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Die
Erfindung betrifft eine Beschläge-Kombination
zur Bildung einer Vorrichtung zur Arretierung eines an einem Fenster-
oder Türstock
schwenkbar gelagerten Fenster- oder
Türelements.
Vorzugsweise ist dieses Fenster- oder Türelement zwischen einer Schließstellung
und einer Offenstellung um eine Drehachse um 180° schwenkbar, wobei das Fenster- bzw.
Türelement
in der Schließstellung
eine an einer Wand vorgesehene Fenster- bzw. Türöffnung zumindest teilweise
abdeckt und in der Offenstellung sich seitlich der Fenster- bzw.
Türöffnung parallel
zur Wand erstreckt. Vorzugsweise ist das Fenster- oder Türelement
durch einen Fenster- oder Türladen
gebildet.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Arretierung eines schwenkbar
gelagerten Fenster- oder Türelements
in einer Offenstellung.
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Eine
herkömmliche
Vorrichtung zum Festhalten eines Fensterladens in der Offenstellung
besteht aus einem Fensterladenhalter mit einem in die Wand eingeschlagenen
oder eingeschraubten Metallstift, an dessen freiem Ende, das aus
der Wand herausragt, ein Schwenkkopf befestigt ist, der nach Überführen des
Fensterladens in die Offenstellung in eine senkrechte Position geschwenkt
wird und dadurch über
die Unterkante des Fensterladens ragt. Dadurch wird der Fensterladen
in seiner Offenstellung zwischen Wand und Schenkkopf des Fensterladenhalters
verriegelt.
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Diese
Lösung
ist jedoch vor allem dann nachteilig, wenn auf die Außenfläche der
Wand zur Verbesserung der Wärmeisolierung
eine Schicht aus Wärmedämmplatten
aufgebracht wird und beim anschließenden Anbringen des Fensterladenhalters dessen
Metallstift durch die Wärmedämmschicht
hindurch in das Mauerwerk der Wand eingeschlagen oder eingeschraubt
werden muss. Dies führt
dann zu einer unerwünschten
Wärmebrücke in der
Wärmedämmschicht
der Wand, was die Effizienz der durch die Wärmedämmschicht bewirkten Wärmedämmung vermindert
und auch die dauerhafte mechanische Stabilität der Wärmedämmschicht im unmittelbaren Umkreis
des durch die Wärmedämmschicht
hindurch in die Wand eingesetzten Metallstiftes des Fensterladenhalters
beeinträchtigt.
Das dabei in der Wärmedämmschicht
entstehende Loch kann auch zu dem weiteren Nachteil führen, dass
Regenwasser und sonstige Niederschläge eindringen und die dahinter liegenden
Wandbereiche durch von außen
eindringende Niederschläge
durchfeuchtet werden.
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Diese
Nachteile können
zwar vermieden werden, wenn Fensterläden, die an beiden Seiten eines
Fensters vorgesehen sind, in der Offenstellung durch einen Sicherungsbalken
verriegelt werden, der als separates Bauteil manuell durch das geöffnete Fenster
von innen her nach außen
geschoben und mit seinen beiden Enden in Haken an den beiden Fensterläden eingesetzt
wird, wobei der Sicherungsbalken vom einen Fensterladen durch quer
zur Fensteröffnung
bis zum anderen Fensterladen reicht. Will man die Fensterläden schließen, muss
zuerst der Sicherungsbalken aus den Haken an den Fensterläden manuell
ausgehoben und durch das geöffnete
Fenster nach innen gezogen werden, um dann in dem hinter dem Fenster
liegenden Raum des Gebäudes
separat aufbewahrt zu werden bis zur nächsten Verwendung. Das Rückholen
des Sicherungsbalkens in den Raum hinein führt jedoch leicht zu Nachteilen, vor
allem, wenn der Sicherungsbalken beim Rückholen infolge von Witterungseinflüssen durchnässt oder mit
Eis oder Schnee bedeckt und somit während der Handhabung glitschig
ist. In jedem Fall ist diese Art der Fensterladensicherung für den Anwender
wenig komfortabel.
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Eine
andere bekannte Lösung
besteht darin, dass der Fensterladen am Fenster nicht verschwenkbar
angeordnet wird, sondern an einer über dem Fensterbereich angeordneten
Laufschiene verschiebbar ist. Jedoch führt die Anbringung der Laufschiene
an einer wärmegedämmten Wand
zu ähnlichen
Problemen wie im Falle der Anbringung von eingangs genannten Fensterladenhaltern,
wenn nicht in Einzelfällen
eine überhängende Dachkonstruktion oder
ein auskragender Balkon eines darüber liegenden Geschosses des
jeweiligen Gebäudes
für die Anbringung
der Laufschiene an der Unterseite des Dach- oder Balkon-Vorsprungs verwendbar
ist. Abgesehen davon erfordert diese Anordnung einen erheblichen
Aufwand bei der Beschaffung und Montage der hierzu erforderlichen
Laufschiene und sonstigen Bauteile.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine universell verwendbare
und besonders bequem bedienbare sowie mit geringem technischen Auf wand
herstellbare und montierbare Kombination von Beschlägen zu schaffen,
mit welcher ein Fenster- oder Türladen
oder ein sonstiges zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung
um eine Drehachse um 180° schwenkbares
Fenster- oder Türelement
in der Offenstellung arretiert werden kann, ohne dass bei der Anbringung
dieser Beschläge
eine an der Wand etwa vorhandene Wärmedämmschicht beeinträchtigt werden
muss.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe mit einer Kombination von Beschlägen gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst.
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Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den dem Patentanspruch 1 nachgeordneten
Unteransprüchen.
