DE102007058259A1 - Anordnung zur Belüftung von Brausestrahlen - Google Patents
Anordnung zur Belüftung von Brausestrahlen Download PDFInfo
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Abstract
Zur Belüftung von aus einer Handbrause austretenden Brausestrahlen wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, eine Belüftungseinrichtung nicht in der Handbrause selbst, sondern in dem Brauseschlauch anzuordnen, durch den die Handbrause mit Wasser versorgt wird. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Belüftungseinrichtung in dem Anschlussnippel anzuordnen, der zur Verbindung des Brauseschlauchs entweder mit der Wasserzufuhrseite oder mit der Handbrause dient. Zusätzlich kann in der Belüftungseinrichtung ein Rückflussverhinderer angeordnet werden. Die Luftzufuhr zu der Belüftungseinrichtung kann durch einen Kanal erfolgen, der durch einen Zwischenraum zeite gebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Belüftung von Brausestrahlen.
- Es ist seit langem bekannt, dass man aus optischen Gründen oder aus Gründen zur Wasserersparnis Brausestrahlen belüftet. Hierzu dienen Belüftungseinrichtungen, die Wasser von der Außenseite her aufgrund des strömenden Wassers ansaugen.
- Bei Kopfbrausen, die über ein Kugelgelenk mit einer festen Installationseinrichtung verbunden sind, ist es bekannt, eine Belüftungseinrichtung in diesem Anschluss unterzubringen. Die Luft wird dann an dem Kugelgelenk selbst von außen angesaugt (
US 5154135 ). An dieser Stelle ist eine Lücke zwischen einem Nippel und dem eigentlichen Brausekopf gebildet, so dass diese Luftansaugöffnungen praktisch nicht sichtbar sind. - Ebenfalls bekannt ist es, am Ausgang einer Sanitärarmatur einen rohrartigen Adapter anzubringen, in dem eine Belüftungseinrichtung untergebracht ist (
DE 10008438 ). - Grundsätzlich besteht bei den bekannten Lösungen das Problem, dass bei sich veränderndem Durchflusswiderstand der Brause, z. B. durch Verkalkungen nach längerem Betrieb, oder durch den Anschluss von Brausen, die in ihrem Durchfluss und ihrem Durchflusswiderstand nicht auf die Belüftungseinrichtung abgestimmt sind, der Staudruck möglicherweise zu groß wird. Dann arbeitet die Belüftungseinrichtung nicht nur nicht mehr, sondern es kann aus der Belüftungsöffnung sogar Wasser austreten.
- Die Anbringung eines Zusatzelements zwischen dem Schlauch und der Sanitärarmatur ändert den optischen Eindruck der Sanitärarmatur stark und wird daher aus ästhetischen Gesichtspunkten ungern benutzt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Anordnung zur Belüftung von Wasserstrahlen insbesondere bei einer Handbrause vorzuschlagen, die die erwähnten Nachteile nicht aufweist und sich insbesondere zur nachträglichen Anbringung eignet, ohne ästhetische Gesichtspunkte zu beeinträchtigen.
- Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vor. Die Erfindung schlägt ebenfalls einen Brauseschlauch für eine Anordnung nach Anspruch 1 vor.
- Im Gegensatz zum Stand der Technik wird jetzt zum ersten Mal die Belüftungseinrichtung direkt in den Brauseschlauch integriert. Der Brauseschlauch, dessen Anschlussnippel aussieht wie ein üblicher Anschlussnippel, ändert das Aussehen einer Sanitärarmatur nicht. Daher bleiben die optischen Eindrücke, die durch die Sanitärarmatur hervorgerufen werden, erhalten. Andererseits macht es der mit einer Belüftungseinrichtung versehene Schlauch möglich, auch solche Handbrausen mit belüfteten Strahlen zu versehen, die selbst keine Belüftungseinrichtung auf weisen. Die Anordnung kann natürlich auch verwendet werden, wenn der Schlauch zu einem fest installierten Brausekopf führt, der beispielsweise als Kopfbrause wirkt.
- In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Belüftungseinrichtung in dem Anschlussnippel angeordnet ist, der der Wasserzufuhr zu der Brause dient. Eine solche Möglichkeit kann beispielsweise bei durchsichtigen Brauseschläuchen schon einen optisch wirksamen Effekt bewirken. Darüberhinaus kann hier eine Belüftungsöffnung so untergebracht werden, dass sie bei der Handhabung der Handbrause auch haptisch nicht stört.
- Es ist aber ebenfalls möglich und wird von der Erfindung vorgeschlagen, die Belüftungseinrichtung in dem Anschlussnippel unterzubringen, an dem die Handbrause angebracht ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, eine Belüftungseinrichtung in beiden Anschlussnippeln unterzubringen.
- In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Belüftungseinrichtung einen Belüftungskanal aufweist, der durch die Anschlussmutter des als Schraubanschluss ausgebildeten Anschlussnippels hindurchgeführt.
