein Rechteck ist. Der Fahnenhalter kann entlang seiner radialen
Ausdehnung auch in Form und Abmaßen unterschiedliche Querschnitte
besitzen. Die Ausdehnung des Fahnenhalters in axialer Richtung ist
geringer als die Länge der zugehörigen Aufsteckkörper.
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Der
Fahnenhalter kann gemeinsam mit dem Aufsteckkörper monolithisch
ausgebildet, d. h. aus einem Stück Material gefertigt sein.
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Wird
nicht die monolithische Ausführung von Fahnenhalter und
Aufsteckkörper gewählt, so weist der Fahnenhalter
neben dem Haltezapfen weitere Elemente oder Formgestaltungen auf,
die zur Verbindung des Fahnenhalters mit dem Aufsteckkörper
dienen. So können beispielsweise Bohrungen vorhanden sein,
durch die der Fahnenhalter an den Aufsteckkörper befestigt,
z. B. angeschraubt, ist.
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Zur
Erzielung eines flächigen Kontaktes, und damit einer ausreichend
festen Verbindung zwischen Fahnenhalter und Aufsteckkörper,
ist es äußerst vorteilhaft, wenn an dem Umfang
eines Aufsteckkörpers jeweils eine oder mehrere Ausnehmungen
vorhanden, welche sich über die ganze Länge oder über eine
Teillänge des Aufsteckkörpers erstrecken. Mit diesen
Ausnehmungen ist je ein Fahnenhalter form- und/oder kraftschlüssig
verbunden, insbesondere eingesteckt. Die Ausnehmungen sind vorzugsweise Nuten.
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Durch
das Vorhandensein mehrerer Ausnehmungen kann eine, der Anzahl der
Ausnehmungen entsprechende, Anzahl von Fahnenhaltern und Wegweiserfahnen
in gleicher Höhe und in durch die Anordnung der Nuten vorgegebenen
radialen Winkeln zueinander um die Säulenachse versetzt
angeordnet werden. In bevorzugten Ausführungen sind bis
zu vier Fahnenhalter und Wegweiserfahnen in einer Ebene vorhanden,
die jeweils waagerecht in um 90° zueinander versetzte Richtungen weisen.
Dabei ist es von großem Vorteil, dass mit einer begrenzten
Anzahl standardisierter Bauteile, z. B. von Aufsteckkörpern
mit vorgefertigten Ausnehmungen, jede beliebige Richtung der Wegweiserfahnen
eingestellt werden kann.
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Nachfolgend
wird die Ausdehnung der Wegweiserfahne in radialer Richtung als
Länge und die in axialer Richtung als Breite bezeichnet.
Die Wegweiserfahne ist an einem Ende hohl und so geformt, dass Innenform
und Innenabmaße der Wegweiserfahne das Gegenstück
zur Außenform und den Außenabmaßen des
Fahnenhalters bilden und je nach der gewählten Toleranz
eine formschlüssige oder eine form- und kraftschlüssige
Verbindung, insbesondere eine Klemmverbindung, bilden. Die Breite
jeder Wegweiserfahne ist dabei nicht größer als
die Länge der zugehörigen Aufsteckkörper.
Die Wegweiserfahne kann zusätzlich mit dem Fahnenhalter
durch zusätzliche Befestigungsmittel, beispielsweise durch Niete,
verbunden sein. Diese zusätzlichen Befestigungsmittel können
so gestaltet sein, dass die Verbindung bei einer Krafteinwirkung
oberhalb eines bestimmten Schwellwertes gelöst wird, die
zusätzlichen Befestigungsmittel mithin eine Sollbruchstelle
bilden.
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Auf
der Klemmlänge ist weiterhin ein Klemmkörper vorhanden.
Zwischen dem Klemmkörper und dem oberen Ende der Standsäule
ist die Anzahl der Aufsteckkörper klemmbar. Der Klemmkörper
und das obere Ende der Standsäule wirken dabei als Anschläge.
Nach dem Klemmen sind die Aufsteckkörper in ihrer Ausrichtung
arretiert, ohne dass es weiterer Elemente zur Arretierung bedarf.