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Einige
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung und Abwandlungen dieser Ausführungsformen sind im folgenden
anhand der beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 ein
in eine Gebäudewand
eingesetztes Fenster mit zwei seitlich und symmetrisch zum Fenster
angeordneten Fensterläden
in der Offenstellung in der Ansicht von außen in Richtung auf die Gebäudewand
mit einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
zur Bildung einer Arretiervorrichtung, wobei diese in der gezeigten
Position in nicht wirksamem Zustand ist;
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2 den
Gegenstand von 1 mit der ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
zur Bildung einer Arretiervorrichtung, wobei diese in der gezeigten
Position in wirksamem Zustand ist;
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3 Teile
des Gegenstandes von 2 bei Darstellung in vergrößertem Maßstab;
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4 die
Beschläge-Kombination
der ersten Ausführungsform
in separater perspektivischer Darstellung und Ausbildung für die Anordnung
an einer nach außen
gerichteten Fläche
eines Fensterladens in einer Position, in welcher die von der Beschläge-Kombination
gebildete Arretiervorrichtung in nicht wirksamem Zustand ist;
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4a den
Gegenstand von 4a bei perspektivischer Darstellung
in einer Position, in welcher die von der Beschläge-Kombination gebildete Arretiervorrichtung
in einer Zwischenstellung ist;
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5 den
Gegenstand von 4a bei Darstellung in einer
perspektivischer Position, in welcher die Arretiervorrichtung in
wirksamem Zustand ist;
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5a einen
Teil des Gegenstandes von 5 bei Ausbildung
des Anschlages des Führungsteils
eines Haltebügels
in Form eines verstellbar aufsetzbaren Anschlagringes;
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6 ein
Element der Gleitführung
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
im Zustand der Befestigung an einem Fensterladen in einem Längsschnitt
längs der
Schnittlinie VI-VI von 5;
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7 den
Gegenstand von 1 in der Darstellung bei geschlossenen
Fensterläden;
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8 Teile
des Gegenstandes von 7 in der Darstellung in größerem Maßstab;
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9 den
Gegenstand von 3, jedoch bei Ersatz der ersten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
durch eine zweite Ausführungsform;
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10 den
Gegenstand von 9 in der Darstellung bei geschlossenem
Fensterladen mit der zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination;
und
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11 Teile
einer dritten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination.
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Grundsätzliches zur Anwendung der
erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
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Die
Beschläge-Kombination
gemäß der Erfindung
ist vorzugsweise dafür
bestimmt, an einem Fensterladen montiert zu werden und dabei eine
Vorrichtung zu bilden, um an einem Fenster eines fest stehenden
Gebäudes
den Fensterladen in der Offenstellung gegen unerwünschtes
Verschwenken ("Schlagen") infolge Einwirkung
von Wind oder anderer Einflüsse
zu sichern. Gleichermaßen
können
aber durch die erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
auch andere Fensterabdeckungen sowie Türabdeckungen an Gebäuden oder
Fahrzeugen wie z. B. an Wohnmobilen, Wohnwagen oder auf Schiffen
in der Offenstellung gegen unerwünschtes
Verschwenkungen durch Fremdeinwirkung gesichert werden.
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Im
folgenden werden Beispiele für
eine Anwendung des erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
zur Bildung einer Vorrichtung zur Sicherung eines Fensterladens
gegen unerwünschtes "Schlagen" bei Windeinwirkung
etc. anhand der Zeichnungen näher
beschrieben.
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1 der
Zeichnungen zeigt einen Teilabschnitt einer Wand 1 eines
im übrigen
nicht dargestellten Gebäudes.
In die Wand 1 ist ein Fenster 2 mit einem Fensterstock 3 eingesetzt.
An links- bzw. rechtsseitigen senkrechten Pfosten 3a, 3b des
Fensterstocks 3 befinden sich nicht dargestellte Scharniere
zur schwenkbaren Lagerung von nicht detailliert dargestellten Flügeln des
Fensters 2, das durch Schwenken der Flügel geöffnet und geschlossen werden
kann.
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Zu
beiden Seiten des Fensters 2 befindet sich jeweils ein
Fensterladen 4, 5. Diese sind symmetrisch zum
Fenster 1 angeordnet und mit Scharnieren 6a, 6b bzw. 7a, 7b jeweils
an den seitlichen vertikalen Pfosten 3a bzw. 3b des
Fensterstocks 3 schwenkbar gelagert. Dabei wird die Schwenkachse 8 bzw. 9 des jeweiligen
Fensterladens 4 bzw. 5 durch die Drehachsen der
jeweils zugeordneten Scharniere 6a, 6b bzw. 7a, 7b definiert.
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Jeder
der Fensterläden 4, 5 kann
zwischen einer in 7 dargestellten Schließstellung
und einer in 1 bis 3 dargestellten
Offenstellung um die jeweilige Schwenkachse 8 bzw. 9 um
180° geschwenkt
werden. Während
der Fensterladen 4 in der in 7 dargestellten
Schließstellung
das Fenster 1 hälftig
abdeckt, befindet er sich in der in 1 bis 3 gezeigten
Offenstellung vor der Wand 1 des Gebäudes und jeweils parallel zur äußeren Fläche der
Wand 1, um dadurch das Fenster 2 freizugeben.
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Bei
dem hier beschriebenen Beispiel ist die äußere Fläche der Wand 1 auch
in dem das Fenster 2 rings umgebenden Bereich in an sich
bekannter Weise mit einer Wärmedämmschicht
beschichtet, die beispielsweise aus einem unter der Handelsbezeichnung "Thermodur" in Plattenform am
Markt erhältlichen
Material bestehen und vorzugsweise eine Dicke von mehr als 10 cm
aufweisen kann. Die Wärmedämmschicht,
die durch Aneinanderfügung
derartiger Wärmedämmplatten
und Befestigung der Platten an der Wand 1 gebildet ist,
ist in den Zeichnungen nicht näher
dargestellt. Meist ist die Wärmedämmschicht
an der äußeren Fläche in bekannter
Weise mit einer dünnen
Putzschicht versehen, die in den Zeichnungen ebenfalls nicht gesondert
dargestellt ist.
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Beschreibung der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
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Die
erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
umfasst einen in 4, 4a und 5 gesondert
dargestellten winkelförmigen
Haltebügel 10 mit
einem Führungsteil 11,
einem davon rechtwinklig abstehenden Halteteil 12 und einem
Griffteil 13 bzw. 17, sowie eine vorzugsweise
aus zwei Gleitführungselementen 18a, 18b bestehende
Gleitführung 18 für das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10.