- Der Belüftungskanal kann beispielsweise in der Außenseite der Anschlussmutter münden, also als Öffnung in der Mantelfläche der Anschlussmutter.
- Es ist aber ebenfalls möglich, dass ein Belüftungskanal für die Belüftungseinrichtung zwischen der Außenseite des Schlauchs und der Innenseite der Anschlussmutter gebildet ist. In diesem Fall ist keine Öffnung des Belüftungskanals sichtbar. Ein vorhandener Zwischenraum kann zu diesem Zweck verwendet werden.
- In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Belüftungseinrichtung einen Rückflussverhinderer aufweist. Damit soll erreicht werden, dass bei Anschluss einer für den Brauseschlauch eigentlich nicht geeigneten Handbrause oder Kopfbrause wegen eines zu geringen Strömungsquerschnitts ein Rückstau entsteht, der zum Austritt von Wasser aus der Belüftungseinrichtung führen könnte.
- Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Belüftungseinrichtung als Baueinheit in dem Anschluss angeordnet ist, insbesondere eingesteckt ist. Gegebenenfalls kann sie auch nachträglich in einem derartigen Anschlussnippel eingesetzt werden.
- In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Belüftungseinrichtung zweiteilig aus einem Oberteil und einem Unterteil ausgebildet ist, wobei zwischen den beiden Teilen der Rückflussverhinderer angeordnet ist.
- Insbesondere kann das Unterteil einstückiger Bestandteil des in den Schlauch hinein reichenden Nippels sein.
- In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Rückflussverhinderer nur auf die Belüftungseinrichtung einwirkt, nicht jedoch auf die Strömung des Wassers durch den Brauseschlauch hindurch.
- In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass in einem der beiden Anschlussnippel, vorzugsweise in dem der Sanitärarmatur zugeordneten Anschlussnippel, ein Durchflussbegrenzer angeordnet ist.
- Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
-
1 einen Axialschnitt durch die beiden Enden eines Brauseschlauchs; -
2 einen der1 entsprechenden Schnitt durch eine weitere Ausführungsform. - Der in den Figuren dargestellte Brauseschlauch
1 enthält an seinem einen Ende, das mit einer Sanitärarmatur verbunden werden soll, einen ersten Anschlussnippel2 . Dieser Anschlussnippel enthält eine Anschlussmutter3 , die mit einer inneren Schulter an einem Flansch4 eines Unterteils5 angreift. Der Flansch4 des Unterteils5 ist Teil eines Schlauchnippels6 , der mit der Innenseite des Schlauchs1 verpresst ist. Von der Außenseite her ist eine metallische Hülse7 an der Außenseite des Schlauchs1 angelegt, die zusammen mit dem Nippel6 die mechanische Festlegung des Unterteils5 an dem Ende des Schlauchs1 bewirkt. Durch das Unterteil5 führt ein oder mehrere Kanäle8 hindurch, durch die das Wasser in den Schlauch1 strömen kann. - Auf das Unterteil
5 ist ein Oberteil9 aufgesetzt, dass einen Wasserdurchtrittskanal10 enthält. Dieser ist in Verlängerung des Kanals8 angeordnet. - Auf die dem Schlauch
1 abgewandte Seite des Oberteils9 ist dann eine Dichtung11 aufgelegt, die zur Abdichtung des Schlauchanschlusses dient. - In dem Oberteil
9 ist ein Kanal12 gebildet, der aus einem radial verlau fenden Teil12a und einem diesen schneidenden axialen Teil12b besteht. Der Teil12b verbreitert sich in seinem dem Unterteil5 zugewandten Endbereich und nimmt dort eine Kugel13 auf. Diese Kugel13 bildet einen Rückflussverhinderer, indem sie sich bei zunehmenden Druck von der Innenseite her auf einen kegelförmigen Abschnitt des Kanals12 auflegt und diesen verschließt. Der Kanal12 führt zur radialen Außenseite des Oberteils9 und mündet in dem Zwischenraum zwischen dem Oberteil9 und der Anschlussmutter3 . In der Wand der Anschlussmutter3 sind in gleicher Höhe wie der Kanal12 eine oder mehrere Öffnungen14 vorhanden, aus denen von der Außenseite her Luft angesaugt werden kann. - Wenn durch den Wasserdurchtrittskanal
10 Wasser in den Schlauch strömt, wird durch die Strömung ein Unterdruck erzeugt, der Luft durch die Öffnungen14 , den Kanal12 und an der Kugel13 vorbei in den Kanal8 ansaugt. Zwischen dem Oberteil9 und dem Unterteil5 ist ein geringer Spalt vorgesehen, so dass die Luft aus dem Teil12b des Kanals12 in den Kanal8 strömen kann. Von dort aus strömt jetzt das belüftete Wasser zu dem an dem entgegengesetzten Ende des Schlauchs1 angeordneten Anschlussnippel20 beziehungsweise30 . - Bei der Ausführungsform nach
2 ist der Anschlussnippel20 , an dem beispielsweise eine Handbrause festgeschraubt wird, genauso aufgebaut wie derartige Anschlussnippel im Stand der Technik. - Bei dem Anschlussnippel
