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DE102007062537A1 - Vorrichtung zum Spannen von Körpern in einer Aufnahme - Google Patents

Vorrichtung zum Spannen von Körpern in einer Aufnahme Download PDF

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DE102007062537A1
DE102007062537A1 DE200710062537 DE102007062537A DE102007062537A1 DE 102007062537 A1 DE102007062537 A1 DE 102007062537A1 DE 200710062537 DE200710062537 DE 200710062537 DE 102007062537 A DE102007062537 A DE 102007062537A DE 102007062537 A1 DE102007062537 A1 DE 102007062537A1
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Germany
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induction coil
opening
clamping sleeve
shielding
tool
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DE200710062537
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DE102007062537B4 (de
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Karel Prof. Dr.-Ing. Mazac
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IFF GmbH
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IFF GmbH
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P11/00Connecting or disconnecting metal parts or objects by metal-working techniques not otherwise provided for 
    • B23P11/02Connecting or disconnecting metal parts or objects by metal-working techniques not otherwise provided for  by first expanding and then shrinking or vice versa, e.g. by using pressure fluids; by making force fits
    • B23P11/025Connecting or disconnecting metal parts or objects by metal-working techniques not otherwise provided for  by first expanding and then shrinking or vice versa, e.g. by using pressure fluids; by making force fits by using heat or cold
    • B23P11/027Connecting or disconnecting metal parts or objects by metal-working techniques not otherwise provided for  by first expanding and then shrinking or vice versa, e.g. by using pressure fluids; by making force fits by using heat or cold for mounting tools in tool holders
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    • H05B6/02Induction heating
    • H05B6/10Induction heating apparatus, other than furnaces, for specific applications
    • H05B6/14Tools, e.g. nozzles, rollers, calenders

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Ein- und Ausspannen von einen Einspannabschnitt (2) aufweisenden Körpern (4) in einer Aufnahme (6), die eine eine Aufnahmeöffnung (24) aufweisende Spannhülse (8) aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Einspannabschnitts (2) in der Aufnahmeöffnung (24) umfasst, und mit einer mit einem Wechselstrom beaufschlagbaren Induktionsspule (12) zum Erwärmen der Spannhülse (8), in deren Spulenöffnung (34) die Spannhülse (8) wenigstens teilweise hineinragt, wobei die Induktionsspule (12) an ihrer dem freien Ende (14) der Spannhülse (8) benachbarten Stirnfläche (16) durch ein wenigstens eine Durchgangsöffnung (18; 18a, 18b, 18c, 18d) für den Körper (4) aufweisendes Abschirmelement (20) aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff wenigstens teilweise übergriffen ist. Die Erfindung sieht eine Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement (20) und der Induktionsspule (12) in einer Ebene senkrecht zur Längserstreckung (22) des Körpers (4) vor, derart, dass a) von einer in dem Abschirmelement (20) vorhandenen Durchgangsöffnung (18) mit sich in Relativbewegungsrichtung gesehen ändernden Innenabmessungen ein für die Außenabmessung des zu spannenden Körpers (4) geeigneter Abschnitt der Durchgangsöffnung (18) in eine mit der Aufnahmeöffnung (24) der Spannhülse (8) koaxiale Arbeitsstellung einstellbar ist, oder dass b) von mehreren in dem Abschirmelement (20) vorhandenen Durchgangsöffnungen ...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Einspannabschnitt aufweisenden Körpern in einer Aufnahme, die eine eine Aufnahmeöffnung aufweisende Spannhülse aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Einspannabschnitts in der Aufnahmeöffnung umfasst, und mit einer mit einem Wechselstrom beaufschlagbaren Induktionsspule zum Erwärmen der Spannhülse, in deren Spulenöffnung die Spannhülse wenigstens teilweise hineinragt, wobei die Induktionsspule an ihrer dem freien Ende der Spannhülse benachbarten Stirnfläche durch ein wenigstens eine Durchgangsöffnung für den Körper aufweisendes Abschirmelement aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff wenigstens teilweise übergriffen ist, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Solche beispielsweise aus der EP 1 165 284 B1 bekannte Vorrichtungen dienen dazu, Werkzeuge wie beispielsweise Bohrer oder Fräser in die Werkzeugaufnahme einzuspannen oder aus dieser auszuspannen. In beiden Fällen wird die Spannhülse der Werkzeugaufnahme durch die mit dem Wechselstrom beaufschlagbaren Induktionsspule erwärmt, wodurch sich die Aufnahmeöffnung der Spannhülse erweitert und der mit gegenüber dieser Aufnahmeöffnung im kalten Zustand mit Übermaß gefertigte Werkzeugschaft in die Aufnahmeöffnung der Spannhülse eingesetzt werden kann. Nach Abkühlung der Spannhülse wird der Werkzeugschaft dann in der geschrumpften Aufnahmeöffnung reibschlüssig und insbesondere drehfest gehalten. Die Wicklungen solcher Induktionsspulen bestehen in der Regel aus einer Hochfrequenzlitze.
