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DE202010007006U1 - Modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen - Google Patents

Modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen Download PDF

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DE202010007006U1
DE202010007006U1 DE202010007006U DE202010007006U DE202010007006U1 DE 202010007006 U1 DE202010007006 U1 DE 202010007006U1 DE 202010007006 U DE202010007006 U DE 202010007006U DE 202010007006 U DE202010007006 U DE 202010007006U DE 202010007006 U1 DE202010007006 U1 DE 202010007006U1
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modular
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DE202010007006U
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CONZEPT GmbH
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Abstract

Modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen (9) die an einer Standsäule mit einer Säulenachse (1) angeordnet und unter einem beliebigen Winkel um die Säulenachse (1) arretierbar sind, dadurch gekennzeichnet,
– dass die Standsäule hohl ist und eine Gewindebuchse (5) aufweist, in der eine axial verstellbare Gewindestange (6) eingeschraubt ist, die mit einer variierbaren Aufstecklänge (61) und einer, die Gewindestange (6) nach oben abschließenden, Klemmlänge (62) über das obere Ende der Standsäule hinausragt,
– dass über die Aufstecklänge (61) eine Anzahl von Aufsteckkörpern (7) aufgeschoben ist, wobei die Summe der Einzellängen der Aufsteckkörper (7) gleich der Aufstecklänge (61) ist,
– dass über die Klemmlänge (62) auf der Gewindestange (6) ein Klemmkörper (10) aufgeschraubt ist und die Aufsteckkörper (7) zwischen dem Klemmkörper (10) und dem oberen Ende der Standsäule geklemmt sind und
– dass an den Aufsteckkörpern (7) jeweils wenigstens ein Fahnenhalter (8) vorhanden ist, an...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine modular aufgebaute Beschilderungsvorrichtung mit einer Vielzahl auswechselbarer und in ihrer Anzahl variierbarer Wegweiserfahnen, wie sie gattungsgemäß von einer von der Gravierwerkstatt Wetzel GmbH (Wernigerode) hergestellten und vertriebenen Beschilderungsvorrichtung bekannt ist.
  • Dem Wunsch und der Notwendigkeit, im öffentlichen Raum an einem vorgegebenen Standort alle für diesen Standort relevanten Informationen mit nur einem Informationssystem zu vermitteln, steht oftmals entgegen, dass die Inhalte und die Anzahl der Informationen häufigen Änderungen unterlegen sind. So ändern sich beispielsweise der Sitz von Behörden, Dienstleistern und öffentlichen Einrichtungen oder aber deren Bezeichnung und Organisationsstruktur. Um Desinformationen zu vermeiden, ist daher jeweils eine Anpassung der betreffenden Informationssysteme an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Dabei sind nicht nur die Aufschriften auf Hinweistafeln oder Wegweisern zu verändern, sondern oft auch, sofern sie richtungsweisende Funktion haben, deren räumliche Ausrichtung und Anzahl.
  • Um dies effektiv zu ermöglichen, wird in der DE 479 857 A eine Befestigungsvorrichtung für wechselbare Wegweiserfahnen mit einem aufsteckbaren Trägerkörper vorgeschlagen, der mit einer Vielzahl von Schlitzen versehen im Kopf einer hohlen Säule eingebaut ist. Die zur Verfügung stehenden Schlitze erlauben es, Wegweiserfahnen in nahezu jeder Richtung stufenlos einzuhängen. Herkömmliche Wegweisersysteme sind in der Richtungsanzeige auf Raster angewiesen, die z. B. nur 90° zu ändern sind.
  • Mit einer Wegweiservorrichtung gemäß der DE 576 977 A soll dieser Nachteil umgangen werden, indem eine Reihe einzelner Wegweiserschilder an jeweils separaten Trägern in unterschiedlichen Höhen angebracht sind. Dadurch soll eine freie Sicht auf die Wegweiserschilder sichergestellt werden.
  • Eine Beschilderungsvorrichtung, das aus einigen wenigen Komponenten besteht und sich dennoch an viele örtliche Gegebenheiten und gestalterische Ansprüche anpassen lässt, ist in der DE 200 10 984 U1 beschrieben.
  • Die Beschilderungsvorrichtung basiert auf standardisierten Elementen, die miteinander kombiniert werden können. Dabei werden Rohrelemente, die an ihren Enden Innen- bzw. Außengewinde tragen, miteinander verschraubt. Zwischen die einzelnen Rohrstücke werden Distanzringe geklemmt, die verschieden ausgeführte Aufnahmen für Hinweisschilder und Wegweiser tragen. Je nach Ausführung des Beschilderungssystems mit zwei, drei oder mehr Standsäulen, haben die Hinweisschilder eine, durch die Anordnung der Standsäulen, festgelegte Anzahl von Orientierungen. Soll mittels des Beschilderungssystems auch eine Richtungsanzeige erfolgen, die von den festgelegten Orientierungen abweicht, müssen zusätzlich speziell ausgebildete und anzufertigende Aufnahmen verwendet werden, an denen verschiedenartig gestaltete Wegweiser befestigt werden können. Das modulare Beschilderungssystem kann über ein Abschlussbasiselement (nachfolgend: Säulenfuß) mit einer Bodenplatte und einem Erdanker verbunden oder aber an einer Wand befestigt werden. Eine freistehende Ausführung benötigt dabei mindestens zwei Standsäulen. Höhe und Abmaße des Beschilderungssystems werden durch die Anzahl übereinander angeordneter Rohrstücke und die Länge der anzubringenden Hinweisschilder bestimmt. Das jeweils oberste Rohrstück wird von einem Abschlusselement abgedichtet.
