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Die
Erfindung betrifft eine Falztrichteranordnung zur Verarbeitung einer
Bedruckstoffbahn in einer Rollendruckmaschine.
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Aus
dem Stand der Technik sind z. B. Falztrichteranordnungen für
sogenannte XXL-Zeitungsanlagen bekannt, die für die Verarbeitung
einer Bedruckstoffbahn gemäß einer 6-Seitenbreit-Produktion
ausgelegt sind und die lediglich symmetrisch verschiebbare Falztrichter
aufweisen. Sonderproduktionen müssen über Wendestangen
und ggf. zusätzliche Falztrichter gefahren werden.
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Aus
EP 1 604 931 B1 ist
eine Falztrichteranordnung mit wenigstens zwei Falztrichtern bekannt, von
denen wenigstens einer quer bewegbar ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Falztrichteranordnung
bereitzustellen, welche eine hohe Verarbeitungsflexibilität
sowohl hinsichtlich unterschiedlicher in Bahnbreitenrichtung einer
zu verarbeitenden Bedruckstoffbahn angeordneter Anzahlen von Druckseiten
als auch hinsichtlich unterschiedlicher Bahnbreiten der Bedruckstoffbahn
bietet.
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Dies
wird mit einer Falztrichteranordnung gemäß Anspruch
1 erreicht. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen definiert.
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Gemäß der
Erfindung weist eine Falztrichteranordnung zur Verarbeitung einer
Bedruckstoffbahn in einer Rollendruckmaschine wenigstens drei quer zu
einer Bahnlaufrichtung der Bedruckstoffbahn nebeneinander angeordnete
Falztrichter und wenigstens fünf in Bahnlaufrichtung vor
den drei Falztrichtern und quer zur Bahnlaufrichtung zueinander
versetzt angeordnete Längsschneideinrichtungen auf zum
Längsschneiden der Bedruckstoffbahn in wenigstens zwei
Teilbahnen, wobei sowohl die Falztrichter als auch die Längsschneideinrichtungen
quer zur Bahnlaufrichtung jeweils separat verfahrbar sind.
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Dadurch,
dass sowohl die Falztrichter als auch die Längsschneideinrichtungen
quer zur Bahnlaufrichtung jeweils separat verfahrbar sind, wird
eine hohe Verarbeitungsflexibilität sowohl hinsichtlich
unterschiedlicher in Bahnbreitenrichtung einer zu verarbeitenden
Bedruckstoffbahn angeordneter Anzahlen von Druckseiten als auch
hinsichtlich unterschiedlicher bzw. variabler Bahnbreiten der Bedruckstoffbahn
gewährleistet, wobei die variablen Bahnbreiten sowohl mittig
als auch außermittig zu einer Maschinenlängsachse
der Druckmaschine laufen bzw. produziert werden können.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung sind die Falztrichter auf
eine Mehrzahl von vorbestimmten zu einer 4-Seitenbreit-, einer 5-Seitenbreit
bzw. einer 6-Seitenbreit-Produktion korrespondierenden Positionen
verfahrbar.
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Mit
dieser Ausgestaltung der Erfindung ist es auf einfache Weise möglich,
vorbestimmte Produktions-Konfigurationen schnell, wiederholbar und
sicher einzustellen. Damit können auf einfache Weise Rüstzeit
und Makulatur und damit Kosten eingespart werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung sind die Falztrichter an
den jeweiligen Positionen jeweils in einem vorbestimmten Bereich
stufenlos verfahrbar, so dass die Positionen der Falztrichter an
in dem vorbestimmten Bereich stufenlos wählbare Bahnbreiten
anpassbar sind.
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Damit
wird z. B. in Verbindung mit der vorteilhaften schnellen Vorauswahl
der die jeweiligen Produktions-Konfigurationen definierenden Positionen zusätzliche Flexibilität
hinsichtlich der Auswahl der zu verarbeitenden Bahnbreite gewährleistet.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung sind für jeden Falztrichter
ihm in Bahnlaufrichtung nachgeordnet ein Einlaufwalzenpaar und ein Zugwalzenpaar
sowie ein quer zur Bahnlaufrichtung entsprechend den vorbestimmten
Positionen und in dem vorbestimmten Bereich verfahrbares Gestell vorgesehen,
wobei der jeweilige Falztrichter, sein Einlaufwalzenpaar und sein
Zugwalzenpaar in dem Gestell gelagert sind, so dass der Falztrichter,
das Einlaufwalzenpaar und das Zugwalzenpaar mit dem Gestell gemeinsam
verfahrbar sind.
