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DE102008005655B4 - Verbindungsleitung zwischen Einzelfeuerstätte und Schornstein - Google Patents

Verbindungsleitung zwischen Einzelfeuerstätte und Schornstein Download PDF

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DE102008005655B4
DE102008005655B4 DE102008005655.3A DE102008005655A DE102008005655B4 DE 102008005655 B4 DE102008005655 B4 DE 102008005655B4 DE 102008005655 A DE102008005655 A DE 102008005655A DE 102008005655 B4 DE102008005655 B4 DE 102008005655B4
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Abstract

Verbindungsleitung für eine nach außen hin rauchdichte Verbindung einer Einzelfeuerstätte mit einem Schornstein, die ein Verbindungsrohr aus Metall mit durchgängiger Röhre für einen Rauchdurchlass aufweist, wobei die Enden des Verbindungsrohres so geformt sind, dass das eine Ende direkt auf oder in einen Abgasstutzen aus der Einzelfeuerstätte und das andere Ende direkt auf oder in einen Anschlussstutzen oder eine Aufnahmeöffnung des Schornsteins gesteckt werden kann, und wobei die Verbindungsleitung (10; 20; 30) ein Innenrohr (11; 21; 31) sowie ein dazu koaxiales, das Innenrohr (11; 21; 31) mit radialem Abstand umgebendes Außenrohr (12; 22; 32) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) Isoliermaterial (13; 23; 33) vorgesehen ist, dass das Innenrohr (11; 21; 31) von einem Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) bis zu ihrem anderen Ende durchgängig mit radialem Abstand vom Außenrohr (12; 22; 32) umgeben ist, dass der radiale Abstand zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) 10 bis 30 mm beträgt, und dass die Außenflächen des Außenrohres (12; 22; 32) zumindest teilweise eine hitzebeständige Zierbeschichtung aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verbindungsleitung für eine nach außen hin rauchdichte, hitzefeste Verbindung einer Einzelfeuerstätte mit einem Schornstein, die ein Verbindungsrohr aus Metall mit durchgängiger Röhre für einen Rauchdurchlass aufweist, wobei die beiden Enden des Verbindungsrohres so geformt sind, dass das eine Ende direkt auf oder in einen Abgasstutzen aus der Einzelfeuerstätte und das andere Ende direkt auf oder in einen Anschlussstutzen oder eine Aufnahmeöffnung des Schornsteins gesteckt werden kann, und wobei die Verbindungsleitung ein Innenrohr sowie ein dazu koaxiales, das Innenrohr mit radialem Abstand umgebendes Außenrohr umfasst.
  • Eine solche Verbindungsleitung ist bekannt aus DE 19 18 388 U .
  • Verbindungsleitungen sind insbesondere für Heizungen mit hohen Abgastemperaturen, wie etwa Kaminöfen, seit langem bekannt. Sie werden beispielsweise von der Anmelderin angeboten, aber unter anderem auch von der Firma Seibel + Reitz GmbH + Co. KG im Internet auf der Website www.seibel-reitz.de.
  • Einzelfeuerstätten werden mit einwandigen Rauchrohren bzw. Abgasrohren in unterschiedlichen Ausführungen an den Schornstein angeschlossen. Diese Installation wird als Verbindungsleitung bezeichnet.
  • Für solche Verbindungsleitungen gibt es unterschiedliche Vorschriften, unter anderem müssen bestimmte Abstände zu brennbaren Materialien, vor allem in Wänden und Decken, eingehalten werden. Seit November 2007 gelten in Deutschland die neuen Vorschriften gemäß EN 1856-1 und 1856-2. Hierin ist festgelegt, dass Abstände zu brennbaren Materialien für jedes Verbindungsleitungssystem dadurch bestimmt werden, dass festgelegte Maximaltemperaturen an den brennbaren Materialien nicht überschritten werden dürfen. Diese Regelung führt dazu, dass die bisher einzuhaltenden Abstände teilweise deutlich vergrößert werden müssen und in bestimmten Einbausituationen die Feuerstätte nicht mehr ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Verwendung eines Strahlungsschutzes, eingebaut werden kann. Insbesondere bei Einzelfeuerstätten in Wohnräumen wird jedoch häufig der zusätzliche Einbau von derartigen Produkten durch den Bauherren abgelehnt.