  • Nachteilig ist, dass nachträglich anzubringende Hinweisschilder oder Wegweiser die recht aufwändige Teildemontage der beschriebenen Beschilderungsvorrichtung notwendig werden lassen. Zudem sind die Möglichkeiten der räumlichen Orientierung der Hinweisschilder begrenzt. Das Anbringen von Wegweisern kann nur durch die zusätzliche Verwendung und Montage spezieller Aufnahmen erfolgen, wodurch für den Einsatz der Beschilderungsvorrichtung weitere, die Kosten steigernde, Elemente benötigt werden.
  • Zudem ist eine solche Beschilderungsvorrichtung nur an Standorten verwendbar, an denen sich Personen nicht unter der Beschilderungsvorrichtung hindurch bewegen müssen. Bei solcherart Beschilderungsvorrichtung ist durch einschlägige Vorschriften eine Mindesthöhe (z. B. 2200 mm) der Unterkante der untersten Wegweiserfahne von dem Boden vorgeschrieben.
  • Durch die Gravierwerkstatt Wetzel GmbH in Wernigerode wird eine modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen sowie einer Standsäule mit einer Säulenachse angeboten und vertrieben (http://www.wetzel-wr.de/downloads/Wetzel-Leitsysteme-Katalog.pdf; Seite 7, Stand vom 08. April 2010). Die Standsäule ist in zwei Durchmessern gefertigt, die durch ein konturiertes Drehteil miteinander verbunden sind. Auf die Standsäule sind Aufsteckkörper aufschiebbar, die frei um die Säulenachse drehbar sind und die nach Einstellung der gewünschten Ausrichtung mittels jeweils einer von außen sichtbaren Klemmschraube gegen die Standsäule arretiert werden. An den Aufsteckkörpern ist jeweils ein stoffschlüssig mit dem Aufsteckkörper verbundener Fahnenhalter in Form eines radial nach außen ragenden Stabes vorhanden. An diesem ist wiederum jeweils hängend eine Wegweiserfahne befestigt, deren vertikale Ausdehnung (fortan als Breite bezeichnet) größer als die axiale Länge des zugehörigen Aufsteckkörpers ist, weshalb zwischen zwei Fahnenhalter, deren Wegweiserfahnen in die gleiche Richtung weisen, mindestens ein Fahnenhalter mit einer in eine weitere Richtung weisenden Wegweiserfahne oder ein Fahnenhalter ohne Wegweiserfahne als Distanzstück vorhanden sein muss. An einer solchen Beschilderungsvorrichtung können eine variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen angebracht werden, die in unterschiedliche Richtungen weisen können. Sollen an einer bestehenden Beschilderungsvorrichtung weitere Aufsteckkörper angebracht werden, ist dies nur sehr eingeschränkt möglich, da schnell die geforderte Mindesthöhe erreicht wird. In der Regel wird es daher notwendig sein, zumindest den oberen Teil der Standsäule gegen einen längeren Teil auszutauschen, wobei natürlich auch alle Aufsteckkörper auf den ausgetauschten Teil der Standsäule ummontiert werden müssen.
  • Der wesentliche Nachteil der genannten Beschilderungsvorrichtungen besteht in einem hohen Aufwand bei jeglicher Veränderung bzw. inhaltlicher Ergänzungen der gewünschten (Richtungs-)informationen. Um die vorgeschriebene Mindesthöhe der Unterkante der ersten Wegweiserfahne bei zusätzlich anzubringenden Wegweiserfahnen zu gewährleisten, ist ein Austausch der vorhandenen Standsäule gegen eine entsprechend längere Säule erforderlich.
  • Ferner weisen die genannten sowie aus der Praxis bekannte Beschilderungsvorrichtungen sichtbare Verschraubungen auf, die einerseits Angriffspunkte für Korrosion sind und andererseits unbefugte Manipulationen bis hin zum Diebstahl zulassen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen vorzuschlagen, die aus wenigen, standardisierten und leicht austauschbaren Elementen besteht. Gleichzeitig soll die modulare Beschilderungsvorrichtung leicht und schnell zu montieren und zu demontieren sein und die Wegweiserfahnen in jede beliebige Richtung einstellbar sein. Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, eine modulare Beschilderungsvorrichtung vorzuschlagen, bei der mögliche Angriffspunkte für korrosive Prozesse und spontane Manipulationen durch den unbefugten Zugriff Dritter weitmöglichst vermieden werden.
