DE102007057409A1 - Schneidevorrichtung sowie Verfahren zum Betrieb einer Schneidevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Schneidvorrichtung, beispielsweise Schneidvorrichtung einer Etikettiervorrichtung, mit wenigstens einem um eine Maschinenachse umlaufend angetriebenen Maschinenelement und mit wenigstens einem eine erste Schneide bildenden und am Maschinenelement vorgesehenen ersten Messerelement, welches bei umlaufendem Maschinenelement mit einer zweiten Schneide zumindest eines zweiten Messerelementes unter Ausbildung eines Schneidspaltes zusammenwirkt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Schneidvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 11.
- Das Etikettieren von Packmitteln, insbesondere von Flaschen oder anderen Behältern, erfolgt vielfach unter Verwendung eines bahn- oder bandförmigen Etikettenmaterials, welches in einer Etikettiervorrichtung (Etikettieraggregat) von einer Rolle abgezogen wird, wobei von dem Etikettenmaterial u. a. die einzelnen, auf die zu etikettierenden Packmittel aufzubringenden Etiketten durch Schneiden abgetrennt werden. Dieses Zerschneiden erfolgt üblicherweise in einer Schneidstation oder Schneidvorrichtung, die dann beispielsweise Bestandteil des Etikettieraggregates ist und im Wesentlichen aus wenigstens einem an einen umlaufenden Maschinenelement vorgesehenen, wenigstens eine Schneide bildenden ersten Messer oder Messerelement besteht, welches für den Schneidvorgang mit der Schneide eines Gegenmessers oder zweiten Messerelementes zusammenwirkt. Das zweite Messerelement ist dabei z. B. mit dem Maschinenelement nicht umlaufend derart vorgesehen, dass zwischen den Messerelementen zum Schneiden ein Schneidspalt gebildet ist, durch den das Etikettiermaterial hindurchgeführt ist und in dem das Abtrennen der Etiketten vom Etikettenmaterial erfolgt. Während des Schneidprozesses sind die beiden, den Schneidspalt bildenden Schneiden derart angeordnet, dass sie einander unmittelbar gegenüber liegend sich gerade noch nicht berühren, so dass im Idealfall die Breite des Schneidspaltes praktisch Null ist.
- Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass der Schneidspalt wesentlich kleiner ist als die Dicke des bahnförmigen Etikettenmaterials ist, und zwar über die gesamte Länge des Schneidspaltes. Die Länge des Schneidspaltes ist wenigstens gleich, vorzugsweise aber größer als die Breite des bahnförmigen Etikettenmaterials. Jede Berührung der Schneiden beim Einstellvorgang oder beim Schneidvorgang führt zu einem erhöhten Verschleiß oder zu einer Zerstörung der Messerelemente. Speziell bei einem sehr dünnen Etikettenmaterial, beispielsweise bei Materialdicken von nur 4/100 mm oder weniger, wie sie u. a. auch bei Etikettenmaterialien für Folienetiketten üblich sind, ist mit der bisher bekannten Technik die Einstellung des Schneidspaltes äußerst schwierig und zeitaufwendig, und in der Regel ausschließlich durch hoch qualifiziertes Fachpersonal zuverlässig durchzuführen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schneidvorrichtung aufzuzeigen, die die vorgenannten Nachteile, insbesondere auch eine zeitaufwendige Einstellung des Schneidspaltes vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Schneidvorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Ein Verfahren zum Betrieb einer Schneidvorrichtung ist Gegenstand des Patentanspruches 11.
- Eine Besonderheit der Erfindung besteht darin, die beiden, den Schneidspalt bildenden Schneiden nicht aus dem selben Material herzustellen, sondern eine solche Materialpaarung zu wählen, dass beide Schneiden unterschiedliche Härtegrade und/oder Verschleißfestigkeiten aufweisen. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn eine der beiden, den jeweiligen Schneidspalt bildenden Schneiden erst durch die andere Schneide durch Materialabtrag passend erzeugt bzw. nachgeschärft wird, so dass bei einem Einrichten der Schneidvorrichtung, d. h. bei einer ersten Inbetriebnahme oder bei einer Wiederinbetriebnahme der Schneidvorrichtung nach dem Auswechseln von Funktionselementen, z. B. der Messerelemente, lediglich ein grobes Zustellen der Messerelemente relativ zueinander, aber kein zeitaufwändiges, genaues Ausrichten erforderlich ist.
