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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Schneidvorrichtung
für Wärmedämmplatten,
insbesondere aus Schaumstoffmaterial, mit einem an einem Rahmen
eingespannten, beheizbaren Schneiddraht, wobei eine Stromversorgungseinrichtung
des Schneiddrahtes derart mittels einer Regelschaltung geregelt
wird, dass der Schneiddraht von der Stromversorgungseinrichtung
in Abhängigkeit des
Betriebszustandes des Schneiddrahtes bedarfsweise mit Strom- und/oder
Spannung beaufschlagt wird. Die Erfindung bezieht sich ferner auf
eine Schneidvorrichtung für
Wärmedämmplatten,
insbesondere aus Schaumstoffmaterial, mit einem an einem Rahmen
eingespannten, beheizbaren Schneiddraht, wobei eine Stromversorgungseinrichtung
des Schneiddrahtes eine Regelschaltung aufweist, welche zur bedarfsweisen
Strom- und/oder Spannungsbeaufschlagung des Schneiddrahtes von der
Stromversorgungseinrichtung in Abhängigkeit des Betriebszustandes
des Schneiddrahtes ausgebildet ist.
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Derartige
Schneidvorrichtung sind bekannt und dienen zum Zuschneiden von Wärmedämmplatten,
welche üblicherweise
aus Schaumstoffmaterial, z. B. Polystyrol, gefertigt sind, indem
die Wärmedämmplatte
mittels des heißen
Schneiddrahtes im gewünschten
Format abgelängt
wird. Solche Schneidvorrichtungen finden insbesondere im Rahmen
der Außenverdämmung von
Gebäuden
Verwendung, wobei sie vor Ort, in der Regel auf einem das zu dämmende Gebäude umgebenden
Gerüst,
mitgeführt
werden, um die Wärmedämmplatten
entsprechend Fenstern und Türen,
Gebäudevorsprüngen und
-einzügen,
Ecken etc. abzulängen.
Eine gattungsgemäße Schneidvorrichtung
zum Ablängen
von Wärmedämmplatten
ist beispielsweise aus der
DE 197
42 436 A1 bekannt.
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Von
Nachteil hat sich in vielen Fällen
die Stromversorgung des Schneiddrahtes erwiesen, welche gemäß dem Stand
der Technik ein Netzteil umfasst, das an eine herkömmliche
Stromquelle anschließbar
ist. In diesem Zusammenhang ist einerseits die Kabelführung entlang
dem oft in erheblicher Höhe
befindlichen Gerüst
in handhabungstechnischer Hinsicht aufwändig, andererseits besteht
im Falle einer Beschädigung
des Stromkabels, wie sie insbesondere auf Baustellen infolge mechanischer Einwirkung
leicht auftreten kann, nicht nur aufgrund eines möglichen
Stromschlages eine erhebliche Verletzungsgefahr des Baustellenpersonals,
sondern auch im Hinblick darauf, dass eine Person, welche einen
Stromschlag erlitten hat, Gefahr läuft, von dem Gerüst abzustürzen.
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Dem
begegnet eine Schneidvorrichtung für Schaumstoffmaterialien, insbesondere
in Form von Hartschaumplatten, zu Isolationszwecken gemäß der
DE 200 02 995 U1 dadurch,
dass sie einen an einem etwa U-förmigen
Rahmen eingespannten, beheizbaren Schneiddraht umfasst, welcher
unter anderem auch von einer Stromversorgungseinrichtung in Form eines
Akkumulators mit Energie versorgt wird. Eine Regelschaltung zur
variablen Strom- bzw. Spannungsversorgung des Schneiddrahtes ist
indes nicht vorgesehen.
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Darüber hinaus
hat sich bei bekannten Schneidvorrichtungen als nachteilig erwiesen,
dass die Lebensdauer des Schneiddrahtes auf etwa 500 bis maximal
1000 Schnittvorgänge
begrenzt ist, so dass im Versagensfall der Schneiddraht auszutauschen
ist, was insbesondere beim baustellenseitigen Einsatz der Schneidvorrichtung,
beispielsweise auf einem Gerüst,
einen zusätzlichen
Aufwand bedeutet.