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Mit
dieser Ausgestaltung der Erfindung ist es auf vorteilhafte Weise
möglich, die Wahl einer bestimmten Produktions-Konfiguration,
schnell und einfach sowohl auf die Einlaufwalzen als auch auf die Zugwalzen
zu übertragen. Damit können auf einfache Weise
zusätzlich Rüstzeit und Makulatur und damit Kosten
eingespart werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung sind zumindest zwei zueinander
benachbarte Falztrichter der wenigstens drei Falztrichter an einander
zugewandten Seiten dieser in einem oberen Bereich dieser Seiten
jeweils mit einem Kammabschnitt versehen, so dass die beiden Falztrichter
in wenigstens einer der vorbestimmten Positionen kammartig ineinander
greifen.
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Mit
dieser Ausgestaltung der Erfindung ist es auf einfache Weise möglich,
die benachbarten Falztrichter quer zur Bahnlaufrichtung gesehen
in einer Linie hintereinander (bzw. in Bahnlaufrichtung gesehen
nebeneinander) anzuordnen, wobei sich die benachbarten Falztrichter
je nach Bahnbreite und gewählter Anzahl von über
die Bahnbreite verteilten Druckseiten (4-Seitebreit-, 5-Seitenbreit
oder 6-Seitenbreit-Produktion) kammartig ineinander greifend überschneiden
oder direkt aneinander grenzen können.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung sind alle jeweils zueinander
benachbarten Falztrichter der wenigstens drei Falztrichter an einander zugewandten
Seiten dieser in einem oberen Bereich dieser Seiten jeweils mit
einem Kammabschnitt versehen, so dass die jeweils zueinander benachbarten Falztrichter
in wenigstens einer der vorbestimmten Positionen kammartig ineinander
greifen.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung macht es auf einfache Weise möglich,
alle Falztrichter der erfindungsgemäßen Falztrichteranordnung
quer zur Bahnlaufrichtung gesehen in einer Linie hintereinander
(bzw. in Bahnlaufrichtung gesehen nebeneinander) anzuordnen, wobei
sich die jeweils benachbarten Falztrichter je nach Bahnbreite und
gewählter Anzahl von über die Bahnbreite verteilten
Druckseiten (4-Seitebreit-, 5-Seitenbreit oder 6-Seitenbreit-Produktion)
kammartig ineinander greifend überschneiden oder direkt
aneinander grenzen können.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weitebildung ist ein zwischen zwei äußeren
Falztrichtern der wenigstens drei Falztrichter angeordneter mittlerer
Falztrichter der wenigstens drei Falztrichter an den den äußeren
Falztrichtern jeweils zugewandten Seiten im oberen Bereich dieser
Seiten jeweils mit einem Kammabschnitt versehen, so dass der mittlere
Falztrichter in wenigstens einer der vorbestimmten Positionen kammartig
mit den beiden äußeren Falztrichtern in Eingriff
steht.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren detaillierter
beschrieben.
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1 zeigt
mehrere Varianten von Produktions-Konfigurationen der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung bei einer Bahnführung in Druckmaschinenmitte.
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2 zeigt
in vergrößerter Ansicht zwei Varianten einer 6-Seitenbreit-Konfiguration
der erfindungsgemäßen Falztrichteranordnung gemäß 1A.
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3 zeigt
in vergrößerter Ansicht zwei Varianten einer 5-Seitenbreit-Konfiguration
der erfindungsgemäßen Falztrichteranordnung gemäß 1B.
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4 zeigt
in vergrößerter Ansicht zwei Varianten einer 4-Seitenbreit-Konfiguration
der erfindungsgemäßen Falztrichteranordnung gemäß 1C.