  • Zum Ausspannen wird die Spannhülse erneut durch Bestromung der Induktionsspule erwärmt, wodurch sich aufgrund des zeitlich bedingten Wärmeübergangs von außen nach innen, also von der Spannhülse auf den Werkzeugschaft zunächst die Spannhülse erwärmt und sich ausdehnt, wodurch der demgegenüber noch kältere Werkzeugschaft aus der Aufnahmebohrung der Spannhülse herausgezogen werden kann. Dieser Vorgang funktioniert bei Werkzeugen aus Hartmetall wesentlich unproblematischer als bei solchen aus HSS (High Speed Steel), da bei ersteren die thermisch bedingten Dehnungen wesentlich geringer sind als bei letzteren. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geeignete Zeitpunkt verpasst wird, an dem die Spannhülse soweit erwärmt und der Werkzeugschaft noch so kalt ist, dass ein problemloses Ausspannen möglich ist.
  • Um Probleme beim Ausspannen von Stahlwerkzeugen aus den genannten Werkzeugaufnahmen zu vermeiden, schlägt die gattungsgemäße EP 1 165 284 B1 vor, dass die Induktionsspule an ihrer dem freien Ende der Spannhülse benachbarten Stirnseite durch einen eine zentrale Durchgangsöffnung für das Werkzeug aufweisenden scheibenförmigen Polschuh aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff abgeschlossen ist. Dabei deckt der Polschuh die Stirnseite der Induktionsspule radial völlig ab.
  • Der Effekt dieser Maßnahmen soll darin bestehen, dass die elektromagnetischen Streufelder im Bereich des freien Endes der Spannhülse soweit herabgesetzt würden, dass eine Aufheizung des in der Werkzeugaufnahme befindlichen Werkzeugs vermieden wird. Insbesondere würde mit diesen Maßnahmen erreicht, dass die magnetischen Feldlinien an der Stirnseite der Induktionsspule im Polschuh konzentriert werden, so dass der über die Werkzeugaufnahme überstehende Teil des Werkzeugs gegenüber elektromagnetischen Streufeldern abgeschirmt sei.
  • Diese Abschirmmaßnahmen sind jedoch unter anderem dadurch teuer, als abhängig von verschiedenen Durchmessern der an das jeweilige Werkzeug angepassten Spannhülsen jeweils ein anderer Polschuh eingebaut werden muss, was die Rüstzeiten der Werkzeugmaschine unvorteilhaft erhöht und eine entsprechend aufwändige Bevorratung von Polschuhen unterschiedlicher Größe bedingt. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass Polschuhe verloren gehen.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art derart weiter zu bilden, dass die oben genannten Nachteile vermieden werden. Darüber hinaus soll die Vorrichtung günstiger zu fertigen sein.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird die Möglichkeit einer Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement und der Induktionsspule in einer Ebene senkrecht zur Längserstreckung des Körpers vorgeschlagen, derart, dass
    • – von einer in dem Abschirmelement vorhandenen Durchgangsöffnung mit sich in Relativbewegungsrichtung gesehen ändernden Innenabmessungen ein für die Außenabmessung des zu spannenden Körpers geeigneter Abschnitt der Durchgangsöffnung in eine mit der Aufnahmeöffnung der Spannhülse koaxiale Arbeitsstellung einstellbar ist, oder dass
    • – von mehreren in dem Abschirmelement vorhandenen Durchgangsöffnungen mit unterschiedlichen Innenabmessungen eine Durchgangsöffnung mit einer für die Außenabmessung des zu spannenden Körpers geeigneter Innenabmessung in eine mit der Aufnahmeöffnung der Spannhülse koaxiale Arbeitsstellung einstellbar ist, wobei
    • – das Abschirmelement und/oder die Induktionsspule in der Arbeitsstellung festlegbar ausgebildet ist.