30 der Ausführungsform nach1 ist wieder ein Schlauchnippel6 vorhanden, der fast identisch aufgebaut ist wie der Schlauchnippel6 an dem oberen Ende. Er bildet einen Unterteil5 eines Einsatzes, dessen Oberteil9 wiederum einen Rückflussverhinderer in Form einer Kugel13 aufweist. Mit anderen Worten ist das Innenleben dieses Anschlussnippels30 ähnlich aufgebaut wie das Innenleben des gegenüberliegenden Anschlussnippels2 . Das Oberteil9 weist wie derum einen Kanal12 mit einem Abschnitt12b für die Kugel13 und einem Abschnitt12a auf, der an der radialen Außenseite des Oberteils9 ausmündet. An dieser Stelle ist zwischen der Außenseite des Oberteils9 und der Innenseite der Anschlussmutter3 ein größerer Ringspalt vorhanden. Dieser Ringspalt setzt sich fort in Richtung auf das Ende des Anschlussnippels, der dem anderen Ende des Brauseschlauchs zugewandt ist. Auch hier ist ein Ringspalt15 zwischen der metallischen Hülse7 und der Innenseite der Anschlussmutter3 gebildet. Durch diesen Ringspalt15 wird die Luft in den Kanal12 angesaugt. - Bei der Ausführungsform nach
1 ist eine Belüftungseinrichtung also in beiden Anschlussnippeln des Brauseschlauchs untergebracht, während bei der einfacheren Ausführungsform der2 die Belüftungseinrichtung nur in dem einen Anschlussnippel angeordnet ist. - Der der Sanitärarmatur zugeordneten Anschlussnippel ist bei beiden Ausführungsformen derart ausgebildet, dass der Kanal
10 einen Durchflussbegrenzer bildet. Der Durchflussbegrenzer gewährleistet zusammen mit dem Rückflussverhinderer, dass mit zunehmendem Strömungswiderstand, wie er beispielsweise beim Verkalken der Handbrause entstehen kann, kein Wasser aus den Anschlüssen austritt, weder durch die Öffnungen14 noch durch einen möglicherweise vorhandenen Ringspalt zwischen der Außenseite des Schlauchs und der Innenseite der Anschlussmutter. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - US 5154135 [0003]
- - DE 10008438 [0004]
Claims (14)
- Anordnung zur Belüftung von Brausestrahlen, mit 1.1 einem Brauseschlauch (
1 ), der 1.2 beidseitig mit je einem Anschlussnippel (2 ,20 ,30 ) versehen ist, 1.3 von denen einer zum Anschluss an eine Sanitärarmatur oder dergleichen und 1.4 der andere zum Anschluss einer Handbrause oder dergleichen ausgebildet ist, sowie mit 1.5 einer in den Brauseschlauch (1 ) integrierten Belüftungseinrichtung. - Anordnung nach Anspruch 1, bei der die Belüftungseinrichtung in dem armaturenseitigen Anschlussnippel (
2 ) angeordnet ist beziehungsweise einen Teil dieses Anschlussnippels (2 ) bildet. - Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Belüftungseinrichtung in dem handbrausenseitigen Anschlussnippel (
30 ) angeordnet ist beziehungsweise einen Teil dieses Anschlussnippels (30 ) bildet. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Belüftungseinrichtung einen Belüftungskanal (
12 ) aufweist, der durch die Anschlussmutter (3 ) des Anschlussnippels (2 ,30 ) hindurchführt. - Anordnung nach Anspruch 4, bei der der Belüftungskanal (
12 ) in der Außenseite der Anschlussmutter (3 ) mündet. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Belüftungskanal (
15 ) zwischen der Außenseite des Brauseschlauchs (1 ) und der Innenseite der Anschlussmutter (3 ) ausge bildet ist. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Belüftungseinrichtung einen Rückflussverhinderer (
13 ) aufweist. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Belüftungseinrichtung als Bauteileinheit in dem Anschlussnippel (
2 ,30 ) angeordnet ist, insbesondere in diesen eingesteckt ist. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Belüftungseinrichtung zweiteilig aus einem Oberteil (
9 ) und einem Unterteil (5 ) ausgebildet ist, und zwischen beiden Teilen (9 ,5 ) der Rückflussverhinderer angeordnet ist. - Anordnung nach Anspruch 9, bei der das Unterteil (
5 ) einstückiger Bestandteil des in den Schlauch hinein reichenden Schlauchnippels (6 ) ist. - Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, bei der der Rückflussverhinderer nur auf die Belüftungseinrichtung einwirkt.
- Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der in dem sanitärarmaturseitigen Anschlussnippel (
2 ) ein Durchflussbegrenzer angeordnet ist. - Brauseschlauch für eine Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
- Brauseschlauch nach Anspruch 13, mit einem oder mehreren der sich auf den Brauseschlauch (
1 ) beziehenden Merkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
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