  • Im Sinne dieser Erfindung umfasst der verwendete Begriff der Wegweiserfahne alle für die Anbringung an ein Beschilderungssystem geeigneten, einseitig befestigten Elemente, die graphisch dargestellte Informationen vermitteln, selbst wenn diesen keine vornehmlich richtungsweisende Funktion zukommt, wie dies beispielsweise bei Hinweisschildern und Informationstafeln der Fall ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine modulare Beschilderungsvorrichtung gelöst, an der eine variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen vorhanden ist. In einer hohlen Standsäule ist entlang ihrer Säulenachse eine axial verschiebbare Stange, insbesondere eine Gewindestange, so in eine Gewindebuchse eingeschraubt, dass diese mit zwei axial aufeinander folgenden, fortan als Aufsteck- und Klemmlänge bezeichneten, Bereichen über das obere Ende der Standsäule hinausragt. Die Klemmlänge stellt dabei den oberen und unteren abschließenden Bereich der Gewindestange dar. Auf der Aufstecklänge sind hülsenförmige Elemente, die Aufsteckkörpern, axial aufgeschoben und übereinander gestapelt. Die Summe der Einzellängen der gestapelten Aufsteckkörpern ist dabei gleich der Aufstecklänge. An den Aufsteckkörpern ist jeweils wenigstens ein Fahnenhalter vorhanden, an dem jeweils eine Wegweiserfahne einseitig befestigt ist. Die Aufsteckkörper sind nach dem Aufschieben in ihrer radialen Ausrichtung frei und unabhängig voneinander einstellbar. Ist die modulare Beschilderungsvorrichtung fertig montiert, sind die Aufsteckkörper zwischen einem auf der Klemmlänge vorhandenen Klemmkörper und dem oberen Ende der Standsäule geklemmt und hinsichtlich ihrer radialen Ausrichtung arretiert. An ihrem unteren Ende ist die Standsäule mittels eines Verankerungselementes, wie z. B. einer Fundamenthülse, mit einem Untergrund verbunden. Die Standsäule kann auch ohne Verankerungselement mit einem Untergrund, z. B. durch einbetonieren oder eingraben, verbunden sein.
  • Die Höhe der modularen Beschilderungsvorrichtung setzt sich aus der Länge der Standsäule, der variierbaren Aufstecklänge sowie der Klemmlänge zusammen. Die Höhe kann darüber hinaus durch die Art der Verankerung mit einem Untergrund am unteren Ende der Standsäule sowie durch auf der Klemmlänge optional vorhandene Elemente geringfügig vergrößert sein. Der Mindestabstand des oberen Endes der Standsäule vom Untergrund wird durch einschlägige technische Normen bestimmt. Dadurch wird eine lichte Höhe zwischen Untergrund und der Unterkante der untersten Wegweiserfahne sichergestellt, die einen gefährdungsarmen Betrieb der modularen Beschilderungsvorrichtung gewährleistet. Diese lichte Höhe wird bei einer erfindungsgemäßen Beschilderungsvorrichtung auch bei Ergänzungen und Erweiterungen ohne Austausch der Standsäule beibehalten.
  • Die erfindungsgemäße modulare Beschilderungsvorrichtung wird freistehend montiert. Verankerungselement und Standsäule sind vorteilhaft lösbar z. B. durch eine Schraub- oder Klemmverbindung miteinander verbunden.
  • Die Standsäule kann aus einem Halbzeug als eine monolithische Standsäule gefertigt sein. Es ist ebenfalls möglich, dass die Standsäule aus mehreren Standsäulenteilen zusammengesetzt ist, wobei die einzelnen Standsäulenteile unterschiedliche Außenabmaße und Längen aufweisen können. Vorzugsweise werden die Standsäulenteile axial durch Adapter, die entsprechend der Abmaße der zu verbindenden Standsäulenteile dimensioniert sind, verbunden. Bevorzugt werden die Standsäulenteile lösbar, beispielsweise durch eine Steck- und/oder Klemmverbindung, miteinander verbunden.
  • Die Aufstecklänge kann durch Drehen der Gewindestange verändert und auf die Anzahl und Längen der aufzunehmenden Aufsteckkörpern eingestellt werden.
  • Die Gewindebuchse wird mit einer Presspassung in der Standsäule gehalten. Die Klemmkräfte, durch welche die Aufsteckkörper zwischen Klemmkörper und oberen Ende der Standsäule klemmbar sind, wirken entlang der Gewindestange zwischen Klemmkörper und Gewindebuchse. Um ein, durch die wirkenden Klemmkräfte möglicherweise auftretendes, Verdrehen der Gewindebuchse in dem Sitz der Presspassung oder gar ein Herausziehen aus dieser, zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn die Gewindebuchse, z. B. durch ein radial durch die Wandung der Standsäule in die Gewindebuchse ragenden Kerbstift, gesichert ist.
  • Die Gewindestange kann über ihre gesamte Länge oder nur über einen Teilbereich mit einem Gewinde versehen sein. An dem innerhalb der Standsäule befindlichen Endbereich der Gewindestange kann ein Anschlag vorhanden sein, der ein ungewollt vollständiges Herausdrehen der Gewindestange aus der Gewindebuchse verhindert. Solch ein Anschlag kann beispielsweise durch einen gewindefreien Abschnitt oder ein, den Querschnitt der Gewindestange vergrößerndes, Element gebildet werden. In einer besonders einfachen Ausgestaltung ist dies eine Mutter.