- Der exakte Schneidspalt wird dann durch Materialabtrag am Messerelement der geringeren Härte durch die Schneide des Messerelementes erzeugt, welches zumindest im Bereich seiner Schneide die größere Härte aufweist.
- Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung und in Draufsicht ein um eine vertikale Achse umlaufend angetriebenes Maschinenelement mit einem ersten Schneidmesser oder Messerelement, zusammen mit einem mit dem ersten Messerelement zusammen wirkenden, mit dem Maschinenelement nicht umlaufenden zweiten Messerelement einer Schneidvorrichtung, beispielsweise einer Schneidvorrichtung einer Etikettiervorrichtung; -
2 in einer Ansicht wie1 die beiden Messerelemente in vergrößerter Darstellung, zusammen mit einer Teildarstellung des Maschinenelementes; -
3 die Schneidvorrichtung in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht. - In der Figur ist
1 eine Schneidvorrichtung zum Schneiden eines band- oder bahnförmigen Flachmaterials2 , beispielsweise eines Etikettenmaterials mit einer Dicke von nur maximal 4/100 mm oder geringer, d. h. zum Abtrennen von Einzeletiketten von dem Material2 . - Die Schneidvorrichtung
1 besteht im Wesentlichen aus einem um eine vertikale Maschinenachse3 in Richtung des Pfeils A umlaufend angetriebenen Maschinenelement4 , welches beispielsweise eine die vertikale Maschinenachse3 kreiszylinderförmig umschließende Umfangs- oder Mantelfläche4.1 aufweist und an der Umfangs- oder Mantelfläche4.1 mit wenigstens einem Messerelement5 beispielsweise austauschbar und einstellbar versehen ist, und zwar derart, dass das Messerelement5 an einem über die Mantelfläche4 vorstehenden Bereich eine Schneide6 bildet. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Schneide6 an einer in Drehrichtung A des Maschinenelementes4 vorauseilenden planen Seitenfläche5.1 des Messerelementes5 bzw. des über die Mantelfläche4 wegstehenden Teilbereichs dieses Messerelementes gebildet, und zwar in der Weise, dass die Schneide6 sich bei umlaufend angetriebenen Maschinenelement4 auf einer die vertikale Maschinenachse3 konzentrisch umschließenden kreiszylinderförmigen Bahn bewegt. Bevorzugt ist die Schneide6 weiterhin auch parallel zu der Maschinenachse3 orientiert. - Dem Messerelement
5 bzw. dessen Schneide6 ist ein als Gegenmesser wirkendes Messerelement7 mit Schneide8 zugeordnet. Das Messerelement7 ist an der Schneidvorrichtung1 mit dem Maschinenelement4 beispielsweise nicht umlaufend vorgesehen, und zwar an einem geeigneten Halter9 in der Form, dass das Messerelement7 bzw. dessen Schneide8 radial oder etwa radial zum umlaufenden Maschinenelement4 auf dieses zustellbar (Pfeil B). Für eine erste Grobeinstellung sind das Messerelement7 bzw. dessen Schneide8 beispielsweise auch so justierbar, dass das Messerelement7 bzw. dessen unmittelbar nach dem Einbau in die Schneidvorrichtung1 bereits vorhandene Schneide zumindest in etwa parallel zu der Schneide6 orientiert ist, wenn sich diese unmittelbar an der Schneide8 befindet. - Zwischen den Schneiden
6 und8 ist ein Schneidspalt10 gebildet, und zwar derart, dass sich bei jedem Schneidvorgang, d. h. immer dann, wenn sich bei umlaufendem Maschinenelement4 das Messerelement 5 am Messerelement7 vorbei bewegt, die Schneiden6 und8 gerade berühren, oder aber gerade noch nicht berühren, und zwar über die gesamte Länge des sich in Richtung der Maschinenachse3 erstreckenden Schneidspaltes10 . - Die Länge des Schneidspaltes ist wenigstens gleich, bevorzugt aber größer als die Breite des band- oder bahnförmige Flachmaterials
2 . Dabei wird das band- oder bahnförmige Flachmaterial2 durch den Schneidspalt10 in Richtung des Pfeils C bewegt und ist beispielsweise zumindest im Bereich des Schneidspaltes10 in einer Ebene parallel zur Maschinenachse3 orientiert. - Um den erforderlichen Schneidspalt