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Die
DE 298 03 981 U1 beschreibt
eine gattungsgemäße Schneidvorrichtung
für Kunststoffmaterialien
in Form von wärmedämmenden
Schaumstoffen, welche einen an einem Rahmen eingespannten, beheizbaren
Schneiddraht umfasst, welcher von einer Stromquelle mit Energie
versorgt wird. Die Stromquelle kann dabei auch netzunabhängig durch Batterien
oder Akkumulatoren betrieben sein. Die Schneidvorrichtung 1 umfasst
darüber
hinaus eine Art Regelschaltung dahingehend, dass an einem Ende des
Schneiddrahtes ein unter ständiger
elektrischer Spannung befindliches Ringteil vorgesehen ist, welches
eine Öffnung
aufweist, durch die der Schneiddraht hindurch verläuft. Wird
der Schneiddraht an ein abzulängendes
Schaumstoffteil angelegt, so bewirkt dieser Anlagedruck, dass der Schneiddraht
mit dem Ringteil in Kontakt tritt und dadurch unter Spannung gesetzt
wird. Demgegenüber tritt
der Schneiddraht im – unbelasteten – Ruhezustand
nicht mit dem Ringteil in Kontakt, so dass der Schneiddraht mangels
elektrischer Kontaktierung gar nicht beheizt ist. Nachteilig ist
einerseits, dass relativ hohe Temperaturschwankungen, wie sie insbesondere
bei dem bestimmungsgemä ßen Gebrauch
der Schneidvorrichtung beim Bau von Gebäuden im Freien häufig auftreten,
die Lebensdauer des Schneiddrahtes beeinträchtigen. Dies um so mehr, als
der Schneiddraht bei der bekannten Schneidvorrichtung erst im belasteten
Zustand, bei welchem der Schneiddraht durch Andruck gegen ein abzulängendes
Bauteil so weit gespannt bzw. verformt worden ist, dass er mit dem
stromführenden
Ringteil in Kontakt tritt, aufgeheizt wird.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schneidvorrichtung
und ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
dass die vorgenannten Nachteile behoben oder zumindest abgeschwächt werden.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einem Verfahren zum Betrieb einer Schneidvorrichtung der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Strom und/oder
die Spannung des Schneiddrahtes derart mittels der Regelschaltung
geregelt wird, dass zumindest ein Soll-Stand-By-Zustand des Schneiddrahtes
aufrechterhalten wird, welcher für eine
Vorwärmtemperatur
des Schneiddrahtes unterhalb dessen Betriebstemperatur sorgt.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den
abhängigen Ansprüchen wiedergegeben.
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Bei
einer Schneidvorrichtung der eingangs genannten Art sieht die Erfindung
zur Lösung
dieser Aufgabe ferner vor, dass die Schneidvorrichtung zur Durchführung eines
derartigen Verfahrens ausgebildet ist, wobei die Regelschaltung
den Strom und/oder die Spannung des Schneiddrahtes derart regelt,
dass zumindest ein Soll-Stand-By-Zustand des Schneiddrahtes aufrechterhalten
wird, welcher für eine
Vor wärmtemperatur
des Schneiddrahtes unterhalb dessen Betriebstemperatur sorgt.
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Aufgrund
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der Stromversorgungseinrichtung mit der Regelschaltung, welche zur
bedarfsweisen Strom- und/oder Spannungsbeaufschlagung des Schneiddrahtes
in Abhängigkeit
des Betriebszustandes, d. h. des Ist-Betriebszustandes, des Schneiddrahtes
ausgebildet ist, wird für
eine Verlängerung
der Lebensdauer des Schneiddrahtes gesorgt. Dies insbesondere dadurch,
dass die Regelschaltung den Strom und/oder die Spannung des Schneiddrahtes
derart regelt, dass zumindest ein Soll-Stand-By-Zustand des Schneiddrahtes aufrechterhalten
wird, wobei ein solcher Soll-Stand-By-Zustand derart gewählt sein
kann, dass eine gewisse Vorwärmtemperatur
unterhalb der Betriebstemperatur des Schneiddrahtes auch bei längerer Standzeit der
Schneidvorrichtung aufrechterhalten wird, welche einerseits ein
relativ kurzes Aufheizen der Heizdrahtes auf Betriebstemperatur
ermöglicht,
andererseits große
Temperaturschwankungen des Schneiddrahtes, welche seine Haltbarkeit
beeinträchtigen,
verhindert. Auf diese Weise werden Überhitzungen des Schneiddrahtes
bei längerer
Standzeit der Schneidvorrichtung im eingeschalteten Zustand zuverlässig vermieden
und wird zugleich der Stromverbrauch auf das notwendige Maß reduziert,
was mit einer Erhöhung
der Standzeit eines, wie weiter unten noch näher erläutert, vorzugsweise vorgesehenen
Akkumulators einhergeht. Die Regelschaltung kann dabei bekannte
elektronische Bauteile, wie integrierte Schaltkreise, Prozessoren,
CPU-Einheiten und dergleichen umfassen.