  • Mit anderen Worten ergeben sich für verschiedene Stelllungen des Abschirmelements bzw. der Induktionsspule unterschiedliche Innenabmessungen der Durchgangsöffnung(en) für den Körper, so dass die Relativposition zwischen Abschirmelement und Induktionsspule abhängig von den Außenabmessungen des jeweils gespannten Werkzeugs gewählt wird, um eine Durchgangsöffnung mit geeignetem Durchmesser für den Körper über der Spannhülsenachse bzw. über der Induktionsspulenachse zu platzieren.
  • Dies bringt den Vorteil mit sich, dass nur noch ein einziges Abschirmelement hergestellt werden muss, welches für sämtliche Durchmesser von zu spannenden Körpern verwendet werden kann, ohne dass eine Notwendigkeit zum Auswechseln aufgrund von unterschiedlich dimensionierten Körpern besteht. Dadurch entfällt auch eine Lagerung eines Satzes von Abschirmelementen mit unterschiedlichen Abmessungen der Durchgangsöffnung. Weiterhin können keine einzelnen Abschirmelemente verloren gehen. Aufgrund der Reduktion auf nur noch ein einziges Abschirmelement sinkt die Anzahl der Bauteile der Vorrichtung und damit auch deren Herstellkosten.
  • Nicht zuletzt trägt das Abschirmelement auch zum Arbeitsschutz der Bedienperson der Vorrichtung bei, als es diese vom elektromagnetischen Feld der Induktionsspule abschirmt.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der in den unabhängigen Schutzansprüchen angegebenen Erfindung möglich.
  • Gemäß einer Variante kann sich die Durchgangsöffnung in Relativbewegungsrichtung gesehen kegelförmig erweitern, wodurch sich stufenlos erweiternde Innenabmessungen der Durchgangsöffnung ergeben, mit dem Vorteil, dass eine große Bandbreite von Körpern hinsichtlich deren Außenabmessungen abgedeckt werden kann, auch wenn diese von vorne herein nicht bekannt sind.
  • Gemäß einer weiteren Variante können die Durchgangsöffnungen jeweils kreisförmig ausgebildet sein, jeweils einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen und in Relativbewegungsrichtung gesehen hintereinander angeordnet sein. Dieser Fall eignet sich besonders für eine begrenzte Anzahl von zu spannenden Körpern mit bekannten, unterschiedlichen Außenabmessungen.
  • Dabei kann die Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement und der Induktionsspule linear oder rotatorisch sein, bevorzugt ist das Abschirmelement relativ zur festen Induktionsspule einstellbar.
  • Eine besonders gute Kühlung der Induktionsspule bzw. des Zwischenraums zwischen Induktionsspule und Spannhülse ergibt sich, wenn das Abschirmelement die Spulenöffnung der Induktionsspule im Bereich der Induktionsspulenachse überspannt, die Spulenöffnung aber nicht vollständig verschließt. Denn in diesem Fall kann die Wärme, welche von der erhitzten Spannhülse abgestrahlt wird und in dem Zwischenraum zwischen der Induktionsspule und der Spannhülse ansteht, z. B. mittels konvektiver Luftströmung an dem Abschirmelement vorbei in die Umgebung abtransportiert werden. Dadurch wird die Induktionsspule thermisch weniger beansprucht, was sich positiv auf deren Lebensdauer auswirkt. Weiterhin trägt diese Maßnahme zu einer besseren Wärmeverteilung in der Spannhülse in axialer Richtung bei, was wiederum eine gleichmäßigere Aufweitung in radialer Richtung nach sich zieht. Dadurch verkürzt sich die Erwärmungszeit der Spannhülse, was Energie spart.
  • Besonders bevorzugt wird das Abschirmelement durch eine rechteckförmige, gegenüber der Induktionsspule linear verschiebliche Platte gebildet, wobei die Durchgangsöffnungen oder die Durchgangsöffnung der Platte zentral in Bezug zur Plattenmittellinie angeordnet sind, welche die Spannhülsenachse schneidet.
