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DE202004011943U1 - Vorrichtung zum Spannen von Werkzeugen - Google Patents

Vorrichtung zum Spannen von Werkzeugen Download PDF

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DE202004011943U1
DE202004011943U1 DE200420011943 DE202004011943U DE202004011943U1 DE 202004011943 U1 DE202004011943 U1 DE 202004011943U1 DE 200420011943 DE200420011943 DE 200420011943 DE 202004011943 U DE202004011943 U DE 202004011943U DE 202004011943 U1 DE202004011943 U1 DE 202004011943U1
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Abstract

Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen (5), mit einer Werkzeugaufnahme (1), die eine Hülse (2) aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts (3) aufweist, und mit einer die Hülse (2) der Werkzeugaufnahme (1) umfassenden, mit einem vorzugsweise mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbaren, eine mehrlagige Wicklung aufweisenden Induktionsspule (6) zum Erwärmen der Hülse (2), wobei die Wicklung (4; 16) auf einen Wicklungsbereich (8; 24) eines Spulenkörpers (10) der Induktionsspule (6) aufgewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung (4; 16) der Induktionsspule (6) zumindest teilweise aus einer Folie (12) aus elektrisch leitendendem Material besteht, welche sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Wicklungsbereichs (8; 24) erstreckt.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen, mit einer Werkzeugaufnahme, die eine Hülse aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts aufweist, und mit einer die Hülse der Werkzeugaufnahme umfassenden, mit einem vorzugsweise mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbaren, eine mehrlagige Wicklung aufweisenden Induktionsspule zum Erwärmen der Hülse, wobei die Wicklung auf einen Wicklungsbereich eines Spulenkörpers der Induktionsspule aufgewickelt ist, nach der Gattung des Schutzanspruchs 1 und des Schutzanspruchs 4.
  • Solche Vorrichtungen dienen dazu, Werkzeuge wie beispielsweise Bohrer oder Fräser in die Werkzeugaufnahme einzuspannen oder aus dieser auszuspannen. In beiden Fällen wird die Hülse der Werkzeugaufnahme durch eine mit einem mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbaren Induktionsspule erwärmt, wodurch sich die Bohrung der Hülse erweitert und der mit gegenüber dieser Bohrung im kalten Zustand mit Übermaß gefertigte Werkzeugschaft in die Bohrung der Hülse eingesetzt werden kann. Nach Abkühlung der Hülse wird der Werkzeugschaft dann in der geschrumpften Bohrung reibschlüssig und insbesondere drehfest gehalten. Die Wicklungen solcher Induktionsspulen bestehen in der Regel aus einer Hochfrequenzlitze.
  • Zum Ausspannen wird die Hülse erneut durch Bestromung der Induktionsspule erwärmt, wodurch sich aufgrund des zeitlich bedingten Wärmeübergangs von außen nach innen, also von der Hülse auf den Werkzeugschaft zunächst die Hülse erwärmt und sich ausdehnt, wodurch der demgegenüber noch kältere Werkzeugschaft aus der Bohrung der Hülse herausgezogen werden kann. Dieser Vorgang funktioniert bei Werkzeugen aus Hartmetall wesentlich unproblematischer als bei solchen aus HSS (High Speed Steel), da bei ersteren die thermisch bedingten Dehnungen wesentlich geringer sind als bei letzteren. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geeignete Zeitpunkt verpasst wird, an dem die Hülse soweit erwärmt und der Werkzeugschaft noch so kalt ist, dass ein problemloses Ausspannen möglich ist.
