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Die Erfindung betrifft eine Brauseanordnung mit zwei verschiedenen Brausen, von denen jede mindestens einen Brausekopf aufweist.
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Als Beispiel für eine derartige Brauseanordnung soll eine Duschkabine dienen, bei der eine Kopfbrause fest installiert ist und bei der eine Handbrause zusätzlich angeordnet ist. Wenn nun beispielsweise eine sich duschende Person schnell zwischen der Kopfbrause und der Handbrause umschalten will, so muss sie dies durch Betätigen eines Umstellerventils tun, das an einer festen Stelle installiert ist, üblicherweise an der Mischarmatur selbst.
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Bei einer Mischarmatur gemäß
EP 0 775 860 A2 mit einer über einen Schlauch angeschlossenen Handbrause ist es bekannt, an der Handbrause einen Hebel anzubringen, der zum Öffnen dieser über einen Schlauch angeschlossenen Brause dienen kann. Der Hebel öffnet diesen Brausekopf. Durch den dadurch entstehenden Druckabfall wird ein in der Sanitärarmatur angeordnetes Ventil geschlossen.
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Bei einer weiteren Armatur gemäß
DE 26 07 873 A1 ist ein ähnliches Ventil in der Armatur vorhanden, das durch den Druckabfall in einer Leitung ausgelöst wird.
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Weiterhin ist aus der
US 2.673.572 eine Armatur mit einem Wannenauslauf und einer Brause bekannt, bei der in dem Gehäuse des Wannenauslaufs die Leitung für die Brause angeschlossen ist. In dem Wannenauslauf ist ein Umstellerventil angeordnet, das den Wannenauslauf abschalten kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Brauseanordnung mit der Möglichkeit zu schaffen, schnell zwischen zwei verschiedenen Brausen umschalten zu können, wobei diese Möglichkeit sich auch nachträglich installieren lassen können soll und sehr einfach aufgebaut sein soll.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Brauseanordnung mit dem im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die Brauseanordnung, die von der Erfindung vorgeschlagen wird, arbeitet folgendermaßen. Wenn die Absperreinrichtung für den einen Brausekopf der einen Brause geschlossen ist, liefert die zwischen den Brausen und der Mischarmatur angeordnete Brausewasserverzweigung das Wasser der anderen Brause. Sobald die Absperreinrichtung geöffnet wird, fließt das Wasser nur durch diese Brause, während die andere Brause nicht mehr mit Wasser versorgt wird. Der Benutzer, der sich duschen möchte, greift an dem Brausekopf oder dem mit diesem verbundenen Griff an und kann auf diese Weise das Wasser aus dem Brausekopf ausströmen lassen. Er kann durch Loslassen eines Betätigungselements die Brause wieder abstellen, worauf dann das Wasser wieder aus der anderen Brause ausströmt. Auf diese Weise kann er schnell zwischen den beiden Brausen umschalten, ohne erst ein Betätigungselement an der Mischarmatur betätigen zu müssen, wozu er entweder die andere Hand nehmen oder die Handbrause ablegen müsste.
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Besonders sinnvoll ist es, wenn die erste Brause einen fest installierten Brausekopf aufweist, wobei es sich insbesondere um eine fest installierte Kopfbrause handeln kann.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die zweite Brause, also die Brause, im Bereich von deren Brausekopf eine Absperreinrichtung angeordnet ist, eine über einen Brauseschlauch angeschlossene Handbrause ist. Hier macht sich die Erfindung besonders sinnvoll bemerkbar, da ein Benutzer die Handbrause, wie schon der Name sagt, während des Duschens in der Hand hält.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Absperreinrichtung in den geschlossenen Zustand beaufschlagt ist und durch manuelles Betätigen geöffnet werden kann.
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Um es zu erreichen, dass die Brausewasserverzweigung bei geöffneter Absperreinrichtung nur diese Brause mit Wasser versorgt, kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Strömungswiderstand des zu der nicht bevorzugten Brause führenden Ausgangs aus der Brausewasserverzweigung größer ist als der Strömungswiderstand zu der bevorzugten Brause. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Strömungsquerschnitt künstlich klein gemacht wird. Dabei ist nicht nur auf das die Brausewasserverzweigung enthaltende Bauteil abzustellen, sondern auf die Leitungen insgesamt. Beispielsweise kann, wenn das die Brausewasserverzweigung enthaltende Bauteil ein einfaches T-Stück ist, hier eine Abzweigung einen Einsatz aufweisen, der eine Verringerung des Strömungsquerschnitts bewirkt.
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Eine weitere Möglichkeit, die auch in Kombination mit der gerade genannten Möglichkeit gegeben sein kann, besteht darin, dass die Brausewasserverzweigung als Freistrahlumsteller ausgebildet ist. Bei einem solchen Freistrahlumsteller legt das Wasser innerhalb des Bauteils einen bestimmten Abstand in einem größeren Raum zurück, wo der Strahl nicht durch eine Leitung eingeschlossen ist. Dieser Stelle wird als Freistrahl bezeichnet.