  • Die DE 19 18 388 U beschreibt ein lediglich zu einem Teil doppelwandiges Rauchrohr, das die Wärmeabstrahlung in seinem doppelwandigen mittleren Abschnitt aufgrund einer gewissen Isolationswirkung der Luftschicht zwischen dem Innenrohr und dem Außenrohr ein wenig reduziert. Die Brandgefahr für Tapeten und andere Gegenstände in unmittelbarer Umgebung des doppelwandigen Abschnitts wird dadurch vermindert. Allerdings kann dieses Bauteil nur für Öfen mit Abgasstutzen auf der Hinterseite Verwendung finden. Der Ofen muss dann so aufgestellt sein, dass er genau mit diesem Bauteil und ohne weitere Verbindungsstücke an den Schornstein angeschlossen werden kann. Würde man zur Erhöhung der räumlichen Flexibilität zwei solche Rohre – behelfsmäßig – miteinander verbinden um nicht auf die oben beschriebene starre Geometrie eingeschränkt zu sein, würde genau an der Verbindungsstelle – ebenso wie beim Abgasstutzen des Ofens und beim Anschluss an den Schornstein – die Wärmeisolierung völlig fehlen, so dass die – ohnehin nur geringe – Wärmeschutzwirkung des doppelwandigen Abschnitts an diesen Stellen unterbrochen ist.
  • Demgegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindungsleitung der eingangs genannten Art mit technisch möglichst unaufwändigen und preisgünstigen Mitteln dahingehend weiterzubilden, dass die Abstände zu brennbaren Materialien, unter Einhaltung der neuen Vorschriften deutlich reduziert werden können und die einzuhaltenden Abstände über die gesamte Länge der Verbindungsleitung höchstens die Minimalmaße erreichen, die vor Inkrafttreten der EN 1856-1 und EN 1856-2 einzuhalten waren, wobei die ästhetische Gestaltung üblicher Verbindungsleitungen nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr verbessert werden soll.
  • Diese Aufgabe wird auf ebenso überraschend einfache wie wirkungsvolle Weise erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass im Zwischenraum zwischen Innenrohr und Außenrohr Isoliermaterial vorgesehen ist, dass das Innenrohr von einem Ende der Verbindungsleitung bis zu ihrem anderen Ende durchgängig mit radialem Abstand vom Außenrohr umgeben ist, dass der radiale Abstand zwischen Innenrohr und Außenrohr 10 bis 30 mm beträgt, und dass die Außenflächen des Außenrohres zumindest teilweise eine hitzebeständige Zierbeschichtung aufweisen.
  • Die Verwendung von Isoliermaterial zur Wärmedämmung ist in anderen technischen Zusammenhängen an sich bekannt, etwa aus der DE 693 12 025 T2 bei einem Multischalen-Element mit flexiblen Isolierplatten zwischen den Wänden von diesem Element. Weitere Beispiele sind den Druckschriften DE 203 07 820 U1 , DE 20 2004 007 331 U1 und FR 2 556 447 A1 entnehmbar.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung sorgt für eine extrem wirksame Wärmedämmung sowie einen maximalen Wärmegradienten zwischen der Innen- und der Außenseite der Verbindungsleitung, so dass selbst bei Heizanlagen mit relativ hoher Abgastemperatur die Außenflächen der Verbindungsleitung auch im Betriebszustand meist in der Nähe der Zimmertemperatur liegen. Der nach Vorschrift einzuhaltende Mindestabstand der Verbindungsleitung zu brennbaren Materialien wird dadurch minimiert.
  • Die Wandstärke mit einem radialen Abstand zwischen Innenrohr und Außenrohr von 10 bis 30 mm reicht aus, um die Abstrahlungswärme der Verbindungsleitung so weit zu reduzieren, dass die Abstände zu brennbaren Materialien in Decken und Wänden auf höchstens dem Niveau der bis vor kurzem geltenden gesetzlichen Vorschriften gehalten werden können. Mit dieser geringen Dämmstärke kann auch der Umfang des Außenrohres vergleichsweise gering gehalten werden. Dies fördert eine Akzeptanz der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung bei den Bauherren, da die optischen Proportionen zwischen der Verbindungsleitung und dem System zur Wärmeerzeugung insbesondere bei Kaminöfen unter ästhetischen Gesichtspunkten stimmen.
