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Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung für einen Einschubrahmen, in den ein Leistungsschalter einschiebbar ist, mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Eine solche Schließvorrichtung ist aus der
DE 103 42 596 B3 bekannt.
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Eine Schließvorrichtung für einen Einschubrahmen, welche auch unter dem Namen Shutter bekannt ist, dient dazu zu verhindern, dass bei offenem Einschubrahmen, d. h. wenn kein Leistungsschalter eingeschoben ist, Kontakte (die zum Beispiel als Kontaktmesser ausgebildet sind) an der Rückwand des Einschubrahmens von vor Ort befindlichen Personen versehentlich berührt werden, und dass diese Personen dann einen elektrischen, möglicherweise tödlichen, Schlag erhalten. Zu diesem Zweck sind zumindest zwei Platten mit Öffnungen vorgesehen (im Falle der
DE 103 42 596 B3 drei Platten), wobei in einem Geschlossenzustand der Schließvorrichtung die Öffnungen jeder Platte durch jeweils eine andere Platte verdeckt sind und in einem Offenzustand der Schließvorrichtung Öffnungen aller Platten übereinanderliegen. Die Platten decken die Kontakte (Kontaktmesser) im Geschlossenzustand somit wirksam ab. Im Offenzustand kann die gesamte Plattenanordnung über die Kontaktmesser gefahren werden, vorausgesetzt natürlich, dass die Öffnungen genau passend übereinanderliegen. Um die Öffnungen der Platten übereinander zu legen, muss zumindest eine Platte (gegenüber den anderen Platten) verschiebbar sein, wozu ein besonderer Mechanismus bereitgestellt ist, der von einem eingeschobenen Leistungsschalter betätigbar ist. Der Grund für Letzteres ist, dass beim Einschieben eines Leistungsschalters keine Gefahr mehr für das Bedienpersonal besteht, ja dass die Gefahr sogar größer wäre, wenn das Bedienpersonal selbst den Mechanismus betätigen müsste.
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In der
DE 103 42 596 B3 sieht der Mechanismus so aus, dass zwei V-förmige Gestänge bereitgestellt sind, von denen jeweils beide Schenkel über ein Gelenk miteinander verbunden sind (was sich auch so ausdrücken lässt, dass beide Schenkel in dem Gelenk drehbeweglich gelagert sind). Das Gelenk ermöglicht eine Aufspreizung des Gestänges (Vergrößerung des Winkels der Schenkel zueinander). Das freie Ende eines der Schenkel ist bei jedem Gestänge mit einer zu verschiebenden Platte verbunden. Grundsätzlich ist es möglich, das freie Ende auch des anderen Schenkels mit einer anderen zu verschiebenden Platte zu verbinden, in der
DE 103 42 596 B3 ist aber jeweils einer der beiden Schenkel der beiden V-förmigen Gestänge feststehend.
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Bei der Schließvorrichtung aus der
DE 103 42 596 B3 greift an beiden Gelenken nun eine Teleskopstange an. Grund für die Verwendung der Teleskopstange ist, dass eine feste Verbindung zwischen den Gelenken deswegen nicht möglich ist, weil sich die Gelenke beim Aufspreizen des Gestänges senkrecht zur Einschubrichtung des Leistungsschalters bewegen und sich hierbei insbesondere ihr Abstand vergrößert. Die Teleskopstange hat nun gerade eine variable Länge.
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Es hat sich als nachteilig erwiesen, dass beim Übergang vom Schließzustand zum Offenzustand die Teleskopstange ausfahren muss. Insbesondere drückt der Leistungsschalter in Einschubrichtung auf die Teleskopstange, während die Teleskopstange in senkrechter Richtung hierzu ihre Ausfahrbewegung vollziehen muss. Dies geht mit relativ hohen Reibungskräften einher, und die Wirkung dieser Reibungskräfte verstärkt sich dadurch, dass aufgrund des Vorhandenseins des V-förmigen Gestänges starke Hebelwirkungen erzielt werden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, die Schließvorrichtung der eingangs genannten Gattung zu verbessern und insbesondere einen reibungsarmen Betrieb zu gewährleisten.
