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Die
Erfindung betrifft eine Schutz- und Führungsvorrichtung
für ein Kabel oder dergleichen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Der
Einfachheit halber wird im Folgenden auf Kabel oder dergleichen
nur als Kabel Bezug genommen, obwohl an Stelle von Kabeln auch andere
biegsame Elemente, wie insbesondere Schläuche, in der Schutz-
und Führungsvorrichtung aufgenommen sein können.
Insbesondere sind ein oder mehrere Kabel, wie Strom- oder Glasfaserkabel,
und/oder ein oder mehrere Schläuche, wie Pneumatik oder
Hydraulikschläuche, in einer derartigen Schutz- und Führungsvorrichtung
aufgenommen, die ausgehend von einem stationären Teil ein
bewegliches Teil einer Werkzeugmaschine oder einer sonstigen Maschine mit
elektrischer Energie versorgen, Energie in Form von Druckluft zuführen
oder der Signalübertragung dienen. Die Schutz- und Führungsvorrichtung
führt und schützt das Kabel während einer
Bewegung des beweglichen Teils sicher und verlässlich.
Die Schutz- und Führungsvorrichtung wird auf Grund ihrer
Ausgestaltung und Funktion gelegentlich auch als Führungskette
bezeichnet. Die Schutz- und Führungsvorrichtung kann beispielsweise
bei einer Werkzeugmaschine, einer Fördervorrichtung, einer
Baumaschine, einer Halbleitervorrichtung, einer pharmazeutischen
Probenspeichervorrichtung, einer Fahrzeugtür-Öffen-/Schließvorrichtung
oder dergleichen verwendet werden. Insbesondere nimmt die Schutz-
und Führungsvorrichtung für Kabel eine lineare,
gestreckte Stellung oder eine gebogene Stellung entsprechend der
Relativbewegung zwischen dem beweglichen Teil und dem stationären
Teil ein.
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Ein
Beispiel einer herkömmlichen Schutz- und Führungsvorrichtung
500 ist
aus der
DE 43 13 082
A1 bekannt und ausschnittsweise beispielhaft in
9 dargestellt.
Hierbei ist ein Endbefestigungsteil, im Folgenden als Montageklammer
540 bezeichnet, für
eine Führungskette zur Führung von Schläuchen und
dergleichen zwischen zwei Anschlusspunkten, nämliche einem
beweglichen Anschlusspunkt M und einem stationären Anschlusspunkt
(nicht dargestellt), bekannt, mit zwei Seitenlaschen aus Kunststoff,
die jeweils zur gelenkigen Verbindung mit einem benachbarten Kettenglied
(nicht dargestellt) ausgebildet sind und über obere und
untere Querstege verbindbar sind, wobei die Montageklammern
540 über
Bohrungen
543 mittels Schrauben
560 an einer An-
oder Auflagefläche befestigbar sind und die Bohrungen
543 in
etwa durch die Mittellängsebene eines Bereichs größerer
Klammerdicke geführt sind. Hierbei sind in die Bohrungen
543 metallische
Hülsen
570 eingesetzt, deren Länge – in
der Zeichnung mit H1 bezeichnet – die Länge der
Bohrungen
543 – in der Zeichnung mit H2 bezeichnet – überschreitet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Schutz- und
Führungsvorrichtung für Kabel oder dergleichen
zu verbessern. Insbesondere soll die Anbringbarkeit der Vorrichtung
an beweglichen und stationären Anschlusspunkten verbessert werden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine Schutz- und Führungsvorrichtung
für Kabel oder dergleichen mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist
eine Schutz- und Führungsvorrichtung für Kabel
oder dergleichen vorgesehen, aufweisend: Montageklammern aus Kunstharz,
die mit einem stationären Anschlusspunkt oder einem beweglichen
Anschlusspunkt verbindbar sind, einen Kabelaufnahmeraum, der durch
eine Anzahl von Seitenplatten und Verbindungsplatten gebildet ist,
die Montageklammern mittels Schrauben an dem stationären
Anschlusspunkt bzw. dem beweglichen Anschlusspunkt angeschraubt
sind, und jede der Montageklammern mindestens eine Montageöffnung aufweist,
die eine metallische Hülse umgibt und aufnimmt, wobei die
Länge der metallischen Hülse in Schraubeinführrichtung