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Oberhalb
des Klemmkörpers ist ein Dekorabschlussstück angebracht,
welches die Gewindestange und das Innere der Standsäule
gegen Witterungseinflüsse abschirmt und zugleich als ästhetischer
Abschluss dient.
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Indem
zur Befestigung der Wegweiserfahnen auf sichtbare und frei zugängliche
Befestigungsmittel, wie Schrauben, verzichtet wird, werden Angriffspunkte
für die Entstehung von Korrosionsschäden und Vandalismus
weitestgehend vermieden.
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Die
modulare Beschilderungsvorrichtung besteht in ihren wesentlichen
Teilen aus Elementen, die in verschiedensten Längen als
Meterware erhältlich sind. Als Werkstoff werden vorteilhaft
Materialien eingesetzt, die leicht und gegen Umwelteinflüsse
weitgehend unempfindlich, dabei aber zäh und fest, sind. Solche
Materialien sind beispielsweise Metalle und deren Legierungen, insbesondere
Aluminium und Aluminiumlegierungen, sowie Kunst- und Verbundwerkstoffe.
Zusätzlich können die der Witterung ausgesetzten
Elemente mit einer Schutzschicht und weiteren Farbschichten für
eine farbige Gestaltung der Elemente versehen sein.
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Die
modulare Beschilderungsvorrichtung kann leicht an einem Standort
in verschiedenen Untergründen verankert werden. Die Standsäule
wird errichtet und die benötigte Aufstecklänge
eingestellt, wobei der erforderliche Mindestabstand zwischen Boden
und Unterkante der ersten Wegweiserfahne beachtet wird. Anschließend
wird die gewünschte Anzahl von Aufsteckkörpern
mit Wegweiserfahnen auf die Aufstecklänge aufgeschoben.
Dabei können die Wegweiserfahnen für den Zeitraum
der Montage so ausgerichtet werden, dass diese den Montagevorgang
möglichst wenig behindern. Sind alle Aufsteckkörper
mit Wegweiserfahnen bestückt, werden diese individuell
ausgerichtet und zwischen dem Klemmkörper und dem oberen
Ende der Standsäule geklemmt. Nach Aufbringen des Dekorabschlussstückes
ist die Montage beendet.
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Ein
Austausch einzelner Wegweiserfahnen erfolgt durch Abziehen der alten
und Aufstecken neuer Wegweiserfahnen. Sind zusätzliche
Befestigungsmittel vorhanden, werden diese entfernt und nach dem
Austausch der Wegweiserfahnen wieder angebracht. Eine gegebenenfalls
nötige Korrektur der Ausrichtung der Wegweiserfahnen erfolgt,
indem das Dekorabschlussstück entfernt und der Klemmkörper etwas
gelockert wird. Dadurch sind alle Aufsteckkörpern wieder
leicht drehbar und können neu ausgerichtet werden. Anschließend
wird das Klemmelement wieder festgezogen und das Dekorabschlussstück
aufgesetzt.
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Einzelne
Aufsteckkörper können schnell ausgetauscht, entfernt
oder ergänzt werden, indem das Dekorabschlussstück
und der Klemmkörper entfernt und gegebenenfalls die Aufstecklänge
angepasst wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
und Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen die Figuren:
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1 eine
erste Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung
in Explosionsdarstellung (Maßstab 1:10),
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2 eine
zweite Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung
in Explosionsdarstellung (/Maßstab 1:10),
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3 eine
dritte Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung
im Längsschnitt (Maßstab 1:3),
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Aufsteckkörpers (Maßstab
1:1).
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Gemäß einer
ersten Ausführung, dargestellt in 1, ist eine
modulare Beschilderungsvorrichtung entlang einer vertikal verlaufenden
Säulenachse 1 aufgebaut. Die Befestigung am Boden
erfolgt mittels eines Verankerungselementes, das als Fundamenthülse
ausgebildet ist (nicht gezeigt). In die Fundamenthülse
ist eine monolithischen Standsäule 31 eingesteckt,
die aus einem Rohrabschnitt gefertigt ist.
