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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung, eine Aufhängevorrichtung und ein Verfahren zum Montieren einer Aufhängevorrichtung.
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Aufhängevorrichtungen zum Aufhängen einer Abgasanlage an einem Kraftfahrzeug weisen üblicherweise eine starre Tragstruktur auf, welche an einem Karosserieteil, wie der Bodengruppe, zu befestigen ist. Zur Kompensierung von Schwingungen der Abgasanlage ist ein Elastomerkörper vorgesehen, über den die Abgasanlage an der Tragstruktur hängt. Der Elastomerkörper ist schwenkbar an der Tragstruktur befestigt. Die Tragstruktur wird häufig durch Haken realisiert, die in den Elastomerkörper eingreifen. Ebenfalls ein Haken oder eine Schlaufstruktur wird eingesetzt, um die Abgasanlage an den Elastomerkörper zu koppeln.
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Bei den üblichen Aufhängevorrichtungen stellt sich der Nachteil ein, dass wegen der Vielfalt von Abgasanlagen und deren damit einhergehenden unterschiedlichen Eigenschwingungscharakteristiken unterschiedliche zu konfigurierende Aufhängevorrichtungen bereitzustellen sind. Bei einer Beschädigung oder sonstigen Funktionsbeeinträchtigung beispielsweise durch Materialermüdung des Elastomerkörpers ist die gesamte Aufhängevorrichtung samt Hakenstruktur und -anbindung auszutauschen.
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Es sind Aufhängevorrichtungen bekannt, die zur einfacheren Montage und Austauschbarkeit des Elastomerkörpers eine zweiteilige Tragstruktur aufweisen.
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Aus
DE 103 28 020 A1 ist eine Aufhängevorrichtung zur schwingungsdämpfenden Befestigung einer Abgasanlage an einem Fahrzeugbauteil bekannt, wobei eine U-förmige Tragstruktur durch zwei ineinander gesteckte Konturplatten gebildet ist.
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DE 10 2006 010 973 A1 offenbart eine Aufhängevorrichtung mit einer zweiteiligen Tragstruktur, wobei die Tragstruktur einen an ein Karosserieteil zu befestigenden Flansch und ein Montageelement umfasst. Der Flansch weist einen ersten Seitenabschnitt auf, von dem sich senkrecht dazu eine Flanschplatte und ein Haltezapfen erstrecken. Das Montageelement weist ebenfalls einen zweiten Seitenabschnitt auf, von dem sich senkrecht dazu eine Montageplatte und ein Haltezapfen erstrecken. In der Montageendlage sind die Haltezapfen zueinander ausgerichtet, die Flanschplatte liegt auf der Montageplatte auf und Verriegelungsvorsprünge, die auf der Oberseite der Montageplatte angeordnet sind, sind in Verriegelungsausnehmungen, die in der Flanschplatte ausgebildet sind, eingeführt. Zur Montage der Tragstruktur wird die Tragstruktur zunächst in eine Montagezwischenlage gebracht, in welcher die jeweiligen Haltezapfen des Flansches und des Montageelements von beiden Seiten in ein Durchgangsloch eines Elastomerkörpers eingeführt sind, wobei der Flansch und das Montageelement derart zueinander verdreht sind, dass die Flanschplatte und die Montageplatte voneinander beabstandet sind. Durch gegenseitiges Verdrehen des Flansches und des Montageelements werden die Flanschplatte und die Montageplatte aufeinander zubewegt, bis die Verriegelungsvorsprünge in die Verriegelungsausnehmungen einrasten und die Flanschplatte auf der Montageplatte aufliegt.
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Die vorstehend beschriebene Tragstruktur hat jedoch den Nachteil, dass sie nur für eine Aufhängevorrichtung konzipiert ist, bei der die Flanschplatte und die Montageplatte zur Längsachse des Durchgangslochs des Elastomerkörpers (zur Schwenkachse des Elastomerkörpers) seitlich versetzt angeordnet sind. Ferner müssen zur Montage der Tragstruktur zwei Schritte ausgeführt werden, nämlich das Einführen der Haltezapfen des Flansches und des Montageelements in das Durchgangsloch des Elastomerkörpers, und das anschließende Verdrehen des Flansches und des Montageelements zueinander.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Tragstruktur bzw. eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines elastischen Anhängeteils bereitzustellen, welche eine in Richtung der Schwenkachse des Anhängeteils versetzte Anordnung der Flanschplatte ermöglicht, und welche einfach zu montieren ist.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1, den Gegenstand des Anspruchs 9 und das Verfahren des Anspruchs 10 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2 bis 8.
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Gemäß eines ersten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines elastischen Anhängeteils zum Anhängen zumindest eines Teils einer Abgasanlage an einem Kraftfahrzeug bereitgestellt, aufweisend: ein Flanschteil mit einem ersten Haltezapfen; und ein Montageteil mit einem zweiten Haltezapfen, wobei der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen ausgelegt sind, zusammen das elastische Anhängeteil zu halten, wobei das Flanschteil einen ersten Seitenabschnitt und eine Flanschplatte aufweist, wobei der erste Haltezapfen sich im Wesentlichen senkrecht vom ersten Seitenabschnitt weg erstreckt und die Flanschplatte sich im Wesentlichen senkrecht in dieselbe Richtung wie der erste Haltezapfen vom ersten Seitenabschnitt weg erstreckt, wobei das Montageteil einen zweiten Seitenabschnitt und eine Montageplatte aufweist, wobei der zweite Haltezapfen sich im Wesentlichen senkrecht vom zweiten Seitenabschnitt weg erstreckt und die Montageplatte sich im Wesentlichen senkrecht in eine Richtung entgegen der Erstreckungsrichtung des zweiten Haltezapfens vom zweiten Seitenabschnitt weg erstreckt, wobei die Flanschplatte und die Montageplatte einen Verriegelungsmechanismus ausbilden, welcher zumindest einen Verriegelungsvorsprung und zumindest eine Verriegelungsausnehmung aufweist, wobei in einer Montageendlage der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen zueinander gewandt und zueinander ausgerichtet sind, die Flanschplatte an der Montageplatte anliegt und der Verriegelungsvorsprung in die Verriegelungsausnehmung eingeführt ist, und wobei das Flanschteil und das Montageteil derart konfiguriert sind, dass sie durch eine Bewegung zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen in die Montageendlage gebracht werden können.
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Die Flanschplatte kann ein Befestigungsloch zum Durchstecken einer Schraube oder eines anderen Befestigungsmittels zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung an das Kraftfahrzeug aufweisen. Das Befestigungsloch kann in einem Bereich der Flanschplatte ausgebildet sein, welcher von dem ersten Seitenabschnitt des Flanschteils beabstandet ist. Insbesondere kann das Befestigungsloch in einem dem ersten Seitenabschnitt abgewandten Endbereich der Flanschplatte ausgebildet sein, wobei zwischen dem Endbereich und dem ersten Seitenabschnitt ein Überbrückungsbereich der Flanschplatte vorhanden ist, welcher sich in der Montageendlage über den ersten und zweiten Haltezapfen erstreckt und den Abstand zwischen den Seitenabschnitten überbrückt. Um das Befestigungsloch herum kann eine Auflagefläche zur Anlage an die Fahrzeugkarosserie ausgebildet sein. Die Auflagefläche kann ringförmig um das Befestigungsloch ausgebildet sein. Die Auflagefläche kann von der Flanschplatte hervorstehen.