kleiner als die Länge der Montageöffnung der Montageklammer
in Schraubeinführrichtung ist. Hierbei verstärkt
die metallische Hülse die Montageklammer. Somit resultiert,
selbst wenn die Schraube in den stationären Anschlusspunkt
oder den beweglichen Anschlusspunkt eingeschraubt wird, kein Brechen
(d. h. ein Riss) in der Montageöffnung der Montageklammer
und eine sichere, stabile Verbindung wird erzielt. Da die Länge der
metallischen Hülse in Schraubeinführrichtung kleiner
als die Länge der Montageöffnung in Schraubeinführrichtung
ist, und die Schutz- und Führungsvorrichtung an einen stationären
oder ein beweglichen Anschlusspunkt angeschraubt wird, begrenzt die
Schraube verlässlich die vertikale Bewegung und ein Schwenken
der Montageklammer aus Kunstharz und kann die Montageklammer fixieren,
wobei die metallische Hülse in Kontakt mit der Montageklammer
gebracht wird. Zusätzlich zeigen, da die Schraubverformung
in der Montageöffnung der Kunstharz-Montageklammer verringert
wird, selbst bei einem radialen Spalt zwischen der Montageöffnung
der Montageklammer und der metallischen Hülse, beide Elemente
einen engen Kontakt, so dass eine verlässliche Befestigung
erzielt wird. Selbst bei Abmessungsabweichungen der Innendurchmesser der
Montageöffnungen, die in der Montageklammer ausgebildet
sind, und der Außendurchmesser der metallischen Hülsen
können diese Abmessungsabweichungen toleriert werden, so
dass der Zusammenbau einfach durchführbar ist.
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Bevorzugt
liegt die Differenz der Länge der metallischen Hülse
in Schraubeinführrichtung zur Länge der Montageöffnung
der Montageklammer in Schraubeinführrichtung im Bereich
der elastischen Verformbarkeit des Kunstharzmaterials, welches die Montageklammer
bildet. Somit erfolgt beim Festschrauben der Montageklammer der
Schutz- und Führungsvorrichtung eine elastische Verformung
der Montageklammer in Schraubeinführrichtung über eine
Länge, welche der Längendifferenz zwischen der
metallischen Hülse und der Montageöffnung entspricht.
Die innere Spannung der Montageklammer, die durch die elastische
Verformung erzeugt wird, wird als Befestigungskraft benutzt, wobei
sie im Bereich der elastischen Verformbarkeit des Kunstharzmaterials
aufgenommen wird. Somit wird ein Brechen, wie eine Rissbildung oder
dergleichen, der Montageklammer verhindert, selbst wenn die Schraube
fest angezogen wird, und die Verbindung hält über
eine lange Zeitdauer.
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Besonders
bevorzugt ist die Montageöffnung der Montageklammer mit
einem Bereich mit einer konischen Innenumfangsfläche gebildet,
welche die metallische Hülse umgibt und in Kontakt mit
ihr ist. Die metallische Hülse kann mit geringer Kraft
in die konische Innenumfangsfläche der Montageöffnung eingepresst
sein. Gleichzeigit kann die Schraube eingeschraubt werden, wobei
sie temporär in Kontakt mit der metallischen Hülse,
die in Kontakt mit der konischen Innenumfangsfläche der
Montageklammer ist, sein kann, und die metallische Hülse
in die Montageklammer integrieren, ohne sie herausfallen zu lassen.
Selbst bei Abmessungsabweichungen der Durchmesser der Montageöffnungen,
die in der Montageklammer ausgebildet sind, und der Außendurchmesser
der metallischen Hülsen, können derartige Abmessungsabweichungen
durch die konische Innenumfangsfläche zugelassen werden.
Daher lässt sich eine einfachere Montage erreichen.
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Eine
Beschädigung durch Verschleiß in einem Montagebereich
der Montageklammer wird vermieden und die Montageklammer wird verlässlich und
fest angebracht, so dass ein Kabel oder dergleichen derartige Schutz-
und Führungsvorrichtung verlässlich geschützt
und geführt wird. Die Montage ist durch eine derartige
Schutz- und Führungsvorrichtung vereinfacht.