Die erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
ist mittels der Gleitführung 18 am
Fensterladen 4 in weiter unten noch näher beschriebenen Weise zu
befestigen. Dabei bildet die Gleitführung 18 einen Führungskanal 19,
der in seinem Querschnitt an eine Querschnittsform des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 derart angepasst
ist, dass im Zustand der Montage der Gleitführung 18 an dem Fenster-
oder Türelement 4 der
Haltebügel 10 mit
seinem Führungsteil 11 in
dem Führungskanal 19 der
Gleitführung 18 verschiebbar gelagert
und das Halteteil 12 schwenkbar ist.
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Dabei
bildet die Gleitführung 18 infolge
der Anbringung an dem Fensterladen oder sonstigen Fenster- oder
Türelement 4 einen
Beschlag. Ferner bildet auch der Haltebügel 10 für das Tür- oder
Fensterelement 4 einen Beschlag, da er infolge der Lagerung
des Führungsteils 11 des
Haltebügels
im Führungskanal 19 der
Gleitführung 18 mit
dem Tür-
oder Fensterelement 4 funktionell verbunden ist. Der Haltebügel 10 und
die Gleitführung 18 bilden
also gemeinsam eine Beschläge-Kombination
im Sinne des Patentanspruchs 1.
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Zu
dieser Beschläge-Kombination
kann gegebenenfalls auch noch ein an das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 ansetzbarer
Anschlag 14a und eine am Fensterstock 3 befestigbare
und mit dem Halteteil 12 funktionell zusammenwirkende Halteeinrichtung 16 gehören, die
weiter unten näher
beschrieben sind.
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Im
folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
einschließlich
der Montage ihrer Teile und der Bildung einer Arretiervorrichtung
für das Fenster-
bzw. Türelement 4 bzw. 5 näher beschrieben.
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Erste bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung
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Eine
erste bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
wird im folgenden in einer Ausgestaltung zur Anordnung an einem
Fensterladen 4 beschrieben, der an einem Fenster 2 linksseitig
angeordnet ist. Eine im Prinzip gleichartige Beschläge-Kombination
zur Anordnung an einem Fensterladen 5, der an dem Fenster 2 rechtsseitig
angeordnet ist, ist im Vergleich zur Beschläge-Kombination für den linksseitigen
Fensterladen 4 spiegelsymmetrisch gestaltet und angeordnet. Eine
detaillierte Beschreibung der Beschläge-Kombination für den rechtsseitigen
Fensterladen 5 kann deshalb entfallen.
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Die
erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
für den
linksseitigen Fensterladen 4 ist in 1 bis 8 in
Verbindung mit dem Fensterladen 4 dargestellt. Dabei ist
die Ausgestaltung gemäß 1, 2, 3, 7 und 8 für die Montage
der Beschläge-Kombination
an derjenigen Fläche
des Fensterladens 4 bestimmt, welche in dessen Offenstellung
zur Gebäudewand 1 hin
gerichtet ist.
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Hingegen
zeigen 4, 4a, 5 und 6 aus
Gründen
der leichteren zeichnerischen Darstellbarkeit eine Ausgestaltung,
bei welcher die Beschläge-Kombination
an der entgegengesetzten, von der Gebäudewand 1 abgewandten
Fläche
des in seiner Offenstellung dargestellten Fensterladens 4 montiert
wird. Dabei zeigen 4, 4a, 5 den
Haltebügel 10 mit
seinem Führungsteil 11,
seinem Halteteil 12 und seinem Griffteil 13 separat
in perspektivischer Darstellung in unterschiedlichen, weiter unten
näher beschriebenen
Positionen, während
dort der Fensterladen 4 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mit
dargestellt ist.
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Jedoch
ist die Ausgestaltung gemäß 4, 4a, 5, 5a und 6 in
entsprechender Anpassung auch dann verwendbar, wenn die Beschläge-Kombination
am Fensterladen 4 an der in seiner Offenstellung zur Gebäudewand 1 hin
gerichteten Fläche
montiert wird, wie dies in der Ausgestaltung gemäß 1, 2, 3, 7 und 8 der
Fall ist.
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Beschreibung
des Haltebügels 10 Bei
der ersten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist der Haltebügel 10 mit
seinem Führungsteil 11 und
seinem Halteteil 12 einstückig ausgebildet und aus einem
rechtwinklig gebogenen Rundstahl-Stangenmaterial geformt. Dabei
ist das Führungsteil 11 vorzugsweise
länger
als das Halteteil 12 des Haltebügels 10.
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An
dem Halteteil 12 befindet sich in der Nähe von dessen freiem Ende das
Griffteil 13, das vom Halteteil 12 etwa rechtwinklig
absteht und parallel zum Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 verläuft. Das Griffteil 13 kann
durch rechtwinkliges Umbiegen des freien Endes das Halteteils 11 gebildet
und somit in die Einstückigkeit
von Führungsteil 11 und
Halteteil 12 einbezogen sein.
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Stattdessen
kann das Griffteil 13 auch als separates Bauelement an
das Halteteil 12 des Haltebügels 10 angesetzt
sein im Bereich zwischen den entgegengesetzten Enden des Halteteil 12.
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In ähnlicher
Weise befindet sich am Führungsteil 11 in
der Nähe
von dessen freiem Ende ein Anschlag 14, der vom Führungsteil 11 etwa
rechtwinklig absteht und beispielsweise parallel zum Halteteil 12 des
Haltebügels 10 verläuft. Der
Anschlag 14 kann durch rechtwinkliges Umbiegen des freien Endes
das Führungsteils 11 gebildet
und somit ebenfalls in die Einstückigkeit
von Führungsteil 11 und Halteteil 12 einbezogen
sein. Der Anschlag 14 braucht vom Führungsteil 11 nur
so weit abzustehen, dass er bei einer axialen Verschiebung des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 an
der Gleitführung 18 bzw.
an deren Gleitführungselement 18a anschlagen
kann zur Begrenzung der Axialverschiebung des Führungsteils 11. Ferner
stellt der Anschlag 14 auch eine Sicherung dar gegen unbeabsichtigtes
völliges Herausziehen
des Führungsteils 11 aus
der Gleitführung.
