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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spannen von Teilen, insbesondere
von zu schleifenden Werkstücken,
umfassend eine Spannvorrichtung zum Aufnehmen, Zentrieren und Fixieren
der Teile, wobei die Spannvorrichtung aus einer Spannposition zum
Spannen eines Teiles in eine geöffnete
Wechselposition zum Entnehmen und Aufnehmen eines Teiles und umgekehrt
bringbar ist, wobei die Spannvorrichtung ein einteiliges Spannfutter
und zum Spannen der zu bearbeitenden Teile eigenelastisch ausgebildet
ist.
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Solche
Vorrichtungen kommen im Bereich des Maschinenbaus und insbesondere
in der Schleiftechnik üblicherweise
zum Einsatz. Die Vorrichtungen dienen zum Aufnehmen, Zentrieren
und Fixieren von Teilen, beispielsweise von Werkstücken oder Werkzeugen,
die z.B. mittels Schleifen, Fräsen
oder dergleichen bearbeitet werden sollen. Die Spannvorrichtungen
oder Spannsysteme sind in der Regel derart ausgebildet, dass sie
in einer Wechselposition geöffnet
sind, so dass die zu bearbeitenden Teile aus der Spannvorrichtung
entnommen oder in die Spannvorrichtung eingesetzt werden können. Nach
der Ersteingabe eines Werkstückes
oder dergleichen bzw. dem vollzogenen Wechsel des Werkstücks klemmt die
Spannvorrichtung das Werkstück
unter gleichzeitiger Zentrierung desselben für die nachfolgende Bearbeitung.
Dieses Klemmen bzw. Fixieren wird als der eigentliche Spannprozess
betrachtet. Das Öffnen der
Spannvorrichtung in die Wechselposition und das Schließen der
Spannvorrichtung in die Spannposition ist Bestandteil des Wechselvorganges.
Der Wechselvorgang erfolgt bei heute bekannten Ausführungsformen üblicherweise
manuell und außerhalb
der entsprechenden Bearbeitungsmaschine.
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Es
sind verschiedene Spannvorrichtungen bekannt, bei denen üblicherweise
mehrere Elemente der Spannvorrichtung am eigentlichen Spannprozess beteiligt
sind. Als Beispiel für
eine solche aus dem Stand der Technik bekannte Ausführungsform
ist eine Spannvorrichtung genannt, die eine Spannzange mit einer
Spannzangenaufnahme umfasst. Dabei ist das zu bearbeitende Teil
in der Spannzange aufgenommen. Die Spannzange mit dem darin befindlichen
zu bearbeitenden Teil ist wiederum in die Spannzangenaufnahme eingesetzt.
Bei diesen Spannvorrichtungen ist das zu spannende bzw. klemmende
Teil, beispielsweise ein zu schleifender Bohrer, also mittels mehrerer
Elemente fixiert. Nachteilig an den bestehenden Systemen und Vorrichtungen
ist ein unzureichender Rundlauf der gespannten bzw. geklemmten Teile.
Jedes am Spannprozess beteiligte Element weist eigene (Fertigungs-)Toleranzen
auf. Diese Toleranzen addieren sich, so dass bei den Vorrichtungen
aus dem Stand der Technik die Toleranzen der mindestens zwei am
Spannprozess beteiligten Elemente den Rundlauf negativ beeinflussen.
Ein solches Spannfutter mit mehreren am Spannprozess beteiligten
Elementen ist der
DE
103 24 670 B4 zu entnehmen. Die
DE 10 2004 003 778 A1 befasst
sich ebenfalls mit einem Spannfutter für eine Maschinenspindel, wobei
die Spannzange von einer Schiebehülse umgeben ist. Mittels Axialverschiebung
ist eine formschlüssige
Einspannung des Werkzeugschafts gewährleistet. Auch bei dieser
Lösung
sind mehrere Elemente am Spannprozess beteiligt. Eine andere bekannte
Ausführungsform
(Hydrodehnspannfutter) weist die Nachteile auf, dass eine relativ
große
Spanntiefe notwendig ist, dass die Vorrichtung nie ohne Werkstück geschlossen
werden darf, und dass in geöffnetem
Zustand nur sehr wenig Spiel zum automatischen Laden vorhanden ist,
was die Automatisierung sehr schwierig macht.