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In
zweckmäßiger Ausgestaltung
ist vorgesehen, dass die Regelschaltung den Strom und/oder die Spannung
des Schneid drahtes derart regelt, dass zumindest ein Soll-Betriebszustand
des Schneiddrahtes, d. h. derjenige Betriebszustand des Schneiddrahtes,
welcher zum einen für
die erforderliche Temperatur des Schneiddrahtes anlässlich des Schneidvorgangs
sorgt und zum aderen eine Überhitzung
des Schneiddrahtes zuverlässig
verhindert, aufrechterhalten wird.
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Wie
bereits angedeutet, sieht eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung vor, dass
die Stromversorgungseinrichtung mit wenigstens einem Akkumulator
ausgestattet ist, welche den Schneiddraht mit Gleichstrom versorgt.
Auf diese Weise wird einerseits jegliche Verletzungsgefahr des Benutzers
und/oder anderem Baustellenpersonal infolge Stromschlägen aus
beschädigten
Stromkabeln zuverlässig
vermieden und gestaltet sich das Mitführen der – kabellosen – Schneidvorrichtung
z. B. auch in großer
Höhe auf einem
Gerüst
gegenüber
dem Stand der Technik als weitaus bequemer. Andererseits hat sich
gezeigt, dass die von dem Akkumulator zur Verfügung gestellte Gleichspannung,
welche überdies
in aller Regel deutlich geringer ist als Netzspannung und vorzugsweise
in einem Bereich von etwa 10 bis etwa 50 V oder 100 V, z. B. etwa
24 V, liegen kann, die Lebensdauer des Schneiddrahtes bei der auf
diesen wirkenden mechanischen Belastung während seines bestimmungsgemäßen Gebrauches
allein bereits erheblich, d. h. um bis zu etwa 100%, gegenüber Wechselspannung
mit 240 V bis 250 V zu verlängern vermag.
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Der
Soll-Betriebszustand und der Soll-Stand-By-Zustand können beispielsweise,
insbesondere mittels eines Schalters, von dem jeweiligen Benutzer
einstellbar sein. Alternativ oder zusätzlich kann vorzugsweise vorgesehen
sein, dass die Regelschaltung automatisch den Soll-Stand-By-Zustand
festlegt, nachdem der Soll-Betriebszustand über einen vorherbe stimmbaren
Zeitraum nicht verändert
worden ist. Auf diese Weise vermag die Regelschaltung den Stromverbrauch
und somit die Standzeit des Akkumulators automatisch herabzusetzen,
wenn festgestellt worden ist, dass die Schneidvorrichtung über längere Zeit
nicht benutzt worden ist. Letzteres kann beispielsweise durch weiter
unten unter Bezugnahme auf die Ansprüche 11 bis 15 näher erläuterte Sensormittel
geschehen, wenn diese z. B. erkannt haben, dass der Zustand des
Schneiddrahtes über
längere
Zeit keine Veränderungen
erfahren hat, wie sie andernfalls während eines Schneidvorgangs
auftreten (z. B. Zugbelastung des Schneiddrahtes, lokales Abkühlen des Schneiddrahtes,
damit verbundene Änderung
seines elektrischen Widerstandes, etc.).
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Während der
zur Stromversorgung des Schneiddrahtes vorzugsweise vorgesehene
Akkumulator grundsätzlich
beliebig ausgestaltet sein kann, kann gemäß einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung
vorgesehen sein, dass der Akkumulator eine Mehrzahl von in Serie
geschalteten Akkumulatorelementen umfasst.
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Die
Regelung des Stroms und/oder der Spannung des Schneiddrahtes mittels
der Regelschaltung kann grundsätzlich
auf praktisch beliebige, an sich bekannte Weise geschehen. So ist
es im Falle einer vorstehend erwähnten
Ausgestaltung des Akkumulators in Form einer Mehrzahl von in Serie geschalteten
Akkumulatoren z. B. denkbar, dass die Regelung des Stroms und/oder
der Spannung des Schneiddrahtes durch Zu- bzw. Abschalten einzelner zu-
und abschaltbarer Akkumulatorelemente erfolgt, d. h. je nach Betriebszustand
des Schneiddrahtes werden einzelne Akkumulatorelemente zugeschaltet (also
die Gesamtspannung erhöht),
wenn der Betriebszustand unterhalb des Soll-Betriebszustandes (oder – je nach
Modus – des
Soll-Stand-By-Zustandes) liegt, während einzelne Akkumulatorelemente abgeschaltet
werden (also die Gesamtspannung verringert wird), wenn der Betriebszustand
oberhalb des Soll-Betriebszustandes (oder – je nach Modus – des Soll-Stand-By-Zustandes)
liegt.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Regelung des Stroms und/oder der Spannung
des Schneiddrahtes mittels wenigstens einer Transistorenschaltung
erfolgt; und/oder die Regelung des Stroms und/oder der Spannung
des Schneiddrahtes erfolgt mittels wenigstens eines Relais.
