DE29906466U1 - Druckmaschine mit einem Farb- und einem Feuchtwerk - Google Patents
Druckmaschine mit einem Farb- und einem FeuchtwerkInfo
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Description
[Gebrauchsmusteranmeldung]
MAN Roland Druckmaschinen AG Mühlheimer Straße 341
D-63075 Offenbach
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D-63075 Offenbach
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[Bezeichnung der Erfindung] Druckmaschine mit einem Färb- und einem Feuchtwerk
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[Beschreibung]
Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine mit einem Färb- und
einem Feuchtwerk nach dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
[Stand der Technik]
Eine Druckmaschine dieser Art ist aus DE 195 29 205 Al bekannt.
Ein Plattenzylinder trägt dabei eine Druckform und steht mit an- und abstellbaren Auftragwalzen eines Farbwerkes
und eines Feuchtwerkes in Funktionsverbindung. Das Feuchtwerk weist u.a. eine Feuchtauftragwalze auf, der eine Feuchtmittelzuführung
vorgeordnet ist. Hierbei ist die Feuchtmittelzuführung
durch einen in einen Feuchtmittelbehälter eintauchenden Feuchtduktor sowie eine Dosierwalze gebildet.
Aus der Betriebsanleitung (Ausgabe 1978, Seite 7.24) für eine
Druckmaschine des Types Roland 800 (ab Serie 818) der MAN Roland Druckmaschinen AG, Offenbach, ist bekannt, daß zum
Gummieren einer auf dem Plattenzylinder fixierten Druckform das Aufbringen von Gummierungsflüssigkeit über die Feuchtwerkwalzen
auf die Druckform erfolgt. Eine mit Wasser verdünnte Gummierungsflüssigkeit wird dabei mittels einer
Spritzflasche auf die Dosierwalze gegeben.- Das Entfernen der
Gummierung erfolgt bei Maschinenstillstand und ausgekuppeltem Feuchtwerk manuell.
Zum Gummieren einer Druckform auf einem Plattenzylinder ist weiterhin aus EP 0 453 854 Bl u.a. bekannt, daß der Feuchtauftragwalze
zusätzlich eine in eine Wanne mit Gummierungsflüssigkeit eintauchende Gummierungstauchwalze zugeordnet
ist. In einer Weiterbildung ist zwischen der Gummierungstauchwalze und der Feuchtauftragwalze eine Feuchtreiberwalze
angeordnet. Während des Gummierens der Druckform ist die Verbindung zwischen der Feuchtauftragwalze und der vorgeordneten
Feuchtmittelliefereinrichtung unterbrochen oder auf eine möglichst kleine Feuchtmittelfördermenge einstellbar.
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Soll die Gummierung durch eine Waschflüssigkeit in einem
Waschvorgang entfernt werden, wird die Feuchtauftragwalze in Anlagestellung zum Plattenzylinder verbracht. Beim Reinigen
der auf dem Plattenzylinder fixierten Druckform gelangt die Waschflüssigkeit von der Druckform zur Feuchtauftragwalze.
Hierbei erfolgt eine Trennung zur Feuchtmittelliefereinrichtung, damit Waschflüssigkeit nicht in den Feuchtmittelbehälter
gelangt. Ferner ist ein zum Feuchtwerk gehörender Reibzylinder in Anlagestellung zur Feuchtauftragwalze verlagerbar,
so daß die Gummierung bzw. Gummierungsreste von der Druckform,
der Feuchtauftragwalze und dem Reibzylinder entfernbar ist.
[Aufgabe der Erfindung]
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der insbesondere
das Entfernen einer Gummierung aus einem Druckwerk, zumindest einem Feuchtwerk, in effektiver Weise durchführbar
ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Ausbildungsmerkmale des Anspruches 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Ein erster Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist darin
begründet, daß - zumindest ausgehend von einer gummierten Druckform und gummierten Walzen in einem Feuchtwerk - in
einer ersten Ausbildung von einer Feuchtauftragwalze und einer zugeordneten Brückenwalze die Gummierung entfernbar ist
und daß in einer zweiten Ausbildung die Gummierung von den weiteren Walzen, zumindest von einem Feuchtduktor und einer
Dosierwalze, im Feuchtwerk entfernbar ist (Entgummierung). Vorteilhaft ist weiterhin, daß neben der Entgummierung von
Feuchtauftragwalze und Brückenwalze auch das Entgummieren des Feuchtduktors bzw. der Dosierwalze unabhängig vom eingesetzmr01062.rtf
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ten Walzenwerkstoff durchführbar ist. So ist beispielsweise ein Feuchtduktor und/oder eine Dosierwalze mit verchromter
Oberfläche als auch eine Walze mit einer Keramikoberfläche entgummierbar.