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In
Abweichung von der oben beschriebenen Ausgestaltung kann anstelle
des Anschlags 14 auch ein als separates Bauteil ausgebildeter,
vorzugsweise ringförmiger
Anschlag 14a gemäß 5a vorgesehen
werden, der auf das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 aufsetzbar
und längs
der Achse des Führungsteils 11 verstellbar
sein. Der Anschlag 14a wird in seiner jeweils eingestellten
Position mittels einer nicht dargestellten Madenschraube auf dem
Führungsteil 11 lösbar befestigt.
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Der
Haltebügel 10 ist
mit seinem Führungsteil 11 an
dem bei der beschriebenen Ausführungsform
als Fensterladen ausgebildeten Fensterelement 4 in der
Gleitführung 18 bzw.
in den Gleitführungselementen 18a, 18b verschiebbar und
drehbar gelagert, wie weiter unten noch näher beschrieben wird.
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Bei
dieser ersten bevorzugten Ausführungsform
weist der Haltebügel 10 eine
Form ähnlich
der einer Kurbel auf.
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Beschreibung der Gleitführung 18
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Eine
aus den Gleitführungselementen 18a, 18b bestehende
Gleitführung 18 ist
in 1 bis 5 in der Ansicht und in 6 im
Längsschnitt dargestellt.
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Die
Gleitführung 18 für das Führungsteil 11 besteht
bei der hier beschriebenen Ausführungsform aus
zwei separaten, aber identisch ausgebildeten Gleitführungsteilen 18a und 18b.
Diese werden bei der Montage an eine der beiden Flächen des
Fensterladens 4 angesetzt. Die Befestigung der beiden Gleitführungsteile 18a und 18b am
Fensterladen 4 erfolgt mittels Schrauben 20 als
Befestigungselemente so, dass Mittelachsen des durch die beiden Gleitführungselemente 18a, 18b jeweils
gebildeten Führungskanals 19 miteinander
fluchten und horizontal verlaufen.
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Der
gegenseitige Abstand der beiden am Fensterladen 4 befestigten
Gleitführungselemente 18a, 18b kann
im Rahmen der durch die Bauform des Fensterladens 4 gegebenen
Möglichkeiten
so groß wie
möglich
gewählt
werden, um das axial verschiebbare Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 am
Fensterladen 4 so stabil zu lagern, so dass unerwünschte Abweichungen
von der horizontalen Verschieberichtung des Führungsteils 11 von
der Mittelachse des Führungskanals 19 so
weit wie möglich
verhindert werden.
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Wie 6 zeigt,
besitzen die Gleitführungselemente 18a, 18b der
Gleitführung 18 in
einer verhältnismäßig einfachen
Ausführung
jeweils eine im Wesentlichen plane längliche Grundplatte 21,
die vorzugsweise aus Metall besteht, und eine darunter angeordnete
plane Zwischenplatte 22, welche vorzugsweise aus Kunststoff
besteht und vorzugsweise gleiche Umrisslinien aufweist wie die Grundplatte 21. Die
Grundplatte 21 und die Zwischenplatte 22 können gemeinsam
und übereinanderliegend
mittels der Schrauben 20 an dem Fensterladen 4 befestigt
werden.
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Die
jeweilige Grundplatte 21 der Gleitführungselemente 18a, 18b besitzt
in ihrem mittleren Abschnitt eine wulstartige Auswölbung 23,
die bei Ansetzen der Zwischenplatte 22 und der Grundplatte 21 an
die jeweilige Montagefläche
des Fensterladens 4 von dieser Montagefläche weg
weist. Die Auswölbung 23 bildet
den Führungskanal 19 für das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10.
Bei der Montage wird das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 in
das Innere dieser Auswölbung 23 eingesetzt
und von der Zwischenplatte 22 abgedeckt, bevor die Grundplatte 21 zusammen
mit der Zwischenplatte 22 an der Montagefläche des
Fensterladens 4 mittels der Schrauben 20 befestigt
wird.
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Wie
vor allem 6 zeigt, hat die Auswölbung 23 im
Querschnitt senkrecht zur Achse des Führungskanals 19 eine
U-Form mit einem kreisbogenförmigen
Abschnitt 24, dessen Innenradius nur geringfügig größer ist
als der Außenradius
des im Querschnitt kreisrunden Führungsteils 11 des
Haltebügels 10.
Die Tiefe der Auswölbung 23 ist
innenseitig nur geringfügig
größer als
der Durchmesser des in die Auswölbung
eingesetzten Führungsteils 11 des Haltebügels 10,
derart dass die Auswölbung 23 des Grundplatte 21 des
jeweiligen Gleitführungselementes 18a, 18b in
der Schnittdarstellung von 6 das vom
Führungskanal 19 aufgenommene
Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 auf
drei Seiten eng umschließt,
während
die vierte Seite des Führungsteils 11 an
der Zwischenplatte 22 anliegt und somit keinen unmittelbaren
Kontakt mit der Montagefläche
des Fensterladens 4 hat, an welcher die Gleitführungselemente 18a, 18b befestigt
sind.
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Die
Dimensionierung der Innenfläche
der Auswölbung 23 ist
auf den Durchmesser des Führungsteils 11 des
Haltebügels
derart abgestimmt, dass bei der gleitenden Verschiebung des Führungsteils 11 im
Führungskanal 19 der
Gleitführungselemente 18a, 18b nur
so viel Lagerluft verbleibt, dass einerseits keine zu hohen Reibungskräfte zwischen Führungsteil
und Gleitführungselementen
entstehen, andererseits aber das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 im
Führungskanal 19 der
Gleitführungselemente
so eingespannt ist, dass es nicht zu unerwünschten Verkippungen des Führungsteils 11 gegenüber der
Achse des Führungskanals 19 der
Gleitführungselemente 18a, 18b kommt.
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In
einer Abwandlung der oben beschriebenen Ausbildung der Gleitführungsteile 18a, 18b kann die
Auswölbung 23 innenseitig
anstatt U-förmig
auch ringförmig
ausgebildet sein, so dass das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 durch
eine im Querschnitt kreisförmige
und somit eine Hülse
bildende Innenfläche
der Auswölbung 23 umschlossen
ist. Dabei kann die in diesem Fall hülsenartige Auswölbung 23 mit der
Grundplatte 21 der Gleitführungselementes 18a bzw. 18b entweder
einstückig
ausgebildet oder als separates Fertigungsteil an die Grundplatte 21 des Gleitführungselementes 18a bzw. 18b angesetzt sein.