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5 zeigt
mehrere Varianten von Produktions-Konfigurationen der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung bei einer Bahnführung außerhalb der
Druckmaschinenmitte.
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6 zeigt
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung mit nachgeordneten Druckmaschinenkomponenten.
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7 zeigt
weitere Konfigurationsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung.
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8 zeigt
weitere Konfigurationsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung.
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Die 1 bis 8 zeigen
Varianten von diversen Produktions-Konfigurationen einer erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 zur Verarbeitung einer Bedruckstoffbahn
PB.
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Wie
insbesondere in den 1, 5 und 6 gezeigt,
ist die Falztrichteranordnung 1 Bestandteil einer Rollendruckmaschine
(nicht vollständig gezeigt und nicht bezeichnet) und weist
drei quer zu einer Bahnlaufrichtung BL der Bedruckstoffbahn PB in
Horizontalrichtung nebeneinander angeordnete Falztrichter 10, 20 und 30 sowie
fünf in Bahnlaufrichtung BL vor den drei Falztrichtern 10, 20, 30 und quer
zur Bahnlaufrichtung BL zueinander versetzt, hier insbesondere in
Horizontalrichtung nebeneinander und quer zur Bahnlaufrichtung BL
gesehen in einer Linie angeordnete Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 (nur
in den 1A und 5A der 1 bzw. 5 sind
alle fünf Längsschneideinrichtungen dargestellt)
auf zum Längsschneiden der Bedruckstoffbahn PB in mindestens
zwei und maximal sechs Teilbahnen T1 bis T6.
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Wie
in den 6, 7 und 8 gezeigt, weist
jeder Falztrichter 10, 20 und 30 ihm
in Bahnlaufrichtung BL nachgeordnet ein Einlaufwalzenpaar 11, 21 bzw. 31 und
ein Zugwalzenpaar 12, 22 bzw. 32 auf.
Ferner ist der Falztrichteranordnung 1 bevorzugt ein Falzapparat 2 nachgeordnet.
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Die
drei Falztrichter 10, 20, 30 und die
fünf Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 sind
quer zur Bahnlaufrichtung BL jeweils separat verfahrbar und arretierbar,
wie z. B. durch die jeweiligen Doppelpfeile in 6 angedeutet.
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Genauer
gesagt sind die drei Falztrichter 10, 20, 30 und
die fünf Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 jeweils
auf eine Mehrzahl von vorbestimmten zu einer 4-Seitebreit-, einer
5-Seitenbreit bzw. einer 6-Seitenbreit-Produktion korrespondierenden
Positionen verfahrbar und dort arretierbar. An den jeweiligen Positionen
sind die drei Falztrichter 10, 20, 30 und
die Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 jeweils in
einem vorbestimmten Bereich stufenlos verfahrbar und arretierbar,
so dass die Positionen der Falztrichter 10, 20, 30 und
die Positionen der Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 an
in dem vorbestimmten Bereich stufenlos wählbare Bahnbreiten
anpassbar sind.
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Jeder
Falztrichter 10, 20, 30 sowie sein Einlaufwalzenpaar 11, 21, 31 und
sein Zugwalzenpaar 12, 22, 32 sind in
einem quer zur Bahnlaufrichtung BL entsprechend den vorbestimmten
Positionen und in dem vorbestimmten Bereich verfahrbaren Gestell (nicht
gezeigt) gelagert.
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Das
jeweilige Gestell ist über eine Linearführung
(nicht gezeigt), Arretiermittel (nicht gezeigt) sowie optional einen
motorischen Verstellantrieb (nicht gezeigt) quer zur Bahnlaufrichtung
BL entsprechend den vorbestimmten Positionen und in dem vorbestimmten
Bereich verfahrbar und arretierbar, so dass der zugehörige
Falztrichter 10, 20, 30, sein Einlaufwalzenpaar 11, 21, 31 und
sein Zugwalzenpaar 12, 22, 32 mit dem
Gestell gemeinsam verfahrbar und arretierbar sind.