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Die Montageplatte kann ebenfalls ein Befestigungsloch zum Durchstecken der Schraube an entsprechender Stelle aufweisen, so dass in der Montageendlage, wenn die Flanschplatte auf der Montageplatte aufliegt bzw. an dieser anliegt, ein durchgehendes Befestigungsloch durch die Flanschplatte und die Montageplatte ausgebildet wird. Beim Festschrauben der Befestigungsvorrichtung an das Kraftfahrzeug werden dann die Flanschplatte und die Montageplatte zwischen dem Schraubenkopf und der Fahrzeugkarosserie eingeklemmt. Alternativ kann die Montageplatte derart dimensioniert sein, dass in der Montageendlage der Bereich unter dem Befestigungsloch der Flanschplatte frei ist.
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Sowohl der erste und der zweite Haltezapfen, die Flanschplatte als auch die Montageplatte erstrecken sich im Wesentlichen senkrecht zu dem entsprechenden Seitenabschnitt von dem Seitenabschnitt weg, wobei sich die Montageplatte in eine Richtung entgegen der Erstreckungsrichtung des zweiten Haltezapfens erstreckt. Im Gegensatz dazu erstreckt sich die Flanschplatte in die selbe Richtung wie der erste Haltezapfen. Die Flanschplatte, die Montageplatte und die Haltezapfen müssen sich nicht genau senkrecht von dem Seitenabschnitt weg erstrecken. Wichtig ist nur, dass sich sowohl die Flanschplatte und der erste Haltezapfen als auch die Montageplatte und der zweite Haltezapfen im Wesentlichen parallel zueinander ausgebildet sind. In der Montageendlage überbrückt die Flanschplatte den Abstand zwischen den Seitenabschnitten und liegt auf der Montageplatte auf.
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Der erste und der zweite Haltezapfen dienen dem schwenkbaren Halten des elastischen Anhängeteils. Hierzu können sie von beiden Seiten in ein Aufhängungsloch des Anhängeteils eingeführt werden. In der Montageendlage sind der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen zueinander ausgerichtet, was bedeutet, dass die Längsachsen des ersten Haltezapfens und die Längsachse des zweiten Haltezapfens im Wesentlichen identisch sind bzw. sich überlappen. In der Montageendlage können der erste und der zweite Haltezapfen insbesondere einen im Wesentlichen durchgängigen Zylinder ausbilden. Der Abstand zwischen den Vorderenden der Haltezapfen in der Montageendlage wird möglichst klein dimensioniert, so dass eine möglichst große Haltefläche für das elastische Anhängeteil vorhanden ist. Der Abstand sollte jedoch groß genug gewählt werden, um zu verhindern, dass aufgrund von Fertigungstoleranzen die Vorderenden der Haltezapfen bei der Montage aufeinander stoßen, so dass die Befestigungsvorrichtung nicht oder nur schwer in die Montageendlage gebracht werden kann. Die Haltezapfen müssen jedoch nicht zylinderförmig ausgebildet sein. Die Haltezapfen sollten das elastische Anhängeteil lediglich schwenkbar halten können, was auch unter Zwischenschaltung eines Lagers oder einer Hülse möglich ist. Für eine bessere Beweglichkeit der Haltezapfen zueinander kann das Vorderende des ersten Haltezapfens und/oder das Vorderende des zweiten Haltezapfens abgerundet sein oder halbkugelförmig ausgebildet sein.
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Die Seitenabschnitte des Flanschteils und des Montageteils können der seitlichen Führung des elastischen Anhängeteils dienen. Hierzu können vorzugsweise die Höhe und/oder die Breite der Seitenabschnitte derart dimensioniert werden, dass eine optimale Seitenführung des Anhängeteils gewährleistet ist. Dies wird insbesondere durch die nahe Anordnung der Seitenabschnitte von der Flanschplatte bzw. von der Montageplatte ermöglicht, da die Seitenabschnitte hierdurch eine höhere Steifigkeit aufweisen. Der erste Seitenabschnitt des Flanschteils und der zweite Seitenabschnitt des Montageteils können verschiedenartig ausgebildet sein. Ein Seitenabschnitt kann beispielsweise plattenförmig ausgebildet sein.
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Der Verriegelungsvorsprung kann beispielsweise eine Rastnase in Form eines zylindrischen Vorsprungs sein, und die Verriegelungsausnehmung kann beispielsweise eine zylindrische Bohrung sein. Die Verriegelungsausnehmung muss jedoch keine durchgehende Ausnehmung sein, d. h. die Verriegelungsausnehmung muss nicht auf beiden Seiten der Flanschplatte oder der Montageplatte eine Öffnung aufweisen. Es ist auch möglich, dass die Verriegelungsausnehmung eine Vertiefung oder eine Nut ist. Die Passung von Verriegelungsvorsprung und Verriegelungsausnehmung wird vorzugsweise so gewählt, dass der Verriegelungsvorsprung in der Verriegelungsausnehmung ein gewisses Spiel hat. Der obere Teil des Verriegelungsvorsprungs kann abgeschrägt sein und/oder spitz zulaufen, um ein Aufeinandergleiten der Flanschplatte und der Montageplatte zu vereinfachen.
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Die Höhe der Verriegelungsausnehmung kann so gewählt werden, dass ein hinreichender Verriegelungseffekt erzielt wird, der Verriegelungsvorsprung jedoch nicht in einem zu hohen Maße auf der anderen Seite der Verriegelungsausnehmung vorsteht. Von der Verriegelungsausnehmung vorstehende Teile des Verriegelungsvorsprungs können bei der Befestigung der Befestigungsvorrichtung mit der Auflagefläche der Fahrzeugkarosserie oder des Schraubenkopfes in Kontakt kommen, was eine korrekte Befestigung verhindern kann. Die Höhe und Anordnung des Verriegelungsvorsprungs sollte so gewählt werden, dass eine korrekte Befestigung der Befestigungsvorrichtung an der Fahrzeugkarosserie mittels eines Befestigungsmittels möglich ist. Von der Verriegelungsausnehmung vorstehende Teile des Verriegelungsvorsprungs können jedoch auch nach der Montage der Befestigungsvorrichtung entfernt (bspw. weggefräst) werden oder platt geschlagen werden, womit eine unlösbare Verbindung des Flanschteils mit dem Montageteil erzielt werden kann.