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Ein weiterer Vorteil ist, daß die Walzen des Feuchtwerkes in verschiedene Positionen (Anlage- bzw. Abstandsstellungen)
verbringbar sind, so daß die Gummierung in Teilstrecken oder als Gesamtstrecke im Walzenzug des Feuchtwerkes entfernbar
ist. Damit ist die Reinigungszeit zum Entfernen der Gummierung bzw. von Gummierungsresten verkürzbar.
Schließlich ist es vorteilhaft, daß die Versorgung von Waschflüssigkeit
zum Entgummieren der Walzen bzw. Zylinder mittels wenigstens einer dem Farbwerk zugeordneten Sprüheinrichtung
realisierbar ist und daß - in Drehrichtung eines Plattenzylinders betrachtet - an einer der letzten Walzen des Farbwerkes
eine an- und abstellbare Rakeleinrichtung zur Aufnahme des Gemisches aus Waschflüssigkeit/Wasser und entfernter
Gummierung angeordnet ist.
In einer weiteren Ausbildung ist auch die Gummierung auf der auf einem Plattenzylinder fixierten Druckform entfernbar,
indem die Feuchtauftragwalze als auch die Farbauftragwalzen an den Plattenzylinder anstellbar sind.
Ferner ist eine Einrichtung zur Verlagerung der Farb-/Feuchtwerkswalzen
im Druckwerk angeordnet. Ebenso ist eine Steuerung vorgesehen, welche zumindest die Sprüheinrichtungen für
Waschmittel/Wasser sowie die an-/abstellbare Rakeleinrichtung betätigt.
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[Beispiele]
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert
werden.
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Dabei zeigt:
Fig. 1 ein Druckwerk für eine Offsetdruckmaschine.
Einem Plattenzylinder 1 ist ein Farbwerk 4 mit einem Farbkasten 7, einer Farbkastenwalze 6, einer Heberwalze 5, einem
Walzenzug und Farbauftragwalzen zugeordnet. Der Plattenzylinder 1 ist weiterhin mit einem Gummituchzylinder 2 eines
Offsetdruckwerkes gekoppelt. In Drehrichtung des Plattenzylinders 1 ist dem Farbwerk 4 ein Feuchtwerk 3 vorgeordnet.
Das Feuchtwerk 3 besteht im vorliegenden Beispiel aus einem Feuchtmittelbehälter 16, einem in den Feuchtmittelbehälter 16
eintauchenden Feuchtduktor 14, einer dem Feuchtduktor 14 zugeordneten Dosierwalze 15 sowie einer zum Plattenzylinder 1
an- und abstellbaren Feuchtauftragwalze 13. Feuchtmittelbehälter 16 und der mit der Feuchtauftragwalze 13 in Kontakt
stehende Feuchtduktor 14 bilden die Feuchtmittelzuführeinrichtung. Die Dosierwalze 15 bildet - in Drehrichtung des
Feuchtduktors 14 - bereits vor dessen Kontakt mit der Feuchtauftragwalze 13 einen sehr dünnen Feuchtmittelfilm aus.
Der Feuchtauftragwalze 13 ist eine Brückenwalze 12 in Kontakt zugeordnet, die zu einer benachbarten Farbauftragwalze des
Farbwerkes 4 in Anlagestellung schaltbar ist, so daß die Feuchtauftragwalze 13 und z.B. die erste Farbauftragwalze des
Farbwerkes wahlweise mittels der Brückenwalze 12 überbrückbar sind. Der Feuchtauftragwalze 13 ist bevorzugt weiterhin in
deren Drehrichtung nach der Brückenwalze 13 eine Reiterwalze nachgeordnet. Brückenwalze 12 und ggf. die Reiterwalze sind
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bevorzugt mit einem axialen Changierantrieb sowie einem Drehantrieb als Farbreiberwalze ausgeführt.
Dem Walzenzug des Farbwerkes 4 ist wenigstens eine Sprüheinrichtung,
im vorliegenden Beispiel sind zwei Sprüheinrichtungen 10, 11, für Waschmittel bzw. Wasser zugeordnet. Diese
Sprüheinrichtungen 10, 11 sind leitungsseitig mit einer Waschmittel- bzw. Wasserzuführeinrichtung und einer Maschinensteuerung
gekoppelt. Die Maschinensteuerung ist mit wenigstens einer Betätigungseinrichtung 9, z.B. einem pneumatisch
beaufschlagbaren Arbeitszylinder, gekoppelt, welche mit einer Rakeleinrichtung 8 mit Auffangwanne in Funktionsverbindung
ist. Die Rakeleinrichtung 8 ist in Drehrichtung des Plattenzylinders 1 einer der letzten Walzen des Farbwerkes 4 zugeordnet
und an diese Walzen mittels Betätigungseinrichtung 9 an- bzw. abstellbar.