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Ferner
weist jede der Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 eine
Linearführung (nicht gezeigt), Arretiermittel (nicht gezeigt)
sowie optional einen motorischen Verstellantrieb (nicht gezeigt)
auf, um die jeweilige Einzelverstellbarkeit quer zur Bahnlaufrichtung
BL und Einzelarretierbarkeit zu gewährleisten.
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Wie
insbesondere aus den 6 und 7 ersichtlich,
sind zumindest zwei zueinander benachbarte Falztrichter 20 und 30 (in
den unteren Abbildungen der 7 der mittlere
Falztrichter 20 und der rechte Falztrichter 30)
der drei Falztrichter 10, 20, 30 an einander
zugewandten Seiten dieser in einem oberen Bereich dieser Seiten
jeweils mit einem Kammabschnitt 23 bzw. 33 versehen,
so dass die beiden Falztrichter 20, 30 in wenigstens
einer der vorbestimmten Positionen kammartig ineinander greifen.
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Gemäß der
in den unteren Abbildungen der 7 gezeigten
Ausführungsform ist der linke Falztrichter 10 an
der dem mittleren Falztrichter 20 zugewandten Seite in
einem oberen Bereich dieser ausgespart bzw. beschnitten, so dass
der linke und der mittlere Falztrichter 10, 20 in
eine Position zueinander verfahren werden können, in der
sich ihre unbeschnittenen Konturen überschneiden würden.
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Wie
insbesondere aus 6 ersichtlich, können
gemäß einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung auch alle jeweils zueinander benachbarten
Falztrichter 10 und 20 sowie 20 und 30 der
drei Falztrichter an den einander jeweils zugewandten Seiten dieser
im oberen Bereich dieser Seiten jeweils mit einem Kammabschnitt 13; 23, 24 bzw. 33 versehen
sein, so dass die jeweils zueinander benachbarten Falztrichter 10 und 20 sowie 20 und 30 in
wenigstens einer der vorbestimmten Positionen kammartig ineinander
greifen.
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Gemäß 6 weist
der zwischen den zwei äußeren Falztrichtern 10, 30 angeordnete
mittlere Falztrichter 20 an den den äußeren
Falztrichtern 10, 30 jeweils zugewandten Seiten
im oberen Bereich dieser Seiten jeweils einen Kammabschnitt 23 bzw. 24 auf,
so dass der mittlere Falztrichter 20 in wenigstens einer
der vorbestimmten Positionen kammartig mit den beiden äußeren
Falztrichtern 10, 30 in Eingriff steht.
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Die
Ausführungsformen der Falztrichteranordnung 1 gemäß den 6 und 7 ermöglichen es,
alle Falztrichter 10, 20, 30 der Falztrichteranordnung 1 quer
zur Bahnlaufrichtung BL gesehen in einer Linie hintereinander (bzw.
in Bahnlaufrichtung BL gesehen nebeneinander) anzuordnen, wobei
sich die jeweils benachbarten Falztrichter 10 und 20 sowie 20 und 30 je
nach Bahnbreite und gewählter Anzahl von über
die Bahnbreite verteilten Druckseiten (4-Seitebreit-, 5-Seitenbreit
oder 6-Seitenbreit-Produktion) kammartig ineinander greifend überschneiden
bzw. durch den Ausschnitt quasi überlappen oder direkt aneinander
grenzen können.
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Nun
werden unter spezieller Bezugnahme auf die 1 bis 5 mögliche
Varianten von Produktions-Konfigurationen für die erfindungsgemäße Falztrichteranordnung 1 erläutert.
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1 zeigt
mehrere Varianten von Produktions-Konfigurationen der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 bei einer Bahnführung
in Druckmaschinenmitte.
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1A zeigt
eine erste Produktions-Konfiguration der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 bei einer Bahnführung
in Druckmaschinenmitte, wobei entlang der Bahnbreite, welche zwischen einer
z. B. maximalen Bahnbreite b1 (gemäß der oberen
Darstellung von 1A) und einer z. B. minimalen
Bahnbreite b2 (gemäß der unteren Darstellung von 1A)
variieren kann, sechs Druckseiten nebeneinander angeordnet sind.