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Des
Weiteren kann alternativ oder zusätzlich die Regelung des Stroms
und/oder der Spannung des Schneiddrahtes mittels wenigstens eines PTC-Elementes
erfolgen, wobei auch in diesem Fall – sofern erwünscht – sowohl
die Regelung auf einen Soll-Betriebszustand als auch auf einen Soll-Stand-By-Zustand
möglich
ist, indem z. B. zwei oder mehrere PTC-Elemente parallel geschaltet
und je nach gewünschtem
Zustand aktiv oder abgeklemmt sind, so dass z. B. im Soll-Stand-By-Zustand beide parallel
geschalteten PTC-Elemente aktiv sind, während im Soll-Betriebszustand
eines der beiden PTC-Elemente
abgeklemmt und nur das andere vom Versorgungsstrom des Schneiddrahtes
durchflossen ist. PTC-Elemente sind Bauteile, deren elektrischer Widerstand
sich mit steigender Temperatur erhöht (positiver Temperaturkoeffizient,
positive temperature coefficient), und sind als solche bekannt.
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Was
die Sensormittel betrifft, welche den Ist-Betriebszustand des Schneiddrahtes
erfassen und die Ist-Werte liefern, auf deren Basis die erfindungsgemäß vorgesehene
Regelschaltung den jeweiligen Betriebszustand aufrechtzuerhalten
vermag, so können
auch diese grundsätzlich
von beliebigen bekannten Sensormittel gebildet sein, welche Rückschlüsse auf
den Betriebszustand des Schneiddrahtes ermöglichen. So kann gemäß einer Ausführungsform
vorgesehen sein, dass die Regelschaltung wenigstens ein Sensormittel
in Form eines Temperaturfühlers
umfasst, wobei die Regelung des Stroms und/oder der Spannung des
Schneiddrahtes in Abhängigkeit
von der Temperatur des Schneiddrahtes erfolgt.
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Dem
jeweiligen Soll-Betriebszustand (oder gegebenenfalls auch Soll-Stand-By-Zustand)
des Schneiddrahtes wird also eine Solltemperatur zugeordnet, welche
die Regelschaltung aufrechterhält.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Regelschaltung wenigstens ein Sensormittel
in Form eines Widerstandsmessers umfasst, wobei die Regelung des
Stroms und/oder der Spannung des Schneiddrahtes in Abhängigkeit
von dem elektrischen Widerstand des Schneiddrahtes erfolgt, d. h.
dem jeweiligen Soll-Betriebszustand (oder gegebenenfalls auch Soll-Stand-By-Zustand)
des Schneiddrahtes wird ein elektrischer Sollwiderstand zugeordnet,
welchen die Regelschaltung aufrechterhält.
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Weiterhin
alternativ oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die Regelschaltung wenigstens eine Zeitschaltuhr
umfasst, wobei die Regelung des Stroms und/oder der Spannung des
Schneiddrahtes, insbesondere beim Einschalten der Schneidvorrichtung,
in Abhängigkeit
von dem mittels der Zeitschaltuhr festgelegten Zeitintervall erfolgt.
Eine solche Zeitschaltuhr, welche kein ”Sensormittel” im engeren
Sinne darstellt, bietet sich insbesondere zusätzlich zu wenigstens einem ”echten”, den aktuellen
Ist-Betriebszustand des Schneiddrahtes erfassenden Sensormittel
an, um beim Einschalten der Schneidvorrichtung über einen vorgegebenen Zeitraum,
welcher jedenfalls nicht zu einer Überhitzung des Schneiddrahtes
führen
kann, den Schneiddraht – vorzugsweise
durch Beaufschlagen desselben mit dem maximal möglichen Strom bzw. der maximal möglichen
Spannung mittels der Regelschaltung – so schnell wie möglich in
seinen Betriebszustand zu versetzen.