Bevorzugt ist zum Aufbringen einer Gummierung auf die Mantelfläche
des Feuchtduktors 14 diesem eine Sprüheinrichtung für Gummierungsmittel zugeordnet, wobei die Feuchtmittelzuführeinrichtung
von der Feuchtauftragwalze 13 in einer Spaltstelle (zwischen Feuchtduktor 14 und Feuchtauftragwalze 13)
trennbar ist. In einer Weiterbildung ist die Sprüheinrichtung für Gummierungsmittel dem Feuchtduktor 14 und/oder der dem
Feuchtduktor 14 benachbarten Dosierwalze 15 zugeordnet.
Ebenso ist das Feuchtwerk 3 derart ausführbar, daß zwischen dem Feuchtduktor 14 und der Sprüheinrichtung für das Gummierungsmittel
die dem Feuchtduktor 14 in Kontakt zugeordnete Dosierwalze 15 angeordnet ist, wobei die Sprüheinrichtung für
Gummierungsmittel auf die Dosierwalze 15 gerichtet ist.
Ausgehend von zumindest einer gummierten Druckform auf dem Plattenzylinder 1 und gummierten Walzen im Feuchtwerk 3 ist
in einer ersten Ausbildung von der Feuchtauftragwalze 13 und
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der Brückenwalze 12 das Gummierungsmittels entfernbar, indem die mit der Feuchtauftragwalze 13 ständig in Kontakt stehende
Brückenwalze 12 mit einer Walze des Farbwerkes 4, vorzugsweise der ersten Farbauftragwalze, in Anlagestellung bringbar
ist. Gleichzeitig ist die Feuchtauftragwalze 13 zum Plattenzylinder
1 (mit vorzugsweise gummierter Druckform) in eine Abstandsstellung verbringbar, so daß kein Kontakt zwischen
Feuchtauftragwalze 13 und der auf dem Plattenzylinder 1 fixierten Druckform besteht.
Wenigstens eine der Sprüheinrichtungen 10, 11 für Waschmittel/Wasser
im Farbwerk 4 ist aktivierbar, so daß über die Walzen des Farbwerkes 4 und die Brückenwalze 12 auch die
Feuchtauftragwalze 13 benetzbar und die Gummierung von Feuchtauftragwalze 13 und Brückenwalze 12 über die Walzen des
Farbwerkes 4 mittels Rakeleinrichtung 8 entfernbar ist. Die Farbauftragwalzen des Farbwerkes 4 sind hierbei in einer
Abstandsstellung zur auf dem Plattenzylinder 1 fixierten Druckform verbringbar. Zwischen der Feuchtauftragwalze 13 und
der vorgeordneten Feuchtmittelzuführeinrichtung 14,15, z.B.
einem Feuchtduktor 14 und einer Dosierwalze 15, ist der Walzenkontakt durch Einnahme einer Abstandsstellung vorher
trennbar. Damit ist das Vordringen von Reinigungsmittel in den Feuchtmittelbehälter 16 verhinderbar. Der Feuchtmittelbehälter
16 weist in dieser ersten Ausbildung ein Feuchtmittelreservoir auf und der Feuchtduktor 14 ist in Kontakt mit
diesem Feuchtmittelreservoir.
In einer zweiten Ausbildung ist - zusätzlich zur Feuchtauftragwalze
13 und Brückenwalze 12 - die Gummierung von weiteren Walzen, insbesondere des Feuchtmittel zuführenden Feuchtduktors
14 sowie der Dosierwalze 15, des Feuchtwerkes 3 entfernbar. Hierzu ist die Feuchtauftragwalze 13 zum Plattenzylinder
1 in eine Abstandstellung verbringbar, so daß kein Kontakt zwischen Feuchtauftragwalze 13 und der auf dem Plat-
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tenzylinder 1 fixierten Druckform besteht. Des weiteren ist die mit der Feuchtauftragwalze 13 in ständigem Kontakt stehende
Brückenwalze 12 mit einer Walze des Farbwerkes 4, vorzugsweise der ersten Farbauftragwalze, in Anlagestellung
bringbar,. Die Farbauftragwalzen des Farbwerkes 4 sind zur auf dem Plattenzylinder 1 fixierten Druckform in eine Abstandstellung
verbringbar. Der Feuchtduktor 14 ist zur benachbarten Feuchtauftragwalze 13 in Anlagestellung bringbar, wobei
die Dosierwalze 15 mit dem Feuchtduktor 14 in Kontakt ist.