In 2 sind die Produktions-Konfigurationen gemäß 1A in
vergrößerter Ansicht dargestellt.
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Gemäß 1A wird
die Bedruckstoffbahn PB mittels der fünf Längsschneideinrichtungen 41 bis 45 in
sechs gleichbreite Teilbahnen T1 bis T6 längsgeschnitten,
so dass jede Teilbahn T1 bis T6 entlang der Teilbahnbreite eine
Druckseite trägt. Die drei Falztrichter 10, 20, 30 sind
dabei jeweils auf eine zu einer 6-Seitenbreit-Produktion korrespondierende Position
verfahren, so dass die sechs Teilbahnen T1 bis T6 jeweils mit einer
ihrer Längskanten zur Mitte eines jeweils zugeordneten
Falztrichters 10, 20 oder 30 fluchtend über
die jeweiligen Falztrichter 10, 20, 30 geführt
werden können.
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Der
einer Teilbahn T1–T6 jeweils zugeordnete Falztrichter 10, 20 oder 30 wirkt
in diesem Fall wie eine Wendestange, welche die betreffende Teilbahn T1–T6
hier aus einem horizontalen Bahnlauf in einen vertikalen Bahnlauf
und dort um 90 Grad gedreht laufend wendet, so dass die Teilbahnen
T1 bis T6 z. B. aufeinandergelegt gemeinsam dem Falzapparat 2 zugeführt
werden können, wie z. B. in 6 gezeigt.
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1B zeigt
eine zweite Produktions-Konfiguration der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 bei einer Bahnführung
in Druckmaschinenmitte, wobei entlang der Bahnbreite, welche zwischen einer
z. B. maximalen Bahnbreite b1 (gemäß der oberen
Darstellung von 1B) und einer z. B. minimalen
Bahnbreite b2 (gemäß der unteren Darstellung von 1B)
variieren kann, fünf Druckseiten nebeneinander angeordnet
sind. In 3 sind die Produktions-Konfigurationen
gemäß 1B in
vergrößerter Ansicht dargestellt.
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Gemäß 1B wird
die Bedruckstoffbahn PB mittels vier Längsschneideinrichtungen 42 bis 45 (die
fünfte Längsschneideinrichtung 41 bleibt
außer Betrieb) in fünf gleichbreite Teilbahnen
T1 bis T5 längsgeschnitten, so dass jede Teilbahn T1 bis
T5 entlang der Teilbahnbreite eine Druckseite trägt. Die drei
Falztrichter 10, 20, 30 sind dabei jeweils
auf eine zu einer 5-Seitenbreit-Produktion korrespondierende Position
verfahren, so dass die fünf Teilbahnen T1 bis T5 jeweils
mit einer ihrer Längskanten zur Mitte eines jeweils zugeordneten
Falztrichters 10, 20 oder 30 fluchtend über
die jeweiligen Falztrichter 10, 20, 30 geführt
werden können. Gemäß der 5-Seitenbreit-Konfiguration
von 1B weist der linke äußere Falztrichter 10 einen
unbenutzten Bereich Pteil (nämlich
die linke Hälfte des Falztrichters 10) auf.
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Der
einer Teilbahn T1–T5 jeweils zugeordnete Falztrichter 10, 20 oder 30 wirkt
auch hier wie eine Wendestange, welche die betreffende Teilbahn T1–T5
aus einem horizontalen Bahnlauf in einen vertikalen Bahnlauf und
dort um 90 Grad gedreht laufend wendet, so dass die Teilbahnen T1
bis T5 z. B. aufeinandergelegt gemeinsam dem Falzapparat 2 zugeführt
werden können, wie z. B. in 6 gezeigt.
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1C zeigt
eine dritte Produktions-Konfiguration der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 bei einer Bahnführung
in Druckmaschinenmitte, wobei entlang der Bahnbreite, welche zwischen einer
z. B. maximalen Bahnbreite b1 (gemäß der oberen
Darstellung von 1C) und einer z. B. minimalen
Bahnbreite b2 (gemäß der unteren Darstellung von 1C)
variieren kann, vier Druckseiten nebeneinander angeordnet sind.