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Im
oberen Ende der monolithischen Standsäule 31 ist
eine Gewindebuchse 5 eingepresst, in die eine Gewindestange 6 eingeschraubt
ist. Über eine Veränderung der Einschraubtiefe
kann die Länge der Gewindestange 6, die über
das obere Ende der monolithischen Standsäule 31 hinausragt,
variiert werden. Der hinausragende Teil der Gewindestange 6 setzt
sich aus der Aufstecklänge 61 und der, die Gewindestange 6 nach
oben abschließenden, Klemmlänge 62 zusammen.
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Auf
der Aufstecklänge 61 sind mehrere axial aufgeschobene,
hülsenförmige Aufsteckkörper 7 vorhanden,
die je eine axiale Durchgangsbohrung 71 aufweisen, deren
Durchmesser größer als der Außendurchmesser
der Gewindestange 6 über die Aufstecklänge 61 ist.
Die Aufsteckkörper 7 sind in Richtung der Säulenachse 1 übereinander
gestapelt und frei um diese drehbar. Am Umfang jedes Aufsteckkörpers 7 ist
mindestens eine koaxial gerichtete Nut 72 eingebracht,
in der ein Fahnenhalter 8 steckt, der je eine Wegweiserfahne 9 trägt.
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In
weiteren Ausführungsformen können die Aufsteckkörper 7 auch
mit mehreren Nuten 72 versehen werden. Diese können
dabei in regelmäßigen (z. B. von je 90° oder
180°) und/oder unregelmäßigen radial
weisenden Winkelabständen zueinander angeordnet sein.
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Die
Aufsteckkörper 7 und der Fahnenhalter 8 können
ferner auch als ein monolithischer Körper hergestellt sein.
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Die
gewünschte Anzahl von Aufsteckkörpern 7 ist
im fertig montierten Zustand zwischen dem oberen Ende der monolithischen
Standsäule 31 und einer auf der Klemmlänge 62 als
Klemmkörper 10 aufgeschraubten Spannmutter axial
geklemmt.
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Oberhalb
des Klemmkörpers 10 ist ein Dekorabschlussstück 11 mittels
eines Innengewindes auf der Klemmlänge 62 aufgeschraubt.
Dieses kann in weiteren Ausführungen der Erfindung verschieden gestaltet
sein. So kann es beispielsweise kugelförmig, zylindrisch
oder eckig sein oder eine Kombination verschiedener Formen enthalten.
Zudem kann das Dekorabschlussstück 11 eigenständig
eine Information transportieren, indem dieses beispielsweise als
Piktogramm oder beleuchtete/unbeleuchtete Wegmarke ausgeführt
ist. Grundsätzlich kann der Klemmkörper 10 auch
als dekoratives Abschlussstück ausgebildet sein, wodurch
sich die Verwendung eines zusätzlichen Dekorabschlussstückes 11 erübrigt.
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Es
ist ferner möglich, dass die einzelnen Aufsteckkörper 7 unterschiedliche
Längen aufweisen, wobei die Breite der Wegweiserfahnen 9 nicht
größer als die Länge der jeweils zugehörigen
Aufsteckkörper 7 ist.
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Zusätzliche
Aufsteckkörper 7 können auch ohne Nut 72 ausgeführt
werden und dann die Funktion eines Distanzstückes erfüllen.
Dadurch ist die vertikale Beabstandung benachbart angeordneter Wegweiserfahnen 9 sowie
die Anbringung von solchen Wegweiserfahnen 9 möglich,
deren Breite bis zu einem ganzen Vielfachen der Breite einer üblichen Wegweiserfahne 9 beträgt.
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Die über
den Fahnenhalter 8 mit dem Aufsteckkörper 7 verbundene
Wegweiserfahne 9 ist aus einem Hohlprofil mit rechteckigem
Querschnitt gefertigt, deren nicht auf den Fahnenhalter 8 aufgesteckte Stirnseite
mit einer geraden Fahnenabschlusskappe 2 aus Aluminium
verschlossen ist. Die Gestaltung der Fahnenabschlusskappe 2 kann
in weiteren Ausführungen in unterschiedlichen Formen wie
abgeschrägt, geschwungen oder gestuft erfolgen sowie aus
weiteren Materialien wie Metallen und deren Legierungen sowie Kunst-
und Verbundwerkstoffen bestehen.