  • Alternativ kann das Abschirmelement durch eine in Bezug zur Induktionsspulenachse exzentrisch schwenkbar angelenkte Platte gebildet werden, wobei eine Mittellinie der Durchgangsöffnung oder die Mittelpunkte der Durchgangsöffnungen auf einem Kreisbogen angeordnet sind, welcher einen Schnittpunkt mit der Spannhülsenachse aufweist.
  • Anstatt durch einen einstückigen ferritischen Körper gebildet zu werden kann die Platte wenigstens einen von einer ferritischen Schicht wenigstens teilweise bedeckten Grundkörper aufweisen, der aus einem anderen Material besteht.
  • Besonders bevorzugt ist die Arbeitsstellung zwischen dem Abschirmelement und der Induktionsspule durch eine Rastung festlegbar, insbesondere derart, dass eine Raststellung einer bestimmten Arbeitsstellung entspricht.
  • Gemäß einer besonders zu bevorzugenden Anwendung ist der Körper ein Werkzeug, beispielsweise ein Fräser oder Bohrer, der Schaft ein Werkzeugschaft des Fräsers oder Bohrers und die Aufnahme eine Werkzeugaufnahme.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den in den restlichen Unteransprüchen angegebenen Merkmalen.
  • Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf die Ausführungsform von 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Abschirmelements der Ausführungsform von 1;
  • 4 eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 eine perspektivische Darstellung des Abschirmelements der Ausführungsform von 4;
  • 6 eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Gemäß einer in 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsform einer Vorrichtung 1 zum Ein- und Ausspannen von einen Einspannabschnitt aufweisenden Körpern in einer Aufnahme dient diese zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft 2 aufweisenden Werkzeugen 4 in einer Werkzeugaufnahme 6. Das Werkzeug 4 ist gemäß 1 beispielsweise ein Bohrer.
  • Die Werkzeugaufnahme 6 weist eine Spannhülse 8 aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts 2 auf, weiterhin eine die Spannhülse 8 der Werkzeugaufnahme 6 umfassende, mit einem vorzugsweise mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbare und beispielsweise eine mehrlagige Wicklung 10 aufweisende Induktionsspule 12 zum Erwärmen der Spannhülse 8. Dem freien Ende 14 der Spannhülse 8 benachbart ist eine Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 angeordnet, welche von einem wenigstens eine Durchgangsöffnung 18 für das Werkzeug 4 aufweisenden Abschirmelement 20 aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff übergriffen ist. Die Induktionsspule 12 ist in einem bevorzugt aus Kunststoff bestehenden Gehäuse 21 untergebracht.
  • Die Funktion einer solchen Vorrichtung 1 in Verbindung mit einem solchen Abschirmelement 20 ist weiter oben sowie in der EP 1 165 284 B1 ausführlich beschrieben, deshalb soll hier nicht weiter darauf eingegangen werden. Im Gegensatz zur EP 1 165 284 B1 ist die Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 vom Abschirmelement 20 jedoch nicht vollständig sondern nur teilweise übergriffen. „Teilweise übergriffen" bedeutet dabei, dass das Abschirmelement 20 die Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 nur teilweise abdeckt, wie insbesondere aus 2, 4 und 6 hervorgeht.
  • Im weiteren Unterschied zur EP 1 165 284 B1 wird außerdem eine Möglichkeit zur Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement 20 und der Induktionsspule 12 in einer Ebene senkrecht zu einer Mittelachse 22 der Werkzeugaufnahme 6 vorgesehen, um eine an die Außenabmessungen des zu spannenden Werkzeugs 4 angepasste Innenabmessungen der Durchgangsöffnung 18 oder eine Durchgangsöffnung 18 mit einer entsprechenden Innenabmessung zur Verfügung zu stellen. Die Mittelachse 22 der Werkzeugaufnahme ist kolinear mit einer Spannhülsenachse bzw. mit einer Induktionsspulenachse.