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Technische
Kunststoff, wie Polyamid 6, Polyamid 12, Polyamid 46, Polyamid 66,
Acryl, Polyacetal oder dergleichen können als Materialien
für die Seitenplatten, die Verbindungsplatten und die Montageklammern
verwendet werden. Diese Materialien widerstehen Biegespannungen,
welche während des Biegens auftreten, so dass eine ausgezeichnete Formstabilität
der Kabelaufnahmeform vorliegt. Insbesondere, wenn die obengenannten
Elemente, wie Seitenplatten und Verbindungsplatten, aus einem ermüdungsbeständigen
Kunstharzmaterial geegossen sind, bei dem ein Elastomer- oder Gummibestandteil mit
Polyamidkunstharz oder Polybuthylenterephthalat-Kunstharz vermischt
ist, zeigt die Vorrichtung eine ausgezeichnete Biegsamkeit, Schockbeständigkeit und
Ermüdungsbeständigkeit gegenüber wiederholtem
Biegen. Insbesondere ist die Verwendung eines Polyamidkunstharz
oder Polybuthylenterephthalat-Kunstharzes mit einem Elastomer- oder
Gummibestandteil bevorzugt.
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Eine
Anzahl rechter und linker Seitenplatten werden bei der erfindungsgemäßen
Schutz- und Führungsvorrichtung verwendet, die miteinander
in Längsrichtung der Vorrichtung verbunden sind, und zusammen
mit überbrückend auf der beim Biegen außen
angeordneten Seite und der beim Biegen innen angeordneten Seite
angeordneten Verbindungsplatten einen Kabelaufnahmeraum bilden.
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Eine
Seitenplattenform kann verwendet werden, wie sie in der
Japanischen Patentoffenlegungsschrift
Nr. 2004-297856 , der
Japanischen
Patentoffenlegungsschrift Nr. 2005-061554 beschrieben ist, bei
der eine Seitenplatte einstückig oval mit einem vorderen
Seitenplattenbereich, der mit einer vorhergehenden Seitenplatte
verbunden ist, und einem hinteren Seitenplattenbereich, der mit
einer nachfolgenden Seitenplatte verbunden ist, und einem Stiftmechanismus
ausgebildet ist, welcher die Seitenplatten verschwenkbar miteinander
verbindet. Die Seitenplatten sind versetzt angeordnet zwischen einem
hinteren Seitenplattenbereich einer vorhergehenden Seitenplatte
und einem vorderen Seitenplattenbereich einer dem hinteren Seitenplattenbereich
nachfolgenden Seitenplatte.
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Alternativ
kann auch eine Seitenplattenform verwendet werden, wie sie in der
Japanischen Patentanmeldung Nr.
2006-112087 und der
Japanischen Patentanmeldung
2006-069527 offenbart ist, bei der die Seitenplatte einstückig
aus einem vorderen Seitenplattenbereich, der mit einer vorhergehenden
Seitenplatte verbunden ist, einem hinteren Seitenplattenbereich,
der mit einer nachfolgenden Seitenplatte verbunden ist, und einem
biegbaren Verbindungsbereich, der zwischen dem vorderen Seitenplattenbereich
und dem hinteren Seitenplattenbereich einstückig ausgebildet
angeordnet ist, bestehen. Hierbei ist ein Schnappmechanismus zwischen
einem hinteren Seitenplattenbereich der vorhergehenden Seitenplatte
und einem nachfolgenden vorderen Seitenplattenbereich vorgesehen,
welcher die Seitenplatten miteinander verbindet. In diesem Fall
kann ein ungewolltes außer Eingriff gelangen der Seitenplatten
in einem Verbindungsbereich in Folge wiederholten Biegens vermieden
werden, und eine Belastung, die im Biegebereich während
einer Begrenzung der Biegebewegung auftritt, wird ebenfalls vermieden,
so dass eine ausgezeichnete Haltbarkeit der Vorrichtung erreicht
werden kann. Ferner kann bei dieser Vorrichtung die Anzahl der erforderlichen
Teile verringert werden und der Zusammenbau vereinfacht werden. Die
Wartung ist einfach.