  • In der Abgastechnik sind bereits doppelwandige Rohrsysteme an sich bekannt, die aus Edelstahlblechen hergestellt und – im Gegensatz zu den üblichen gemauerten Kaminen – als Edelstahl-Schornsteine eingesetzt werden. Derartige Schornstein-Systeme bietet beispielsweise die oben erwähnte Firma Seibel + Reitz GmbH + Co. KG unter der Bezeichnung „KS-RESO-THERM” an oder etwa auch die Firma J. Raab GmbH auf ihrer Internet-Seite www.raab-gruppe.de.
  • Diese Systeme werden freilich nicht direkt an die Feuerstätte angeschlossen. Vielmehr muss zwischen der Feuerstätte und dem doppelwandigen Edelstahl-Schornstein-System zumindest eine einwandige Verbindungsleitung der eingangs beschriebenen Art installiert werden. Diese marktüblichen doppelwandigen Schornsteine verfügen nicht über die notwendigen doppelwandigen Zusatz-Bauteile, mit denen sie direkt an den Abgasstutzen der Feuerstätte angeschlossen werden können, wie dies die erfindungsgemäße Verbindungsleitung ermöglicht.
  • Die bekannten Produkte sind zudem für die Installation im Wohnraum aus optischen Gründen völlig ungeeignet. Die Wärmedämmung dieser als Schornstein ausgelegten Systeme muss vergleichsweise hoch sein, so dass die Außenmaße der Außenrohre im Verhältnis zum Abgas führenden Innenrohr sehr groß sind. In der Regel weisen diese Rohre eine Wandstärke von 30 mm und mehr auf, was von den Bauherren solcher Anlagen als optisch störend empfunden wird, vor allem auch bei Kaminöfen, da die ästhetischen Proportionen zwischen einer solchen doppelwandigen Rohrleitung und der Feuerstätte nicht stimmen.
  • Zusätzlich wird für die Stabilität der bekannten doppelwandigen Schornsteinsysteme bei jedem Übergang zwischen den einzelnen Rohrelementen eine Halteschelle („Bridenband”) installiert. Lediglich das Innenrohr ist in ein weiterführendes Rohr bzw. einen Bogen einsteckbar.
  • Die relativ dickwandige Wärmedämmung bei den bekannten Systemen rührt von deren Aufgabe her. Bei Schornsteinen aus Edelstahl soll die Abgastemperatur im Innenrohr nämlich möglichst hoch gehalten werden, damit auch bei niedrigen Abgastemperaturen stets ein ordnungsgemäßer Abzug des Rauchgases gewährleistet ist.
  • Bei Feuerstätten mit hohen Abgastemperaturen werden üblicherweise sowieso keine Edelstahlrohre verwendet, da sich die Edelstähle bei hohen Temperaturen verfärben („Anlassfarben”). Diese optische Veränderung ist bei Einzelöfen im Wohnbereich, an die auch hohe ästhetische Ansprüche gestellt werden, hochgradig unerwünscht.
  • Dadurch dass die Außenflächen des Außenrohres zumindest teilweise eine hitzebeständige Zierbeschichtung aufweisen, wird die Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung gerade auch im Wohnbereich noch weiter verbessert.
  • Von besonderem Vorteil ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung in Abgassystemen, bei denen die Einzelfeuerstätte ein Kaminofen mit hohen Abgastemperaturen ist. Hier kommen die oben diskutierten Vorzüge gegenüber den herkömmlichen einwandigen Verbindungsleitungen besonders vorteilhaft zur Geltung.
  • Insbesondere kann die hitzebeständige Zierbeschichtung eine Lackschicht und/oder eine Ofensilber- oder Bronzeschicht und/oder eine Pulverbeschichtung umfassen, um auch höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht zu werden.
  • In der Praxis bewähren sich Ausführungsformen der Erfindung, bei denen der radiale Abstand zwischen Innenrohr und Außenrohr nicht mehr als etwa 20 mm beträgt.
  • Vorteilhaft sind auch Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung, bei denen das Innenrohr und das Außenrohr jeweils aus Metall aufgebaut sind. Hierbei wiederum sind Weiterbildungen bevorzugt, bei denen das Innenrohr und/oder das Außenrohr aus Stahlblech, insbesondere aus Edelstahl aufgebaut sind, was eine exzellente Korrosionsfestigkeit und damit eine lange Lebensdauer der Verbindungsleitung sicherstellt.