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Durch die Anordnung des Verriegelungsvorsprungs und der Verriegelungsausnehmung kann das Verriegelungsverhalten beeinflusst werden. So weisen Verriegelungsvorsprünge/-ausnehmungen, welche auf der Flansch- oder Montageplatte nahe des jeweiligen Seitenabschnitts angeordnet sind, einen stärkeren Verriegelungseffekt auf, sind aber schwieriger zu montieren. Hingegen weisen Verriegelungsvorsprünge/-ausnehmungen, welche auf der Flansch- oder Montageplatte von dem jeweiligen Seitenabschnitt weiter entfernt angeordnet sind, einen geringeren Verriegelungseffekt auf, sind aber einfacher zu montieren.
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Der Verriegelungseffekt wird durch den Verriegelungsvorsprung und die Verriegelungsausnehmung dadurch erzielt, dass aus der Montageendlage heraus der Verriegelungsvorsprung nur dann aus der Verriegelungsausnehmung herausbewegt werden kann, wenn während dieser Bewegung das Flanschteil und das Montageteil in eine Auslenkungslage gebracht werden, in welcher der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen nicht zueinander ausgerichtet sind. Nicht zueinander ausgerichtet bedeutet, dass zwischen den Längsachsen der Haltezapfen ein Winkel vorhanden ist und/oder die Längsachsen der Haltezapfen voneinander beabstandet sind. Wenn daher die Haltezapfen in ein Aufhängungsloch eines elastischen Anhängeteils eingeführt sind, werden die Haltezapfen durch die Innenwand des Aufhängungslochs in der zueinander ausgerichteten Lage gehalten, so dass das Flanschteil und das Montageteil nur durch Überwinden einer Kraft zum Verformen des Aufhängungslochs des elastischen Anhängeteils in die Auslenkungslage gebracht werden kann. So werden das Flanschteil und das Montageteil mittels des Verriegelungsvorsprungs und der Verriegelungsausnehmung in der Montageendlage gehalten und verhindern ein Auseinanderfallen der Teile.
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Das Flanschteil und das Montageteil sind derart konfiguriert, dass sie durch eine Bewegung zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung bzw. Längsachse der Haltezapfen von der zweiteiligen Lage in die Montageendlage gebracht werden können. Bei der Bewegung zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen sind der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen im Wesentlichen zueinander ausgerichtet und werden im Wesentlichen entlang einer gemeinsamen Längsachse aufeinander zubewegt. Bei diesem Montageprozess wird die Flanschplatte über die Montageplatte geschoben und die Flanschplatte gleitet über die Montageplatte, bis der Verriegelungsvorsprung in der Verriegelungsausnehmung verrastet. Damit der Verriegelungsvorsprung durch eine Bewegung des Flanschteils und des Montageteils zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen in die Verriegelungsausnehmung eingeführt werden kann, werden während dieser Bewegung das Flanschteil und das Montageteil zwischenzeitlich in eine Auslenkungslage gebracht, in welcher der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen nicht zueinander ausgerichtet sind. Während der Bewegung im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung bzw. Längsachse der Haltezapfen, i. e. während des Montageprozesses, wird also eine Auslenkungslage überwunden. Wenn daher zur Montage der Befestigungsvorrichtung die Haltezapfen in ein Aufhängungsloch eines elastischen Anhängeteils eingeführt werden, werden die Haltezapfen durch die Innenwand des Aufhängungslochs in der zueinander ausgerichteten Lage gehalten bzw. geführt, so dass das Flanschteil und das Montageteil nur durch Überwinden einer Kraft zum Verformen des Aufhängungslochs des elastischen Anhängeteils in die Auslenkungslage gebracht, und anschließend in die Montageendlage gebracht werden können. Der Verriegelungsvorsprung schnappt in die Verriegelungsausnehmung ein und verrastet in dieser, sobald das Flanschteil und das Montageteil nahe genug zusammengeschoben sind.
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Das Flanschteil und das Montageteil können aus Metall ausgebildet sein. Beispielsweise können das Flanschteil und das Montageteil im Aluminium-Druckgussverfahren hergestellt sein. Alternativ können das Flanschteil und/oder das Montageteil aus Kunststoff hergestellt sein. Ebenso ist eine Kombination von Werkstoffen möglich, wie z. B. ein Flanschteil aus Aluminium und ein Montageteil aus Kunststoff.
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Vorteilhafterweise wird durch die vorliegende Erfindung eine Befestigungsvorrichtung bereitgestellt, welche eine in Richtung der Schwenkachse des Anhängeteils von dem Anhängeteil versetzte Anordnung der Flanschplatte aufweist, und welche einfach mit einer Montierbewegung montiert werden kann.
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Vorzugsweise weist die Montageplatte den Verriegelungsvorsprung und die Flanschplatte die Verriegelungsausnehmung auf, oder die Flanschplatte weist den Verriegelungsvorsprung und die Montageplatte die Verriegelungsausnehmung auf.
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Falls die Befestigungsvorrichtung mehrere Verriegelungsvorsprünge und Verriegelungsausnehmungen aufweist, können die Flanschplatte und die Montageplatte jeweils sowohl einen oder mehrere Verriegelungsvorsprünge als auch eine oder mehrere Verriegelungsausnehmungen aufweisen.
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Vorzugsweise sind in der Montageendlage der Verriegelungsvorsprung und die Verriegelungsausnehmung im Wesentlichen symmetrisch zu einer Ebene angeordnet, welche senkrecht zu der Flanschplatte steht und die Längsachsen des ersten Haltezapfens und des zweiten Haltezapfens beinhaltet.
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In anderen Worten ist vorzugsweise der Verriegelungsvorsprung oder die Verriegelungsausnehmung auf der Flanschplatte spiegelsymmetrisch zu einer Linie angeordnet, welche eine senkrechte Projektion der Längsachse des ersten Haltezapfens auf die Flanschplatte darstellt. In gleicher Weise ist vorzugsweise der Verriegelungsvorsprung oder die Verriegelungsausnehmung auf der Montageplatte spiegelsymmetrisch zu einer Linie angeordnet, welche eine senkrechte Projektion der Längsachse des zweiten Haltezapfens auf die Montageplatte darstellt. Symmetrisch angeordnet bedeutet, dass der Mittelpunkt des Verriegelungsvorsprungs oder der Verriegelungsausnehmung in der Symmetrieebene (oder auf der Symmetrieachse) liegt, oder dass ein Paar von Verriegelungsvorsprüngen oder Verriegelungsausnehmungen in einem gleichen Abstand von der Symmetrieebene (oder von der Symmetrieachse) angeordnet sind.
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Vorteilhafterweise wird durch die symmetrische Anordnung des Verriegelungsvorsprungs und der Verriegelungsausnehmung verhindert, dass während des Montageprozesses Kräfte zwischen der Flanschplatte und der Montageplatte wirken, welche zu einer Verdrehung des Flanschteils und des Montageteils zueinander führen würden, und zwar zu einer Verdrehung um die zueinander ausgerichteten Längsachsen der Haltezapfen. In anderen Worten kann durch die symmetrische Anordnung der ein oder mehr Verriegelungsvorsprünge und der ein oder mehr Verriegelungsausnehmungen gewährleistet werden, dass beim Montageprozess keine Momente auf das Flanschteil und das Montageteil um die Längsachsen der Haltezapfen wirken.