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Die
separaten Gleitführungsteile 18a, 18b können auch
zu einer einzigen Gleitführung 18 zusammengefasst
sein, bei welcher die Auswölbung 23 eine
entsprechend lange Führungshülse zur
Bildung eines entsprechend langen Führungskanals 19 für die axiale
Führung
des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 bildet.
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Handhabung und Wirkungsweise
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Nach
der oben beschriebenen Befestigung der Gleitführung 18 mit den Gleitführungselementen 18a, 18b am
Fensterladen 4 unter Einsetzen des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 in
den Führungskanal 19 der
Gleitführungselemente 18a, 18b ist
die Handhabung und Wirkungsweise der mit der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination der obigen
Ausführungsform
gebildeten Arretiervorrichtung wie folgt.
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In
einem ersten Arbeitsgang werden die Fensterläden 4, 5 normalerweise
von einer Bedienungsperson, die sich in einem hinter dem Fenster 2 gelegenen
Raum befindet, nach Öffnen
des Fensters 2 in der Weise geöffnet, dass die Fensterläden aus der
in 7 gezeigten Schließstellung um die jeweilige
Schwenkachse 8 bzw. 9 um 180° nach außen geschwenkt werden, worauf
sie die in 1 gezeigte Offenstellung einnehmen.
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Die
folgenden Arbeitsgänge
werden in Bezug auf den Fensterladen 4 beschrieben, gelten
analog aber auch für
den Fensterladen 5.
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Beim
Schwenken des Fensterladens 4 um die Achse 8 von
der Schließstellung
in die Offenstellung verbleibt der ihm zugeordnete Haltebügel 10 in der
in 1 gezeigten unwirksamen Position (Ruheposition).
Dabei hängt
das Halteteil 12 des Haltebügels 10 aufgrund Schwerkrafteinwirkung
parallel zum Fensterstockpfosten 3a vertikal nach unten.
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In
einem nachfolgenden zweiten Arbeitsgang wird von der Bedienungsposition
der Haltebügel 10 am
Halteteil 11 manuell erfasst und aus seiner in 4 gezeigten
Ruheposition manuell in Richtung zur Fenstermitte hin axial verschoben,
wobei der Haltebügel 10 mit
seinem Führungsteil 11 in
den Gleitführungselementen 18a, 18b relativ
zum Fensterladen in Richtung zur Fenstermitte hin gleitet, bis der am
Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 fest
angeordnete Anschlag 14 bzw. der gemäß 5a alternativ vorgesehene,
separat aufgesetzte Anschlag 14a an einem der Gleitführungselemente 18a, 18b oder
einem am Fensterladen 4 separat vorgesehenen festen Widerlager
anschlägt.
Diese Zwischenposition des Haltebügels 10 ist in 4a dargestellt.
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Die
Position, in welcher der Anschlag 14 bzw. 14a durch
Anschlagen an einer Kante der wulstförmigen Auswölbung 23 eines der
Gleitführungselemente 18a, 18b oder
an einem am Fensterladen 4 separat vorgesehenen festen
Widerlager eine Fortsetzung der Verschiebebewegung des Haltebügels 10 zur
Fenstermitte hin verhindert, stellt somit eine vorbestimmte Position
dar, in welcher ein Verschwenken des Halteteils 12 des
Haltebügels 10 von einer
unwirksamen Position des Halteteils bis zu einer wirksamen Position
des Halteteils 12 und am Ende der Schwenkbewegung des Halteteils 12 Zusammentreffen
mit der fensterstockseitigen Halteeinrichtung 16 sicher
ermöglicht
wird.
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Während der
oben beschriebenen Auszugsbewegung des Haltebügels 10 hängt dessen
Halteteil 12 weiterhin vertikal nach unten, d. h. das Halteteil 12 ist
noch in seiner unwirksamen Position.
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Daraufhin
wird in einem dritten Arbeitsgang das senkrecht nach unten hängende Halteteil 12 des Haltebügels 10 von
der Bedienungsperson vorzugsweise am Griffstück 13 manuell erfasst
und das Halteteil 12 aus seiner Lage vertikal nach unten
um ca. 270° derart
verschwenkt, dass es zunächst
vom Fenster 2 weg nach oben geschwenkt und nach Passieren
einer 180°-Zwischenposition
zum Fenster hin wieder in Richtung nach unten abgesenkt wird, bis das
Halteteil 12 eine annähernd
horizontale Position einnimmt und mit der fensterstockseitigen Halteeinrichtung 16 zusammentrifft,
wie dies in 3 und 5 gezeigt
ist.
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Bei
dieser Schwenkbewegung des Halteteils 12 wird das Führungsteil 11 in
dem durch die Gleitführungselemente 18a, 18b gebildeten
Führungskanal 19 um
dessen Mittelachse gedreht. Diese Schwenkbewegung des Halteteils 12 ist
möglich,
weil durch die vorangegangene axiale Verschiebung des Führungsteils 11 des
Halteteils 10 in dem durch die Gleitführungselemente 18a, 18b gebildeten
Führungskanal 19 in
Richtung zur Fenstermitte hin bis zum Erreichen der vorgenannten
vorbestimmten Position das Halteteil 12 nach dessen Ausschwenken nach
oben um zunächst
180° bei
der anschließenden Abwärtsbewegung
um ca. 90° in
den freien Raum des geöffneten
Fensters 2 eintreten kann, ohne durch die Gebäudewand 1 oder
den Fensterstockpfosten 3a daran gehindert zu werden.
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Nach
der oben beschriebenen Verschwenkung des Halteteils 12 um
ca. 270° ragt
das freie Ende des Halteteils 12 so weit in die Fensteröffnung hinein,
dass es mit seiner beispielsweise als Einhängenut ausgebildeten Halteelement 15 in
den am Fensterstockpfosten 3a vorhandenen bolzenartigen Sicherungsstift 16 eingehängt werden
kann, wie dies in 3 und 5 dargestellt
ist. Dabei ist der eine Halteeinrichtung für das Halteteil 12 des
Haltebügels 10 bildende
Sicherungsstift 16 am Fensterstockpfosten 3a so
angeordnet, dass er mit seiner Mittelachse parallel zur Ebene des
Fensters 2 ausgerichtet ist.