  • Ganz besonders flexibel im Hinblick auf eine individuelle Anpassung an die baulichen Gegebenheiten vor Ort sind Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung, die sich dadurch auszeichnen, dass die Verbindungsleitung mehrteilig aus verschiedenen Rohr-Teilabschnitten mit jeweils einem Innenrohr, einem Außenrohr und dazwischen angeordnetem Isoliermaterial aufgebaut ist. Insbesondere kann das Rohrsystem Verlängerungsabschnitte und/oder Eck-Verbindungsabschnitte und/oder Bögen und/oder T-Stücke umfassen.
  • Hierbei wiederum sind Weiterbildungen zu bevorzugen, die sich besonders leicht montieren (und auch demontieren) lassen, weil aneinander angrenzende Rohr-Teilabschnitte so gestaltet sind, dass jeweils ein Innenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Innenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts und ein Außenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Außenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts gesteckt werden kann. Die Enden der Rohre und Formstücke sind so ausgebildet, dass diese direkt auf die Abgasstutzen der Wärmeerzeuger gesteckt werden können. Die Montage der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung unterscheidet sich daher nicht wesentlich von derjenigen einer herkömmlichen einwandigen Verbindungsleitung.
  • Derartige Weiterbildungen lassen sich dadurch noch weiter verbessern, dass die Steckverbindung zwischen zwei aneinander angrenzenden Rohr-Teilabschnitten selbst haltend ohne zusätzliche Befestigungselemente wie Schellen oder Klammern gestaltet ist. Sowohl das Innenrohr als auch das Außenrohr werden über eine Steckverbindung mit dem nächsten Rohrelement oder Formteil verbunden. Zusätzliche Halterungen in Form von Halteschellen, Bridenbändern oder Wand-Halterungen werden nicht benötigt. So können einerseits die entsprechenden Befestigungselemente eingespart und damit auch die Montagearbeiten erleichtert werden, andererseits ist bei einem solchen klammerlosen Rohrsystem die optisch-ästhetische Wirkung besonders hochwertig.
  • Um eine hohe Stabilität der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung zu erreichen, kann bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung zwischen dem Innenrohr und dem Außenrohr eine zumindest abschnittsweise starre, verwindungssteife Verbindung vorgesehen sein.
  • Dies lässt sich auf sehr einfache Weise etwa dadurch erreichen, dass zwischen Innenrohr und Außenrohr eine mit dem Innenrohr und dem Außenrohr verschweißte Rondelle oder ein Metallring angeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist die Rondelle oder der Metallring nur an einem Ende der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte vorgesehen. Um die Montage zu vereinfachen werden Innen- und Außenrohr nur einseitig über die eingeschweißte Rondelle fest miteinander verbunden. Auf der anderen Seite wird entweder eine Rondelle eingeschweißt, die nur mit dem Innen- oder mit dem Außenrohr verbunden ist und die den Querschnitt zwischen Innen- und Außenrohr nicht vollständig ausfüllt, oder die Flexibilität zwischen Innen- und Außenrohr wird durch die Einbringung eines Vlieses erreicht. Durch diese Flexibilität vom Innenzum Außenrohr wird die Montage deutlich erleichtert.
  • Eine erste Klasse von Weiterbildungen dieser Ausführungsformen zeichnet sich dadurch aus, dass am anderen Ende der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte ein Isolierring aus mineralischen Fasern zwischen Innenrohr und Außenrohr angeordnet ist.
  • Bei einer zweiten Klasse von Weiterbildungen ist am anderen Ende der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte ein nur einseitig am Innenrohr oder am Außenrohr angeschweißter, den Zwischenraum zwischen Innenrohr und Außenrohr radial nicht vollständig überbrückender Metallring angeordnet ist.
  • Eine dritte Klasse von Weiterbildungen schließlich zeichnet sich dadurch aus, dass am anderen Ende der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte zwischen Innenrohr und Außenrohr eine Matte oder ein Vlies aus nicht-brennbarem Material angeordnet ist.
  • Zur weiteren Verbesserung der Handhabung der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung ist bei dieser dritten Klasse von Weiterbildungen bevorzugt die Matte oder das Vlies in axialer Richtung der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte verschiebbar.