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Vorzugsweise ist das Befestigungsloch zum Durchstecken eines Befestigungsmittels in der Flanschplatte und/oder in der Montageplatte ebenfalls im Wesentlichen symmetrisch zu der Ebene angeordnet, welche senkrecht zu der Flanschplatte steht und die Längsachsen des ersten Haltezapfens und des zweiten Haltezapfens beinhaltet. Falls die Befestigungsvorrichtung mehrere Verriegelungsvorsprünge und Verriegelungsausnehmungen aufweist, können diese um das Befestigungsloch herum angeordnet sein, wobei vorzugsweise ein bestimmter Abstand zwischen dem Befestigungsloch und den Verriegelungsvorsprüngen bzw. Verriegelungsausnehmungen gelassen wird, um eine gute Auflagefläche an die Fahrzeugkarosserie bzw. für den Schraubenkopf zu gewährleisten. Die Befestigungsvorrichtung kann beispielsweise, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6 Verriegelungsvorsprünge und Verriegelungsausnehmungen aufweisen.
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Vorzugsweise ist der Verriegelungsvorsprung als ringförmiger Vorsprung ausgebildet.
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Hierbei kann der ringförmige Vorsprung konzentrisch mit dem Befestigungsloch zum Durchstecken des Befestigungsmittels ausgebildet sein. In anderen Worten kann der ringförmige Vorsprung um das Befestigungsloch angeordnet sein. Die Innenwand des ringförmigen Vorsprungs kann der Innenwand des Befestigungslochs entsprechen bzw. sich an diesen anschließen, oder die Innenwand des ringförmigen Vorsprungs kann von der Innenwand des Befestigungslochs beabstandet sein.
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Vorzugsweise ist die Verriegelungsausnehmung als ringförmige Nut oder als zylindrisches Loch ausgebildet.
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Bei einer Ausführung mit einer ringförmigen Nut kann ein ringförmiger Vorsprung derart in die Nut eingeführt sein, dass sowohl die Innenwand als auch die Außenwand des ringförmigen Vorsprungs zumindest teilweise in Kontakt mit den Innenwänden der ringförmigen Nut treten kann. Bei einer Ausführung mit einem zylindrischen Loch kann lediglich die Außenwand des ringförmigen Vorsprungs mit der Innenwand des zylindrischen Lochs in Kontakt treten.
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Es ist ferner denkbar, den Verriegelungsvorsprung und/oder die Verriegelungsausnehmung segmentiert auszuführen. Beispielsweise können Abschnitte des ringförmigen Vorsprungs und/oder der ringförmigen Nut gezielt weggelassen werden, um so eine korrekte Ausrichtung des Flanschteils und des Montageteils zueinander sicherzustellen, oder um die Montage zu vereinfachen.
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Vorzugsweise weist der Verriegelungsvorsprung eine Abschrägung auf.
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Die Abschrägung ist vorzugsweise zu der Seite des Verriegelungsvorsprungs geneigt, die in Erstreckungsrichtung des entsprechenden Haltezapfens zeigt. Die Abschrägung ermöglicht vorteilhafterweise ein einfaches Übereinandergleiten bzw. -schieben der Flanschplatte und der Montageplatte ermöglichen. Ferner kann mit der Abschrägung verhindert werden, dass die Vorderkante der Flanschplatte und/oder der Montageplatte gegen den Verriegelungsvorsprung stößt und die Montagebewegung des Flanschteils und des Montageteils zueinander behindert. Falls die Befestigungsvorrichtung mehrere Verriegelungsvorsprünge aufweist, kann insbesondere der vorderste Verriegelungsvorsprung die Abschrägung aufweisen, wobei mit „der vorderste Verriegelungsvorsprung” jeweils der in Erstreckungsrichtung des Haltezapfens vorderste Verriegelungsvorsprung auf der Flanschplatte oder Montageplatte gemeint ist.
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Vorzugsweise weist die Flanschplatte und/oder die Montageplatte eine Führung zum Führen des Verriegelungsvorsprungs auf.
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Die Führung ist vorzugsweise an der Vorderkante der Flanschplatte und/oder an der Verbindungskante von Montageplatte und zweitem Seitenabschnitt ausgebildet. Die Führung kann als eine Nut mit einem rampenförmig ausgebildeten Boden ausgebildet sein. Die Führung kann daher auch als Führungsschräge bezeichnet werden. Die Breite der Nut ist größer dimensioniert als der Durchmesser des Verriegelungsvorsprungs. Die Führung ermöglicht vorteilhafterweise ein einfaches Übereinandergleiten bzw. -schieben der Flanschplatte und der Montageplatte. Ferner kann die Führung verhindern, dass der Verriegelungsvorsprung gegen die Vorderkante der Flanschplatte und/oder der Montageplatte stößt und die Montagebewegung des Flanschteils und des Montageteils zueinander behindert. Vorteilhaft ist es, eine Führung für den oder die vordersten Verriegelungsvorsprünge bereitzustellen. Es kann aber auch für jeden Verriegelungsvorsprung jeweils eine Führung vorgesehen werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Flanschplatte und/oder die Montageplatte seitliche Führungskragen aufweisen. Der Führungskragen kann sich entlang der seitlichen Kanten der Flanschplatte und/oder der Montageplatte im Wesentlichen parallel zu der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen erstrecken. Der Führungskragen kann eine seitliche Führung der Flanschplatte und der Montageplatte zueinander gewährleisten. Der Führungskragen kann an einem Ende zumindest teilweise mit dem Seitenabschnitt verbunden sein, was die Steifigkeit des Flanschteils und/oder des Montageteils erhöhen kann.
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Vorzugsweise weisen der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen in etwa die gleiche Länge auf.
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Durch die in etwa gleiche Länge des ersten Haltezapfen und des zweiten Haltezapfens kann eine optimale Kraftverteilung der Kraft von dem Anhängeteil auf das Flanschteil und auf das Montageteil gewährleistet werden. Es sind jedoch auch andere Längenverhältnisse denkbar.
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Vorzugsweise weist der erste Haltezapfen des Flanschteils einen geringeren Durchmesser auf als der zweite Haltezapfen des Montageteils.
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Durch den geringeren Durchmesser des ersten Haltezapfens des Flanschteils kann eine bessere Beweglichkeit des in das Aufhängungsloch des Anhängeteils eingeführten ersten Haltezapfens gewährleistet werden. Hierdurch kann das Flanschteil mit einer geringeren Kraft in die Auslenkungslage gebracht werden, was den Montageprozess vereinfacht.
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Gemäß eines zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Aufhängevorrichtung zum Aufhängen zumindest eines Teils einer Abgasanlage an einem Kraftfahrzeug bereitgestellt, aufweisend: eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung; und ein elastisches Anhängeteil; wobei der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen in der Montageendlage in einem Aufhängungsloch des elastischen Anhängeteils angeordnet sind.