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Aus
der
DE 103 09 015
A1 ist eine Werkzeugschrumpfaufnahme mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1 bekannt. Allerdings wird die
Aufweitung des Spannfutters durch Erwärmung erreicht, was einerseits
zu einem aufwendigen Aufweitungs- und Schließvorgang führt und andererseits eine Automatisierung
schwierig macht.
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Es
ist daher Ausgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach handhabbare
Spannvorrichtung zu schaffen, mittels der Teile besonders präzise und automatisiert
spannbar sind.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch
gelöst,
dass das Spannfutter aus Stahl besteht, wobei das Spannfutter mindestens
zwei Spannbacken aufweist, die derart ausgebildet und geformt sind,
dass sie eine Federwirkung auf die zu spannenden Teile ausüben. Dadurch
wird auf überraschend
einfache und besonders präzise
Weise eine Klemmung/Fixierung der zu bearbeitenden Teile sichergestellt.
Die eigenelastische Ausbildung der Spannvorrichtung ist zum einen eine
einfache und zuverlässige
Möglichkeit
einer Werkstückeinspannung
und zum anderen ermöglicht sie
eine stark vereinfachte Handhabung, was insbesondere die Automatisierung
des Wechselvorganges sowie des eigentlichen Spannprozesses erleichtert. Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung liegt darin,
dass sich die eigenelastische Spannvorrichtung weit öffnen lässt, was
die Automatisierung des Wechselvorganges erheblich vereinfacht.
Durch die Einteiligkeit des Spannfutters bzw. der Spannvorrichtung
sind die sich insbesondere auf den Rundlauf der gespannten/geklemmten
Teile auswirkenden Toleranzen reduziert, was zu einer Verbesserung
des Rundlaufs der zu bearbeitenden Teile führt. Dadurch ist auch die Bearbeitungsqualität der Teile
verbessert. Mit der erfindungsgemäßen Ausbildung ist sowohl das
sichere Fixieren als auch das einfache Handhaben in besonders vorteilhafter
Weise kombiniert. Insbesondere kann die Spannkraft des Spannfutters
unmittelbar bei der Auslegung desselben bestimmt bzw. berechnet
werden, was einerseits einen optimalen Halt des Werkstückes im
Spannfutter sicherstellt und andererseits eine unnötige Belastung
der zu spannenden Teile vermeidet.
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In
einer zweckmäßigen Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weisen die das Spannfutter bildenden Spannbacken auf den einander
zugekehrten Seiten ein Profil auf, das an das Profil des zu bearbeitenden
Teils angepasst ist. Durch das Schlüssel-Schloss-Prinzip ist eine wirkungsvolle Fixierung
der Teile in dem Spannfutter gewährleistet. Insbesondere
bei Teilen mit einem Querprofil wird eine optimierte Mittigkeit
erreicht.
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Vorzugsweise
weist das Spannfutter zur Aufnahme der Teile eine sich durch das
gesamte Spannfutter erstreckende Öffnung auf. Durch die Tatsache, dass
das Spannfutter durchgängig
quasi hohl ausgebildet ist, können
auch Teile mit einer sehr großen Länge bearbeitet
werden. Mit anderen Worten ist das Spannfutter für die Länge der Teile nicht limitierend.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Spannfutter ein
Element zum Verändern
der Position, nämlich
von der Spannposition in die Wechselposition und umgekehrt, zugeordnet
ist, wobei das Element am eigentlichen Spannprozess des Teils unbeteiligt
ist. Damit ist zum einen sichergestellt, dass das zusätzliche
Element für
das Öffnen
und Schließen
des Spannfutters keinen negativen Einfluss auf den Rundlauf der
Teile hat. Zum anderen kann dadurch das Laden und Entladen des Spannfutters
mit zu bearbeitenden Werkstücken
automatisch auf der Maschine durchgeführt werden, was die Stillstandzeiten
der Vorrichtung reduziert und zusätzliches Bedienpersonal für den Werkstückwechsel
einspart.
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Zweckmäßigerweise
ist das Element ein Öffnungskeil.
Durch die Ausbildung des Elementes als Öffnungskeil ist auf besonders
einfache Weise eine Wirkverbindung mit dem Spannfutter herstellbar,
was zum einen die Handhabung vereinfacht und zum anderen die Automatisierung
des Wechselvorganges unterstützt.