-
Durch
die Verriegelung des freien Endes des Halteteils 12 mit
seinem Halteelement 15 an der fensterstockseitigen, z.
B. als Haltebolzen ausgebildeten Halteeinrichtung 16 arretiert
der Haltebügel 10 den Fensterladen 4 in
seiner in 2, 3 und 5 gezeigten
Position gegen unerwünschtes
Schwenken infolge Windeinwirkung auf den Fensterladen 4 und
auch gegen sonstige unerwünschte
Schwenkbewegungen des Fensterladens 4.
-
Dabei
ist die Gesamtlänge
des Halteteils 12 des Haltebügels 10 so bemessen,
dass er auch in der in 2, 3 und 5 gezeigten
Arretierposition nicht in die Ebene des Fensters 2 hineinragt.
Somit ist ein Schließen
des Fensters 2 auch dann möglich, wenn sich die Haltebügel 10 mit
seinem Halteteil 12 in seiner oben beschriebenen Arretierposition
befindet.
-
Die
oben beschriebene 270°-Schwenkung des
Halteteils 12 ist auch deshalb möglich, weil der Anschlag 14 bzw. 14a des
Führungsteils 11 in
radialer Richtung von dem Führungsteil
nicht weiter absteht, als es der Dicke der Zwischenplatte 22 bzw. der
Wandstärke
der wulstförmigen
Auswölbung 23 des
Gleitführungselementes 18a, 18b entspricht.
Dadurch wird erreicht, dass der Anschlag 14 bzw. 14a in seiner
radialen Richtung in jeder Schwenkposition des Haltebügels 10 und
seiner Teile einen hinreichenden Abstand zur Montagefläche des
Fensterladens 4 wahrt und somit bei der beschriebenen Verschwenkung
des Haltebügels 12 um
270° nicht
am Fensterladen 4 anstößt. Um dies
zu erreichen, kann an dem in 5a gezeigten
Anschlag 14a der radial abstehende Dorn 14b auch
weggelassen werden, da der ringförmige
Anschlag 14a selbst schon ausreichend ist, um durch Anschlagen
an einem der Gleitführungselemente 18a, 18b ein
weiteres Verschieben des Führungsteils 11 zur
Fenstermitte hin zu verhindern.
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Aus
der obigen Beschreibung des Anschlags 14 bzw. 14a geht
hervor, dass dieser in zweifacher Hinsicht eine vorteilhafte Wirkung
hat: Zum einen verhindert der Anschlag 14 bzw. 14a ein
völliges
Herausziehen des Führungsteils 11 aus
den Gleitführungselementen 18a, 18b bei
etwaiger unsachgemäßer Bedienung
durch eine Bedienungsperson und zum anderen legt er die vorbestimmte
Position des Führungsteils 11 fest,
in welcher ein Verschwenken des Halteteils 12 aus der unwirksamen
Position gemäß 4 über die
Zwischenposition gemäß 4a bis
zur wirksamen Position gemäß 5 auf
sehr einfache Weise stattfinden kann, ohne dass hierfür eine besondere
Sachkenntnis der Bedienungsperson notwendig ist.
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Die
Dimensionierung des Anschlags 14 bzw. 14a in Richtung
radial zur Achse des Führungsteiles 11 des
Haltebügels 10 ist
derart vorgesehen, dass bei der axialen Verschiebung des Führungsteils 11 sowie
bei der Drehung des Führungsteils 11 im
Zuge der Verschwenkung des Halteteils 12 um 270° ein Kollidieren
des Anschlags 14 bzw. 14a mit dem Fensterladen 4 vermieden
wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass während der vorgenannten axialen
Verschiebung und winkelmäßigen Drehung
des Führungsteils 11 zwischen
dem Anschlag 14 bzw. 14a und dem radial benachbarten
Flächenteil
des Fensterladens 4 ein minimaler Abstand bestehen bleibt,
entweder dadurch, dass das vorgenannte, beispielsweise als eine
Lamelle ausgebildete Flächenteil
des Fensterladens 4 gegenüber der übrigen Fläche desselben etwas zurückgesetzt
ist oder die Dicke der Zwischenplatte 22 des Gleitführungselementes 18a bzw. 18b hinreichend
groß ist
und dadurch der Abstand zwischen dem Führungsteil 11 und
der benachbarten Fläche
des Fensterladens 4 hinreichend groß wird.
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Der
Abstand zwischen der Achse des Führungsteils 11,
die gleichzeitig Fußpunkt
des Halteteils 12 ist, und dem Ort des Halteelementes 15 am
Halteteil 12 des Haltebügels 10 kann
an unterschiedliche Werte des Vorsprungs der äußeren Fläche der Gebäudewand 1 gegenüber dem
Fensterstockpfosten 3a des Fensterstocks 3 beispielsweise
in der Weise angepasst werden, dass das Haltelement 15 bei
Ausbildung als Teil eines Rast-, Klemm- oder Magnetverschlusses
am Halteteil 12 ähnlich
verstell- und justierbar ist sein wie der Anschlag 14a am
Führungsteil 11 des
Haltebügels 10.
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Soll
der Fensterladen 4 des Fensters 2 wieder geschlossen
werden, so finden die oben beschriebenen ersten bis dritten Arbeitsgänge in entgegengesetzter
Reihenfolge und entgegengesetzter Richtung statt, so dass am Ende
der Zustand gemäß 1 und 4 wieder
hergestellt ist.
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Gleiche Bauform für Fensterladen-Paare
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Bei
der oben beschriebenen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist der Haltebügel 10 mit
den mit ihm verbundenen Teilen 11, 12, 13 und 14 symmetrisch
zu einer Ebene, welche durch die Mittelachsen des Haltebügels 10 und
seiner Teile 11, 12, 13 und 14 verläuft.