  • Gemäß der in 2 und 3 gezeigten Variante ist dabei von einer in dem Abschirmelement 20 vorhandenen Durchgangsöffnung 18 mit sich in Relativbewegungsrichtung gesehen ändernden Innenabmessungen ein für die Außenabmessung, d. h. für den Durchmesser des zu spannenden Werkzeugs 4 geeigneter Abschnitt der Durchgangsöffnung 18 in eine mit einer Aufnahmeöffnung 24 bzw. mit der Spannhülsenachse 22 der Spannhülse 8 koaxiale Arbeitsstellung einstellbar. Dabei kann die Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement 20 und der Induktionsspule 12 linear oder rotatorisch sein, bevorzugt ist das Abschirmelement 20 relativ zur festen Induktionsspule 12 linear einstellbar ausgebildet.
  • Besonders bevorzugt wird das Abschirmelement 20 durch eine rechteckförmige, gegenüber der Induktionsspule 12 linear verschiebliche Platte gemäß 2 und 3 gebildet, wobei die Durchgangsöffnung 18 der Platte 20 zentral in Bezug zur Plattenmittellinie 26 angeordnet ist, welche dann bevorzugt in einer Ebene mit der Induktionsspulenachse 22 liegt. Alternativ könnte die Plattenmittellinie 26 bzw. die auch seitlich versetzt in Bezug zur Spannhülsenachse 22 angeordnet sein. Eine zentrale Anordnung der Platte 20 in Bezug zur Spannhülsenachse 22 ist nicht notwendig.
  • Die Relativbewegung erfolgt dabei linear, wie die Pfeile in 1 und 2 andeuten, wobei eine Bewegung der Platte 20 in beiden Richtungen möglich ist. Insbesondere erweitert sich die Durchgangsöffnung 18 in der Platte 20 in Relativbewegungsrichtung kegelförmig, wodurch sich stufenlos erweiternde Innenabmessungen der Durchgangsöffnung 18 ergeben.
  • Abhängig von der Einstellung der Platte 20 relativ zur Induktionsspule 12 in Relativbewegungsrichtung ergibt sich folglich eine jeweils andere Innenabmessung der Durchgangsöffnung 18 für das Werkzeug 4, wobei der Übergang beispielsweise stufenlos erfolgt. Der Innenrand der Durchgangsöffnung 18 weist bevorzugt einen sich nach innen hin verjüngenden, keilförmigen Querschnitt auf, wie insbesondere 3 zeigt. Die Durchgangsöffnung 18 weist dabei endseitig den minimalen bzw. den maximalen Durchmesser für das zylindrische Werkzeug 4 auf und ist dort entsprechend kreisförmig verrundet. Ebenso könnten sich die Innenabmessungen der Durchgangsöffnung 18 aber auch stufenartig oder in einer Kombination gestuft/kontinuierlich ändern.
  • Die Platte 20 wird entlang einer hier nur abschnittsweise gezeigten Linearführung 28 geführt, welche beispielsweise zwei die Längsränder der Platten führende Führungsschienen 30, 32 beinhalten kann. Die Linearführung 28 kann dabei an der Induktionsspule 12 selbst festgelegt sein oder unabhängig von dieser an einem separaten Lagerbock. Die Linearführung 28 kann aus Kunststoff, Keramik und/oder aus Metall gefertigt sein.
  • Um die gewählte Arbeitsstellung, d. h. die Stellung, in welcher die Innenabmessung der Durchgangsöffnung 18 an den Außendurchmesser des sie durchragenden Werkzeugs 4 angepasst ist, zu fixieren, kann die Platte 20 an der Linearführung 28 festgelegt werden, insbesondere durch eine Rastung, bei welcher jede Raststellung einer bestimmten Innenabmessung der Durchgangsöffnung 18 zugeordnet und dann koaxial mit der Spannhülsenachse 22 bzw. mit der Induktionsspulenachse ist.
  • Im vorliegenden Fall von 2 und 3 deckt die Durchgangsöffnung 18 der Platte 20 beispielsweise Werkzeugdurchmesser des Bohrers 4 von 6 mm bis 20 mm ab, wobei die Durchgangsöffnung 18 in der Arbeitsstellung der Platte 20 immer größere Innenabmessungen aufweist als der Durchmesser des Werkzeugs 4 ist, um einen Kontakt zwischen Platte 20 und Werkzeug 4 zu vermeiden. So betragen die Durchmesser der Grundkreise an den Längsenden der Durchgangsöffnung 18 beispielsweise 6,5 mm und 20,5 mm, um durch einen lichten Abstand vom Werkzeugdurchmesser einen Kontakt mit dem Werkzeug 4 und damit Verschleiß zu vermeiden.