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Die
Wegweiserfahne 9 kann bereits vor der Montage der zugehörigen
Aufsteckkörper 7 mit dem Fahnenhalter 8 verbunden
werden oder aber erst nach dessen Montage aufgesteckt werden. Die
auf den Fahnenhalter 8 aufgesteckte Wegweiserfahne 9 ist
auf ihrer oberen Seite zusätzlich durch zwei Blindniete
aus Aluminium (nicht gezeigt) mit dem Fahnenhalter 8 verbunden.
Diese Niete sind so dimensioniert, dass diese bei erhöhter
Kraftanwendung, z. B. bei Streifen der Beschilderungsvorrichtung
durch ein Fahrzeug, aus dem Fahnenhalter 8 gezogen werden und
somit eine Sollbruchstelle zum Schutz der restlichen Beschilderungsvorrichtung
darstellen. Bei einem erforderlichen Wechsel von Wegweiserfahnen sind
die Niete leicht auszubohren und auswechselbar.
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Form
und Abmessungen der Wegweiserfahne 9, insbesondere deren
Länge und stirnseitige Formgebung, können selbst
innerhalb ein und derselben modularen Beschilderungsvorrichtung
variieren. Die oberen und unteren Kanten der jeweiligen Wegweiserfahnen 9 können
in radialer Richtung gerade, geschwungen oder abgestuft mit gleichem
oder sich änderndem Abstand zueinander verlaufen. In besonderen
Anfertigungen ist es auch möglich, dass die Breite einer
Wegweiserfahne 9 größer als die Länge
der zugehörigen Aufsteckkörpern 7 ist,
wenn der oder die axial benachbarten Wegweiserfahnen 9 entsprechend
geringere Breiten aufweisen.
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In
einem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Standsäule
aus technischen und/oder optischen Gründen gemäß 2 als
eine zusammengesetzte Standsäule 32 ausgebildet,
die aus einem unteren Standsäulenteil 321 und
einem oberen Standsäulenteil 322 sowie einem Adapter 323 mit
umlaufenden Bund 324 besteht.
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Das
Dekorabschlussstück 11 ist hier als ein auf zwei
Zylindern aufgesetzter Kegel gestaltet.
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Wie
in 3 gezeigt, besitzt das obere Standsäulenteil 322 ein
Außenabmaß, welches geringer als das Außenabmaß des
unteren Standsäulenteils 321 ist. Unteres und
oberes Standsäulenteil 321, 322 sind über
den Adapter 323, dessen umlaufender Bund 324 ein
Außenmaß größer als das Innenabmaß des
unteren Standsäulenteils 321 besitzt, miteinander
verbunden. Der Adapter 323 ist im montierten Zustand bis
zum umlaufenden Bund 324 in das untere Standsäulenteil 321 eingesteckt.
Das obere Standsäulenteil 322 ist in eine entsprechend geformte,
in Richtung der Säulenachse 1 weisende Aufnahme
des Adapters 323 eingesteckt und mit dem unteren Standsäulenteil 321 kraft-
und formschlüssig verbunden.
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Die
Verbindung des oberen Standsäulenteils 322 mit
den Adapter 323 und den unteren Standsäulenteil
erfolgt durch Verpressen und anschließender Sicherung mittels
Kerbstiften (nicht gezeigt).
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In
den Fahnenhaltern 8 sind je zwei radial weisende Durchgangsbohrungen 81 vorhanden, durch
die je eine Halteschraube 82 eingesteckt und in einem in
dem Aufsteckkörper 7 vorhandenen Innengewinde
eingeschraubt ist. Die Köpfe der Halteschrauben 82 werden
im montierten Zustand durch die aufgesteckte Wegweiserfahne 9 überdeckt
und sind von außen weder sichtbar noch frei zugänglich.
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In
weiteren Ausführungen kann der Fahnenhalter 8 in
den Nuten geklemmt sein.
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Die
Aufsteckkörper 7 weisen gemäß 4 einen
runden Querschnitt und eine axiale Durchgangsbohrung 71 auf.