  • Die erfindungsgemäßen Verbindungsleitungen müssen in der Regel Reinigungsöffnungen aufweisen, die die Inspektion und das Reinigen der Verbindungsleitung ermöglichen. Die Reinigungsöffnung wird so ausgeführt, dass die Öffnung im Außenrohr größer ist, als der Reinigungsdeckel, der die Reinigungsöffnung des Innenrohrs verschließt. Der Reinigungsdeckel des Innenrohrs wird mit einem Bügel mit aufgeschweißtem Gewindebolzen dicht am Innenrohr befestigt. Der Gewindebolzen wird durch eine Öffnung im Reinigungsdeckel geführt und mit einer Schraubenmutter befestigt. Der Gewindebolzen ist so ausgeführt, dass er auch noch durch eine Öffnung in der Reinigungstür für das Außenrohr geführt werden kann. Die Reinigungstür wird über den Gewindebolzen mit einer Hutmutter auf dem Außenrohr festgezogen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung ist eine die durchgängige Röhre für den Rauchdurchlass nach außen hin freilegende Reinigungsöffnung vorgesehen, welche eine Öffnung in der Wand des Innenrohres, eine dieser azimutal gegenüberliegende Öffnung in der Wand des Außenrohres, einen die beiden Öffnungen verbindenden, von Isoliermaterial freien Hohlraum sowie einen Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung umfasst.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht vor, dass der Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung eine die Öffnung im Innenrohr und eine die Öffnung im Außenrohr verschließende Tür umfasst, dass zwischen der jeweiligen Tür und der entsprechenden Öffnung jeweils eine rauchhemmende Dichtung vorgesehen ist, und dass die beiden Türen gemeinsam betätigbar sind.
  • Diese Weiterbildung lässt noch dadurch weiter verbessern, dass der Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung einen im Betriebszustand in das Innenrohr eingeführten Metalistreifen mit aufgeschweißtem Gewindebolzen umfasst, der durch ein Loch in einem die Öffnung des Innenrohres verschließenden Innendeckel radial nach außen ragt und mit mittels einer ersten Schraubenmutter am Innendeckel befestigt ist, dass ein die Öffnung des Außenrohres verschließenden Außendeckel vorgesehen ist, der ebenfalls ein Loch aufweist, durch das der Gewindebolzen radial über den Außenumfang des Außenrohres nach außen ragt, und dass eine zweite Schraubenmutter, vorzugsweise eine Hülsenmutter oder Hutmutter, zur Befestigung des Gewindebolzens am Außendeckel vorgesehen ist.
  • Aus geometrischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn die Öffnung in der Wand des Innenrohres einen kleineren Durchmesser aufweist als die ihr azimutal gegenüberliegende Öffnung in der Wand des Außenrohres.
  • Eine Reduzierung der Abstrahlungswärme wird bereits durch ein doppelwandiges Rohrsystem erreicht. Durch die Verwendung von Dämmstoffen, die zwischen Innen- und Außenrohr eingebracht werden, kann die Abstrahlungswärme nochmals deutlich reduziert werden. Als Dämmstoff kommen verschiedene nicht brennbare Materialien der Klasse A1 in Frage. Unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten ist vor allem die Verwendung von mineralischen Granulaten als Dämmstoff interessant, mit denen die Befüllung des Raumes zwischen Innen- und Außenrohr kostengünstig gestaltet werden kann. Ein weiter Vorteil von Granulaten ist, dass auch bei Formstücken sämtliche Zwischenräume zwischen Innen- und Außenrohr gleichmäßig uns ausreichend mit Dämmmaterial ausgefüllt werden können.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung zeichnet sich daher dadurch aus, dass das Isoliermaterial im Zwischenraum zwischen Innenrohr und Außenrohr nicht brennbar im Sinne der Feuerwiderstandsklasse A1 der Norm DIN 4102 ist.
  • Bei einer Klasse von Weiterbildungen dieser Ausführungsform kann das Isoliermaterial Steinwolle und/oder Glaswolle und/oder mineralische Vliese und/oder Matten oder Ringe aus mineralischem Material umfassen.
  • Bei einer weiteren Klasse von Weiterbildungen umfasst das Isoliermaterial mineralisches Granulat, was die oben erwähnten Kostenvorteile ermöglicht.
  • Diese Weiterbildungen lassen sich noch dadurch verbessern, dass an mindestens einem Ende der Verbindungsleitung oder der Rohr-Teilabschnitte zwischen Innenrohr und Außenrohr jeweils Vlies- oder Mattenstücke aus mineralischem Material oder Steinwolle oder Glaswolle zum Zurückhalten des Granulats angeordnet sind.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale je für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
  • Es zeigen:
  • 1a eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung in einem vertikalen Längsschnitt;
  • 1b eine Detailansicht der Ausführungsform nach 1a mit eingeschweißter Rondelle zwischen Innenrohr und Außenrohr;
  • 2a eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung in einem vertikalen Längsschnitt;
  • 2b eine Detailansicht der Ausführungsform nach 2a mit rauchdicht verschließbarer Reinigungsöffnung im Innenrohr und im Außenrohr; und
  • 3 eine mehrteilige Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung mit verschiedenen Rohr-Teilabschnitten.