  • Anstatt durch einen einstückigen ferritischen Körper gebildet zu werden, kann die Platte 20 wenigstens einen von einer ferritischen Schicht wenigstens teilweise bedeckten Grundkörper aufweisen, der aus einem anderen Material besteht, beispielsweise aus einer Keramik oder einem Kunststoff. Denkbar ist beispielsweise auch eine ferritische Folie, welche auf einen Grundkörper aufgebracht wird. Bevorzugt wird jedoch ein ferromagnetisches Pulver wie z. B. MnZn-, Ferrit-, Fe2O3- oder Fe3O4-Pulver mit Harz oder Lack vermischt und zu einer einstückigen Platte geformt. Der Werkstoff der Platte 20 sollte temperaturbeständig für Temperaturen etwas oberhalb 210 Grad Celsius sein und eine spezifische Dichte von 2,5 bis 3,5 g/cm3 aufweisen, mit einem Curiepunkt bei ca. 400 Grad Celsius. Bei Eisenoxiden sollten die Partikel durch Phosphatierung voneinander isoliert sein, um die magnetischen Verluste gering zu halten. Da Eisenoxide aber in dieser Form nur schwer erhältlich sind, sind für das Abschirmelement 20 Werkstoffe besonders geeignet, welche aus Carbonyleisenpulver mit einem Fe-Anteil von mehr als 96%, bevorzugt von mehr als 98% gefertigt sind.
  • Das Abschirmelement bzw. die Platte 20 überspannt eine Spulenöffnung 34 der Induktionsspule 12 zwar wenigstens teilweise, verschließt diese aber nicht vollständig. Insbesondere sollten zwischen den seitlichen Rändern oder dem seitlichen Rand der Platte 20 und dem radial inneren Rand der Spulenöffnung 18 wenigstens eine hier beispielsweise kreissektorförmige Öffnung 36 verbleiben, durch welche der zwischen Induktionsspule 12 und Spannhülse 8 angeordnete Zwischenraum mit der Umgebung durch Konvektion in wärmeübertragender Verbindung stehen kann.
  • Wie anhand von 2 leicht vorstellbar ist, wird im Normalfall je nach der linearen Position der Platte 20, d. h. je nach den über der Spannhülsenachse 22 eingestellten Innenabmessungen der Durchgangsöffnung 18 neben einem Abschnitt der Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 auch der diametral gegenüberliegende Teil dieser Stirnfläche 16 zumindest teilweise übergriffen. Im Extremfall, d. h. bei z. B. in 2 weit nach links verschobener Platte 20 zum minimalen Durchmesser der Durchgangsöffnung 18 hin endet die Platte 20 frei auskragend über der Spulenöffnung 34, wobei der diametral gegenüberliegende Teil der Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 nicht mehr übergriffen wird. Auf die Funktion des Abschirmelements 20 hat dies keinen Einfluss. Generell ist die Kühlung der Induktionsspule 12 umso besser, je schmäler die Platte 20 ist. Ebenso wenig ist die Dicke der Platte 20 für den Abschirmeffekt entscheidend. Deshalb wird die Dicke der Platte 20 lediglich nach mechanischen Festigkeits- und Steifigkeitsanforderungen festgelegt.
  • Gemäß einer weiteren, in 4 und 5 gezeigten Variante kann die Platte 20 mehrere entlang der Plattenmittellinie 26 mit Abstand hintereinander angeordnete, durch Querstege 38 voneinander getrennte Durchgangsöffnungen 18a, 18b, 18c, 18d aufweisen, die beispielsweise jeweils kreisförmig ausgebildet sind und einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Falls wiederum eine Rastung zur Festlegung der Platte 20 gegenüber der Induktionsspule 12 bzw. gegenüber der Linearführung 28 verwendet wird, so ist in jeder Raststellung eine Mittelachse 40 einer Durchgangsöffnung 18a, 18b, 18c, 18d koaxial mit der Induktionsspulenachse bzw. mit der Spannhülsenachse 22, um die jeweilige Durchgangsöffnung 18a, 18b, 18c, 18d in zentrale Deckung mit dem Werkzeug 4 zu bringen. Im vorliegenden Fall von 4 sind beispielsweise vier Durchgangsöffnungen 18a, 18b, 18c, 18d in Reihe hintereinander entlang der Plattenmittellinie 26 angeordnet, um Werkzeugdurchmesser von 18 mm bis 24 mm abzudecken, wobei die Durchmesser der Durchgangsöffnungen 18a, 18b, 18c, 18d in einem Abstand von 2 mm gestuft und gegenüber dem Werkzeugaußendurchmesser ca. 0,5 mm größer gewählt sind, um einen Kontakt mit diesem zu vermeiden.