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In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Brausewasserverzweigung nach Art einer Wasserstrahlpumpe ausgebildet ist. Dies stellt eine Weiterbildung eines Freistrahlumstellers dar, bei dem durch entsprechende Strahlführung dafür gesorgt wird, das aus dem Brausekopf der anderen Brause Luft angesaugt wird, die dann in den Brause Strahl gelangt.
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Auf diese Weise wird es möglich, dass die bevorzugte Brause einen belüfteten Strahl abgibt, auch wenn der Brausekopf selbst nicht als Brausekopf mit Belüftung ausgebildet ist. Auf diese Weise können auch einfache Brauseköpfe mit einem belüfteten Strahl versehen werden.
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Diese Möglichkeit gilt in erster Linie für die Handbrause, kann aber auch für die Kopfbrause angewendet werden.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Brauseanordnung eine Halterung für die Handbrause aufweist, die mit der Handbrause in der Weise zusammenwirkt, dass beim Einsetzen der Handbrause in die Halterung ein Betätigungselement so betätigt wird, dass die Handbrause geschlossen wird. Beim Herausnehmen der Handbrause aus der Halterung erfolgt dann eine Umstellung, so dass jetzt das Wasser aus der Handbrause fließt. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die Absperreinrichtung in der Handbrause in den offenen Zustand beaufschlagt ist,
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen deren Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
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1 die Anordnung einer fest installierten Kopfbrause und einer Handbrause;
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2 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt durch ein eine Brausewasserverzweigung enthaltendes Bauteil und
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3 einen der 2 entsprechenden Schnitt durch das Bauteil bei einer geänderten Ausführungsform.
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1 zeigt stark vereinfacht in einem für die Zwecke der vorliegenden Erfindung ausreichenden Maße eine Duschanordnung, die beispielsweise in einer Duschkabine angeordnet sein kann. Aus einer Wand 1 der Duschkabine führt eine Leitung 2 in ein als T-Stück ausgebildetes Bauteil 3. Die eine Abzweigung des T-Stücks führt über eine Rohrleitung 4 zu einem Brausekopf 5 einer Kopfbrause, die also oberhalb der Stelle angeordnet ist, an der eine Person duschen kann. Die Kopfbrause 5 hat eine Abstrahlrichtung, die nach unten gerichtet ist. Die zweite Abzweigung des als T-Stück ausgebildeten Bauteils 3 führt zu einem Brauseschlauch 15, der an diesem Bauteil 3 mithilfe einer üblichen Überwurfmutter 6 angeschraubt ist. Der Brauseschlauch 15, der nicht vollständig dargestellt ist, führt zu einem Griff 7 einer Handbrause 8, deren Brausekopf 9 am Ende des Griffs 7 angeordnet ist, in dem dem Brausekopf 9 zugeordneten Endbereich des Griffs 7 ist ein Betätigungselement 10 angeordnet, das als Betätigungseinrichtung für eine Absperreinrichtung dient. Im Normalfall ist diese Absperreinrichtung geschlossen, was beispielsweise durch eine Federbeaufschlagung des Betätigungselements 10 geschehen kann. Die Handbrause 8 kann in einer Halterung 11 an der Leitung 4 angebracht sein, die damit gleichzeitig eine Wandstange bilden kann.
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An irgendeiner Stelle, möglicherweise auch außerhalb der Duschkabine, ist eine Sanitärarmatur 12 mit einem Betätigungselement 13 vorhanden, bei dessen Öffnen die Leitung 2 mit Wasser versorgt wird.
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In dem Bauteil 3 ist eine Brausewasserverzweigung ausgebildet, die so ausgebildet ist, dass in der dargestellten Position, wenn also die Betätigungstaste 10 nicht gedrückt wird, das Wasser nur aus der Kopfbrause 5 ausströmt. Die Absperreinrichtung verschließt die Wasserführung von dem Brauseschlauch 15 zu dem Brausekopf 9 der Handbrause 8. Wenn also das Wasser in die Leitung 2 hinein strömt, kann es nur aus der Kopfbrause 5 ausströmen.
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Einzelheiten zu der Brausewasserverzweigung zeigen die 2 und 3, die jeweils einen Schnitt durch das die Brausewasserverzweigung enthaltende Bauteil 3 darstellen. Im Unterschied zu der stark vereinfachten schematischen Darstellung der 1 erfolgt der Einlass in die Brausewasserverzweigung bei beiden Ausführungsformen von links, angedeutet durch den Pfeil 14. Das die Brausewasserverzweigung enthaltende Bauteil enthält einen Einlass 16 und zwei Auslässe 17, 18. In dem Bauteil ist ein Einsatz 19 eingesetzt, der eine in Richtung zu dem Einlass 16 offene Sacklochbohrung 20 enthält. Der Einsatz 19 liegt mit einem umlaufenden Flansch 21 auf einer Schulter 22 an der Innenseite des Bauteils auf. Er enthält unterhalb des Flanschs und unterhalb der Schulter eine umlaufende Nut 23 zur Aufnahme einer Dichtung. Damit ist der Einsatz 19 gegenüber dem Bauteil so abgedichtet, dass er nicht umströmt werden kann.