In 4 sind die Produktions-Konfigurationen gemäß 1C in
vergrößerter Ansicht dargestellt.
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Gemäß 1C wird
die Bedruckstoffbahn PB mittels drei Längsschneideinrichtungen 43 bis 45 (die
vierte und die fünfte Längsschneideinrichtung 41 und 42 bleiben
außer Betrieb) in vier gleichbreite Teilbahnen T1 bis T4
längsgeschnitten, so dass jede Teilbahn T1 bis T4 entlang
der Teilbahnbreite eine Druckseite trägt. Die drei Falztrichter 10, 20, 30 sind dabei jeweils
auf eine zu einer 4-Seitenbreit-Produktion korrespondierende Position
verfahren, so dass die vier Teilbahnen T1 bis T4 jeweils mit einer
ihrer Längskanten zur Mitte von jeweils einem von dem mittleren
Falztrichter 20 oder dem rechten äußeren Falztrichter 30 fluchtend über
diese beiden Falztrichter 20, 30 geführt
werden können. Gemäß der 4-Seitenbreit-Konfiguration
von 1C ist der linke äußere Falztrichter 10 auf
eine Parkposition bzw. Außerbetriebsposition P verfahren,
in der dieser Falztrichter im Wesentlichen unbenutzt bleibt.
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Der
einer Teilbahn T1–T4 jeweils zugeordnete Falztrichter 20 oder 30 wirkt
auch hier wieder wie eine Wendestange, welche die betreffende Teilbahn T1–T4
aus einem horizontalen Bahnlauf in einen vertikalen Bahnlauf und
dort um 90 Grad gedreht laufend wendet, so dass die Teilbahnen T1
bis T4 z. B. aufeinandergelegt gemeinsam dem Falzapparat 2 zugeführt
werden können, wie z. B. in 6 gezeigt.
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5 zeigt
mehrere Produktions-Konfigurationen der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1, wobei diese Produktions-Konfigurationen
bis auf den Unterschied, dass hier die Bahnführung außerhalb
der Druckmaschinenmitte (hier z. B. zur Antriebsseite (Seite II)
der Druckmaschine hin ausgerichtet) erfolgt, jenen Produktions-Konfigurationen entsprechen,
die mit Bezug auf 1 beschrieben wurden.
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Im
Einzelnen zeigt 5A eine zu der Produktions-Konfiguration
von 1A korrespondierende Produktions-Konfiguration,
zeigt 5B eine zu der Produktions-Konfiguration
von 1B korrespondierende Produktions-Konfiguration
und zeigt 5C eine zu der Produktions-Konfiguration
von 1C korrespondierende Produktions-Konfiguration.
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Abschließend
zeigen die 6 bis 8 diverse
Konfigurationsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen
Falztrichteranordnung 1 in Verbindung mit nachgeordneten
Druckmaschinenkomponenten, wie z. B. dem Falzapparat 2.
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- 1
- Falztrichteranordnung
- 10
- Falztrichter
- 11
- Einlaufwalzenpaar
- 12
- Zugwalzenpaar
- 13
- Kammabschnitt
- 20
- Falztrichter
- 21
- Einlaufwalzenpaar
- 22
- Zugwalzenpaar
- 23
- Kammabschnitt
- 24
- Kammabschnitt
- 30
- Falztrichter
- 31
- Einlaufwalzenpaar
- 32
- Zugwalzenpaar
- 33
- Kammabschnitt
- 41
- Längsschneideinrichtung
- 42
- Längsschneideinrichtung
- 43
- Längsschneideinrichtung
- 44
- Längsschneideinrichtung
- 45
- Längsschneideinrichtung
- PB
- Bedruckstoffbahn
- T1
- Teilbahn
- T2
- Teilbahn
- T3
- Teilbahn
- T4
- Teilbahn
- T5
- Teilbahn
- T6
- Teilbahn
- BL
- Bahnlaufrichtung
- Pteil
- unbenutzter
Trichterteil
- P
- Außerbetriebsposition
bzw. Parkposition
- b1
- (maximale)
Bahnbreite
- b2
- (minimale)
Bahnbreite
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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