  • Um Probleme beim Ausspannen von Stahlwerkzeugen aus den genannten Werkzeugaufnahmen zu vermeiden, schlägt die gattungsgemäße DE 200 08 675 U1 vor, die Induktionsspule an ihrer dem freien Ende der Hülse benachbarten Stirnseite von einem eine zentrale Durchgangsöffnung für das Werkzeug aufweisenden schiebenförmigen Polschuh aus magnetisch leitendem und elektrisch nicht leitendem Werkstoff zu übergreifen. Der Effekt dieser Maßnahmen soll darin bestehen, dass die elektromagnetischen Streufelder im Bereich des freien Endes der Hülse soweit herabgesetzt würden, dass eine Aufheizung des in der Werkzeugaufnahme befindlichen Werkzeugs vermieden wird. Insbesondere würde mit diesen Maßnahmen erreicht, dass die magnetischen Feldlinien an der Stirnseite der Induktionsspule im Polschuh konzentriert werden, so dass der über die Werkzeugaufnahme überstehende Teil des Werkzeugs gegenüber elektromagnetischen Streufeldern abgeschirmt sei. Diese Abschirmmaßnahmen sind jedoch unter anderem dadurch teuer, als abhängig von verschiedenen Durchmessern der an das jeweilige Werkzeug angepassten Hülsen jeweils ein anderer Polschuh eingebaut werden muss, was die Rüstzeiten der Werkzeugmaschine unvorteilhaft erhöht und eine entsprechend aufwändige Bevorratung von Polschuhen unterschiedlicher Größe bedingt. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Bedienperson den falschen Polschuh an der Werkzeugaufnahme montiert und dadurch der gewünschte Effekt vermindert oder gar nicht zum Tragen kommt. Nicht zuletzt steht der Polschuh mit der Werkzeugaufnahme in wärmeleitendem Kontakt und erwärmt sich dadurch unerwünscht, was höhere Verluste und damit auch eine höhere elektrische Leistung der Induktionsspule bedingt.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art derart weiter zu bilden, dass die oben genannten Nachteile vermieden werden. Darüber hinaus soll die Vorrichtung kompakter und günstiger zu fertigen sein.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 und des Schutzanspruchs 4 gelöst.
  • Vorteile der Erfindung
  • Indem gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruchs 1 die Wicklung der Induktionsspule zumindest teilweise aus einer Folie aus elektrisch leitendendem Material besteht, welche sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Wicklungsbereichs erstreckt, können wegen der größeren Packungsdichte der Folie gegenüber der üblicherweise verwendeten Litze wesentlich größere Wicklungsquerschnitte erzielt werden. Damit kann gemessen an der gleichen Induktionsleistung eine kleinere Induktionsspule mit geringerem Spulenvolumen verwendet werden, was gegenüber bekannten Lösungen Kosten und Gewicht spart. Zusätzlich wird die Feldankopplung verbessert, d. h. die Erwärmung erfolgt bei gleicher Leistung der Stromquelle schneller und die Spulenerwärmung wird geringer gehalten.
  • Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruchs 4 besteht die Wicklung der Induktionsspule aus einer Hauptwicklung und wenigstens einer weiteren Wicklung, wobei die Hauptwicklung und die wenigstens eine weitere Wicklung derart angeordnet und erregt sind, dass sich die elektromagnetischen Felder der Hauptwicklung und der wenigstens einen weiteren Wicklung in Gegenphase befinden und eine Trennebene zwischen der Hauptwicklung und der wenigstens einen weiteren Wicklung im Bereich des freien Endes der Hülse angeordnet ist, wobei bezogen auf die Trennebene die Hauptwicklung zum Werkzeugschaft und die wenigstens eine weitere Wicklung zum freien Ende des Werkzeugs weist. Unter „im Bereich des freien Endes der Hülse" ist zu verstehen, dass die Trennebene nicht genau mit dem freien Ende bzw. mit der Stirnfläche der Hülse fluchten muss, sondern von dieser auch einen gewissen axialen Abstand in beiden Richtungen aufweisen kann. Vermittels dieser Maßnahme wird durch die weitere Wicklung in Bezug zur Hauptwicklung ein magnetisches Gegenfeld erzeugt, welches das magnetische Feld der Hauptwicklung im Bereich des freien Endes der Hülse schwächt, in welcher der Werkzeugschaft gehalten ist. Dadurch lässt sich das Werkzeug leichter ausspannen, da es sich in diesem, für die Klemmwirkung wesentlichen Bereich weniger stark erwärmt.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der in den unabhängigen Schutzansprüchen angegebenen Erfindung möglich.
