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Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Es
ist bereits seit langem bekannt, bei Druckmaschinen mit Walzenfarbwerken
zur Einfärbung
der Druckform beispielsweise zum Zwecke des Reinigens beim Farbwechsel
oder zur Eingrenzung auf das Format des bedruckten Papiers Farbe
von einer der Walzen des Farbwerks abzurakeln. Entsprechende Farbwerke
und Reinigungsvorrichtungen sind beispielsweise in der
DE 195 11 231 B4 , der
DE 197 08 435 C2 und
der
DE 10 2005
015 790 A1 beschrieben. Die Walzen in den bekannten Farbwerken
bestehen dabei in der Regel aus Material mit guten farbannehmenden
Eigenschaften wie beispielsweise Gummi oder Rilsan, beides Materialien,
die eine vergleichsweise hohe Oberflächenenergie besitzen. So gut
die Walzen dieser Farbwerke die Farbe auch annehmen, so schwer lässt sich
die Farbe wieder aus dem Farbwerk entfernen, insbesondere wenn es
sich bei den Farbwerken um Heberfarbwerke mit einer Vielzahl von
bis zu 20 Walzen handelt, die alle mit Farbe belegt sind. Will man
beispielsweise ein solches Farbwerk, in dem vorher eine verhältnismäßig dunkle
Farbe gefördert
wurde, auf den Betrieb mit einer hellen Farbe wie z. B. Gelb umrüsten, ergeben
sich verhältnismäßig lange
Waschzeiten. Dem versucht man durch den Einsatz von besonderen Lösemitteln
oder Waschmitteln zu begegnen. Es ist auch schon vorgeschlagen worden,
das Waschmittel an verschiedenen Stellen im Farbwerk gleichzeitig
einzubringen, um das Farbwerk auf diese Weise schneller sauber zu bekommen.
Beiden Maßnahmen
sind jedoch Grenzen gesetzt. Denn zum einen wird aus ökologischen Gründen eher
Waschmitteln auf der Basis von biologisch abbaubaren Stoffen der
Vorzug gegeben, zum anderen erfordert das Einleiten von Waschmitteln
an verschiedenen Stellen des Farbwerks einen verhältnismäßig großen konstruktiven
Aufwand, wobei oft schon aus baulichen Gründen kaum Platz für die Zusatzeinrichtungen
vorhanden ist.
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Aus
der
DE 101 03 585
A1 ist es bekannt, die Rasterwalze eines Kurzfarbwerks
mit einer hydrophoben siliziumorganischen Verbindung zu beschichten,
um das Ansammeln von Feuchtmittel in den Näpfchen der Walze zu vermeiden.
Das Problem des Farbwerkwaschens ist dort nicht angesprochen.
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Es
ist z. B. in der
DE
199 48 311 A1 sowie der
DE 10 2004 054 425 A1 auch schon vorgeschlagen worden,
die Walzen in den Farbwerken von Druckmaschinen mit Fluorelastomeren
zu beschichten. Solche Fluorelastomere besitzen eine vergleichsweise
geringe Oberflächenenergie.
Mit solchen Walzen ausgerüstete
Farbwerke lassen sich deshalb leichter reinigen, weil die Farbe
an den Walzen nicht in dem Maße
anhaftet, wie z. B. an Rilsan- oder Hartgummiwalzen. Dennoch ist
das Reinigen von mit derartigen Walzen ausgerüsteten Farbwerken deshalb nicht zwangsläufig viel
schneller. Denn auch in solchen Farbwerken dauert es seine Zeit,
bis die Farbe aus den weiter entfernt liegenden Stellen über das
Farbspaltverhalten der Walzen zur Reinigungsvorrichtung transportiert
worden ist und abgerakelt werden kann.