Der Feuchtduktor 14 ist mit dem Feuchtmittelreservoir im Feuchtmittelbehälter 16 außer Eingriff. Beispielsweise ist
das Feuchtmittelreservoir aus dem Feuchtmittelbehälter 16 entleert. Alternativ ist der Feuchtmittelbehälter 16 (mit
Feuchtmittelreservoir) in eine andere Lage, z.B. durch Absenken, verbringbar, so daß kein Kontakt zwischen Feuchtduktor
14 und Feuchtmittel vorliegt.
Die Sprüheinrichtungen 10,11 des Farbwerkes 4 sind aktivierbar, so daß über die Walzen des Farbwerkes 4, die Brückenwalze
12, die Feuchtauftragwalze 13 auch der Feuchtduktor 14 mit Dosierwalze 15 benetzbar ist und die Gummierung von allen
Walzen des Feuchtwerkes 3 über die Walzen des Farbwerkes 4 mittels anstellbarer Rakeleinrichtung 8 entfernbar ist.
In einer dritten Ausbildung ist die Feuchtauftragwalze 13, die Gummierung ist vorzugsweise bereits von der Feuchtauftragwalze
13 entfernt, in Anlagestellung zu der auf dem Plattenzylinder 1 befindlichen, gummierten Druckform verbringbar.
Die in ständigem Kontakt zur Feuchtauftragwalze befindliche Brückenwalze 12 ist wiederum mit einer benachbarten
Walze des Farbwerkes 4 in Anlagestellung. Ebenso ist der mit der Dosierwalze 15 in Kontakt stehende Feuchtduktor 14
mit der Feuchtauftragwalze 14 in Anlagestellung verbringbar. Die Sprüheinrichtungen 10, 11 sind aktivierbar, so daß die
Gummierung über die Walzen des Farbwerkes 4 und Feuchtauf-
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tragwalze 13 sowie die Brückenwalze 12 auch von der Druckform bei angestellter Rakeleinrichtung 8 entfernbar ist. Die
Farbauftragwalzen des Farbwerkes 4 sind in Anlagestellung zu der auf dem Plattenzylinder 1 fixierten Druckform verbringbar.
Analog zur zweiten Ausbildung ist der Feuchtduktor 14 mit dem Feuchtmittelreservoir außer Eingriff.
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[Bezugszeichenliste]
1 Plattenzylinder
2 Gummituchzylinder
3 Feuchtwerk 4 Farbwerk
5 Heberwalze
6 Farbkastenwalze
7 Farbkasten
8 Rakeleinrichtung
9 Betätigungseinrichtung
10 Sprüheinrichtung
11 Sprüheinrichtung
12 Brückenwalze
13 Feuchtauftragwalze 14 Feuchtduktor
15 Dosierwalze
16 Feuchtmittelbehälter
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Claims (2)
1. Druckmaschine mit einem Färb- und einem Feuchtwerk,
welche mittels Färb- und Feuchtauftragwalzen mit einer auf einem Plattenzylinder fixierten Druckform zusammenwirken
und mit einer Einrichtung zur Verlagerung der Färb- bzw Feuchtauftragwalze in eine Anlage- bzw. Abstandsstellung
zur Druckform,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Entfernen einer Gummierung von den Walzen (13, 14, 15) des Feuchtwerkes (3) eine an- und abstellbare
Feuchtauftragwalze (13) vom Plattenzylinder (1) in eine Abstandsstellung verbringbar ist, eine mit der Feuchtauftragwalze
(13) in Kontakt befindliche Brückenwalze (12) mit einer Walze des Farbwerkes (4) in Anlagestellung verbringbar
ist, eine Feuchtmittelzuführeinrichtung (14,15) von der Feuchtauftragwalze (13) trennbar ist und daß eine
dem Farbwerk (4) zugeordnete Sprüheinrichtung (10, 11) für Waschflüssigkeit/Wasser aktivierbar ist und eine dem
Farbwerk (4) zugeordnete, an- und abstellbare Rakeleinrichtung (8) mit einer Walze des Farbwerkes (4) in Anlagestellung
verbringbar ist.
2. Druckmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Walze der Feuchtmittelzuführeinrichtung (14,15) mit der Feuchtauftragwalze (13) in Anlagestellung verbringbar
ist und daß die Feuchtmittelzuführeinrichtung (14,15) mit einem zugeordneten Feuchtmittelreservoir außer
Eingriff ist.
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Druckmaschine nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Entfernen der Gummierung von der auf dem Plattenzylinder
(1) fixierten Druckform die Feuchtauftragwalze (13) und die Farbauftragwalzen des Farbwerkes (4) zum
Plattenzylinder (1) in eine Anlagestellung verbringbar sind.
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