  • Eine Weiterbildung des Gegenstands von Schutzanspruch 1 sieht vor, dass die Folie eine Kupferfolie ist, wobei den Lagen oder Windungen eine Isolationsschicht zwischengeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Gegenstands von Schutzanspruch 4 sind die Hauptwicklung und die wenigstens eine weitere Wicklung elektrisch in Reihe geschaltet. Beide Wicklungen können von derselben Stromquelle gespeist werden. Das magnetische Gegenfeld wird am besten und einfachsten dadurch erzeugt, dass die weitere Wicklung in Gegenrichtung zur Hauptwicklung gewickelt wird.
  • Eine besonders einfache und kostengünstige Realisierung der vorgenannten Ausführungsform kann darin bestehen, dass die Hauptwicklung und die weitere Wicklung auf separaten, bezogen auf die Längserstreckung des Spulenkörpers hintereinander angeordneten Wicklungsbereichabschnitten des Spulenkörpers aufgewickelt und die Wicklungsbereichabschnitte durch einen Steg axial voneinander getrennt sind, der zumindest teilweise aus einem ferritischen Material besteht sind. Mit dem Steg kann der Verlauf der beiden magnetischen Felder örtlich besser definiert werden, wobei der Steg die Werkzeugaufnahme bzw. die Hülse nicht berührt. Um das magnetische Feld nicht über die gesamte Länge der Induktionsspule abzuschwächen, sondern lediglich im Bereich des freien Endes der Hülse, ist der Wicklungsbereichabschnitt der weiteren Wicklung kürzer als der Wicklungsbereichabschnitt der Hauptwicklung.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist die Hauptwicklung mehrlagig und besteht aus einer Folie aus einem elektrisch leitenden Material, vorzugsweise aus einer Kupferfolie und die weitere Wicklung besteht aus einer Hochfrequenzlitze, wobei die Anzahl der Lagen oder Windungen der weiteren Wicklung im wesentlichen zwischen 5% und 15 % der Anzahl der Lagen oder Windungen der Hauptwicklung beträgt, vorzugsweise 10%.
  • Besonders bevorzugt ist der Spulenkörper derart ausgebildet, dass der radiale Abstand der weiteren Wicklung vom Werkzeug geringer ist als der radiale Abstand der Hauptwicklung vom Werkzeug, wodurch der Einfluss des magnetischen Gegenfeldes der weiteren Wicklung verstärkt wird oder die Anzahl der Windungen der weiteren Wicklung herabgesetzt werden kann.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den in den restlichen Unteransprüchen angegebenen Merkmalen.
  • Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Induktionsspule einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Induktionsspule gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Induktionsspule gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 eine stark schematische Darstellung von Wicklungen und magnetischen Feldern der Induktionspulen von 2 und 3.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen 3 beinhaltet gemäß 1 eine Werkzeugaufnahme 1, die eine Hülse 2 aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts 5 aufweist, und eine die Hülse 2 der Werkzeugaufnahme 1 umfassende, mit einem vorzugsweise hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbare und eine mehrlagige Wicklung 4 aufweisende Induktionsspule 6 zum Erwärmen der Hülse 2.