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Besonders
problematisch ist der Farbwechsel von einer dunklen auf eine helle
Farbe. Dabei muss in der Regel nach dem Waschen des Farbwerks dieses
nochmals mit einer Paste nachgereinigt werden, die auf die Walzen
aufgestrichen und durch Drehen im Farbwerk verteilt wird. Anschließend wird die
Paste von den Walzen mit der Farbwerkswascheinrichtung heruntergewaschen
und ein Farbeinlauf der hellen Farbe durchgeführt. Um aber noch verbleibende
Pigmente der dunklen Farbe von den Walzenoberflächen zu bekommen, wird die
helle Farbe in der Regel nochmals heruntergewaschen, bevor dann der
eigentliche Farbeinlauf für
das anschließende „saubere" Drucken erfolgt.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Stillstandszeiten
in einer Druckmaschine bedingt durch Waschvorgänge zu verringern und ein Verfahren
anzugeben, mit dem sich Walzenfarbwerke schneller waschen lassen
als bisher.
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Diese
Aufgabe wird mit den im Kennzeichen der Ansprüche 1 bzw. 17 angegebenen Maßnahmen gelöst.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass dann, wenn im Farbfluss
eines mit Materialien relativ geringer Oberflächenenergie beschichteten Walzen
ausgerüsteten
Farbwerks eine oder mehrere Walzen aus Materialien angeordnet werden,
die eine vergleichsweise hohe Oberflächenenergie besitzen, sich
dann die Farbe an diesen Walzen sammelt und effektiver abgerakelt
werden kann. Mit der beschriebenen Art von Mischbestückung wird
zweierlei erreicht: Zum einen kann bei einem Farbwechsel aufgrund
der niedrigen Oberflächenenergie
der z. B. mit Fluorelastomeren beschichteten Walzen des ersten Typs
die angelöste
Farbe sehr leicht von den Walzen entfernt werden. Zum anderen wirkt
die Walze des zweiten Typs aus Material mit einer hohen Oberflächenenergie,
wie Rilsan, Hartgummi oder Kupfer oder auch aus konventionellen
weichen Gummiwerkstoffen, als „Farbsammler", der die gelöste Farbe stark
an seine Oberfläche
anzieht, wo sie dann effektiv entfernt d. h. abgerakelt werden kann.
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Auf
diese Weise verringert sich zum einen die Waschzeit, zum anderen
der Waschmittelverbrauch. Weiterhin reduziert sich der Aufwand beim Farbwechsel
dadurch, dass nunmehr keine Pasten mehr für die Reinigung eingesetzt
werden müssen und
es auch nicht länger
erforderlich ist, beim Übergang
von einer dunklen auf eine helle Farbe erst einmal einen zusätzlichen
Farbeinlauf mit der hellen Farbe zwischen zu schalten und anschließend nochmals
zu waschen um sicherzugehen, dass die Farbe sauber verdruckt wird.
Denn die „phobierte" Beschichtung der
Walzen des Farbwerks verhindert das Eindringen der Farbpigmente
in die Walzenoberfläche.
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Die
Erfindung kombiniert also die Vorteile eines Farbwerks, das mit
so genannten „phobierten" Walzen, d. h. einem
Stoff mit niedriger Oberflächenenergie
beschichteten Walzen versehen ist, wie z. B. die schnellere Farbablösung von
den Walzen, die längere
Lebensdauer von phobiert beschichteten Gummiwalzen und den Umstand,
dass sich Farbpigmente nicht im gleichen Maße wie bei konventionellen
Walzen in dem Gummiwerkstoff festsetzen, mit einer Beschleunigung
des Waschvorgangs durch den Einsatz von einer oder mehreren Walzen
mit hoher Oberflächenenergie
an der Stelle der Reinigungsvorrichtung, d. h. des Waschrakels.
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Zweckmäßig können in
der Nähe
der Walze mit hoher Oberflächenenergie,
an der das Waschrakel anliegt, weitere Walzen mit hoher Oberflächenenergie
in der Nachbarschaft angeordnet sein, um das Sammeln von Farbe aus
dem ansonsten mit Walzen verhältnismäßig geringer
Oberflächenenergie
ausgestatteten Farbwerk zu unterstützen.
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Zudem
ist es zweckmäßig, wenn
die Walzen, an der das Waschrakel anliegt, eine Walze mit harter Oberfläche ist,
die naturgemäß ein besseres
Verschleißverhalten
hat als Walzen mit einem weichen Gummimantel.