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Darüber hinaus
kann eine Symmetrie des Halteelements 15 in Bezug auf eine
Längsachse
des Halteteils 12 beispielsweise in der Weise erreicht werden,
dass als Halteelement 15 anstelle einer Einhängenut ein
kleiner ringförmiger
Anker aus Eisen an gegenüberliegenden
Flanken des Halteteils 12 vorgesehen wird und die fensterstockseitige
Halteeinrichtung 16 in geometrisch verkürzter Form als Permanentmagnet
ausgebildet wird, der eine magnetische Anziehungskraft auf den ihm
jeweils zugewandten Abschnitt des Ringankers und damit indirekt
auch auf das Halteteil 12 ausüben kann.
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In
einem solchen Fall kann der Haltebügel 10 mit seinen
Teilen 11, 12, 13, 14 und 16 und
die Gleitführung 18 mit
seinen Gleitführungselementen 18a, 18b in
der für
den Fensterladen 4 bestimmten baulichen Ausgestaltung in
einer hiermit identischen zweiten Ausführung in spiegelbildlicher
Anordnung am Fensterladen 5 vorgesehen werden, wobei die
jeweilige Richtung der Verschiebung des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 an
den beiden Fensterläden 4 bzw. 5 gegenläufig ist.
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Durch
diese Ausbildung kann erreicht werden, dass die erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
in der am Fensterladen 4 vorgesehenen Ausführung in
einer hiermit identischen weiteren Ausführung am Fensterladen 5 eines
Fensters 2 mit beidseitig vorhandenen Fensterläden 4, 5 verwendbar
ist, wodurch eine einzige bauliche Version der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
für die
links- und rechtseitigen
Fensterläden 4, 5 eines
Fensterladen-Paares
verwendet werden kann, was zu entsprechend niedrigen Kosten bei
der Fertigung und beim Vertrieb führt und die Montage der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination an jedem
der beiden Fensterläden 4, 5 vereinfacht.
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Zweite bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
-
Eine
zweite bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist in 9 und 10 dargestellt.
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Die
zweite bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist mit der oben beschriebenen ersten Ausführungsform weitgehend identisch,
unterscheidet sich davon aber darin, dass am Haltebügel 10 ein
Griffstück 17 ausgebildet
ist, das eine Verlängerung
des Halteteils 12 über
die durch das Führungsteil 11 gebildete
Drehachse hinaus verlängert
ist, wie dies in 9 und 10 dargestellt
ist.
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In
diesem Fall bilden das Führungsteil 11, das
Halteteil 12 und das Griffstück 17 in vorzugsweise
einstückiger
Ausführung
eine T-Form.
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In
der in 10 gezeigten Ruhestellung des Haltebügels 10 (vergleichbar
mit der Position des Haltebügels 10 der
ersten Ausführungsform
gemäß 8)
verläuft
das Griffstück 17 parallel
zum und nahe am Pfosten 3a des Fensterstocks 3,
während
in der in 9 gezeigten Arbeitsposition
des Haltebügels 10 (vergleichbar
mit der Position des Haltebügels 10 der
ersten Ausführungsform
gemäß 3 und 5)
das Griffstück 17 nach
außen
vom Fensterstockpfosten 3a und von der Wand 1 des
Gebäudes
absteht.
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Die
manuelle Betätigung
des Haltebügels 10 zum
Arretieren und Freigeben des Fensterladens 4 läuft dabei ähnlich ab
wie bei der oben beschriebenen ersten Ausführungsform der Erfindung. Jedoch dient
bei der zweiten Ausführungsform
der Erfindung das Griffstück 17 zum
manuellen Erfassen und Bewegen des Halteteils 12 des Halteteils 10.
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Somit
macht das Griffstück 17 der
zweiten Ausführungsform
das Griffstück 13 der
oben beschriebenen ersten Ausführungsform
entbehrlich. Gleichwohl ist es bei der zweiten Ausführungsform auch
möglich,
zusätzlich
zum Griffstück 17 auch noch
das Griffstück 13 der
ersten Ausführungsform vorzusehen,
so dass beide Griffstücke 13, 17 wahlweise
für eine
manuelle Betätigung
des Halteteils 12 zur Verfügung stehen.
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Im übrigen ist
die Wirkungsweise der zweiten Ausführungsform ähnlich jener der ersten Ausführungsform.
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Dritte bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
-
Eine
dritte bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist in 11 dargestellt.
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Die
dritte bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
ist mit der Beschläge-Kombination
der oben beschriebenen ersten oder zweiten Ausführungsform weitgehend identisch,
unterscheidet sich davon aber vor allem darin, dass der Haltebügel 10 zweiteilig
ausgebildet ist in der Weise, dass das Halteteil 12 mit
dem Führungsteil 11 nicht
starr, sondern gelenkig verbunden ist.
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Ein
Beispiel für
eine derartige Ausbildung wird nachfolgend anhand von 11 näher beschrieben.
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Bei
diesem Beispiel weist das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 an
einer Stirnseite einen Lagerbolzen 11a auf, auf dem das
Halteteil 12 mit einer Lagerhülse 12a drehbar gelagert
und durch Aufsetzen eines Feststellkopfes 11b auf den Lagerbolzen 11a gegen unbeabsichtigtes
Lösen von
dem Lagerbolzen 11a gesichert ist.
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Stattdessen
kann das Halteteil 12 mit seiner Lagerhülse 12a auch unmittelbar
auf dem als Rundstab ausgebildeten Führungsteil 11 drehbar
gelagert sein.
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Bei
dieser dritten Ausführungsform
kann die verschieb- und
drehbare Lagerung des Führungsteils 11 in
den Gleitführungselementen 18a, 18b auf
eine verschiebbare Lagerung reduziert werden. Somit kann in diesem
Fall das Führungsteil 11 anstelle
eines kreisrunden Querschnitts auch einen davon abweichenden, beispielsweise
drei- oder mehreckigen Querschnitt aufweisen bei entsprechender
Anpassung des Querschnitts des Führungskanals 19 der Gleitführungselemente 18a, 18b.