  • Die Wicklung 4 der Induktionsspule 6 ist auf einen Wicklungsbereich 8 eines Spulenkörpers 10 aufgewickelt, welcher aus hitzebeständigem Material, beispielsweise aus PA66 oder PEEK gefertigt ist. Die Wicklung 4 besteht zumindest teilweise aus einer Folie 12 aus elektrisch leitendendem Material, welche sich gemäß eines ersten Aspekts der Erfindung nach 1 im wesentlichen über die gesamte Länge des Wicklungsbereichs 8 der Induktionsspule 6 erstreckt. Unter Wicklungsbereich 8 soll dabei der Bereich des Spulenkörpers 10 verstanden werden, welcher ausschließlich für die Wicklung 4 vorgesehen ist. Die Folie 12 ist bevorzugt eine Kupferfolie, wobei den Lagen oder Windungen eine aus Maßstabsgründen nicht gezeigte Isolationsschicht zwischengeordnet sein kann. Die Länge der Induktionsspule 6 in Axialrichtung entspricht vorzugsweise der Länge des zu spannenden Werkzeugschafts 5.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung nach den 2 und 3 besteht die Wicklung 4 der Induktionsspule 6 aus einer Hauptwicklung 16 und wenigstens einer weiteren Wicklung 18, wobei die Hauptwicklung 16 und die wenigstens eine weitere Wicklung 18 bezogen auf die Längserstreckung des Wicklungsbereichs 8 derart in Reihe hintereinander angeordnet und erregt sind, dass sich die elektromagnetischen Felder der Hauptwicklung 16 und der wenigstens einen weiteren Wicklung 18 in Gegenphase befinden und eine Trennebene 20 zwischen der Hauptwicklung 16 und der wenigstens einen weiteren Wicklung 18 im Bereich des freien Endes 22 bzw. der Stirnfläche der Hülse 2 angeordnet ist, die zum freien Ende des Werkzeugs 5 weist. Bezogen auf die Trennebene 20 weist die Hauptwicklung 16 dann zum Werkzeugschaft 3 und die wenigstens eine weitere Wicklung 18 zum freien Ende des Werkzeugs 3.
  • Dann ist die Hauptwicklung 16 auf einen ersten Wicklungsbereichabschnitt 24 aufgewickelt, welcher länger ausgebildet ist als ein zweiter, sich an den ersten Wicklungsabschnitt 24 anreihender Wicklungsbereichabschnitt 26 im Bereich der Trennebene 20, der die weitere Wicklung 18 trägt. Die beiden Wicklungsbereichabschnitte 24, 26 sind durch einen Steg 28 des Spulenkörpers 10 voneinander getrennt, der zumindest teilweise aus einem ferritischen Material bestehen kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Hauptwicklung 16 mehrlagig und besteht wie beim Ausführungsbeispiel nach 1 aus einer Folie 12 aus einem elektrisch leitenden Material, vorzugsweise aus einer Kupferfolie und die weitere Wicklung 18 besteht aus einer Hochfrequenzlitze, wobei die Anzahl der Lagen oder Windungen der weiteren Wicklung 18 bevorzugt im wesentlichen etwa 10% der Anzahl der Lagen oder Windungen der Hauptwicklung 16 beträgt. Das Verhältnis der Anzahl der Windungen od. Lagen der Hauptwicklung 16 und der weiteren Wicklung 18 hängt von mehreren Faktoren ab und kann fallweise angepasst werden.
  • Besonders bevorzugt sind die Hauptwicklung 16 und die weitere Wicklung 18 elektrisch in Reihe geschaltet. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert sein, dass eines der Enden der Folie 12 der Hauptwicklung 16 entlang ihrer gesamten Breite ein Ende der Hochfrequenzlitze der weiteren Wicklung 18 angelötet wird. Werden die Hauptwicklung 16 und die weitere Wicklung 18 über an den jeweils freien Enden angeordneten Einspeisungsstellen 19, 21 bestromt, so sind die magnetischen Felder der Hauptwicklung 16 und der weiteren Wicklung 18 einander entgegengerichtet, wenn beispielsweise die weitere Wicklung 18 in Gegenrichtung zur Hauptwicklung 16 gewickelt wird, wie insbesondere in 4 schematisch dargestellt ist. Dadurch wird durch die weitere Wicklung 18 in Bezug zur Hauptwicklung 16 ein magnetisches Gegenfeld erzeugt, welches das magnetische Feld der Hauptwicklung 16 im Bereich des freien Endes 22 der Hülse 2 schwächt, in welcher der Werkzeugschaft 5 gehalten ist, wie die gegenläufigen, die jeweilige Richtung des magnetischen Feldes symbolisierenden Pfeile in 4 veranschaulichen. Dann lässt sich das Werkzeug 3 leichter ausspannen, da es sich in diesem, für die Klemmwirkung wesentlichen Bereich weniger stark erwärmt.