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Die
Walze oder die Walzen des zweiten Typs mit der vergleichsweise hohen
Oberflächenenergie kann
beispielsweise eine Reiberwalze sein, die auch im Druckbetrieb Teil
des Farbwerks ist. Daneben ist es jedoch auch möglich, die Walze des zweiten
Typs mit der hohen Oberflächenenergie
der Reinigungsvorrichtung zuzuordnen und sie nur beim Reinigungs-
bzw. Waschbetrieb mit der Rakel zusammen an die mit Materialien
niedriger Oberflächenenergie beschichteten
Walzen des Farbwerks anzustellen.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
anhand der 1 bis 8 der beigefügten Zeichnungen.
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1 zeigt
eine Vierfarben-Bogenoffsetdruckmaschine, die mit Heberfarbwerken
gemäß der Erfindung
ausgerüstet
ist.
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2 zeigt
einen Schnitt durch das Farbwerk 8a im Druckwerk 7a (Walzenschema)
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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3 bis 7 zeigen
die Walzenschemata von alternativen Ausführungsbeispielen für das Farbwerk
nach 2.
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8 zeigt
das Walzenschema eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung für
ein Anilox-Farbwerk.
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1 zeigt
eine Offsetdruckmaschine 1 in Reihenbauweise mit einem
Anleger 2, in dem sich der unbedruckte Papierstapel 3 befindet,
sowie vier Druckwerken 7a–d für die vier Grundfarben Schwarz, Gelb,
Magenta und Cyan. Auf das vierte Druckwerk 7d folgt der
Ausleger 9 der Druckmaschine. Darin laufen Greiferbrücken mittels
einer Kettenführung um.
Diese Greiferbrücken übernehmen
den bedruckten Bogen und führen
ihn dem Bogenstapel zu, wo er abgelegt wird.
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Jedes
der vier Druckwerke 7a–d
besitzt eine Gegendruckzylinder 4, einen Gummituchzylinder 5 sowie
einen Druckformzylinder 6, auf den die jeweilige Druckplatte
aufgespannt ist. Eingefärbt
werden die Druckplatten mit Farbwerken 8a–d, die
nachstehend noch näher
beschrieben werden.
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Das
in 2 dargestellte Farbwerk besteht aus einem Messerfarbkasten 13,
einer Duktorwalze 14, vier Farbauftragswalzen 28, 29, 30 und 31,
mit denen die Druckplatte auf dem Zylinder 6a eingefärbt wird,
und einer Reihe weiterer Walzen 15 bis 27, von denen
die Farbe vom Duktor 14 abgenommen, verteilt und verrieben
und sodann den Auftragswalzen zugeführt wird. Mit 15 ist
der taktweise zwischen dem Duktor 14 und der Walze 21 pendelnde
Farbheber bezeichnet. Bei den Walzen 21, 22, 23 und 24 handelt
es sich um traversierende Reiberwalzen, wobei die Reiber 23 und 24 gekühlt sind.
Der Duktor 15 sowie die Walzen 16, 17, 18, 19, 20 sind
ebenso wie die vier Farbauftragswalzen 28 bis 31 mit
einem Gummimantel versehen, während
die Brückenwalze 32,
die zwischen der Feuchtauftragswalze 37 und der ersten Farbauftragswalze 28 angeordnet
ist, ebenso wie die Walzen 27, 26 und 25 Stahlwalzen
sind.
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Mit
Ausnahme der Walzen 34, 35 und 36 des Feuchtwerks
sowie der Duktorwalze 14 und der nachstehend noch beschriebenen
Walze 24 sind alle anderen Walzen 15 bis 31, 32 und 37 des
Farbwerks mit einer so genannten „phobierten" Beschichten von ca.
0,1 mm Dicke aus einem Flourelastomer versehen, wie das durch die
dickere Strichstärke
am Umfang der Walzen angedeutet ist. Bei dem Material kann es sich
beispielsweise um TFE-HFP-VDF (Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Vinylidenfluoridcopolymer)
handeln.
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Dieses
Material besitzt eine relativ niedrige Oberflächenenergie verglichen mit
der Oberflächenenergie
herkömmlich
verwendeter Rilsan-, Hartgummi- oder Kupferwalzen. Die Beschichtung
schützt
jedoch die relativ weichen Gummimäntel der Walzen 15 bis 20, 28 bis 31 und 37 gegen
Verschleiß und
verhindert das Eindringen von Farbpigmenten in die Gummischicht.