  • Die in den 1a, 2a und 3 der Zeichnung jeweils schematisch im Längsschnitt gezeigte Verbindungsleitung 10; 20; 30 dient einer nach außen hin rauchdichten Verbindung für eine in der Zeichnung nicht näher dargestellte Einzelfeuerstätte, insbesondere einen Kaminofen, mit einem Schornstein. Die Verbindungsleitung 10; 20; 30 umfasst jeweils ein Innenrohr 11; 21; 31 sowie ein dazu koaxiales, das Innenrohr 11; 21; 31 mit radialem Abstand umgebendes Außenrohr 12; 22; 32. Im Zwischenraum zwischen Innenrohr 11; 21; 31 und Außenrohr 12; 22; 32 befindet sich Isoliermaterial 13; 23; 33 zur thermischen Isolation des Innenrohres 11; 21; 31 von der äußeren Umgebung der Verbindungsleitung 10; 20, 30. Das Isoliermaterial 13; 23; 33 sollte nicht-brennbar im Sinne der Feuerwiderstandsklasse A1 der Norm DIN 4102 sein. Es kann Steinwolle und/oder Glaswolle und/oder mineralische Vliese und/oder Matten oder Ringe aus mineralischem Material umfassen, aber auch mineralisches Granulat.
  • Zwischen dem Innenrohr 11; 21; 31 und dem Außenrohr 12; 22; 32 ist eine zumindest abschnittsweise starre, verwindungssteife Verbindung vorgesehen, die bei den in der Zeichnung gezeigten Beispielen der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung 10; 20; 30 jeweils als eine mit dem Innenrohr 11; 21; 31 und dem Außenrohr 12; 22; 32 verschweißte Rondelle 14; 24; 34 ausgeführt ist. In 1b ist die Rondelle 14 im Detail dargestellt. Vorzugsweise wird die Rondelle 14; 24; 34 nur an einem Ende der Verbindungsleitung 10; 20; 30 fest mit dem Innenrohr 11; 21; 31 und dem Außenrohr 12; 22; 32 verbunden, während am anderen Ende das Innenrohr 11; 21; 31 gegenüber dem Außenrohr 12; 22; 32 beweglich bleibt, um die Montage zu erleichtern.
  • Für Inspektionen und zur Reinigung der erfindungsgemäßen Verbindungsleitung 20 kann eine die durchgängige Röhre für den Rauchdurchlass nach außen hin freilegende Reinigungsöffnung vorgesehen sein, wie sie in den 2a und 2b dargestellt ist. Diese Reinigungsöffnung umfasst eine Öffnung in der Wand des Innenrohres 21, eine dieser azimutal gegenüberliegende Öffnung in der Wand des Außenrohres 22, einen die beiden Öffnungen verbindenden, von Isoliermaterial 23 freien Hohlraum 25 sowie einen Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung. Bei der in den 2a und 2b gezeigten Ausführungsform umfasst dieser Mechanismus eine die Öffnung im Innenrohr 21 verschließende Tür 26a und eine die Öffnung im Außenrohr 22 verschließende Tür 26b. Zwischen der jeweiligen Tür 26a, 26b und der entsprechenden Öffnung ist jeweils eine – in der Zeichnung nicht näher gezeigte – Rauchhemmende Dichtung vorgesehen. Die beiden Türen 26a, 26b sind gemeinsam betätigbar.
  • In 2b ist im Detail erkennbar, dass der Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung einen im Betriebszustand in das Innenrohr 21 eingeführten Metallstreifen 27 mit aufgeschweißtem Gewindebolzen 28 umfasst, der durch ein Loch in einem die Öffnung des Innenrohres 21 verschließenden Innendeckel 26a radial nach außen ragt und mit mittels einer ersten Schraubenmutter 29a am Innendeckel 26a befestigt ist, dass ein die Öffnung des Außenrohres 22 verschließenden Außendeckel 26b vorgesehen ist, der ebenfalls ein Loch aufweist, durch das der Gewindebolzen 28 radial über den Außenumfang des Außenrohres 22 nach außen ragt, und dass eine zweite Schraubenmutter 29b, vorzugsweise eine Hülsenmutter oder Hutmutter, zur Befestigung des Gewindebolzens 28 am Außendeckel 26b vorgesehen ist.