  • Die über die Aufstecklänge axial aufgeschobenen Aufsteckkörper sind spaltfrei übereinander gestapelt. Die Aufsteckkörper sind Hülsen, deren Ausdehnung in axialer Richtung nachfolgend als Länge bezeichnet wird. Die Aufsteckkörper weisen solche Abmessungen auf und sind dabei aus einem solchen Material gefertigt, dass die bei einem üblichen Betrieb der modularen Beschilderungsvorrichtung auf die Aufsteckkörper einwirkenden Druck- und Zugkräfte ohne plastische Verformung aufgenommen werden. Die Aufsteckkörper sind vorzugsweise standardisierte Bauteile, deren Material und Form zudem eine leichte und kostengünstige Nachbearbeitung, z. B. durch Fräsen oder Drehen, ermöglichen. Sie können verschiedene Querschnitte, wie z. B. runde oder eckige Querschnitte, aufweisen.
  • Am Umfang der Aufsteckkörper ist jeweils wenigstens ein Fahnenhalter vorhanden, an dem jeweils eine Wegweiserfahne einseitig befestigt, insbesondere formschlüssig aufgesteckt, ist.
  • Der Fahnenhalter ist ein von der Säulenachse aus radial nach außen gerichteter Körper, dessen Querschnitt vorzugsweise ein Rechteck ist. Der Fahnenhalter kann entlang seiner radialen Ausdehnung auch in Form und Abmaßen unterschiedliche Querschnitte besitzen. Die Ausdehnung des Fahnenhalters in axialer Richtung ist geringer als die Länge der zugehörigen Aufsteckkörper.
  • Der Fahnenhalter kann gemeinsam mit dem Aufsteckkörper monolithisch ausgebildet, d. h. aus einem Stück Material gefertigt sein.
  • Wird nicht die monolithische Ausführung von Fahnenhalter und Aufsteckkörper gewählt, so weist der Fahnenhalter neben dem Haltezapfen weitere Elemente oder Formgestaltungen auf, die zur Verbindung des Fahnenhalters mit dem Aufsteckkörper dienen. So können beispielsweise Bohrungen vorhanden sein, durch die der Fahnenhalter an den Aufsteckkörper befestigt, z. B. angeschraubt, ist.
  • Zur Erzielung eines flächigen Kontaktes, und damit einer ausreichend festen Verbindung zwischen Fahnenhalter und Aufsteckkörper, ist es äußerst vorteilhaft, wenn an dem Umfang eines Aufsteckkörpers jeweils eine oder mehrere Ausnehmungen vorhanden, welche sich über die ganze Länge oder über eine Teillänge des Aufsteckkörpers erstrecken. Mit diesen Ausnehmungen ist je ein Fahnenhalter form- und/oder kraftschlüssig verbunden, insbesondere eingesteckt. Die Ausnehmungen sind vorzugsweise Nuten.
  • Durch das Vorhandensein mehrerer Ausnehmungen kann eine, der Anzahl der Ausnehmungen entsprechende, Anzahl von Fahnenhaltern und Wegweiserfahnen in gleicher Höhe und in durch die Anordnung der Nuten vorgegebenen radialen Winkeln zueinander um die Säulenachse versetzt angeordnet werden. In bevorzugten Ausführungen sind bis zu vier Fahnenhalter und Wegweiserfahnen in einer Ebene vorhanden, die jeweils waagerecht in um 90° zueinander versetzte Richtungen weisen. Dabei ist es von großem Vorteil, dass mit einer begrenzten Anzahl standardisierter Bauteile, z. B. von Aufsteckkörpern mit vorgefertigten Ausnehmungen, jede beliebige Richtung der Wegweiserfahnen eingestellt werden kann.
  • Nachfolgend wird die Ausdehnung der Wegweiserfahne in radialer Richtung als Länge und die in axialer Richtung als Breite bezeichnet. Die Wegweiserfahne ist an einem Ende hohl und so geformt, dass Innenform und Innenabmaße der Wegweiserfahne das Gegenstück zur Außenform und den Außenabmaßen des Fahnenhalters bilden und je nach der gewählten Toleranz eine formschlüssige oder eine form- und kraftschlüssige Verbindung, insbesondere eine Klemmverbindung, bilden. Die Breite jeder Wegweiserfahne ist dabei nicht größer als die Länge der zugehörigen Aufsteckkörper. Die Wegweiserfahne kann zusätzlich mit dem Fahnenhalter durch zusätzliche Befestigungsmittel, beispielsweise durch Niete, verbunden sein. Diese zusätzlichen Befestigungsmittel können so gestaltet sein, dass die Verbindung bei einer Krafteinwirkung oberhalb eines bestimmten Schwellwertes gelöst wird, die zusätzlichen Befestigungsmittel mithin eine Sollbruchstelle bilden.