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Die Aufgabe wird durch eine Schließvorrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst und durch einen Einschubrahmen mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 13, durch ein Betätigungselement mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 14 und ein Verriegelungselement mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 16.
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Bei der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung ist somit an den Gestängen oder als Teil der Gestänge jeweils zumindest ein Zapfen ausgebildet, und jeder solcher Zapfen greift in eine zugehörige Führung in einem Betätigungselement ein.
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Durch die Führung wird ein Aufspreizen des Gestänges ermöglicht, bei dem sich die Gelenke senkrecht zur Einschubrichtung des Leistungsschutzschalters bewegen, ohne dass das Betätigungselement selbst an dieser Bewegung senkrecht zur Einschubrichtung des Leistungsschalters teilnehmen muss. Der Leistungsschalter kann somit auf ein Betätigungselement einwirken, das seine Form nicht ändert, so dass hohe Reibungskräfte vermieden werden. Das Betätigungselement kann insbesondere anders als bei der
DE 103 42 596 B3 als starrer Körper ausgebildet sein.
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Eine einfache Ausführungsform zur Bereitstellung der Führungen sind Langlöcher, wobei das Betätigungselement bevorzugt zumindest eine Platte und besonders bevorzugt zwei parallel verlaufende, voneinander beabstandete Platten aufweist, in denen die Langlöcher ausgebildet sind.
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Durch die Führungen wird bevorzugt zumindest ein Zustand der Schließvorrichtung definiert. So ist bevorzugt vorgesehen, dass jeder Zapfen im Geschlossenzustand der Schließvorrichtung an einem ersten Anschlag an einem ersten Ende in seiner zugehörigen Führung und/oder im Offenzustand der Schließvorrichtung an einem zweiten Anschlag an einem zweiten Ende seiner zugehörigen Führung anliegt. Bei der Ausführungsform mit den Langlöchern sind einfach die Enden der Langlöcher die Anschläge. Der zweite Anschlag definiert den Offenzustand beim Auseinanderspreizen der Gestänge, denn er verhindert ein weiteres Auseinanderspreizen. Der erste Anschlag ist insbesondere im Zusammenwirken mit einer Feder sinnvoll, die beide Gestänge außerhalb des Betätigungselements miteinander koppelt, denn diese Feder zieht die Gestänge aufeinander zu, und diese Aufeinanderzubewegung wird durch den ersten Anschlag beendet.
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Grundsätzlich können die Zapfen an beliebigen Stellen des Gestänges angeordnet werden, z. B. an einem der beiden Schenkel. Es bietet sich jedoch an, den einem eingeschobenen Leistungsschalter nahegelegensten Ort mit einem Zapfen zu versehen, weil so besonders hohe Hebelwirkungen erzielt werden. Dieser Ort befindet sich an dem Gelenk der Gestänge.
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Es hat sich als sinnvoll erwiesen, durch einen Verriegelungsmechanismus eine Betätigung des Betätigungselements ausgehend von dem Geschlossenzustand der Schließvorrichtung zu unterbinden, damit Bedienpersonen daran gehindert sind, von Hand den Offenzustand der Schließvorrichtung herzustellen und sich hierbei in Gefahr zu begeben. Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung hat den Vorteil, dass ein derartiger Verriegelungsmechanismus besonders einfach ausgebildet werden kann.
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So kann in und an dem Betätigungselement ein Verriegelungselement angeordnet werden, das relativ zu dem Betätigungselement beweglich ist, um einen Verriegelungszustand einzunehmen, in dem es eine Bewegung der Zapfen in der jeweiligen Führung unterbindet. Durch das Blockieren der Zapfen kann die gesamte Schließvorrichtung blockiert werden. So ist somit nicht nur das Betätigungselement einfach ausgestaltet, sondern das Verriegelungselement kann ebenfalls einfach ausgestaltet sein. Es genügen zwei Elemente zur Betätigung und Verriegelung der Schließvorrichtung, nämlich Betätigungselement und Verriegelungselement. Demgegenüber ist die Zahl der Bauteile im Stand der Technik wesentlich höher.