10 ohne eine umständliche Einstellung oder Ausrichtung der Messerelemente5 und7 zu erreichen, ist das Messerelement5 zumindest an seinem, die Schneide6 bildenden Schneidenbereich mit großer Härte hergestellt, d. h. es besteht dort beispielsweise aus gehärtetem Stahl, z. B. Werkzeugstahl, Hartmetall oder Keramik, während das Messerelement7 aus einem im Vergleich zum Schneidenbereich des Messerelementes5 weicheren Werkstoff, beispielsweise metallischen Werkstoff, z. B. aus Aluminium oder MS hergestellt ist. - Bei der ersten Inbetriebnahme der Schneidvorrichtung beispielsweise auch nach einem Auswechseln von Funktionselementen der Schneidvorrichtung
1 , z. B. eines der Messerelemente5 und7 , erfolgt zunächst die Grobeinstellung dieser Messerelemente und dabei insbesondere auch des Messerelementes7 in der Weise, dass das Messerelement7 zumindest annähernd parallel zum Messerelement5 bzw. zur Schneide6 orientiert ist. Anschließend erfolgt bei umlaufendem Maschinenelement4 bzw. bei umlaufendem Messerelement5 ein Zustellen des Messerelementes7 , so dass mit der Schneide6 durch Materialabtrag am Messerelement7 die Schneide8 gebildet wird. Das Zustellen des Messerelementes7 zum umlaufenden Maschinenelement4 in Richtung des Pfeils B wird dann beendet, wenn die durch Materialabtrag erzeugte Schneide8 sich über die gesamte Länge des Schneidspaltes10 erstreckt und der Schneidspalt10 über seine gesamte Länge so ausgeführt ist, dass sich die Schneide6 und die durch Materialabtrag gebildete Schneide8 bei jedem Vorbeibewegen des Messerelementes5 an dem Messerelement7 über die gesamte Länge des Schneidspaltes10 gerade berühren, oder gerade eben nicht mehr berühren. Anhand von Schnittproben des Flachmaterials2 wird die ordnungsgemäße Ausbildung der Schneide8 überwacht bzw. festgestellt und das Zustellen des Messerelementes7 dann beendet, wenn durch den, durch die Schneide6 erzeugten Materialabtrag die Bildung der Schneide8 abgeschlossen ist, bzw. wenn der Schneidvorgang zur Abtrennung eines Etikettes über die gesamte Etikettenbreite fehlerfrei und gleichmäßig erfolgt. - Während des Betriebes der Schneidvorrichtung erfolgt beispielsweise ein manuelles geringfügiges Nachstellen bzw. Zustellen des Messerelementes
7 in Richtung des Pfeils B um die Schneide8 nachzuschärfen. - Vorzugsweise erfolgt zeitgesteuert und/oder in Abhängigkeit der Anzahl der durchgeführten Schnitte, d. h. jeweils nach einer vorgegebenen Anzahl von Schneidvorgängen, ein automatisches geringfügiges Nachstellen bzw. Zustellen des Messerelementes
7 in Richtung des Pfeils B, um die Schneide8 bzw. deren Schneidkante „nachzuschärfen", d. h. eine verschleißbedingte Abnutzung der Schneide8 zu beseitigen. Die bei diesem Nachschärfen des Messerelementes7 erforderliche Zustellung und der hierbei anfallende Materialabtrag am Messerelement7 sind so gering, dass das anfallende Material die ordnungsgemäße Funktion der Schneidvorrichtung1 nicht beeinträchtigt. - Zur Bildung der Schneide
8 weist das Messerelement7 beispielsweise eine plane Fläche7.1 beispielsweise in einer Ebene E auf, in der beim Vorbeibewegen des Messerelementes5 am Messerelement7 auch die Schneide6 und/oder die Seitenfläche5.1 des Messerelementes5 angeordnet sind und die sich quer zur Bewegungsrichtung der Schneide6 beim Vorbeibewegen am Messerelement7 erstreckt, d. h. die Ebene E erstreckt sich in etwa radial zur Maschinenachse3 . - Das umlaufende Maschinenelement
4 ist z. B. eine Messerwelle der Schneidvorrichtung1 beispielsweise einer Etikettiervorrichtung oder eines Etikettieraggregates. Das umlaufende Maschinenelement4 kann aber auch ein anderes, umlaufendes Funktionselement einer Etikettiermaschine sein, beispielsweise eine um die Maschinenachse3 umlaufend angetriebene Etikettentrommel (z. B. Vakuumtrommel), an der die von dem band- oder bahnförmigen Material oder Etikettenmaterial2 ab getrennten Etiketten vor der Übergabe an zu etikettierende Packmittel, beispielsweise Behälter oder Flaschen gehalten sind. - Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