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Das elastische Anhängeteil kann ein Spritzgussteil aus einem Elastomer sein. Das elastische Anhängeteil kann ein Anhängeloch zum schwenkbaren Aufnehmen eines Befestigungszapfens einer Abgasanlage aufweisen. In dem Aufhängungsloch und/oder in dem Anhängeloch können an der Innenwand eine oder mehr Rippen ausgebildet sein, welche für einen besseren Halt der Haltezapfen bzw. des Befestigungszapfens sorgen können. Das Aufhängungsloch und die Haltezapfen können so dimensioniert sein, dass eine gewisse Einführkraft nötig ist, um einen Haltezapfen in das Aufhängungsloch einzuführen. Das Aufhängungsloch kann einen Abschnitt größeren Durchmessers aufweisen, um eine verbesserte Beweglichkeit des ersten Haltezapfens des Flanschteils und/oder des zweiten Haltezapfens des Montageteils darin zu gewährleisten. Der Abschnitt größeren Durchmessers im Aufhängungsloch kann auch derart dimensioniert sein, dass der erste und/oder der zweite Haltezapfen mit einem leichten Spiel in dem Aufhängungsloch anordnebar ist. Wichtig ist nur, dass der Verriegelungseffekt erzielt werden kann.
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Das Aufhängungsloch ist beidseitig offen und bildet die Schwenkachse des Anhängeteils relativ zur Befestigungsvorrichtung. Zur Montage der Aufhängevorrichtung können der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen in das Aufhängungsloch eingeführt werden und das Flanschteil und das Montageteil können in die Montageendlage gebracht werden. In der Montageendlage sind der erste Haltezapfen, der zweite Haltezapfen und das Aufhängungsloch zueinander ausgerichtet, d. h. deren Längsachsen sind überlappend bzw. identisch. Das zuvor im Zusammenhang mit der Befestigungsvorrichtung zum Anhängeteil Erläuterte gilt auch für das Anhängeteil der Aufhängevorrichtung.
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Gemäß eines dritten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Montieren einer Aufhängevorrichtung zum Aufhängen zumindest eines Teils einer Abgasanlage an einem Kraftfahrzeug bereitgestellt, umfassend: Bereitstellen einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung; Bereitstellen eines elastischen Anhängeteils mit einem Aufhängungsloch; Einführen des zweiten Haltezapfens des Montageteils in das Aufhängungsloch von einer Seite des Aufhängungslochs aus; und Einführen des ersten Haltezapfens des Flanschteils in das Aufhängungsloch von einer anderen Seite des Aufhängungslochs aus, so dass die Flanschplatte über die Montageplatte geschoben wird, bis der Verriegelungsvorsprung in die Verriegelungsausnehmung einrastet.
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Beim Einführen des ersten und des zweiten Haltezapfens in das Aufhängungsloch werden die Haltezapfen durch die Innenwand des Aufhängungslochs zueinander ausgerichtet und entlang der Längsachse bzw. entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen geführt, so dass das Flanschteil und das Montageteil im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen zueinander bewegt und in die Montageendlage gebracht werden können. Hierbei wird die Flanschplatte über die Montageplatte geschoben und die Flanschplatte gleitet über die Montageplatte, bis der Verriegelungsvorsprung in der Verriegelungsausnehmung verrastet.
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Damit der Verriegelungsvorsprung durch eine Bewegung des Flanschteils und des Montageteils zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen in die Verriegelungsausnehmung eingeführt werden kann, werden während dieser Bewegung das Flanschteil und das Montageteil zwischenzeitlich in eine Auslenkungslage gebracht, in welcher der erste Haltezapfen und der zweite Haltezapfen nicht zueinander ausgerichtet sind. Während der Bewegung im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung bzw. Längsachse der Haltezapfen wird also eine Auslenkungslage überwunden. Wenn daher zur Montage der Befestigungsvorrichtung die Haltezapfen in ein Aufhängungsloch eines elastischen Anhängeteils eingeführt werden, werden die Haltezapfen durch die Innenwand des Aufhängungslochs in der zueinander ausgerichteten Lage gehalten bzw. geführt, so dass das Flanschteil und das Montageteil nur durch Überwinden einer Kraft zum Verformen des Aufhängungslochs des elastischen Anhängeteils in die Auslenkungslage gebracht, und anschließend in die Montageendlage gebracht werden können. Der Verriegelungsvorsprung schnappt in die Verriegelungsausnehmung ein und verrastet in dieser, sobald das Flanschteil und das Montageteil nahe genug zusammengeschoben sind.
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Vorzugsweise wird der zunächst der zweite Haltezapfen in das Aufhängungsloch eingeführt, und danach der erste Haltezapfen. Es ist jedoch auch eine umgekehrte Reihenfolge möglich. Alternativ können beide Haltezapfen zeitgleich in das Aufhängungsloch eingeführt werden.
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Vorteilhafterweise kann das erfindungsgemäße Verfahren automatisiert durchgeführt werden. Hierzu können Handhabungs-Elemente an dem Flanschteil und/oder dem Montageteil, insbesondere an dem Seitenabschnitt davon, vorgesehen sein. Das Flanschteil und/oder das Montageteil können von dem Montageroboter an den Handhabungs-Elementen gegriffen werden und automatisiert montiert werden.
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Im Folgenden werden weitere Vorteile, Merkmale und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein Flanschteil gemäß einer ersten Ausführungsform in zwei perspektivischen Ansichten;
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2 ein Montageteil gemäß einer ersten Ausführungsform in zwei perspektivischen Ansichten;
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3 eine perspektivische Ansicht einer Befestigungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform in der Montageendlage;
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4 eine Schnittansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform in einer Auslenkungslage;
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5 eine perspektivische Ansicht einer Aufhängevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform in einer Auslenkungslage;
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6 eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform in der Montageendlage;
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7 eine Schnittansicht der Aufhängevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform in einer Auslenkungslage;
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8 eine Schnittansicht der Aufhängevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform in der Montageendlage;
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9 eine perspektivische Ansicht eines Flanschteils gemäß einer zweiten Ausführungsform;
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10 eine perspektivische Ansicht eines Montageteils gemäß einer zweiten Ausführungsform;
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11 eine Schnittansicht einer Aufhängevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform in einer Auslenkungslage;
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12 eine Schnittansicht der Aufhängevorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform in der Montageendlage;
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13 eine perspektivische Ansicht eines Flanschteils gemäß einer dritten Ausführungsform;
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14 eine perspektivische Ansicht eines Montageteils gemäß einer dritten Ausführungsform;
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15 eine Schnittansicht einer Aufhängevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform in einer Auslenkungslage; und
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16 eine Schnittansicht der Aufhängevorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform in der Montageendlage.
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1(a) und 1(b) zeigen ein Flanschteil 2 gemäß einer ersten Ausführungsform in perspektivischen Ansichten. Das Flanschteil 2 weist einen ersten Seitenabschnitt 4 auf, von dem sich im Wesentlichen senkrecht dazu ein erster Haltezapfen 6 und eine Flanschplatte 8 erstrecken. Der erste Haltezapfen 6 und die Flanschplatte 8 erstrecken sich von dem ersten Seitenabschnitt 4 in die selbe Richtung und sind parallel zueinander angeordnet. In einem von dem ersten Seitenabschnitt 4 beabstandeten Endbereich der Flanschplatte 8 können drei Verriegelungsausnehmungen 10 zum Aufnehmen von Verriegelungsvorsprüngen ausgebildet sein.