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Nun könnte es geschehen, dass eine Bedienperson auch das Verriegelungselement aus dem Verriegelungszustand verbringt, wenn sie den Offenzustand der Schließvorrichtung herstellen möchte. Um dies zu verhindern, kann ein Vorhängeschloss verwendet werden. Die Verwendung eines Vorhängeschlosses ist dann möglich, wenn im Verriegelungszustand des Verriegelungselements zumindest ein Loch im Verriegelungselement mit zumindest einem Loch in dem Betätigungselement zur Deckung kommt, so dass die Durchführung eines Bügels eines Vorhängeschlosses ermöglicht ist. Wenn sich dann die Schließvorrichtung im Geschlossenzustand befindet und der Geschlossenzustand dauerhaft werden soll, wird zunächst der Verriegelungszustand hergestellt, und dann wird ein Vorhängeschloss eingehängt und abgeschlossen, so dass ein Benutzer ohne Schlüssel für das Vorhängeschloss den Offenzustand der Schließvorrichtung nicht mehr herstellen kann.
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Das Verriegelungselement sollte daran gehindert sein, aus dem Betätigungselement herauszufallen. Eine sich als praktisch erwiesene Ausführungsform ist es, Betätigungselement und Verriegelungselement gesondert herzustellen und hierbei vorzusehen, dass das Verriegelungselement einen Verrastvorgang durchläuft, wenn es in das Betätigungselement eingeführt wird. Als Ergebnis dieses Verrastvorgangs ist es dann in dem Betätigungselement gehalten, so dass Kräfte zur Entrastung ausgeübt werden müssten, um das Verriegelungselement aus dem Betätigungselement wieder zu entnehmen. Eine Ausführungsform, die besonders einfach ist, arbeitet mit Rastnasen und Nuten, wobei bevorzugt die Rastnasen an dem Verriegelungselement ausgebildet sind und die Nuten in dem Betätigungselement. Die Nuten können dann bei der Bewegung des Verriegelungselements gleichzeitig als Führung dienen. Diese Doppelfunktion kann dadurch ermöglicht werden, dass sie sich nicht durchgehend von einer Kante des Betätigungselements zur anderen Kante erstrecken. Somit muss die Rastnase federnd zurückgebogen werden, solange sie die Strecke durchläuft, in der die Nut nicht ausgebildet ist, bis sie in die Nut hineinfedern kann. Die Rastnasen und Nuten können auch für ein Verrasten des Verriegelungselements in seinem Verriegelungszustand sorgen.
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Die Bedienung des Verriegelungselements soll besonders benutzerfreundlich sein. Hierzu ist bevorzugt zumindest ein Griffelement vorgesehen, das stets aus dem Betätigungselement heraussteht. Durch Ziehen an dem Griffelement kann das Verriegelungselement dann von Hand in den Verriegelungszustand verbracht werden.
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Die Erfindung findet ihren Niederschlag auch in einem Einschubrahmen mit einer erfindungsgemäßen Schließvorrichtung.
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Ein Aspekt der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines besonderen Betätigungselements. Bevorzugt wird ein erfindungsgemäß gestaltetes Betätigungselement mit den Merkmalen nach Patentanspruch 14 verwendet. Dieses weist somit zwei parallele Platten auf, in denen jeweils zumindest ein Langloch zur Aufnahme eines Zapfens ausgebildet ist (bevorzugt zwei Langlöcher, jeweils zur Aufnahme eines der beiden Zapfen, nämlich von jedem Gestänge einen Zapfen). Die beiden Platten sind voneinander beabstandet, so dass zwischen den beiden Platten ein Zwischenraum ausgebildet ist, in dem ein Verriegelungselement bewegbar ist.
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Bevorzugt dienen zur Führung und zum Halt des bewegbaren Verriegelungselements eine oder mehrere Nuten, die in zumindest einer der Platten auf ihrer dem Zwischenraum zugewandten Seite ausgebildet ist, wobei sich die Nut nicht vollständig von der einen Kante der Platte zu der anderen Kante der Platte erstreckt.