  • Gemäß einer weiteren, in 6 gezeigten Variante kann das Abschirmelement 20 durch eine in Bezug zur Induktionsspulenachse 22 bzw. zur Spannhülsenachse exzentrisch um eine Schwenkachse 42 schwenkbar angelenkte, beispielsweise als Ringsegment ausgebildete Platte 20 gebildet werden, wobei eine Mittellinie der Durchgangsöffnung 18 (hier nicht gezeigte Ausführung) oder die Mittelachsen 40 der Durchgangsöffnungen 18a, 18b, 18c, 18d auf einem Kreisbogen 44 angeordnet sind, welcher als Mittelpunkt die Schwenkachse 42 und in Arbeitsstellung einen Schnittpunkt mit der Induktionsspulenachse 22 bzw. mit der Spannhülsenachse aufweist. Die Schwenkachse 42 der Platte 20 ist dann parallel zur Induktionsspulenachse 22 bzw. mit der Spannhülsenachse. Wie beim vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiel können die entlang des Kreisbogens 44 angeordneten Durchgangsöffnungen 18a, 18b, 18c, 18d mit unterschiedlichen Durchmessern versehen sein, wie in 6 gezeigt ist. Es ist aber auch eine Abwandlung denkbar, bei welcher wie bei der Ausführungsform von 2 und 3 nur eine einzige Durchgangsöffnung 18 vorhanden ist, deren Innenabmessungen sich entlang des Kreisbogens 44 kontinuierlich oder stufenweise ändern. Anstatt einer Linearführung wie in den 2 bis 5 ist dann eine Rotationsführung 46 der Platte 20 vorhanden. Weiterhin brauchen die endseitigen Öffnungen 18a und 18d nicht geschlossen sein, die Platte 20 könnte daher auch kürzer ausfallen.
  • Zur Kühlung der von der Induktionsspule 12 weg weisenden Oberfläche der Platte 20 kann eine Kühleinrichtung vorgesehen sein, welche z. B. mittels Pressluft oder CO2 eine Kühlung hervorruft. Dadurch wird das Ausspannen des Werkzeugs 4 aus der Spannhülse 8 erleichtert, weil dieses dann im Bereich des freien Endes 14 der Spannhülse 8 gekühlt und damit seine temperaturbedingte, durch die Induktionsspule 12 bedingte Ausdehnung reduziert wird.
  • Abweichend von 1 ist es nicht notwendig, dass das Abschirmelement 20 die Stirnfläche 16 der Induktionsspule 12 bzw. das freie Ende 14 der Spannhülse 8 kontaktiert. Vielmehr kann dazwischen auch ein lichter Abstand vorhanden sein.
  • Die Erfindung ist nicht auf Platten 20 als Abschirmelemente beschränkt. Vielmehr können beliebig geformte Körper als Abschirmelemente verwendet werden, solange sie nur als solche geeignet sind. Weiterhin ist auch eine Kombination von linearer und rotatorischer Relativbewegung zwischen der Induktionsspule 12 und dem Abschirmelement 20 denkbar. Außerdem ist auch eine Variante denkbar, bei welcher das Abschirmelement 20 raumfest und die Induktionsspule 12 in Bezug zum Abschirmelement 20 linear und/oder rotatorisch bewegt wird.