  • Auf der Klemmlänge ist weiterhin ein Klemmkörper vorhanden. Zwischen dem Klemmkörper und dem oberen Ende der Standsäule ist die Anzahl der Aufsteckkörper klemmbar. Der Klemmkörper und das obere Ende der Standsäule wirken dabei als Anschläge. Nach dem Klemmen sind die Aufsteckkörper in ihrer Ausrichtung arretiert, ohne dass es weiterer Elemente zur Arretierung bedarf.
  • Oberhalb des Klemmkörpers ist ein Dekorabschlussstück angebracht, welches die Gewindestange und das Innere der Standsäule gegen Witterungseinflüsse abschirmt und zugleich als ästhetischer Abschluss dient.
  • Indem zur Befestigung der Wegweiserfahnen auf sichtbare und frei zugängliche Befestigungsmittel, wie Schrauben, verzichtet wird, werden Angriffspunkte für die Entstehung von Korrosionsschäden und Vandalismus weitestgehend vermieden.
  • Die modulare Beschilderungsvorrichtung besteht in ihren wesentlichen Teilen aus Elementen, die in verschiedensten Längen als Meterware erhältlich sind. Als Werkstoff werden vorteilhaft Materialien eingesetzt, die leicht und gegen Umwelteinflüsse weitgehend unempfindlich, dabei aber zäh und fest, sind. Solche Materialien sind beispielsweise Metalle und deren Legierungen, insbesondere Aluminium und Aluminiumlegierungen, sowie Kunst- und Verbundwerkstoffe. Zusätzlich können die der Witterung ausgesetzten Elemente mit einer Schutzschicht und weiteren Farbschichten für eine farbige Gestaltung der Elemente versehen sein.
  • Die modulare Beschilderungsvorrichtung kann leicht an einem Standort in verschiedenen Untergründen verankert werden. Die Standsäule wird errichtet und die benötigte Aufstecklänge eingestellt, wobei der erforderliche Mindestabstand zwischen Boden und Unterkante der ersten Wegweiserfahne beachtet wird. Anschließend wird die gewünschte Anzahl von Aufsteckkörpern mit Wegweiserfahnen auf die Aufstecklänge aufgeschoben. Dabei können die Wegweiserfahnen für den Zeitraum der Montage so ausgerichtet werden, dass diese den Montagevorgang möglichst wenig behindern. Sind alle Aufsteckkörper mit Wegweiserfahnen bestückt, werden diese individuell ausgerichtet und zwischen dem Klemmkörper und dem oberen Ende der Standsäule geklemmt. Nach Aufbringen des Dekorabschlussstückes ist die Montage beendet.
  • Ein Austausch einzelner Wegweiserfahnen erfolgt durch Abziehen der alten und Aufstecken neuer Wegweiserfahnen. Sind zusätzliche Befestigungsmittel vorhanden, werden diese entfernt und nach dem Austausch der Wegweiserfahnen wieder angebracht. Eine gegebenenfalls nötige Korrektur der Ausrichtung der Wegweiserfahnen erfolgt, indem das Dekorabschlussstück entfernt und der Klemmkörper etwas gelockert wird. Dadurch sind alle Aufsteckkörpern wieder leicht drehbar und können neu ausgerichtet werden. Anschließend wird das Klemmelement wieder festgezogen und das Dekorabschlussstück aufgesetzt.
  • Einzelne Aufsteckkörper können schnell ausgetauscht, entfernt oder ergänzt werden, indem das Dekorabschlussstück und der Klemmkörper entfernt und gegebenenfalls die Aufstecklänge angepasst wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen die Figuren:
  • 1 eine erste Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung in Explosionsdarstellung (Maßstab 1:10),
  • 2 eine zweite Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung in Explosionsdarstellung (/Maßstab 1:10),
  • 3 eine dritte Ausführung einer modularen Beschilderungsvorrichtung im Längsschnitt (Maßstab 1:3),
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Aufsteckkörpers (Maßstab 1:1).
  • Gemäß einer ersten Ausführung, dargestellt in 1, ist eine modulare Beschilderungsvorrichtung entlang einer vertikal verlaufenden Säulenachse 1 aufgebaut. Die Befestigung am Boden erfolgt mittels eines Verankerungselementes, das als Fundamenthülse ausgebildet ist (nicht gezeigt). In die Fundamenthülse ist eine monolithischen Standsäule 31 eingesteckt, die aus einem Rohrabschnitt gefertigt ist.
  • Im oberen Ende der monolithischen Standsäule 31 ist eine Gewindebuchse 5 eingepresst, in die eine Gewindestange 6 eingeschraubt ist. Über eine Veränderung der Einschraubtiefe kann die Länge der Gewindestange 6, die über das obere Ende der monolithischen Standsäule 31 hinausragt, variiert werden. Der hinausragende Teil der Gewindestange 6 setzt sich aus der Aufstecklänge 61 und der, die Gewindestange 6 nach oben abschließenden, Klemmlänge 62 zusammen.