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In dem Zwischenraum kann ein Verriegelungselement mit den Merkmalen nach Patentanspruch 16 verwendet werden. Dieses umfasst einen plattenförmigen Mittelteil, an dem seitlich je ein Haken zum Umgreifen eines Zapfens angeordnet ist, damit das Verriegelungselement die Bewegung der Zapfen relativ zueinander unterbinden kann. Zur Führung des Verriegelungselements in dem erfindungsgemäßen Betätigungselement ist zumindest an einer Oberfläche des plattenförmigen Mittelteils zumindest eine Rastnase ausgebildet.
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Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, zwei unterschiedliche Typen von erfindungsgemäßen Schließvorrichtungen zu verwenden, die sich durch die Größe ihrer Bauteile voneinander unterscheiden. Betätigungselement und Verriegelungselement können jedoch bei beiden Typen verwendet werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das erfindungsgemäße Betätigungselement für jeden Typ jeweils ein Langloch oder ein Langlochpaar aufweist und das erfindungsgemäße Verriegelungselement umgestaltbar ist. Umgestaltbar ist das Verriegelungselement dann, wenn es zweiteilig ausgebildet ist, wobei jeder Teil seitlich je zumindest einen Haken aufweist. Das Verriegelungselement wird in seiner zweiteiligen Form dann bei der größeren Ausführungsform der Schließvorrichtung verwendet. Die beiden Teile sind jedoch durch Zerbrechen des Verriegelungselements an einer Sollbruchstelle voneinander trennbar, und einer der Teile kann dann als Verriegelungselement in dem kleineren Typ von Schließvorrichtung eingesetzt werden.
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Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der:
- 1/2 schematisch die Wirkungsweise der bei der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung verwendeten, an sich bekannten Plattenanordnung veranschaulichen,
- 3 eine Prinzipskizze des bei der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung verwendeten Mechanismus zum Veranschaulichen des Übergangs zwischen einem Geschlossenzustand und einem Offenzustand ist,
- 4 anhand einer Prinzipskizze nach Art von 3 die Wirkungsweise eines erfindungsgemäßen Betätigungselements und
- 5 anhand einer Prinzipskizze nach Art von 3 die Wirkungsweise einer erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung veranschaulicht,
- 6 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Betätigungselements ist,
- 7 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Betätigungselements aus 6 ist, bei dem die Vorderfront abgenommen ist,
- 8 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verriegelungselements ist, wie es für eine Schließvorrichtung vom größeren Typ verwendet wird und
- 9 eine erfindungsgemäße Ansicht eines erfindungsgemäßen Verriegelungselements ist, wie es bei einem kleineren Schließvorrichtungstyp verwendet wird,
- 10 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schließvorrichtung im verriegelten Zustand, der durch ein Vorhängeschloss abgesichert ist, veranschaulicht,
- 11 eine Innenansicht der Schließvorrichtung aus 10 veranschaulicht,
- 12 eine Ansicht auf die Schließvorrichtung aus 10 von oben mit das Innere der Bauteile kennzeichnenden Linien ist.
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Die 1 und die 2 zeigen schematisch einen im Ganzen mit 10 bezeichneten Einschubrahmen, in den ein Leistungsschalter einschiebbar ist. Der Leistungsschalter soll elektrische Energie über Kontaktmesser 12 erhalten. Die Kontaktmesser 12 stehen unter hohen Spannungen und sollen von dem offenen Ende des Einschubrahmens her nicht zugänglich sein, falls sich kein Leistungsschalter in dem Einschubrahmen 10 befindet. Aus diesem Grund ist eine Plattenanordnung 14 vorgesehen, die durch Federn 16 an dem Einschubrahmen 10 abgestützt ist. Die Plattenanordnung 14 besteht vorliegend aus gleich drei Platten, und zwar einer ersten etwas massiveren Platte 18, die auch als Maskenplatte bezeichnet werden kann, und einer ersten Shutterplatte 20 und einer zweiten Shutterplatte 22. Alle Platten weisen Öffnungen auf, nämlich die Maskenplatte 18 Öffnungen 24, die erste Shutterplatte 20 Öffnungen 26 und die zweite Shutterplatte 22 Öffnungen 28. Im in 1 gezeigten Geschlossenzustand der Plattenanordnung und damit der Schließvorrichtung sind die Kontaktmesser 12 deswegen nicht zugänglich, weil die Öffnungen 24, 26 und 28 nicht fluchten. Vielmehr ist jede der Öffnungen 24, 26 und 28 jeweils durch den Körper einer der anderen Platten verdeckt. Eine Relativbewegung der Plattenanordnung 14 entgegen der Kraft der Federn 16, wie sie durch die Pfeile 30 angedeutet ist, ist nicht möglich. Dies liegt daran, dass die Kontaktmesser 12 die Plattenanordnung 14 im Geschlossenzustand nicht durchdringen können.