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Verbindungsplatten
werden bei der erfindungsgemäßen Schutz- und Führungsvorrichtung verwendet,
die lösbar überbrückend auf der beim Biegen
außen angeordneten Seite und der beim Biegen innen angeordneten
Seite der Seitenplatten angeordnet sind. Diese Verbindungsplatten
können bei jedem Paar von Seitenplatten, abwechselnd oder
in anderen Reihenfolgen in Längsrichtung der Vorrichtung
die Seitenplatten überbrückend angeordnet sein.
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In
der Montageklammer der erfindungsgemäßen Schutz-
und Führungsvorrichtung ist wenigstens eine Montageöffnung
vorgesehen. Es sind jedoch bevorzugt eine vordere und eine hintere
Montageöffnung bei einer Montageklammer vorgesehen. Durch
das Vorsehen einer vorderen und hinteren Montageöffnung
kann eine verlässliche Verbindung der Montageklammer in
Breitenrichtung sichergestellt werden. Eine konische Innenumfangsfläche
der Montageöffnung kann sowohl auf der oberen als auch
der unteren Seite vorgesehen sein, und die Montageöffnung
kann ein einem plattenförmigen Bereich der Montageklammer
oder durch den gesamten Bereich der Montageklammer verlaufen.
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Im
Folgenden ist die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Ansicht eines Teils einer Schutz-
und Führungsvorrichtung für Kabel,
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2 eine
perspektivische Explosionsdarstellung des beweglichen Endes der
Schutz- und Führungsvorrichtung für Kabel von 1 von
außen her gesehen,
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3 eine 2 entsprechende
Darstellung von innen her gesehen,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Montageklammer im montierten Zustand,
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5 eine
perspektivische Ansicht der Montageklammer von 4 von
der Rückseite gesehen,
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6 eine
beispielhafte Schnittdarstellung, die einen Zustand zeigt, in welchem
eine Schraube eingeschraubt wird,
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7 eine 6 entsprechende
Ansicht im eingeschraubten Zustand der Schraube,
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8 eine
beispielhafte geschnittene Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Erfindung, die einen Zustand kurz vor dem Einschrauben der Schraube
zeigt, und
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9 einen
Schnitt durch eine herkömmliche Schraube im verschraubten
Zustand.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 7 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer Schutz- und Führungsvorrichtung 100 für
Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung näher
beschrieben. Die Vorrichtung dient vorliegend dem Schutz und der
Führung eines Stromkabels einer Werkzeugmaschine, welches
zwischen einem stationären Teil und einem beweglichen Teil
angeordnet ist.
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Die
Schutz- und Führungsvorrichtung 100 für Kabel
weist eine Mehrzahl von Paaren rechter und linker, voneinander beabstandeter
Seitenplatten 110 auf, die in Längsrichtung des
Kabels von einem stationären Anschlusspunkt F, welcher
am oben genannten, stationären Element ausgebildet ist,
in Richtung eines beweglichen Anschlusspunkts M, welcher am beweglichen
Element ausgebildet ist, in großer Anzahl miteinander verbunden
sind. Verbindungsplatten 120 sind jeweils überbrückend
auf der beim Biegen innen angeordneten Seite und der beim Biegen außen
angeordneten Seite der Seitenplatten 110 mit sich änderndem
Abstand voneinander angeordnet. Die Seitenplatten 110 und
Verbindungsplatten 120 bilden in Längsrichtung
einen Kabelaufnahmeraum mit einem rechteckförmigen Querschnitt,
in welchem mindestens ein Kabel und/oder ein Schlauch aufnehmbar
ist.
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Es
sei angemerkt, dass die Anordnung der Verbindungsplatten 120 über
die Länge der Vorrichtung hinweg beliebig sein kann, wie
beispielsweise auf der beim Biegen innen und der beim Biegen angeordneten
Seite jedes Seitenplattenpaares, abwechselnd oder in einem beliebigen
anderen Verhältnis von innen zu außen.
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Ferner
ist, wie in 1 dargestellt, ein Paar rechter
und linker Montageklammern 140 jeweils lösbar
mit einem Paar rechter zund linker Seitenplatten 110 benachbart
dem stationären Anschlusspunkt F über ein Paar
rechter und linker stationärer Endseitenadapter 130 verbunden.
Ein Paar rechter und linker Montageklammern 140 ist jeweils
lösbar mit einem Paar rechter und linker Seitenplatten 110 benachbart
dem beweglichen Anschlusspunkt M über ein Paar rechter
und linker beweglicher Endseitenadapter 150 verbunden.