  • Nicht zuletzt ist eine Anwendung der Erfindung nicht auf eine Werkzeugspannvorrichtung 1 beschränkt, sondern sie bezieht sich auf jeden Anwendungsfall, bei welchem ein beliebig geformter Körper, beispielsweise auch mit einem polygonen Querschnitt in einer Spannhülse 8 mit komplementärem Querschnitt durch Erwärmung und anschließender Schrumpfung der Spannhülse 8 mittels Bestromung einer Induktionsspule 12 gespannt bzw. wieder ausgespannt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1165284 B1 [0002, 0004, 0033, 0033, 0034]

Claims (13)

  1. Vorrichtung (1) zum Ein- und Ausspannen von einen Einspannabschnitt (2) aufweisenden Körpern (4) in einer Aufnahme (6), die eine eine Aufnahmeöffnung (24) aufweisende Spannhülse (8) aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Einspannabschnitts (2) in der Aufnahmeöffnung (24) umfasst, und mit einer mit einem Wechselstrom beaufschlagbaren Induktionsspule (12) zum Erwärmen der Spannhülse (8), in deren Spulenöffnung (34) die Spannhülse (8) wenigstens teilweise hineinragt, wobei die Induktionsspule (12) an ihrer dem freien Ende (14) der Spannhülse (8) benachbarten Stirnfläche (16) durch ein wenigstens eine Durchgangsöffnung (18; 18a, 18b, 18c, 18d) für den Körper (4) aufweisendes Abschirmelement (20) aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff wenigstens teilweise übergriffen ist, gekennzeichnet durch eine Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement (20) und der Induktionsspule (12) in einer Ebene senkrecht zur Längserstreckung (22) des Körpers (4) derart, dass a) von einer in dem Abschirmelement (20) vorhandenen Durchgangsöffnung (18) mit sich in Relativbewegungsrichtung gesehen ändernden Innenabmessungen ein für die Außenabmessung des zu spannenden Körpers (4) geeigneter Abschnitt der Durchgangsöffnung (18) in eine mit der Aufnahmeöffnung (24) der Spannhülse (8) koaxiale Arbeitsstellung einstellbar ist, oder dass b) von mehreren in dem Abschirmelement (20) vorhandenen Durchgangsöffnungen (18a, 18b, 18c, 18d) mit unterschiedlichen Innenabmessungen eine Durchgangsöffnung mit einer für die Außenabmessung des zu spannenden Körpers (4) geeigneter Innenabmessung in eine mit der Aufnahmeöffnung (24) der Spannhülse (8) koaxiale Arbeitsstellung einstellbar ist, wobei c) das Abschirmelement (20) und/oder die Induktionsspule (12) in der Arbeitsstellung festlegbar ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, Ziffer a), dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (18) sich in Relativbewegungsrichtung gesehen kegelförmig erweitert.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, Ziffer b), dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnungen (18a, 18b, 18c, 18d) jeweils kreisförmig ausgebildet, jeweils einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen und in Relativbewegungsrichtung hintereinander angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegung zwischen dem Abschirmelement (20) und der Induktionsspule (12) linear und/oder rotatorisch ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (20) die Spulenöffnung (34) der Induktionsspule (12) zwar überspannt, die Spulenöffnung (34) aber nicht vollständig verschließt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (20) relativ zur raumfesten Induktionsspule (12) einstellbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (20) durch eine rechteckförmige, gegenüber der Induktionsspule linear verschiebliche Platte gebildet wird, wobei die Durchgangsöffnung (18) oder die Durchgangsöffnungen (18a, 18b, 18c, 18d) der Platte (20) zentral in Bezug zu einer Plattenmittellinie (26; 44) angeordnet sind, welche die Spannhülsenachse (22) schneidet.
  8. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (20) durch eine in Bezug zur Induktionsspulenachse (22) exzentrisch angelenkte Platte (20) gebildet wird und dass eine Mittellinie der Durchgangsöffnung oder die Mittelpunkte der Durchgangsöffnungen (18a, 18b, 18c, 18d) auf einem Kreisbogen (44) angeordnet sind, welcher einen Schnittpunkt mit der Spannhülsenachse (22) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (20) wenigstens einen von einer ferritischen Schicht wenigstens teilweise bedeckten Grundkörper aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsstellungen zwischen dem Abschirmelement (20) und der Induktionsspule (12) durch Rastungen festlegbar sind, wobei je Arbeitsstellung eine Raststufe vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (4) ein Werkzeug, der Schaft (2) ein Werkzeugschaft und die Aufnahme (6) eine Werkzeugaufnahme ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktionsspule (12) mit einem mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagt wird.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Kühlung der von der Induktionsspule (12) weg weisenden Oberfläche des Abschirmelements (20) eine Kühleinrichtung vorgesehen ist.
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