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Die Verriegelungsausnehmungen 10 können um eine Auflagefläche 12 zur Auflage der Fahrzeugkarosserie herum ausgebildet sein. Die Auflagefläche 12 kann um ein Befestigungsloch 14 zum Durchführen eines Befestigungsmittels (nicht gezeigt), beispielsweise einer Schraube, herum ausgebildet sein. Die Verriegelungsausnehmungen 10, die Auflagefläche 12 und das Befestigungsloch können symmetrisch zu einer Ebene angeordnet sein, welche senkrecht zu der Flanschplatte 8 steht und die Längsachse des ersten Haltezapfens 6 beinhaltet. Die Flanschplatte 8 kann weiter eine Entkernungsöffnung 16 aufweisen, welche eine Herstellung des Flanschteils 2 beispielsweise in einem Aluminium-Druckguss-Verfahren erlaubt.
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Das Flanschteil 2 kann ferner ein Paar von Führungskragen 18 bzw. Führungsschienen 18 aufweisen, die an den seitlichen Rändern der Flanschplatte 8 ausgebildet sein können. Das Paar von Führungskragen 18 kann zumindest teilweise mit den seitlichen Rändern des ersten Seitenabschnitts 4 verbunden sein, was die Steifigkeit des Flanschteils 2 erhöht. Die Führungskragen 18 können daher auch als Versteifungskragen bzw. Versteifungsschienen bezeichnet werden. Die Führungskragen 18 können derart ausgebildet sein, dass sie die Montageplatte von beiden Seiten umfassen, so dass die Montageplatte in dem Führungskragen 18 in Erstreckungsrichtung des ersten Haltezapfens 6 geführt werden kann.
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Am vorderen Ende der Flanschplatte 8 kann eine Führung 20 zum Führen eines Verriegelungsvorsprungs ausgebildet sein. Mit dem vorderen Ende ist das in Erstreckungsrichtung des ersten Haltezapfens 6 vordere Ende, bzw. das dem ersten Seitenabschnitt 4 abgewandte Ende der Flanschplatte 8 gemeint. Die Führung 20 kann nutförmig ausgebildet sein, wobei der Boden der Nut rampenförmig ausgebildet sein kann. Die Führung 20 ist zu der Seite der Flanschplatte 8 hin offen, welche in der Montageendstellung an der Montageplatte 28 anliegt. Durch die Führung 20 kann effektiv verhindert werden, dass der vorderste Verriegelungsvorsprung 30 beim Montageprozess gegen die vordere Kante der Flanschplatte 8 stößt, und so den Montageprozess behindert. Mit vorderster Verriegelungsvorsprung ist der in Erstreckungsrichtung des zweiten Haltezapfens 26 vorderste Verriegelungsvorsprung, bzw. der dem zweiten Seitenabschnitt 24 des Montageteils 22 näheste Verriegelungsvorsprung auf der Montageplatte 28 gemeint.
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2(a) und 2(b) zeigen ein Montageteil 22 gemäß einer ersten Ausführungsform in perspektivischen Ansichten. Das Montageteil 22 weist einen zweiten Seitenabschnitt 24 auf, von dem sich im Wesentlichen senkrecht dazu ein zweiter Haltezapfen 26 und eine Montageplatte 28 erstrecken. Der zweite Haltezapfen 26 und die Montageplatte 28 erstrecken sich von dem zweiten Seitenabschnitt 24 in entgegengesetzte Richtungen und sind parallel zueinander angeordnet. Die Montageplatte 28 kann kleiner dimensioniert sein als die Flanschplatte 8, da die Montageplatte 28 in der Montageendlage den Abstand zwischen den zwei Seitenabschnitten 4, 24 nicht überbrücken muss.
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Auf der in der Montageendlage der Flanschplatte 8 zugewandten Seite der Montageplatte 28 können drei Verriegelungsvorsprünge 30 angeordnet sein. Die Verriegelungsvorsprünge 30 sind derart ausgebildet, dass sie in die Verriegelungsausnehmungen 10 eingeführt werden können. Die Verriegelungsvorsprünge 30 können in den Verriegelungsausnehmungen 10 ein leichtes Spiel aufweisen, was die Montage und die Demontage der Befestigungsvorrichtung erleichtert. Der Endbereich der Verriegelungsvorsprünge 30 kann abgeschrägt sein, um die Kontaktfläche zwischen den Verriegelungsvorsprüngen 30 und der Flanschplatte 8 während des Montageprozesses zu verringern und somit durch die verringerte Reibung den Montageprozess zu erleichtern. Der vorderste Verriegelungsvorsprung 30 kann jedoch auch eine Abschrägung aufweisen, welche in Erstreckungsrichtung des zweiten Haltezapfens 26 nach unten geneigt ist. Eine in Erstreckungsrichtung des zweiten Haltezapfens (d. h. in Montagerichtung) nach unten geneigte Abschrägung kann effektiv verhindern, dass der vorderste Verriegelungsvorsprung 30 beim Montageprozess gegen die vordere Kante der Flanschplatte 8 stößt, und so den Montageprozess behindert.
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Die Montageplatte 28 kann ein Befestigungsloch 32 zum Durchführen eines Befestigungsmittels (nicht gezeigt), wie beispielsweise einer Schraube, aufweisen. Entsprechend der Anordnung der Verriegelungsausnehmungen 10 können auch die Verriegelungsvorsprünge 30 um das Befestigungsloch 32 angeordnet sein, wobei die Verriegelungsvorsprünge 30 und das Befestigungsloch 32 symmetrisch zu einer Ebene angeordnet sein können, welche senkrecht zu der Montageplatte 28 steht und die Längsachse des zweiten Haltezapfens 26 beinhaltet.
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Das Montageteil 22 kann ferner ein Paar von Führungskragen 34 bzw. Führungsschienen 34 aufweisen, die an den seitlichen Rändern der Montageplatte 28 ausgebildet sein können. Das Paar von Führungskragen 34 kann zumindest teilweise mit den seitlichen Rändern des zweiten Seitenabschnitts 24 verbunden sein, was die Steifigkeit des Montageteils 22 erhöht. Die Führungskragen 34 können daher auch als Versteifungskragen bzw. Versteifungsschienen bezeichnet werden. Die Montageplatte 28 und die Führungskragen 34 können derart ausgebildet sein, dass die Montageplatte 28 mit einem leichten Spiel zwischen den Führungskragen 18 des Flanschteils 2 anordnebar ist, und während des Montageprozesses von den Führungskragen 18 seitlich geführt werden kann.