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Darüber hinaus
kann alternativ oder zusätzlich
vorgesehen sein, dass die Regelschaltung wenigstens ein Sensormittel in
Form eines Längenmessers
umfasst, wobei die Regelung des Stroms und/oder der Spannung des
Schneiddrahtes in Abhängigkeit
von der Ausdehnung des Schneiddrahtes erfolgt. Ein solcher Längenmesser
kann beispielsweise von einer Spannrolle gebildet sein, über deren Mantelfläche der
Schneiddraht zumindest einseitig geführt und welche in Spannrichtung
des Schneiddrahtes, z. B. mittels Federn, vorbelastet ist, wobei
eine Drehung der Rolle entgegen der Federkraft infolge Ausdehnen
des Schneiddrahtes mit einer Zustandsänderung desselben korrespondiert
und einem Soll-Betriebszustand
(bzw. gegebenenfalls einem Soll-Stand-By-Zustand) des Schneiddrahtes eine bestimmte
Drehposition der Spannrolle zugeordnet ist. Indes sind selbstverständlich auch
andere Ausgestaltungen eines derartigen Längenmessers des Schneiddrahtes
denkbar.
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Ferner
kann alternativ oder zusätzlich
vorgesehen sein, dass die Regelschaltung wenigstens ein Sensormittel
in Form einer optischen Farberkennungseinrichtung umfasst, wobei
die Regelung des Stroms und/oder der Spannung des Schneiddrahtes in
Abhängigkeit
von dem Glühzustand – bzw. genauer:
von der Glühfarbe – des Schneiddrahtes
erfolgt.
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Schließlich kann
es im Hinblick auf eine sichere Betriebsweise der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung
zweckmäßig sein,
dass sie – wie als
solche bekannt – mit
einem Tiefentladeschutz und/oder einem Hochstrombegrenzer ausgestattet ist,
welche(r) beispielsweise in die Regelschaltung integriert sein kann/können.
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Desgleichen
ist es von Vorteil, wenn der Akkumulator mit einer Ladestandsanzeige
ausgestattet ist, wobei der Akkumulator insbesondere auswechselbar
an der Schneidvorrichtung montiert sein sollte, um ein einfaches
und rechtzeitiges Auswechseln eines entladenen Akkumulators gegen
einen geladenen Akkumulator gewährleisten
zu können.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Dabei zeigt die einzige
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1 eine
perspektivische Schemaansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung
für Wärmedämmplatten.
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Die
in 1 dargestellte Schneidvorrichtung umfasst einen
im Wesentlichen C-förmigen
Träger 1 mit
zwei an einem zentralen Steg 2b angeordneten endständigen,
parallelen Schenkeln 2a, welche jeweils an ihrer einander
zugewandten Innenseite mit einer in Erstreckungsrichtung der Schenkel 2a angeordneten
Führung 3 ausgestattet
sind. Entlang der Führung 3 ist
ein ebenfalls etwa C-förmiger
Rahmen 4 in Richtung des Pfeils P1 derart
verschiebbar geführt
ist, dass der zentrale Steg 5b des Rahmens 4 mit
dem zentralen Steg 2b des Trägers 1 zwei parallele
Seiten eines Rechtecks bilden, wobei die beiden anderen parallelen
Seiten dieses Rechtecks von den Schenkeln 2a, 5a des
Trägers 1 bzw.
des Rahmens 4 gebildet sind. Im Bereich der freien Enden
der parallelen Schenkel 5 des Rahmens 4 ist ein
beheizbarer Schneiddraht 6 eingespannt, welcher zum Ablängen von
in 1 nicht dargestellten Wärmedämmplatten, z. B. aus Schaumstoffmaterialien,
dient, indem die Wärmedämmplatte
an der Innenseite des zentralen Stegs 2b des Trägers 1 zur
Anlage gebracht und der Rahmen 4 derart in Richtung des
Trägers 1 verschoben
wird, dass der Schneiddraht 6 die Wärmedämmplatte in den gewünschten
Abmessungen durchtrennt. Um die Positionierung der Wärmedämmplatte
hierbei zu unterstützen,
ist der Rahmen 1 ferner mit zwei jeweils in Rich tung des
Pfeils P2 schwenk- bzw. klappbaren Tischelementen 7 ausgestattet,
welche jeweils im Bereich der entgegengesetzten oberen Kanten des
in 1 unteren Schenkels 2a des Trägers 1 angelenkt
sind und sich in der in 1 wiedergegebenen Ansicht in
einer Arbeitsposition befinden, in welcher sie gemeinsam mit dem unteren
Schenkel 2a eine Arbeitsebene aufspannen. In ihrer in Richtung
der Pfeile P2 nach oben geklappten Position
(in 1 nicht gezeigt) erstreckt sich ihre Tischebene
im Wesentlichen parallel zur Ebene des C-förmigen Trägers 1, so dass die
Schneidvorrichtung aufgrund einer hohen Kompaktheit einfach transportierbar
ist. Im Bereich der dem Träger 1 abgewandten
Außenseite
des zentralen Stegs 5b des Rahmens 4 ist ebenfalls
im Hinblick auf einen einfachen Transport ein Handgriff 8 vorgesehen.