  • Die erfindungsgemäße Verbindungsleitung 30 kann, wie in 3 dargestellt, mehrteilig aus verschiedenen Rohr-Teilabschnitten 30a, 30b, 30c mit jeweils einem Innenrohr 31, einem Außenrohr 32 und dazwischen angeordnetem Isoliermaterial 33 aufgebaut sein, und insbesondere Verlängerungsabschnitte und/oder Eckverbindungsabschnitte und/oder Bögen und/oder T-Stücke umfassen. Dabei sind aneinander angrenzende Rohr-Teilabschnitte 30a, 30b, 30c so gestaltet sind, dass jeweils ein Innenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Innenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts und ein Außenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Außenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts gesteckt werden kann. Insbesondere kann die Steckverbindung zwischen zwei aneinander angrenzenden Rohr-Teilabschnitten 30a, 30b, 30c selbst haltend ohne zusätzliche Befestigungselemente wie Schellen oder Klammern gestaltet sein. Auch einteilige Ausführungsformen können für ihren Anschluss an den Abgasstutzen aus der Einzelfeuerstätte oder an die Aufnahmeöffnung des Schornsteins selbsttragende Steckverbindungen aufweisen, wie z. B. die in den 1a; 2a an einem Ende der Verbindungsleitung 10; 20 jeweils dargestellten zylindrisch eingezogenen Steckverbindungen ZE.

Claims (24)

  1. Verbindungsleitung für eine nach außen hin rauchdichte Verbindung einer Einzelfeuerstätte mit einem Schornstein, die ein Verbindungsrohr aus Metall mit durchgängiger Röhre für einen Rauchdurchlass aufweist, wobei die Enden des Verbindungsrohres so geformt sind, dass das eine Ende direkt auf oder in einen Abgasstutzen aus der Einzelfeuerstätte und das andere Ende direkt auf oder in einen Anschlussstutzen oder eine Aufnahmeöffnung des Schornsteins gesteckt werden kann, und wobei die Verbindungsleitung (10; 20; 30) ein Innenrohr (11; 21; 31) sowie ein dazu koaxiales, das Innenrohr (11; 21; 31) mit radialem Abstand umgebendes Außenrohr (12; 22; 32) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenraum zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) Isoliermaterial (13; 23; 33) vorgesehen ist, dass das Innenrohr (11; 21; 31) von einem Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) bis zu ihrem anderen Ende durchgängig mit radialem Abstand vom Außenrohr (12; 22; 32) umgeben ist, dass der radiale Abstand zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) 10 bis 30 mm beträgt, und dass die Außenflächen des Außenrohres (12; 22; 32) zumindest teilweise eine hitzebeständige Zierbeschichtung aufweisen.
  2. Verbindungsleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelfeuerstätte ein Kaminofen ist.
  3. Verbindungsleitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die hitzebeständige Zierbeschichtung eine Lackschicht und/oder eine Ofensilber- oder Bronzeschicht und/oder eine Pulverbeschichtung umfasst.
  4. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Abstand zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) nicht mehr als etwa 20 mm beträgt.
  5. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (11; 21; 31) und das Außenrohr (12; 22; 32) jeweils aus Metall sind.
  6. Verbindungsleitung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenrohr (11; 21; 31) und/oder das Außenrohr (12; 22; 32) aus Stahlblech, insbesondere aus Edelstahl aufgebaut ist.
  7. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsleitung (30) mehrteilig aus verschiedenen Rohr-Teilabschnitten (30a, 30b, 30c) mit jeweils einem Innenrohr (31), einem Außenrohr (32) und dazwischen angeordnetem Isoliermaterial (33) aufgebaut ist, und insbesondere Verlängerungsabschnitte und/oder Eckverbindungsabschnitte und/oder Bögen und/oder T-Stücke umfasst.
  8. Verbindungsleitung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass aneinander angrenzende Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) so gestaltet sind, dass jeweils ein Innenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Innenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts und ein Außenrohrende des einen Rohr-Teilabschnitts in ein Außenrohrende des anderen Rohr-Teilabschnitts gesteckt werden kann.