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Die
Seitenplatten 110 sind unter Verwendung eines ermüdungsbeständigen
Materials aus Polyamidkunstharz mit einem Gummibestandteil gegossen.
Die Seitenplatten 110 bestehen einstückig aus
einem vorderen Seitenplattenbereich 111, der mit einer
vorhergehenden Seitenplatte 110 verbunden ist, einem hinteren
Seitenplattenbereich 112, der mit einer nachfolgenden Seitenplatte 110 verbunden ist,
und einem biegbaren Verbindungsbereich 113, der einstückig
zwischen diesem vorderen Seitenplattenbereich 111 und dem
hinteren Seitenplattenbereich 112 angeordnet ist. Der Verbindungsbereich 113 besteht
aus einer ermüdungsbeständigen Polyamid-Gummi-Mischung
und ist für wiederholte Biegebewegungen ausgelegt. Die
Schutz- und Führungsvorrichtung 100 zeigt eine
ausgezeichnete Ermüdungsbeständigkeit in Bezug
auf wiederholtes Biegen. Gleichzeitig zeigt die Schutz- und Führungsvorrichtung 100 eine
ausgezeichnete Formbeständigkeit, da der vordere Seitenplattenbereich 111 und
der hintere Seitenplattenbereich 112 die Biegespannung im
Verbindungsbereich 113 konzentrieren, die während
eines Biegebetriebs auftritt, um sie zu absorbieren. Im Ergebnis
können eine gestreckte Stellung oder eine gebogene Stellung
verlässlich gehalten werden.
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Im
Folgenden wird die Montagestruktur am stationären Anschlusspunkt
und am beweglichen Anschlusspunkt, die bei der vorliegenden Schutz-
und Führungsvorrichtung 100 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel wesentlich ist, unter Bezugnahme
auf die 4 bis 7 im Detail
beschrieben.
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Mit
einem Paar rechter und linker Seitenplatten 110 ist ein
Paar rechter und linker Montageklammern 140 lösbar
in der Nähe des stationären Anschlusspunkts F
oder des beweglichen Anschlusspunkts M mittels eines Paares rechter
und linker stationärer Endseitenadapter 130 bzw.
beweglicher Endseitenadapter 150 verbunden. Das Paar rechter und
linker Montageklammern 140 weist jeweils eine Welle 141 auf,
welche in Eingriff mit einer Wellenöffnung 152a ist,
die in einem klammerseitigen Verbindungsbereich 152 des
beweglichen Endseitenadapters 150 ausgebildet ist. Das
Paar rechter und linker Montageklammern 140 weist jeweils
eine Säule 142 auf, die in Eingriff mit einem
Haltearm 152b ist, der an einem klammerseitigen Verbindungsbereich 152 des beweglichen
Endseitenadapters 150 ausgebildet ist. Die Wellen und Säulen
der Montageklammer sind dazu geeignet, mit dem beweglichen Endseitenadapter 150 und
dem stationären Endseitenadapter 130 in Eingriff
zu gelangen. Es sei angemerkt, dass in den 2 und 3 das
Bezugszeichen 151 einen seitenplattenseitigen Verbindungsbereich
des beweglichen Endseitenadapters 150 bezeichnet.
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Die
Montageklammer 140 ist aus einem ermüdungsbeständigen
Kunstharzmaterial gegossen, vorliegend aus einem Polyamidharz mit
einem Gummibestandteil. Die Montageklammer 140 ist an einem beweglichen
Anschlusspunkt M mittels einer Schraube 160 mit einem kreisförmigen
Kopfbereich 161 angeschraubt. Es sei angemerkt, dass es
sich vorliegend bei der Schraube um eine Innensechskant-Schraube
handelt, die eine hexagonale Vertiefung im Kopfbereich für
einen Innensechskantschlüssel aufweist. Es sind jedoch
auch andere Schrauben möglich.