Der Rahmen 4 ist durch beliebige bekannte Mittel, wie Spannschrauben,
Rastelemente oder dergleichen (nicht dargestellt), zumindest in
seiner in den Träger 1 eingeschobenen
Position an letzterem arretierbar.
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Zur
Stromversorgung des Schneiddrahtes 6 ist die Schneidvorrichtung
mit einer Stromversorgungseinrichtung versehen, die mit einem Akkumulator 10 ausgestattet
ist, welcher beim vorliegenden Ausführungsbeispiel z. B. an der
Außenseite
eines Schenkels 2a des Trägers 1 – hier:
am unteren Schenkel 2a – auswechselbar montiert ist.
der Akkumulator 10 weist beispielsweise eine Serienanordnung
von 10 Akkumukatorelementen mit jeweils 1,2 V auf, so dass sich
eine Gesamtspannung von 24 V ergibt. Eine Kontrollleuchte 11 dient
als Ladestandsanzeige. Die Kontaktierung des Schneiddrahtes 6 kann
beispielsweise über
Gleitkontakte erfolgen, welche in den Führungen 3 vorgesehen
sind und einen Gleichstromkreis von einem Pol des Akkumulators 10 über den
unteren Schenkel 2a des Trägers 1, den unteren
Schenkel 5a des Rahmens 4, durch den Schneiddraht 6 hindurch
in den oberen Schenkel 5a des Rahmens, den oberen Schenkel 2a des
Trägers 1 und
durch den Steg 2b des Trägers 1 zurück zu dem
anderen Pol des Akkumulators schließen.
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Die
Stromversorgungseinrichtung weist ferner eine in 1 nicht
näher dargestellte
Regelschaltung auf, welche zur bedarfsweisen Strom- bzw. Spannungsbeaufschlagung
des Schneiddrahtes 6 von dem Akkumulator 10 in
Abhängigkeit
des Betriebszustandes – bzw.
genauer: des Ist-Betriebszustandes – des Schneiddrahtes 6 ausgebildet
ist. Hierbei wird zweckmäßig zumindest
ein Soll-Betriebszustand des Schneiddrahtes 6 und gegebenenfalls auch
ein Soll-Stand-By-Zustand des Schneiddrahtes 6 aufrechterhalten,
welche eine Überhitzung
des Schneiddrahtes und/oder einen unnötig hohen Stromverbrauch stets
unterbinden, um sowohl die Betriebsdauer des Akkumulators 10 als
auch die Lebensdauer des Schneiddrahtes 6 zu verlängern. Als Regelgröße können beispielsweise
die Temperatur, der Widerstand oder andere Parameter des Schneiddrahtes
dienen, welche mit entsprechenden Sensormitteln, wie Temperaturfühlern, Ohmmetern, selbstregulierenden
PTC-Elementen etc., derart erfasst werden, dass die Regelschaltung
in Abhängigkeit
dieser Parameter den gewünschten
Betriebszustand des Schneiddrahtes 6 aufrechterhält. Letzteres kann
beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
z. B. durch bedarfsweises Zu- und Abschalten einzelner Akkumulatorelemente
geschehen, so dass die Gesamtspannung des Akkumulators zwischen
seiner Maximalspannung von 24 V und 0 in 1,2 V-Schritten regulierbar
ist. Indes sind hierzu, wie weiter oben erwähnt, auch andere Maßnahmen
möglich.
Alternativ oder zusätzlich
kann die Regelschaltung insbesondere eine Zeitschaltuhr aufweisen,
welche anlässlich eines
Einschaltvorgangs die maximale Akkumulatorleistung zur Verfügung stellt
und diese nach einem voreingestellten Zeitintervall, vorzugsweise
entsprechend dem gewünschten
Betriebszustand, drosselt.