  • Auf der Aufstecklänge 61 sind mehrere axial aufgeschobene, hülsenförmige Aufsteckkörper 7 vorhanden, die je eine axiale Durchgangsbohrung 71 aufweisen, deren Durchmesser größer als der Außendurchmesser der Gewindestange 6 über die Aufstecklänge 61 ist. Die Aufsteckkörper 7 sind in Richtung der Säulenachse 1 übereinander gestapelt und frei um diese drehbar. Am Umfang jedes Aufsteckkörpers 7 ist mindestens eine koaxial gerichtete Nut 72 eingebracht, in der ein Fahnenhalter 8 steckt, der je eine Wegweiserfahne 9 trägt.
  • In weiteren Ausführungsformen können die Aufsteckkörper 7 auch mit mehreren Nuten 72 versehen werden. Diese können dabei in regelmäßigen (z. B. von je 90° oder 180°) und/oder unregelmäßigen radial weisenden Winkelabständen zueinander angeordnet sein.
  • Die Aufsteckkörper 7 und der Fahnenhalter 8 können ferner auch als ein monolithischer Körper hergestellt sein.
  • Die gewünschte Anzahl von Aufsteckkörpern 7 ist im fertig montierten Zustand zwischen dem oberen Ende der monolithischen Standsäule 31 und einer auf der Klemmlänge 62 als Klemmkörper 10 aufgeschraubten Spannmutter axial geklemmt.
  • Oberhalb des Klemmkörpers 10 ist ein Dekorabschlussstück 11 mittels eines Innengewindes auf der Klemmlänge 62 aufgeschraubt. Dieses kann in weiteren Ausführungen der Erfindung verschieden gestaltet sein. So kann es beispielsweise kugelförmig, zylindrisch oder eckig sein oder eine Kombination verschiedener Formen enthalten. Zudem kann das Dekorabschlussstück 11 eigenständig eine Information transportieren, indem dieses beispielsweise als Piktogramm oder beleuchtete/unbeleuchtete Wegmarke ausgeführt ist. Grundsätzlich kann der Klemmkörper 10 auch als dekoratives Abschlussstück ausgebildet sein, wodurch sich die Verwendung eines zusätzlichen Dekorabschlussstückes 11 erübrigt.
  • Es ist ferner möglich, dass die einzelnen Aufsteckkörper 7 unterschiedliche Längen aufweisen, wobei die Breite der Wegweiserfahnen 9 nicht größer als die Länge der jeweils zugehörigen Aufsteckkörper 7 ist.
  • Zusätzliche Aufsteckkörper 7 können auch ohne Nut 72 ausgeführt werden und dann die Funktion eines Distanzstückes erfüllen. Dadurch ist die vertikale Beabstandung benachbart angeordneter Wegweiserfahnen 9 sowie die Anbringung von solchen Wegweiserfahnen 9 möglich, deren Breite bis zu einem ganzen Vielfachen der Breite einer üblichen Wegweiserfahne 9 beträgt.
  • Die über den Fahnenhalter 8 mit dem Aufsteckkörper 7 verbundene Wegweiserfahne 9 ist aus einem Hohlprofil mit rechteckigem Querschnitt gefertigt, deren nicht auf den Fahnenhalter 8 aufgesteckte Stirnseite mit einer geraden Fahnenabschlusskappe 2 aus Aluminium verschlossen ist. Die Gestaltung der Fahnenabschlusskappe 2 kann in weiteren Ausführungen in unterschiedlichen Formen wie abgeschrägt, geschwungen oder gestuft erfolgen sowie aus weiteren Materialien wie Metallen und deren Legierungen sowie Kunst- und Verbundwerkstoffen bestehen.
  • Die Wegweiserfahne 9 kann bereits vor der Montage der zugehörigen Aufsteckkörper 7 mit dem Fahnenhalter 8 verbunden werden oder aber erst nach dessen Montage aufgesteckt werden. Die auf den Fahnenhalter 8 aufgesteckte Wegweiserfahne 9 ist auf ihrer oberen Seite zusätzlich durch zwei Blindniete aus Aluminium (nicht gezeigt) mit dem Fahnenhalter 8 verbunden. Diese Niete sind so dimensioniert, dass diese bei erhöhter Kraftanwendung, z. B. bei Streifen der Beschilderungsvorrichtung durch ein Fahrzeug, aus dem Fahnenhalter 8 gezogen werden und somit eine Sollbruchstelle zum Schutz der restlichen Beschilderungsvorrichtung darstellen. Bei einem erforderlichen Wechsel von Wegweiserfahnen sind die Niete leicht auszubohren und auswechselbar.
  • Form und Abmessungen der Wegweiserfahne 9, insbesondere deren Länge und stirnseitige Formgebung, können selbst innerhalb ein und derselben modularen Beschilderungsvorrichtung variieren. Die oberen und unteren Kanten der jeweiligen Wegweiserfahnen 9 können in radialer Richtung gerade, geschwungen oder abgestuft mit gleichem oder sich änderndem Abstand zueinander verlaufen. In besonderen Anfertigungen ist es auch möglich, dass die Breite einer Wegweiserfahne 9 größer als die Länge der zugehörigen Aufsteckkörpern 7 ist, wenn der oder die axial benachbarten Wegweiserfahnen 9 entsprechend geringere Breiten aufweisen.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Standsäule aus technischen und/oder optischen Gründen gemäß 2 als eine zusammengesetzte Standsäule 32 ausgebildet, die aus einem unteren Standsäulenteil 321 und einem oberen Standsäulenteil 322 sowie einem Adapter 323 mit umlaufenden Bund 324 besteht.