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Die erste und zweite Shutterplatte 20 und 22 sind nun relativ zur Maskenplatte 18 beweglich, wie durch die Pfeile 32 und 34 in 1 angezeigt. Die erste Shutterplatte 20 ist in 1 entsprechend dem Pfeil 32 nach rechts verschiebbar und die zweite Shutterplatte 22 entsprechend dem Pfeil 34 nach links verschiebbar. In einer Endstellung liegen die Öffnungen 24, 26 und 28 der drei Platten 18, 20 und 22 genau übereinander, so dass die Kontaktmesser 12 die Plattenanordnung 14 durchdringen können. Somit kann der in 2 gezeigte Zustand erreicht werden, wobei insbesondere ein Leistungsschalter bei seinem Einschieben die Plattenanordnung 14 nach hinten drückt derart, dass die Kontaktmesser 12 auf der zum Leistungsschalter zugewandten Einschubseite für den Leistungsschalter zugänglich sind, damit der Leistungsschalter die Kontaktmesser kontaktieren kann und elektrische Energie über diese erhalten kann.
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Nicht dargestellt ist in 1 und 2 der Mechanismus, der für die seitliche Verschiebung der Shutterplatten 20 und 22 entsprechend den Pfeilen 32 und 34 sorgt. Dieser ist nun schematisch anhand von 3 veranschaulicht: An der Plattenanordnung greifen zwei im Ganzen mit 36 bzw. 36' bezeichnete Gestänge an. Die Gestänge 36 und 36' bestehen jeweils aus einem äußeren Schenkel 38, 38' und einem inneren Schenkel 40 bzw. 40'. Die Schenkel 38/38' und 40/40' sind über ein Gelenk 42 bzw. 42' miteinander verbunden. Das Gelenk 42 bzw. 42' ermöglicht eine Relativbewegung der äußeren Schenkel 38 und 38' zu den inneren Schenkeln 40 und 40'. Vorliegend ist vorgesehen, dass die äußeren Schenkel 38 und 38' jeweils mit einer der Shutterplatten verbunden sind, nämlich der äußere Schenkel 38 mit der ersten Shutterplatte 20 und der äußere Schenkel 38' mit der zweiten Shutterplatte 22. Hingegen sind vorliegend die inneren Schenkel 40 und 40' als abstützende Elemente gedacht und an der Maskenplatte 18 bzw. an fest mit der Maskenplatten 18 verbundenen Bauteilen abgestützt. Die äußeren Schenkel 38 und 38' sind über eine Feder 44 miteinander gekoppelt.
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Werden nun die Gelenke 42, 42' in Einschubrichtung entsprechend dem Pfeil 30 gedrückt, spreizt sich das V-förmige Gestänge 36 auf, was bedeutet, dass sich die jeweils äußeren Schenkel 38 und 38' entsprechend den Pfeilen 32 und 34 nach außen bewegen und die Shutterplatten 20 und 22 verschieben.