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Der Einsatz 19 weist eine radiale Bohrung 24 auf, in die ein Stutzen 25 eingesetzt ist, beispielsweise eingeschraubt. Der Stutzen 25 weist ebenfalls eine umlaufende Nut 26 zur Aufnahme einer Dichtung auf, so dass die Verbindung zwischen dem Stutzen 25 und dem Einsatz 19 ebenfalls abgedichtet ist. Der Stutzen 25 ragt in den seitlichen Auslassansatz 27 des Bauteils hinein, der den einen Auslass 18 bildet. Der Stutzen 25 enthält einen Flansch 28, der an der Innenseite des Auslassansatzes 27 anliegt. Der Flansch 28 enthält eine Reihe von durchgehenden Öffnungen 29, die über den Umfang verteilt sind.
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Wenn von links hier in Richtung des Pfeils 14 Wasser in die Brausewasserverzweigung einströmt, gelangt es in den Einsatz 19 und von dort durch die Innenöffnung 30 des Stutzens 25 in den Auslass 18. Wenn die mit dem Auslass 18 verbundene Leitung, beispielsweise der Brauseschlauch 15, keinen oder nur einen geringen Strömungswiderstand aufweist, fließt das Wasser durch diese Leitung 15 und den damit verbundenen Brausekopf 9 ins Freie.
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Wenn dagegen die mit der Taste 10 verbundene Absperreinrichtung geschlossen ist, kann das Wasser nicht durch den Brauseschlauch 15 abfließen. Es fließt daher durch die Öffnungen 29 des Flanschs 28 hindurch und gelangt von dort in den zweiten Auslass 17 der Brausewasserverzweigung. Dieser zweite Auslass 17 ist über die Leitung 4 mit dem Brausekopf 5 der Kopfbrause verbunden, so dass jetzt das Wasser zu der Kopfbrause 5 fließt. Die Bevorzugung des einen Auslasses 18 aus der Brausewasserverzweigung geschieht also durch eine entsprechende Gestaltung des Strömungswiderstands einerseits des die Brausewasserverzweigung enthaltenden Bauteils und andererseits auch durch die Anordnung und Gestaltung der zu dem jeweiligen Brausekopf führenden Leitungen.
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Nun zu 3. Hier ist wieder der Einlass 16 in das die Brausewasserverzweigung enthaltende Bauteil links angeordnet, die beiden Auslässe 17 und 18 führen nach rechts und nach unten. In den geradlinig durchführenden Teil des Bauteils ist ein Einsatz 31 eingesetzt, der zweiteilig ausgebildet ist. Der erste Teil des Einsatzes 31 ist gegenüber dem Bauteil in der gleichen Weise abgedichtet wie bei der Ausführungsform nach 2. Er ist aber länger als bei der Ausführungsform nach 2 und weist im rechten Endbereich einen Abschnitt 32 auf, in dem er gegenüber dem den Auslass 17 bildenden Abschnitt des Bauteils ebenfalls abgedichtet ist. Im mittleren Bereich enthält der Einsatz 31 eine umlaufende Einschnürung 33, die mit dem Auslass 18 übereinstimmt. Der Einsatz 31 enthält eine in Strömungsrichtung axiale verlaufende Bohrung 34, die in einem Hohlraum 35 ausmündet. In diesen Hohlraum ist mit radialem Abstand der bereits erwähnte zweite Teil des Einsatzes 31 eingesetzt, nämlich der Teil 36. Dieser enthält auf seiner Einlassseite eine trichterförmige Öffnung 37, deren Einlassdurchmesser deutlich größer ist als der Durchmesser des Austrittsendes der Bohrung 34. Die trichterförmige Öffnung 37 verringert sich in eine durchgehende Bohrung 38, deren Durchmesser ebenfalls noch größer ist als der Durchmesser der Bohrung 34.
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Aus dem Hohlraum 35 führen aus dessen Stirnseite Durchgangsöffnungen 39 zu der Einschnürung 33. Diese steht mit dem Auslass 18 aus dem die Brausewasserverzweigung enthaltenden Bauteil in Verbindung.
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Bei der Ausführungsform nach 3 bildet der Auslass 17 den bevorzugten Auslass. Das in Richtung des Pfeils 14 in den Einlass 16 gelangende Wasser wird durch die Bohrung 34 in die Bohrung 38 geleitet und gelangt von dort über eine entsprechende Leitung zu dem Brausekopf, aus dem das Wasser ungehindert ausströmt, falls die Absperreinrichtung geöffnet ist. Diese Anordnung bildet einen Freistrahlumsteller, da der Wasserstrahl am Ende der Bohrung 34 und vor Eintritt in die Bohrung 38 allseits von einem freien Raum umgeben ist. Nur dann, wenn das Wasser aus dem Auslass 17 nicht austreten kann, gelangt es durch den Hohlraum 35 und die Öffnungen 39 zu dem Auslass 18, der dann den weniger bevorzugten Auslass bildet. Bei der Versorgung des bevorzugten Auslasses 17 kann Luft aus dem weniger bevorzugten Auslass 18 angesaugt werden, so dass die Anordnung ähnlich wie eine Wasserstrahlpumpe arbeitet, so dass der entstehende Strahl belüftet wird.