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Weitere
bevorzugte und/oder vorteilhafte Merkmale und Weiterbildungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen werden
anhand der beigefügten
Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung des Spannfutters mit gespanntem/geklemmtem
Werkstück,
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2 eine
perspektivische Darstellung des Elementes zum Verändern der
Position, also zum Öffnen
und Schließen
des Spannfutters,
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3 eine
Seitenansicht des Spannfutters mit gespanntem/geklemmtem Werkstück, und
einem Öffnungskeil
als Element zum Verändern
der Position in zurückgezogener
Stellung,
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4 eine
Ausführungsform
des Spannfutters ohne Öffnungskeil
und Werkstück,
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5 eine
Schnittansicht durch das in 3 dargestellte
Spannfutter,
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6 eine
weitere Ausführungsform
des Spannfutters in geöffneter
Position, wobei die Öffnungsspreizung
zu Zwecken der Verdeutlichung übertrieben
dargestellt ist und der besseren Übersicht halber der die Öffnungsspreizung
bewirkende Öffnungskeil
nicht dargestellt ist, und
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7 das
Spannfutter gemäß 6 in
geschlossener Position.
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Die
in den Zeichnungen dargestellten Spannvorrichtungen bzw. Einzelteile
derselben dienen vorzugsweise zum präzisen Spannen von Teilen mit
kleinen Durchmessern bzw. Querschnitten und sind üblicherweise
Bestandteil von Schleifmaschinen. Selbstverständlich sind die Spannvorrichtungen auch
zum Spannen anderer Teile mit beliebigem Querschnitt geeignet und
als Bestandteil anderer Bearbeitungsmaschinen oder als separate
Einheit einsetzbar.
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Die 1 zeigt
eine Vorrichtung 10 zum Spannen von Teilen 11 (im
folgenden auch als Werkstück
bezeichnet), in der beschriebenen Ausführung von zu schleifenden Bohrern,
die eine Spannvorrichtung 12 umfasst. Die Spannvorrichtung 12 dient
in erster Linie zum Aufnehmen und Fixieren der Teile, also zum Klemmen
bzw. Spannen eines Werkstückes 11 während der
Bearbeitung. Zusätzlich übernimmt
die Spannvorrichtung 12 jedoch quasi zwangsläufig auch
eine Zentrierfunktion der zu bearbeitenden Werkstücke 11.
Die Spannvorrichtung 12 kann verschiedene Positionen einnehmen,
nämlich eine
Wechselposition, wie sie z.B. in der 6 dargestellt
ist, und eine Spannposition, wie sie z.B. in den 1, 3 und 5 dargestellt
ist. In der Wechselposition ist die Spannvorrichtung 12 zum Entnehmen
eines zuvor gespanntes Teiles 11 bzw. zum Aufnehmen oder
Einlegen eines Teiles 12 geöffnet. In der Spannposition
ist die Spannvorrichtung 12 quasi geschlossen, d.h., dass
die Spannvorrichtung 12 an dem zu spannenden Teil 11 anliegt
und dieses klemmt.
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Die
Spannvorrichtung 12 ist als einteiliges Spannfutter 13 ausgebildet.
Das bedeutet, das nur ein einziges Element, nämlich das Spannfutter 13,
direkt und unmittelbar am eigentlichen Spannprozess beteiligt ist.
Mit anderen Worten ist das einteilige Spannfutter 13 das
einzige Element, das das zu bearbeitende Werkstück 11 spannt bzw.
klemmt. Man kann auch sagen, dass das Spannfutter 13 derart
geformt und ausgebildet ist, dass ausschließlich das Spannfutter 13 am
eigentlichen Spannprozess, nämlich
dem Fixieren des zu spannenden Werkstücks 11 beteiligt ist.
Hierzu ist das Spannfutter 13 eigenelastisch ausgebildet.
Das bedeutet, dass mindestens Teilbereiche des Spannfutters 13 reversibel
bewegbar sind. Bei Aufbringung einer so genannten Öffnungskraft,
die manuell oder maschinell von innen oder außen aufbringbar ist, ist das
Spannfutter 13 somit in die geöffnete Wechselposition bringbar.
Beim Ausschalten bzw. Zurückziehen
der Öffnungskraft schließt sich
das Spannfutter 13, so dass dazwischen bzw. innerhalb des
Spannfutters 13 befindliche Werkstücke 11 durch die Eigenelastizität des Spannfutters 13 geklemmt
werden.