Die Beschichtung sorgt auch dafür, dass
sich die Farbe bei einem Waschvorgang relativ leicht von der Oberfläche der
Walzen entfernen lässt.
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Für das Waschen
des Farbwerks ist eine Wanne 42 mit einer Waschrakel 41 vorgesehen,
die an die Walze 24 angestellt werden kann. Weiterhin sind
an den mit 43 und 44 bezeichneten Stellen Sprührohre vorgesehen,
von denen Waschflüssigkeiten
in das Farbwerk gesprüht
werden können.
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Die
Reiberwalze 24 trägt
im Gegensatz zu den anderen Walzen des Farbwerks keine „phobierte" Beschichtung, sondern
vielmehr eine auch sonst für
Reiber übliche
Rilsan-Beschichtung.
Auf dieser Rilsan-Oberfläche
sammelt sich während
des Waschvorganges die von der Waschflüssigkeit gelöste Farbe
bevorzugt, da Rilsan im Vergleich zu einer „phobierten" Beschichtung aus
TFE-HFP-VDF eine vergleichsweise hohe Oberflächenenergie besitzt. Deshalb
ist es möglich,
mit der Waschrakel 41 an dieser Stelle die Farbe effektiv
aus dem Farbwerk zu entfernen.
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Bei
der Walze 24 kann es sich natürlich auch um eine aus Hartgummi
oder Kupfer oder aus einem anderen Material bestehende Walze bzw.
mit solchen Materialien vergleichsweise hoher Oberflächenenergie
beschichtete Walzen handeln.
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Das
Ausführungsbeispiel
nach 3 unterscheidet sich von dem nach 2 dadurch,
dass wie hier auch durch die dickere Strichstärke am Außendurchmesser angedeutet die
zur Walze 24 benachbarten Walzen 18a und 31a nicht
mit einer „phobierten" Beschichtung versehen
sind, sondern eine Rilsanbeschichtung bzw. lediglich den „nackten" Gummimantel aufweisen.
Daher ziehen diese beiden Walzen ebenfalls die gelöste Farbe
an, und zwar aus dem „hinteren" Zweig des Farbflusses
und von der Druckplatte auf dem Plattenzylinder 6a.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel ist
auch die bezogen auf die Drehrichtung des Plattenzylinders 6a dritte
Farbauftragswalze 30 lediglich mit einem Gummimantel, nicht
jedoch mit der phobierten Beschichtung aus dem Flourelastomer versehen.
In diesem Ausführungsbeispiel
sind dann alle der Reiberwalze 24 benachbarten Walzen an
ihrer Oberfläche
mit farbfreundlichen Materialien mit vergleichsweise hoher Oberflächenenergie
ausgestattet, wodurch sich aufgrund des mehrfachen Kontakts dieser
Walzen mit den „phobierten" Walzen im Farbwerk
und im Plattenzylinder optimale Ergebnisse in Bezug auf das „Sammeln" von gelöster Farbe
beim Waschvorgang ergeben.
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Das
Farbwerk im Ausführungsbeispiel
nach 4 entspricht im Wesentlichen dem nach 2, wobei
jedoch jetzt auch die Heberwalze 15 lediglich den konventionellen
Gummimantel trägt
und nicht mit einer phobierten Beschichtung versehen ist. Grund dafür ist die
hin- und hergehende Bewegung der Heberwalze 15, bei der
sie zyklisch an den Duktor 14 und die Reiberwalze 21 schlägt. Hierdurch
kann die phobierte Beschichtung verschleißen, so dass es besser ist,
von Anfang an beim Heber auf die Beschichtung zu verzichten. Weiterhin
ist bei diesem Ausführungsbeispiel
die Feuchtauftragswalze 37 im Gegensatz zu den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen
lediglich mit einem konventionellen Gummimantel ausgestattet, um
die wasserführenden
Eigenschaften der Oberfläche
dieser Walze zu verbessern bzw. nicht durch eine phobierte Beschichtung
zu beeinflussen.