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Es werden nun die Gelenke 42 und 42' nicht direkt von einem eingeschobenen Leistungsschalter gedrückt. Vielmehr ist ein Betätigungselement 46 vorgesehen, das Kräfte von dem eingeschobenen Leistungsschalter empfängt und diese auf die Gelenke 42 und 42' überträgt. Das Betätigungselement 46 umfasst zwei Langlöcher 48 bzw. 48', und an den Gelenken 42 und 42' sind jeweils Zapfen ausgebildet, die in die Langlöcher 48 bzw. 48' eingreifen. Drückt nun ein eingeschobener Leistungsschalter entsprechend dem Pfeil 30 auf das Betätigungselement 46, überträgt es Kraft über die Zapfen auf die Gelenke 42 und 42', und die Gestänge 36, 36' spreizen sich auf, entgegen der Kraft der Feder 44. Die Relativbewegung der Gelenke 42, 42' zueinander, nämlich zunächst auseinander, wird dadurch ermöglicht, dass sich die Zapfen in den Langlöchern 48 bzw. 48' entlang bewegen können. Die Bewegung endet spätestens, wenn die Zapfen das Ende der Langlöcher 48 bzw. 48' erreicht haben. Dann ist die Offenstellung der Schließvorrichtung erreicht.
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5 zeigt nun die Prinzipskizze aus 3 in Verbindung mit einem Verriegelungselement 50. Das Verriegelungselement 50 befindet sich bei der hier darzustellenden Ausführungsform im Inneren des Betätigungselements 46. Aus Gründen der Einfachheit der Darstellung ist in 5 lediglich das Verriegelungselement 50 gezeigt. Dieses kann in Richtung des Pfeils 52 relativ zu dem Betätigungselement 46 in die in 5 gezeigte Stellung verbracht werden. Haken 54 bzw. 54' des Verriegelungselements umgreifen die Zapfen an den Gelenken 42 bzw. 42' und Verhindern so jede Bewegung der Zapfen, damit jede Bewegung der Gelenke und damit ein Aufspreizen der Gestänge 36 und 36'. Das Verriegelungselement 40 wird insbesondere dann in die in 5 gezeigte Stellung verbracht, wenn der Einschubrahmen 10 gerade offen ist und nicht vorgesehen ist, dass ein Leistungsschalter eingeschoben wird. Um dann zu verhindern, dass ein Benutzer das Betätigungselement 46 von Hand betätigt, und den Offenzustand herstellt, wird im Geschlossenzustand das Verriegelungselement entsprechend dem Pfeil 52 in die in 5 gezeigte Verriegelungsstellung verbracht, so dass der Benutzer zumindest auf das Verriegelungselement 50 einwirken muss, bevor er das Betätigungselement 46 entsprechend dem Pfeil 30 betätigen kann.
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Das Betätigungselement 46 sieht im einzelnen so aus, wie es in 6 und 7 dargestellt ist, und das Verriegelungselement 50 so, wie es in 8 dargestellt ist, wobei es in den in 9 gezeigten Zustand überführt werden kann.
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Das Betätigungselement 46 ist aus zwei getrennten Teilen zusammengesetzt, nämlich einem oberen Teil 56 und einem unteren Teil 58, die im wesentlichen plattenförmig sind. Die beiden Teile umfassen Bohrungen 57a und 57b für Schrauben, mit denen sie aneinander befestigt werden. Jedes Teil ist aufgebaut wie in 7 gezeigt. Ein Haken 59 des einen Teils greift in einen Eingriff 61 des anderen Teils. Das Betätigungselement 46 ist für zwei Typen von Schließvorrichtungen ausgelegt. Bei Verwendung des kleineren Typs von Schließvorrichtung greifen Zapfen entsprechend der Darstellung gemäß 4 in die Langlöcher 48''a und 48'''a in der Platte 56 gleichzeitig in entsprechende Langlöcher 48b bzw. 48'b in der Platte 58 ein. Zwischen den Platten 56 und 58 ist ein Zwischenraum 60 bereitgestellt, in dem sich das Verriegelungselement 50 aus 8 bewegen kann. Das Verriegelungselement 50 ist zweiteilig