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Das
Spannfutter 13 besteht in der bevorzugten Ausführungsform
aus Stahl. Andere entsprechende Eigenschaften aufweisende Materialien
können
jedoch ebenfalls bei der Herstellung des Spannfutters 13 verwendet
werden. Das Spannfutter 13 weist vorzugsweise zwei, in
anderen Ausführungsformen
auch mehr als zwei, Spannbacken 14, 15 auf, wobei
die Spannbacken 14, 15 einstückig mit dem Spannfutter 13 verbunden
bzw. Teile desselben sind. Die Spannbacken 14, 15 sind
derart geformt und ausgebildet, dass sie eine Federwirkung ausüben. Rein beispielhaft
können
die Spannbacken 14, 15 durch Materialschwächung oder
dergleichen und/oder durch eine stegartige Formgebung derart ausgestaltet
sein, dass sie die Wirkung einer Feder oder entsprechender Federelemente
aufweisen.
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Zur
sicheren und möglichst
spielfreien Aufnahme und Fixierung von Werkstücken 11 in dem Spannfutter 13 weisen
die Spannbacken 14, 15 auf den einander zugekehrten
(Innen-)Seiten ein Profil 16, 17 auf, das an das
Profil 18 des zu bearbeitenden bzw. spannenden Werkstückes 11 angepasst
ist. Anders ausgedrückt
wird das Profil 16, 17 der Spannbacken 14, 15 bei
der Herstellung des Spannfutters 13 an das Profil 18 des
Werkstückes 11 angepasst.
Dabei können
die Profile 18 der Werkstücke 11 eine beliebige
Form und Orientierung aufweisen. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch
für die
Profile 16, 17 der Spannbacken 14, 15.
Allerdings ist das Profil 16, 17 der Spannbacken 14, 15 zur
Erzielung bzw. Unterstützung
des Klemm- bzw. Spanneffektes geringfügig abweichend vom Profil 18 des
zu spannenden Werkstückes 11,
vorzugsweise geringfügig kleiner
ausgebildet. In der Ausführung
beispielsweise gemäß 1 ist
das Profil 18 des Teiles 11 rund. Das Profil 18 kann
jedoch auch unrund und beliebig anders geformt sein. Aus der 4 ist
beispielsweise ein Spannfutter 13 mit Spannbacken 14, 15 ersichtlich,
wobei die Spannbacken 14, 15 ein Profil 16, 17 aufweisen,
das zu einem Werkstück 11 mit
einem Querprofil korrespondiert.
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Durch
die korrespondierende und aufeinander abgestimmte Profilierung des
Werkstückes 11 einerseits
und der Spannbacken 14, 15 andererseits ergibt
sich in gespanntem/geklemmten Zustand des Werkstückes 11 ein Formschluss
zwischen den Spannbacken 14, 15 und dem Werkstück 11.
Der Formschluss unterstützt
die hauptsächlich
durch die Spannung/Klemmung hervorgerufene Fixierung des Werkstückes 11 in
dem Spannfutter 13. Idealerweise liegen die Spannbacken 14, 15 flächig an
dem Werkstück 11 an.
Aber auch punktförmige,
linienförmige oder
andersförmige
Berührungsbereiche
zwischen den Spannbacken 14, 15 und dem Werkstück 11 sind möglich.
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Das
Spannfutter 13 weist, wie insbesondere in der 6 zu
erkennen, zur Aufnahme eines Werkstückes 11 eine Öffnung 19 auf,
die sich durch das gesamte Spannfutter 13 erstreckt. Die
Ausrichtung der Öffnung 19 verläuft vorzugsweise
in Längsrichtung
des Spannfutters 13 und parallel zur Mittelachse M des
Spannfutters 13. Andere Verläufe der Öffnung 19, die als
Bohrung ausgebildet sein kann, und die einen vollständigen Durchtritt
des Werkstückes 11 erlauben,
sind ebenfalls möglich.
Die Öffnung 19 weist mindestens
in Teilbereichen weitere Ausnehmungen 20 auf. Die Ausnehmungen 20 weisen
einen größeren Durchmesser
bzw. Querschnitt auf als die Öffnung 19 selbst.
Die Öffnung 19 ist
insbesondere im Bereich der Ausnehmungen 20 leicht konisch
ausgebildet, und zwar derart, dass sich die Öffnung 19 bzw. die
Ausnehmung 20 zum freien Ende 21 des Spannfutters 13 hin
verjüngt.
Die äußere Form
des Spannfutters 13 ist variabel und kann unterschiedliche
Formen annehmen. In der gezeigten Ausführung bildet das Spannfutter 13 bzw.
bilden deren Spannbacken 14, 15 einen Kegelstumpf.