Am Umfang der Aufsteckkörper 7 ist über
deren gesamte Länge eine Nut 72 mit einem rechteckigen
Querschnitt eingefräst.
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In
weiteren Ausführungen kann der Querschnitt der Aufsteckkörper 7 anders,
z. B. viereckig oder polygonal, gestaltet sein. Weiterhin kann die
Nut 72 einen anderen Querschnitt aufweisen.
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Je
Aufsteckkörper 7 können eine Mehrzahl von
Nuten 72 vorhanden sein, wobei deren Anzahl durch die aus
statischen Gründen zwischen den einzelnen Nuten 72 zu
gewährleistende Restwandstärke begrenzt wird.
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In
den beiden erläuterten Ausführungsbeispielen sind
die Standsäule 31, 32, gegebenenfalls der
Adapter 323, die Aufsteckkörpern 7, die
Fahnenhalter 8, die Wegweiserfahnen 9 und die
Abschlusselemente 11 aus Aluminium gefertigt, dessen sichtbare
Flächen pulverbeschichtet und farbig gestaltet sind. Die
Fundamenthülse besteht aus Gusseisen, die Gewindebuchse 5,
die Gewindestange 6 und der Klemmkörper 10 sind
aus verzinktem Stahl.
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Weiterhin
ist die Verwendung von anderen hinreichend festen, witterungsbeständigen
Materialien wie beispielsweise Kunststoffen, Verbundwerkstoffen,
Metallen und Legierungen möglich. Die Oberflächen
der einzelnen Elemente können in weiteren Ausführungen
Lackierungen, Beschichtungen mit Folien oder andere dekorative Oberflächenbehandlungen
tragen.
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Die
Erfindung erlaubt eine vielseitige Gestaltung der Vorrichtung bei
Verwendung weniger, aus standardisierten Halbzeugen hergestellter,
Einzelelemente. Es kann eine variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen 9 schnell
und kostengünstig angebracht, ergänzt oder entfernt
werden. Die einfach gestaltete Fixierung der Aufsteckkörper 7 mittels
einer Klemmverbindung lässt einen zuverlässigen
Einsatz der Vorrichtung sowie eine schnelle (Nach-)Justierung der
Wegweiserfahnen 9 zu.
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Das
erfindungsgemäße modulare Beschilderungssystem
kann individuell gestaltet, schnell und kostengünstig produziert
und mit wenig technischem Aufwand errichtet, montiert und nachträglich
verändert werden, wobei die Einhaltung einer vorgeschriebenen
Mindesthöhe der Unterkante der untersten Wegweiserfahne über
dem Boden jederzeit gewährleistet ist. Zudem bieten Anordnung
und Ausführung der einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen
Vorrichtung einen weitgehenden Schutz vor Korrosion und der unbefugten
Einwirkung Dritter.
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Die
Vorrichtung kann beispielsweise Anwendung bei der Beschilderung
des öffentlichen Raumes sowie gewerblicher und privater
Anlagen wie weitläufiger Industriegelände, Parks
oder Ausstellungsgelände sowie touristische Areale finden.
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- 1
- Säulenachse
- 2
- Fahnenabschlusskappe
- 31
- monolithische
Standsäule
- 32
- zusammengesetzte
Standsäule
- 321
- unteres
Standsäulenteil
- 322
- oberes
Standsäulenteil
- 323
- Adapter
- 324
- umlaufender
Bund
- 5
- Gewindebuchse
- 6
- Gewindestange
- 61
- Aufstecklänge
- 62
- Klemmlänge
- 7
- Aufsteckkörper
- 71
- axiale
Durchgangsbohrung
- 72
- Nut
- 8
- Fahnenhalter
- 81
- Durchgangsbohrungen
- 82
- Halteschraube
- 9
- Wegweiserfahne
- 10
- Klemmkörper
- 11
- Dekorabschlussstück
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 479857
A [0003]
- - DE 576977 A [0004]
- - DE 20010984 U1 [0005]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - http://www.wetzel-wr.de/downloads/Wetzel-Leitsysteme-Katalog.pdf;
Seite 7, Stand vom 08. April 2010 [0009]