  9. Verbindungsleitung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung zwischen zwei aneinander angrenzenden Rohr-Teilabschnitten (30a, 30b, 30c) selbst haltend ohne zusätzliche Befestigungselemente wie Schellen oder Klammern gestaltet ist.
  10. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Innenrohr (11; 21; 31) und dem Außenrohr (12; 22; 32) eine zumindest abschnittsweise starre, verwindungssteife Verbindung vorgesehen ist.
  11. Verbindungsleitung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) eine mit dem Innenrohr (11; 21; 31) und dem Außenrohr (12; 22; 32) verschweißte Rondelle (14; 24; 34) oder ein Metallring angeordnet ist.
  12. Verbindungsleitung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rondelle (14; 24; 34) oder der Metallring nur an einem Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) vorgesehen ist.
  13. Verbindungsleitung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am anderen Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) ein Isolierring aus mineralischen Fasern zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) angeordnet ist.
  14. Verbindungsleitung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am anderen Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) ein nur einseitig am Innenrohr (11; 21; 31) oder am Außenrohr (12; 22; 32) angeschweißter, den Zwischenraum zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) radial nicht vollständig überbrückender Metallring angeordnet ist.
  15. Verbindungsleitung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am anderen Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) eine Matte oder ein Vlies aus nicht-brennbarem Material angeordnet ist.
  16. Verbindungsleitung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Matte oder das Vlies in axialer Richtung der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) verschiebbar ist.
  17. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine die durchgängige Röhre für den Rauchdurchlass nach außen hin freilegende Reinigungsöffnung vorgesehen ist, welche eine Öffnung in der Wand des Innenrohres (21), eine dieser azimutal gegenüberliegende Öffnung in der Wand des Außenrohres (22), einen die beiden Öffnungen verbindenden, von Isoliermaterial (23) freien Hohlraum (25) sowie einen Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung umfasst.
  18. Verbindungsleitung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung eine die Öffnung im Innenrohr (21) und eine die Öffnung im Außenrohr (22) verschließende Tür (26a, 26b) umfasst, dass zwischen der jeweiligen Tür (26a, 26b) und der entsprechenden Öffnung jeweils eine rauchhemmende Dichtung vorgesehen ist, und dass die beiden Türen (26a, 26b) gemeinsam betätigbar sind.
  19. Verbindungsleitung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Mechanismus zum Öffnen und rauchdichten Verschließen der Reinigungsöffnung einen im Betriebszustand in das Innenrohr (21) eingeführten Metallstreifen (27) mit aufgeschweißtem Gewindebolzen (28) umfasst, der durch ein Loch in einem die Öffnung des Innenrohres (21) verschließenden Innendeckel (26a) radial nach außen ragt und mit mittels einer ersten Schraubenmutter (29a) am Innendeckel (26a) befestigt ist, dass ein die Öffnung des Außenrohres (22) verschließenden Außendeckel (26b) vorgesehen ist, der ebenfalls ein Loch aufweist, durch das der Gewindebolzen (28) radial über den Außenumfang des Außenrohres (22) nach außen ragt, und dass eine zweite Schraubenmutter (29b), vorzugsweise eine Hülsenmutter oder Hutmutter, zur Befestigung des Gewindebolzens (28) am Außendeckel (26b) vorgesehen ist.
  20. Verbindungsleitung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung in der Wand des Innenrohres (21) einen kleineren Durchmesser aufweist als die ihr azimutal gegenüberliegende Öffnung in der Wand des Außenrohres (22).
  21. Verbindungsleitung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermaterial (13; 23; 33) im Zwischenraum zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) nicht brennbar im Sinne der Feuerwiderstandsklasse A1 der Norm DIN 4102 ist.
  22. Verbindungsleitung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermaterial (13; 23; 33) Steinwolle und/oder Glaswolle und/oder mineralische Vliese und/oder Matten oder Ringe aus mineralischem Material umfasst.
  23. Verbindungsleitung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Isoliermaterial (13; 23; 33) mineralisches Granulat umfasst.
  24. Verbindungsleitung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem Ende der Verbindungsleitung (10; 20; 30) oder der Rohr-Teilabschnitte (30a, 30b, 30c) zwischen Innenrohr (11; 21; 31) und Außenrohr (12; 22; 32) jeweils Vlies- oder Mattenstücke aus mineralischem Material oder Steinwolle oder Glaswolle zum Zurückhalten des Granulats angeordnet sind.
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