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Im übrigen ist
die Wirkungsweise der dritten Ausführungsform ähnlich jener der ersten oder
zweiten Ausführungsform.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen
und Modifikationen der erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
-
Soweit
technisch sinnvoll, können
die bei einer der ersten bis dritten Ausführungsformen vorhandenen Konstruktionselemente
wahlweise auch bei den anderen Ausführungsformen zusätzlich oder zum
Ersatz von dort beschriebenen Konstruktionselementen vorgesehen
werden.
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Auch
darüber
hinaus können
die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten ersten
bis dritten Ausführungsformen
der Erfindung in verschiedener Hinsicht abgewandelt werden, wie im
folgenden, wenn auch meist ohne bildliche Darstellung, näher erläutert wird.
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Wie 5a zeigt,
kann der Anschlag 14 am Ende des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 kann anstatt
durch eine Aufbiegung am Ende des Führungsteils 11 auch
durch einen separat ansetzbaren, vorzugsweise ringförmigen Anschlag 14a gebildet sein,
der ggf. auch noch einen radial abstehenden Dorn oder eine Nocke 14b aufweisen
kann. Der ringförmige
Anschlag 14a kann auf das Führungsteils 11 aufgesteckt
und längs
seiner Achse verschoben und mittels einer nicht dargestellten Madenschraube
am Führungsteil 11 in
einer solchen axialen Position befestigt werden, dass die Länge des
Verschiebeweges x2 (dargestellt in 4)
des Haltebügels 10 zumindest
gleich oder geringfügig
größer ist
als die in 1 angegebene freie Breite x1 des Seitenpfostens 3a des Fensterstocks 3.
Demnach gilt also x2 ≥ x1.
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Eine
längenmäßige Anpassung
des Führungsteils 11 an
die Länge
des zulässigen
Verschiebeweges kann auch dadurch erzielt werden, dass das Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 in
zweiteiliger Ausführung
teleskopartig ausgebildet und ein Teleskopteil zur Längenänderung
des in diesem Fall rohrförmigen
Führungsteils 11 in-
und ausziehbar ist und in diesem rohrförmigen Führungsteil 11 auch drehbar
ist. Die verschieb- und drehbare Lagerung des Führungsteils 11 in
den Gleitführungen 18a, 18b kann
dann ggf. entfallen, so dass letztere nur noch zur Befestigung des
Führungsteils 11 am
Fensterladen 4 dienen.
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Die
Gleitführungselemente 18a und 18b für den Haltebügel 10 können entgegen
der Darstellung in den Zeichnungen zur weiteren Erhöhung der
Stabilität
der Lagerung des Führungsteils 11 des
Haltebügels 10 am
Fensterladen 4 in der Nähe
von dessen linker bzw. rechter Kante angeordnet werden, wozu das
Führungsteil 11 des
Haltebügels 10 entsprechend
lang ausgebildet wird, um sich nahezu über die ganze Breite des Fensterladens 4 zu
erstrecken. Dabei kann dann der separat ansetzbare Anschlag 14a auch
am Führungsteil 11 auch
im Raum zwischen den beiden Gleitführungselementen 18a, 18b angeordnet
werden.
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Die
Halte- oder Verriegelungseinrichtung 15, 16 kann
auch durch eine Verriegelungseinrichtung mit einem Schnappverschluss
oder in anderen an sich bekannten Bauarten ausgebildet werden.
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Weist
der vertikale Pfosten 3a des Fensterstockes 3 in
Verbindung mit der Mauerlaibung der Wand 1, in die er eingesetzt
ist, im Querschnitt ein Stufenprofil auf, so kann das Halteteil 12 des
Haltebügels 10 in
nicht näher
dargestellter Weise durch entsprechende Kröpfung hieran angepasst sein.
-
Die
durch die erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
gebildete Arretiervorrichtung kann am Fensterladen 4 auch
an einer solchen Fläche
befestigt werden, die bei Offenstellung des Fensterladens nicht
zur Wand 1 hin, sondern von ihr abgewandt nach außen gerichtet
ist, wie dies oben in Verbindung mit 4, 4a und 5 erläutert wurde.
-
Zur
Arretierung eines sehr hohen Fensterladens kann die durch die erfindungsgemäße Beschläge-Kombination
gebildete Arretiervorrichtung mehrfach und vertikal übereinander
vorgesehen werden, um die Sicherung eines solchen Fensterladens
großer
Höhe gegen
starken Winddruck weiter zu erhöhen.
-
Die
aus einer erfindungsgemäßen Beschläge-Kombination
gebildete Arretiervorrichtung kann nicht nur zur Sicherung von Fensterläden, sondern auch
zur Sicherung von anderen schwenkbaren Elementen an Fenstern oder
Türen,
beispielsweise zur Sicherung von schwenkbaren Rahmen mit Insektengittern,
vorgesehen werden.
-
- 1
- Abschnitt
einer Gebäudewand
- 2
- Fenster
- 3
- Fensterstock
- 3a
- Fensterstockpfosten
links
- 3b
- Fensterstockpfosten
rechts
- 4
- Fensterladen
links
- 5
- Fensterladen
rechts
- 5
- rechter
Fensterladen
- 6a,
b
- Fensterladenscharniere
links
- 7a,
b
- Fensterladenscharniere
rechts
- 8
- Schwenkachse
links
- 9
- Schwenkachse
rechts
- 10
- Haltebügel
- 11
- Führungsteil
von 10
- 11a
- Lagerbolzen
von 11 (11)
- 11b
- Sicherungskopf
von 11 (11)
- 12
- Halteteil
von 10
- 12a
- Lagerhülse von 12 (11)
- 13
- Griffteil
von 10 (1 bis 8)
- 14
- Anschlag
von 12
- 14a
- Anschlagring
von 12
- 14b
- Dorn
an 14a
- 15
- Halteeinrichtung
von 12
- 16
- Haltebolzen
an 3a für 12
- 17
- Griffteil
von 10 (9 und 10)
- 18
- Gleitführung
- 18a
- erstes
Gleitführungselement
- 18b
- zweites
Gleitführungselement
- 19
- Führungskanal
von 18a, 18b
- 20
- Befestigungselemente
von 18a, 18b
- 21
- Grundplatte
von 18a, 18b
- 22
- Zwischenplatte
von 18a, 18b
- 23
- Auswölbung von 21
- 24
- kreisbogenförmiger Teil
von 23