- So wurde beispielsweise vorstehend davon ausgegangen, dass die Paarung der für die Messerelemente
5 und7 verwendeten Materialen so gewählt ist, dass das Messerelement5 zumindest im Bereich seiner Schneide6 eine größere Härte aufweist als das Messerelement7 . Selbstverständlich kann die Materialpaarung auch umgekehrt gewählt sein, d. h. das Messerelement7 kann zumindest im Bereich seiner Schneide eine größere Härte aufweisen, als das Messerelement5 . - Weiterhin wurde vorstehend davon ausgegangen, dass am umlaufenden Maschinenelement
4 nur ein Messerelement5 vorgesehen ist. Selbstverständlich sind Ausführungen denkbar, bei denen am umlaufenden Maschinenelement4 um die Achse3 dieses Elementes versetzt mehrere Messerelemente vorgesehen sind, beispielsweise an einem als Etikettentrommel ausgebildeten umlaufenden Maschinenelement. - Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Schneidvorrichtung
1 so auszubilden, dass das Messerelement7 ebenfalls am Umfang eines umlaufenden Maschinenelementes4a vorgesehen ist, und zwar an einem Maschinenelement4a , welches um eine Achse3a parallel zur Maschinenachse3 umläuft. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn die Rotationsbewegung des Messerelementes7 auf die Rotationsbewegung des Maschinenelementes4 abgestimmt ist. Dabei können die Rotationsbewegungen sowohl gleichsinnig, als auch gegensinnig erfolgen. - Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Messerelement
5 und/oder7 zumindest in Teilbereichen an der Oberflächen zu behandeln und/oder zu beschichten, beispielsweise das Messerelement5 zumindest im Bereich seiner Schneide6 zur Verbesserung der Verschleißfestigkeit mit Nano-Partikeln zu beschichten oder durch Kohlenstoffdiffusion zu härten und/oder das Messerelement7 an den Oberflächen zu Eloxieren. - Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Schneide
6 des Messerelementes5 an einer planen, bezogen auf die Drehrichtung des Maschinenelementes4 vorauseilenden Fläche5.1 dieses Messerelementes gebildet. -
- 1
- Schneidvorrichtung
- 2
- band- oder bahnförmiges Flachmaterial
- 3, 3a
- Maschinenachse
- 4, 4a
- umlaufendes Maschinenelement
- 4.1
- Umfang
des Maschinenelementes
4 - 5
- Messerelement
- 5.1
- Schneidfläche des
Messerelementes
5 - 6
- Schneide
des Messerelementes
5 - 7
- Messerelement oder Gegenmesser
- 7.1
- plane
Schneidfläche
des Messerelementes
7 - 8
- Schneide
des Messerelementes
5 - 9
- Halter
- 10
- Schneidspalt
Claims (15)
- Schneidvorrichtung, beispielsweise Schneidvorrichtung einer Etikettiervorrichtung, mit wenigstens einem um eine Maschinenachse (
3 ) umlaufend angetriebenen Maschinenelement (4 ) und mit wenigstens einem eine erste Schneide (6 ) bildenden und am Maschinenelement (4 ) vorgesehenen ersten Messerelement (5 ), welches bei umlaufendem Maschinenelement (4 ) mit einer zweiten Schneide (8 ) zumindest eines zweiten Messerelementes (7 ) unter Ausbildung eines Schneidspaltes (10 ) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Messerelement (5 ) oder das zweite Messerelement (7 ) zumindest im Bereich seiner Schneide (6 ,8 ) eine Härte aufweist, die größer ist als die Härte des zweiten Messerelementes (7 ) oder des ersten Messelementes (5 ), und dass die Schneide (8 ) am Messerelement (7 ) geringerer Härte durch Materialabtrag mit der Schneide (6 ) des zumindest an dieser Schneide (6 ) härter ausgebildeten Messerelementes (5 ) erzeugt ist. - Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest an seiner Schneide härtere Messerelement (
5 ) wenigstens im Bereich der Schneide aus gehärtetem Stahl, Hartmetall oder Keramik besteht. - Schneidvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Messerelement mit der geringeren Härte aus einem Werkstoff, beispielsweise metallischen Werkstoff, z. B. aus Aluminium oder MS besteht, der (Werkstoff) aufgrund seiner geringeren Härte durch die wenigstens eine Schneide (
6 ) größerer Härte materialabtragend oder spanend bearbeitbar ist. - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine zweite Messerelement (