Anders ausgedrückt
verlaufen die Spannbacken 14, 15 zum freien Ende 21 hin
ebenfalls konisch zusammen. Das Spannfutter 13 kann in
der äußeren Form
aber auch zylindrisch oder in anderer Weise üblich geformt sein.
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Das
Spannfutter 13 wird zum Laden, also zum Aufnehmen eines
neuen Werkstückes 11,
mit einem automatisierbaren Öffnungsmechanismus
auseinander gedrückt.
Der Öffnungsmechanismus
kann zur Bildung einer Spanneinheit Bestandteil der Spannvorrichtung 12 sein.
Hierzu ist dem Spannfutter 13 ein Element 22 zum
Verändern
der Position, nämlich
von der Spannposition in die Wechselposition und umgekehrt, zugeordnet.
Das Element 22 kann Bestandteil der Vorrichtung 10 sein,
ist aber am eigentlichen Spannprozess, also der Spannung/Klemmung
des Werkstückes 11,
nicht beteiligt. Vielmehr ist das vorzugsweise separate Element 22 eine
Art Hilfsmittel zum Öffnen
und Schließen
des Spannfutters 13. Das Element 22 kann von außen oder
von innen am Spannfutter 13 angreifen und manuell oder automatisch
bedient werden. Vorzugsweise ist das Element 22 ein Öffnungskeil 23,
wie er z.B. in 2 dargestellt ist. Das Element 22 kann
aber auch ein Exzenterelement oder ein gleichwirkendes Element sein.
Der Öffnungskeil 23 ist
innenseitig in das Spannfutter 23 steckbar, und zwar im
Bereich der Öffnung 19 bzw.
der Ausnehmung 20. Der Öffnungskeil 23 ist
manuell oder automatisch, beispielsweise durch hydraulisch, pneumatische
oder andere übliche
Antriebe, antreibbar bzw. betätigbar.
Der Öffnungskeil 23 ist
aus einer zurückgezogenen
Warteposition, wie sie z.B. in den 3 oder 5 gezeigt ist,
in eine vorgeschobene Funktionsposition und zurück bewegbar. Anders ausgedrückt wirkt
der Öffnungskeil 23 in
der Spannposition des Spannfutters 13 nicht auf das Spannfutter 13,
während
der Öffnungskeil 23 in
der Wechselposition des Spannfutters 12 mit diesem in Wirkverbindung
steht. Genauer ist der Öffnungskeil 23 zum
Erreichen der Wechselposition des Spannfutters 13 mit den
Spannbacken 14, 15 in Wirkverbindung bringbar.
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Hierzu
weist der Öffnungskeil 23 eine
so genannte Funktionsspitze 24 auf. Die Funktionsspitze 24 ist
in Form und Querschnitt an die Form und den Querschnitt der Ausnehmung 20 angepasst,
so dass der Öffnungskeil 23 bzw.
dessen Funktionsspitze 24 in seiner Warteposition keine Öffnungskraft
auf die Spannbacken 14, 15 ausübt. Beispielhaft ist diese (Warte-)Position
in der 7 dargestellt, wobei die Spannbacken 14, 15 aneinander
liegen können
oder wie in 4 gezeigt einen Abstand voneinander
aufweisen, der jedoch kleiner ist als der Querschnitt des zu spannenden/klemmenden
Werkstückes 11.
Die Darstellung in 7 zeigt das Spannfutter 13 ohne den Öffnungskeil 23 und
die tatsächliche
Deformation der Spannbacken 14, 15 ist zu Zwecken
der Verdeutlichung übertrieben
dargestellt.
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Der Öffnungskeil 23 ist
jedoch innerhalb des Spannfutters 13 relativ zum Spannfutter 13 linear
verschiebbar angeordnet und ausgebildet. Bei der Bewegung des Öffnungskeils 23 in
Richtung des freien Endes 21 des Spannfutters 13 kommt
der Öffnungskeil 23 bzw.
dessen Funktionsspitze 24 mit den Spannbacken 14, 15 im
Bereich der Öffnung 19 bzw. genauer
der Ausnehmung 20 in Kontakt. Durch die sich verjüngende Ausbildung
der Öffnung 19 im
Bereich der Ausnehmung 20 wirkt dadurch eine Öffnungskraft
von innen auf die Spannbacken 14, 15 und spreizt
diese in ihre Wechselposition. Diese Wechselposition ist wiederum
in übertriebener
Weise in 6 dargestellt, wobei der Öffnungskeil 23 nicht dargestellt
ist. Die Bewegung des Öffnungskeils 23 in Richtung
des freien Endes 21 kann durch einen Anschlag 25,
der z.B. durch einen Flanschring oder dergleichen gebildet sein
kann, begrenzt werden.