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Das
Farbwerk nach 5 unterscheidet sich in seinem
Aufbau von den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen. Das Farbwerk
besitzt an zentraler Steller im Farbfluss eine Reiberwalze 122. Dieser
Reiberwalze ist im Gegensatz zu den anderen wie durch die dicke
Strichstärke
angedeutet phobierten Walzen des Farbwerks nicht mit einer phobierten Beschichtung
versehen, sondern besitzt eine Rilsan-, Hartgummi- oder Kupferoberfläche. An
dieser Reiberwalze 122 ist im Waschbetrieb das Waschrakel 141 mit
der Auffangwanne 142 angestellt. Walzen mit gleicher oder ähnlicher
Funktion wie die im Farbwerk nach den 2 bis 4 tragen
ein um 100 erhöhtes
Bezugszeichen und werden deshalb an dieser Stelle nicht nochmals
erwähnt.
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Das
Ausführungsbeispiel
nach 6 unterscheidet sich von dem nach 5 dadurch,
dass hier nun auch neben der Reiberwalze 122 die benachbarten
Walzen 117a und 120a sowie die daran anliegende
Reiberwalze 132a unbeschichtet sind und eine konventionelle
Ummantelung aus Material mit vergleichsweise hoher Oberflächenenergie
besitzen. Diese vier nicht phobierten Walzen liegen an zentraler
Stelle im Farbfluss und sind deshalb besonders zum Sammeln der angelösten Farbreste
für das
anschließende
Abrakeln an der Reiberwalze 120 geeignet. Natürlich ist
es ebenfalls möglich,
in diesem Farbwerk die Feuchtauftragswalze 137 oder den
Heber 115 wie im Ausführungsbeispiel
nach 4 unbeschichtet zu lassen.
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Das
Ausführungsbeispiel
nach 7 entspricht dem nach 5, jedoch
mit folgendem Unterschied: Die Reiberwalze 122a ist in 7 wie
die übrigen
Walzen des Farbwerks mit einer phobierten Beschichtung aus einem
Flourelastomer oder einer Siliziumorganischen Verbindung versehen.
Die Wascheinrichtung besteht allerdings aus dem Waschrakel 241,
der Auffangwanne 242 und einer Walze 243, die baulich
mit der Waschreinrichtung 240 vereinigt ist. Die Walze 243 ist
mit Rakel 241 und Wanne 242 beim Druckbetrieb
abgeschaltet und wird beim Waschbetrieb zugeschaltet, so dass sich
beim Waschbetrieb die Walze 243 an den „phobiert" beschichteten Reiber 122 anlegt.
Die Walze 243 besitzt einen Walzenmantel aus Kupfer, Hartgummi
oder Rilsan, der farbannehmend ist und wegen den vergleichsweise höheren Oberflächenenergien
dieser Materialien die beim Waschen von den Walzen des Farbwerks
gelösten
Farbreste aufnimmt, so dass sie durch die Waschrakel 241 abgerakelt
werden können.
Dieses Ausführungsbeispiel
hat den Vorteil, dass alle Walzen im Farbwerk „phobiert" beschichtet sind und die nicht „phobierte" Walze lediglich
beim Waschbetrieb zugeschaltet wird. Natürlich lässt sich diese Zuschaltbarkeit
mechanisch auch so konstruieren, dass die Wanne 242 und
das Rakel 241 feststehen und allein die Walze 243,
die die Brücke
zwischen dem Reiber 122a und dem Waschrakel 241 bildet,
für den Waschbetrieb
zugeschaltet wird, d. h. die Brücke
geschlossen wird, während
sie beim Druckbetrieb z. B. schräg
nach unten von der Walze 122a und dem Rakel 241 weggeschwenkt
werden kann.