7 ) an der Schneidvorrichtung (1 ) mit dem Maschinenelement (4 ) nicht umlaufend, aber auf dieses Maschinenelement (4 ) bzw. auf eine Umlaufbahn des ersten Messerelementes (5 ) zustellbar vorgesehen ist. - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine zweite Messerelement (
7 ) am Umfang eines weiteren Maschinenelementes (4a ) vorgesehen ist, welches um eine Maschinenachse (3a ) umlaufend antreibbar ist, und zwar abgestimmt mit dem einen Maschinenelement (4 ). - Schneidvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Maschinenelement (
4a ) gegenläufig oder gegenläufig zu dem einen Maschinenelement (4 ) umlaufend antreibbar ist. - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Messerelement (
5 ) und/oder das zweite Messerelement (7 ) mit einer die Schneide (6 ,8 ) bildenden planen Fläche (5.1 ,7.1 ) ausgebildet sind, die in einer die Schneide (6 ,8 ) einschließenden Ebene (E) quer zur Bewegung des ersten Messerelementes (5 ) bei umlaufendem Maschinenelement (4 ) orientiert ist. - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens zwei erste und/oder zweite Messerelemente (
5 ,7 ). - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneide (
6 ) des wenigstens einen ersten Messerelementes (5 ) mit ihrer Längserstreckung in Richtung der Maschinenachse (3 ) des einen Maschinenelementes (4 ) orientiert ist und sich bei umlaufendem Maschinenelement (4 ) auf einer diese Maschinenachse (3 ) umschließenden Kreiszylinderfläche bewegt. - Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Maschinenelement (
4 ) und/oder das zweite Maschinenelement (4a ) eine Messerwelle oder ein trommelartiges Funktionselement, beispielsweise eine Etikettentrommel oder Vakuumtrommel einer Etikettiervorrichtung sind. - Verfahren zum Betrieb einer Schneidvorrichtung, beispielsweise einer Schneidvorrichtung einer Etikettiervorrichtung, mit wenigstens einem um eine Maschinenachse (
3 ) umlaufend angetriebenen Maschinenelement (4 ) und mit wenigstens einem eine erste Schneide (6 ) bildenden und am Maschinenelement (4 ) vorgesehenen ersten Messerelement (5 ), welches mit einer zweiten Schneide (8 ) zumindest eines zweiten Messerelementes (7 ) unter Ausbildung eines Schneidspaltes (10 ) bei umlaufend angetriebenem Maschinenelement (4 ) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildung der Schneide (8 ) am Messerelement (7 ) geringerer Härte durch Materialabtrag unter Verwendung der Schneide (6 ) desjenigen Messerelementes (5 ) erfolgt, welches zumindest im Bereich seiner Schneide (6 ) die größere Härte aufweist. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer ersten Inbetriebnahme und/oder bei einer Wiederinbetriebnahme der Schneidvorrichtung (
1 ), z. B. nach einem Wechsel wenigstens eines Messerelementes (5 ,7 ), die Messerelemente (5 ,7 ) bei eingeschalteter Schneidvorrichtung (1 ) solange auf einander zugestellt werden, bis sich durch Materialabtrag durch die Schneide größerer Härte (6 ) am Messerelement (7 ) mit der geringeren Härte die passende Schneide (8 ) ausgebildet hat. - Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Messerelement (
7 ) mit der geringeren Härte auf das Messerelement (5 ) mit der zumindest im Bereich seiner Schneide (6 ) größeren Härte zugestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Messerelement (
5 ) mit der zumindest im Bereich seiner Schneide (6 ) größeren Härte auf das Messerelement (7 ) mit der geringeren Härte zugestellt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11–14, dadurch gekennzeichnet, dass während des Betriebes der Schneidvorrichtung (
1 ) zum Nachschärfen der Schneide (8 ) an dem wenigstens einen Messerelement (7 ) geringerer Härte ein Zustellen der Messerelemente (5 ,7 ) zu einander erfolgt, beispielsweise zeitgesteuert und/oder in Abhängigkeit von der Anzahl der Schneidvorgänge.
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