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Entsprechend
der Öffnung 19 im
Spannfutter 13 weist auch der Öffnungskeil 23 eine
sich durch den gesamten Öffnungskeil 23 erstreckende Öffnung 26 auf.
Die ebenfalls z.B. als Bohrung ausgebildete Öffnung 26 weist einen
Durchmesser oder Querschnitt auf, der größer als der Durchmesser bzw. Querschnitt
des Werkstückes 11 ist,
so dass sich das Werkstück 11 bei
vollständig
montierter Vorrichtung 10, also dem Spannfutter 13 mit
dem zugeordneten Öffnungskeil 23,
durchgängig
durch die Vorrichtung 10 erstrecken kann. Selbstverständlich können mit der
Vorrichtung 10 auch andere Werkstücke unterschiedlicher Abmessungen
in Länge
und Durchmesser bzw. Querschnitt gespannt werden.
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Das
Spannfutter 13 ist derart ausgebildet bzw. die Spannbacken 14, 15 des
Spannfutters 13 sind derart geformt bzw. zueinander angeordnet, dass
Seitenöffnungen 27 entstehen,
die einen Eingriff von Werkzeugen quer zur Mittelachse M ermöglichen.
Mit anderen Worten ermöglichen
die Seitenöffnungen 27 eine
seitliche Bearbeitung der Werkstücke
durch die Seitenöffnungen 27.
Durch die Einspannung des zu bearbeitenden Werkstückes mittels der
Spannbacken 14, 15 ist eine zusätzliche
Abstützung
des Werkstückes
nicht notwendig.
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Im
folgenden wird das bevorzugte Funktionsprinzip anhand der Figuren
erläutert.
Das Spannfutter 13 (z.B. aus 4 oder 7)
wird mit dem Öffnungskeil 23 aus
der Ausgangsstellung, also der Spannposition in die geöffnete Wechselposition
gebracht.
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Hierzu
wird der Öffnungskeil 23 aus
seiner Warteposition in Richtung des freien Endes 21 in
seine Funktionsposition geschoben. Das Schieben erfolgt vorzugsweise
hydraulisch oder pneumatisch. Durch die Bewegung des Öffnungskeils 23 in
Richtung des freien Endes 21, kommt die Funktionsspitze 24 bzw.
deren äußere Fläche mit
der sich konisch verjüngenden Öffnung 19 bzw.
Ausnehmung 20 in Eingriff bzw. Wirkverbindung, so dass
sich die Spannbacken 14, 15 federnd aufspreizen. Üblicherweise
beträgt
die Deformation nur wenige Zehntelmillimeter. Es sind jedoch auch
kleinere oder größere Deformationen
möglich.
Sobald die Öffnung 19 einen größeren Durchmesser/Querschnitt
aufweist als das zu spannende Werkstück 11, wird das Werkstück 11, beispielsweise
mittels eines Roboters oder anderen Handhabungseinrichtungen oder
manuell, in die Öffnung 19 eingelegt.
Sobald das Werkstück 11 vollständig eingelegt
ist, wird der Öffnungskeil 23,
wiederum bevorzugt hydraulisch oder pneumatisch, vom freien Ende 21 weg
zurück
gezogen, so dass die Öffnungskraft
nachlässt
und schließlich
vollständig
ausgeschaltet ist. Durch die federnde Wirkung der Spannbacken 14, 15,
bedingt durch die Eigenelastizität
des Spannfutters 13, schließen sich die Klemmbacken 14, 15 und
spannen/klemmen das Werkstück 11 fest
und präzise.
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Der
nächste
Wechselvorgang kann entsprechend verlaufen. Bis zum nächsten Wechselvorgang kann
der Öffnungskeil 23 ganz
entnommen werden oder in seiner Warteposition verbleiben. Die genannten
Schritte können
auf einer Verarbeitungsmaschine automatisch oder halbautomatisch
oder manuell durchgeführt
oder auch außerhalb
einer Verarbeitungsmaschine durchgeführt werden. Anstelle des Öffnens durch
den Öffnungskeil 23 können die Spannbacken 14, 15 auch
manuell oder mit anderen geeigneten Hilfsmittels geöffnet werden.