ausgebildet und umfasst einen ersten Teil 50a mit einem plattenförmigen Mittelteil 62, an dem seitlich die Haken 54 und 54' ausgebildet sind, und der zweite Teil 50b des Verriegelungselements umfasst ebenfalls ein plattenförmiges Mittelteil 64, an dessen seitlichen Enden Haken 66 bzw. 66' ausgebildet sind. Die Haken 66 und 66' sind für den Fall gedacht, dass der größere Typus der Schließvorrichtung verwendet wird. Der zweite Teil 50b der Verriegelung des Verriegelungselements 50 ist über eine Sollbruchstelle 68 mit dem ersten Teil 50a verbunden. Durch Auseinanderbrechen kann man den Teil 50a alleine erhalten, und dieser wird eingesetzt, wenn der kleinere Typus der Schließvorrichtung verwendet wird. Das Verriegelungselement 50 soll sich nun im Zwischenraum 60 des Betätigungselements 46 hin und her bewegen können, entsprechend dem Pfeil 52 (vgl. 5). Zur Führung des Verriegelungselements 50 in dem Zwischenraum dient zum einen ein Knick 70 in den plattenförmigen Mittelteilen 62 und 64 des Verriegelungselements 50, der entlang einer Schiene 72 in dem Zwischenraum 60, welcher an der Platte 58 ausgebildet ist, verfahren werden kann. Durch in den Figuren nicht bezeichnete Abschrägungen, wie auch durch die Zapfen, wird verhindert, dass das Verriegelungselement 50 in Richtung entgegen der Einschubrichtung eines Leistungsschalters, also in Richtung gemäß Pfeil 52, beliebig weit verschoben werden kann. Das Verbindungselement 50 könnte jedoch grundsätzlich an der offenen, in den 6 und 7 unteren Seite des Betätigungselements 46 herausfallen. Dies wird durch Verrasten verhindert: An dem Teil 50a des Verriegelungselements 50 sind zwei Rastnasen 74 und 76 ausgebildet und diesen Rastnasen entsprechen Nuten 78 und 80 in der Platte 58 des Betätigungselements 46. Soll das Verriegelungselement 50 von dem offenen in 6 und 7 unteren Ende des Betätigungselements 46 in den Zwischenraum 60 eingeschoben werden, kann die Rastnase 76 nicht sogleich in die Nut 80 eingreifen. Dies wird dadurch verhindert, dass die Nut 80 sich nicht durchgehend von der oberen Kante 82 zur unteren Kante 84 der Platte 58 erstreckt. Die Rastnase 56 muss beim Einschieben des Verriegelungselements in den Zwischenraum 60 einen Bereich 86 überwinden, in dem die Nut nicht ausgebildet ist. Hierbei muss das Verriegelungselement 50 zurückfedern. Auch die Nut 78 ist nicht durchgehend von der oberen Kante 82 zur unteren Kante 84 ausgebildet. Bei ihr gibt es einen Zwischenbereich 88, in dem sie unterbrochen ist. Soll das Verriegelungselement 50 entsprechend dem Pfeil 52 (5) in dem Zwischenraum 60 verschoben werden, gleitet die Rastnase 74 zunächst in der Nut 78 entlang, bis sie an den Bereich 88 gelangt. Dann muss der plattenförmige Mittelteil 62 zurückfedern, damit das Verriegelungselement 50 weiter verschoben werden kann. In der Endstellung schnappt die Rastnase 74 in eine Vertiefung 90 ein, die gewissermaßen eine Fortsetzung der Nut 78 ist. Die Rastnase 74 und 76 bewirkt somit, dass einerseits das Verriegelungselement 50 nur durch Überwinden eines Rastwiderstands aus dem Betätigungselement 46 entnommen werden kann und andererseits nur durch Überwinden eines Rastwiderstands aus dem Verriegelungszustand zurückverbracht werden kann. Den Rastnasen 74 und 76 entsprechen spiegelsymmetrisch (mit der Knickstelle 70 als Zentrum der Spiegelsymmetrie) angeordnete Rastnasen 74' und eine in den 8 und 9 nicht erkennbare weitere Rastnase, die der Rastnase 76 entspricht, und entsprechend sind in Spiegelsymmetrie zu den Nuten 78 und 80 und zur Aussparung 90 in der Platte 56 entsprechende Ausbildungen vorgesehen.