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Befestigungsvorrichtung 1 gemäß einer ersten Ausführungsform in der Montageendlage. In der Montageendlage sind der erste Haltezapfen 6 und der zweite Haltezapfen 26 zueinander gewandt und zueinander ausgerichtet. In der Montageendlage können der erste Haltezapfen 6 und der zweite Haltezapfen 26 einen nahezu durchgehenden Zylinder zum Halten eines elastischen Anhängeteils ausbilden. In der Montageendlage liegt ferner die Flanschplatte 8 auf der Montageplatte 28 auf bzw. liegt an dieser an. Des Weiteren sind in der Montageendlage die Verriegelungsvorsprünge 30 der Montageplatte 28 in den Verriegelungsausnehmungen 10 der Flanschplatte 8 angeordnet bzw. sind in diese eingeführt. Die Spitzen der Verriegelungsvorsprünge 30 können aus den Verriegelungsausnehmungen 10 hervorstehen. Die Verriegelungsvorsprünge 30, insbesondere die oberen Enden davon, sind in der Montageendlage jedoch unter dem Höhenniveau der Auflagefläche 12 angeordnet.
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4 zeigt eine Schnittansicht der Befestigungsvorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform in einer Auslenkungslage. In der Auslenkungslage sind der erste Haltezapfen 6 und der zweite Haltezapfen 26 nicht zueinander ausgerichtet. Nicht zueinander ausgerichtet kann bedeuten, dass die Längsachsen des ersten Haltezapfens 6 und die Längsachse des zweiten Haltezapfens 26 sich kreuzen und einen Winkel einschließen, windschief angeordnet sind oder parallel zueinander angeordnet sind.
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Die in 4 gezeigte Auslenkungslage muss überwunden werden, damit das Flanschteil 2 und das Montageteil 22 durch eine Bewegung zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen in die Montageendlage gebracht zu werden. Die Montagerichtung ist mit einem Pfeil angedeutet. Während der Bewegung zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen werden das Flanschteil 2 und das Montageteil 22 (d. h. die Befestigungsvorrichtung 1) durch die Verriegelungsvorsprünge 30 in die Auslenkungslage gebracht. Dadurch, dass auf der Oberseite (die der Flanschplatte 8 zugewandten Seite) der Montageplatte 28 Verriegelungsvorsprünge 30 ausgebildet sind, kann die Flanschplatte 8 nicht unmittelbar auf der Montageplatte 28 gleiten, sondern muss auf zumindest einem der Verriegelungsvorsprünge 30 gleiten, so dass ein Abstand und/oder ein Winkel zwischen der Flanschplatte 8 und der Montageplatte 28 vorhanden ist. In diesem Zustand sind die Haltezapfen 6, 26 nicht zueinander ausgerichtet. Erst wenn das Flanschteil 2 und das Montageteil 22 so weit zusammengeschoben sind, dass die Verriegelungsvorsprünge 30 in die Verriegelungsausnehmungen 10 eindringen können, kann die Befestigungsvorrichtung 1 in die Montageendlage gebracht werden, in welcher die Flanschplatte 8 an der Montageplatte 28 anliegt und die Haltezapfen zueinander ausgerichtet sind. Die an der Vorderkante der Flanschplatte 8 ausgebildete Führung 20 trägt dazu bei, dass bei der Bewegung des Flanschteils 2 und des Montageteils 22 zueinander im Wesentlichen entlang der Erstreckungsrichtung der Haltezapfen 6, 26 die Befestigungsvorrichtung 1 problemlos in die Auslenkungslage gebracht werden kann, ohne dass die Flanschplatte 8 an dem vordersten Verriegelungsvorsprung 30 verkantet.
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5 und 6 zeigen perspektivische Ansichten einer Aufhängevorrichtung 100 gemäß einer ersten Ausführungsform, einmal in einer Auslenkungslage und einmal in der Montageendlage. 7 und 8 zeigen Schnittansichten der Aufhängevorrichtung 100, einmal in einer Auslenkungslage und einmal in der Montageendlage. Die Aufhängevorrichtung 100 unterscheidet sich von der Befestigungsvorrichtung 1 lediglich dadurch, dass sie ferner ein elastisches Anhängeteil 36 umfasst. Die in den 5 bis 8 gezeigte Befestigungsvorrichtung 1 ist identisch mit der zuvor beschriebenen Befestigungsvorrichtung 1. Die Montagerichtung ist in 7 mit einem Pfeil angedeutet.
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Das elastische Anhängeteil 36 dient dem schwenkbaren Anhängen einer Abgasanlage an die Befestigungsvorrichtung 1, d. h. die Aufhängevorrichtung 100 dient dem schwenkbaren Anhängen einer Abgasanlage (nicht gezeigt) an eine Fahrzeugkarosserie (nicht gezeigt). Das elastische Anhängeteil 36 weist ein Aufhängungsloch 38 zum Aufnehmen des ersten und des zweiten Haltezapfens 6, 26 auf. Ferner weist das elastische Anhängeteil 36 ein Anhängeloch 40 zum schwenkbaren Aufnehmen eines Befestigungszapfens (nicht gezeigt) einer Abgasanlage auf. Das Aufhängungsloch 38 und/oder das Anhängeloch 40 können an ihren Innenwänden Rippen 42 aufweisen, welche für einen besseren Halt des ersten Haltezapfens 6, des zweiten Haltezapfens 26 und/oder des Befestigungszapfens sorgen. Das elastische Anhängeteil 36 kann spiegelsymmetrisch ausgebildet sein, so dass das Aufhängungsloch 38 und das Anhängeloch 40 gleich ausgebildet sind und in ihrer Funktion austauschbar sind.
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In 7 ist die Aufhängevorrichtung 100 gemäß der ersten Ausführungsform in einem Zustand kurz vor Erreichen der Montageendlage gezeigt. Die Aufhängevorrichtung 100 bzw. die Befestigungsvorrichtung 1 davon ist in diesem Zustand in der Auslenkungslage. Dadurch, dass der erste und der zweite Haltezapfen 6, 26 in das Aufhängungsloch 38 eingeführt sind, wirkt in der Auslenkungslage eine Kraft von dem elastischen Anhängeteil 36, insbesondere von der Innenwand der Aufhängungslochs 38, auf den ersten Haltezapfen 6 und/oder auf den zweiten Haltezapfen 26, wobei diese Kraft die Haltezapfen 6, 26 zurück in die zueinander ausgerichtete Lage bringen will.
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In 7 ist angedeutet, dass lediglich die Längsachse des ersten Haltezapfens 6 des Flanschteils 2 nicht zur Längsachse des Aufhängungslochs 38 ausgerichtet ist. Die Längsachse des zweiten Haltezapfens 26 des Montageteils 22 ist hingegen zur Längsachse des Aufhängungslochs 38 ausgerichtet. Dies ist als vereinfachte Darstellung zu verstehen. Üblicherweise wird auch die Längsachse des zweiten Haltezapfens 26 zumindest geringfügig von der Längsachse des Aufhängungslochs 38 abweichen, da in der Auslenkungslage eine Kraft von der Flanschplatte 8 auf zumindest einen Verriegelungsvorsprung 30 der Montageplatte 28 wirkt. Durch den größeren Hebel wird die Auslenkung des Flanschteils 2 zum elastischen Anhängeteil 36 (die Abweichung der Längsachse des ersten Halteelements 6 von der Längsachse des Aufhängungslochs 38) jedoch üblicherweise größer sein als die Auslenkung des Montageteils 22 zum elastischen Anhängeteil 36. Man kann jedoch die Aufhängevorrichtung 100 derart konfigurieren, dass die Auslenkung des Montageteils 22 zum elastischen Anhängeteil 36 größer ist als die Auslenkung der Längsachse des Flanschteils 2 zum elastischen Anhängeteil 36. Hierzu können die Form und/oder die Größe des ersten Haltezapfens 6 und/oder des zweiten Haltezapfens 26 geeignet eingestellt werden. Alternativ oder zusätzlich können hierzu die Form und/oder die Größe des Aufhängungslochs 38 geeignet eingestellt werden.