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Die
Montageklammer 140 weist zwei Montageöffnungen 143 in
einem vorderen und einem hinteren Bereich in Längsrichtung
der Montageklammer 140 auf. Jede der Montageöffnungen 143 umgibt
und nimmt eine metallische Hülse 170 auf, durch
die ein mit ein Gewindebereich 162 der oben genannten Schraube 160 geführt
ist. Folglich wird, wenn die Montageklammer 140 mittels
zweier Schrauben 160 fest an das bewegliche Anschlusspunkt
M geschraubt ist, wie in 6 dargestellt, die Montageöffnung 143 der
Montageklammer 140, durch die der Gewindebereich 162 der
Schraube geführt ist, durch die metallische Hülse 170 verstärkt
und geschützt. Dadurch, dass zwei Schrauben vorgesehen
sind, wird die Montageklammer 140 fest am beweglichen Anschlusspunkt
M fixiert, ohne dass eine Relativbewegung zwischen der Montageklammer
und dem beweglichen Anschlusspunkt möglich ist. Trotz eines großen
Anzugsdrehmoments kann durch die metallische Hülse 170 ein
Brechen der Kunstharz-Montageklammer verhindert werden.
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Die
metallische Hülse 170 weist eine Länge H1
in Einführrichtung der Schraube auf, die kleiner als eine
Länge H2 der Montageöffnung 143 in Schraubeinführrichtung
ist. Somit begrenzt, wenn die Montageklammer 140 an einen
beweglichen Anschlusspunkt geschraubt ist, die Schraube 160 verlässlich
eine vertikale Bewegung sowie ein Verschwenken der Montageklammer 140 aus
ermüdungsbeständigem Kunstharzmaterial, und die Schraube 160 kann
die Montageklammer 140 am beweglichen Anschlusspunkt M
fixieren, indem sie die metallische Hülse 170 in
Kontakt mit der Montageklammer 140 presst, wie in 7 dargestellt.
Ferner befinden sich, da die Schraube 160 die Montageöffnung 143 der
Montageklammer 140 aus ermüdungsbeständigem
Material verformt, wie in 7 dargestellt,
die Montageklammer 140 und die metallische Hülse 170 selbst
im Falle eines radialen Spalts in engem Kontakt, so dass eine verlässliche
Befestigung erfolgt. Auch Größenabweichungen in
Bezug auf den Durchmesser der Montageöffnungen, die in
der Montageklammer 140 ausgebildet sind, können
toleriert werden.
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Der
Unterschied zwischen der Länge H1 der metallischen Hülse 170 in
Schraubeinführrichtung und der Länge H2 der Montageöffnung 143 in Schraubeinführrichtung
liegt im Bereich der elastischen Verformbarkeit des ermüdungsbeständigen Kunstharzmaterials,
welches die Montageklammer 140 bildet. Wenn die Montageklammer 140 an
einen stationären Anschlusspunkt oder einen beweglichen Anschlusspunkt
geschraubt wird, befestigt die Schraube 160 die metallische
Hülse 170 während sie die Montageklammer 140 elastisch
verformt. Die Längendifferenz in Schraubeinführrichtung
und eine innere Spannung der Montageklammer 140, welche durch
die elastische Verformung erzeugt wird, wird im Bereich der elastischen
Verformbarkeit des ermüdungsbeständigen Kunstharzmaterials
aufgenommen. Somit werden, selbst wenn die Schraube 160 fest
angezogen wird, kein Brechen in Folge von Rissen o. ä.
erzeugt, so dass eine sichere Fixierung über eine lange
Zeitdauer gewährleistet werden kann. Ferner werden Verschleißbeschädigungen
des Montagebereichs der Montageklammer 140 vermieden, und
die Montageklammer kann verlässlich und fest montiert werden,
so dass ein oder mehrere Kabel oder dergleichen verlässlich
geschützt und geführt werden und die Montage einfach
ist.
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Es
sei angemerkt, dass die Montageklammer 140 gemäß dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel anhand des beweglichen
Endes der Schutz- und Führungsvorrichtung 100 unter
Bezugnahme auf die 4 bis 7 beschrieben
wurde. Jedoch kann, selbst wenn ein stationärer Anschlusspunkt
der Schutz- und Führungsvorrichtung 100 an Stelle
des beweglichen Anschlusspunkts verwendet wird, die Montagerichtung
unverändert bleiben, außer dass die Montageklammer 140 umgedreht
ist. Für die Befestigung der stationären Montageklammer
am stationären Anschlusspunkt F werden vorliegend entsprechende
Schrauben 160 und metallische Hülsen 170 wie
beim beweglichen Anschlusspunkt M verwendet.