  • Das Dekorabschlussstück 11 ist hier als ein auf zwei Zylindern aufgesetzter Kegel gestaltet.
  • Wie in 3 gezeigt, besitzt das obere Standsäulenteil 322 ein Außenabmaß, welches geringer als das Außenabmaß des unteren Standsäulenteils 321 ist. Unteres und oberes Standsäulenteil 321, 322 sind über den Adapter 323, dessen umlaufender Bund 324 ein Außenmaß größer als das Innenabmaß des unteren Standsäulenteils 321 besitzt, miteinander verbunden. Der Adapter 323 ist im montierten Zustand bis zum umlaufenden Bund 324 in das untere Standsäulenteil 321 eingesteckt. Das obere Standsäulenteil 322 ist in eine entsprechend geformte, in Richtung der Säulenachse 1 weisende Aufnahme des Adapters 323 eingesteckt und mit dem unteren Standsäulenteil 321 kraft- und formschlüssig verbunden.
  • Die Verbindung des oberen Standsäulenteils 322 mit den Adapter 323 und den unteren Standsäulenteil erfolgt durch Verpressen und anschließender Sicherung mittels Kerbstiften (nicht gezeigt).
  • In den Fahnenhaltern 8 sind je zwei radial weisende Durchgangsbohrungen 81 vorhanden, durch die je eine Halteschraube 82 eingesteckt und in einem in dem Aufsteckkörper 7 vorhandenen Innengewinde eingeschraubt ist. Die Köpfe der Halteschrauben 82 werden im montierten Zustand durch die aufgesteckte Wegweiserfahne 9 überdeckt und sind von außen weder sichtbar noch frei zugänglich.
  • In weiteren Ausführungen kann der Fahnenhalter 8 in den Nuten geklemmt sein.
  • Die Aufsteckkörper 7 weisen gemäß 4 einen runden Querschnitt und eine axiale Durchgangsbohrung 71 auf. Am Umfang der Aufsteckkörper 7 ist über deren gesamte Länge eine Nut 72 mit einem rechteckigen Querschnitt eingefräst.
  • In weiteren Ausführungen kann der Querschnitt der Aufsteckkörper 7 anders, z. B. viereckig oder polygonal, gestaltet sein. Weiterhin kann die Nut 72 einen anderen Querschnitt aufweisen.
  • Je Aufsteckkörper 7 können eine Mehrzahl von Nuten 72 vorhanden sein, wobei deren Anzahl durch die aus statischen Gründen zwischen den einzelnen Nuten 72 zu gewährleistende Restwandstärke begrenzt wird.
  • In den beiden erläuterten Ausführungsbeispielen sind die Standsäule 31, 32, gegebenenfalls der Adapter 323, die Aufsteckkörpern 7, die Fahnenhalter 8, die Wegweiserfahnen 9 und die Abschlusselemente 11 aus Aluminium gefertigt, dessen sichtbare Flächen pulverbeschichtet und farbig gestaltet sind. Die Fundamenthülse besteht aus Gusseisen, die Gewindebuchse 5, die Gewindestange 6 und der Klemmkörper 10 sind aus verzinktem Stahl.
  • Weiterhin ist die Verwendung von anderen hinreichend festen, witterungsbeständigen Materialien wie beispielsweise Kunststoffen, Verbundwerkstoffen, Metallen und Legierungen möglich. Die Oberflächen der einzelnen Elemente können in weiteren Ausführungen Lackierungen, Beschichtungen mit Folien oder andere dekorative Oberflächenbehandlungen tragen.
  • Die Erfindung erlaubt eine vielseitige Gestaltung der Vorrichtung bei Verwendung weniger, aus standardisierten Halbzeugen hergestellter, Einzelelemente. Es kann eine variierbare Anzahl von Wegweiserfahnen 9 schnell und kostengünstig angebracht, ergänzt oder entfernt werden. Die einfach gestaltete Fixierung der Aufsteckkörper 7 mittels einer Klemmverbindung lässt einen zuverlässigen Einsatz der Vorrichtung sowie eine schnelle (Nach-)Justierung der Wegweiserfahnen 9 zu.
  • Das erfindungsgemäße modulare Beschilderungssystem kann individuell gestaltet, schnell und kostengünstig produziert und mit wenig technischem Aufwand errichtet, montiert und nachträglich verändert werden, wobei die Einhaltung einer vorgeschriebenen Mindesthöhe der Unterkante der untersten Wegweiserfahne über dem Boden jederzeit gewährleistet ist. Zudem bieten Anordnung und Ausführung der einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung einen weitgehenden Schutz vor Korrosion und der unbefugten Einwirkung Dritter.