  • Um das magnetische Feld nicht über die gesamte Länge der Induktionsspule 6 abzuschwächen, sondern lediglich im Bereich des freien Endes 22 der Hülse 2 , ist der zweite, der weiteren Wicklung 18 zugeordnete Wicklungsbereichabschnitt 26 wesentlich kürzer und als der erste, der Hauptwicklung 16 zugeordnete Wicklungsbereichabschnitt 24 und auf den Bereich der Trennebene 20 beschränkt.
  • Gemäß der Ausführungsform von 2 ist die radial innere Umfangsfläche bzw. die Öffnung 30 des Spulenkörpers 10 für die Hülse 2 glattzylindrisch, so dass beide Wicklungsbereichabschnitte 24, 26 den gleichen Innendurchmesser aufweisen. Im Unterschied dazu hat die Öffnung 30 des Spulenkörpers 10 gemäß der Ausführungsform von 3 die Form einer Stufenbohrung, wobei der der weiteren Wicklung 18 zugeordnete zweite Wicklungsbereichabschnitt 26 einen kleineren radial inneren Durchmesser aufweist als der der Hauptwicklung 16 zugeordnete erste Wickelbereichsabschnitt 24. Damit liegt die weitere Wicklung 18 dem Werkzeugschaft bzw. dem Werkzeug 3 radial näher als die Hauptwicklung 16, wodurch dort der Einfluss des magnetischen Gegenfeldes der weiteren Wicklung 18 verstärkt wird.
  • Gemäß einer weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsform kann bei ansonsten gleicher Ausbildung im Vergleich zu den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen der Spulenkörper 10 auch mit kegelförmiger Innenbohrung versehen sein, wobei das Ende mit dem kleineren Innendurchmesser zum freien Ende 22 der Hülse 2 weist, welche dann komplementär kegelstumpfförmig ausgebildet ist. In diesem Fall hat die weitere Wicklung 18 ebenfalls einen geringeren Radialabstand zur Hülse 2 bzw. zum Werkzeug 3 als die Hauptwicklung 16, wodurch das von ihr erzeugte magnetische Gegenfeld dort eine größere Wirkung entfaltet.
  • Anstatt durch eine Kupferfolie 12 kann die Hauptwicklung 16 auch durch eine Hochfrequenzlitze gebildet werden. Nicht zuletzt können anstatt einer einzigen weiteren Wicklung auch mehrere solcher zusätzlichen Wicklungen, parallel oder seriell zueinander angeordnet und verschaltet, vorhanden sein.
  • Darüber hinaus kann im Bereich der Induktionsspule 6 ein kleiner Ventilator angeordnet sein, wobei die Versorgungsenergie der Hauptwicklung 16 entnommen wird. Die Induktionsspule 6 wird dann während des Erwärmungsvorgang automatisch gekühlt. Reicht dies nicht aus, kann die Induktionsspule 6 auch mit variabler Spannung bzw. variablem Strom betrieben werden, wenn sich kein Werkzeug 3 in der Werkzeugaufnahme 1 befindet. Darüber hinaus könnten am Spulenkörper 10 Kühlrippen angeordnet sein, welche eine Kühlung der Induktionsspule 6 fördern, die dann mit höherer Leistung betrieben werden kann.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft aufweisenden Werkzeugen (5), mit einer Werkzeugaufnahme (1), die eine Hülse (2) aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts (3) aufweist, und mit einer die Hülse (2) der Werkzeugaufnahme (1) umfassenden, mit einem vorzugsweise mittel- oder hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbaren, eine mehrlagige Wicklung aufweisenden Induktionsspule (6) zum Erwärmen der Hülse (2), wobei die Wicklung (4; 16) auf einen Wicklungsbereich (8; 24) eines Spulenkörpers (10) der Induktionsspule (6) aufgewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung (4; 16) der Induktionsspule (6) zumindest teilweise aus einer Folie (12) aus elektrisch leitendendem Material besteht, welche sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Wicklungsbereichs (8; 24) erstreckt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie eine Kupferfolie (12) ist.