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Bei
der Schutz- und Führungsvorrichtung 200 gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel, deren Montagebereich in 8 dargestellt
ist, sind Montageklammern 240 aus einem ermüdungsbeständigen Kunstharzmaterial
mit einem stationären Anschlusspunkt und einem beweglichen
Anschlusspunkt M verbunden. Montageklammern 240 sind an
den stationäre Anschlusspunkt und den bewegliche Anschlusspunkt
M mittels Schrauben 260 angeschraubt. Die Montageklammer 240 weist
jeweils Montageöffnungen 243 auf, welche jeweils
eine metallische Hülse 270 umgeben und aufnehmen.
Die Länge H1 der metallischen Hülse 270 in
Schraubeinführrichtung ist kleiner als die Länge
H2 der Montageöffnung 243 in Schraubeinführrichtung,
wie bei der zuvor beschriebenen Schutz- und Führungsvorrichtung 100 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel.
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Es
sei angemerkt, dass die Montageöffnungen 243 in
zwei Bereichen, nämlich einem vorderen und einem hinteren
Bereich, in Längsrichtung der Montageklammer 240 vorgesehen
sind, so dass ein verlässlicher montierter Zustand erreicht
wird, ohne dass die Montageklammer schwenkt oder sich in Breitenrichtung
bewegt.
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Die
Schutz- und Führungsvorrichtung 200 gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel weist zusätzlich zur
Ausgestaltung gemäß dem zuvor beschriebenen ersten
Ausführungsbeispiel, wie in 8 dargestellt, Montageöffnungen 243 mit
einer in Bereich konischen Innenumfangsfläche 243a auf, welche
die metallische Hülse 270 umgibt und mit ihr in
Kontakt steht. Es sei angemerkt, dass die konische Innenumfangsfläche 243a einen
Teilbereich der Montageöffnung 243 bildet und
sich vorliegend nach unten in Richtung der Anlagefläche
der Montageklammer 240 öffnet.
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Die
metallische Hülse 270 kann in die konische Innenumfangsfläche 243a,
die in der Montageöffnung 243 der Montageklammer 240 ausgebildet ist,
unter Anwendung einer leichten pressenden Kraft eingepresst werden,
wenn die Montageklammer 240 an einen stationären
Anschlusspunkt oder einen beweglichen Anschlusspunkt M angeschraubt
wird. Gleichzeitig kann die Schraube 260 eingeschraubt werden,
während sie temporär die metallische Hülse 270 in
Kontakt mit der konischen Innenumfangsfläche 243a der
Montageklammer 240 bringt, und die metallische Hülse 270,
ohne dass sie herausfällt, in sie integriert. Selbst wenn
gewisse Abmessungsabweichungen im Durchmesser der in den Montageklammern 240 ausgebildeten
Montageöffnung 243 und beim Außendurchmesser
der metallischen Hülse 270 vorkommen, können
diese Abmessungsabweichungen auf Grund der konischen Innenumfangsfläche 243a zugelassen
werden. Aus diesem Grund kann die Montage einfach erfolgen.
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- 100
- Schutz-
und Führungsvorrichtung
- 110
- Seitenplatte
- 111
- vorderer
Seitenplattenbereich
- 112
- hinterer
Seitenplattenbereich
- 113
- Verbindungsbereich
- 120
- Verbindungsplatte
- 130
- stationärer
Endseitenadapter
- 140
- Montageklammer
- 141
- Welle
- 142
- Säule
- 150
- beweglicher
Endseitenadapter
- 152
- Verbindungsbereich
- 152a
- Wellenöffnung
- 152b
- Haltearm
- 160,
160
- Schraube
- 161
- Kopfbereich
- 162
- Gewindebereich
- 170,
270
- metallische
Hülse
- F
- stationärer
Anschlusspunkt
- H1
- Länge
(metallische Hülse)
- H2
- Länge
(Montageöffnung der Montageklammer)
- M
- beweglicher
Anschlusspunkt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4313082
A1 [0003]
- - JP 2004-297856 [0012]
- - JP 2005-061554 [0012]
- - JP 2006-112087 [0013]
- - JP 2006-069527 [0013]