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In
8 ist
ein Druckwerk
402 für
den Offsetdruck mit einem Anilox-Farbwerk
403 dargestellt. Das
Druckwerk besitzt einen Druckformzylinder
433, einen Gummituchzylinder
434 sowie
ein Feuchtwerk
405 bestehend aus der Tauchwalze
417,
der Dosierwalze
419, der Feuchtauftragswalze
420 und
dem Feuchtreiber
421. Das Anilox-Farbwerk
403 umfasst eine Rasterwalze
406 und
eine Farbauftragswalze
407, die beide mit dem Druckformzylinder
433 durchmessergleich
sind. Außerdem
umfasst das Anilox-Farbwerk
403 zwei
an der Rasterwalze anliegende Walzen
408 und
409 und
eine Walze
410, wobei die dritte Walze
410 ihrerseits
brückenförmig an beiden
Walzen
408 und
409 anliegt. Die Farbauftragswalze
407 besitzt
den gleichen Durchmesser wie die Rasterwalze
406 und der
Druckformzylinder
433. Sie ist jedoch mit einer Spanneinrichtung
411 zum
Aufspannen eines Gummituchs
412 versehen, mit dem der Farbübertrag
von der Rasterwalze
406 auf den Druckformzylinder
433 bzw.
die darauf aufgespannte Druckplatte erfolgt. Mit
415 ist
ein Farbrakel bezeichnet, das an der Rasterwalze
406 anliegt
und einen Druckfarbevorrat
416 aufnimmt. Die Rasterwalze
406 ist
wie z. B. in der
DE
101 03 585 A1 beschrieben mit einer hydrophoben Beschichtung
aus einem Siliziumorganischen Material oder aus einem anderen Material
mit relativ niedriger Oberflächenenergie
versehen. Gleiches gilt für
die Walzen
409 und
408 und
420 und
422 sowie
für das
auf den Zylinder
414 aufgespannte Gummituch
412.
Die Walze
410 hingehen trägt einen ansonsten unbeschichteten Mantel
aus Rilsan. An ihr liegt im Waschbetrieb eine Waschrakel
441 an.
Wenn nun bei entleertem Farbvorrat
416 bzw. abgeklapptem
Farbrakel
415 das Anilox-Farbwerk gereinigt werden soll,
wird an der mit
443 bezeichneten Stelle Waschmittel auf
die Rasterwalze gesprüht.
Die gelösten
Farbreste sammeln sich dann an der Oberfläche der nicht beschichteten Walze
410 mit
der z. B. Rilsan-Oberfläche
und können
dort vom Waschrakel
441 effektiv entfernt werden.
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Natürlich ist
es auch hier möglich,
die Walze 410 phobiert zu beschichten und z. B. eine zusätzliche
unbeschichtete Walze der Reinigungsvorrichtung zuzuordnen, die im
Waschbetrieb z. B. in den Spalt zwischen der Walze 408 und
dem Zylinder 407 angestellt wird, wo sie die Farbreste
sammelt und von der die Farbreste dann abgerakelt werden.
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- 1
- Druckmaschine
- 2
- Anleger
- 3
- Papierstapel
- 4a–d
- Gegendruckzylinder
- 5a–d
- Gummituchzylinder
- 6a–d
- Druckformzylinder
- 7a–d
- Druckwerke
- 8a–d
- Farbwerke
- 13
- Messerfarbkasten
- 14
- Duktorwalze
- 15–27
- Walzen
- 28,
29, 30 und 31
- Farbauftragswalzen
- 32
- Brückenwalze
- 34–36
- Feuchtwerkswalzen
- 37
- Feuchtauftragswalze
- 40
- Reinigungsvorrichtung
- 41
- Waschrakel
- 42
- Wanne
- 43,
44
- Sprührohre
- 107
- Farbwerk
- 115
- Heber
- 117
und 120
- Walzen
- 122
- Reiberwalze
- 141
- Waschrakel
- 142
- Auffangwanne
- 137
- Feuchtauftragswalze
- 240
- Waschreinrichtung
- 241
- Waschrakel
- 242
- Auffangwanne
- 243
- Walze
- 402
- Druckwerk
- 403
- Anilox-Farbwerk
- 405
- Feuchtwerk
- 406
- Rasterwalze
- 407
- Farbauftragswalze
- 408
bis 410
- Walzen
- 411
- Spanneinrichtung
- 412
- Gummituch
- 415
- Farbrakel
- 416
- Druckfarbevorrat
- 417
- Tauchwalze
- 419
- Dosierwalze
- 420
- Feuchtauftragswalze
- 421
- Feuchtreiber
- 433
- Druckformzylinder
- 434
- Gummituchzylinder
- 440
- Wascheinrichtung
- 441
- Waschrakel
- 442
- Auffangwanne