  3. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Lagen oder Windungen der Wicklung (4; 16) eine Isolationsschicht zwischengeordnet ist.
  4. Vorrichtung zum Ein- und Ausspannen von einen Werkzeugschaft (3) aufweisenden Werkzeugen (5), mit einer Werkzeugaufnahme (1), die eine Hülse (2) aus elektrisch leitendem Werkstoff zur reibschlüssigen Aufnahme des Werkzeugschafts (3) aufweist, und mit einer die Hülse (2) der Werkzeugaufnahme (1) umfassenden, mit einem vorzugsweise hochfrequenten Wechselstrom beaufschlagbaren, eine mehrlagige Wicklung aufweisenden Induktionsspule (6) zum Erwärmen der Hülse (2), wobei die Wicklung (16, 18) auf einen Wicklungsbereich (24; 26) eines Spulenkörpers (10) der Induktionsspule (6) aufgewickelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung aus einer Hauptwicklung (16) und wenigstens einer weiteren Wicklung (18) besteht, wobei die Hauptwicklung (16) und die wenigstens eine weitere Wicklung (18) derart angeordnet und erregt sind, dass sich die elektromagnetischen Felder der Hauptwicklung (16) und der wenigstens einen weiteren Wicklung (18) in Gegenphase befinden und eine Trennebene (20) zwischen der Hauptwicklung (16) und der wenigstens einen weiteren Wicklung (18) im Bereich des freien Endes (22) der Hülse (2) angeordnet ist, wobei bezogen auf die Trennebene (20) die Hauptwicklung (16) zum Werkzeugschaft (3) und die wenigstens eine weitere Wicklung (18) zum freien Ende des Werkzeugs (5) weist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwicklung (16) und die wenigstens eine weitere Wicklung (18) elektrisch in Reihe geschaltet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwicklung (16) und die wenigstens eine weitere Wicklung (18) in separaten, bezogen auf die Längserstreckung des Spulenkörpers (10) in Reihe hintereinander angeordneten Wicklungsbereichabschnitten (24, 26) des Spulenkörpers (10) angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklungsbereichabschnitte (24, 26) durch einen Steg (28) voneinander getrennt sind, der zumindest teilweise aus einem ferritischen Material besteht.
  8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine weitere Wicklung (18) in Gegenrichtung zur Hauptwicklung (16) gewickelt ist.
  9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwicklung (16) aus einer Folie (12) aus einem elektrisch leitenden Material, vorzugsweise aus einer Kupferfolie besteht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine weitere Wicklung (18) aus einer Hochfrequenzlitze besteht.
  11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Lagen oder Windungen der wenigstens einen weiteren Wicklung (18) im wesentlichen zwischen 5% und 15 % der Anzahl der Lagen oder Windungen der Hauptwicklung (16) beträgt.
  12. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Spulenkörper (10) derart ausgebildet ist, dass der radiale Abstand der weiteren Wicklung (18) vom Werkzeug (5) geringer ist als der der Hauptwicklung (16) vom Werkzeug (5).
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1728573A1 (de) * 2005-06-02 2006-12-06 P & L GmbH & Co. KG Werkzeugmaschine mit Werkzeug- bzw. Werkstück-Spanneinrichtung
DE202005012523U1 (de) * 2005-08-05 2006-12-21 Rs Elektronik Gmbh Vorrichtung zum induktiven Erwärmen von Werkzeugaufnahmen
WO2010094918A1 (en) * 2009-02-20 2010-08-26 Air Bearings Limited Thermally activatable chuck
CN118768865A (zh) * 2024-09-10 2024-10-15 四川科新机电股份有限公司 一种大尺寸衬里和内筒的热套合工装及热套合方法

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