  • Die Vorrichtung kann beispielsweise Anwendung bei der Beschilderung des öffentlichen Raumes sowie gewerblicher und privater Anlagen wie weitläufiger Industriegelände, Parks oder Ausstellungsgelände sowie touristische Areale finden.
  • 1
    Säulenachse
    2
    Fahnenabschlusskappe
    31
    monolithische Standsäule
    32
    zusammengesetzte Standsäule
    321
    unteres Standsäulenteil
    322
    oberes Standsäulenteil
    323
    Adapter
    324
    umlaufender Bund
    5
    Gewindebuchse
    6
    Gewindestange
    61
    Aufstecklänge
    62
    Klemmlänge
    7
    Aufsteckkörper
    71
    axiale Durchgangsbohrung
    72
    Nut
    8
    Fahnenhalter
    81
    Durchgangsbohrungen
    82
    Halteschraube
    9
    Wegweiserfahne
    10
    Klemmkörper
    11
    Dekorabschlussstück
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 479857 A [0003]
    • - DE 576977 A [0004]
    • - DE 20010984 U1 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - http://www.wetzel-wr.de/downloads/Wetzel-Leitsysteme-Katalog.pdf; Seite 7, Stand vom 08. April 2010 [0009]

Claims (14)

  1. Modulare Beschilderungsvorrichtung mit einer variierbaren Anzahl von Wegweiserfahnen (9) die an einer Standsäule mit einer Säulenachse (1) angeordnet und unter einem beliebigen Winkel um die Säulenachse (1) arretierbar sind, dadurch gekennzeichnet, – dass die Standsäule hohl ist und eine Gewindebuchse (5) aufweist, in der eine axial verstellbare Gewindestange (6) eingeschraubt ist, die mit einer variierbaren Aufstecklänge (61) und einer, die Gewindestange (6) nach oben abschließenden, Klemmlänge (62) über das obere Ende der Standsäule hinausragt, – dass über die Aufstecklänge (61) eine Anzahl von Aufsteckkörpern (7) aufgeschoben ist, wobei die Summe der Einzellängen der Aufsteckkörper (7) gleich der Aufstecklänge (61) ist, – dass über die Klemmlänge (62) auf der Gewindestange (6) ein Klemmkörper (10) aufgeschraubt ist und die Aufsteckkörper (7) zwischen dem Klemmkörper (10) und dem oberen Ende der Standsäule geklemmt sind und – dass an den Aufsteckkörpern (7) jeweils wenigstens ein Fahnenhalter (8) vorhanden ist, an dem eine Wegweiserfahne (9) einseitig befestigt ist.
  2. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Standsäule eine monolithische Standsäule (31) ist.
  3. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Standsäule eine zusammengesetzte Standsäule (32) ist und entlang der Säulenachse (1) aus einem unteren Standsäulenteil (321) und einem oberen Standsäulenteil (322) sowie einem beide Standsäulenteile (321, 322) verbindenden Adapter (323) aufgebaut ist.
  4. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Fahnenhalter (8) ein radial zur Säulenachse (1) ausgerichteter Körper ist.
  5. Modulare Beschilderungsvorrichtungen nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Wegweiserfahnen (9) durch eine Veränderung der Aufstecklänge (61) veränderbar ist, ohne dass eine Mindesthöhe der Unterkante der untersten Wegweiserfahne über dem Boden unterschritten wird.
  6. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsteckkörper (7) und der jeweils wenigstens eine daran vorhandene Fahnenhalter (8) als monolithischer Körper ausgebildet sind.
  7. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsteckkörper (7) an ihrem Umfang wenigstens eine koaxial verlaufende Nut (72) aufweisen, in welche ein Fahnenhalter (8) eingesteckt ist.
  8. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsteckkörper (7) eine Mehrzahl von Nuten (72) aufweisen, wodurch mehrere Fahnenhalter (8) und damit mehrere Wegweiserfahnen (9) in gleicher Höhe und in durch die Anordnung der Nuten (72) vorgegebenen Winkeln zueinander um die Säulenachse (1) versetzt angeordnet sind.
  9. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahnenhalter (8) mittels einer Klemmverbindung in jeweils einer der Nuten (72) gehalten werden.
  10. Modulare Beschilderungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahnenhalter (8) mittels einer Schraubverbindung in jeweils einer der Nuten (72) gehalten werden.
  11. Modulare Beschilderungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Wegweiserfahne (9) an ihrem, dem Fahnenhalter (8) zugewandten, Ende innen hohl gestaltet ist und der Fahnenhalter (8) durch das hohle Ende der Wegweiserfahne (9) kraft- und formschlüssig umfasst ist.
  12. Modulare Beschilderungsvorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite einer Wegweiserfahne (9) kleiner als die Länge der die Wegweiserfahne (9) haltenden Aufsteckkörper (7) ist.
  13. Modulare Beschilderungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmkörper (10) eine Spannmutter ist.
  14. Modulare Beschilderungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass alle Befestigungsmittel von außen nicht sichtbar und nicht frei zugänglich angeordnet sind.
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