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9 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Flanschteils 2' gemäß einer zweiten Ausführungsform. 10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Montageteils 22' gemäß einer zweiten Ausführungsform. 11 und 12 zeigen Schnittansichten einer Aufhängevorrichtung 100' gemäß einer zweiten Ausführungsform, einmal in einer Auslenkungslage und einmal in der Montageendlage.
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Das Flanschteil 2' gemäß der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Flanschteil 2 gemäß der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass an Stelle der drei Verriegelungsausnehmungen 10 eine ringförmige Nut 10' als Verriegelungsausnehmung 10' vorgesehen ist. Die ringförmige Nut 10' ist zur Seite, welche in der Montageendlage an der Montageplatte 28' anliegt, offen. Die ringförmige Nut 10' ist konzentrisch um das Befestigungsloch 14' ausgebildet.
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Das Montageteil 22' gemäß der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Montageteil 22 gemäß der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass an Stelle der drei Verriegelungsvorsprünge 30 ein ringförmiger Vorsprung 30' vorgesehen ist. Der ringförmige Vorsprung 30' steht auf der Seite, welche in der Montageendlage an der Flanschplatte 8' anliegt, vor. Der ringförmige Vorsprung 30' ist konzentrisch um das Befestigungsloch 32' angeordnet. Das Flanschteil 2' und das Montageteil 22' ergeben zusammen eine Befestigungsvorrichtung 1' gemäß der zweiten Ausführungsform.
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Die Aufhängevorrichtung 100' gemäß der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Aufhängevorrichtung 100 gemäß der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass an Stelle der Befestigungsvorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform die Befestigungsvorrichtung 1' gemäß der zweiten Ausführungsform vorgesehen ist. Das elastische Anhängeteil sowie die prinzipielle Funktionsweise sind wie bei der ersten Ausführungsform.
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Die Ausführung der Verriegelungsausnehmung als ringförmige Nut 10' bringt den Vorteil eines guten Verriegelungseffekts. Ferner ist es möglich, den Verriegelungsvorsprung kompakter zu gestalten, da die ringförmige Nut 10' nur zu einer Seite hin offen ist und dadurch der Bereich unter der Auflagefläche 12' um das Befestigungsloch 14' effektiv genutzt werden kann.
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13 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Flanschteils 2'' gemäß einer dritten Ausführungsform. 14 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Montageteils 22'' gemäß einer dritten Ausführungsform. 15 und 16 zeigen Schnittansichten einer Aufhängevorrichtung 100'' gemäß einer dritten Ausführungsform, einmal in einer Auslenkungslage und einmal in der Montageendlage.
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Das Flanschteil 2'' gemäß der dritten Ausführungsform unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Flanschteil 2' gemäß der zweiten Ausführungsform lediglich darin, dass an Stelle der ringförmigen Nut 10' ein zylindrisches Loch 10'' als Verriegelungsausnehmung 10'' vorgesehen ist. Das zylindrische Loch 10'' ist beidseitig offen. Die Form des Lochs 10'' ist jedoch nicht auf eine zylindrische Form beschränkt. Die Innenkontur des Lochs wird der Außenkontur des Verriegelungsvorsprungs angepasst.
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Das Montageteil 22'' gemäß der dritten Ausführungsform unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Montageteil 22' gemäß der zweiten Ausführungsform lediglich darin, dass der ringförmige Vorsprung 30'' einen Innendurchmesser aufweist, welcher dem Innendurchmesser des Befestigungslochs 32'' entspricht. In anderen Worten stellt die Innenwand des ringförmigen Vorsprungs 30'' zugleich die Innenwand des Befestigungslochs 32'' dar oder geht nahtlos in diese über. Die Wandstärke des ringförmigen Vorsprungs 10'' ist wesentlich dicker dimensioniert als bei der zweiten Ausführungsform. Der Verriegelungsvorsprung gemäß der dritten Ausführungsform könnte daher auch als „domförmiger Vorsprung” 10'' bezeichnet werden. Der ringförmige Vorsprung 30'' steht auf der Seite, welche in der Montageendlage an der Flanschplatte 8'' anliegt, vor. Der ringförmige Vorsprung 30'' ist konzentrisch um das Befestigungsloch 32'' angeordnet. Das Flanschteil 2'' und das Montageteil 22'' ergeben zusammen eine Befestigungsvorrichtung 1'' gemäß der dritten Ausführungsform.
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Die Aufhängevorrichtung 100'' gemäß der dritten Ausführungsform unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Aufhängevorrichtung 100 gemäß der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass an Stelle der Befestigungsvorrichtung 1 gemäß der ersten Ausführungsform die Befestigungsvorrichtung 1'' gemäß der dritten Ausführungsform vorgesehen ist. Das elastische Anhängeteil sowie die prinzipielle Funktionsweise sind wie bei der ersten Ausführungsform und bei der zweiten Ausführungsform.
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Die Ausführung der Verriegelungsausnehmung 10'' und des Verriegelungsvorsprungs 30'' gemäß der dritten Ausführungsform ermöglicht eine kostengünstige Herstellung und eine einfache Montage der Befestigungsvorrichtung 1''.
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Bezugszeichenliste
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- 1; 1'; 1''
- Befestigungsvorrichtung
- 2; 2'; 2''
- Flanschteil
- 4
- erster Seitenabschnitt
- 6
- erster Haltezapfen
- 8; 8'; 8''
- Flanschplatte
- 10; 10'; 10''
- Verriegelungsausnehmung
- 12; 12'
- Auflagefläche
- 14; 14'
- Befestigungsloch Flanschteil
- 16
- Entkernungsöffnung
- 18
- Führungskragen Flanschteil
- 20
- Führung
- 22; 22'; 22''
- Montageteil
- 24
- zweiter Seitenabschnitt
- 26
- zweiter Haltezapfen
- 28; 28'
- Montageplatte
- 30; 30'; 30''
- Verriegelungsvorsprung
- 32; 32'; 32''
- Befestigungsloch Montageteil
- 34
- Führungskragen Montageteil
- 36
- elastischen Anhängeteil
- 38
- Aufhängungsloch
- 40
- Anhängeloch
- 42
- Rippen
- 100; 100'; 100''
- Aufhängevorrichtung