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Die beiden Platten 56 und 58 weisen eine Mehrzahl von Löchern 92a bzw. 92b auf, und entsprechende Löcher 94 gibt es im ersten Teil 50a des Verriegelungselements 50. Wird das Verriegelungselement 50 in die Verriegelungsstellung verschoben, fluchten die Löcher 92a und 94 und somit auch 94 und 92b und es kann ein Bügel 96 eines in 10 gezeigten Vorhängeschlosses 98 durchgeführt werden. Damit kann die Schließvorrichtung abgeschlossen werden, damit eine Bedienperson gehindert ist, die Offenstellung der Schließvorrichtung herzustellen.
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Bisher noch nicht erwähnt wurden vom plattenförmigen Mittelteil 62 des oberen Teils 50a des Verriegelungselements 50 hervorstehende Zungen 100 bzw. 100', in denen Griffmulden 102 bzw. 102' ausgebildet sind. Die Zungen 100 und 100' stehen etwas heraus, und die Griffmulden 102 und 102' sind insbesondere dadurch zugänglich, dass in den Platten 56 und 58 Aussparungen 104 vorgesehen sind. Eine Bedienperson kann mit einem Finger in eine Griffmulde 102 eingreifen und mit einem anderen Finger in eine andere Griffmulde 102' und das Verriegelungselement 50 herausziehen, um die Vorrichtung zu verriegeln. Durch das Herausstehen der Zungen 100 und 100' kann ein Entriegeln selbsttätig durch die Rückwand eines Leitungsschalters bei dessen Einschieben in den Einschubrahmen erfolgen.
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Der verriegelte Zustand wurde oben bereits unter Bezug auf 5 erläutert; im einzelnen ist er in den 10 bis 12 dargestellt. In 11 ist besonders gut zu erkennen, wie die Haken 54 bzw. 54' die an den Gelenken 42 bzw. 42' ausgebildeten Zapfen 106 bzw. 106' umgreifen. 12 zeigt dasselbe in einer etwas anderen Darstellung. In dieser Darstellung ist auch erkennbar, wie die Rastnasen 74 und 74' in den Aussparungen 90 bzw. 90' verrastet sind. Um das Betätigungselement bzw. die gesamte Schließvorrichtung zu entriegeln, muss eine Bedienperson von Hand durch Angreifen an den Zungen 100 bzw. 100' eine Kraft entsprechend dem Pfeil 108 ausüben. Der Rastwiderstand wird durch die Rastnasen 74 bzw. 74' dann überwunden, sie überstreichen den Bereich 88 (bzw. einen entsprechenden Bereich, der in den Figuren nicht gezeigt ist) und werden weiter in der Nut 78 (bzw. einer entsprechenden Nut) geführt. Dann kann ein Leistungsschalter eingeschoben werden, damit die Kraft auf das Betätigungselement ausgeübt wird und die Offenstellung erreicht wird, wie sie oben unter Bezug auf 2 erläutert wurde.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Einschubrahmen
- 12
- Kontaktmesser
- 14
- Plattenanordnung
- 16, 44
- Federn
- 18
- Maskenplatte
- 20, 22
- Shutterplatten
- 24, 26, 28
- Öffnungen
- 30, 32, 34, 52, 108
- Pfeile
- 36, 36'
- Gestänge
- 38, 38'
- äußere Schenkel
- 40, 40'
- innere Schenkel
- 42, 42'
- Gelenke
- 46
- Betätigungselement
- 48, 48'a, 48''a,
- Langlöcher
- 48'''a, ; 48b, 48'b,
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- 48''b, 48'''b
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- 50, 50a, 50b
- Verriegelungselement
- 54, 54'; 66, 66'
- Haken
- 56, 58
- Platte
- 57a, 57b
- Bohrungen
- 59
- Haken
- 60
- Zwischenraum
- 61
- Eingriff
- 62, 64
- plattenförmiges Mittelteil
- 68
- Sollbruchstelle
- 72
- Schiene
- 74, 74'; 76
- Rastnasen
- 78, 80; 80', 90'
- Nuten
- 82, 84
- Kanten
- 88
- Zwischenbereich
- 90
- Vertiefung
- 92a, 92b, 94
- Löcher
- 96
- Bügel
- 98
- Vorhängeschloss
- 100, 100'
- Zungen
- 102, 102'
- Griffmulde
- 104
- Aussparung
- 106, 106'
- Zapfen